EXASOL AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva scrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen (1) Die EXASOL AG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (Reg.Nr. HRB 23037). (2) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 277 HGB) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. (3) Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Prämisse der Unternehmensfortführung angesetzt. (4) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Die Abschreibung erfolgt über fünf Jahre. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern werden bei Anschaffungskosten bis EUR 800,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben. Der Einblick in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzögerungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (6) Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. auf den niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit die Gründe für eine Abschreibung auf einen niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr vorliegen, ist das Wertaufholungsgebot berücksichtigt worden. (7) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. (8) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach den gesetzlichen Regelungen abgezinst. (9) Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. (10) Posten in fremder Währung sind zu den amtlichen Mittelkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr wird das Imparitätsprinzip berücksichtigt. (11) Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Stichtag darstellen. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient: Die Gesellschaft hält eine Beteiligung in Höhe von 100% an der EXASOL Vertriebsholding GmbH mit Sitz in Berlin. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt am 31.12.2020 TEUR 0, das Jahresergebnis 2020 TEUR -409. Zudem hält die Gesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 100% an der yotilla GmbH mit Sitz in Köln. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt am 31.12.2020 TEUR 47, das Jahresergebnis 2020 TEUR 7. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scrollen
In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Zinsansprüchen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 332 (i. Vj. TEUR 308). 3. Sonstige Wertpapiere Bei den unter den sonstigen Wertpapieren ausgewiesenen Finanzinstrumenten handelt es sich ausschließlich um Anteile an einem Geldmarktfonds. 4. Eigenkapital (1) Gezeichnetes Kapital scrollen
Am 5. Dezember 2019 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage beschlossen. Das Grundkapital wurde von EUR 15.654.000,00 um EUR 1.463.870,00 auf EUR 17.117.870,00 durch Ausgabe von 1.463.870 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Anteil von EUR 1,00 pro Stückaktie erhöht. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 6. Februar 2020. Zudem wurde am 5. Dezember 2019 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) in Höhe von EUE 8.558.935,00 beschlossen und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Dezember 2024 gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 8.558.935,00 zu erhöhen. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 6. Februar 2020. Mit Beschluss vom 13. Mai 2020 hat der Vorstand aufgrund dieser Ermächtigung über die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 17.117.870,00 um EUR 5.100.000,00 auf EUR 22.217.870,00 durch Ausgabe von 5.100.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Anteil von EUR 1,00 pro Stückaktie gegen Bareinlage erhöht. Dem hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 19. Mai 2020 zugestimmt. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 25. Mai 2020. Am 22. Juli 2020 hat die Hauptversammlung über die Aufhebung des verbleibenden Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020/I) in Höhe von EUR 11.108.935,00 beschlossen und den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juli 2025 gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 11.108.935,00 zu erhöhen. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 2. Oktober 2020. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 hat der Vorstand aufgrund dieser Ermächtigung über die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 22.217.870,00 um EUR 2.221.000,00 auf EUR 24.438.870,00 durch Ausgabe von 2.221.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Anteil von EUR 1,00 pro Stückaktie gegen Bareinlage erhöht. Dem hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 zugestimmt. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 11. Dezember 2020. (2) Kapitalrücklage scrollen
(3) Bestand an eigenen Aktien Die Gesellschaft hielt zum Abschlussstichtag insgesamt 596.794 eigene Stückaktien, wobei 881.794 im Dezember 2019, Januar 2020 sowie Februar 2020 von den Gesellschaftern unentgeltlich eingelegt wurden und 285.000 im Mai 2020 verkauft wurden. Auf die 596.794 eigenen Stückaktien entfällt ein Betrag von EUR 596.794,00 des Grundkapitals (2,44 %). Die Gesellschaft war zur Rückgabe der Stückaktien verpflichtet, sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Börsengang erfolgen. Durch den Börsengang im Mai 2020 entfiel die Pflicht zur Rückgabe der Stückaktien. (4) Bedingtes Kapital Am 5. Dezember 2019 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 6.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.200.000 neuen, auf den Namen lautende Aktien im rechnerischen Betrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist befristet bis zum 4. Dezember 2024. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 6. Februar 2020. Daneben hat die Hauptversammlung am 22. Juli 2020 die Schaffung eines Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020/I) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 2.221.787,00 durch Ausgabe von bis zu 2.221.787 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionen an ausgewählte Arbeitnehmer oder Mitglieder der Geschäftsführung. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 2. Oktober 2020. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scrollen
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht. C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 36.912 (i. Vj. EUR 7.183). 2. Personalaufwand Im Geschäftsjahr vereinnahmtes Kurzarbeitergeld wurde als durchlaufender Posten behandelt. Die korrespondierenden Sozialversicherungsbeiträge wurden als Kürzung des Personalaufwandes erfasst. 3. Abschreibungen In den Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 1.704 in den Vorjahren zu Unrecht unterbliebene Abschreibungen von immateriellen Vermögensgegenständen enthalten, die gleichverteilt das Ergebnis der Geschäftsjahre 2006 bis 2016 gemindert hätten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen (Aufwendungen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen) in Höhe von TEUR 5.665 (i. Vj. TEUR 1.235) enthalten. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf EUR 46.466 (i. Vj. EUR 16.703). D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht zu vermerken. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen
Den Vorständen wurden im Jahr 2020 erstmalig Aktienzusagen (Stock Awards) als Vergütungsbestandteil zugesagt. Die Anzahl der Aktienzusagen bemisst sich anhand der jeweiligen fixen Vergütung, multipliziert mit einem Prozentsatz, der sich aus der Wertentwicklung der Aktie der EXASOL AG ergibt. Für jedes Geschäftsjahr wird das Aktienpaket anhand der Daten des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet. Der Anspruch entsteht nicht in voller Höhe mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, sondern in drei Tranchen, deren Fälligkeit mit Anspruchsentstehung entsteht. Die Anzahl der Aktienzusagen beträgt für die erste, zweite und dritte Tranche 2020 insgesamt 127.603. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde die erste Tranche in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Die zweite und dritte Tranche in Höhe von TEUR 2.369 sind mangels Anspruchsentstehung nicht zu passivieren. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre entstehen wiederum neue Haupttranchen mit jeweils drei Tranchen, soweit die Vorstände noch einen bestehenden Vorstandsdienstvertrag haben. E. Sonstige Angaben 1. Zahl der Arbeitnehmer scrollen
Die Teilzeitkräfte sind pro Kopf gezählt und nicht in Vollzeitkräfte umgerechnet. 2. Vorstand Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020: scrollen
Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sind die o.g. Vorstände weiterhin bestellt. 3. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020: scrollen
4. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 21.757.564,07 auf neue Rechnung vorzutragen. F. Nachtragsbericht Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Nürnberg, 4. Mai 2021 EXASOL AG - Der Vorstand - Aaron Auld Mathias Golombek Michael Konrad Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EXASOL AG, Nürnberg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der EXASOL AG, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 5. Mai 2021 KPMG
AG
gez. Dr. Schroff, Wirtschaftsprüfer gez. Zippel, Wirtschaftsprüfer |
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