EXASOL AG

Nürnberg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Mit dem folgenden Bericht möchten wir Sie über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2024 informieren.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich begleitet, regelmäßig beraten und die Vorstandstätigkeit überwacht. Maßstab für die Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns. Es war eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit. Bei Entscheidungen von grundlegender und strategischer Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat rechtzeitig und angemessen eingebunden. Zustimmungspflichtige Geschäfte und Angelegenheiten wurden vom Vorstand korrekt vorgelegt. In den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen sowie durch schriftlichen, telefonischen und persönlichen Austausch wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand laufend über alle Maßnahmen und Ereignisse von Bedeutung für das Unternehmen unterrichtet. In der Folge war der Aufsichtsrat stets über die Geschäftslage der Gesellschaft, die Geschäftsentwicklung, wesentliche Aspekte der Planung, einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung, sowie über die Ertragslage, organisatorische Maßnahmen und die Gesamtlage des Konzerns informiert. Die regelmäßige Unterrichtung über die finanzielle Lage sowie über die Risikolage waren ebenso Teil des Informationsaustauschs. Abweichungen von den Plänen und Zielen wurden vom Vorstand anlassbezogen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt. Die Mitglieder des Vorstands haben, soweit nicht zu einzelnen Themen wie Personalangelegenheiten des Vorstands eine Beratung ohne Beteiligung des Vorstands als zweckmäßig angesehen wurde, an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen und ausführlich über den Gang der Geschäfte, die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung, die wesentlichen geplanten oder laufenden Investitionen bzw. Desinvestitionen und die Lage des Unternehmens insgesamt berichtet.

In den ordentlichen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens befasst. Gegenstand dieser regelmäßigen Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die finanzielle Situation und Liquiditätsentwicklung der Exasol AG und des Exasol Konzerns. Zudem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats zahlreiche Sachthemen und zustimmungspflichtige Maßnahmen diskutiert und beschlossen.

In der ersten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 19. Februar 2024, an der alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben, wurden die vorläufigen Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2023 vorgestellt. Die aktuelle Geschäftsentwicklung wurde besprochen.

Bei der zweiten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 30. April 2024, an der fünf von sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats teilgenommen haben, stand die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses im Mittelpunkt der Beratungen. Der Aufsichtsrat stellte den Einzelabschluss der Exasol AG zum 31. Dezember 2023 fest und billigte den Konzernabschluss der Exasol AG zum 31. Dezember 2023. Er hat die Agenda der ordentlichen Hauptversammlung der Exasol AG am 20. Juni 2024 und den Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023 verabschiedet.

In der dritten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 24. September 2024, an der alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben, wurden neben der Geschäftsentwicklung die Planungsprämissen für die Budgeterstellung 2025 besprochen.

Die letzte ordentliche Sitzung im Geschäftsjahr 2024 fand am 11. Dezember 2024 statt. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Schwerpunkt der Beratungen waren der Jahresausblick 2024 sowie das Budget 2025 - 2028, das vom Aufsichtsrat verabschiedet wurde.

Neben Beschlussfassungen in Sitzungen wurden mehrere Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst, z.B. zur Ausgabe und Zuteilung von einer weiteren Tranche des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms.

Prüfungsausschuss

Die erste Sitzung des Prüfungsausschusses, an der alle Mitglieder teilgenommen haben, fand am 29. April 2024 statt. An dieser Sitzung haben die Wirtschaftsprüfer der KPMG AG teilgenommen. Schwerpunkt war die Besprechung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 sowie operative Themen wie die Konzernstruktur und das Transferpricing sowie das Forderungs- und Liquiditätsmanagement im aktuellen Umfeld.

In der zweiten Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. September 2024 befassten sich die vollständig vertretenen Mitglieder mit aktuellen Themen aus den Bereichen Accounting und Treasury.

Bei der dritten Sitzung des Prüfungsausschusses am 10. Dezember 2024 war neben dem vollständig vertretenen Prüfungsausschuss ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH anwesend, der den Prüfungsausschuss über den Stand der Vorprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 2024 unterrichtete. Zudem wurden aktuelle operative Themen besprochen.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat jeweils in der nächsten Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über die Schwerpunkte der Prüfungsausschusssitzungen informiert.

Jahres- und Konzernabschluss

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurde die CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH, Regensburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Berichtsjahr bestellt. Der Aufsichtsrat erteilte auf Empfehlung des Prüfungsausschusses am 1. Juli 2024 den entsprechenden Prüfungsauftrag für den Einzel- sowie für den Konzernabschluss 2024. Die CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH prüfte den Jahresabschluss der Exasol AG und den Konzernabschluss des Exasol Konzerns sowie den Lagebericht der Exasol AG und des Exasol Konzerns. Der Abschlussprüfer erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Einzel- sowie für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen die Abschlüsse Christian Mehltretter als Prüfungsleiter und Stefan Cramer als verantwortlicher Prüfungspartner. Die CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH stellte fest, dass der Lagebericht der Exasol AG und des Exasol Konzerns die Situation der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wiedergibt.

Die Berichte und Abschlussunterlagen des Abschlussprüfers lagen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Prüfungsausschuss- und Bilanzaufsichtsratssitzung vor und wurden eingehend geprüft. In der Prüfungsausschusssitzung des Aufsichtsrats am 12. März 2025 berichtete die CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung.

Nach eingehender Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Lageberichts der Exasol AG und des Exasol Konzerns hat der Aufsichtsrat diesbezüglich keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich somit dem Prüfungsergebnis der CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH an und billigte den Jahresabschluss der Exasol AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024. Der Jahresabschluss der Exasol AG ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats

Im Berichtszeitraum gab es weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat personelle Veränderungen.

Dank

Wir danken den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2024. Den Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das Interesse an unserer Gesellschaft und für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Nürnberg, im März 2025

Exasol AG

Für den Aufsichtsrat

Volker Smid, Aufsichtsratsvorsitzender

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Grundlagen des Konzerns

Geschäftstätigkeit

Die Exasol AG ist ein globales Technologieunternehmen. Kernprodukt ist eine Analytics Engine, die es ermöglicht, mit hoher Geschwindigkeit und in großem Umfang auf Daten innerhalb eines Unternehmens zuzugreifen und diese zu analysieren. Gegründet im Jahr 2006 verfügt Exasol nach eigener Einschätzung über eine der leistungsfähigsten Analytics Engines auf dem Markt.

Exasols Kernmarkt ist geprägt von einer fortschreitenden Digitalisierung, die eine ständig wachsende Menge an Daten erzeugt. Die kontinuierliche Analyse dieser Daten ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen. Allerdings belasten veraltete Datenbanksysteme Unternehmen mit langsamen Verarbeitungszeiten und führen in der Folge oft zu kontinuierlich steigenden Investitionen in die Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur.

Unser Ziel ist es, für unsere Kunden diese Probleme zu lösen und ihnen zu helfen, einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil durch eine effiziente Datenanalyse zu schaffen. Durch den Einsatz der Datenbanktechnologie von Exasol sind Unternehmen in der Lage, analytische Anwendungen zu betreiben, die nach Ansicht des Unternehmens zuvor aufgrund der bestehenden Leistungs-, Hardware- und/​ oder Kostenbeschränkungen der Datenbank unmöglich oder sehr kostenintensiv gewesen wären. Dies umfasst auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die in Zukunft immer stärker über den Erfolg von Unternehmen entscheiden wird. Auch hier werden unsere Kunden auf ihrem Weg in eine Welt der Datenanalyse begleitet, die mehr und mehr von Künstlicher Intelligenz getriebenen wird.

Unsere Kunden

Exasol-Kunden sind typischerweise Unternehmen mit großen Datenbeständen, die diese in hoher Frequenz für geschäftskritische Prozesse und Anwendungen nutzen. Darüber hinaus haben diese Unternehmen oft hohe Anforderungen an die Sicherheit ihrer Daten, weshalb kritische Analyseprozesse nicht in eine öffentliche Cloudumgebung verlagert werden können. Die Speicherung der Daten erfolgt daher entweder in ihrer eigenen Infrastruktur (onpremise) oder in einer von den Kunden selbst verwalteten Cloud-umgebung. Ein Großteil der Exasol-Kunden kommt daher aus den Bereichen Finanzwirtschaft, Telekommunikation und aus dem Gesundheitssektor. Durch die Leistungsfähigkeit unserer Lösung lassen sich aber nicht nur Daten schneller auswerten und nutzbar machen. Die Anforderungen an die Infrastruktur fallen auch deutlich geringer aus, so dass unsere Kunden die vorhandenen Systeme kosteneffizienter nutzen oder gegebene Datenanwendungen mit schlankerer Infrastruktur und geringerem Rechenaufwand umsetzen können.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Unternehmensstrategie hat sich Exasol im vergangenen Jahr noch stärker auf diese Fokusgruppen ausgerichtet. Der Erfolg zeigt sich in einem überproportionalen ARR-Wachstum insbesondere mit Kunden aus den Bereichen Finanzindustrie, Gesundheitssektor und Telekommunikation, die ihre Daten überwiegend on-premise oder in einer hybriden Umgebung verwalten.

Des Weiteren bietet Exasol mit dem AI Lab Unternehmen die Möglichkeit, Künstliche Intelligenz für ihre Datenanalyse nutzbar zu machen. Es gibt Unternehmen die notwendigen Werkzeuge an die Hand, um ihre Daten für KI-gestützte Einblicke und datengestützte Entscheidungen zu nutzen. Damit sollen Datenteams in die Lage versetzt werden, geschäftskritische Anwendungsfälle wie Nachfrageprognosen, Betrugserkennung und Kündigungsvorhersagen effizient umzusetzen.

Unternehmen, die sich einmal für Exasol entschieden haben, nutzen die Produkte und Services über viele Jahre und weiten die Nutzung typischerweise kontinuierlich aus. Ein wesentlicher Wachstumstreiber ist damit das Upselling, d.h. das Umsatzwachstum bei bestehenden Kunden. Hinzu kommt die Neukundengewinnung als zweite Säule des Unternehmenswachstums. Gleichzeitig weitet Exasol die bestehenden Vertriebs- und Technologiepartnerschaften kontinuierlich aus und treibt die Internationalisierung des Geschäfts, insbesondere in den USA, voran.

Unsere Technologie

Unser technologisches Know-how beruht unserer Einschätzung nach dabei auf drei Säulen: Der Verarbeitung von Daten im RAM (In-Memory Technologie), der Kombination mehrerer Arbeitsspeicher zu einem verteilten, virtuellen "Supercomputer" (Massive Parallel Processing) sowie der Nutzung von intelligenten Algorithmen zum optimalen und eingriffsfreien Betrieb des Systems. Hinzu kommt, dass Design und Produkt-Knowhow eine kosteneffiziente Nutzung der installierten Hardware begünstigen. Mit immer mehr zu verarbeitenden Daten steigen die Anforderungen an die Rechenleistung von Systemen. Dies erfordert über die Zeit häufig zusätzliche Investitionen in die Hardware. Exasol löst diese Beschränkungen einerseits, indem mehrere Systeme parallelgeschaltet und zu einer Art "Supercomputer" zusammengeschlossen werden können. Andererseits unterscheiden unsere Algorithmen dabei zwischen "heißen" und "kalten" Daten und ermöglichen damit eine effizientere Nutzung der verfügbaren IT-Infrastruktur. Dieser Ansatz unterscheidet sich von klassischen Architekturen ("Legacy"-Architekturen) und ist unabhängig davon, ob die Anwendungen on-premise oder in der selbstverwalteten Cloud ausgeführt wird.

Konzernstruktur und Standorte

Der Exasol-Konzern besteht aktuell aus der Exasol AG mit Sitz in Nürnberg, Deutschland, sowie insgesamt vier Tochtergesellschaften. Hierbei handelt es sich insgesamt um reine Vertriebsgesellschaften, die das operative Vertriebsgeschäft in den jeweiligen Regionen verantworten.

Konzernstruktur der Exasol AG:

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Konzernstruktur verschlankt und die französische Niederlassung (Exasol SAS France) aufgelöst. Die dort beschäftigten Mitarbeiter sind jetzt vollständig in existierenden Tochterunternehmen tätig.

Forschung und Entwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag einer der Schwerpunkte des F&E-Teams im Bereich der künstlichen Intelligenz. Exasols neues Produkt AI Lab wurde im Frühjahr veröffentlicht und bietet Data Scientists eine Entwicklungsumgebung, um AI/​ML Modelle sehr flexibel in der Exasol-Datenbank trainieren und ausführen zu können. So lassen sich modernste Algorithmen der künstlichen Intelligenz noch einfacher mit den traditionellen Datenanalysen eines Data Warehouses verbinden. Zusätzlich wurde ein Connector für die Technologie Ibis entwickelt, die für die Verarbeitung von Daten in der wichtigsten Data Science Sprache Python sehr beliebt ist.

Im zweiten Halbjahr wurde ein neues Release für die Analytics Engine veröffentlicht, welches diverse Erweiterungen und Verbesserung enthält. Darunter fallen unter anderem Performance-Verbesserungen im SQL-Kompilierungsprozess, ein Zeitstempel-Datentyp mit einer höheren Auflösung bis auf Nanosekunden sowie der Support von Hochverfügbarkeitsszenarien über zwei separate Rechenzentren hinweg.

Für eine verbesserte Analyse von Kundensystemen wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Telemetriedaten an einen Exasol-Service geschickt und somit Auswertungen hinsichtlich der Nutzungsstatistiken ermöglicht werden. Dadurch können Support-Fälle schneller und besser analysiert und dem Kunden weitreichende Empfehlungen für die Kapazitätsauslastung und -planung der Systeme geliefert werden.

Im Bereich der Integrationen in andere Technologien wurden die Adapter für die zusätzliche Datenbanktechnologien entwickelt, um Daten mittels virtueller Schemata leichter in Exasol integrieren zu können.

In den für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Abschreibungen waren insgesamt 1,4 Mio. Euro planmäßige Abschreibungen für aktivierte F&E-Aufwendungen inkludiert (2023: 1,9 Mio. Euro). Diese Abschreibungen beziehen sich auf aktivierte Eigenleistungen, die in den Jahren bis einschließlich 2021 HGB-konform für die Entwicklung der Kerntechnologien und -produkte der Exasol AG entwickelt und im Rahmen der bilanziellen Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches im Zuge einer Wahlrechtsausübung aktiviert wurden. Ab dem Geschäftsjahr 2022 erfolgte keine Aktivierung solcher Eigenleistungen mehr.

Dem F&E-Bereich, der für die gesamte Neu- und Weiterentwicklung aller Exasol-Produkte verantwortlich ist, waren im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 82 (2023: 77) Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) zugeordnet. Die Personalaufwendungen für F&E lagen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Wirtschaftsbericht des Exasol-Konzerns

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft blieb im vergangenen Jahr mit 3,2 % laut den Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht wesentlich unter dem Vorjahreswert. Dabei zeigten die Entwicklungs- und Schwellenländer mit einem Anstieg des Bruttosozialproduktes von 4,2 % ein höheres Wachstum als die Industriestaaten, die um 1,8 % zulegen konnten. 1

Innerhalb der Industriestaaten stieg das Bruttosozialprodukt der USA nach Angaben des IWF um 2,8 %, während die Eurozone einen Zuwachs von 0,8 % verzeichnen konnte. Hier waren es vor allem Spanien und Frankreich, die mit 2,9 % bzw. 1,1 % überdurchschnittlich wuchsen. Andere Länder des Euroraums wie beispielsweise Finnland, Österreich und Irland mussten hingegen einen Rückgang der Wirtschaftsleistung hinnehmen. 2

Die Wirtschaftsleistung in Schwellen- und Entwicklungsländern konnte im vergangenen Jahr um 4,2 % zulegen. Dabei wies erneut Indien mit einem Anstieg von 7,0 % die größte Dynamik auf, gefolgt von China mit einem Wachstum von 4,8 %. 3

Branchenentwicklung

Der IT-Markt hat sich im vergangenen Geschäftsjahr weiter erholt und stieg weltweit um 7,2 %, nachdem im Vorjahr lediglich ein Plus von 3,3% erzielt werden konnte. Dabei zeigten sich laut dem US-Analysehaus Gartner die Bereiche "Data Center Systems" und "Software" weiter dynamisch mit einem Zuwachs von 34,7 % bzw. 11,7 %. Aber auch die Bereiche "Devices" und "IT-Services" legten deutlichen um 6.2 % bzw. 5.6 % zu. 4 In Deutschland waren es ebenfalls die Ausgaben für Software, die laut dem Branchenverband Bitkom überproportional um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr zulegen konnten, gefolgt von Ausgaben für IT-Services, die um 3,8 % wuchsen. 5

Insgesamt sollte der Markt für Big Data und Data Analytics nach Expertenschätzungen im Jahr 2024 auf ein Gesamtvolumen von 348.2 Mrd. US-Dollar steigen und damit 13,2 % über dem Vorjahreswert liegen. 6 Daneben gewinnt der Markt für Künstliche Intelligenz für Exasol zunehmend an Bedeutung, der zwar im Verhältnis zum Data-Analytics-Markt aktuell noch kleiner ist, aber Experten zufolge überdurchschnittliche Wachstumsraten von 27,7 % bis 2030 aufweisen wird. 7

Exasol sieht sich in dem Marktumfeld der Data Analytics insgesamt gut positioniert. Zwar sorgen klassische Anbieter wie Microsoft, Oracle, SAP, Teradata oder IBM im Bereich der on-premise Datenbanken für einen intensiven Wettbewerb. Allerdings ist aus Sicht des Unternehmens die Analytics Engine von Exasol eine der technologisch führenden Lösungen insbesondere in den Bereichen Geschwindigkeit, Performance und Kosteneffizienz. Zudem bietet Exasol ihren Kunden Flexibilitäten in der Umsetzung (Speicherung der Daten in eigenen Rechenzentren oder hybride Modelle), die viele der genannten Konkurrenten aus Sicht des Vorstands so nicht bieten können.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Für eine klare und transparente Darstellung der Geschäftsentwicklung des Exasol-Konzerns werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen des Konzerns neben den nach deutschen HGB-Berichtstandards vorgeschriebenen Angaben weitere finanzielle Kennzahlen, insbesondere der Annual Recurring Revenue (ARR), der Konzernumsatz und das EBITDA als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet.

Annual Recurring Revenue (ARR) ist definiert als der annualisierte Wert der vertraglich vereinbarten wiederkehrenden Umsatzkomponente von Laufzeitverträgen, die eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten haben. Der ARR ist ein Indikator, der zeigt, in welcher Höhe wiederkehrende Umsatzerlöse ohne Berücksichtigung des künftigen Neugeschäftsvolumens in den nächsten zwölf Monaten zu erwarten sind, wenn es zu keinen Vertragskündigungen kommt bzw. wenn bestehende Verträge verlängert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 werden zur Berechnung des ARR die vertraglich vereinbarten wiederkehrenden Umsatzkomponenten zum 31. Dezember 2024 herangezogen und auf zwölf Monate gerechnet.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem ARR und den wiederkehrenden Umsatzerlösen der Berichtsperiode: Die wiederkehrenden Umsatzerlöse der Berichtsperiode beziehen sich auf den abgegrenzten Umsatz im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, während für die Berechnung des ARR der Stichtag 31.12. herangezogen wird.

1 IMF: www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2024/​10/​22/​world-economic-outlook-october-2024
2 IMF: www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2024/​10/​22/​world-economic-outlook-october-2024
3 IMF: www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2024/​10/​22/​world-economic-outlook-october-2024
4 Gartner: www.gartner.com/​en/​newsroom/​press-releases/​2024-10-23-gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-nine-point-three-percent-in-2025

5 Bitkom: www.bitkom.org/​Marktdaten/​ITK-Konjunktur/​ITK-Markt-Deutschland
6 Fortune Business Insights: www.fortunebusinessinsights.com/​de/​big-data-analytics-markt-106179
7 Statista: www.statista.com/​outlook/​tmo/​artificial-intelligence/​worldwide

Zusätzlich zum ARR wird der Konzernumsatz nach HGB mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 zur Messung des Unternehmenserfolgs verwendet.

Das EBITDA (das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) stellt neben dem ARR und dem Konzernumsatz den dritten bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator dar. Dieser Wert wurde bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2023 als adj. EBITDA ausgewiesen und in diesem Zusammenhang um Aufwendungen aus Stock Appreciation Rights, die dem Vorstand und Mitarbeitern vor dem Börsengang im Jahr 2020 gewährt wurden, und um Aufwendungen aus der Durchführung von Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhung) bereinigt. Da diese Aufwendungen seit dem Jahr 2024 unwesentlich sind, wird seitdem das EBITDA ohne Bereinigungen ausgewiesen.

In der Vergangenheit wurden darüber hinaus die flüssigen Mittel als vierter bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator genutzt. Aufgrund der operativen Verluste, die Exasol bis einschließlich 2023 zu verzeichnen hatte, war dies für die Steuerung des Unternehmens von größerer Bedeutung. Mit dem Erreichen der operativen Profitabilität im Jahr 2024 ist diese Kennziffer als Steuerungsgröße nicht mehr wesentlich, wenngleich deren Entwicklung unverändert eng verfolgt wird. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird sie daher nicht mehr als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator genutzt.

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Ziele 2024 Ergebnisse 2024 Kommentierung
ARR 3,7% -
Bis zu 10%
Wachstum
Umsatz 12,9% -
10 - 15% Wachstum
EBITDA 2,0 Mio. Euro Die ursprüngliche Prognose (positives EBITDA) wurde im November 2024 auf 1,5 - 2,0 Mio. Euro konkretisiert.
1,5 bis
2,0 Mio. Euro
Liquide Mittel 15,0 Mio. Euro Die ursprüngliche Prognose (Liquide Mittel von über 10 Mio. Euro) wurde im November 2024 auf 11 - 13 Mio. Euro konkretisiert.
11 bis
13 Mio. Euro

Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024

Exasol ist im vergangenen Jahr umsatzseitig zweistellig gewachsen, hat die strategische Ausrichtung weiter geschärft und konnte für das Gesamtjahr erstmals wieder ein positives Nettoergebnis ausweisen. Damit haben sich im Jahr 2024 alle wesentlichen Prognosekennziffern wie erwartet entwickelt. Aus Sicht des Vorstands wird die geschärfte Unternehmensstrategie zusammen mit einem positiven Marktausblick das Wachstum im Jahr 2025 weiter treiben und zu einer steigenden verbesserten Profitabilität führen.

Der Vorstand beurteilt die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage damit insgesamt als positiv. Die wesentlichen Treiber des Marktes sind intakt und der Vorstand sieht langfristig große Marktchancen, die sich in fortgesetztem Unternehmenswachstum niederschlagen sollen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

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in Mio. Euro 2024 2023 Veränderung
Annual Reccuring Revenue (ARR) 42,3 40,8 * 3,7%
Umsatz 39,6 35,1 12,9%
Wiederkehrender Umsatz 39,1 34,1 14,7%
In % des Umsatzes 98,8% 97,2% 1,6 pp
Sonstiger Umsatz 0,5 1,0 -51,9%
In % des Umsatzes 1,2% 2,8% 1,6 pp

*) In dem im Geschäftsbericht 2023 berichteten Wert von 41,7 Mio. Euro waren Währungsveränderungen nicht abgebildet. Dies geschieht regelmäßig erst zum 1. Januar des Folgejahres, was zu einer Veränderung der ursprünglich berichteten Werte führt. Darüber hinaus wurde die Behandlung von langlaufenden Verträgen mit automatischen Preisanpassungsklauseln einmalig angepasst.

Der ARR stieg im Geschäftsjahr 2024 auf 42,3 Mio. Euro. Dies entspricht einem Wachstum von 3,7 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (2023: 40,8 Mio. Euro). Der Anstieg geht vor allem auf die Ausweitung von Verträgen mit existierenden Kunden (Upselling) in Höhe von 6,6 Mio. Euro zurück. Zusätzlich wurden neue Verträge mit einem ARR-Volumen von 1,0 Mio. Euro abgeschlossen. Überproportionale Wachstumsraten zeigten sich dabei in den Fokus-Branchen, die mit einem ARR-Wachstum von 19 % wesentlich zum Wachstum beigetragen haben. Beim Geschäft mit Neukunden entfielen auf diese Branchen 70 % des Neugeschäftes.

Dem Bruttowachstum von insgesamt 7,6 Mio. Euro über alle Kundengruppen hinweg stand ein Abschmelzen des ARR durch Vertragsreduktion und Abwanderung von insgesamt 6,1 Mio. Euro gegenüber. Dies geht vor allem auf einen Rückgang in den Nicht-Fokus-Branchen zurück. Grund hierfür ist in den überwiegenden Fällen die strategische Entscheidung von Kunden, ihre Daten in eine öffentliche Cloudumgebung zu verlagern und in diesem Zusammenhang ihr Datenvolumen bei Exasol entweder zu reduzieren oder vollständig zu einem reinen Cloud-Anbieter zu migrieren.

Der Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2024 bei 39,6 Mio. Euro (2023: 35,1 Mio. Euro). Dies entspricht einem Wachstum von 12,9 %. Dabei erhöhte sich der Anteil der strategisch wichtigen wiederkehrenden Umsatzerlöse in der Berichtsperiode überproportional um 14,7 % auf 39,1 Mio. Euro (2023: 34,1 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 98,8 % am Gesamtumsatz (Vorjahreszeitraum: 97,2 %). Wiederkehrende Umsatzerlöse sind Umsätze für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. eines Jahres und eine Teilmenge des Konzernumsatzes. Dies ist nicht identisch mit der Kennzahl "Annual Recurring Revenue", wie sie als Leistungskennziffer zur Unternehmenssteuerung verwendet wird. Ein Unterschied kommt vor allem dadurch zustande, dass bei innerhalb der Periode startenden Verträgen nur die auf die Periode entfallenden Erlöse abgegrenzt werden.

Geografisch weist Exasol ihre Umsatzerlöse nach den vier Regionen DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz), EMEA (ex DACH), Nordamerika und Rest der Welt aus.

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in Mio. Euro 2024 2023 Veränderung
DACH 26,0 23,0 13,0%
EMEA (ex DACH) 2,3 2,6 -11,5%
Nordamerika 7,6 5,7 33,3%
Rest der Welt 3,7 3,8 -2,6%
Umsatz gesamt 39,6 35,1 12,9%

Der Umsatzanteil der für Exasol aktuell wichtigsten Region DACH blieb im Berichtszeitraum mit 66% am Gesamtumsatz unverändert. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung der Region Nordamerika weiter erhöht.

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In % vom Gesamtumsatz 2024 2023
DACH 66% 66%
EMEA (ex DACH) 6% 7%
Nordamerika 19% 16%
Rest der Welt 9% 11%
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in Mio. Euro 2024 2023 Veränderung
Umsatz 39,6 35,1 12,9%
Sonstige betriebliche Erträge 2,4 3,2 -25,0%
Materialaufwand -2,4 -2,8 -14,3%
Personalaufwand -26,4 -29,4 -10,2%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -11,2 -11,8 -5,1%
EBITDA 2,0 -5,7 >100%
Abschreibungen -2,1 -2,6 -19,2%
Finanzergebnis 0,4 0,1 >100%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,2 -8,2 >100%
Steuern 0,0 -
Konzernergebnis 0,2 -8,2 >100%

Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen im Berichtszeitraum um 25,0% auf 2,4 Mio. Euro zurück (2023: 3,2 Mio. Euro). Sowohl in 2024 als auch im gleichen Zeitraum des Vorjahres ist darin die Gewährung einer Forschungszulage für die Entwicklung von Pro duktinnovation nach dem Forschungszulagegesetz enthalten, die im Berichtszeitraum auf 1,0 Mio. Euro zurückgingen (2023: 2,3 Mio. Euro), was zu einem Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge führte. Dieser Rückgang erklärt sich dadurch, dass in 2023 rückwirkend Forschungsgelder für die Jahre 2020-2022 ausgezahlt wurden, während sich die Zahlung 2024 lediglich auf Kosten von zu fördernden Projekten in 2023 bezieht.

Der Materialaufwand sank im Jahr 2024 leicht auf 2,4 Mio. Euro (2023: 2,8 Mio. Euro). Grund hierfür ist vor allem ein veränderter Produktmix durch geringe Umsatzerlöse mit Appliances (Bündelung von Hard- und Software) und durch gesunkene Energiekosten. Weitere Komponenten des Materialaufwands sind Aufwendungen für Infrastruktur der ExaCloud (Leasing von Servern und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rechenzentrums), die sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum kaum verändert haben.

Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,2 % auf 26,4 Mio. Euro reduziert (2023: 29,4 Mio. Euro). Der Rückgang ist vor allem auf eine geringere Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzuführen, die zum Jahresende bei 167 lag (31.12.2023: 203).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 11,2 Mio. Euro und lagen damit leicht unter dem Vorjahreswert von 11,8 Mio. Euro. Im Vorjahr sind Sonderaufwendungen für die Durchführung der Kapitalerhöhung Ende Juni 2023 in Höhe von rund 0,3 Mio. Euro und Kosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro enthalten, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Forschungsmitteln angefallen sind. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Aufwand hinsichtlich der Beantragung von Forschungsmitteln 0,2 Mio. Euro.

In Summe verbesserte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Exasol-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 auf 2,0 Mio. Euro (2023: -5,7 Mio. Euro). Grund hierfür ist sowohl das weiter angestiegene Umsatzvolumen als auch die deutlich niedrigere Kostenbasis insbesondere in Bezug auf den Personalaufwand. Die Abschreibungen sanken im Geschäftsjahr 2024 leicht auf 2,1 Mio. Euro (2023: 2,6 Mio. Euro). Grund hierfür ist vor allem der Rückgang der Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen.

Zusammen mit einem Finanzergebnis von 0,4 Mio. Euro (2023: 0,1 Mio. Euro) und einem Steueraufwand von 0,0 Mio. Euro (2023: 0,0 Mio. Euro) verbesserte sich das Nachsteuerergebnis im Berichtszeitraum deutlich gegenüber dem Vorjahr auf 0,2 Mio. Euro (2023: -8,2 Mio. Euro).

Vermögenslage und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme ging zum 31.12.2024 gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht auf 19,2 Mio. Euro zurück (31.12.2023: 20,0 Mio. Euro).

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in Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,7 3,6 -1,9
Sachanlagen 0,2 0,3 -0,1
Summe Anlagevermögen 1,9 3,9 -2,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1,0 1,4 -0,4
Liquide Mittel 15,0 13,3 1,6
Summe Umlaufvermögen 15,9 14,7 1,2
Rechnungsabgrenzungsposten 1,4 1,4 0,0
Summe Aktiva 19,2 20,0 -0,8

Auf der Aktivseite gingen die immateriellen Vermögensgegenstände auf 1,7 Mio. Euro zurück (31.12.2023: 3,6 Mio. Euro). Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die veränderten Methoden zur Steuerung der Ressourcen in der Softwareentwicklung und der damit einhergehende Wegfall von aktivierten Eigenleistungen ab dem 01.01.2022. Den Abschreibungen früherer Aktivierungen stehen daher keine Zugänge mehr gegenüber, was zu einem Rückgang der Bilanzposition zum 31.12.2024 führte.

Entsprechend sank das Anlagevermögen von 3,9 Mio. Euro zum 31.12.2023 auf 1,9 Mio. Euro zum Bilanzstichtag. Der Anteil der immateriellen Vermögensgegenstände am gesamten Anlagevermögen betrug zum Ende des Berichtszeitraums 89,7 % (31.12.2023: 93,4 %).

Gleichzeitig stieg das Umlaufvermögen auf 15,9 Mio. Euro (31.12.2023: 14,7 Mio. Euro). Dies geht vor allem auf den Anstieg liquider Mittel zurück, die sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 15,0 Mio. Euro erhöhten (31.12.2023: 13,3 Mio. Euro). Liquiditätsverbessernd wirkte sich zudem die Optimierung des Working-Capital-Managements aus.

Eigenkapital und Passiva

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in Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Eigenkapital 4,6 4,4 0,2
Rückstellungen 5,2 4,9 0,3
Verbindlichkeiten 1,7 2,2 -0,5
Rechnungsabgrenzung 7,7 8,4 -0,7
Passive latente Steuern - 0,1 -0,1
Summe Eigenkapital und Passiva 19,2 20,0 -0,8

Das Konzerneigenkapital erhöhte sich zum 31.12.2024 leicht auf 4,6 Mio. Euro (31.12.2023: 4,4 Mio. Euro). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 23,8 % (31.12.2023: 22,0 %). Der Anstieg ist auf das positive Nettoergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen.

Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem 31.12.2023 leicht an und beliefen sich zum 31.12.2024 auf 5,2 Mio. Euro (31.12.2023: 4,9 Mio. Euro). Grund für den Anstieg ist im Wesentlichen das deutlich verbesserte Geschäftsergebnis und gestiegene Umsätze, die zu höheren variablen Vergütungen für Mitarbeiter führten. Die Verbindlichkeiten sanken zum 31.12.2024 auf 1,7 Mio. Euro (31.12.2023: 2,2 Mio. Euro).

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten lagen zum Bilanzstichtag mit 7,7 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau (31.12.2023: 8,4 Mio. Euro).

Entwicklung der Liquidität

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in Mio. Euro 2024 2023 Veränderung
Operativer Cashflow 1,4 -6,3 7,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit 1,2 -1,0 2,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0,0 6,9 -6,9
Veränderung des Finanzmittelfonds 2,6 -0,4 3,0

Der operative Cashflow war in der Berichtsperiode mit 1,4 Mio. Euro erstmals wieder positiv nachdem im vergleichbaren Vorjahreszeitraum noch ein deutlich negativer operativer Cashflow zu verzeichnen war (2023: -6,3 Mio. Euro). Die Verbesserung spiegelt unter anderem das positive operative Ergebnis von Exasol wider.

Da Exasol unverändert keine Fremdmittel zur Finanzierung aufgenommen und in 2024 auch keine Maßnahmen am Kapitalmarkt durchgeführt hat, belief sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2024 auf 0,0 Mio. Euro. Im Jahr 2023 ist dem Unternehmen mit der Durchführung einer Kapitalerhöhung im Juni 2023 noch ein Nettoemissionserlös in Höhe von 6,8 Mio. Euro zugeflossen, was zu einem positiven Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in ähnlicher Höhe führte.

Zum Stichtag 31.12.2024 lag der Finanzmittelfonds bei 15,0 Mio. Euro (31.12.2023: 13,3 Mio. Euro). Zusätzlich besteht bei der Hausbank eine nicht genutzte Kreditlinie in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts erwartet der Vorstand, die bisher bekannten und erwarteten Zahlungsverpflichtungen in dem für die Fortführungsannahme relevanten Zeitraum erfüllen zu können. Dem Vorstand sind keine Geschäftsentwicklungen bekannt, die zu möglichen Liquiditätsengpässen führen könnten.

Gesamteinschätzung des Vorstands

Der Vorstand beurteilt die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als insgesamt zufriedenstellend. Umsatz- und ARR-Wachstum des Unternehmens haben sich im Jahr 2024 den Erwartungen entsprechend entwickelt. Gleichzeitig hat das Unternehmen erstmals seit dem Börsengang wieder ein positives Nettoergebnis erzielt. Aus Sicht des Vorstands wird die in 2024 geschärfte Unternehmensstrategie zusammen mit einem positiven Marktausblick zu weiterem Unternehmenswachstum führen und sich in einer deutlich verbesserten Profitabilität niederschlagen.

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement und Risikomanagementsystem

Im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit ist Exasol zahlreichen Risiken ausgesetzt, die sich negativ auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Risiken bezeichnen die Möglichkeit des Auftretens von Ereignissen mit ungünstiger Auswirkung auf die wirtschaftliche Prognose. Ziel ist es, diese Risiken so früh wie möglich zu erkennen und die daraus resultierenden Auswirkungen so gut wie möglich zu begrenzen. Die Risikopolitik der Exasol AG entspricht dabei dem Bestreben, nachhaltig zu wachsen und den Unternehmenswert zu steigern.

Als elementarer Teil der gelebten "Good Corporate Governance" existiert konzernweit ein Risikomanagementsystem, das von den zuständigen Gremien regelmäßig überprüft wird.

Das Risikomanagement liegt im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands. Aufgebaut ist es entlang der Wertschöpfungskette, wobei in jeder Fachabteilung ein Risikoverantwortlicher benannt ist. Es gibt sowohl regelmäßige Berichtspflichten als auch vordefinierte Adhoc-Berichtswege. Vollumfängliche Information von Vorstand und Aufsichtsrat über die Risikosituation wurde auch im Geschäftsjahr 2024 gewährleistet.

Die Bewertung der Risiken erfolgte auch im Geschäftsjahr 2024 einheitlich anhand der gängigen Kriterien "Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit". Bei "Schadenshöhe" wird differenziert nach den Stufen "hoch" (zu erwartender Schaden > 500.000 Euro), "mittel" (zu erwartender Schaden zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro) und "niedrig" (zu erwartender Schaden < 50.000 Euro). Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit wird mittels einer definierten Häufigkeit des möglichen Auftretens differenziert nach "unwahrscheinlich" (1 Vorfall/​10.000 Vorgängen oder <0,5 Vorfälle/​Jahr), "möglich" (1 Vorfall/​1.000 Vorgängen oder 1 Vorfall/​Jahr) und "nahezu sicher" (1 Vorfall/​100 Vorgängen oder >2 Vorfälle/​Jahr). Daraus ergeben sich die hier dargestellten Risikokategorien (gering, mittel, hoch):

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Eintrittswahrscheinlichkeit
unwahrscheinlich möglich nahezu sicher
Schadens höhe niedrig geringes Risiko geringes Risiko mittleres Risiko
mittel geringes Risiko mittleres Risiko hohes Risiko
hoch mittleres Risiko hohes Risiko hohes Risiko

Allgemeine ökonomische Risiken, die zum größten Teil außerhalb konkreter Einflussmöglichkeiten von Exasol liegen und nach den gängigen Risikobehandlungsmaßnahmen nicht beeinflusst werden können, werden von Exasol dargestellt und überwacht. Dies betrifft die im Folgenden ausgeführten Risikofelder "makroökonomische Risiken", "branchenspezifische Marktrisiken" und "Risiken aus technologischen Veränderungen". Alle anderen unten aufgeführten Risiken werden mit konkreten Maßnahmen angegangen, da es sich nach Meinung des Vorstandes um solche Risiken handelt, die potenziell (kumulativ) große negative Auswirkungen haben könnten.

Neben den im folgenden Abschnitt dargelegten und im Rahmen des Risikomanagementsystems beschriebenen und analysierten Risiken können Ereignisse eintreten, die zu zusätzlichen, bisher nicht bekannten Risiken führen könnten und sich negativ auf Liquidität, Umsatz und Eigenkapital von Exasol auswirken.

Risikobericht

Makroökonomische Risiken

Der geschäftliche Erfolg von Exasol wird maßgeblich durch gesamtwirtschaftliche Risiken und Entwicklungen sowie vom allgemeinen Geschäftsklima beeinflusst. Da es sich bei der Einführung und Nutzung der Exasol-Software für (potenzielle) Kunden in der Regel um langfristige IT-Investitionen handelt, könnten Kunden ihre Investitionen streichen, reduzieren oder nicht tätigen, wenn erwartete positive Entwicklungen in der Weltwirtschaft ausbleiben oder hinter die Erwartungen zurückfallen. Langfristige Investitionen werden in einem unsicheren oder sich verschlechternden wirtschaftlichen oder politischen Umfeld eher ausgesetzt oder verschoben.

Angesichts der zahlreichen Risiken, die sich potenziell negativ auf die weltwirtschaftliche Entwicklung auswirken können, sind Konjunkturprognosen mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Dabei sind vor allem Unklarheiten über den weiteren Kriegsverlauf in der Ukraine und eine geographische Ausdehnung des Krieges von besonderer Bedeutung. Zusätzlich ergeben sich weitere Risiken für die allgemeine weltwirtschaftliche Entwicklung angesichts des aktuell sichtbaren außen- und wirtschaftspolitischen Kurses der neuen US-Regierung. Darüber hinaus könnte sich eine wieder steigende Inflation negativ auf das Konsumverhalten von Verbrauchern und damit auch auf das Investitionsverhalten von Unternehmen auswirken.

Insgesamt bewertet Exasol die vorgenannten Risiken aufgrund ihrer geringen Vorhersehbarkeit als hoch.

Branchenspezifische Marktrisiken

Das Marktumfeld, in dem sich Exasol bewegt, ist von sehr starker internationaler Konkurrenz geprägt. Das Segment wird beherrscht von großen und finanziell gut aufgestellten internationalen Unternehmen (Microsoft, Oracle, IBM, Teradata, Google, Amazon). Der Wettbewerb mit diesen Großkonzernen, aber auch mit weiteren, möglicherweise hinzutretenden Marktteilnehmern, könnte für Exasol zum Verlust von Kunden und bereits gewonnenen Marktanteilen führen. Dadurch könnte die Unternehmensentwicklung im Hinblick auf Liquidität, Eigenkapital und Umsatz negativ beeinflusst werden.

Risiken aus technologischen Veränderungen

Technologisch sieht sich Exasol für das von ihr avisierte strategische Zielsegment sehr gut aufgestellt. Ihre Produkte sind insbesondere im Hinblick auf Flexibilität und Performance in von Kunden selbst betriebenen Datenzentren oder kundeneigenen Cloud-Settings schwer replizierbar. Der Data-Analytics-Markt ist allerdings geprägt von schnellen, schwer vorhersehbaren technologischen Veränderungen. Als Unternehmen muss Exasol in der Lage sein, schnell und flexibel auf solche Veränderungen zu reagieren, diese bestmöglich zu antizipieren und auf dementsprechende Kundenbedürfnisse einzugehen. Andernfalls könnte es zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und damit auf Umsatz, Eigenkapital und Finanzausstattung kommen.

Risiken aus der Kundenstruktur

Der Annual Recurring Revenue (ARR) von Exasol ist in recht hohem Maße abhängig von einigen großen Bestandskunden.

Knapp über 30 % des ARR entfallen zum Ende des Geschäftsjahres auf die TOP 5 Kunden, wobei über 10 % auf den größten Kunden entfallen. Diese Struktur birgt das Risiko, dass durch den Wegfall eines oder mehrerer großer Bestandskunden die Umsatzentwicklung und der ARR zumindest zeitweise negativ beeinflusst werden. Dies würde auch negative Effekte auf die finanzielle Ausstattung und die Ertragslage von Exasol haben.

Auch wird ein erheblicher Teil des Umsatzwachstums mit bereits bestehenden Kunden erwirtschaftet. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass Exasol langjährige Geschäftsbeziehungen zu vielen seiner Kunden aufgebaut hat. Die Gesellschaft versucht, diesem Risiko einer Kundenkonzentration entgegenzuwirken, indem das Unternehmen durch eine gezielte Vertriebsstrategie die Kundenbasis verbreitert und damit die Abhängigkeiten reduziert.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Exasol hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Schwelle zur operativen Profitabilität überschritten, nachdem in den vorangegangenen Jahren noch Verluste und negative Cashflows zu verzeichnen waren. Eine schwächer als erwartete Umsatzentwicklung könnte die erreichte Profitabilität allerdings gefährden. Exasol überwacht daher sehr genau die Entwicklung des Geschäfts mit Neu- und Bestandskunden und wäre bei ungeplanten negativen Abweichungen in der Lage, die Kostenbasis kurzfristig anzupassen. Darüber hinaus wird die Entwicklung des Cashflows, aber auch die des Eigenkapitals permanent überwacht und entsprechende Liquiditätsprognosen erstellt.

Exasol ist in einem kontinuierlich wachsenden Markt aktiv. Um die Chancen dieses Marktumfeldes zu nutzen, hat das Unternehmen zuletzt seine Marktpositionierung geschärft, seine Vertriebsaktivitäten verstärkt, und auf diese Positionierung hin ausgerichtet. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht vollumfänglich die erwartete Wirkung zeigen. Deshalb muss die Marktpositionierung fokussiert auf die Kernzielgruppe mit hohem Wachstumspotenzial ausgerichtet werden, damit die Investitionen in Vertrieb und Marketing den erwarteten Beitrag zur Umsatz- und Ergebnissteigerung liefern.

Die Effektivität der Marktpositionierung und der Vertriebssteuerung wird unter Verwendung von Marktrecherchen und einem umfassenden Austausch zwischen Vertrieb, Produktmanagement, Software-Entwicklung und dem Management laufend überprüft und bei Bedarf adjustiert.

Personalrisiken

Die Gewinnung und Bindung der von Exasol benötigten Mitarbeitenden in hochqualifizierten und -spezialisierten Bereichen wie der Programmierung von Software im Bereich Datenbanken, Data Science und AI, stellt auf dem global funktionierenden Arbeitsmarkt des Technologiesektors eine große Herausforderung dar. Insbesondere konkurriert Exasol mit internationalen und renommierten Großkonzernen um einen endlichen Pool von Fachkräften. Der Verlust von zentralen Mitarbeitenden und der damit einhergehende Wissensverlust, aber auch das Risiko dauerhafter Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden könnte dazu führen, dass Exasol langfristig die Marktanforderungen an ihre Produkte nicht erfüllen und Innovationsziele nicht erreichen kann.

Um dem entgegenzuwirken, nutzt Exasol neben attraktiven Vergütungsmodellen auch verschiedene andere Maßnahmen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden. So bietet Exasol Beteiligungen über Stock Option Programme, flexible Arbeitszeitmodelle, Sabbaticals, Workations und Ähnliches an. Über regelmäßige Erhebungen der Zufriedenheit der Mitarbeitenden können darüber hinaus Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden.

Cyberrisiken

Cyberrisiken sind für ein Technologie-Unternehmen eines der originären Hauptrisikofelder. Die Geschäftsentwicklung könnte durch realisierte Cyberrisiken erheblich negativ beeinflusst wer den, beispielsweise durch einen vollständigen Ausfall von IT-Systemen, durch Unterbrechungen der Internetverbindung, durch Fehler in der Infrastruktur oder durch andere Störungen. Dies könnte unter anderem dazu führen, dass Kundenverträge nicht eingehalten werden, Produkte oder Services nicht verfügbar sind oder andere Engpässe entstehen. Auch Einflussnahmen von außen sind denkbar, wie beispielsweise Cyberattacken. Diese könnten zum Diebstahl von (Kunden-)Daten, Infrastrukturschäden oder zu anderen Auswirkungen führen. Das Bekanntwerden solcher Attacken könnte zu erheblichem Reputationsverlust und massiven Schadensersatzforderungen führen und so Liquidität, Eigenkapital und Umsatz negativ beeinflussen. Exasol verfügt über ein etabliertes Informationssicherheitssystem in Gestalt eines Integrated Management Systems. Hiermit wird eine angemessene Adressierung aller relevanten Informationssicherheitsthemen gewährleistet. Somit können Cyberrisiken erkannt, überwacht und so weit wie möglich minimiert und auf ein akzeptables Restrisiko gesenkt werden. Die dementsprechende ISO 27001 Zertifizierung wurde im Geschäftsjahr 2023 bzw.2024 durch ein Überwachungsaudit bestätigt. Auch wurde internes Know-how weiter ausgebaut.

Regulatorische und rechliche Risiken

Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Vertragspflichten stellen generelle rechtliche Risiken dar. Wegen ihrer diversen Kundenbasis ist Exasol verschiedenen Regularien und Rechtsordnungen unterworfen, die ebenso ständigen Änderungen unterliegen. Daraus können sich Haftungsrisiken ergeben, die einzeln oder kumuliert erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben könnten. Zur Minimierung dieser Fälle gibt es eine erfahrene interne Rechtsabteilung, die neue Verträge und sonstige Vereinbarungen intensiven Prüfungen unterzieht.

Datenschutzrisiken

Aus dem Geschäftsmodell von Exasol ergibt sich, dass (Kunden-) Daten über die Systeme und Produkte von Exasol oder in Cloud-Lösungen renommierter externer Anbieter regelmäßig verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet werden. Vorschriften und Gesetze zum Datenschutz, zur Informationssicherheit und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts sind für Exasol relevant. Eine vermeintliche oder tatsächliche Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen könnte die Geschäftstätigkeit von Exasol erheblich negativ beeinflussen. Dies erstreckt sich insbesondere auch auf entsprechende Reputationsschäden. Die Kontrollen und Regeln, vor allem auf dem Gebiet des Datenschutzes, werden von den Aufsichtsbehörden immer mehr verschärft. So könnten vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen der anwendbaren Datenschutzvorschriften zu hohen Strafzahlungen führen und dadurch die Finanzausstattung von Exasol schwächen. Ebenso können die verschärfenden Veränderungen der Regulatorik dazu führen, dass für Exasol die Anpassung an potenzielle neue Regelungen weiter erschwert wird.

Um diesen Risiken zu begegnen und sich auf neue Regulatorik einzustellen, hat Exasol einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten engagiert, der von einem internen Datenschutzkoordinationsteam unterstützt wird. In enger Zusammenarbeit mit den Informationssicherheitsverantwortlichen kümmert sich das Datenschutzteam engagiert um datenschutzrechtliche Angelegenheiten und Problemstellungen.

Patent- und IP-Rechte

Exasol ist in einem durch Innovation geprägten Geschäftsumfeld tätig und sieht sich deshalb einem erhöhten rechtlichen Risiko im Zusammenhang mit Patent- und anderen IP-Rechten und damit zusammenhängenden Ansprüchen ausgesetzt. Dritte könnten behaupten, dass Exasol geistiges Eigentum verletzt, und Exasol könnte erheblichen Prozess- oder Lizenzkosten unterliegen oder am Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen gehindert werden.

Die Gefahr einer - wenn auch nur behaupteten - Patentrechtsverletzung ist dem Geschäftsumfeld immanent. Eine vollständige und lückenlose Überwachung ist nicht immer möglich und eine Verletzung von IP-Rechten durch Exasol oder das Nichterkennen einer Verletzung von Exasols eigenen IP-Rechten kann einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben.

Eine Auseinandersetzung mit Wettbewerbern und/​oder Patentrechtsinhabern und die Verteidigung gegen Klagen aufgrund einer (vermeintlichen) Schutzrechtsverletzung können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Exasol weiß um dieses Risiko und hat diesbezüglich Schritte unternommen, um abteilungsübergreifend Strategien zur Durchsetzung und Verteidigung von IP-Rechten zu finden. Auch hat Exasol mithilfe von externen Rechtsberatern internes Know-how weiter ausgebaut. Dennoch kann eine Verwicklung in Patent- und IP-Rechtsstreitigkeiten, insbesondere da sie auch unberechtigt erfolgen kann, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Weitere Internationalisierung und Erweiterung der Produktpalette Exasol ist auch weiterhin bestrebt, seinen Kundenkreis zukünftig deutlich auszuweiten und damit breiter und internationaler aufzustellen. Die damit einhergehende größere Anzahl von zu überwachenden Sachverhalten, insbesondere regulatorischer Art, könnte zu einem Anstieg der rechtlichen Risiken für Exasol führen. Insbesondere der strategische Fokus auf Kunden in vergleichsweise stark regulierten Industrien wie dem Finanzsektor und der Gesundheitsversorgung, sowie andere sich in der Entwicklung befindliche neue Produkte, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz ("AI"), könnten durch ein sich dynamisch entwickelndes regulatorisches Umfeld Risiken eröffnen, die bisher in ihrer Gesamtheit noch nicht vollumfänglich absehbar sind.

Gesamtbeurteilung der Risikosituation

Exasol ist einer Vielzahl bekannter, aber auch unbekannter Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt. Diese beinhalten hauptsächlich Risiken in Hinsicht auf das avisierte (Kunden-) Wachstum, rechtliche und regulatorische Risken, Risiken aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weltweit, konjunkturelle Risiken sowie technologische Risiken. Der Vorstand ist aber davon überzeugt, dass die identifizierten Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für die Exasol-Gruppe bestandsgefährdend sind. Der Vorstand bewertet die Risikosituation daher als beherrschbar.

Chancenbericht

Die fortdauernde technologische Entwicklung und auch die Trends in den für Exasol relevanten Kundenbranchen bieten Exasol vielfältige Wachstums- und Entwicklungschancen.

Nahezu alle Unternehmen haben es mit einer immer größer werdenden Menge an Daten zu tun, deren Analyse für die Geschäftstätigkeit essenziell ist.

Datenbasierte Unternehmensentscheidungen operativ wie planerisch in kurzer Zeit treffen zu können, ist für Unternehmen zu einem der wichtigsten Erfolgsfaktoren geworden. Exasol sieht ihre Analytics Engine, welche auf In-memory-Technologie basiert, weiterhin als weltweit leistungsstärkste Lösung im Bereich der ultraschnellen Datenauswertungen und -analysen in selbstbetriebenen Infrastruktur-Settings an. Performance, Flexibilität, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz hat das Produkt von Exasol in sehr vielen Anwendungsbereichen mehrfach bewiesen. Deshalb ist Exasol sehr gut positioniert, um Unternehmen bei den Herausforderungen der Datenanalyse zu unterstützen.

Wesentliche Chancen

Globale Nachfrage weiterhin steigend

Exasols Markt wächst trotz des derzeit angespannten gesamtwirtschaftlichen Umfeldes weiterhin, da die zu verarbeitenden Datenmengen ebenfalls immer größer werden. Experten gehen davon aus, dass das Volumen der weltweiten Datenmenge von 132 Zettabyte im Jahr 2023 auf 394 Zettabyte im Jahr 2028 ansteigen wird. 8 Exasol sieht sich in der Lage, durch ihr Produkt und dessen Anwendungsbereich von der steigenden Nachfrage profitieren zu können.

Anhaltender Bedarf an On-Premise und hybriden Lösungen

Die Technologie von Exasol spielt ihre ganz Stärke insbesondere in IT-Umgebungen aus, in denen die Kunden ihre Daten entweder in einem eigenen Rechenzentrum speichern, in einer selbst verwalten Cloud-Umgebung vorhalten oder in einer Kombination aus beidem. Dies ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil gegenüber großen Wettbewerbern von Exasol, deren Produkte entweder ausschließlich in einer öffentlichen Cloud einsetzbar sind. Gegenüber Wettbewerbern im Bereich der selbst betriebenen Infrastruktur wiederum bietet die Analytics Engine von Exasol eine nach eigener Einschätzung unerreichte Performance und Effizienz in der Infrastrukturnutzung. Gerade Kunden, die hohe Ansprüche an die Sicherheit ihrer Daten haben, oder die die hohen Kosten von elastischen Cloudanwendungen nicht zu tragen bereit sind, liefert Exasol eine leistungsstarke Analytics Engine. Positiv wirkt hier auch die Entwicklung, Daten aus der Cloud teilweise wieder zurück in eine selbstverwaltete Umgebung zu verlagern. Exasol sieht damit große Chancen in einer wachsenden Nachfrage nach on-premise oder hybriden Modellen, die Wettbewerber in der Form nicht abdecken können.

8 Statista: www.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​267974/​umfrage/​prognose-zum-weltweit-generierten-datenvolumen/​

Flexibilität im operativen Einsatz

Die Technologie von Exasol ist in ihren Einsatzmöglichkeiten sehr flexibel. Als reiner Performance-Layer dient sie hauptsächlich dazu, bereits bestehende Systeme bei der Analyse der Daten zu beschleunigen. Dadurch haben potenzielle Kunden die Chance, von einer Verbesserung der Performance zu profitieren, ohne sofort ihre bestehenden Lösungen komplett ersetzen zu müssen.

Darüber hinaus bietet die Technologie die Möglichkeit, als eigenständiges und vollständiges Datenbank-Managementsystem genutzt zu werden, so dass Kunden ihre bestehenden Lösungen vollständig durch Exasol ersetzen können. Aufgrund kontinuierlich steigender Datenmengen und der wachsenden Bedeutung, Daten in Echtzeit analysieren zu können, sieht Exasol seine Vermarktungschancen als gut an.

Künstliche Intelligenz

Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen Unternehmen schon heute auf unterschiedlichen Ebenen. Eine der großen Herausforderungen in diesem Zusammenhang ist es, sehr große Datenmengen in kurzer Zeit zur Verfügung zu stellen. Wie auch bei der Datenanalyse spielt der Faktor Geschwindigkeit hier eine entscheidende Rolle. Exasol bietet mit dem "Exasol AI Lab" eine Lösung, Unternehmen auf ihrem Weg in eine KI-getriebene Welt zu unterstützen. Durch den stark wachsenden Markt für KI-Anwendungen sieht Exasol große Chancen, in Zukunft von diesem allgemeinen Trend zu profitieren.

Prognosebericht

Erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet, dass die globale Wirtschaft im Jahr 2025 eine ähnliche Dynamik aufweisen wird, wie im Vorjahr. In seiner im Oktober 2024 veröffentlichten Prognose erwarten die Experten einen Zuwachs der globalen Wirtschaft um 3,2 %. Für die fortgeschrittenen Länder erwartet der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung in Höhe von 1,8 % im Jahr 2025. Innerhalb der Industrienationen wird für die USA mit einem Anstieg von 2,2 % gerechnet, während für die Eurozone ein Wachstum von 1,2 % für das Jahr 2025 prognostiziert wird. Für Deutschland als die größte Volkswirtschaft innerhalb der Eurozone erwarten die Experten des IWF ein Wachstum von 0,8 %. Für die Schwellenländer soll sich laut IWF das Wachstum im Jahr 2025 mit einem Plus von 4,2 % auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie im Vorjahr. In diesem Zusammenhang wird für China ein Rückgang der Dynamik von 4,8 % in 2024 auf 4,5 % erwartet, während Indien mit einem Anstieg des Bruttosozialproduktes um 6,5 % erneut überproportional wachsen wird. 9

Erwartete Branchenentwicklung

Nachdem im Jahr 2024 die weltweiten IT-Ausgaben abermals ein starkes Wachstum verzeichnen konnten und in dem Jahr um 7,2 % auf 5,3 Billionen US-Dollar angestiegen sind, erwartet das Marktforschungsinstitut Gartner für das Jahr 2025 ein weiteres Anziehen der Dynamik mit einem Wachstum auf 5,7 Billionen US-Dollar. Dies würde einem Anstieg um 9,3 % entsprechen. Prozentual am stärksten wird nach Ansicht der Experten das Segment Unternehmenssoftware wachsen, das mit einem Plus von 14,0 % seine Dynamik weiter hochhalten kann. Auch der Bereich Devices wird mit einem Anstieg von 9,5 % überproportional zulegen. 10 In Deutschland wird für den IT-Sektor nach Schätzungen des Branchenverbands Bitkom für 2025 ein Umsatz von 158,5 Mrd. Euro erwartet - das entspricht im Vergleich zu 2024 einem Wachstum um 5,9 %. 11

Aktuell wird davon ausgegangen, dass sich der Markt für Big Data Analytics von derzeit etwa 350 Mrd. US-Dollar im Jahr 2025 auf rund 396 Mrd. US-Dollar und damit um 13,1 % erhöhen soll. 12

Erwartete Unternehmensentwicklung und Ausblick

Der Vorstand blickt optimistisch auf das Jahr 2025. Bei moderatem ARR-Wachstum, wird Exasol die im vergangenen Jahr erreichte Profitabilität weiter ausbauen. Hinsichtlich des ARR-Wachstums wird, wie auch schon im vergangenen Jahr, ein überproportionales und deutlich zweistelliges Wachstum in den Fokus-Branchen erwartet, während in den Nicht-Fokus-Branchen die Abwanderungsrate in diesem Jahr weiter erhöht sein wird. In Summe erwartet Exasol für das Geschäftsjahr 2025 daher einen Anstieg des ARR gegenüber dem Vorjahr im mittleren einstelligen Prozentbereich. Dabei wird der ARR-Zuwachs vor allem im zweiten Halbjahr sichtbar werden, während im ersten Halbjahr durch eine saisonal erhöhte Abwanderungsrate der ARR temporär zurückgehen wird.

Für den Konzernumsatz erwartet Exasol ebenfalls einen Anstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich. Dabei wird das Unternehmen weiter profitabel wachsen und das operative Ergebnis (EBITDA) um mindestes 50% auf 3 - 4 Mio. Euro erhöhen.

9 IMF: www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2024/​10/​22/​world-economic-outlook-october-2024
10 Gartner: www.gartner.com/​en/​newsroom/​press-releases/​2024-10-23-gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-nine-point-three-percent-in-2025
11 Bitkom: www.bitkom.org/​Marktdaten/​ITK-Konjunktur/​ITK-Markt-Deutschland
12 Statista: www.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​1420253/​umfrage/​big-data-analytics-markt-weltweit/​/​

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Vorstand blickt optimistisch auf das Jahr 2025. Umsatz- und ARR-Wachstum des Unternehmens haben sich im Jahr 2024 den Erwartungen entsprechend entwickelt. Gleichzeitig hat das Unternehmen erstmals seit dem Börsengang wieder ein positives Nettoergebnis erzielt. Aus Sicht des Vorstands wird die in 2024 geschärfte Unternehmensstrategie zusammen mit einem positiven Marktausblick zu weiterem Unternehmenswachstum führen und sich in einer deutlich verbesserten Profitabilität niederschlagen.

Lagebericht

der Exasol AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den Exasol-Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der Exasol AG im Geschäftsjahr 2024 erläutert.

Die Exasol AG ist das Mutterunternehmen des Exasol-Konzerns und hat ihren Sitz in Nürnberg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Nürnberg unter der Registernummer HRB 23037 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Exasol AG wird wie auch der Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.

Sämtliche F&E-Aktivitäten der Gruppe werden bei der Exasol AG gebündelt. Für eine detaillierte Darstellung wird auf das Kapitel Forschung und Entwicklung des Exasol-Konzerns verwiesen.

Ertragslage

Das Geschäftsjahr der Exasol AG ist das Kalenderjahr.

Für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der Exasol AG wie folgt dar:

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in Mio. Euro 2024 2023 Veränderung
Umsatz 32,8 29,2 3,6
Sonstige betriebliche Erträge 2,0 2,8 -0,8
Materialaufwand -4,3 -5,2 0,9
Personalaufwand -16,0 -15,8 -0,2
Abschreibungen -2,2 -2,9 0,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen -13,5 -12,5 -1,0
Finanzergebnis 1,4 2,8 -1,4
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,2 -1,6 1,8
Steuern 0,0 -0,1 0,1
Jahresergebnis 0,2 -1,7 1,9

Die Umsatzerlöse der Exasol AG resultierten im Wesentlichen aus der Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, aus Lizenzabgaben von verbundenen Unternehmen und aus Erlösen mit Endkunden. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 32,8 Mio. Euro (2023: 29,2 Mio. Euro). Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus dem insgesamt konzernweit gestiegenen Geschäftsvolumen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Auflösungen von Rückstellungen sowie Zuschüsse im Rahmen von Förderprogrammen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2024 2,0 Mio. Euro (2023: 2,8 Mio. Euro).

Der Materialaufwand betrug im Geschäftsjahr 2024 4,3 Mio. Euro (2023: 5,2 Mio. Euro) und beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für den Betrieb des Kunden-Rechenzentrums, Hardwareeinkäufe und für bezogene Leistungen im Konzernverbund.

Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 16,0 Mio. Euro (2023: 15,8 Mio. Euro) und ist damit etwa auf Vorjahresniveau. Während des Geschäftsjahres beschäftigte die Exasol AG durchschnittlich 119 Angestellte (2023: 125).

Die Abschreibungen blieben im Geschäftsjahr 2024 mit 2,9 Mio. Euro (2023: 2,8 Mio. Euro) auf Vorjahresniveau. Wesentliche Position ist die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte, die insgesamt rückläufig ist, da es seit 2022 keine Aktivierungen von Eigenleistungen mehr gab.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 13,5 Mio. Euro (2023: 12,5 Mio. Euro) umfassen vor allem Marketingaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten sowie sonstige Aufwendungen von verbundenen Unternehmen. Der Anstieg resultiert aus einer konsequent umgesetzten stärkeren Zentralisierung von Global Services für den gesamten Konzern bei der Exasol AG.

Der Jahresüberschuss der Exasol AG belief sich auf 0,2 Mio. Euro (2023: -1,7 Mio. Euro).

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Ziele 2024 Ergebnisse 2024 Kommentierung
Umsatz Leicht verbessert 32,8 Mio. Aufgrund des insgesamt leicht gestiegenen Geschäftsvolumens der Exasol Gruppe stieg auch der Umsatz der Exasol AG entsprechend auf 32,8 Mio. Euro (Vorjahr 29,2 Mio. Euro) an.
Euro
Operatives Ergebnis Leicht verbessert 0,2 Mio. Aufgrund der verbesserten Profitabilität der Exasol Gruppe insgesamt stieg auch das operative Ergebnis der Exasol AG auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -1,6 Mio. Euro) an.
Euro

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögens- und Finanzlage der Exasol AG stellte sich zum 31.

Dezember 2024 und zum Vorjahresstichtag wie folgt dar:

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in Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Anlagevermögen 66,7 71,7 -5,0
Umlaufvermögen 13,0 6,3 6,7
Rechnungsabgrenzungsposten 0,9 1,1 -0,2
Summe Aktiva 80,6 79,1 1,5
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in Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Eigenkapital 75,0 74,9 0,1
Rückstellungen 3,8 2,7 1,1
Verbindlichkeiten 1,4 1,3 0,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,3 0,2 0,1
Summe Passiva 80,6 79,1 1,5

Die Bilanzsumme der Exasol AG betrug zum 31. Dezember 2024 80,6 Mio. Euro (31.12.2023: 79,1 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2024 entfielen davon 66,7 Mio. Euro (2023: 71,7 Mio. Euro) auf das Anlagevermögen. Wesentlicher Posten sind die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 63,4 Mio. Euro (2023: 66,3 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen beinhaltet zum 31. Dezember 2024 Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 12,5 Mio. Euro (31.12.2023: 5,9 Mio. Euro) und Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 0,5 Mio. Euro (31.12.2023: 0,3 Mio. Euro).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrug zum 31. Dezember 2024 rund 0,9 Mio. Euro (31.12.2023: 1,1 Mio. Euro).

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses von 0,2 Mio. Euro (31.12.2023: -1,7 Mio. Euro) erhöhte sich das Eigenkapital der Exasol AG zum 31. Dezember 2024 auf 75,0 Mio. Euro (2023: 74,9 Mio. Euro).

Die Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024 (31.12.2023: 2,7 Mio. Euro) beinhalteten überwiegend personalbezogene Rückstellungen und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten für das Jahr 2024. Hauptgründe für den Anstieg sind die Zentralisierung von Global Functions bei der Exasol AG und damit einhergehend gestiegene Aufwendungen.

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres auf insgesamt 1,4 Mio. Euro (31.12.2023: 1,3 Mio. Euro) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (31.12.2023: 0,9 Mio. Euro) sowie aus Lohnsteuer und Umsatzsteuern in Höhe von 0,3 Mio. Euro (31.12.2023: 0,3 Mio. Euro), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 0,3 Mio. Euro (31.12.2023: 0,2 Mio. Euro).

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der Exasol AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie der Exasol-Konzern. An den Chancen und Risiken der unmittelbaren Tochtergesellschaften partizipiert die Exasol AG in voller Höhe. Die Chancen und Risiken sowie das Risikomanagementsystem des Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht dargestellt. Nachteilige Einflüsse auf unmittelbare Tochtergesellschaften der Exasol AG können zu einer Wertminderung der Beteiligungen und Forderungen im Jahresabschluss der Exasol AG führen und das Jahresergebnis der Gesellschaft reduzieren.

Prognosebericht

Das Jahresergebnis der Exasol AG ist von der Entwicklung des Exasol-Konzerns abhängig.

Die Umsatzentwicklung der Exasol AG ist abhängig von der Umsatzentwicklung der Tochtergesellschaften, da ein Großteil der Umsatzerlöse der Exasol AG auf konzerninternen Verrechnungen basiert.

Aufgrund der erwarteten Steigerungen der Umsatzerlöse der Tochtergesellschaften ist ebenfalls mit leicht steigenden Umsatzerlösen bei der Exasol AG zu rechnen. Damit wird auch ein leicht verbessertes Jahresergebnis erwartet.

Die Unternehmensteuerung erfolgt auf Konzernbasis. Somit werden keine gesonderten Kennziffern für die Steuerung der Exasol AG ermittelt.

Für eine detaillierte Darstellung der erwarteten zukünftigen Entwicklung des Exasol-Konzerns wird auf den Prognosebericht des Konzerns verwiesen.

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.677.542,00 3.119.840,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 33.289,00 397.820,55
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1.710.832,00 101.275,15 3.618.935,70
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 196.109,66 256.265,62
1.906.941,66 3.875.201,32
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 392.611,51 934.984,01
2. Sonstige Vermögensgegenstände 595.899,34 988.510,85 467.069,47 1.402.053,48
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 14.952.614,07 13.325.118,92
15.941.124,92 14.727.172,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.352.058,32 1.401.652,71
19.200.124,90 20.004.026,43

Passiva

31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 26.882.757,00 24.438.870,00
2. Nennbetrag eigener Aktien -298.397,00 26.584.360,00 -298.397,00 26.584.360,00
II. Kapitalrücklage 48.458.940,08 113.533.933,79
III. Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung 370.009,88 433.763,35
IV. Verlustvortrag 0,00 -127.932.531,63
V. Konzernjahresfehlbetrag 0,00 -8.216.706,27
VI. Konzernbilanzverlust -70.844.907,22 0,00
4.568.402,74 4.402.819,24
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.443,83 13.789,00
2. Sonstige Rückstellungen 5.183.615,51 4.896.290,01
5.185.059,34 4.910.079,01
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.038.093,97 1.144.687,47
2. Sonstige Verbindlichkeiten 689.974,89 1.063.416,02
- davon aus Steuern EUR 402.183,91 (i. Vj. EUR 515.977,63)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 76.680,61 (i. Vj. EUR 77.002,16)
1.728.068,86 2.208.103,49
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.718.593,96 8.381.751,55
E. Passive latente Steuern 0,00 101.273,14
19.200.124,90 20.004.026,43

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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2024 2023
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 39.629.714,85 35.144.682,10
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.445.950,51 3.226.677,53
- davon aus der Währungsumrechnung EUR 190.671,06 (i. Vj. EUR 88.526,02)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -2.111.557,64 -2.542.350,96
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -322.041,08 -2.433.598,72 -306.464,82 -2.848.815,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -22.813.635,37 -25.621.945,87
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.624.849,69 -26.438.485,06 -3.797.129,97 -29.419.075,84
- davon für Altersversorgung EUR 106.939,01 (i. Vj. EUR 133.152,31)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.149.442,42 -2.634.281,13
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.230.570,11 -11.785.913,37
- davon aus der Währungsumrechnung EUR 96.353,11 (i. Vj. EUR 74.289,84)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 365.881,18 124.938,38
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.492,83 -12.611,86
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 48.463,58 -9.169,30
- davon aus latenten Steuern EUR 101.273,15 (i. Vj. EUR 57.870,36)
10. Ergebnis nach Steuern 232.420,97 -8.213.569,27
11. Sonstige Steuern -3.084,00 -3.137,00
12. Konzernjahresüberschuss/​-jahresfehlbetrag 229.336,97 -8.216.706,27
13. Konzernverlustvortrag aus dem Vorjahr -136.149.237,90 -127.932.531,63
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 65.074.993,71 0,00
15. Konzernbilanzverlust -70.844.907,22 136.149.237,90

Konzernkapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2024 und 2023

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31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Periodenergebnis (Jahresüberschuss/​-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 229 -8.217
Abschreibungen/​Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.149 2.634
Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen -3.898 -4.902
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge -2.783 -2.991
Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.149 -275
Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7.239 8.050
Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 2
Zinsaufwendungen/​Zinserträge -360 -112
Ertragsteueraufwand/​-ertrag -48 9
Sonstige betriebliche Erträge aus Zuschüssen -1.095 -2.481
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen 1.133 2.363
Ertragsteuerzahlungen -34 -372
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.383 -6.292
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -180 -100
Ein-/​Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 1.000 -1.000
Erhaltene/​Gezahlte Zinsen 366 125
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.186 -975
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0 6.784
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/​Zuwendungen 1 118
Erhaltene/​Gezahlte Zinsen -5 -13
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4 6.889
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.564 -378
Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen des Finanzmittelfonds 63 -25
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12.325 12.728
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14.953 12.325
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31.12.2024 31.12.2023
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.953 12.325

Der Finanzmittelfonds umfasst die Position "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" abzüglich einer Festgeldanlage (TEUR 1.000) mit einer Restlaufzeit von mehr als 6 Monaten, die in den "Ein-/​Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition" gezeigt wird.

Konzerneigenkapitalspiegel
zum 31. Dezember 2024

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Eigenkapital des Mutterunternehmens
Ausgegebenes Kapital
Gezeichnetes Kapital
EUR
Eigene Anteile
EUR
Summe
EUR
Kapitalrücklage
EUR
Stand am 31. Dezember 2022 24.438.870,00 -298.397,00 24.140.473,00 108.890.548,49
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 2.443.887,00 0,00 2.443.887,00 4.643.385,30
Konzern-Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2023 26.882.757,00 -298.397,00 26.584.360,00 113.533.933,79
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Einstellung in/​Entnahme aus Rücklagen 0,00 0,00 0,00 -65.074.993,71
Konzern-Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2024 26.882.757,00 -298.397,00 26.584.360,00 48.458.940,08
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Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung
EUR
Verlustvortrag
EUR
Stand am 31. Dezember 2022 372.123,78 -112.918.444,29
Währungsumrechnung 61.639,57 0,00
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 -15.014.087,34
Konzern-Jahresfehlbetrag 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2023 433.763,35 -127.932.531,63
Währungsumrechnung -63.753,47 0,00
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 -7.987.369,30
Einstellung in/​Entnahme aus Rücklagen 0,00 65.074.993,71
Konzern-Jahresüberschuss 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2024 370.009,88 -70.844.907,22
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Eigenkapital des Mutterunternehmens
Konzern-Jahresüberschuss (i.Vj. -fehlbetrag)
EUR
Eigenkapital
EUR
Stand am 31. Dezember 2022 -15.014.087,34 5.470.613,64
Währungsumrechnung 0,00 61.639,57
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 15.014.087,34 7.087.272,30
Konzern-Jahresfehlbetrag -8.216.706,27 -8.216.706,27
Stand am 31. Dezember 2023 -8.216.706,27 4.402.819,24
Währungsumrechnung 0,00 -63.753,47
Erwerb/​Veräußerung eigener Anteile 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 7.987.369,30 0,00
Einstellung in/​Entnahme aus Rücklagen 0,00 0,00
Konzern-Jahresüberschuss 229.336,97 229.336,97
Stand am 31. Dezember 2024 0,00 4.568.402,74

Entwicklung des Konzernanlagevermögens
im Geschäftsjahr 2024

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Währungsdifferenzen
EUR
31.12.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 17.823.667,55 0,00 0,00 0,00 17.823.667,55
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.741.237,89 0,00 0,00 0,00 1.741.237,89
3. Geschäfts- oder Firmenwert 7.583.762,86 0,00 0,00 0,00 7.583.762,86
27.148.668,30 0,00 0,00 0,00 27.148.668,30
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.841.149,35 180.278,84 345.606,17 11.220,86 1.687.042,88
28.989.817,65 180.278,84 345.606,17 11.220,86 28.835.711,18
scrollen
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2024
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Abgänge
EUR
Währungsdifferenzen
EUR
31.12.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 14.703.825,55 1.442.300,00 0,00 0,00 16.146.125,55
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.343.419,34 364.529,55 0,00 0,00 1.707.948,89
3. Geschäfts- oder Firmenwert 7.482.487,71 101.274,15 0,00 0,00 7.583.761,86
23.529.732,60 1.908.103,70 0,00 0,00 25.437.836,30
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.584.883,73 241.338,72 321.289,61 -13.999,62 1.490.933,22
25.114.616,33 2.149.442,42 321.289,61 -13.999,62 26.928.769,52
scrollen
Buchwert
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.677.542,00 3.119.840,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 33.289,00 397.820,55
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 101.275,15
1.710.832,00 3.618.935,70
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 196.109,66 256.265,62
1.906.941,66 3.875.201,32

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

(1) Die EXASOL AG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (Reg.Nr. HRB 23037).

(2) Der Konzernabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften der §§ 290 ff. HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt worden.

Funktionale Währung ist der Euro.

Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen ist das Kalenderjahr.

B. Konsolidierungskreis

In dem vorliegenden Konzernabschluss der EXASOL AG, Nürnberg, wurden die unter den Angaben gemäß § 313 Abs. 2 HGB enthaltenen 100%-igen Tochterunternehmen einbezogen.

Angaben gemäß § 313 Abs. 2 HGB

scrollen
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil
in %
Währung
EXASOL Europa Vertriebs GmbH, Nürnberg 100 EURO
EXASOL UK Ltd., London (Großbritannien) 100 GBP
EXASOL USA Inc., San Francisco (USA) 100 USD
EXASOL Schweiz AG, Zürich (Schweiz) 100 CHF

Sämtliche oben aufgeführten Gesellschaften werden vollständig, im Zuge der Vollkonsolidierung, in den Konzernabschluss einbezogen. Erstkonsolidierungszeitpunkt ist, mit Ausnahme der Erstkonsolidierung der EXASOL France S.A.S, Paris, sowie der EXASOL Schweiz AG, Zürich, der 1. Januar 2017. Die EXASOL France S.A.S., Paris, wurde am 1. September 2017 gegründet und zu diesem Zeitpunkt erst-konsolidiert. Die EXASOL Schweiz AG, Zürich, wurde am 1. September 2020 gegründet und zu diesem Zeitpunkt erstkonsolidiert. Sämtliche Beteiligungen werden unmittelbar von der EXASOL AG gehalten.

Zum 18.12.2024 wurde die EXASOL France S.A.S., Paris liquidiert und im vorliegenden Konzernabschluss zum 31.12.2024 entkonsolidiert.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(1) Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der EXASOL AG einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt, die den allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256a HGB sowie den besonderen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 277 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB) entsprechen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren.

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

(2) Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Prämisse der Unternehmensfortführung angesetzt.

(3) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden über die planmäßigen Abschreibungen hinaus außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig.

(4) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB angesetzt und bewertet worden. Dabei umfassen die Herstellungskosten alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über fünf Jahre. Das früher ausgeübte Aktivierungswahlrecht wurde aufgrund notwendiger systemischer Umstellungen jedoch ab dem Jahr 2022 für noch nicht fertig gestellte immaterielle Vermögegensgegenstände nicht mehr ausgeübt.

Aktivierte selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden noch bis 2026 planmäßig abgeschrieben.

(5) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die erworbenen Schutzrechte werden über eine Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren und die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände über eine Nutzungsdauer von drei bis zwanzig Jahren abgeschrieben. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Da dem Geschäfts- oder Firmenwert etablierte stetige Geschäfte zu Grunde liegen, erachtet die Gesellschaft den Ansatz dieser Gesamtnutzungsdauer als angemessen.

(6) Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwischen drei bis vierzehn Jahren.

(7) Die Zugänge an geringwertigen Anlagegütern werden bei Anschaffungskosten bis EUR 800,00 im selben Jahr vollständig abgeschrieben.

(8) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko sowie für die üblicherweise anfallenden Kosten durch Zahlungsverzögerungen wurde eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Umrechnung von langfristigen Fremdwährungsforderungen erfolgt mit dem Kurs des Einbuchungstages bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

(9) Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten bzw. bei Fremdwährungsbeständen mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

(10) Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem laufzeitadäquaten Marktzinssatz abgezinst. Bei Personalrückstellungen wurden neben den zugehörigen Sozialversichungsbeiträgen noch Kündigungsraten berücksichtigt.

(11) Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt mit dem Kurs des Einbuchungstages bzw. mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

(12) Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Stichtag darstellen.

(13) Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend § 274 HGB für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und den HGB-Wertansätzen gebildet (Temporary-Konzept).

Außerdem werden latente Steuern auf Verlust- oder Zinsvorträge angesetzt, sofern damit zu rechnen ist, dass diese in naher Zukunft genutzt werden können.

Latente Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Es wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht und ein Überhang an aktiven über passive latente Steuern nicht angesetzt.

Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden gemäß § 306 HGB Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich die Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen.

Vom Wahlrecht der Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern wird Gebrauch gemacht.

D. Währungsumrechnung

Der Konzern wendet zur Währungsumrechnung die modifizierte Stichtagsmethode an.

Die Posten der Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wurde zu historischen Kursen umgerechnet.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Tocherunternehmen werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Um das Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (Umrechnung zum Jahresdurchschnittskurs) in die Bilanz übernehmen zu können, wird die Differenz zu einer dort vorgenommenen Umrechnung zum Stichtagskurs in den gesonderten Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

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EUR 1 entspricht Stichtagskurs 31.12.2024 Durchschnittskurs 2024
US-Dollar (USD) 1,04 1,08
(i. Vj. 1,11) (i. Vj. 1,08)
Britisches Pfund (GBP) 0,83 0,85
(i. Vj. 0,87) (i. Vj. 0,87)
Schweizer Franken (CHF) 0,94 0,95
(i. Vj 0,93) (i. Vj. 0,97)

E. Konsolidierungsgrundsätze

Der Stichtag des Konzernabschlusses ist der 31. Dezember 2024 und entspricht dem Bilanzstichtag der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften.

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung zum Erstkonsolidierungszeitpunkt

1. Januar 2017 erfolgte gemäß § 301 Abs. 2 S. 5 HGB mit den Wertansätzen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind, da sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Tochtergesellschaften in der Vergangenheit selbst bar gegründet wurden. Die sich bei der Verrechnung der Anschaffungskosten der Anteile bei Gründung (Erwerbszeitpunkt) und dem Eigenkapital zu Buchwerten zum 1. Januar 2017 der Tochterunternehmen ergebenden Differenzen sind allein aus aufgelaufenen Gewinnen und Verlusten entstanden und wurden mit dem Konzernergebnisvortrag verrechnet.

Die Kapitalkonsolidierung der EXASOL Schweiz AG erfolgte gemäß § 301 Abs. 2 S. 1 HGB auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.

Zum 18.12.2024 wurde die Gesellschaft Exasol France S.A.S, Paris liquidiert und im vorliegenden Konzernabschluss entkonsolidert. Die werthaltigen Aktiva und Passiva der Gesellschaft wurden durch die Exasol AG übernommen, es entstand kein Entkonsolidierungsergebnis.

Schuldenkonsolidierung

Aufgrund von § 303 Abs. 1 HGB wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.

Eliminierung von Zwischenergebnissen

In den Konzernabschluss übernommene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, wurden mit Herstellungskosten angesetzt. Die Konzernherstellungskosten beinhalten angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und werden ansonsten nach der gleichen Methode ermittelt, die einheitlich in den Jahresabschlüssen der Konzerngesellschaften Anwendung findet. Soweit bei Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen Zwischenergebnisse realisiert wurden, wurden diese gemäß § 304 Abs. 1 HGB für Zwecke des Konzernabschlusses ermittelt und eliminiert.

Zum Bilanzstichtag ergab sich durch die Zwischengewinneleminierung eine Ergebnisveränderung im Konzern in Höhe von TEUR 617 (i. Vj. TEUR 777).

Konsolidierungmaßnahmen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind sowohl die Umsatzerlöse als auch die anderen Erträge aus dem Liefer- und Leistungsverkehr zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet ausgewiesen worden.

F. Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 sowie die Aufgliederung der Einzelpositionen sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Schutzrechte und EDV-Software, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (aktivierte Entwicklungsleistungen für Software) sowie um Geschäfts- oder Firmenwerte. Bei den entgeltlich erworbenen Schutzrechten handelt es sich um im Rahmen von Kauf- und Übertragungsverträgen erworbene Schutzrechte sowie andere erworbene Rechte.

2. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

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TEUR Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 393 0 935 0
Sonstige Vermögensgegenstände 596 9 467 6
989 9 1.402 6

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Vorauszahlungen für Werbeleistungen und IT-Leistungen.

3. Eigenkapital

(1) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist zum 31. Dezember 2024 auf EUR 26.882.757,00 festgesetzt. Es ist in 26.882.757 Stückaktien -lautend auf den Namen - mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.

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in EUR 01.01.2024 Erhöhung Herabsetzung 31.12.2024
Gründungskapital 86.950 --- --- 86.950
Kapitalerhöhung 26.795.807 --- --- 26.795.807
Grundkapital 26.882.757 --- --- 26.882.757

(2) Kapitalrücklage

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in EUR 01.01.2024 Erhöhung Herabsetzung 31.12.2024
Ausgabeaufgeld aus Kapitalerhöhung 109.296.998 --- --- 109.296.998
Sonstige Zuzahlungen 298.397 --- --- 298.397
Ausgabeaufgeld aus Wiederveräußerung eigener Anteile 3.938.539 --- --- 3.938.539
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0 --- -65.074.994 -65.074.994
113.533.934 --- -65.074.994 48.458.940

(3) Bestand an eigenen Aktien

Die Gesellschaft hielt zum Abschlussstichtag insgesamt 298.397 eigene Stückaktien, wobei 881.794 im Dezember 2019, Januar 2020 sowie Februar 2020 von den Altaktionären vor dem Börsengang unentgeltlich eingelegt wurden. Im Mai 2020 wurden 285.000 Aktien verkauft und im April und Mai 2022 wurden insgesamt 298.397 Aktien an Vorstände bzw. ehemalige Vorstände im Rahmen der Erfüllung des Stock Appreciation Rights Vorstandsvergütung übertragen. Auf die 298.397 eigenen Stückaktien entfällt ein Betrag von EUR 298.397,00 des Grundkapitals (1,22 %).

(4) Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hat am 22. Juli 2020 die Schaffung eines Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020/​I) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 2.221.787,00 durch Ausgabe von bis zu 2.221.787 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionen an ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmern sowie Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 2. Oktober 2020.

Am 30. Juni 2021 hat die Hauptversammlung die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2020/​I beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 2.443.887,00 durch Ausgabe von bis zu 2.443.887 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2020/​I dient - nunmehr - ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an ausgewählte Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, denen aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Juli 2020 oder aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 Optionsrechte gewährt worden sind oder gewährt werden. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 30. Juli 2021.

Am 6. Juli 2022 hat die Gesellschaft ein neues ESOP-Programm beschlossen (ESOP idF 2022), wofür die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegebenen 1.561.726 Stückaktien aus dem bedingten Kapital 2021 verwendet werden sollen. Das alte ESOP-Programm (ESOP 2020/​I) soll unverändert fortgeführt werden jedoch werden keine neuen Optionen mehr ausgegeben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2023 wurde beschlossen, den Vorstand weiterhin zur Ausgabe von Optionsrechten zum Bezug in Höhe von bis zu 1.612.650 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu ermächtigen. Hierbei handelt es sich um die noch nicht ausgegebenen Optionsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm idF 2022, die in ein neues Aktienoptionsprogramm idF 2023 überführt werden. Das Aktienoptionsprogramm idF 2022 wurde dahingehend geändert, dass in Höhe der unter der bisherigen Ermächtigung noch nicht ausgegebenen Optionsrechte zum Bezug von bis zu 1.612.650 auf den Inhaber oder den Namen lautenden Stückaktien keine Ermächtigung mehr zur Ausgabe von Optionsrechten auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms idF 2022 besteht.

Das Bedingte Kapital 2020/​I in der Fassung vom 6. Juli 2022 wurde somit ohne Änderung seines Betrags um eine Bezugnahme auf das Aktienoptionsprogramm 2023 ergänzt.

Zum 31. Dezember 2024 bestehen - noch nicht ausgeübte -1.269.744 Bezugsrechte (Optionsrechte) nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG von Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie von Arbeitnehmern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 10.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital WSV 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 6 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie

(i) die Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 19. Juni 2029 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital WSV 2024 zu bedienen, oder

(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/​ oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 19. Juni 2029 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital WSV 2024 zu bedienen.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 6, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen Börse, an der in diesen zehn Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung bestimmten Verwässerungsschutzregeln.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt insgesamt das bedingte Kapital EUR 12.443.887.

(5) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juli 2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juli 2025 gegen Bar- und bzw. oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 11.108.935,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/​I). Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 2. Oktober 2020.

Aufgrund dieser Ermächtigung ist mit Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg vom 11. Dezember 2020 das Grundkapital um EUR 2.221.000,00 erhöht worden. Entsprechend beträgt das Genehmigte Kapital 2020/​I nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 8.887.935,00.

Mit der Hauptversammlung am 06.07.2022 wurde das Genehmigte Kapital 2020/​I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2022/​I) geschaffen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 05. Juli 2027 gegen Bar- und bzw. oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 7.331.661,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die Eintragung beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 4. Oktober 2022.

Im Juni 2023 führte die Exasol AG satzungskonform eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ohne Bezugsrecht der Altaktionäre i.H.v. 10% des bestehenden Grundkapitals durch. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung wurden 2.443.887 auf den Inhaber oder den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft neu ausgegeben.

Durch Beschluss der HV vom 20.06.2024 wurde Folgendes beschlossen:

In der Höhe, in der die bestehende Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2022) bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgenutzt wurde, werden die Ermächtigung und die zugehörige bisherige Regelung in § 7 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung auf die Eintragung des nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapitals 2024 im Handelsregister aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Juni 2029 um insgesamt bis zu EUR 8.064.827,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 8.064.827 Stück neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, wobei die Summe der Bezugsrechtsausschlüsse aus dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister nicht übersteigen darf. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in folgenden Fällen zulässig:

(i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

(iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder

(iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2024 abzuändern und § 7 Abs. 2 der Satzung entsprechend neu zu fassen.

Zum 31.12.2024 beträgt das genehmigte Kapital somit EUR 8.064.827,00.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich Rückstellungen für Boni, Provisionen, Stock Appreciation Rights und Aktienzusagen (Stock Awards) (TEUR 3.107; i. Vj. TEUR 2.882), für Personalaufwendungen (TEUR 1.128; i. Vj. TEUR 1.275) sowie für externe Jahresabschlusskosten (TEUR 131; i. Vj. TEUR 204) und für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 361; i. Vj. TEUR 301).

5. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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davon mit einer Restlaufzeit
in TEUR Gesamtbetrag im Geschäftsjahr bis zu einem Jahr zwischen einem und 5 Jahren von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.038 1.038 0 0
(Vj. 1.145) (Vj. 1.145) (Vj. 0) (Vj. 0)
Sonstige Verbindlichkeiten 690 690 0 0
(Vj. 1.063) (Vj. 1.063 (Vj. 0) (Vj. 0)
1.728 1.728 0 0
(Vj. 2.208) (Vj. 2.208) (Vj. 0) (Vj. 0)

6. Latente Steuern

Die Gesellschaft weist keine aktiven latenten Steuern aus. Die aktiven latenten Steuern wurden - soweit zulässig - sofern sie gegenüber der gleichen Finanzbehörde (Deutschland, Großbritannien, USA, Frankreich und Schweiz) entstehen, mit passiven latenten Steuern saldiert. Auf die steuerlichen Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe des saldierten Überhangs an passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen gebildet. Der darüberhinausgehende Betrag wurde nicht angesetzt, da die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen in den nächsten fünf Jahren nicht zuverlässig eingeschätzt werden konnte.

Aus temporären Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten und dem Geschäfts- oder Firmenwert ergeben sich zum Bilanzstichtag passive latente Steuern, während aktive latente Steuern aus den sonstigen Rückstellungen und Fremdwährungsposten resultieren.

Aktive latente Steuern sind aus Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 HGB entstanden.

Hinsichtlich der Erstkonsolidierung der yotilla GmbH im Jahr 2020 sind aufgrund bestehender Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz gemäß § 306 HGB passive latente Steuern gebildet worden.

Zur Berechnung der latenten Steuern wurden die unternehmensindividuellen Steuersätze der EXASOL-Einzelgesellschaften angewandt. Dabei wurde für die deutschen Gesellschaften ein Steuersatz von 32,17 %, für die EXASOL UK Ltd. 19 %, für die EXASOL USA Inc. 21 % und für die EXASOL Schweiz AG 26,8 % verwendet.

Die in den Vorjahren passivierten latenten Steuern wurden mit der Abwertung der Buchwerte der Vermögenswerte aus der Verschmelzung der yotilla GmbH ausgebucht.

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in EUR 01.01.2024 Veränderung 31.12.2024
Passive latente Steuern 101.273,14 ./​. 101.273,14 0

G. Angaben und Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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Nach Regionen 2024
TEUR
2024
%
2023
TEUR
2023
%
Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH) 25.970 66 23.042 66
restliches Europa (ohne Vereinigtes Königreich) und Rest der Welt 3.730 9 3.823 11
Vereinigtes Königreich 2.310 6 2.619 7
Region Amerika 7.620 19 5.660 16
Gesamt 39.630 100 35.144 100

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 191 (i. Vj. TEUR 88), aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen (Provisionen, Boni, Stock Appreciation Rights sowie LTI-Vorstand) in Höhe von TEUR 500 (i. Vj. TEUR 187) sowie aus Zuschüssen in Höhe von TEUR 1.095 (i. Vj. TEUR 2.481).

Die periodenfremden Erträge ergeben sich zu TEUR 762 (i. Vj. TEUR 2.564), die im Wesentlichen die oben genannte Auflösung von Rückstellungen betreffen.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aufwendungen aus Währungsumrechnungen sind in Höhe von TEUR 96 (i. VJ TEUR 74) angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 154 (i. Vj. TEUR 178), die im Wesentlichen aus Beratungskosten resultieren.

H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht zu vermerken.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Art der Verpflichtung innerhalb 1 Jahr fällig
TEUR
Gesamt
TEUR
Mieten für Geschäftsräume 123 123
Mieten, Leasing für Geschäftsausstattung 460 922
Kfz-Leasing 136 167
719 1.212

Die zugrundeliegenden Verträge haben bei den Mieten für Geschäftsräume Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Bei Leasing von Geschäftsausstattung und Kfz-Leasing haben die Verträge Restlaufzeiten von ein bis drei Jahren.

I. Sonstige Angaben

1. Zahl der Arbeitnehmer

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2024
Verwaltung /​ Vertrieb /​ Marketing 73
FuE /​ Cloud /​ Services 103
Gesamt 176

2. Vorstand

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024:

Jörg Tewes, Vorsitzender des Vorstands, München

Mathias Golombek, Technischer Vorstand, Ottensoos

Jan-Dirk Henrich, Finanzvorstand, Köln

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt nach §§ 314 Abs. 3 i.V.m. 286 Abs. 4 HGB (Schutzklausel).

3. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024:

Volker Smid, Geschäftsführer der Acrolinx GmbH, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Karl Hopfner (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Kaufmann /​ Betriebswirt, Oberhaching

Linda Mihalic, Unternehmensberaterin, Berlin

Dr. Roland Wöss, Unternehmensberater, Linz /​ Österreich

Petra Neureither, Geschäftsführerin der PEN GmbH, Heidelberg

Torsten Wegener, Unternehmensberater, Hamburg

Die Vergütung für den Aufsichtsrat betrug im Geschäftsjahr TEUR 300.

4. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von TEUR 139 setzt sich wie folgt zusammen:

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Tätigkeit TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 131
Sonstige Bestätigungsleistungen 8
Steuerberatungsleistungen 0
Sonstige Leistungen 0
139

5. Vorschlag zur Ergebnisverwendung des Einzelabschlusses der Exasol AG

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, den Konzernjahresbilanzverlust von EUR 70.844.907,22 auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Angabe zu ausschüttungsgesperrtem Betrag

Aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 1.481.725,00.

7. Befreiungswahlrecht nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Exasol Europa Vertriebs GmbH nimmt die Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und verzichtet deshalb auf die Erstellung eines Lageberichts.

J. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem DRS 21 erstellt.

Im Vorjahr umfasste der Finanzmittelfonds die Position "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" abzüglich einer Festgeldanlage (TEUR 1.000) mit einer Restlaufzeit von mehr als 6 Monaten, die in den "Ein-/​Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der Kurzfristigen Finanzmitteldisposition" gezeigt wird.

Bedeutende zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge waren im Wesentlichen die Auflösung der Vorjahresbeträge der aktiven (TEUR 1.402; i. Vj. TEUR 1.312) und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 8.382; i. Vj. TEUR 8.887) sowie die Zuführung zu Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 3.763; i. Vj TEUR 3.761).

K. Nachtragsbericht

Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

 

Nürnberg, den 12. März 2025

EXASOLAG

Der Vorstand

Jörg Tewes, CEO

Mathias Golombek, CTO

Jan-Dirk Henrich, CFO

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Nürnberg, den 12. März 2025

EXASOL AG

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die EXASOL AG, Nürnberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Exasol AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Exasol AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

In Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Regensburg, den 12. März 2025

neo CM Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Mehltretter, Wirtschaftsprüfer

gez. Cramer, Wirtschaftsprüfer