Compleo Charging Solutions AG (vormals: EBG compleo GmbH)

Dortmund (Vormals: Lünen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bericht des Aufsichtsrats

der Compleo Charging Solutions AG

Die Compleo Charging Solutions AG ("Gesellschaft ") ist mit notarieller Urkunde vom 25. August 2020 im Wege der formwechselnden Umwandlung der Compleo Charging Solutions GmbH in eine Aktiengesellschaft errichtet worden. Gleichzeitig erfolgten die Feststellung der Satzung der AG, die Übernahme der Aktien durch die an der Umwandlung beteiligten Gesellschafter, die Bestellung des ersten Aufsichtsrats sowie die Bestellung des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr.

Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. August 2020 den Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt sowie die Mitglieder des ersten Vorstands der Gesellschaft bestellt. Zudem hat der Aufsichtsrat am 25. August 2020 zusammen mit den Mitgliedern des Vorstands den Vorgang der Gründung der Gesellschaft geprüft und den Gründungsbericht gemäß § 220 Abs. 3 UmwG, §§ 33, 34 AktG erstattet. Der Formwechsel ist am 3. September 2020 durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam geworden.

Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft, damals noch in der Rechtsform einer GmbH, hatte am 21. August 2020 beschlossen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der von den Geschäftsführern am 17. August 2020 aufgestellt worden war, festzustellen und den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte den Jahresabschluss am 20. August 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Lagebericht vom 17. August 2020 wurde im Abschnitt "IV. Prognosebericht" bezüglich der Erwartungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 im Nachgang noch einmal geändert und korrigiert. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sodann eine Nachtragsprüfung durchgeführt und den Jahresabschluss am 20. August 2020 /​ 18. September 2020 erneut mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Da der Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zwischenzeitlich durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden war, war nunmehr der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 172 AktG zur Feststellung des Jahresabschlusses berufen. Der Aufsichtsrat hat am 7. Oktober 2020 den Jahresabschluss in der geänderten Form noch einmal geprüft und hatte keine Einwendungen. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Am 7. Oktober 2020 hat der Aufsichtsrat sodann beschlossen, den Jahresabschluss der Gesellschaft in der geänderten Fassung mit Bestätigungsvermerk der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20. August 2020 /​ 18. September 2020 zu billigen. Damit war der Jahresabschluss in der geänderten Form festgestellt.

 

Dortmund, 7. Oktober 2020

Der Aufsichtsrat