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Die Siemens Energy Global GmbH
& Co. KG hat sich gegenüber der GAMESA WIND
GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wie
folgt bereit erklärt, für die von der
GAMESA WIND GmbH bis einschließlich 30.
September 2023 eingegangenen Verpflichtungen
einzustehen:
"Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die GAMESA
WIND GmbH stets in der Lage ist, ihren bis
einschließlich 30. September 2023 eingegangenen
Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen. Die Siemens
Energy Global GmbH & Co. KG hat das Recht, aber
nicht die Pflicht, ihre Ausstattungsverpflichtung
gegenüber der GAMESA WIND GmbH auch dadurch zu
erfüllen, dass sie wegen der fälligen
Verpflichtungen der GAMESA WIND GmbH direkt Zahlung
an deren Gläubiger leistet. In diesem Fall
erlöschen mit Eingang der Zahlung beim
jeweiligen Gläubiger sämtliche von der
Leistung der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
betroffenen Ansprüche in Bezug auf die
Verpflichtungen der Siemens Energy Global GmbH &
Co. KG gegenüber der GAMESA WIND GmbH aus dieser
Patronatserklärung.
Die Abtretbarkeit jeglicher Ansprüche der
GAMESA WIND GmbH aus dieser Patronatserklärung
ist ausgeschlossen.
Diese Patronatserklärung gilt für alle
bis einschließlich 30. September 2023
eingegangenen Verpflichtungen der GAMESA WIND
GmbH.
Diese Patronatserklärung verliert ihre
Wirksamkeit mit Ablauf des 30. September 2024. Mit
Ablauf der Wirksamkeit kann die Siemens Energy Global
GmbH & Co. KG aus und im Zusammenhang mit dieser
Patronatserklärung nicht mehr in Anspruch
genommen werden. Rechte und Pflichten aus und im
Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung
bestimmen sich nach deutschem Recht und werden nach
diesem ausgelegt. Gerichtsstand ist
ausschließlich München."
Aufgrund dieser Erklärung der Siemens Energy
Global GmbH & Co. KG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2
HGB gegenüber der GAMESA WIND GmbH, sowie der
unter Nr. 1 bekannt gemachten Erklärungen der
Siemens Energy AG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB
gegenüber der Siemens Energy Global GmbH &
Co. KG und der Siemens Energy Management GmbH besteht
eine Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens
Energy AG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2
HGB zugunsten der GAMESA WIND GmbH.
Die alleinige Gesellschafterin der GAMESA WIND
GmbH hat innerhalb des laufenden Geschäftsjahres
der GAMESA WIND GmbH folgendes beschlossen:
"Der Inanspruchnahme der
Befreiungsmöglichkeit von den
Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB
gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für
den Jahresabschluss der GAMESA WIND GmbH für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
30. September 2023 zugestimmt.
Für den Jahresabschluss des
Rumpfgeschäftsjahrs vom 1. Januar 2023 bis zum
30. September 2023 wird die GAMESA WIND GmbH ferner
von der Erstellung des Anhangs, des Lageberichts und
der Beachtung der Gliederungs- und
Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 HGB
mit Ausnahme der §§ 266 und 275 HGB
befreit."
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