EXA AGHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 387.489,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und auch das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 4.312,00. Die Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von 1,90 % (10-Jahres-Durchschnitt) beträgt 387.489,00 EUR. Mit einem Abzinsungssatz von 1,97 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von 383.177,00 EUR. Angabe zur Mitzugehörigkeit gemäß § 268 Abs. 3 HGB In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind EUR 32.477,01 enthalten, die sowohl gegenüber verbundenen Unternehmen als auch gegenüber Gesellschaftern bestehen. Ebenso sind in den Forderungen EUR 1.070.707,36 enthalten, die sich sowohl auf verbundene Unternehmen als auch auf Gesellschafter beziehen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 42. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Unternehmensorgane Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitgliedes in Höhe von EUR 40.864,56 mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Konzernzugehörigkeit Die EXA AG wurde in den Konzernabschluss der SNP Schneider-Neureither & Partner SE mit Sitz in Heidelberg einbezogen. Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 AktG zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2024 gez. Herr Jörg Kaschytza am 26. Februar 2025: Nach meiner pflichtgemäßen und gewissenhaften Prüfung der Geschäftsbeziehungen im Geschäftsjahr 2024 der EXA AG, Heidelberg, mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, und deren verbundenen Unternehmen kann ich für das Geschäftsjahr 2024 folgende Erklärung abgeben: „Der Vorstand der EXA AG, Heidelberg, erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat oder vergütet hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens wurden nicht getroffen oder unterlassen.“ Unterschriften des Vorstands
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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