EXASOL AG

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

10.456.124,75

11.819.893,82

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10.400.328,75

11.760.014,82

II. Sachanlagen

18.296,00

22.379,00

III. Finanzanlagen

37.500,00

37.500,00

B. Umlaufvermögen

6.376.723,80

4.755.123,12

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.319.745,08

4.052.658,66

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

56.978,72

702.464,46

C. Rechnungsabgrenzungsposten

41.873,33

6.302,00

Summe Aktiva

16.874.721,88

16.581.318,94



PASSIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

5.089.707,50

8.020.680,03

I. Gezeichnetes Kapital

13.045.000,00

13.045.000,00

II. Kapitalrücklage

12.955.732,97

12.955.732,97

III. Verlustvortrag

-17.980.052,94

-16.621.098,53

IV. Jahresfehlbetrag

-2.930.972,53

-1.358.954,41

B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

1.600.000,00

0,00

C. Rückstellungen

1.651.308,13

1.189.131,59

D. Verbindlichkeiten

7.512.575,04

6.380.119,24

E. Rechnungsabgrenzungsposten

1.021.131,21

991.388,08

Summe Passiva

16.874.721,88

16.581.318,94

ANHANG

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

(1) Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden die Vorschriften des 3. Buchs des HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.06.2009 eingeführten Fassung vollständig ab 2009 angewandt.

(2) Die mit der Kapitalrücklage verrechneten Umbewertungsdifferenzen zum 01.01.2009 betragen per Saldo € 2.967.320,00. Sie resultieren aus der Abzinsung von Rückstellungen und der erstmaligen Bildung passiver latenter Steuern auf die höheren Handelsbilanzwerte aus der Verschmelzung zum 01.01.2006; siehe nachfolgend (3). Beibehaltungswahlrechte sind nicht in Anspruch genommen.

(3) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 274, 279 - 283 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. Zu den Abweichungen siehe unter B.I.(3).

(4) Die EXASOL AG hat mit Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2006 die exasol GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übernommen. Die Verschmelzung erfolgte im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2006. Auf die Angaben hierzu unter B.1. des Anhangs wird verwiesen.

(5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis € 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirt-schaftsgüter von € 150,01 bis € 1.000,00 werden für Zugänge der Jahre 2008 bis 2010 nach steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz auf 5 Jahre abgeschrieben; im sechsten Geschäftsjahr nach dem Zugang wird deren Abgang angenommen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern ab dem Geschäftsjahr 2011 werden bei Anschaffungskosten bis € 410,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzöge-rungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

(7) Liquide Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

(8) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst.

(9) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

(10) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Imparitätsprinzips angesetzt.

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen und Betriebsmittel

(1) Aufgedeckte stille Reserven und stille Lasten im Rahmen der Verschmelzung der exasol GmbH in die EXASOL AG:

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Zubuchungen unter folgenden Bilanzposten

Gesamt EUR

Aktiva

A.I.1.

Software, Know how, Kundenbeziehungen

6.959.326

A.I.2.

Originärer Geschäftswert

9.059.174

D.

Aktive latente Steuern

1.981.500

Passiva

C.4.

tbg-Endvergütung

-225.000

17.775.000

Das Anlagevermögen einschließlich Geschäftswert ist gemäß § 24 UmwG zu diesen aufgestock­ten Werten angesetzt worden. Die Abschreibungen erfolgten auf Basis der aufgestockten Werte wie folgt:

- vorhandene aufgestockte Vermögensgegenstände: linear, 5 - 20 Jahre je nach Nutzungsdauer

- bisher nicht aktivierte Software: 2006 – 2011 progressiv kumuliert 6,3%, danach linear zu je 18,74% für 5 Jahre.

(2) In der Steuerbilanz der EXASOL AG sind gemäß § 11 KStG die steuerlichen Schlusswerte der exasol GmbH mit Wirkung zum 01.01.2006 übernommen worden (Buchwertverknüpfung). Die Steuerbilanz der EXASOL AG weicht deshalb ab 01.01.2006 in Höhe der aufgedeckten stillen Re­serven von der Handelsbilanz ab. Weitere Abweichungen ergeben sich durch die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

2. Forderungen

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter der EXASOL AG in Höhe von EUR 114.400,00 enthalten. Hierbei handelt es sich um noch zu erbringen­de Agios aus Kapitalerhöhungen der EXASOL AG sowie der exasol GmbH.

3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 13.045.000 Stück Namensaktien zusammen.

4. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten sind EUR 1.391.076,93 durch Sicherungsübereignung von 54 Server, Verpfändung einer Termineinlage sowie Abtretung von Mietansprüchen gem. einer gesonderten Abtretungserklärung gesichert.

E . Sonstige Angaben

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2013 an folgenden Gesellschaften wesentlich beteiligt:

a) EXASOL Cloud Computing GmbH; Anteilsbeteiligung: 62,5%

Datum des letzten Jahresabschlusses: 31. Dezember 2013

Eigenkapital am 31.12.2013: EUR -3.099.320,84

Ergebnis für das Geschäftsjahr 2013: EUR -1.166.435,03

b) EXASOL Europa Vertriebs GmbH; Anteilsbeteiligung: 62,5%

Datum des letzten Jahresabschlusses: 31. Dezember 2013

Eigenkapital am 31.12.2013: EUR -2.633.080,58

Ergebnis für das Geschäftsjahr 2013: EUR -1.262.428,76

2. Vorstand

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013:

Steffen Weissbarth, Leitender Vorstand, Dettenhausen (bis 23. Mai 2013)

Aaron Auld, Leitender Vorstand ab 24. Mai 2013, Rechtsanwalt, München

Im Geschäftsjahr 2014 sind als Vorstände bestellt:

Aaron Auld, Leitender Vorstand, Rechtsanwalt, München

Mathias Golombek, Technischer Vorstand., Ottensoos (ab 01. Januar 2014)

Mag. Helmut Fink, Vertriebsvorstand Graz (von 01. Januar 2014 bis 04. Juni 2014)

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

3. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013:

Prof. h.c. Jochen Tschunke, Unternehmensberater, München

Gerhard Rumpff, Unternehmensberater, München

Dr. Knud Klingler, Unternehmensberater, Engerwitzdorf

Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen EUR 27.000,00.

4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR -20.911.025 auf neue Rechnung vorzu­tra­gen.

5. Ausschüttungssperre

Für den aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände entstan­denen Gewinn von EUR 1.466.474 besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre.

 

Nürnberg, den 25. September 2014

gez. Aaron Auld; gez. Mathias Golombek