Brockhaus Capital Management AG (vormals: Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH) (vormals: Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.06.2017 bis zum 31.07.2017BilanzAKTIVA scroll
Anhang zum Jahresabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr 20171. Allgemeine Angaben Die Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 78705 eingetragen. Sie ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 3 S.3 HGB. Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Verwaltung von Kommanditanteilen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlichen Branche oder mit gleichartigem Gesellschaftszweck zu beteiligen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht nicht mehr dem Kalenderjahr. Aufgrund des Rumpf-Geschäftsjahres bis zum 31. Juli 2017 ergibt sich ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr, das sich zukünftig vom 1. August bis 31. Juli erstreckt. Der Jahresabschluss 2017 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, unter Berücksichtigung des BilRUG, sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wendet gemäß § 264a Abs.1 HGB die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften an und hat von der Befreiung gemäß § 264 Abs.1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind mit dem Nennbetrag anzusetzen. Der Sonderposten „Zur Durchführung einer beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ ist ebenfalls zum Nennwert ausgewiesen. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. 3. Angaben zur Bilanz Im Juli 2017 wurden EUR 40.000 in die freie Kapitalrücklage eingezahlt. Die Gesellschaft hat im Juli 2017 eine Kapitalerhöhung um EUR 2.475.000 auf insgesamt EUR 2.500.000 beschlossen und durchgeführt. Zum Abschlussstichtag war diese Kapitalerhöhung noch nicht im Handelsregister eingetragen (Eintragung erfolgte zum 2. August 2017), demnach wurde der Sonderposten „Zur Durchführung einer beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für die Jahresabschlusserstellung in Höhe von EUR 5.000 sowie Rückstellungen für Jahresabschlussprüfung in Höhe von EUR 14.500. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat neben dem Geschäftsführer keine Arbeitnehmer. Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 HGB i.V.m. § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht. 5. Ergebnisverwendung Der Saldo aus dem Verlustvortrag des Vorjahres und dem Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankfurt am Main, den 16. August 2017 gez. Marco Brockhaus gez. Dr. Marcel Wilhelm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. August 2017 |
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