Hansen Sicherheitstechnik AG

Velbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

scrollen

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.303.098,60 8.303.098,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 6,00 6,00
III. Finanzanlagen 8.303.091,60 8.303.091,60
B. Umlaufvermögen 2.798.779,43 601.225,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 308,58 629,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 308,58 308,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.798.470,85 600.595,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 318,90 157,08
Aktiva 11.102.196,93 8.904.481,01
scrollen

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.888.222,71 8.677.605,40
I. Gezeichnetes Kapital 1.267.117,00 1.267.117,00
II. Kapitalrücklage 687.500,00 687.500,00
III. Gewinnrücklagen 60.240,00 60.240,00
IV. Bilanzgewinn 8.873.365,71 6.662.748,40
davon Gewinnvortrag 6.662.748,40 6.655.939,49
B. Rückstellungen 208.236,00 213.105,00
C. Verbindlichkeiten 5.738,22 13.770,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.738,22 13.770,61
Passiva 11.102.196,93 8.904.481,01

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die HANSEN Sicherheitstechnik AG (nachfolgend Gesellschaft) hat ihren Sitz in Velbert. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 28852 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des AktG sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des §§ 267 Abs. 3 Nr. 3, 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUND- SÄTZEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, 276, 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB nicht auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag bei der Pensionsrückstellung nach § 253 Abs. 6 HGB hinsichtlich der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre im Vergleich zu dem der vergangenen 7 Jahre beträgt TEUR 5,2.
Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 619,4 (Vj. TEUR 596,6) mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 801,5 (Vj. TEUR 791,1) verrechnet und auf der Passivseite ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C . ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.267.117,00 (Vj. TEUR 1.267,1).
Der in den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 8.873.365,71 (Vj. TEUR 6.662,7) einbezogene Gewinnvortrag beträgt EUR 6.662.748,40 (Vj. TEUR 6.655,9).
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestehen nicht.
Sämtliche Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 5.118,22 (Vj. TEUR 3,5) sind innerhalb eines Jahres fällig.

D. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen i.S.d. § 251 HGB.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder
Im Geschäfts- sowie im Vorjahr wurden Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Für den identischen Personenkreis wurden auch keine Haftungsverhältnisse begründet.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 1 Arbeitnehmer (Vj. 1).

sonstige Berichtsbestandteile


Velbert, 07. Mai 2024

Henryk Gotz

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt.