EXASOL AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
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ANHANGA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen (1) Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden die Vorschriften des 3. Buchs des HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.06.2009 eingeführten Fassung vollständig ab 2009 angewandt. (2) Die mit der Kapitalrücklage verrechneten Umbewertungsdifferenzen zum 01.01.2009 betragen per Saldo € 2.967.320,00. Sie resultieren aus der Abzinsung von Rückstellungen und der erstmaligen Bildung passiver latenter Steuern auf die höheren Handelsbilanzwerte aus der Verschmelzung zum 01.01.2006; siehe nachfolgend (3). Beibehaltungswahlrechte sind nicht in Anspruch genommen. (3) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 274, 279 - 283 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Anhangsangaben orientieren sich jedoch an den Anforderungen für große Kapitalgesellschaften. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. Zu den Abweichungen siehe unter B.1.(3). (4) Die EXASOL AG hat mit Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2006 die exasol GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übernommen. Die Verschmelzung erfolgte im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2006. Auf die Angaben hierzu unter B.1. des Anhangs wird verwiesen. (5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis € 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirt-schaftsgüter von € 150,01 bis € 1.000,00 werden für Zugänge der Jahre 2008 bis 2010 nach steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz auf 5 Jahre abgeschrieben; im sechsten Geschäftsjahr nach dem Zugang wird deren Abgang angenommen. Die Zugänge an geringwerti-gen Wirtschaftsgütern ab dem Geschäftsjahr 2011 werden bei Anschaffungskosten bis € 410,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzöge-rungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (7) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. (8) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst. (9) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. (10) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Imparitätsprinzips angesetzt. (11) Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen und Betriebsmittel (1) Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens, jeweils gesondert angegeben für die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Abschreibungen und die Buchwerte, ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel als Bestandteil dieses Anhangs. (2) Aufgedeckte stille Reserven und stille Lasten im Rahmen der Verschmelzung der exasol GmbH in die EXASOL AG: scroll
Das Anlagevermögen einschließlich Geschäftswert ist gemäß § 24 UmwG zu diesen aufgestockten Werten angesetzt worden. Die Abschreibungen erfolgten auf Basis der aufgestockten Werte wie folgt: - vorhandene aufgestockte Vermögensgegenstände: linear, 5 - 20 Jahre je nach Nutzungsdauer - bisher nicht aktivierte Software: 2006 – 2011 progressiv kumuliert 6,3%, danach linear zu je 18,74% für 5 Jahre. (3) In der Steuerbilanz der EXASOL AG sind gemäß § 11 KStG die steuerlichen Schlusswerte der exasol GmbH mit Wirkung zum 01.01.2006 übernommen worden (Buchwertverknüpfung). Die Steuerbilanz der EXASOL AG weicht deshalb ab 01.01.2006 in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven von der Handelsbilanz ab. Weitere Abweichungen ergeben sich durch aktuellen gesetzlichen Regelungen.
2. Restlaufzeiten der Forderungen
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3. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen scroll
4. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten scroll
1) Sicherungsübereignung 54 Server, Verpfändung einer Termineinlage offene, Abtretung von Mietansprüchen gem. einer gesonderten Abtretungserklärung C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht zu vermerken. 2. Sonstige fina nzielle Verpflichtungen scroll
D. Entwicklung des Eigenkapitals 1. Gezeichnetes Kapital scroll
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2. Kapitalrücklage scroll
3. Gew innrücklagen scroll
4. Ergebnisverwendung des Vorjahrs Der Jahresfehlbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Bedingtes Kapital Beschlüsse über bedingte Kapitalerhöhungen liegen nicht vor. 6. Genehmigtes Kapital Die Gesellschaft hat mit Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Dezember 2011 ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital II 2011) in Höhe von bis zu EUR 5.522.500,00 beschlossen, das aufgrund einer Anfechtungsklage von Aktionären, über die noch nicht entschieden ist, noch nicht zur Eintragung an das Registergericht gereicht wurde. Weiterhin wurde mit einem weiteren Hauptversammlungsbeschluss vom 08. August 2013 das Genehmigte Kapital II 2011 aufgehoben und ein erneutes genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital II 2013) in Höhe von bis zu EUR 6.522.500,00 beschlossen. Gegen den vorgenannten Beschluss wurde von Aktionären Nichtigkeitsklage erhoben. Die Freigabe des genehmigten Kapitals wurde abgelehnt. 7. Bestand an eigenen Aktien Eigene Aktien werden nicht gehalten. E. Sonstige Angaben 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 an folgenden Gesellschaften wesentlich beteiligt: EXASOL Vertriebsholding GmbH; Anteilsbeteiligung: 100% Datum des letzten Jahresabschlusses: 31. Dezember 2015 Eigenkapital am 31.12.2015: EUR 28.216,56 Ergebnis für das Geschäftsjahr 2015: EUR -40.976,49 2. Zahl der Arbeitnehmer scroll
Die Teilzeitkräfte sind pro Kopf gezählt und nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet. 3. Honorar des Anschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für das Jahr 2015 EUR 9.300,00 und betrifft ausschließlich Prüfungsleistungen. 4. Vorstand Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2015: Aaron Auld, Leitender Vorstand, München Mathias Golombek, Technischer Vorstand, Ottensoos Michael Konrad, Finanzvorstand, Karlsruhe (ab 01. September 2015) Im Geschäftsjahr 2016 sind obige Vorstände weiterhin bestellt. Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 5. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015: Prof. h.c. Jochen Tschunke, Unternehmensberater, München Gerhard Rumpff, Unternehmensberater, München Dr. Knud Klingler, Unternehmensberater, Engerwitzdorf/ Österreich Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen EUR 27.000,00. 6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR -21.794.594 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Ausschüttungssperre Für den aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände entstandenen Gewinn von EUR 2.669.508 besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre.
Nürnberg, den 11. Juli 2016 gez. Herren Auld, Golombek und Konrad |
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