The Platform Group AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024ABSCHLUSS KONZERNBILANZscroll
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KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNGKonzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 scroll
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2024 scroll
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS1. Allgemeine Informationen Die The Platform Group AG („TPG“ oder „die Gesellschaft“) ist eine in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der Nummer HRB 91139 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich an der Adresse Am Falder 4, 40589 Düsseldorf, Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als „der Konzern“ oder „TPG“ bezeichnet). TPG ist ein Software- und Plattformunternehmen, welches in 25 Branchen Plattformlösungen im eCommerce betreibt und aktiv Beteiligun-gen erwirbt sowie verwaltet. 2. Grundlagen der Aufstellung 2.1 Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS Der vorliegende Konzernabschluss von TPG umfasst das aktuelle Berichtsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 mit Vergleichszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die Konzernbilanz, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung sowie die Anhangangaben zum Konzernabschluss, einschließlich der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstiger erläuternder Angaben, sind für den aktuellen Berichtszeitraum und dem Vergleichszeitraum dargelegt. Der Konzernabschluss von fashionette wurde in Übereinstimmung mit den International Finan-cial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen wurden, aufgestellt. Der Begriff IFRS umfasst auch alle geltenden International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC), ergänzend wurden die Vorschriften des § 315e HGB berücksichtigt, der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Der Abschluss wurde vom Management am 28.03.2025 genehmigt und anschließend dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung weitergeleitet. Aufgrund der Regelungen zu IFRS 3 wurden im Rahmen des Geschäftsberichts 2023 Pro-Forma-Daten erstellt. Dies vor dem Hintergrund des Zusammenschlusses der fashionette AG mit der The Platform Group GmbH & Co. KG. Aufgrund des erfolgten Closings im Jahr 2023 wird auf die weitere Ausweisung von Pro-Forma-Daten verzichtet. Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 die Schließung von zwei Geschäftsbereichen (Beauty und Smartwatches) in der früheren fashionette AG beschlossen und veröffentlicht, entsprechend erfolgt der Ausweis jeweils mit Angabe in fortzuführende sowie nicht-fortzuführende Geschäftsbereiche bzw. Aktivitäten der Gesellschaft. Der Verkauf der verbliebenen Aktivitäten der nicht-fortzuführenden Bereiche erfolgte im Jahr 2024. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz wurden gemäß IAS 1 nach den in IAS 1.54 ff. definierten Kriterien als kurzfristig/langfristig klassifiziert. TPG hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren entschieden. TPG hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung in einem „one-statement approach“ entschieden. Die Konzern-bilanz entspricht den Gliederungsanforderungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Bei der Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses werden die Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, getrennt von den Posten dargestellt, die niemals umgegliedert werden. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fälligkeit gegliedert. TPG erfasst die konsolidierten Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode. Einzelne Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz werden zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden in den Anhangangaben zum Konzernabschluss erläutert. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle Beträge auf den nächsten Tausender gerundet. Da Beträge in Tausend Euro angegeben sind, kann die Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zu Rundungsdifferenzen führen. In einigen Fällen entsprechen solche gerun-deten Beträge und Prozentsätze bei der Addition nicht zu 100 % den angegebenen Summen und die Zwischensummen in den Tabellen können geringfügig von den nicht gerundeten Zahlen abweichen. 2.2 Abschluss Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzu-wenden sind, erstellt. 2.3 Unternehmensfortführung Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 erstellt. 2.4 Bewertungsgrundlagen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Dies gilt in der Regel nicht für derivative Finanzinstrumente, da diese zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag erfasst werden. Eine entsprechende Er-läuterung wird im Rahmen der jeweiligen Rechnungslegungsmethoden angeführt. Unter Berücksichtigung der Anhangangabe 2.1 wurden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und ihrer Tochtergesellschaften mit ihrem Buchwert nach IFRS in den Konzernabschluss aufgenommen. 2.5 Funktions- und Darstellungswährung Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung von TPG, aufgestellt. 2.6 Einstufung als kurz- oder langfristig Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn davon ausgegangen wird, dass er innerhalb des normalen Geschäftszyklus von TPG von einem Jahr realisiert oder verbraucht wird. Alle sonstigen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit wird als kurzfristig eingestuft, wenn davon ausgegangen wird, dass sie innerhalb des normalen Geschäftszyklus von TPG beglichen wird. Alle sonstigen Verbindlichkeiten werden als langfristig eingestuft. 3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat die folgenden Rechnungslegungsmethoden einheitlich auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden an-gewandt. 3.1 Konsolidierung 3.1.1 Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbenen Aktivitäten und Vermögens-werte die Kriterien eines Unternehmens erfüllen und die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Um festzustellen, ob eine bestimmte Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten ein Unternehmen darstellt, prüft der Konzern, ob die erworbene Gruppe von Vermögens-werten und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe die Fähigkeit hat, Leistungen zu erzeugen. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung wird in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ebenso wie die erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte. Ein entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft und bei auslösenden Ereignissen auf Ad-hoc- Basis. Gewinne aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert werden nach weiterer Prüfung ergebniswirksam erfasst. Der entsprechende Wert ergibt sich aus der PPA eines jeden Erwerbs und wird als bad-will gezeigt. Transak-tionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldtiteln oder Aktienpapieren. 3.1.2 Tochtergesellschaften Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, die von dem Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt ist oder Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen durch seine Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 3.1.3 Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (mit Ausnahme von Gewinnen oder Verlusten aus Geschäftsvorfällen in Fremdwährung) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden eliminiert. 3.2 Fremdwährungen 3.2.1 Konzerngesellschaften Die in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in der funktionalen Währung des Konzerns. Eine Währungsvereinheitlichung ist nicht vorzunehmen. 3.2.2 Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen werden unter Verwendung des zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurses in die funktionale Währung des Konzerns umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögens- werte und Verbindlichkeiten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zu dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Nicht monetäre Posten, die auf Basis von historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwäh-rung bewertet wurden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 3.3 Sachanlagen 3.3.1 Ansatz und Bewertung Sachanlagen werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und bei Folgebewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Wenn wesentliche Teile einer Sachanlage eine unterschiedliche Nutzungsdauer haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptkompo-nenten) innerhalb der Sachanlagen bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang einer Sachanlage werden erfolgswirksam erfasst. 3.3.2 Nachträgliche Aufwendungen Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Aufwand verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Alle anderen Ausgaben für Sachanlagen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. 3.3.3 Planmäßige Abschreibung Planmäßige Abschreibungen werden berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihres ge-schätzten Restwerts linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben, und werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die geschätzte Nutzungsdauer von Sachanlagen für das Berichtsjahr und die Vergleichsjahre lautet wie folgt: scroll
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.3.4 Ausbuchung Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus ihrer weiteren Nutzung kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die bei Veräußerung oder Stilllegung von Sachanlagen entstehen, werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts bestimmt und erfolgswirksam unter den sonstigen Erträgen oder den sonstigen Aufwendungen erfasst. 3.4 Immaterielle Vermögenswerte 3.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften ergibt, wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Patente, Lizenzen sowie ähnliche Rechte und Werte, Marken und Kundenbe-ziehungen, die von dem Konzern erworben werden und eine begrenzte Nutzungsdauer haben, werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und bei der Folgebewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.4.3 Nachträgliche Aufwendungen Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle anderen Aufwendungen, einschließlich Aufwendungen für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Marken, werden in der Berichtsperiode, in der sie entstehen, erfolgswirksam erfasst. 3.4.4 Amortisationen Amortisationen werden berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten immaterieller Vermögenswerte abzüglich ihres ge-schätzten Restwerts linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben, und werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig, jedoch bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für das Berichtsjahr lautet wie folgt: scroll
Amortisationsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.4.5 Ausbuchung Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Ab-gang zu erwarten ist, auszubuchen. Die aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste, gemessen als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts, werden bei der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Die Erfassung erfolgt unter den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwendungen. 3.5 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Ver-trag den Konzern dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf. Zu Bereitstellungsbeginn oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich ver-einbarte Entgelt jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Bereitstellungsbeginns. Nutzungsrechte werden bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbind-lichkeit, bereinigt um alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich aller ursprünglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für Demontage und Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder für die Wieder-herstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Bereitstellungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder es ist in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, wobei die Nutzungsdau-er auf der gleichen Grundlage wie bei den Sachanlagen festgelegt wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen verringert und bei bestimmten Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Bewertung zum Barwert der zu Bereitstellungsbeginn noch nicht geleisteten Leasing-zahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, sollte sich dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmen lassen, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapital-zinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz anhand der Zinssätze von verschiedenen externen Finanzierungsquellen, an denen er bestimmte Anpassungen vornimmt, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn bei den künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Veränderung bei einem Index oder (Zins-)Satz eine Veränderung eintritt, wenn bei den vom Konzern geschätzten Beträgen, die im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichten sind, eine Änderung eintritt, wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob er eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder wenn eine Änderung der de facto festen Leasingzahlungen stattfindet. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vor-genommen oder erfolgswirksam erfasst, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren, prüft der Konzern, ob:
Der Konzern weist seine Leasingverhältnisse in der Bilanz unter „Sachanlagen“ aus. Der Konzern hat sich dafür entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse über geringwertige Wirt-schaftsgüter und kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausrüstung, nicht zu erfassen. Der Konzern erfasst die mit diesen Lea-singverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. 3.6 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte beruhen, soweit möglich, auf den Kosten der einzelnen Vorräte. Andernfalls beruhen sie auf dem einfachen gewichteten Durchschnittspreis. Wertminderungen aufgrund der eingeschränkten Vermarktbarkeit von Posten werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. 3.7 Wertminderung 3.7.1 Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente Der Konzern bewertet die Wertberichtigungen in der Regel mit einem Betrag, der den nach zwölf Monaten erwarteten Kreditverlusten entspricht (allgemeiner Ansatz), in Bezug auf Folgendes:
Der Konzern erfasst Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit (vereinfachter Ansatz) in Bezug auf Folgendes:
Bei der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem erstmaligen Ansatz wesentlich erhöht hat, und bei der Schätzung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf den historischen Erfahrungen des Konzerns und einer informierten Bonitätsbeurteilung beruhen, die auch zukunfts-gerichtete Informationen enthält. Der Konzern geht davon aus, dass sich das Ausfallrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert wesentlich erhöht hat, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Der Konzern erachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwar-tete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. Die für die nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die innerhalb von zwölf Mo-naten nach dem Abschlussstichtag entstehen können (oder eines kürzeren Zeitraums, wenn die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt). Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste bemessen werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Bemessung der erwarteten Kreditverluste Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Die Kreditverluste werden als Bar-wert aller Zahlungsausfälle gemessen (d. h. als Differenz zwischen den Zahlungen, die dem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich erhalten wird). Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern prüft zu jedem Abschlussstichtag, ob die Bonität von zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten finanziellen Vermögenswerten beeinträchtigt ist. Die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts ist beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:
Darstellung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertberichtigungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Ver-mögenswerte abgezogen. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Dies stützt sich auf historische Erfahrungen mit der Realisierung ähnlicher Vermögenswerte. Bei Firmenkunden beurteilt der Konzern individuell den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung, je nachdem, ob der Konzern nach angemessener Einschätzung davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert realisierbar ist. Der Konzern erwartet keine signifikante Realisierung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können jedoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, um die Verfahren des Konzerns zur Realisierung fälliger Beträge einzuhalten. 3.7.2 Nicht-finanzielle Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns (mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen) werden an jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vor-liegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft und bei auslösenden Ereignissen auf Ad-hoc-Basis. Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Zahlungsmittel- generierender Einheiten (ZGEs) sind. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGEs oder den Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraus- sichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusam-menschlusses ziehen werden. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeit-wert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows auf ihren Bar-wert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern angewendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der ZGE widerspiegelt. Ein Wertminderungsaufwand wird angesetzt, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen bzw. ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst. Er wird so zugeordnet, dass zuerst der Buchwert des der ZGE zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert wird und dann die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der ZGE anteilig vermindert werden. Ein Wertminderungsaufwand in Bezug auf den Firmen- oder Geschäftswert wird nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt werden, als dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Betrag des Buchwerts übersteigt, der für den Vermögenswert bestimmt worden wäre, abzüglich der Abschreibung oder Amortisation, wenn kein Wertminde-rungsaufwand erfasst worden wäre. 3.8 Gezeichnetes Kapital Bei der Ausgabe der Stammaktien werden die angefallenen, direkt zurechenbaren Kosten gemäß IAS 32 eigenkapitalmindernd erfasst. Die gesamten Transaktionskosten werden als zusätzliche Kosten auf Grundlage des Verhältnisses zwischen den neu ausgegebenen Anteilen und der Summe aller Anteile zugewiesen. Lediglich der Ausgabe neuer Anteile zugeordnete Betrag wird eigenkapitalmindernd erfasst. Die Ertragsteuer für die Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion wird gemäß IAS 12 bilanziert. 3.9 Rückstellungen Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Der Konzern bildet Rückstellungen, wenn er auf Grundlage eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Abfluss von Mitteln zur Er-füllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden abgezinst, wenn die Wirkung wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der Abfluss von Mitteln wahrscheinlich innerhalb des nächsten Jahres erfolgen wird, werden als kurzfristig ein-gestuft, alle anderen Rückstellungen als langfristig. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die zu erwartenden zukünftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die gegenwärtigen Marktbewertungen im Hinblick auf den Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Schuld widerspiegelt. Eine Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand erfasst. Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird gebildet, wenn die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, basierend auf den historischen Gewährleistungsdaten sowie der Gewichtung möglicher Ergebnisse nach ihren damit verbundenen Wahr-scheinlichkeiten. 3.10 Finanzinstrumente 3.10.1 Ansatz und erstmalige Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmals bei ihrem Entstehen erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finan-zierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, zuzüglich oder abzüglich der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts bzw. der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind, sofern es sich nicht um einen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Posten handelt. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente wird anfänglich mit dem Transaktionspreis bewertet. 3.10.2 Einstufung und Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte Beim erstmaligen Ansatz wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet; erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis - Schuldinstrument; erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis - Eigenkapitalinstrument; oder erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäfts-modell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte; in diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells umgegliedert. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn beide folgenden Bedingun-gen erfüllt sind und es nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dazu gehören alle derivativen finanziel-len Vermögenswerte. Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern einen finanziellen Vermögenswert, der ansonsten die Voraussetzungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfüllt, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet einstufen, wenn dadurch eine ansonsten entste-hende Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird. Finanzielle Vermögenswerte - Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Diese Vermögenswerte werden bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Diese Vermögenswerte werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen reduziert. Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden erfolgswirksam erfasst. Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden Diese Vermögenswerte werden bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Netto-gewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Finanzielle Verbindlichkeiten - Einstufung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer-tet eingestuft. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft ist, es sich um ein Derivat handelt oder sie beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zinsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlich-keiten werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. 3.10.3 Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Ver-mögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, gekündigt oder abgelaufen sind. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit ebenfalls aus, wenn sich ihre Bedingungen ändern und die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit substanziell verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf Grundlage der geänderten Be-dingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem erhaltenen Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst. 3.10.4 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung eines Teils seiner Zinsrisiken ein. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und getrennt bilanziert, wenn es sich bei dem Basisvertrag nicht um einen finanziellen Vermögenswert handelt und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Derivate werden bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet; Veränderungen dieses Werts werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst. Der Konzern designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente zur Absicherung der Schwankungen von Zahlungsströmen im Zu-sammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Geschäftsvorfällen, die sich aus Zinsänderungen ergeben. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien für die Ab-sicherung. Der Konzern dokumentiert ebenfalls die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Siche-rungsinstrument, einschließlich einer Einschätzung, ob sich die Änderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments gegenseitig ausgleichen werden. Absicherung von Zahlungsströmen Bei Derivaten, die der Absicherung von Zahlungsströmen dienen, wird der wirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der wirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats, der im sonstigen Ergebnis erfasst ist, beschränkt sich auf die kumulierte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des abgesicherten Grundgeschäfts, die auf Barwertbasis ab Beginn der Absicherung ermittelt wird. Der unwirksame Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften kumulierte Betrag wird in derselben Periode oder denselben Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten künftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn das Sicherungsgeschäft die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr erfüllt oder das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften prospektiv eingestellt. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen eingestellt wird, verbleibt der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften kumulierte Betrag im Eigenkapital, bis er in derselben Periode oder denselben Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen sich die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Wenn nicht länger erwartet wird, dass die abgesicherten künftigen Zahlungsströme eintreten, werden die in der Rücklage aus Sicherungs-geschäften kumulierten Beträge unverzüglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 3.11 Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. Hiervon ausgenom-men sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Weitere Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließ-lich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze für die Umsatzrealisation sind in Anhangangabe 18 beschrieben. 3.12 Personalaufwand Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der die zugrunde liegende Arbeitsleistung er-bracht wurde. Der Konzern setzt eine Verbindlichkeit an, wenn aufgrund von vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erbrachten Arbeits-leistungen eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags besteht und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. 3.13 Finanzerträge und Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen Zinsen aus Krediten und Fremdkapitalaufnahmen, Zinsen aus Factoring und Zinsen aus Leasing. Zinsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Abschluss bilanziert. Der Effektivzinssatz ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Lauf-zeit des Finanzinstruments exakt abgezinst werden auf:
Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Brutto-buchwert des Vermögenswerts (wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht gefährdet ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nach dem erstmaligen Ansatz eine beeinträchtigte Bonität aufweisen, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswerts nicht mehr beeinträchtigt, werden die Zinserträge wieder auf Bruttobasis berechnet. 3.14 Ertragsteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Der Konzern hat festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragsteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. 3.14.1 Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Erwartete Auswirkungen ungewisser latenter und laufender Ertragsteuerpositionen werden gemäß IFRIC 23 (Unsicherheiten bei der er-tragsteuerlichen Behandlung) anhand der besten Schätzung bzw. des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Es wird jeweils das Best-Estimate-Verfahren verwendet. Die mit Abstand wichtigste Ursache für Schätzungsunsicherheiten bei unsicheren Steuerpositionen sind Betriebsprüfungen, bei denen die zuständigen Finanzbehörden eine von der Rechtslage von TPG abweichende Auffassung vertreten können. Unsichere Steuerpositionen werden unter der Annahme berücksichtigt, dass die Steuerbehörden alle relevanten Angelegenheiten untersuchen werden und dass sie über alle relevanten Informationen verfügen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. 3.14.2 Latente Steuern Latente Steuern werden hinsichtlich temporärer Differenzen ausgewiesen, die zwischen dem Buchwert von Vermögenswerten und Ver-bindlichkeiten zum Zwecke der Finanzberichterstattung und dem steuerlichen Wertansatz bestehen. Latente Steuern werden nicht bilan-ziert für:
Temporäre Differenzen in Bezug auf ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit für ein bestimmtes Leasingverhältnis werden zum Zwecke der Erfassung latenter Steuern zusammengefasst (das Leasingverhältnis) betrachtet. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, ungenutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der noch nicht genutzte Steueranspruch verwendet werden kann. Künftige zu versteuernde Gewinne werden auf Grundlage der Auflösung entsprechender zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Wenn der Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen nicht ausreicht, um einen latenten Steueranspruch in voller Höhe zu bilanzieren, werden auf Grundlage der Geschäftspläne der einzelnen Tochtergesellschaften des Konzerns künftige zu versteuernde Gewinne berücksichtigt, bereinigt um die Auflösung der bestehenden temporären Differenzen. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und entsprechend vermindert, sofern es nicht mehr als wahrscheinlich gilt, dass die Steuervorteile genutzt werden. Diese Minderungen werden zurückgenommen, wenn die Wahrscheinlichkeit künftiger zu versteuernder Gewinne steigt. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und entsprechend erfasst, sofern es wahrschein-lich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die Steueransprüche verwendet werden können. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der die temporären Differenzen sich auf-lösen werden, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind, und unter Berücksichtigung etwaiger Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ertragsteuern. Die Bewertung latenter Steuern berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seiner Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden nur saldiert, wenn bestimmte Kriterien von IAS 12.74 erfüllt sind. Neue und geänderte IFRS Der IASB hat IFRS 17 „Versicherungsverträge“ veröffentlicht, der für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig verpflichtend anzuwenden ist. Aus der Anwendung des neuen Standards ergeben sich keine Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. Änderungen betreffen geringfügige Anpassungen von IFRS 17, IAS 1, IAS 8 und IAS 12. Letztere beinhalten eine Präzisierung von IAS 12 in Bezug auf „Säule 2-Ertragsteuern“. Die Änderungen sehen eine Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12 vor, nach der ein Unter-nehmen keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Säule 2- Ertragsteuern erfassen und keine Angaben dazu machen muss. Diese Änderungen wurden im Mai 2023 veröffentlicht und waren daher in Vorjahren nicht Bestandteil der Erläuterung neuer bzw. geänderter IFRS. Für weitere Einzelheiten zur Anwendung dieser Änderungen verweisen wir auf Abschnitt 3.5.5 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung. Die Anwendung aller geänderten IFRS ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verpflichtend. Die im Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwendenden geänderten Standards hatten auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Konzerns sowie auf die Angaben im Abschluss keinen wesentlichen Einfluss. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Rechnungslegungsstandards oder geänderten Rechnungslegungsstandards, für die eine vorzeitige Anwendung zulässig ist, angewendet. 3.15 Neue Verlautbarungen zur Rechnungslegung, die erstmalig oder noch nicht angewendet werden Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen der IFRS, die für Geschäftsjahre, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen, an-gewendet werden müssen. Es wird erwartet, dass die geänderten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von TPG haben werden. 4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Beim Erstellen des Konzernabschlusses hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zugrunde gelegt, die sich auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen abweichen. Die Ermessensentscheidungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der Schätzungen werden prospektiv erfasst. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2024, die ein signifikantes Risiko beinhalten, im nächs-ten Geschäftsjahr zu einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu führen, sind in folgen-den Anhangangaben enthalten:
5. Geschäftssegmente 5.1 Segmentstruktur Der Konzern verfügt über vier strategische Bereiche, die seine operativen Segmente darstellen. Diese Bereiche bieten ähnliche Produkte an, werden aber aufgrund unterschiedlicher Marketingstrategien getrennt verwaltet. Im Folgenden wird eine Übersicht über die Segmentstruktur des Konzerns gegeben: Berichtspflichtige Segmente Consumer Goods Freight Goods Industrial Goods Service&Retail Goods Der Vorstand des Konzerns überprüft mindestens vierteljährlich die internen Managementberichte der einzelnen Bereiche und Segmente. Die angeführte Segmentberichtstruktur besteht seit dem Geschäftsjahr 2021. 5.2 Informationen über berichtspflichtige Segmente Nachfolgend sind Informationen zu den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten des Konzerns aufgeführt: scroll
Kennzahlen sowie Mitarbeiter der Holding wurden anteilig den Segmenten zugeordnet. 5.3 Angaben zu Regionen Der Konzern vertreibt seine Produkte weltweit, insbesondere jedoch in Deutschland, Österreich, Schweiz und den Niederlanden. Derzeit werden 78,1% der Umsätze in den Regionen Deutschland, Österreich, Schweiz (Region DACH) und Niederlande erzielt. Aus diesem Grund wird auf eine weitergehende Berichterstattung zu Regionen verzichtet. 5.4 Wichtige Kunden und Lieferanten The Platform Group verfügt über keine Kunden, auf die mindestens 3 % des Gesamtumsatzes entfällt. The Platform Group verfügt über keine Lieferanten, auf die mehr als 3% des Gesamtliefervolumens (Materialeinsatz) entfällt. ERLÄUTERUNG ZUR KONZERNBILANZ 6. Sachanlagen und Leasingverhältnisse Die Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte) gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
TPG und die mit ihr verbundenen Beteiligungen weisen zahlreiche Mietverträge auf, welche i.d.R. mehrjährige Laufzeiten beinhalten. Die Mietdauer beträgt i.d.R. zwischen zwei und zehn Jahren. Einige Mietverträge für Immobilien enthalten eine Verlängerungsoption, die vom Konzern bis zu fünf Jahre vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden kann. Der Konzern versucht mit Blick auf die operative Flexibilität, wo immer möglich, Verlängerungsoptionen in neue Mietverträge aufzunehmen. Die bestehenden Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern prüft zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. TPG prüft erneut, ob es hinreichend sicher ist, dass die Optionen ausgeübt werden, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände in ihrem Einflussbereich eintritt. Darüber hinaus mietet der Konzern Lagerkapazitäten mit Vertragslaufzeiten von bis zu fünf Jahren oder unbefristeten Verträgen mit der Option auf fristgerechte Kündigung. Informationen über Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind nachstehend aufgeführt. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zinst TPG die Leasingzahlungen mit einem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines für jeden Vertrag individuellen Credit-Spreads ab. Für die Berechnung der risikofreien Zinssätze wird bei jedem Leasingverhältnis der Kassakurs für eine europäische AAA-Anleihe herangezogen. Die gewählte Laufzeit für den Kassakurs entspricht der Hälfte der Laufzeit des Leasingvertrags. Der Grund hierfür ist, dass die AAA-Anleihen Festdarlehen mit voller Amortisation sind und die Mietzahlungen monatlich erfolgen. Die Verwendung der halben Laufzeit anstelle der gesamten Laufzeit des Leasingverhältnisses dient somit als Fälligkeitsanpassung. Zur Ermittlung der Ausfallrisikoprämie wurden zunächst die Credit-Spreads der einzelnen Kredite von TPG bestimmt. Zur Berechnung der Credit-Spreads wurden zunächst die Kassakurse (risikofreie Zinssätze) zum Ausgabedatum der Kredite ermittelt. Die gewählte Laufzeit für den Kassakurs entspricht der Hälfte der Laufzeit des Kreditvertrags. Anschließend wurde der Kassakurs vom Sollzins des Kreditvertrags abgezogen, um die jeweiligen Credit-Spreads zu erhalten. Anschließend wurden die Spreads auf der Grundlage des jeweiligen Kreditvolumens gewichtet. Schließlich wurde der Abzinsungssatz für jede Leasingverbindlichkeit als individueller risikofreier Zinssatz zuzüglich des Credit-Spreads bestimmt. In der folgenden Tabelle sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für Leasingverhältnisse dargestellt: scroll
7. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-oder Firmenwert Die immateriellen Vermögenswerte gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
Die im Anlagespiegel ausgewiesenen Abschreibungen des Geschäftsjahres beinhalten auch Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände i.H.v. 1,56 Mio. Euro, die im Laufe des Geschäftsjahres abgegangen sind oder zum Bilanzstichtag des Vorjahres in die zur Veräußerung gehaltenen, nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umgegliedert wurden. Der Konzern überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf für langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte, z.B. immaterielle Vermögens-werte, vorliegt. Die Überprüfung, ob ein Wertminderungsbedarf für einen Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt, wird, sofern keine ander-weitigen Anhaltspunkte vorliegen, regelmäßig zum Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt. The Platform Group verfügt über zahlreiche Beteiligungen im In- und Ausland. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung wurden die Geschäftspläne, IST-Ergebnisse der Beteiligungen sowie die Prognosen der einzelnen Gesellschaften entsprechend überprüft. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird dabei auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Dem Test liegen Cashflow-Prognosen mit spezifischen Schätzungen für eine Detaillierungsphase von drei Jahren, einer Grobplanungsphase von drei Jahren, einem normalisierten Jahr und eine anschließende ewige Wachstumsrate zugrunde. Die Detaillierungsphase spiegeln die aktuelle Entwicklung sowie Schätzungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklungen wider. Die Grobplanungsphase unterstellt ein abschmelzendes Wachstum und für die Berechnung der ewigen Rente wurde ein eingeschwungener Zustand angenommen. Der Konzern weist einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. 47.484 TEUR (2023: 43.768 TEUR) aus. Dieser wurde auf 25 zahlungsmittelgenerierenden Einheiten allokiert (Hinweis: Teilkonzerne innerhalb der TPG werden zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zusammengefasst, sofern diese als einheitliche Gesellschaft mit identischer Geschäftstätigkeit sowie interner Konsolidierung geführt werden). Bzgl. der getroffenen Annahmen wurden entsprechende Einschätzungen und Prämissen im Rahmen der Impairment Tests angesetzt: Der durchschnittliche Diskontierungssatz (WACC) lag bei 9,3% (2023: 9,8%), der durchschnittliche Basiszinssatz bei 2,5% (2023: 2,5%), das durchschnittliche Wachstum der ewigen Rente bei 1,0% (2023: 1,0%). Im Rahmen der Wertminderungsprüfung / Impairment Tests gab es keine Anhaltspunkte, welche eine oder mehrere Wertminderungen begründen würde. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Konsolidierungskreis Die Vermögenswerte durch Beteiligungen nach der Equity Methode einbezogenen Unternehmen gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
TPG wies per 31.12.2024 zwei Unternehmensbeteiligungen als Minderheitsbeteiligung aus, im Geschäftsjahr 2023 bestanden ebenfalls zwei Minderheitsbeteiligungen. Der Konsolidierungskreis hat sich dabei im Konzern im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (Bezugsjahr 2023: The Platform Group GmbH & Co. KG): scroll
Nachfolgend ist die Beteiligungsübersicht der im Konzern konsolidierten Beteiligungen sowie die Unternehmen nach der equity Metho-de per 31.12.2024 dargestellt: scroll
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Konsolidiert in der Gindumac GmbH 8. Vorräte Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Posten: scroll
Im Jahr 2024 wurden aufwandswirksame Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von 82,3 TEUR vorgenommen (2023: 3 TEUR). Innerhalb der Rohstoffe und Verbrauchsgüter i.H.v. 3.021,84 TEUR (2023: 2.449,34 TEUR) sind insbesondere halbfertige Erzeugnisse enthalten, welche in drei Beteiligungen des Konzerns entsprechend ausgewiesen werden. Innerhalb der Fertigerzeugnisse (2024: 70.287,42 TEUR, 2023: 89.863,87 TEUR) waren Bestände von 9 Gesellschaften zum Stichtag 31.12.2024 enthalten. Darunter unter anderem Warenbestände der fashionette GmbH 9. Rückgaberecht Die Rückgaberechte betragen zum 31. Dezember 2024 6.947 TEUR (31.12.2023: 3.011 TEUR). Die korrespondierenden Rückerstattungs-verbindlichkeiten sind innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Der Konzern nimmt bei zwei seiner Beteiligungen an einem Factoring-Programm teil, in dessen Rahmen er vorzeitig für seine Rechnungen bezahlt wird und gleichzeitig seine Forderungen gegenüber Kunden abtritt. Der Umfang der Factoring-Forderungen betrug zum Stichtag 31.12.2024 231 TEUR (31.12.2023: 194 TEUR). Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich eine Bank zur Zahlung ausstehender Rechnungsbeträge qualifizierender Kunden, die dem Konzern geschuldet werden, und wird vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt. Der Konzern bucht die ursprünglich ausstehenden Forderungen gegenüber seinen Kunden gemäß IFRS 9 aus. Die Zahlungen der Bank sind in den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit einzubeziehen, da sie weiterhin Teil des normalen Geschäfts-zyklus des Konzerns und grundsätzlich operativer Natur sind, d. h. Zahlungen für den Verkauf von Waren. 11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Bankguthaben. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Beträ-ge der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgeführt: scroll
12. Eigenkapital Die Veränderungen der verschiedenen Komponenten des Eigenkapitals vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung von TPG dargestellt. 12.1 Gezeichnetes Kapital Im Jahr 2024 wurde das Aktienkapital um insgesamt 2.561.948 erhöht - durch die Ausgabe neuer Anteile im Rahmen von Akquisitionen in neue Beteiligungen bzw. im Rahmen von Vergütungsregelungen mit den Verkäufern übernommener Beteiligungen. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 scroll
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2024 scroll
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12.2 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage umfasst Zuzahlungen der Anteilseigner, die nicht dem gezeichneten Kapital zuzurechnen sind. Sie resultiert im We-sentlichen aus der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten über dem Nennbetrag sowie aus Einlagen ohne Gegenleistung. Im Geschäfts-jahr wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt. 12.3 Sonstige Rücklagen Die sonstigen Rücklagen beinhalten im Wesentlichen kumulierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten zum beizule-genden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Im Vorjahr wurde im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung eines Unternehmenszusammenschlusses in Form einer Reverse Acquisition ein negativer Unterschiedsbetrag gemäß IFRS 3 im Eigenkapital erfasst, der als sonstige Rücklage ausgewiesen wird. 12.4 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten thesaurierte Ergebnisse aus Vorperioden, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden. Im laufenden Ge-schäftsjahr erfolgte eine Zuführung aus dem auf die Anteilseigner entfallenden Konzernergebnis. Darüber hinaus ergaben sich keine weiteren Veränderungen. 12.5 Minderheitenanteile Die Minderheitenanteile beziehen sich auf Eigenkapitalanteile nicht beherrschender Gesellschafter an vollkonsolidierten Tochterunter-nehmen. Veränderungen resultierten im Wesentlichen aus der anteiligen Ergebniszurechnung sowie gegebenenfalls aus Kapitalmaßnah-men auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaften. 13. Kapitalmanagement Der Konzern verfolgt die Strategie, durch eine solide Kapitalbasis das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und Marktteilnehmern zu wahren und eine nachhaltige künftige Geschäftsentwicklung sicherzustellen. Im Rahmen des Kapitalmanagements strebt der Konzern neben der Sicherstellung der Unternehmensfortführung die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes an. Der Konzern konnte im Berichtsjahr und der Folgezeit jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Der Konzern verfügt über hinreichende Kreditlinien, um seine laufenden Verpflichtungen zu erfüllen und aktiv Investitionen sowie Ankäufe vorzunehmen. Im Rahmen von Akquisitionstätigkeiten des Konzerns werden vereinzelt Finanzierungen bzw. Langzeitdarlehen umgesetzt, um so einen Teil der Kaufpreise der Unternehmensakquisition zu finanzieren. Darüber hinaus hat der Konzern seit Beginn des Jahres 2024 Teile von Kaufpreiszahlungen durch neue Aktien bzw. Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals umgesetzt. Darüber hinaus strebt der Vorstand eine zielführende Kapitalallokation an. Hier werden die zwei wesentlichen Kenngrößen Return On Equity (ROE) sowie Return On Capital Employed (ROCE) verwendet. Der ROE wird dabei definiert als Verhältnis von Konzerngewinn (bereinigt um Verluste aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, Ertrag-steuern sowie Gewinnanteile von Minderheiten) zum Eigenkapital des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2024 konnte ein ROE von 26,4% realisiert werden (Vorjahr: 39,2%). Der ROCE wird definiert als Verhältnis des EBIT aus fortzuführenden Aktivitäten zum Capital Employed (Eigenkapital des Konzerns zzgl. verzinsliches Fremdkapital abzgl. Zahlungsmittel und Wertpapiere). Es wird somit die aktivische Ermittlung des ROCE vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 konnte ein ROCE von 19,8% realisiert werden (Vorjahr: 25,9%). scroll
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14. Kredite und Fremdkapitalaufnahmen Die Kredite und Fremdkapitalaufnahmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der deutliche Anstieg der Verbindlichkeiten durch Bankdarlehen ist durch zwei Effekte hervorgerufen: Zum einen der Konsolidierungs-effekt durch die erworbenen und konsolidierten Gesellschaften im Geschäftsjahr 2024. Zum anderen ist im Geschäftsjahr 2024 per Juli 2024 eine Unternehmensanleihe (Nordic Bond) im Volumen von 30 Mio. Euro umgesetzt worden, per Dezember wurde der Betrag auf 50 Mio. Euro erweitert - der Gesamtrahmen der Anleihe beträgt gem. Prospekt 70 Mio. Euro. Der Vorstand der TPG nimmt ein aktives Management des Fremdkapitals vor, dies innerhalb der definierten Rahmenvorgaben. Der Vorstand hat die mittelfristige Zielsetzung, ab dem Jahr 2025 eine Nettoverschuldungsverhältnis von 2,3 aufzuweisen. Das Nettoverschuldungsverhältnis wird dabei definiert als die Höhe der Bankverbindlichkeiten abzgl. liquider Mittel, dies in Relation zum bereinigten EBITDA. Im Jahr 2024 betrug diese Kennziffer 2,6 und lag damit im vollständig im geplanten Zielkorridor für das Geschäftsjahr 2024. 15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 36.308,22 TEUR (2023: 41.054,57 TEUR) ist primär durch ein aktives Zahlungsmanagement im vierten Quartal 2024 zu erklären. scroll
Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten ist auf den Verkauf der Fahrzeuge der ehem. Cluno GmbH sowie den damit verbundenen Verbindlichkeiten aus Leasing- und Kaufvertragsverpflichtungen zurückzuführen. 16. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Rückstellungs-höhe wird unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bestmöglich geschätzt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
17. Finanzinstrumente, Risikomanagement, sonst. Vermögenswerte 17.1 Finanzinstrumente Die beizulegenden Zeitwerte werden auf der Grundlage stochastischer Modelle unter Berücksichtigung der abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen zum Bewertungsstichtag berechnet. Der Konzern verzichtet gemäß IFRS 7.29 auf die Angabe beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten, wenn die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte oder Ver-bindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps auf Grundlage von Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie wird als Barwert der geschätzten künf-tigen Cashflows berechnet. Die Schätzungen der künftigen variabel verzinsten Cashflows beruhen auf veröffentlichten Swap- Sätzen, Terminkursen und Interbanken-Kreditzinsen. Die geschätzten Cashflows werden anhand einer Zinskurve aus vergleichbaren Quellen abgezinst, die den entsprechenden Referenzindex für Interbankensätze widerspiegelt, der von den Marktteilnehmern bei der Bepreisung von Zinsswaps verwendet wird. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts unterliegt einer Anpassung des Ausfallrisikos, die das Ausfallrisiko des Konzerns und der Gegenpartei widerspiegelt; diese wird auf Grundlage von Credit-Spreads berechnet, die von den aktuellen Preisen für Credit Default Swaps oder Anleihen abgeleitet werden. Sind Umgliederungen in andere Stufen der Bewertungshierarchie erforderlich, so werden sie am Ende des Geschäftsjahres vorgenom-men, in dem das die Umgliederung erfordernde Ereignis eintritt. In keiner Periode fand eine Umgliederung statt. 17.2 Finanzrisikomanagement Der Vorstand der TPG trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Aufsicht der Grundsätze des Risikomanagements von TPG. Der Vorstand ist auch für die Ausarbeitung und Überwachung der Managementrichtlinien verantwortlich. Die Risikomanagementrichtlinien von TPG wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Durch Schulungen und die Festlegung von Managementstandards und -verfahren wird ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen. Der Konzern hat sein internes Risikomanagement und seine internen Kontroll-verfahren an die Anforderungen einer Aktiengesellschaft angepasst. Dies beinhaltet eine detaillierte Dokumentation der Prozesse, der durchgeführten Kontrollen und der damit verbundenen Prüfungen des Managements. Bei Bedarf werden die Prozesse angepasst und zusätzliche Kontrollen eingeführt. Die wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten von TPG umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankkredite und Fremdkapitalaufnahmen sowie Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser Finanzverbindlichkeiten besteht in der Finanzierung der Geschäftstätigkeit von TPG und in der Bereitstellung von Garantien zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit. Der Konzern verfügt darüber hinaus über sonstige Verbindlichkeiten und Zahlungsmit-tel, die in direktem Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeiten stehen. TPG ist hauptsächlich einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt sowie einem niedrigen Ausfall- und Marktrisiko. 17.2.1 Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das maximale Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten des Konzerns. Der Kon-zern überwacht ihre Risiken regelmäßig. Der Konzern ordnet jeder Kategorie ein Ausfallrisiko zu. Dies geschieht auf Grundlage von Daten, die für die Vorhersage des Verlustrisikos als geeignet erachtet werden. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Forderungen gegenüber Factoring-unternehmen, Kautionen, geleistete Anzahlungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern. Das Ausfallrisiko dieser Vermö-genswerte wird als sehr gering angesehen. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte identifiziert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Bankguthaben. Die entsprechende Bonität wird regelmäßig über-wacht. Aufgrund der sehr guten Bonität der Banken haben die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein sehr geringes Ausfall-risiko. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen identifiziert. Der Konzern wendet auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den so genannten „vereinfachten Ansatz“ an und erfasst die er-warteten Kreditverluste bereits bei Zugang über die gesamte Restlaufzeit. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes ermittelt der Konzern die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Kategorien. Dabei werden die historischen Ausfallquoten auf Basis historischer Ausfälle der letzten drei Geschäftsjahre sowie unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer In-dikatoren ermittelt. Der Konzern unterscheidet nicht zwischen Forderungen gegen Unternehmen und Forderungen gegen Einzelkunden. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes wird eine Wertberichtigung auf Einzelbasis vorgenommen, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken. Diese Ereignisse sind unter anderem Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Konzessionen des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nach vernünftigem Ermessen nicht mehr zu erwarten ist. Die erfolgswirksam erfassten erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Jahr 2024 131,22 TEUR (2023: 67,43 TEUR). 17.2.2 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass TPG möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns ist es, den Bestand an Zahlungsmitteln auf einem Niveau zu halten, das über den erwarteten Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten liegt. TPG hat ein tägliches Cash-Reporting sowie rollierende Cash-Forecasts, um einen Überblick über die kurzfristige Liquidität im Vergleich zu den geplanten Mittelabflüssen sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält der Konzern Kreditlinien, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe ausgleichen zu können. 17.2.3 Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Erträge von TPG oder der Wert seines Bestands an Finanzinstrumenten durch Verände-rungen der Marktpreise, wie z. B. Wechselkurse oder Zinssätze, nachteilig beeinflusst werden. Die vom Marktrisiko betroffenen Finanz-instrumente umfassen im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 17.2.4 Zinsrisiko Das Risiko spiegelt das Risiko wider, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf-grund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. TPG verfügte im Geschäftsjahr 2024 über Kredite und Fremdkapitalaufnahmen in der Bilanz, die Zinssätze mit variablen Parametern aufweisen. TPG unterliegt Zinsrisiken, die sich aus dem Eingehen variabel verzinslicher Verbindlichkeiten ergeben. Zur Reduzierung der Volatilität der Zinszahlungen sieht die Risikomanagement-Strategie der TPG den Abschluss von Zinsbindungen im Zeitraum von 12 bis 72 Monaten vor. 17.2.5 Währungsrisiko TPG ist bei Geschäftsvorfällen insoweit einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, als dass die Währungen, auf die die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lauten, und die jeweilige funktionale Währung von TPG nicht übereinstimmen. Die funktionale Währung von TPG ist der Euro. Die Umsatzerlöse lauten teilweise auf CHF, GBP, SEK und USD, während der größte Teil der Umsatzerlöse nach wie vor in Euro erzielt wird. Auch die Beschaffung erfolgt zum Teil in ähnlichen Währungen. Der Währungsrisiko kann bei TPG als gering eingeschätzt werden. 17.2.6 Sonstige Marktrisiken TPG ist keinen sonstigen wesentlichen Marktrisiken ausgesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 18. Umsatzerlöse In den folgenden Tabellen sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufgeschlüsselt nach Segmenten dargestellt. scroll
Leistungsverpflichtungen und Methoden für die Erfassung der Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. TPG erfasst Umsatz-erlöse, wenn sie die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Etwaige Rückgabeoptionen werden in entsprechenden Fällen und bei Wesentlichkeit berücksichtigt. Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden (B2B- sowie B2C-Kunden), einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundene Metho-dik für die Umsatzrealisierung. scroll
In den Segmenten Consumer Goods und Service/Retail Goods sind Umsätze aus Software-as-a-Service-Leistungen im Umfang von 25.928,28 TEUR enthalten. Zusätzlich werden in geringem Umfang Marketingdienstleistungen mit B2B-Kunden sowie Dienstleistungstätigkeiten für B2B-Kunden erbracht. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist. 19. Materialaufwand scroll
Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der Materialaufwand auf 355.704,56 TEUR (2022: 318.452,45 TEUR). Der Anstieg ergibt sich aus dem ganzjährig enthaltenen Materialaufwand durch die Konsolidierung der erworbenen Gesellschaften sowie aus dem insgesamt ge-stiegenen Geschäftsvolumen im Gesamtjahr. 20. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen Die Gesellschaft TPG hat keine anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen für Mitarbeiter oder Führungskräfte implementiert. Der Vorstand der Gesellschaft hat keine Aktienoptionsprogramme erhalten und keine solchen genutzt. 21. Personal-, Marketing- und Distributionsaufwand Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigt TPG im Durchschnitt 1.042 Mitarbeiter (2022: 688), wie im Vorjahr handelt es sich ausschließlich um Angestellte. Die Personalaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
Die Marketingaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
Die Distributionsaufwendungen setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
22. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: scroll
Die Erträge aus Kaufpreisermittlungen (gem. o.g. Tabelle, Position 5) gliedern sich wie folgt: scroll
23. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich aus den folgenden Posten zusammen: scroll
Der Anstieg der Sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich hauptsächlich aus dem im Jahr 2024 konsolidierten Betei-ligungen der TPG, im Mittelpunkt stehen hier die (nicht aktivierten) IT-, Software- und Verwaltungskosten i.H.v. 14.042,32 TEUR (Vorjahr: 7.328,81 TEUR). Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen inkl. Earn-out Folgebewertungen auf 20.501,97 TEUR (Vorjahr: 3.837,11 TEUR) ergibt sich primär durch Konsolidierungseffekte der neu erworbenen Tochtergesellschaften OEGE Gruppe, 0815 Handels GmbH sowie Chronext GmbH und Earn-out Folgebewertungen (vgl. Ziffer 30). 24. Finanzerträge und Finanzaufwendungen Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Alle Finanzerträge und -aufwendungen ergeben sich aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der deutliche Anstieg der Zinsaufwendungen ist zum einen aus der erhöhten Zinslast aus Bankdarlehen (2024: 6.291,02 TEUR, 2023: 2.987,42 TEUR), zum anderen aus dem Anstieg der Zinsaufwendungen durch Leasing (2024: 981,22 TEUR, 2023: 204,64 TEUR). Beide Veränderungen waren durch folgende Entwicklungen geprägt: (1) Die Akquisitions-tätigkeit der TPG ging mit einer (Teil-) Finanzierung einher. (2) Anstieg der Mietflächen sowie Leasinggegenstände der TPG. 25. Ertragsteuern Im Jahr 2024 betrug der geltende Ertragssteuersatz im Sitzland der Muttergesellschaft 31,225 % (2023: 31,225 %). Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Steuererstattungsansprüche auf 104,02 TEUR (31.12.2023: 374 TEUR) und resultieren im Wesentlichen aus Erstattungsansprüche aus Verlustrückträgen. Die Ertragsteuern beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 804 TEUR (Vorjahr: Steuererstattung i.H.v. 363 TEUR). Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Steuerschulden auf 2.402 TEUR (31.12.2023: 2.110 TEUR). Die latenten Steuerschulden beliefen sich auf 9.524 TEUR (2023: 11.915 TEUR) und sind aufgrund der Erträge aus Kaufpreisbewertungen von übernommenen Unternehmen (PPA-Effekt) resultierend. Die latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen beliefen sich auf 5.208 TEUR (2023: 2.626 TEUR). Sämtliche latenten Steueransprüche wurden erfasst. IFRIC 23 muss angewendet werden bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, der noch nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. In diesem Zusammenhang ist der Konzern davon ausgegangen, dass eine Steu-erbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist, und dass sie für deren Prüfung über alle einschlägigen Informa-tionen verfügt. Darüber hinaus hat der Konzern beurteilt, ob es wahrscheinlich ist, dass die entsprechende Steuerbehörde jede steuerliche Behandlung oder Gruppe von steuerlichen Behandlungen akzeptiert, die sie in ihren Einkommenssteuererklärungen verwendet hat bzw. zu verwenden beabsichtigt. Infolgedessen erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 26. Ergebnis je Aktie Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie erfolgte auf Grundlage des den Stammaktionären zurechenbaren Gewinns und der Anzahl der durchschnittlich sich im Umlauf befindlichen Stammaktien (2024: 19.463.425 Stammaktien, 31.12.2023: 17.273.852) eines jeden Ge-schäftsjahres: scroll
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27. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte / nicht fortgeführte Aktivitäten Zum Stichtag 31.12.2023 in der Bilanz (a) zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (2023: 4.603 TEUR) sowie (b) Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten (2023: 540 TEUR) wurden im Geschäftsjahr 2024 veräußert. 28. Nahestehende Unternehmen und Personen 28.1 Mutterunternehmen und oberstes beherrschendes Unternehmen TPG hat kein oberstes beherrschendes Unternehmen. TPG wird derzeit nicht als Tochtergesellschaft in anderen Konzernabschlüssen einbezogen. Mit einem Anteil von ca. 69,8% per 31.12.2024 ist die Benner Holding GmbH, Wiesbaden, Hauptaktionärin der TPG. 28.2 Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus Herr Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender, bestellt seit dem 01. März 2023, und Frau Laura Vogelsang, bestellt seit dem 16. Mai 2023 (Beendigung per 04.04.2025). Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasste Folgendes: scroll
Die Vergütung der Mitglieder des Managements besteht aus einem Basisgehalt (12 Monatsgehälter) sowie einer variablen Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung der definierten Ziele im Geschäftsjahr. Beide Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus Aktienbestände an der Gesellschaft, es besteht kein Aktienoptionsprogramm. Im Geschäftsjahr 2024 wurden durch beide Vorstandsmitglieder Aktien an der Gesellschaft erworben (Veröffentlichung als Director Dealings-Meldung). Aufsichtsrat Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Satzung der The Platform Group AG geregelt. scroll
Im Jahr 2024 wurde eine Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats iHv. 261,3 TEUR gezahlt (2023: 170 TEUR). Der Beirat der The Platform Group GmbH & Co. KG hat im Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung von 59,2 TEUR und im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung von 58,0 TEUR erhalten. Neben den festen Bezügen erstattet die TPG den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre im Rahmen der Ausübung ihrer Pflichten entstandenen angemessenen Auslagen/Spesen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen entfallene Umsatzsteuer. Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in die D&O-Haftpflichtversicherung für Vorstandsmitglieder einbezogen, die eine Absiche-rung gegen finanzielle Schäden bietet. Die Prämien für diese Versicherungspolice werden vom Unternehmen gezahlt. Gemäß der Satzung (§ 11 Abs. 1) setzt sich der Aufsichtsrat aus bis zu fünf Mitgliedern zusammen. Er unterliegt keiner Mitbestimmung durch Arbeitnehmer. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt. Weitere Einzelheiten zu den Aufsichtsratsmitgliedern werden im Folgenden aufgeführt. Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Während des Geschäftsjahres 2024 setzte sich der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Aufsichtsratsmitglieder der TPG sind darüber hinaus in Aufsichtsräten sowie Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften vertreten: Stefan Schütze:
Rolf Sigmund:
Jens Wasel:
Sonstige Geschäftsvorfälle mit nahen stehenden Unternehmen und Personen In den in diesem Abschluss dargestellten Geschäftsjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüssel-positionen oder anderen nahen stehenden Unternehmen und Personen statt. Bei der Tochtergesellschaft The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, besteht eine Darlehens- und Liquiditätsvereinbarung seitens der Benner Kleiderman Grundbesitz GmbH & Co. KG, Wiesbaden, zugunsten der The Platform Group GmbH & Co. KG. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen (Zinssatz: 5,3%, Vorjahr: 4,5%). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Benner ist geschäftsführender Gesellschafter der Benner Kleiderman Grundbesitz GmbH & Co. KG und an dieser mit einem Anteil von 10% beteiligt, so dass dies als nahestehende Person bzw. Unternehmen auszuweisen ist. Die Gesellschaft hat einen Mietvertrag für ein Ladengeschäft in Hofheim am Taunus (Kurhausstr. 1, 65719 Hofheim am Taunus). Vermieter der Ladengeschäfte ist die Benner Grundbesitz GbR, Hofheim am Taunus. Die Vermietung erfolgt zu marktüblichen Konditionen (Kurhaus-str. 1 Hofheim: 2.650 EUR mtl. Miete). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Benner, ist geschäftsführender Gesellschafter der Benner Grundbesitz GbR und an dieser mit einem Anteil von 50% beteiligt, so dass dies als nahestehende Person bzw. Unternehmen auszuweisen ist. 29. Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2024 bestanden fünf separate Bürgschaften mit Finanzinstituten. Zur Absicherung des Zahlungsanspruchs von Dienstleistern (Bereich Logistik) gegenüber dem Konzern sowie zur Absicherung von Zah-Iungsansprüchen einzelner Lieferanten für erbrachte vertragliche Leistungen ging TPG Bürgschaften in Höhe von 1.742 TEUR ein (2023: 1.241 TEUR). Zur Absicherung sämtlicher Ansprüche aus Mietverhältnissen ging der Konzern gegenüber Vermietern selbstschuldnerische Bürgschaften in Höhe von 308 TEUR (2023: 152 TEUR) ein. 30. Unternehmenserwerbe Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 und in den Vorjahren verschiedene Akquisitionen getätigt. Im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Mehrheitsbeteiligungen im Geschäftsjahr wurden in mehreren Fällen bedingte Kaufpreisbestandteile vereinbart, die an die zukünftige finanzielle Performance der erworbenen Unternehmen geknüpft sind (Earn-Outs). Die Erfüllung dieser variablen Gegenleistungen erfolgt teils in bar, teils durch die Übertragung eigener Aktien. Die Verpflichtungen aus Earn-Out-Vereinbarungen wurden zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 3 zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie eines angemessenen Abzinsungssatzes in Übereinstimmung mit IFRS 13. Zum Erwerbszeitpunkt der jeweiligen Beteiligungserwerbe belief sich der Fair Value der aktienbasierten Gegenleistungen auf TEUR 5.341, der Fair Value der in bar zu erfüllenden Komponenten auf TEUR 4.397 - die Laufzeit der Earn-Out-Vereinbarungen beträgt zwischen ein und fünf Jahren. Im Rahmen der Folgebewertung werden die Verpflichtungen aus Earn-Outs bis zur endgültigen Abwicklung auf den jeweiligen Fair Value zum Stichtag angepasst. Änderungen des Fair Value werden erfolgswirksam erfasst, sofern es sich nicht um Eigenkapitalkomponenten handelt. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der betroffenen Beteiligungen sowie der entsprechenden Bewertung für die Verkäufer wurden folgende Earn-Out Folgebewertungen im Geschäftsjahr 2024 vorgenommen und erfolgswirksam berücksichtigt: scroll
31. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesamthonorare für die vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 beliefen sich auf: scroll
32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Wirkung zum Februar 2025 hat die TPG 100% der Anteile an der Gesellschaft LyraPet GmbH, Albstadt, erworben. Die Gesellschaft wird im Segment Consumer Goods geführt. Es ist beabsichtigt, dem langjährigen Geschäftsführer der Gesellschaft 20% der Anteile zu übertragen. Mit Wirkung zum März 2025 hat die TPG 100% der Anteile an der Gesellschaft Herbertz GmbH, Solingen, erworben. Die Gesellschaft wird im Segment Consumer Goods geführt. Mit Wirkung zum April 2025 hat die TPG 50,1% der Anteile an der Fintus GmbH, Frankfurt am Main, erworben. Die Gesellschaft wird im Segment Service & Retail Goods geführt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 04. April 2025 Herrn Marcus Vitt zum Mitglied des Vorstandes berufen, Frau Laura Vogelsang ist zum 04. April 2025 aus dem Vorstand ausgeschieden. Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf das Nettovermögen, die Finanz-lage und die Betriebsergebnisse von TPG eingetreten. 33. Genehmigung des Abschlusses Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der TPG werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Vorstand hat den Kon-zernabschluss und den Konzernlagebericht zur Veröffentlichung genehmigt.
Düsseldorf, 06.04.2025 Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender Marcus Vitt, Vorstand WEITERE INFORMATIONEN Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzern so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Ent-wicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 06.04.2025 Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender Marcus Vitt, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der The Platform Group AG, Düsseldorf und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 und der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkaptalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der The Platform Group AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlagen für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernab-schluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben: Vorworte des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die freiwillig ergänzenden Angaben des Konzernabschlusses und Konzern-lageberichts um ausgewählte pro-Forma Zahlen, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht den dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dem-entsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent-spricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deut-schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermög-lichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernab-schlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal-schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-abschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-gesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wiesbaden, den 09. April 2025 Ottmar Russler, Wirtschaftsprüfer Dieser Lagebericht umfasst den Konzernlagebericht der The Platform Group AG (nachfolgend: „TPG“, „Gesellschaft“, „Konzern“, „Grup-pe“) zum 31. Dezember 2024. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf sowie die Lage und die voraussichtliche Entwicklung der The Platform Group AG. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich alle Darstellungen im Geschäftsbericht auf konsolidierte IFRS-Zahlen. Auf die konsolidierten Gesellschaften der The Platform Group AG wird im Anhang verwiesen. ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 Das Jahr 2024 war für die The Platform Group AG das bisher erfolgreichste Jahr der Firmenhistorie: TPG schloss das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 bei einem Bruttowarenvolumen (GMV, fortgeführte Aktivitäten) von 903 Mio. Euro (Vorjahr: 693 Mio. Euro) und einem Umsatz (fortgeführte Aktivitäten) von 524,6 EUR (Vorjahr: 432,2 Mio. Euro) im Rahmen der Prognose bzw. darüber ab. Grundlage für das Wachstum bildete zum einen das Wachstum der angebundenen Partner auf 13.521 per 31.12.2024 (31.12.2023: 5.520), zum an-deren der erfolgreiche Ausbau der Plattform- und Softwarelösungen auf 25 Branchen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden neun Akquisitionen vorgenommen. Mit dem gestiegenen Geschäftsvolumen hat sich die Anzahl der aktiven Kunden auf über 5,1 Mio. (Vorjahr: 4,0 Mio.) erhöht, dies bei einer Bestellzahl von 7,1 Mio. (Vorjahr: 6,2 Mio.). Im Jahr 2024 wurde ein umfangreiches Kosten- und Effizienzprogramms umgesetzt, in dessen Folge die Profitabilität weiter ausgebaut werden konnte: So stieg das berichtete EBITDA auf 55,6 Mio. Euro (Vorjahr: 46,7 Mio. Euro), das bereinigte EBITDA (fortgeführte Aktivi-täten) auf 33,2 EUR (Vorjahr: 26,5 Mio. Euro), was einer Steigerung von 25,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Konzernergeb-nis erreichte 32,7 Mio. Euro (Vorjahr: 26,9 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis pro Aktie von 1,6 Euro pro Aktie (Vorjahr: 1,48 Euro pro Aktie), was eine Steigerung von 8,1% darstellt. TPG konnte damit die im Geschäftsjahr 2024 kommunizierten Prognosen übertreffen. Finanzielle Leistungsindikatoren Nachfolgende Übersicht ermöglicht einen Überblick über die finanziellen Leistungsindikatoren: scroll
PROGNOSEBERICHT Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 Angesichts des erfolgreichen Geschäftsjahres 2024, der positiven Entwicklung in allen vier Konzernsegmenten, einer weiterhin steigen-den Partnerzahl (Stand April 2025: 14.170) sowie einem sehr positiven Jahresauftakt im ersten Quartal 2025 erwartet der Vorstand der The Platform Group AG eine Fortsetzung des Wachstumskurses und eine weitere Steigerung der Ertragslage. Im Einzelnen wird folgende Prognose (Stand: Januar 2025) bekannt gegeben:
Mittelfristige Geschäftsplanung Der Vorstand der TPG hat im Jahr 2025 eine Mittelfristplanung kommuniziert und im Rahmen des Kapitalmarkttages im Januar 2025 erläutert. Im Rahmen der Präsentation der vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 wurden am 31. Januar 2025 die Ziele im Rahmen der Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2026 konkretisiert, insbesondere hinsichtlich der folgenden vier Säulen des Konzerns: (1) GMV: TPG hat eine klare Ausrichtung auf profitables Wachstum und dies überwiegend in Nischenbereichen des eCommerce. Das Wachstum basiert dabei zum einen auf organischem Zuwachs an Kunden im B2B- und B2C-Bereich, zum anderen auf selektiven Über-nahmen von attraktiven, profitablen Unternehmen im Onlinebereich. Pro Jahr werden fünf bis acht Unternehmen akquiriert und anschlie-ßend konsequent integriert. Durch das Plattformmodell wird das Wachstum mit geringeren Kapitalbindungen und damit geringeren Ka-pitalkosten erreicht als dies klassische Onlineunternehmen erreichen können. Mittelfristiges Ziel ist es, ein Bruttowarenvolumen (GMV) von 1,5 Mrd. Euro zu erreichen. Der Vorstand der TPG ist optimistisch, die definierte Zielgröße von 1,2 Mrd. Euro GMV im Jahr 2025 zu erreichen. (2) Profitabilität: Aus Sicht der TPG ist Umsatz ohne Profitabilität nicht akzeptabel. Das unternehmerische Handeln ist daher stets darauf ausgerichtet, die operative Ertragslage positiv zu gestalten und auch positive Nettoergebnisse als Konzern auszuweisen. Positive Ertragszahlen gehen bei der TPG mit positiven Cashflows einher, welche aktiv investiert werden. Mittelfristiges Ziel ist es, die operative Marge (EBITDA-Marge bereinigt) von 7-10% zu erreichen. Im Geschäftsjahr 2024 lag diese Kennzahl bei 6,3% (Vorjahr: 5,1%). Der Vorstand der TPG ist optimistisch, die definierte Zielgröße von mind. 7% im Jahr 2025 sowie im Jahr 2026 zu erreichen. (3) Branchen: TPG setzt darauf, die entwickelte Software- und Plattformlösung in zahlreichen Branchen einzusetzen und so das Risiko- und Chancenprofil auf zahlreiche Branchen zu diversifizieren. Im Geschäftsjahr 2024 war die TPG in 25 Branchen aktiv, unter anderem in den Bereichen Maschinenhandel, Dentaltechnik, Luxusmode, Fahrzeugteile und Möbelhandel. Auch wenn die Branchen verschieden sind, eines ist immer identisch: Die Software- und Plattformlösung der TPG, welche bei jedem neuen Vertical implementiert und umgesetzt wird. Dies senkt die Kosten, ermöglicht Wachstum und erhöht den Wert einer Beteiligung. Mittelfristiges Ziel ist es, in 35 Branchen die Software- und Plattformlösung der TPG zu betreiben. Der Vorstand der TPG ist optimistisch, die definierte Zielgröße im Geschäftsjahr 2026 zu erreichen. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 werden fünf bis acht Akquisitionen pro Jahr erwartet. (4) Partner: Seit Beginn der Online-Aktivitäten der TPG im Jahr 2012 werden Partner an die Plattform- und Softwarelösungen der TPG angebunden. Partner umfasst dabei Händler, Hersteller und Großhändler von Produkten bzw. Leistungen. TPG übernimmt dabei sämtliche Leistungen für die Partner im eCommerce, damit ist TPG einzigartig in der Branche und grenzt sich von Konkurrenten ab. Durch jeden Partner, der angebunden wird, steigt die Anzahl von Produkten auf unseren Plattformen, und neue Produkte sorgen für mehr aktive Kun-den, welche die Produkte kaufen. Dadurch steigen GMV sowie Umsatz. Im Jahr 2025 wird ein Wachstum auf 15.000 Partner geplant, im Rahmen der Mittelfristplanung erwartet der Vorstand ein Wachstum auf mindestens 17.000 Partner bis zum Jahr 2026. (5) Verschuldung: Profitables Wachstum setzt voraus, dass der operative Gewinn der Gesellschaft zielführend investiert wird und die Verschuldung stets auf einem konservativen, geplanten Level bzw. Zielkorridor verbleibt. TPG hat dabei zwei Investitionsbereiche: (a) Software für Plattformlösungen sowie (b) Übernahme von Onlineunternehmen bzw. Plattformen. Beide Investitionsbereiche hängen direkt miteinander zusammen: Akquirierte Unternehmen erhalten die Softwarelösungen der TPG, können dadurch Kosten einsparen und als Plattform profitabel mit neuen Partnern wachsen. Im Jahr 2024 hat die TPG erstmals eine Anleihe erfolgreich platziert. Für die Steuerung der Finanzen sowie der Verschuldung hat die TPG als Kennziffer den Verschuldungsgrad (definiert als bereinigtes EBITDA im Verhältnis zur Netto-Finanzverschuldung ohne Leasingverbindlichkeiten) mit einem mittelfristigen Level von 1,5 bis 2,3 geplant. Der Vorstand der TPG ist optimistisch, die definierte Zielgröße von 1,5 bis 2,3 in den Jahren 2025 sowie 2026 zu erreichen. BERICHT ZUR GLEICHSTELLUNG UND ENTGELTGLEICHHEIT Unser Unternehmen setzt auf eine diverse und inklusive Unternehmenskultur, da wir so mehr Sichtweisen, bessere Entscheidungen und eine breite Erfahrungsperspektive einbeziehen können. 2020 haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis Ende 2023 auf der Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu erreichen, jeweils mit einem Anteil von 40-60%. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2023 erreicht. Mit unseren Maßnahmen zur Weiterbildung, Führungskräfteentwicklung und der Talent- Pool-Entwicklung tragen wir dafür Sorge, diese Zielsetzung auch zukünftig zu erreichen. Ebenso evaluieren wir bei The Platform Group AG regelmäßig bei allen Mitarbeitern sowie Führungskräften die Einschätzungen zu Gleichstellung, Fairness und Diversität. Per 31.12.2024 konnten wir das o.g. Ziel von 40% weiblichen Anteil bei Führungskräften erreichen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2020 ein zentralisierter Prozess zur Gehaltsüberprüfung in Verbindung mit definierten Gehaltsbändern (nach definierten Kriterien) eingeführt, um so potenzielle Entgeltungleichheiten zu identifizieren und zu beseitigen. Dieser Prozess wurde auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich angewandt: Demnach betrug das Vergütungsgefälle zwischen Frauen und Männern, die in ähnlichen Positionen beschäftigt werden, weniger als 1,2% (Vorjahr: 1,2%). Insgesamt wurden im Konzern mehr Frauen als Männer beschäftigt. Aktuell können der Vorstand und der Aufsichtsrat keine Verstöße bei der Gleichstellung, beim Entgeltreglement oder anderen Diversitätsansprüchen erkennen. Ebenfalls bestehen und bestanden keine Vorgänge oder gerichtlichen Klagen in diesem Bereich. GESCHÄFTSMODELL GESCHÄFTSTÄTIGKEIT SEGMENTE The Platform Group AG ist eine Gruppe von Plattform-Unternehmen im eCommerce. Ziel ist es, durch spezifische Software-, Big Data- und Marketingleistungen sowie durch ein skalierbares Plattformmodell zur führende Plattform- Gruppe in Europa zu werden. So wollen wir Plattformen in verschiedene Branchen etablieren und profitables Wachstum realisieren. Unsere Gesellschaft ist dabei fester Partner, um eine erfolgreiche Digitalisierung für Händler, Hersteller oder sonstige Anbieter umzusetzen. Unsere drei Kompetenzebenen bilden dabei die Grundlage:
Mit unseren vier Segmenten sind wir damit in 25 Branchen aktiv. Unser Geschäftsmodell war im Geschäftsjahr 2024 von den Partnern stark nachgefragt, die Anzahl der Partner ist auf über 13.521 angestiegen. Der Schlüssel für unseren Erfolg bildet dabei die hohe Bekanntheit unserer Plattformen bei den Partnern innerhalb der jeweiligen Branchen. Durch den Ansatz, dem B2B-Partner alle eCommerce- Leistungen zu organisieren und so fester Bestandteil seiner Wertschöpfung zu werden, hat sich ein Geschäftsmodell etabliert, welches nur wenige Unternehmen verfolgen. Und wir treten damit nicht in Konkurrenz zu normalen Online-Shops oder Online-Pure-Playern wie Amazon, Zalando & Co. Vielmehr sind wir Software-Spezialist, der seine Leistungen für die Partner so organisiert, dass diese selbst keine Risiken und Aufwendungen für den Onlinehandel mehr aufwenden müssen. Wir decken dabei die komplette eCommerce Wertschöpfung ab: Produktfotografie, Software-Entwicklung, Schnittstellenprogrammierung, Online-Listing auf über 52 Kanälen und Shops, Payment, Tax Services, Logistik, Preismanagement, Retourenmanagement, Marketing, After-Sales-Marketing. Die bei uns angeschlossenen Partner erlangen rechtliche Sicherheit und wir übernehmen die Position eines Verkäufers dem Endkunden gegenüber. Dadurch können wir für unsere B2B-Partnern einen überzeugenden Mehrwert schaffen, der sich von anderen Anbietern deutlich abhebt. Der Verkauf der Waren und Güter erfolgt durch direkt an Kunden im B2C- sowie B2B-Bereich. Hier erreichen wir durch unser AI-ba-siertes Online-Marketing sowie unsere Big Data-Lösungen für die jeweiligen Branchen-Plattformen hohe Verkaufszahlen. Der Verkauf erfolgt in über 21 Länder, darunter Frankreich, Österreich, Niederland, Polen, Italien, Spanien, Portugal, England, Irland und Belgien. Das Logistikmanagement und das Retourenlager erfolgt weitgehend zentral aus Deutschland. Um der Komplexität und Vielseitigkeit der Geschäftsmodelle gerecht zu werden, erfolgt seit dem Jahr 2020 eine Segmentierung des Konzerns in vier Bereiche (Darstellung einschl. Mehr- und Minderheitsbeteiligungen): ![]() Innerhalb dieser vier Segmente werden die einzelnen Plattformen betrieben bzw. entsprechende Beteiligungen zugeordnet. Jedes Seg-ment unterliegt dabei einem eigenen Geschäftsmodell, welches die gleiche Software und Lösungen nutzt wie der Konzern, die Kunden-struktur und -Absatzpolitik sich jedoch unterscheiden. Das Segment Consumer Goods bildet jene eigenen Online-Aktivitäten des Konzerns ab, welche sich an Endkunden richten und deren Produkte der Kategorie der Konsumgüter zuzuordnen sind. Im Segment Freight Goods sind jene Aktivitäten zusammengefasst, welche Plattformen für Frachtgüter mit B2C-Abnehmerstruktur aufweisen. Das Segment Industrial Goods beinhaltet Plattformen, welche der besonderen Komplexität von Industrieprodukten wie Maschinen Rechnung tragen und die ihr Geschäftsmodell speziell auf diese Güter als Absatz ausgerichtet haben. Das Segment Service & Retail Goods umfasst jene Plattformaktivitäten, welche durch ihre Geschäftsausrichtung sich an Dienstleistungen orientieren, ebenso sind hierin die zehn stationären Geschäfte des Konzerns enthalten. Wir sind davon überzeugt durch unsere Strategie der spezifischen Branchenplattformen einen hohen Mehrwert zu generieren, den der Kunde erleben und schätzen kann. Die Corporate Governance und der Geschäftserfolg von TPG basieren auf den gemeinsamen Unternehmenswerten und dem Verhaltens-kodex, der seit dem Jahr 2021 besteht und im Jahr 2024 aktualisiert wurde. Unsere Corporate Governance ist geprägt von einer hohen Compliance und einem ehrenvollen Verhaltenskodex, der sich ebenfalls in unserem Code of Conduct niederschlägt und fortlaufend aktualisiert wird. Konzernstruktur An der Spitze des Konzerns steht ihre Holdinggesellschaft, die The Platform Group AG, eine börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, die im Handelsregister unter der Nummer HRB 91139 eingetragen ist. Die Geschäftsadresse des Unternehmens ist Am Falder 4, 40589 Düsseldorf, Deutschland. The Platform Group AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment: Scale) notiert. Der Vorstand der TPG bestand im Geschäftsjahr 2024 aus zwei Mitgliedern, die gemeinsam für die Leitung der Gruppe verantwortlich waren. Dr. Dominik Benner, seit dem 01. März 2023 Vorstandsvorsitzender und verantwortlich für Strategie, Einkauf, Finanzen, IT/ERP, Markenführung, Investor Relations und Nachhaltigkeit. Frau Laura Vogelsang, seit dem 15. Mai 2023 als Vorstand bestellt, ist für die Be-reiche HR, Office Management sowie Compliance zuständig. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht per 31.12.2024 aus vier Mitgliedern. Die Umsätze des Konzerns werden dabei maßgeblich durch die vorhandenen Beteiligungen sowie durch eigene Aktivitäten erwirtschaf-tet. Der Konzern umfasst zum Stichtag 31.12.2024 in Summe 38 konsolidierte Mehrheitsbeteiligungen im In- und Ausland sowie zwei Minderheitsbeteiligung im Inland. In den jeweiligen Beteiligungen sind eigenstände Geschäftsführungen berufen, welche die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft ordnungsgemäß ausüben und an den Konzern berichten. The Platform Group übt entweder direkt oder indirekt vollständige Beherrschung über alle Tochtergesellschaften bzw. Mehrheitsbeteiligungen aus. scroll
Steuerungssystem: WICHTIGE LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung der TPG sind Bruttowarenvolumen (GMV), Nettoumsatzerlöse, Rohmar-ge, bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, berichtetes EBITDA sowie berichtete EBITDA-Marge. Im Hinblick auf die Kapitalal-lokation und Kapitalrendite verwendet der Konzern die Kenngrößen ROE (Return on Equity) sowie ROCE (Return on Capital Employed) (Definition: Siehe Anhangangaben). Das bereinigte EBITDA wird definiert als EBITDA, bereinigt um einmalige Effekte ohne Bezug zur Geschäftstätigkeit, einmalige Beratungs-aufwendungen, einmalige Restrukturierungsaufwendungen, einmalige Aufwendungen, die nicht der Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind, Abschreibungen auf stille Reserven des Vorratsvermögens sowie einmalige Erträge aus Kaufpreisermittlungen bei Unternehmensübernah-men. Der Konzern verwendet das bereinigte EBITDA als alternative Leistungskennzahl (APM), um die operative Ertragskraft unabhängig von einmaligen oder nicht-operativen Sondereffekten transparenter darzusstellen und die Vergleichbarkeit über Berichtsperioden hinweg zu erhöhen. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Zu den wichtigsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der TPG zählen die Anzahl der angebundenen Partner, das Bruttowarenvolumen (GMV), die Anzahl der Neukunden, die Anzahl der aktiven Kunden, die Anzahl der Bestellungen, der durchschnittliche Warenkorbwert (Average Order Value) sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Ebenso werden zu den wesentlichen Kostenbereichen die Kosten und Kostenrelationen in Bezug auf Marketingkosten, Distributionskosten sowie Logistikkosten verwendet. WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Die Weltwirtschaft blieb im Jahr 2024 weitgehend stabil, die Inflation ging wieder auf das avisierte Zielmaß der Notenbanken zurück. Die geringe Inflation sorgte für eine Stützung des Realeinkommen und der Ausgaben der privaten Haushalte (Quelle: OECD Wirtschafts-ausblick, Dez. 2024). Das weltweite BIP hat sich als widerstandsfähig gegenüber den negativen Schocks erwiesen. Das weltweite BIP nahm 2024 um 3,2% zu, für 2025 wird mit einem Wachstum von 3,3% gerechnet. In Deutschland wurde ein BIP-Rückgang von 0,2% verzeichnet (Quelle: Statistisches Bundesamt vom Deutsche Bundesbank Monatsbericht Jan. 2025, DESTATIS). Die Verbraucherpreisinflation im Euroraum war mit 2,4% im Dezember geringer als im Vorjahr, in Deutschland lag ein Wert von 2,2% vor (Vorjahr: 2,6%) (Quelle: DESTATIS). Im Hinblick auf den eCommerce war eine deutlich positive Entwicklung zu verzeichnen: Die Umsätze im deutschen eCommerce-Markt 2024 stiegen laut BEVH um 1,1% auf 80,6 Mrd. Euro, während die Konsumstimmung für das Jahr 2024 positiv war. Insbesondere Marktplätze und Plattformen konnten mit 4,7% das stärkste Wachstum verzeichnen, während Pure-Player einen Rückgang von -3,6% verzeichneten (Quelle: BEVH, Januar 2025). GESCHÄFTSENTWICKLUNG Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die TPG ein Wachstum bei dem Nettoumsatz aus fortgeführten Aktivitäten von 432,2 Mio. Euro (2023) auf 524,6 Mio. Euro realisieren. Dieser Anstieg ging mit einem Wachstum der aktiven Kunden einher: Die Zahl der aktiven Kunden stieg von 4,0 Mio. (2023) auf 5,1 Mio. (2024), einhergehend stieg der durchschnittlichen Warenkörbe von 114 Euro (2023) auf 124 Euro (2024). scroll
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Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg von 46,7 Mio. Euro (2023) auf 55,6 Mio. Euro (2024). Das bereinigte EBITDA stieg von 23 Mio. Euro (2023) auf 33,2 Mio. Euro (2024). Das Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten stieg signifikant von 329 Mio. Euro (2023) auf 35,5 Mio. Euro (2024), das Konzernergebnis einschl. nicht-fortgeführten Aktivitäten stieg von 26,5 Mio. Euro (2023) auf 32,7 Mio. Euro (2024). Die Geschäftsentwicklung lag damit über der eigenen Prognose des Konzerns und kann als sehr positiv beschrieben werden. Auch die jeweilige Entwicklung in den vier Segmenten des Konzerns war positiv. Im Konzernergebnis sowie im berichteten EBITDA sind einmalige Sondereffekte (Erträge aus Kaufpreisbewertungen, PPA-Effekt) enthalten, welche nicht der üblichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Entsprechend wurde das bereinigte EBITDA um diese einmaligen Sondereffekte bereinigt. Die Überleitung vom bereinigten EBITDA zum berichteten EBITDA ist nachfolgend dargestellt. In den ausgewiesenen „Adjustments“ i.H.v. 1,9 Mio. Euro sind einmalige Rechts-, Beratungs- und Kapitalmarktaufwendungen, einmalige Restrukturierungsaufwendungen sowie sonstige einmalige Aufwendungen, wie Vorstandsabfindungen, ohne Bezug zum laufenden Geschäftsbetrieb erhalten. ![]() Die langfristige Entwicklung der TPG ist seit der Transformation zum eCommerce und zur Softwareentwicklung im Jahr 2012 positiv: Es konnten kontinuierlich die Umsätze ausgeweitet werden, dies stets profitabel und unter Berücksichtigung einer Diversifizierung in mehre-ren Branchen. Nachfolgend ist zusammenfassend die Umsatzentwicklung seit dem Jahr 2021 dargestellt: ![]() Mit dem Umsatzanstieg hat sich ebenfalls die Profitabilität und Ertragslage der TPG verbessert: Die Investitionen in Software, Unterneh-mensübernahmen und Ausweitung der Partnerbasis verbessern nachhaltig und langfristig die Ertragsbasis des Konzerns. Nachfolgend ist zusammenfassend die Entwicklung des bereinigten EBITDA seit dem Jahr 2021 dargestellt: THE PLATFORM GROUP: ADJUSTED EBITDA DEVELOPMENT ![]() WIRTSCHAFTLICHE LAGE Im Geschäftsjahr 2024 konnte TPG eine positive Geschäftsentwicklung verzeichnen. Dabei schloss der Konzern das abgelaufene Ge-schäftsjahr 2024 bei einem Bruttowarenvolumen (GMV, fortgeführte Aktivitäten) von 903 Mio. Euro (Vorjahr: 693 Mio. Euro) und einem Umsatz von 524,6 Mio. Euro (Vorjahr: 432,2 Mio. Euro) über der eigenen Prognose ab. Grundlage für das Wachstum bildete zum einen das Wachstum der angebundenen Partner auf 13.521 (Vorjahr: 5.520), zum anderen der erfolgreiche Ausbau der Plattform- und Softwarelösungen auf 25 Branchen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden neun Akquisitionen vorgenommen. Analog hat sich die Anzahl der aktiven Kunden auf über 5,1 Mio. (Vorjahr: 4,05 Mio.) erhöht, dies bei einer Bestellzahl von 7,1 Mio. (Vorjahr: 6,2 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 32 Mio. Euro (2023) auf 29,1 Mio. Euro gesunken, der Wert ist insbesondere durch die Effekte aus Kaufpreisallokationen geprägt. Der Materialaufwand ist infolge der ausgeweiteten Geschäftstätigkeit sowie der erfolgten Konsolidierungen neuer Gesellschaften von 318,5 Mio. Euro (2023) auf 355,7 Mio. Euro angestiegen. Der Personalaufwand stieg von 21,6 Mio. Euro (2023) auf 28,3 Mio. Euro. Grund für den Anstieg waren auch hier Konsolidierungseffekte im Geschäftsjahr 2024. Der Marketingaufwand erhöhte sich von 27,9 Mio. Euro (2023) auf 33,4 Mio. Euro, der Distributionsaufwand von 35,2 Mio. Euro (2023) auf 40,9 Mio. Euro, beides infolge der Kon-solidierungs- und Kostensteigerungseffekte (insbesondere durch Kostenerhöhungen von Fracht- und Logistikdienstleistungsunternehmen) sowie des gestiegenen Warenvolumens des Geschäftsjahres 2024. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 39,7 Mio. Euro (2023: 14,3 Mio. Euro), diese gliederten sich im Wesentlichen in (nicht aktivierte) IT-/ Software- und Verwaltungskosten i.H.v. 14,0 Mio. Euro (2023: 7,3 Mio. Euro), Rechts-/Beratungskosten i.H.v. 1,9 Mio. Euro (2023: 1,6 Mio. Euro) sowie Allgemeine Kosten der Verwaltung inkl. Earn-out Folgebewertungen i.H.v. 20,5 Mio. Euro (2023: 3,8 Mio. Euro), letzteres insbesondere durch die Konsolidierungseffekte der neu erworbenen Tochtergesellschaften OEGE Gruppe, 0815 Handels GmbH sowie Chronext GmbH. Im Rahmen des im Jahr 2024 weiter umgesetzten, umfassenden Kosten- und Effizienzprogramms konnte die Profitabilität deutlich ausgebaut werden: So stieg das bereinigte EBITDA (fortgeführte Aktivitäten) auf 33,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,6 Mio. Euro). Das berichtete EBITDA erreichte 55,6 Mio. Euro (Vorjahr: 46,8 Mio. Euro), das Konzernergebnis erreichte 32,7 Mio. Euro (Vorjahr: 26,9 Mio. Euro). Die Zinskosten stiegen bedingt durch die Ausweitung der Fremdfinanzierung sowie der Konsolidierungen im Geschäftsjahr 2024 deutlich von 6,42 Mio. Euro (2023) auf 9,46 Mio. Euro an, hinsichtlich der Ertragsteuern konnte per Saldo im Konzern ein Steueraufwand von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: Steuererstattung i.H.v. 0,4 Mio. Euro) verzeichnet werden. Die Abschreibungen erhöhten sich von 7,8 Mio. Euro (2023) auf 9,8 Mio. Euro (2024). Das ausgewiesene Konzernergebnis des Jahres 2024 entspricht einem Ergebnis pro Aktie von 1,60 Euro pro Aktie (Vorjahr: 1,48 Euro pro Aktie). Ergebnisse nach Segmenten Die Gesamtentwicklung des Konzerns hat sich in den vier Segmenten entsprechend widergespiegelt. Alle Segmente konnten im Brutto-warenvolumen (GMV) und Umsatz zulegen. Insbesondere durch Konsolidierung der früheren fashionette AG in das Segment Consumer Goods sowie die Übernahme der Unternehmen Avocadostore und Hood Media GmbH ist das Segment Consumer Goods das größte Segment im Konzern: Es konnte hier ein deutlicher Anstieg der Umsätze von 251,7 Mio. Euro (2023) auf 296,2 Mio. Euro verzeichnet werden, das bereinigte EBITDA stieg von 14,6 Mio. Euro (2023) auf 21,6 Mio. Euro, die Anzahl der Mitarbeiter stieg von 321 (2023) auf 590. Im Segment Freight Goods konnte bei steigendem Umsatzvolumen (2024: 92,5 Mio. Euro, 2023: 60,5 Mio. Euro) ein deutlich höheres operatives Ergebnis (EBITDA bereinigt) i.H.v. 6,3 Mio. Euro (2023: 4,2 Mio. Euro) erreicht werden, Grund waren auch hier Konsolidie-rungseffekte neu akquirierter Gesellschaften sowie ein starkes operatives Wachstum der Bestandsplattformen. Das Segment Industrial Goods hat bei leicht steigenden Umsätzen (2024: 71,4 Mio. Euro, 2023: 60,9 Mio. Euro) eine positive Entwick-lung im bereinigten EBITDA auf 2,1 Mio. Euro (2023: 1,6 Mio. Euro) verzeichnet, nachdem das Vorjahr einen Rückgang verzeichnet hatte. Die vor diesem Hintergrund getroffenen Kosten- sowie Margenmaßnahmen zeigten Wirkung und konnten das Ergebnis verbessern. Das Segment Service & Retail Goods hat sich trotz herausfordernder Rahmenbedingungen positiv entwickelt, der Umsatz ist von 59,1 Mio. Euro auf 64,5 Mio. Euro angestiegen. Hintergrund war hier primär das organische Wachstum der Bestandsgesellschaften. Das be-reinigte EBITDA war deutlich positiv in der Entwicklung (2024: 3,2 Mio. Euro, 2023: 1,4 Mio. Euro). scroll
FINANZLAGE Das Finanz- und Liquiditätsmanagement spielt eine wichtige Rolle für das Wachstum und die Entwicklung der TPG, insbesondere auch für die Begrenzung der finanziellen Risiken und die Optimierung der Kapitalkosten. Durch die Akquisition von jährlich fünf bis acht Unter-nehmen werden zum einen Mittel für die Akquisitionstätigkeit gebunden, zum anderen können so aktiv Gesellschaften im Bereich eCom-merce-/Online-Plattformen erworben werden, um die dauerhafte Wettbewerbspositionierung der TPG sowie deren Wert nachhaltig zu steigern. Die Finanzierungsstrategie ist darauf ausgerichtet, die Liquidität für die Umsetzung der definierten kurz- und mittelfristigen Unternehmensstrategie zu sichern und den operativen Finanzierungsbedarf zu decken. Der Konzern verfügte per 31.12.2024 über liquide Mittel i.H.v. 22,1 Mio. Euro (2023: 7,6 Mio. Euro). Der Cashflow aus laufender Ge-schäftstätigkeit belief sich 58,0 Mio. Euro (Vorjahr: 105,1 Mio. Euro), der Einmaleffekt aus dem Vorjahr (Fahrzeugverkäufe der Cluno Gruppe) wurde entsprechend im Geschäftsjahr 2024 nicht mehr (bzw. nur in geringen Teilen) verzeichnet. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste im Geschäftsjahr in Summe -56,5 Mio. Euro (31.12.2023: -74,8 Mio. Euro), darin enthal-ten waren Auszahlungen für Investitionen aus Anlagevermögen (8,1 Mio. Euro) sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften (48,4 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthielt insbesondere die Aufnahme bzw. Tilgung von Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. 22,1 (Vorjahr: -21,9 Mio. Euro). Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Geschäftsjahr 2023 +14,5 Mio. Euro, entsprechend stiegen die liquiden Mittel von 7,6 Mio. Euro auf 22,1 Mio. Euro per 31.12.2024. Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken betrugen per 31.12.2024 59,2 Mio. Euro (2022: 67,6 Mio. Euro). Die Leasingverbindlichkeiten stiegen von 8,5 Mio. Euro per 31.12.2023 auf 13,5 Mio. Euro per 31.12.2024. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken von 151,4 Mio. Euro auf 85,3 Mio. Euro, die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen von 50,8 Mio. Euro auf 102,8 Mio. Euro. Ursächlich waren neben der Begebung der Anleihe auch erstmalige Akquisitions- und Konsolidierungseffekte. Der Konzern verfügt aus Sicht des Vorstands über ausreichende liquide Mittel sowie bankseitige Kreditlinien, um die laufende Geschäftstätigkeit zu finanzieren und neue Investitionen vor-zunehmen. Das Anlagevermögen erhöhte sich von 120,2 Mio. Euro (2023) auf 164,5 Mio. Euro, das Umlaufvermögen reduzierte sich leicht von 159,6 Mio. (2023) auf 158,7 Mio. Euro. Maßgeblich für den Anstieg des Anlagevermögens waren insbesondere erstmalige Konsolidie-rungs- und Akquisitionseffekte sowie der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte im Rahmen der Investition in Softwareentwicklungen des Konzerns sowie der Aktivierung im Rahmen von akquisitionsbedingten Kaufpreisallokationen neuer Tochtergesellschaften. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 284,3 Mio. Euro (2023) auf 323,2 Mio. Euro, das Eigenkapital stieg von 81,6 Mio. Euro (2023) auf 135,1 Mio. Euro an. Nachfolgend ist die Aktiv- und Passivseite der Konzernbilanz zusammenfassend dargelegt (Angaben in TEUR): Aktiva (in TEUR) scroll
Passiva (in TEUR) scroll
GESAMTAUSSAGE Der Vorstand ist mit der wirtschaftlichen Entwicklung der The Platform Group AG im Geschäftsjahr 2024 sehr zufrieden. Erstmals konnte auch nach zwei Jahren eine Trendumkehr im deutschen und europäischen Markt für eCommerce festgestellt werden, so dass der Großteil der Branchenbereiche eine Wachstumsentwicklungen vollziehen konnte. Insbesondere konnten Plattformunternehmen gegenüber Pure-Playern an Umsatz zulegen. Die Entscheidung, Profitabilität vor Wachstum zu stellen, ein umfassendes Kosten- und Effizienzprogramm umzusetzen, kleine Unter-nehmen in Nischenbereichen des eCommerce zu attraktiven Bewertungen zu erwerben und in unser Software- und Plattformmodell zu integrieren, zahlen sich aus und erlauben es der TPG, in herausfordernden Zeiten aktiv die Zukunft zu gestalten. Unsere Investitionen in Softwareentwicklung werden wir weiter forcieren, in 2025 rechnen wir mit weiterhin attraktiven Bedingungen für selektive Unternehmens-übernahmen im eCommerce- und Plattformbereich. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe als Vorstand, die eigene Strategie zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Der Vorstand hat mit der Veröffentlichung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 (Veröffentlichung am 31.01.2025) und der Angabe zur Mittelfristplanung der TPG im Jahr 2026 deutlich gemacht, dass er einen positiven Geschäftsverlauf erwartet und die Diversifikation in weitere Branchen des eCommerce- und Plattformgeschäfts zu erwarten ist. Die Finanzierung der TPG ist geordnet, die Ertragslage wird als positiv bezeichnet. Der Vorstand der TPG verfolgt auch in 2025 aktiv das Ziel, die führende Plattformgruppe in Europa zu werden. Das Geschäftsjahr 2024 war ein wichtiger Meilenstein, dieses Ziel zu erreichen. Die Ausweitung auf 35 Branchen erscheint im Hinblick auf die aktuellen Markt-und Wettbewerbssituationen realistisch, ein Erreichen im Jahr 2026 möglich. Die vorgesehene Anzahl von fünf bis acht Unternehmens-akquisitionen im Geschäftsjahr unterstreicht die Relevanz der Akquisitionsstrategie im Rahmen der Konzerngesamtstrategie, die positiven Ergebnisbeiträge der Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2024 verdeutlichen aus Sicht des Vorstandes den Erfolg der umgesetzten Strategie. RISIKO- UND CHANCENBERICHT The Platform Group AG sieht einen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken als wesentlichen Bestandteil einer guten Corporate Governance. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben entsprechend ein Risk Management System (RMS) eingerichtet, welches ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und dazu dient, die Prinzipien guter Unternehmensführung sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Das im Konzernmanagement verankerte Risk Managementsystem versetzt das Unternehmen in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und Risikopositionen durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren. Gleiches gilt für die Identifikation von Chancen und deren Bewertung: Hierzu wurde im Geschäftsjahr 2021 ein neues, IT-basiertes Risk Management-Tool implementiert, welches bei allen Beteiligungen angewandt und umgesetzt wird. Folglich ist das Risk Management integraler Bestandteil des im Jahr 2020 vereinbarten sowie etablierten Governance-Kodex der Platform Group. Die unternehmensweit gültige Risikopolitik, die von dem Vorstand festgelegt wurde, dient als Richtlinie für den Umgang mit Risiken und Chancen innerhalb des Konzerns und bildet somit den Rahmen für das Risk Management und dem im Rahmen des Geschäftsberichts abzuleitenden Risiko- und Chancenberichts. ![]() RISIKO- UND CHANCENANALYSE Die Identifikation ist zusammen mit der Bewertung die wichtigste Phase im Risk Managementprozess und gehört zur Risikoanalyse. Dabei betrachtet man sowohl interne als auch externe Bedrohungen. Im Rahmen der Risiko-Kontroll- Matrix des Konzerns wurden dabei folgende Bereiche von Risiken definiert (einschl. der Erweiterungen im Geschäftsjahr 2024) und die Risiken innerhalb der Bereiche in folgende Kategorien von Risiken unterteilt:
Die hieraus resultierende Risiko-Kontroll-Matrix im Rahmen des RMS ist das Ergebnis der Risiko-Erhebungs- und Bewertungsaktivitäten von The Platform Group AG. Für die Risikoanalyse und -identifizierung bedienen wir uns unterschiedlichen Methoden und Instrumenten. So lassen sich kunden- und marktspezifische Risiken ermitteln sowie anhand der Bestimmung unternehmensinterner Stärken und Schwächen strategische Erfolgsfaktoren der The Platform Group herausarbeiten. Im Anschluss an die Risikoidentifikation werden im vorigen Schritt ermittelten Risiken von uns analysiert mittels einer Einschätzung. Bei der Einschätzung geht es darum, diese ihrem Gefährdungspotenzial nach zu priorisieren, um die kritischsten Bedrohungen vorrangig zu steuern. Die Bewertung einzelner Risiken erfolgt durch die Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die systematische Analyse möglicher Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis. Es geht folglich um den Zusammenhang zwischen Eintrittswahrscheinlich-keit und Schadenshöhe. Zudem sollten mögliche Wechselbeziehungen mit anderen Risiken ermittelt werden, da sich diese verstärken oder kompensieren können. Um eine konsistente Erfassung und Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen zu gewährleisten, wird eine qualifizierte Berichtsdatei in Form einer digitalen Risiko-Kontroll-Matrix verwendet. Darüber hinaus werden in dieser Datei entsprechende Maßnahmen bzw. Gegenmaßnahmen definiert, mit Hilfe derer die einzelnen Risiken reduziert werden. In spezifischen Intervallen werden die Chancen und Risiken jedes Bereichs auf ihre Aktualität hin überprüft und neu identifizierte Chan-cen und Risiken der Berichtsdatei hinzugefügt. Die identifizierten Risiken werden anschließend an die Geschäftsführung vollumfänglich berichtet. Risiken, die neu aufgetreten sind und ein festgelegtes Schadensausmaß überschreiten, werden hingegen als sogenannte Sofort-Meldungen mittels einer Standarddatei unmittelbar an die Geschäftsführung gemeldet. Im Anschluss ermitteln wir mithilfe der Risikoaggregation die Gesamtrisikoposition und damit die Risikotragfähigkeit des Konzerns. Da ein Risk-Management nur so gut ist, wie die Mitwirkenden und die vorliegenden Inputs, werden in der anschließenden Phase direkt die Bereiche Interne Revision, unser IKS und die Compliance-Prozesse mit eingebunden, um so neue Risiken zu identifizieren, zu evaluieren und Bewertungen neu vorzunehmen. DARSTELLUNG VON RISIKEN UND CHANCEN The Platform Group erfasst die Risiken systematisch und nach Bereich. Zum einen erfolgt dies systemseitig, zum anderen werden die Er-gebnisse in den einzelnen Risiko-Kontroll-Matrix-Schemata erfasst. Nachfolgend werden einige ausgewählte Beispiele in tabellarischer Form angeführt (Status: 31.12.2024): scroll
Für die Darstellung der zusammenhängenden Risikobereiche und Risikokategorien verweisen wir auf die Risiko-Kontroll-Matrix des Konzerns: The Platform Group: Risiko-Kontroll-Matrixscroll
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Compliance im Rahmen des RMS The Platform Group AG ist im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und unterliegt somit einer Vielzahl von zusätzlichen gesetzlichen Regelungen und Pflichten. Compliance-Risiken lassen sich ganz allgemein als Risiken verstehen, die aus Regelverstößen her-vorgehen. Dabei können Risiken bezüglich der Unternehmensreputation, der Haftung, des Rechts sowie der Wirtschaftlichkeit auftreten. Diese können wiederum ernsthafte finanzielle Schäden zur Folge haben. Denn bei der Missachtung von Compliance-Richtlinien drohen Bußgelder, Umsatzeinbußen aufgrund von Reputationsverlust oder Schadensersatzforderungen. TPG hat einen Compliance- Beauftrag-ten, der die Risiken überwacht, dokumentiert und berichtet, die sich aus Verstößen gegen die Konzernrichtlinien und ethischen Standards im Geschäftsleben ergeben. Das Compliance-Management-System von TPG umfasst ein Richtlinienmanagement, ein Online- Tool, ver-tragliche Vorgaben (für Mitarbeiter, Lieferanten und sonstige Dienstleister) und compliance-bezogene Schulungen. Internes Kontrollsystem IKS The Platform Group AG hat zusätzlich zum unternehmensweiten RMS gem. § 315 Abs. 4 HGB ein internes Kontrollsystem (IKS) implemen-tiert. Das IKS basiert auf den Anforderungen des vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 982. Das IKS ermöglicht es TPG, hin-reichende Sicherheit hinsichtlich der Erreichung der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-Ziele des Unternehmens zu bieten. Erreicht wird dies durch die Identifikation von Risiken innerhalb unserer wesentlichen Geschäftsprozesse und die Implementierung risikomindernder Kontrollen. Das IKS erstreckt sich auf zahlreiche Geschäftsprozesse und beinhaltet sowohl die finanzielle als auch die nichtfinanzielle Berichterstattung. Ziel des IKS ist die Identifikation, Bewertung und Steuerung operativer Risiken, die sich signifikant auf den ordnungsgemäßen Inhalt und die angemessene Darstellung des Konzernabschlusses inklusive der Managementberichterstattung auswirken könnten. Das auf die finan-zielle und nichtfinanzielle Berichterstattung bezogene IKS umfasst als integraler Bestandteil der verschiedenen Berichterstattungsprozesse präventive, überwachende und aufdeckende Kontrollmaßnahmen und stellt somit einen ordnungsgemäßen Prozess für die Erstellung der zuvor genannten Berichte sicher. Das IKS wird in den vielen Prozessen des Unternehmens, die einen wesentlichen Einfluss auf die finan-zielle und nichtfinanzielle Berichterstattung haben, umgesetzt. In der prozessübergreifenden Risikokontrollmatrix der TPG sind relevante Kontrollen des IKS inklusive Beschreibung und Art der Kontrolle, Häufigkeit der Kontrollausführung, gemindertes Risiko sowie die jeweils verantwortliche Person definiert. Die implementierten Kontroll-mechanismen wirken prozessübergreifend und greifen somit häufig ineinander. Diese Mechanismen umfassen u. a. die Festlegung von Grundsätzen und Verfahrensweisen, die Definition von Prozessabläufen und Kontrollen sowie die Einführung von Freigabe- und Prüfkon-zepten und die Formulierung von Richtlinien. Das IKS der TPG wird kontinuierlich aktualisiert und die konzernweite Kontrolllandschaft wird unter Heranziehung einer standardisierten Risikokontrollmatrix an die sich verändernden Prozesse laufend angepasst. Die Überwachung des IKS obliegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, dem die Ergebnisse mindestens einmal pro Jahr berichtet werden. Die Interne Revision der TPG bezieht das IKS und dessen Implementierung und Wirksamkeit in ihre Prozesse ein, innerhalb des jährliches Berichts der Internen Revision wird auf das IKS gesondert eingegangen. Darstellung wesentlicher Chancen Risiken, die sich auf die Wettbewerbssituation und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken können, stehen Chancen ge-genüber, die das Potenzial darstellen, auch Wachstum und Profitabilität zu begünstigen. Die Chancen selbst werden analog zur Risikoermittlung nach Bereichen erfasst und untergliedert. Als Chance wird definiert, was eine positive Abweichung zur geplanten Annahme/Wert darstellt und dies über einer Wesentlichkeitsgrenze liegt. |
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