Siemens Energy AG

München

Bekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024

1. Die Siemens Energy AG, München, macht für die

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Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, München,

und für die

Siemens Energy Management GmbH, München,

bekannt:

Die Siemens Energy AG hat sich gegenüber der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und der Siemens Energy Management GmbH (nachfolgend jede für sich als "Gesellschaft" bezeichnet) jeweils gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wie folgt bereit erklärt, für die von der Gesellschaft bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen:

"Die Siemens Energy AG, München, verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Gesellschaft stets in der Lage ist, ihren bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Siemens Energy AG hat das Recht, aber nicht die Pflicht, ihre Ausstattungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch zu erfüllen, dass sie wegen der fälligen Verpflichtungen der Gesellschaft direkt Zahlung an deren Gläubiger leistet. In diesem Fall erlöschen mit Eingang der Zahlung beim jeweiligen Gläubiger sämtliche von der Leistung der Siemens Energy AG betroffenen Ansprüche in Bezug auf die Verpflichtungen der Siemens Energy AG gegenüber der Gesellschaft aus dieser Patronatserklärung.

Die Abtretbarkeit jeglicher Ansprüche der Gesellschaft aus dieser Patronatserklärung ist ausgeschlossen.

Diese Patronatserklärung gilt für alle bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen der Gesellschaft.

Diese Patronatserklärung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf des 30. September 2025. Mit Ablauf der Wirksamkeit kann die Siemens Energy AG aus und im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung bestimmen sich nach deutschem Recht und werden nach diesem ausgelegt. Gerichtsstand ist ausschließlich München."

2. Die Siemens Energy AG, München, macht für die

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Blitz 20-548 GmbH, München,

Siemens Energy Branch Business GmbH, München,

Siemens Energy Compressors GmbH, Leipzig,

Siemens Energy Insulation Center GmbH, Zwönitz,

Siemens Energy Power Control GmbH, Langen,

Siemens Energy Real Estate GmbH, München,

und für die

Siemens Gamesa Renewable Energy Service GmbH, Hamburg,

(jede von ihnen nachfolgend als "Tochtergesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Aufgrund eines Beherrschungs- und/​oder Gewinnabführungsvertrags der Tochtergesellschaft mit der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG sowie der unter Nr. 1 bekannt gemachten Erklärungen der Siemens Energy AG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB gegenüber der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und der Siemens Energy Management GmbH besteht eine Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Energy AG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bzw. § 302 AktG zugunsten der Tochtergesellschaft.

Sämtliche Gesellschafter der Tochtergesellschaft haben jeweils innerhalb des am 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft einstimmig folgendes beschlossen:

"Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zugestimmt.

Für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wird die Tochtergesellschaft ferner von der Erstellung des Anhangs, des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 HGB mit Ausnahme der §§ 266 und 275 HGB befreit."

3. Die Siemens Energy AG, München, macht für die

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Siemens Energy Management GmbH, München,

bekannt:

Aufgrund der unter Nr. 1 bekannt gemachten Erklärung der Siemens Energy AG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB gegenüber der Siemens Energy Management GmbH besteht eine Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Energy AG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB zugunsten der Siemens Energy Management GmbH.

Die alleinige Gesellschafterin der Siemens Energy Management GmbH hat innerhalb des am 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres der Siemens Energy Management GmbH folgendes beschlossen:

"Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Siemens Energy Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zugestimmt.

Für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wird die Siemens Energy Management GmbH ferner von einer etwaig erforderlichen Erstellung des Anhangs, des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 HGB mit Ausnahme der §§ 266 und 275 HGB befreit."

4. Die Siemens Energy AG, München, macht für die

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Gamesa Wind GmbH, Aschaffenburg,

und für die

Siemens Gamesa Renewable Energy Deutschland GmbH, Bremerhaven,

bekannt:

Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG hat sich gegenüber der Gamesa Wind GmbH und der Siemens Gamesa Renewable Energy Deutschland GmbH (nachfolgend jede für sich als "SGRE Tochtergesellschaft" bezeichnet) jeweils gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wie folgt bereit erklärt, für die von der SGRE Tochtergesellschaft bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen:

"Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die SGRE Tochtergesellschaft stets in der Lage ist, ihren bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG hat das Recht, aber nicht die Pflicht, ihre Ausstattungsverpflichtung gegenüber der SGRE Tochtergesellschaft auch dadurch zu erfüllen, dass sie wegen der fälligen Verpflichtungen der SGRE Tochtergesellschaft direkt Zahlung an deren Gläubiger leistet. In diesem Fall erlöschen mit Eingang der Zahlung beim jeweiligen Gläubiger sämtliche von der Leistung der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG betroffenen Ansprüche in Bezug auf die Verpflichtungen der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG gegenüber der SGRE Tochtergesellschaft aus dieser Patronatserklärung.

Die Abtretbarkeit jeglicher Ansprüche der SGRE Tochtergesellschaft aus dieser Patronatserklärung ist ausgeschlossen.

Diese Patronatserklärung gilt für alle bis einschließlich 30. September 2024 eingegangenen Verpflichtungen der SGRE Tochtergesellschaft.

Diese Patronatserklärung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf des 30. September 2025. Mit Ablauf der Wirksamkeit kann die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG aus und im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung bestimmen sich nach deutschem Recht und werden nach diesem ausgelegt. Gerichtsstand ist ausschließlich München."

Aufgrund dieser Erklärung der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB gegenüber der SGRE Tochtergesellschaft, sowie der unter Nr. 1 bekannt gemachten Erklärungen der Siemens Energy AG nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB gegenüber der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und der Siemens Energy Management GmbH besteht eine Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Energy AG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB zugunsten der SGRE Tochtergesellschaft.

Sämtliche Gesellschafter der SGRE Tochtergesellschaft haben jeweils innerhalb des am 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres der SGRE Tochtergesellschaft folgendes beschlossen:

"Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der SGRE Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zugestimmt.

Für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wird die SGRE Tochtergesellschaft ferner von der Erstellung des Anhangs, des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 HGB mit Ausnahme der §§ 266 und 275 HGB befreit."

 

München, im August 2024

Siemens Energy AG

Der Vorstand