EXASOL AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva scrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2019A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen (1) Die EXASOL AG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (Reg.Nr. HRB 23037). (2) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 274, 279 - 283 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. (3) Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Prämisse der Unternehmensfortführung bewertet. Die Exasol AG kann Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein, die sich aus saisonalen Schwankungen der Geschäftstätigkeit von Exasol - insbesondere auch bei ihren Tochterunternehmen - ergeben. Die Geschäftstätigkeit von Exasol unterliegt saisonalen Schwankungen. Generell sind die Auftragseingänge im dritten Kalenderquartal rückläufig, da viele Entscheider in den Sommermonaten im Urlaub sind. Obwohl das Auftragsvolumen in der Regel im vierten Kalenderquartal zunimmt, da viele Unternehmen ihre IT-Budgets ausgeben müssen, erfolgen die Zahlungseingänge für diese Aufträge regelmäßig erst zu Beginn des nächsten Jahres. Darüber hinaus werden Einnahmen aus regulären Abonnements in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres generiert. Infolgedessen hat die Exasol AG möglicherweise zum Ende eines Kalenderjahres nur eine geringe Liquidität und ist dem Risiko ausgesetzt, nicht in der Lage zu sein, seine finanziellen Verpflichtungen vollständig und / oder zu den fälligen Terminen zu erfüllen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft und die Ertrags- und Finanzlage haben. (4) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die Abschreibung erfolgt über 5 Jahre. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben, da diese Nutzungsdauer auf Grund des Geschäftsmodells und der erwarteten Cash Flows adäquat erscheint.. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern werden bei Anschaffungskosten bis € 800,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzögerungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (6) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. (7) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst. (8) Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. (9) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr wird das Imparitätsprinzip berücksichtigt. (10) Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Stichtag darstellen. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient: Die Gesellschaft hält eine Beteiligung in Höhe von 100 % an der EXASOL Vertriebsholding GmbH mit Sitz in Berlin. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt am 31.12.2019 TEUR 0, das Jahresergebnis 2019 TEUR -311. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scrollen
In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind EUR 308.313 (Vj. EUR 172.329) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 3. Eigenkapital (1) Gezeichnetes Kapital scrollen
Am 05. Dezember 2019 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage beschlossen. Das Grundkapital wird von 15.654.000 EUR um 1.463.870 EUR auf 17.117.870 EUR durch Ausgabe von 1.463.870 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Anteil von 1,00 EUR pro Stückaktie erhöht. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 06. Februar 2020. (2) Kapitalrücklage scrollen
(3) Bestand an eigenen Aktien Die Gesellschaft hielt zum Abschlussstichtag insgesamt 502.127 eigene Stückaktien, die im Dezember 2019 von den Gesellschaftern unentgeltlich eingelegt wurden und auf die ein Betrag von 502.127 EUR des Grundkapitals (3,21 %) entfällt. Die Gesellschaft ist zur Rückgabe der Stückaktien verpflichtet sollte bis zum 31.Dezember 2020 kein Börsengang erfolgen. (4) Genehmigtes Kapital Am 05. Dezember 2019 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04. Dezember 2024 einmalig oder mehrmalig um ingesamt bis zu EUR 8.558.935,00 gegen Bar- und Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 8.558.935 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 06. Februar 2020. (5) Bedingtes Kapital Am 05. Dezember 2019 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 6.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.200.000 neuen, auf den Namen lautende Aktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist befristet bis zum 04. Dezember 2024. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 06. Februar 2020. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scrollen
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht. C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 7.183 (Vj. EUR 906). 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 16.703 (Vj. EUR 10.618). D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht zu vermerken. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen
E. Sonstige Angaben 1. Zahl der Arbeitnehmer scrollen
Die Teilzeitkräfte sind pro Kopf gezählt und nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet. 2. Vorstand Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019: scrollen
Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sind obige Vorstände weiterhin bestellt. 3. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019: scrollen
4. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 6.436.086,15 auf neue Rechnung vorzutragen. E. Nachtragsbericht Das Coronavirus breitet sich seit Januar 2020 weltweit weiter aus und hat seit März 2020 auch umfangreiche Auswirkungen in Deutschland. Der vorläufige Geschäftsklimaindex des ifo-Instituts ist nach 96,0 % im Februar 2020 auf 86,1 % im März 2020 eingebrochen. Auch die Bundesregierung geht derzeit für 2020 von einer rezessiven Wirtschaftsentwicklung aus. Für die Exasol AG gehen wir daher von einer temporär verhaltenen Investitionsbereitschaft insbesondere im 1. Halbjahr 2020 bei Kunden und potentiellen Neukunden aus. Um den potentiellen Auswirkungen entgegenzuwirken, hat die Gesellschaft mittlerweile ein Bündel von Maßnahmen zur Kostenreduzierung (Kurzarbeit, Einstellungsstopp, Reduzierung von Sachkosten, etc.) ergriffen, um die potentiellen negativen finanziellen Auswirkungen auszugleichen. Zum 20. April 2020 wurde ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1.200.000 gegenüber der Exasol AG genehmigt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 27. April 2021 und wird mit 8 % p.a. verzinst. Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Nürnberg, 13.05.2020 EXASOL AG Der Vorstand Aaron Auld Mathias Golombek Michael Konrad Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EXASOL AG, Nürnberg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der EXASOL AG, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 13. Mai 2020 KPMG
AG
Dr. Schroff, Wirtschaftsprüfer Medick, Wirtschaftsprüfer |
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