EXASOL AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
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ANHANGfür das Geschäftsjahr 201 8
(1) Die EXASOL AG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (Reg.Nr. HRB 23037). (2) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 274, 279 - 283 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. (3) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die Abschreibung erfolgt über 5 Jahre. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern werden bei Anschaffungskosten bis € 800,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. (4) Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzöge-rungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (6) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. (7) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst. (8) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. (9) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Imparitätsprinzips angesetzt. (10) Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Stichtag darstellen.
Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient: Die Gesellschaft hält eine Beteiligung in Höhe von 100 % an der EXASOL Vertriebsholding GmbH mit Sitz in Berlin. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt am 31.12.2018 TEUR 60, das Jahresergebnis 2018 TEUR 10.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scroll
In der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
(1) Gezeichnetes Kapital scroll
(2) Kapitalrücklage scroll
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 906 (Vj. EUR 1.468).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht zu vermerken.
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Die Teilzeitkräfte sind pro Kopf gezählt und nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet.
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018:
Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sind obige Vorstände weiterhin bestellt.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018:
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 229.698 auf neue Rechnung vorzutragen.
Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Nürnberg, 29.05. 2019 EXASOL AG ‑ Der Vorstand ‑
Nürnberg, den 29. Mai 2019 gez. Auld, Golombek und Konrad Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. August 2019 |
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