Brockhaus Technologies AG (vormals: Brockhaus Capital Management AG)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss 2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31. Dezember 2021
EUR
31. Dezember 2020
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 89.962,76 1.212,92
II. Sachanlagen 8.850,73 16.268,12
III. Finanzanlagen 225.397.640,05 117.204.517,10
225.496.453,54 117.221.998,14
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 182.281,00 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 544.736,17 0,00
727.017,17 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.225.178,91 108.561.470,23
7.952.196,08 108.561.470,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 136.821,02 99.350,80
233.585.470,64 225.882.819,17

PASSIVA

31. Dezember 2021
EUR
31. Dezember 2020
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.386.808,00 10.386.808,00
II. Kapitalrücklage 236.020.714,00 236.020.714,00
III. Bilanzverlust -35.028.084,12 -22.998.347,42
211.379.437,88 223.409.174,58
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 241.500,00
2. Sonstige Rückstellungen 4.123.530,34 1.664.472,91
4.123.530,34 1.905.972,91
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.685.292,56 472.485,53
2. Sonstige Verbindlichkeiten 15.397.209,86 95.186,15
18.082.502,42 567.671,68
233.585.470,64 225.882.819,17

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1. Umsatzerlöse 360.850,00 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 9.516.400,97 22.722,28
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.671.724,11 -3.542.003,25
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -123.840,14 -79.534,07
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -28.791,26 -15.830,08
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.184.292,86 -12.780.996,66
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 228.062,70 76.611,30
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -126.402,00 -10,33
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 0,00; i.Vj. EUR 0,00)
8. Ergebnis nach Steuern -12.029.736,70 -16.319.040,81
9. Sonstige Steuern (i.Vj. Ertrag) 0,00 168.500,00
10. Jahresfehlbetrag -12.029.736,70 -16.150.540,81
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -22.998.347,42 -6.847.806,61
12. Bilanzverlust -35.028.084,12 -22.998.347,42

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, bis zum 30. September 2021: Brockhaus Capital Management AG) hat ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 109637 eingetragen. Sie ist zum Abschlussstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 264d HGB i.V.m. § 267 Abs. 3 HGB.

BKHT stellt zudem gemäß § 315e HGB i.V.m. § 117 WpHG einen Konzernabschluss und einen gemäß § 315 i.V.m. § 289 HGB zusammengefassten Lagebericht/ Konzernlagebericht auf. Dieser ist am oben genannten Sitz der Gesellschaft erhältlich.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt.

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, ggfs. die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und die Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate.

Ziel der Gesellschaft ist in Bezug auf ihre Beteiligungen die langfristige Förderung und Wertsteigerung. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich sind oder nützlich erscheinen.

BKHT beabsichtigt, sich weiterhin im Rahmen einer auf einen langfristigen Investitionshorizont ausgelegten Strategie überwiegend mit Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen mit innovations- und technologiegetriebenen Geschäftsmodellen zu beteiligen.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze /-methoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Zugänge werden zeitanteilig vom Monat der Anschaffung an abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und Ausleihungen bewertet. An jedem Abschlussstichtag wird die Werthaltigkeit der Finanzanlagen geprüft. Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vor, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten.

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Bemessung der Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen fristenkongruenten Zinssätzen abgezinst.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag.

3. Angaben zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände / Sachanlagen

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 1) handelt es sich um aktivierte Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Unternehmens-Website. Bei den Sachanlagen ist EDV-Hardware in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 16) bilanziert.

Bei Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Geschäftsjahres handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag betragen TEUR 218.174 (Vorjahr: TEUR 114.021) und beinhalten Anteile an der BCM Erste Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 104.153 (Vorjahr: TEUR 28), IHSE AcquiCo GmbH in Höhe von TEUR 95.571 (Vorjahr: TEUR 95.571), Palas Holding GmbH in Höhe von TEUR 18.190 (Vorjahr: TEUR 18.190), der IHSE Immobilien GmbH in Höhe von TEUR 205 (Vorjahr: TEUR 205) sowie an den im Geschäftsjahr 2021 gegründeten und mit Eigenkapital ausgestatteten Vorratsgesellschaften BT Erste Beteiligungs GmbH und BT Zweite Beteiligungs GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 0).

Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Anteile an der BLS Beteiligungs GmbH (zuvor: BCM Zweite Beteiligungs GmbH) in Höhe von TEUR 25 im Zusammenhang mit der Strukturierung der Bikeleasing-Transaktion an die BCM Erste Beteiligungs GmbH veräußert.

Die Anteile an der BCM Erste Beteiligungs GmbH erhöhten sich aufgrund einer in Höhe von TEUR 104.100 geleisteten Einlage in die Kapitalrücklage und unter Einbezug der Anschaffungsnebenkosten von TEUR 28 zum 31. Dezember 2021 ein Beteiligungsansatz von TEUR 104.153 (Vorjahr TEUR 55).

Außerdem sind Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 7.223 (Vorjahr: TEUR 3.184) bilanziert. Dabei handelt es sich um eine Ausleihung an die IHSE AcquiCo GmbH in Höhe von TEUR 5.044 (Vorjahr: TEUR 0), an die Palas Holding GmbH in Höhe von TEUR 2.007 (Vorjahr: TEUR 3.184) sowie an die BLS Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 0).

Die Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft ist als separate Anlage zu diesem Anhang beigefügt.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen im Wesentlichen aus Forderungen gegen die Palas Holding GmbH in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 0), gegen die IHSE AcquiCo GmbH in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 0), gegen die BCM Erste Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 0) sowie gegen die BLS Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 0) und resultieren aus Management-Dienstleistungen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 541 (Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten TEUR 7.225 (Vorjahr: TEUR 108.561) beinhaltet fast ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 99) beinhaltet weitgehend abgegrenzte Versicherungsbeiträge.

Eigenkapital

Grundkapital / Anzahl der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 unverändert EUR 10.386.808. Es ist eingeteilt in 10.386.808 auf den Namen lautende Stückaktien.

Bei einer Erhöhung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von den Vorschriften des § 60 AktG bestimmt werden.

Mit Eintragung im Handelsregister am 10. Februar 2022 hat die Gesellschaft ihr Eigenkapital von EUR 10.386.808 um EUR 560.829 auf EUR 10.947.637 erhöht.

Es wird auf die Ausführungen unter dem Abschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung" verwiesen.

Genehmigte und bedingte Kapitalien

Mit Beschluss vom 9. Juli 2020 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 8. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 4.959.029 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/II).

Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 (Genehmigtes Kapital 2020/II) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme (Handelsregistereintrag der Kapitalerhöhung vom 10. Februar 2022) EUR 4.398.200.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 wurde ferner das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Im Zusammenhang mit der Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 75.000.000 zu begeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 236.021 (Vorjahr: TEUR 236.021), wovon TEUR 73 eine freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und TEUR 235.948 eine Kapitalrücklage aus der Ausgabe von Aktien / Anteilen (§ 272 Abs. 2. Nr. 1 HGB) darstellen.

Rückstellungen

Es bestehen Rückstellungen für Jahresabschlussprüfungen in Höhe von TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 155), für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 0), für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 131 (Vorjahr: TEUR 211), für die Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung nach HGB und IFRS in Höhe von insgesamt TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 52), für Bonuszahlungen in Höhe von TEUR 1.544 (Vorjahr: TEUR 1.200), sonstige personalbezogene Sachverhalte mit TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 45) und mit TEUR 1.596 (Vorjahr: TEUR 0) eine Rückstellung für eine vertraglich vereinbarte Wertsteigerungsprovision aus der Bikeleasing-Transaktion. Die Provision wird fällig, wenn die vermittelten Anteile eine Wertsteigerung erfahren haben. Aufgrund der voraussichtlichen Fälligkeit in 10 Jahren wurde diese Rückstellung über 10 Jahre mit dem entsprechenden Zinssatz von 1,04 % abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 18.083 (Vorjahr: TEUR 568) umfassen mit TEUR 2.685 (Vorjahr: TEUR 472) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten mit TEUR 15.397 (Vorjahr: TEUR 95) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten in Form von gewährten Darlehen der Verkäufer der Bikeleasing im Zusammenhang mit der Bikeleasing-Transaktion in Höhe von TEUR 15.125 (Vorjahr: TEUR 0). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 267 (Vorjahr: TEUR 92) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0).

Die Darlehen der Verkäufer der Bikeleasing werden in 2023 fällig, alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 0) beinhalten Erträge aus gegenüber verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 9.516 (Vorjahr: TEUR 23) umfassen mit TEUR 9.269 Erträge aus Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr TEUR 18.184 (Vorjahr: TEUR 12.781).

Wesentliche Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sonstige einmalige Aufwendungen in Höhe von TEUR 11.560 (Vorjahr: TEUR 0), Due Diligence-Kosten in Höhe von TEUR 2.177 (Vorjahr: TEUR 995), Platzierungskosten in Höhe von TEUR 1.184 (Vorjahr: TEUR 8.899), Negativzinsen in Höhe von TEUR 471 (Vorjahr: TEUR 266), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 538 (Vorjahr: TEUR 210), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 185) sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 279 (Vorjahr: TEUR 485) dar. Die Platzierungskosten im Berichtsjahr stehen im Zusammenhang mit einer geplanten, aber letztlich nicht durchgeführten Kapitalerhöhung.

Die sonstigen einmaligen Aufwendungen bestehen aus einer Vermittlungsprovision für einen Unternehmenskauf in Höhe von TEUR 9.269 sowie einer damit in Zusammenhang stehenden Kompensationszahlung in Höhe von TEUR 696. Auch die zuvor erwähnte Rückstellungszuführung in Höhe von TEUR 1.596 hinsichtlich einer Wertsteigerungsprovision stellt einen sonstigen einmaligen Aufwand dar.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten im Wesentlichen die Zinserträge aus der Ausleihung an die verbundenen Unternehmen Palas Holding GmbH in Höhe von TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 77) sowie IHSE AcquiCo GmbH in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 0).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus den Verkäuferdarlehen (TEUR 15.000 mit 10 % Zinssatz).

4. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Untermietvertrag zwischen der BKHT und der Brockhaus Private Equity GmbH für die Geschäftsräume im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, in Höhe von EUR 311.938,47 (EUR 110.095,93 p.a.) für den Zeitraum Januar 2022 bis Oktober 2024.

Haftungsverhältnisse

Bei dem Tochterunternehmen Palas Holding GmbH, Karlsruhe, bestehen zum 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 10.243, welche BKHT durch die Verpfändung der Anteile an dem Tochterunternehmen besichert hat. Es besteht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses kein Risiko der Inanspruchnahme (§ 285 Nr. 27 HGB).

Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2021 bei dem Tochterunternehmen IHSE AcquiCo GmbH, Oberteuringen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 31.500, die durch Verpfändung der Anteile durch BKHT besichert sind. Es besteht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses kein Risiko der Inanspruchnahme (§ 285 Nr. 27 HGB).

Bei dem Tochterunternehmen BCM Erste Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, bestehen zum 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 35.380 (einschließlich TEUR 380 kapitalisierte Zinsen), welche BKHT sowie die sonstigen Minderheitsgesellschafter durch die Verpfändung der Anteile an dem Tochterunternehmen besichert haben.

BKHT hält die Beteiligung an der BLS Beteiligungs GmbH, Vellmar (bisher: Frankfurt am Main), mittelbar über die BCM Erste Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main. In Höhe der bei dieser Tochtergesellschaft bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 30.000 erfolgte eine Besicherung durch eine Verpfändung der an der BLS Beteiligungs GmbH gehaltenen Anteile.

Weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 HGB i.V.m. § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 33 Abs. 1 WpHG über mitgeteilte Beteiligungen

Bis zum Abschlussstichtag haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) über Beteiligungen an BKHT erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über-, oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung bzw. Erreichung der Schwellenwerte geführt hat.

Die Janus Henderson Group plc, St Helier, Jersey, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 6. Dezember 2021 4,77% betrug. 4,77% dieser Stimmrechte (entsprechend 495.957 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die Virtus Investment Partners, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 8. Juli 2021 9,98% betrug. 9,98% dieser Stimmrechte (entsprechend 1.036.828 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Marcel Jo Maschmeyer (Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft) hat mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 9. Juni 2021 3,00% betrug. 3,00% dieser Stimmrechte (entsprechend 311.856 Stimmen) waren ihm gemäß §34 WpHG zuzurechnen.

Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19. Januar 2021 2,91% betrug. 2,91% dieser Stimmrechte (entsprechend 302.600 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die Falkenstein Heritage GmbH, Wetzlar, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 21. Juli 2020 22,36% betrug. 0,70% dieser Stimmrechte (entsprechend 72.882 Stimmen) waren ihr gemäß § 33 WpHG zuzurechnen. 21,66% dieser Stimmrechte (entsprechend 2.250.000 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 14. Juli 2020 7,56% betrug. 7,56% dieser Stimmrechte (entsprechend 750.000 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die Virtus Opportunities Trust, Wilmington, Delaware, USA, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 7,77% betrug. 7,77% dieser Stimmrechte (entsprechend 770.288 Stimmen) waren ihr gemäß § 33 WpHG zuzurechnen.

Die ABACON Invest GmbH, Hamburg, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 6,32% betrug. 6,32% dieser Stimmrechte (entsprechend 627.260 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die ACUSTICA Zweite Verwaltungs-GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 5,33% betrug. 5,33% dieser Stimmrechte (entsprechend 528.187 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die ORGENTEC Holding GmbH, Mainz, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 4,03% betrug. 4,03% dieser Stimmrechte (entsprechend 400.003 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 3,65% betrug. 3,65% dieser Stimmrechte (entsprechend 362.344 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Die VESTA GmbH, Idar-Oberstein, Deutschland, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2020 3,41% betrug. 3,41% dieser Stimmrechte (entsprechend 338.170 Stimmen) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Einzelveröffentlichungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen auf unserer Website (www.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik Investoren, Corporate Governance, Stimmrechtsmitteilungen.

Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG besteht aus:

Vorstandsvorsitzender (CEO/CIO): Herr Marco Brockhaus, Königstein im Taunus
Mitglied des Vorstands (COO/Legal Counsel): Herr Dr. Marcel Wilhelm, Kronberg im Taunus

Der Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt und setzte sich im Berichtszeitraum aus den folgenden sechs Mitgliedern zusammen:

Vorsitzender: Herr Dr. Othmar Belker, Geschäftsführer der Murnauer Markenvertrieb GmbH, Kleinwallstadt
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Michael Schuster, selbstständiger Rechtsanwalt, Königstein im Taunus
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Andreas Peiker, Unternehmer, Königstein im Taunus
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Martin Bestmann, Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft, Neunkirchen am Brand
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Dr. Cornelius Liedtke, Unternehmer und Investor, Hamburg
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Prof. Dr. Christoph Hütten, selbständiger Unternehmensberater, Mannheim
Seine Bestellung in den Aufsichtsrat erfolgte am 16. April 2021.

Gemäß § 285 Nr. 10 HGB in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG ist anzugeben, dass Herr Dr. Liedtke auch Mitglied des Aufsichtsrats der ENCAVIS AG, Hamburg, ist, sowie des Beirats der SUMTEQ GmbH, Düren, und der BRUSS Sealing Systems GmbH, Hoisdorf, ist. Herr Prof. Dr. Hütten ist Mitglied des Verwaltungsrats der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg.

Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands haben keine Aufsichtsmandate außerhalb der BKHT.

Gesamtbezüge für Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 9 a HGB

in EUR 2021 2020
Gesamtbezüge des Vorstands 2.337.000,00 2.277.000,00
davon Gehälter 780.000,00 720.000,00
davon Boni 1.544.000,00 1.553.000,00
davon Bezugsrechte 0,00 0,00
davon aktienbasierte Vergütungen 0,00 0,00
davon Aufwandsentschädigungen 0,00 0,00
davon Versicherungsentgelte, Provisionen etc. 13.000,00 4.000,00

Kredite und Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

in EUR 2021 2020
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 275.561,64 184.852,25
davon kurzfristige Bezüge 275.561,64 182.492,32
davon fester Anteil 275.561,64 182.492,32
davon erfolgsorientierter Anteil 0,00 0,00
davon Erstattung von Reisekosten 0,00 2.359,93

Bezüge für frühere Aufsichtsratsmitglieder und ihre Hinterbliebenen fielen nicht an. Pensionsverpflichtungen für frühere Aufsichtsratsmitglieder und ihre Hinterbliebenen bestehen nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Kredite und Vorschüsse wurden Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) in EUR

Abschlussprüfungsleistungen 447.823,98
Andere Bestätigungsleistungen 412.055,82
Sonstige Leistungen 11.842,75
Gesamtsumme 871.722,55

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts. Darüber hinaus beinhalten sie die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten vorbereitende Tätigkeiten auf die Erteilung von Comfort Lettern bzw. die Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen sowie die Prüfung des Vergütungsberichtes. Die sonstigen Leistungen betreffen die Behandlung von Fragestellungen im Vorfeld der Bikeleasing-Transaktion. Die nicht auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts entfallenden Honorare stehen im Wesentlichem im Zusammenhang mit einer geplanten, aber letztlich nicht durchgeführten Kapitalerhöhung.

Entsprechenserklärung 2021 zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der BKHT gemäß § 285 Nr. 16 HGB i.V.m § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2021 wurde abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Des Weiteren wurde die Erklärung durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der BKHT in der Rubrik für Investoren, Corporate Governance auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen und Personen umfassen Tochterunternehmen der BKHT, Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.

Tochterunternehmen

Für Tochtergesellschaften wurden im Berichtsjahr Management- und Servicedienstleistungen über TEUR 361; Vorjahr: TEUR 0) erbracht. Diese belaufen sich für Tochtergesellschaften bei 100-%igem Anteilsbesitz auf TEUR 341 (Vorjahr: TEUR 0) und für die Tochtergesellschaften bei einem mehrheitlichem Anteilsbesitz auf TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 0).

BKHT hält die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte an der Palas Holding GmbH. BKHT hat im Geschäftsjahr 2020 der Palas Holding GmbH ein Darlehen gewährt. Dieses wurde im Berichtsjahr anteilig getilgt.

BKHT ist alleinige Anteilseignerin der IHSE AcquiCo GmbH. BKHT hat im Geschäftsjahr 2021 der IHSE AcquiCo GmbH ein Darlehen gewährt.

BKHT hält die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte an der BLS Beteiligungs GmbH. BKHT hat im Geschäftsjahr 2021 der BLS Beteiligungs GmbH ein Darlehen gewährt.

Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Bezogen auf die Gesellschaft umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der BKHT.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat den Konzern im laufenden Jahr und im Vorjahr als Industrieexperte in der Software-/ IT-Branche im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen betreffend die Evaluierung potenzieller Unternehmenskäufe beraten.

Wert der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden
in TEUR 2021 2020 31.12.2021 31.12.2020
Management in Schlüsselpositionen
Ausgabe von Anteilen 0 2.787 0 0
Due-Diligence-Beratung 11 33 0 0
Geschäfte mit Unternehmen mit mehrheitlichem Anteilsbesitz
Vermittlungsprovision 9.269 0 0 0
gewährte Darlehen 6.995 3.107 6.995 3.107
Managementdienstleistungen 361 0 182 0
Zinsanteile 228 77 228 77
Geschäfte mit Nahestehenden
Untermiete 110 106 0 0
Weiterbelastung von Kosten 0 3 0 0

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Die Vorstandsmitglieder nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BKHT. Die Brockhaus Private Equity GmbH, mit Sitz in Frankfurt, verfügt zum Abschlussstichtag über 2,4% der Stimmrechte der Gesellschaft und wird von Vorstandsmitgliedern der BKHT beherrscht. Mit der Brockhaus Private Equity GmbH bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus einem Untermietvertrag.

Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB

Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB

Nr. Unternehmen Sitz des Unternehmens Anteile am Kapital
in %
gehalten Eigenkapital lt. Jahresabschluss 2021
in TEUR
direkt indirekt durch Nr.
1. Palas Holding GmbH Karlsruhe 70,00 28.363
2. Palas GmbH Partikel- und Lasermeßtechnik Karlsruhe 100,00 1. 5.562
3. Palas (Asia) Ltd. Hongkong, China 90,00 1. 101
4. Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai, China 100,00 3. 560
5. IHSE AcquiCo GmbH Oberteuringen 100,00 106.106
6. IHSE Beteiligungs GmbH Oberteuringen 100,00 5. 22.887
7. IHSE GmbH Oberteuringen 100,00 6. 11.541
8. IHSE USA LLC Cranbury, NJ, USA 100,00 7. 3.124
9. IHSE GmbH Asia Pacific Pte Ltd. Singapur 100,00 7. 1.727
10. IHSE Immobilien GmbH Oberteuringen 10,10 89,90 7. 2.111
11. IHSE China, Co. Ltd. Guangzhou, China 100,00 9. 219
12. KVM-TEC Holding GmbH Tattendorf, Österreich 100,00 7. 731
13. KVM-TEC Electronic GmbH Tattendorf, Österreich 100,00 12. 128
14. BT Erste Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main 100,00 25
15. BT Zweite Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main 100,00 25
16. BCM Erste Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main 84,62 28
17. BLS Beteiligungs GmbH Vellmar 54,91 16. 279.315
18. MFK Holding GmbH Vellmar 100,00 17. 6.586
19. TIROX Holding GmbH Uslar 100,00 17. 12.399
20. Iragon Grundstücks GmbH & Co. KG Vellmar 100,00 17. 7
21. BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG Vellmar 100,00 18./ 19. 110
22. Iragon Verwaltungs GmbH Vellmar 100,00 18./ 19. 23
23. BLS Bikeleasing-Service Verwaltungsgesellschaft mbH Vellmar 100,00 21. 15
24. BLS Verwaltungsgesellschaft mbH Vellmar 100,00 21. 9
25. BLS Versicherungs GmbH & Co. KG Vellmar 100,00 21. 3
26. Hofmann Leasing GmbH Freiburg 100,00 21 -11.456
Nr. Unternehmen Ergebnis des Geschäftsjahres 2021
in TEUR
1. Palas Holding GmbH 3.156
2. Palas GmbH Partikel- und Lasermeßtechnik 0
3. Palas (Asia) Ltd. -25
4. Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd. 364
5. IHSE AcquiCo GmbH 3.453
6. IHSE Beteiligungs GmbH 0
7. IHSE GmbH 0
8. IHSE USA LLC 553
9. IHSE GmbH Asia Pacific Pte Ltd. 101
10. IHSE Immobilien GmbH 125
11. IHSE China, Co. Ltd. 80
12. KVM-TEC Holding GmbH 0
13. KVM-TEC Electronic GmbH 16
14. BT Erste Beteiligungs GmbH -2
15. BT Zweite Beteiligungs GmbH -2
16. BCM Erste Beteiligungs GmbH -1.182
17. BLS Beteiligungs GmbH -580
18. MFK Holding GmbH 5.155
19. TIROX Holding GmbH 11.264
20. Iragon Grundstücks GmbH & Co. KG -13
21. BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG 16.848
22. Iragon Verwaltungs GmbH -2
23. BLS Bikeleasing-Service Verwaltungsgesellschaft mbH -11
24. BLS Verwaltungsgesellschaft mbH -2
25. BLS Versicherungs GmbH & Co. KG 2.706
26. Hofmann Leasing GmbH -8.827

Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 durchschnittlich elf Arbeitnehmer, davon drei weibliche und acht männliche Arbeitnehmer.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung

Im Zusammenhang mit der Bikeleasing-Transaktion wurden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung Anteile an der BCM Erste Beteiligungs GmbH in die BKHT eingebracht. Das Grundkapital hat sich in Folge der Sachkapitalerhöhung um EUR 560.829 von EUR 10.386.808 auf EUR 10.947.637 erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte 10. Februar 2022. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 (Genehmigtes Kapital II/ 2020) hat sich infolgedessen auf EUR 4.398.200 vermindert. Die Kapitalrücklage hat sich in Folge der Sachkapitalerhöhung um TEUR 12.439 erhöht. Der Anteil der BKHT an der BCM Erste Beteiligungs GmbH stieg in Folge der Einbringung der Anteile auf 95,19%.

Bezogen auf den Abschluss stellt der Ende Februar 2022 begonnene Krieg zwischen Russland und Ukraine kein wertaufhellendes Ereignis dar und hat keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der volatilen geopolitischen Lage sind mögliche Auswirkungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht quantifizierbar. Für die Auswirkungen auf die Risiken wird auf den Risiko- und Chancenbericht im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

 

Frankfurt am Main, 29. April 2022

Der Vorstand

Marco Brockhaus

Dr. Marcel Wilhelm

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01.01.2021
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände 21.832,23 98.140,00 0,00 119.972,23
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.252,22 11.983,71 0,00 44.235,93
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 114.020.892,10 104.180.858,95 27.500,00 218.174.251,05
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.183.625,00 5.398.062,70 1.358.298,70 7.223.389,00
117.204.517,10 109.578.921,65 1.385.798,70 225.397.640,05
117.258.601,55 109.689.045,36 1.385.798,70 225.561.848,21
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
01.01.2021
EUR
Zugänge
EUR
31.12.2021
EUR
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände 20.619,31 9.390,16 30.009,47 89.962,76 1.212,92
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.984,10 19.401,10 35.385,20 8.850,73 16.268,12
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 218.174.251,05 114.020.892,10
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 7.223.389,00 3.183.625,00
0,00 0,00 0,00 225.397.640,05 117.204.517,10
36.603,41 28.791,26 65.394,67 225.496.453,54 117.221.998,14

Bilanzeid des Vorstands zum Jahresabschluss 31. Dezember 2021

der Brockhaus Technologies AG

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Brockhaus Technologies AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Brockhaus Technologies AG vermittelt und im Lagebericht der Brockhaus Technologies AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Brockhaus Technologies AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Brockhaus Technologies AG beschrieben sind."

 

Frankfurt am Main, 29. April 2022

Der Vorstand

Marco Brockhaus

Dr. Marcel Wilhelm

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Brockhaus Technologies AG, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Brockhaus Technologies AG (bis zum 30. September 2021: Brockhaus Capital Management AG), Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Brockhaus Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Anteile an der IHSE AcquiCo GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Angabe 2. Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Wirtschaftliche Entwicklung der Brockhaus Technologies AG".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Brockhaus Technologies AG zum 31. Dezember 2021 werden unter den Finanzanlagen Anteile an dem verbundenen Unternehmen IHSE AcquiCo GmbH in Höhe von EUR 95,6 Mio ausgewiesen, was einem Anteil von 40,9 % an der Bilanzsumme entspricht.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert der Anteile an dem verbundenen Unternehmen ermittelt die Gesellschaft mithilfe eines anerkannten Bewertungsverfahrens, dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Covid-19-Pandemie und Bauteileknappheit haben den Umsatz und das Ergebnis der IHSE AcquiCo GmbH und deren Tochterunternehmen (IHSE-Gruppe) im Geschäftsjahr 2021 negativ beeinflusst. Es besteht das Risiko, dass die erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse hiervon weiterhin negativ beeinflusst werden.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung der IHSE AcquiCo GmbH sowie die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow Verfahren sind komplex und hängen wesentlich von den Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung und damit einhergehenden Zahlungsmittelzuflüsse, dem zur Diskontierung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse verwendeten Zinssatz und der langfristigen Wachstumsrate ab. Diese Annahmen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet.

Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung der Anteile an der IHSE AcquiCo GmbH nicht erkannt wurde.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an der IHSE AcquiCo GmbH herangezogenen Abzinsungssatzes beurteilt. Hierbei haben wir die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen und Daten, die dem Abzinsungssatz zugrunde liegen, unter Rückgriff auf externe Marktdaten und Einschätzungen beurteilt. Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.

Daneben haben wir die erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellte langfristige Wachstumsrate mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat vorläufig genehmigten Budget sowie der Mittelfristplanung vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft für die IHSE-Gruppe überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Darüber hinaus haben wir für den Auftragseingang der ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2022 risikoorientiert Elemente ausgewählt und mit den entsprechenden Aufträgen abgestimmt. Des Weiteren haben wir eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um die Auswirkungen der Veränderung der Annahmen zu den Umsatzerlösen, der EBITDA-Marge und der Investitionen in der ewigen Rente sowie der langfristigen Wachstumsrate zu simulieren.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an der IHSE AcquiCo GmbH zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang min den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Daten der Gesellschaft sind vertretbar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "JA.zip" (SHA256-Hashwert: 546fcb06e19e4e6e 4301c8540a344d5b93ad1657ea8ff5ed6d261906fd2489c3), enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1 Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. April 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir prüfen die Brockhaus Technologies AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen seit ihrem Börsengang im Jahr 2020.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Fox.

 

Frankfurt am Main, den 2. Mai 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fox, Wirtschaftsprüfer

Kast, Wirtschaftsprüfer