HÜTTLrent GmbH

Maintal

Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der HÜTTLrent GmbH mit dem Sitz in Maintal

(Anschrift: Robert-Bosch-Strasse 2-4, 63477 Maintal)

Amtsgericht Hanau: HRB 6837

Am 30. Dezember 2024 fand um 10:10 Uhr in den Geschäftsräumen der Knaus Tabbert AG, Helmut-Knaus-Straße 1, 94118 Jandelsbrunn, eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung

der HÜTTLrent GmbH mit dem Sitz in Maintal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hanau unter der HRB 6837, statt.

Anwesend waren:

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Die Knaus Tabbert AG, Helmut-Knaus-Straße 1, 94118 Jandelsbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Passau: HRB 11089

mit einem Geschäftsanteil von 100 %

vertreten durch

Herrn Radim Sevcik (Vorstand der Knaus Tabbert AG)

Herrn Klaus Würzinger (Prokurist der Knaus Tabbert AG)

Dieser Niederschrift ist die folgende Anlage beigefügt:

Teilnehmerverzeichnis

Herr Sevcik eröffnete die Gesellschafterversammlung um 10.10 Uhr. Er erklärt, eine Gesellschafterversammlung der eingangs genannten Gesellschaft abzuhalten und dabei auf die Einhaltung der Vorschriften über die Form und Frist der Einberufung zu verzichten.

Er übernimmt den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung und stellt fest, dass das gesamte Stammkapital in Höhe von 25.500,- € ordnungsgemäß vertreten ist und daher eine Vollversammlung stattfindet.

Der Vorsitzende unterzeichnet sodann vor der ersten Abstimmung das Teilnehmerverzeichnis und legt es zur Einsicht aus.

Als Form der Abstimmung bestimmt er Zuruf.

Er stellte zunächst fest, dass:

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die Knaus Tabbert AG als Alleingesellschafterin auf eine den Erfordernissen des § 51 GmbHG entsprechenden Einberufung der Gesellschafterversammlung verzichtete.

Die Gesellschafterversammlung beschlussfähig war.

Die Gesellschafterversammlung beschloss einstimmig:

I. Zustimmung nach § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB und freiwillige Verlustübernahme für das Geschäftsjahr 2024 (1.1.2024 bis 31.12.2024) nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

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a)

Die Knaus Tabbert AG (100 % Gesellschafter der HÜTTLrent GmbH) erklärt hiermit ausdrücklich ihre Zustimmung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB, damit die HÜTTLrent GmbH von der Befreiung der Anwendung der §§ 264-289f HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), §§ 316-324a HGB (Prüfung) sowie der §§ 325-329 HGB (Offenlegung) für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 Gebrauch machen kann.

b)

Die HÜTTLrent GmbH wird im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Knaus Tabbert AG für das Geschäftsjahr 2024 einbezogen. Im Anhang dieses Konzernabschlusses wird diese Befreiung der HÜTTLrent GmbH gem. § 264 Abs. 3 HGB angegeben. Der Konzernabschluss einschließlich der Angabe dieser Befreiung werden beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

c)

Die Knaus Tabbert AG verpflichtet sich hiermit, entsprechend § 302 AktG jeden Jahresfehlbetrag der HÜTTLrent GmbH aus dem Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024, der ohne diese freiwillige Verlustübernahmeverpflichtung entstehen würde, im Folgegeschäftsjahr 2025 auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während des Geschäftsjahres 2025 in sie eingestellt worden sind; eine Anrechnung von Entnahmen aus Rücklagen auf den zu übernehmenden Verlust ist ausgeschlossen (freiwillige Verlustübernahmeverpflichtung). Im Rahmen dieser freiwilligen Verlustübernahmeverpflichtung besteht ein Zahlungsanspruch der HÜTTLrent GmbH gegen die Knaus Tabbert AG.

II. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

Herr Sevcik schloss, nachdem nichts Weiteres zu verhandeln war, die Gesellschafterversammlung um 10:20 Uhr.

 

Jandelsbrunn, 30.12.2024

Radim Sevcik, Vorstand

Klaus Würzinger, Prokurist