Hansen Sicherheitstechnik AGVelbertBefreiender Konzernabschluss gem.
§ 291 HGB
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12 Monate bis zum | Änderung | 3 Monate bis zum | Änderung | |||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 | % | 31.12.2020 | 31.12.2019 | % |
Hauptfinanzkennzahlen | ||||||
Umsatzerlöse | 1.139 | 2,165 | -47% | 318 | 540 | -41% |
EBITDA-Kennzahl | 416 | 471 | -12% | 75 | 57 | 32% |
Jahresüberschuss | 190 | 249 | -24% | 35 | -86 | n/m |
Cash Flows aus der operativen Tätigkeit | 640 | 504 | 27% | 136 | 203 | -33% |
als % der Umsatzerlöse | ||||||
EBITDA-Kennzahl | 37% | 22% | +15pp | 24% | 11% | +13 pp |
Jahresüberschuss * | 15% | 14% | +1 pp | 11% | n/m | n/m |
* korrigiert durch wichtige einmalige Ereignisse, die auf die Vergleichbarkeit der Finanzergebnisse einen Einfluss haben und unter Punkt: Beschreibung und Beurteilung der Faktoren und untypischen Ereignisse, die auf das Finanzergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Einfluss habe, ausführlich dargestellt werden.
Stand zum | ||
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Nettoverschuldung (in Mio. PLN) | -420 | 220 |
Kennzahl zur Nettoverschuldung/ EBITDA | -1,0 | 0,5 |
Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2020
Kommerzielle Tätigkeit
• AO "SUEK"-Entscheidung (März 2020) über die Einstellung der Umsetzung des Projekts im Wert von ca. 85 Mio. EUR für eine unbestimmte Zeit, für dessen Umsetzung das Angebot von FAMUR im Dezember 2019 gewählt wurde, die auf die schwierige Lage auf den Kohlemärkten zurückzuführen war.
• Abschluss wesentlicher Verträge für Lieferungen von Anlagen zum Gesamtwert von 277 Mio. PLN.
• Die COVID-19-Pandemie hat den grenzüberschreitenden Verkehr beispiellos reduziert und damit den Umfang der Geschäftsaktivitäten in den Exportmärkten eingeschränkt.
Operative Tätigkeit
• Erhalt der Mitteilung von der Polska Grupa Górnicza im April über die vorübergehende Aussetzung ausgewählter Verträge aufgrund höherer Gewalt nach dem Ausbruch von COVID-19.
• Einführung eines Zustands höherer Gewalt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bei den meisten inländischen Vertragspartnern der Gesellschaft, u.a. PGG, JSW, Węglokoks und Tauron.
• Begrenzung der Arbeitszeit und die damit verbundene Kürzung der Löhne um 20 % bei FAMUR S.A. im Mai-Juli, als Teil der Maßnahmen, die im sogenannten "Anti-Krisen-Schutzschild-Gesetz" vorgesehen sind.
• Liquidierung von zwei Produktionsstätten - in Rybnik und Piotrków und Reduzierung der Beschäftigung von zentralen Supportfunktionen, um die Kostenstruktur an die erwarteten Marktbedingungen anzupassen.
Wichtige Änderungen an der Konzernstruktur der FAMUR Gruppe
• Umstrukturierung der FAMAK Gruppe (Segment Surface): Rekapitalisierung und Erwerb der Mehrheitsbeteiligung am Grundkapital der FAMAK S.A., d.h. des Tochterunternehmens des Emittenten durch die TDJ Equity I Sp. z o.o.
• Ankündigung des Übernahmeangebots für den Verkauf von Aktien an der Primetech S.A. durch die FAMUR S.A.
Strategische Maßnahmen
• Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit TDJ im Dezember über die Umsetzung eines Joint Ventures im Bereich Energie und erneuerbare Energien.
Finanzielle und administrative Aktivitäten
• Rückkauf von Anleihen Serie A zum Nominalwert von 108 Mio. PLN im Januar
• Abschluss des Vertrags mit der mBank S.A. im Februar und der Nachträge zu Verträgen mit der BNP Paribas Bank Polska S.A., Credit Agricole Bank Polska S.A. um die Verbindlichkeiten der FAMAK gegenüber diesen Banken, die sich aus den an ihren Kunden gewährten Aufträgen für Avale/Bankgarantien zum Gesamtwert von 44 Mio. PLN ergeben, gemäß den Bestimmungen über die Kontrollübernahme über die FAMAK S.A. ("FAMAK") von der FAMUR S.A. durch die TDJ Equity I zu übertragen.
• Abschluss der Nachträge zu Kreditverträgen mit den folgenden Banken: Bank Polska Kasa Opieki S.A., Santander Bank Polska S.A., BNP Paribas Bank Polska S.A., um die Finanzierung zu verlängern, und Abschluss des Vertrags mit der mBank S.A.
• Erhalt eines Steuerbescheids durch die FAMUR S.A. über die Einstellung des Steuerverfahrens im Bereich der Körperschaftsteuer (ca. 22 Mio. PLN Mittelzufluss zum Jahresüberschuss).
Unternehmensbezogene
• Einbehaltung des gesamten Gewinns für das Geschäftsjahr 2019 im Unternehmen und dessen Zuführung in das Grundkapital in Folge des erheblichen Anstiegs der wirtschaftlichen Unsicherheit in Polen und weltweit aufgrund der COVID-19-Pandemie, der Einschränkung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in der Bergbaubranche und der Reduktion und Verzögerungen von geplanten Investitionsvorhaben sowie der Verschlechterung der Liquiditätslage von Vertragspartnern des Emittenten.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Einer der wichtigsten und unveränderlichen Pfeiler der Strategie der FAMUR Gruppe ist die ständige Steigerung der operativen Exzellenz. Der Vorstand der FAMUR S.A. und die Führungskräfte der Konzerngesellschaften der FAMUR Gruppe sind bestrebt die Effizienz der Leistung zu verbessern, die Produktivität zu steigern sowie die die Kosten über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg unter Kontrolle zu halten. Diese Handlungsphilosophie ermöglicht es uns, unsere Produktionskapazitäten und Betriebsmittel zeitnah an veränderte wirtschaftliche Bedingungen anzupassen, und das von uns entwickelte effektive und flexible Betriebsmodell hat seine Wirksamkeit im schwierigen Jahr 2020 bewiesen, als die FAMUR Gruppe gleichzeitig mit der COVID-19-Krise, der schwierigen wirtschaftlichen Situation im polnischen Kohlebergbau und der Verlangsamung der Investitionen und der Produktion im Bergbausektor in Polen und im Ausland zu kämpfen hatte.
Wirtschaftliches Umfeld der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020
Das Jahr 2020, und insbesondere das zweite Quartal, war geprägt von einem starken negativen Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft, überlagert vom weltweiten Abschwung in der Bergbauindustrie. Im Berichtszeitraum führte die FAMUR Gruppe eine Reihe wichtiger Sicherheitsmaßnahmen sowie Optimierungen des Kosten- und Betriebsmodells durch, um Marktrisiken so weit wie möglich abzuschwächen, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs und vor allem die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Vertragspartnern zu gewährleisten. Die niedrigen Kohlepreise auf den Weltmärkten in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie trugen zu einem deutlichen Rückgang der Aufträge sowohl auf dem Primärmarkt als auch im Servicebereich bei. Darüber hinaus haben die Bergbauunternehmen in Polen als Folge der COVID-19-Pandemie den Zustand höherer Gewalt erklärt und gleichzeitig ihre Vertragspartner über die vorübergehende Aussetzung einiger Lieferungen bereits bestellter Maschinen und Anlagen sowie ausgewählter Leasingverträge über Maschinen und Anlagen für den Untertagebau informiert. Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr und administrative Restriktionen, die in den Ländern eingeführt wurden, in denen die Tochtergesellschaften der FAMUR Gruppe tätig sind, d. h. in Russland, Kasachstan und Südafrika, führten zu einer vorübergehenden Aussetzung ihrer operativen Tätigkeit und behinderten erheblich die Akquisition neuer Verträge und Aufträge für Aftermarket-Dienstleistungen.
Trotz der Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr wegen COVID-19 haben wir erfolgreich das MIKRUS-System in den chinesischen Markt geliefert. Die Montage, Inbetriebnahme und Prüfung unter Bergbaubedingungen erfolgte ferngesteuert. Die Durchführung des gesamten Prozesses in diesem Modus war dank der Einbeziehung unserer und der Mitarbeiter des Kunden sowie der Anwendung der neuesten Automatisierungs- und IT-Lösungen möglich. Dieses System wurde von der China Energy als eines der innovativsten Projekte, die kürzlich im Reich der Mitte installiert wurde, vorgestellt.
In Folge der gewonnenen Aufträge im Jahr 2020 vor allem auf dem russischen Markt und in geringerem Umfang auf den anderen Märkten lag der Auftragsbestand der FAMUR-Gruppe (verstanden als die Lieferung von Maschinen und Anlagen und die vertragsgemäße Vermietung) zum Ende Dezember 2020 bei ca. 850 Mio. PLN.
Umstrukturierungsmaßnahmen in der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020
Nach der Aussetzung bzw. Verschiebung von Projekten durch unsere Vertragspartner sowie der Verzögerung bzw. Einstellung von bisher geplanten Investitionsvorhaben im Braunkohlenbergbau (Tagebau) war eine sofortige Umstrukturierung und ein Kapitalhilfeplan für die FAMAK (Surface) Gruppe erforderlich. Als Ergebnis der im Januar 2020 geführten Verhandlungen mit der TDJ wurde FAMAK durch die TDJ rekapitalisiert, die somit die Kontrolle über das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften übernahm. Dagegen blieb die FAMUR Gruppe mit einem Anteil von ca. 32 Prozent die wichtige Aktionärin. Diese ermöglichte uns die negativen Auswirkungen der herrschenden Situation auf den Standing der FAMUR Gruppe auf ein Minimum zu reduzieren. Infolge dieser Operation mussten wir die Konsolidierung der betrieblichen Erträge und betrieblichen Aufwendungen der FAMAK Gruppe im Konzernabschluss der FAMUR Gruppe einstellen.
Der Ausbruch der weltweiten COVID-19-Krise sowie die schwierige Situation auf dem Kohlemarkt erforderten eine sofortige Anpassung der Betriebsmittel und der Kostenstruktur an die aktuellen und erwarteten Marktbedürfnisse. In einem ersten Schritt wurden Maßnahmen zur Optimierung von Stellen in zentralen Supportfunktionen ergriffen. Der fortschreitende Nachfragerückgang sowie die fehlenden Aussichten auf eine kurz- und mittelfristige Verbesserung in der Gruppe der Förderer (Kratzer- und Gurtförderer) sowie der Bahnen und Strecken zwangen uns jedoch zur Liquidation der Niederlassungen in Rybnik und Piotrków Trybunalski, deren technische und technologische Kompetenzen in andere Standorte zu verlagern waren. Durch diese Maßnahmen können das vorhandene Know-how erhalten und die vorhandenen Kapazitäten aller FAMUR-Niederlassungen effektiv genutzt werden. Gleichzeitig werden die Produktions- und die technischen Leistungen in der Herstellung von Kratzerförderern, Gurtförderern sowie Bahnen und Strecken nach den erworbenen Aufträgen beibehalten.
Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2020
Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 47%. Der größte Rückgang wurde bei den Lieferungen von Maschinen und Anlagen verzeichnet, der 54% gegenüber dem Vorjahr betrug, wobei die wiederkehrenden Umsatzerlöse um 28% sanken. Die in ausländischen Märkten realisierte Umsatzerlöse betrugen 33%.
Trotz des so erheblichen Rückgangs der Umsatzerlöse erzielte die Gruppe das EBITDA von 416 Mio. PLN und den Jahresüberschuss von 190 Mio. PLN. Die erzielte Rentabilität bestätigt die hohe Effizienz des flexiblen Betriebsmodells, das im Laufe der Jahre in der FAMUR Gruppe entwickelt wurde und die sofortige Umsetzung von Kostenoptimierungsplänen und damit eine schnelle Anpassung an das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld ermöglichte. Das erwirtschaftete EBITDA, zusammen mit dem effizienten Betriebskapitalmanagement und insbesondere der Überwachung des Forderungseinzugs, führte im Jahr 2020 zu dem Rekordwert von 640 Mio. PLN an Cash Flows aus der operativen Tätigkeit. Dies wiederum führte dazu, dass Ende Dezember 2020 die FAMUR Gruppe die um 420 Mio. PLN höhere flüssige Mittel als Finanzschulden verzeichnete. Die erzielten Ergebnisse und die starke finanzielle Position geben uns eine solide Basis für die Umsetzung unserer Projekte zur Diversifizierung des Geschäftsprofils.
Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung der FAMUR Gruppe
Die FAMUR Gruppe war, ist und wird eine sozial verantwortliche Organisation sein. Unsere Entwicklung soll auf nachhaltige Weise erfolgen, unter Berücksichtigung aller Stakeholder: Aktionäre, Mitarbeiter und die lokale Gemeinschaft. Bei unseren Aktivitäten lassen wir uns von der Verantwortung gegenüber der äußeren Umwelt leiten und legen großen Wert auf Sicherheit und Umweltschutz.
Die COVID-19-Pandemie war in dieser Hinsicht eine besondere Herausforderung. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, deren Hauptziel es war, die Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien sowie der Auftragnehmer und Geschäftspartner effektiv zu gewährleisten. Durch Sach- und Geldspenden an mehrere Krankenhäuser in Katowice (Centrum Kliniczne im. prof. K. Gibińskiego ŚUM, Szpital Zakonu Bonifratów, Szpital Murcki), in Piotrków Trybunalski, Gorlice, Kraków, Tychy, Poznań, Bełchatów, Nowy Sącz, Zabrze, Mikołów und Ruda Śląska unterstützten wir medizinische Leistungen im Kampf gegen die Pandemie. Den Mitarbeitern und ihren Familien zuliebe haben wir die Form der Arbeit an die veränderten Bedingungen angepasst und die Kinder für die Zeit des Fernunterrichts mit Computerausrüstung ausgestattet.
Durch ein Good-Practice-Programm innerhalb der Organisation schaffen wir bei den Mitarbeitern der Gruppe konsequent ein Bewusstsein für den Umweltschutz. Wir legen Wert auf die Einsparung von Raum, Zeit und Ressourcen und damit auf den Energieverbrauch (Verlagerung von Mitarbeitern zwischen mehreren Bereichen, einschließlich der Möglichkeit der Fernarbeit), Abfalltrennung - bereits in der Phase der Arbeitsplanung. Durch Bildung stärken wir das Bewusstsein für die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur effektiven Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsstrategien.
Die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen ist für uns ein sehr wichtiger Kommunikationskanal, mit dem wir Ihnen das Niveau der Erfüllung von Aufgaben und Entwicklungsrichtungen, die von uns für den Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) entworfen wurden, präsentieren können.
Herausforderungen des Geschäftsjahres 2021
In den folgenden Quartalen ist ein zunehmender Druck auf die Rentabilität als Folge der anhaltend schwierigen Situation im wirtschaftlichen Umfeld und insbesondere im polnischen Kraftwerkskohlebergbau zu erwarten, der in den kommenden Jahren erhebliche Umwälzungen erfahren wird. Wir werden unsere operative Flexibilität nutzen, um die Aktivitäten der Gruppe laufend an die sich ändernde Nachfrage und die Beschaffenheit der jeweiligen Märkte, in denen wir präsent sind, anzupassen. Aufgrund der Beobachtung eines dauerhaften Nachfragerückgangs bei der Krafthydraulik wurde im Februar 2021 die Entscheidung getroffen, die Produktionskapazität in diesem Bereich zu optimieren.
Unsere Aktivitäten im Jahr 2021 in Bezug auf das "Kerngeschäft" werden sich, abgesehen von einer weiteren strikten Kostenkontrolle, auf unsere vorrangigen und aussichtsreichen Märkte konzentrieren, vor allem in Russland und den asiatischen Ländern, sowie auf die laufende Beobachtung der Veränderungen auf dem heimischen Markt. Wir wollen die aus unserem Kerngeschäft, das sich auf die Lieferung von Maschinen und Ausrüstungen für den Untertagebau von Weichgestein konzentriert, erwirtschafteten Mittel insbesondere in aussichtsreiche Wachstumsbereiche außerhalb der Bergbauindustrie investieren. Innerhalb der FAMUR Gruppe haben wir mit dem Aufbau des Segments von erneuerbaren Energiequellen als eine der Richtungen der Umsatzdiversifizierung der Gruppe begonnen. In Anbetracht der Tatsache, dass die FAMUR Gruppe durch die von ihr produzierten Anlagen indirekt mit dem Energiesektor verbunden ist, steht die gewählte Richtung im Einklang mit der Transformation des auf Kohle basierenden Energiemodells in Polen und der Europäischen Union sowie der immer größeren Bedeutung des Energiesektors, der erneuerbare Quellen nutzt. Diese Maßnahme ermöglicht es der FAMUR Gruppe, ihr Geschäftsprofil an das sich wandelnde wirtschaftliche Umfeld in Übereinstimmung mit der Politik des New Green Deals anzupassen.
Unser Interesse am Einstieg in das Segment der Hartgestein-Bergbaumaschinen möchten wir aufrechthalten. Gleichzeitig arbeiten wir an alternativen Diversifizierungsprojekten in vielversprechenden, wachstumsstarken Sektoren, unter anderem im bereits erwähnten Bereich der grünen Energie, aber auch in den Segmenten Infrastruktur, Logistik und Eisenbahnen. Dies gibt uns Optionen für die Entwicklung, falls eine potenzielle Akquisition im Hartgesteinsektor für uns ein inakzeptables Risiko darstellt.
Anhaltende Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld verbunden mit der zunehmenden Bedeutung von Diversifizierungsprojekten für die Entwicklung der FAMUR Gruppe erfordern eine Überarbeitung der Ziele und eine Aktualisierung des Strategieplans.
Darstellung der Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe
FAMUR Gruppe
Die FAMUR Gruppe ist einer der weltweit führenden Hersteller von Maschinen und Anlagen für den untertägigen Bergbau im Strebverfahren und den dazugehörigen Serviceleistungen (Aftermarket).
Die Bildung der Kapitalgruppe begann im Jahr 2003 mit dem Kauf der NFUG NOWOMAG S.A. durch die FAMUR. Infolge der dynamischen Entwicklung erweiterte sich die Gruppe innerhalb weniger Jahre um rund ein Dutzend Unternehmen, die das Produktportfolio der Gruppe stärkten. So hat sich die FAMUR Gruppe von einem Anbieter von Einzelgeräten zu einem Anbieter von Gesamtlösungen für den Untertagebau gewandelt und bietet durch die Beteiligung an Tochtergesellschaften, die die FAMAK Gruppe bilden, auch Produkte und Dienstleistungen für die Energie- und Umschlagbranche an.
Als das herrschende Unternehmen in der FAMUR Gruppe ist die FAMUR S.A. ("FAMUR", "Emittent"), mit Sitz in ul. Armii Krajowej 51, 40-698 Katowice | Tel. +48 32 359 63 00, Fax +48 32 359 66 77 | FAMUR@FAMUR.com.pl | www.FAMUR.com | Amtsgericht Katowice - Wschód in Katowicach VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters | KRS 0000048716 | Regon 270641528 | NIP 6340126246 | Grundkapital 5.747.632,12 PLN (vollbezahlt).
Globale Reichweite
Die kontinuierliche Entwicklung ermöglicht es der FAMUR Gruppe, ihre Präsenz auf den internationalen Märkten schrittweise zu erhöhen. Maschinen und Technologien der FAMUR Gruppe sind in vielen Bergwerken, Häfen und Industrieanlagen auf fünf Kontinenten bekannt. Unsere Gesellschaften in Russland, Kasachstan, China und Deutschland stellen einen konstanten und schnellen Service sicher, wo immer unsere Kunden ihn erwarten. Die FAMUR Gruppe verbessert ständig die Qualität der Dienstleistungen und erreicht neue Orte, wo zuverlässige Bergbau- und Industriesysteme benötigt werden.
Länder, in denen die Anlagen der FAMUR Gruppe arbeiten und die im Jahre 2020 erwirtschafteten Umsatzerlöse nach der geographischen Gliederung
Geschäftsmodell
Die FAMUR Gruppe bietet umfassende, technisch fortschrittliche Maschinen und Anlagen sowie Lösungen für den untertägigen Weichgesteinabbau. Die Konzernunternehmen sind nicht nur in der Lage, Maschinen und Anlagen zu fertigen, sondern auch zu konstruieren und zu entwickeln. Dies garantiert Flexibilität und die Fähigkeit, Lösungen an spezifische Kundenbedürfnisse anzupassen ("maßgeschneiderte" Produkte).
Das Angebot ist auf dem End-to-End-Modell aufgebaut und bietet Lösungen, die den gesamten Prozess der Gewinnung von u.a. Steinkohle und Kalisalz abdecken, von der technischen und technologischen Beratung, dem Entwurf der Ausrüstung, über die Produktion, die Lieferung, die Installation der Ausrüstung beim Kunden, die Inbetriebnahme, den Wartungsdienst und den Kundendienst sowie die Lieferung von IT-Systemen für die Verwaltung der Kohleförderung.
Die Kunden können auch mit der Unterstützung im Bereich der Informationen über die Extraktionsmethoden rechnen, insbesondere über die Durchführung der Extraktion unter schwierigsten geologischen Bedingungen. Die Gruppe bietet auch Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungen für Investitionen bei Unternehmen im Finanzsektor. Die Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionen ist ein wichtiges Element der starken Wettbewerbsposition der FAMUR Gruppe.
Die Dynamik der Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe ist maßgeblich von der Phase des Konjunkturzyklus und der damit verbundenen Intensität der Investitionsprogramme der Vertragspartner sowie der Möglichkeit von Akquisitionen abhängig. Ein wichtiger Teil des Aufbaus eines langfristigen und nachhaltigen Wertes der FAMUR Gruppe ist daher die effektive Nutzung von Phasen des Abschwungs für attraktive Akquisitionen. Diese Konsequenz im Handeln ermöglichte es, von der FAMUR Gruppe einen wichtigen Global Player in der Strebtechnologie zu schaffen, der mit anderen globalen Anbietern in Bezug auf Technologie, Qualität und Preis effektiv konkurriert. Gleichzeitig sind der Vorstand und die Führungskräfte der Konzernunternehmen, die die FAMUR-Gruppe bilden, ständig bestrebt, die operative Exzellenz zu erhöhen und eine strikte Kostenkontrolle zu wahren, indem sie die Handelseffizienz verbessern und die Produktivität steigern (Lean-Management-Programm). Dieser Ansatz ermöglichte ein flexibles Betriebsmodell zu entwickeln, das sich durch eine schnelle Anpassung an das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld auszeichnet: Trotz der COVID-19-Krise und eines Umsatzrückgangs der FAMUR Gruppe um 47 % im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr blieben Rentabilität und Liquidität auf einem zufriedenstellenden Niveau.
Ein konsequentes und konservatives Verschuldungs-, Liquiditäts- und Betriebskapitalmanagement über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg verschafft der FAMUR Gruppe ausreichende finanzielle Mittel, die für ein ungebrochenes organisches Wachstum in ausländischen Märkten und die Nutzung von Marktchancen zum Erwerb attraktiver Unternehmen in verwandten Branchen, die für die weitere Entwicklung der FAMUR Gruppe wichtig sind, notwendig sind.
Modell zur Wertschöpfung für alle Stakeholder der FAMUR Gruppe
Wichtige Ressourcen | Geschäftsmodell | Ergebnisse |
Menschliche und intelektuelle Ressourcen | PROJEKT FERTIGUNG LIEFERUNG MONTAGE INBETRIEBNAHME SERVICE BERATUNG, INKL. OPTIONALER UNTERSTÜTZUNG BEI DER AUSWAHL EINES GEEIGNETEN FINANZIERUNGSMODELLS | Kunden |
• Mitarbeiter, Innovationen | • komplexe Lösungen im End-to-End-Modell anbieten | • Sichere und innovative Produkte, die Produktivität erhöhen |
• Kow-how und fortgeschrittene Technologien, hohe Qualität hergestellter Produkte und angebotener Dienstleistungen | • Erlöse diversifizieren und Skaleneffekte durch Vollzug von opportunistischen Übernahmen generieren | Aktionäre |
Finanzielle Ressourcen | • Flexibles Handlungsmodell, operative Exzellenz und laufende Kostenkontrolle, Anstieg der Produktivität durch Lean Management Programm | • Dividende, zufriedenstellende Finanzergebnisse |
• Kapital, Nettoverschuldung | • Konservativer Ansatz zum Kapital-, Verschuldungs- und Liquiditätsmanagement | Mitarbeiter |
Natürliche Ressourcen | ||
• Energie, Bodenschätze, Klima | • Entlohnung, sichere Arbeitsbedingungen | |
Hergestellte Ressourcen | Soziale Verantwortung | |
• Produktionsbetriebe, Servicezentren | • Branchenübergreifende Partnerschaften für lokale Gemeinschaften | |
Gemeinschaftliche Ressourcen | Geschäftspartner | |
• Marke, soziale Auswirkung, Geschäftspartner | • Stabile Geschäftsbeziehungen für Zulieferer und Subunternehmer |
Operative Geschäftsbereiche
Bis Ende 2019 hat die Gruppe über vier Geschäftsbereiche berichtet:
• Das Geschäftsfeld Underground umfasste die Produktion und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten des Strebbausystems, Teilschnittmaschinen, Untertagetransport, Bandförderern und Hilfsgeräten.
• Das Geschäftsfeld Surface umfasste die Herstellung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Umschlaggeräte und Krananlagen sowie die Erbringung von Planungs-, Konstruktions- und Ingenieurleistungen, im weitesten Sinne in den Bereichen Bergbau, Umschlaglogistik und Energie.
• Das Geschäftsfeld Elektrotechnik umfasste Bereiche der Planung und Fertigung von Stromversorgungs- und Verbindungsgeräten für Bergbaumaschinen, elektronischen Komponenten, Planung und Umsetzung von IT-Lösungen, Ausführung industrieller Automatisierungssysteme und -geräte sowie Integration von Versorgungssystemen und Regeltechnik.
• Das Geschäftsfeld Bergbauleistungen umfasste Planungs- und Ausführungsleistungen für Bergbaukonstruktionen sowie Bohrdienstleistungen, einschließlich Über- und Untertagebohrungen.
Die Veräußerung der Przedsiębiorstwo Budowy Szybów S.A. ("PBSz") im Mai 2019 außerhalb der FAMUR Gruppe und die Veräußerung der Kontrolle über die FAMAK S.A. einschließlich ihrer Tochterunternehmen ("FAMAK Gruppe") im Februar 2020 haben dazu geführt, dass der Geschäftsbereich aus der Konzernsicht der FAMUR Gruppe keine Bedeutung mehr haben. In Folge der PBSz-Veräußerung ist der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsbereich Bergbauleistungen an gesamten Umsatzerlösen der Gruppe bereits im 2. Halbjahr 2019 unter 2%, gegenüber 12% im 1. Halbjahr 2019 und 13% für das gesamte Geschäftsjahr 2018 zurückgegangen. Die Veräußerung der Kontrolle über die FAMAK Gruppe, die für das Geschäftsfeld Surface zuständig war, hat dazu geführt, dass von März 2020 an weder die betrieblichen Erträge noch betrieblichen Aufwendungen der FAMAK Gruppe in den operativen Ergebnissen der FAMUR Gruppe erfasst werden. Der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik an den konsolidierten Umsatzerlösen der Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2019 7%. Gleichzeitig wird ein Großteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik im Zusammenhang mit Verträgen realisiert, die das Geschäftsfeld Underground mit Vertragspartnern abgeschlossen hat. Die oben erwähnten Kapitalveränderungen und die signifikante Verflechtung der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik mit dem Geschäftsfeld Underground haben den Entscheidungsprozess für die Ressourcenzuordnung, der auf den konsolidierten operativen Ergebnissen basiert, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund berichtet die Gruppe seit 2020 über ein operatives Geschäftsfeld.
In Anbetracht der bedeutenden Rolle der laufenden Diversifizierungsprojekte und Einnahmequellen in der Entwicklung der FAMUR Gruppe sowie des Beginns der Aktualisierung und Überprüfung der strategischen Ziele kann es erforderlich und notwendig sein, neue Geschäftsbereiche zu bilden.
Relevante Abnehmer
Nach Auffassung des Emittenten besteht kein erhebliches Risiko, dass die Gruppe von einem Abnehmer der Bergbaumaschinen, als Einzelunternehmen abhängig ist. Es kann zugleich von einer erheblichen Umsatz-Konzentration für einen Wirtschaftssektor, d.h. für den Bergbau, gesprochen werden. Unter Abnehmer, deren Anteil an Umsatzerlöse der Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 10% übersteigt, sind folgende Unternehmen zu nennen: Jastrzębska Spółka Węglowa S.A. (17%-iger Anteil am Umsatz der Gruppe und 19% am Umsatz der FAMUR S.A.) und Polska Grupa Górnicza S.A. (mit entsprechend 30%-igem und 35%-igem Anteil am Umsatz der Gruppe und FAMUR S.A.). Etwaige formellen kapitalgebundenen Verbindungen der obigen Unternehmen mit dem Emittenten liegen nicht vor.
FAMUR Gruppe bietet ein umfassendes Portfolio an fortschrittlichen Lösungen für den untertägigen Weichgesteinabbau
Beispielhafte von der FAMUR Gruppe angebotenen Maschinen und Anlagen und deren Anwendungsorte:
1 - Walzenladern
2 - Schildausbauten
3 - Kettenkratzförderer
4 - Strebebauausrüstung
5 - Bohrwagen, Bohranlagen
6 - Multifunktionslader und Lader
7 - Seilbahnen
8 - Untergurtförderer
9 - Elektrogeräte
Schildausbauten mit Walzenladern
Zu dieser Produktgruppe gehören Walzenlader, mechanisierte Strebausbausysteme und Kettenkratzförderer. Sie können unabhängig von anderen Ausrüstungen angeboten werden, und in Kombination mit anderen Lösungen Strebkomplexe bilden, die die Ausbeutung von Kohlelagerstätten mit einer Mächtigkeit von bis zu 6 m ermöglichen.
Für den flachschichtigen Kohleabbau von 1,2 - 1,7 m dient das komplexe "Mikrus"-Anlagensystem. Die FAMUR Gruppe stellt Leistungs- und Steuerhydraulik her, darunter insbesondere Hydraulikstützen und Vorsteuerungen sowie Elektrohydraulik.
Strebebauausrüstung
Den Hauptbestandteil der Strebebauausrüstung bilden Teilschnittmaschinen, die hauptsächlich zur Vorbereitung der Abbauräume und zum Bohren der Tunnel genutzt werden. Um die Jahreswende 2015-2016 hat die FAMUR Gruppe ihr Produktportfolio um Bohrwagen, Bohranlagen, Multifunktionslader und Lader, die im Untertagebau Einsatz finden, erweitert.
Unterirdische Transportsysteme und Schüttgut-Transportsysteme
Die FAMUR Gruppe stellt Transport- und Umlagegeräte für verschiedene Schüttgüter her, die u.a. im Tiefbergbau eingesetzt werden. Das Produktprofil für den Steinkohlebergbau umfasst Untertage-Förderbänder, Übertage-Förderbänder und verschiedene Untertage-Transportmittel zur Sicherstellung der logistischen Bedürfnisse von Bergwerken.
Explosionsgeschützte Anlagen und Elektrogeräte
Die Produkte und Dienstleistungen umfassen die Projektierung und Herstellung von elektrischen Stromversorgungen und Schaltanlagen für Bergbaumaschinen, elektronische Komponenten, die Projektierung und Implementierung von IT-Lösungen, die Implementierung von industriellen Automatisierungssystemen, die Entwicklung technischer Entwürfe von Systemen und Geräten und die Integration von Stromversorgungs- und Automatisierungssystemen.
Das vollständige Portfolio samt der Beschreibung der Leistung und der technischen Parameter der angebotenen Produkte ist auf der Website des Emittenten verfügbar https://famur.com/oferta.
Ausgewählte von der FAMUR Gruppe angebotene Dienstleistungen
Die FAMUR Gruppe bietet volle Unterstützung für Investitionsvorhaben im oben genannten Bereich sowie Dienstleistungen, insbesondere im 24-Stunden-Service von Anlagen für den Bergbau, Reparaturen und Modernisierungen von Anlagen. Darüber hinaus werden vor allem über die Tochtergesellschaft Elgór + Hansen S.A. Innovationen im Bereich des e-Mine-Projekts entwickelt und sukzessive implementiert. Die von der Elgór+Hansen S.A. umgesetzten Lösungen wurden unten unter Punkt Forschung und Entwicklung dieses Lagerberichts dargestellt.
Im Rahmen des Geschäftsfelds von ŚTW Dalbis Sp. z o. o., die der PRIMETECH Gruppe (vormals: KOPEX S.A.) angehört, werden ausgewählte Fachdienstleistungen im Bereich des Bohrens von Mehrzweckbrunnen und der Implementierung von Bohrtechnologien in Ingenieur- und Geotechnikarbeiten angeboten.
Wettbewerbsumfeld
Im Bereich der Lösungen für den Untertagebau sind für die FAMUR-Gruppe mehrere spezialisierte Unternehmen als wettbewerbsfähig anzusehen, wie z.B. Komatsu Mining Corp (vormals JOY Mining Machinery), Caterpillar Inc. Gruppe, EICKHOFF GmbH, SANDVIK AB als auch tschechische und chinesische Hersteller.
Lieferkette
Die FAMUR Gruppe verfügt über diversifizierte Bezugsquellen an Materialien für die Produktion, ist nicht von einem oder mehreren Lieferanten abhängig. Dank der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten in den vergangenen Jahren ist es möglich, den Materialeinkauf effizienter zu gestalten, vor allem durch die Nutzung von Skaleneffekten und ein effizientes Management- und Logistiksystem.
Bei der Auswahl von Material- und Komponentenlieferanten wird eine Sorgfaltspflicht eingehalten: Die finanzielle Situation der Zulieferer wird überprüft und es wird beurteilt, ob sie die Anforderungen erfüllen, die das sogenannte Steuerkarussell verhindern. Die FAMUR Gruppe bezieht keine Materialien von Gelegenheitslieferanten, deren Preise erheblich von den Marktpreisen abweichen.
Die von der Gruppe hergestellten Anlagen werden direkt an die Endkunden geliefert, während große Maschinen und Prozesslinien in Teilen, in Chargen, ausgeliefert werden. Was die Lieferung von Geräten an Vertragspartner betrifft, so vergibt die Gruppe diese Leistungen an externe bewährte Spediteure. Mit einigen von ihnen werden dauerhafte Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet.
Im März 2020 hat die FAMUR S.A. die vom Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten verabschiedeten Verhaltensgrundsätze und CSR-Kriterien in einem Dokument zusammengefasst und damit die bisher angewandten Bewertungsmaßstäbe im sogenannten "Verhaltenskodex für Zulieferer" formalisiert. Dieses Dokument ist ein verpflichtendes Kriterium, das im Qualifikationsprozess des Auftragnehmers verwendet wird. Der "Verhaltenskodex für Zulieferer" stellt einen verbindlichen Standard innerhalb der FAMUR Kapitalgruppe dar und fördert so die Verantwortung bei externen Stakeholdern und ermutigt die Lieferanten, entsprechende Praktiken innerhalb ihrer Strukturen zu implementieren. Der vollständige Text des Kodex wurde nach seiner formellen Verabschiedung durch den Vorstand des Emittenten auf www.famur.com unter https://famur.com/oferta veröffentlicht.
Organisatorischer Strukturaufbau der FAMUR Gruppe
Der organisatorische Strukturaufbau der FAMUR Gruppe wurde unter Anmerkung 9 des Konzernjahresabschlusses dargestellt. Die Änderungen an der Struktur der FAMUR Gruppe samt der Änderungsgründe wurden unter Anmerkungen 10 und 50 des Konzernjahresabschlusses dargestellt.
Operative Tätigkeit der FAMUR Gruppe
In der FAMUR Gruppe sind ca. 3 Tsd. Mitarbeiter, darunter eine große Anzahl von Ingenieuren und Entwerfern beschäftigt. Die operative Tätigkeit wird nach dem Stand zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Lageberichts in den folgenden Produktionsstätten/Niederlassungen betrieben:
• Produktionsbetrieb für die Herstellung von Walzenladern und Getrieben bei FAMUR S.A. Systemy Ścianowe Oddział in Katowice,
• Produktionsbetrieb für die Herstellung von Teilschnittmaschinen, Bohrgeräten, Bohr- und Verankerungswagen, Absetzkippern und Ladern bei FAMUR S.A. Systemy Chodnikowe REMAG Oddział in Katowice,
• Produktionsbetrieb für die Herstellung von mechanisierten Ausbausystemen bei FAMUR S.A. Systemy Ścianowe GLINIK Oddział in Gorlice,
• Produktionsbetrieb für die Herstellung von Kratzerförderern, Bandförderern und Brechern - FAMUR S.A. Systemy Ścianowe NOWOMAG Oddział in Nowy Sącz,
• Produktionsbetrieb ELGÓR+HANSEN S.A. in Chorzow,
• Produktionsbetrieb Śląskie Towarzystwo Wiertnicze DALBIS Sp. z o.o. in Tarnowskie Góry.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der FAMUR Gruppe werden von der Gesellschaft FAMUR Institute Sp. z o.o. sowie im Rahmen unabhängiger Aktivitäten von Produktionsstätten der FAMUR Gruppe geführt.
Zu den wichtigsten Projekten der F&E-Teams der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 gehört das durch FAMUR Institute durchgeführte Programm "Intelligentes Bergwerk", das eine Reihe von Forschungs- und Entwicklungsprojekten umfasst, die auf die Entwicklung innovativer Lösungen abzielen, um die Effizienz der angebotenen Maschinen und die Sicherheit ihrer Nutzer zu erhöhen. Zu diesem Trend gehört u.a.:
• das Implementierungsprogramm der präventiven Instandhaltung (Predictive Maintenance) zur Erhöhung der Maschinenverfügbarkeit durch Reduzierung ungeplanter Ausfallzeiten und Optimierung der Servicestrategie. Die Umsetzung dieser Ziele wird durch innovative Lösungen in den Bereichen Maschinendiagnose, Data-Mining-Techniken und spezielle IT-Lösungen unterstützt,
• Arbeiten an der Automatisierung von Abbauanlagen, im Rahmen denen autonome Systeme (Walzenladersteuerung, elektrohydraulische Steuergehäuse, Überwachungssysteme usw.) in Bezug auf Datenaustausch und übergeordnete Steuerung getestet wurden,
• Entwicklung einer neuen Typenreihe von Bergbaugetrieben zum Antrieb von Kratzerförderern, um alle Anforderungen der Norm RAGN335000 zu erfüllen und deren Produktionskosten zu optimieren.
Im Jahre 2020 von Elgór+Hansen S.A. umgesetzte Projekte:
• Entwicklung der Ausrüstung mit Inbetriebnahme der Steuerungs- und Energieversorgungsanlage des Strebkomplexes in Indonesien.
• Der Mikrus-Strebkomplex wurde zusammen mit dem Steuerungs- und Visualisierungssystem per Fernsteuerung auf den chinesischen Markt gebracht.
• Inbetriebnahme einer neuen technologischen Linie für die Produktion von Elektronik zusammen mit einem dedizierten Rückverfolgbarkeitssystem, was zu einer deutlichen Verbesserung der Produktqualität und Erhöhung der Produktionskapazität im Bereich der Elektronik führte.
• Implementierung von Lösungen auf Basis des EH-SmartMine Visualisierungs- und Steuerungssystems in den industriellen Automatisierungsanwendungen.
• Entwicklung von Energieversorgung und Steuerung für Industriepressen für die Schwer- und Lebensmittelindustrie.
• Entwicklung von Energieversorgungs- und Steuerungssystemen für Maschinen zur Metallbearbeitung.
Umweltschutz
Bei ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt FAMUR S.A. die aktuellen und zukünftigen Folgen von Umweltauswirkungen, die sich aus den angewandten technologischen Prozessen in allen Produktionsbereichen ergeben. Im Rahmen des eingeführten und zertifizierten Umweltmanagementsystems ISO 14001 ist das Unternehmen bestrebt, wesentliche Umweltauswirkungen zu minimieren. In diesem Bereich werden Umweltziele festgelegt und umgesetzt, deren Rahmen die vom Vorstand der FAMUR S.A. verabschiedete Umweltpolitik festlegt. Diese Ziele sind darauf ausgerichtet, die Abfallwirtschaft zu verbessern, umweltfreundliche Technologien einzusetzen, das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter zu erhöhen und ein rationelles Management der Energieträger einzuführen. Darüber hinaus kontrollieren wir dank einer wirksamen Überwachung aller Umweltaspekte die Auswirkungen auf die Umwelt und ergreifen bei Bedarf sofortige Maßnahmen, um das Risiko negativer Umwelteinflüsse zu verringern.
Die Gesellschaft übt ihre satzungsgemäße Tätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Umweltschutzanforderungen und auf der Grundlage aktueller Branchengenehmigungen (z.B. Genehmigungen für die Abfallerzeugung, Emission von Gasen oder Stäuben in die Luft, wasserrechtliche Genehmigungen) aus und erfüllt rechtzeitig die aus dem Umweltschutzgesetz resultierenden Berichtspflichten.
Strategie und Entwicklungsrichtungen der FAMUR Gruppe
Am 26. September 2018 hat der Emittent informiert, dass der Vorstand die "Strategie der FAMUR für Geschäftsjahre 2019 - 2023" und die Dividendenpolitik, die Bestandteil dieser Strategie ist, angenommen hat. Die angenommene Politik setzt die Entwicklung der FAMUR Gruppe durch Umsetzung gewisser Maßnahmen voraus, die zum Ziel haben vier strategische Ziele zu erreichen, und zwar: (1) die Führungsposition auf dem polnischen Markt aufrechtzuerhalten, (2) über 50% der Umsatzerlöse aus Auslandsmärkten zu erzielen, (3) den Anteil von über 25% der Umsatzerlöse aus wiederholbaren Quellen zu erreichen, (4) die Branchen, in denen das Unternehmen tätig ist, durch den Eintritt in den Hard Rock Mining-Segment zu diversifizieren. Im Rahmen der Strategie hat der Emittent die Dividendenpolitik angenommen, die die Dividendenausschüttung an Aktionäre auf dem Niveau von 50% - 100% des Jahresüberschusses des Emittenten voraussetzt. (Laufender Bericht: 51/2018).
Die anhaltenden Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld in Verbindung mit der gestiegenen Bedeutung von Diversifikationsprojekten für die Entwicklung der FAMUR Gruppe erfordern eine Überarbeitung der Ziele und eine Aktualisierung des Strategieplans. Die FAMUR Gruppe hat ihre strategischen Ziele damals in erheblichem Maße auf die Annahmen, Pläne und Perspektiven des polnischen Bergbau- und Energiesektors gestützt und angepasst, die im Anfang 2018 vom Ministerrat verabschiedeten "Programm für den Steinkohlebergbausektor" dargestellt sind. Das Hauptziel des Programms war es, Bedingungen zu schaffen, die den Aufbau eines rentablen, effizienten und modernen Steinkohlebergbaus in Polen begünstigen. Das Programm ging unter anderem davon aus:
- Erholung und Stabilisierung der Liquidität, Rentabilität und wirtschaftlichen und finanziellen Effektivität des Steinkohlebergbaus,
- Fortsetzung der Bemühungen zur Integration des Bergbau- und Energiesektors und zum Aufbau eines effektiven Kohle- und Koksgruppenmodells,
- Sicherstellung der Deckung des heimischen Bedarfs an Steinkohle, insbesondere für die Erzeugung von Strom, Wärme und Koks,
- Ermöglichung des Zugangs zu neuen Kohlevorkommen und Gewährleistung eines angemessenen Investitionsniveaus bei höchster Wirtschaftlichkeit,
- Innovationen im Steinkohlebergbau in Richtung des sogenannten "intelligenten Bergwerks",
- Verbesserung der Arbeitssicherheit,
- Diversifizierung der wirtschaftlichen Nutzung von Steinkohle.
Das Programm sah eine Stabilisierung der Investitionsausgaben der Kohleunternehmen für die mögliche Umsetzung der Aufgaben des Programms auf einem Niveau von ca. 2 Mrd. PLN jährlich ab 2020 vor. 1
1 https://www.gov.pl/web/aktywa-panstwowe/program-dla-sektora-gornictwa-wegla-kamiennego-w-polsce
Das Jahr 2020 brachte wesentliche Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld der FAMUR Gruppe mit sich, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Strategieplans nicht vorhersehbar waren und außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands des Emittenten bleiben. In erster Linie ist es die schwierige wirtschaftliche Situation des polnischen Steinkohlebergbaus und die möglichen Auswirkungen der Umstrukturierungspläne und der Transformation des konventionellen Energiesektors auf die Bergbauunternehmen sowie die durch die Pandemie COVID-19 verursachte Krise. Gegenwärtig wird gemäß der Ende September 2020 zwischen den Vertretern der Regierung und dem Interunionsprotest- und Streikkomitee (Międzyzwiązkowy Komitet Protestacyjno-Strajkowy) geschlossenen Vereinbarung davon ausgegangen, dass die Bergwerke der Polska Grupa Węglowa schrittweise stillgelegt werden und somit die Steinkohleförderung bis Ende 2049 beendet wird. Polen hat auch eine schrittweise Reduzierung des Kohleeinsatzes in der Wirtschaft erklärt, insbesondere im Strom- und Wärmesektor, (Polityka Energetyczna Polski do 2040r. zatwierdzony przez Radę Ministrów 2.02.2021r.). 2 Darüber hinaus findet weltweit eine schrittweise Abkehr von der Nutzung von Kohle als Energieträger statt, die auch durch den wachsenden Druck von Finanzinstituten unterstützt wird, die Finanzierung von Unternehmen einzuschränken, die mit dem weit gefassten konventionellen kohlebasierten Energiesektor verbunden sind. Um die Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe an die aktuellen Trends anzupassen, hat der Vorstand des Emittenten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die auf die Anpassung der Kostenstruktur und der Produktionsbasis abzielen (Einzelheiten sind weiter unten in diesem Lagebericht beschrieben) und konzentriert seine Tätigkeit auf die Entwicklung der Geschäftstätigkeit auf ausländischen Märkten und insbesondere auf Diversifizierungsprojekte, stärkere Betonung der Suche nach Akquisitionsmöglichkeiten in angemessenem Umfang, sowohl in komplementären Sektoren (HRM) als auch in aussichtsreichen Branchen außerhalb des Bergbaus, in denen die FAMUR Gruppe Produkt-, Produktions-, Technologie- und Kostensynergien erzielen kann. Zu diesem Zweck wurden Anfang 2020 Arbeitsteams gebildet, die prospektive Bereiche identifizieren sowie Möglichkeiten analysieren und suchen, die Mittel aus dem Fair-Transformation-Fonds zur Unterstützung der ausgewählten Umsatzdiversifizierungsprojekte der FAMUR Gruppe einzusetzen. Obwohl der Emittent weiterhin Möglichkeiten prüft, in das Segment der Hartgestein-Bergbauausrüstung einzusteigen, arbeitet er an alternativen Diversifizierungsprojekten in vielversprechenden, wachstumsstarken Sektoren. Dieser Ansatz erweitert die Wachstumsoptionen der Gruppe für den Fall, dass eine potenzielle Hartgestein-Akquisition ein inakzeptables Risiko für uns darstellen würde.
2 https://www.gov.pl/web/klimat/polityka-energetyczna-polski-do-2040-r-przyjeta-przez-rade-ministrow
Gleichzeitig hat die FAMUR Gruppe Anfang 2021 den Aufbau des Segments der erneuerbaren Energien als eine der Richtungen der Umsatzdiversifizierung der Gruppe begonnen. Im Dezember 2020 wurde eine Absichtserklärung mit der TDJ über die Umsetzung des Joint Ventures im Bereich Energie und erneuerbare Energien unterzeichnet. Im Jahr 2021 wurde der Erwerb von Anteilen/Aktien an Zweckgesellschaften mit den für den Bau von Photovoltaikanlagen erforderlichen Entwürfen und Dokumentationen eingeleitet, wofür insgesamt ca. 20 Mio. PLN ausgegeben wurden (Stand: 26. März 2021). Es werden Zweckgesellschaften gegründet und Projekte gesucht, die die Entwicklung von Operationen in diesem Bereich ermöglichen. Darüber hinaus werden Verhandlungen mit der ZPUE über den Kauf von Containertrafostationen für einen Betrag von ca. 22 Mio. PLN geführt. Im März 2021 wurde ein Rahmenvertrag mit der Trina Solar (Schweiz) AG über die Lieferung von Photovoltaik-Paneelen für einen Gesamtbetrag von ca. 25 Mio. EUR, d.h. ca. 116 Mio. PLN, unterzeichnet. Die vorgenannten Verträge werden stufenweise zu den von den Parteien vereinbarten Terminen und Bedingungen auf der Grundlage der vom Käufer erteilten Aufträge ausgeführt.
Faktoren relevant für die Entwicklung der FAMUR Gruppe
Externe Faktoren relevant für die Entwicklung der FAMUR Gruppe
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Tätigkeit der FAMUR Gruppe
In Übereinstimmung mit dem Standpunkt der ESMA hat die FAMUR Gruppe die aktuellen und erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf ihre Finanzergebnisse und Cashflows, die verfolgte Strategie und die angenommenen strategischen Ziele, die Liquiditätssituation detailliert analysiert, die wichtigsten Risiken und Unsicherheiten identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen, um das operative Funktionieren des Unternehmens sicherzustellen.
Auswirkungen von COVID-19 auf die Betriebs- und Finanzlage sowie auf Cash Flows
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Faktoren und Ereignisse, die aus der COVID-19-Pandemie resultieren, und deren Auswirkungen auf die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, die operativen Kennzahlen und die Cashflows der FAMUR Gruppe. Der Emittent gibt nur die Richtung der Veränderungen an, da das Ausmaß der Auswirkungen selbst aufgrund der globalen, noch nie dagewesenen und komplexen Natur der Auswirkungen der Pandemie auf jeden Aspekt der Geschäftstätigkeit nur schwer genau zu schätzen ist. Der Emittent beschränkt sich gemäß der Empfehlung der ESMA darauf, zu erläutern, wie sich COVID-19 auf sein Geschäft und die Ergebnisse der FAMUR Gruppe ausgewirkt hat bzw. voraussichtlich auswirken wird.
aus COVID-19 resultierende Ereignisse | Auswirkungen auf die Finanzlage der FAMUR Gruppe | Beschreibung |
Meldung von höherer Gewalt durch einige inländische Vertragspartnern | Niedrigere Umsatzerlöse, verlängerte Fristen für den Einzug von Forderungen | Unter Bezugnahme auf höhere Gewalt im Zuge der COVID-19-Pandemie haben einige inländische Vertragspartner den Emittenten im 2. Quartal 2020 darüber informiert, dass sie die Erfüllung ausgewählter Liefer-, Service- und Leasingverträge für Maschinen und Anlagen vorübergehend ausgesetzt haben. Die angegebene Dauer der Aussetzung der Mietverträge umfasste je nach Vertragspartner einen Zeitraum von einem Monat, einen Tag pro Woche für einen Zeitraum von drei Monaten oder eine unbefristete Aussetzung. Der Zustand der höheren Gewalt wurde u. a. geltend gemacht von PGG, JSW, Węglokoks und Tauron. |
Beschränkungen für den Betrieb von Bergbauanlagen | Niedrigere Umsatzerlöse, kleinere Aufträge | Eingeführte präventive erhebliche Einschränkungen im Betrieb der Bergbauanlagen führten zu einem Rückgang der Produktion und damit zu einer Reduzierung der Aufträge für Aftermarket-Dienstleistungen. |
Administrative Einschränkungen in Russland und Südafrika | Kleinere Aufträge, niedrigere Umsatzerlöse | Der Rückgang der Serviceaufträge war auch eine Folge der Einschränkungen, die in Russland und Südafrika von der lokalen Regierungsverwaltung eingeführt wurden. Die dort tätigen Tochtergesellschaften des Emittenten mussten ihre operative Tätigkeit deutlich reduzieren. |
Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. | Kleinere Aufträge für neue Anlagen, niedrigere Umsatzerlöse, die zum geringeren Bedarf an Betriebskapital führen, aber auch verlängerte Fristen für den Einzug von Forderungen. | Infolge der COVID-19-Pandemie verursachen die bestehenden Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Verkehr zusammen mit den Einschränkungen für den Betrieb von Bergbauwerken in den von der Pandemie betroffenen Ländern Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Aufträge. Die Auswirkungen der Pandemie erschwerten u. a. die Ausführung der letzten Phase des Auftrags für den chinesischen Markt, doch dank der Anwendung fortschrittlicher IT-Technologien im MIKRUS-Steuerungssystem und der Fernkommunikation war es in enger Zusammenarbeit mit dem chinesischen Partner möglich, die Inbetriebnahme des Systems zunächst im Rahmen des Kompatibilitätstests an der Oberfläche und dann auf dem Grund des Bergwerks des Auftragnehmers ferngesteuert durchzuführen. |
Deutlicher Rückgang des Energiebedarfs und der Stahlproduktion treibt niedrige Kohlepreise. | Kleinere Aufträge für neue Anlagen, niedrigere Umsatzerlöse, geringerer Bedarf an Betriebskapital. | Die COVID-19-Krise hat sich zusammen mit den niedrigen Kohlepreisen auf den globalen Märkten auch in einem deutlichen Rückgang der Aufträge auf dem Primärmarkt niedergeschlagen, da die Bergbauunternehmen geplante Ausgaben für neue Ausrüstung aufgrund einer deutlich gestiegenen Unsicherheit aussetzen oder reduzieren. |
Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Bewertung von Aktiva und Verbindlichkeiten
Die Analyse der der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Bewertung von Aktiva und Verbindlichkeiten wurde unter der Anmerkung 49 des Konzernjahresabschlusses der FAMUR Gruppe für den Zeitraum von 12 Monaten zum 31. Dezember 2020 dargestellt.
Auswirkungen von COVID-19 auf die umgesetzte Strategie und die angenommenen strategischen Ziele
Die COVID-19-Krise zusammen mit der Dekarbonisierungspolitik und gleichzeitig niedrigen Kohlepreisen auf den Weltmärkten verursachte eine Verlangsamung der Investitionen und Produktion im Bergbausektor in Polen und im Ausland. Der Rückgang der Aktivität als Folge der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist besonders im polnischen Steinkohlebergbau sichtbar. Darüber hinaus soll in Übereinstimmung mit den kürzlich angekündigten Entwicklungsrichtungen des polnischen Energiesektors die Energieerzeugung auf Kohlebasis aufgegeben werden, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der FAMUR Gruppe von inländischen Vertragspartnern führen wird. Die FAMUR Gruppe hat eine Reihe von Sofortmaßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Funktionieren der FAMUR Gruppe zu begrenzen, die im Folgenden beschrieben werden, und hat die Arbeit an Diversifizierungsprojekten in Übereinstimmung mit den angenommenen Annahmen und an kommerziellen Aktivitäten auf ausländischen Märkten intensiviert. Die anhaltenden Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, verbunden mit der zunehmenden Bedeutung von Diversifizierungsprojekten für die Entwicklung der FAMUR Gruppe, erfordern jedoch eine Überarbeitung der Ziele und eine Aktualisierung des Strategieplans.
Auswirkungen von COVID-19 auf die Liquidität der FAMUR Gruppe
Zum Ende Dezember 2020 lagen bei der FAMUR Gruppe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 899 Mio. PLN vor, d.h. sie lagen um 420 Mio. PLN höher als die Summe der finanziellen Verbindlichkeiten aus Krediten, Darlehen, Anleihen und Leasingverhältnissen und der zurückgekauften Forderungen. Trotz der COVID-19-Krise verzeichnet die FAMUR Gruppe eine hohe Liquidität.
Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wesentlichen Risiko- und Unsicherheitsfaktoren
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wesentlichen identifizierten Risiko- und Unsicherheitsfaktoren, den die FAMUR Gruppe ausgesetzt ist.
Hauptrisikofaktor | Einfluss von COVID-19 auf den Risikofaktor | Beschreibung |
Risiko im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation in Polen und weltweit | gestiegen | Die eingeführten administrativen Einschränkungen, ein Rückgang der Energienachfrage, der insbesondere im 1. Quartal 2020 zu beobachten war, verschlechterten die wirtschaftliche Situation der Bergbauunternehmen, insbesondere in Polen, und führten zur Aussetzung von Investitionsprojekten und zu einer Verringerung der Produktion. |
Risiko von Veränderungen auf dem globalen Energiemarkt und Umweltbelastungen | gestiegen | Entscheidende Beschleunigung des Trends weg von fossilen Brennstoffen in der konventionellen Stromerzeugung in Polen. |
Risiko der Einschränkung der Finanzierung von Kraftwerkskohleprojekten durch Finanzinstitute | unverändert | Finanzinstitute berichten weiterhin von dem Wunsch, das Gesamtengagement im Zusammenhang mit Steinkohleprojekten zu reduzieren. |
Risiko der Preissteigerungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Energie, des Anstiegs von Arbeitskosten, erheblicher Unterbrechungen der Lieferketten oder erheblicher Materialknappheit | gestiegen | Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr oder andere behördliche Auflagen, die das Risiko von verlängerten Lieferterminen oder sogar Lieferstopps mit sich bringen können. Deutlicher Anstieg der Stahlpreise nach einem Anstieg der Eisenerzpreise um ca. 75 % im Jahr 2020 aufgrund von Lieferunterbrechungen aus Australien und Brasilien. Die FAMUR Gruppe mindert dieses Risiko durch eine breite Streuung des Portfolios an Lieferanten und Subunternehmern sowie durch den Einsatz moderner Tools zur Unterstützung der Fernsteuerung begonnener Projekte. |
Risiko von epidemiologischen Bedrohungen | gestiegen | Die COVID-19-Pandemie hat zur Einführung von administrativen Einschränkungen geführt und bringt das Risiko von Störungen für die Betreiber mit sich, insbesondere bei Verkauf, Einkauf und Betrieb. |
Risiko der Einschränkung von Aufträgen auf dem polnischen Markt als Folge des Baus von Produktionsstätten für bestimmte Arten von Bergbaumaschinen durch Bergbauunternehmen | unverändert | Es gibt keine Informationen, dass PGG oder JSW Pläne zum Bau von Erzeugungsanlagen als Folge der Pandemie aufgegeben haben. |
Risiko der Änderung von Steuervorschriften oder deren Auslegung | unverändert | Die Regierungsverwaltung führte Programme für Unternehmen ein, um den negativen Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken. |
Risiko einer begrenzten Diversifizierung der Einnahmequellen | unverändert | Im Geschäftsjahr 2020 hat die FAMUR Gruppe an der Diversifizierung der Einnahmequellen intensiv gearbeitet. |
Risiko, die Erwartungen der Endkunden im Bergbausektor in Bezug auf die Bergbauausrüstung nicht erfüllen zu können | unverändert | Die FAMUR Gruppe führt ihre Aufträge trotz der eingeführten Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr aus. Ein Beispiel dafür ist die Remote-Implementierung der Montagephase des Mikrus-Systems für den chinesischen Markt und die Lieferung von Geräten für den indonesischen und russischen Markt. |
Risiko im Zusammenhang mit strategischen Investitionen und M&A | unverändert | Im Geschäftsjahr 2020 hat die FAMUR Gruppe keine strategischen oder M&A-Transaktionen durchgeführt. |
Risiko einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Bergbauunternehmen | gestiegen | Infolge der COVID-19-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation insbesondere für polnische Bergbauunternehmen deutlich verschlechtert, die im 2. Quartal 2020 die Aussetzung ausgewählter Verträge unter Bezugnahme auf höhere Gewalt meldeten. |
Fremdwährungsrisiko | gestiegen | Infolge einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in Polen und weltweit wertete die polnische Währung ab. |
Zinsrisiko | gestiegen | Infolge von Maßnahmen der Polnischen Nationalbank und des Rates für Geldpolitik wurden die Zinssätze gesenkt. |
Risiko der Überschreitung von Finanzkennzahlen in Kreditverträgen | unverändert | Trotz der COVID-19-Krise hält die FAMUR-Gruppe eine hohe Liquidität und Rentabilität aufrecht, die weit über den Anforderungen der Verträge mit Finanzinstituten liegen. |
Ergriffene Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe
Der Emittent hat die folgenden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, das Risiko einer Unterbrechung der Geschäftskontinuität zu minimieren und die negativen finanziellen Auswirkungen nach der COVID-19-Pandemie zu begrenzen.
• Einführung eines strengen Hygieneregimes, einschließlich der Aufteilung der Büroarbeit auf zwei getrennte Standorte und, wenn möglich, aufgrund der Art der auszuführenden Aufgaben, eines Fernarbeitsmodus.
• Einteilung der Produktionsanlagen in Zonen und strenge Überwachung der Sicherheitsverfahren in den Produktionsabteilungen.
• Minimierung des Risikos von Unterbrechungen in Erbringung von Serviceleistungen durch die Trennung von drei getrennten Standorten für drei Servicegruppen (der gegenseitige Kontakt beschränkte sich auf die Kommunikation per Telefon, E-Mail oder andere Fernkommunikationsmittel). Zusätzliche Teams, die Dienste von Zuhause ausüben, wurden abgetrennt, der Kontakt mit der Zentrale wurde eingeschränkt, spezielle Verfahren zur Abholung von Material aus dem Lager wurden eingeführt (Lieferfelder ohne Kontakt mit Mitarbeitern) und ein alternativer Standort für den Kontrollraum wurde vorbereitet.
• Im April 2020 hat FAMUR S.A. Vereinbarungen mit der Sozialen Seite unterzeichnet, um die im Anti-Krisen-Schutzschild-Gesetz vorgesehenen Lösungen zur Reduzierung der Arbeitszeit und damit der Löhne um 20 % im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2020 anzuwenden.
• Infolge der Beantragung der Unterstützung aus dem staatlichen Anti-Krisen-Schild erhielt die FAMUR Gruppe Subventionen in Höhe von ca. 15 Mio. PLN, die eine zusätzliche Zahlung zu den Gehältern für Mai, Juni und Juli 2020 darstellen.
• Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen in der FAMUR Gruppe, um die Kostenstruktur an den erwarteten geringeren Marktbedarf anzupassen, der sich aus der weltweiten Konjunkturabschwächung und der Situation auf dem Kohlemarkt ergibt, überlagert von den Problemen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus, wurden ausführlich unter Punkt "2020 vorgenommene Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur der FAMUR Gruppe an die erwarteten Marktbedingungen " beschrieben.
Das Ausmaß der Auswirkungen der Pandemie in den Folgequartalen auf das wirtschaftliche Umfeld, in dem die FAMUR Gruppe tätig ist, und insbesondere auf die Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen, ist derzeit nicht genau abschätzbar und liegt außerhalb des tatsächlichen Einflusses oder der Kontrolle der FAMUR Gruppe. Der Vorstand des Emittenten überwacht laufend die von der COVID-19-Krise resultierenden Bedrohungen und ergreift geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter, die Fortführung der operativen Tätigkeit des Unternehmens, die Erfüllung seiner Verpflichtungen, die Aufrechterhaltung der finanziellen Liquidität und die Minimierung der negativen Auswirkungen dieser Situation auf die Rentabilität der Gruppe zu gewährleisten.
Auswirkungen der "Brexit"-Situation auf die Tätigkeit der FAMUR Gruppe
In Übereinstimmung mit dem Standpunkt der ESMA hat der Emittent die "Brexit"-Auswirkungen auf seine operativen, finanziellen und nichtfinanziellen Aktivitäten analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigten keine signifikanten Auswirkungen. Die FAMUR Gruppe erzielt keine nennenswerten Umsatzerlöse mit Kunden aus dem Vereinigten Königreich (weniger als 1 %), und Lieferanten aus diesem Land machen keinen wesentlichen Teil in der Lieferkette der FAMUR Gruppe aus. Bei der Lieferung von Komponenten von denjenigen Vertragspartnern, deren Hauptsitz oder Logistikzentren sich in Großbritannien befinden, stiegen jedoch die Transportkosten deutlich an und zusätzlich erhöhte sich die Dauer der Zollabfertigung, was sich auf die Endtermine der Lieferungen an die Niederlassung der FAMUR S.A. in Polen auswirkte.
Globale Konjunktur im Bergbausektor
Die Dynamik der Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe hängt mit den Investitionsausgaben für neue Anlagen zusammen, die von den Unternehmen getätigt werden, die weiche Gesteine (wie Steinkohle oder Kalisalz) abbauen, sowie mit ihrer Nachfrage nach Service, Reparatur, Wartung und Verbrauchsmaterialien, die sich aus der Nutzung der zuvor gekauften Anlagen ergeben, zusammenfassend als "Aftermarket" bezeichnet. Während das Wachstum der Ausgaben für neue Anlagen weitgehend von der aktuellen und erwarteten Entwicklung der weltweiten Kohlepreise abhängt, ist das Niveau der Aufträge auf dem Ersatzteilmarkt stabiler, da es eng mit der aktuellen Produktion in Bergbauwerken und der Menge der installierten Anlagen korreliert ist. Da Bergbaumaschinen unter rauen Bedingungen unter Tage arbeiten, ist eine regelmäßige Wartung und der Austausch von Teilen und Verbrauchsmaterialien erforderlich, um die Betriebskontinuität zu gewährleisten und somit kostspielige Ausfallzeiten zu vermeiden.
Globaler Bergbaumarkt von Kraftwerkskohle
Der Preis für Kraftwerkskohle auf den Weltmärkten (ARA) stieg zwar im Jahr 2020 um ca. 22 %, blieb aber auf einem niedrigen Niveau von ca. 69 USD/T (Stand: Ende 2020). Darüber hinaus bewirken die globalen Umweltherausforderungen, dass die OECD-Länder allmählich von der Kohle weg zu erneuerbaren Energien und anderen Ressourcen (z. B. Gas) übergehen werden. Gleichzeitig wird die Kohleförderung und ihre Nutzung als Primärenergieträger in den sich dynamisch entwickelnden Ländern, insbesondere in Südostasien, weitergehen. Die abnehmende Anzahl von Kohlebergbauprojekten als Folge der Dekarbonisierungspolitik kann den Konkurrenzkampf verschärfen, sowohl im Inland als auch international, was zu einer Erosion der Margen und einem Rückgang der Rentabilität führen kann. Darüber hinaus wächst der Druck der Finanzinstitute, die Finanzierung von Unternehmen zu begrenzen, die mit dem weit gefassten Sektor der konventionellen Kohleverstromung verbunden sind. Im Laufe des Jahres 2021 treten die EBA-Leitlinien in Kraft, nach denen Banken ESG-Faktoren in ihren Kreditrichtlinien und Kreditrisikoverfahren berücksichtigen müssen. Verstärkt wird dieser negative Trend durch die aktuelle Diskussion um die Neuformulierung des Anhangs zur OECD-Vereinbarung für den kohlebefeuerten Stromerzeugungssektor (CFSU Coal-Fired Electricity Generation Sector Understanding), in dem die Regeln für die Gewährung staatlicher Unterstützung für Exporteure aus OECD-Ländern geregelt sind. Bisher gab es im Rahmen dieses Abkommens Beschränkungen bei der Exportkreditunterstützung für Kohlekraftwerke, doch nun ist die Rede davon, diese auch auf den Bereich der Lieferung von Maschinen und Dienstleistungen in der Kohleindustrie auszuweiten. Diese Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit der Erhöhung des Ziels zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen.
Globaler Markt für metallurgische Kohle
Die Nachfrage nach metallurgischer Kohle hängt von der Stahlproduktion ab, die wiederum von den Aussichten für die Weltwirtschaft abhängt, insbesondere vom Niveau der Industrie- und Bauproduktion. Im Jahr 2020 war die Weltwirtschaftslage durch die Krise infolge der COVID-19-Pandemie geprägt. Im Gegensatz zur Kraftwerkskohle sind die Auswirkungen der Dekarbonisierungspolitik auf die metallurgische Kohle begrenzt. Die Europäische Kommission hat den Status von Kokskohle als kritischer Rohstoff auf einer Liste von 27 Rohstoffen bestätigt, bei denen das Risiko eines Versorgungsengpasses und dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft größer ist als bei anderen Rohstoffen. Der durchschnittliche Kokskohlepreis lag im 4. Quartal 2020 bei ca. 109 USD/T, was einem Rückgang von ca. 22 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2019 entspricht.
Aussichten für den Steinkohlebergbau in Polen
Anhaltend niedrige Kohlepreise im Jahr 2020 und die Krise des COVID-19-Ausbruchs haben die Situation für die Kohleproduzenten in Polen besonders geschwächt.
Kraftwerkskohle
Die schwierige wirtschaftliche Situation des polnischen Steinkohlenbergbaus, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurde, erzwingt die Notwendigkeit, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen. Seit dem 2. Quartal 2020 wird auf Regierungsebene an der Entwicklung von Annahmen für das Transformationsprogramm des Steinkohlebergbaus in Polen gearbeitet, dessen Veröffentlichung bereits mehrfach verschoben wurde. Eine spürbare Folge des Aufschubs der Verabschiedung von Lösungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsprogramm für den inländischen Energiebergbau ist die Aussetzung von Investitionsentscheidungen inländischer Bergbauunternehmen und eine Verringerung des Auftragsvolumens für begleitende Dienstleistungen.
Besonders schwierig ist die wirtschaftliche Situation in der Polska Grupa Górnicza (PGG), deren Anteil an Umsatzerlösen der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 30% erreichte. Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich der Gesamtwert der in Rechnung gestellten Forderungen der FAMUR Gruppe gegenüber PGG auf ca. 169 Mio. PLN, einschließlich des Wertes der überfälligen Forderungen in Höhe von ca. 39 Mio. PLN, der sich aus der Umsetzung der Zahlungspolitik von PGG ergibt. Das Gesamtengagement, einschließlich der bereits fakturierten Einnahmen, der Rückgriffsrechte aus den verkauften Forderungen und anderer Vorteile, die sich aus den abgeschlossenen und laufenden Verträgen ergeben (darunter u. a. die noch zu leistenden Zahlungen für die Vermietung von Strebscheren und Teilschnittmaschinen), beträgt ca. 478 Mio. PLN.
Darüber hinaus hat Polen (zusammen mit anderen Ländern) als Ergebnis der COP24-Bestimmungen sowie früherer Klimagipfel (COP) und interner EU-Bestimmungen, die Grenzwerte für CO 2 -Emissionen vorschreiben, um den Klimawandel aufzuhalten, eine schrittweise Reduzierung des Einsatzes von Kohle in der Wirtschaft erklärt, insbesondere im Energie- und Fernwärmesektor. Zu diesem Zweck wurde ein Dokument veröffentlicht, das die Richtung der Veränderungen mit Blick auf das Jahr 2040 skizziert. Das Schlüsselelement der polnischen Energiepolitik (PEP2040) ist die Energiewende in Polen, die durch das EU-Budget unterstützt werden soll. In der ersten Phase der Veränderungen wird Erdgas aufgrund der geringeren CO 2 -Emissionen als bei Kohle ein Brückenkraftstoff sein, zusätzlich ist mit einem sukzessiven Ausbau der Photovoltaik und der Windkraftanlagen zu rechnen, ebenso wie mit einem geplanten Ausbau der Kernenergie. Bis 2030 soll der Anteil der Kohle an der Stromerzeugung in Polen auf unter 56 % sinken (im Vergleich zu ca. 74 % im Jahr 2019). 3
3 https://www.gov.pl/web/klimat/polityka-energetyczna-polski
Ende September 2020 wurde zwischen den Vertretern der Regierung und dem gewerkschaftsübergreifenden Protest- und Streikkomitee (Międzyzwiązkowy Komitet Protestacyjno-Strajkowy) eine Vereinbarung über die Grundsätze und das Tempo der Transformation des Sektors unterzeichnet, die eine schrittweise Schließung der Energiekohlebergwerke bis Ende 2049 vorsieht, hauptsächlich von PGG und Węglokoks (ohne Bezugnahme auf die Bergwerke im Besitz von Tauron Wydobycie und Bogdanka). Den Annahmen zufolge soll der Prozess bereits 2021 mit der Zusammenlegung der Bergwerke Wujek und Murcki-Staszic und dem Ende des Bergbaus in RUDA Ruch Pokój beginnen, obwohl die meisten Bergwerksschließungen den Zeitraum der 30er und 40er Jahre bis 2049 betreffen. (Beendigung des Abbaus in ROW Ruch Chwałowice und Jankowice).
In Anbetracht des bedeutenden Umfangs des Umsatzes der FAMUR Gruppe, der sich aus den ausgeführten Aufträgen zugunsten polnischer Unternehmen, die Kraftwerkskohle fördern, und eines bedeutenden Anteils der Forderungen dieser Unternehmen in der Bilanz der FAMUR Gruppe ergibt, können die Auswirkungen der vereinbarten Umstrukturierung die künftigen Ergebnisse der FAMUR Gruppe erheblich beeinflussen, und zwar aufgrund folgender Faktoren:
• Beschleunigung des Prozesses der schrittweisen Einstellung des einheimischen Bergbaus und folglich Verringerung des Umfangs der Umsatzerlöse der FAMUR,
• Risiko der Verkürzung der Abschreibungsdauer von Walzenladern, die von den Bergwerken Wujek und Pokój geleast wurden, aufgrund ihrer geplanten Schließung vor dem Vertragsende (insgesamt 6 Walzenlader),
• Erwarteter Rückgang der Nachfragen nach Vermietung von Walzenladern in den kommenden Jahren,
• Rückgang der Aufträge für neue Anlagen,
• Allmählicher Rückgang der Nachfrage nach Serviceleistungen aufgrund der Reduzierung des Maschinen- und Geräteparks im Einklang mit der Stilllegung von Bergbauwerken.
Metallurgische Kohle (Kokskohle)
In Polen wird Kokskohle hauptsächlich von Jastrzębska Spółka Węglowa gefördert, die auch der größte Produzent von hochwertiger Hard-Kokskohle in der Europäischen Union und einer der führenden Produzenten von Koks für die Stahlschmelze ist. Nach den vorliegenden Informationen ist eine weitere Steigerung der Kokskohleförderung durch Investitionen in die Erschließung neuer Abbauebenen und die Aufnahme der Förderung aus dem Gebiet Bzie Dębina 4 geplant. Darüber hinaus geht die neue Strategie der LW Bogdanka S.A. Gruppe, die mit einer Perspektive bis 2040 entwickelt wurde 5 , von Investitionen in die Kokskohleförderung ab 2021 aus, um 2026 mit der Förderung zu beginnen. Die angenommene Produktionsmenge soll zwischen 0,7 und 3,1 Mio. Tonnen jährlich variieren, wobei der Durchschnitt bei 1,9 Mio. Tonnen liegt. Die durchschnittlichen geplanten Investitionen bis 2030 sollen ca. 470 Mio. PLN (jährlich) betragen, die Gesamtinvestitionen bis 2040 sogar 8 Mrd. PLN, davon 2,7 Mrd. PLN für Stollen und 1,5 Mio. PLN für den Kauf und die Modernisierung von Strebanlagen.
4 https://www.jsw.pl/relacje-inwestorskie/strategia
5 https://ri.lw.com.pl/pub/files/pl_prezentacje/Prezentacja_za_o_e_Strategii_ro.pdf
Interne Faktoren relevant für die Entwicklung der FAMUR Gruppe
Erfüllung der Kundenerwartungen an Produkte und Dienstleistungen durch das Streben nach Verbesserung der Produktionsqualität und -effizienz
Innovative, sichere und umfassende Lösungen, die von der FAMUR Gruppe angeboten werden, zu einem wettbewerbsfähigen Preis, unter Beibehaltung der erwarteten technologischen Standards des Produkts und der hohen Qualität der Dienstleistungen, ermöglichen es der Gruppe, eine bedeutende Position auf dem Markt der Lieferanten von Ausrüstungen und Dienstleistungen für den Untertagebau zu halten. Die von der FAMUR Gruppe gelieferte Ausrüstung und die angebotenen Dienstleistungen machen einen eher kleinen Teil der Gesamtbetriebskosten von Bergbauunternehmen aus, spielen aber eine wichtige Rolle in der Produktion der Kunden. Derzeit erwarten die Kunden aufgrund der ständig steigenden Lohnkosten eine hohe Produktivität von den angebotenen Bergbauausrüstungen. Die Geräte sollen noch zuverlässiger sein, was sich in geringeren Ausfallzeiten niederschlägt, die durch einen schnellen und ständig verfügbaren Service begünstigt werden. Darüber hinaus wird von den Anbietern von Bergbaumaschinen erwartet, dass sie IT-Lösungen bereitstellen, die den Betrieb der Maschinen kontinuierlich überwachen und im Voraus den Bedarf an notwendigen Wartungsarbeiten anzeigen. Es wird erwartet, dass technologisch fortschrittlichere und autonomere Bergbausysteme die Sicherheit der Arbeitsumgebung verbessern. Oft erwartet der Kunde, dass der Lieferant eine wettbewerbsfähige Finanzierung für die Maschinen arrangiert. In einigen Wachstumsmärkten besteht eine besondere Sensibilität für einen niedrigen Preis für die angebotene Lösung.
Weiterentwicklung des 'Aftermarket'-Marktes und der Leasingverträge, um die Umsatzerlöse zu stabilisieren, insbesondere in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs
Als Ergebnis der langjährigen Beziehungen zu ihren Kunden hat die FAMUR Gruppe eine bedeutende Basis von Geräten installiert, die unter schwierigen Bergbaubedingungen arbeiten. Daher erfordert dieses Gerät eine kontinuierliche Wartung und den regelmäßigen Austausch von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien, die einem Verschleiß unterliegen. Unsere Kunden legen großen Wert auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien, Service, Wartungsleistungen und anderen Lösungen, die den Einsatz der Geräte unterstützen, sowie auf Schulungen. Die FAMUR Gruppe bietet in diesem Bereich umfassende Lösungen durch ihre lokalen Servicezentren an, was eine schnelle Reaktion auf die gemeldeten Bedürfnisse des Kunden durch hochqualifizierte Servicetechniker im Modus 24/7 ermöglicht, was unserer Meinung nach ein kritisches Kriterium für die Kunden aufgrund der potenziell hohen Kosten von Ausfallzeiten defekter Geräte ist.
Die zweite bedeutende Quelle stabiler Einnahmen der FAMUR Gruppe sind Einnahmen aus der Vermietung, die im Rahmen von Leasingverträgen von Walzenladern mit Unternehmen der Bergbauindustrie realisiert werden. In Leasingverträgen werden tägliche Leasingraten festgelegt, die nicht indexiert sind und kein variables Element enthalten. Die Verträge sind auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertragsgegenstand verbleibt im Eigentum der Unternehmen der FAMUR Gruppe, und nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückzugeben.
Beibehaltung eines flexiblen Betriebsmodells und strenge Kostenkontrolle
Der übergeordnete operative Gedanke der FAMUR Gruppe ist die Beibehaltung eines flexiblen Betriebsmodells, das eine schnelle und effektive Anpassung der Kosten- und Produktionsbasis an das aktuelle und erwartete Nachfrageniveau ermöglicht, dass sich sowohl aus der Entwicklung des Konjunkturzyklus als auch aus strukturellen Veränderungen auf dem Bergbaumarkt ergibt. Diese Maßnahmen umfassten im Geschäftsjahr 2020 und Anfang 2021 Liquidierung von Niederlassungen in Rybnik, Piotrkow Trybunalski und Zabrze (detaillierte Beschreibung unter: "2020 vorgenommene Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur der FAMUR Gruppe an die erwarteten Marktbedingungen ").
In den Produktionsbetrieben der FAMUR Gruppe wird im Rahmen von Aktivitäten auf Basis des "Lean Manufacturing"-Programms ständig an der Steigerung von Produktivität und Effizienz gearbeitet. Darüber hinaus nutzen wir bei der Montage und Produktion von Anlagen, die kein spezielles technisches und technologisches Wissen erfordern, die Dienste von Subunternehmern, was uns eine flexible und schnelle Anpassung an sich ändernde Auftragslagen ermöglicht.
Effektive und effiziente Umsetzung von Projekten zur Diversifizierung von Einnahmequellen
Im Jahr 2020 entfielen rund 64 % der Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe auf die Lieferung von Maschinen und Anlagen sowie auf Serviceleistungen für die Kraftwerkskohlebergbau-Branche. Das niedrige Niveau der Kohlepreise ist der Grund für die sinkende Anzahl von Bergbauprojekten. Darüber hinaus wird dieser negative Trend durch die zunehmende Bedeutung der Dekarbonisierungspolitik und den wachsenden Druck der Finanzinstitute verstärkt, die Finanzierung für Unternehmen zu reduzieren, die mit dem breit definierten Sektor der konventionellen Stromwirtschaft auf Basis von Kraftwerkskohle verbunden sind. Daher können wir zunehmende Probleme bei der Finanzierung von Projekten erwarten, die mit der Förderung dieser Art von Kohle verbunden sind. Für die weitere Entwicklung der FAMUR Gruppe sind daher Aktivitäten wichtig, die auf eine Diversifizierung der Einnahmen über die mit der Förderung von Kraftwerkskohle verbundene Industrie hinaus abzielen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde intensiv daran gearbeitet, potenzielle Unternehmen für eine mögliche Akquisition sowohl im Bereich der Lieferanten von Bergbaumaschinen für den Hartgesteinsbergbau (HRM) mit der Untertagemethode als auch außerhalb der Bergbauindustrie zu identifizieren, die es ermöglichen würden, Synergien sowohl marktlicher als auch produktionstechnischer Art zu nutzen. Trotz der Fortsetzung der Arbeit an der Suche nach Möglichkeiten, in das Segment der Hartgestein-Bergbaumaschinen einzusteigen, arbeitet der Emittent an alternativen Diversifizierungsprojekten in aussichtsreichen, schnell wachsenden Sektoren, einschließlich Infrastruktur, Logistik und Eisenbahnen. Dieser Ansatz erweitert die Wachstumsoptionen der Gruppe für den Fall, dass eine potenzielle Akquisition im Hartgestein-Sektor für uns ein inakzeptables Risiko birgt. Gleichzeitig unterzeichnete der Emittent im Dezember 2020 eine Absichtserklärung mit der TDJ über die Umsetzung eines Joint Ventures im Bereich der prospektiven Energie und der erneuerbaren Energien, und Anfang 2021 begann der Emittent mit dem Aufbau des Segments der erneuerbaren Energien als eine der Richtungen der Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe.
Ausgewählte Finanzangaben der FAMUR für die letzten 5 Jahre
In der nachfolgenden Tabelle werden historischen Angaben zur Vermögenslage und zu den erzielten Finanzergebnissen für die letzten 5 Jahre dargestellt. Die nachfolgenden Angaben sind zusammen mit den Konzernabschlüssen der FAMUR Gruppe und Einzelabschlüssen der FAMUR S.A. zu lesen.
12 Monat bis zum 31. Dezember | |||||
in Mio. PLN | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
Ausgewählte GuV-Posten | |||||
Umsatzerlöse | 1.139 | 2.165 | 2.217 | 1.460 | 1.030 |
Operatives Ergebnis | 239 | 289 | 300 | 133 | 114 |
Jahresüberschuss | 190 | 249 | 220 | 57 | 94 |
Stand zum 31. Dezember | |||||
in Mio. PLN | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
Ausgewählte Bilanzposten | |||||
Umlaufvermögen | 1.718 | 2.039 | 1.800 | 2.039 | 1.105 |
Anlagevermögen | 774 | 936 | 1.158 | 1.099 | 670 |
Aktiva insgesamt | 2.492 | 2.975 | 2.958 | 2.138 | 1.775 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 342 | 938 | 572 | 857 | 554 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 468 | 526 | 520 | 524 | 115 |
Eigenkapital | 1.682 | 1.511 | 1.587 | 1.550 | 782 |
Börsennotierte Aktien der FAMUR S.A. an der Giełda Papierów Wartościowych
Aktienkurse
Im August 2006 wurde die FAMUR SPÓŁKA AKCYJNA (vormals unter der Firma FABRYKA MASZYN FAMUR SPÓŁKA AKCYJNA) zur Notierung an der Wertpapierbörse in Warszawa ("GPW") zugelassen. Zum 31. Dezember 2020 sind 574,8 Millionen Stück Aktien unter dem Kurznamen FAMUR und dem Ticker FMF notiert. Ende 2020 waren die Aktien der FAMUR S.A. in folgenden Börsenindizes enthalten: mWIG40 (umfasst 40 mittelgroße Unternehmen, die in der Hauptliste der GPW gelistet sind), WIG, WIG-Poland, WIG-ESG, mWIG40TR, InvestorMS (ein externer Index, der von der Börse für Investors TFI S.A. berechnet wird, um die Wertentwicklung von Aktien von Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung im Anlageschwerpunkt des Fonds Investor Top 25 Small Caps "Investor Top 25 Małych Spółek FIO" zu messen).
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des FAMUR-Aktienkurses im Vergleich zum mWIG40-Index in den letzten 5 Jahren.
Die folgende Tabelle zeigt die kumulierte Rendite von Ende 2015 bis Ende 2020 der FAMUR-Aktienanlagen (ohne Dividenden) im Verhältnis zur Rendite des mWIG40.
Rendite zum Jahresende | ||||||
Basiswert Jahresende 2015=100 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
FAMUR | 100 | 261 | 380 | 331 | 183 | 138 |
mWIG40 | 100 | 118 | 136 | 110 | 110 | 112 |
Die folgende Tabelle zeigt die Schwankungsbreite des FAMUR-Aktienkurses in den einzelnen Quartalen des Jahres 2020.
Jahr 2020 | ||||
Kurs in PLN je Aktie | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 |
Mindestkurs | 1,89 | 2,03 | 1,57 | 1,35 |
Maximalkurs | 3,59 | 2,79 | 2,28 | 2,30 |
Bardividende ausgezahlt durch FAMUR S.A. für die Jahre 2016 - 2020.
in PLN je Aktie | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Bardividende je Aktie | - | - | 0,44 | 0,53 | - |
Investor Relations in der FAMUR Gruppe
Die Tätigkeit der FAMUR S.A. im Bereich Investor Relations konzentriert sich vor allem auf die Sicherstellung einer transparenten und aktiven Kommunikation mit dem Kapitalmarkt durch eine aktive Zusammenarbeit mit Investoren, Analysten sowie auf die Sicherstellung der Erfüllung der Informationspflichten gemäß den geltenden Rechtsakten. Investor Relations führen zusammen mit Personen, die das Unternehmen vertreten, regelmäßig zahlreiche Treffen mit Investoren und Analysten im In- und Ausland durch und nehmen an den meisten regionalen und sektoralen Investorenkonferenzen teil. Die von Investor Relations durchgeführten Aktivitäten im Rahmen der Kontakte mit den Investoren sollen in erster Linie dem Markt eine verlässliche Beurteilung der Finanzlage der FAMUR Gruppe, ihrer Marktposition und der Effektivität des angenommenen Geschäftsmodells ermöglichen, unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklungsrichtungen im Kontext der Veränderungen, die im Sektor der Lieferanten von Maschinen und Anlagen und der damit verbundenen Dienstleistungen für den Bergbau, insbesondere Steinkohle, auftreten.
Die Gesellschaft hält vierteljährlich eine Konferenz mit Investoren und Analysten (in Form einer stationären oder einer Telefonkonferenz über das Internet) ab, in der sie die Finanz- und Betriebsergebnisse der FAMUR Gruppe präsentiert. Im Geschäftsjahr 2020 gab es vier Konferenzen, die der Präsentation der Quartalsergebnisse gewidmet waren, und etwa 40 Treffen mit Investoren und Analysten.
Um einen einfachen, schnellen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen über die FAMUR Gruppe zu gewährleisten, unterhält die Gesellschaft die Internetseite https://famur.com/relacje-inwestorskie, auf der laufend aktuelle und periodische Berichte, Präsentationen und andere Informationen, die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe relevant sind, sowohl in polnischer als auch in englischer Sprache veröffentlicht werden.
BESCHREIBUNG WESENTLICHER RISIKEN UND BEDROHUNGEN
Beschreibung der wesentlichen Risikofaktoren und Bedrohungen, unter Angabe des Ausmaßes, in dem der Emittent ihnen ausgesetzt ist
Der folgende Abschnitt des Lageberichts enthält eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Bedrohungen mit einer Aufteilung in drei Hauptgruppen und der Angabe, inwieweit die FAMUR S.A. und die Konzernunternehmen der FAMUR Gruppe diesen ausgesetzt sind, sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
1. Risiken, die sich aus dem externen Umfeld ergeben
• Risiko im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation in Polen und weltweit
• Risiko von Veränderungen auf dem globalen Energiemarkt und Umweltbelastungen
• Risiko der Einschränkung der Finanzierung von Kraftwerkskohleprojekten durch Finanzinstitute
• Risiko des Anstiegs von Material-, Energie- und Arbeitskosten, erheblicher Unterbrechungen der Lieferketten oder erheblicher Materialknappheit
• Risiko von epidemiologischen Bedrohungen
• Risiko der Einschränkung von Aufträgen auf dem polnischen Markt als Folge des Baus von Produktionsstätten für bestimmte Arten von Bergbaumaschinen durch Bergbauunternehmen
• Risiko der Änderung von Steuervorschriften oder deren Auslegung
2. Operative Risiken
• Risiko einer begrenzten Diversifizierung der Einnahmequellen
• Risiko, die Erwartungen des Endkunden im Bergbausektor in Bezug auf die Bergbauausrüstung nicht erfüllen zu können n
• Risiko in Bezug auf strategische Investitionen und potenzielle Akquisitionen (M&A)
3. Finanzielle Risiken
• Risiko einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Bergbauunternehmen
• Fremdwährungsrisiko
• Zinsrisiko
• Risiko der Überschreitung von Finanzkennzahlen in Kreditverträgen
Risiken, die sich aus dem externen Umfeld ergeben
Risiko im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation in Polen und weltweit | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Das operative Ergebnis der FAMUR Gruppe hängt in erheblichem Maße von den inländischen und globalen makroökonomischen Bedingungen ab, insbesondere in der von der Gruppe bedienten Bergbauindustrie. | |
• Die Nachfrage nach den Produkten der FAMUR Gruppe ist zu einem großen Teil wellenförmig und hängt mit den Investitions- und Konjunkturzyklen im Bergbausektor zusammen. | |
• Investitionen im Bergbausektor und folglich die Nachfrage nach den Produkten der Gruppe können in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs erheblich eingeschränkt sein, was sich in einem allgemein niedrigeren Investitionsniveau manifestiert, oft als Folge eines Rückgangs des Geschäftsvertrauens, geringerer Gewinne von Unternehmen, eines eingeschränkten Zugangs zu Krediten, einer erhöhten Arbeitslosenquote, Überkapazitäten bei der Produktion. | |
• Ein anhaltender wirtschaftlicher Abschwung kann zu höheren Kosten im Zusammenhang mit überfälligen und wertgeminderten Forderungen, der Notwendigkeit von Wertberichtigungen auf Vorräte, Anlagevermögen und Firmenwert führen. | |
• Hauptabnehmer der Produkte und Dienstleistungen der FAMUR Gruppe sind Unternehmen des Steinkohlebergbaus, wobei die Höhe der Ausgaben von der aktuellen und erwarteten Höhe der Kohlepreise auf den Welt- und Inlandsmärkten sowie der Energiepolitik der einzelnen lokalen Märkte abhängt. | |
• Die Kohlepreise unterliegen ständigen, oft plötzlichen und unerwarteten Veränderungen aufgrund von Änderungen der allgemeinen Wirtschaftsaktivität, staatlicher Vorschriften, des Wertes der Lagerbestände, der Umweltpolitik, des Niveaus der Produktion und des Verbrauchs von Energie (Kraftwerkskohle) und Stahl (Kokskohle), technologischen Veränderungen, Substituten für diese Energieträger (z. B. sinkende Gaspreise oder erneuerbare Energiequellen), möglichen Störungen in der Produktion oder der Versorgung mit diesen Rohstoffen auf den globalen Märkten. | |
• Diese wirtschaftlichen Faktoren können sich in Zukunft auf die Reduzierung der Investitionsausgaben unserer Vertragspartnern auswirken und somit zu einem Rückgang der Aufträge für Produkte und Aftermarket-Dienstleistungen der FAMUR Gruppe führen, da die Vertragspartnern die Wartungs- und Reparaturzeiträume so weit wie möglich verlängern. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Kontinuierliche Optimierung der Produktionsprozesse und fortgesetzte Umsetzung der "Lean Management"-Kultur sowie flexible Organisationsstruktur zur Anpassung an das sich verändernde Marktumfeld. | |
• Das Betriebsmodell der FAMUR Gruppe, das auf der Zusammenarbeit mit Unterlieferanten und Subunternehmern basiert, während die wichtigsten Produktionsstufen in den eigenen Werken beibehalten werden, ermöglicht es der FAMUR Gruppe, flexibel auf Veränderungen im Makroumfeld zu reagieren. | |
• Entwicklung der Auslandsvertriebs und der Aftermarketleistungen (Ausbau ausländischer Servicezentren). | |
• Aufrechterhaltung eines niedrigen Schuldenstandes und enge Überwachung des Forderungseinzugs. | |
• Beginn der Schaffung des Segments der erneuerbaren Energiequellen innerhalb der FAMUR Gruppe als eine der Richtungen der Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe. | |
• Arbeiten an der Möglichkeit der Diversifizierung der Geschäftstätigkeit mit dem Hartgestein-Bergbau und aktive Suche nach potenziellen Akquisitionszielen in neuen aussichtsreichen Sektoren außerhalb der Bergbauindustrie, die die Nutzung von Synergien ermöglichen, sowohl in Bezug auf den Markt als auch auf Produktion und Technologie. |
Risiko von Veränderungen auf dem globalen Energiemarkt und Umweltbelastungen | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Veränderungen im Energiemix- langfristig zu Gunsten von erneuerbaren Energien und Gas. | |
• Dekarbonisierungspolitik und Druck, den Anteil der Kohle in der Struktur der Energieträger in einigen Regionen der Welt (Europäische Union) mit Unterstützung internationaler Organisationen zu reduzieren, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach thermischer Kohle führt. | |
• Folglich geringere Investitionsausgaben der Kraftwerkskohleindustrie sowohl lokal als auch global. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Laufende Beobachtung aktueller und prognostizierter Trends auf den globalen und lokalen Energie- und Bergbaumärkten, die darauf hindeuten, dass die weltweite Nachfrage nach Kohle in den kommenden Jahren relativ stabil bleiben wird, obwohl der Anteil der Kohle am Energiemix allmählich sinken wird. | |
• Intensivierung der Pro-Export-Aktivitäten. | |
• Beginn der Schaffung des Segments der erneuerbaren Energiequellen innerhalb der FAMUR Gruppe als eine der Richtungen der Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe. | |
• Aktivitäten zum Ausbau der Aktivitäten der FAMUR Gruppe in verwandten Geschäftsfeldern, wie z. B. Hard Rock Mining und in neuen Zukunftsbranchen außerhalb der Bergbauindustrie, die die Möglichkeit bieten, Synergien sowohl markt- als auch produktionstechnischer Natur zu nutzen. |
Risiko der Einschränkung der Finanzierung von Kraftwerkskohleprojekten durch Finanzinstitute | Risikoexposition: mittel |
Risikobeschreibung | |
• Die Europäische Investitionsbank wird ihre Finanzierungen für Projekte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen nach 2021 im Einklang mit ihrer neuen Finanzierungspolitik für Projekte im Energiesektor reduzieren, was in der Praxis bedeutet, dass sie ihre Finanzierungen insbesondere für die Öl- und Gasförderung, den Kohlebergbau sowie die Kohle- und Gasinfrastruktur einstellt. | |
• Einige Finanzinstitutionen, insbesondere diejenigen, die der Climate Action 100+ angeschlossen sind, kündigen öffentlich an, dass sie ihr finanzielles und aktienbezogenes Engagement in Steinkohleprojekten und -unternehmen, sowohl im Bergbau- als auch im Energiesektor, reduzieren werden. | |
• Dies kann bedeuten, dass die Finanzierung neuer Steinkohleprojekte eingeschränkt oder sogar verweigert wird, dass der Zugang zu Krediten, Garantien und anderen traditionellen Finanzierungsformen von Banken und Versicherern erschwert wird, dass man sich nicht an neuen Aktien- oder Anleiheemissionen beteiligt und dass bereits gehaltene Wertpapiere von Unternehmen mit signifikanter Steinkohleproduktion oder -verwendung in ihrem Betrieb reduziert werden. | |
• Dies kann zu höheren finanziellen Kosten für solche Investitionen führen und Druck auf die Bewertung von Unternehmen ausüben, deren signifikanter Teil der Einnahmen mit Kraftwerkskohle verbunden ist. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Aktivitäten zur Ausweitung der Aktivitäten der FAMUR Gruppe in verwandten Geschäftsbereichen, wie z. B. Hard Rock Mining und neue perspektivische Sektoren außerhalb der Bergbauindustrie, die die Möglichkeit bieten, Synergieeffekte zu nutzen, sowohl in Bezug auf den Markt als auch auf Produktion und Technologie. | |
• Beibehaltung eines niedrigen Verschuldungsniveaus und diversifizierte (nach Gegenstand und Objekt) Finanzierungsquellen. | |
• Beginn der Schaffung des Segments der erneuerbaren Energiequellen innerhalb der FAMUR Gruppe als eine der Richtungen der Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe. | |
• Analyse von alternativen Finanzierungsquellen. |
Risiko des Anstiegs von Material-, Energie- und Arbeitskosten, erheblicher Unterbrechungen der Lieferketten oder erheblicher Materialknappheit | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Im Falle einer hohen wirtschaftlichen Wachstumsdynamik im Inland und im Ausland, vor allem im Bereich der Industrieproduktion und des Bau- und Montagebereichs, kann es zu einem Anstieg der Arbeitskosten sowie zu einem Anstieg der Dienstleistungskosten kommen. | |
• Ein möglicher Anstieg der Preise für Rohstoffe, vor allem für Stahl und verwandte Produkte sowie für Energie, kann zu höheren betrieblichen Kosten führen. | |
• Dekarbonisierungspolitik, die zu einer Verringerung der Anzahl potenzieller Lieferanten für die FAMUR Gruppe führen kann, deren Hauptmarkt Bergbauunternehmen und bergbaubezogene Industrien sind, was zu einem Anstieg des Preises der von ihnen angebotenen Dienstleistungen und Produkte aufgrund des eingeschränkten Wettbewerbs führen kann. | |
• Das Auftreten einer Pandemie kann das Risiko einer Unterbrechung der Lieferkette erheblich erhöhen. Die laufenden Bemühungen des Unternehmens, die Situation bei seinen Lieferanten zu überwachen, können sich als kurzlebig erweisen. Die Verkürzung der Zeitspanne von der Bestellung bis zur Abholbereitschaft des Produkts kann in Fällen, in denen Waren und Komponenten, die von externen Lieferanten bezogen werden, weit im Voraus bestellt werden müssen, Kosten verursachen. | |
• Der Herstellungsprozess der Produkte der FAMUR Gruppe ist in erheblichem Umfang auf den Einsatz von Subunternehmern angewiesen. Störungen in der Produktion unserer Partner oder Material- und Rohstofflieferanten oder eine Verringerung der Verfügbarkeit von Rohstoffen oder Waren, die für die Umsetzung von Aufträgen für Vertragspartner der FAMUR Gruppe notwendig sind, können sich negativ auf die Fähigkeit auswirken, Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, können die betrieblichen Kosten erhöhen. | |
• Der eingeschränkte Zugang zu hochqualifiziertem Personal und die gestiegenen Gehaltserwartungen der Mitarbeiter können zu einem Druck auf Gehaltserhöhungen führen und die Rekrutierung neuer Mitarbeiter erschweren und sich somit negativ auf das angenommene Tempo und die Effektivität der geplanten Entwicklung auswirken. | |
• Die oben genannten Faktoren können zu Schwankungen in der Profitabilität der FAMUR Gruppe führen, sofern diese Kostensteigerungen nicht vollständig in den erteilten Aufträgen und angebotenen Produkten, Produktivitätsverbesserungen und durch Kostenoptimierungsprogramme berücksichtigt werden können. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Maßnahmen, die auf die Aufrechterhaltung einer zufriedenstellenden Rentabilität abzielen, u. a. durch entsprechende Kalkulationsgrundlagen für die Preise der angebotenen Produkte, den Abschluss langfristiger Verträge für die Lieferung von Materialien und den Aufbau eines breiten Netzwerks von Lieferanten und Kooperationspartnern. | |
• Kontrollmechanismen zur Begrenzung des Mangels an adäquatem Personal durch die Umsetzung zahlreicher Anreiz- und Entwicklungsprogramme, die Erhöhung des Niveaus der Mitarbeiterbindung und der Attraktivität der Arbeit in der FAMUR Gruppe, die Überwachung der Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte einzustellen, sowie die Durchführung umfangreicher Aktivitäten zur Gewinnung und Aufrechterhaltung des Wertes der Mitarbeiter in der FAMUR Gruppe, auch auf den lokalen Märkten. | |
• Erhöhung des Automatisierungsgrades der technologischen Produktionsprozesse (z. B. Implementierung von Roboter-Produktionsstellen). | |
• Laufende Kontrolle der Rentabilität der ausgeführten Verträge und Anpassung der Angebotspreise an die aktuelle und erwartete Marktsituation. | |
• Sukzessive Umsetzung von Verbesserungen in der gesamten Organisation, die im Rahmen von Aktivitäten auf der Grundlage des LEAN MANUFACTURING-Programms durchgeführt werden und sowohl weithin verstandene Produktionsprozesse als auch die Optimierung von Prozessen der Unterstützungsfunktionen umfassen. |
Risiko von epidemiologischen Bedrohungen | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Möglichkeit der Einführung administrativer Einschränkungen im In- und Ausland, auch im grenzüberschreitenden Verkehr (z.B. COVID-19). | |
• Die Möglichkeit eines erheblichen Rückgangs der wirtschaftlichen Aktivität und eines Rückgangs der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der FAMUR Gruppe. | |
• Eingeschränkte Funktionsfähigkeit von Wirtschaftseinheiten, insbesondere in Bezug auf Vertrieb, Einkäufe, operative Tätigkeit. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Laufende Überwachung der Regierungsempfehlungen. | |
• Entwickelte Verfahren zur Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit. | |
• Entwickelte Verfahren zur Sicherstellung der Betriebskontinuität. |
Risiko der Einschränkung von Aufträgen auf dem polnischen Markt als Folge des Baus von Produktionsstätten für bestimmte Arten von Bergbaumaschinen durch Bergbauunternehmen | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Die Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe hängen von der Menge der verkauften oder vermieteten Bergbauausrüstungen ab, wie z. B. Vortriebsmaschinen, Strebscheren, mechanisierte Ausbauten, gepanzerte Streb- und Bandförderer oder spezielle Stromversorgungs- und Schaltanlagen für die im Bergbau eingesetzten Maschinen. | |
• Einige inländische Kunden von Produkten und Dienstleistungen der FAMUR Gruppe haben angekündigt, ihre eigenen Produktions- und Reparaturstätten für ausgewählte Typen von Bergbaumaschinen zu erweitern. Dies betrifft die Anlagen innerhalb der Strukturen von Jastrzębska Spółka Węglowa oder Polska Grupa Górnicza (insbesondere im Bereich der gepanzerten Strebförderer und der Strebmaschinenausbauen), was in Zukunft zu einer Reduzierung der externen Einkäufe durch diese Unternehmen führen kann. | |
• Es besteht auch die Möglichkeit eines teilweisen und begrenzten Wechsels vom gegenwärtigen Modell der Gerätevermietung auf dem polnischen Markt zu typischen Verkäufen (Lieferungen), vor allem im Fall von Teilschnittmaschinen und Strebscheren. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Überwachung aktueller Veränderungen auf dem heimischen Markt. | |
• Beibehaltung einer flexiblen Kostenstruktur, kontinuierliche Verbesserung der Produktivität. | |
• Angebot von technologisch, qualitativ und preislich konkurrenzfähigen Produkten. | |
• Anpassung der Produktionskapazität an den erwarteten Marktbedarf. | |
• Anpassung der Betriebsmittelbasis an Nachfrageänderungen unter Beibehaltung der Technologie- und Produktionskompetenz. |
Risiko der Änderung von Steuervorschriften oder deren Auslegung | Risikoexposition: mittel |
Risikobeschreibung | |
• Häufige Änderungen in den geltenden Steuergesetzen in Polen und in der Auslegung durch die Verwaltungsbehörden. | |
• Negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FAMUR Kapitalgruppe können insbesondere Änderungen des Steuerrechts, des Arbeitsrechts oder der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten haben | |
• Abweichungen in der Auslegung der Bestimmungen bergen das Risiko, dass die Kontrollbehörden eine andere Auslegung als die vom Unternehmen bereits angewandte annehmen und infolgedessen die Grundlage für die Möglichkeit der Verhängung von Strafen bilden (was erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten der FAMUR Gruppe haben kann, sowohl in Bezug auf die aktuelle Finanzlage als auch auf die weiteren Entwicklungsaussichten). | |
• Die anhaltende COVID-19-Pandemie kann auch die Umsetzung von Änderungen im rechtlichen und steuerlichen Bereich beeinflussen. | |
• Das Funktionieren innerhalb der Struktur der Kapitalgruppe und das Auftreten gegenseitiger Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen führt zu einem Risiko in Bezug auf Verrechnungspreise. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Implementierung von Kontrollmechanismen auf verschiedenen Ebenen der FAMUR-Gruppe. | |
• Laufende Beobachtung von Änderungen und umfassende Analyse von Rechtsauslegungen und aktueller Rechtsprechung. | |
• Einführung geeigneter organisatorischer, rechtlicher und systemtechnischer Lösungen mit besonderem Schwerpunkt auf Datenschutzsicherheit und angemessener IT-Systemsicherheit | |
• Umsetzung der Verrechnungspreispolitik und Grundsätze für marktübliche Transaktionen zwischen Unternehmen. |
Operative Risiken
Risiko einer begrenzten Diversifizierung der Einnahmequellen | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Mehr als 64 % der Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 hängen von der Situation im Bereich des Kraftwerkskohlebergbaus ab, der durch ein hohes operatives und finanzielles Risiko aufgrund des anhaltend niedrigen Preisniveaus, eines möglichen Nachfragerückgangs infolge der Dekarbonisierungspolitik und des Übergangs des Energiesektors zu anderen Energiequellen, hauptsächlich erneuerbaren Energien und Gas, gekennzeichnet ist. | |
• Etwa 24 % der Umsatzerlöse (für 2020) stammen von Kokskohleproduzenten mit mittlerem Risiko, deren operative Tätigkeit nicht so stark von Dekarbonisierungsmaßnahmen betroffen ist wie der von Kraftwerkskohle, da die Europäische Kommission 2017 den Status von Kokskohle als kritische Ressource bestätigt hat. Die Liste umfasst 27 Rohstoffe, bei denen das Risiko eines Versorgungsengpasses und dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft höher ist als bei anderen Rohstoffen; die Nachfrage nach Kokskohle und damit die Investitionen in Maschinen und Anlagen der Produzenten dieses Rohstoffs hängen von der Stahlproduktion ab, die von der Wachstumsrate der Weltwirtschaft und der globalen Industrieproduktion abhängt und erheblichen Schwankungen unterliegt. | |
• Zusätzlich etwa 67% der Umsatzerlöse der Gruppe (für 2020) stammen von dem inländischen Markt. | |
• Potenzielle Einschränkung der Aufträge aus dem polnischen Steinkohlebergbau kann zu Schwierigkeiten bei der schnellen Suche nach neuen Kunden führen. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Aktive Marketing- und Vertriebsaktivitäten in potenziellen Exportmärkten wie Russland, Kasachstan, Indien, Indonesien, Türkei, Mexiko, Länder des Nahen Ostens, südamerikanische Länder, um neue Kunden zu gewinnen und dauerhafte Beziehungen zu bestehenden Kunden aufzubauen. | |
• Beginn der Schaffung des Segments der erneuerbaren Energiequellen innerhalb der FAMUR Gruppe als eine der Richtungen der Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe. | |
• Arbeiten an der Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit um das Gebiet von sog. Hard Rock Mining zu erweitern. | |
• Aktive Suche nach potenziellen Akquisitionszielen in neuen aussichtsreichen Sektoren außerhalb der Bergbauindustrie, die die Nutzung von Synergien ermöglichen, sowohl in Bezug auf den Markt als auch auf Produktion und Technologie. |
Risiko, die Erwartungen des Endkunden im Bergbausektor in Bezug auf die Bergbauausrüstung nicht erfüllen zu können | Risikoexposition: gering |
Risikobeschreibung | |
• Die Kunden von heute erwarten aufgrund der ständig steigenden Arbeitskosten eine hohe Produktivität von ihren Bergbaumaschinen. Die Geräte müssen noch zuverlässiger und effizienter sein, um Ausfallzeiten zu reduzieren, was durch einen schnellen und ständig verfügbaren Service unterstützt werden sollte. | |
• Darüber hinaus wird von den Zulieferern von Bergbaumaschinen erwartet, dass sie IT-Lösungen anbieten, die den Betrieb der Maschinen kontinuierlich überwachen und im Voraus den Bedarf an notwendigen Wartungsarbeiten (Predictive Maintenance) anzeigen. | |
• Von den technologisch fortschrittlicheren und autonomeren Bergbausystemen wird erwartet, dass sie die Sicherheit der Arbeitsumgebung verbessern. Oft erwartet der Kunde, dass der Lieferant eine wettbewerbsfähige Finanzierung für den Kauf von Maschinen arrangiert. | |
• In einigen Schwellenländern besteht eine besondere Sensibilität für den niedrigen Preis der angebotenen Lösung. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Lösungen, Produkte und Dienstleistungen. | |
• Unser Angebot umfasst Produkte, die die Effizienz und Sicherheit der Anwender unserer Lösungen erhöhen. | |
• Angebot kosteneffizienter Lösungen durch Verbesserung der Produktivität durch LEAN MANUFACTURING-Verbesserungen, die in der gesamten Organisation umgesetzt werden. | |
• Dienstleistungen, die das Handelsangebot begleiten - Unterstützung des Kunden im Investitionsprozess, einschließlich der Hilfe bei der Erlangung und Vermittlung der Finanzierung für den Kauf der Ausrüstung durch den Vertragspartner. |
Risiko in Bezug auf strategische Investitionen und potenzielle Akquisitionen (M&A) | Risikoexposition: mittel |
Risikobeschreibung | |
• Begrenzter Zugang zum Zielunternehmen in Bezug auf Dokumentation, Bestandsaufnahme von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, was zu einer übermäßigen Verlängerung der Verhandlungsphase führt. | |
• Nichterzielung von vorausgesetzten Umsatzerlösen, Kostensynergien, technologischen Vorteilen, Zugang zum Absatzmarkt sowie Nichterzielung von anderen vorausgesetzten Vorteilen aus einer potenziellen Akquisition, einschließlich des Problems der Erhaltung des Kundenstamms nach der Integration. | |
• Unvorhergesehene Kosten, Verzögerungen oder die Notwendigkeit, zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, die sich aus der zwingenden Natur der Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen ergeben. | |
• Unterschätzung der Zeit (in Bezug auf den Prozess selbst und den erwarteten Nutzen) und Ressourcen, die zur Durchführung/Vollendung der Synergie benötigt werden. | |
• Schwierigkeiten bei der Assimilierung unterschiedlicher Technologieprozesse, Programme und Unternehmenskulturen, Kosten für die Umstellung und Integration der IT und anderer Betriebssysteme. | |
• Unvorhergesehene Verbindlichkeiten, unerwartete Geldstrafen, Steuer- oder andere Vollstreckungsmaßnahmen. | |
• Im Falle der Übernahme eines ausländischen Unternehmens, Schwierigkeiten, die sich aus der Notwendigkeit der Anpassung unterschiedlicher Rechtssysteme und der dynamischen Entwicklung von Vorschriften ergeben, einschließlich möglicher Barrieren im Zusammenhang mit kulturellen und sozialen Unterschieden. | |
• Notwendigkeit der Bildung von Wertberichtigungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen aufgrund der Realisierung von geringeren Leistungen als bei der Due Diligence erwartet. | |
• Mangelnde Einbindung des operativen Teams des übernommenen Unternehmens, was zu einer verzögerten Integration nach der Übernahme führt. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Auswahl des operativen Teams, Einbindung der verantwortlichen operativen Führungskräfte in den Due-Diligence-Prozess, Sicherstellung des notwendigen Engagements und der Disziplin während der Transaktionsdurchführung reibungslose Integration des erworbenen Unternehmens in die FAMUR Gruppe nach Abschluss der Transaktion. | |
• Einbindung externer Berater in den Due-Diligence-Prozess, um eine objektive Bewertung über die durchzuführende Transaktion zu erhalten. | |
• Beachtung erforderlicher Sorgfalt, um den Zugang zu den notwendigen Daten zur Unternehmensbewertung und Beurteilung zu erhalten, ob alle Synergien erzielt werden können. | |
• Suche nach Unternehmen mit starken Grundlagen, die zu einem angemessenen Preis erworben werden können. | |
• Entwicklung von Integrationsplänen für das Zielunternehmen bereits in der Phase der Einleitung des Due-Diligence-Prozesses und Abschätzung möglicher Risiken, die mit diesem Prozess verbunden sind, frühzeitige Einbindung des operativen Teams, das für die Integration, die Abwicklung und die Realisierung der angenommenen Post-Transaktionsziele verantwortlich ist. | |
• Recherche von Handels-/Kundenfunktionen während des Due-Diligence-Prozesses und frühzeitige Kommunikation mit Schlüsselkunden des übernommenen Unternehmens, um die Kundenbindung zu erhalten. |
Finanzielle Risiken
Risiko einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Bergbauunternehmen | Risikoexposition: hoch |
Risikobeschreibung | |
• Ein Vertragspartner kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach (Liquiditäts-/Kreditrisiko). | |
• Zahlungsverzug bei Vertragspartnern der FAMUR Gruppe. | |
• Erhebliche Einschränkung, Aussetzung von Verträgen, Bestrebungen, die Bedingungen neu zu verhandeln oder sogar der Versuch, von bereits abgeschlossenen Verträgen über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen zurückzutreten. | |
• Insolvenz des Vertragspartners, teilweise Rückzahlung von Forderungen oder erhebliche Verzögerungen bei der Zahlung von Forderungen, die zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Verpflichtungen der FAMUR Gruppe führen können. | |
• Notwendigkeit, Wertberichtigungen auf Forderungen und andere Vermögenswerte (Vorräte, Anlagevermögen) zu bilden. | |
• Einschränkung von Aufträgen für Produkte und Dienstleistungen der FAMUR Gruppe infolge der Reduzierung von Investitionsausgaben und der Suche nach Einsparungen durch Vertragspartner. | |
• Verlängerung der Zahlungsfristen durch Kunden, Änderung der Erwartungen hinsichtlich der finanziellen Bedingungen zukünftiger Verträge. | |
• Die zunehmend schlechtere Wahrnehmung der Bergbauindustrie durch den Markt und die Finanzinstitute, der Wunsch der Finanzinstitute, das Engagement im Bergbaurisiko zu reduzieren und der daraus resultierende Wunsch der Finanzinstitute, das Finanz- und Kreditengagement in der FAMUR Gruppe zu reduzieren, sowie Änderungen der Vertragsbedingungen. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Aktives Management der Umschlagshäufigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten. | |
• Aktivitäten zur Ausweitung der Aktivitäten der FAMUR Gruppe in verwandten Geschäftsbereichen, wie z. B. Hard Rock Mining und neue aussichtsreiche Sektoren außerhalb der Bergbauindustrie, die die Möglichkeit bieten, Synergieeffekte zu nutzen, sowohl in Bezug auf den Markt als auch auf Produktion und Technologie. | |
• Überprüfung der Bonität der Vertragspartner, laufende Überwachung und Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner (potenzielle Verträge mit ausländischen Unternehmen mit sehr instabiler finanzieller Leistungsfähigkeit werden nicht berücksichtigt). | |
• Anwendung von Händlergrenzwerten. | |
• Einsatz von Kreditrisikomanagement-Instrumenten: Vorauszahlungen, Banksicherheiten (Akkreditive, Garantien), Exportvertragsversicherung bei KUKE (Korporacja Ubezpieczeń Kredytów Eksportowych). | |
• Diversifizierung und Verwaltung des Volumens verfügbarer Kreditlinien und anderer Finanzierungsquellen, um negative Ereignisse im Zusammenhang mit verspäteter Zahlung von Forderungen durch Kunden abzumildern. | |
• Aufrechterhaltung eines niedrigen Schuldenstandes und enge Überwachung des Forderungseinzugs. | |
• Aktive Prognoseerstellung für zukünftige Cashflows. |
Fremdwährungsrisiko | Risikoexposition: mittel |
Risikobeschreibung | |
• Ein erheblicher Teil der Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe wird in ausländischen Märkten getätigt und daher in unterschiedlichen Währungen abgeschlossen, was das operative Ergebnis und die Cashflows der FAMUR Gruppe in dem Maße dem Risiko von Wechselkursänderungen aussetzen kann, in dem die Erlöse auf eine andere Währung lauten als die Kosten. | |
• Negative Wechselkursschwankungen können durch die instabile geopolitische Lage und wirtschaftliche Situation in vielen Regionen der Welt, in denen die FAMUR Gruppe ihre Produkte und Dienstleistungen anbietet, zusätzlich verstärkt werden. | |
• Der Einsatz von Finanzinstrumenten zur Absicherung des Risikos von Wechselkursänderungen in Form von Termingeschäften kann die FAMUR Gruppe vor negativen Folgen schützen, die mit der Stärkung der polnischen Währung verbunden sind, andererseits - im Falle einer Abwertung der Landeswährung - werden der FAMUR Gruppe die daraus resultierenden Vorteile vorenthalten. | |
• Die Stärkung des PLN-Wechselkurses im Verhältnis zu den Hauptwährungen (EUR, USD) kann zu einer höheren preislichen Wettbewerbsfähigkeit der von ausländischen Unternehmen angebotenen Produkte auf dem heimischen Markt führen. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Laufende Überwachung der Cash Flows und Fremdwährungspositionen in der FAMUR Gruppe. | |
• Verwendung eines natürlichen Absicherungsmechanismus, Anwendung der Absicherungspolitik und der Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, Abschluss von Forward-Termingeschäften. | |
• Berücksichtigung des Währungsrisikos bei der Preiskalkulation in Angeboten und Verträgen. | |
• Aufnahme von Klauseln in Verträge, die die Möglichkeit von Preisänderungen bei wechselkursbedingten Preisänderungen von Rohstoffen betreffen. |
Zinsrisiko | Risikoexposition: gering |
Risikobeschreibung | |
• Die FAMUR Gruppe finanziert sich hauptsächlich über Bankdarlehen und Anleihen mit einer variablen Verzinsung auf WIBOR-Basis, während die Verzinsung der freien Mittel ebenfalls zinsabhängig ist. | |
• Abhängig von der aktuellen Höhe der Verschuldung und der freien Geldmittel kann die Volatilität der Zinssätze das zu erzielende Ergebnis und Cashflows beeinflussen. | |
• Der Einsatz von Finanzinstrumenten zur Absicherung gegen das Risiko des Zinssatzanstiegs (z.B. IRS) kann die FAMUR Gruppe zwar vor negativen Folgen im Zusammenhang mit einem Anstieg der Kreditkosten schützen, andererseits werden der FAMUR Gruppe im Falle eines Zinsrückgangs die daraus resultierenden Vorteile entzogen und darüber hinaus kann das Konzernergebnis in einer bestimmten Periode durch eine negative Bewertung eines solchen von der FAMUR Gruppe abgeschlossenen Sicherungsinstruments belastet werden. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Abschluss von Terminkontrakten für einen Swap von einem variablen in einen festen IRS-Zinssatz. | |
• Laufende Überwachung der Entscheidungen des Rates für Geldpolitik. | |
• Mögliche Verhandlungen mit Banken, die den Betrieb der FAMUR Gruppe finanzieren, über die Bedingungen, zu denen Kredite gewährt und freie Mittel investiert werden |
Risiko der Überschreitung von Finanzkennzahlen in Kreditverträgen | Risikoexposition: gering |
Risikobeschreibung | |
• Gemäß den Bedingungen der Anleiheemissionen und Darlehensverträge ist die FAMUR Gruppe verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen auf einem bestimmten Niveau zu halten, deren Überschreitung zu einer sofortigen Fälligkeit der Darlehen, der Notwendigkeit von Neuverhandlungen der Verträge, Umstrukturierungsmaßnahmen, einer Erhöhung der Finanzkosten führen kann. | |
Maßnahmen zur Risikominderung | |
• Laufende Überwachung der Finanzkennzahlen. | |
• Laufende Zusammenarbeit mit Finanzierungsinstituten. | |
• Beibehaltung eines optimalen Verschuldungsgrades. |
FINANZ- UND BETRIEBSERGEBNISSE DER FAMUR GRUPPE IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Darstellung der kommerziellen und operativen Tätigkeit der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020
Marktsituation
Die Dynamik der von der FAMUR Gruppe angebotenen Aufträge für Bergbauausrüstungen resultiert im Wesentlichen aus der aktuellen und erwarteten globalen Entwicklung der Kohlepreise, die trotz der Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2020 immer noch auf niedrigem Niveau lagen. Und in Kombination mit der verschärften Dekarbonisierungspolitik führt dies dazu, dass Bergbauunternehmen weiterhin Neuinvestitionen reduzieren, aussetzen oder sogar streichen und ihre Beschaffung hauptsächlich auf Instandhaltung, Ersatzteilkäufe und andere Ausgaben beschränken, die in erster Linie mit dem laufenden Betrieb zusammenhängen, der aufgrund der rückläufigen Produktion ebenfalls reduziert wird. Die mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie verbundene Krise hat die Situation der Kohleproduzenten in Polen besonders geschwächt und zur Notwendigkeit einer weiteren Umstrukturierung des Sektors beigetragen. Daher wird seit dem zweiten Quartal 2020 auf Regierungsebene an der Entwicklung von Annahmen für das Transformationsprogramm des Steinkohlebergbaus in Polen gearbeitet, dessen Veröffentlichung bereits mehrfach verschoben wurde. Ein spürbarer Effekt des Aufschubs der Annahme von Lösungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsprogramm für den inländischen Energiebergbau ist die Zurückhaltung von Investitionsentscheidungen inländischer Bergbauunternehmen und die Einschränkung des Auftragsvolumens für begleitende Dienstleistungen. Positiv ist die Bestätigung des Status von Kokskohle als kritischer Rohstoff auf der Liste der 27 Rohstoffe durch die Europäische Kommission, bei denen das Risiko von Versorgungsengpässen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft größer sind als bei anderen Rohstoffen. Dieser Ansatz bildet die Grundlage für eine langfristig stabile Entwicklung des Kokskohlebergbaus.
Für das Gesamtjahr 2020 sank die Steinkohleförderung in Polen um 12 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Vorräte Ende Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 19% 6 . Dieser deutliche Produktionsrückgang wirkte sich nicht nur auf den Rückgang von Aufträgen für neue Maschinen und Anlagen aus, sondern auch auf Wartungsdienstleistungen und Aftermarket-Leistungen im weiten Sinne. Zusätzlich erklärten Bergbauunternehmen in Polen im 2. Quartal 2020 infolge der COVID-19-Pandemie den Zustand höherer Gewalt und informierten gleichzeitig ihre Vertragspartner über die vorübergehende Aussetzung der laufenden Lieferungen von bestellten Maschinen und Anlagen sowie der Vermietung von Schrämladern. Negative Auswirkungen von reduzierten Aufträgen sowie reduzierte Investitionen in Bergbaumaschinen und -ausrüstungen durch Vertragspartner betrafen zwei Produktgruppen besonders stark. Die erste davon war die Gruppe der Kratzerförderer, die zweite die der Gurtförderer und Bahnen und Strecken.
6 Quelle: eigene Berechnungen aufgrund von Angaben in der https://polskirynekwegla.pl/
Anhaltend niedrige Kohlepreise sowie der durch die Krise COVID 19 verursachte weltweite Konjunkturrückgang reduzierten die Nachfrage nach Produkten der FAMUR Gruppe auch auf ausländischen Märkten. Die schwierige Situation auf den Kohlemärkten wurde u. a. im März 2020 von AO "SUEK" Russland als Grund für die unbefristete Aussetzung der Umsetzung des Projekts in Höhe von ca. 85 Mio. EUR genannt, für dessen Durchführung zuvor im Dezember 2019 das Angebot der FAMUR ausgewählt wurde. Im Zusammenhang mit der Pandemie wurden in Ländern, in denen Tochtergesellschaften der FAMUR Gruppe tätig sind (Russland, Kasachstan, Südafrika), erhebliche Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr und administrative Beschränkungen eingeführt. Dies wirkte sich auf die vorübergehende Einstellung der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen aus, was sich auch in einem Rückgang der Aufträge für Aftermarket-Dienstleistungen, der Gewinnung neuer Aufträge für die Lieferung von Maschinen und Anlagen sowie in Schwierigkeiten bei der Durchführung (z. B. Installation und die Notwendigkeit, diese fernbedient durchzuführen) von Lieferungen von bereits bestellten Maschinen und Anlagen niederschlug.
Wesentliche Handelsverträge
Trotz dieses schwierigen Marktumfelds betrug der Gesamtwert der wesentlichen Verträge für die Lieferung von Ausrüstung für den Untertagebau, die von der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 unterzeichnet wurden, 277 Mio. PLN im Vergleich zu ca. 810 Mio. PLN (Lieferung von Ausrüstung für den Untertagebau) im Geschäftsjahr 2019. Wesentliche Verträge über die Lieferung von Bergbaumaschinen, die die FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen hat, waren wie folgt:
- Mai 2020: Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von mechanisierten Ausbausystemen mit Steuerung und einem Paket erforderlicher Ersatzteile sowie Erbringung von Montageüberwachungsleistungen für die OOO "UK Anżerskaja-Yuzhnaja". (Russische Föderation). Vertragswert von 1,2 Mld. RUB (ca. 69 Mio. PLN). (laufender Bericht Nr. 15/2020 vom 7.05.2020)
- Oktober 2020: Abschluss eines Vertrages mit AO "SUEK-Kuzbass" über die Lieferung von Ausbausystemen samt Steuerung sowie die Erbringung von Montageüberwachungsleistungen, die für den Betrieb auf dem Territorium der Russischen Föderation im Bergwerk Nojabria-Novaya 7 erworben wurden. Der Vertragswert betrug 6,8 Mio. EUR (ca. 30 Mio. PLN). (laufender Bericht Nr. 25/2020 vom 13.10.2020)
- November 2020: Abschluss eines Vertrages mit Polskie Maszyny Group Sp. z o.o. über die Lieferung von mechanisierten Ausbausystemen und Geräten, die das Entnahmesystem bilden, einschließlich Kratzerförderern, einem Brecher, einer Auflaufstation und einem Paket von Ersatzteilen und Zubehör, bestimmt für den Einsatz auf dem Gebiet der Russischen Föderation in der Kokskohlengrube "Inaglinskij", ein Teil von OOO "UK KOLMAR". Der Vertragswert betrug 20 Mio. EUR (ca. 89 Mio. PLN). (laufender Bericht Nr. 28/2020 vom 18.11.2020)
- Dezember 2020: Abschluss eines Vertrages mit Polskie Maszyny Group über die Lieferung von mechanisierten Ausbausystemen und Geräten, die das Entnahmesystem bilden, einschließlich Kratzerförderern, einem Brecher, einer Auflaufstation und einem Paket von Ersatzteilen und Zubehör, bestimmt für den Einsatz auf dem Gebiet der Russischen Föderation in der Kokskohlengrube "Inaglinskij", ein Teil von OOO "UK KOLMAR". Der Vertragswert beträgt 20 Mio. EURO (ca. 89 Mio. PLN). Die Produktion der den Vertragsgegenstand bildenden Anlage beginnt im 2. Quartal 2021 nach der Vorauszahlung des Käufers, und der endgültige Fertigstellungstermin entfällt auf das 4. Quartal 2021. (laufender Bericht Nr. 29/2020 vom 14.12.2020). Am 3. Februar 2021 erhielt der Emittent ein Schreiben, in dem er darüber informiert wurde, dass der Termin der Vertragsausführung aufgrund der anhaltenden Pandemie durch das SARS-CoV-2-Virus um mindestens 6 Monate verschoben wurde, was die Ausführung des vertraglich vereinbarten Projekts beeinträchtigt. (laufender Bericht Nr. 6/2021 vom 03.02.2021).
Aufträge und Backlog
Im 4. Quartal 2020 erhielt die FAMUR Gruppe Aufträge im Gesamtwert von über 336 Mio. PLN. Der gesamte Auftragsbestand der FAMUR Gruppe (verstanden als Lieferungen von Maschinen und Anlagen sowie Leasingverträge gemäß den Vertragsbedingungen) belief sich Ende Dezember 2020 auf ca. 850 Mio. PLN.
Wesentliche Kooperationsvereinbarungen und Joint Ventures
Im Dezember 2020 unterzeichnete die FAMUR Gruppe eine Absichtserklärung mit TDJ über die Umsetzung des Joint Ventures im Bereich Strom und erneuerbare Energien, in der die Parteien übereinstimmten, dass sie durch die potenzielle Kombination ihrer Kompetenzen und Ressourcen ihren Wettbewerbsvorteil definitiv verbessern und ihre Chancen erhöhen werden, die Marktchancen im Bereich Strom und erneuerbare Energien effektiv zu nutzen, was es ihnen letztendlich ermöglichen wird, ein Unternehmen aufzubauen, das in der Lage sein wird, die Position eines führenden Akteurs im Bereich Strom und erneuerbare Energien zu erreichen. (laufender Bericht Nr. 33/2020 vom 22.12.2020)
2020 vorgenommene Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur der FAMUR Gruppe an die erwarteten Marktbedingungen
Um die Betriebsressourcen und die Kostenstruktur an die aktuellen und erwarteten Marktbedürfnisse anzupassen, die sich aus der weltweiten Konjunkturabschwächung, der Situation auf dem Kohlemarkt und der COVID-19-Krise ergeben, hat der Vorstand der FAMUR S.A. im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Optimierungsmaßnahmen durchgeführt, die zu einer endgültigen Reduzierung der Gesamtzahl von 461 Vollzeitäquivalenten bis Ende Dezember 2020 im Rahmen von Gruppenfreistellungen geführt haben. Diese reduzierte Gesamtzahl von 461 Vollzeitäquivalenten umfasste:
• 78 Vollzeitäquivalenten im Bereich der zentralen Unterstützungsfunktionen bei der FAMUR S.A.,
• 192 Vollzeitäquivalenten nach der Liquidation der Niederlassung in Rybnik zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Auftragsrückgangs in der Produktgruppe Kratzerförderer (laufender Bericht Nr. 13/2020 vom 24.04.2020),
• 191 Vollzeitäquivalenten nach der Liquidation der Niederlassung in Piotrkow Trybunalski zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Auftragsrückgangs in der Produktgruppe Gurtförderer und Bahnen und Strecken. (laufender Bericht Nr. 22/2020 vom 7.09.2020).
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Konzernentlassungen verringerte sich die Beschäftigung im Geschäftsjahr 2020 auch durch natürliche und freiwillige Abgänge, die 339 Vollzeitäquivalenten umfassten.
Am 15. Februar 2021 hat der Vorstand der FAMUR S.A. zudem den Beschluss gefasst, die Liquidation der Niederlassung des Emittenten Systemy Ścianowe HYDRAULIKA in Zabrze aufgrund des dauerhaften Rückgangs der Nachfrage nach neuen Bergbauanlagen, einschließlich der Krafthydraulik, einzuleiten. Die Optimierung der Produktionskapazitäten im Bereich der Krafthydraulik wird darin bestehen, dass ein Teil der mit diesem Bereich verbundenen Produktionsprozesse in die Niederlassung in Gorlice verlagert wird, während die in der Niederlassung in Zabrze verbleibende Produktion stillgelegt wird (laufender Bericht Nr. 8/2021 vom 15.02.2021).
Diese Maßnahmen ermöglichen es der FAMUR Gruppe, ihre Betriebsressourcen an die aktuelle und erwartete Marktsituation anzupassen und gleichzeitig die Produktion, die technische und technologische Kompetenz und das Produkt-Know-how aufrechtzuerhalten, was die Herstellung von Produkten in Übereinstimmung mit den erworbenen Aufträgen ermöglicht.
Beschäftigung
Im Geschäftsjahr 2020 betrug die durchschnittliche Beschäftigung in der FAMUR Gruppe 2.969 Personen gegenüber der durchschnittlichen Beschäftigung im Geschäftsjahr 2019 von 4.636 Personen. Der Rückgang stand hauptsächlich im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von PBSz, die aus der Veräußerung von Anteilen an JSW im Mai 2019 resultierte, und der Entkonsolidierung der FAMAK Gruppe, die aus der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung (Kontrolle) an der FAMAK an die TDJ-Gruppe im Februar 2020 resultiert, sowie als Folge der durchgeführten Reorganisationsmaßnahmen. Die Beschäftigungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 und 2019 auf entsprechend 265 Mio. PLN und 389 Mio. PLN.
Wichtige Änderungen an der Konzernstruktur der FAMUR Gruppe
Umstrukturierung der FAMAK Gruppe (Segment Surface): Rekapitalisierung und Erwerb der Mehrheitsbeteiligung am Grundkapital der FAMAK S.A., d.h. des Tochterunternehmens des Emittenten durch die TDJ Equity I Sp. z o.o.
Am 8. Januar 2020 hat der Vorstand des Emittenten beschlossen, der TDJ Equity I Sp. o.o. (im Folgenden: "TDJ Equity I") den Vorschlag, eine Mehrheitsbeteiligung zu erwerben oder Aktien der Neuemission ihrer Tochtergesellschaft FAMAK S.A. (im Folgenden "FAMAK" genannt) zu übernehmen und Verhandlungen mit TDJ Equity I mit dem Ziel aufzunehmen, die Kontrolle über FAMAK zu übernehmen und das Unternehmen zu kapitalisieren. Am 10. Februar 2020 erfuhr der Emittent von der Annahme des Angebots von TDJ Equity I, eine Mehrheitsbeteiligung an FAMAK zu erwerben. Am 11. Februar 2020 hat die außerordentliche Hauptversammlung der FAMAK (AHV) beschlossen, das Grundkapital der FAMAK um den Betrag von 69,6 Mio. PLN herabzusetzen, bei gleichzeitiger Erhöhung des Grundkapitals um den Betrag von 70 Mio. PLN durch die Ausgabe von Aktien der Serie F. Am 25. Februar 2020 hat das Bezirksgericht in Opole, VIII. Wirtschaftsabteilung, die von der AHV angenommenen Änderungen registriert. Infolgedessen verringerte sich der Anteil des Emittenten an der FAMAK-Beteiligungsstruktur auf 31,88 %.
Ankündigung des Übernahmeangebots für den Verkauf von Aktien an der Primetech S.A. durch die FAMUR S.A.
Im Juli 2020 hat der Emittent einen Aufruf zur Zeichnung von Aktien seiner Tochtergesellschaft, d.h. der PRIMETECH S.A. angekündigt. Als Ergebnis des Übernahmeangebots beabsichtigte die FAMUR, 4.178.208 Aktien zu erwerben, die zur gleichen Anzahl von Stimmen in der Hauptversammlung der PRIMETECH S.A. berechtigen und 26,77 % der Gesamtzahl der Stimmen und der Gesamtzahl der Aktien am Grundkapital der Gesellschaft ausmachen. Vor der Ankündigung des Aufrufs hielt der Emittent direkt 11.431.625 Aktien, die ca. 73,23% des Aktienkapitals ausmachen und die gleiche Anzahl von Stimmen in der Hauptversammlung der PRIMETECH SA gewähren. Der Preis der erworbenen Aktien betrug 1,45 PLN je Aktie. Anschließend hat die FAMUR S.A. als Ergebnis des Übernahmeangebots am 17. September 2020 insgesamt 1.241.650 Aktien an der PRIMETECH S.A. erworben, die insgesamt ca. 7,95% des Grundkapitals ausmachten und zur gleichen Anzahl von Stimmen in der Hauptversammlung der Gesellschaft berechtigen. Nach Abwicklung des Aufrufs hält die FAMUR S.A. unmittelbar 12.673.275 Inhaber-Stammaktien an der PRIMETECH S.A., die ca. 81,19 % des Grundkapitals ausmachen und zu 12.673.275 Stimmen in der Hauptversammlung berechtigen und ca. 81,19 % der Gesamtstimmenzahl ausmachen.
Darstellung grundlegender Finanzergebnisse einschließlich der Beurteilung der Faktoren, die einen wesentlichen Einfluss auf das erzielte Finanzergebnis haben
Die nachfolgende Darstellung der Ergebnisse für den Zeitraum von 12 Monaten und für das 4. Quartal bis zum 31. Dezember 2020 ist zusammen mit dem Konzernjahresabschluss der FAMUR Gruppe und dem geprüften Einzelabschluss der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards, eng. International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurden, zu lesen. Die folgende Analyse der im Berichtszeitraum erzielten Ergebnisse soll dem Leser Informationen zur Verfügung stellen, die es ihm ermöglichen, die Veränderung ausgewählter wesentlicher Abschlussposten zu verstehen, wobei die wesentlichen Faktoren für die Veränderungen hervorgehoben werden. Bei der Beurteilung und Besprechung der berichteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflows bezieht sich die FAMUR Gruppe auch auf andere Leistungskennzahlen als die, die im Rahmen der Finanzberichterstattung nach den IFRS-Anforderungen direkt definiert oder festgelegt sind, wie z. B. "EBITDA", "Nettoverschuldung", "Betriebskapital", wobei es sich jedoch um Kennzahlen handelt, die auf der Grundlage von Informationen aus den nach IFRS erstellten Abschlüssen berechnet werden, deren Definitionen und Berechnungen in diesem Abschnitt dargestellt werden.
Entwicklung von Umsatzerlösen
12 Monate bis zum | 3 Monate bis zum | |||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Lieferungen von Anlagen und Maschinen | 593 | 1.295 | 184 | 338 |
Umsatzerlöse aus Aftermarket-Leistungen und Vermietung | 539 | 749 | 131 | 191 |
Sonstige | 7 | 121 | 3 | 11 |
Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, insgesamt | 1.139 | 2.165 | 318 | 540 |
Die Umsatzerlöse für 12 Monate 2020 betrugen nach IFRS 1.139 Mio. PLN, was gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr einen Rückgang um 1.026 Mio. PLN (-47%) darstellt. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist teilweisen auf die Anpassungen an den Konsolidierungsumfang zurückzuführen: Im Mai 2019 wurde die Przedsiębiorstwo Budowy Szybów (PBSz) verkauft, deren Umsatzerlöse von ca. 94 Mio. PLN in den Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe für 12 Monate 2019 erfasst worden sind. Zudem wurde im Februar 2020 die die Gruppe der Kontrolle (Beherrschung) über die FAMAK Gruppe entzogen. Infolgedessen werden die Umsatzerlöse dieser Gruppe ab März 2020 nicht mehr konsolidiert. Der Beitrag der FAMAK Gruppe zu den Konzernumsatzerlösen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 belief sich auf entsprechend ca. 224 Mio. PLN und ca. 23 Mio. PLN (nach Berücksichtigung der Konsolidierungsanpassungen). Bereinigt um die oben genannten Änderungen im Konsolidierungskreis würden die Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe für 12 Monate 2020 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 731 Mio. PLN (d.h. -40 %) sinken, was auf den Rückgang der Umsatzerlöse aus der Lieferung von Maschinen und Anlagen für den Bergbausektor und auf niedrigere wiederkehrende Umsatzerlöse (hauptsächlich Aftermarket) zurückzuführen ist.
Die Umsatzerlöse aus der Lieferung von Maschinen und Anlagen für 12 Monate 2020 betrugen 593 Mio. PLN, was gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr einen Rückgang um 702 Mio. PLN (-54%) darstellt. Ein geringerer Rückgang wurde bei den wiederkehrenden Umsatzerlösen (Aftermarket und Vermietung) notiert, die im vergleichbaren Zeitraum um 210 Mio. PLN (-28%) auf 539 Mio. PLN zurückgegangen sind. Der Rückgang der sonstigen Umsatzerlösen ist hauptsächlich auf den im Mai 2019 getätigten Verkauf von Przedsiębiorstwo Budowy Szybów.
Im 4. Quartal 2020 beliefen sich die Umsatzerlöse auf 318 Mio. PLN, was einen Rückgang gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum um o 222 Mio. PLN (-41%) ausmacht. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf die um 154 Mio. PLN niedrigeren Umsatzerlöse aus der Lieferung von Maschinen und Anlagen (-46%) sowie auf die Senkung der Umsatzerlöse aus Aftermarket-Leistungen und Vermietung um 60 Mio. PLN (-31%) zurückzuführen.
Geographische Gliederung der Umsatzerlöse
Die Auslands-Umsatzerlöse der FAMUR Gruppe machten im Zeitraum von 12 Monaten 2020 ca. 33 % der Gesamtumsatzerlöse aus, im Vorjahr waren es 37 %. Die Verkäufe in ausländische Märkte umfassten vor allem Russland und die GUS-Länder (ca. 23%-iger Anteil an Umsatzerlösen), während die Länder Asiens, Amerikas und Afrikas ca. 7% der Gesamtumsatzerlöse ausmachten.
Hauptkennzahlen der Rentabilität der FAMUR S.A. Gruppe
12 Monate bis zum | 3 Monate bis zum | |||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Bruttogewinn vom Umsatz | 387 | 600 | 88 | 142 |
Gewinn aus der operativen Tätigkeit | 239 | 289 | 31 | 23 |
EBITDA | 416 | 471 | 75 | 57 |
Jahresüberschuss | 190 | 249 | 35 | -86 |
Bruttogewinn vom Umsatz
Der Bruttogewinn vom Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 387 Mio. PLN, was gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr einen Rückgang um 213 Mio. PLN ausmacht. Im 4. Quartal 2020 betrug der Bruttogewinn vom Umsatz 88 Mio. PLN, was einen Rückgang gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum um 54 Mio. PLN ausmacht.
Der Bruttogewinn vom Umsatz machte im Geschäftsjahr 2020 34% der Umsatzerlöse aus, was eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozentpunkte bedeutete, die hauptsächlich auf die nachfolgenden Faktoren zurückzuführen ist:
- Änderungen im Mix der ausgeführten Verträge als Folge eines größeren Rückgangs der Umsatzerlöse aus der Lieferung von Maschinen und Anlagen als aus den Aftermarket-Leistungen und Vermietung,
- Änderungen an der Konzernstruktur der FAMUR Gruppe (2019 erfolgter Verkauf von Przedsiębiorstwo Budowy Szybów und Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung (Kontrolle) an der FAMAK Gruppe im Februar 2020). Die Tätigkeit dieser Unternehmen erwirtschaftete aufgrund ihrer Art eine geringere Marge als die durch die FAMUR Gruppe durchschnittlich erwirtschaftete,
- laufende Maßnahmen zur Optimierung der Kostenstruktur, insbesondere in Bezug auf die Organisationsstruktur und die Aktivitäten im Rahmen des Lean-Management-Projekts.
Operatives Ergebnis
Das operative Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 betrug 239 Mio. PLN, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 50 Mio. PLN darstellt. Der Rückgang des operativen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2020 gegenüber 2019 war auf den niedrigeren Bruttogewinn vom Umsatz zurückzuführen, der teilweise durch niedrigere betriebliche Aufwendungen in Folge der eingeführten Sparmaßnahmen kompensiert wurde. Diese Sparmaßnahmen umfassten u.a.: vom Mai bis Juli 2020 um 20% reduzierte Arbeitszeit und somit um 20% niedrigere Vergütungen, die Aussetzung der Prämiensysteme (solidarische Kürzung der Bezüge des Vorstands und der Mitarbeiter) und die Unterstützung gemäß dem sog. Anti-Krisen-Schutzschild-Gesetz 7 , die Auflösung der Rückstellung für das steuerliche Risiko nach Erhalt eines positiven Steuerbescheids über die Einstellung des Körperschaftsteuerverfahrens und ungewöhnliche Ereignisse in der Vergleichsperiode (gebildete Wertberichtigungen und Rückstellungen in der FAMAK Gruppe). Im 4. Quartal 2020 betrug das operative Ergebnis 31 Mio. PLN gegenüber 23 Mio. PLN in der Vergleichsperiode.
7 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen zur Vorbeugung, Bewältigung und Bekämpfung von COVID-19
EBITDA
Die EBITDA-Kennzahl ("EBITDA") ist die vom Vorstand verwendete zentrale Kennzahl für die operative Profitabilität und entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens. Die Berechnung des EBITDA ist in den IFRS nicht definiert, und die von der Gruppe angewandte Methodik wird im Folgenden dargestellt.
12 Monate bis zum | 3 Monate bis zum | |||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Gewinn aus der operativen Tätigkeit | 239 | 289 | 31 | 23 |
Abschreibung | 177 | 182 | 44 | 34 |
EBITDA-Kennzahl | 416 | 471 | 75 | 57 |
Die EBITDA-Kennzahl für das Geschäftsjahr 2020 betrug 416 Mio. PLN, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 55 Mio. PLN darstellt. Die Entwicklung des EBITDA war im Berichtsjahr auf das niedrigere operative Ergebnis und die unerheblich geringere Abschreibung zurückzuführen. Das EBITDA-Ergebnis als Anteil der Umsatzerlöse verbesserte sich um 15 Prozentpunkte und betrug somit 37%, was auf die Verbesserung der Bruttoverkaufsmarge sowie auf die niedrigeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen netto zurückzuführen war. Im 4. Quartal 2020 betrug die EBITDA-Kennzahl 75 Mio. PLN, was einen Anstieg gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr um 18 Mio. PLN darstellte.
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2020 betrug 190 Mio. PLN gegenüber 249 Mio. PLN für das Geschäftsjahr 2019, was einen Rückgang um 59 Mio. PLN darstellet, der hauptsächlich auf das niedrigere operative Ergebnis und die nachfolgend beschriebenen untypischen Ereignisse zurückzuführen ist. Im 4. Quartal 2020 Jahresüberschuss 35 Mio. PLN gegenüber dem Jahresfehlbetrag von 86 Mio. PLN im 4. Quartal 2019.
Beschreibung und Beurteilung der Faktoren und untypischen Ereignisse, die auf das Finanzergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Einfluss haben
Das einmalige wesentliche (von über 10 % des Jahresüberschusses) Ereignis, das sich auf die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2020 auswirkte, war eine positive Auswirkung auf den Jahresüberschuss in Höhe von 22 Mio. PLN im 3. Quartal 2020 nach dem Erhalt eines positiven Steuerbescheids über die Einstellung des Körperschaftsteuerverfahrens.
Darüber hinaus wurde der Konzernjahresüberschuss der FAMUR Gruppe durch Ereignisse im Zusammenhang mit der FAMAK Gruppe beeinflusst, die den Konzernjahresüberschuss der FAMUR Gruppe um insgesamt ca. 5 Mio. PLN verbesserten, was ausfolgenden Posten resultiert:
• 7 Mio. PLN - Verlust der FAMAK Gruppe für den Zeitraum vom Januar bis Februar 2020 (bis zum Verlust der Kontrolle),
• 12 Mio. PLN - Gewinn aus dem Verlust der Kontrolle über die FAMAK Gruppe,
• 8 Mio. PLN - Verlust der FAMAK Gruppe für den Zeitraum vom März bis Dezember 2020, der der FAMUR Gruppe anteilsmäßig (31,88%) zugeschrieben wurde,
• 8 Mio. PLN - positive Auswirkung aus der Auflösung der Wertberichtigung auf Aktien der FAMAK aus der Sicht des Konzernabschlusses.
Im Geschäftsjahr 2019 können nachfolgende wesentliche untypische Faktoren identifiziert werden, die auf das Finanzergebnis einen Einfluss haben:
• 136 Mio. PLN - Nettogewinn aus dem Verkauf von Aktien der PBSz, (141 Mio. PLN - Gewinn korrigiert um die im 4. Quartal gebildete Wertberichtigung auf Forderungen der PRIMETECH S.A. aus dem Verkauf an die Jastrzębska Spółka Węglową S.A. in Höhe von 5 Mio. PLN, die einen Teil des Verkaufspreises für Aktien der PBSz darstellte, der durch die Jastrzębska Spółka Węglowa S.A. beibehalten wurde,
• 132 Mio. PLN - negativer Einfluss auf den Jahresüberschuss nach der Aktualisierung der Budgets auf durchgeführten Aufträgen und der bei der FAMAK Gruppe gebildeten Forderungen und Wertberichtigungen insgesamt im 2. Halbjahr 2019 (91 Mio. PLN im 4. Quartal 2019),
• 60 Mio. PLN - negativer Einfluss auf den Jahresüberschuss in Folge der dauerhaften Wertminderung des der FAMAK Gruppe zugeschriebenen Firmenwerts.
Ohne Berücksichtigung wesentlicher untypischer Ereignisse lag die Nettogewinnmarge für den Zeitraum von 12 Monaten 2020 bei 15% der Umsatzerlöse (11% im 4. Quartal 2020) gegenüber 14% in der Vergleichsperiode (Verlust im 4. Quartal 2019).
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Die FAMUR Gruppe hat die Tätigkeit ihrer Unternehmen auf dem serbischen und indonesischen Markt sowie die Produktionstätigkeit für den Baumarkt eingestellt. Die Umsatzerlöse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen betrugen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 jeweils 10 Mio. PLN und 41 Mio. PLN. Der Nettoverlust aus 2019 aufgegebenen Geschäftsbereichen betrug 3 Mio. PLN, im Geschäftsjahr 2020 wurde hingegen das positive Ergebnis in Höhe von 2 Mio. PLN notiert.
Umsetzung der prognostizierten Finanzergebnisse
Der Vorstand der FAMUR S.A. hat keine Finanzprognose des Emittenten oder der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht.
Darstellung der Vermögenslage und des Finanzmittelmanagements
Struktur der Aktiva und Passiva der Konzernbilanz, auch unter dem Gesichtspunkt der Liquidität der Kapitalgruppe des Emittenten
Stand zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Anlagevermögen | 774 | 936 |
Umlaufvermögen | 1.718 | 2.039 |
Aktiva insgesamt | 2.492 | 2.975 |
Eigenkapital | 1.682 | 1.511 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 468 | 526 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 342 | 938 |
Vermögenswerte
Im Zeitraum von 12 Monaten bis Ende Dezember 2020 sanken die Vermögenswerte um 483 Mio. PLN, darunter das Umlaufvermögen sank um 321 Mio. PLN und das Anlagevermögen um 162 Mio. PLN. Der Rückgang der Vermögenswerte ist hauptsächlich auf den Rückgang der Forderungen sowie auf die Änderungen am Konsolidierungskreis nach dem Verkauf der Kontrolle über die FAMAK Gruppe im Februar 2020 zurückzuführen.
Betriebskapital
Das Betriebskapital ist eine Kennzahl, mit der der Vorstand den Kapitalbedarf zur Erfüllung von Aufträgen beurteilt. Das Working Capital als Anteil der Umsatzerlöse zeigt die Effizienz des Managements vom operativen Cash Conversion Cycle. Die Methode zur Berechnung des Betriebskapitals ist in den IFRS nicht definiert; die von der FAMUR Gruppe angewandte Methodologie wird im Folgenden dargestellt.
Stand zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Vorräte | 229 | 303 |
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 481 | 966 |
Zwischensumme | 710 | 1.269 |
vermindert um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -97 | -241 |
vermindert um erhaltene Anzahlungen | -80 | -94 |
Betriebskapital | 533 | 934 |
Stand des Betriebskapitals als % der Umsatzerlöse | 47% | 43% |
Der Rückgang des Betriebskapitals im Geschäftsjahr 2020 um 401 Mio. PLN auf 533 Mio. PLN ist hauptsächlich auf die niedrigeren Umsatzerlöse sowie auf die Änderungen am Konsolidierungskreis nach dem Verkauf der Kontrolle über die FAMAK Gruppe im Februar 2020 zurückzuführen. Die Kennzahl des Betriebskapitals zu Umsatzerlösen für die letzten 12 Monate betrug 47%. Der Rückgang des Betriebskapitalbedarfs wirkte sich erheblich auf die Höhe des aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows im Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31. Dezember 2020 aus.
Beschreibung der Struktur wesentlicher Kapitaleinlagen oder wesentlicher Kapitalinvestments innerhalb der FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020
Im Geschäftsjahr 2020 hat die FAMUR Gruppe keine wesentlichen Kapitalinvestments getätigt. Die Zusammenstellung der Finanzanlagen und Geldmittel wurde entsprechend unter Anmerkungen 23, 24 und 29 zum Konzernjahresabschluss der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.
Finanzmittel und Liquidität
Die FAMUR Gruppe verfügte im Berichtsjahr über folgende wesentliche Finanzierungs- und Liquiditätsquellen: Bankguthaben, aus der operativen Tätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel (soweit sie den Betriebsmittelbedarf übersteigen), Erlöse aus dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten, freie Kreditlinien aus Verträgen mit Banken.
Cash Flows
12 Monate bis zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Cash Flows aus der operativen Tätigkeit | 640 | 504 |
Cash Flows aus der Investitionstätigkeit | -105 | -15 |
Cash Flows aus der Finanztätigkeit | -236 | -180 |
Die im Zeitraum von 12 Monaten bis Ende Dezember 2020 erwirtschafteten Zahlungsmittel aus der operativen Tätigkeit in Höhe von 640 Mio. PLN sind auf das EBITDA von 416 Mio. PLN und das freigestellte Betriebskapital von 321 Mio. PLN (434 Mio. PLN als Einnahmen aus Forderungen und 46 Mio. PLN als Vorräte, die durch die negative Änderung an kurzfristigen Verbindlichkeiten von -159 Mio. PLN zum Teil korrigiert wurden) zurückzuführen. Die tatsächliche (bezahlte) Körperschaftsteuer betrug 82 Mio. PLN. Die sonstigen Anpassungen der EBITDA-Kennzahl an Cash Flows aus der betrieblichen Tätigkeit betrugen -15 Mio. PLN. Die Ausgaben in der Investitionstätigkeit beinhalten hauptsächlich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 162 Mio. PLN, die durch Einnahmen aus der Abrechnung des Verkaufs von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten von 35 Mio. PLN (hauptsächlich im Rahmen des Programms für die Optimierung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien) zum Teil kompensiert wurden. Die sonstigen Einnahmen aus der Investitionstätigkeit beinhalten hauptsächlich die Darlehensrückzahlung durch die FAMAK Gruppe, als andere Einnahmen sind hingegen die bei dieser Gruppe vorliegenden Geldmittel zum Tag der Dekonsolidierung enthalten. Die Ausgaben in der Finanztätigkeit in Höhe von 236 Mio. PLN sind auf die Nettorückzahlungen von Darlehen, Krediten und Anleihen zum Gesamtwert von 221 Mio. PLN, auf bezahlte Zinsen in Höhe von 10 und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5 Mio. PLN zurückzuführen.
Nettofinanzverschuldung
Die Nettofinanzverschuldung ist ein Maß für den Verschuldungsgrad, den der Vorstand verwendet. Die Methode zur Berechnung der Nettofinanzverschuldung ist in den IFRS nicht definiert, die von der Gruppe angewandte Methodologie wird im Folgenden dargestellt.
Stand zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 437 | 482 |
Kredite | 2 | - |
Anleihen | 401 | 398 |
Leasingverhältnisse | 26 | 61 |
Rückkauf von Forderungen | 8 | 23 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 42 | 340 |
Kredite | 2 | 174 |
Anleihen | - | 111 |
Leasingverhältnisse | 5 | 8 |
Rückkauf von Forderungen | 35 | 47 |
Bruttofinanzverschuldung | 479 | 822 |
Vermindert um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -899 | -602 |
Nettofinanzverschuldung | -420 | 220 |
Kennzahl der Nettoverschuldung /EBITDA | -1,0x | 0,5x |
Zum 31. Dezember 2020 lag der Saldo der Geldmittel um 420 Mio. PLN höher als die Verbindlichkeiten aus Krediten, Darlehen, Anleihen, Rückkauftransaktionen und Leasingverhältnissen. Im Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31. Dezember 2020 sanken die gesamten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 45 Mio. PLN auf 437 Mio. PLN, und die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sanken um 298 Mio. PLN auf 42 Mio. PLN.
Auskunft zu Verträgen über die im gegebenen Geschäftsjahr aufgenommenen und gewährten Kredite und Darlehen, einschließlich der Angabe von mindestens deren Betrag und Art, Höhe des Zinssatzes, Währung und Fälligkeitstermin
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gruppe Nachträge zu Verträgen mit nachfolgenden Banken abgeschlossen:
• mit der Bank Polska Kasa Opieki S.A. über den Mehrzweck-Kreditrahmen in Höhe von 100 Mio. PLN und die Garantielinie bis zu 50 Mio. PLN, mit der bis zum 30. November 2023 verlängerten Verfügbarkeitsfrist;
• mit der Santander Bank Polska S.A. Nachtrag zum Vertrag über die Multilinie in Höhe von 80 Mio. PLN, mit der bis zum 30. Oktober 2021 verlängerten Verfügbarkeitsfrist;
• am 21. Dezember 2020 hat der Emittent mit der mBank S.A. einen Kontokorrentkreditvertrag bis zu 50 Mio. PLN und mit der Verfügbarkeitsfrist bis zum 16. Dezember 2022 abgeschlossen;
• am 29. Dezember 2020 hat der Emittent mit der Santander Bank Polska S.A einen Nachtrag zum Vertrag vom 23. Februar 2018 über einen Kontokorrentkreditrahmen bis zu 50 Mio. PLN abgeschlossen. Mit dem Nachtrag wurde die Verfügbarkeitsfrist des Kreditrahmen bis zum 30. Juli 2022 verlängert;
• am 29. Dezember 2020 hat der Emittent mit der BNP Paribas Bank Polska S.A. einen Nachtrag zum Kontokorrentkreditvertrag vom 11. September 2014 mit nachträglichen Änderungen sowie einen Nachtrag zum Vertrag über die Schuldengrenze vom 28. September 2015 mit nachträglichen Änderungen abgeschlossen. Der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme aller Kreditrahmen unter den unterzeichneten Nachträgen zu den referenzierten Verträgen bleibt unverändert und beläuft sich auf 132,5 Mio. PLN. Die Frist für die Rückzahlung des Kontokorrentkredits und der endgültige Termin für die Inanspruchnahme der verbleibenden Produkte unter dem Kreditrahmenvertrag wurden auf den 30. September 2022 festgelegt.
Auskunft zu den im gegebenen Geschäftsjahr gewährten Darlehen, darunter Darlehen an verbundene Unternehmen des Emittenten, einschließlich der Angabe von mindestens deren Betrag und Art, Höhe des Zinssatzes, Währung und Fälligkeitstermin
Im Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31. Dezember 2020 haben weder der Emittent noch seine Tochterunternehmen an ihre Tochterunternehmen Darlehen gewährt, deren Gesamtwert den Gegenwert von mindestens 10% des Eigenkapitals von FAMUR S.A. darstellt.
Auskunft zu den im gegebenen Geschäftsjahr gewährten und erhaltenen Bürgschaften und Garantien, darunter an verbundene Unternehmen des Emittenten gewährte Bürgschaften
In Erfüllung der Vereinbarungen über die Übernahme der Kontrolle über die FAMAK S.A. ("FAMAK") von dem Emittenten (FAMUR S.A.) durch die TDJ Equity I hat der Emittent im Februar 2020 seinem Beteiligungsunternehmen FAMAK den revolvierenden Garantierahmen in Höhe von 21 Mio. PLN zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die FAMUR S.A. die bisherigen Verbindlichkeiten der FAMAK gegenüber Banken übernommen, die aus der Ausstellung von Kreditaufträgen/Bankgarantien zum Gesamtwert von 44 Mio. PLN an ihre Kunden resultieren (laufender Bericht Nr. 6/2020 vom 14.02.2020, Nr. 7/2020 vom 18.02.2020 und Nr. 8/2020 vom 28.02.2020). Gleichzeitig hat die FAMUR S.A. der FAMAK nicht revolvierende Garantierahmen in gleicher Höhe eingeräumt, die planmäßig zu Fälligkeitsterminen auslaufen. Die nicht revolvierenden Garantierahmen belaufen sich zum 31.12.2020 auf ca. 16 Mio. PLN. Die Bankgarantierahmen werden assoziierten Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
Darstellung der Inanspruchnahme der Einnahmen aus der Aktienausgabe durch den Emittenten bis zur Aufstellung des Lageberichts
Im Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31. Dezember 2020 hat der Emittent keine Wertpapiere ausgegeben.
Im Dezember 2015 hat die FAMUR S.A. beschlossen, ein Programm für Anleihenausgaben festzulegen und zu implementieren, unter dem es Anleihen zum Gesamtnominalwert von 500 Mio. PLN ausgeben kann (das "Programm für Anleihenausgabe"). Im Rahmen des Programms kann der Emittent zwei Anleihenausgaben zum Gesamtnominalwert von 308 Mio. PLN durchgeführt, und zwar
• Ausgabe von Anleihen Serie A zum Gesamtnominalwert von 108 Mio. PLN, die terminmäßig im Januar 2020 zurückgekauft wurden,
• Ausgabe von Anleihen Serie B zum Gesamtnominalwert von 200 Mio. PLN mit dem Rückkaufstermin zum 27. Juni 2024. Die Anleihen Serie B sind nicht festverzinslich, und zwar die Verzinsung erfolgt nach WIBOR 6M (Warsaw Interbank Offered Rate) zzgl. Marge von 260 Basispunkte p.a. für jeweilige Verzinsungsperiode. Die Zinsen auf Anleihen Serie B werden alle 6 Monate ausgezahlt. Den Anleihegläubigern steht das Recht zu, einen vorzeitigen Rückkauf der Anleihen Serie B zu verlangen. Die Ereignisse, die die Anleihegläubiger berechtigen, den vorzeitigen Rückkauf der Anleihen Serie B zu verlangen, und das Verfahren zur Durchführung eines vorzeitigen Rückkaufs von Anleihen dieser Serie wurden in den Ausgabebedingungen festgelegt. Beginnend mit der dritten (einschließlich) Zinsperiode und alle sechs (6) Monate am Ende jeder folgenden Zinsperiode hat der Emittent das Recht, den vorzeitigen Rückkauf aller oder eines Teils der Anleihen Serie B zu den in den Ausgabebedingungen festgelegten Bedingungen zu verlangen (laufender Bericht Nr. 34/2019 vom 12.06.2019). Die Anleihen Serie B wurden zum Handel in dem alternativen Handelssystem Catalyst zugelassen, das von der Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A. und BondSpot S.A. geführt wird (laufender Bericht Nr. 52/2019 vom 20.09.2019).
Die Laufzeit des Programms, d.h. die Zeit, in der der Vorstand des Emittenten Beschlüsse über die Ausgabe von Anleihen jeweiliger Serien fassen kann, wurde vorbehaltlich der Begrenzung des Gesamtnominalbetrags der ausgegebenen Anleihen bis zum 31.12.2021 verlängert (laufender Bericht Nr. 30/2020 vom 21.12.2020).
Beurteilung - zusammen mit einer Begründung - des Finanzmittelmanagements, einschließlich der Fähigkeit, den aufgenommenen Verpflichtungen nachzukommen, und Ermittlung möglicher Bedrohungen und der Maßnahmen, die der Emittent ergriffen hat oder zu ergreifen beabsichtigt, um diesen Bedrohungen zu begegnen
Die höchste Priorität der FAMUR Gruppe ist die finanzielle Stabilität und die Diversifizierung der Finanzierungsquellen. Nach Ansicht des Vorstands der FAMUR S.A. ist das Finanzmittelmanagement der Gruppe als gut zu bewerten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, öffentliche und rechtliche Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern werden von der Gruppe ebenso wie die aufgenommenen Kredite und Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Anleihen fristgerecht beglichen.
Zum 31. Dezember 2020 lagen die Geldmittel der Gruppe um 420 Mio. PLN höher als die Verbindlichkeiten aus Krediten, Darlehen und Leasingverhältnissen. Darüber hinaus lagen zum Ende 2020 bei der Gruppe nicht in Anspruch genommene Kreditrahmen zum Gesamtwert von 492 Mio. PLN vor.
Gemäß den mit den Banken abgeschlossenen Verträgen ist die FAMUR Gruppe verpflichtet, die ausgewählten Kennzahlen innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten zu halten. Zum 31. Dezember 2020 liegen die oben genannten Finanzkennzahlen deutlich über den Grenzwerten, die in den Verträgen mit den Finanzinstituten, die die Tätigkeit der FAMUR Gruppe durch Kredite finanzieren, festgelegt sind.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Vorstands der FAMUR liegen derzeit keine Voraussetzungen vor, die zu Regressansprüchen von Finanzinstituten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über den Rückkauf von Forderungen an die FAMUR führen könnten, da die polnischen Kohlegesellschaften diese Art von Zahlungen bisher fristgerecht realisiert haben.
Eine konsequente und konservative Finanzpolitik in Verbindung mit einem flexiblen Geschäftsmodell und insbesondere einem effektiven Kostenmanagement ermöglicht es der FAMUR Gruppe, eine zufriedenstellende finanzielle Liquidität zu erhalten.
Derivative Finanzinstrumente
Die FAMUR Gruppe sichert ihr Währungsrisiko in dem Teil, der nicht durch den natürlichen Absicherungsmechanismus abgedeckt ist, durch den Abschluss von Devisentermingeschäften ab.
Die FAMUR Gruppe sichert das Zinsrisiko durch den Zinsswap (im Folgenden IRS) ab. Die Zusammenstellung der derivativen Finanzinstrumente der FAMUR Gruppe wird im Konzernjahresabschluss der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 unter der Anmerkung 46 dargestellt.
Eventualverbindlichkeiten
Die Zusammenstellung der Eventualverbindlichkeiten der FAMUR Gruppe wird im Konzernjahresabschluss der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 unter der Anmerkung 44 dargestellt. Als Hauptposten in dieser Verbindlichkeiten sind die geleisteten Garantien, darunter hauptsächlich Garantien einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung unverändert enthalten.
Beurteilung der möglichen Umsetzung von Investitionsvorhaben
Die Höhe der Investitionen wird von der Gruppe laufend an die wirtschaftliche Situation auf dem inländischen und globalen Markt sowie an die aktuellen Bedürfnisse angepasst, um das richtige Entwicklungstempo der Konzerngesellschaften zu gewährleisten. Nach Ansicht des Vorstands des Emittenten liegen keine Bedrohungen in Bezug auf die Möglichkeit der Umsetzung von Investitionsvorhaben durch Konzernunternehmen innerhalb von mindestens dem nächsten Jahr vor.
Transaktionen mit verbundenen Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2020 fanden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen statt, die unter marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden und nach Ansicht des Vorstands als typische Transaktionen anzusehen sind. Ausführliche Informationen zu den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen wurden unter Anmerkung 48 des Konzernjahresabschlusses der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 sowie unter Anmerkung 47 des Einzeljahresabschlusses der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.
Aufstellung wesentlicher anhängiger Gerichtsverfahren
Im Geschäftsjahr 2020 sowie zum Tag der Vorlage des vorliegenden Berichts sind keine aus der Sicht des Emittenten oder der Kapitalgruppe des Emittenten wesentlichen Gerichtsverfahren vor dem Gericht, den zuständigen Behörden für Schiedsverfahren oder den öffentlichen Verwaltungsbehörden anhängig.
Ereignisse nach der Beendigung des Berichtsjahrs
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wurden unter Anmerkung 53 zum Konzernjahresabschluss der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.
HERRSCHENDES UNTERNEHMEN DER FAMUR GRUPPE
Änderungen an grundlegenden Managementgrundsätzen bei FAMUR S.A. und der FAMUR Kapitalgruppe
Änderungen an der organisatorischen Struktur des Vorstands der FAMUR S.A.
Im Dezember 2020 wurden die Funktion und der Aufgabenumfang von Herrn Ireneusz Kazimierski vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für Surface in den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für Entwicklung geändert. Die Änderung ist auf die gestiegene Bedeutung von Diversifizierungsprojekten für die Entwicklung der FAMUR Gruppe sowie auf die Notwendigkeit der Überarbeitung der Ziele und der Aktualisierung des strategischen Plans aufgrund von Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld der FAMUR Gruppe zurückzuführen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende für Geschäftsentwicklung ist für die Unterstützung des Vorstands, des Vertriebs und R&D, für die Zusammenarbeit mit den bisherigen und potentiellen Kunden, die Entwicklung auf den neuen und aktuellen Märkten sowie für die Unterstützung der Produktentwicklung und Erarbeitung von strategischen Perspektiven zuständig. Er wird zudem für die Aufsicht über assoziierte Unternehmen verantwortlich, die im Segment Surface tätig sind.
Änderungen an dem organisatorischen Strukturaufbau der FAMUR S.A.
Im Geschäftsjahr 2020 ist die Anzahl der Zweigniederlassungen des Emittenten gesunken, was ausführlicher unter Punkt "2020 vorgenommene Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur der FAMUR Gruppe an die erwarteten Marktbedingungen " des vorliegenden Berichts dargestellt wurde.
Änderungen an dem organisatorischen Strukturaufbau der Tochterunternehmen der FAMUR S.A.
Im Geschäftsjahr 2020 lagen keine wesentlichen Änderungen an dem organisatorischen Strukturaufbau der Tochterunternehmen des Emittenten vor.
Auskunft zu organisatorischen und kapitalmäßigen Verhältnissen mit Angabe der wesentlichen Investments in Wertpapiere, Finanzinstrumente, immaterielle Vermögenswerte und Immobilien
Als das herrschende Unternehmen der FAMUR S.A. agiert die TDJ Equity I Sp. z o.o., als das herrschende Unternehmen auf der ultimativen Konzernebene agiert hingegen die TDJ S.A. Im Geschäftsjahr 2020 hat die FAMUR S.A. keine wesentlichen externen Anlageninvestments außerhalb der Gruppe getätigt, deren Gesamtwert einen Gegenwert von mindestens 10% des Eigenkapitals der FAMUR S.A. darstellen würde.
Die Aufstellung der von der FAMUR S.A. gehaltenen Anteilen und Aktien an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen und Aktien an sonstigen Unternehmen, die ohne Absicht des sofortigen Wiederverkaufs erworben wurden, wurde unter Anmerkung 25 des Einzeljahresabschlusses der FAMUR S.A. dargestellt. Die Aufstellung der immateriellen Vermögenswerte und Immobilien ist entsprechend unter Anmerkung 22 und 24 des Einzeljahresabschlusses der FAMUR S.A. zu finden.
Darstellung grundlegender Finanzergebnisse samt der Beurteilung wesentlicher untypischer Ereignisse
Grundlegende Finanzergebnisse der FAMUR S.A.
12 Monate bis zum | 3 Monate bis zum | |||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Umsatzerlöse | 965 | 1.588 | 224 | 441 |
Gewinn/(Verlust) aus der operativen Tätigkeit | 221 | 355 | 24 | 88 |
Jahresüberschuss/(Jahresfehlbetrag) | 169 | 161 | -1 | -37 |
Die Umsatzerlöse der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 betrugen 965 Mio. PLN gegenüber 1.588 Mio. PLN im Vorjahr 2019. Der Anteil der ausländischen Umsatzerlöse an gesamten Umsatzerlösen betrug 25% und betraf hauptsächlich den russischen Markt. Im 4. Quartal 2020 betrugen die Umsatzerlöse 224 Mio. PLN, was einen Rückgang um 217 Mio. PLN gegenüber der Vergleichsperiode.
Der Gewinn aus der operativen Tätigkeit sank um 134 Mio. PLN und betrug 221 Mio. PLN, was hauptsächlich auf die niedrigeren Umsatzerlöse zurückzuführen war. Der Jahresüberschuss stieg um 8 Mio. PLN auf 169 Mio. PLN. Im 4. Quartal 2020 sank der operative Gewinn gegenüber der Vergleichsperiode um 64 Mio. PLN, was hauptsächlich auf die niedrigeren Umsatzerlöse zurückzuführen war. Im 4. Quartal 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 Mio. PLN gegenüber dem Jahresfehlbetrag von 37 Mio. PLN in der Vergleichsperiode erlitten.
Wesentliche untypische Ereignisse
Das untypische wesentliche (von über 10 % des Jahresüberschusses) einmalige Ereignis, das sich auf die erzielten Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2020 auswirkte, war eine positive Auswirkung auf den Jahresüberschuss in Höhe von 22 Mio. PLN nach dem Erhalt eines positiven Steuerbescheids über die Einstellung des Körperschaftsteuerverfahrens (Anmerkung 19.2 im Einzeljahresabschluss der FAMUR S.A für das Geschäftsjahr 2020: in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Körperschaftsteuer). Andererseits wurde der Jahresüberschuss der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Gesamtbetrag von 46 Mio. PLN aus vorgenommenen Wertberichtigungen auf latenten Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch (Anmerkung 19.3 im Einzeljahresabschluss der FAMUR S.A für das Geschäftsjahr 2020: Überleitung des effektiven Körperschaftsteuer-Satzes).
Im Geschäftsjahr 2019 war die Wertberichtigung aus dauerhafter Wertminderung von Aktien der FAMAK S.A. in Höhe von 146 Mio. PLN bis auf den erzielbaren Betrag als das untypische Ereignis, das sich auf die erzielten Finanzergebnisse auswirkte anzusehen.
Beschäftigung und Beschäftigungskosten
Die durchschnittliche Beschäftigung bei der FAMUR S.A. belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 1.979 Vollzeitäquivalente (2.622 Vollzeitäquivalente im 2019), wobei die Beschäftigungskosten 197 Mio. PLN betrugen (241 Mio. PLN 2019).
Darstellung der Vermögenslage und des Finanzmittelmanagements
Struktur der Aktiva und Passiva
Stand zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Anlagevermögen | 863 | 951 |
Umlaufvermögen | 1.261 | 1.670 |
Aktiva insgesamt | 2.124 | 2.621 |
Eigenkapital | 1.338 | 1.169 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 461 | 502 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 325 | 950 |
Im Geschäftsjahr 2020 sanken die Vermögenswerte um 497 Mio. PLN auf 2.124 Mio. PLN zum Ende Dezember 2020. Das Anlagevermögen ging um 409 Mio. PLN auf 1.261 Mio. PLN zurück, wobei das Anlagevermögen um 88 Mio. PLN auf 863 Mio. PLN zum 31. Dezember 2020 sank. In dieser Berichtsperiode sanken die langfristigen Verbindlichkeiten um 41 Mio. PLN auf 461 Mio. PLN und die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen um 625 Mio. PLN auf 325 Mio. PLN zurück.
Beurteilung des Finanzmittelmanagements
Stand zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 434 | 471 |
Kredite | 2 | - |
Anleihen | 402 | 398 |
Rückkauf von Forderungen | 8 | 23 |
Leasingverhältnisse | 22 | 49 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten | - | 1 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 56 | 539 |
Kredite | - | 364 |
Anleihen | - | 110 |
Rückkauf von Forderungen | 35 | 47 |
Leasingverhältnisse | 21 | 18 |
Bruttofinanzverschuldung | 490 | 1.010 |
Vermindert um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -557 | -528 |
Nettofinanzverschuldung | -67 | 482 |
Zum 31. Dezember 2020 lagen die Geldmittel um 67 Mio. PLN höher als die Verbindlichkeiten aus Krediten, Darlehen, Anleihen und Leasingverhältnissen. Im Geschäftsjahr 2020 sanken die gesamten lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 520 Mio. PLN auf 490 Mio. PLN, wobei die Geldmittel um 29 Mio. PLN auf 557 Mio. PLN stiegen.
Eventualverbindlichkeiten
Die Aufstellung der Eventualverbindlichkeiten der FAMUR S.A. ist im Jahresabschluss der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 unter Anmerkung 44 zu finden. Diese Eventualverbindlichkeiten resultieren hauptsächlich aus den geleisteten Garantien, darunter vor allem Garantien einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung.
Auskunft zur Dividende
Angesichts der erheblich gestiegenen wirtschaftlichen Unsicherheit in Polen und weltweit infolge der COVID-19-Pandemie, die sich auch in einem reduzierten Betrieb von Unternehmen der Bergbauindustrie und in Kürzungen und Verzögerungen bei geplanten Investitionen niederschlägt, sowie der Verschlechterung der Liquiditätssituation der Geschäftspartner des Emittenten hielt es der Vorstand für angemessen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu empfehlen, den gesamten Gewinn für das Geschäftsjahr 2019 einzubehalten, um die finanzielle Position der Gruppe zu stärken sowie die Finanzierung potenzieller Akquisitionen zu ermöglichen, die eine erhebliche Diversifizierung der Einnahmen der Gruppe ermöglichen, falls Unternehmen auftauchen, die in Bezug auf Branche und Finanzen attraktiv sind (laufender Bericht Nr. 11/2020 vom 21.04.2020). Am 29. Juni 2020 beschloss die Hauptversammlung der Aktionäre den im Geschäftsjahr 2019 erwirtschafteten Jahresüberschuss der Gesellschaft in Höhe von 161,4 Mio. PLN in vollem Umfang den Gewinnrücklagen der Gesellschaft zuzuführen.
Corporate Governance bei der Famur S.A.
Aktionäre
Zum 31.12.2020 und zum Tag der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts betrug das Grundkapital der Gesellschaft 5.747.632,12 PLN und bestand aus 574.763.212 Aktien Serie A, B, C, D, E und F zum Nominalwert von je 0,01 PLN. Alle ausgegebenen Aktien sind Stammaktien ohne Vorzug hinsichtlich der Teilnahme an der Gewinnausschüttung und der Stimmrechte in der Hauptversammlung. Es gibt keine weiteren Wertpapiere, die besondere Kontrollrechte beinhalten können.
Der Stand der Aktionäre zum 31. Dezember 2020 und zum Tag der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts und - konsistent mit der letzten Hauptversammlung des Emittenten im Geschäftsjahr 2020 und eingegangene Mitteilungen wurde in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
In der nachfolgenden Zusammenstellung werden Aktionäre, bei denen wesentliche Pakete von Aktien an der FAMUR S.A. zum entsprechenden Bilanzstichtag vorliegen, dargestellt. Als Wesentlichkeitsgrenzwert ist eine 5%-ige Beteiligung am Kapital anzusehen.
Als das herrschende Unternehmen gegenüber der TDJ Equity I Sp. z o.o. blieb unverändert die TDJ S.A. Herr Tomasz als Vorsitzender des Aufsichtsrates übt zwar eine unmittelbare Kontrolle über die TDJ S.A. aus, hält aber indirekt die Mehrheit der Aktien an der FAMUR S.A.
Struktur der Aktionäre der FAMUR S.A. zum 31. Dezember 2020
Aktionär | Anzahl der gehaltenen Aktien | Anzahl der Stimmrechte in der Hauptversammlung | Beteiligung am Grundkapital |
TDJ Equity I Sp. z o.o. | 271.853.785 | 271.853.785 | 47,3% |
Nationale-Nederlanden OFE * | 61.800.000 | 61.800.000 | 10,7% |
OFE AVIVA Santander | 55.400.000 | 55.400.000 | 9,6% |
FAMUR SA ** | 4.616 | 4.616 | 0,0% |
Sonstige Aktionäre | 185.704.811 | 185.704.811 | 32,3% |
Gesamt | 574.763.212 | 574.763.212 | 100% |
Quelle: nach Wissenstand des Emittenten aufgrund der letzten ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 (laufender Bericht Nr. 18/2020)
* Gesamtwert der durch NN PTE verwaltete Fondskonten bei OFE und DFE
** mittelbar über Tochterunternehmen
Struktur der Aktionäre der FAMUR S.A. zum 18. Januar 2021
Aktionär | Anzahl der gehaltenen Aktien | Anzahl der Stimmrechte in der Hauptversammlung | Beteiligung am Grundkapital |
TDJ Equity I Sp. z o.o. | 271.853.785 | 271.853.785 | 47,3% |
Nationale-Nederlanden OFE * | 61.799.000 | 61.799.000 | 10,8% |
OFE PZU ZŁOTA JESIEŃ | 22.300.000 | 22.300.000 | 3,9% |
FAMUR SA ** | 4.616 | 4.616 | 0,0% |
Sonstige Aktionäre | 218.805.811 | 218.805.811 | 38,1% |
Gesamt | 574.763.212 | 574.763.212 | 100% |
Quelle: nach Wissenstand des Emittenten aufgrund der letzten außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Januar 2021 (laufender Bericht Nr. 4/2021)
* Gesamtwert der durch NN PTE verwaltete Fondskonten bei OFE und DFE
** mittelbar über Tochterunternehmen
Auflistung der Aktien, die von einer Gruppe von Personen gehalten werden, die in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft tätig
Nach bestem Wissen des Emittenten zum 31. Dezember 2020 und zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Lageberichts befinden sich derzeit keine Aktien an der FAMUR S.A. im Besitz der Personen, die in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft tätig sind, unter Vorbehalt, dass in der Berichtsperiode und zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Lageberichts das Mehrheitspaket an Aktien des Emittenten indirekt von Herrn Tomasz Domogała über die TDJ Equity I Sp. z o.o., die das herrschende Unternehmen von TDJ S.A. ist, gehalten werden, wobei er als wesentlicher Aktionär des Emittenten unverändert bleibt.
Vorstand der FAMUR S.A.
Zusammensetzung des Vorstands zum 31.12.2020 und zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Lageberichts
Vor- und Nachname | Position |
Mirosław Bendzera | Vorstandsvorsitzender |
Beata Zawiszowska | stellvertretende Vorstandsvorsitzende für Finanzen |
Adam Toborek | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Auslands-Vertrieb Underground |
Dawid Gruszczyk | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Inlands-Vertrieb Underground |
Tomasz Jakubowski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Operatives Underground |
Ireneusz Kazimierski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Geschäftsentwicklung |
Herr Mirosław Bendzera ist als Vorstandsvorsitzender der FAMUR S.A. für die Strategie und Entwicklung der FAMUR Gruppe zuständig. Er ist Absolvent der Fachrichtung Management und Marketing an der Wirtschaftsuniversität in Krakow. Er war in den Organen nachfolgender Unternehmen tätig, wie z.B. Ponar Wadowice SA und Ponar Silesia SA und hatte eine leitende Position bei Toyota Motor Poland Co. Ltd. Seit 2009 ist er Vorstandsmitglied in verbundenen Unternehmen der TDJ Gruppe. Er war Vorstandsvorsitzender bei der Odlewnia Żeliwa Śrem SA, Pioma-Odlewnia Sp. z o.o. und Polska Grupa Odlewnicza SA. Im Oktober 2014 wurde er zum Vorstandvorsitzender bei der FAMUR SA bestellt. Von Januar bis Juli 2016 war er auch als Geschäftsführer bei der Elgór+Zamet Sp. z o.o. tätig.
Frau Beata Zawiszowska ist als stellvertretende Vorstandsvorsitzende für Finanzen für die Koordinierung von Finanzen und Buchführung der FAMUR Gruppe zuständig. Seit 1998 ist sie als Vorstandsmitglied in verbundenen Unternehmen der TDJ Gruppe tätig. Seit 2002, d.h. seit Gründung des Konzerns, ist sie Vorstandsmitglied bei FAMUR SA. Sie ist u.a. für die Anpassung neuer Gesellschaften in der Gruppe an die internationalen Rechnungslegungsstandards und die Beschaffung von Finanzierungen verantwortlich.
Herr Tomasz Jakubowski ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Operatives Underground in der FAMUR Gruppe für das operative Management in diesem Segment zuständig. Er ist Absolvent der Fakultät für Verkehrswesen an der Schlesischen Technischen Universität in Kattowice. Er absolvierte auch ein postgraduales Managementstudium, das auf der Struktur des MBA-Programms basiert, das von der Szkoła Główna Handlowa (Warschauer Wirtschaftshochschule) in Zusammenarbeit mit der University of Minnesota (USA) organisiert wird. Während seiner beruflichen Laufbahn hatte er leitende Positionen inne und war Vorstandsmitglied vieler Kapitalgesellschaften der TDJ Gruppe, u.a. bei Zakłady Mechaniczne Zamet SA und FMG Pioma SA. In den Jahren 2003-2010 war er Vorstandsvorsitzender und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der FAMUR SA, als auch Vorstandsvorsitzender der Fabryka Zmechanizowanych Obudów Ścianowych FAZOS SA. Von Juli 2012 war er als Mitglied des Aufsichtsrates bei der Kompania Węglowa SA, und von Mai 2014 bis Januar 2015 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Umstrukturierung und Entwicklung bei dieser Gesellschaft tätig. Von Mai 2015 war Tomasz Jakubowski Vorstandsvorsitzender bei der Zamet SA. In der Zamet Gruppe war er darüber hinaus als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Zamet - Budowa Maszyn SA (von August 2017) und als Vorsitzender der Geschäftsführung der Zamet Industry Sp. z o.o. (von Januar 2018) tätig.
Herr Adam Toborek ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Auslands-Vertrieb Underground in der FAMUR Gruppe für das Auslands-Vertriebsmanagement in diesem Segment zuständig. Er ist Absolvent des Programms für Master of Business Administration an der Leon-Koźmiński-Akademie für Unternehmenskunde und Management in Warszawa. Er absolvierte zudem auch zahlreiche Managementkurse. Seine berufliche Laufbahn begann in den BRADO Gesellschaften, wo er u.a. Vorstandsvorsitzender der Z.M. BRADO 2 SA war. Er war auch als Vorstandsvorsitzender bei der RODO SRL in Rumänien und als Geschäftsführer bei der Lodus Sp. o. o. tätig. Er war Direktor des Vertriebszentrums in Animex SA (Smithfield Foods Incorporated), und in den Jahren 2000-2015 trat er in die finnische RAMIRENT Gruppe ein, wo er als stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der RAMIRENT Scaffolding Sp. z o.o. und als Vorstandsmitglied der RAMIRENT SA tätig war. Von April 2015 war er stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der NiUW Glinik, und ein Jahr danach wurde er zum Vorstandsvorsitzenden dieses Unternehmens bestellt. Seit 2017 ist für FAMUR SA tätig.
Herr Dawid Gruszczyk ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Inlands-Vertrieb Underground in der FAMUR Gruppe für das Inlands-Vertriebsmanagement in diesem Segment zuständig. Er absolvierte die Wirtschaftsuniversität in Kattowice, ein Aufbaustudium an der Szkoła Główna Handlowa (Warschauer Wirtschaftshochschule) und die Schlesische General-Ziętek-Hochschule für Management in Kattowice. In den Jahren 2003-2008 war er für die Fa. ELGÓR + HANSEN Sp. z o.o. tätig, wo er im Büro der Berater der Geschäftsführung beschäftigt war. Dann seit 2004 war er in den Führungsorganen bei der ELGÓR + ZAMET Sp. z o.o. tätig. Als Vorstandsmitglied bei der FAMUR SA ist er seit 2016 tätig.
Herr Ireneusz Kazimierski ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Geschäftsentwicklung in der Gruppe für die nachfolgenden Gebiete zuständig, und zwar für die Unterstützung des Vorstands, den Vertrieb und die Forschung und Entwicklung, die Zusammenarbeit mit bestehenden und potenziellen Kunden, die Entwicklung in neuen und bestehenden Märkten sowie die Unterstützung der Produktentwicklung und den Aufbau strategischer Partnerschaften verantwortlich. Er beaufsichtigt auch die angeschlossenen Unternehmen, die im Surface Segment tätig sind. Er ist Absolvent der Chemischen Technologie an der Fakultät für Chemie der Technischen Universität in Lodz. Er besitzt ein Abschlusszertifikat des ICAN Institute Harvard Business Management Development Programms. Er begann seine berufliche Laufbahn 1999 in Ceramika Paradyż. Später war er unter anderem mit folgenden Firmen verbunden, wie Ultra Pack und Rovese Gruppe (Cersanit, Opoczno), wo er sukzessive Führungspositionen innehatte. Als CEO Rovese war er u.a. für die Umsetzung der Entwicklungsstrategie zuständig, indem er sich am Prozess der Umwandlung des Unternehmens in eine globale Organisation engagiert hat. Von November 2017 rbis März 2019 war er als Vorsitzender der Geschäftsführung der Narzędzia i Urządzenia Wiertnicze "GLINIK" Sp. z o.o. mit Sitz in Gorlice tätig. Von November 2017 bis November 2019 war er als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Operative Tätigkeit bei der PGO S.A. tätig. Seit November 2019 im Vorstand der FAMUR SA.
Die vollständige Auflistung der von den Vorstandsmitgliedern wahrgenommenen Positionen und ausgeübten Funktionen ist im Detail im laufenden Bericht Nr. 35/2019 vom 13. Juni 2019 und Nr. 57/2019 vom 12. November 2019 dargestellt.
Aufsichtsrat der FAMUR S.A. und Ausschüsse des Aufsichtsrates
Zusammensetzung des Aufsichtsrates zum 31.12.2020 und zum Tag der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts
Vor- und Nachname | Position |
Tomasz Domogała | Vorsitzender des Ausichtsrats |
Czesław Kisiel | stellvertretender Vorsitzender des Ausichtsrats |
Jacek Leonkiewicz | Mitglied des Ausichtsrats |
Magdalena Zajączkowska-Ejsymont | Mitglied des Ausichtsrats |
Dorota Wyjadłowska * | Mitglied des Ausichtsrats |
Tomasz Kruk * | Mitglied des Ausichtsrats |
* Mitglied des Aufsichtsrats, das die gesetzlichen Kriterien der Unabhängigkeit erfüllt
Seit 2018 sind im Aufsichtsrat der FAMUR S.A. der Ernennungs- und Vergütungsausschuss, Strategie- und Investitionsausschuss sowie Prüfungsausschuss tätig. Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse ist im Folgenden dargestellt.
Strategie- und Investitionsausschuss:
• Czesław Kisiel
• Magdalena Zajączkowska-Ejsymont
• Jacek Leonkiewicz
Ernennungs- und Vergütungsausschuss:
• Czesław Kisiel
• Magdalena Zajączkowska-Ejsymont
• Jacek Leonkiewicz
Prüfungsausschuss:
• Tomasz Kruk, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
• Dorota Wyjadłowska
• Jacek Leonkiewicz
Unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrates:
• Tomasz Kruk
• Dorota Wyjadłowska
Herr Tomasz Domogała verfügt über akademische Ausbildung. Er hat einen Diplom-Ingenieur-Titel an der Fakultät für mechanische Ingenieurwesen und Robotik an der Akademia Górniczo-Hutnicza in Kraków erlangt und das Studium an der Fakultät für Mechanical and Manufacturing Engineering an der University of Loughborough in Großbritannien abgeschlossen. Herr Tomasz Domogała hat einen MBA-Titel, den er an der Stanford Graduate School of Business (USA) erlangt hat. Herr Tomasz Domogała hält mittelbar das Mehrheitspaket an Aktien der FAMUR S.A. Im Zeitraum vom 01.2017 bis 10.2017 war Herr Domogała Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRIMETECH S.A. (vormals: KOPEX S.A.). Von 2010 bis 2019 war er Mitglied des Aufsichtsrates der PME S.A. Seit 2017 ist er als Mitglied des Aufsichtsrates der Narzędzia i Urządzenia Wiertnicze "GLINIK" Sp. z o.o. tätig. Seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrates der FAMUR FAMAK S.A. Seit 2015 bis heute ist er Mitglied des Aufsichtsrates bei: FPM S.A. mit Sitz in Mikołowo und seit 2011 bei PGO S.A. mit Sitz in Katowice (POLSKA GRUPA ODLEWNICZA S.A.). In den Jahren von 2011 bis 2015 war er als Mitglied des Aufsichtsrates bei der Fabryka Maszyn "GLINIK" S.A. mit Sitz in Gorlice tätig. Seit 2010 bis heute ist er Mitglied der Aufsichtsräte bei nachfolgenden Gesellschaften: Zamet S.A. mit Sitz in Piotrków Trybunalski, TDJ S.A. mit Sitz in Katowice. Im Aufsichtsrat des Emittenten ist er seit 2004 tätig.
Herr Czesław Kisiel verfügt über akademische Ausbildung. Er hat Wirtschaftsakademie in Kraków, Fakultät: Produktionsökonomik, Fachrichtung: Planung und Finanzierung der Nationalwirtschaft, Studiengang: Planung abgeschlossen. Herr Czesław Kisiel hat das Manageraufbaustudium basierend auf MBA-Struktur an der SGH in Warszawa abgeschlossen. Herr Czesław Kisiel hat u.a. Fachschulungen für Konkursverwalter und Liquidatoren sowie für Mitglieder der Aufsichtsräte in staatlichen Einmanngesellschaften und Gesellschaften mit öffentlicher Kapitalbeteiligung abgeschlossen, die durch das Ministerium für Industrie und Wirtschaft und "Business Consulting Service" organisiert wurden. Im Aufsichtsrat des Emittenten ist er seit 2009 tätig. Im Zeitraum vom 10.2016 bis 10.2017 war Herr Czesław Kisiel stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRIMETECH S.A. (vormals: KOPEX S.A.), seit 2016 bis heute ist er Vorsitzender der Geschäftsführung bei TDJ Equity V Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice und bei TDJ Equity IV S.A. mit Sitz in Katowice als auch bei TDJ EQUITY III Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice. Seit 2013 bis heute ist Herr Czesław Kisiel als Vorsitzender der Geschäftsführung bei TDJ EQUITY I Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice, TDJ EQUITY II Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice, TDJ Finance Sp. z o.o. z mit Sitz in Katowice und seit bei 2010 TDJ S.A. mit Sitz in Katowice tätig. In den Jahren 2009 - 2012 war er Vorsitzender der Geschäftsführung bei TDJ Estate Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice, seit 2009 hingegen stellvertretender Vorsitzender des Vorstands bei Zamet - Budowa Maszyn S.A. mit Sitz in Tarnowskie Góry. In den Jahren 2004 - 2005 war er Vorsitzender der Geschäftsführung/ des Vorstands bei folgenden Gesellschaften: Lodus Sp. z o.o. mit Sitz in Będzin und Przedsiębiorstwo Handlu Chemikaliami Chemia-Wrocław S.A. mit Sitz in Wrocław.
Herr Jacek Leonkiewicz verfügt über akademische Ausbildung, hat das Studium an der Szkoła Główna Handlowa in Warszawa und CEMS Master in International Management abgeschlossen. Herr Jacek Leonkiewicz hat auch in Madrid an der Universidad Carlos III und in Kopenhagen an der Copenhagen Business School studiert. Seine Berufslaufbahn hat Herr Jacek Leonkiewicz in der Investmentbank J.P. Morgan in London begonnen, in der er in folgenden Teams arbeitete: Equity Capital Markets, Debt Capital Markets und Equity Private Placements. Er war auch Teammitglied von Debt Capital Partners bei der Bank Merrill Lynch in London. Nachfolgend bei PKO TFI tätig, in der er für die Analyse des Aktienmarkts, insbesondere der Gesellschaften in der Bau-, Industrie-, Immobilien- und Transportbranche zuständig war. In den Jahren 2013-2015 war als geschäftsführender Direktor für Unternehmenskontrolle und Privatisierung bei PKP SA tätig, in der er u.a. für die Aufsicht der Privatisierungsprozesse in der PKP Gruppe zuständig war. Er hat u.a. das Börsendebüt von ABB und PKP Cargo durchgeführt. Im Zeitraum von Januar 2015 bis März 2016 war er Vorstandsvorsitzender bei PKP Intercity SA. Ab April 2016 ist er geschäftsführender Partner bei TDJ Equity, in der er für die Unternehmenskontrolle und Investmentstrategie im Equity-Gebiet zuständig ist. Herr Jacek Leonkiewicz war zudem Mitglied der Aufsichtsräte bei Spedkoks, PKP Energetyka, TK Telekom i PKP Cargo, und im Jahre 2017 auch bei PRIMETECH S.A., vormals: KOPEX S.A. Zur zeit ist er Mitglied der Aufsichtsräte bei Sports Resorts Solutions Sp. z o.o., Polska Grupa Odlewnicza S.A., Odlewnia Żeliwa "ŚREM" S.A., Piomy - Odlewni Sp. z o.o., Pemug S.A., FPM S.A., Zamet - Budowa Maszyn S.A., Zamet Industry S.A., FAMAK S.A.
Frau Magdalena Zajączkowska - Ejsymont verfügt über akademische Ausbildung - sie ist Absolventin der Fachrichtung für Finanzen und Bankwesen an der Universität Łódź. Sie erlangte zudem die Lizenz für Investmentberater Nr. 238. Ihre Berufslaufbahn begann bei PZU AM SA, erstmal als Aktienanalytikerin und danach als Investmentberaterin. Nachfolgend war sie stellvertretende Verwalterin von Aktienportfolien bei Amplico PTE SA. In den Jahren 2009-2015 war sie stellvertretende Direktorin der Abteilung für Aktienportfolio-Management bei PKO TFI SA, in der sie für die Verwaltung von Aktienfonds zuständig war. Von 2013 bis 2015 war sie auch Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei PKP Intercity SA, von Februar 2015 bis März 2016 war sie hingegen als Vorstandsmitglied bei PKP Intercity SA tätig, wobei sie für Aufsicht über folgende Bereiche zuständig war: Finanzen, Einkauf und Lagerwirtschaft, IT, Prüfung und Kontrolle, Standards und Qualität, Kundenbetreuung, darunter Schaffnerbetreuung und HR. In den Jahren 2008-2014 war sie Geschäftsführerin und stellvertretende Geschäftsführerin des Makler- und Beratervereins, sie hat zudem eine Reihe von sozialen Funktionen ausgeübt, in dem sie an Legislationsarbeiten in Bezug auf den Kapitalmarkt aktiv beteiligt war. Ab April 2016 ist sie geschäftsführende Partnerin bei TDJ Equity, in der sie für die Unternehmenskontrolle und Investmentstrategie im Equity-Gebiet zuständig ist. Im Jahr 2017 war się auch Mitglied des Aufsichtsrates der PRIMETECH S.A., vormals: KOPEX S.A. Sie ist zudem Mitglied der Aufsichtsräte bei nachfolgenden Gesellschaften: Odlewnia Żeliwa Śrem S.A., Pioma-Odlewnia Sp. z o.o., Pemug S.A., Polska Grupa Odlewnicza S.A., FPM S.A., Zamet Budowa Maszyn S.A., Zamet Industry S.A., FAMAK S.A.
Frau Dorota Wyjadłowska hat Wirtschaftsakademie in Kraków, Fachrichtung Finanzen, sowie das Aufbaustudium für Finanz- und Steuerrecht an der Handelshochschule (Szkoła Główna Handlowa) und Aufbaustudium für Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität in Kraków abgeschlossen. Frau Dorota Wyjadłowska bestand ein staatliches Examen für Steuerberater und wurde in das Verzeichnis der Steuerberater eingetragen. Sie war ebenfalls in der Finanzkammer in Kraków tätig. Sie war als Mitglied der Geschäftsführung bei der Equus S.A. und als Vorsitzende der Geschäftsführung bei der Doradztwo Podatkowe KDT Sp. z o.o. Seit 2001 ist sie Eigentümerin von der Steuerberatungskanzlei, Kancelaria Doradztwa Podatkowego Dorota Wyjadłowska, und in 2015 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung, zuständig für Finanzen und Steuern bei der Logline Sp. z o.o. bestellt. Frau Dorota Wyjadłowska erfüllt die Unabhängigkeitskriterien für Mitglieder des Aufsichtsrates der FAMUR S.A.
Herr Tomasz Kruk verfügt über eine akademische Ausbildung, ist Absolvent der Manager-Fachrichtung an der Hochschule für Handel und Recht (Wyższa Szkoła Handlu i Prawa) in Warszawia, an der er einen Magisterabschluss für Ökonomie (Fachrichtung: strategisches Management) erlangte. Die Ausbildung im Bereich Riskmanagement hat er an der SGH in Warszawa (Aufbaustudium für Risikomanagement in Finanzinstituten) gemacht. Im Jahr 2006 wurde er zum Mitglied von The Institue of Internal Auditors, FL, USA. 2008 erlangte er einen Abschluss für Certified Internal Auditor (CIA). Er verfügt über Qualifikationen auf dem Gebiet Projektmanagement (Prince2 Foundation Examination). Er ist Mitglied von International Compliance Association und hat einen Abschluss von ICA International Diploma in Governance, Risk & Compliance erlangt. Herr Kruk verfügt über mehr als 10-jährige Erfahrung im Bereich Compliance-Prüfung, interner Prüfung und Sonderkontrollen, Beratungsprüfungen und Beratung bei strittigen Angelegenheiten, Risikomanagement und bei Projekten im Bereich Risikomanagement bei Betrug und Missbrauch. Er hat Projekte in vielen Branchen umgesetzt: Finanzwesen, Logistik, Transport, Immobilienmanagement, Vermessung und Kartographie, Infrastruktur-Projektmanagement, IT- und Telekommunikation, Hotel- und Gastronomie-/ Resort Management, Immobilienentwicklung und Leichtindustrie. Er verfügt über mehrjährige Manager- und Aufsichtserfahrung, darunter als Mitglied der Investmentausschüsse. Über mehrere Jahre hat er unmittelbar mit Vorständen und Aufsichtsräten bei Privat- und öffentlichen Gesellschaften zusammengearbeitet. Herr Tomasz Kruk erfüllt die Unabhängigkeitskriterien für Mitglieder des Aufsichtsrates der FAMUR S.A.
Die vollständige Auflistung der von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wahrgenommenen Positionen und ausgeübten Funktionen ist im Detail im laufenden Bericht Nr. 40/2019 vom 17. Juni 2019 dargestellt.
Die durch bestellte Mitglieder des Aufsichtsrates ausgeübte Tätigkeit außerhalb der Gesellschaft ist gegenüber dem Geschäftsbetrieb des Emittenten nicht wettbewerbsfähig, sie sind an keinem Konkurrenzunternehmen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Personengesellschaft oder als Mitglieder eines Organs bei einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Keine der oben genannten Personen wurde in das Register für Zahlungsunfähige Schuldner, geführt aufgrund des Gesetzes über das Landesgerichtsregister eingetragen. Frau Dorota Wyjadłowska und Herr Tomasz Kruk erfüllen die Unabhängigkeitskriterien für Mitglieder des Aufsichtsrates des Emittenten.
Vergütungen für Personen, die in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen tätig sind
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der FAMUR S.A. wurde von der ordentlichen Hauptversammlung des Emittenten durch den Beschluss Nr. 23 vom 29. Juni 2020 verabschiedet.
Die Vergütungspolitik ist ein Rahmen für die Gewährung von Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der FAMUR S.A. Sie ist Bestandteil der auf der Unternehmenskultur basierenden Führungsgrundsätze des Unternehmens, die aus einer transparenten Organisationsstruktur, ethischen Werten und Kompetenzen der Mitarbeiter, Kompetenz- und Verantwortungsbereichen, Informationswegen, Kontrollmechanismen und einem Risikomanagementsystem bestehen.
Der vollständige Text der verabschiedeten Politik ist auf der Website des Emittenten zu finden: https://famur.com/walne-zgromadzenie 2020
Die Gesellschaft zahlt den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Vergütung nur in Übereinstimmung mit dieser Vergütungspolitik.
Die Auskunft zu Vergütungen für Personen, die in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen tätig sind, wurde unter Anmerkung 51 im Konzernabschluss der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.
Der Vorstand des Emittenten ist nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Die Vorstandsmitglieder erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Vergütung in der durch Beschluss des Aufsichtsrats festgelegten Höhe. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Emittent mit den Mitgliedern des Vorstands keine Verträge über das Wettbewerbsverbot abgeschlossen. Die Politik der Gesellschaft über die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sieht vor, dass ein Vorstandsmitglied im Falle der Abberufung während der Amtszeit oder des Rücktritts bzw. der Nichtbestellung für eine weitere Amtszeit Anspruch auf eine Abfindung in folgender Höhe hat: im Falle des Vorstandsvorsitzenden - vom 3- bis 6-fachen seiner monatlichen Brutto-Festvergütung, je nach Entscheidung des Aufsichtsrats; im Falle eines anderen Vorstandsmitglieds - vom 1- bis 3-fachen seiner monatlichen Brutto-Festvergütung, je nach Entscheidung des Aufsichtsrats. Bei der Gesellschaft liegt kein Aktienprogramm für Mitarbeiter vor.
Auskunft zu etwaigen Verbindlichkeiten aus Pensionszahlungen und ähnlichen Leistungen
Es werden bei FAMUR S.A. keine zusätzlichen Ruhestands- oder Vorruhestandsprogramme für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats durchgeführt. Darüber hinaus gewährt die FAMUR S.A. keine Vergütung in Form von Finanzinstrumenten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.
In der nachfolgenden Tabelle werden Angaben zu Vergütungen der Mitglieder der Organe des herrschenden Unternehmens - Personen, die in Verwaltungsorganen tätig sind - für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 70 Abs. 7 Pkt 17) der Verordnung über laufende und periodische Auskunft dargestellt.
in Tsd. PLN Netto | |||||
A | B | C | D | E | F |
Vorstandsmitglied | Gesamtwert der Vergütungen, Prämien oder Nutzen, die 2019 durch FAMUR S.A. ausgezahlt wurden (Vergütung + Prämie) | Ausgesonderter Wert der Prämien, die im Geschäftsjahr 2020 durch FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt wurden (Prämie * ) | Ausgesonderter Wert der Prämien, die im Geschäftsjahr 2020 durch FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt wurden (Prämie * ) | Gesamtwert der Vergütungen und erhaltenen Prämien für die Ausübung der Funktionen in den Organen der untergeordneten Unternehmen *** | Gesamtwert der Vergütungen, Prämien oder Nutzen, die 2020 durch FAMUR S.A. und untergeordnete Unternehmen ausgezahlt wurden ** |
Mirosław Bendzera | 564 | 50 | - | 29 | 593 |
Beata Zawiszowska | 420 | 41 | - | 40 | 460 |
Dawid Gruszczyk | 380 | 37 | - | 22 | 402 |
Tomasz Jakubowski | 411 | 35 | - | 19 | 430 |
Adam Toborek | 425 | 38 | - | 31 | 456 |
Ireneusz Kazimierski | 93 | - | - | - | 93 |
Gesamt | 2.293 | 201 | - | 141 | 2.434 |
* Werte der Prämie, die in der Spalte C und D erfasst werden, sind Bestandteil der in der Spalte B (Vergütung + Prämie) angegebenen Werte
** Werte in der Spalte F sind Summe der in den Spalten B und E erfassten Werte
*** untergeordnete Unternehmen - darunter sind Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführte Unternehmen und assoziierte Unternehmen zu verstehen
Die Mitglieder des Aufsichtsrates des Emittenten erhalten eine Vergütung, deren Höhe und Grundsätze mit Beschluss der Hauptversammlung bestimmt werden. Gemäß Beschluss Nr. 19 der außerordentlichen Hauptversammlung der FAMUR S.A. vom 18. Oktober 2017 über die Festlegung der Grundsätze zur Entgeltung der Aufsichtsratsmitglieder wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates der FAMUR S.A. eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 500 PLN gewährt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses der FAMUR S.A. erhalten eine zusätzliche Bruttovergütung in Höhe von 500 PLN.
In der nachfolgenden Tabelle werden Angaben zu Vergütungen der Mitglieder der Organe des herrschenden Unternehmens, und zwar Personen, die in Aufsichtsorganen tätig sind, für das Geschäftsjahr 2020 gemäß §70 Abs. 7 Pkt 17) der Verordnung über laufende und periodische Auskunft dargestellt.
in Tsd. PLN Netto | |||||
A | B | C | D | E | F |
Aufsichtsratsmitglied | Gesamtwert der Vergütungen, Prämien oder Nutzen, die 2019 durch FAMUR S.A. ausgezahlt wurden (Vergütung + Prämie) | Ausgesonderter Wert der Prämien, die im Geschäftsjahr 2020 durch FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt wurden (Prämie * ) | Ausgesonderter Wert der Prämien, die im Geschäftsjahr 2020 durch FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt wurden (Prämie * ) | Gesamtwert der Vergütungen und erhaltenen Prämien für die Ausübung der Funktionen in den Organen der untergeordneten Unternehmen *** | Gesamtwert der Vergütungen, Prämien oder Nutzen, die 2020 durch FAMUR S.A. und untergeordnete Unternehmen ausgezahlt wurden ** |
Tomasz Domagała | 5 | - | - | 1 | 6 |
Czesław Kisiel | 5 | - | - | 1 | 6 |
Jacek Leonkiewicz | 9 | - | - | 1 | 10 |
Dorota Wyjadłowska | 9 | - | - | - | 9 |
Magdalena Zajączkowska-Ejsymont | 5 | - | - | 1 | 6 |
Tomasz Kruk | 10 | - | - | - | 10 |
Gesamt | 43 | - | - | 4 | 47 |
* Werte der Prämie, die in der Spalte C und D erfasst werden, sind Bestandteil der in der Spalte B (Vergütung + Prämie) angegebenen Werte
** Werte in der Spalte F sind Summe der in den Spalten B und E erfassten Werte
*** untergeordnete Unternehmen - darunter sind Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführte Unternehmen und assoziierte Unternehmen zu verstehen
Erklärung über die Anwendung der Grundsätze zur Unternehmensführung (Corporate Governance)
Angabe der für den Emittenten geltenden Grundsätze zur Unternehmensführung (Corporate Governance) und des Ortes, an dem das Regelwerk öffentlich zugänglich ist
Die Gesellschaft legt ihre laufenden und periodischen Berichte offen, die auf ihrer Webseite abrufbar sind. Auf der Webseite werden zudem Zeitpläne für wichtigste Ereignisse, Finanzangaben der Gesellschaft sowie Informationen zu laufenden Ereignissen bei der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Emittent hat im Geschäftsjahr 2020 ein Bündel von Grundsätzen zur Unternehmensführung beachtete, die in der Urkunde "Dobre Praktyki Spółek Notowanych na GPW 2016" ("Gute Praktiken der GPW-börsennotierten Gesellschaften 2016") enthalten ist. Der Inhalt des oben genannten Bündels von Grundsätzen mit Änderungen wird auf der offiziellen Website der Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A. unter Menüpunkt Corporate Governance unter www.gpw.pl/dobre-praktyki sowie auf der Website des Emittenten unter: https://famur.com/relacje-inwestorskie/lad-korporacyjny/ öffentlich bekannt gegeben.
Hinweis auf die Grundsätze, die von dem Emittenten nicht angewendet wurden
Nach aktuellem Stand der Anwendung von Guten Praktiken beachtet der Emittent weder die nachfolgenden sechs Empfehlungen: I.R.2., II.R.2.,IV.RMSR.2., VI.R.1., VI.R.2., VI.R.3. noch 20 Sondergrundsätze: I.Z.1.3., I.Z.1.8., I.Z.1.10., I.Z.1.16., I.Z.1.20., II.Z.1., II.Z.2., II.Z.4., II.Z.7., II.Z.10.3., II.Z.10.4., II.Z.11., III.Z.2., III.Z.3., III.Z.4., III.Z.6., IV.Z.2., V.Z.6., VI.Z.2., VI.Z.4.
Gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung der GPW S.A. wurde am 22. Dezember 2017 die Auskunft in Form eines laufenden EBI-Berichts Nr. 1/2017, der auf der Website des Emittenten unter: https://famur.com/relacje-inwestorskie/lad-korporacyjny/ abrufbar ist, zu dem Umfang, zu dem der Emittent von den Bestimmungen der Grundsätze zur Unternehmensführung zurückgetreten ist, sowie die Auflistung dieser Bestimmungen einschließlich der Erläuterungen zu den Gründen dieses Rücktritts übermittelt. Die in diesem Bericht genannten Ergänzungen gegenüber dem vorigen Bericht der FAMUR S.A. über den Anwendungsumfang von Guten Praktiken betrafen hauptsächlich die Bestellung des Prüfungsausschusses im Rahmen des Aufsichtsrates sowie die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, die die im Gesetz über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 (Gesetzblatt von 2017, Pos. 1089) vorgeschriebenen Unabhängigkeitskriterien erfüllen.
Diversity Grundsätze
In der FAMUR Gruppe wurden Diversity Grundsätze eingeführt, die die Konzerngesellschaften zu nachfolgenden Maßnahmen verpflichten:
• Entgegenwirkung jeglicher Diskriminierung wegen Verschiedenheiten in Bezug auf solche Gründe wie: Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, nationale und ethnische Zugehörigkeit, Religion, Konfession, Konfessionslosigkeit, Weltanschauung, Grad und Art der Behinderung, Gesundheitszustand, Alter, psychosexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie Familienstand, Lebensstil und andere mögliche diskriminierende Gründe (Gleichbehandlungsgrundsätze);
• Diversity-Management durch die Entwicklung von Strategien, Grundsätzen und Programmen, die ein solches Arbeitsumfeld gestalten, in dem jeder Mitarbeiter sich geschätzt fühlen kann, was im Endeffekt zum Erfolg der FAMUR Gruppe beiträgt.
In den Diversity Grundsätzen ist darüber hinaus davon ausgegangen, dass bei der Wahl der Gesellschaftsorgane und der Key Managers die FAMUR Gruppe danach bestrebt ist, die Vielseitigkeit und Diversity zu gewährleisten, vor allem im Bereich des Geschlechts, der Bildungsrichtungen, des Alters und der Berufserfahrung. Dabei sind vor allem hohe Qualifikationen und inhaltliche Vorbereitung für die Wahrnehmung einer bestimmten Funktion entscheidend.
Beschreibung des Systems interner Kontrolle
Die grundlegenden Merkmale des Systems interner Kontrolle und des Risikomanagements, die bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaft angewendet werden, sind wie folgt:
1. Transaktionen werden nach allgemeiner oder einzelner Zustimmung der Geschäftsleitung (je nach dem Stellenwert des jeweiligen Dokuments) abgewickelt,
2. Dokumente werden von den zuständigen Personen sowohl inhaltlich als auch rechnerisch überprüft, akzeptiert und beschrieben,
3. Jeweilige Transaktion wird durch die Rechtsabteilung entsprechend analysiert, um eine richtige Erfassung der Geschäftsvorfälle in den Handelsbüchern gemäß dem Handels- und Steuerrecht zu ermöglichen,
4. Anwendung der von der Geschäftsleitung festgelegten Kontrollverfahren, insbesondere:
- Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Buchungen durch zuständige Personen,
- Kontrolle über IT-Programme und -Systeme durch die die Gesellschaft betreuten IT-Spezialisten und IT-Firmen,
- Führung und Durchsicht der Nebenkonten und Summen- und Saldenlisten,
- Freigabe und Kontrolle über Dokumenten,
- Vergleich der Finanzergebnisse mit Planwerten und deren Analyse,
5. Sämtliche Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse werden unverzüglich in richtigen Höhen, auf entsprechenden Konten und in der richtigen Berichtsperiode gebucht, damit die Aufstellung des Jahresabschlusses nach bestimmten Grundsätzen zur Berichterstattung ermöglicht wird,
6. Zugriff auf Vermögenswerte und Handelsbücher ist nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich,
7. Die erfassten Vermögenswerte werden faktisch mit dem Ist-Stand nach den Bestimmungen des Handelsrechts verglichen, bei jeglichen Abweichungen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen,
8. Ausgearbeitete einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze gelten für alle Konzerngesellschaften, die die Kapitalgruppe bilden,
9. Rechnungslegungsgrundsätze werden auf dem Laufenden aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Handelsrechts aktualisiert,
10. Im vorangegangenen Geschäftsjahr hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft weitere Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die die im Gesetz über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 (Gesetzblatt von 2017, Pos. 1089) vorgeschriebenen Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Zugleich wurde im Rahmen des Aufsichtsrats der Prüfungsausschuss bestellt.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein beratendes und meinungsbildendes Gremium, das auf kollegialer Basis im Rahmen des Aufbaustruktur des Aufsichtsrates handelt, zur Unterstützung des Aufsichtsrates, insbesondere durch Vorlage von Empfehlungen, Anträgen, Gutachten und Berichten.
Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist u.a. die Überwachung der Wirksamkeit der Systeme interner Kontrolle und des Risikomanagements sowie der internen Prüfung, darunter im Bereich der Finanzberichterstattung.
Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses erfüllen die im Art. 129 Abs. 3 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 (Gesetzblatt von 2017, Pos. 1089 mit Änd.) vorgeschriebenen Unabhängigkeitskriterien. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses verfügt zudem über das Wissen und spezialisierte Fähigkeiten im Bereich Rechnungslegung oder Jahresabschlussprüfung, und mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses verfügt über das Wissen und spezialisierte Fähigkeiten im Bereich der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, oder einzelne Mitglieder verfügen über das Branchenwissen und -fähigkeiten in bestimmten Bereichen.
Der Prüfungsausschuss setzte sich im Geschäftsjahr 2020 aus folgenden Personen zusammen:
- Herr Tomasz Kruk, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, der die gesetzlichen Unabhängigkeitkriterien erfüllt
- Frau Dorota Wyjadłowska, Mitglied des Prüfungsausschusses, die die gesetzlichen Unabhängigkeitkriterien erfüllt
- Herr Jacek Leonkiewicz
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse handeln aufgrund des Handelsgesellschaftengesetzbuches, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, die auf der Website des Emittenten unter: https://famur.com/relacje-inwestorskie/lad-korporacyjny/ abrufbar sind, und sind auch dazu verpflichtet, die Grundsätze zur Unternehmensführung, die sich aus den Guten Praktiken der börsennotierten Gesellschaften ergeben, zu beachten, bis auf diese Mitglieder, in Bezug auf die die Gesellschaft eine Erklärung über Nichtbeachtung dieser Grundsätze vorgelegt hat (gemäß der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze zur Unternehmensführung bei FAMUR S.A.).
Am 22. Dezember 2017 hat der Emittent die Erklärung über die Anwendung der Grundsätze zur Unternehmensführung aktualisiert. Die inhaltlich vollständige Erklärung ist auf der Website des Emittenten unter: https://famur.com/relacje-inwestorskie/lad-korporacyjny/ abrufbar.
Die Auskunft zur Ausbildung und beruflichen Erfahrung wurde unter Punkt "Aufsichtsrat der FAMUR S.A. und Ausschüsse des Aufsichtsrates" des vorliegenden Lageberichts dargestellt.
Im Rahmen der Analyse von Praktiken und Verfahren, die im Art. 130 Abs. 1 Pkt. 5 - 7 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vorgeschrieben werden, hat der Prüfungsausschuss nachfolgende Grundsätze angenommen und angewendet:
- Grundsätze zur Wahl der Prüfungsgesellschaft bei der Gesellschaft,
- Verfahren zur Wahl der Prüfungsgesellschaft,
- Grundsätze zur Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Wirtschaftsprüfung darstellen, durch das Prüfungsunternehmen, das die Prüfung bei der Gesellschaft durchführt, durch verbundene Unternehmen dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und durch assoziierte Mitgliedsunternehmen eines Netzwerks dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Anfang Januar 2019 wurde zusätzlich die Abteilung für interne Prüfung bei der Gesellschaft eingerichtet.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine weiteren Einheiten bei der Gesellschaft bestellt/eingerichtet, die mit der internen Prüfung beauftragt wurden und die Funktionen auf dem Gebiet interner Kontrolle, Risikomanagement und Compliance-Aufsicht im Rahmen der Abteilung für interne Prüfung, Abteilung für Corporate-Controlling und Rechtsabteilung ausüben.
Zusätzliche Angaben zum Prüfungsausschuss
• Für den Emittenten wurden keine zulässigen Dienstleistungen, die keine Wirtschaftsprüfung darstellen, durch das Prüfungsunternehmen, das die Prüfung bei der Gesellschaft durchführt, erbracht, bis auf den Review des Zwischenabschlusses.
• Grundlegende Voraussetzungen der bei dem Emittenten angenommenen Grundsätze zur Wahl der Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der gesetzlichen Prüfung der Jahresabschlüsse des Emittenten und der Grundsätze zur Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Wirtschaftsprüfung darstellen, durch das Prüfungsunternehmen, das die Prüfung bei der Gesellschaft durchführt, durch verbundene Unternehmen dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder durch assoziierte Mitgliedsunternehmen eines Netzwerks dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Emittenten sind wie folgt:
Interne Regelungen in Bezug auf die Grundsätze zur Wahl und Rotation der Wirtschaftsprüfungsunternehmen und des für die Prüfung zuständigen Wirtschaftsprüfers wurden aufgrund der Vorschriften des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer und ihre Selbstverwaltung, die zur Prüfung der Jahresabschlüsse berechtigten Wirtschaftsprüfungsunternehmen und über die öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 (Gesetzblatt von 2017, Pos. 1089 mit nachtr. Änd.) eingeführt,
Die Wahl des Wirtschaftprüfungsunternehmens erfolgt unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Rotation des Wirtschaftsprüfungsunternehmens und des für die Prüfung zuständigen Wirtschaftsprüfers, so dass die ununterbrochene maximale Laufzeit des Auftrags für gesetzliche Prüfungen, die durch dasselbe Prüfungsunternehmen oder durch verbundene Unternehmen dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder durch assoziierte Mitgliedsunternehmen eines in EU-Ländern tätigen Netzwerks von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden, nicht fünf Jahre überschreitet, und dass der für die Prüfung zuständige Wirtschaftsprüfer keine gesetzliche Prüfung bei der Gesellschaft über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus durchführt (in diesem Fall darf der für die Prüfung zuständige Wirtschaftsprüfer nach Ablauf von mindestens drei Jahren ab Abschluss der letzten gesetzlichen Prüfung wiederum erneut die gesetzliche Prüfung bei der Gesellschaft durchführen),
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird durch den Aufsichtsrat des Emittenten nach Kenntnisnahme der Empfehlung des Prüfungsausschusses gewählt,
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird rechtzeitig gewählt, so dass ihm die Teilnahme an der Inventuraufnahme von wesentlichen Vermögenswerten sowie der Review von Zwischenabschlüssen ermöglicht wird,
Bei der Wahl des Prüfungsunternehmens achten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat insbesondere auf die Unabhängigkeit des Prüfungsunternehmens und Wirtschaftsprüfers,
Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers und Prüfungsunternehmens wird auf jeder Verfahrensetappe der Wahl des Wirtschaftsprüfers kontrolliert und überwacht,
Der Aufsichtsrat richtet sich bei der Wahl wie der Prüfungsausschuss bei der Vorbereitung einer Empfehlung nach folgenden Kriterien: Bestätigung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, Preisvorschlag des Wirtschaftsprüfers, guter Ruf und Erfahrung des Prüfungsunternehmens, vorhandenes Personal sowie Qualifikationen und Erfahrung der bei der Prüfung unmittelbar eingesetzten Personen, mögliche Prüfungsdurchführung zu den von der Gesellschaft festgesetzten Terminen, Vollständigkeit des Angebots,
Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Prüfung darstellen, ist zum im Art. 136 Abs. 2 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vorgeschriebenen Umfang möglich,
Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Prüfung darstellen, ist lediglich zu einem mit der Steuerpolitik der Gesellschaft nicht verbundenen Umfang, nach der Beurteilung der Bedrohungen und Absicherung der im Art. 69-73 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentliche Aufsicht vorgeschriebenen Unabhängigkeit durch den Prüfungsausschuss möglich,
der Vertrag über die Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Prüfung darstellen, wird auf die Anregung des Vorstands der Gesellschaft nach Zustimmung des Prüfungsausschusses abgeschlossen,
Beim Abschluss des Vertrags über die Erbringung zulässiger Dienstleistungen, die keine Prüfung darstellen, achtet der Vorstand der Gesellschaft insbesondere auf die notwendige Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfungsunternehmens und Wirtschaftsprüfers,
Zulässige Dienstleistungen, die keine Prüfung darstellen, werden nach den für solche Dienstleistungen entsprechend in den berufsethischen Regeln und Standardgrundsätzen für die Ausführung solcher Dienstleistungen bestimmten Anforderungen der Unabhängigkeit erbracht.
• Die Empfehlung des Prüfungsausschusses bezüglich der Wahl des zur Durchführung der Prüfung von Jahresabschlüssen des Emittenten und der Gruppe des Emittenten berechtigten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erfüllt die bestehenden Bedingungen, die in den Vorschriften des Gesetzes über Rechnungslegung vom 29. September 1994 (d.h. Gesetzblatt von 2019, Pos. 351 mit nachtr. Änd.), der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission bestimmt wurden, und stimmt mit den angenommenen und angewendeten Grundsätzen zur Wahl der Prüfungsgesellschaft für die gesetzliche Prüfung der Jahresabschlüsse des Emittenten bei der Gesellschaft überein.
Auskunft zur Anzahl der abgehaltenen Sitzungen des Prüfungsausschusses oder Sitzungen des Aufsichtsrates oder eines anderen Aufsichts- oder Kontrollorgans, die der Pflichtenausübung durch den Prüfungsausschuss gewidmet werden:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Sitzungen des Prüfungsausschusses in Form der Telekonferenz abgehalten und die Beschlüsse wurden in Form schriftlicher Abstimmungen gefasst. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 3 Abstimmungen des Prüfungsausschusses durchgeführt, zudem haben drei Telekonferenzen der Prüfungsausschussmitglieder stattgefunden.
Wichtige Aktienpakete
Der Stand der Aktionäre zum letzten Tag des Geschäftsjahres 2020 und zum Tag der letzten außerordentlichen Hauptversammlung des Emittenten wurde unter Punkt ""Aktionäre" des vorliegenden Lageberichts dargestellt. Als Wesentlichkeitsgrenzwert ist eine 5%-ige Beteiligung am Kapital anzusehen.
Herr Tomasz Domogała agiert als verbundener Rechtsträger von TDJ S.A. und TDJ Equity I Sp. z o.o., und bis zum 19.12.2018 war er auch Aktionär des Emittenten. Ab diesem Tag hält Herr Tomasz Domogała unmittelbar keine Aktien des Emittenten, er hält hingegen Aktien des Emittenten mittelbar über die TDJ Equity I Sp. z o.o. sowie über FAMUR S.A. und FAMUR Finance Sp. z o.o. und Primetech S.A. (eigene Aktien des Emittenten).
Es liegen keine Wertpapiere vor, aufgrund deren besondere Kontrollbefugnisse zustehen. Dem Vorstand sind zudem keine Einschränkungen in Bezug auf den Übergang von Eigentumsrechten an Aktien des Emittenten, oder keine Verträge, mit denen die Struktur der Aktionäre künftig geändert werden kann, bekannt.
Der Stand der Aktionäre zum letzten Tag des Geschäftsjahres 2018 und Entwicklungen am Kapital des Emittenten im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wurde in vorstehenden Teilen des vorliegenden Lageberichts dargestellt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Vorstands
Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrates im Berichtsjahr und die Beschreibung der Entwicklungen an Zusammensetzungen dieser Organe des Emittenten im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden entsprechend unter Punkten Vorstand der FAMUR S.A. und Aufsichtsrat der FAMUR S.A. des vorliegenden Lageberichts dargestellt. Im Rahmen des Aufsichtsrates des Emittenten ist der Prüfungsausschuss tätig, dessen Aufgaben in der Sektion zum System interner Kontrolle ausführlich dargestellt wurden.
Beschreibung der Grundsätze zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren Austausch sowie zur Änderung der Satzung der Gesellschaft und der Befugnisse der Vorstandsmitglieder (insbesondere des Anspruchs auf Beschlussfassung über die Ausgabe oder den Rückkauf von Aktien)
Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt, der Aufsichtsrat zeigt auch die Funktion auf, die die bestellte Person im Vorstand der Gesellschaft auszuüben hat. Die Amtszeit des Vorstands dauert drei Jahre. Jedes Vorstandsmitglied kann jederzeit von der ausgeübten Funktion zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist der Gesellschaft schriftlich vorzulegen.
Der Vorstand hat die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und die Gesellschaft außen zu vertreten. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend. Der Vorstandvorsitzende leitet die Arbeiten des Vorstands, insbesondere koordiniert, beaufsichtigt und organisiert die Arbeit der Vorstandsmitglieder sowie hat die Sitzungen des Vorstands einzuberufen und bei ihnen den Vorsitz zu übernehmen. Bei Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden werden seine Pflichten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden oder durch ein von dem Vorstandsvorsitzenden angewiesenen Vorstandsmitglied ausgeübt.
Laut Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand dazu befugt, das Grundkapital der Gesellschaft um maximal 2.523.491 PLN durch Ausgabe neuer Aktien zum Gesamtnominalwert bis zu 2.523.491 PLN, im Wege einer oder mehrerer Grundkapitalerhöhungen bis zu oben gesetzten Grenzwerten (das gezielte Kapital) zu erhöhen. Im Rahmen der Befugnisse zur Grundkapitalerhöhung bis zum Grenzwert des gezielten Kapitals ist der Vorstand berechtigt, die im Art. 453 § 2 des poln. Handelsgesellschaftengesetzbuches vorgeschriebenen Optionsscheine mit Termin zur Ausübung des Subsktiptionsrechts, der nicht später als innerhalb der Frist, für die diese Ermächtigung erteilt wurde, abläuft, auszugeben. Der Vorstand ist berechtigt, das Grundkapital innerhalb von drei Jahren ab der Eintragung der Änderung der Satzung durch das zuständige Gericht zu erhöhen, mit der der Vorstand zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen des gezielten Kapitals bis zu 2.523.491 PLN berechtigt wird. Bei der Ausübung der in den oben erwähnten Sätzen genannten Ermächtigung entscheidet der Vorstand im Rahmen der vorgenommenen Ausgaben von Optionsscheinen selbständig - vorbehaltlich der abweichenden Bestimmungen des poln. Handelsgesellschaftengesetzbuches - über sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Grundkapitalerhöhung, insbesondere ist der Vorstand berechtigt, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) das Grundkapital im Wege einer oder mehrerer Grundkapitalerhöhungen bis zu oben gesetzten Grenzwerten des gezielten Kapitals zu erhöhen und die jeweilige Ausgabe mit der aufeinander folgenden Serien-Bezeichnung zu versehen;
b) den Ausgabepreis mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft festzusetzen;
c) den Aktionären im Ganzen oder teilweise das Bezugsrecht auf Aktien, die im Rahmen des gezielten Kapitals ausgegeben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu entziehen;
d) den Beschluss über die Aktienausgabe im Rahmen der gegebenen Ausgabe gegen Geldeinlage, Sacheinlage oder gegen Geld- und Sacheinlage zu fassen; die Aktien können gegen Sacheinlage in dem im Art. 447 1 ksh des poln. Handelsgesellschaftengesetzbuches bestimmten Wege ausgegeben werden, es bedarf jedoch jeweils der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft;
e) Maßnahmen zur Registrierung bei der Krajowy Depozyt Papierów Wartościowych S.A. sowie zur Einführung und Zulassung der durch die Gesellschaft im Rahmen des gezielten Kapitals ausgegebenen Aktien zur Notierung und zum börsennotieren Handel auf einem regulierten Markt der Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A. vorzunehmen.
Die Hauptversammlung hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die für die Aufnahme der Notierung der durch die Gesellschaft im Rahmen des gezielten Kapitals ausgegebenen Aktien an der Wertpapierbörse (Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A.) erforderlich sind, die Ermächtigung umfasst insbesondere:
a) den Vertrag über die Dematerialisierung der durch die Gesellschaft im Rahmen des gezielten Kapitals ausgegebenen Aktien mit der Krajowy Depozyt Papierów Wartościowych S.A. zu unterzeichnen und diese Aktien in das zuständige Register einzutragen,
b) Anträge oder Meldungen über die Einführung und Zulassung der durch die Gesellschaft im Rahmen des gezielten Kapitals ausgegebenen Aktien zur Notierung und zum börsennotieren Handel auf einem regulierten Markt der Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A. bei zuständigen Behörden und Institutionen vorzulegen.
Der Vorstand ist nicht berechtigt, Beschlüsse über den Rückkauf von Aktien zu fassen. Der Umfang der Rechte und Pflichten des Vorstands sowie dessen Handlungsverfahren werden detailliert in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands wird vom Vorstand beschlossen und vom Aufsichtsrat freigegeben.
Der Vorstand des Emittenten hat am 12. März 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12. März 2020 die Änderungen an der geltenden Geschäftsordnung des Vorstands der FAMUR S.A. mit der Aktualisierung deren Bestimmungen beschlossen, darunter u.a. präzisere Bestimmung der Anzahl von Vorstandsmitgliedern, und Systematisierung der Grundsätze und Formen zur Beschlussfassung auf Sitzungen oder außerhalb von Sitzungen durch den Vorstand des Emittenten (d.h. in Form der schriftlichen Abstimmung oder in Form der Abstimmung mittels direkter Fernkommunikationsmittel) sowie Formalisierung der zugelassenen Kommunikationsmittel und -arten unter Vorstandsmitgliedern. Mit den eingeführten Änderungen soll vor allem Fernbeschlussfassung erleichtert werden. Die einheitliche Fassung der Geschäftsordnung des Vorstands ist auf der Website des Emittenten unter: https://famur.com/lad-korporacyjny abrufbar.
Änderung der Satzung der Gesellschaft
Die Änderung der Satzung der Gesellschaft bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung und der Eintragung in das Landesgerichtsregister. Die Änderung der Satzung wird vom Vorstand beim Registergericht gemeldet. Die Änderung der Satzung darf nicht nach Ablauf von drei Monaten ab Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gemeldet werden. Die Hauptversammlung kann den Aufsichtsrat ermächtigen, eine einheitliche Fassung der geänderten Satzung festzulegen oder andere im Beschluss der Hauptversammlung bestimmten Redaktionsänderungen einzuführen.
Beschreibung der Handlungsweise der Hauptversammlung und deren grundsätzlichen Befugnisse sowie der Rechte der Aktionäre und ihrer Ausübungsweise
Die Hauptversammlung der FAMUR S.A. handelt aufgrund der Geschäftsordnung der Hauptversammlung, der Satzung der Gesellschaft und des poln. Handelsgesellschaftengesetzbuches. Zu den grundlegenden Befugnissen der Hauptversammlung gehören neben den anderen in Rechtsvorschriften bestimmten Angelegenheiten auch die nachfolgenden:
a) die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder,
b) die Festlegung der Vergütungsgrundsätze für den Aufsichtsrat,
c) die Festlegung der Grundsätze zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die zur festen individuellen Aufsichtsausführung delegiert werden.
Die Hauptversammlung (HV) einer öffentlichen Gesellschaft wird durch eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Gesellschaft und nach einem bestimmten Verfahren zur Bekanntmachung von laufenden Informationen gemäß Vorschriften über das öffentliche Angebot und Bedingungen zur Einführung der Finanzinstrumente zum organisierten Handelssystem sowie über öffentliche Unternehmen einberufen.
Die Bekanntmachung hat mindestens sechsundzwanzig Tage vor dem Termin der Hauptversammlung zu erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Hauptversammlung einer öffentlichen Gesellschaft hat mindestens nachfolgende Angaben zu beinhalten:
1. Angaben zum Tag, der Uhrzeit und dem Ort der Hauptversammlung sowie deren detaillierte Tagesordnung,
2. Ausführliche Beschreibung der Verfahren zur Teilnahme an Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts, insbesondere nachfolgende Angaben:
a) Angaben zum Recht des Aktionärs auf das Verlangen bestimmte Angelegenheiten in der Tagesordnung der Hauptversammlung zu enthalten,
b) Angaben zum Recht des Aktionärs auf die Meldung der Beschlussentwürfe über die in der Tagesordnung der Hauptversammlung enthaltenen Angelegenheiten oder Angelegenheiten, die in der Tagesordnung vor dem Termin der Hauptversammlung zu enthalten sind,
c) Angaben zum Recht des Aktionärs auf die Meldung der Beschlussentwürfe über Angelegenheiten, die in die Tagesordnung während der Hauptversammlung eingeführt werden,
d) Angaben zum Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, darunter insbesondere über Formulare, die bei der Abstimmung durch einen Bevollmächtigten angewendet werden, sowie zum Verfahren die Gesellschaft über die Bestellung von Bevollmächtigten mittels elektronischer Post zu informieren,
e) Verfahren und zur möglichen Teilnahme an der Hauptversammlung mittels elektronischen Technologien,
f) Verfahren zur Äußerung eigener Meinung und Möglichkeit das Wort zu ergreifen während der Hauptversammlung mittels elektronischer Technologien
g) Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts per Post oder mittels elektronischer Technologien
3. Tag der Anmeldung der Teilnahme an der im Art. 4061 Handelsgesellschaftengesetzbuches vorgeschriebenen Hauptversammlung,
4. Auskunft, dass auf die Teilnahme an der Hauptversammlung nur Personen berechtigt sind, die zum Tag der Teilnahmeanmeldung an der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind,
5. Hinweis, wo und wie die auf die Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigte Person den vollständigen Text der Dokumentation, die der Hauptversammlung vorzulegen ist, die Beschlussentwürfe oder, soweit keine Beschlussfassung beabsichtigt wird, Anmerkungen des Vorstands oder des Aufsichtsrates der Gesellschaft über Angelegenheiten, die in der Tagesordnung der Hauptversammlung enthalten sind oder Angelegenheiten, die die in der Tagesordnung vor dem Termin der Hauptversammlung zu enthalten sind, erhalten kann,
6. Angaben zur Adresse der Internetseite, auf der Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung gestellt werden.
Das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung einer öffentlichen Gesellschaft haben nur Personen, die sechzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (Tag der Teilnahmeanmeldung an der Hauptversammlung) Aktionäre dieser Gesellschaft sind. Für die aufgrund der Inhaberaktien sowie der Namensaktien auf die Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen gilt derselbe Tag der Teilnahmeanmeldung an der Hauptversammlung.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung eröffnet und leitet die Sitzung, er sorgt auch für den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung und die Einhaltung der Rechte und Interessen aller Aktionäre. Nachdem der Referent eine in der Tagesordnung vorgeschriebene Angelegenheit vorstellt, eröffnet der Vorsitzende Diskussion. Die Diskussion kann über einige Tagesordnungspunkten gemeinsam geführt werden. Die Diskussionsteilnehmer kommen zu Wort in der gemeldeten Reihenfolge. Jedem Versammlungsteilnehmer steht das Recht auf einen Auftritt und auf eine Antwort zu jedem von ihm angemeldeten Tagesordnungspunkt und zu jeder Angelegenheit zu. Die Hauptversammlung darf Beschlüsse nur über Angelegenheiten fassen, die in der Tagesordnung enthalten sind.
Einer Aktie steht ein Stimmrecht in der Hauptversammlung zu. Der Aktionär darf aufgrund jeder gehaltenen Aktie unterschiedlich abstimmen. Der Aktionär darf über jeweiligen Antrag nur einmal abstimmen.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit die Bestimmungen der Satzung oder des Handelsgesellschaftengesetzbuches nicht anders bestimmen. Es wird offen abgestimmt. Eine geheime Abstimmung wird bei der Wahl sowie über Anträge auf Abberufung der Mitglieder der Gesellschaftsorganen, der Abwickler sowie über die Haftung und in personenbezogenen Angelegenheiten angeordnet.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung gibt die Ergebnisse der Abstimmung bekannt, die nachfolgend in das Protokoll der Verhandlungen eingetragen werden. Das Protokoll über die Hauptversammlung wird vom Notar erstellt. Den Aktionären und Mitgliedern der Führungsorganen der Gesellschaft steht das Recht zu, Protokolle über Hauptversammlungen durchzusehen und die Herausgabe von durch den Vorstand beglaubigten Abschriften zu verlangen.
ERKLÄRUNG ZU NICHTFINANZIELLEN INFORMATIONEN
Einleitung
Die Erklärung zu nichtfinanziellen Informationen der FAMUR Gruppe und der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 betreffend die Tätigkeit der Kapitalgruppe FAMUR (im Folgenden: die FAMUR Gruppe, die Gruppe), unter Aussonderung des herrschenden Unternehmens, d.h. FAMUR S.A. (im Folgenden: FAMUR, die Gesellschaft, der Emittent) und Tochterunternehmen, die aus Sicht der nichtfinanziellen Aspekte der Tätigkeit der Gruppe wesentlich sind, d.h. ELGÓR+HANSEN S.A., DALIBIS Sp. z o.o., wurde gemäß Art. 49b Abs. 9 des Rechnungslegungsgesetz und auf der Grundlage der Global Reporting Initiative Standards (GRI Standards) erstellt. Diese Erklärung kann jedoch nicht als in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt angesehen werden, sondern nur auf der Grundlage dieser Standards. Ein vollständiger Bericht, der den GRI-Standards entspricht, wird vom Emittenten separat in Form eines Integrierten Berichts erstellt, und zwar auf der Kernebene.
Diese Erklärung enthält nichtfinanzielle Daten, die während des Dialogs mit den Stakeholdern ermittelt und in die Strategie der FAMUR Gruppe und andere Dokumente aufgenommen wurden, basierend auf dem Kriterium der Wesentlichkeit.
Der Inhalt des Dokuments wurde durch die Relevanz bestimmter Themen für Stakeholder und die Gruppe bestimmt.
Diese Erklärung ist eine Fortsetzung der Sozialberichte: Bericht zur sozialen Verantwortung der FAMUR Gruppe 2019: Wir schaffen Initiativen; FAMUR Group Social Responsibility Report 2018: Der Mensch im Fokus; Erklärung der FAMUR Gruppe zu den nichtfinanziellen Informationen für 2017.
Beschreibung der Gruppe und das Geschäftsmodell
Die Beschreibung der FAMUR Gruppe und das Geschäftsmodell wurden in der Sektion Darstellung der Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe dargestellt. Die grundlegenden Finanzergebnisse der FAMUR S.A und der FAMUR Gruppe wurden entsprechend in der Sektion HERRSCHENDES UNTERNEHMEN DER FAMUR GRUPPE und FINANZIELLE UND OPERATIVE ERGEBNISSE DER FAMUR GRUPPE IM GESCHÄFTSJAHR 2020 dargestellt.
In den folgenden Tabellen werden Spenden für soziale Zwecke und nichtfinanzielle Daten dargestellt.
FAMUR S.A - ausgewählte nichtfinanzielle Daten
12 Monate bis zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Spenden für soziale Zwecke | 6 | 3 |
FAMUR GRUPPE - ausgewählte konsolidierte nichtfinanzielle Daten
12 Monate bis zum | ||
in Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Spenden für soziale Zwecke | 6 | 1 |
FAMUR S.A - ausgewählte nichtfinanzielle Daten
Maßeinheit | 12 Monate bis zum | ||
31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Mitarbeiter | Personen | 2.002 | 2.622 |
Fluktuationsrate 8 | % | 34 | 13 |
Häufigkeit von Unfällen 9 | 13 | 23 | |
Unfallschwere-Index 10 | 42 | 38 | |
Gesamte Wasseraufnahme | m3 | 46.667 | 58.893 |
Kohlendioxid-Emissionen | kg | 438.588 | 489.271 |
8 Fluktuationsrate - aufgrund der durchschnittlichen Beschäftigung, die nach GUS-Grundsätzen berechnet wird
9 Häufigkeit von Unfällen, berechnet nach der Formel: Anzahl der Unfälle/Anzahl der Mitarbeiter x 1 000.
HINWEIS: Der für die Zwecke dieses Berichts berechnete synthetische Indikator basiert auf den Gesamtdaten der FAMUR S.A. zusammen mit Zweigniederlassungen.
10 Unfallschwere-Index, berechnet nach der Formel: Anzahl der Abwesenheitstage aufgrund von Unfällen/Anzahl der Unfälle
HINWEIS: Der für die Zwecke dieses Berichts berechnete synthetische Indikator basiert auf den Gesamtdaten der FAMUR S.A. zusammen mit Zweigniederlassungen.
FAMUR Gruppe - ausgewählte konsolidierte nichtfinanzielle Daten
Maßeinheit | 12 Monate bis zum | ||
31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Mitarbeiter | in Personen | 2.969 | 4.636 |
Häufigkeit von Unfällen 11 | n/a | n/a |
11 Die dargestellten finanziellen Daten betreffen die FAMUR Gruppe nach dem Konzernabschluss, die nichtfinanziellen Daten betreffen hingegen die konsolidierten Gesellschaften für Zwecke der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Stakeholder
Der Zweck der nichtfinanziellen Berichterstattung ist es unter anderem, den wichtigsten Interessengruppen der Organisation umfassendere Informationen über das Ausmaß und die Art der positiven und negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die nachhaltige Entwicklung zu geben. Die Organisation sammelt und zeigt nichtfinanzielle Informationen, die eine laufende Auswirkung auf ihre Politik, Strategie und Aktivitäten in Bezug auf soziale, arbeitsrechtliche, ökologische, menschenrechtliche und Anti-Korruptions-Themen haben können.
Die Politik der FAMUR Gruppe im Bereich der sozialen Verantwortung geht davon aus, dass eine gute Unternehmensführung unter Berücksichtigung des breit verstandenen sozialen Interesses, des Respekts vor den Interessengruppen und der Aufrechterhaltung der ethischen Grundsätze die Anwendung der Prinzipien der Unternehmensführung und der fairen Marktpraktiken erfordert. Die Qualität der Kommunikation mit dem Geschäftsumfeld ist eine der Determinanten für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft Konsultationen mit den Stakeholdern fortgesetzt, um deren Informationserwartungen in Bezug auf die nichtfinanziellen Aspekte der Geschäftstätigkeit zu aktualisieren. Das erhaltene Analysematerial ermöglichte dem Vorstand der Gesellschaft die Entscheidung, den angenommenen Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung im Rahmen des bestehenden beizubehalten, wobei der Umfang der Risiken des Managements in den Bereichen, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, der Einfluss des Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten auf das Klima, der Einfluss des Klimas auf die Tätigkeit der FAMUR S.A. und der FAMUR Gruppe sowie die Identifizierung von bedeutenden Risiken im sozialen Bereich, deren Materialisierung besonders im Zusammenhang mit der weltweiten Pandemie des Coronavirus COVID-19 sichtbar war, überprüft wurden.
Die wichtigsten Stakeholder nach Interesse und Einfluss sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Übersetzung der obigen Grafik:
KEY-STAKEHOLDER DER FAMUR GRUPPE
á niedriger EINFLUSSGRAD hoher
à niedriger INTERESSENGRAD hoher
Internationale Institutionen | Aktionäre und Investoren |
Branchenspezifische Organisationen | Vorstände/Geschäftsführungen und Aufsichtsräte der Konzerngesellschaften der Famur Gruppe |
Arbeitgeberorganisationen | Konzerngesellschaften der Famur Gruppe |
Mitarbeiter und ihre Familien, Kooperationspartner, Unterauftragnehmer | |
Gewerkschaften | |
Banken und andere Finanzinstitute | |
Aktuelle und potentielle Kunden - in- und ausländische Zulieferer von Dienstleistungen und Waren | |
Medien | |
Regulierungsbehörden | |
Akademische Zentren und weiterführende/berufsbildende Schulen | |
Umwelt | Kompetenz-NGOs |
Stellenbewerber, Stipendiaten | |
Arbeitsvermittlungen | |
Aufsichtsbehörden, Zertifizierungsstellen | |
Wirtschaftsprüfer | |
Öffentliche Verwaltung | |
Kommunalverwaltung | |
Mitbewerber | |
Gemeinnützige NGOs | |
Lokale Gemeinschaften |
Die Stakeholder, unterteilt in Markt- und Nicht-Markt-Stakeholder, sind in der nach folgenden Tabelle dargestellt:
MARKT-STAKEHOLDER: | NICHT-MARKT-STAKEHOLDER: |
- wirtschaftlich in die Beziehungen mit der FAMUR Gruppe involviert | - nicht direkt in den wirtschaftlichen Austausch mit der FAMUR Gruppe involviert, bleiben aber unter deren Einfluss oder üben Einfluss auf sie aus |
• Aktionäre und Investoren | • Regulatoren und Aufsichtsbehörden |
• Konzerngesellschaften | • Internationale Institutionen und Organisationen |
• Mitarbeiter, Mitarbeiter der Unterauftragnehmer | • Branchenorganisationen |
• Familien der Mitarbeiter | • Arbeitgeberorganisationen |
• Aktuelle und potenzielle Kunden | • Bescheinigungsbehörden und Auditoren |
• Praktikanten und Auszubildende | • Öffentliche Verwaltung, einschließlich lokaler Behörden (JST) aller Ebenen |
• Arbeitsvermittlungsfirmen | • Wettbewerb |
• Arbeitnehmerorganisationen | • NGO`s |
• Zulieferer von Dienstleistungen und Waren | • Lokale Gemeinschaften |
• Banken und Finanzinstitute | • Jobkandidaten, Stipendiaten |
• Akademische Zentren und weiterführende/berufsbildende Schulen | |
• Medien | |
• Umwelt (einschließlich Umwelt-Stakeholder) |
Der Emittent hat die Absicht, den Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung schrittweise zu erweitern, um den Kontext seiner Entscheidungen und die wesentlichen Ergebnisse, die bei der Umsetzung der Politik der sozialen Verantwortung durch die einzelnen Unternehmen der FAMUR Gruppe erzielt wurden, so vollständig wie möglich darzustellen.
Die Beschreibung des Beziehungsmanagements nach Stakeholder-Gruppen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
STAKEHOLDER-GRUPPE | WEGE DES BEZIEHUNGSMANAGEMENTS |
Mitarbeiter, Mitarbeiter der Unterauftragnehmer, Familien der Mitarbeiter, Arbeitnehmerorganisationen | Meetings, Zufriedenheitsumfragen, Schulungen, soziale Medien, www-Informationsdienst, interne Kommunikation (Newsletter, vierteljährliche Mitteilungen, Intranet, Schwarze Bretter), telefonischer Kontakt, soziale Programme und Aktionen, öffentliche Konsultationen |
Aktionäre und Investoren, Analytiker | Meetings, www-Informationsdienst, telefonischer Kontakt, öffentliche Konsultationen, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen |
Aktuelle und potenzielle Kunden | Meetings, Zufriedenheitsumfragen, Schulungen und Workshops, soziale Medien, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, Messen, www-Informationsdienst, telefonischer Kontakt |
Zulieferer von Dienstleistungen und Waren | Meetings, Schulungen, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, www-Informationsdienst, interne Kommunikation, telefonischer Kontakt |
Praktikanten und Auszubildende, Arbeitsvermittlungsfirmen, Jobkandidaten, Stipendiaten, akademische Zentren und weiterführende/berufsbildende Schulen | Meetings, Schulungen und Workshops, soziale Medien, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, targi, www-Informationsdienst, soziale Programme und Aktionen, Betriebsbesuche |
Banken und Finanzinstitute, Regulatoren und Aufsichtsbehörden, Bescheinigungsbehörden und Auditoren | Meetings, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, www-Informationsdienst, telefonischer Kontakt, öffentliche Konsultationen |
Internationale Institutionen und Organisationen, Branchenorganisationen, Arbeitgeberorganisationen | Meetings, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, www-Informationsdienst |
Öffentliche Verwaltung, einschließlich lokaler Behörden (JST) aller Ebenen | Meetings, www-Informationsdienst, öffentliche Konsultationen |
Wettbewerb | Soziale Medien, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, www-Informationsdienst |
Lokale Gemeinschaften, NGOs | E-Meetings, soziale Medien, www-Informationsdienst, soziale Programme und Aktionen, öffentliche Konsultationen |
Medien | E-Meetings, Zufriedenheitsumfragen, soziale Medien, Konferenzen und branchenspezifische Veranstaltungen, www-Informationsdienst, telefonischer Kontakt. |
Die wichtigsten Punkte, die bei der Beschreibung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte nach GRI zu berücksichtigen sind, aufgeschlüsselt nach der Ebene der Wesentlichkeit für die Organisation, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Wesentliche Punkte, die bei der Beschreibung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte gemäß der Global Reporting Initiative zu berücksichtigen sind | Wesentlichkeitsgrad innerhalb (W) und außerhalb (Z) der Organisation |
PUNKTE, DIE SOWOHL FÜR EXTERNE ALS AUCH FÜR INTERNE STAKEHOLDER AM WICHTIGSTEN SIND | |
Einhaltung von Gesetzen und Verhaltenskodizes, Risikominderung im Betrieb | Sehr hoch (Z) / (W) |
Management-Qualität | Sehr hoch (Z) / (W) |
PUNKTE, DIE FÜR EXTERNE STAKEHOLDER AM WICHTIGSTEN SIND | |
Prävention von unethischem und betrügerischem Verhalten | Sehr hoch (Z) |
Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Aktivitäten | Sehr hoch (Z) |
Innovation zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung | Sehr hoch (Z) |
PUNKTE, DIE FÜR INTERNE STAKEHOLDER AM WICHTIGSTEN SIND | |
Verantwortungsvolle Marketing-Kommunikation | Sehr hoch (Z) |
Schutz der Privatsphäre | Sehr hoch (Z) |
Qualität der Dienstleistung | Sehr hoch (Z) |
SONSTIGE PUNKTE | |
Verantwortung in der Lieferkette | Hoch (Z) / (W) |
Umweltbildung | Hoch (Z) |
Engagement von Mitarbeitern und Management gewinnen | Hoch (Z) / (W) |
Vielfalt respektieren und Chancengleichheit sicherstellen | Hoch (W) |
Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter | Hoch (W) |
Streitschlichtungssystem mit Kunden und Auftragnehmern | Hoch (W) |
Soziale Initiativen der Mitarbeiter | Hoch (W) |
Pro-soziale Initiativen für die Umwelt | Niedrig (W) / (Z) |
Mission, Vision, Werte
UNSERE MISSION
Wir sind ein Team von Menschen, deren gemeinsame Leidenschaft es ist, unsere Kunden bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen, indem wir effektive Lösungen unter Berücksichtigung der höchsten Umweltstandards anbieten.
UNSERE VISION
Bevorzugter globaler Anbieter von umfassenden und innovativen Lösungen für die Bergbau- und Förderindustrie.
Die Verantwortung für uns selbst, unsere Mitarbeiter, die Umwelt und die lokalen Gemeinschaften, in deren Umfeld wir unsere Geschäfte tätigen, ist in den Grundwerten der FAMUR Gruppe verankert.
UNSERE WERTE
GLAUBEN
Wir glauben an das Erreichen einer gemeinsamen Vision
Wir leben nach unserem Wertsystem
Wir konzentrieren uns auf die Zukunft
Wir glauben, dass Investitionen in Bildung und Entwicklung den höchsten Wert für die Gesellschaft darstellen
VERANTWORTUNG
Wir treffen mutige und durchdachte Entscheidungen
Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen und die des Teams übernehmen
Wir verlangen Initiative von uns selbst
Wir handeln immer im besten Interesse des Unternehmens
ZUSAMMENARBEIT
Wir vertrauen uns gegenseitig und arbeiten als Team
Wir hören zu und lernen von anderen, wobei wir jede Stimme berücksichtigen
Sobald eine Entscheidung getroffen ist, arbeiten wir gemeinsam daran, das Ziel zu erreichen
Wir feiern die Erfolge unserer Mitarbeiter, indem wir sie innerhalb der Organisation fördern
OFFENHEIT
Wir sind fair zueinander, wir kommunizieren offen und ehrlich
Wir respektieren die Vielfalt der Ansichten
Wir sind offen für Veränderung und Innovation
Wir sprechen über und lernen aus unseren Fehlern
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir stehen immer zu unserem Wort
Wir sind zuverlässig und ehrlich
Wir sind dem Fair Play verpflichtet
Wir erfüllen unsere Verpflichtungen
Nachhaltige Entwicklung
Die Politik der sozialen Verantwortung der FAMUR Gruppe definiert die Ziele der Aktivitäten in vier Schlüsselbereichen: Mitarbeiter, lokale Gemeinschaften, Umwelt und Organisationsmanagement.
MITARBEITER
Die FAMUR Gruppe ist sich bewusst, dass der Erfolg des Unternehmens vor allem von seinen Mitarbeitern abhängt. Ziel ist es, ihnen sichere und faire, d.h. ihrer Kompetenz und der Geschäftslage des Unternehmens angemessene Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts zu bieten.
LOKALE GEMEINSCHAFTEN
Die FAMUR Gruppe ist nicht nur einer der größten Arbeitgeber in Polen, sondern auch ein Nachbar und Partner bei lokalen Aktivitäten. Das Unternehmen möchte, dass sein Erfolg durch die Entwicklung der lokalen Gemeinschaften bestätigt wird, mit besonderem Augenmerk auf die Umwelt in der Nähe seiner Anlagen. Die Gruppe möchte branchenübergreifende Partnerschaften aufbauen, die auf gegenseitigem Respekt und Nutzen basieren.
UMWELT
Das Ziel der FAMUR Gruppe ist es, exzellente Produkte anzubieten, deren Herstellungsprozess so durchgeführt wird, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Minimum reduziert werden. Die Gruppe erfüllt die in der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Anforderungen und arbeitet nach den ISO 14001-Normen, die den Umweltschutz und die Vermeidung von Umweltverschmutzung unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedürfnisse unterstützt.
ORGANISATIONSMANAGEMENT
Eine gute Unternehmensführung unter Berücksichtigung des breit verstandenen gesellschaftlichen Interesses, der Respekt vor den Stakeholdern und die Einhaltung ethischer Grundsätze erfordern die Anwendung von Corporate Governance und fairen Marktpraktiken. Da sich die FAMUR Gruppe der Prozesse der modernen Wirtschaft bewusst ist, ist es wichtig, dass ähnliche Prinzipien auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern befolgt werden.
Bereiche der Politik der sozialen Verantwortung der FAMUR Gruppe
MITARBEITER Menschenrechte, Arbeitspraktiken
• Tätigkeitsbereiche: sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, Personalbeschaffung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Entwicklung von Mitarbeiterkompetenzen
LOKALE GEMEINSCHAFTEN deren Entwicklung und soziales Engagement
• Tätigkeitsbereiche: Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, NGOs, Hochschulen und anderen Schulen in der Region sowie mit den Medien
ORGANISATIONSMANAGEMENT Unternehmensführung, faire Geschäftspraktiken, Verbraucherangelegenheiten
• Tätigkeitsbereiche: interne Kommunikation, Organisationskultur, darunter ethisches Handeln und Anti-Korruptionsmaßnahmen, Lieferketten, Risikomanagement und Diversity öffentlichen Institutionen, NGOs, Hochschulen und anderen Schulen in der Region sowie mit den Medien
UMWELT Verringerung negativer Auswirkungen, Kompensationsmaßnahmen
• Tätigkeitsbereiche: Abfallmanagement, Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Verringerung des Wasserverbrauchs, Erhöhung der Energieeffizienz
Die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) wurden als globale Herausforderungen formuliert, begleitet von der Überzeugung, dass wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Umweltzerstörung, des Klimawandels und zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für die Menschen - in der heutigen komplexen Welt - global synchronisiert ergriffen werden müssen und der Wirtschaftssektor eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung spielt. Die FAMUR Gruppe berücksichtigt im Bereich der sozialen Verantwortung die Aktivitäten, die langfristig die Erreichung von neun UN-Zielen unterstützen. Diese UN-Ziele sind:
• Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit fördern.
• Hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens fördern.
• Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
• Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten.
• Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.
• Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung gewährleisten.
• Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, nachhaltige Industrialisierung fördern.
• Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.
• Friedliche und inklusive Gesellschaften fördern, Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen aufbauen.
Ethik
Die FAMUR-Gruppe hat in den letzten Jahren enorme Veränderungen durchlaufen, die mit dem Erwerb, der Umstrukturierung und der Umwandlung weiterer Produktionsbetriebe verbunden waren.
Gemeinsam mit TDJ wurde ein neues Wertesystem entwickelt, an dem sich die Unternehmen bei ihrer täglichen Arbeit orientieren wollen, um ihre Ziele konsequent zu erreichen. Gegenwärtig ist es notwendig, weiter an der Verbesserung der Organisationskultur und der Implementierung der angenommenen Werte in die komplexe Organisationsstruktur zu arbeiten. Eines der Schlüsselelemente dieser Maßnahmen wird die Verbesserung des Kommunikationssystems sein, einschließlich der Fähigkeit, Schwierigkeiten ehrlich und offen zu diskutieren und konstruktive Schlussfolgerungen zu ziehen.
In Anlehnung an das verabschiedete neue Wertesystem entwickelte die Organisation im Geschäftsjahr 2020 einen von allen Mitarbeitern geteilten Ethikkodex und implementierte ein Ethikschulungssystem, um die Förderung akzeptierter Verhaltensstandards zu erleichtern. Im April 2020 wurde außerdem ein ethischer Verhaltenskodex für Lieferanten verabschiedet. Der vollständige Inhalt des Kodex kann auf der Website des Emittenten eingesehen werden.
Unser Ansatz zum Management
In der FAMUR Gruppe werden Risiken in allen Tätigkeitsbereichen identifiziert und sie sind vielfältiger Natur. Viele Risiken stehen in Wechselbeziehung zueinander, daher wird ihr Zusammenspiel untersucht, während gleichzeitig versucht wird, die Möglichkeit ihres Auftretens zu minimieren.
Managementsysteme
Um die geforderte Qualität der hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten, haben die einzelnen Unternehmen der FAMUR Gruppe Integrierte Managementsysteme (IMS) eingeführt, deren Umfang mit dem Profil ihrer Geschäftstätigkeit übereinstimmt. Managementsysteme basieren auf Prozessmanagement. Die Prozesse wurden in Bezug auf die angenommene Geschäftsstrategie identifiziert und dann in einem kohärenten System verknüpft, das die Reihenfolge und ihre gegenseitigen Wechselwirkungen definiert. Durch die kontinuierliche Verbesserung der integrierten Managementsysteme ist es möglich, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig die negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Im Rahmen der implementierten Anforderungen der nachfolgenden Normen: PN-EN ISO 9001:2015, PN-EN ISO 14001:2015, PN-EN 45001:2018, und der Industrienormen im Bereich des Qualitätsmanagements, des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes wurde die IMS-Dokumentation entwickelt, die u.a. aus der Politik des Integrierten Managementsystems, den IMS-Zielen und den Verfahren und Anweisungen besteht.
Die Systeme werden jährlichen Überwachungsaudits und Rezertifizierungsaudits im 3-Jahres-Rhythmus durch akkreditierte Zertifizierungsstellen unterzogen.
Risikomanagementprozesse in der FAMUR Gruppe
Die identifizierten Risiken werden im Zusammenhang mit den realisierten strategischen und operativen Zielen bewertet. Die Kriterien für ihre Bewertung sind sowohl die finanziellen und reputativen Auswirkungen auf die Organisation als auch die Auswirkungen auf die Umwelt, die Mitarbeiter und die Mitglieder der Gemeinschaft, die von den Aktivitäten des Konzerns betroffen sind. Für jedes der identifizierten Risiken werden Handlungsabläufe und notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Risiken werden von Zeit zu Zeit überprüft, um ihre Relevanz und Angemessenheit im Hinblick auf das sich verändernde operative Umfeld der Gruppe zu beurteilen. Die Überprüfung der identifizierten Risiken wird jährlich in die Lageberichte sowohl auf Unternehmens- als auch auf Konzernebene aufgenommen.
In allen wichtigen nichtfinanziellen Bereichen, d.h. in Bezug auf Umwelt-, Sozial-, Arbeits-, Diversity- und Menschenrechtsfragen sowie die Verhinderung von Korruption und Bestechung, hat die FAMUR Richtlinien implementiert, die auch für die Tochtergesellschaften der Gruppe gelten.
Arbeitnehmerbelange
Menschenrechte
Die Personalpolitik der FAMUR Gruppe geht von 4 strategischen Hauptzielen aus.
1. Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen.
2. Entwicklung von Mitarbeiterkompetenzen.
3. Aufrechterhaltung eines stabilen Teams von qualifizierten Personen.
4. Wahrnehmung der FAMUR Gruppe und ihrer einzelnen Konzerngesellschaften als gute Arbeitgeber.
In Übereinstimmung mit der verabschiedeten Politik werden bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters die entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen sowie seine Akzeptanz der in der Gruppe verbindlichen Regeln berücksichtigt.
Das Ziel der FAMUR Gruppe ist es auch, sichere Arbeitsstandards und faire, d.h. der Kompetenz des Mitarbeiters und der Geschäftslage des Unternehmens angemessene, Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Gruppe hält sich auch an den Grundsatz einer fairen und angemessenen Vergütung für jeden Mitarbeiter, unabhängig von seiner Position.
In den Konzerngesellschaften der FAMUR Gruppe stehen alle Leistungen, die Vollzeitbeschäftigten gewährt werden, auch den Teilzeitbeschäftigten zu. Leistungen, die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergeben, sowie zusätzliche Leistungen, wie z.B. durch den Betriebsfonds für Sozialleistungen (Zakładowy Fundusz Świadczeń Socjalnych), oder Leistungen, die sich aus dem in einer bestimmten Konzerngesellschaft geltenden Tarifvertrag ergeben, stehen den Mitarbeitern unabhängig von der Vollzeitbeschäftigung zu.
Je nach Unternehmen und Mitarbeitergruppe sowie den in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Bedingungen gehören zu den Zusatzleistungen Gruppenlebensversicherungen, Zuschüsse zu den Kosten für den Arbeitsweg, zusätzliche Abfindungen bei Invalidität und im Ruhestand, Jubiläumszuwendungen oder Leistungen zum Knappschaftstag.
Bei der FAMUR haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, eine private medizinische Versorgung auf Basis einer Kofinanzierung durch den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.
Tarifverträge
Die FAMUR ist eine Organisation mit mehreren Zweigniederlassungen, wobei jede Zweigniederlassung ein eigener Arbeitgeber ist. Jeder der Arbeitgeber wendet seinen eigenen Tarifvertrag bzw. seine eigene Entgeltordnung an. Tarifverträge werden mit der Übernahme von Mitarbeitern gemäß Art. 231 des Arbeitsgesetzbuches übertragen.
Tarifverträge
% der Mitarbeiter, die unter Tarifverträge fallen | ||
GESELLSCHAFT | 2020 | 2019 |
FAMUR S.A. | 97,2% | 99,7% |
Die FAMUR Gruppe sorgt für alle Arbeitnehmer und verpflichtet auch ihre Dienstleister, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Jede Form von Belästigung oder Diskriminierung ist inakzeptabel, daher sind die Führungskräfte verpflichtet, ein Gefühl des gegenseitigen Vertrauens und eine Atmosphäre des Dialogs mit ihren Teams und dem geschäftlichen Umfeld aufzubauen und zu erhalten.
Die meisten Unternehmen der FAMUR Gruppe verfügen über eine interne Dokumentation, die den Bereich der Ausbildung regelt und ein effektives Personalmanagement ermöglicht. Diese Dokumente definieren auch den Schulungsbedarf und die Entwicklungsprioritäten.
Die FAMUR Gruppe schränkt in keiner Weise die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter, ihr Recht zur Gründung von Gewerkschaften und Vereinigungen nach lokalem Recht ein. Sie führt auch den Dialog mit den Gewerkschaften, die in den Unternehmen der Gruppe tätig sind. Es finden regelmäßig Treffen mit Vertretern der Gewerkschaften statt, die auch in den Ausschüssen für den Betriebsfonds für Sozialleistungen (Zakładowy Fundusz Świadczeń Socjalnych) sitzen.
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation beizutreten, und im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Aktivitäten gemeldet, die diese Freiheit einschränken.
Die FAMUR Gruppe ist bestrebt, ein stabiles Team von qualifizierten Mitarbeitern zu schaffen, indem sie u. a. Beziehungen zu potenziellen Kandidaten aufbaut, mit Fach- und Berufsschulen und Universitäten kooperiert und Praktika und Ausbildungsplätze für Schüler und Studenten in den Bereichen und Unternehmen der Gruppe anbietet. Vertreter der Gruppe nehmen an Bildungsmessen und Branchenkonferenzen teil und bringen so den Interessenten die Arbeit im Unternehmen näher.
Menschenrechtspolitik
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der verabschiedeten Menschenrechtspolitik wird die Einhaltung ihrer Bestimmungen von der FAMUR überwacht. Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine bestätigten Fälle von Menschenrechtsverletzungen in den der nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegenden Konzerngesellschaften, einschließlich keiner Fälle von Kinderarbeit oder Praktiken, die das Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit beinhalten. Es gab auch keine Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen, die eine Benachrichtigung des Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych) sowie eine Benachrichtigung der betroffenen Personen über den Verstoß erfordern würden.
Im Bereich des Personalmanagements hat die FAMUR Gruppe die folgenden Risiken identifiziert:
Risikobeschreibung | Maßnahmen zur Risikominderung | Grad der Risiko-Exposition |
1. Risiken in Bezug auf die Möglichkeit von Unfällen während der Arbeit | Die FAMUR-Gruppe hat Due-Diligence-Verfahren implementiert, die zur Umsetzung der "Null-Unfall"-Politik führen. | mittel |
2. Risiko einer möglichen Verletzung von nationalen und internationalen Gesetzen in Bezug auf Mitarbeiter | Die FAMUR Gruppe überwacht rechtliche Änderungen im Bereich der Mitarbeiter durch das Personalmanagement und verpflichtet die ausländischen Tochtergesellschaften der Gruppe, Änderungen in der Rechtsordnung des Landes, in dem die Gesellschaft Mitarbeiter beschäftigt, analog zu überwachen. | mittel |
3. Risiken im Zusammenhang mit der Einstellung eines Mitarbeiters mit unzureichenden Qualifikationen, unsachgemäßer Ausführung von Aufgaben durch den Mitarbeiter und Auftreten von Fehlern im Zusammenhang mit unzureichenden Qualifikationen des Mitarbeiters für eine bestimmte Position | Die FAMUR Gruppe achtet bei der Rekrutierung auf die Anforderungen, die mit einer bestimmten Position verbunden sind. Zusätzliche Tests werden durchgeführt, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Kandidaten zu überprüfen. | mittel |
4. Risiken im Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, was dazu führen kann, dass die von Kunden auferlegten Termine nicht eingehalten werden können und andere Mitarbeiter übermäßig belastet werden | Die FAMUR Gruppe organisiert in großem Umfang eine effektive Rekrutierung und macht mit den Stellenangeboten die größtmögliche Gruppe von potentiellen Kandidaten bekannt, deren Kompetenzen und Fähigkeiten den aktuellen Bedürfnissen der Organisation entsprechen. Die Gruppe sucht nach verschiedenen Kommunikationskanälen mit Stellenbewerbern, organisiert u.a. Treffen an Universitäten und eröffnet Förderklassen in Berufsschulen, die dem Tätigkeitsprofil der einzelnen Unternehmen entsprechen. | mittel |
5. Risiko im Zusammenhang mit der Fluktuation der direkten Produktionsmitarbeiter | Stellt die FAMUR Gruppe Mitarbeiter mit geringerer beruflicher Qualifikation als erforderlich ein, weist sie diese auf Arbeitsstellen hin, die ihren Fähigkeiten angemessen sind, und ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Fähigkeiten erwerben. Das Unternehmen berücksichtigt die Bedürfnisse neuer Mitarbeiter, einschließlich des Angebots von Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und zum Sammeln von Erfahrungen. | mittel |
6. Risiko der unvollständigen Nutzung des während der Schulung erworbenen Wissens, wodurch Kosten für die Schulung eines Mitarbeiters anfallen, die nicht effektiv genutzt werden | Die FAMUR Gruppe passt die Schulungen an die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsplatzes an und überprüft die Personen, die zu einer bestimmten Schulung überwiesen werden. Bei externen Schulungen werden zusätzlich Fragebögen nach der Schulung von den Teilnehmern ausgefüllt, in denen die Schulung, das präsentierte Material, die Art und Weise, wie die Schulung durchgeführt wurde, und ihr Nutzen für die Arbeit bewertet werden. | mittel |
7. Risiken im Zusammenhang mit der Generationslücke auf dem Arbeitsmarkt | FAMUR Gruppe | mittel |
• identifiziert Personen, die in den nächsten drei Jahren ihre Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beenden können; | ||
• identifiziert potenzielle Nachfolger unter den angestellten Mitarbeitern. Im Falle ihrer Abwesenheit initiiert sie die externe Rekrutierung; | ||
•Entwicklungsaktivitäten durch die Durchführung von Entwicklungsprogrammen, die mit der Analyse des Fortschritts des erworbenen Wissens verbunden sind; | ||
• entwickelt Lösungen für Personen, die ihre Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beenden können, um ihr berufliches Engagement nach dem Ende der Zusammenarbeit zu ermöglichen, z. B. flexible Beschäftigungsformen; | ||
• verwendet ausländische Arbeitskräfte zusammen mit dem Anpassungsprogramm und der Integration bestimmter Arbeitsgruppen; | ||
• führt Aktivitäten im Zusammenhang mit der Rekrutierung durch die Veröffentlichung von Anzeigen in der lokalen Presse und in Online-Rekrutierungsportalen sowie in sozialen Medien aus; | ||
• hält regelmäßigen Kontakt zu den örtlichen Arbeitsämtern und nimmt an von ihnen organisierten Treffen teil, um Einstellungsmöglichkeiten zu besprechen; | ||
• arbeitet mit Mittelschulen zusammen, organisiert Patenschaftsklassen (dank derer es die Möglichkeit hat, den Lehrplan an die realen Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen und zukünftige Mitarbeiter auszubilden), organisiert Studienbesuche im Unternehmen und Schulpraktika (die der erste Moment der Überprüfung der Qualifikationen der Schüler sind); | ||
• führt Praktikums- und Lehrlingsprogramme durch, bei denen die jüngere Mitarbeitergeneration wertvolles praktisches Wissen von älteren, erfahrenen Mitarbeitern, die nach und nach in den Ruhestand gehen werden, erwerben kann. | ||
8. Risiko im Zusammenhang mit der mangelnden Verfügbarkeit von ausländischen Arbeitskräften, die in Polen arbeiten könnten | Die FAMUR Gruppe prüft die Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte einzustellen, und führt auch Aktivitäten durch, um wertvolle Mitarbeiter zu halten. Das Risiko resultiert sowohl aus der Sprachbarriere in den gegenseitigen Beziehungen, der mangelnden Kompetenz der Mitarbeiter aus dem Ausland, ihrer Bereitschaft, in kurzer Zeit eine Arbeit in anderen westeuropäischen Ländern aufzunehmen, als auch aus dem langwierigen und komplizierten Verfahren zur Anwerbung der Mitarbeiter für die Arbeit im Inland. | mittel |
9. Risiken im Zusammenhang mit unterschiedlichem Integrationsgrad von Mitarbeitern der zur FAMUR Gruppe gehörenden Unternehmen, Niederlassungen und Werksstandorten | Bei der Durchführung von Aktivitäten, die sich auf die Entwicklung der Kompetenzen der Mitarbeiter beziehen (z.B. das Programm "Social and Civic Competence Factory" oder das Programm "New Employee Mentor"), steht die Gruppe vor Herausforderungen bei der Integration von Mitarbeitern aus verschiedenen Unternehmensbereichen, was sich auf die Umsetzung der Programme auswirkt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, führt die Gruppe konsequent Aktivitäten durch, die mit der Entwicklung von Kompetenzen der Mitarbeiter in verschiedenen Unternehmen und Niederlassungen verbunden sind, wobei sie sich bewusst ist, dass die Integrationsprozesse unter den Mitarbeitern der verschiedenen Einheiten, aus denen sich die Gruppe zusammensetzt, auf einer langfristigen Basis durchgeführt werden sollten. | mittel |
10. Risiko im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Konkurrenzunternehmen - die an einigen Standorten von Personen gegründet werden, die aus den Konzernunternehmen stammen und Personen mit denselben Kompetenzen einstellen, die die Gruppe sucht | Die FAMUR Gruppe erhöht die Mitarbeiterbindung und die Attraktivität der Arbeit in der Gruppe durch die Durchführung von Schulungen und verschiedenen Arten von Programmen für Mitarbeiter, wie z.B. Mitarbeiterempfehlungsprogramme innerhalb der Gruppe. | mittel |
11. Risiko im Zusammenhang mit der Konkurrenztätigkeit der Konzernunternehmen als Arbeitgeber, die im gleichen Gebiet ansässig sind und Mitarbeiter mit ähnlichen Qualifikationen suchen | Risiko im Zusammenhang mit der Konkurrenztätigkeit der Konzernunternehmen als Arbeitgeber, die im gleichen Gebiet ansässig sind und Mitarbeiter mit ähnlichen Qualifikationen suchen. | mittel |
12. Risiko in Bezug auf das Image der FAMUR Gruppe im Zusammenhang mit Mediensignalen (insbesondere in der Europäischen Union), die für die traditionelle Bergbauindustrie ungünstig sind | Die FAMUR Gruppe prägt das Image der Branche und des Unternehmens selbst, indem sie ihre langfristige Stabilität und moderne Sichtweise auf das Geschäft in einem sich verändernden Umfeld betont. Es unterstützt die Entwicklung von Technologien zur Verbesserung der Kontrolle und Effizienz von Produktions-, Bergbau- und Energieversorgungsprozessen, wodurch das Risiko von Abfall und Verlusten reduziert wird. | mittel |
13. Risiken im Zusammenhang mit der eingeschränkten Verfügbarkeit von Mitarbeitern, Abwesenheit einer signifikanten Anzahl von Mitarbeitern aufgrund von unvorhersehbaren Situationen höherer Gewalt, einschließlich Ereignissen epidemiologischer / pandemischer Natur. | FAMUR Gruppe | mittel |
• implementiert Verfahren zur Mitarbeitervertretung in einzelnen Organisationseinheiten, innerhalb der Strukturen des Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten, wobei die Liquidität und der ungestörte Informationsfluss sichergestellt werden; | ||
• wendet eine Aufteilung der Mitarbeiter innerhalb der internen Strukturen des Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten in Aufgabenteams an, zusammen mit einer angemessenen Verteilung der Mitarbeiter dieser Teams auf verschiedene Standorte, einschließlich der Möglichkeit der Ausführung von Arbeiten in Form von Home-Office, um das Risiko der Verbreitung von Infektionen unter den Mitarbeitern zu minimieren, sowie die Aufteilung der Produktionsstätten in Zonen; | ||
• führt Temperaturmessungen bei Mitarbeitern durch, die Verwaltungsgebäude und Produktionshallen betreten; | ||
• den physischen Zugang von externen Besuchern und Auftragnehmern zu den Gebäuden und Räumlichkeiten des Emittenten einschränkt. |
Um die Risiken im Zusammenhang mit der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, die die für die Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe wichtigen Kriterien erfüllen, zu reduzieren, sind die einzelnen Gesellschaften verpflichtet, die verabschiedete umfassende Personalpolitik anzuwenden, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird.
Informationen zur An zahl der Beschäftigten in der FAMUR Gruppe
Stand zum | |||||
31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
GESELLSCHAFT | Art der Beschäftigung | Frauen | Männer | Frauen | Männer |
FAMUR S.A. | Arbeitsvertrag, darunter | 233 | 1 769 | 316 | 2 346 |
für unbestimmte Zeit | 217 | 1 575 | 273 | 1 973 | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Arbeitsvertrag, darunter | 39 | 187 | 47 | 214 |
für unbestimmte Zeit | 31 | 141 | 32 | 139 | |
ŚWT DALBIS Sp. z o.o. | Arbeitsvertrag, darunter | 4 | 72 | 4 | 76 |
für unbestimmte Zeit | 4 | 59 | 4 | 66 |
Gesamt zahl der Mitarbeiter in der FAMUR Gruppe
Stand zum | ||
GESELLSCHAFT | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
FAMUR S.A. | 2 002 | 2 662 |
ELGÓR + HANSEN S.A. | 226 | 261 |
ŚWT DALBIS Sp. z o.o. | 76 | 80 |
Gesamt | 2 304 | 3 003 |
Neueinstellungen und Fluktuationsraten in der FAMUR Gruppe
Anzahl der Neueinstellungen im Geschäftsjahr | |||
GESELLSCHAFT | DIVERSITY-KRITERIEN | 2020 | 2019 |
FAMUR S.A. | Alter < 30 Jahre | 40 | 146 |
Alter 30 - 50 Jahren | 43 | 202 | |
Alter prüfen> 50 Jahre | 9 | 55 | |
Frauen | 5 | 70 | |
Männer | 87 | 333 | |
Region Schlesien | 62 | 305 | |
Region Lódz | 4 | 38 | |
Region Małopolska | 26 | 60 | |
Fluktuationsrate | 34,3% | 13,10% | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Alter < 30 Jahre | 3 | 16 |
Alter 30 - 50 Jahren | 3 | 22 | |
Alter prüfen> 50 Jahre | 2 | 10 | |
Frauen | 2 | 8 | |
Männer | 6 | 40 | |
Fluktuationsrate | 17% | 7% | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Alter < 30 Jahre | 1 | 4 |
Alter 30 - 50 Jahren | 3 | 4 | |
Alter prüfen> 50 Jahre | 0 | 2 | |
Frauen | 0 | 0 | |
Männer | 4 | 10 | |
Fluktuationsrate | 50% | 18% |
% der Beschäftigten in der FAMUR Gruppe nach Beschäftigungskategorie
% der Mitarbeiter in der gegebenen Kategorie | |||||
2020 | 2019 | ||||
GESELLSCHAFT | Geschlecht | Angestellte | Arbeiter | Angestellte | Arbeiter |
FAMUR S.A. | Frau | 22% | 4% | 24% | 4% |
Mann | 78% | 96% | 76% | 96% | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Frau | 3% | 1% | 3% | 1% |
Mann | 18% | 54% | 18% | 53% | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Frau | 22% | 11% | 23% | 13% |
Mann | 78% | 89% | 77% | 87% |
% der Beschäftigten in der FAMUR Gruppe nach Alter
% der Mitarbeiter im gegebenen Alter | |||||
2020 | 2019 | ||||
GESELLSCHAFT | Alter | Angestellte | Arbeiter | Angestellte | Arbeiter |
FAMUR S.A. | < 30 | 11% | 8% | 12% | 10% |
30-50 | 60% | 41% | 55% | 37% | |
> 50 | 29% | 51% | 33% | 53% | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | < 30 | 2% | 9% | 2% | 8% |
30-50 | 11% | 29% | 11% | 29% | |
> 50 | 9% | 16% | 9% | 16% | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | < 30 | 10% | 12% | 9% | 23% |
30-50 | 74% | 61% | 73% | 52% | |
> 50 | 16% | 27% | 18% | 26% |
Vorstand der FAMUR S.A. nach Diversity-Kriterien
Stand zum Jahresende | |||||
2020 | 2019 | ||||
GESELLSCHAFT | Kriterien | % | Personenzahl | % | Personenzahl |
Vorstand der FAMUR S.A | Frau | 17% | 1 | 17% | 1 |
Mann | 83% | 5 | 83% | 5 | |
Alter 30-50 | 50% | 3 | 67% | 4 | |
Alter > 50 | 50% | 3 | 33% | 2 |
Durchschnittliche Anzahl der von den Mitarbeitern der FAMUR Gruppe absolvierten Schulungsstunden nach Geschlecht und Beschäftigungskategorie
GESELLSCHAFT | DIVERSITY-KRITERIEN | durchschnitt. Anzahl der Schulungsstunden | |
2020 | 2019 | ||
FAMUR S.A. | Frau | 1,46 | 9,40 |
Mann | 4,68 | 10,60 | |
Arbeiter | 3,74 | 7,3 | |
Spezialist | 4,58 | 28,80 | |
Manager | 6,77 | 9,40 | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Frau | 7,18 | 2,81 |
Mann | 7,93 | 5,42 | |
Angestellter | 8,69 | 7,61 | |
Arbeiter | 6,65 | 2,55 | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Frau | 0 | 0 |
Mann | 0 | 0 | |
Angestellter | 0 | 0 | |
Arbeiter | 0 | 0 |
Kennzahl zur Schwere und Häufigkeit von Unfällen, Verletzungen, Berufskrankheiten, Abwesenheitstagen und Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der FAMUR Gruppe
innerhalb von 12 Monaten | ||||
GESELLSCHAFT | 2020 | 2019 | ||
FAMUR S.A. | Anzahl | Berufskrankheiten bei ehemaligen Mitarbeitern | 5 | 2 |
Anzahl | tödliche Unfälle | 0 | 0 | |
Anzahl | Arbeitsunfälle | 32 | 60 | |
Anzahl | Abwesenheitstage aufgrund von Unfällen | 1 348 | 2 254 | |
Kennzahl | Häufigkeit | 13 | 23 | |
Kennzahl | Schwere | 42 | 38 | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Anzahl | Berufskrankheiten bei ehemaligen Mitarbeitern | - | 0 |
Anzahl | tödliche Unfälle | - | 0 | |
Anzahl | Arbeitsunfälle | 2 | 6 | |
Anzahl | Abwesenheitstage aufgrund von Unfällen | 149 | 216 | |
Kennzahl | Häufigkeit | 8 | 23 | |
Kennzahl | Schwere | 74 | 36 | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Anzahl | Berufskrankheiten bei ehemaligen Mitarbeitern | 0 | 0 |
Anzahl | tödliche Unfälle | 0 | 0 | |
Anzahl | Arbeitsunfälle | 1 | 1 | |
Anzahl | Abwesenheitstage aufgrund von Unfällen | 180 | 74 | |
Kennzahl | Häufigkeit | 13 | 12 | |
Kennzahl | Schwere | 180 | 74 |
Sozialbelange
Am 18. Januar 2021 hat die außerordentliche Hauptversammlung des Emittenten die Wohltätigkeitspolitik der FAMUR S.A. beschlossen. Das Image von FAMUR wird nicht nur auf der Basis von Geschäftsergebnissen aufgebaut, sondern auch durch Offenheit für lokale Bedürfnisse und durch den Aufbau von Beziehungen zum Umfeld, um das Vertrauen zu erhöhen. Die Wohltätigkeitspolitik und die soziale Verantwortung des Unternehmens spielen eine wichtige Rolle und fließen in unsere Entscheidungen ein sowie sind ein Element der Unternehmenskultur von FAMUR. Die Sponsoring-Aktivitäten werden in erster Linie in lokalen sozialen Initiativen und Bedürfnissen platziert, die sich auf das unmittelbare Umfeld des Unternehmens beziehen. Das Sponsoring umfasst auch Initiativen, die darauf abzielen, die Tätigkeit der FAMUR durch die Schirmherrschaft über geschäftliche Veranstaltungen, wie Konferenzen oder Messen, zu fördern. Die Übernahme von Sponsoring-Aktivitäten dient der Umsetzung der FAMUR-Strategie durch Hervorhebung des Produktions- und Unternehmenspotenzials. Der vollständige Text der von der FAMUR verabschiedeten Wohltätigkeitspolitik kann auf der Hauptseite des Emittenten www.famur.com und unter Investor Relations: Corporate Governance: www.famur.com/lad-korporacyjny (Materialien zum Herunterladen) eingesehen werden.
Als sozial verantwortliche Organisation spendete die FAMUR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 über 1,3 Mio. PLN in Form von Sach- und Geldspenden an mehrere Krankenhäuser in Katowice (Professor-Gibiński-Klinikum der Medizinischen Universität Schlesien, Bonifratów-Krankenhaus, Murcki-Krankenhaus), Piotrków Trybunalski, Gorlice, Kraków, Tychy, Poznań, Bełchatów, Nowy Sącz, Zabrze, Mikołów und Ruda Śląska, um diese Einrichtungen im Kampf gegen die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Epidemie zu unterstützen.
Engagement der Mitarbeiter in sozialen Initiativen
Wir sind nicht nur einer der größten Arbeitgeber in Polen, sondern auch ein Partner für die lokalen Gemeinschaften - vor allem dort, wo sich unsere Betriebe befinden. Wir wollen, dass sich der Erfolg des Unternehmens in der Entwicklung seines Umfelds niederschlägt.
Soziale Aktionen
Das beste Beispiel für die Aktivitäten der FAMUR Gruppe zugunsten lokaler Gemeinschaften ist die Teilnahme an Aktionen und Projekten wie z. B. Kopalnia Aktywności, Wytwórnia Kompetencji Społecznych i Obywatelskich, Pomaluj Dzieciom Świat, Kilometry Dobra oder Weihnachtssammlungen für Hilfsorganisationen.
Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten
Wir sind ein Unternehmen mit langer Tradition, in dem mehrere Generationen von Mitarbeitern beschäftigt sind. Deshalb sind uns gute Beziehungen zu Fach- und Berufsschulen und Universitäten, an denen unsere potenziellen Fachkräfte ausgebildet werden, sehr wichtig. Wir versuchen, ihre Entwicklung zu beeinflussen, indem wir ihnen die Möglichkeit bieten, durch Praktika und Lehrstellen in der FAMUR Gruppe berufliche Erfahrungen zu sammeln. Wir nehmen auch an Bildungsmessen und Branchenkonferenzen teil, um die Arbeit unseres Unternehmens zu präsentieren, und wir unterstützen unsere eigenen Förderklassen.
TDJ Foundation
Die Idee der TDJ Foundation ist es, unter anderem die Kinder der Mitarbeiter von TDJ S.A. zu unterstützen, mit denen FAMUR S.A. verbunden ist. Zuallererst investieren wir in die Bildung, um die besten Entwicklungsmöglichkeiten für zukünftige Generationen zu schaffen.
Wichtige CRS-Zahlen
5 durchgeführte soziale Aktionen
+ 300 engagierte Mitarbeiter
+ 550 Empfänger unserer Aktivitäten
Mitgliedschaft in Organisationen
Organisation | |
Grupa Wspólnych Inicjatyw Społecznych "Górnictwo OK" | "GÓRNICTWO OK" - als Gruppe Gemeinsamer Sozialer Initiativen - wurde bereits 2016, während des Treffens der Jubiläums-XXV-Schule für unterirdische Ausbeutung gegründet. Die Initiatoren dieser Initiative war eine Gruppe von Fachleuten, die sich mit CSR-Fragen, d.h. mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) in Unternehmen und Institutionen der Bergbauindustrie in Polen befassen. Vor Anfang der Initiative an beteiligt sich die FAMUR aktiv an der Arbeit von GÓRNICTWO OK. Im April 2017 unterzeichnete das Unternehmen eine Absichtserklärung über seine Bereitschaft, die Arbeit der Gruppe zu formalisieren, und im August 2018 eine Vereinbarung zur formellen Gründung der Gruppe. |
Krajowa Organizacja Innowatorów Przemysłu "Innovo" | Die FAMUR ist Gründungsmitglied der Organisation, an deren Arbeit der Vorstandvorsitzende und Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens beteiligt sind. Das Unternehmen hat auch seine Vertreter im Vorstand von Innovo. Innovo ist ein Arbeitgeberverband, der Unternehmen mit polnischem Kapital zusammenbringt, die in der weit gefassten Bergbauindustrie tätig sind. Die Organisation unterstützt ihre Mitglieder bei der internationalen Expansion und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation. Die Mitglieder haben ein gemeinsames Ziel, nämlich den Aufbau eines positiven Images der polnischen Bergbauindustrie. |
Górnicza Izba Przemysłowo-Handlowa | Die Kammer ist eine wirtschaftliche Selbstverwaltungsorganisation, in der u.a. Steinkohle- und Braunkohlebergwerke, Hersteller von Bergbaumaschinen und -geräten, Dienstleistungsunternehmen, die für den Bergbau tätig sind, sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen sind. Ihr vorrangiges Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung des Kohlebergbaus zu unterstützen. Zu den Aufgaben der GIPH gehört auch die Werbung in Polen und im Ausland für ihre assoziierten Mitglieder und die von ihnen vertretenen Wirtschaftszweige. |
Klaster Maszyn Górniczych | Eines der Gründungsmitglieder des Clusters im Jahr 2011 war KOPEX Machinery (FAMUR S.A. Systemy Ścianowe CDiUMG Niederlassung in Zabrze, die Teil der FAMUR Strukturen ist). Initiator der Organisation war das Institut für Bergbautechnik Komag. Das Hauptziel der Tätigkeit des Clusters ist es, die Möglichkeit zu erreichen, neue hochwertige, wettbewerbsfähige, innovative und sichere Bergbaumaschinen herzustellen. Der Verband bringt Hersteller von Bergbaumaschinen und -geräten, Wissenschaftler, die diese Industrie unterstützen, und wirtschaftliche Institutionen zusammen. Während der Treffen suchen die Clustermitglieder nach gemeinsamen Projekten, die mit der Nutzung ihres Potenzials umgesetzt sein könnten. |
Stowarzyszenie Emitentów Giełdowych | Stowarzyszenie Emitentów Giełdowych ist eine Organisation, die für die Entwicklung des polnischen Kapitalmarktes sorgt und die Interessen der an der Warschauer Börse notierten Unternehmen vertritt. Sie dient der Gemeinschaft der Emittenten mit Wissen und Beratung über die Börsenordnung und die Rechte und Pflichten der an ihr teilnehmenden Unternehmen. Als Expertenorganisation hat sie das Ziel, Wissen zu verbreiten und auszutauschen, das die Entwicklung des Kapitalmarktes und der modernen Marktwirtschaft in Polen ermöglicht. |
Achtung der Menschenrechte
Im Rahmen der Umsetzung der Menschenrechtspolitik schult die FAMUR kontinuierlich ihre Mitarbeiter und erhöht das Bewusstsein in diesem Bereich. Im Berichtsjahr wurde im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, an denen sich der Emittent bei seiner Tätigkeit orientiert, eine im Vorjahr begonnene Reihe von Schulungen und Workshops zum Schutz der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Mobbing, Korruption und Umweltschutz fortgesetzt.
Innerhalb weniger Monate wurden den Mitarbeitern des Emittenten Informations- und Schulungsmaterialien in verschiedenen Formen - Online-Präsentationen, Broschüren, Artikel in der Fama - zu bestimmten Themen zur Verfügung gestellt, zusammen mit Informationen darüber, wie die Organisation in dieser Hinsicht arbeitet, welche Maßnahmen sie ergreift oder zu ergreifen gedenkt und zu welchem Zweck.
Die FAMUR konzentriert sich darauf, ein internes Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jeder - jeder Mitarbeiter des Emittenten - zur Stärkung der Grundrechte, also der Menschenrechte, innerhalb der Organisation und darüber hinaus beitragen kann.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine bestätigten Fälle von Diskriminierung in den von der nichtfinanziellen Berichterstattung erfassten Unternehmen der FAMUR Gruppe.
Die Menschenrechtspolitik der FAMUR Gruppe wurde auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), der Internationalen Charta der Menschenrechte, der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights und des UN Global Compact formuliert.
Die Richtlinie legt die Grundsätze für Handlungen und Verhaltensweisen in Bezug auf die Menschenrechte in der FAMUR Gruppe fest, auch in der Lieferkette und in den Beziehungen zu den Stakeholdern.
Unter der Politik der Achtung der Menschenrechte versteht die Gruppe, die Verletzung der Rechte anderer zu vermeiden, solche Verletzungen aktiv zu verhindern und korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, wenn eines der Unternehmen der FAMUR Gruppe - direkt oder indirekt - zur Verletzung solcher Rechte beitragen würde.
Die FAMUR Gruppe verpflichtet sich, die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter zu respektieren und sie kontinuierlich auf ihre diesbezüglichen Rechte hinzuweisen. Sie fördert die Menschenrechte auch in den Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern. Sie ist bestrebt, die Bedürfnisse, Bräuche und Werte der lokalen Gemeinschaften zu verstehen, in denen sie direkt oder indirekt geschäftlich tätig ist.
Zu den Themen, die von der Menschenrechtspolitik der FAMUR Gruppe abgedeckt werden, gehören:
1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
2. Gewährleistung der Meinungsfreiheit,
3. Bekämpfung von Kinderarbeit,
4. Beseitigung der Ausbeutung,
5. Einhaltung der Arbeitsbedingungen,
6. Verhinderung von Diskriminierung und
7. Schutz von personenbezogenen Daten.
In Bezug auf das zuletzt genannte Thema, d. h. den Schutz personenbezogener Daten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2018 von den Unternehmen der Gruppe Maßnahmen verlangt, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzverordnung (poln. Rozporządzenie o Ochronie Danych Osobowych, RODO 12 ) in ihren Beziehungen zu aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern, deren Familien sowie zu Stellenbewerbern und externen Partnern angewendet werden. Diese Themen werden nicht nur als gesetzliche Anforderung behandelt, sondern als Teil einer breiteren Verpflichtung zur Achtung der Privatsphäre, der Sphäre der Menschenrechte.
12 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
In der FAMUR Gruppe wurde die Politik zum Schutz personenbezogener Daten im Jahr 2019 zusammen mit den erforderlichen Verfahren und Anweisungen in Bezug auf die physische Sicherheit, IT-Sicherheit sowie rechtliche und organisatorische Lösungen umgesetzt. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert, und die Art und Weise der Sicherung von personenbezogenen Daten sowie die Werkzeuge dafür ergeben sich aus der durchgeführten Risikoanalyse. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen, organisiert die Organisation außerdem regelmäßige Schulungen zum Thema Datenschutz, die durch interessante Informationen im Rahmen der internen Kommunikation unterstützt werden.
In der FAMUR wurde das Amt des Inspektors für den Schutz personenbezogener Daten ernannt und dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten gemeldet, der die Einhaltung der RODO-Bestimmungen und der diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverfahren überwacht.
Bekämpfung der Korruption und Bestechung
Das Korruptionsrisiko betrifft alle Unternehmen und Zweigniederlassungen der FAMUR Gruppe, insbesondere diejenigen, die mit den Empfängern von Produkten und Dienstleistungen oder Lieferanten des Unternehmens in Kontakt stehen, sowie Fachabteilungen, die eigenständig Lösungen und Lieferanten suchen. Um dem entgegenzuwirken, sind die Konzerngesellschaften verpflichtet, eine umfassende Anti-Korruptionsrichtlinie anzuwenden, deren Einhaltung überwacht wird. Darüber hinaus ist dieser Bereich in den von der FAMUR verabschiedeten Sorgfaltspflichten-Verfahren geregelt, wie z. B. dem Verfahren zur Auswahl von Lieferanten und den Regeln der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Auftragnehmern. Der vollständige Text der von der FAMUR verabschiedeten Antikorruptionspolitik ist auf der Hauptwebsite des Emittenten: www.famur.com und unter Investor Relations: Corporate Governance: www.famur.com/lad-korporacyjny (Materialien zum Herunterladen) zu finden.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine bestätigten Korruptionsfälle in den von der nichtfinanziellen Berichterstattung erfassten Unternehmen der FAMUR Gruppe.
Umweltbelange
Die FAMUR Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 die Umweltpolitik entwickelt und umgesetzt. Um Umweltfragen adäquat zu managen, haben einige Tochtergesellschaften der FAMUR Gruppe Integrierte Managementsysteme eingeführt, von denen die Integrierte Managementsystem-Politik - spezifisch für jedes Unternehmen - ein integraler Bestandteil ist. Alle Unternehmen der Gruppe orientieren sich auch an internen Vorschriften und sind bestrebt, die höchste Qualität und Sicherheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten sowie - wo möglich - die Auswirkungen des Betriebs auf die Umwelt zu minimieren.
Die Vorstände und Geschäftsführungen einzelner Konzernunternehmen sowie das Management und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Umweltschutzaktivitäten so zu verbessern, dass die Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen integral mit den Bemühungen um eine Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen verbunden ist, einschließlich der Vermeidung von Umweltverschmutzung auf eine Weise, die die sozioökonomischen Bedürfnisse der Umwelt berücksichtigt.
Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die FAMUR Gruppe hat in ihrer Umweltpolitik erklärt, dass die ständige Minimierung der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt erreicht werden soll durch:
1. rationelle Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich ihrer Trennung und Weitergabe zur Wiederverwendung
2. die Einführung von Änderungen in den angewandten umweltfreundlichen Technologien
3. rationelle Bewirtschaftung der Energie- und Wasserversorgung
4. effizienten Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Reduzierung der Emissionen von umweltschädlichen Stoffen.
Um ihre Ziele zu erreichen, führt die FAMUR Gruppe die folgenden Aktivitäten durch:
• rationeller Einsatz von elektrischen Medien
• Verbesserung der Abfallwirtschaft
• rationelle Bewirtschaftung von Verpackungen
• Verwendung von wiederverwertbaren Materialien
• Optimierung des Rohstoffverbrauchs
• Implementierung innovativer Lösungen in die hergestellten Geräte
• Analyse auf Einhaltung der geforderten Normen und Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes bei jedem Kauf neuer Maschinen und Anlagen und bei der Auswahl der anzuwendenden Lösungen sowie in der Phase des Betriebs der eigenen Anlagen
• Aufbau einer Lean-Kultur mit Schwerpunkt auf der Entwicklung eines hohen Mitarbeiterbewusstseins in Bezug auf die Reduzierung der Auswirkungen des Betriebs auf die Umwelt, die Implementierung von Werkzeugen und Methoden zur Verbesserung der Effizienz von Produktionsprozessen und die Einführung notwendiger Verbesserungen.
Mit der effektiven Überwachung der Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten kontrollieren die Konzernunternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt und ergreifen, falls erforderlich, sofortige Maßnahmen, um das Risiko negativer Ereignisse zu mindern. Sie arbeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Umweltschutzanforderungen und auf der Grundlage aktueller sektoraler Genehmigungen (wie z.B. Abfallproduktionsgenehmigungen, Genehmigungen für Gas- oder Staubemissionen, wasserrechtliche Genehmigungen) und erfüllen ihre umweltschutzrechtlichen Berichtspflichten fristgerecht.
Ein wichtiger Teil des Ansatzes der Organisation zur Sicherstellung angemessener Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette ist die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Lieferantenbewertung. Alle Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, deren Lieferungen mindestens 0,1 % der Lieferungen während des Jahres ausmachen, unterliegen einer periodischen Bewertung und Qualifizierung. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelsteile, Transportleistungen und Fertigungsleistungen liefern. Bei der Bewertung der Lieferanten werden Umweltkriterien berücksichtigt, wie z.B.:
• implementiertes und zertifiziertes Umweltmanagementsystem,
• Einsatz von umweltfreundlichen Lösungen, z. B. grüne Energiequellen, Biokraftstoffe für den Transport, Produkte mit Umweltzeichen,
• Anwendung der internen Umweltpolitik und Anweisungen.
In Bezug auf das Umweltmanagement hat die FAMUR Gruppe folgende Risiken identifiziert (wesentliche, direkte, negative Auswirkungsaspekte gemäß dem Register der Umweltaspekte 13 ):
13 Die Aktualisierung des Registers der Umweltaspekte zusammen mit dem Umweltüberwachungsplan und der Bewertung der Umweltaspekte bei FAMUR S.A. wurde im April 2018 durchgeführt.
Risikobeschreibung | Maßnahmen zur Risikominderung | Grad der Risiko-Exposition |
1. Risiken im Zusammenhang mit der Emission von gefährlichem Büroabfall (gebrauchte Toner, gebrauchte Lichtquellen, gebrauchte elektrische und elektronische Geräte) und nicht gefährlichem Abfall (Siedlungsabfälle, Papier, Kunststoffe und Glas). | Die FAMUR Gruppe hat interne Anweisungen für das Abfallmanagement implementiert. Darüber hinaus erfüllt sie alle Bedingungen, um eine Genehmigung für die Produktion von Abfällen zu erhalten, und schult auch die Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Abfällen. | mittel |
2. Risiko im Zusammenhang mit der Emission von Produktionsabfällen: gefährliche (verbrauchte Wasser- und Ölemulsion, Reinigungsmittel, Sorptionsmittel, Schlamm aus der Metallverarbeitung, Schleifmittel, Behälter nach Farben, Lacken, Lösungsmitteln, Sprays, verbrauchte Polymeremulsion, verbrauchtes Abschrecköl, Rückstände von verbrauchten Farben und Lösungsmitteln, Reinigung von Tanks der Reinigungskabine) und andere (Metallspäne, sauberes Metall, Metallschrott, Zunder, Papier, Folie, Holz). | Die FAMUR-Gruppe hat eine Abfallwirtschaftsanweisung entwickelt und eine Abfallerzeugungsgenehmigung erhalten. | mittel |
3. Risiken im Zusammenhang mit Emissionen in die Luft von Stäuben, die im Produktionsprozess entstehen, Stickstoffdioxid, Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Acroleine, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Xylol, Butylacetat, Butanol und Ethylbenzol | Die FAMUR Gruppe hat eine Genehmigung zur Einleitung von Gasen oder Stäuben in die Luft erhalten. | mittel |
4. Risiko im Zusammenhang mit der Emission von gefährlichen Abfällen bei der Wartung, wie z. B.: gebrauchte Öle, Emulsionen, Schmiermittel, Reinigungsmittel. | Die FAMUR Gruppe entwickelte eine Abfallwirtschaftsanweisung und erhielt eine Abfallerzeugungsgenehmigung. | mittel |
5. Risiko im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Aktivitäten des Emittenten an die sich dynamisch verändernde Klimapolitik anzupassen: In Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Abkommens strebt die Europäische Union Klimaneutralität im Jahr 2050 an. | Die FAMUR Gruppe beobachtet laufend die Situation im Hinblick auf Änderungen der EU-Klimapolitik und analysiert laufend die Situation im Hinblick auf Änderungen der gesetzlichen Anforderungen. | mittel |
6. Risiko im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Tätigkeit des Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten im nichtfinanziellen Bereich: Die Dynamik und das Ausmaß der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in Polen und weltweit sowie die damit verbundenen Präventivmaßnahmen der einzelnen Länder haben ein Ungleichgewicht im Welthandel und in der Binnen- und Weltwirtschaft verursacht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses funktioniert die Kapitalgruppe des Emittenten ohne größere Störungen, jedoch ist unter Berücksichtigung der Besonderheit des Betriebsmodells der Gesellschaft und der durch die epidemiologische Situation verursachten Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld davon auszugehen, dass diese einen erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit des Emittenten haben kann. Das Ausmaß des fortschreitenden Einflusses der Pandemie auf die Verlangsamung des nationalen und globalen Wirtschaftswachstums kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden und bleibt außerhalb des tatsächlichen Einflusses oder der Kontrolle des Emittenten und seiner Kapitalgruppe. Der Emittent schätzt, dass seine Auswirkungen in vielen wirtschaftlichen Bereichen, aber auch im sozialen Bereich zu spüren sein werden. | Der Vorstand des Emittenten hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe zu begrenzen, insbesondere solche, die auf die Sicherheit der Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung der betrieblichen Kontinuität der FAMUR Gruppe abzielen. Um die Kontakte zu begrenzen und damit das Risiko eines Totalausfalls von Schlüsselfunktionen zu minimieren, wurden die Produktionsstätten in Zonen eingeteilt und die Büroangestellten der einzelnen Organisationseinheiten, soweit möglich, in voll austauschbare Teams eingeteilt, die an zwei verschiedenen Standorten arbeiten, auch im System der Fernarbeit. Gleichzeitig setzt der Emittent die Erbringung von Wartungsleistungen fort, wobei drei getrennte Standorte für drei Wartungsgruppen eingerichtet wurden (der gegenseitige Kontakt beschränkte sich auf Fernkommunikation). Zusätzliche Teams mit der Rufbereitschaft wurden abgetrennt, der Kontakt mit der Zentrale wurde eingeschränkt, spezielle Verfahren zur Abholung von Material aus dem Lager wurden eingeführt und ein alternativer Standort für die Versandzentrale wurde vorbereitet. Der Emittent ist auch bestrebt, den Betrieb der Einheiten, die für die tägliche Zusammenarbeit mit den Kunden verantwortlich sind, und anderer Unterstützungsfunktionen sicherzustellen, um die Kontinuität der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Der Vorstand beobachtet laufend die Entwicklung der Bedrohung durch die COVID-19-Pandemie und deren mögliche Auswirkungen auf das Umfeld der FAMUR Gruppe und damit auf die operative Situation. Eine ausführliche Beschreibung der wirtschaftlichen Risiken, die mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der FAMUR Gruppe verbunden sind, und der Maßnahmen, die zur Minderung dieser Risiken ergriffen wurden, ist darüber hinaus unter Punkt 7 des Lageberichts über die Geschäftstätigkeit des Emittenten und der Kapitalgruppe des Emittenten enthalten. | mittel |
Um das Umweltrisiko zu mindern, sind die Unternehmen der FAMUR Gruppe verpflichtet, eine umfassende Umweltpolitik anzuwenden, deren Einhaltung überwacht wird und die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird u. a. dadurch bestätigt, dass im Geschäftsjahr 2020 den von der nichtfinanziellen Berichterstattung erfassten Unternehmen der FAMUR Gruppe keine Strafen auferlegt wurden.
Um die Umweltrisiken zu reduzieren sorgt der Emittent → für eine umweltbewusste Einstellung und ein entsprechendes Bewusstsein bei den Mitarbeitern des Emittenten
Wir überwachen die Hauptbereiche der Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten durch:
1. die Gestaltung von Einstellungen und Umweltbewusstsein
Wir führen Aktionen durch, die darauf abzielen, das ökologische Bewusstsein zu erhöhen und so eine umweltfreundliche Einstellung bei Mitarbeitern, Auftragnehmern sowie Kindern und Jugendlichen aus lokalen Bildungseinrichtungen zu fördern. Wir legen Wert auf die Reduzierung des Papierverbrauchs durch den elektronischen Umlauf der Dokumentation.
2. die Reduzierung des anfallenden Abfalls
Gezielte Maßnahmen zur Abfallentsorgung, -reduzierung und -verwertung.
3. Einsparung von Rohstoffen in der Lieferkette
Wir planen die Beschaffung durch effizientes und durchdachtes Management von Ressourcen.
Materialverbrauch, Emissionen und anfallender Abfall
insgesamt für 12 Monate | ||||
GESELLSCHAFT | KENNZAHL | MASSEINHEIT | 2020 | 2019 |
FAMUR S.A. | Strom | [MWh] | 18.409 | 26.652 |
Wasserverbrauch | [m3] | 46.667 | 58.893 | |
Kohlendioxid | [kg] | 438.589 | 489.271 | |
Kohlenmonoxid | [kg] | - | - | |
Industrielle F-Gase | [kg] | - | - | |
Stickstoffoxide | [kg] | 713 | 841 | |
Abfälle aus Industrieanlagen | [Mg] | 7.870 | 18.010 | |
Siedlungsabfälle | [Mg] | 415 | 667 | |
Getrennter Abfall | [Mg] | 111 | 91 | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Strom | [MWh] | 116 | 193 |
Wasserverbrauch | [m3] | 1.200 | 1.966 | |
Kohlendioxid | [kg] | - | 36 | |
Kohlenmonoxid | [kg] | - | - | |
Industrielle F-Gase | [kg] | - | - | |
Stickstoffoxide | [kg] | - | - | |
Abfälle aus Industrieanlagen | [Mg] | - | 7 | |
Siedlungsabfälle | [Mg] | 7 | 12 | |
Getrennter Abfall | [Mg] | - | - | |
Strom | [MWh] | 564 | 628 | |
Wasserverbrauch | [m3] | 1.799 | 1.680 | |
Kohlendioxid | [kg] | 32.480 | 31.315 | |
Kohlenmonoxid | [kg] | - | - | |
Industrielle F-Gase | [kg] | - | - | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Stickstoffoxide | [kg] | 25 | 24 |
Abfälle aus Industrieanlagen | [Mg] | 43 | 28 | |
Siedlungsabfälle | [Mg] | 24 | 32 | |
Getrennter Abfall | [Mg] | 6 | 6 |
Verbrauchte Materialien und Rohstoffe in der FAMUR Gruppe
insgesamt für 12 Monate | |||
GESELLSCHAFT | MATERIALIEN/ROHSTOFFE [KG] | 2020 | 2019 |
FAMUR S.A. | Papier- und Pappverpackungen | 2.302 | 2.482 |
Kunststoffverpackung | 2.778 | 9.970 | |
Stahlverpackung | 19.644 | 39.877 | |
Holzverpackung | 61.566 | 165.719 | |
ELGÓR + HANSEN S.A. | Papier- und Pappverpackungen | 51 | 169 |
Kunststoffverpackung | 282 | 237 | |
Stahlverpackung | - | - | |
Holzverpackung | - | 2.185 | |
Papier- und Pappverpackungen | - | - | |
ŚTW DALBIS Sp. z o.o. | Kunststoffverpackung | - | - |
Stahlverpackung | - | - | |
Holzverpackung | - | - |
Die FAMUR GRUPPE konzentriert sich in Bezug auf die Klimathematik und die neuen Leitlinien der Europäischen Kommission für die Berichterstattung über nichtfinanzielle klimabezogene Informationen (2019/C 209/01) auf die Analyse der bereits zum Jahreswechsel 2019 und 2020 eingeführten unverbindlichen Leitlinien, und wir gehen davon aus, dass diese Analyse in den folgenden Berichtsjahren in die Planungsphase eintreten wird, so dass der Emittent in den nachfolgenden nichtfinanziellen Berichten die Möglichkeit haben wird, die ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umsetzung darzustellen.
Die FAMUR Gruppe ist sich der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das sich dynamisch verändernde Klima bewusst, ebenso wie die Auswirkungen des Klimas auf die Gruppe, die vor allem in folgenden Bereichen spürbar/sichtbar sind:
1. Kraftstoff- und Energieverbrauch und damit verbundene Treibhausgasemissionen im Rahmen der geführten operativen Tätigkeit,
2. produktionsbedingte Treibhausgasemissionen,
3. Arten der Abfallwirtschaft (Lieferkette).
SONSTIGE ERKLÄRUNGEN DES VORSTANDS
Auskunft zum zur Abschlussprüfung befugten Unternehmen
Als das zur Abschlussprüfung befugte Unternehmen handelt die BDO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.k., mit Sitz in Warszawa, ul. Postępu 12, eingetragen beim Amtsgericht für die Landeshauptstadt Warszawa, XII. Abteilung für Wirtschaftssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000729684, eingetragen in die Liste der zur Abschlussprüfung berechtigten Unternehmen unter der Nummer 3355 (geführt vom Landeskammer der Wirtschaftsprüfer).
Geschäftsjahr 2020 | |||
Vertragsdatum | Art der Aufgabe | Vertragsgegenstand | Honorar [Netto in Tsd. PLN] |
12.03.2020 | Review | des Einzelzwischenabschlusses und des Konzernabschlusses der Gruppe | 70 |
12.03.2020 | Prüfung | des Einzelabschlusses der FAMUR S.A. und des Konzernabschlusses der Gruppe | 145 |
Gesamt | 215 |
Im Geschäftsjahr 2019 handelte als das zur Abschlussprüfung befugte Unternehmen die Ernst& Young Audyt Polska Sp. z o.o. sp.k., mit Sitz in Warszawa, ul. Rondo ONZ 1, eingetragen beim Amtsgericht für die Landeshauptstadt Warszawa, XII. Abteilung für Wirtschaftssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000481039, eingetragen in die Liste der zur Abschlussprüfung berechtigten Unternehmen unter der Nummer 130 (geführt vom Landeskammer der Wirtschaftsprüfer).
Geschäftsjahr 2019 | |||
Vertragsdatum | Art der Aufgabe | Vertragsgegenstand | Honorar [Netto in Tsd. PLN] |
23.07.2018 | Review | des Einzelzwischenabschlusses und des Konzernabschlusses der Gruppe | 70 |
23.07.2018 | Prüfung | des Einzelabschlusses der FAMUR S.A. und des Konzernabschlusses der Gruppe | 169 |
Gesamt | 239 |
Erklärung über die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze
Der Vorstand der FAMUR S.A., der sich aus nachfolgenden Personen zusammensetzt,
Vor- und Nachname | Position |
Mirosław Bendzera | Vorstandsvorsitzender |
Beata Zawiszowska | stellvertretende Vorstandsvorsitzende für Finanzen |
Adam Toborek | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Auslands-Vertrieb Underground |
Dawid Gruszczyk | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Inlands-Vertrieb Underground |
Tomasz Jakubowski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Operatives Underground |
Ireneusz Kazimierski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Geschäftsentwicklung |
bestätigt, dass nach seinem besten Wissen der Konzernjahresabschluss und der Jahresabschluss der FAMUR S.A. sowie die Vergleichsangaben nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurden und sie die Vermögens- und Finanzlage sowie das Finanzergebnis der FAMUR S.A. und der FAMUR Gruppe richtig, ordnungsgemäß und klar darstellen. Dieser Lagebericht beinhaltet das richtige Bild der Geschäftsentwicklung und Errungenschaften sowie der Lage der Kapitalgruppe der FAMUR S.A., darunter Beschreibung grundlegender Risiken und Bedrohungen.
Der Einzelabschluss der FAMUR S.A. sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurden nach internationalen Rechnungslegungsstandards, eng. International Financial Reporting Standards / International Accounting Standards (IFRS/IAS), die von der Europäischen Union freigegeben wurden, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse wurden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf ähnliche Transaktionen und andere Ereignisse, die in vergleichbaren Gegebenheiten eintreten, aufgestellt. In den Jahresabschlüssen des Emittenten und der FAMUR Gruppe wurden dieselben Rechnungslegungsgrundsätze und Ermittlungsmethoden beachtet, die im letzten Jahresabschluss angewendet wurden. Die Angaben werden, soweit nicht anders angegeben, in Mio. PLN dargestellt.
Unterschriften der Vorstandsmitglieder der FAMUR S.A.
Mirosław Bendzera
Beata Zawiszowska
Dawid Gruszczyk
Tomasz Jakubowski
Ireneusz Kazimierski
Adam Toborek
Dieses Dokument ist eine pdf-Kopie des offiziellen Konzernjahresabschlusses der FAMUR Gruppe für das Geschäftsjahr 2020, der im xhtml-Format erstellt wurde
Inhaltsverzeichnis
1. KONZERNABSCHLUSS DER FAMUR GRUPPE
2. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGSANMERKUNGEN
3. Allgemeine Informationen
4. Zusammensetzung des Vorstands
5. Feststellung des Konzernabschlusses
6. Schätzungen und subjektive Bewertung
7. Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
8. Konsolidierungsgrundlagen
9. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
10. Neue Standards und Interpretationen, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind
11. Organisationsaufbau der Famur Gruppe zum 31.12.2020
12. Aufstellung der in den Konzernabschluss mit einbezogenen Unternehmen zum 31.12.2020
13. Geschäftssegmente und aufgegebene Geschäftsbereiche
14. Erlöse aus Verträgen mit Kunden
15. Erlöse aus Pachtverträgen
16. Aufwendungen nach Kostenarten
17. Beschäftigung und Beschäftigungskosten
18. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
19. Finanzerträge und Finanzaufwendungen
20. Ertragsteuern
21. Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch und Rückstellung für latente Ertragsteuern
22. Gewinn je Aktie
23. Firmenwert
24. Sachliche Gegenstände des Anlagevermögens
25. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
26. Investments bei Tochter- und assoziierten Unternehmen
27. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
28. Vorräte
29. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
30. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
31. Andere kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte
32. Zahlungsmittel
33. Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte des Anlagevermögens und damit verbundene Verbindlichkeiten
34. Aktionäre der Famur SA
35. Grundkapital
36. Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen
37. Thesaurierte Gewinne
38. Dividende
39. Rückstellungen
40. Finanzielle Verbindlichkeiten
41. Leasingverbindlichkeiten
42. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
43. Nicht finanzielle Verbindlichkeiten
44. Von der Gruppe geleistete Vermögenssicherheiten
45. Eventualverbindlichkeiten
46. Kapitalrisikomanagement
47. Finanzinstrumente
48. Ziele und Grundsätze für Finanzrisikomanagement
49. Auskunft zu wesentlichen Transaktionen mit Kunden
50. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen
51. Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe
52. Verlust der Kontrolle (Beherrschung)
53. Honorar für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
54. Honorar für das zur Abschlussprüfung befugte Unternehmen
55. Ereignisse nach Bilanzstichtag
Katowice, den 29. März 2021
I. KONZERNJAHRESABSCHLUSS DER FAMUR GRUPPE
In Mio. PLN bis auf den Gewinn je Aktie | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Umsatzerlöse | 1.139 | 2.165 |
Umsatzkosten | 752 | 1.565 |
Bruttogewinn vom Umsatz | 387 | 600 |
Vertriebskosten | 22 | 40 |
Allgemeine Verwaltungskosten | 107 | 154 |
Sonstige betriebliche Erträge | 79 | 59 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 98 | 176 |
Operatives Ergebnis | 239 | 289 |
Erträge/ (Aufwendungen) für erwartete Kreditausfälle | 4 | -20 |
Finanzerträge | 38 | 35 |
Finanzaufwendungen | 34 | 47 |
Gewinn (Verlust) aus der gesamten oder teilweisen Veräußerung der Anteile an untergeordneten Tochterunternehmen | 14 | 136 |
Nach Equity-Methode bewertete (Verlust-)/Gewinnbeteiligungen netto der untergeordneten Unternehmen | -9 | 0 |
Wertberichtigung auf den Firmenwert | 0 | 60 |
Gewinn vor Steuern | 252 | 333 |
Ertragsteuern | 64 | 81 |
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 188 | 252 |
Aufgegebene Geschäftsbereiche | 2 | -3 |
Jahresüberschuss, darunter entfallen auf: | 190 | 249 |
Aktionäre des herrschenden Unternehmens | 185 | 245 |
nicht beherrschende Anteile | 5 | 4 |
Gewinn je Aktie | ||
Jahresüberschuss je Stammaktie (in Groschen) | 0,33 | 0,44 |
Verwässerter Jahresüberschuss je Stammaktie (in Groschen) | 0,33 | 0,44 |
2. Konzern-Gesamtergebnisrechnung der FAMUR Gruppe
In Mio. PLN | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Jahresüberschuss | 190 | 249 |
Sonstige Gesamtgewinne, die in nachfolgenden Berichtsperioden erfolgswirksam sein können: | -19 | 8 |
Cashflow Hedges | -3 | 2 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | -16 | 6 |
Andere sonstige Gesamtgewinne, die in nachfolgenden Berichtsperioden nicht erfolgswirksam sein können: | 2 | -2 |
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) | 2 | -2 |
Sonstige Gesamtgewinne insgesamt, nach Steuern | -17 | 6 |
Gesamtgewinne, insgesamt | 173 | 255 |
davon entfallen auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens | 168 | 251 |
davon entfallen auf nicht beherrschende Anteile | 5 | 4 |
3. Konzerndarstellung der Finanzlage der FAMUR Gruppe
In Mio. PLN | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Anlagevermögen | 774 | 936 |
Firmenwert | 162 | 162 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 23 | 36 |
Sachanlagen | 441 | 598 |
Langfristige Forderungen | 2 | 5 |
Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien | 62 | 43 |
Finanzanlagen in assoziierten Unternehmen | 37 | 13 |
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 8 |
Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch | 39 | 71 |
Umlaufvermögen | 1.718 | 2.039 |
Andere Vermögenswerte des Umlaufvermögens als zur Veräußerung verfügbare klassifizierte Vermögenswerte des Anlagevermögens | 1.655 | 1.940 |
Vorräte | 229 | 303 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen | 520 | 1.020 |
Forderungen aus tatsächlichen Ertragsteuern | 5 | 4 |
Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | 11 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 899 | 602 |
Als zur Veräußerung verfügbare klassifizierte Vermögenswerte | ||
des Anlagevermögens | 63 | 99 |
Aktiva insgesamt | 2.492 | 2.975 |
Eigenkapital | 1.682 | 1.511 |
Grundkapital | 6 | 6 |
Sonstige Kapitalrücklagen | 910 | 756 |
Thesaurierte Gewinne | 794 | 795 |
Eigenkapital, das auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt | 1.710 | 1.557 |
Eigenkapital, das auf nicht beherrschende Anteile entfällt | -28 | -46 |
Verbindlichkeiten | 810 | 1.464 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 468 | 526 |
Langfristige Rückstellungen | 30 | 38 |
Rückstellungen für latente Ertragsteuern | 1 | 3 |
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 437 | 482 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 3 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 342 | 938 |
Andere kurzfristige Verbindlichkeiten als zur Veräußerung verfügbare Verbindlichkeiten | 330 | 921 |
Laufenden Rückstellungen | 21 | 80 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere kurzfristige Verbindlichkeiten | 266 | 451 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus tatsächlichen Ertragsteuern | 1 | 50 |
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 42 | 340 |
Zur Veräußerung verfügbare Verbindlichkeiten | 12 | 17 |
Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 2.492 | 2.975 |
4. Konzernaufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals der FAMUR Gruppe
Grundkapital | Sonstige Kapitalrücklagen | Thesaurierte Gewinne | Eigenkapital, das auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt | Eigenkapital, das auf nicht beherrschende Anteile entfällt | Eigenkapital insgesamt | |
01.01.2020 | 6 | 756 | 795 | 1.557 | -46 | 1.511 |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 185 | 185 | 5 | 190 |
Sonstige Gesamtgewinne | 0 | -19 | 2 | -17 | 0 | -17 |
Gesamtgewinne insgesamt | 0 | -19 | 187 | 168 | 5 | 173 |
Zuführung des Gewinns in die Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen | 0 | 173 | -173 | 0 | 0 | 0 |
Verlust der Beherrschung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Rückkauf der nicht beherrschenden Anteile | 0 | 0 | -15 | -15 | 13 | -2 |
Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Veränderungen des Eigenkapitals in der Berichtsperiode | 0 | 154 | -1 | 153 | 18 | 171 |
31.12.2020 | 6 | 910 | 794 | 1.710 | -28 | 1.682 |
Grundkapital | Sonstige Kapitalrücklagen | Thesaurierte Gewinne | Eigenkapital, das auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt | Eigenkapital, das auf nicht beherrschende Anteile entfällt | Eigenkapital insgesamt | |
01.01.2019 | 6 | 902 | 716 | 1.624 | -37 | 1.587 |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 245 | 245 | 4 | 249 |
Sonstige Gesamtgewinne | 0 | 8 | -2 | 6 | 0 | 6 |
Gesamtgewinne insgesamt | 0 | 8 | 243 | 251 | 4 | 255 |
Überführung des Gewinns in die Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen | 0 | -3 | 4 | 1 | 0 | 1 |
Verlust der Beherrschung | 0 | 0 | 0 | 0 | -27 | -27 |
Rückkauf der nicht beherrschenden Anteile | 0 | 0 | -15 | -15 | 14 | -1 |
Dividendenausschüttung | 0 | 151 | 153 | 304 | 0 | 304 |
Veränderungen des Eigenkapitals in der Berichtsperiode | 0 | -146 | 79 | -67 | -9 | -76 |
31.12.2019 | 6 | 756 | 795 | 1.557 | -46 | 1.511 |
5. Konzern-Kapitalflussrechnung der FAMUR Gruppe
In Mio. PLN | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Cashflows aus der operativen Tätigkeit - mittelbare Methode | ||
Bruttogewinn | 252 | 333 |
Berichtigungen von | 470 | 224 |
Vorräten | 46 | 61 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 485 | 73 |
anderen Forderungen aus der operativen Tätigkeit | -51 | 13 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -144 | -30 |
anderen Verbindlichkeiten aus der operativen Tätigkeit | -15 | -20 |
Abschreibungen | 177 | 182 |
ergebniswirksamen Wertberichtigungen (Auflösung der Wertberichtigungen) | 7 | 60 |
Rückstellungen | -28 | -22 |
Wechselkursdifferenzen | -9 | 2 |
unverwendeten Gewinnen assoziierter Unternehmen | -9 | 0 |
(Gewinn) Verlust aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Anlagevermögens | -25 | -117 |
Andere Berichtigungen, bei denen Cashflows aus der Finanzierungs- oder Investitionstätigkeit als zahlungswirksame Effekte anzusehen sind | 19 | 15 |
Andere Anpassungen zur Überleitung des Gewinns (Verlustes) | -1 | 7 |
Summe des Bruttogewinns und Berichtigungen insgesamt | 722 | 557 |
Bezahlte Ertragsteuern (Erstattung) | 82 | 53 |
Cashflows aus der operativen Tätigkeit | 640 | 504 |
Cashflows aus der Investitionstätigkeit | ||
Cashflows aus dem Verlust der Beherrschung bei Tochterunternehmen | -19 | 182 |
Einnahmen aus der Veräußerung der Sachanlagen | 35 | 26 |
Erwerb von Sachanlagen | 157 | 243 |
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 5 | 5 |
Geldmittel aus der Rückzahlung von Anzahlungen und Darlehen an Dritte | 32 | 13 |
Erhaltene Dividende | 3 | 7 |
Erhaltene Zinsen | 0 | 1 |
Andere Einnahmen (Ausgaben) | 6 | 4 |
Cashflows aus der Investitionstätigkeit | -105 | -15 |
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | ||
Einnahmen aus Darlehen, Krediten und Anleihen | 23 | 367 |
Rückzahlung von Darlehen, Krediten und Anleihen | 244 | 206 |
Zahlungen aus Leasingverhältnissen | 5 | 23 |
Dividendenausschüttungen | 0 | 305 |
Bezahlte Zinsen | 10 | 12 |
Andere Einnahmen (Ausgaben) | 0 | -1 |
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -236 | -180 |
Erhöhungen (Verminderungen) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vor Effekten der Änderungen der Wechselkurse | 299 | 309 |
Effekte der Änderungen der Wechselkurse, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betreffen | -2 | -5 |
Erhöhungen (Verminderungen) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 297 | 304 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresbeginn | 602 | 298 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende | 899 | 602 |
II. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGSANMERKUNGEN
1. Allgemeine Informationen
Bezeichnung: | Grupa FAMUR Spółka Akcyjna |
Land der Registrierung: | Polen |
Sitz: | Katowice 40 - 698, ul. Armii Krajowej 51. Polska |
Geschäftsanschrift des Unternehmens | Katowice 40 - 698, ul. Armii Krajowej 51 |
Unternehmensgegenstand: | Herstellung von Maschinen für Bergbau, Steinabbau und Bauwesen (PKD 28.92 A) |
Hauptsitz des Unternehmens: | Polen |
Registrierungsbehörde: | Amtsgericht in Katowice (Sąd Rejonowy w Katowicach) - Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters KRS 0000048716 |
Zeitdauer des Unternehmens: | unbegrenzt |
Berichtsperiode: | 01.01.2020 - 31.12.2020 |
TDJ Equity I Sp. z o.o. ist das herrschende Unternehmen gegenüber FAMUR S.A. und das herrschende Unternehmen auf der höchsten Ebene ist die TDJ S.A.
Änderungen der Bezeichnung des Unternehmens oder anderer identifizierender Informationen in der Berichtsperiode: keine.
Bezeichnung des herrschenden Unternehmens auf der höchsten Ebene der Gruppe - das herrschende Unternehmen auf der höchsten Ebene der Gruppe ist die TDJ S.A.
2. Zusammensetzung des Vorstands
Zum 31.12.2020 setzte sich der Vorstand aus folgenden Personen zusammen:
Mirosław Bendzera | Vorstandsvorsitzender |
Beata Zawiszowska | stellvertretende Vorstandsvorsitzende für Finanzen |
Dawid Gruszczyk | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Inlands-Vertrieb Underground |
Tomasz Jakubowski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Operatives Underground |
Ireneusz Kazimierski | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Geschäftsentwicklung |
Adam Toborek | stellvertretender Vorstandsvorsitzender für Auslands-Vertrieb Underground |
3. Feststellung des Konzernabschlusses
Der vorliegende Konzernjahresabschluss wurde am 29. März 2021 zur Veröffentlichung durch den Vorstand festgestellt.
4. Schätzungen und subjektive Bewertung
4.1. Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses hat der Vorstand der Gruppe Schätzungen zu treffen. Der Vorstand überprüft die angenommenen Schätzungen aufgrund der Entwicklungen von Faktoren, die bei der Vornahme dieser Schätzungen berücksichtigt wurden, neuer Informationen oder bisheriger Erfahrungen. Zum 31. Dezember 2020 ist einer der externen Wertminderungsindikatoren, die in Par. 12d des IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten aufgezählt werden, aufgetreten, d.h. der Buchwert des Nettovermögens der Gruppe war höher als seine Marktkapitalisierung. Dementsprechend hat die Gruppe einen Wertminderungstest mit den folgenden Annahmen durchgeführt:
- jährlicher durchschnittlicher Rückgang der Umsatzerlöse um 4%
- jährliche durchschnittliche Betriebsrentabilität von 11%
- Abzinsungssatz von 8,04%
Die aus dem Test resultierenden Schätzungen des erzielbaren Betrags ergaben keinen Wertminderungsbedarf für den Firmenwert und das sonstige Anlagevermögen. Es wurde festgestellt, dass der Firmenwert nicht wertgemindert war und daher keine Abschreibungen auf den Firmenwert erforderlich waren. Eine Sensitivitätsanalyse für die wahrscheinlichen Werte einer Änderung des Abzinsungssatzes und einer Änderung des Umsatzwachstums zeigt ebenfalls, dass kein Wertminderungsbedarf für den Firmenwert und das Anlagevermögen besteht.
4.2. Subjektive Bewertung
Ist eine gegebene Transaktion weder in einem Standard noch in einer Interpretation geregelt, wird der Vorstand nach seinem subjektiven Ermessen einen Rechnungslegungsgrundsatz bestimmen und anwenden, der sicherstellt, dass der Jahresabschluss glaubwürdige Informationen beinhaltet, aufgrund deren die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe, Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit und Cashflows ordnungsgemäß, richtig und klar dargestellt werden. Bei der Ermessensausübung hat der Vorstand zu beachten, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, nach dem Vorsichtsprinzip erstellt wird, sowie neutral und unter allen wesentlichen Gesichtspunkten vollständig ist.
4.3. Unsicherheit in Bezug auf steuerliche Abrechnungen
Die Regelungen in Bezug auf die Umsatzsteuer, Ertragsteuer (poln. Körperschaftsteuer) und Belastungen aus Sozialversicherung werden häufiger geändert. Diese häufigen Änderungen führen dazu, dass keine angemessenen Bezugspunkte mehr vorliegen, Interpretationen inkohärent sind und wenige Präzedenzfälle festgelegt werden, die zur Anwendung kommen könnten. Die bestehenden Vorschriften sind auch teilweise unklar, woraus sich Unterschiede in Stellungnahmen bei der rechtlichen Auslegung der steuerlichen Vorschriften unter den Finanzbehörden als auch zwischen den Finanzbehörden und Unternehmen ergeben.
Steuerliche Abrechnungen und andere Geschäftsgebiete (beispielsweise Zollangelegenheiten und Devisengeschäfte) können Gegenstand einer Außenprüfung der Finanzbehörden sein, die befugt sind, Geldstrafen und Zwangsgelder zu verhängen. Jegliche zusätzliche Steuernachforderungen, die sich aus einer Außenprüfung ergeben, sind zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Unter diesen Bedingungen ist das steuerliche Risiko in Polen höher als in Ländern mit einem reifen und hochentwickelten Steuersystem.
Vor diesem Hintergrund können sich die in Jahresabschlüssen dargestellten und angesetzten Beträge in Folge einer endgültigen Entscheidung der Finanzbehörde künftig noch ändern.
5. Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach dem Prinzip der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt, bis auf als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden.
Bei der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung durch Konzernunternehmen in absehbarer Zukunft ausgegangen. Zum Tag der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses werden Sachverhalte und Umstände aus der Coronavirus-Pandemie festgestellt, die auf die Unternehmensfortführung bei der Gruppe einen Einfluss haben können. Der Vorstand hat die Lage des Unternehmens im Hinblick auf COVID-19 Pandemie und aufgrund der erörterten Szenarien analysiert und zum derzeitigen Zeitpunkt werden im Bereich Liquidität, Finanzierung und Fortführung des operativen Geschäfts keine Risiken für die Unternehmensfortführung in absehbarer Zukunft unter Berücksichtigung der in der entsprechenden Anmerkung dargestellten Ereignisse nach Bilanzstichtag identifiziert.
Die wichtigen Rechnungslegungsgrundsätze wurden als Bestandteil einzelner Erläuterungsanmerkungen zum Jahresabschluss dargestellt. Die Stetigkeit der durch das Unternehmen angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze wurde über alle dargestellte Berichtsperiode gewahrt.
5.1. Übereinstimmungserklärung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach internationalen Rechnungslegungsstandards, eng. International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der Europäischen Union freigegeben wurden, ("IFRS EU") aufgestellt. Im Hinblick auf den in der EU laufenden IFRS-Implementierungsprozess unterscheiden sich die IFRS, die auf diesen Jahresabschluss anwendbar sind, zum Tag der Feststellung des vorliegenden Konzernabschlusses nicht von der IFRS EU.
IFRS EU beinhalten Standards und Interpretationen, die von International Accounting Standards Board (IASB) freigegeben wurden.
5.2. Funktionale Währung und Darstellungswährung des Jahresabschlusses
Der Konzernabschluss der Gruppe wurde in polnischen Zloty (PLN) dargestellt, der auch die funktionale Währung des herrschenden Unternehmens ist. Für jeweilige Tochtergesellschaften wird entsprechende funktionale Währung festgelegt und Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten jeweiligen Unternehmens werden in dieser funktionalen Währung gemessen. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses gilt PLN als Darstellungswährung der Gruppe.
Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Angaben werden, soweit nicht anders angegeben, in Mio. PLN dargestellt.
6. Konsolidierungsgrundlagen
Der Konzernabschluss umfasst den Jahresabschluss des herrschenden Unternehmens und Abschlüsse der Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss der FAMUR Gruppe wurde nach der Methode der Vollkonsolidierung aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses hat das herrschende Unternehmen die Jahresabschlüsse des herrschenden Unternehmens und der Tochterunternehmen durch Aufaddieren einzelner Posten der Aktiva, Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge und Aufwendungen zusammengefasst.
Sämtliche Transaktionen, Salden, Erträge und Aufwendungen unter verbundenen Unternehmen, die konsolidiert werden, sind im Konzernabschluss mit einbezogen.
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Angaben in Bezug auf die Kapitalgruppe im Konzernabschluss so dargestellt werden, als ob die Gruppe ein Einzelunternehmen wäre, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
• der Buchwert von Investments des herrschenden Unternehmens bei jeweiligen Tochterunternehmen sowie das Eigenkapital des jeweiligen Tochterunternehmens zu dem Teil, der der Beteiligung des herrschenden Unternehmens an diesem Tochterunternehmen entspricht, sind auszuschließen,
• die nicht beherrschenden Beteiligungen an Gewinnen und Verlusten der konsolidierten Tochterunternehmen für die gegebene Berichtsperiode sind festzustellen,
• die nicht beherrschenden Beteiligungen an Vermögenswerten netto der konsolidierten Tochterunternehmen sind getrennt von der Eigentumsbeteiligung des herrschenden Unternehmens an diesen Aktiva netto festzustellen.
Die nicht beherrschende Beteiligung an Vermögenswerten netto umfasst:
den Wert der nicht beherrschenden Anteile vom Tag des ursprünglichen Zusammenschlusses, der gemäß IFRS 3 ermittelt wird, und
Veränderungen des Eigenkapitals, die auf nicht beherrschende Anteile ab dem Tag des Zusammenschlusses entfallen.
7. Änderungen an angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen
7.1. Anwendung neuer und geänderter Standards
Die bei der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze stimmen mit diesen überein, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses der Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31.12.2019 angewendet wurden, bis auf die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die für die am oder nach dem 01.01.2020 beginnenden jährlichen Berichtsperioden anzuwenden sind.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind nachfolgende Änderungen der Standards in Kraft getreten:
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 in Bezug auf die Auswirkungen, die die IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung mit sich bringt,
- Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf den Begriff "wesentlich", um die Relevanz der in Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zu erhöhen,
- Änderungen an Bezugspunkten auf die in IFRS enthaltenen Rahmenkonzepte,
- Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Definition eines Geschäftsbetriebs,
- ab 1. Juni 2020, nach der Freigabe zur Anwendung durch die Europäische Kommission im Oktober 2020, Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mitkonzessionen. Diese Änderung wurde am 28. Mai 2020 veröffentlicht und tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung. Mit dieser Änderung wird eine Erleichterung in IFRS 16 eingeführt, die zulässt, keine Modifikationen des Leasingvertrags zu erfassen, wenn z.B. Änderungen bei den Zahlungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie eintreten.
Die obigen Änderungen der Standards hatten auf den vorliegenden Konzernabschluss keinen wesentlichen Einfluss.
7.2. Änderung des Ausweises
Um die Vergleichbarkeit und Nützlichkeit der Finanzinformationen zu erhöhen und im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen europäischen Berichtsformats gemäß der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenz), hat die Gesellschaft Änderungen in der Darstellung der Jahresabschlüsse vorgenommen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen eine Überleitung zwischen der Darstellung des Abschlusses im letzten festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den in diesem Konzernabschluss dargestellten Vergleichszahlen dar.
Gewinn- und Verlustrechnung | |||||
Umsatzerlöse | 2.165 | A | Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen | 2.165 | A |
Umsatzkosten | 1.565 | B | Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse, Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.565 | B |
Bruttogewinn vom Umsatz | 600 | Bruttogewinn vom Umsatz | 600 | ||
Vertriebskosten | 40 | C | Vertriebskosten | 40 | C |
Allgemeine Verwaltungskosten | 154 | D | Allgemeine Verwaltungskosten | 154 | D |
Sonstige betriebliche Erträge | 59 | E | Gewinn vom Umsatz | 406 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 176 | F1 | Sonstige betriebliche Erträge | 59 | E |
Operatives Ergebnis | 289 | Erlöse aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte des Anlagevermögens | 1 | ||
Gewinn (Verlust) aus Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle | -20 | F2 | Zuwendungen | 1 | |
Finanzerträge | 35 | G | Andere sonstige betriebliche Erträge, darunter | 57 | |
Finanzaufwendungen | 47 | H | Aufgelöste Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle | 0 | |
Gewinn (Verlust) aus der gesamten oder teilweisen Veräußerung der Anteile an untergeordneten Unternehmen | 136 | I | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 196 | F1+F2 |
Nach Equity-Methode bewertete (Verlust-)/ Gewinnbeteiligungen netto der untergeordneten Unternehmen | 0 | Wertberichtigungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte | 74 | ||
Wertberichtigungen auf Firmenwert | 60 | J | Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 122 | |
Gewinn vor Steuern | 333 | Operatives Ergebnis | 269 | ||
Ertragsteuern | 81 | K | Finanzerträge | 35 | G |
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 252 | Dividende | 0 | ||
Aufgegebene Geschäftsbereiche | -3 | L | Zinserträge | 22 | |
Jahresüberschuss, darunter entfallen auf: | 249 | Erlöse aus der Veräußerung von Investments | 7 | ||
Aktionäre des herrschenden Unternehmens | 245 | Wertberichtigungen auf Investments | 0 | ||
nicht beherrschende Anteile | 4 | Andere | 6 | ||
Finanzaufwendungen | 47 | H | |||
Zinsaufwand | 29 | ||||
Wertberichtigungen auf Investments | 7 | ||||
Andere | 11 | ||||
Gewinn (Verlust) aus der gesamten oder teilweisen Veräußerung der Anteile an untergeordneten Unternehmen | 136 | I | |||
Nach Equity-Methode bewertete (Verlust-)/ Gewinnbeteiligungen netto der untergeordneten Unternehmen | 60 | J | |||
Bruttogewinn | 333 | ||||
Ertragsteuern | 81 | K | |||
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 252 | ||||
Aufgegebene Geschäftsbereiche | -3 | L | |||
Jahresüberschuss, darunter entfallen auf | 249 | ||||
Aktionäre des herrschenden Unternehmens | 245 | ||||
nicht beherrschende Anteile | 4 |
Darstellung der Finanzlage | |||||
Anlagevermögen | 936 | Anlagevermögen | 936 | ||
Firmenwert | 162 | B | Immaterielle Vermögenswerte, darunter: | 198 | A |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 36 | A-B | - Firmenwert | 162 | B |
Sachanlagen | 598 | C | Sachliche Gegenstände des Anlagevermögens | 598 | C |
Langfristige Forderungen | 5 | F+J | Sachanlagen | 564 | D |
Als Finanzlage gehaltene Immobilien | 43 | H | Anlagen im Bau | 34 | E |
Finanzanlagen in Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen | 13 | I1 | Langfristige Forderungen | 4 | F |
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 8 | I2 | Finanzanlagen | 64 | G |
Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch | 71 | K | Immobilien | 43 | H |
Umlaufvermögen | 2.039 | Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 21 | I1 +I2 | |
Vorräte | 303 | L | Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1 | J |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen | 1.020 | M-R+W | Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch | 71 | K |
Forderungen aus tatsächlichen Ertragsteuern | 4 | R | Umlaufvermögen | 2.039 | |
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 11 | Vorräte | 303 | L | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 602 | U | Kurzfristige Forderungen | 1012 | M |
Als zur Veräußerung verfügbare klassifizierte Vermögenswerte des Anlagevermögens | 99 | Z | Forderungen aus Finanzierungs-Leasing | 2 | N |
Aktiva insgesamt | 2.975 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 966 | O | |
Forderungen aus Steuern, darunter: | 12 | P | |||
Forderungen aus tatsächlichen Ertragsteuern | 4 | R | |||
Sonstige Forderungen | 32 | S | |||
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 11 | T | |||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 602 | U | |||
Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | W | |||
Als zur Veräußerung verfügbare klassifizierte Vermögenswerte des Anlagevermögens | 99 | Z | |||
Aktiva insgesamt | 2.975 | ||||
Eigenkapital | 1.511 | Eigenkapital | 1.511 | ||
Grundkapital | 6 | A | Grundkapital | 6 | A |
Sonstige Rücklagen | 756 | B+C+D+E | Gewinnrücklagen | 643 | B |
Thesaurierte Gewinne | 795 | F | Neubewertungsrücklagen | 3 | C |
Eigenkapital, das auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt | 1.557 | Sonstige Kapitalrücklagen | 114 | D | |
Eigenkapital, das auf nicht beherrschende Anteile entfällt | -46 | Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Unternehmen | -4 | E | |
Verbindlichkeiten | 1.464 | Thesaurierte Gewinne | 795 | F | |
Langfristige Verbindlichkeiten | 526 | Eigenkapital, das auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt | 1557 | ||
Langfristige Rückstellungen | 38 | I+L | Eigenkapital, das auf nicht beherrschende Anteile entfällt | -46 | |
Rückstellungen für latente Ertragsteuern | 3 | G | Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.447 | |
Andere langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 482 | N+O | Rückstellungen | 121 | |
Andere langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 3 | P | Rückstellungen für latente Ertragsteuern | 3 | G |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 938 | Rückstellungen für Pensionsleistungen und ähnliche | 43 | H | |
Laufende Rückstellungen | 80 | J+M | langfristige | 28 | I |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 327 | R+S+T-U+Z2 | kurzfristige | 15 | J |
Verbindlichkeiten aus tatsächlichen Ertragsteuern, kurzfristige | 50 | U | Sonstige Rückstellungen | 75 | K |
Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 340 | W+V | langfristige | 10 | L |
Andere kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 124 | X+Z1 | kurzfristige | 65 | M |
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten | 17 | Y | Langfristige Rückstellungen | 485 | |
Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 2.975 | Kredite, Darlehen und Anleihen | 421 | N | |
Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 61 | O | |||
Andere langfristige Verbindlichkeiten | 3 | P | |||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 811 | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 240 | R | |||
Verbindlichkeiten aus Vergütungen | 18 | S | |||
Verbindlichkeiten aus Steuern, darunter: | 91 | T | |||
Verbindlichkeiten aus tatsächlichen Ertragsteuern | 50 | U | |||
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 8 | W | |||
Kurzfristige Kredite, Darlehen und Anleihen | 332 | V | |||
Andere | 122 | Z1+Z2 | |||
Sonstige Verbindlichkeiten (Rechnungsabgrenzungsposten) | 30 | X | |||
Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 17 | Y | |||
Passiva insgesamt | 2.975 |
Kapitalflussrechnung - aus der operativen Tätigkeit
Cashflows aus der operativen Tätigkeit - mittelbare Methode | Cashflows aus der operativen Tätigkeit - mittelbare Methode | ||||
Bruttogewinn | 333 | A | Bruttogewinn | 333 | A |
Berichtigungen insgesamt, darunter aus | 224 | Berichtigungen insgesamt | 171 | ||
Vorräten | 61 | B | Abschreibung | 182 | E |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 73 | C1 | Wertberichtigung auf den Firmenwert | 60 | F |
anderen Forderungen aus der operativen Tätigkeit | 13 | C2 | (Wechselkursgewinne) Wechselkursverluste | 2 | H |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -30 | D1 | Zinsen und Gewinnbeteiligungen (Dividendenausschüttungen) | 15 | J |
anderen Verbindlichkeiten aus der operativen Tätigkeit | -20 | M+D2 | (Gewinn) / Verlust aus der Investitionstätigkeit | -117 | I |
Abschreibungen | 182 | E | Bestandsänderung an Rückstellungen | -22 | G |
ergebniswirksamen Wertberichtigungen (Auflösung der Wertberichtigungen) | 60 | F | Bestandsänderung an Vorräten | 61 | B |
Rückstellungen | -22 | G | Bestandsänderung an Forderungen | 86 | C1+C2 |
Wechselkursdifferenzen | 2 | H | Bestandsänderung an kurzfristigen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von Darlehen und Krediten | -28 | D1+D2 |
unverwendeten Gewinnen der assoziierten Unternehmen | 0 | Bezahlte Ertragsteuern | -53 | L | |
(Gewinn) / Verlust aus der Veräußerung des Anlagevermögens | -117 | I | Bestandsänderung an Rechnungsabgrenzungsposten | -22 | M |
Andere Berichtigungen, bei denen Cashflows aus der Finanzierungs- oder Investitionstätigkeit als zahlungswirksame Effekte anzusehen sind | 15 | J | Sonstige Berichtigungen | 7 | K |
Andere Anpassungen zur Überleitung des Gewinns (Verlustes) | 7 | K | Cashflows aus der operativen Tätigkeit netto | 504 | |
Summe des Bruttogewinns und Berichtigungen insgesamt | 557 | ||||
Bezahlte Ertragsteuern (Erstattung) | 53 | L | |||
Cashflows aus der operativen Tätigkeit | 504 |
8. Neue Standards und Interpretationen, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind
Die nachfolgenden Standards und Interpretationen wurden zwar vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht, sind aber noch nicht in Kraft getreten:
- IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten (veröffentlicht am 30. Januar 2014) - laut der Entscheidung der Europäischen Kommission wird der Freigabeprozess des Standardentwurfs nicht vor der Vorlage des Standards in seiner endgültigen Fassung aufgenommen - bis zum Tag der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses wurde dieser Standard von der EU nicht freigegeben - ist mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden;
- Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (veröffentlicht am 11. September 2014) - die Arbeiten an der Freigabe dieser Änderungen wurden von der EU fristlos aufgeschoben - der Tag des Inkrafttretens wurde vom IASB für unbestimmte Zeit verschoben;
- IFRS 17 Versicherungsverträge (veröffentlicht am 18. Mai 2017), darunter Änderungen an IFRS 17 (veröffentlicht am 25. Juni 2020) - bis zum Tag der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - ist mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden;
- Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Aufteilung der Verbindlichkeiten in die kurz- und langfristigen und Aufteilung der Verbindlichkeiten in die kurz- und langfristigen - Verschiebung des Datums des Inkrafttretens (veröffentlicht entsprechend am 23. Januar 2020 und am 15. Juli 2020) - bis zur Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses von der Europäischen Union noch nicht freigegeben - sind mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden;
- Änderungen an IFRS 3 Änderungen an Bezugspunkten auf das Rahmenkonzept (veröffentlicht am 14. Mai 2020) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen;
- Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor beabsichtigter Nutzung (herausgegeben am 14. Mai 2020) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen;
- Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (veröffentlicht am 14. Mai 2020) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen;
- Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2018-2020 (veröffentlicht am 14. Mai 2020) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen;
- Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Verschiebung des IFRS 9 (veröffentlicht am 25. Juni 20) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen;
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: IBOR-Reform - Phase 2 (veröffentlicht am 27. August 2020) - zum Zeitpunkt der Feststellung des vorliegenden Konzernjahresabschlusses nicht von der EU freigegeben - für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
- Änderungen an IAS 1 - Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und IAS 8 - Definition von Schätzungen bei der Bilanzierung. Die Änderungen an diesen Standards wurden am 12. Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Der Zweck dieser Änderungen besteht darin, einen größeren Schwerpunkt auf die Angabe der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu legen und die Art der Unterschiede zwischen Änderungen von Schätzungen und Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verdeutlichen. Die Gesellschaft wird die überarbeiteten Standards ab dem 1. Januar 2023 anwenden.
Der jeweilige Zeitpunkt des Inkrafttretens ergibt sich aus dem Inhalt jeweiliger vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten Standards. Der Zeitpunkt der Anwendung von jeweiligen Standards in der Europäischen Union kann sich von dem Zeitpunkt der Anwendung, der sich aus dem jeweiligen Standard ergibt, unterscheiden und wird zum Zeitpunkt der Freigabe des Standards zur Anwendung durch Europäische Union veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat sich nicht für eine vorzeitige Anwendung von veröffentlichten Standards oder Interpretationen vor deren Inkrafttreten in diesem Konzernabschluss entschieden und wendet keine Standards an, die vom International Accounting Standards Board oder dem International Financial Reporting Interpretations Committee veröffentlicht und nicht von der Europäischen Union freigegeben wurden.
Zum Tag der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses wurden Arbeiten an der Beurteilung der Auswirkungen von der Implementierung sonstiger Standards und Interpretationen auf die von der Gruppe angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe und deren Finanzergebnisse noch nicht vom Vorstand abgeschlossen. Dennoch werden die oben genannten Änderungen der Standards nach Ansicht des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
9. Organisationsaufbau der Famur Gruppe zum 31.12.2020
10. Aufstellung der in den Konzernabschluss mit einbezogenen Unternehmen zum 31. Dezember 2020
Firma des Unternehmens | Konsolidierungsmethode |
Famur SA | Vollkonsolidierung |
Primetech SA | Vollkonsolidierung |
Polskie Maszyny Górnicze SA | Vollkonsolidierung |
Famur Invest sp.z o.o. | Vollkonsolidierung |
Famur Finance Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
Famur Finance and Restructuring Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
Elgór + Hansen Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
Śląskie Towarzystwo Wiertnicze DALBIS Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
DE Estate Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
RELT Sp. z o.o. * | Vollkonsolidierung |
EX-COAL Sp. z o.o. | Vollkonsolidierung |
K-Construction Sp. z o.o. * | Vollkonsolidierung |
OOO Famur (Russland) | Vollkonsolidierung |
TOO Famur (Kasachstan) | Vollkonsolidierung |
Taian Famur Coal Mining Equipment Service Co. Lts (China) | Vollkonsolidierung |
Hansen Sicherheitstechnik AG (Deutschland) | Vollkonsolidierung |
Kopex Africa (Pty) Ltd (Südafrika) | Vollkonsolidierung |
Hansen and Genwest (Pty) Ltd (Südafrika) | Vollkonsolidierung |
Air Reliant (Pty) Ltd (Südafrika) | Vollkonsolidierung |
Kopex MIN LIV (Serbien) * | Vollkonsolidierung |
Kopex MIN (Serbien) | Vollkonsolidierung |
PT Kopex Mining Contractors (Indonesien) | Vollkonsolidierung |
Mining Equipment Finance Sp. z o.o. ** | nach Equity-Methode |
Famak SA (vormals Famur Famak SA) * | nach Equity-Methode |
Pemug Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
Fugo Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
Fugo II Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
Biuro Projektów I Realizacji Inwestycji Separator Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
Biprocemwap Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
SKW Biuro Projektowo - Techniczne Sp. z o.o. * | nach Equity-Methode |
* - Veränderungen in der Gruppe mit Einfluss auf die Konsolidierung:
Die K-Construction, wurde am 20. März 2020 außerhalb der Gruppe veräußert, die Finanzdaten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaft beinhalten die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum, in dem die Gesellschaft Teil der Strukturen der Famur Gruppe war.
Die Kopex MIN LIV aus Serbien wurde am 9. September 2020 außerhalb der Gruppe veräußert, die Finanzdaten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaft beinhalten die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum, in dem die Gesellschaft Teil der Strukturen der Famur Gruppe war.
Die Relt wurde am 8. Dezember 2020 außerhalb der Gruppe veräußert, die Finanzdaten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaft beinhalten die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum, in dem die Gesellschaft Teil der Strukturen der Famur Gruppe war.
Am 25. Februar 2020 hat das Amtsgericht in Opole, VIII. Wirtschaftsabteilung, die oben genannte Eintragung der Herabsetzung und Erhöhung des Grundkapitals der FAMAK (vormals Famur Famak) vorgenommen. Infolgedessen verringerte sich der Anteil der FAMUR SA an der Aktionärsstruktur der FAMAK auf 31,88 % und die FAMUR S.A. war somit kein herrschendes Unternehmen gegenüber FAMAK S.A. (vormals Famur Famak SA), die das herrschende Unternehmen der gesamten FAMAK Gruppe ist, einschließlich der Unternehmen: Pemug Sp. z o.o., Fugo Sp. z o.o., Fugo II Sp. z o.o., Biuro Projektów I Realizacji Inwestycji Separator Sp. z o.o., Biprocemwap Sp. z o.o., SKW Biuro Projektowo - Techniczne Sp. z o.o. Die Gruppe FAMAK S.A. (vormals Famur Famak S.A.) wurde seit dem Zeitpunkt der Eintragung zum assoziierten Unternehmen und ist seither nach der Equity-Methode zu konsolidieren.
Am 6. August 2020 hat das Amtsgericht in Opole, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, eine Eintragung über die Umwandlung der FUGO S.A. mit Sitz in Kluczbork in die FUGO II Sp. z o.o. mit Sitz in Kluczbork vorgenommen.
Am 30. November 2020 hat das Amtsgericht in Opole, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, eine Eintragung über den Zusammenschluss von FAMAK S.A. (vormals Famur Famak S.A.) (das übertragende Unternehmen - die Umfirmierung soll erst 2021 erfolgen) mit der SKW Biuro Projektowo - Techniczne Sp. z o.o. (das übernommene Unternehmen).
** - assoziiertes Unternehmen
11. Geschäftssegmente und aufgegebene Geschäftsbereiche
11.1. Branchensegmente
Bis Ende 2019 hat die Gruppe über vier Geschäftsbereiche berichtet:
• Das Geschäftsfeld Underground umfasste die Produktion und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten des Strebbausystems, Teilschnittmaschinen, Untertagetransport, Bandförderern und Hilfsgeräten.
• Das Geschäftsfeld Surface umfasste die Herstellung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Umschlaggeräte und Krananlagen sowie die Erbringung von Planungs-, Konstruktions- und Ingenieurleistungen, im weitesten Sinne der Bergbauindustrie.
• Das Geschäftsfeld Elektrotechnik umfasste Bereiche der Planung und Fertigung von Stromversorgungs- und Verbindungsgeräten für Bergbaumaschinen, elektronischen Komponenten, Planung und Umsetzung von IT-Lösungen, Ausführung industrieller Automatisierungssysteme und -geräte sowie Integration von Versorgungssystemen und Regeltechnik.
• Das Geschäftsfeld Bergbauleistungen umfasste Planungs- und Ausführungsleistungen für Bergbaukonstruktionen sowie Bohrdienstleistungen, einschließlich Über- und Untertagebohrungen.
Die Veräußerung der Przedsiębiorstwo Budowy Szybów S.A. ("PBSz") im Mai 2019 außerhalb der FAMUR Gruppe und die Veräußerung der Kontrolle über die FAMAK S.A. einschließlich ihrer Tochterunternehmen ("FAMAK Gruppe") im Februar 2020 haben dazu geführt, dass die Geschäftsbereiche aus der Konzernsicht der FAMUR Gruppe keine Bedeutung mehr haben. In Folge der PBSz-Veräußerung ist der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsbereich Bergbauleistungen an gesamten Umsatzerlösen der Gruppe bereits im 2. Halbjahr 2019 unter 2%, gegenüber 12% im 1. Halbjahr 2019 und 13% für das gesamte Geschäftsjahr 2018 zurückgegangen. Die Veräußerung der Kontrolle über die FAMAK Gruppe, die für das Geschäftsfeld Surface zuständig war, hat dazu geführt, dass von März 2020 an weder die betrieblichen Erträge noch betrieblichen Aufwendungen der FAMAK Gruppe in den operativen Ergebnissen der FAMUR Gruppe erfasst werden. Der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik an den konsolidierten Umsatzerlösen der Gruppe belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7%. Gleichzeitig wird ein Großteil der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik im Zusammenhang mit Verträgen realisiert, die das Geschäftsfeld Underground mit Vertragspartnern abgeschlossen hat. Die oben erwähnten Kapitalveränderungen und die signifikante Verflechtung der Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Elektrotechnik mit dem Geschäftsfeld Underground haben den Entscheidungsprozess für die Ressourcenzuordnung, der auf den konsolidierten operativen Ergebnissen basiert, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund berichtet die Gruppe seit 2020 über ein operatives Geschäftsfeld.
Die Geschäftstätigkeit der Gruppe ist nicht saisonal geprägt.
11.2. Geschäftsbereiche nach geographischen Gebieten
Die Gruppe ist in Polen, Russland, in der Europäischen Union und in sonstigen Ländern tätig.
In der nachstehenden Tabelle wurden Angaben zu Absatzmärkten der Gruppe unabhängig vom Herkunftsland der verkauften Erzeugnisse oder Dienstleistungen dargestellt.
Umsatzerlöse | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Polen | 758 | 1.359 |
Russland und GUS | 261 | 524 |
Europäische Union | 39 | 146 |
Sonstige europäische Länder | 3 | 9 |
Sonstige (Amerika, Asien, Afrika, Australien) | 78 | 127 |
Gesamt | 1.139 | 2.165 |
Ausland, insgesamt | 381 | 806 |
Inland | 758 | 1.359 |
11.3. Auskunft zu Hauptkunden
Im Geschäftsjahr 2020 überstiegen die Umsatzerlöse an zwei Kunden jeweils 10 %. Die Kunden sind nicht mit der Gruppe verbunden. Die Höhe der Umsatzerlöse für diese Kunden war wie folgt:
PGG S.A.: 342 Mio. PLN
JSW S.A.: 195 Mio. PLN
Im Geschäftsjahr 2019 überstiegen die Umsatzerlöse an drei Kunden jeweils 10 %. Die Kunden sind nicht mit der Gruppe verbunden. Die Höhe der Umsatzerlöse für diese Kunden war wie folgt:
PGG S.A.: 522 Mio. PLN
JSW S.A.: 452 Mio. PLN
OOO POLSKIE MASZYNY (Russland): 247 Mio. PLN
11.4. Aufgegebene Geschäftsbereiche
In der Famur Gruppe wurden aufgegebene Geschäftsbereiche festgestellt. Die Gruppe hat ihre Geschäftstätigkeit bei ihren Tochterunternehmen in serbischen und indonesischen Märkten sowie ihre Produktionstätigkeit für den Bausektor aufgegeben.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgegebene Geschäftsbereiche | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen | 10 | 41 |
Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse, Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9 | 33 |
Bruttogewinn/ (-verlust) vom Umsatz | 1 | 8 |
Vertriebskosten | 0 | 2 |
Allgemeine Verwaltungskosten | 4 | 9 |
Gewinn/ (Verlust) vom Umsatz | -3 | -3 |
Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 5 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 0 | 8 |
Operatives Ergebnis | 3 | -6 |
Finanzerträge | 0 | 2 |
Finanzaufwendungen | 1 | 0 |
Bruttogewinn/ (-verlust) | 2 | -4 |
Ertragsteuern | 0 | -1 |
Jahresüberschuss | 2 | -3 |
Kapitalflussrechnung
Aufgegebene Geschäftsbereiche | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Cashflows aus der operativen Tätigkeit | -2 | -9 |
Cashflows aus der Investitionstätigkeit | 2 | 9 |
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 |
Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, insgesamt | 0 | 0 |
12. Erlöse aus Verträgen mit Kunden
12.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Nach IFRS 15 sind Erlöse in Höhe der Vergütung zu erfassen, die - nach Erwartungen des Unternehmens - ihm gegen die Übergabe der zugesagten Waren oder Dienstleistungen an Kunden zusteht.
Die Gruppe ist in der Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen und Anlagen tätig.
Verkauf von Waren
Soweit der Vertrag nur eine Leistungsverpflichtung - den Verkauf von Waren beinhaltet, werden Erlöse zum bestimmten Zeitpunkt angesetzt, d.h. zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die Ware an den Kunden (grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung).
- Variable Vergütung
Einige Verträge mit Kunden beinhalten Elemente mit variabler Gegenleistung, die sich aus Nachlässen, Rabatten und Strafzahlungen ergeben können. Ist in der im Vertrag bestimmten Vergütung ein variabler Vergütungsbestandteil enthalten, hat das Unternehmen nach IFRS 15 die Höhe der Gegenleistung zu schätzen, auf die es gegen die Übergabe der zugesagten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden berechtigt sein wird und erfasst als Transaktionspreis einen Teil oder die gesamte variable Gegenleistung nur in dem Umfang, für den es als hochwahrscheinlich anzusehen ist, dass keine Umkehrung eines erheblichen Betrags der zuvor erfassten kumulierten Erlöse zu dem Zeitpunkt erfolgt, wenn die Unsicherheit in Bezug auf die Höhe dieser variablen Beträge weggefallen ist.
- Garantieleistung
Die Gruppe gewährt Garantien für verkaufte Waren. Diese Garantien sind generell als eine Sicherstellung für den Kunden anzusehen, dass das gegebene Produkt mit der durch die Parteien vereinbarten Spezifikation übereinstimmt, und stellen keine zusätzliche Leistung dar. Der Großteil der bestehenden Garantien wird somit weiterhin nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und bedingte Vermögenswerte erfasst. Einige untypische Verträge mit Kunden beinhalten allerdings erweiterte Garantien. Nach IFRS 15 stellen solche Garantieleistungen eine getrennte Leistung dar, die als eine Leistungsverpflichtung zu erfassen ist, der ein Teil des Transaktionspreises zugeschrieben ist.
Verkauf eines Bündels von Waren und Dienstleistungen oder eines Bündels von mehreren Dienstleistungen, die zu unterschiedlicher Zeit erbracht werden
Der Transaktionspreis ist nach IFRS 15 aufgrund des verhältnismäßigen individuellen Kaufpreises der jeweiligen Leistungsverpflichtung zuzuschreiben.
Die von der Gruppe abgeschlossenen Verträge mit Kunden sind unwiderrufbar und der Vertragsgegenstand wird grundsätzlich an individuelle Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst. Der Übergang der Kontrolle erfolgt somit über einen Zeitraum hinweg, über den auch die Gruppe ihre Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Gruppe grenzt daher gemäß IFRS 15 die Umsatzerlöse aus Verkauf von Dienstleistungen ab, wobei die Umsatzerlöse nach der Methode der Messung des Leistungsfortschritts angesetzt werden. Der Fortschrittsgrad der Vertragsumsetzung wird als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten gemessen.
Die Gruppe setzt die Umsatzerlöse in Korrespondenz mit dem Bilanzposten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" an. Wenn das Unternehmen seine Verpflichtung erfüllt, indem Waren oder Dienstleistungen an den Kunden übergeben werden, bevor der Kunde den Transaktionspreis bezahlt oder ihn vor seinem Fälligkeitstermin begleicht, hat das Unternehmen nach IFRS 15 den Vertrag als ein Bestandteil der Vermögenswerte aus Verträgen darzustellen, bis auf alle Beträge, die als Forderungen dargestellt werden.
Von Kunden erhaltene Anzahlungen
Die Gruppe weist die von Kunden erhaltenen Anzahlungen unter "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" aus.
Nach IFRS 15 hat die Gruppe zu beurteilen, ob der Vertrag einen wesentlichen Finanzierungselement beinhaltet. Die Gruppe entschied eine praktische Lösung anzuwenden, nach der die zugesagte Vergütung nicht um den Einfluss des wesentlichen Finanzierungselements korrigiert wird, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwartet wird, dass der Zeitraum von der Übergabe der zugesagten Ware oder Dienstleistung an den Kunden bis zur Bezahlung für die Ware oder Dienstleistung durch den Kunden nicht ein Jahr überschreitet. Die Gruppe wird daher für kurzfristige Anzahlungen den wesentlichen Finanzierungselement nicht absondern lassen.
Bei Verträgen mit Kunden, bei denen der Zeitraum von der Übergabe der zugesagten Ware oder Dienstleistung an den Kunden bis zur Bezahlung für die Ware oder Dienstleistung ein Jahr überschreitet, wird von der Gruppe beurteilt, dass diese Verträge einen wesentlichen Finanzierungselement beinhalten. In der Gruppe lagen allerdings solche Verträge in der Berichtsperiode nicht vor.
12.2. Anforderungen in Bezug auf den Ausweis und Ansatz von Angaben
Die Gruppe stellte die erfassten Erlöse aus Verträgen mit Kunden in Aufteilung nach Kategorien dar, die den Einfluss der wirtschaftlichen Faktoren auf den Charakter, den Betrag, den Zahlungstermin und die Unsicherheit hinsichtlich der Erlöse und Cashflows widerspiegeln. Die Gruppe stellte zudem Angaben dar, die den Anwendern der Jahresabschlüsse ermöglichen die Verbindung zwischen der Darstellung der Erlöse in Aufteilung nach Kategorien und den Angaben über Erlöse, die die Gruppe für jeweilige Berichtssegmente erfasst, nachzuvollziehen.
In der nachstehenden Tabelle werden Erlöse aus Lieferungen und Leistungen je nach angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen dargestellt.
Umsatzerlöse | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) | 862 | 1.892 |
Erlöse aus Pachtverträgen (IFRS 16) | 277 | 273 |
Gesamt | 1.139 | 2.165 |
Die Verträge mit Kunden über die Lieferung von Bergbaumaschinen und -ausrüstungen sind individuell und unterscheiden sich in Bezug auf Zahlung und Durchführungszeiten. Im Allgemeinen beträgt die Durchführungszeit nicht mehr als 12 Monate.
In der nachstehenden Tabelle werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden in Aufteilung nach Kategorien dargestellt, die den Einfluss der wirtschaftlichen Faktoren auf den Charakter, Betrag, Zahlungstermin und die Unsicherheit hinsichtlich der Erlöse und Cashflows widerspiegeln.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Polen | 481 | 1.086 |
Russland und GUS | 261 | 524 |
Europäische Union | 39 | 146 |
Sonstige europäische Länder | 3 | 9 |
Sonstige (Amerika, Asien, Afrika, Australien) | 78 | 127 |
Gesamt | 862 | 1.892 |
Nach der Methode des Leistungsfortschritts erfasste Erlöse | 481 | 1.293 |
Sonstige Erlöse | 381 | 599 |
In der nachstehenden Tabelle werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, die mit den Erlösen aus Verträgen mit Kunden verbunden sind.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Vermögenswerte aus Verträgen | 107 | 277 |
Erhaltene Anzahlungen | 33 | 109 |
Die Vermögenswerte aus Verträgen beinhalten die zum Bilanzstichtag fälligen Beträge aus erbrachten Leistungen, die nach der Methode des Leistungsfortschritts berechnet werden.
Im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen lagen bei der Gruppe zum 31.12.2020 Leistungsverpflichtungen in Form von Lieferungen von Maschinen und Anlagen in Höhe von 101 Mio. PLN (225 Mio. PLN zum 31.12.2019) vor. Die zu Beginn des Berichtszeitraums im Saldo der Leistungsverpflichtungen enthaltenen Umsatzerlöse in Höhe von 135 Mio. PLN wurden im Berichtszeitraum realisiert. Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen, die bei der Gruppe zum 31.12.2019 vorlagen, sind aufgrund des Verlusts der Kontrolle über die Famak Gruppe keine Verbindlichkeiten der Gruppe mehr.
Die mit den Kunden vereinbarte Vergütung ist nicht variabel. Die Auslieferungen werden im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. Die Verträge enthalten kein wesentliches Finanzierungselement.
Keine der zum 31. Dezember 2019 erhaltenen Anzahlungen lag zum 31. Dezember 2020 noch vor.
13. Erlöse aus Pachtverträgen
Die Erlöse aus Pachtverträgen werden auf Basis von Pachtverträgen, hauptsächlich für Walzenlader, abgeschlossen mit Unternehmen aus der Bergbauindustrie realisiert. In Pachtverträgen werden tägliche Pachtraten festgelegt, die nicht indexiert sind und kein variables Element enthalten. Die Verträge werden auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Der Vertragsgegenstand steht im Eigentum des Verpächters (Konzernunternehmen). Nach Ablauf der Pachtzeit ist der Pächter verpflichtet, die Pachtsache an den Verpächter zurückzugeben. Pachtgegenstände sind gegen Schäden versichert. Wertangaben zu den gemieteten Walzenlader sind in der Anmerkung zu den Sachanlagen dargestellt.
In der nachstehenden Tabelle werden Fälligkeitstermine der undiskontierten Leasingzahlungen dargestellt:
In Mio. PLN | Stand zum 31.12.2020 | Stand zum 31.12.2019 |
Bis zu einem Jahr | 302 | 320 |
Von 1 bis zu 2 Jahren | 138 | 206 |
Von 2 bis zu 3 Jahren | 20 | 61 |
Von 4 bis zu 5 Jahren | 1 | 1 |
Buchwert zum Jahresende | 461 | 588 |
14. Aufwendungen nach Kostenarten
Aufwendungen nach Kostenarten | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Abschreibung | 177 | 182 |
Materialaufwand und Energieverbrauch | 358 | 818 |
Bezogene Leistungen | 130 | 445 |
Steuern und Gebühren | 10 | 16 |
Löhne und Gehälter | 209 | 315 |
Sozialversicherung und andere Leistungen | 56 | 74 |
Sonstige Aufwendungen nach Kostenarten | 21 | 33 |
Aufwendungen nach Kostenarten, insgesamt | 961 | 1.883 |
Bestandsänderung an Vorräten, Erzeugnissen und Rechnungsabgrenzungsposten | 18 | -44 |
Herstellkosten der Eigenleistungen (negativer Wert) | -154 | -181 |
Vertriebskosten (negativer Wert) | -21 | -40 |
Allgemeine Verwaltungskosten (negativer Wert) | -107 | -154 |
Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse | 697 | 1.464 |
15. Beschäftigung und Beschäftigungskosten
In der nachfolgenden Tabelle wurden Auskünfte zur durchschnittlichen Beschäftigung in Personen sowie zu Löhnen und Gehältern in der Gruppe (unter Berücksichtigung des Honorars an den Vorstand) dargestellt:
Beschäftigung | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Angestellte | 1.210 | 1.818 |
Arbeiter | 1.752 | 2.811 |
Mitarbeiter im Erziehungsurlaub | 7 | 7 |
Gesamt | 2.969 | 4.636 |
Lohnkosten | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Löhne und Gehälter | 209 | 315 |
Sozialversicherung | 51 | 62 |
Andere Leistungen an Arbeitnehmer | 5 | 12 |
Gesamt | 265 | 389 |
16. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten die gesamten Erträge und Aufwendungen, die mit der gewöhnlichen operativen Geschäftstätigkeit nicht unmittelbar verbunden sind, die aber ergebniswirksam sind (hauptsächlich: Schadenersatzleistungen, Reklamationen, Garantieleistungen).
16.1. Andere betriebliche Erträge
Andere betriebliche Erträge | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Erlöse aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte des Anlagevermögens | 6 | 1 |
Subvention | 15 | 1 |
Auflösung der Rückstellung für Strafen und Geldstrafen | 10 | 0 |
Auflösung sonstiger Rückstellung | 3 | 1 |
Steuerbescheide - Erstattungen | 16 | 0 |
Verschrottung | 8 | 8 |
Schadenersatzleistungen | 9 | 36 |
Andere | 12 | 12 |
Andere betriebliche Erträge | 79 | 59 |
* Im Zusammenhang mit der Einstellung des Steuerverfahrens, die in Anmerkung 19 näher beschrieben ist, hat das Finanzamt die im Geschäftsjahr 2019 gezahlten Steuern in Höhe von 11,6 Mio. PLN einschließlich Zinsen an Famur zurückerstattet. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Einstellung des Steuerverfahrens eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 4,7 Mio. PLN aufgelöst.
** Im April 2020 unterzeichnete die Famur Gruppe mit der sozialen Partei (Strona Społeczna) Vereinbarungen über die Anwendung von Lösungen, die im Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen zur Vorbeugung, Bewältigung und Bekämpfung von COVID-19 vorgesehen sind, über die Verkürzung der Arbeitszeit um 20 % und damit über die Senkung der Löhne um 20 % im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2020. Infolge der Beantragung von Unterstützung aus dem Anti-Krisen-Schutzschild der Regierung erhielten die Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2020 Subventionen in Höhe von 15 Mio. PLN, was einem Zuschlag auf die Gehälter für Mai, Juni und Juli entspricht.
*** Die Auflösung der Rückstellung in Höhe von 10 Mio. PLN ist auf die Verjährung von möglichen Ansprüchen, für die eine Rückstellung gebildet wurde, zurückzuführen.
16.2. Andere betriebliche Aufwendungen
Andere betriebliche Aufwendungen | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
vorgenommene Wertberichtigungen auf Sachanlagen | 7 | 23 |
vorgenommene Wertberichtigungen auf Vorräte | 13 | 29 |
gebildete Rückstellungen für Strafen und Geldstrafen | 1 | 0 |
gebildete Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 0 | 7 |
gebildete sonstige Rückstellungen | 3 | 38 |
Reparaturkosten | 38 | 49 |
Kosten der Demontage, der Abwicklung von Sachanlagen | 12 | 8 |
Schenkungen | 6 | 1 |
Strafen, Geldstrafen, Schadenersatzleistungen | 5 | 6 |
Umstrukturierungskosten | 11 | 0 |
Andere | 12 | 15 |
Andere betriebliche Aufwendungen | 98 | 176 |
* Die Umstrukturierungskosten stehen im Zusammenhang mit den Gruppenentlassungen, die aus der Liquidation der Niederlassungen in Rybnik und Piotrków Trybunalski resultieren, sowie mit der Optimierung der zentralen Supportfunktionen.
17. Finanzerträge und Finanzaufwendungen
17.1. Finanzerträge
Finanzerträge | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Dividenden und Gewinnbeteiligungen | 2 | 0 |
Zinsen | 27 | 22 |
Erlöse aus der Veräußerung von Investments | 3 | 7 |
Wertberichtigungen auf Investments | 2 | 0 |
Abrechnung der Termingeschäfte | 0 | 3 |
Sonstige | 4 | 3 |
Finanzerträge, insgesamt | 38 | 35 |
17.2. Finanzaufwendungen
Finanzaufwendungen | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Zinsen | 18 | 29 |
Wertberichtigungen auf Investments | 0 | 7 |
Wechselkursverluste | 2 | 1 |
Provisionen | 2 | 3 |
Abrechnung der Termingeschäfte | 11 | 0 |
Bankgebühren und -garantien | 1 | 6 |
Sonstige | 0 | 1 |
Finanzaufwendungen, insgesamt | 34 | 47 |
* Die Finanzaufwendungen für die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sind mit der Bewertung des Finanzinstruments Zinsswap (IRS) verbunden.
18. Ertragsteuern
18.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Die Steuerbelastung setzt sich aus der tatsächlichen und latenten Steuerbelastung. Die tatsächlichen und latenten Steuern sind ergebniswirksam, bis auf Steuern, die sich aus den Geschäften ergeben, die in sonstigen Gesamtgewinnen/-verlusten oder eigenkapitalwirksam erfasst werden.
Die tatsächliche Steuerbelastung ist aufgrund des Steuerergebnisses (der Bemessungsgrundlage) für das gegebene Geschäftsjahr zu ermitteln. Die tatsächlichen Steuern für die laufende und vorangegangene Periode sind als Verbindlichkeiten in der Höhe zu erfassen, die nicht bezahlt wurde.
Latente Ertragsteuern werden nach der Bilanzmethode als künftig zu zahlenden oder zu erstattenden Steuern ermittelt und resultieren aus Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den entsprechenden Steuerwerten. Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch wird basierend auf den Steuersätzen und Steuervorschriften ermittelt, die zur Realisierung des latenten Ertragsteuer-Erstattungsanspruchs und zur Begleichung der diesbezüglichen Verbindlichkeiten gelten.
Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch stellt Beträge dar, die in künftigen Perioden im Hinblick auf die negativen temporären Differenzen, die nicht verrechneten Verlustvorträge und Steuervergünstigungen bei Ertragsteuern abgezogen werden können. Soweit es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft Erlöse erzielt werden, die die Verwendung des latenten Ertragsteuer-Erstattungsanspruchs ermöglichen, ist der latente Ertragsteuer-Erstattungsanspruch zu erfassen.
Die Rückstellung für latente Ertragsteuer wird in Höhe der künftig zu zahlenden Ertragsteuern im Zusammenhang mit den positiven temporären Unterschieden angesetzt.
Als temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Buchwert eines Gegenstandes der Vermögenswerte und dessen Steuerwert anzusehen.
18.2. In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern
Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Ertragsteuern für laufende Berichtsperiode | 35 | 74 |
Latente Ertragsteuern | 29 | 7 |
Ertragsteuern | 64 | 81 |
Im Unternehmen des Emittenten wurde eine Außenprüfung im Bereich Ertragsteuern (poln. Körperschaftsteuer) für Geschäftsjahre 2013 - 2015 durchgeführt. Im September 2018 wurde die Außenprüfung mit der Vorlage des Prüfungsergebnisses abgeschlossen. Im vorgelegten Prüfungsergebnis hat die Steuerbehörde das Recht des Steuerpflichtigen, die Lizenzgebühren für die Nutzung des Warenzeichens "famur" als steuerliche Betriebskosten zu behandeln, beanstandet. Der Emittent war mit den Feststellungen der Steuerbehörde nicht einverstanden und hat seine Steuererklärungen nicht berichtigt und zugleich dem Prüfungsergebnis Einwände entgegengehalten. Da der Emittent die Feststellungen der Steuerbehörde beanstandete, wurde die Außenprüfung in das Steuerverfahren umgewandelt, das mit dem im August 2019 erlassenen Steuerbescheid beendet wurde. Aufgrund des Bescheids sind für die geprüften Steuerjahre 2013-2015 Steuerrückstände von insgesamt 11,6 Mio. PLN und Verzugszinsen in Höhe von 3,2 Mio. PLN entstanden, die von der Gesellschaft 2019 beglichen wurden. Infolge der eingelegten Rechtsmittel erließ der Leiter des Zoll- und Finanzamts für Kleinpolen in Krakau (Małopolski Urzad Celno-Skarbowy w Krakowie) im September 2020 einen Bescheid, mit dem der Bescheid vom August 2019 in vollem Umfang aufgehoben und das Verfahren in der Sache eingestellt wurden. Infolge der Entscheidung erstattete das Finanzamt der Gesellschaft die gezahlten Beträge im Jahr 2019 zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen. Infolgedessen hat die Gesellschaft Erlöse in Höhe von 22,4 Mio. PLN angesetzt, die wie folgt ausgewiesen werden:
- 11,6 Mio. PLN - zurückerstattete Steuern - sonstige betriebliche Erträge,
- 4,7 Mio. PLN - aufgelöste Rückstellung - sonstige betriebliche Erträge,
- 3,2 Mio. PLN - zurückerstattete Zinsen - Finanzerträge,
- 1,6 Mio. PLN - aufgelöste Rückstellung für Zinsen - Finanzerträge,
- 1,3 Mio. PLN - von dem Finanzamt bezahlte Zinsen an die Gesellschaft - Finanzerträge.
18.3. Überleitung des effektiven Ertragsteuersatzes
Überleitung des effektiven Ertragsteuersatzes | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Bruttogewinn | 252 | 333 |
Ertragsteuer | 64 | 81 |
Effektiver Ertragsteuersatz | 25% | 24% |
Dauerhafte Differenzen bei Einkünften, die nach steuerlichen Vorschriften keine steuerlichen Einkünfte darstellen, und bei Kosten, die keine steuerlichen Betriebsausgaben darstellen | -8 | -19 |
Ergebnis der Anwendung der in anderen Ländern anzuwendenden Steuersätze | 2 | 2 |
Bildung / Auflösung der Wertberichtigungen auf den latenten Ertragsteuer-Erstattungsanspruch (Wert der Bemessungsgrundlage) | 91 | 110 |
Ergebnis, korrigiert um Differenzen, mit denen der Nominalsteuersatz überleitet wird | 337 | 426 |
Nominal-Ertragsteuersatz | 19% | 19% |
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Wertberichtigung auf den latenten Ertragsteuer-Erstattungsanspruch in Höhe von 17 Mio. PLN aufgrund des umgesetzten Plans zur Umstrukturierung der Hansen AG und ihrer Tochtergesellschaften und der Unmöglichkeit, den Steueranspruch teilweise in Anspruch zu nehmen, vorgenommen.
19. Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch und Rückstellung für latente Ertragsteuern
19.1. Latenter Ertragsteuer-Erstattungsanspruch
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Stand des latenten Ertragsteuer-Erstattungsanspruchs zum Jahresende, insgesamt | 47 | 86 |
ergebniswirksam | 47 | 86 |
Leistungen an Arbeitnehmer | 4 | 7 |
zu verrechnende Verluste aus Vorjahren | 2 | 3 |
Verbindlichkeiten aus Zinsen | 2 | 2 |
nicht realisierte Wechselkursdifferenzen | 1 | 1 |
Wertberichtigungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte | 8 | 9 |
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte | 14 | 36 |
Rückstellungen für Garantieleistungen | 3 | 4 |
Abrechnung der Leasingverhältnisse | 0 | 1 |
nicht in Rechnung gestellte Kosten zum Vertrieb | 0 | 8 |
Rückstellung für Kohle und Deputate für Rentner | 3 | 3 |
Verluste aus langfristigen Verträgen | 0 | 1 |
Rückstellungen für sonstige Kosten | 7 | 0 |
Aktiva aus der Differenz zwischen dem Buchwert und Steuerwert der Sachanlagen | 3 | 5 |
Sonderwirtschaftszone-Befreiung (nicht in Anspruch genommener Teil) | 0 | 2 |
Andere | 0 | 4 |
gesamtergebniswirksam | 0 | 0 |
19.2. Rückstellung für latente Ertragsteuern
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Stand der Rückstellung für latente Ertragsteuern zum Jahresende, insgesamt | 9 | 17 |
ergebniswirksam | 8 | 16 |
Abrechnung der Leasingverhältnisse | 1 | 3 |
Strafen und Schadenersatzleistungen | 0 | 1 |
Rückstellung für die Differenz zwischen dem Buchwert und Steuerwert der Sachanlagen | 0 | 3 |
Wechselkursgewinne | 0 | 1 |
Ergebnis aus langfristigen Verträgen | 7 | 6 |
Andere | 0 | 2 |
eigenkapitalwirksam | 1 | 1 |
Versicherungsmathematische Bewertung | 1 | 0 |
Cashflow-Hedges (Sicherungsbilanzierung) | 0 | 1 |
20. Gewinn je Aktie
20.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gruppe weist den grundlegenden und verwässerten Gewinn je Aktie: für alle Arten Stammaktien, auf gleich sichtige Weise im Hinblick auf alle dargestellten Berichtsperioden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf. Die Verwässerung stellt eine Verminderung des Gewinns je Aktie unter Voraussetzung, dass es zur Umwandlung der in Aktien umwandelbaren Instrumente, Realisierung der Optionen oder Optionsscheine oder auch zur Ausgabe von Stammaktien als Folge der Erfüllung bestimmter Bedingungen kommt.
Ermittlung einer grundlegenden Kennzahl zum Gewinn je Aktie:
Gewinn vermindert um sämtliche Kosten, zusammen nach Belastung aus Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie nach Abzug der Dividenden aus Vorzugsaktien
Gewinn je Aktie = Gewinn vermindert um sämtliche Kosten, zusammen nach Belastung aus Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie nach Abzug der Dividenden aus Vorzugsaktien / gewogenes Mittel der im Laufe der gegebenen Periode eingetretenen Anzahl von Aktien
Ermittlung der Kennzahl zum verwässerten Gewinn je Aktie:
Jahresüberschuss vermindert um sämtliche Kosten, zusammen nach Belastung aus Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie nach Abzug der Dividenden aus Vorzugsaktien für die gegebene Periode, erhöht um in der gegebenen Periode ausgewiesene Dividenden und Zinsen nach Besteuerung, die sich auf die potentiell verwässerten Stammaktien beziehen, und korrigiert um andere Entwicklungen der Erträge und Kosten, die sich aus der Entwicklung der potentiell verwässerten Stammaktien ergeben würden
verwässerter Gewinn je Aktie = Jahresüberschuss vermindert um sämtliche Kosten, zusammen nach Belastung aus Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie nach Abzug der Dividenden aus Vorzugsaktien für die gegebene Periode, erhöht um in der gegebenen Periode ausgewiesene Dividenden und Zinsen nach Besteuerung, die sich auf die potentiell verwässerten Stammaktien beziehen, und korrigiert um andere Entwicklungen der Erträge und Kosten, die sich aus der Entwicklung der potentiell verwässerten Stammaktien ergeben würden / gewogenes Mittel der Anzahl von Aktien, korrigiert um Anzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Umwandlung sämtlicher potentiell verwässerten Stammaktien in Stammaktien ausgegeben würden
Der grundlegende Gewinn je Aktie wird durch Teilung des Gewinns oder Verlusts, der auf gewöhnliche Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt (Zähler), durch das gewogenen Mittel der Anzahl von im Laufe der gegebenen Periode eingetretenen Stammaktien (Nenner) ermittelt.
Als Beträge, die auf gewöhnliche Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfallen, aus:
- dem Gewinn oder Verlust aus fortgeführten Geschäftsbereichen, der auf das herrschende Unternehmen entfällt,
und
- dem Gewinn oder Verlust, der auf das herrschende Unternehmen entfällt,
gelten zur Ermittlung des grundlegenden Gewinns je Aktie die obigen Beträge, korrigiert um Vorzugsdividenden nach Besteuerung, Differenzen aus der Abrechnung der Vorzugsaktien und um andere ähnliche Zuflüsse der Vorzugsaktien, die als Kapitalinstrumente klassifiziert werden.
20.2. Ermittlung des Gewinns je Aktie
Zur Ermittlung des Gewinns je Stammaktie wurde als Anzahl von Aktien das gewogene Mittel der Anzahl von Stammaktien, die im Laufe der gegebenen Periode vorliegen, angenommen.
Gewinn je Aktie | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen zur Ermittlung des Gewinns je Aktie | 188 | 252 |
Jahresüberschuss zur Ermittlung des Gewinns je Aktie | 190 | 249 |
Gewogener Mittel der Anzahl von Aktien | 574.763.212 | 574.763.212 |
Jahresüberschuss je Stammaktie für fortgeführte Geschäftsbereiche (in PLN) | 0,33 | 0,43 |
Jahresüberschuss je Stammaktie (in PLN) | 0,33 | 0,43 |
Verwässerter Jahresüberschuss je Stammaktie für fortgeführte Geschäftsbereiche (in PLN) | 0,33 | 0,43 |
Verwässerter Jahresüberschuss je Stammaktie (in PLN) | 0,33 | 0,43 |
21. Firmenwert
21.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Der im Rahmen des Zusammenschlusses von Unternehmen übernommene Firmenwert entspricht der durch das übernehmende Unternehmen getätigten Zahlung für die erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus Vermögenswerten, die weder einzeln identifizierbar noch zu erfassen sind.
Der bei der Konsolidierung entstandene Firmenwert resultiert daraus, dass zum Tag des Erwerbs ein Überschuss entsteht, als der Preis für die Übernahme des Unternehmens den beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Passiva der Tochterunternehmen, der assoziierten Unternehmen oder des Joint Ventures zum Erwerbstag übersteigt.
Sollte der Erwerbspreis niedriger als der beizulegende Zeitwert der übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte netto des Unternehmens sein, ist die Differenz nach Bestimmungen von IFRS 3 als Erlös in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Periode, in der der Erwerb erfolgte, zu erfassen.
21.2. Jährlicher Werthaltigkeitstest (Impairment Test)
Der im Rahmen des Zusammenschlusses von Unternehmen übernommene Firmenwert wird nicht abgeschrieben. Der Firmenwert ist mindestens ein Mal pro Jahr auf Wertminderung zu analysieren. Die eventuelle Wertminderung ist sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen und darf in künftigen Perioden nicht umgekehrt werden.
Der Firmenwert wird zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Der Firmenwert konzentriert sich auf das Segment Underground (Produkte und Dienstleistungen für den Untertagebau).
Im Laufe des Geschäftsjahres wurde ein Werthaltigkeitstest aufgrund des Vergleichs von Buchwerten mit erzielbaren Werten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, den der Firmenwert zugeordnet wurde, durchgeführt. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Geschäftsleitung genehmigten Finanzplänen für einen Zeitraum von fünf Jahren basieren. Der angewendete Diskontsatz betrug 8,04% (9,57% im Vorjahr). Der Fünf-Jahres-Ausblick trifft sichere Annahmen über die Marktaussichten für den Verkauf von Untertagebau, die auf der historischen Rentabilität und den Marktbedingungen basieren. Es wurde ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang der Umsatzerlöse von 4 % und eine durchschnittliche jährliche operative Rentabilität von 11 % angenommen. Es wurde von einer Unternehmensfortführung über den Prognosezeitraum hinaus ausgegangen - die Formel der ewigen Rente wurde verwendet, um den Restwert unter der Annahme zu ermitteln, dass kein Umsatzwachstum stattfindet.
Es wurde festgestellt, dass keine Wertminderung bei dem Firmenwert vorliegt, so dass keine Wertberichtigungen auf den Firmenwert erforderlich waren. Die Sensitivitätsanalyse für die wahrscheinlichen Werte einer Änderung des Diskontierungssatzes und einer Änderung des Umsatzwachstums zeigt ebenfalls, dass keine Wertberichtigungen auf den Firmenwert erforderlich sind.
Zum 31. Dezember 2020 wurden keine Wertberichtigungen aus Wertminderung des Firmenwerts vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Rahmen eines Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2019 eine Wertberichtigung auf den Firmenwert für das damals bestehende Segment in Höhe von 60 Mio. PLN gebildet.
22. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
22.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Ein immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen aus ihm künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, der dem gegebenen Vermögenswert zugeordnet werden kann und wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten des gegebenen Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.
Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Zugang (erstmalig) mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Immaterielle Vermögenswerte werden planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungssätze wurden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte werden linear abgeschrieben. Die bei der Gruppe angewendeten Abschreibungszeiträume stellen sich wie folgt dar:
Entwicklungskosten | von 1 bis zu 5 Jahren |
Warenzeichen | von 1 bis zu 5 Jahren |
Software | von 1 bis zu 2 Jahren |
Vermögenswerte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 10 Tsd. PLN werden nicht als immaterielle Vermögenswerte erfasst und werden auch nicht abgeschrieben. Die Ausgaben für den Erwerb dieser Vermögenswerte werden im Monat deren Aktivierung (Übergabe zur Nutzung) als Kosten erfasst. Zum Bilanzstichtag lagen in der Gruppe keine Voraussetzungen für eine Wertminderung vor.
22.2. Tabelle zu Entwicklungen bei immateriellen Vermögenswerten
Entwicklungskosten | Erworbene Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Vermögenswerte | Andere | Investitionen | Gesamt | |
Stand zum 1.1.2020 | |||||
Anschaffungs-/Herstellungskosten | 56 | 29 | 52 | 14 | 151 |
Abschreibung * | 54 | 27 | 27 | 7 | 115 |
Restbuchwert | 2 | 2 | 25 | 7 | 36 |
Zugänge | 7 | 1 | 0 | 10 | 18 |
Abgänge | 1 | 0 | 3 | 15 | 19 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibung | 2 | 1 | 9 | 0 | 12 |
Wertberichtigungen - Zuführungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Wertberichtigungen - Verminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand zum 31.12.2020 | |||||
Restbuchwert | 6 | 2 | 13 | 2 | 23 |
Anschaffungs-/Herstellungskosten | 58 | 29 | 50 | 6 | 143 |
Abschreibung * | 52 | 27 | 37 | 4 | 120 |
Entwicklungskosten | Erworbene Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Vermögenswerte | Andere | Investitionen | Gesamt | |
Stand zum 1.1.2019 | |||||
Anschaffungs-/Herstellungskosten | 55 | 30 | 63 | 15 | 163 |
Abschreibung * | 52 | 29 | 26 | 6 | 113 |
Restbuchwert | 3 | 1 | 37 | 9 | 50 |
Zugänge | 1 | 3 | 13 | 5 | 22 |
Abgänge | 1 | 0 | 3 | 5 | 9 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibung | 2 | 2 | 10 | 0 | 14 |
Wertberichtigungen - Zuführungen | 0 | 0 | 12 | 2 | 74 |
Wertberichtigungen - Verminderungen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Stand zum 31.12.2019 | |||||
Restbuchwert | 2 | 2 | 25 | 7 | 36 |
Anschaffungs-/Herstellungskosten | 56 | 29 | 52 | 14 | 151 |
Abschreibung * | 54 | 27 | 27 | 7 | 115 |
23. Sachliche Gegenstände des Anlagevermögens
23.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Sachliche Gegenstände des Anlagevermögens werden für Zwecke deren Verwendung bei Herstellung oder bei Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte aufgrund der Mietverträge gehalten und erwartungsgemäß länger als eine Berichtsperiode genutzt.
Bei Zugang jeder neuen Sachanlage ist der technische Dienst verpflichtet, soweit möglich, den wesentlichen Bestandteil der Sachanlage auszusondern und die Abschreibungsmethode festzulegen.
Der Buchwert der Sachanlagen wird nicht um laufende Wartungskosten für diese Vermögenswerte erhöht. Die Wartungskosten werden zum Zeitpunkt, zu dem sie angefallen sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als laufende Wartungskosten sind Arbeitskosten und Materialaufwand enthalten, sie können auch Kosten für kleinere Ersatzteile beinhalten.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden um angefallene Aufwendungen für die Verbesserung und Modernisierung erhöht, soweit die Aufwendungen einen getrennten Bestandteil der Sachanlage darstellen.
Die Sachanlagen werden zum Bilanzstichtag nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen und Wertberichtigungen aus dauerhafter Wertminderung bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen beinhalten deren Erwerbspreis oder die Herstellungskosten, erhöht um sämtliche Kosten, die mit dem Kauf und der Herstellung sowie Anpassung des Vermögenswerts an den Standort und die Bedingungen, die für die Aufnahme deren Nutzung erforderlich sind, unmittelbar verbunden sind.
Als sachliche Gegenstände des Anlagevermögens sind bei der Gesellschaft ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken enthalten. Da es keine Voraussetzungen dafür vorliegen, dass ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken, die hauptsächlich auf dem Gelände der Gesellschaft gelegen sind, zurückgenommen oder erneut werden können, wurde entschieden diese Rechte als Sachanlagen zu klassifizieren, die wie Grundstücke nicht abgeschrieben werden.
Die Sachanlagen werden linear unter Anwendung nachfolgender Abschreibungssätze abgeschrieben:
jährlicher Abschreibungssatz | |
Grundstücke und ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken | - |
Gebäude und Bauten | 2 - 10% |
Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus | 4 - 10% |
Heizkessel und -maschinen | 7% |
Allgemeine Anlagen und Maschinen | 3 -30% |
Sonderanlagen und -maschinen | 10 - 50% |
Technische Anlagen | 10 - 26% |
Transportmittel | 16 - 52% |
Werkzeuge, Geräte, Ausstattung | 16 - 30% |
Das Unternehmen berücksichtig bei der Wertermittlung des gegebenen abschreibungsfähigen Vermögenswerts nicht dessen Restwert. Der Restwert der Produktionsmaschinen und Anlagen ist nach Beurteilung des technischen Diensts unerheblich und vor diesem Hintergrund für die Ermittlung des abschreibungsfähigen Werts unwesentlich.
Die Vermögenswerte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 10 Tsd. PLN werden von Konzernunternehmen weder als Sachanlagen angesetzt noch abgeschrieben. Die Aufwendungen für den Erwerb dieser Vermögenswerte sind als Kosten im Monat deren Aktivierung (Übergabe zur Nutzung) anzusetzen.
Anlagen im Bau, die für Zwecke der Produktion, Vermietung oder für Verwaltungszwecke entstehen, werden in der Bilanz nach Herstellungskosten, vermindert um Wertberichtigungen aus Wertminderung ausgewiesen. Die Herstellungskosten sind um Fremdfinanzierungskosten und -gebühren zu erhöhen.
Die aufgrund eines Leasing-Vertrags gehaltenen Vermögenswerte werden über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer wie entsprechende eigene Vermögenswerte abgeschrieben, soweit keine Beschränkungen für die Nutzungsdauer über die Vertragslaufzeit auftreten.
Die sich aus dem Verkauf, der Liquidation oder Einstellung der Nutzung von Sachanlagen ergebenden Erlöse oder Ausgaben stellen eine Differenz zwischen den Umsatzerlösen und dem Restbuchwert dieser Sachanlagen dar und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sachanlagen, bei denen wesentliche Bestandteile ausgesondert werden können, sind mit jedem ausgesonderten Bestandteil getrennt abzuschreiben.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der jeweiligen Sachanlage wird aufgrund der gesammelten Erfahrung und Marktangaben von dem technischen Dienst festgelegt.
Die in der Bergbauindustrie aufgrund der mit Kunden abgeschlossenen Pachtverträge genutzten Schrämlader, die als Operating-Leasing klassifiziert ist, stellen einen wesentlichen Teil der Sachanlagen dar. Im Hinblick auf Extrembedingungen, unter denen die Schrämlader genutzt werden, ist davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer und somit der Abschreibungszeitraum der Pachtlaufzeit entspricht. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen in einem Bergwerk ist der Restwert der Schrämlader schwer einzuschätzen.
Die der Gesellschaft nach der Pachtlaufzeit zurückgegebenen Schrämlader werden durch den technischen Dienst bewertet, der bei der angemessenen Bewertung das Wissen über die zu bewertenden Schrämlader in Bezug auf die Arbeitsbedingungen im Bergwerk, Bedienungsweise, Vertragslaufzeit, potenzielle Wiederverwendung der Schrämlader zur Pacht in Anspruch nimmt.
Die von der Pacht zurückgewonnen Schrämlader, die weiter zur Nutzung wirtschaftlich geeignet sind und einer Sanierung und Wartung zwecks Wiederübergabe zur Pacht unterzogen werden, werden weiter abgeschrieben, soweit keine der in IAS 16 § 55 vorgesehenen nachfolgenden Voraussetzungen eintreten:
- sie wurden nicht zur Veräußerung nach IFRS 5 bestimmt,
- sie wurden nicht abgewickelt,
- sie wurden nicht voll abgeschrieben.
23.2. Zusammenstellung der sachlichen Gegenstände des Anlagevermögens
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Grundstücke (darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken) | 24 | 51 |
Gebäude und Bauten, Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus | 143 | 200 |
Technische Anlagen und Maschinen | 208 | 269 |
Transportmittel | 5 | 5 |
Andere Sachanlagen | 5 | 4 |
Sachanlagen, insgesamt | 385 | 529 |
Nutzungsrecht auf Vermögenswerte | 19 | 35 |
Anlagen im Bau | 37 | 34 |
Sachliche Gegenstände des Anlagevermögens, insgesamt | 441 | 598 |
23.3. Tabelle zu Entwicklungen bei Sachanlagen
Grundstücke (darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken) | Gebäude und Bauten und Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus | Technische Anlagen und Maschinen, die von Leasingnehmern genutzt werden | Transportmittel | Andere Sachanlagen | Sachanlagen, insgesamt | |
01.01.2020 | ||||||
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 51 | 297 | 428 | 423 | 25 | 29 |
Abschreibung | 0 | 97 | 339 | 243 | 20 | 25 |
Restbuchwert | 51 | 200 | 89 | 180 | 5 | 4 |
Zugänge | 0 | 13 | 20 | 95 | 3 | 2 |
Abgänge | 25 | 42 | 20 | 4 | 1 | -2 |
Umgliederung | -1 | -14 | -7 | 0 | 0 | -1 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | 0 | -5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibung | 0 | 11 | 24 | 121 | 2 | 2 |
Wertberichtigungen Zuführungen | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Wertberichtigungen Verminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
31.12.2020 | ||||||
Restbuchwert | 25 | 143 | 60 | 147 | 5 | 5 |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 26 | 202 | 301 | 447 | 16 | 24 |
Abschreibung | 1 | 59 | 242 | 300 | 11 | 19 |
Grundstücke (darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken) | |
01.01.2020 | |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1.253 |
Abschreibung | 724 |
Restbuchwert | 529 |
Zugänge | 133 |
Abgänge | 90 |
Umgliederung | -23 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | -5 |
Abschreibung | 160 |
Wertberichtigungen Zuführungen | 3 |
Wertberichtigungen Verminderungen | 0 |
31.12.2020 | |
Restbuchwert | 385 |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1.016 |
Abschreibung | 631 |
Grundstücke (darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken) | Gebäude und Bauten und Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus | Technische Anlagen und Maschinen, die von Leasingnehmern genutzt werden | Transportmittel | Andere Sachanlagen | Sachanlagen, insgesamt | |
01.01.2019 | ||||||
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 64 | 336 | 585 | 404 | 29 | 30 |
Abschreibung * | 1 | 97 | 463 | 276 | 23 | 25 |
Restbuchwert | 63 | 239 | 122 | 128 | 6 | 5 |
Zugänge | 0 | 12 | 30 | 169 | 3 | 3 |
Abgänge | 12 | 36 | 34 | 8 | 0 | 1 |
Umgliederung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibung | 0 | 15 | 36 | 109 | 4 | 3 |
Wertberichtigungen Zuführungen | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Wertberichtigungen Verminderungen | 0 | 0 | 0 | 10 | 0 | 0 |
31.12.2019 | ||||||
Restbuchwert | 51 | 200 | 89 | 180 | 5 | 4 |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 51 | 297 | 428 | 423 | 25 | 29 |
Abschreibung * | 0 | 97 | 339 | 243 | 20 | 25 |
Grundstücke (darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken) | |
01.01.2019 | |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1.448 |
Abschreibung * | 885 |
Restbuchwert | 563 |
Zugänge | 217 |
Abgänge | 91 |
Umgliederung | 1 |
Wechselkursdifferenzen aus Umrechnung | 0 |
Abschreibung | 167 |
Wertberichtigungen Zuführungen | 3 |
Wertberichtigungen Verminderungen | 10 |
31.12.2019 | |
Restbuchwert | 529 |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1.253 |
Abschreibung * | 724 |
Die Zugänge der Sachanlagen betrafen hauptsächlich die Investitionen für Schrämlader, die durch Bergbauwerke gepachtet werden.
Zum 31.12.2020 und zum 31.12.2019 lagen bei der Gruppe keine aufgenommenen Verbindlichkeiten zum Erwerb der sachlichen Gegenstände des Anlagevermögens vor.
24. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
24.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Zur Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wird bei der Gruppe das Bewertungsmodell nach beizulegendem Zeitwert (3. Stufe der Bewertungshierarchie) angewendet, da die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nach der Bestimmung von Sachanlagen zu klassifizieren sind - die Immobilie wird zur Zeit weder bei der Produktion, Lieferung noch bei Büroarbeiten verwendet, sondern als Quelle der Mieterlöse und wird zum Zuwachs des Immobilienwerts gehalten. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wird aufgrund der Bewertung des Immobilienwerts von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Bewertung der Immobilien erfolgte nach dem Vergleichswertverfahren und der Durchschnittspreisanpassungsmethode.
24.2. Zusammenstellung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Grundstücke, darunter ewige Nießbrauchrechte an Grundstücken | 25 | 11 |
Gebäude und Bauten | 28 | 16 |
Grundstücke, Gebäude und Bauten, insgesamt | 53 | 27 |
Nutzungsrecht auf Vermögenswerte | 9 | 16 |
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, insgesamt | 62 | 43 |
24.3. Entwicklungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 | |
Buchwert (Restbuchwert) zum Jahresbeginn | 27 | 91 |
Zuführungen | 47 | 3 |
Verminderungen | 21 | 67 |
Buchwert zum Jahresende | 53 | 27 |
Das Nutzungsrecht auf Vermögenswerte wurde ausführlicher in der Anmerkung zu Leasingverbindlichkeiten dargestellt.
Die Zuführungen im Geschäftsjahr 2020 sind auf die Umgliederung von Vermögenswerten aus den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und auf die Neubewertung von Immobilien zum beizulegenden Zeitwert durch einen unabhängigen Sachverständigen zurückzuführen.
Die Verminderungen im Geschäftsjahr 2020 sind auf die Umgliederung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte sowie auf den Verkauf von nicht mehr benötigten Vermögenswerten im Rahmen der Fortführung der Strategie zur Veräußerung von Immobilien, die nicht zum Kerngeschäft der Gruppe gehören, zurückzuführen.
24.4. Erlöse und Aufwendungen im Zusammenhang mit den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 | vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 | |
Mieteinnahmen | 2 | 2 |
unmittelbare Betriebskosten | 1 | 1 |
25. Investments bei Tochter- und assoziierten Unternehmen
25.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Gruppe Anteile und Aktien an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteile und Aktien an sonstigen Unternehmen, die ohne die Absicht der sofortigen Weiterveräußerung erworben wurden, ausgewiesen.
Investments bei nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen aus dauerhaften Wertminderungen bilanziert.
25.2. Zusammenstellung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte
Investments bei Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Wert der Anteile und Aktien an nicht in den Konzernabschluss mit einbezogenen Unternehmen | 3 | 3 |
Wert der Anteile der nach Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen * | 34 | 10 |
Gesamt | 37 | 13 |
Die Aufstellung der verbundenen Unternehmen wurde in der Einführung zum Jahresabschluss dargestellt.
Der Wert der Anteile und Aktien an nicht in den Konzernabschluss mit einbezogenen Unternehmen setzt sich aus Anteilen und Aktien an nachfolgenden Gesellschaften zusammen: Dams GmbH, Famur Institute Sp. z o.o., Mining Equipment Finance Sp. z o.o., Famak SA (vormals Famur Famak SA) und sonstige.
* Als Wert der Anteile der nach Equity-Methode konsolidierten Unternehmen sind Anteile an der Mining Equipment Finance Sp. z o.o. und Famak SA (vormals Famur Famak SA) enthalten.
Nach der Aktualisierung des Plans der Reorganisationsrichtungen und der Anpassung der Geschäftsannahmen des assoziierten Unternehmens Famur Famak S.A. an die Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise wurde im Geschäftsjahr 2020 eine Wertberichtigung auf die Aktien an diesem Unternehmen in Höhe von 10 Mio. PLN bis auf den erzielbaren Betrag vorgenommen, der nach der Discounted-Cashflow-Methode dieser Tochtergesellschaft berechnet wurde. Der Abzinsungssatz wurde in Höhe von 6,7 % angenommen. Basierend auf der erstellten Langfristprognose wurde ein 5-Jahres-Prognosezeitraum angesetzt, der von einem Rückgang der Umsatzerlöse von 35 % und einer Rentabilitätssteigerung von durchschnittlich 2 % pro Jahr ausgeht. Die Unternehmensfortführung nach dem Prognosezeitraum wurde angenommen - zur Ermittlung des Restwerts wurde die Formel der ewigen Rente unter der Annahme eines Umsatzwachstums in Höhe des Inflationsziels der NBP (2,5 %) angewendet.
Zum Bilanzstichtag lagen bei der Gesellschaft keine zum Handel gehaltenen oder zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte vor.
26. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
26.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Als langfristige finanzielle Vermögenswerte werden bei der Gruppe Anteile an Unternehmen angesetzt, die keine Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sind, die ohne Absicht eines sofortigen Weiterverkaufs erworben wurden, und zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet werden. Wenn eine verlässliche Bewertung nicht möglich ist, werden die Vermögenswerte zum Anschaffungswert angesetzt.
Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten wird auch der langfristige Anteil der gewährten Darlehen ausgewiesen. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich einer Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle erfasst.
Die Fremdwährungskredite werden mit dem von der Polnischen Nationalbank festgelegten Mittelkurs für die jeweilige Währung zum Bilanzstichtag bewertet. Die bei der Bewertung entstehenden Wechselkursdifferenzen werden als Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst.
26.2. Zusammenstellung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Anteile | 8 | 8 |
Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen vor allem Anteile an der Shan Dong Tagao Mining Equipment Manufacturing Co. Ltd. Die Gruppe weder beherrscht dieses Unternehmen noch übt sie eine gemeinschaftliche Führung aus.
27. Vorräte
27.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Vorräte werden nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder auch zum erzielbaren Nettoveräußerungswert, je nach dem, welcher dieser Beträge niedriger ist, erfasst.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte beinhalten sämtliche Einkaufskosten, Verarbeitungskosten und andere während der Lieferung der Vorräte zum aktuellen Ort und Stand angefallenen Kosten.
Als Herstellungskosten sind die mit dem Produktionsbetrieb unmittelbar verbundenen Kosten, sowie die systematisch zugeschriebenen, fixen und variablen mittelbaren Produktionskosten, die bei der Verarbeitung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in fertige Erzeugnisse angefallen sind. Zur Zuschreibung der fixen mittelbaren Produktionskosten den Verarbeitungskosten wird von der gewöhnlichen Produktionskapazität der Produktionsanlagen ausgegangen, die als Produktion auf einem mittleren Niveau verstanden wird, die erwartungsgemäß innerhalb von einigen Perioden unter gewöhnlichen Umständen und unter Berücksichtigung der Verluste bei Produktionskapazitäten aus geplanten Modernisierungsarbeiten zu erzielen ist.
Der Abgang der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wird nach der FIFO-Methode - "first in, first out" ermittelt. Bei Abgang der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wird die Methode einer detaillierten Kostenidentifizierung angewendet.
Bei Beschädigungen von Vorräten, vollem oder teilweise Verlust ihrer wirtschaftlichen Eignung sowie bei Senkung deren Verkaufspreise werden Wertberichtigungen auf Vorräte vorgenommen. Zum Bilanzstichtag werden die schwergängigen Vorräte auf deren Wertminderung geprüft. Die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Vorräte werden als Kosten der Periode erfasst, in der die Wertberichtigung gebildet oder aufgelöst wurde.
27.2. Vorräte und Wertberichtigungen auf Vorräte
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 100 | 139 |
Unfertige Erzeugnisse | 64 | 107 |
Fertige Erzeugnisse | 26 | 22 |
Waren | 39 | 35 |
Gesamt | 229 | 303 |
Entwicklungen der Wertberichtigungen auf Vorräte | 12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 |
Stand zum Jahresbeginn | 53 | 40 |
Zuführungen | 23 | 34 |
Verminderungen | 20 | 21 |
Stand der Wertberichtigungen auf Vorräte zum Jahresende | 56 | 53 |
28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
28.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Bei erstmaligem Ansatz werden Forderungen zum beizulegenden Zeitwert und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, vermindert um Wertberichtigungen aus dauerhafter Wertminderung bewertet. Die Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle aus Kreditzusagen sind gemäß IFRS 9 in Höhe von 12 monatigen erwarteten Kreditausfällen aus Kreditzusagen oder von erwarteten Kreditausfällen aus Kreditzusagen über die Laufzeit des Finanzinstruments zu bewerten. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die Gruppe ein vereinfachtes Verfahren angewendet und setzt die Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle aus Kreditzusagen in Höhe von erwarteten Kreditausfällen aus Kreditzusagen über die gesamte Laufzeit an. Die Gruppe hat das Ausfallrisiko anhand des vereinfachten Modells analysiert. Die Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Differenzen zwischen den gebildeten und aufgelösten Wertberichtigungen werden entsprechend als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Die in Fremdwährung lautenden finanziellen Forderungen werden zum Bilanzstichtag nach Mittelkurs der Polnischen Nationalbank für die gegebene Fremdwährung zu diesem Tag bewertet. Die aus der Bewertung entstandenen Wechselkursdifferenzen sind als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen zu erfassen.
Die kurzfristigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die angefallenen betrieblichen Kosten, die künftige Berichtsperioden betreffen.
28.2. Kurzfristige Forderungen und Wertberichtigungen aus dauerhafter Wertminderung
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 481 | 966 |
Sonstige Forderungen | 30 | 42 |
Kurzfristige Forderungen, insgesamt (netto) | 511 | 1.008 |
Wertberichtigungen | 147 | 157 |
Kurzfristige Forderungen, insgesamt (brutto) | 658 | 1.165 |
28.3. Entwicklungen der Wertberichtigungen auf kurzfristige Forderungen
12 Monate bis zum 31.12.2020 | |
Stand zum Jahresbeginn | 157 |
Zuführungen bei Wertberichtigungen (Bildung) | 20 |
Verminderungen bei Wertberichtigungen (Auflösung) | 30 |
Stand der Wertberichtigungen auf kurzfristige Forderungen zum Jahresende | 147 |
29. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
29.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Unter sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ist der kurzfristige Anteil der gewährten Darlehen, d.h. Darlehen mit Rückzahlungstermin bis zu 12 Monaten, ausgewiesen.
Bei erstmaligem Ansatz werden Darlehen zum beizulegenden Zeitwert und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung des Effektivzinsmethode, vermindert um Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle aus Kreditzusagen bewertet.
Die in Fremdwährung lautenden gewährten Darlehen werden zum Bilanzstichtag nach Mittelkurs der Polnischen Nationalbank für die gegebene Fremdwährung zu diesem Tag bewertet. Die aus der Bewertung entstandenen Wechselkursdifferenzen sind als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen zu erfassen.
29.2. Gewährte Darlehen
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Gewährte Darlehen an verbundene Unternehmen (Mining Equipment Finance Sp. z o.o.) | 0 | 5 |
Gewährte Darlehen an sonstige Unternehmen | 2 | 6 |
Gewährte Darlehen, insgesamt | 2 | 11 |
30. Andere kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte
30.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Unter sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, die die angefallenen betrieblichen Kosten beinhalten, die künftige Berichtsperioden betreffen.
30.2. Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Zinsen und Provisionen aus Krediten und Darlehen | 1 | 1 |
Versicherungen | 5 | 4 |
abzugrenzende Auftragsaufwendungen | 2 | 3 |
sonstige abzugrenzende Gebühren | 1 | 4 |
Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten, insgesamt | 9 | 12 |
31. Zahlungsmittel
31.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Zahlungsmittel werden zum Nominalwert ausgewiesen. Sie beinhalten Kassenbestand, Bankguthaben und Termineinlagen bei der Bank mit Fälligkeitsfrist bis zu drei Monaten.
Die in Fremdwährung lautenden Zahlungsmittel werden zum Bilanzstichtag nach Mittelkurs der Polnischen Nationalbank für die gegebene Fremdwährung zu diesem Tag bewertet. Die Wechselkursdifferenzen sind als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen zu erfassen.
32. Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte des Anlagevermögens und damit verbundene Verbindlichkeiten
32.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Die Vermögenswerte des Anlagevermögens, deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist, für die ein aktives Programm zur Suche eines Käufers besteht und bei denen der Verkaufsplan voraussichtlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein wird, werden als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte des Anlagevermögens klassifiziert und die Abschreibung wird eingestellt.
Die Gesellschaft bewertet Vermögenswerte des Anlagevermögens, der als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wird, mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte der Tochterunternehmen | 12 | 18 |
Immobilien | 51 | 81 |
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, insgesamt | 63 | 99 |
Zur Veräußerung verfügbare Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen | 12 | 18 |
Gesellschaften, deren Vermögenswerte als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert werden:
Kopex MIN (Serbien)
PT Kopex Mining Contractors (Indonesien)
Im Geschäftsjahr 2020 verkaufte die Gruppe die Vermögenswerte und zugehörigen Verbindlichkeiten von Kopex MIN LIV (Serbien) und K-Construction, die zum 31. Dezember 2019 in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen wurden.
Der Rückgang der sonstigen Vermögenswerte des Anlagevermögens, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, ist im Wesentlichen auf die Umgliederung in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien infolge der Entscheidung zur Änderung des Verwendungszwecks der Vermögenswerte sowie auf Verkaufstransaktionen zurückzuführen.
33. Aktionäre der Famur SA
Die Aufstellung der Aktionäre, die mindestens 5% der Stimmrechte vertreten, wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Aktionär | Anzahl der Aktien | Anzahl der Stimmrechte in der Hauptversammlung |
Beteiligung
(%) |
TDJ Equity I Sp. z o.o. * | 271.853.785 | 271.853.785 | 47,3% |
Nationale-Nederlanden OFE * | 61.799.000 | 61.799.000 | 10,8% |
OFE PZU ZŁOTA JESIEŃ | 22.300.000 | 22.300.000 | 3,9% |
FAMUR SA ** | 4.616 | 4.616 | 0,0% |
Sonstige | 218.805.811 | 218.805.811 | 38,1% |
Gesamt | 574.763.212 | 574.763.212 | 100% |
* Fonds verwaltet von Nationale-Nederlanden Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. d.h.: Nationale-Nederlanden Otwarty Fundusz Emerytalny ("OFE") und Nationale-Nederlanden Dobrowolny Fundusz Emerytalny ("DFE")
** mittelbar über Tochtergesellschaften
34. Grundkapital
Das Grundkapital wird zum Nominalwert der nach Satzung der Gesellschaft ausgegebenen und im Landesgerichtsregister (KRS) eingetragenen Aktien ausgewiesen. Für jegliche Änderungen am Grundkapital ist es grundsätzlich erforderlich, dass bei allen Geschäften und Handlungen, die zur Feststellung, Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals führen, zuvor ein Auszug aus dem Gerichtsregister eingeholt wird, der die Eintragung der Änderungen und die aktuelle Höhe des Grundkapitals nachweist. Die Erhöhung des Grundkapitals kann durch die Änderung der Satzung oder mit der Ausgabe von neuen Aktien oder durch Erhöhung des Nominalwerts der bestehenden Aktien, Verschmelzung der Aktien oder teilweise Einziehung der Aktien erfolgen. Als Grundkapital der Gruppe ist das Grundkapital des herrschenden Unternehmens zu behandeln. Das Grundkapital ist sowohl zum 31. Dezember 2020 als auch zum 31. Dezember 2019 voll geleistet.
Stand zum 31. Dezember 2020
Serie /Ausgabe | Art der Aktien | Anzahl der Aktien in Stück |
A | Inhaberaktien / ohne Vorrechte | 432.460.830 |
B | Inhaberaktien / ohne Vorrechte | 49.039.170 |
C | Inhaberaktien / ohne Vorrechte | 4.970.000 |
D | Inhaberaktien / ohne Vorrechte | 43.677.000 |
E | Namensaktien / ohne Vorrechte | 29.293.500 |
F | Inhaber-Stammaktien / ohne Vorrechte | 15.322.712 |
Anzahl der Aktien insgesamt in Stück | 574.763.212 | |
Grundkapital, insgesamt in Tsd. PLN | 5.747.632,12 | |
Nominalwert je Aktie | 0,01 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Anzahl der Aktien in Stück | 574.763.212 | 574.763.212 |
35. Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen
35.1. Gewinnrücklagen aus dem Verkauf von Aktien über deren Nominalwert
Die Gewinnrücklagen aus dem Verkauf von Aktien Serie B, C, D und E über deren Nominalwert beliefen sich zum 31. Dezember 2020 sowie zum 31. Dezember 2019 auf 546.803 Tsd. PLN.
35.2. Sonstige Kapitalrücklagen
Zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2020 wurde die Verwendung der sonstigen Kapitalrücklagen nicht bestimmt.
36. Thesaurierte Gewinne
Zum 31.12.2019 betrugen thesaurierte Gewinne, die auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfallen, 794 Mio. PLN und beinhalteten:
- den Gewinn der Gruppe für das laufende Geschäftsjahr, der auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfällt, von 185 Mio. PLN.
- versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfallen, von (-1) Mio. PLN
- thesaurierte Gewinne aus vorangegangenen Geschäftsjahren, die auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfallen, von 610 Mio. PLN.
37. Dividende
Am 29. Juni 2020 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Famur S.A. den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019 in vollem Umfang den Gewinnrücklagen zuzuführen.
Am 17. Juni 2019 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Famur S.A. Dividende auszuschütten. Der Wert der Dividende je Aktie betrug 0,53 PLN (304.622.055,88 PLN insgesamt). Der Tag der Dividende wurde für den 10. Juli 2019 festgelegt, die Ausschüttung wurde am 22. Juli 2019 durchgeführt.
38. Rückstellungen
38.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Zahlungstermin ungewiss sind. Die Konzerngesellschaften in der Gruppe bilden Rückstellungen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt werden:
• die Gruppe eine (rechtliche oder tatsächliche) Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert,
• es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einem Abfluss der Zahlungsmittel, die wirtschaftliche Nutzen verkörpern, führen wird,
• die Höhe dieser Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann.
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden unter Aufteilung in Rückstellungen für Jubiläumsprämien, Einmalzahlungen in Pensionsfällen und andere Leistungen an Arbeitnehmer, die hauptsächlich Rückstellungen für Kohledeputate und Rückstellungen für Prämien und Jubiläumsprämien an Arbeitnehmer beinhalten, ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden nach versicherungsmathematischen Methoden von einem unabhängigen Aktuar geschätzt. Die Auflösung der nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen erfolgt zum Tag, an dem sie sich als unnötig erweisen. Die Entstehung der Verbindlichkeiten, für die vorher eine Rückstellung gebildet wurde, führt dazu, dass die Rückstellung in Anspruch genommen wird.
Die Rückstellungen für Garantieleistungen sind zum Zeitpunkt des Verkaufs von Erzeugnissen nach der besten Schätzung der künftigen Kosten, die in der Garantiezeit von Konzerngesellschaften zu tragen sind, zu erfassen.
Zudem bildet die Gruppe Rückstellungen für sonstige Risiken, darunter für Steuerrisiko und das Risiko der Vertragsstrafen.
38.2. Zusammenstellung der Rückstellungen
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Langfristige Rückstellungen, darunter | 30 | 38 |
Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer - langfristig | 22 | 28 |
Rückstellung für Garantieleistungen - langfristig | 8 | 10 |
Kurzfristige Rückstellungen, darunter | 21 | 80 |
Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer | 5 | 15 |
Rückstellung für Garantieleistungen | 7 | 11 |
Rückstellung für Strafen | 3 | 27 |
Rückstellung für sonstige Kosten | 3 | 2 |
Sonstige Rückstellungen | 3 | 25 |
Kurzfristige Rückstellungen, insgesamt | 51 | 118 |
38.3. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Grundlegende Annahmen für die versicherungsmathematische Bewertung:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
erwartete Lohnsteigerungsrate | 1,8% - 2,5% | 2,5% |
Kapitalrendite | 1,2% | 2,0% |
Mobilitätsfaktor | 4% - 13,0% | 6,65% - 13,0% |
Bestandsänderung der langfristigen Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer:
Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer - langfristig | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Stand zum Jahresbeginn | 28 |
Rückstellungen für Jubiläumsprämien | 8 |
Rückstellungen für Pensionsleistungen | 5 |
Rückstellungen für andere Leistungen an Arbeitnehmer | 15 |
Bestandsänderung | -6 |
Bildung | |
Auflösung | 6 |
Stand zum Jahresende | 22 |
Rückstellungen für Jubiläumsprämien | 5 |
Rückstellungen für Pensionsleistungen | 5 |
Rückstellungen für andere Leistungen an Arbeitnehmer | 12 |
Bestandsänderung der kurzfristigen Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer:
Kurzfristige Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Stand zum Jahresbeginn | 15 |
Rückstellungen für Jubiläumsprämien | 2 |
Rückstellungen für Pensionsleistungen | 1 |
Rückstellungen für andere Leistungen an Arbeitnehmer | 12 |
Bestandsänderung | -10 |
Bildung | 7 |
Auflösung | 3 |
Stand zum Jahresende | 5 |
Rückstellungen für Jubiläumsprämien | 1 |
Rückstellungen für andere Leistungen an Arbeitnehmer | 4 |
Die Überleitung des Saldos der leistungsorientierten Verpflichtungen, d. h. der Rückstellungen für Einmalzahlungen in Pensionsfällen, Rentenleistungen und Jubiläumsprämien, stellt sich wie folgt dar.
12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 | |
Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer zum Jahresbeginn | 14 | 23 |
Kosten für laufende Leistungen | 1 | |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Neubewertung und Änderungen der Annahmen | -1 | 1 |
Bezahlte Leistungen | -3 | -5 |
Verlust der Kontrolle (Beherrschung) | -1 | -6 |
Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer zum Jahresende | 9 | 14 |
Sensitivitätsanalyse für die Änderung der wichtigsten Annahmen | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Kapitalrendite +1 im Vergleich zu den Annahmen | 9 | 13 |
Kapitalrendite -1 im Vergleich zu den Annahmen | 10 | 15 |
Lohn- und Kohlepreissteigerungsrate +1 im Vergleich zu den Annahmen | 10 | 15 |
Lohn- und Kohlepreissteigerungsrate -1 im Vergleich zu den Annahmen | 9 | 13 |
38.4. Sonstige Rückstellungen
Bestandsänderung - sonstige langfristige Rückstellungen | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Stand zum Jahresbeginn | 10 |
Rückstellungen für Garantien und Reklamationen | 10 |
Bestandsänderung | -2 |
Auflösung | 2 |
Stand zum Jahresende | 8 |
Rückstellungen für Garantien und Reklamationen | 8 |
Bestandsänderung - sonstige kurzfristige Rückstellungen | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Stand zum Jahresbeginn | 65 |
Rückstellungen für Garantien und Reklamationen | 11 |
Rückstellungen für Strafen | 27 |
Rückstellungen für sonstige Kosten | 27 |
Bestandsänderung | -44 |
Bildung | 5 |
Auflösung | 49 |
Stand zum Jahresende | 21 |
Rückstellungen für Garantien und Reklamationen | 7 |
Rückstellungen für Strafen | 3 |
Rückstellungen für sonstige Kosten | 11 |
39. Finanzielle Verbindlichkeiten
39.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden Kredite und erhaltene Darlehen zum beizulegenden Zeitwert und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, bis auf kurzfristige Verbindlichkeiten, die in Höhe der fälligen Zahlung erfasst werden.
Als eine kurzfristige Verbindlichkeit ist der Kreditteil und Zinsen zu erfassen, die innerhalb von 12 Monaten fällig sind. Der Kontokorrentkredit ist als kurzfristige Verbindlichkeiten anzusetzen, unabhängig davon, über welche Laufzeit der Vertrag abgeschlossen wurde und wann der Kredit endgültig zurückzuzahlen ist.
39.2. Zusammenstellung der Kredite, Darlehen und Anleihen
Finanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 437 | 482 |
Kredite und Darlehen | 2 | 0 |
Anleihen | 401 | 398 |
Leasingverhältnisse | 26 | 61 |
Rückkauf von Forderungen | 8 | 23 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 42 | 340 |
Kredite und Darlehen | 2 | 174 |
Anleihen | 111 | |
Leasingverhältnisse | 5 | 8 |
Rückkauf von Forderungen | 35 | 47 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, insgesamt | 479 | 822 |
39.3. Bankkredite und Darlehen
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Nicht in Anspruch genommener Kreditrahmen | 492 | 336 |
Alle in Anspruch genommenen Kreditrahmen sind besicherte Kredite.
Die Zinssätze für Kredite, Darlehen und Anleihen sind variabel.
39.4. Anleihen Serie A
Im Januar 2016 hat Famur S.A. im Rahmen des Programms für abgesicherte Anleihen die Tranche A zum Nominalwert von 108 Mio. PLN ausgegeben. Die Verzinsung dieser Anleihen ist variabel nach WIBOR 6M zuzgl. Marge für jede 6-monatige Abrechnungsperiode.
Die im Depot registrierten Anleihen wurden mit der Code ISIN PLFAMUR00038 versehen. Der Ausgabetag von Anleihen Serie A ist der 12. Januar 2016. Die Anleihen Serie A wurden zum vorausgesetzten Rückkaufstag am 13. Januar 2020 zurückgekauft.
39.5. Anleihen Serie B
Im Juni 2019 hat Famur S.A. im Rahmen des Programms für abgesicherte Anleihen die Tranche B zum Nominalwert von 200 Mio. PLN ausgegeben. Die Verzinsung dieser Anleihen ist variabel nach WIBOR 6M zuzgl. Marge für jede 6-monatige Abrechnungsperiode.
Die im Depot registrierten Anleihen wurden mit der Code ISIN PLFAMUR00053 versehen. Der Ausgabetag von Anleihen Serie B ist der 27. Juni 2019. Der Rückkaufstag von Anleihen Serie B ist der 27. Juni 2024.
Die Gesellschaft sichert das Zinsrisiko durch einen Zinsswap (IRS) ab. Informationen zur Bewertung dieses Instruments sind in der Anmerkung zu den Finanzinstrumenten enthalten.
39.6. Finanzkennzahlen zur Ausgabe von Anleihen Serie B
Konzernangaben zur Ermittlung der Kennzahlen
1 Langfristige Kredite, Darlehen, Rückkauf von Forderungen und Anleihen | 411 |
2 Kurzfristige Kredite, Darlehen, Rückkauf von Forderungen und Anleihen | 37 |
3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 899 |
4 Eigenkapital | 1.682 |
5 Langfristige Rückstellungen | 30 |
6 Kurzfristige Rückstellungen | 21 |
7 Bilanzsumme | 2.492 |
8 EBITDA | 416 |
Ermittlung der Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2020
Bezeichnung der
Kennzahl |
Höhe der
Kennzahl |
Formel |
Kennzahl zur Kapitalisierung (WK) | 69,5% | (4+5+6) /7 * 100% |
Verschuldungskennzahl (WZ) | -1,08 | (1+2-3) /8 |
39.7. Absicherung der Kredite, Darlehen und Anleihen
Kredite, Darlehen und Anleihen | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
abgesichert | 0 | 285 |
nicht abgesichert | 405 | 398 |
Kredite, Darlehen und Anleihen, insgesamt | 405 | 683 |
Die obige Tabelle enthält Kredite, Darlehen und Anleihen, die zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten der Gruppe darstellen.
39.8. Verbindlichkeiten aus dem Rückkauf von Forderungen
Die Gruppe agiert auch als Partei der Verträge, kraft deren sie ihre Forderungen an Finanzinstituten verkauft hat. Bei fehlender Rückzahlung durch den Gläubiger, steht diesen Finanzinstituten das Regreßrecht gegenüber den Konzerngesellschaften zu. Die Gruppe hält nach Auffassung der Konzernleitung nach wie vor die gesamten Risiken und Nutzen aus Forderungen, die Gegenstand des Rückkaufs sind, sie erfasst daher die gegenständlichen Forderungen weiterhin unverändert, wobei die Transaktion des Forderungsverkaufs als Finanzierungsvertrag erfasst wird. Infolgedessen werden finanzielle Verbindlichkeiten aus der erhaltenen Vergütung von dem Käufer der gegenständlichen Forderungen angesetzt. Nach Auffassung der Konzernleitung ist das Risiko, dass ein Ereignis eintritt, durch das die Finanzinstituten das Regreßrecht in Anspruch nehmen können, gering, was zusätzlich auch durch die bisherige Auflistung der Rückzahlungen von verkauften Forderungen bestätigt.
40. Leasingverbindlichkeiten
40.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Zu Beginn des Leasingverhältnisses bewertet die Gruppe ihre Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich im Wesentlichen fester Leasingzahlungen) abzüglich zu zahlender Leasinganreize, variable Zahlungen, die von einem Index oder Zinssatz abhängen, und Beträge, die im Rahmen des garantierten Restwerts voraussichtlich zu zahlen sind. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung der Kaufoption durch die Gruppe mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, sowie Zahlungen von Vertragsstrafen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses eine Beendigung durch die Gesellschaft vorsehen. Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingung eintritt, die zu der Zahlung führt.
Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zu Beginn des Leasingverhältnisses, wenn der Leasingzinssatz nicht ohne weiteres ermittelt werden kann. Nach dem Anfangsdatum wird die Leasingverbindlichkeit um die Zinsen erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit neu bewertet, wenn es zu einer Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, einer Änderung der im Wesentlichen festgelegten Leasingzahlungen oder einer Änderung der Einschätzung hinsichtlich des Erwerbs der zugrunde liegenden Vermögenswerte kommt.
Kurzfristige Leasingverträge und Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die Gruppe wendet die Ausnahmeregelung zur Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverhältnissen auf ihre kurzfristigen Leasingverhältnisse an (d.h. Leasingverhältnisse, die eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger ab Vertragsbeginn haben und keine Kaufoption enthalten). Die Gruppe wendet die Ausnahmeregelung für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte auch auf geringwertige Leasingverhältnisse an. Leasingzahlungen im Rahmen von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über geringwertige Wirtschaftsgüter werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Bestimmung der Leasingdauer von Verträgen mit Verlängerungsoptionen
Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als die unkündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses, einschließlich der Zeiträume, die von der Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Option ausgeübt wird, und der Zeiträume, die von der Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Option nicht ausgeübt wird.
Nutzungsrecht an Vermögenswerten
Die Gruppe erfasst das Nutzungsrecht an Vermögenswerten zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht).
- Nutzungsrechte an Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertberichtigungen aus Wertminderung bewertet, bereinigt um etwaige Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten an Vermögenswerten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverpflichtungen, die anfänglich angefallenen direkten Kosten und alle am oder vor dem Anfangsdatum geleisteten Leasingzahlungen, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize. Sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gruppe übergeht, werden aktivierte Nutzungsrechte linear über den kürzeren der beiden Zeiträume, die geschätzte Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben. Nutzungsberechtigte Vermögenswerte unterliegen einer Wertminderung.
- Nutzungsrechte für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei der Gruppe liegen Leasingverträge für Maschinen, Fahrzeuge und unbefristete Nießbrauchrechte an Grundstücken vor.
40.2. Vermögenswerte aus Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten
Sachanlagen | Sachanlagen | Sachanlagen insgesamt | Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | |
Ewiges Nießbrauchrecht | Maschinen und Anlagen | Ewiges Nießbrauchrecht | Ewiges Nießbrauchrecht | |
zum 01.01.2020 | 32 | 3 | 35 | 16 |
Zuführungen | 0 | 2 | 2 | |
Verminderungen | 16 | 0 | 16 | 7 |
Abschreibung | 1 | 1 | 2 | |
Zinsaufwand | ||||
Leasinggebühren | ||||
zum 31.12.2020 | 15 | 4 | 19 | 9 |
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | Leasingverbindlichkeiten | |
Ewiges Nießbrauchrecht | ||
zum 01.01.2020 | 10 | 68 |
Zuführungen | 0 | 0 |
Verminderungen | 10 | 32 |
Abschreibung | ||
Zinsaufwand | 1 | |
Leasinggebühren | 6 | |
zum 31.12.2020 | 0 | 31 |
Sachanlagen | Sachanlagen | Sachanlagen insgesamt | Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | |
Ewiges Nießbrauchrecht | Maschinen und Anlagen | Ewiges Nießbrauchrecht | Ewiges Nießbrauchrecht | |
zum 01.01.2019 | 34 | 34 | 68 | 25 |
Zuführungen | 0 | 1 | 1 | 0 |
Verminderungen | 1 | 29 | 30 | 9 |
Abschreibung | 1 | 3 | 4 | 0 |
Zinsaufwand | ||||
Leasinggebühren | ||||
zum 31.12.2019 | 32 | 3 | 35 | 16 |
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | Leasingverbindlichkeiten | |
Ewiges Nießbrauchrecht | ||
zum 01.01.2019 | 0 | 93 |
Zuführungen | 10 | 13 |
Verminderungen | 0 | 33 |
Abschreibung | 0 | |
Zinsaufwand | 2 | |
Leasinggebühren | 7 | |
zum 31.12.2019 | 10 | 68 |
40.3. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Leasingkosten
12 Monate bis zum 31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2019 | |
Abschreibung der Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Vermögenswerten | 3 | 3 |
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | 1 | 2 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Gesamtbetrag | 4 | 5 |
Die Kosten im Zusammenhang mit dem Leasing von geringwertigen Vermögenswerten sowie Kosten im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr 2020 und im Vergleichszeitraum angefallen sind, waren unwesentlich.
41. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
41.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten sind bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu erfassen, bis auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, die in Höhe der fälligen Zahlung erfasst werden.
41.2. Zusammenstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 97 | 241 |
Verbindlichkeiten aus Vergütungen | 13 | 18 |
Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten | 35 | 41 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 22 | 27 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten insgesamt | 167 | 327 |
42. Nicht finanzielle Verbindlichkeiten
42.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Unter den nicht finanziellen Verbindlichkeiten weist die Gruppe erhaltene Anzahlungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und Erträge künftiger Perioden aus.
Erhaltene Anzahlungen werden zu historischen Anschaffungskosten bewertet. Als nicht monetäre Posten werden Anzahlung in Fremdwährung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen, die noch nicht angefallen sind, aber der Abrechnungsperiode gemäß dem Periodenprinzip zuzurechnen sind.
Erträge künftiger Perioden beinhalten insbesondere den Gegenwert der von Vertragspartnern erhaltenen flüssigen Mittel - wie Zuwendungen und Bürgschaften - die in künftigen Perioden abgerechnet werden.
Als Zuwendungen sind flüssige Mittel erfasst, die die Gruppe in den Jahren 2010-2012 als Mitfinanzierung der Europäischen Union im Rahmen des Operativen Programms Innovative Wirtschaft im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvorhabens, das den Ausbau und die Modernisierung des bestehenden Unternehmens betrifft, gewährt bekommen hat.
Die erhaltenen Zuwendungen betreffen die Mitfinanzierung der abschreibungsfähigen Vermögenswerte und werden durch die Berichtigung der Verminderung der Abschreibungen auf durch die Zuwendung mitfinanzierte Vermögenswerte des Anlagevermögens abgerechnet.
42.2. Zusammenstellung der nicht finanziellen Verbindlichkeiten
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Erhaltene Anzahlungen | 80 | 94 |
Passive Abgrenzungskosten, darunter | 10 | 17 |
Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Resturlaub | 5 | 10 |
voraussichtliche Auftragskosten | 4 | 6 |
Sonstige | 1 | 1 |
Erträge künftiger Perioden, darunter | 9 | 13 |
Zuwendungen | 9 | 9 |
Sonstige | - | 4 |
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten, insgesamt | 99 | 124 |
43. Von der Gruppe geleistete Vermögenssicherheiten
Buchwert der geleisteten Vermögenssicherheiten
Art der als Sicherheiten geleisteten Vermögenswerte | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Immobilien | 84 | 119 |
Vorräte | 0 | 11 |
Maschinen und Anlagen | 3 | 12 |
Gesamt | 87 | 142 |
44. Eventualverbindlichkeiten
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Eventualverbindlichkeiten | 164 | 142 |
Gewährte Garantien, darunter: | 163 | 141 |
Ausschreibungsgarantien | 10 | 15 |
Garantien für ordnungsgemäße Auftragsdurchführung | 85 | 102 |
Sonstige | 68 | 24 |
Sonstige | 1 | 1 |
45. Kapitalrisikomanagement
Die Gruppe ergreift Kapitalmanagementmaßnahmen um sicherzustellen, dass die der Gruppe angehörenden Unternehmen imstande sind, ihre Geschäftstätigkeit fortzuführen und zugleich Kapitalrendite durch Optimierung des Verhältnisses der Verschuldung zum Eigenkapital zu maximieren. Die allgemeine Geschäftsstrategie der Gruppe blieb unverändert.
Das Kapitalmanagement zielt darauf ab, die Unternehmensfortführung in solch einer Form und zu solch einem Umfang sicherzustellen, dass den Aktionären Kapitalrendite und allen Stakeholdern Nutzen garantiert werden, sowie die optimale Kapitalstruktur zwecks Herabsetzung der Finanzierungskosten aufrechterhalten werden kann. Um die Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten oder anzupassen, kann die Gruppe die Höhe der den Aktionären auszuschüttenden Dividende ändern, neue Aktien ausgeben, die Verschuldung erhöhen oder Vermögenswerte zwecks der Verschuldungsverminderung veräußern.
Die Gruppe überwacht das Kapital anhand der Verschuldungskennzahl. Diese Kennzahl wird als Verhältnis der Nettoverschuldung zum Kapitalgesamtwert errechnet. Die Nettoverschuldung wird als Summe der Verbindlichkeiten (inkl. Kredite, Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige), vermindert um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt. Der Kapitalgesamtwert wird als das in der Darstellung der Finanzlage ausgewiesene Eigenkapital zuzüglich Nettoverschuldung errechnet.
In der Kapitalstruktur der Gruppe ist die Verschuldung enthalten, die sich aus den unter Anmerkung Nr. 41 dargestellten Krediten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie aus dem auf Aktionäre des herrschenden Unternehmens entfallenden Kapital, darunter ausgegebenen Aktien und thesaurierten Gewinnen, zusammensetzt.
Zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 war die Gruppe allen Convenants aus den für sie verbindlichen Verträgen nachgekommen.
46. Finanzinstrumente
46.1. Ausgewählte Rechnungslegungsgrundsätze
Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente
Im Folgenden wurden Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente, der eingeschätzt werden kann, dargestellt:
• Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Bankguthaben und kurzfristige Bankkredite. Der Buchwert dieser Instrumente liegt im Hinblick auf ihre kurzen Fälligkeitsfriste dem beizulegenden Zeitwert nahe.
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Instrumente liegt im Hinblick auf ihren kurzfristigen Charakter dem beizulegenden Zeitwert nahe.
• Erhaltene Darlehen und Bankkredite. Der Buchwert dieser Instrumente liegt im Hinblick auf ihre variable aufgrund marktüblicher Prozentsätze festgesetzte Verzinsung dem beizulegenden Zeitwert nahe.
Finanzinstrumente wie Zinsswaps (nachfolgend IRS) werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, korrigiert um Transaktionskosten, und nachfolgend zum jeweiligen Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei das Ergebnis aus der Bewertung auf dem Laufenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wie Forward-Geschäfte für Absicherung der Wechselkurse wird für den Vermögenswert auf dem Niveau 2 als Input-Angaben, die sich von notierten für den gegebenen Vermögenswert beobachteten Preisen unterscheiden, eingeschätzt. Künftige Cashflows werden anhand der Wechselkurse aus Forward-Geschäften aufgrund des erzielten Wechselkurses der Forward-Geschäfte zum Ende des Berichtsjahres bewertet. Finanzinstrumente haben einen bestimmten (vertraglichen) Termin und daher sind sie zur jeweiligen Berichtsperiode zu bewerten. Das herrschende Unternehmen wendet Sicherungsbilanzierung an. Die Sicherungsbilanzierung betrifft Forward-Geschäfte, die nach angewendeten Grundsätzen effizient sind.
Hierarchie der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente.
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente können den nachfolgenden Bewertungsmodellen zugeordnet werden:
• Stufe 1: angebotene/notierte Preise (nicht korrigierte) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
• Stufe 2: Input-Angaben, die keine in der Stufe 1 angewendeten angebotenen Preise sind, die bei gegebenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowohl unmittelbar (z.B. als Preise) oder mittelbar (z.B. als Ableitung der Rückstellungen) beobachtbar sind,
• Stufe 3: Input-Angaben, die nicht auf beobachtbaren Marktpreisen (nicht beobachtbare Input-Angaben) basieren.
46.2. Aufstellung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente nach Klassen
Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019
Klasse der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Derivative Finanzinstrumente (Bewertung), darunter: | - | -11 | - |
Vermögenwerte | - | - | - |
Verbindlichkeiten | - | 11 | - |
Klasse der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Derivative Finanzinstrumente (Bewertung), darunter: | - | 1 | - |
Vermögenwerte | - | 1 | - |
Verbindlichkeiten | - | - | - |
46.3. Zusammenstellung derivativer Finanzinstrumente
Derivate (Gruppen der Finanzinstrumente) | Geplanter Realisierungstag | Wert künftiger Cashflows nach Terminkurs | Marktwert der Absicherungsgeschäfte (der dem beizulegenden Zeitwert entspricht) | Abgesichertes Risiko |
31.12.2020 | ||||
Forward - Verkauf EUR | 1. Quartal 2021 | 36 | 37 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf EUR | 2. Quartal 2021 | 22 | 23 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf USD | 3. Quartal 2021 | 3 | 3 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf RUB | 1. Quartal 2021 | 32 | 28 | Währungsrisiko |
IRS | 2. Quartal 2024 | 200 | 210 | Zinsrisiko |
31.12.2019 | ||||
Forward - Verkauf EUR | 1. Quartal 2020 | 241 | 235 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf EUR | 2. Quartal 2020 | 68 | 66 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf EUR | 3. Quartal 2020 | 35 | 34 | Währungsrisiko |
Forward - Verkauf EUR | 4. Quartal 2020 | 10 | 10 | Währungsrisiko |
Forward - Kauf USD | 1. Quartal 2020 | 1 | 1 | Währungsrisiko |
IRS | 1. Quartal 2020 | 108 | 108 | Zinsrisiko |
IRS | 2. Quartal 2024 | 200 | 201 | Zinsrisiko |
Der beizulegende Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente wie Forward-Geschäfte für Absicherung der Wechselkurse wird für den Vermögenswert auf dem Niveau 2 als Input-Angaben, die sich von notierten für den gegebenen Vermögenswert beobachteten Preisen unterscheiden, eingeschätzt. Künftige Cashflows werden anhand der Wechselkurse aus Forward-Geschäften aufgrund des erzielten Wechselkurses der Forward-Geschäfte zum Ende des Berichtsjahres bewertet. Finanzinstrumente haben einen bestimmten (vertraglichen) Termin und daher sind sie zur jeweiligen Berichtsperiode zu bewerten. Die Gruppe wendet Sicherungsbilanzierung an. Die Sicherungsbilanzierung betrifft Forward-Geschäfte, die nach angewendeten Grundsätzen effizient sind.
46.4. Finanzinstrumente nach Bilanzkategorien
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 511 | 1008 |
Gewährte Darlehen | 2 | 11 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 899 | 602 |
Finanzielle Vermögenswerte, insgesamt | 1.412 | 1621 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 167 | 327 |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 479 | 822 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, insgesamt | 646 | 1149 |
Nach Auffassung der Gruppe unterscheidet sich der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel, kurzfristigen Termineinlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kontokorrentkredite und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten hauptsächlich im Hinblick auf die kurze Fälligkeitsfrist nicht von deren Buchwert.
47. Ziele und Grundsätze für Finanzrisikomanagement
Das Finanzrisikomanagement zielt darauf ab, ungünstige Auswirkungen auf die Finanzlage der Gruppe und die mit der betriebenen Geschäftstätigkeit zusammenhängenden Risiken einzuschränken oder abzuschaffen, d.h. insbesondere:
• Ausfallrisiko - das Risiko, dass der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt,
• Liquiditätsrisiko - das Risiko, dass die Gruppe Schwierigkeiten mit der Begleichung ihrer Verbindlichkeiten haben wird,
• Marktrisiko - das Währungsrisiko, Zins- und Preisrisiko.
Das Hauptrisiko in der Gruppe ist vor allem mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Währungsrisiko, Ausfallrisiko) und mit Verbindlichkeiten aus aufgenommenen Krediten und Darlehen (Zinsrisiko) verbunden.
Die Gruppe ist bestrebt, die Auswirkungen diverser Risiken durch die Inanspruchnahme von natürlichen Absicherungsmechanismen auf ein Minimum zu reduzieren.
47.1. Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist mit dem betriebenen Hauptgeschäft verbunden. Die Unternehmen haben nach IFRS 7 einzelne dem Ausfallrisiko ausgesetzte Aktivposten, d.h. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen, gewährte Darlehen, Zahlungsmittel zu analysieren. Das Ausfallrisiko ergibt sich aus den abgeschlossenen Verträgen und ist mit dem potentiellen Eintritt folgender Ereignisse wie Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, Teilrückzahlung der Forderungen oder erhebliche Verzögerungen bei der Bezahlung von Forderungen bzw. Rückzahlung von gewährten Darlehen verbunden.
Da die Gruppe auf dem inländischen Markt hauptsächlich Geschäfte im Bergbausektor abschließt, bezieht sich die höchste Risikokonzentration somit auf diese Forderungen, darunter Leasingforderungen.
Die Bonität der Vertragspartner ist außerdem verifiziert und finanzielle Absicherungen (Avale, Bankgarantien) werden angewendet, was das Risiko der Zahlungsunfähigkeit auf ein Minimum reduziert.
47.2. Liquiditätsrisiko
Die Gruppe ist dem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, wenn Cashflows aus Begleichung von Forderungen nicht termingemäß realisiert werden. Die Gruppe ergreift Sicherungsmaßnahmen gegen Schwierigkeiten bei der Begleichung von Verbindlichkeiten durch eine entsprechende Gestaltung der Umschlagshäufigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie durch das System der Vorauszahlungen. Mit dem Wert der zur Verfügung gestellten Kreditrahmen werden zugleich negative Ereignisse im Zusammenhang mit den Verzögerungen bei der termingemäßen Begleichung von Forderungen verhindert.
Fälligkeit der Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode | 31.12.2020 | bis zu einem Jahr |
von einem bis zu fünf
Jahren |
über fünf Jahre |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 97 | 97 | - | - |
Verbindlichkeiten aus Krediten und Darlehen | 4 | 2 | 2 | - |
Anleihen | 420 | - | 200 | 220 |
Rückkauf von Forderungen | 43 | 35 | 8 | - |
Leasingverbindlichkeiten | 59 | 5 | 4 | 50 |
Gesamt | 623 | 139 | 214 | 270 |
Fälligkeit der Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode | 31.12.2019 | bis zu einem Jahr |
von einem bis zu fünf
Jahren |
über fünf Jahre |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 239 | 239 | - | - |
Verbindlichkeiten aus Krediten und Darlehen | 174 | 174 | - | - |
Anleihen | 509 | 111 | 198 | 200 |
Rückkauf von Forderungen | 70 | 47 | 23 | - |
Leasingverbindlichkeiten | 117 | 8 | 24 | 85 |
Gesamt | 1109 | 579 | 245 | 285 |
47.3. Marktrisiko
• Währungsrisiko - Die Gruppe ist dem Wechselkursrisiko ausgesetzt, das eine Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Cashflows verursacht. Die Gruppe ergreift Maßnahmen mit dem Ziel, das Risiko dadurch auf ein Minimum zu reduzieren, dass Forward-Verträge über den Wechsel von Fremdwährung zu einem bestimmten Termin sowie Klausel über die Möglichkeit der Preisanpassung bei Preisänderung von Rohstoffen, die auf den Wechselkurs zurückzuführen sind, abgeschlossen werden.
• Zinsrisiko - die Gruppe ist dem Zinsrisiko in Bezug auf die Fremdfinanzierung des Geschäftsbetriebs ausgesetzt, indem die in Anspruch genommenen Bankkredite nicht festverzinslich, sondern nach WIBOR-Basissatz verzinst sind. Der Großteil der aufgenommenen Kredite auf PLN lauten, die Gruppe überwacht daher auf dem Laufenden die Entscheidungen des Rates für Geldpolitik und verhandelt mit der Bank Bedingungen, unter denen Kredite gewährt werden.
• Preisrisiko - die Gruppe ist dem Preisrisiko in Bezug auf die für den Geschäftsbetrieb benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, insbesondere metallurgischen Erzeugnisse ausgesetzt. Die Gruppe ist bestrebt, das Risiko dadurch auf ein Minimum zu reduzieren, dass in Verträgen mit Abnehmern (Hütten- und hydraulische Industrie, Schraubenelemente) Möglichkeit für Preisverhandlungen sichergestellt wird und sog. offene Bestellungen vereinbart werden, in denen Preis und Liefermengen gesichert sind, wobei die Abnahme einzelner Lieferungen sukzessiv je nach Bedarf erfolgt. Die Gruppe verfügt über möglichst diversifizierte Beschaffungsquellen für Produktionsstoffe und Materialien für Erbringung der Kooperationsleistungen.
47.4. Sensibilitätsanalyse in Bezug auf das Währungsrisiko
31.12.2020 | dem Risiko ausgesetzter Wert | Wechselkurs EUR/PLN | Wechselkurs EUR/PLN | Wechselkurs andere/PLN | Wechselkurs andere/PLN | |
Wechselkursänderungen | 10% | -10% | 10% | -10% | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 899 | 20 | 1,7 | -1,7 | 0,3 | -0,3 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 508 | 98 | 9,2 | -9,2 | 0,6 | -0,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten bis auf Kredite, Darlehen und Anleihen | 74 | - | - | - | - | - |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 167 | 15 | -1,5 | 1,5 | - | - |
Kredite, Darlehen und Anleihen | 403 | 4 | -0,2 | 0,2 | -0,2 | 0,2 |
31.12.2019 | dem Risiko ausgesetzter Wert | Wechselkurs EUR/PLN | Wechselkurs EUR/PLN | Wechselkurs andere/PLN | Wechselkurs andere/PLN | |
Wechselkursänderungen | 10% | -10% | 10% | -10% | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 602 | 127 | 12,7 | -12,7 | - | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 998 | 136 | 13,3 | -13,3 | 0,2 | -0,2 |
Finanzielle Verbindlichkeiten bis auf Kredite, Darlehen und Anleihen | 68 | 5 | -0,5 | 0,5 | - | - |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 327 | 80 | -8 | 8 | - | - |
Kredite, Darlehen und Anleihen | 753 | - | - | - | - | - |
47.5. Sensibilitätsanalyse in Bezug auf das Zinssatzrisiko
31.12.2020 | ergebniswirksam | ergebniswirksam | |
Zinssatzänderungen | 1% | -1% | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 899 | 9 | -9 |
Gewährte Darlehen | 2 | 0,2 | -0,2 |
Finanzielle Verbindlichkeiten bis auf Kredite, Darlehen und Anleihen | 74 | -7,4 | 7,4 |
Kredite, Darlehen und Anleihen | 403 | -4 | 4 |
31.12.2019 | ergebniswirksam | ergebniswirksam | |
Zinssatzänderungen | 1% | -1% | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 602 | 6 | -6 |
Gewährte Darlehen | 11 | 0,1 | -0,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten bis auf Kredite, Darlehen und Anleihen | 68 | -0,7 | 0,7 |
Kredite, Darlehen und Anleihen | 753 | -7,5 | 7,5 |
48. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen
Die Angaben in Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen die Berichtsperiode vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020, und die Angaben in Bezug auf die Darstellung der Finanzlage beinhalten Angaben zum 31.12.2020
Umsatzerlöse | Finanzerträge | Verkauf von Sachanlagen (Erlöse aus der Veräußerung) | Kauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Dienstleistungen | Finanzaufwendungen | |
Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Assoziierte Unternehmen | 7 | 1 | 0 | 7 | 0 |
Sonstige verbundene Unternehmen | 2 | 4 | 0 | 42 | 0 |
herrschendes Unternehmen TDJ Equity I | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kauf von Sachanlagen | Verbindlichkeiten | Kredite und Darlehen | Forderungen | Gewährte Darlehen | |
Tochterunternehmen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Assoziierte Unternehmen | 0 | 2 | 0 | 3 | 0 |
Sonstige verbundene Unternehmen | 0 | 9 | 29 | 2 | 0 |
herrschendes Unternehmen TDJ Equity I | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Angaben in Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen die Berichtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019, und die Angaben in Bezug auf die Darstellung der Finanzlage beinhalten Angaben zum 31.12.2019
Umsatzerlöse | Finanzerträge | Verkauf von Sachanlagen (Erlöse aus der Veräußerung) | Kauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Dienstleistungen | Finanzaufwendungen | |
Tochterunternehmen | - | - | - | 5 | - |
Sonstige verbundene Unternehmen | 2 | 1 | - | 111 | - |
herrschendes Unternehmen TDJ Equity I | - | - | - | - | - |
Kauf von Sachanlagen | Verbindlichkeiten | Kredite und Darlehen | Forderungen | Gewährte Darlehen | |
Tochterunternehmen | - | - | - | - | - |
Sonstige verbundene Unternehmen | - | 10 | 17 | 2 | 5 |
herrschendes Unternehmen TDJ Equity I | - | - | - | - | - |
49. Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe
Die Dynamik und das Ausmaß der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in Polen und weltweit sowie die damit zusammenhängenden, von den einzelnen Ländern eingeleiteten Präventivmaßnahmen haben jeden Aspekt des Wirtschaftslebens beeinflusst. Insbesondere im Zeitraum von März bis Juli 2020 musste die Gruppe das Risiko einer Unterbrechung der betrieblichen Kontinuität minimieren und die negativen finanziellen Auswirkungen der Aussetzung der Erfüllung einiger Verträge durch bestimmte inländische Vertragspartner begrenzen. Die zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität getroffenen Maßnahmen sind im Lagebericht der FAMUR S.A. und der FAMUR-Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 im Kapitel "Faktoren relevant für die Entwicklung der FAMUR Gruppe" ausführlich beschrieben. Das Kapitel beschreibt außerdem die Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wichtigsten Risiko- und Unsicherheitsfaktoren.
Im Folgenden werden die in der Gruppe aufgetretenen Ereignisse beschrieben, die im Zusammenhang mit der laufenden COVID-19-Pandemie stehen:
- Unter Bezugnahme auf höhere Gewalt im Zuge der COVID-19-Pandemie haben einige inländische Vertragspartner den Emittenten im 2. Quartal 2020 darüber informiert, dass sie die Erfüllung ausgewählter Mietverträge für Walzenlader vorübergehend ausgesetzt haben. Die angegebene Dauer der Aussetzung der Mietverträge umfasste je nach Vertragspartner einen Zeitraum von einem Monat, einen Tag pro Woche für einen Zeitraum von drei Monaten oder eine unbefristete Aussetzung. Der Zustand der höheren Gewalt wurde u. a. geltend gemacht von PGG, JSW, Węglokoks und Tauron.
- Im April 2020 hat die Famur Vereinbarungen mit der Sozialen Seite unterzeichnet, um die im Anti-Krisen-Schutzschild-Gesetz vorgesehenen Lösungen zur Reduzierung der Arbeitszeit und damit der Löhne um 20 % im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2020 anzuwenden. Infolge der Beantragung der Unterstützung aus dem staatlichen Anti-Krisen-Schild erhielt die Gesellschaft Subventionen in Höhe von ca. 13 Mio. PLN, die eine zusätzliche Zahlung zu den Gehältern für Mai, Juni und Juli 2020 darstellen.
- Die weltweite COVID-19-Krise, die Fortsetzung des Abwärtstrends bei den Weltkohlepreisen und zusätzlich die erwartete Umstrukturierung des polnischen Steinkohlebergbaus in Polen, die zu einem erheblichen Rückgang der Bestellungen von Bergwerken für neue Maschinen und Anlagen führte. Mit dem Ziel, die Organisationsstruktur an die aktuelle Marktsituation anzupassen sowie die Produktionskapazitäten und die technologische Kompetenz optimal zu nutzen, wurden im Geschäftsjahr 2020 zwei Produktionsabteilungen geschlossen - in Rybnik und in Piotrków Trybunalski, wobei die Produktion der Produkte in die übrigen Abteilungen verlagert wurde. Darüber hinaus wurden im Bereich der zentralen Supportfunktionen Gruppenentlassungen vorgenommen. Die Umstrukturierungskosten im Zusammenhang mit Gruppenentlassungen infolge der Auflösung von Niederlassungen mit Optimierung der zentralen Supportfunktionen betrugen 11 Mio. PLN und wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
- Im Februar 2021 erhielt die Famur ein Schreiben des Vertragspartners, in dem das Datum der Vertragsfertigstellung aufgrund der COVID-19-Pandemie um mindestens 6 Monate verschoben wurde. Der ursprüngliche Termin für die Vertragsfertigstellung entfiel auf das vierte Quartal 2021.
Die Gruppe überprüft ihre Budgets und Prognosen fortlaufend und berücksichtigt dabei die aktuelle wirtschaftliche Situation, die durch die COVID-19-Epidemie verursacht wurde. Die Gruppe führte Wertminderungstests durch, wie in der entsprechenden Anmerkung beschrieben, mit dem Ergebnis, dass keine zusätzlichen Abschreibungen auf die Vermögenswerte der Gruppe und Rückstellungen für ihre Verbindlichkeiten erforderlich waren.
Die Gruppe hat eine Analyse der erwarteten Kreditausfälle durchgeführt, die auf einer Überprüfung der Finanzlage ihrer größten Kunden und der Altersstruktur der Forderungen beruht. Infolge dieser Aktivitäten hat sich die Quote der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nicht wesentlich verändert. Die Gruppe hat keine Inkassoprobleme über den aktuellen Forderungsbestand hinaus erfahren. Die Gruppe überprüft laufend Informationen über ihre wesentlichen Vertragspartner sowie die allgemeine Marktsituation und die aktuelle Rückzahlung von Forderungen. Wenn zusätzliche Anzeichen auftreten oder sich die Situation verschlechtert, wird die Gruppe ihre Schätzungen und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Zukunft aktualisieren.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses ist die finanzielle Lage der Gruppe stabil. Die Gruppe erkennt keine Liquiditätsprobleme sowie das Risiko des Ausfalls von Kreditverträgen und anderen Finanzierungsvereinbarungen. Die Gruppe sieht keine Bedrohung für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs und der angenommenen Investitionsprojekte. Informationen über verfügbare Finanzierungen und Kreditlimits wurden von der Gruppe in der entsprechenden Anmerkung dargestellt.
50. Verlust der Kontrolle (Beherrschung)
50.1. GK Famak
Am 8. Januar 2020 hat der Vorstand des Emittenten beschlossen, der TDJ Equity I Sp. o.o. (im Folgenden: "TDJ Equity I") den Vorschlag, eine Mehrheitsbeteiligung zu erwerben oder Aktien der Neuemission ihrer Tochtergesellschaft FAMAK S.A. (vormals Famur Famak SA) (im Folgenden "FAMAK" genannt) zu übernehmen und Verhandlungen mit TDJ Equity I mit dem Ziel aufzunehmen, die Kontrolle über FAMAK zu übernehmen und das Unternehmen zu kapitalisieren. Gegenstand der Verhandlungen war in erster Linie die Bestätigung der Absicht beider Parteien hinsichtlich des Erwerbs der Kontrolle über die FAMAK durch TDJ Equity I und die Durchführung einer Umstrukturierung der FAMAK und ihrer Tochtergesellschaften mit dem Ziel der Stabilisierung der finanziellen und operativen Situation.
Am 10. Februar 2020 erfuhr der Emittent von der Annahme des Angebots von TDJ Equity I, eine Mehrheitsbeteiligung an FAMAK im Rahmen einer Neuemission zu erwerben. In den Verhandlungen wurde u. a. vereinbart, das Grundkapital der FAMAK um 69,6 Mio. PLN durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien von 1,00 PLN auf 0,32 PLN zu reduzieren, um die entstandenen Verluste zu decken, bei gleichzeitiger Erhöhung des Grundkapitals um 70 Mio. PLN durch Ausgabe von Aktien der Serie F in einer privaten Zeichnung mit Ausschluss des Bezugsrechts des bisherigen Aktionärs und Erwerb von Anteilen am erhöhten Grundkapital durch TDJ Equity I.
Am 11. Februar 2020 hat die außerordentliche Hauptversammlung der FAMAK beschlossen, das Grundkapital der FAMAK um den Betrag von 69,6 Mio. PLN herabzusetzen, bei gleichzeitiger Erhöhung des Grundkapitals um den Betrag von 70 Mio. PLN durch die Ausgabe von Aktien der Serie F.
Am 25. Februar 2020 hat das Bezirksgericht in Opole, VIII. Wirtschaftsabteilung, die Herabsetzung des Grundkapitals der FAMAK registriert. Infolgedessen verringerte sich der Anteil des Emittenten an der FAMAK-Beteiligungsstruktur auf 31,88 %.
Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen hat die Gruppe das nachfolgende Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung angesetzt.
in Mio. PLN | |
im Konzernabschluss erfasster beizulegender Zeitwert der Aktien | 35 |
Vermögenswerte der Tochtergesellschaften (netto) | 23 |
darunter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 16 |
Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung | 12 |
50.2. K-Construction Sp. z o.o.
Am 20. März 2020 wurde der Anteilsverkaufsvertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die FAMUR 100 % der an der K-Construction gehaltenen Anteile verkauft hat. Das Eigentum an den Anteilen wurde am 20. März 2020 auf Erwerber übertragen. Der Verkaufspreis wurde in Form von Vorauszahlungen bezahlt, und zwar schon vor der Transaktion. Die Vermögenswerte der Gesellschaft wurden in den als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in den mit diesen Vermögenswerten in direktem Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung infolge dieser Transaktion ist für die Gruppe unwesentlich.
50.3. Kopex MIN LIV DOO (Serbien)
Am 17. Juli 2020 wurde der Anteilsverkaufsvertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die FAMUR 100 % der an der KOPEX MIN-LIV DOO, Serbien gehaltenen Anteile verkauft hat. Das Eigentum an den Anteilen wurde am 09. September 2020 auf Erwerber übertragen. Die Vermögenswerte der Gesellschaft wurden in den als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in den mit diesen Vermögenswerten in direktem Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung infolge dieser Transaktion ist für die Gruppe unwesentlich.
50.4. Relt Sp. z o.o.
Am 26. November 2020 wurde der Anteilsverkaufsvertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die FAMUR 100 % der an der Relt Sp. z o. o. gehaltenen Anteile an die Invest TDJ Estate Services, die das verbundene Unternehmen ist, veräußert hat. Laut dem abgeschlossenen Vertrag wurde das Eigentum an den Anteilen am 08. Dezember 2020 auf Erwerber übertragen.
Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen hat die Gruppe das nachfolgende Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung angesetzt.
in Mio. PLN | |
Verkaufspreis | 12 |
Vermögenswerte der Gesellschaften (netto) | 10 |
darunter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3 |
Ergebnis aus dem Verlust der Beherrschung | 2 |
51. Honorar für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Das Nettohonorar in Tsd. PLN für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens für das Geschäftsjahr 2020 wurde in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Vorstandsmitglieder im Zeitraum vom 1.1.2020 -31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Mirosław Bendzera | 593 |
Beata Zawiszowska | 460 |
Dawid Gruszczyk | 402 |
Tomasz Jakubowski | 430 |
Adam Toborek | 456 |
Ireneusz Kazimierski | 93 |
Gesamt: | 2.434 |
Aufsichtsratsmitglieder im Zeitraum vom 1.1.2020-31.12.2020 | 12 Monate bis zum 31.12.2020 |
Tomasz Domogała | 6 |
Czesław Kisiel | 6 |
Jacek Leonkiewicz | 10 |
Dorota Wyjadłowska | 9 |
Magdalena Zajączkowska - Ejsymont | 6 |
Tomasz Kruk | 10 |
Gesamt: | 47 |
52. Honorar für das zur Abschlussprüfung befugte Unternehmen
Am. 4. Februar 2020 hat FAMUR S.A. einen Vertrag über die Prüfung und den Review von Jahresabschlüssen mit der BDO spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp. k., mit Sitz in Warszawa, ul. Postępu 12, eingetragen beim Amtsgericht für die Landeshauptstadt Warszawa, XII. Abteilung für Wirtschaftssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000729684, eingetragen in die Liste der zur Abschlussprüfung berechtigten Unternehmen unter der Nummer 3355 (geführt von der polnischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfer (Polska Agencja Nadzoru Audytowego)) abgeschlossen. Das Honorar für das die Prüfung der Handelsbücher der FAMUR S.A. für das Geschäftsjahr 2020 durchführende Unternehmen belief sich auf insgesamt 215.000 PLN Netto, darunter:
• 70.000,00 PLN Netto für den Review des gekürzten Einzelzwischenabschlusses der FAMUR S.A. und den Review des Konzernabschlusses der FAMUR Gruppe,
• 145.000,00 PLN Netto für die Prüfung des Einzeljahresabschlusses der FAMUR S.A. und Konzernjahresabschlusses der FAMUR Gruppe.
53. Ereignisse nach Bilanzstichtag
• Im Februar 2021 hat der Vorstand der Famur SA beschlossen, die Liquidation der Niederlassung Oddział Systemy Ścianowe Hydraulika in Zabrze einzuleiten. Die Rückstellungen für die Umstrukturierung im Zusammenhang mit der Schließung der Niederlassung wurden im Abschluss für das 1. Quartal 2021 erfasst. Die Auswirkungen des Ereignisses auf die Finanzlage der Gruppe sind unwesentlich.
Katowice, den 29. März 2021
Unterschrift der für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständigen Person
Marcin Pietrzak
Unterschriften der Vorstandsmitglieder der Famur S.A.
Mirosław Bendzera
Beata Zawiszowska
Dawid Gruszczyk
Tomasz Jakubowski
Adam Toborek
Ireneusz Kazimierski
Elektronische Signatur
Bericht über die Prüfung des Konzernjahresabschlusses
Bestätigungsvermerk
Wir haben die Prüfung des Konzernjahresabschlusses der Kapitalgruppe (im Folgenden die "Gruppe"), in der die Famur S.A. herrschendes Unternehmen (im Folgenden das "herrschende Unternehmen") ist, durchgeführt, der die folgenden Unterlagen umfasst: die zum 31. Dezember 2020 aufgestellte Konzerndarstellung der Finanzlage, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzernaufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie die Anhangsangaben mit der Beschreibung der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und den sonstigen Angaben und Erläuterungen (im Folgenden der "Konzernjahresabschluss").
Unseres Erachtens:
• stellt der Konzernjahresabschluss ein ordnungsgemäßes und klares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe zum 31. Dezember 2020 und das finanzielle Konzernergebnis und Konzern-Cash Flow für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nach anzuwendenden und von der Europäischen Union freigegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie gemäß angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen dar;
• stimmt der Konzernjahresabschluss in Form und Inhalt mit den für die Gruppe geltenden gesetzlichen Vorschriften und mit der Satzung des herrschenden Unternehmens überein.
Der vorliegende Bestätigungsvermerk stimmt mit dem zusätzlichen Bericht für den Prüfungsausschuss, den wir am 29. März 2021 vorgelegt haben, überein.
Grundlagen des Bestätigungsvermerks
Unsere Prüfung haben wir gemäß den Polnischen Prüfungsstandards im Wortlaut der Internationalen Prüfungsstandards, die von dem Polnischen Landesrat der Wirtschaftsprüfer freigegeben wurden (im Folgenden "KSB"), sowie nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 ("Gesetz über Wirtschaftsprüfer" - Gesetzblatt 2020, Pos. 1415) sowie der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ("EU-Verordnung" - Gesetzblatt EU L158) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeit gemäß diesen Prüfungsstandards wurde in unserem Bericht unter Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses beschrieben.
Gemäß dem internationalen Kodex der ethischen Grundsätze für den Berufsstand (inkl. Internationalen Unabhängigkeitsstandards) herausgegeben vom Internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board of Accountants, IESBA) (im Folgenden der "IESBA-Kodex"), der mit Beschluss des Polnischen Landesrats der Wirtschaftsprüfer freigegeben wurde, und nach den anderen ethischen Anforderungen, die auf unsere Prüfung der Jahresabschlüsse in Polen anwendbar sind, sind wir von der Gesellschaft unabhängig. Wir haben unsere anderen ethischen Pflichten gemäß diesen Anforderungen und dem IESBA-Kodex erfüllt. Während der Durchführung unserer Prüfung waren der für die Prüfung zuständige Wirtschaftsprüfer sowie die Prüfungsgesellschaft gemäß den im Gesetz über Wirtschaftsprüfer und in der EU-Verordnung vorgeschriebenen Unabhängigkeitsanforderungen von der Gesellschaft unabhängig.
Unserer Ansicht nach bildeten die von uns erlangten Nachweise über die Prüfung eine ausreichende und angemessene Basis für die Erteilung des Bestätigungsvermerkes.
Prüfungsschwerpunkte
Als Prüfungsschwerpunkte gelten Sachverhalte, die nach unserem beruflichen Ermessen während der durchgeführten Prüfung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr einen wesentlichen Stellenwert hatten. Sie umfassen die wichtigsten beurteilten Risikoarten wesentlicher Falschdarstellungen, darunter die beurteilten Risikoarten wesentlicher Falschdarstellungen, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Wir haben diese Sachverhalte in unseren Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk berücksichtigt und haben unsere Stellungnahme zu diesen Risikoarten zusammenfassend dargestellt. Bei angemessenen Einzelfällen haben wir unsere wichtigsten Feststellungen im Zusammenhang mit diesen Risikoarten dargestellt. Über diese Sachverhalte haben wir keine getrennten Aussagen getroffen.
Wertminderung des Firmenwerts
Prüfungsschwerpunkt
Die Gesellschaft war gemäß IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten verpflichtet einen jährlichen Werthaltigkeitstest auf Wertminderung durchzuführen.
Der Werthaltigkeitstest auf Wertminderung wurde aufgrund des Saldos des Firmenwerts sowie im Hinblick auf den schätzungsweise durchgeführten Werthaltigkeitstest auf Wertminderung des Firmenwerts, dem die von dem Vorstand erstellten wesentlichen Annahmen und Schätzungen, wie künftige Erlöse, Kosten, Cashflows sowie die gewichteten Kapitalkosten ("WACC") zugrunde lagen, als Prüfungsschwerpunkt angesehen.
Die Gesellschaft weist einen Firmenwert in Höhe von 162 Mio. PLN aus, was 6,5% der Bilanzsumme ausmacht und für den Konzernjahresabschluss wesentlich ist.
Angaben im Jahresabschluss
Die von der Gesellschaft angewendeten Grundsätze im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Durchführung des Werthaltigkeitstests auf Wertminderung angenommenen Schätzungen wurden unter 21.1. der Rechnungslegungsgrundsätze und sonstigen Angaben und Erläuterungen offengelegt. Unter Anmerkung 21.2. der Rechnungslegungsgrundsätze und sonstigen Angaben und Erläuterungen wurden Hauptvoraussetzungen für Werthaltigkeitstest auf Wertminderung dargestellt.
Prüfungsverfahren des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf das festgestellte Risiko
- Wir haben insbesondere nachfolgende Prüfungsverfahren durchgeführt:
- wir haben uns mit den Bestimmungen der Rechnungslegungsgrundsätze in Bezug auf die Zuordnung des Firmenwerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und auf den jährlichen Werthaltigkeitstest vertraut gemacht,
- wir haben überprüft, ob sich die Vorgehensweise in Bezug auf die Schätzungen der Wertberichtigungen auf den Firmenwert gegenüber dem Vorjahr geändert hat,
- wir haben den erstellten Werthaltigkeitstest auf Wertminderung des Segments Underground, dem der verbleibende Firmenwert zugeschrieben wurde, überprüft, indem wir den Durchführungsprozess des Werthaltigkeitstests auf Wertminderung, die Richtigkeit der Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die Hauptvoraussetzungen für den Werthaltigkeitstest, die mathematische Richtigkeit des Werthaltigkeitstests, die angewendete Diskontsätze und die Sensibilitätsanalyse von Werthaltigkeitstests auf die Haupt-Input-Faktoren des Modells kritisch beurteilt haben,
- wir haben die Richtigkeit und Vollständigkeit der erforderlichen Angaben im Jahresabschluss beurteilt,
- wir haben die Auswirkungen der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag auf die zum Bilanzstichtag vorgenommenen Schätzungen beurteilt.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Prüfungsschwerpunkt
Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 betrugen 1.139 Mio. PLN.
Als Hauptposten der durch die Gesellschaft realisierten Umsatzerlöse sind Erlöse enthalten, die die Gesellschaft während der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen (im Folgenden "langfristige Verträge") angesetzt hat. Die Gesellschaft hat 481 Mio. PLN aus langfristigen Verträgen angesetzt, die 42,2% der Umsatzerlöse darstellten.
Zur Verrechnung der langfristigen Verträge wird von der Gesellschaft die Methode des Fortschrittsgrads angewendet, der als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird.
Dieser Sachverhalt wurde aufgrund des wesentlichen Werts der während der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen angesetzten Erlöse sowie im Hinblick auf den komplexen Charakter des Bewertungsprozesses, dem die wesentlichen Schätzungen des Vorstands zugrunde lagen, als Prüfungsschwerpunkt angesehen.
Angaben im Jahresabschluss
Die von der Gesellschaft angewendeten Grundsätze in Bezug auf die Bewertung der langfristigen Verträge wurden unter 12.1. der Rechnungslegungsgrundsätze und sonstigen Angaben und Erläuterungen offengelegt. Unter Anmerkung 12.2. der Rechnungslegungsgrundsätze und sonstigen Angaben und Erläuterungen wurden darüber hinaus numerische Angaben zu dem festgestellten Prüfungsschwerpunkt dargestellt.
Prüfungsverfahren des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf das festgestellte Risiko
Wir haben insbesondere nachfolgende Prüfungsverfahren durchgeführt:
- wir haben uns mit den Bestimmungen der Rechnungslegungsgrundsätze in Bezug auf den Ansatz von Erlösen vertraut gemacht;
- wir haben Verfahren zum Verständnis und Beurteilung der internen Kontrollen, die die Gesellschaft in Bezug auf die Bewertung der langfristigen Verträge implementiert hat, durchgeführt;
- im Laufe der Prüfung haben wir zudem die unten aufgeführten Verfahren in Bezug auf das festgestellte Risiko durchgeführt:
• wir haben beurteilt, wie die für die Kalkulation der Erlöse angewendeten Prognosen analysiert und aktualisiert sowie anschließend akzeptiert werden,
• wir haben die mathematische Richtigkeit der Kalkulation von sämtlichen langfristigen Verträgen im Hinblick auf ihre gegenseitige Kohärenz analysiert,
• bei nicht fertiggestellten Verträgen mit hoher Kostenbelastung haben wir die Berechnungen des Fortschrittsgrads von Arbeiten zum Bilanzstichtag, die angesetzten Erlöse, die Saldenbestätigung von Vermögenswerten aus langfristigen Verträgen mit Handelsbüchern und die Erfassung der latenten Steuern überprüft sowie das Risiko der Verzögerungen bei der Projektumsetzung und die Vollständigkeit der Bildung von eventuellen Rückstellungen für Verluste aus langfristigen Verträgen beurteilt,
• für eine Stichprobe von Verträgen haben wir die wesentlichen Anpassungen bei Schätzungen von Erlösen im Laufe des Geschäftsjahres beurteilt, indem wir entsprechende Erläuterungen von den für die Überwachung der Realisierung von Umsatzerlösen zuständigen Personen geholt haben, und detaillierte Verfahren mit dem Ziel durchgeführt, die in den Auftragsblättern angegebenen Angaben mit den Verträgen mit Kunden zu vergleichen,
• wir haben die Vollständigkeit der vorgenommenen Bewertungen der zum Bilanzstichtag nicht fertiggestellten Verträge überprüft.
Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens für den Konzernjahresabschluss
Die Erstellung des Konzernjahresabschlusses und dessen klare und ordnungsgemäße Darstellung der Konzern-Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Konzernfinanzergebnisses der Gruppe nach den von der Europäischen Union freigegebenen International Financial Reporting Standards, (IFRS), angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen sowie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und der Satzung des herrschenden Unternehmens obliegt dem Vorstand des herrschenden Unternehmens. Der Vorstand des herrschenden Unternehmens ist außerdem für die internen Kontrollen zuständig, die er für die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses, der keine erheblichen Falschdarstellungen, sei es aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, enthält, als notwendig ansieht.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand des herrschenden Unternehmens für die Beurteilung der Unternehmensfortführung der Gruppe und gegebenenfalls die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte zuständig. Zudem ist der Vorstand auch dafür verantwortlich, dass bei der Aufstellung des Konzernabschlusses von dem Unternehmensfortführungsprinzip ausgegangen wird, ausgenommen der Einzelfälle, wo der Vorstand beabsichtigt, die Gruppe abzuwickeln oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine ausführbare Alternative für die Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit hat.
Der Vorstand des herrschenden Unternehmens und die Mitglieder des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens haben sicherzustellen, dass der Konzernjahresabschluss die im Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994 ("Rechnungslegungsgesetz" - einheitlicher Text, Gesetzblatt von 2021, Pos. 217) vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Die Aufsicht über den Berichtserstattungsprozess obliegt den Mitgliedern des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens.
Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Konzernjahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit zu erlangen, dass der gesamte Konzernabschluss keine Falschdarstellungen, sei es auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhend enthält, und einen Prüfungsbericht samt unserem Bestätigungsvermerk zu erteilen. Unter hinreichender Sicherheit ist eine hohe Sicherheit zu verstehen, mit der aber nicht jeweils garantiert werden kann, dass im Rahmen der KSB durchgeführten Prüfung alle wesentlichen Falschdarstellungen aufgedeckt werden. Falschdarstellungen können irrtümlich oder vorsätzlich entstehen und sind dann als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie - einzeln oder zusammen - die auf der Grundlage des Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen können.
Das Konzept der Wesentlichkeit begleitet im Bereich der Abschlussprüfung die gesamte Prüfungsplanung und -durchführung und unterstützt die Beurteilung der Auswirkungen von während der Prüfung festgestellten Falschdarstellungen und nicht bereinigten Unrichtigkeiten, soweit vorliegen, auf den Konzernabschluss. Zudem haben die Prüfer das Konzept der Wesentlichkeit auch bei den Prüfungsaussagen im Bestätigungsvermerk zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird in allen im Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers enthaltenen Stellungnahmen, Erklärungen und Feststellungen, darunter Feststellungen in Bezug auf andere rechtliche Anforderungen und Regelungen die qualitative und wertmäßige Wesentlichkeit berücksichtigt, die nach Prüfungsstandards und im Rahmen des beruflichen Ermessens der Wirtschaftsprüfer festgelegt wird.
Im Rahmen unserer Prüfung wird weder die künftige Rentabilität der Gruppe noch die Effizienz oder Wirksamkeit der laufenden oder künftigen Führung der Geschäfte durch den Vorstand des herrschenden Unternehmens sichergestellt.
Während unserer nach KSB durchgeführten Prüfung handeln wir nach unserem prüferischen Ermessen und der beruflichen Skepsis, wobei wir
- Risiken wesentlicher Falschdarstellungen des Konzernabschlusses aufgrund von Vorsatz und Fahrlässigkeit identifizieren und beurteilen, Prüfungsverfahren in Bezug auf diese Risiken entwickeln und durchführen sowie hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise erlangen, die der Erteilung des Bestätigungsvermerks zugrunde liegen. Das Risiko der Nichtaufdeckung einer wesentlichen Falschdarstellung, die vorsätzlich entstanden ist, ist höher als der falschen Darstellung aufgrund von Fahrlässigkeit, da Vorsatz einen Betrug, eine Verschwörung, Fälschung, gezielte Unterlassung, Irreführung oder Umgehung interner Kontrollen betreffen kann;
- das Verständnis über die bei der Prüfung angewendeten internen Kontrollen erlangen, und zwar mit dem Ziel, die für die gegebenen Umstände geeigneten Prüfungsverfahren zu entwickeln, aber nicht ein umfassendes Testat zur Effizienz der internen Kontrolle der Gruppe zu erteilen;
- die Angemessenheit der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und die Begründetheit der von dem Vorstand des herrschenden Unternehmens vorgenommenen Buchungseinschätzungen und der damit zusammenhängenden Offenlegungen beurteilen;
- Schlussfolgerungen in Bezug auf die Angemessenheit der von dem Vorstand des herrschenden Unternehmens angewendeten Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundlage ziehen und aufgrund von erlangten Prüfungsnachweisen erörtern, ob im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen oder Voraussetzungen, die die Unternehmensfortführung der Gruppe grundsätzlich in Frage stellen, erhebliche Unsicherheiten bestehen. Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass erhebliche Unsicherheiten vorliegen, sind wir dazu gezwungen, auf die zusammenhängenden Offenlegungen im Konzernabschluss in unserem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers hinzuweisen oder, wenn diese Offenlegungen unangemessen sind, müssen wir unseren Bestätigungsvermerk anpassen. Unsere Schlussfolgerungen beruhen auf Prüfungsnachweisen, die wir bis zur Erstellung unseres Prüfungsberichts erlangen. Jegliche künftigen Ereignisse oder Bedingungen können jedoch dazu führen, dass die Gruppe auf die Unternehmensfortführung verzichtet;
- die allgemeine Darstellung, die Struktur und den Inhalt des Konzernabschlusses, darunter Offenlegungen beurteilen und prüfen, ob die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse im Konzernabschlusses ordnungsgemäß dargestellt werden;
- hinreichende und angemessene Prüfungsnachweise in Bezug auf Finanzangaben der Konzernunternehmen oder der konzerninternen Geschäftstätigkeiten erlangen, die der Erteilung des Bestätigungsvermerks über den Konzernabschluss zugrunde liegen. Wir sind für die Leitung, Aufsicht und Durchführung der Konzernprüfung zuständig und übernehmen für unseren Bestätigungsvermerk über die Prüfung die ausschließliche Haftung.
Wir informieren den Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens auf dem Laufenden u.a. über den geplanten Umfang und die Zeitdauer der durchzuführenden Prüfung sowie über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen, insbesondere über etwaige relevante Schwachstellen der internen Kontrolle, die wir während der Prüfung aufgedeckt haben.
Wir legen dem Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eine Erklärung vor, dass wir die erforderlichen Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) bezüglich der Unabhängigkeit beachtet haben und informieren über sämtliche Verbindungen und Beziehungen sowie etwaige andere Angelegenheiten, die vernünftigerweise als Gefährdung unserer Unabhängigkeit angesehen werden könnten, und gegebenenfalls listen die angewendeten Schutzmaßnahmen in der Erklärung auf.
Wir haben die wichtigsten unter den dem Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens übermittelten Angelegenheiten festgestellt, die während der Prüfung des Konzernabschlusses für die laufende Berichtsperiode von relevantester Bedeutung waren, und daher diese als für die Prüfung schlüssige Angelegenheiten gehalten. Soweit die anzuwendenden Rechtsvorschriften und einschlägigen Regelungen nicht vorschreiben, dass diese Angelegenheiten nicht öffentlich gemacht werden können oder, soweit wir unter außergewöhnlichen Umständen nicht feststellen, dass die gegebene Angelegenheit in unserem Bericht nicht zu beinhalten ist, da es vernünftigerweise zu erwarten ist, dass die negativen Auswirkungen die Vorteile einer solch Offenlegung für das öffentliche Interesse überwiegen würden, stellen wir diese Angelegenheiten in unserem Bericht des Wirtschaftsprüfers dar.
Andere Angaben, insbesondere der Lagebericht
Andere Angaben beinhalten den Lagebericht des herrschenden Unternehmens und der Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden "Lagebericht") samt der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) und der Erklärung über nicht finanzielle Auskünfte, über die im Art. 49b Abs. 1 des Rechnungslegungsgesetzes die Rede ist, die gesonderte Bestandteile dieses Lageberichts darstellen, sowie den Jahresbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 ("Jahresbericht"), (im Folgenden gesamt "Andere Angaben").
Der Lagebericht der Famur Gruppe und der Famur S.A. für das Geschäftsjahr 2020 wurde gemäß Art. 55 Abs. 2a des Rechnungslegungsgesetzes, gemeinsam erstellt.
Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens
Die Erstellung der Anderen Angaben nach geltenden Rechtsvorschriften obliegt dem Vorstand des herrschenden Unternehmens.
Der Vorstand des herrschenden Unternehmens und die Mitglieder des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens haben sicherzustellen, dass der Lagebericht der Gruppe samt den getrennten Bestandteilen die im Rechnungslegungsgesetz vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers
Unser Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses umfasst nicht die Anderen Angaben. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses sind wir dazu verpflichtet, uns mit den Anderen Angaben vertraut zu machen und zu beurteilen, ob die darin enthaltenen Informationen in Übereinstimmung mit dem Inhalt des beigefügten Konzernabschlusses stehen und nach unserem während der Prüfung oder anderweitig erlangten Wissen zu beurteilen, ob Andere Angaben keine wesentlichen Falschdarstellungen enthalten. Sollten wir aufgrund von unseren Prüfungshandlungen wesentliche Falschdarstellungen der Anderen Angaben feststellen, haben wir darüber in unserem Prüfungsbericht zu informieren. Unsere Pflicht besteht nach Anforderungen des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer zudem darin, dass wir ein Prüfungsurteil zum Lagebericht der Gruppe erteilen, dass der Lagebericht der Gruppe nach geltenden Rechtsvorschriften erstellt wurde und in Übereinstimmung mit den im Konzernabschluss enthaltenen Angaben steht. Wir sind zudem verpflichtet ein Prüfungsurteil abzugeben, dass die Gruppe in der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) die erforderlichen Informationen enthalten hat.
Wir haben den Lagebricht der Gruppe vor dem Datum des vorliegenden Prüfungsbericht erhalten und der Jahresbericht wird erst nach diesem Datum verfügbar sein. Sollten wir wesentliche Falschdarstellungen im Jahresbericht feststellen, haben wir darüber den Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens zu informieren.
Prüfungsurteil zum Lagebericht
Aufgrund der während der Prüfung durchgeführten Prüfungshandlungen sind wir der Auffassung, dass der Lagebericht des herrschenden Unternehmens und der Gruppe:
- gemäß Art. 49 des Rechnungslegungsgesetzes und Par. 71 der Verordnung des Finanzministers vom 29. März 2018 über aktuelle und periodische Informationsübergabe durch Emittenten von Wertpapieren sowie die Bedingungen der Anerkennung der durch die Rechtsvorschriften eines Nicht-Mitgliedsstaates geforderten Informationen als gleichwertig ("Verordnung über aktuelle Informationsübergabe" - Gesetzblatt von 2018, Pos. 757) erstellt wurde;
- in Übereinstimmung mit den im Konzernabschluss enthaltenen Angaben steht.
Nach unserem während der Prüfung erlangten Wissen über die Gruppe und ihr wirtschaftliches Umfeld haben wir des Weiteren keine wesentlichen Verzerrungen im Lagebericht des herrschenden Unternehmens und der Gruppe festgestellt.
Prüfungsurteil zur Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance)
Wir sind der Auffassung, dass die Gruppe alle in Par. 70 Abs. 6 Ziff. 5 der Verordnung über laufende Angaben vorgeschriebenen Angaben in der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) enthalten hat. Die in Par. 70 Abs. 6 Ziff. 5 Buchstabe c-f, h und Buchstabei dieser Verordnung vorgeschriebenen und in der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung enthaltenen Angaben stehen zudem u. E. in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften sowie mit den im Konzernabschluss enthaltenen Angaben.
Auskunft über nicht finanzielle Auskünfte
Nach Anforderungen des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer teilen wir hiermit mit, dass die Gruppe die erstellte Erklärung über nicht finanzielle Auskünfte, über die im Art. 49b Abs. 1 des Rechnungslegungsgesetzes die Rede ist, als eine gesonderte Auskunft im Lagebericht des herrschenden Unternehmens und der Gruppe enthalten hat.
Wir haben keine Bescheinigungshandlungen in Bezug auf die Erklärung über nicht finanzielle Auskünfte vorgenommen und erteilen somit keinen Bestätigungsvermerk hierüber.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Konformität des in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat wiedergegebenen Konzernjahresabschlusses mit den Vorgaben der Verordnung über technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (das einheitliche elektronische Berichtsformat, eng.: European Single Electronic Format, im Folgenden "ESEF")
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses wurden wir beauftragt eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchzuführen, ob der in der fmf-2020-12-31.zip-Datei enthaltene, in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat wiedergegebene Konzernjahresabschluss der Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden der "Konzernjahresabschluss im ESEF-Format") nach den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats und nach sonstigen delegierten Verordnungen (EU) der Kommission im Hinblick auf die Aktualisierung der Taxonomie, die für das einheitliche elektronische Berichtsformat zu verwenden ist, im Folgenden gesamt "ESEF-Verordnung" genannt, ausgezeichnet wurde und ob er die technischen Anforderungen für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats, die in diesen Verordnungen vorgeschrieben sind, erfüllt.
Identifizierung der Kriterien und Beschreibung des Leistungsgegenstands
Der Konzernjahresabschluss im ESEF-Format wurde von dem Vorstand des herrschenden Unternehmens mit dem Ziel erstellt, die Anforderungen in Bezug auf die Auszeichnung sowie die technischen Anforderungen für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats, die in der ESEF-Verordnungen vorgeschrieben sind, zu erfüllen.
Gegenstand unserer Prüfungshandlungen ist die Konformität des Konzernjahresabschlusses im ESEF-Format mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung, und die in diesen Regelungen vorgeschriebenen Anforderungen stellen unseres Erachtens die angemessenen Kriterien dafür dar, unser Prüfungsurteil abzugeben.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens
Der Vorstand ist verantwortlich für die Erstellung des Konzernjahresabschlusses im ESEF-Format nach den Vorgaben in Bezug auf die Auszeichnung und gemäß den technischen Anforderungen für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats, die in den ESEF-Verordnungen vorgeschrieben sind. Diese Verantwortung umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener XBRL-Auszeichnungen unter Anwendung der in diesen Regelungen vorgeschriebenen Taxonomie.
Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Entwicklung, Implementierung und Instandhaltung der internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses im ESEF-Format zu ermöglichen, der frei von wesentlichen Verstößen gegen die ESEF-Vorgaben ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens sind verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der Jahresabschlüsse im Format nach den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung war, aufgrund der durchgeführten Prüfungshandlungen hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Konzernjahresabschluss im ESEF-Format nach Vorgaben der ESEF-Verordnung ausgezeichnet wurde und in Übereinstimmung mit den technischen Standards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats, die in diesen Regelungen vorgeschrieben sind, steht.
Wir haben unsere Prüfungsleistungen gemäß dem Polnischen Prüfungsstandard für Prüfungsleistungen, die keine Prüfungen oder prüferischen Durchsichten sind 3000 (Z) im Wortlaut von International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", (im Folgenden "KSUA 3000 (Z)") durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung von dem Wirtschaftsprüfer so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit erlangt wird, dass der Konzernjahresabschluss im ESEF-Format nach bestimmten Kriterien aufgestellt wurde.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Gewissheit, aber keine Garantie dafür, dass eine gemäß KSUA 3000 (Z) durchgeführte Prüfungsleistung immer eine vorhandene wesentliche Falschdarstellung aufdeckt.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Falschdarstellungen aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer die internen Kontrollen, die für die Erstellung des Konzernjahresabschlusses im ESEF-Format relevant sind, um geeignete Prüfungsverfahren zu entwickeln, die dem Abschlussprüfer ausreichende und unter den gegebenen Umständen angemessene Nachweise liefern. Die Beurteilung der Funktionsweise der internen Kontrollen wurde nicht durchgeführt, um ein Urteil über dessen Wirksamkeit und Effizienz abzugeben.
Zusammenfassung der ausgeführten Prüfungshandlungen
Die von uns geplanten und durchgeführten Prüfungshandlungen umfassten insbesondere:
- Gewinnung des Verständnisses von dem Aufstellungsprozess des Konzernjahresabschlusses im ESEF-Format, der die Auswahl und die Anwendung der XBRL-Auszeichnungen sowie die Sicherstellung der Konformität mit der ESEF-Verordnung umfasst, insbesondere des Verständnisses von den mit diesem Prozess verbundenen Mechanismen der internen Kontrollen;
- Überleitung der ausgezeichneten Informationen im Konzernjahresabschluss im ESEF-Format zum geprüften Konzernjahresabschluss;
- Beurteilung der Erfüllung von technischen Standards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats, insbesondere der Anwendung des XHTML-Formats anhand der spezialisierten IT-Tools;
- Beurteilung der Vollständigkeit der Auszeichnung der im Konzernjahresabschluss im ESEF-Format enthaltenen Informationen mit XBRL-Auszeichnungen;
- Beurteilung, ob die angewendeten XBRL-Auszeichnungen der in der ESEF-Verordnung vorgeschriebenen Taxonomie angemessen angewendet wurden, und dass im Fall, wenn in der in der ESEF-Verordnung bestimmten Basistaxonomie keine entsprechenden Taxonomieelemente identifiziert worden sind, Taxonomieerweiterungen angewendet wurden;
- Beurteilung der Richtigkeit der Verankerung der angewendeten Elemente der Erweiterungstaxonomie an dem Element der in der ESEF-Verordnung vorgesehenen Basistaxonomie.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Urteil über die durchgeführte Prüfungsleistung bilden.
Ethische Anforderungen, insbesondere Unabhängigkeit
Bei Durchführung der Prüfungsleistung haben der Wirtschaftsprüfer und die Prüfungsgesellschaft die Unabhängigkeitsanforderungen sowie die anderen im Verhaltenskodex für Berufsangehörige (im Folgenden der "IFAC-Verhaltungskodex") vorgeschriebenen Anforderungen beachtet. Der IFAC-Verhaltungskodex basiert auf grundlegenden Berufspflichten, wie Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt sowie Vertraulichkeit und berufswürdiges Verhalten. Wir haben auch die anderen Unabhängigkeits- und ethischen Anforderungen beachtet, die auf diese Prüfungsleistung in Polen anwendbar sind.
Als Anforderungen in Bezug auf die Qualitätskontrolle werden von der Prüfungsgesellschaft polnische Standards zur Qualitätskontrolle im Wortlaut vom International Standard on Quality Control (ISQC) 1 - "Qualitätssicherung für Praxen, die Abschlussprüfungen und prüferische Durchsichten von Abschlüssen sowie andere betriebswirtschaftliche Prüfungen und Aufträge zu verwandten Dienstleistungen durchführen", die mit Beschluss des Polnischen Landesrats der Wirtschaftsprüfer freigegeben wurden (im Folgenden "KSKJ") angewendet.
Nach den KSKJ-Anforderungen unterhält die Prüfungsgesellschaft ein umfassendes Qualitätskontrollsystem, das dokumentierte Grundsätze und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, beruflicher Standards und geltender rechtlicher und regulatorischer Anforderungen umfasst.
Bestätigungsvermerk
Die Grundlage für die Formulierung des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers sind die oben beschriebenen Sachverhalte, und der Bestätigungsvermerk sollte daher unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte gelesen werden.
Nach unserer Auffassung ist der Konzernjahresabschluss im ESEF-Format in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt worden.
Erklärung über erbrachte Dienstleistungen, die keine Prüfung von Jahresabschlüssen darstellten
Nach unserem besten Wissen und Gewissen erklären wir, dass die von uns an die Gruppe erbrachten Dienstleistungen, die keine Prüfung von Jahresabschlüssen darstellten, rechtskonform sind und dass wir dabei die in Polen geltenden Vorschriften beachtet haben. Zudem haben wir keine Dienstleistungen erbracht, die keine Prüfung darstellten und die kraft Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung sowie Art. 136 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer untersagt sind.
Auswahl der Prüfungsgesellschaft
Als Abschlussprüfer bei der Prüfung des Konzernjahresabschlusses wurden wir mit Beschluss des Aufsichtsrates des herrschenden Unternehmens vom 20. Dezember 2019 gewählt. Der Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 ist die erste Prüfung, die von BDO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k. durchgeführt wurde.
Der für die Abschlussprüfung, die zu diesem Prüfungsbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers geführt hat, zuständige Wirtschaftsprüfer ist Marcin Krupa.
Katowice, den 29. März 2021
BDO
spółka z ograniczoną
odpowiedzialnością sp.k. mit Sitz in Warszawa
eingetragen als Wirtschaftsprüfungsunternehmen
unter der Nummer 3355
im Namen deren der zuständige Wirtschaftsprüfer handelt
unterschrieben mit einem qualifizierten Zertifikat
Marcin Krupa, Wirtschaftsprüfer
eingetragen unter der Nummer 11142
unterschrieben mit einem qualifizierten Zertifikat
dr André Helin, Vorstandsvorsitzender des Komplementärs, Wirtschaftsprüfer
eingetragen unter der Nummer 90004