The Platform Group AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KONZERNBILANZscroll
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KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
Die vorstehende Konzerngesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGKonzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2022 scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 scroll
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS1. Allgemeine Informationen Die The Platform Group AG („TPG“ oder „die Gesellschaft“) ist eine in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der Nummer HRB 91139 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich an der Adresse Am Falder 4, 40589 Düsseldorf, Deutschland. Durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 6. September 2023 erfolgte die Umfirmierung von fashionette AG in The Platform Group AG. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als „der Konzern“ oder „TPG“ bezeichnet). TPG ist ein Software- und Plattformunternehmen, welches in 20 Branchen Plattformlösungen im eCommerce betreibt und aktiv Beteiligungen erwirbt sowie verwaltet. 2. Grundlagen der Aufstellung 2.1 Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS Der vorliegende Konzernabschluss von TPG umfasst das aktuelle Berichtsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 mit Vergleichszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Die Konzernbilanz, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung sowie die Anhangangaben zum Konzernabschluss, einschließlich der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstiger erläuternder Angaben, sind für den aktuellen Berichtszeitraum und dem Vergleichszeitraum dargelegt. Der Konzernabschluss von The Platform Group wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen wurden, aufgestellt. Der Begriff IFRS umfasst auch alle geltenden International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Der Abschluss wurde vom Management am 16.04.2024 genehmigt und anschließend dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung weitergeleitet. Darüber hinaus ist die Regelung zu IFRS 3 anzuwenden: Demnach wurde gem. der vorliegenden Beschlüssen der Hauptversammlung der fashionette AG vom 6. September 2023 beschlossen, dass eine Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, erfolgt und eine anschließende Neufirmierung unter The Platform Group AG erfolgt. Vor dem Hintergrund der ermittelten Wert- und Größenverhältnisse wird gem. IFRS3 B19-B27 die Position der fashionette AG als „acquired company“ bzw. „Acquiree“ angesehen, die Gegenleistung für den Unternehmenswert der fashionette AG wird nach den Vorschriften des IFRS 2 (aktienbasierte Vergütung) bestimmt. Entsprechend der Regelungen des IFRS 3 wird diese Transaktion als umgekehrter Unternehmenserwerb bilanziert. Die einzelnen Umsetzungsschritte dieser Regelung werden nachfolgend erläutert:
In der Folge der o.g. Regelung wurde (a) der Konzernabschluss der Gesellschaft um Pro-Forma-Berichterstattungen in den Jahren 2022 und 2023 ergänzt (dies mit dem rückwirkendem Einbezug sämtlicher Gesellschaften, die in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 erworben und konsolidiert wurden), (b) im Geschäftsjahr 2022 die Gesellschaft The Platform Group GmbH & Co. KG als ausschließliche Gesellschaft herangezogen, (c) die fashionette AG seit dem 01.01.2023 im Konzernabschluss konsolidiert. Die Darstellung der Pro-Forma-Daten wird in den Gesamtübersichten in der Konzerngesamtergebnisrechnung, in der Konzernbilanz sowie in der Konzernkapitalflussrechnung und Konzern-Segmentberichterstattung vorgenommen, auf die einzelnen Pro-Forma-Ausweise im Anhang wird verzichtet. Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 die Schließung von zwei Geschäftsbereichen (Beauty und Smartwatches) in der früheren fashionette AG beschlossen und veröffentlicht, entsprechend erfolgt der Ausweis jeweils mit Angabe in fortzuführende sowie nicht-fortzuführende Geschäftsbereiche bzw. Aktivitäten der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz wurden gemäß IAS 1 nach den in IAS 1.54 ff. definierten Kriterien als kurzfristig/langfristig klassifiziert. TPG hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren entschieden. TPG hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung in einem „one-statement approach“ entschieden. Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsanforderungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Bei der Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses werden die Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, getrennt von den Posten dargestellt, die niemals umgegliedert werden. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fälligkeit gegliedert. TPG erfasst die konsolidierten Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode. Einzelne Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz werden zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden in den Anhangangaben zum Konzernabschluss erläutert. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle Beträge auf den nächsten Tausender gerundet. Da Beträge in Tausend Euro angegeben sind, kann die Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zu Rundungsdifferenzen führen. In einigen Fällen entsprechen solche gerundeten Beträge und Prozentsätze bei der Addition nicht zu 100 % den angegebenen Summen und die Zwischensummen in den Tabellen können geringfügig von den nicht gerundeten Zahlen abweichen. 2.2 Abschluss Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. 2.3 Unternehmensfortführung Der vorliegende Konzernabschluss von TPG umfasst das aktuelle Berichtsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 erstellt. 2.4 Bewertungsgrundlagen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Dies gilt in der Regel nicht für derivative Finanzinstrumente, da diese zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag erfasst werden. Eine entsprechende Erläuterung wird im Rahmen der jeweiligen Rechnungslegungsmethoden angeführt. Unter Berücksichtigung der Anhangangabe 2.1 wurden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und ihrer Tochtergesellschaften mit ihrem Buchwert nach IFRS in den Konzernabschluss aufgenommen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der The Platform Group AG werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert rückwirkend zum 01.01.2023 in den Konzernabschluss aufgenommen. 2.5 Funktions- und Darstellungswährung Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung von TPG, aufgestellt. 2.6 Einstufung als kurz- oder langfristig Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn:
Eine Verbindlichkeit wird als kurzfristig eingestuft, wenn:
Alle anderen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und - schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft. 3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat die folgenden Rechnungslegungsmethoden einheitlich auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewandt. 3.1 Konsolidierung 3.1.1 Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte die Kriterien eines Unternehmens erfüllen und die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Um festzustellen, ob eine bestimmte Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten ein Unternehmen darstellt, prüft der Konzern, ob die erworbene Gruppe von Vermögenswerten und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe die Fähigkeit hat, Leistungen zu erzeugen. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung wird in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ebenso wie die erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte. Ein entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft und bei auslösenden Ereignissen auf Ad-hoc- Basis. Gewinne aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert werden nach weiterer Prüfung ergebniswirksam erfasst. Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldtiteln oder Aktienpapieren. 3.1.2 Tochtergesellschaften Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, die von dem Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt ist oder Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen durch seine Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 3.1.3 Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (mit Ausnahme von Gewinnen oder Verlusten aus Geschäftsvorfällen in Fremdwährung) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden eliminiert. 3.2 Fremdwährungen 3.2.1 Konzerngesellschaften Die in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in der funktionalen Währung des Konzerns. Eine Währungsvereinheitlichung ist nicht vorzunehmen. 3.2.2 Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen werden unter Verwendung des zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurses in die funktionale Währung des Konzerns umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zu dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Nicht monetäre Posten, die auf Basis von historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 3.3 Sachanlagen 3.3.1 Ansatz und Bewertung Sachanlagen werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und bei Folgebewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Wenn wesentliche Teile einer Sachanlage eine unterschiedliche Nutzungsdauer haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptkomponenten) innerhalb der Sachanlagen bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang einer Sachanlage werden erfolgswirksam erfasst. 3.3.2 Nachträgliche Aufwendungen Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Aufwand verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Alle anderen Ausgaben für Sachanlagen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. 3.3.3 Planmäßige Abschreibung Planmäßige Abschreibungen werden berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihres geschätzten Restwerts linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben, und werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die geschätzte Nutzungsdauer von Sachanlagen für das Berichtsjahr und die Vergleichsjahre lautet wie folgt: scroll
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.3.4 Ausbuchung Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus ihrer weiteren Nutzung kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die bei Veräußerung oder Stilllegung von Sachanlagen entstehen, werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts bestimmt und erfolgswirksam unter den sonstigen Erträgen oder den sonstigen Aufwendungen erfasst. 3.4 Immaterielle Vermögenswerte 3.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften ergibt, wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Patente, Lizenzen sowie ähnliche Rechte und Werte, Marken und Kundenbeziehungen, die von dem Konzern erworben werden und eine begrenzte Nutzungsdauer haben, werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und bei der Folgebewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.4.3 Nachträgliche Aufwendungen Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle anderen Aufwendungen, einschließlich Aufwendungen für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Marken, werden in der Berichtsperiode, in der sie entstehen, erfolgswirksam erfasst. 3.4.4 Amortisationen Amortisationen werden berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten immaterieller Vermögenswerte abzüglich ihres geschätzten Restwerts linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben, und werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig, jedoch bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für das Berichtsjahr lautet wie folgt: scroll
Amortisationsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.4.5 Ausbuchung Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, auszubuchen. Die aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste, gemessen als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts, werden bei der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Die Erfassung erfolgt unter den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwendungen. 3.5 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag den Konzern dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf. Zu Bereitstellungsbeginn oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Bereitstellungsbeginns. Nutzungsrechte werden bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich aller ursprünglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für Demontage und Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder für die Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Bereitstellungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder es ist in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, wobei die Nutzungsdauer auf der gleichen Grundlage wie bei den Sachanlagen festgelegt wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen verringert und bei bestimmten Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Bewertung zum Barwert der zu Bereitstellungsbeginn noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, sollte sich dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmen lassen, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz anhand der Zinssätze von verschiedenen externen Finanzierungsquellen, an denen er bestimmte Anpassungen vornimmt, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn bei den künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Veränderung bei einem Index oder (Zins-)Satz eine Veränderung eintritt, wenn bei den vom Konzern geschätzten Beträgen, die im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichten sind, eine Änderung eintritt, wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob er eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder wenn eine Änderung der de facto festen Leasingzahlungen stattfindet. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder erfolgswirksam erfasst, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren, prüft der Konzern, ob:
Der Konzern weist seine Leasingverhältnisse in der Bilanz unter „Sachanlagen“ aus. Der Konzern hat sich dafür entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse über geringwertige Wirtschaftsgüter und kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT- Ausrüstung, nicht zu erfassen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. 3.6 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte beruhen, soweit möglich, auf den Kosten der einzelnen Vorräte. Andernfalls beruhen sie auf dem einfachen gewichteten Durchschnittspreis. Wertminderungen aufgrund der eingeschränkten Vermarktbarkeit von Posten werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. 3.7 Wertminderung 3.7.1 Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente Der Konzern bewertet die Wertberichtigungen in der Regel mit einem Betrag, der den nach zwölf Monaten erwarteten Kreditverlusten entspricht (allgemeiner Ansatz), in Bezug auf Folgendes:
Der Konzern erfasst Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit (vereinfachter Ansatz) in Bezug auf Folgendes:
Bei der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem erstmaligen Ansatz wesentlich erhöht hat, und bei der Schätzung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf den historischen Erfahrungen des Konzerns und einer informierten Bonitätsbeurteilung beruhen, die auch zukunftsgerichtete Informationen enthält. Der Konzern geht davon aus, dass sich das Ausfallrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert wesentlich erhöht hat, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Der Konzern erachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. Die für die nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag entstehen können (oder eines kürzeren Zeitraums, wenn die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt). Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste bemessen werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Bemessung der erwarteten Kreditverluste Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Die Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle gemessen (d. h. als Differenz zwischen den Zahlungen, die dem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich erhalten wird). Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern prüft zu jedem Abschlussstichtag, ob die Bonität von zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten finanziellen Vermögenswerten beeinträchtigt ist. Die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts ist beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:
Darstellung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertberichtigungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Dies stützt sich auf historische Erfahrungen mit der Realisierung ähnlicher Vermögenswerte. Bei Firmenkunden beurteilt der Konzern individuell den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung, je nachdem, ob der Konzern nach angemessener Einschätzung davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert realisierbar ist. Der Konzern erwartet keine signifikante Realisierung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können jedoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, um die Verfahren des Konzerns zur Realisierung fälliger Beträge einzuhalten. 3.7.2 Nicht-finanzielle Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns (mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen) werden an jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft und bei auslösenden Ereignissen auf Ad-hoc-Basis. Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGEs oder den Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraussichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen werden. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern angewendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der ZGE widerspiegelt. Ein Wertminderungsaufwand wird angesetzt, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen bzw. ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst. Er wird so zugeordnet, dass zuerst der Buchwert des der ZGE zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert wird und dann die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der ZGE anteilig vermindert werden. Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Firmen- oder Geschäftswert wird nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt werden, als dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Betrag des Buchwerts übersteigt, der für den Vermögenswert bestimmt worden wäre, abzüglich der Abschreibung oder Amortisation, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. 3.8 Gezeichnetes Kapital Bei der Ausgabe der Stammaktien werden die angefallenen, direkt zurechenbaren Kosten gemäß IAS 32 eigenkapitalmindernd erfasst. Die gesamten Transaktionskosten werden als zusätzliche Kosten auf Grundlage des Verhältnisses zwischen den neu ausgegebenen Anteilen und der Summe aller Anteile zugewiesen. Lediglich der der Ausgabe neuer Anteile zugeordnete Betrag wird eigenkapitalmindernd erfasst. Die Ertragsteuer für die Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion wird gemäß IAS 12 bilanziert. 3.9 Rückstellungen Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Der Konzern bildet Rückstellungen, wenn er auf Grundlage eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Abfluss von Mitteln zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden abgezinst, wenn die Wirkung wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der Abfluss von Mitteln wahrscheinlich innerhalb des nächsten Jahres erfolgen wird, werden als kurzfristig eingestuft, alle anderen Rückstellungen als langfristig. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die zu erwartenden zukünftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die gegenwärtigen Marktbewertungen im Hinblick auf den Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Schuld widerspiegelt. Eine Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand erfasst. Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird gebildet, wenn die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, basierend auf den historischen Gewährleistungsdaten sowie der Gewichtung möglicher Ergebnisse nach ihren damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten. 3.10 Finanzinstrumente 3.10.1 Ansatz und erstmalige Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmals bei ihrem Entstehen erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, zuzüglich oder abzüglich der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts bzw. der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind, sofern es sich nicht um einen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Posten handelt. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente wird anfänglich mit dem Transaktionspreis bewertet. 3.10.2 Einstufung und Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte Beim erstmaligen Ansatz wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet; erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis - Schuldinstrument; erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis - Eigenkapitalinstrument; oder erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte; in diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells umgegliedert. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dazu gehören alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern einen finanziellen Vermögenswert, der ansonsten die Voraussetzungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfüllt, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet einstufen, wenn dadurch eine ansonsten entstehende Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird. Finanzielle Vermögenswerte - Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Diese Vermögenswerte werden bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Diese Vermögenswerte werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungs- aufwendungen reduziert. Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden erfolgswirksam erfasst. Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden Diese Vermögenswerte werden bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Finanzielle Verbindlichkeiten - Einstufung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft ist, es sich um ein Derivat handelt oder sie beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zinsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. 3.10.3 Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, gekündigt oder abgelaufen sind. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit ebenfalls aus, wenn sich ihre Bedingungen ändern und die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit substanziell verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem erhaltenen Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst. 3.10.4 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung eines Teils seiner Zinsrisiken ein. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und getrennt bilanziert, wenn es sich bei dem Basisvertrag nicht um einen finanziellen Vermögenswert handelt und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Derivate werden bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet; Veränderungen dieses Werts werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst. Der Konzern designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente zur Absicherung der Schwankungen von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Geschäftsvorfällen, die sich aus Zinsänderungen ergeben. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien für die Absicherung. Der Konzern dokumentiert ebenfalls die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument, einschließlich einer Einschätzung, ob sich die Änderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments gegenseitig ausgleichen werden. Absicherung von Zahlungsströmen Bei Derivaten, die der Absicherung von Zahlungsströmen dienen, wird der wirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der wirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats, der im sonstigen Ergebnis erfasst ist, beschränkt sich auf die kumulierte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des abgesicherten Grundgeschäfts, die auf Barwertbasis ab Beginn der Absicherung ermittelt wird. Der unwirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften kumulierte Betrag wird in derselben Periode oder denselben Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten künftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn das Sicherungsgeschäft die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr erfüllt oder das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften prospektiv eingestellt. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen eingestellt wird, verbleibt der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften kumulierte Betrag im Eigenkapital, bis er in derselben Periode oder denselben Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen sich die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Wenn nicht länger erwartet wird, dass die abgesicherten künftigen Zahlungsströme eintreten, werden die in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften kumulierten Beträge unverzüglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 3.11 Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Weitere Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze für die Umsatzrealisation sind in Anhangangabe 18 beschrieben. 3.12 Personalaufwand Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der die zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde. Der Konzern setzt eine Verbindlichkeit an, wenn aufgrund von vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsleistungen eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags besteht und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. 3.13 Finanzerträge und Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen Zinsen aus Krediten und Fremdkapitalaufnahmen, Zinsen aus Factoring und Zinsen aus Leasing. Zinsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Abschluss bilanziert. Der Effektivzinssatz ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments exakt abgezinst werden auf:
Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Brutto-buchwert des Vermögenswerts (wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht gefährdet ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nach dem erstmaligen Ansatz eine beeinträchtigte Bonität aufweisen, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswerts nicht mehr beeinträchtigt, werden die Zinserträge wieder auf Bruttobasis berechnet. 3.14 Ertragsteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Der Konzern hat festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragsteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. 3.14.1 Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Erwartete Auswirkungen ungewisser latenter und laufender Ertragsteuerpositionen werden gemäß IFRIC 23 (Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung) anhand der besten Schätzung bzw. des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Es wird jeweils das Best- Estimate-Verfahren verwendet. Die mit Abstand wichtigste Ursache für Schätzungsunsicherheiten bei unsicheren Steuerpositionen sind Betriebsprüfungen, bei denen die zuständigen Finanzbehörden eine von der Rechtslage von TPG abweichende Auffassung vertreten können. Unsichere Steuerpositionen werden unter der Annahme berücksichtigt, dass die Steuerbehörden alle relevanten Angelegenheiten untersuchen werden und dass sie über alle relevanten Informationen verfügen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. 3.14.2 Latente Steuern Latente Steuern werden hinsichtlich temporärer Differenzen ausgewiesen, die zwischen dem Buchwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Zwecke der Finanzberichterstattung und dem steuerlichen Wertansatz bestehen. Latente Steuern werden nicht bilanziert für:
Temporäre Differenzen in Bezug auf ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit für ein bestimmtes Leasingverhältnis werden zum Zwecke der Erfassung latenter Steuern zusammengefasst (das Leasingverhältnis) betrachtet. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, ungenutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der noch nicht genutzte Steueranspruch verwendet werden kann. Künftige zu versteuernde Gewinne werden auf Grundlage der Auflösung entsprechender zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Wenn der Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen nicht ausreicht, um einen latenten Steueranspruch in voller Höhe zu bilanzieren, werden auf Grundlage der Geschäftspläne der einzelnen Tochtergesellschaften des Konzerns künftige zu versteuernde Gewinne berücksichtigt, bereinigt um die Auflösung der bestehenden temporären Differenzen. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und entsprechend vermindert, sofern es nicht mehr als wahrscheinlich gilt, dass die Steuervorteile genutzt werden. Diese Minderungen werden zurückgenommen, wenn die Wahrscheinlichkeit künftiger zu versteuernder Gewinne steigt. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und entsprechend erfasst, sofern es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die Steueransprüche verwendet werden können. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der die temporären Differenzen sich auflösen werden, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind, und unter Berücksichtigung etwaiger Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ertragsteuern. Die Bewertung latenter Steuern berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seiner Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden nur saldiert, wenn bestimmte Kriterien von IAS 12.74 erfüllt sind. Neue und geänderte IFRS Alle neuen oder geänderten IFRIC und Interpretationen mit verpflichtender Erstanwendung in der EU ab dem 1. Januar 2023 hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. 3.15 Neue Verlautbarungen zur Rechnungslegung, die erstmalig oder noch nicht angewendet werden Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen der IFRS, die für Geschäftsjahre, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen, angewendet werden müssen. Es wird erwartet, dass die geänderten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von TPG haben werden. scroll
4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Beim Erstellen des Konzernabschlusses hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zugrunde gelegt, die sich auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen abweichen. Die Ermessensentscheidungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der Schätzungen werden prospektiv erfasst. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2023, die ein signifikantes Risiko beinhalten, im nächsten Geschäftsjahr zu einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu führen, sind in folgenden Anhangangaben enthalten:
5. Geschäftssegmente 5.1 Segmentstruktur Über Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Konzerns übereinstimmt. Die Segmentierung reflektiert die im Gesamtkonzern implementierte Reportingstruktur. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als Hauptentscheidungsträger für den Erfolg der verschiedenen Segmente und die Allokation der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten. Der Konzern verfügt über vier strategische Bereiche, die seine operativen Segmente darstellen. Diese Bereiche bieten ähnliche Produkte an, werden aber aufgrund unterschiedlicher Marketingstrategien getrennt verwaltet. Im Folgenden wird eine Übersicht über die Segmentstruktur des Konzerns gegeben: Berichtspflichtige Segmente
Der Vorstand des Konzerns überprüft mindestens vierteljährlich die internen Managementberichte der einzelnen Bereiche und Segmente. Die angeführte Segmentberichtstruktur besteht seit dem Geschäftsjahr 2021. 5.2 Informationen über berichtspflichtige Segmente Nachfolgend sind Informationen zu den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten des Konzerns aufgeführt: scroll
5.3 Angaben zu Regionen Der Konzern vertreibt seine Produkte weltweit, insbesondere jedoch in Deutschland und den Niederlanden. Derzeit werden >85% der Umsätze in den Regionen Deutschland, Österreich, Schweiz (Region DACH) und Niederlande erzielt. Aus diesem Grund wird auf eine weitergehende Berichterstattung zu Regionen verzichtet. 5.4 Wichtige Kunden und Lieferanten The Platform Group verfügt über keine Kunden, auf die mindestens 3 % des Gesamtumsatzes entfällt. The Platform Group verfügt über keine Lieferanten, auf die mehr als 3% des Gesamtliefervolumens (Materialeinsatz) entfällt. 6. Sachanlagen und Leasingverhältnisse Die Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte) gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
TPG und die mit ihr verbundenen Beteiligungen weisen zahlreiche Mietverträge auf, welche i.d.R. mehrjährige Laufzeiten beinhalten. Die Mietdauer beträgt i.d.R. zwischen zwei und zehn Jahren. Einige Mietverträge für Immobilien enthalten eine Verlängerungsoption, die vom Konzern bis zu fünf Jahre vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden kann. Der Konzern versucht mit Blick auf die operative Flexibilität, wo immer möglich, Verlängerungsoptionen in neue Mietverträge aufzunehmen. Die bestehenden Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern prüft zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. TPG prüft erneut, ob es hinreichend sicher ist, dass die Optionen ausgeübt werden, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände in ihrem Einflussbereich eintritt. Darüber hinaus mietet der Konzern Lagerkapazitäten mit Vertragslaufzeiten von bis zu fünf Jahren oder unbefristeten Verträgen mit der Option auf fristgerechte Kündigung. Informationen über Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind nachstehend aufgeführt. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zinst TPG die Leasingzahlungen mit einem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines für jeden Vertrag individuellen Credit-Spreads ab. Für die Berechnung der risikofreien Zinssätze wird bei jedem Leasingverhältnis der Kassakurs für eine europäische AAA-Anleihe herangezogen. Die gewählte Laufzeit für den Kassakurs entspricht der Hälfte der Laufzeit des Leasingvertrags. Der Grund hierfür ist, dass die AAA-Anleihen Festdarlehen mit voller Amortisation sind und die Mietzahlungen monatlich erfolgen. Die Verwendung der halben Laufzeit anstelle der gesamten Laufzeit des Leasingverhältnisses dient somit als Fälligkeitsanpassung. Zur Ermittlung der Ausfallrisikoprämie wurden zunächst die Credit-Spreads der einzelnen Kredite von TPG bestimmt. Zur Berechnung der Credit-Spreads wurden zunächst die Kassakurse (risikofreie Zinssätze) zum Ausgabedatum der Kredite ermittelt. Die gewählte Laufzeit für den Kassakurs entspricht der Hälfte der Laufzeit des Kreditvertrags. Anschließend wurde der Kassakurs vom Sollzins des Kreditvertrags abgezogen, um die jeweiligen Credit-Spreads zu erhalten. Anschließend wurden die Spreads auf der Grundlage des jeweiligen Kreditvolumens gewichtet. Schließlich wurde der Abzinsungssatz für jede Leasingverbindlichkeit als individueller risikofreier Zinssatz zuzüglich des Credit-Spreads bestimmt. In der folgenden Tabelle sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für Leasingverhältnisse dargestellt: scroll
7. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Die immateriellen Vermögenswerte gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
Der Konzern überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf für langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte, z.B. immaterielle Vermögenswerte, vorliegt. Die Überprüfung, ob ein Wertminderungsbedarf für einen Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt, wird, sofern keine anderweitigen Anhaltspunkte vorliegen, regelmäßig zum Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt. The Platform Group verfügt über zahlreiche Beteiligungen im In- und Ausland. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung wurden die Geschäftspläne, IST-Ergebnisse der Beteiligungen sowie die Prognosen der einzelnen Gesellschaften entsprechend überprüft. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird dabei auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Dem Test liegen Cashflow-Prognosen mit spezifischen Schätzungen für eine Detaillierungsphase von drei Jahren, einer Grobplanungsphase von drei Jahren, einem normalisierten Jahr und eine anschließende ewige Wachstumsrate zugrunde. Die Detaillierungsphase spiegeln die aktuelle Entwicklung sowie Schätzungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklungen wider. Die Grobplanungsphase unterstellt ein abschmelzendes Wachstum und für die Berechnung der ewigen Rente wurde ein eingeschwungener Zustand angenommen. Der Konzern weist einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. 43.768 TEUR (2022: 16.392 TEUR) aus. Dieser wurde auf 18 zahlungsmittelgenerierenden Einheiten allokiert (Hinweis: Teilkonzerne innerhalb der TPG werden zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zusammengefasst, sofern diese als einheitliche Gesellschaft mit identischer Geschäftstätigkeit sowie interner Konsolidierung geführt werden). Der wesentliche Teil des Buchwertanstieges bei den Geschäfts- der Firmenwerten wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit The Platform Group zugeordnet, dies infolge der IFRS 3-Vorgaben zur Bilanzierung der Vermögenswerte der früheren fashionette AG als übernommenes Unternehmen. Bzgl. der getroffenen Annahmen wurden entsprechende Einschätzungen und Prämissen im Rahmen der Impairment Tests angesetzt: Der durchschnittliche Diskontierungssatz (WACC) lag bei 9,8% (2022: 9,5%), der durchschnittliche Basiszinssatz bei 2,5% (2022: 2,0%), das durchschnittliche Wachstum der ewigen Rente bei 1,0% (2022: 1,0%). Im Rahmen der Wertminderungsprüfung / Impairment Tests gab es keine Anhaltspunkte, welche eine oder mehrere Wertminderungen begründen würde. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Kosolidierungskreis Die Vermögenswerte durch Beteiligungen nach der Equity Methode einbezogenen Unternehmen gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
TPG wies per 31.12.2023 zwei Unternehmensbeteiligungen als Minderheitsbeteiligung aus, im Geschäftsjahr 2022 bestanden ebenfalls zwei Minderheitsbeteiligungen. Der Konsolidierungskreis hat sich dabei im Konzern im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (Bezugsjahr 2022: The Platform Group GmbH & Co. KG): scroll
Nachfolgend ist die Beteiligungsübersicht der im Konzern konsolidierten Beteiligungen sowie die Unternehmen nach der equity Methode per 31. 12.2023 dargestellt: scroll
Die Beteiligungen The Platform Group GmbH & Co.KG, Wiesbaden, sowie Brandfield Holding B.V. sind unmittelbare Beteiligungen (gekennzeichnet mit *), alle übrigen sind mittelbare Beteiligungen des Konzerns. 8. Vorräte Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
Im Jahr 2023 wurden aufwandswirksame Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von 3 TEUR vorgenommen (2022: 6 TEUR). Innerhalb der Rohstoffe und Verbrauchsgüter i.H.v. 2.449,34 TEUR (2022: 514,09 TEUR) sind insbesondere halbfertige Erzeugnisse enthalten, welche in drei Beteiligungen des Konzerns entsprechend ausgewiesen werden. Innerhalb der Fertigerzeugnisse (2023: 89.863,87 TEUR, 2022: 12.884,95 TEUR) waren Bestände von Fahrzeugen der Gesellschaften ViveLaCar GmbH sowie Cluno GmbH i.H.v. 34.267,30 TEUR (2022: O TEUR) enthalten, ebenso waren die Vorräte der ehemaligen fashionette AG i.H.v. 31.176,03 TEUR zum Stichtag 31.12.2023 konsolidiert. 9. Rückgaberecht Die Rückgaberechte betragen zum 31. Dezember 2023 3.011 TEUR (31.12.2022: 0 TEUR). Die korrespondierenden Rückerstattungsverbindlichkeiten sind innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Innerhalb der The Platform Group GmbH & Co. KG wurden Rückgaberechte bis zum 31.12.2022 als Rückstellung ausgewiesen (2022: 1.201,49 TEUR). Entsprechend ist die Position im Vorjahr nicht enthalten und wird seit dem Jahr 2023 einheitlich ebenfalls unter der Position Rückgaberecht ausgewiesen. Salden aus Verträgen mit Kunden Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Der Konzern nimmt bei zwei seiner Beteiligungen an einem Factoring-Programm teil, in dessen Rahmen er von einer Bank vorzeitig für seine Rechnungen bezahlt wird und gleichzeitig seine Forderungen gegenüber Kunden abtritt. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich eine Bank zur Zahlung ausstehender Rechnungsbeträge qualifizierender Kunden, die dem Konzern geschuldet werden, und wird vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt. Das Hauptziel dieses Programms ist eine effiziente Zahlungsabwicklung und die Verbesserung der Liquidität des Konzerns, indem Zahlungen von Kunden vor Fälligkeit ermöglicht werden. Der Konzern bucht die ursprünglich ausstehenden Forderungen gegenüber seinen Kunden gemäß IFRS 9 aus. Die Zahlungen der Bank sind in den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit einzubeziehen, da sie weiterhin Teil des normalen Geschäftszyklus des Konzerns und grundsätzlich operativer Natur sind, d. h. Zahlungen für den Verkauf von Waren. 11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Bankguthaben. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Beträge der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgeführt: scroll
12. Eigenkapital Die Veränderungen der verschiedenen Komponenten des Eigenkapitals vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung von TPG dargestellt. 12.1 Gezeichnetes Kapital Die The Platform Group GmbH & Co. KG war im Jahr 2022 nicht börsennotiert, entsprechend erfolgt der Ausweis des gültigen Haftkapitals per 31. 12.2022 (2 TEUR). Im Jahr 2023 waren bei der früheren fashionette AG per 01.01.2023 6.200.000 gezeichnete Aktien vorliegend, im Rahmen der Hauptversammlung vom 6.9.2023 wurde die Aktienzahl um 11.073.852 erhöht, dies aufgrund der Sacheinlage der The Platform Group GmbH & Co. KG (Ausweis als „Sach- und Bareinlagen der Gesellschafter“). Der Nennwert jeder Aktie entspricht einem Euro. Alle Aktien sind vollständig eingezahlt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 12.2 Kapitalrücklage, sonst. Rücklagen, Gewinnrücklagen und Minderheiten Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6.9.2023 wurde eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte vorgenommen (vgl. 12.1). Gemäß IFRS 3 ist der Vorgang als sog. „reverse acquisition“ (umgekehrter Unternehmenserwerb) zu klassifizieren. Dementsprechend setzt sich die Gewinnrücklage aus dem Buchwert der The Platform Group GmbH & Co. KG zum 31.12.2022 und dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Ergebnis i.H.v. 26.478 TEUR des Konzerns zusammen. Zum 31.12.2023 beträgt die Gewinnrücklage 10.692 TEUR (31.12.2022: 11.710 TEUR). Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr um 41.190 TEUR erhöht und beträgt zum 31.12.2023 41.190 TEUR (31.12.2022: 0 TEUR). Die Kapitalrücklage zum 31.12.2022 entspricht jener der The Platform Group GmbH & Co. KG; mit Durchführung des umgekehrten Unternehmenserwerbs ergibt sich die im Konzernabschluss zum 31.12.2023 erfasst Kapitalrücklage aus der Summe der ausgegebenen Eigenkapitalanteile der The Platform Group GmbH & Co.KG, die unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss ausstanden, und der im Zuge des Erwerbs ausgegebenen Eigenkapitalanteile der Gesellschaft zum beizulegenden Zeitwert, abzüglich des gezeichneten Kapitals. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Periodenergebnis i.H.v. 26.478 TEUR in die Gewinnrücklage gebucht. Entsprechende Periodenergebnisse durch Minderheitsgesellschafter wurden entsprechend ausgewiesen. Das Eigenkapital des Konzerns umfasst per 31.12.2023 81.602 TEUR (Vorjahr: 47.154 TEUR), davon entfällt auf Minderheitsgesellschafter / nicht-beherrschende Gesellschafter 1.097 TEUR (2022: 2.764 TEUR). Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2022 scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 scroll
13. Kapitalmanagement Der Konzern verfolgt die Strategie, durch eine solide Kapitalbasis das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und Marktteilnehmern zu wahren und eine nachhaltige künftige Geschäftsentwicklung sicherzustellen. Im Rahmen des Kapitalmanagements strebt der Konzern neben der Sicherstellung der Unternehmensfortführung die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes an. Der Konzern konnte im Berichtsjahr und der Folgezeit jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Der Konzern verfügt über hinreichende Kreditlinien, um seine laufenden Verpflichtungen zu erfüllen und aktiv Investitionen sowie Ankäufe vorzunehmen. Im Rahmen von Akquisitionstätigkeiten des Konzerns werden vereinzelt Finanzierungen bzw. Langzeitdarlehen umgesetzt, um so einen Teil der Kaufpreise der Unternehmensakquisition zu finanzieren. Darüber hinaus hat der Konzern seit Beginn des Jahres 2024 Teile von Kaufpreiszahlungen durch neue Aktien bzw. Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals umgesetzt. 14. Kredite und Fremdkapitalaufnahmen Die Kredite und Fremdkapitalaufnahmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der deutliche Anstieg der Verbindlichkeiten durch Bankdarlehen ist durch drei Effekte hervorgerufen: Zum einen der Konsolidierungseffekt durch die erworbenen und konsolidierten Gesellschaften in 2023. Zum anderen ist die Konsolidierung der ViveLaCar GmbH sowie der Cluno GmbH maßgeblich für einen Anstieg der Verbindlichkeiten, dies in Verbindung mit dem Erwerb von 3.200 Fahrzeugen. Abschließend ist die (Teil-) Akquisitionsfinanzierung als Teil der Konzernstrategie (siehe Anhangangabe 13) anzuführen. Der Vorstand der TPG nimmt ein aktives Management des Fremdkapitals vor, dies innerhalb der definierten Rahmenvorgaben. Der Vorstand hat die mittelfristige Zielsetzung, ab dem Jahr 2025 eine Nettoverschuldungsverhältnis von 1,5-2,3 aufzuweisen. Das Nettoverschuldungsverhältnis wird dabei definiert als die Höhe der Bankverbindlichkeiten abzgl. liquider Mittel, dies in Relation zum bereinigten EBITDA. Im Jahr 2023 betrug diese Kennziffer 2,65 und lag damit im vollständig im geplanten Zielkorridor für das Geschäftsjahr 2023. 15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der deutliche Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 37.041,36 TEUR (2022: 3.925,07 TEUR) ist primär durch die Konsolidierungseffekte des Jahres 2023 (einschl. The Platform Group) sowie die Übernahmen der Gesellschaften ViveLaCar GmbH sowie Cluno GmbH einschließlich deren Vermögens- und Verbindlichkeitenwerte zu erklären. scroll
Gleiches gilt für den Anstieg der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auf 62.343,97 TEUR (2022: 874,59 TEUR): Hier sind jene Verbindlichkeiten aus Fahrzeugbeständen der Gesellschaften ViveLaCar GmbH und Cluno GmbH zum Stichtag 31.12.2023 enthalten, welche gem. IFRS als zu veräußernde Fahrzeuge mit unmittelbarem Laufzeitende der Kunden und den damit verbundenen Verbindlichkeiten erfasst wurden. 16. Sonstige Rückstellungen Rückstelllungen sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Rückstellungshöhe wird unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bestmöglich geschätzt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
17. Finanzinstrumente, Risikomanagement, sonst. Vermögenswerte 17.1 Finanzinstrumente Die beizulegenden Zeitwerte werden auf der Grundlage stochastischer Modelle unter Berücksichtigung der abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen zum Bewertungsstichtag berechnet. Der Konzern verzichtet gemäß IFRS 7.29 auf die Angabe beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten, wenn die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps auf Grundlage von Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie wird als Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet. Die Schätzungen der künftigen variabel verzinsten Cashflows beruhen auf veröffentlichten Swap-Sätzen, Terminkursen und Interbanken-Kreditzinsen. Die geschätzten Cashflows werden anhand einer Zinskurve aus vergleichbaren Quellen abgezinst, die den entsprechenden Referenzindex für Interbankensätze widerspiegelt, der von den Marktteilnehmern bei der Bepreisung von Zinsswaps verwendet wird. Die Schätzung des beizulegen- den Zeitwerts unterliegt einer Anpassung des Ausfallrisikos, die das Ausfallrisiko des Konzerns und der Gegenpartei widerspiegelt; diese wird auf Grundlage von Credit-Spreads berechnet, die von den aktuellen Preisen für Credit Default Swaps oder Anleihen abgeleitet werden. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden in der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Beobachtung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Sind Umgliederungen in andere Stufen der Bewertungshierarchie erforderlich, so werden sie am Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, in dem das die Umgliederung erfordernde Ereignis eintritt. In keiner Periode fand eine Umgliederung statt. 17.2 Finanzrisikomanagement Der Vorstand der TPG trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Aufsicht der Grundsätze des Risikomanagements von TPG. Der Vorstand ist auch für die Ausarbeitung und Überwachung der Managementrichtlinien verantwortlich. Die Risikomanagementrichtlinien von TPG wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Durch Schulungen und die Festlegung von Managementstandards und -verfahren wird ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen. Der Konzern hat sein internes Risikomanagement und seine internen Kontrollverfahren an die Anforderungen einer Aktiengesellschaft angepasst. Dies beinhaltet eine detaillierte Dokumentation der Prozesse, der durchgeführten Kontrollen und der damit verbundenen Prüfungen des Managements. Bei Bedarf werden die Prozesse angepasst und zusätzliche Kontrollen eingeführt. Die wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten von TPG umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankkredite und Fremdkapitalaufnahmen sowie Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser Finanzverbindlichkeiten besteht in der Finanzierung der Geschäftstätigkeit von TPG und in der Bereitstellung von Garantien zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit. Der Konzern verfügt darüber hinaus über sonstige Verbindlichkeiten und Zahlungsmittel, die in direktem Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeiten stehen. TPG ist hauptsächlich einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt sowie einem niedrigen Ausfall- und Marktrisiko. 17.2.1 Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das maximale Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten des Konzerns. Der Konzern überwacht ihre Risiken regelmäßig. Der Konzern ordnet jeder Kategorie ein Ausfallrisiko zu. Dies geschieht auf Grundlage von Daten, die für die Vorhersage des Verlustrisikos als geeignet erachtet werden. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Forderungen gegenüber Factoringunternehmen, Kautionen, geleistete Anzahlungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern. Das Ausfallrisiko dieser Vermögenswerte wird als sehr gering angesehen. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte identifiziert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Bankguthaben. Die entsprechende Bonität wird regelmäßig überwacht. Aufgrund der sehr guten Bonität der Banken haben die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein sehr geringes Ausfallrisiko. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen identifiziert. Der Konzern wendet auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den so genannten „vereinfachten Ansatz“ an und erfasst die erwarteten Kreditverluste bereits bei Zugang über die gesamte Restlaufzeit. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes ermittelt der Konzern die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Kategorien. Dabei werden die historischen Ausfallquoten auf Basis historischer Ausfälle der letzten drei Geschäftsjahre sowie unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren ermittelt. Der Konzern unterscheidet nicht zwischen Forderungen gegen Unternehmen und Forderungen gegen Einzelkunden. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes wird eine Wertberichtigung auf Einzelbasis vorgenommen, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken. Diese Ereignisse sind unter anderem Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Konzessionen des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nach vernünftigem Ermessen nicht mehr zu erwarten ist. Die erfolgswirksam erfassten erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Jahr 2023 67,43 TEUR (2022: 16,78 TEUR). 17.2.2 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass TPG möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns ist es, den Bestand an Zahlungsmitteln auf einem Niveau zu halten, das über den erwarteten Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten liegt. TPG hat ein tägliches Cash-Reporting sowie rollierende Cash-Forecasts, um einen Überblick über die kurzfristige Liquidität im Vergleich zu den geplanten Mittelabflüssen sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält der Konzern Kreditlinien, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe ausgleichen zu können. 17.2.3 Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Erträge von TPG oder der Wert seines Bestands an Finanzinstrumenten durch Veränderungen der Marktpreise, wie z. B. Wechselkurse oder Zinssätze, nachteilig beeinflusst werden. Die vom Marktrisiko betroffenen Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 17.2.4 Zinsrisiko Das Risiko spiegelt das Risiko wider, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. TPG verfügte im Geschäftsjahr 2023 über Kredite und Fremdkapitalaufnahmen in der Bilanz, die Zinssätze mit variablen Parametern aufweisen. TPG unterliegt Zinsrisiken, die sich aus dem Eingehen variabel verzinslicher Verbindlichkeiten ergeben. Zur Reduzierung der Volatilität der Zinszahlungen sieht die Risikomanagement-Strategie der TPG den Abschluss von Zinsbindungen im Zeitraum von drei bis 18 Monaten vor. 17.2.5 Währungsrisiko TPG ist bei Geschäftsvorfällen insoweit einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, als dass die Währungen, auf die die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lauten, und die jeweilige funktionale Währung von TPG nicht übereinstimmen. Die funktionale Währung von TPG ist der Euro. Die Umsatzerlöse lauten teilweise auf CHF, GBP, SEK und USD, während der größte Teil der Umsatzerlöse nach wie vor in Euro erzielt wird. Auch die Beschaffung erfolgt zum Teil in ähnlichen Währungen. Der Währungsrisiko kann bei TPG als gering eingeschätzt werden. 17.2.6 Sonstige Marktrisiken TPG ist keinen sonstigen wesentlichen Marktrisiken ausgesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 18. Umsatzerlöse In den folgenden Tabellen sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufgeschlüsselt nach Segmenten dargestellt. scroll
Leistungsverpflichtungen und Methoden für die Erfassung der Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. TPG erfasst Umsatzerlöse, wenn sie die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Etwaige Rückgabeoptionen werden in entsprechenden Fällen und bei Wesentlichkeit berücksichtigt. Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden (B2B- sowie B2C-Kunden), einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundene Methodik für die Umsatzrealisierung. scroll
Zusätzlich werden in geringem Umfang Marketingdienstleistungen mit B2B-Kunden sowie Dienstleistungstätigkeiten für B2B-Kunden erbracht. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist. 19. Materialaufwand scroll
Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Materialaufwand auf 318.452 TEUR (2022: 123.803 TEUR). Der Anstieg ergibt sich aus dem ganzjährig enthaltenen Materialaufwand durch die Konsolidierung der The Platform Group sowie aus dem insgesamt gestiegenen Geschäftsvolumen im Gesamtjahr. 20. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen Die Gesellschaft TPG hat keine anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen implementiert, sämtliche Vereinbarungen hierzu sind seit dem Jahr 2023 nicht mehr gegeben bzw. nicht mehr bestehend. Etwaige anteilsbasierte Vergütungsverpflichtungen aus dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2022) wurden an die Anspruchsberechtigten vollständig ausbezahlt. Der Vorstand der Gesellschaft hat keine Aktienoptionsprogramme erhalten und keine solchen genutzt. 21. Personal-, Marketing- und Distributionsaufwand Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigt TPG im Durchschnitt 688 Mitarbeiter (2022: 421), wie im Vorjahr handelt es sich ausschließlich um Angestellte. Die Personalaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
Die Marketingaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
Die Distributionsaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
Im Jahr 2022 wurden die Kosten der Warenabgabe sowie Paymentgebühren bei der Gesellschaft The Platform Group GmbH & Co. KG unter den sonst. betr. Aufwendungen gebucht. 22. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: scroll
Die Erträge aus Kaufpreisermittlungen (gem. o.g. Tabelle, Position 5) gliedern sich wie folgt: scroll
23. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: scroll
Der Anstieg der Sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich hauptsächlich aus dem im Jahr 2023 konsolidierten Beteiligungen der TPG, im Mittelpunkt stehen hier die (nicht aktivierten) IT- und Verwaltungskosten i.H.v. 7.328,81 TEUR (Vorjahr: 1.932,22 TEUR). 24. Finanzerträge und Finanzaufwendungen Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Alle Finanzerträge und -aufwendungen ergeben sich aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der deutliche Anstieg der Zinsaufwendungen ist zum einen aus der erhöhten Zinslast aus Bankdarlehen (2023: 2.987,42 TEUR, 2022: 551,57 TEUR), zum anderen aus dem Anstieg der sonstigen Zinsaufwendungen (2023: 2.061,76 TEUR, 2022: 8, 1 TEUR). Beide Veränderungen waren durch folgende Entwicklungen geprägt: (1) Die Akquisitionstätigkeit der TPG ging mit einer (Teil-) Finanzierung einher. (2) Im Rahmen der Akquisition der ViveLaCar GmbH sowie der Cluno GmbH ging ein erheblicher Erwerb von Vermögenswerten einher, welcher in Verbindung mit einer Darlehensaufnahme umgesetzt wurde. (3) Bei Prolongationen sind in Einzelfällen Zinserhöhungen seitens der Geschäftsbanken zu verzeichnen gewesen. 25. Ertragsteuern Im Jahr 2023 betrug der geltende Ertragssteuersatz im Sitzland der Muttergesellschaft 31,225 % (2022: 31,225 %). Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Steuererstattungsansprüche auf 374 TEUR (31.12.2022: 0 TEUR) und resultieren im Wesentlichen aus Erstattungsansprüchen aus Erstattungsansprüche aus Verlustrückträgen (insbesondere der Tochtergesellschaften ViveLaCar GmbH sowie der The Platform Group AG). Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Steuerschulden auf 2.110 TEUR (31.12.2022: 408 TEUR). Die latenten Steuerschulden beliefen sich auf 11.915 TEUR (2022: 1.205 TEUR) und sind aufgrund der Erträge aus Kaufpreisbewertungen von übernommenen Unternehmen (PPA-Effekt) resultierend. Die latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen beliefen sich auf 2.626 TEUR (2022: 25 TEUR). Sämtliche latenten Steueransprüche wurden erfasst. IFRIC 23 muss angewendet werden bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, der noch nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. In diesem Zusammenhang ist der Konzern davon ausgegangen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist, und dass sie für deren Prüfung über alle einschlägigen Informationen verfügt. Darüber hinaus hat der Konzern beurteilt, ob es wahrscheinlich ist, dass die entsprechende Steuerbehörde jede steuerliche Behandlung oder Gruppe von steuerlichen Behandlungen akzeptiert, die sie in ihren Einkommenssteuererklärungen verwendet hat bzw. zu verwenden beabsichtigt. Infolgedessen erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 26. Ergebnis je Aktie Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie erfolgte auf Grundlage des den Stammaktionären zurechenbaren Gewinns und der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien per 31.12. eines jeden Geschäftsjahres (im Geschäftsjahr 2022 bestand bei der The Platform Group GmbH & Co. KG keine Börsennotierung, entsprechend beziehen sich die Angaben auf das Geschäftsjahr 2023): scroll
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27. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte / nicht-fortgeführte Aktivitäten Im März 2023 hat der Vorstand der früheren fashionette AG im Rahmen des Kosten- und Effizienzprogramms beschlossen, den Geschäftsbereich Beauty aufgrund der mangelnden Rentabilität zu schließen. Ebenfalls wurde im April 2023 beschlossen, den Geschäftsbereich Smartwatches zu schließen. Beide Geschäftsbereiche wurden im Geschäftsjahr 2023 entsprechend geschlossen. Per Dezember 2023 wurde bekannt gegeben, für die verbliebenen Assets einen Verkauf mittels Asset-Deal vorzunehmen, das Closing ist per April 2024 vorgesehen. Entsprechend werden die verbliebenen Assets der beiden Geschäftsbereiche zum Stichtag 31.12.2023 in der Bilanz ausgewiesen als (a) zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (2023: 4.603 TEUR) sowie (b) Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten (2023: 540 TEUR). In der Konzerngesamtergebnisrechnung erfolgt der Ausweis entsprechend in (a) fortgeführte Aktivitäten sowie (b) nicht-fortgeführte Aktivitäten. 28. Nahestehende Unternehmen und Personen 28.1 Mutterunternehmen und oberstes beherrschendes Unternehmen TPG hat kein oberstes beherrschendes Unternehmen. TPG wird derzeit nicht als Tochtergesellschaft in anderen Konzernabschlüssen einbezogen. Mit einem Anteil von ca. 80% per 31.12.2023 ist die Benner Holding GmbH, Wiesbaden, Hauptaktionärin der TPG. 28.2 Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus Herr Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender, bestellt seit dem 01. März 2023, und Frau Laura Vogelsang, bestellt seit dem 15. Mai 2023. Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasste Folgendes: scroll
Die Vergütung der Mitglieder des Managements besteht aus einem Basisgehalt (12 Monatsgehälter) sowie einer variablen Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung der definierten Ziele im Geschäftsjahr. Das monatliche Basisgehalt der Vorstände beträgt jeweils 10.000 Euro (brutto). Beide Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus Aktienbestände an der Gesellschaft, es besteht kein Aktienoptionsprogramm. Im Jahr 2022 wurde keine Vergütung an die Mitglieder des Managements gezahlt, da die The Platform Group GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2022 keine Vergütungsregelung für die Geschäftsführung vorsah. Die ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstandes, Georg Hesse und Thomas Buhl, haben im Jahr 2023 eine Abfindungsregelung erhalten. Die Höhe der Abfindung betrug 1.028 TEUR, hat sich an der Restlaufzeit der Vorstandsverträge orientiert, wurde im Geschäftsjahr 2023 bezahlt und ist nicht in der o.g. Tabelle zur Vergütung der Mitglieder des Managements enthalten. Aufsichtsrat Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Satzung der The Platform Group AG geregelt. In der Hauptversammlung vom 27. Juni 2023 wurde beschlossen, die Vergütung gemäß Satzung der Gesellschaft nach § 16 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen: „1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag und dessen Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag. Die Vergütung ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs fällig und zahlbar. Mit Wirksamwerden der entsprechenden Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sollen die neuen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erstmals für das am 1. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr Anwendung finden, d.h. für bereits zum 1. Januar 2023 im Amt befindliche Mitglieder rückwirkend.“ Aufsichtsratsmitglieder, die nur für einen Teil des Geschäftsjahres im Amt sind, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. scroll
Im Jahr 2022 wurde keine Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt, da die The Platform Group GmbH & Co. KG über keinen Aufsichtsrat verfügt. Der Beirat der The Platform Group GmbH & Co. KG hat im Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von 52 TEUR und im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung von 58 TEUR erhalten. Neben den festen Bezügen erstattet die TPG den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre im Rahmen der Ausübung ihrer Pflichten entstandenen angemessenen Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen entfallene Umsatzsteuer. Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in die D&O-Haftpflichtversicherung für Vorstandsmitglieder einbezogen, die eine Absicherung gegen finanzielle Schäden bietet. Die Prämien für diese Versicherungspolice werden vom Unternehmen gezahlt. Gemäß der Satzung (§ 11 Abs. 1) setzt sich der Aufsichtsrat aus bis zu fünf Mitgliedern zusammen. Er unterliegt keiner Mitbestimmung durch Arbeitnehmer. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt. Weitere Einzelheiten zu den Aufsichtsratsmitgliedern werden im Folgenden aufgeführt. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Während des Geschäftsjahres setzte sich der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Aufsichtsratsmitglieder der TPG sind darüber hinaus in Aufsichtsräten sowie Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften vertreten: Stefan Schütze:
Rolf Sigmund:
Ingo Arnold:
Sonstige Geschäftsvorfälle mit nahen stehenden Unternehmen und Personen In den in diesem Abschluss dargestellten Geschäftsjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder anderen nahen stehenden Unternehmen und Personen statt. Bei der Tochtergesellschaft The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, besteht eine Darlehens- und Liquiditätsvereinbarung seitens der Benner Kleiderman Grundbesitz GmbH & Co. KG, Wiesbaden, zugunsten der The Platform Group GmbH & Co. KG. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen (Zinssatz: 4,5%). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Benner ist geschäftsführender Gesellschafter der Benner Kleiderman Grundbesitz GmbH & Co. KG und an dieser mit einem Anteil von 10% beteiligt, so dass dies als nahestehende Person bzw. Unternehmen auszuweisen ist. Die Gesellschaft hält an der The Platform Group GmbH & Co. KG eine unmittelbare Beteiligung. Diese hat zwei Mietverträge für Ladengeschäfte in Hofheim am Taunus (Kurhausstr. 1, Hauptstr. 48, 65719 Hofheim am Taunus). Vermieter der Ladengeschäfte ist die Benner Grundbesitz GbR, Hofheim am Taunus. Die Vermietung erfolgt zu marktüblichen Konditionen (Kurhausstr. 1 Hofheim: 2.650 EUR mtl. Miete, Hauptstr. 48 Hofheim: 1.950 EUR mtl. Miete). Das Ladengeschäft Hauptstr. 48 Hofheim am Taunus wurde per 02/2024 von der Gesellschaft gekündigt. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Benner ist geschäftsführender Gesellschafter der Benner Grundbesitz GbR und an dieser mit einem Anteil von 50% beteiligt, so dass dies als nahestehende Person bzw. Unternehmen auszuweisen ist. Die Gesellschaft hält eine mittelbare Beteiligung an der Dentatec Dental-Handel GmbH mit Sitz in Nidderau. Diese verfügt über einen Mietvertrag mit der Gesellschaft BM Grundbesitz GmbH & Co. KG, Wiesbaden, an welcher der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Benner als geschäftsführender Gesellschafter mit 50% beteiligt ist, so dass dies als nahestehende Person bzw. Unternehmen auszuweisen ist. Der Mietvertrag besteht seit dem Jahr 2023 und beträgt monatlich 5.000 EUR beträgt. 29. Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2023 bestanden wie im Vorjahr zwei separate Bürgschaften mit Finanzinstituten. Zur Absicherung des Zahlungsanspruchs eines Dienstleisters (Bereich Logistik) gegenüber dem Konzern sowie zur Absicherung von Zahlungsansprüchen einzelner Lieferanten für erbrachte vertragliche Leistungen ging TPG Bürgschaften in Höhe von 1.241 TEUR ein. Zur Absicherung sämtlicher Ansprüche aus einem Mietverhältnis ging der Konzern gegenüber dem Vermieter eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 152 TEUR ein. 30. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesamthonorare für die von Abschlussprüfern erbrachten Dienstleistungen für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 beliefen sich auf: scroll
31. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Wirkung zum 28. Februar 2024 hat die TPG 100% der Anteile an der Gesellschaft Hood Media GmbH, Köln, erworben. Die Gesellschaft wird im Segment Consumer Goods geführt. Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat die TPG 50,1 % der Anteile an der Avocadostore GmbH, Hamburg, erworben. Die Gesellschaft wird im Segment Consumer Goods geführt. Mit Wirkung zum März 2024 bzw. April 2024 hat die Gesellschaft ihre Anteile an den Unternehmen Möbelfirst GmbH, Bonn, Werner Lott Kfz.- und Industriebedarf GmbH, Uslar, sowie ViveLaCar GmbH, Stuttgart, auf jeweils 100,0% erhöht. Die Unternehmen Möbelfirst GmbH, Bonn, Werner Lott Kfz.- und Industriebedarf GmbH, Uslar, sowie ViveLaCar GmbH, Stuttgart, waren im Geschäftsjahr 2023 in der TPG bereits konsolidiert. Per Dezember 2023 wurde mittels einem Aktientauschgeschäft ein Anteil von 7,6% an der börsennotierten Gesellschaft Mister Spex SE, Berlin, erworben. Der Abschluss der Transaktion sowie die damit verbundene Stimmrechtsmitteilung erfolgte im März 2024. Im Rahmen des Anteilserwerbs an der Mister Spex SE, Berlin, der Anteilserhöhung an der Werner Lott Kfz.- und Industriebedarf GmbH, Uslar, sowie ViveLaCar GmbH, Stuttgart, und des Erwerbs der Avocadostore GmbH, Hamburg, wurden im Rahmen des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft Kapitalerhöhungen beschlossen und umgesetzt. Bis April 2024 wurden neue Aktien im Umfang von 2.601.218 Aktien von der Gesellschaft herausgegeben. Per 15.04.2024 beträgt daher die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 19.875.070 (per 31.12.2023: 17.273.852). Hauptaktionär ist mit 69,5% die Benner Holding GmbH, Wiesbaden. Die Aktivitäten der früheren fashionette AG wurden per notariellem Kaufvertrag vom März 2024 in die neu gegründete fashionette GmbH, Düsseldorf, eingebracht. Als Geschäftsführung wurden Dr. Dominik Benner und Laura Vogelsang bestellt. Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf das Nettovermögen, die Finanzlage und die Betriebsergebnisse von TPG eingetreten. 32. Genehmigung des Abschlusses Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der TPG werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 14.04.2024 zur Veröffentlichung genehmigt.
Düsseldorf, 14. April 2024 Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender Laura Vogelsang, Vorstand WEITERE INFORMATIONEN Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der The Platform Group AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzern so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 14. April 2024 Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender Laura Vogelsang, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der The Platform Group AG, Düsseldorf und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkaptalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der The Platform Group AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver-antwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben: Vorworte des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die freiwillig ergänzenden Angaben des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts um ausgewählte pro-Forma Zahlen, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht den dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wiesbaden, den 22. April 2024 Ottmar Russler, Wirtschaftsprüfer GLOSSAR Aktive Kunden Wir definieren aktive Kunden als die Anzahl von Kunden, die in den letzten zwölf Monaten (bezogen auf den Stichtag) mindestens eine Bestellung aufgegeben haben (ungeachtet von Retouren). Die Anzahl von Kunden, die ihre Bestellungen vollständig storniert haben, ist darin nicht berücksichtigt. Anzahl Bestellungen Wir definieren die Anzahl Bestellungen als die Anzahl der im Berichtszeitraum von Kunden aufgegebenen Bestellungen (ungeachtet von Stornierungen oder Retouren). Eine Bestellung wird an dem Tag berücksichtigt, an dem der*die Kund*in die Bestellung aufgibt. Die Anzahl aufgegebener Bestellungen kann von der Anzahl ausgelieferter Bestellungen abweichen, da sich Bestellungen am Ende des Berichtszeitraums auf dem Transportweg befinden können oder möglicherweise storniert wurden. Bereinigtes EBIT Wir definieren das bereinigte EBIT als EBIT vor Aufwendungen für akquisitionsbezogenen Aufwendungen und vor Aufwendungen für nicht operativen Einmaleffekten. Capex Die Summe der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte ohne Auszahlungen für den Erwerb von Unternehmen. DACH Regionalangaben für die Länder: Deutschland, Österreich und Schweiz Durchschnittliche Bestellungen pro aktivem Kunden Wir definieren die durchschnittlichen Bestellungen pro aktivem Kunden als die Anzahl Bestellungen der letzten zwölf Monate (bezogen auf den Stichtag) geteilt durch die Anzahl aktiver Kunden. Durchschnittliches GMV pro aktivem Kunden Wir definieren das durchschnittliche GMV pro aktivem Kunden als den Durchschnittswert aller Waren einschließlich Umsatzsteuer, die in den letzten zwölf Monaten (bezogen auf den Stichtag) nach Stornierungen und Retouren an aktive Kunden verkauft wurden. Durchschnittliche Warenkorbgröße Wir definieren die durchschnittliche Warenkorbgröße als das Bruttowarenvolumen (einschließlich des Bruttowarenvolumens aus unserem Partnerprogramm) nach Stornierungen und Retouren, einschließlich Umsatzsteuer, geteilt durch die Anzahl an Bestellungen in den letzten zwölf Monaten (bezogen auf den Stichtag). Das Bruttowarenvolumen ist definiert als Gesamtausgaben unserer Kunden (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich Stornierungen und Retouren in den letzten zwölf Monaten. EBIT EBIT ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. EBIT-Marge Die EBIT-Marge ist definiert als das Verhältnis von EBIT zum Umsatz. EBITDA Mit EBITDA bezeichnen wir das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Frei verfügbarer Cashflow Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zuzüglich Cashflow aus Investitionstätigkeit (außer Investitionen in Termingelder und Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen). GMV Das GMV (Gross Merchandise Volume, zu Deutsch: Bruttowarenvolumen) ist definiert als Wert aller Waren einschließlich Umsatzsteuer, die nach Stornierungen und Retouren an Kunden verkauft wurden - dynamisch berichtet. Es enthält keine B2B-Umsätze (z. B. Partnerprogramm-Provisionen, Zalando Marketing Services oder Zalando Fulfillment Solutions) und keine anderen B2C-Umsätze (z. B. Servicegebühren wie Expressliefergebühren). Diese sind nur im Umsatz enthalten. GMV wird bezogen auf den Zeitpunkt der Kundenbestellung erfasst. LTM „last twelve months“ - Hiermit bezeichnen wir den Betrachtungszeitraum der letzten zwölf Monate Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital) Das Nettoumlaufvermögen berechnen wir als die Summe aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden. RMS Als spezifisches Instrument des Vorstands hat das Risikomanagement-Team ein Risiko- und Chancenmanagementsystem (RMS) auf der Grundlage des Enterprise Risk Management Standard des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie des Prüfungsstandards 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) umgesetzt. SAAS Software As A Service USP Unique Selling Proposition - Alleinstellungsmerkmal, besonderer Vorteil um sich auf dem Markt von der Konkurrenz abzustezen Disclaimer Dieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der The Platform Group AG beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU sowie Veränderungen in der Branche gehören. Die The Platform Group AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Es ist von der The Platform Group AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die The Platform Group AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen. Der Geschäftsbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor und steht in beiden Sprachen im Internet unter https://corporate.the-platform-group.com/ zum Download bereit. Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung des Geschäftsberichts Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung. |
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