EXASOL AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
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ANHANGA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen (1) Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden die Vorschriften des 3. Buchs des HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.06.2009 eingeführten Fassung vollständig ab 2009 angewandt. (2) Die mit der Kapitalrücklage verrechneten Umbewertungsdifferenzen zum 01.01.2009 betragen per Saldo -€ 2.967.320,00. Sie resultieren aus der Abzinsung von Rückstellungen und der erstmaligen Bildung passiver latenter Steuern auf die höheren Handelsbilanzwerte aus der Verschmelzung zum 01.01.2006; siehe nachfolgen (3). Beibehaltungswahlrechte sind nicht in Anspruch genommen. (3) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 274, 279 - 283 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Anhangsangaben orientieren sich jedoch an den Anforderungen für große Kapitalgesellschaften. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. Zu den Abweichungen siehe unter B.I.(3). (4) Die EXASOL AG hat mit Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2006 die exasol GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übernommen. Die Verschmelzung erfolgte im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2006. Auf die Angaben hierzu unter B.I. des Anhangs wird verwiesen. (5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter von € 151,00 bis € 1.000,00 werden nach steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz auf 5 Jahre abgeschrieben; im sechsten Geschäftsjahr nach dem Zugang wird deren Abgang angenommen. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. (6) Vorräte sind zu Einstandspreisen bewertet. (7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Da Forderungen nur gegen den Hauptkunden bestehen, ist für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzögerungen eine Pauschalwert-berichtigung nicht angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwert-berichtigungen berücksichtigt. (8) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. (9) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst. (10) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. (11) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Imparitätsprinzips angesetzt. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Restlaufzeiten der Forderungen scroll
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter der EXASOL AG in Höhe von EUR 118.150,00 enthalten. Hierbei handelt es sich um noch zu erbringende Agios aus Kapitalerhöhungen der EXASOL AG sowie der exasol GmbH (EUR 114.400,00) und um Forderungen aus Beteiligungsverkäufen. 2. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten scroll
1) Sicherungsübereignung 54 Server, Verpfändung einer Termineinlage offene, Abtretung von Mietansprüchen gem. einer gesonderten Abtretungserklärung C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Regionale Aufteilung der Umsatzerlöse scroll
2. Sonstige betriebliche Erträge scroll
D. Entwicklung des Eigenkapitals 1. Gezeichnetes Kapital scroll
2. Kapitalrücklage scroll
3. Genehmigtes Kapital scroll
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2009 ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.000.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I). Mit Vorstandsbeschlüssen vom 05.08.2009 und 17.12.2009 wurden Kapitalerhöhungen in Höhe von EUR 1.250.000,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhungen sind am 15.12.2009 und 08.02.2010 ins Handelsregister eingetragen worden. Der Restbetrag aus dem genehmigten Kapital wurde mit dem Vorstandsbeschluss vom 11. Februar 2010 und der am 09.07.2010 eingetragenen Kapitalerhöhung verbraucht. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2009 ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.000.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I). Einzahlungen sind bis zum 31.12.2010 vollständig erfolgt. E. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage scroll
F. Sonstige Angaben 1. Vorstand Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010: Gerhard Rumpff, München bis 28. Mai 2010 Steffen Weissbarth, Gattikon/Schweiz ab 08. Februar 2010 Aaron Auld, München Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 2. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010: Jochen Tschunke, München Richard Seibt, Nürnberg Dr. Knud Klingler, Engerwitzdorf Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen EUR 27.000,00. 3. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR -15.870.629,86 auf neue Rechnung vorzu-tragen. Nürnberg, 27. Juni 2011 EXASOL AG ‑ Der Vorstand ‑
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.12.2011 |
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