![]() Vantage Towers AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Geschäftsbericht 2022/23Powering Europe's digital transformationEckdaten
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GJ 2023 | GJ 2022 | Veränderung | |
Mio. € | Mio. € | % | |
Makrostandorte (in Tausend) 1 | 46,1 | 45,7 | - |
Vermietungsquote (Zahl der Mietverhältnisse/ Makrostandorte) | 1,46x | 1,44x | - |
Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen) | 1.075,1 | 1.010,9 | 6,4 |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 | 5,0 |
Bereinigte EBITDA-Marge | 83 % | 85 % | - |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | (20,2) | (12,4) | - |
Aufwendungen für Grundstücksmiete | (323,7) | (310,2) | 4,4 |
Bereinigtes EBITDAaL | 564,3 | 542,6 | 4,0 |
Bereinigte EBITDAaL-Marge | 53 % | 54 % | - |
Wiederkehrender Free Cashflow (RFCF) | 438,2 | 414,8 | 5,6 |
Verschuldungsgrad (Nettofinanzverschuldung/ bereinigtes EBITDAaL) | 3,6x | 3,5x | 0.1x |
→ Am 22. März 2023 erfolgte der Vollzug des
freiwilligen öffentliches Übernahmeangebots der
Oak Holdings GmbH ("Oak Holdings"), welches ein Joint
Ventures zwischen der Vodafone GmbH, Global Infrastructure
Partners und KKR ist. Die Gegenleistung pro Aktie betrug
32,00 € pro Aktie. Nach Vollzug hielt Oak Holdings
rund 89,26 % der Aktien an der Vantage Towers AG
→ Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche
Hauptversammlung dem Entwurf eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen Oak Holdings als
herrschender Gesellschaft und Vantage Towers AG als
beherrschten Gsellschaft zugestimmt
→ Mit Ablauf zum 9. Mai 2023 wurde der von der
Vantage Towers AG beantragte Widerruf der Zulassung der
Aktien der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
wirksam. Vor dem Widerruf der Zulassung hat die Oak
Holdings GmbH an alle anderen Aktionäre der Vantage
Towers AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
von 32,00 € pro Aktie unterbreitet
→ Erfolgreicher Ausbau des Geschäfts
fortgesetzt:
→ Im GJ 2023 haben wir in allen Märkten
insgesamt 1.750 neue (netto) Mietverträge
abgeschlossen. Davon waren 1.440 (netto)
Nicht-Vodafone-Mietverträge, womit sich für das
GJ 2023 eine Vermietungsquote von 1,46x ergab
→ Wir haben unser Geschäft durch
zusätzliche Einnahmequellen erweitert, hierzu
zählen Lösungen für die Innenraumabdeckung,
Hochgeschwindigkeitsbreitbandinternet, drahtlose
Festnetzzugänge und Glasfasernetze
→ Der Ausbau neuer Funkmasten setzte sich im GJ
2023 mit dem Bau weiterer 910 neuer Makrostandorte in
unseren Märkten fort, dabei wurden 490 in Deutschland
errichtet
→ GJ 2023 Prognose erreicht:
→ Der Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen)
für das GJ 2023 stieg um 6,4 % ggü. Dem Vj. Auf
1.075,1 Mio. €, über die Prognosespanne von 3-5 %
→ Das bereinigte EBITDAaL stieg um 4,0 % auf 564,3
Mio. €, und lag damit am oberen Ende der Prognose
für das GJ 2023 von 550 Mio. € - 570 Mio. €
→ Der RFCF erhöhte sich um 5,6 % ggü. Dem
Vj. Auf 438,2 Mio. € und lag damit über der
Prognose von 405 Mio. € - 425 Mio. €
Mit 04,600 Makrostandorten haben wir Europa abgedeckt.
** Gemeinschafts- und Assoziierte Unternehmen:
Großbritannien und Italien
Als ein führender europäischer
Funkmastbetreiber vermieten wir unsere Infrastruktur an
sämtliche Funknetzbetreiber wie Mobilfunknetzbetreiber
(Mobile Network Operators; MNOs), Bundesbehörden,
IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen. Wir stehen im
Zentrum des 5G-Netzaufbaus und ermöglichen damit neue
Anwendungen für das Internet der Dinge. Als
Infrastrukturbetreiber profitieren wir von einer starken
und stabilen Nachfrage in einem wachsenden Sektor und
fokussieren uns klar auf unser strategisches Wachstum.
Gemeinsam mit unserem starken und unabhängigen
Management-Team treiben wir die digitale Transformation in
Europa voran.
Wir legen bei Vantage Towers viel Wert auf die
Gleichberechtigung von Geschlechtern. Aus Gründen der
besseren Lesbarkeit bitten wir jedoch um Verständnis,
dass wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen
männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichten. So
gelten sämtliche Personenbezeichnungen
gleichermaßen für alle geschlechter.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
ein spannendes und ereignisreiches Jahr liegt hinter
uns. Im November 2022 hat die Oak Holdings GmbH, ("Oak
Holdings") angekündigt, an alle Aktionäre der
Vantage Towers AG ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot mit einer Gegenleistung von 32,00
€ pro Aktie zu unterbreiten.
Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen
Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und Vantage
Towers als beherrschter Gesellschaft zugestimmt. Dieses
Delisting erfolgte im Anschluss an das
Delisting-Erwerbsangebot der Oak Holdings, welches eine
Gegenleistung pro Aktie von 32,00 € vorsah. Nach
Vollzug des Übernahmeangebots im März 2023 und
des Delisting-Erwerbsangebots im Mai 2023 hält die Oak
Holdings 89,3 % der Aktien an Vantage Towers. Wir
begrüßen unseren neuen Aktionär und das Oak
Consortium, die Vantage Towers zusammen mit der Vodafone
Gruppe in der nächsten Wachstumsphase
unterstützen werden.
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam auf das vergangene
Geschäftsjahr blicken. Wir haben unsere Prognosen
für das GJ 2023 erreicht. Die Umsatzerlöse des
Konzerns (exkl. Durchleitungseinnahmen) stiegen um 6,4 % im
Vergleich zum Vorjahr auf 1.075,1 Mio. €, während
sich unser bereinigtes EBITDA nach
Leasingverhältnissen um 4,0 % auf 564,3 Mio. €
verbesserte. Der wiederkehrenden Free Cash Flow lag im
vergangenen Geschäftsjahr bei 438,2 Mio. €.
Für die Zukunft fokussieren wir uns weiterhin auf
unser Kerngeschäft und konzentrieren uns auf den
Ausbau neuer Makrostandorte und Co-locations für
unsere MNO- und Nicht-MNO-Kunden. Zum Ende des
Geschäftsjahres haben wir eine Vermietungsquote von
1,46x erzielt. Im GJ 2023, haben wir netto 1.750
Mietverhältnisse dazugewonnen, von denen 1.440 keine
Vodafone-Mietverträge waren. Darüber hinaus haben
wir unser Geschäft durch zusätzliche
Einnahmequellen erweitert, indem wir Lösungen für
die Innenraumabdeckung, den drahtlosen Festnetzzugang,
HochgeschwindigkeitsBreitbandinternet und Glasfasernetze in
unseren Märkten anbieten.
Unser Funkturmportfolio umfasst derzeit mehr als 46.100
Makrostandorte in unseren konsolidierten Märkten und
84.600 inklusive INWIT in Italien und Cornerstone in UK.
Der Ausbau neuer Makrostandorte - im Rahmen des so
genannten Built-to-Suit (BTS)-Programms - hat sich im GJ
2023 mit 910 neuen Makrostandorten in unseren
konsolidierten Märkten beschleunigt. Allein in
Deutschland haben wir 490 neue Makrostandorte errichtet.
Während das BTS-Programm in den letzten drei Quartalen
des Geschäftsjahres seine Dynamik beibehielt, werden
wir den Ausbau der Standorte weiterhin genau
überwachen und alle nötigen Maßnahmen
ergreifen, um unsere Ausbauverpflichtungen bis zum GJ 2026
zu erreichen.
Zusätzlich haben wir große Fortschritte bei
unserem Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten
durch Kauf oder den Erwerb langfristiger Nutzungsrechte
erzielt. Seit der Einführung des Programms ist die
Gesamtzahl der unterzeichneten Verträge oder Zusagen
in unseren europäischen Märkten auf 1.870
angewachsen. Damit haben wir bereits 50 % unseres
mittelfristigen Ziels erreicht, das den Erwerb des
Grundstücks oder der langfristigen Nutzungsrechte
für 10 % unseres konsolidierten Portfolios vorsieht.
Wenn gleich jeder Funkmast, den wir bauen, wichtig ist,
bringen einige dieser neuen Funkmasten für manche
Menschen einen besonderen Mehrwert. Mit unserem Programm
"Towers for Good" vernetzen wir ländliche Gemeinden,
fördern deren Entwicklung und leisten so unseren
Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen. So hat
beispielsweise unser irisches Team einen Funkmast auf der
abgelegenen Cape Clear Island errichtet und den Bewohnern
damit erstmals eine Mobilfunk- und Breitbandanbindung
ermöglicht. Darüber hinaus arbeitet Vantage
Towers kontinuierlich an neuen Technologien und
Materialien, um seine Infrastruktur zu optimieren und
nachhaltiger zu gestalten. Ein Beispiel hierfür sind
zwei Masten in Holzbauweise, die wir in Deutschland
errichten. Sie sind umweltfreundlich, verursachen deutlich
weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Stahl- oder
Betonmasten und erhöhen gleichzeitig die
öffentliche Akzeptanz.
Lassen Sie uns einen Blick auf die Zukunft von Vantage
Towers werfen. Zusammen mit unseren neuen Aktionären,
die ausgewiesene Branchenexperten sind, werden wir unser
Geschäft weiter vorantreiben, die nächste
Wachstumsphase angehen und unsere Position als eines der
führenden Funktumunternehmen in Europa weiter
auszubauen.
Lassen Sie mich diesen Brief mit ein paar
persönlichen Worten abschließen. Ich habe vor
kurzem die Aufgaben von Vivek Badrinath übernommen und
fühle mich geehrt, in der derzeitigen
Übergangsphase als Interims-CEO von Vantage Towers zu
fungieren. Vivek hatte bereits im Februar 2023
angekündigt, dass er seinen Vertrag mit Vantage Towers
aus persönlichen Gründen nicht verlängern
wird, er bleibt dem Unternehmen jedoch bis Ende Juni 2023
als Mitglied des Vorstands erhalten, um eine geordnete
Übergabe zu gewährleisten. Darüber hinaus
hat der Aufsichtsrat von Vantage Towers, wie kürzlich
bekannt gegeben, Christian Hillabrant zum neuen CEO
ernannt, welcher in ungefähr zwei Monaten anfangen
wird. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um
Christian Hillabrant bei Vantage Towers zu
begrüßen und Vivek für seine beeindruckende
Arbeit zu danken, die er beim Aufbau des Unternehmens, beim
Börsengang und bei seinem außerordentlichen
Engagement bis heute geleistet hat. Ich freue mich darauf,
dieses Unternehmen zu führen und seinen erfolgreichen
Übergang in das nächste Kapitel seiner Geschichte
mitzugestalten.
Ich bedanke mich herzlich für Ihr Vertrauen.
Ihr
Thomas Reisten
CHIEF LEGAL OFFICER
Christian Sommer
― |
22 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Vorstandsmitglied und Chief Legal Officer der Vantage Towers AG |
― |
Frühere Positionen (u. a.): Legal Director Vodafone Group |
INTERIM CHIEF EXECUTIVE OFFICER UND CHIEF FINANCIAL
OFFICER
Thomas Reisten
― |
23 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Vorstandsmitglied und CFO der Vantage Towers AG; seit dem 23. Mai 2023 Interim CEO |
― |
Frühere Positionen (u. a.): Frühere Director Vodafone Rest of World und Vodafone Business, CFO Vodafone Indien |
― |
Derzeitige Mandate: Indus Towers Ltd (Indien) |
VORSTANDSMITGLIED
Vivek Badrinath
― |
27 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Vorstandsmitglied und von 2021 bis zum 23. Mai 2023 CEO der Vantage Towers AG |
― |
Frühere Positionen (u. a.): CEO Vodafone Rest of World und Vodafone Business, Deputy CEO und CTO Orange, Deputy CEO AccorHotels |
― |
Derzeitige Mandate: Atos SE |
HUMAN RESOURCES DIRECTOR
Nikolaus Rama
― |
19 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Human Resources Director von Vantage Towers AG |
― |
Frühere Positionen (u. a.): Head of HR Business Partnering |
CHIEF COMMERCIAL OFFICER
Sonia Hemandez
― |
25 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Chief Commercial Officer von Vantage Towers AG |
― |
Frühere Positionen (u. a.): CEO Vodafone Malta und eine Reihe von leitenden Positionen in den Bereichen Supply Chain und Commercial bei Vodafone |
CHIEFTECHNOLOGY OFFICER
José Rivera
― |
30 Jahre Branchenerfahrung |
― |
Chief Technology Officer von Vantage Towers AG |
― |
Frühere Positionen (u. a.): zentrale Funktionen bei Vodafone Portugal, einschließlich der Verantwortung für Netzwerkbereitstellung, Core and Transport Engineering und die Implementierung |
Prof. Dr. Rüdiger Grube |
Vorsitzender |
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das vergangene Geschäftsjahr der Vantage Towers AG,
das am 31. März 2023 endete, war für die
Gesellschaft erneut ein sehr außergewöhnliches
und spannendes Geschäftsjahr. Hervorzuheben ist dabei
insbesondere das erfolgreich abgeschlossene freiwillige
öffentliche Übernahmeangeboot der Oak Holdings
GmbH, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone
GmbH und der Oak Consortium GmbH, eines von durch Global
Infrastructure Partners verwalteten und beratenen
Investmentfonds, sowie von durch verschiedene
Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. Beratenen und
verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder
Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft, ist.
Als ein führender europäischer
Funkmastbetreiber der Menschen, Unternehmen und
internetfähige Geräte miteinander verbindet,
nimmt Vantage Towers AG weiterhin eine Schlüsselrolle
in der europaweiten digitalen Transformation ein und
leistet einen wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten
Europa.
Der Aufsichtsrat unterstützt auch weiterhin mit
ganzer Kraft die Geschäftsvision des Vorstands und
arbeitet bei deren operativer Umsetzung eng mit dem
Managementteam zusammen. Dies gilt umso mehr, da am 22. Mai
2023 die CEO-Aufgaben von Vivek Badrinath an Finanzvorstand
Thomas Reisten als Interims-CEO übertragen wurden. Am
6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian Hillabrant zum
neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird voraussichtlich in
etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung wirksam werden, bis
dahin führt Interim-CEO und CFO Thomas Reisten das
Unternehmen. Mit Vollzug der neuen Eigentümerstruktur
und des Delistings von Vantage Towers sind der Aufsichtsrat
und Vivek Badrinath einvernehmlich übereingekommen,
dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die
Managementstruktur für die nächste Phase der
Entwicklung von Vantage Towers anzupassen. Ich möchte
an dieser Stelle Thomas Reisten dafür danken, dass er
sich der Verantwortung in der aktuellen Übergangsphase
stellt. Durch seine internationale Erfahrung und seine
profunde Kenntnis des Unternehmens weiß ich, dass das
Unternehmen in sehr guten Händen ist. Der Aufsichtsrat
dankt Vivek Badrinath für sein außerordentliches
Engagement für Vantage Towers von seiner Gründung
bis heute und wünscht ihm für seine Zukunft alles
Gute.
Wie sich auch im vergangenen Geschäftsjahr gezeigt
hat, zeichnet sich der Aufsichtsrat durch seine
vielfältige Zusammensetzung Zusammensetzung aus. Dazu
trägt nicht zuletzt das breite Erfahrungsspektrum des
Aufsichtsrats bei, dessen Mitglieder im Branchen und
Marktumfeld der Gesellschaft, im Finanz und
Personalmanagement sowie Tech-nologie und IT Business
Management aktiv sind. Flankiert wird dieses fachliche
Knowhow durch eine diversifizierte Zusammensetzung des
Gremiums mit einem hohen Maß an
Internationalität und einem Frauenanteil von 22 %.
Ich freue mich sehr, Pierre Klotz und Alberto Ripepi als
neue Aufsichtsratsmitglieder begrüßen zu
dürfen. Sie nehmen die beiden Positionen ein, die
durch das Ausscheiden von Rosemary Martin und Johan Wibergh
entstanden sind. Rosemary Martin und Johan Wibergh haben
ihr Aufsichtsratsmandat jeweils zum 31. Dezember 2022
vorzeitig niedergelegt. Sowohl Pierre Klotz als auch
Alberto Ripepi wurden auf der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Mai 2023 für
die verbleibende Amtszeit der beiden ausgeschiedenen
Aufsichtsräte, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr GJ 2025 beschließt, mit
großer Mehrheit gewählt.
In der nächsten Zeit werden weitere
Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist
geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli
2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu
beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die
entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer
Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche
Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits
angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem
Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat
identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1
GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van
Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und
Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte
Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit
Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung niederlegen.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und
den Mitarbeitern von Vantage Towers sowie aller
Konzerngesellschaften für ihre hervorragende Arbeit im
abgelaufenen Geschäftsjahr. Zudem möchte ich auch
herzlich Rosemary Martin und Johann Wibergh für ihre
Arbeit im Aufsichtsrat und seinem Prüfungs-, Risiko-
und Compliance-Aus-schuss aufrichtig danken.
Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass wir uns auf
dem Weg zu nachhaltigem Wachstum befinden mit dem wir einen
wesentlichen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa
leisten. Im folgenden Abschnitt finden Sie den
ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats über
seine Tätigkeit im GJ 2023.
Der Aufsichtsrat von Vantage Towers setzt sich aus neun
Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung
gewählt werden. Mittlerweile hat der Aufsichtsrat
wieder neun Mitglieder. Rosemary Martin und Johan Wibergh
hatten mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 ihre
Aufsichtsratsmandate niedergelegt und waren aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Bei der außerordentlichen
Hauptversammlung am 5. Mai 2023 wurden Pierre Klotz und
Alberto Ripepi als Nachfolger in den Aufsichtsrat
gewählt.
Im Berichtszeitraum nahm der Aufsichtsrat die ihm
gemäß Gesetz, Satzung der Gesellschaft und
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden
Aufgaben wahr. Insbesondere überwachte und beriet der
Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der
Geschäfte. Darüber hinaus standen Aufsichtsrat
und Vorstand sowohl im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen
als auch außerhalb der Sitzungen in
regelmäßigem Austausch. Dieser umfasste unter
anderem ausführliche Berichte, Erläuterungen und
zeitnahe Aktualisierungen zur aktuellen und langfristigen
wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Einen
Schwerpunkt der regelmäßigen Berichterstattung
bildete der Erwerb der Mehrheit der Aktien der Vantage
Towers AG durch die Oak Holdings GmbH (die "Oak
Transaktion"). Die Sitzungen des Aufsichtsrats und der
Ausschüsse wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
eingehend vor- und nachbereitet sowie mit und zwischen
Mitgliedern des Aufsichtsrats vor- und nachbesprochen.
Für Entwürfe, Unterlagen und Anmerkungen gibt es
eine geschützte elektronische Plattform, auf die die
Mitglieder des Aufsichtsrats Zugriff haben.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat ferner
über den Gang der Geschäfte (einschließlich
der wirtschaftlichen Lage), die Strategie und
Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie die
Rentabilität der Gesellschaft und ihrer
Tochterunternehmen.
Der Aufsichtsrat war über alle wichtigen
Entscheidungen informiert und an den strategischen oder der
Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten
der Gesellschaft beteiligt. Soweit für Entscheidungen
oder Maßnahmen des Vorstands gemäß Gesetz,
Satzung der Gesellschaft oder Geschäftsordnung des
Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich
war, prüften und diskutierten die Mitglieder des
Aufsichtsrats die Entscheidungen und Maßnahmen
eingehend und genehmigten diese.
Im Berichtszeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31.
März 2023 hielt der Aufsichtsrat elf ordentliche und
außerordentliche Sitzungen ab und fasste darüber
hinaus Beschlüsse außerhalb von Sitzungen im
Umlaufverfahren. Aufgrund der im abgelaufenen
Geschäftsjahr immer noch geltenden Bechränkungen
durch die COVID-19-Pandemie und einigen sehr kurfristigen
Themen wurden einige Sitzungen virtuell und andere physisch
abgehalten.
Wesentliche Themen der Beratungen des Aufsichtsrats
waren die Oak Transaktion, die strategische Ausrichtung der
Gesellschaft, nebst dem Widerruf der Zulassung der Aktien
der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting), die
Geschäftsentwicklung, die Jahres- und
Zwischenabschlüsse sowie wichtige Einzelvorgänge.
Beschlussvorschläge wurden eingehend geprüft und
diskutiert.
Ein besonderer Fokus lag auf der Oak Transaktion aber
auch wieder auf dem deutschen BTS Roll-Out Programm und
1&1 Roll-Out, das aufgrund des Umfangs entscheidend
für das Geschäft der Gesellschaft ist.
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Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft sowie dem entsprechenden Prüfbericht des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer berichtete umfassend über den Ablauf und die Ergebnisse seiner Prüfung. In der sich anschließenden Diskussion stand der Abschlussprüfer für die Beantwortung von Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Nach umfassender Diskussion billigte der Aufsichtsrat den Jahres und Konzernabschluss der Gesellschaft bzw. der Vantage Towers Gruppe (Unternehmen, an denen die Vantage Towers AG eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 50 % der jeweiligen Gesellschaftsanteile hält) und stellte damit den Jahresabschluss für das GJ 2022 fest. Zudem stimmte er dem zusammengefassten Lagebericht zu. Er verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und erörterte den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich des Prüfberichts des Abschlussprüfers hierzu. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das GJ 2022 und beschloss diesen. Der Aufsichtsrat billigte überdies die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die am 28. Juli 2022 stattgefundene Hauptversammlung, einschließlich des darin enthaltenen Gewinnverwendungsbeschlusses. |
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In mehreren Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrats mit der Geschäftsentwicklung von Vantage Towers im GJ 2023. Der Vorstand erläuterte dabei umfassend im Detail die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Umsatzentwicklung. Zudem präsentierte der Vorstand dem Aufsichtsrat die bisherige Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr und gab einen Ausblick auf das Gesamtgeschäftsjahr. In diesem Rahmen stimmte der Aufsichtsrat auch der Unternehmensplanung für das GJ 2023 und dem Long Range Plan zu. |
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Der Aufsichtsrat befasste sich mit den ESG-bezogenen Themen der Gesellschaft. |
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Der Aufsichtsrat befasste sich mit Anpassungen zu den zwischen Vantage Towers AG und seinen wichtigsten Kunden bestehenden Master Service Agreements. Nach ausführlicher Erläuterung der Anpassungen stimmte der Aufsichtsrat diesen zu. |
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Der Aufsichtsrat befasste sich mit verschiedenen Themen zur Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat beschloss über die für die variable Vergütung des Vorstands maßgebliche Zielerreichung im GJ 2022. Der Aufsichtsrat stimmte darüber hinaus der Anpassung der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu. |
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Der Aufsichtsrat befasste sich in mehreren Sitzungen mit der Oak Transaktion. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 8. November 2022 etwa dem Abschluss eines sogenanntes Business Combination Agreement zwischen der Vantage Towers AG, der Oak Holdings GmbH als Bieterin, Vodafone GmbH und dem Oak Consortium zu. Am 20. Dezember 2022 beschloss der Aufsichtsrat etwa über die gemeinsame begründete Stellungnahme in Bezug auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH vom 13. Dezember 2022. In seiner Sitzung am 23. März 2023 beschloss der Aufsichtsrat über die Beschluss- und Wahlvorschläge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2023. Am 5. Mai 2023 beschloss der Aufsichtsrat über die Aktualisierung seines Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung in Bezug auf die Zustimmung zum Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH. |
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In seiner Sitzung am 23. März 2023 stimmte der Aufsichtsrat dem Rückkauf der von der Vantage Towers AG ausgegeben Schuldverschreibungen zu. |
Neben ihren Sitzungen und Beratungen haben die
Mitglieder des Aufsichtsrats die für die
Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung
wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat bereitet seine Arbeit in drei
Ausschüssen vor (Vergütung- und
Nominierungsausschuss, Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss und Oak-Aus-schuss). Diese
Ausschüsse sind insbesondere mit der Vorbereitung von
Beschlüssen und Themen betraut, die im Plenum des
Aufsichtsrats zu behandeln sind. Soweit gesetzlich
zulässig, sind Entscheidungsbefugnisse des
Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen oder
können auf diese übertragen werden. Die oder der
Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses berichtet dem
Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die
Aufgaben und Pflichten der Ausschüsse sind in der
Erklärung zur Unternehmensführung unter
Ausschüsse des Aufsichtsrats, S. 59, näher
beschrieben.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschuss
tagte im Berichtszeitraum sechs Mal. Die Sitzungen wurden
virtuell abgehalten.
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Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit den Finanzergebnissen für das GJ 2022, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns befasst und diese intensiv geprüft und diskutiert. Der Abschlussprüfer hat an den Ausschusssitzungen teilgenommen, über die Abschlussprüfung berichtet und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. |
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Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit der Berichterstattung der Gesellschaft für das erste und das dritte Quartal sowie mit dem Halbjahresabschluss befasst. Bei der Befassung mit dem Halbjahresabschluss nahm der Abschlussprüfer an der Sitzung teil, der Fragen zur prüferischen Durchsicht beantwortete. |
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Es wurden im Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die Planung, Vorgehen und Inhalte für die Abschlussprüfung des GJ 2023 und die Qualitätsicherung beim Abschlussprüfer sowie dessen Beurteilung besprochen. |
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Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit der Risikosituation anhand der entsprechenden Berichterstattung befasst und diese sowie die Ergebnisse und den Umsetzungsstatus der Internen Revision besprochen und eine Anpassung des Revisionsplans des Geschäftsjahrs behandelt. Es wurden auch die Ergebnisse der externen Prüfung des Risiko Management Systems diskutiert und regelmäßig Statusberichte zum internen Kontrollsystem behandelt. |
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Überdies wurden im Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die weitere Entwicklung von Integrity & Compliance, der Rechnunglegungs- und Berichterstattungsprozesse sowie die Umsetzung der Human Rights Richtlinie besprochen. |
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss hat im
Berichtszeitraum vier Mal getagt. Die Sitzungen wurden
virtuell abgehalten.
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Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss befasste sich mit der Vorstandsvergütung und dabei insbesondere mit der Erreichung sowohl der kurzfristig als auch langfristig orientierten Ziele des Vorstands für das GJ 2022. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss stellte in Abhängigkeit dieser Zielerreichung vorläufig die Höhe der individuell für dieses Geschäftsjahr den Vorstandsmitgliedern zu gewährenden variablen Vergütung fest und legte diese Festlegung dem Aufsichtsrat zur finalen Beschlussfassung vor. Darüber hinaus wurden in diesem Termin auch die für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgeblichen kurzfristigen und langfristigen Ziele im Rahmen der im GJ 2023 zu gewährenden variablen Vergütungsbestandteile besprochen und dem Aufsichtsrat ebenfalls zur finalen Beschlussfassung vorgelegt. |
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Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die in der ordentlichen Hauptversammlung 2022 und der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 gewählten Aufsichtsratskandidaten zur Wahl vorzuschlagen. |
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Aus Anlass der Ankündigung von Vivek Badrinath, über seine am 31. Dezember 2023 endende Amtszeit hinaus nicht als Vorstandsvorsitzender der Vantage Towers AG zur Verfügung zu stehen, befasst sich der Vergütungs- und Nominierungsausschuss seit Februar 2023 mit seiner Nachfolge. |
― |
Der Oak-Ausschuss wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. März 2023 errichtet, da einige Aufsichtsratsmitglieder Mitarbeiter des Vodafone Konzerns sind und daher in Bezug auf die Beschlussfassung über bestimmte, die Oak Holdings GmbH betreffende Maßnahmen, möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die dem Oak Ausschuss übertragenen Aufgaben, besteht der Oak Ausschuss ausschließlich aus vom Vodafone Konzern unabhängigen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat delegierte auf den Oak Ausschuss die Beschlussfassung über Maßnahmen in Bezug auf den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH, ein Delisting der Aktien der Vantage Towers AG und den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft. |
― |
Der Oak Ausschuss stimmte am 20. März 2023 dem Abschluss einer sogenannten Delistingvereinbarung zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH zu. In seiner Sitzung am 23. März 2023 stimmte der Oak Ausschuss dem Abschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 ursprünglich vorgelegten Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH zu. Am 5. Mai 2023 stimmte der Oak-Ausschuss einer Aktualisierung des im vorgenannten Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorgesehenen Barabfindung und Ausgleichszahlung zu. |
Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der Corporate
Governance der Gesellschaft unter Berücksichtigung des
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst und
eine Entsprechenserklärung gemäß § 161
des deutschen Aktiengesetzes (AktG) abgegeben.
Die vom Aufsichtsrat am 6. Februar 2023 verabschiedete
Entsprechenserklärung zum DCGK wurde den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.vantage-towers.com/de/investoren/corporategovernance
dauerhaft zugänglich gemacht.
Mit Beendigung der Börsennotierung der Aktien der
Vantage Towers AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
ist das Erfordernis der Abgabe einer
Entsprechenserklärung entfallen.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschuss
setzt sich derzeit aus drei Aufsichtsratsmitgliedern
(Charles C. Green III, Michael Bird und Amanda Nelson)
zusammen; auch der Vergütungs- und
Nominierungsausschuss besteht derzeit aus drei
Aufsichtsratsmitgliedern (Katja van Doren, Michael Bird und
Pinar Yemez); der Oak Ausschuss besteht aus den vier
Aufsichtsratsmitgliedern, die nicht beim Vodafone Konzern
beschäftigt sind (Rüdiger Grube, Charles C. Green
III, Terry Rhodes und Katja van Doren).
Im Detail nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats an den
Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie
folgt teil:
Teilnahme an
Ausschusssitzungen |
% | Teilnahme an
Aufsichtsratssitzungen |
% | |
Prof. Dr. Rüdiger Grube | 3/3 | 100 | 11/11 | 100 |
Rosemary Martin | 5/5 | 100 | 6/8 | 75 |
Michael Bird | 8/9 | 94 | 8/11 | 73 |
Amanda Nelson | 1/1 | 100 | 2/4 | 50 |
Charles C. Green III | 9/9 | 100 | 10/11 | 90 |
Terence Rhodes | 3/3 | 100 | 11/11 | 100 |
Katja van Doren | 7/7 | 100 | 11/11 | 100 |
Johan Wibergh | 0/1 | - | 2/8 | 25 |
Pinar Yemez | 3/3 | 100 | 8/11 | 73 |
Der unabhängige Abschlussprüfer Ernst &
Young hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
sowie den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft
und Vantage Towers Gruppe, jeweils für das GJ 2023
geprüft. Der Abschlussprüfer hat zu den
vorgenannten Abschlüssen und Berichten jeweils
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der
zusammengefasste Lagebericht wurden nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des AktG aufgestellt. Der
Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie
in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und
den ergänzend nach deutschem Recht anzuwendenden
Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss
steht auch im Einklang mit den IFRS, wie sie vom
International Accounting Standards Board (IASB)
veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat
die jeweiligen Prüfungen unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung und (soweit einschlägig) der
EU-Abschlussprüferrichtlinie durchgeführt.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht
für die Gesellschaft und die Vantage Towers Gruppe
allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt.
Zusätzlich wurde auch der Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats
ausgehändigt.
In den Sitzungen am 9. Mai 2023 (Prüfungs-, Risiko-
und Compliance-Ausschuss) und am 13. Juni 2023
(Aufsichtsrat) haben der Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss sowie der Aufsichtsrat die
Finanzergebnisse diskutiert. In den Sitzungen am 9. Mai
2023 und am 25. Mai 2023 hat der Prüfungs-, Risiko-
und Compliance-Ausschuss die jeweiligen Finanzunterlagen im
Detail erörtert und geprüft. In diesen Sitzungen
wurden auch der Stand der Abschlussprüfung und die
(teilweise vorläufigen) wesentlichen
Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers
behandelt. In den Sitzungen am 12. Juni 2023
(Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Aus-schuss), am 13.
Juni 2023 (Aufsichtsrat) und am 20. Juni 2023 (Aufsichtsrat
und Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Aus-schuss)
haben der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
sowie der Aufsichtsrat die jeweiligen Finanzunterlagen und
den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
nach Zuleitung des Prüfungsberichts des
Abschlussprüfers abschließend noch einmal
eingehend geprüft und diskutiert. In diesen Sitzungen
wurde insbesondere auch die Abschlussprüfung insgesamt
und die im Prüfungsbericht beschriebenen wesentlichen
Prüfungsergebnisse behandelt und erörtert. Der
Abschlussprüfer nahm an den Sitzungen am 9. Mai 2023,
25. Mai 2023 und 12. Juni 2023 (Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss), 13. Juni 2023 (Aufsichtsrat) und am
20. Juni 2023 (Aufsichtsrat und Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss) teil. Der Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss und der Aufsichtsrat hatten die
Möglichkeit, Fragen direkt an den Abschlussprüfer
zu richten und bei Bedarf um weitere Erläuterungen zu
bitten. Der Abschlussprüfer berichtete über den
Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse
seiner Prüfung und fasste die durchgeführten
Prüfungshandlungen zusammen. In der Sitzung des
Aufsichtsrats erläuterte der Vorstand den
Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und
das Risikomanagement.
Nach eingehender Überprüfung stimmte der
Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung
durch den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat wurden
keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft und den ebenfalls vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der Vantage Towers
Gruppe. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde damit
festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte auch dem
zusammengefassten Lagebericht zu und billigte den Vorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns, der eine Dividende von
0,04€ je Aktie vorsieht. Die Mehrheitsaktionärin
der Gesellschaft, die Oak Holdings GmbH, hat erklärt,
dass sie in der Hauptversammlung einer Dividende von mehr
als 0,04€ pro Aktie nicht zustimmen wird.
Die Gesellschaft ist eine von der Oak Holdings GmbH
abhängige Gesellschaft gemäß § 312
AktG. Die Vodafone GmbH hält mittelbar rund 64,2 % des
Stammkapitals und der Stimmrechte der Oak Holdings GmbH und
die Oak Consortium GmbH hält mittelbar rund 35,8 % des
Stammkapitals und der Stimmrechte der Oak Holdings GmbH.
Die Vodafone GmbH und die Oak Consortium GmbH beherrschen
die Oak Holdings GmbH mittelbar gemeinschaftlich nach den
Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft
gemäß § 17 Abs. 1 AktG. Die Vodafone GmbH
wird mittelbar von der Vodafone Group Plc beherrscht. Die
Oak Consortium GmbH wird mittelbar gemeinschaftlich von KKR
Oak BidCo Limited und GIP Oak Aggregator, L.P. nach den
Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft
gemäß § 17 Abs. 1 AktG beherrscht. Der
Vorstand der Gesellschaft erstellte daher einen
Abhängigkeitsbericht und legte diesen zusammen mit dem
dazugehörigen Prüfungsbericht von Ernst &
Young dem Aufsichtsrat vor. Der Abschlussprüfer
schloss seinen Bericht ohne Beanstandungen ab und kam zu
den folgenden Feststellungen:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war, und
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen
keine Umstände für eine wesentlich andere
Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.
Der Abhängigkeitsbericht und der dazugehörige
Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern
rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt und in Anwesenheit
des Abschlussprüfers in der Aufsichtsratssitzung am
13. Juni 2023 ausführlich besprochen. Bei dieser
Sitzung konnten die Aufsichtsratsmitglieder Fragen zum
Bericht des Abschlussprüfers stellen, und der
Abschlussprüfer beantwortete alle relevanten Fragen.
Darüber hinaus berichteten die Vertreter des
Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse
und präzisierten die rechtlichen und wirtschaftlichen
Auswirkungen. Nach gründlicher Prüfung und
eingehender Auseinandersetzung mit dem
Abhängigkeitsbericht und seinen wesentlichen
Ergebnissen erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen
die Erklärung des Vorstands zum Abschluss des Berichts
über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der
Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des
Vorstands und den dazugehörigen Prüfbericht des
Abschlussprüfers genehmigt.
Für den Aufsichtsrat
Prof.
Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender
Professor Rüdiger Grube**
1 Vorsitzender
Unternehmensberater, ehemaliger CEO und Vorsitzender
des Vorstands der Deutsche Bahn AG
Derzeitige Mandate:
― |
Deufol SE |
― |
Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)* 2 |
― |
Vossloh AG* |
― |
Alstom/Bombardier Transportation Germany GmbH |
Rosemary Martin
Stellvertretende Vorsitzende (bis 31. Dezember 2022)
General Counsel and Company Secretary, Vodafone
Group Plc
Zuletzt gehaltene Mandate:
― |
Vodafone Corporate Secretaries Ltd. |
― |
Vodafone Foundation |
― |
Lloyds Register Foundation |
― |
Panel on Takeovers and Mergers (UK) |
― |
University of Sussex |
Michael Bird
Group M&A Director, Vodafone Group Plc
Derzeitige Mandate:
― |
keine |
Katja van Doren**
Vorsitzende des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses
Chief Finacial Officer und Chief Human Resoursses
Officer, RWE Generation SE
Derzeitige Mandate:
― |
RWE Generation NL B.V. |
― |
Societe Electrique de l'Our S.A., Luxembourg |
― |
Großkraftwerk Mannheim AG (GKM) |
Charles C. Green III**
Vorsitzender des Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschusses
Nicht geschäftsführender Direktor,
Frontier Tower Associates
Derzeitige Mandate:
― |
Pinnacle Towers Pte. Ltd. |
― |
Delmec Engineering Ltd. |
― |
Amane Towers SA |
― |
PowerX Technology Ltd. |
Pierre Klotz
(seit 5. Mai 2023)
Group Corporate Finance Director der Vodafone Group
Plc
Derzeitige Mandate:
― |
Vodacom Group Limited, Südafrika* |
― |
TPG Telecom Limited, Australien* |
Amanda Jane Nelson
(seit 28. Juli 2022)
CEO von Vodafone Ireland Ltd
Derzeitige Mandate:
― |
keine |
Terence Rhodes**
Berufsaufsichtsrat
Derzeitige Mandate:
― |
keine |
Alberto Ripepi
(seit 5. Mai 2023)
Group Chief Network Officer und Mitglied des
Executive Committee der Vodafone Group Plc
Derzeitige Mandate:
― |
Vodafone Italia S.p.A., Board Director |
― |
Vodafone Servizi E Tecnologie S.R.L., Board Director |
Johan Wibergh
(bis 31. Dezember 2022)
Chief Technology Officer, Vodafone Group Plc
Zuletzt gehaltene Mandate:
― |
Trimble Inc.* |
Pinar Yemez
Human Resources Director,
Vodafone Business and Group Functions
Derzeitige Mandate:
― |
Vodafone Group Services Ltd |
Wir sind ein führendes Funkturmunternehmen in
Europa mit ca. 84.600 Makrostandorten in zehn Märkten
inklusive unseren Beteiligungen im Joint Venture
Cornerstone und im assoziierten Unternehmen INWIT. Die
Vantage Towers Gruppe (im Folgenden auch "Vantage Towers"
oder "die Gruppe" genannt) umfasst die Muttergesellschaft
Vantage Towers AG, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland, und ihre
Tochtergesellschaften. Das Unternehmen nahm seine
Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 auf. Die
Geschäfte werden von der Vantage Towers Gruppe sowie
von ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften
getätigt. Zum 31. März 2023 beschäftigte
Vantage Towers 711 Mitarbeiter ohne unsere nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an INWIT und
Cornerstone. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich
in Düsseldorf in Deutschland.
Unser Geschäftsmodell vereint vier
Schlüsselfaktoren:
(i) Besitz landesweiter Standorte, die durch sichere,
langfristige vertragliche Vereinbarungen mit einem
hochwertigen Kundenstamm untermauert sind,
einschließlich führender Mobilfunknetzbetreiber
(Mobile Network Operators; MNOs) in jedem Markt
1;
(ii) Kontrolle oder gemeinschaftliche Kontrolle
über Funktürme (ausgenommen INWIT nach Beendigung
der Aktionärsvereinbarung mit Telecom Italia S.p.A.),
die Teil des wesentlichen konsolidierten Netzes von
mindestens zwei der größten MNOs in den
Märkten sind, in denen die Vodafone Gruppe bereits
landesweite Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung aktiver
Infrastruktur (Active-Sharing-Vereinbarung) unterzeichnet
hat, einschließlich Spanien, Griechenland, Portugal,
Italien, Großbritannien und Rumänien;
(iii) Ausweitung der typischen, von Funkturmunternehmen
angebotenen Dienste über die traditionelle Rolle eines
Infrastrukturvermieters für Mobilfunknetzbetreiber
hinaus auf die Rolle einer Schlüsselfigur im
Netzausbau für eine Reihe von bestehenden und neuen
Kunden; und
(iv) Führende Rolle bei der Ermöglichung einer
widerstandsfähigen, inklusiven digitalen Gesellschaft
mit klarem Fokus auf eine nachhaltige Infrastruktur zur
Minimierung der Umweltauswirkungen.
Unser Hauptgeschäft besteht in der Errichtung und
dem Betrieb von Telekommunikationsstandorten, um Kunden
Raum-, Energiemanagement- und damit verbundene
Dienstleistungen anzubieten, die ihrerseits Mobilfunk-,
Sprach-, Daten- und andere Dienste für Endkunden
bereitstellen.
Unser Portfolio an Vermögenswerten umfasst
Funktürme, Masten, Dachstandorte, verteilte
Antennensysteme (DAS) und kleine Funkzellen, sogenannte
Small Cells. Durch den Bau, den Betrieb und die Vermietung
dieser passiven Infrastruktur an unsere Kunden leisten wir
einen wesentlichen Beitrag zur besseren Konnektivität
und zur nachhaltigen Digitalisierung Europas.
Unsere Vermögenswerte werden durch langfristige
vertragliche Verpflichtungen mit MNOs gestützt, die
größtenteils über
Investment-Grade-Kreditratings verfügen und
vorhersehbare, üblicherweise regelmäßig an
die Inflation angepasste Erlöse liefern. Zu den
vertraglichen Verpflichtungen zählen die
inflationsgebundenen Vodafone-Rahmenverträge für
Dienstleistungen (Master Services Agreements; MSAs) mit
Unternehmen der Vodafone Gruppe. Wo unsere Verträge
mit anderen MNO-Kunden derzeit nicht inflationsgebunden
sind, planen wir, bei Auslaufen und Neuverhandlung unserer
Kundenverträge Preisanpassungen an den
Verbraucherpreisindex (VPI) vorzunehmen. Insgesamt sind
mehr als 95 % unserer Umsätze an die Inflation
gebunden. In den meisten unserer Märkte wurde der
Großteil unserer Funkturmvermögenswerte
über drei Jahrzehnte hinweg organisch entwickelt, mit
dem Ziel, ein erstklassiges Infrastrukturnetz
bereitzustellen. Folglich ist das internationale
Standortportfolio gut integriert, profitiert von der
strategischen Lage seiner Standorte und ist ein attraktiver
potenzieller Host für MNO-, aber auch für andere
Kunden, die ihr Netz erweitern oder verdichten
möchten.
Vantage Towers hat vier Berichtssegmente, Deutschland,
Spanien, Griechenland und die sonstigen europäischen
Märkte. Diese Berichtssegmente spiegeln die Basis
wider, auf der wir unser Geschäft steuern, und werden
gemäß IFRS 8 "Geschäftssegmente" auf den
Konzernabschluss der Gruppe für den
Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023
übergeleitet.
Die Berichtssegmente Deutschland, Spanien und
Griechenland umfassen jeweils die
Geschäftstätigkeiten der Gruppe in diesen
Ländern. Das Berichtssegment "Sonstige
europäische Märkte" umfasst unsere
Geschäftstätigkeiten in der Tschechischen
Republik, Ungarn, Irland, Portugal und Rumänien.
Zusätzlich zu diesen vier Segmenten weisen wir die
Ergebnisse unserer Kapitalbeteiligungen an INWIT und
Cornerstone in unserer Gewinn- und Verlustrechnung unter
"Ergebnis aus at-equity bilanzierten
Gemeinschaftsunternehmen" aus.
Zum 31. März 2023 umfasste Deutschland 43 % unserer
gesamten Makrostandorte und 36 % unserer
Mietverhältnisse in unseren konsolidierten
Märkten.
Unser Standortportfolio in Deutschland ist ausgewogen.
Die Standorte verfügen über Kapazitäten
für die Mitnutzung durch weitere Mieter, und ein
erheblicher Teil unserer Standorte hat keine
Konkurrenzstandorte in der Nähe. Zum 31. März
2023 enthielt das Portfolio von Vantage Towers
Deutschland etwa 19.800 Makrostandorte.
Zum 31. März 2023 hatten unsere Makrostandorte in
Deutschland eine Vermietungsquote von 1,24x.
Zum 31. März 2023 umfasste Spanien als unser
zweitgrößter Markt 18 % unserer Makrostandorte
und 23 % unserer Mietverhältnisse in unseren
konsolidierten Märkten.
Das Standortportfolio der Gruppe in Spanien ist
ausgewogen, verfügt über
Co-Location-Kapazitäten und weist moderate
Überschneidungen mit den Standortportfolios der
Mitbewerber auf. Zum 31. März 2023 umfasste das
Portfolio der spanischen Standorte etwa 8.400
Makrostandorte.
Zum 31. März 2023 betrug die Gesamtvermietungsquote
der Gruppe in Spanien 1,84x.
Zum 31. März 2023 umfasste Griechenland als unser
drittgrößter Markt 11 % unserer Makrostandorte
und 12 % unserer Mietverhältnisse in unseren
konsolidierten Märkten.
Unser Portfolio enthielt zum 31. März 2023 etwa
4.900 Makrostandorte in Griechenland.
Zum 31. März 2023 verzeichneten wir bezüglich
unserer Standorte in Griechenland eine Vermietungsquote von
1,72x.
Das Berichtssegment "Sonstige europäische
Märkte" der Gruppe umfasst die
Geschäftstätigkeiten in Portugal, der
Tschechischen Republik, Ungarn, Irland und Rumänien.
Gemessen an der Anzahl der Standorten stehen wir in der
Tschechischen Republik an erster Stelle, in Irland an
zweiter, in Portugal und Ungarn an dritter und in
Rumänien an fünfter Stelle des Landes. Zum 31.
März 2023 betrieb die Gruppe in diesen Märkten
insgesamt etwa 13.200 Makrostandorte, was 28 % unserer
Makrostandorte und 28 % unserer Mietverhältnisse in
unseren konsolidierten Märkten darstellte.
Zu den gemeinschaftlich geführten Joint Ventures
und assozierten Unternahmen der Gruppe gehören
Cornerstone und INWIT. Cornerstone betreibt ca. 15.100
Makrostandorte mit einer Vermietungsquote von 1,92x. INWIT
betreibt ca. 23.300 Makrostandorte mit einer
Vermietungsquote von 2,16x. Vantage Towers hält
derzeit eine Beteiligung in Höhe von 50 % an
Cornerstone und in Höhe von 33,2 % an INWIT.
Die folgende Karte enthält eine
Aufschlüsselung des Standortportfolios der Gruppe nach
Märkten, einschließlich der Portfolios der Joint
Ventures und assozierten Unternehmen, mit Angabe der Anzahl
der Makrostandorte zum 31. März 2023.
Vantage Towers ist ständig bestrebt, seine Produkte
und Dienstleistungen durch die Entwicklung neuer
technischer Lösungen zu verbessern und seinen Kunden
innovative Produkte und Lösungen mit höchster
Effizienz anzubieten, die in Zukunft wirtschaftlichen
Nutzen schaffen.
Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass
unsere Innovationskraft eine der wichtigsten
Voraussetzungen ist, um unsere Mission, die digitale
Transformation in Europa voranzutreiben, zu erfüllen.
Aus diesem Grund arbeiten wir an verschiedenen
Innovationen, um eine nachhaltige und digitale Gesellschaft
zu schaffen sowie neue Lösungen für eine Welt zu
entwickeln, die sich mit 5G rasant verändert.
Im Berichtsjahr haben wir uns in Zusammenarbeit mit den
Vertriebs- und Technologieabteilungen (zu denen auch die
Produktentwicklung und ein Innovationsteam gehören)
auf folgende Bereiche konzentriert:
― |
Digitalisierung ist eine wichtige technologische Initiative für Vantage Towers und wird unter drei Aspekten behandelt: (i) Digitalisierung der Customer Journey mit dem Ziel, den bestehenden TowerCo-Kundenlebenszyklus zu verändern; (ii) Digitalisierung unserer Vermögenswerte, um eine vollständige Bestandsaufnahme und ein vollständiges Reporting zur Verfügung zu haben (z.B. Funktürme, Energie und andere betriebliche KPIs); und (iii) Digitalisierung unseres internen Betriebsmodells, welches in einer operativen Effizienz resultiert. Beispiele für Digitalisierungsinitiativen sind intelligente Standorte (Implementierung einer Lösung zur Erfassung von Echtzeitdaten und zur Ermöglichung von Fernsteuerungen) und EMF (Implementierung von Tools zur Bewertung des Vermietungspotenzials von Standorten und zur Verbesserung der Gesamtperformance). |
― |
Entwicklung neuer technischer Lösungen und Produkte unter Nutzung unserer Anlagen für die Bereiche öffentliche Verwaltung, Energie, Verkehr, Produktion, Industrie 4.0, IoT, Smart Cities, intelligente Lichtmaste (als neuer Funkturmstandort), intelligente Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheit und Gewerbe & Einzelhandel. Vantage Towers arbeitet an der Entwicklungen von städtischen Einrichtungen, welche die neuen 5G-Telekommunikations-geräte und andere Serviceeinrichtungen wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Kameras und Sensoren aufnehmen können, ohne dass diese sichtbar sind. |
― |
Entwicklung zu einem führenden 5G-Host Vantage Towers entwickelt neue Lösungen zur Verbesserung der 5G-Implementierung, die in Zukunft dazu beitragen können, das Geschäft zu erweitern und weiterzuentwickeln, um ein führender 5G-Host und eine digitale Schlüsselfigur für die Bereitstellung von Antennenanlagen als Dienstleistung, Standortverdichtung und Standortnachhaltigkeit zu werden. Vantage Towers analysiert ferner eine neue Technologie namens OpenRAN, als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Bereitstellung mobiler Dienste durch Hardware als ein Serviceleistung und das Neutral Host Concept. |
― |
Green Planet: Ein starker Fokus von Vantage Towers liegt auf Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien, basierend auf Windturbinen, Gasturbinen, Solarpaneelen und neuen strukturellen Designs für Funktürme von Vantage Towers um eine Netto-Null Infrastruktur zu ermöglichen. Vantage Towers arbeitet derzeit an der Aufrüstung der Energietechnik mithilfe von energieeffizienten Gleichrichtern und FreeCooling-Systemen. Darüber hinaus stellt die Gruppe auch Versuche mit neuen Materialien für den Bau neuer Funktürme an. Durch die vollständige Fernüberwachung und Energiemessung ist Vantage Towers in der Lage, eine intelligente Plattform zu liefern, die den Betrieb digitalisiert, die Effizienz steigert und den Wert für unsere Kunden erhöht. |
Wir haben unser internes Leistungsmanagementsystem
konzipiert und geeignete Indikatoren zur Messung unserer
Leistung definiert. Detaillierte Monatsberichte sind ein
wichtiges Element unseres internen Management- und
Kontrollsystems. Die von uns verwendeten finanziellen
Leistungskennzahlen orientieren sich an den Interessen und
Erwartungen unserer Aktionäre und Aktionärinnen.
Um den Erfolg der Umsetzung unserer Strategie zu messen,
nutzen wir sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle
Leistungskennzahlen.
Vantage Towers steuert seine
Geschäftstätigkeiten mit den folgenden
finanziellen Leistungskennzahlen.
― |
Umsatzerlöse der Gruppe (exkl. Durchleitungseinnahmen): Gesamterlöse der Gruppe ohne weiterbelastete Investitionsausgaben. Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben spiegeln die direkte Weiterbelastung von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte an Vodafone wider. |
― |
Bereinigtes EBITDAaL: Bereinigtes EBITDA auf Konzernebene abzüglich der Umsatzerlöse 1aus weiterbelasteten Investitionsausgaben sowie nach planmäßigen Abschreibungen auf leasingbezogene Nutzungsrechte und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten. |
― |
Wiederkehrender Free Cash Flow (RFCF): Bereinigtes EBITDA abzüglich der Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben, zahlungswirksamer Mietkosten und Investitionsausgaben für Instandhaltung, die die Gruppe als Investitionsausgaben definiert, die für die Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen abzüglich gezahlter Steuern und gezahlter Zinsen, bereinigt um Veränderungen des operativen Working Capital. |
Wiederkehrender operativer Free Cashflow bezeichnet das
bereinigte EBITDA abzüglich der weiterberechneten
Investitionseinnahmen, abzüglich der zahlungswirksamen
Mietkosten und abzüglich der Investitionsausgaben
für Instandhaltung. Die Investitionsausgaben für
Instandhaltung sind definiert als Investitionsausgaben, die
zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des
bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver
Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben
für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen
― |
Verschuldungsgrad: Nettofinanzverschuldung |
dividiert durch bereinigtes EBITDAaL.
Die oben beschriebenen Kennzahlen sind bzw. können
sogenannte finanzielle Kennzahlen sein. Andere Unternehmen,
die finanzielle Kennzahlen mit einer ähnlichen
Bezeichnung verwenden, könnten diese anders
definieren.
Um den wirtschaftlichen Erfolg der
Geschäftstätigkeiten zu messen, verwenden wir
neben den oben genannten finanziellen Leistungskennzahlen
auch nicht finanzielle Leistungskennzahlen. Die derzeit
wichtigste nicht finanziellen Leistungskennzahl ist:
― |
Vermietungsquote: Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich Active-Sharing-Mietverhältnissen) an den Makrostandorten von Vantage Towers dividiert durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Active-Sharing-Mietverhältnisse beziehen sich auf den Umstand, dass ein Kunde seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort mit einem Geschäftspartner im Rahmen einer Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung aktiver Infrastruktur (Active-Sharing-Vereinbarung) teilt. |
Nach der Richtlinie über die nichtfinanzielle
Berichterstattung (NFRD) müssen
kapitalmarktorientierte Unternehmen, unter bestimmten
Voaussetzungen, in der EU über die Aspekte berichten,
die für das Verständnis der Unternehmensleistung
und der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf
den Umweltschutz, die soziale Verantwortung und die
Behandlung von Mitarbeitern, die Achtung der Menschenrechte
sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
erforderlich sind. Zum 31. März 2023 war Vantage
Towers AG nicht verpflichtet, einen nichtfinanziellen
Bericht gemäß der NFRD zu veröffentlichen,
da der entsprechende Schwellenwert für die Zahl der
Beschäftigten in zwei aufeinander folgenden Jahren
nicht überschritten wurde.
Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds
(IWF)
1 verlangsamte sich das Wachstum des globalen
Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2022 um 3,4 %
gegenüber 6,1 % im Jahr 2021, welches von einer
starken wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie
profitiert hatte.
In den ersten Monaten des Jahres 2022 wurde die Erholung
der Weltwirtschaft durch den Krieg in der Ukraine und die
Unterbrechung der Lieferketten beeinträchtigt. Dies
führte weltweit zu schwerwiegenden Schocks bei den
Rohstoff-, Lebensmittel- und Energiepreisen und zu einer
rekordverdächtigen Inflation, von der vor allem
Länder mit niedrigem Einkommen betroffen waren.
Folglich wurde die Weltwirtschaft in der zweiten
Jahreshälfte 2022 weiterhin durch den Anstieg der
Lebenshaltungskosten, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs
und die anhaltende COVID-19-Pandemie, wie beispielsweise
die Abriegelung in China, beeinträchtigt. Im Jahr 2022
blieb die weltweite Inflation mit 8,7 % so hoch wie seit
mehreren Jahrzehnten nicht mehr
1.
Im Januar 2023 hatte der IWF noch ein globales
Wirtschaftswachstum von 2,9 % im Jahr 2023 erwartet,
welches im April 2023
1 auf 2,8 % korrigiert wurde. Die Zentralbanken
haben weltweit ihre Geldpolitik verschärft und die
Zinssätze erhöht, um die hohe Inflation zu
be-kämpfen
1.
Im Jahr 2022 verzeichneten die Länder der Eurozone
nach Angaben des IWF ein BIP-Wachstum von 3,5 %. In
Deutschland wuchs das BIP um 1,8 %, während Spanien
und Griechenland einen Anstieg von 5,5 % bzw. 5,9 %
verzeichneten
1.
Die Weltwirtschaft ist schwächer ins Jahr 2023
gestartet als vom IWF erwartet. Einerseits scheint sich die
Weltwirtschaft von den kumulativen Schocks der letzten drei
Jahre, wie der COVID-19-Pandemie und dem Krieg in der
Ukraine, die mit Preissteigerungen, Unterbrechungen der
Lieferketten und einer rekordhohen Inflation einhergingen,
zu erholen. Andererseits werden die Auswirkungen der
Inflation nur teilweise abgeschwächt. Gleichzeitig
dürfte die massive Straffung der Geldpolitik - zum
ersten Mal seit über einem Jahrzehnt - durch die
meisten Zentralbanken weltweit Wirkung zeigen, doch auch im
Bankensektor ist eine starke Instabilität zu
beobachten.
Es wird erwartet, dass die steigende Nachfrage der
Mobilfunknetzbetreiber (MNOs) nach einer Ausweitung der
Netzabdeckung und einer Verdichtung der Netze das Wachstum
im europäischen Funkmast-Infrastruktursektor
vorantreiben wird. Infolgedessen gibt es erhebliche
Wachstumschancen durch die Erhöhung der Anzahl von
Standorten und Points of Presence (PoPs).
Es wird erwartet, dass der mobile Datenverkehr in West-,
Mittel- und Osteuropa zwischen 2022 und 2028 mit einer
durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von
etwa 18 % zunehmen wird. Langfristig wird der wachsende
Datenverkehr sowohl durch die steigende Zahl von
Smartphone-Abonnements als auch durch ein steigendes
durchschnittliches Datenvolumen pro Abonnement angetrieben,
das durch den vermehrten Abruf von Videoinhalten und eine
höhere 5G-Durchdringung angeheizt wird
2.
Da die Verbraucher schnellere
Kommunikationsgeschwindigkeiten und höhere Bandbreiten
fordern, werden die Mobilfunknetzbetreiber versuchen,
über die Netzqualität zu konkurrieren. Für
Europa rechnet die GSM Association (GSMA) damit, dass bis
2030 91 % aller Mobilfunkverbindungen auf Smartphones
entfallen werden. Dies entspräche einem Anstieg von 10
Prozentpunkten gegenüber 2022
3.
Mit der Einführung jeder neuen Generation von
Mobilfunktechnologien haben die Nutzer mehr Daten
verbraucht, und die Datennutzung in Europa nimmt als
Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Smartphones und
internetbasierten Anwendungen weiterhin rasch zu.
Um ihre Netze auszubauen und die Qualität bei
steigender Teilnehmerzahl und Datennutzung zu verbessern,
müssen die Mobilfunkbetreiber eine effektive
Kapazität aufrechterhalten, um die Stabilität
ihrer Netze zu gewährleisten und Überlastungen zu
verringern. Dies wiederum erfordert eine Verdichtung der
Netze und eine Erhöhung der Mietverträge.
Darüber hinaus ist die Netzverdichtung erforderlich,
um die Einführung ihrer 5G-Netze nach den nationalen
Versteigerungen zu unterstützen. Die Technologie hat
sich bereits in mehreren Märkten durchgesetzt, vor
allem in Südkorea und den USA, wo 5G inzwischen mehr
als 40 % der Gesamtverbindungen ausmacht
3. Laut GSMA werden sich die Mobilfunkbetreiber
darauf konzentrieren, Renditen für ihre Investitionen
zu erzielen, was zu einer Verringerung der
Investitionsausgaben führen soll. 92 % der
Investitionsausgaben der Mobilfunkbetreiber zwischen 2023
und 2030 werden schätzungsweise in 5G fließen
4. In Westeuropa wird die Verbreitung von
5G-Mobilfunkabonnements voraussichtlich von 11 % im Jahr
2022 auf 88 % bis Ende 2028 steigen
5. Da diese Entwicklung eine Verdichtung
erfordert, wird die Nachfrage der Mobilfunkbetreiber nach
Funkmasten weiter steigen. So wird erwartet, dass die Zahl
der Funktüme in Europa in den nächsten fünf
Jahren jährlich um etwa 1 % bis 3 % zunehmen wird
1.
1 Quelle: Internationaler Währungsfonds,
World Economic Outlook Update, April 2023
2 Quelle: Ericsson Mobility Report, November
2022, S. 22, 23
3 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 14f
4 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 19
5 Quelle: Ericsson Mobility Report, November
2022, S. 6
Die Mobilfunknetzbetreiber werden außerdem
zusätzliche Mietverträge benötigen, um kurz-
und mittelfristige Versorgungsverpflichtungen zu
erfüllen. In vielen europäischen Märkten
haben die nationalen Regulierungsbehörden
Netzabdeckungsverpflichtungen eingeführt, die die
Mobilfunknetzbetreiber verpflichten, in bestimmten Gebieten
eine Netzabdeckung von bestimmter Qualität
bereitzustellen. Diese Entwicklungen werden die Nachfrage
nach Funkmasten weiter antreiben.
Weitere Trends in der Branche sind IoT und private
Netze. Im Jahr 2022 verzeichnete China beispielsweise
bereits mehr IoT-Verbindungen als Mobilfunknutzer. Die GSMA
prognostiziert, dass Europa und die USA zusammen bis 2030
20 % der Gesamtverbindungen ausmachen werden. Da 5G es
ermöglicht, dedizierte Lösungen für die
Bedürfnisse der Kunden anzubieten, sind mobile private
Netzwerke ein wichtiger Wachstumstreiber für die
Branche, die nicht nur auf Fabriken, sondern auch auf den
Transport- und Logistiksektor abzielt
2.
Ein weiterer Schwerpunkt der Mobilfunknetzbetreiber ist
laut GSMA und dem Ericsson Mobility Report die
Umweltverträglichkeit. Dieser Trend erhöht die
Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen und
intelligenten Betriebsmöglichkeiten der Infrastruktur
3.
Wir verfügen über ein Geschäftsmodell mit
klaren und gut kalkulierbaren strukturellen
Wachstumstreibern und einer hohen Cash Conversion.
Wir sind der Ansicht, dass die nachfolgend beschriebenen
Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage
unseres Funkturmgeschäfts in der Vergangenheit hatten
bzw. auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage
und den Cashflow in zukünftigen Perioden haben werden.
― |
Am 9. November 2022 gab die Oak Holdings GmbH ("Oak Holdings"), die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, eines von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. Beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft ("Oak Consortium"), ihre Entscheidung bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von Vantage Towers über 32,00 € pro Aktie zu unterbreiten. |
― |
Am 23. März 2023 gab Oak Holdings den Vollzug des Erwerbs der Aktien von Vodafone GmbH an Vantage Towers AG und des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekannt und hielt nach dem Abschluss dieser Transaktionen 89,26 % der Aktien der Vantage Towers AG. |
― |
Am 3. Mai 2023 endete die Annahmefrist für das am 20. März 2023 von Oak Holdings angekündigte öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der Vantage Towers zu einem Preis von 32,00 € pro Aktie. Der Vollzug des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots führte zur Andienung weiterer 0,05 % der Aktien an der Vantage Towers AG an die Oak Holdings, sodass die Oak Holdings derzeit 89,31 % der Aktien der Vantage Towers AG hält. Der Handel mit Vantage Towers AG Aktien im regulierten Markt der Frankfurther Wertpapierbörse endete mit Ablauf des 9. Mai 2023. |
― |
Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft zugestimmt. Im Rahmen des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrags würde sich die Oak Holdings unter anderem verpflichten, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers AG dessen Vantage Towers-Aktie gegen eine Barabfindung zu erwerben. |
1 Quelle: The economic contribution of the
European tower sector, Februar 2022, S. 10
2 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 4,17
3 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S.4;
Ericsson Mobility Report, November 2022, S. 2
Am 9. November 2022 schlossen die damalige
Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Vodafone GmbH
und das Oak Consortium eine Investitionsvereinbarung ab,
die die Gründung eines Joint Ventures vorsieht, das
indirekt die von der Vodafone GmbH gehaltenen Aktien an der
Gesellschaft und weitere im Rahmen eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots erworbenen Aktien
halten sollte (die "Oak Transaktion"). Am 13. Dezember 2022
veröffentlichte die Oak Holdings, die
Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche
Übernahmeangebot (Barangebot) zum Erwerb
sämtlicher Aktien der Vantage Towers AG gegen eine
Geldleistung in Höhe von 32,00 € je Aktie ab. Die
Annahmefrist des Angebots endete am 10. Januar 2023. In der
Angebotsunterlage bekundete Oak Holdings unter anderem ihre
Absicht, Vantage Towers in der nächsten Wachstumsphase
zu unterstützen und dessen Position als einer der
führenden Funkmastbetreiber Europas zu stärken.
Der Angebotspreis von 32,00 € je Aktie stellte eine
Prämie von 19 % gegenüber dem relevanten
volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei
Monate (26.89 € wie von der BaFin mitgeteilt) und 33 %
im Verhältnis zum Kurs des Börsengangs dar. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers
begrüßten das freiwillige Übernahmeangebot
und empfahlen den Aktionären in ihrer gemeinsamen
begründeten Stellungnahme vom 20. Dezember 2022,
dieses anzunehmen.
Wie am 20. März 2023 von der Oak Holdings bekannt
gemacht, hatten Oak Holdings und Vantage Towers AG eine
Delistingvereinbarung am selben Tag abgeschlossen. Am 5.
April 2023 veröffentlichte Oak Holdings die
Angebotsunterlage für ein öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) zum Erwerb
sämtlicher verbliebenen Aktien der Vantage Towers AG
gegen eine Geldleistung in Höhe von 32,00 € je
Aktie. Die Angebotsfrist endete am 3. Mai 2023 mit einer
finalen Annahmequote von 0,05 % der Aktien. Der Vorstand
und der Aufsichtsrat von Vantage Towers
begrüßten das Delisting-Erwerbsangebot und
empfahlen den Aktionären in ihrer gemeinsamen
begründeten Stellungnahme vom 18. April 2023, dieses
anzunehmen. Im Zuge des öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots wurde der von der Vantage Towers
AG beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der Vantage
Towers AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie gleichzeitig im Teilbereich des
regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit
Ablauf des 9. Mai 2023 wirksam ("Delisting").
Nach dem Vollzug der Oak Transaktion hat der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats dem Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
gemäß §§°291 ff. AktG zwischen der
Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft und der Oak
Holdings als herrschender Gesellschaft auf Basis eines
zwischen den Parteien abgestimmten Vertragsentwurfes
zugestimmt.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der
Vantage Towers AG am 5. Mai 2023 in Düsseldorf wurde
einer aktualisierten Fassung des Vertragsentwurfs mit 98,25
% der Stimmen zugestimmt.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag trat
am 14. Juni 2023 durch Eintragung ins Handelsregister in
Kraft.
Nach Abschluss und Wirksamkeit des Beherrschungs-und
Gewinnabführungsvertrags wird Oak Holdings auf
Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs
der Vantage Towers AG dessen Vantage Towers AG Aktien gegen
eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in
Höhe von 28,24 € je Aktie erwerben. Die
jährliche Ausgleichszahlung für die
außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG
wird 1,63 € brutto (1,52 € nach Abzug der
Körperschaftssteuer (inklusive
Solidaritätszuschlag)) je Vantage Towers AG Aktie
betragen.
Die Nachfrage nach neuen Standorten und
zusätzlichen Mietverträgen an unseren Standorten
wird in erster Linie durch Netzabdeckungsverpflichtungen
und Netzverdichtungsanforderungen getrieben, die wiederum
von der Nachfrage der Verbraucher und Unternehmen nach
mobilen Sprach- und Datendiensten sowie von technologischen
Fortschritten wie etwa der Einführung von 5G bestimmt
werden. Um die Netze zu erweitern und die Qualität der
Dienste bei steigender Teilnehmerzahl und Datennutzung zu
verbessern, müssen die Mobilfunknetzbetreiber eine
effektive Kapazität aufrecht erhalten, um die
Netzstabilität zu gewährleisten und
Überlastungen zu verhindern. Dies wiederum erfordert,
dass MNOs ihre Mietverhältnisse ausweiten, indem sie
zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an bestehenden
Standorten aufstellen und die Errichtung neuer Standorte in
Auftrag geben, um eine bessere Netzabdeckung und
-verdichtung zu gewährleisten, oder indem sie
Mitnutzungsvereinbarungen mit anderen MNOs
abschließen. In Europa nimmt der Datenverbrauch
über Mobilfunk aufgrund der zunehmenden Nutzung von
Smartphones und der wachsenden Verbreitung von
internetbasierten Anwendungen weiterhin rasant zu. MNOs
tragen dieser Entwicklung nun Rechnung, indem sie
zusätzliche Ausrüstung in bestehenden Netze
implementieren und gleichzeitig fortschrittlichere
5G-Mobilfunknetze ausrollen, um dem Netzabdeckungs- und
Kapazitätsbedarf gerecht zu werden.
In einer Vielzahl unserer konsolidierten Märkte
sowie in den Märkten unseres assoziierten Unternehmens
INWIT und unseres Joint Ventures Cornerstone haben die
nationalen Regulierungsbehörden Verpflichtungen zur
Netzabdeckung festgelegt, die von den Mobilfunkbetreibern
verlangen, dass sie in bestimmten Gebieten eine
Netzabdeckung von bestimmter Qualität anbieten.
1
Die Tochtergesellschaften der Vantage Towers Gruppe
haben mit den Tochtergesellschaften der Vodafone Gruppe, in
jedem der Märkte, in welchen diese beide
Gesellschaften operativ tätig sind,
Rahmenverträge für Dienstleistungen (Master
Services Agreements; MSAs) abgeschlossen. Diese MSAs
generieren konsistente, an den Verbraucherpreisindex
gebundene Umsätze, die unsere Margen stützen.
Obwohl sich die MSAs von Vodafone von Markt zu Markt
unterscheiden, sind ihre wesentlichen Bestimmungen
weitgehend identisch. Wie weiter unten erläutert,
bieten uns die Vodafone-MSAs ein hohes Maß an
Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf künftige
Umsatzerlöse und Cashflows. Daher sind wir der
Ansicht, dass die wiederkehrenden Zahlungen im Rahmen
dieser Vodafone-MSAs die Stabilität sowie die
Steigerung unserer Umsatzerlöse und Cashflows mittel-
und langfristig unterstützen werden.
Die Vodafone-MSAs wurden für eine anfängliche
Laufzeit von acht Jahren (bis November 2028) abgeschlossen
und verlängern sich danach automatisch um drei weitere
Zeiträume von je acht Jahren, vorbehaltlich des Rechts
der Vodafone-Gesellschaft, den Vertrag nach Ende jeder
Laufzeit nicht weiter zu verlängern. Gemäß
den Vodafone-MSAs stellen wir Vodafone ein Mietentgelt
für die Nutzung unserer Standorte und der damit
verbundenen Dienstleistungen in Rechnung. Dieses Entgelt
setzt sich aus einer Grundgebühr und zusätzlichen
Servicegebühren zusammen. Die zusätzlichen
Servicegebühren beinhalten Entgelte für
Leistungen, die an unterschiedlich definierten Standorten
erbracht werden: Standorte, die Vodafone als strategisch
definiert hat (falls zutreffend), Standorte, die Vodafone
als kritisch definiert hat, und Standorte, die
Mitnutzungsvereinbarungen (Active-Sharing-Vereinbarung)
unterliegen. Wenn ein neues MNO-Mietverhältnis an
einem Standort hinzukommt, erhält Vodafone als
Ankermieter einen zusätzlichen Mieterrabatt auf seine
Grundgebühr, es sei denn, der Mieter hat den
betreffenden Standort zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Vodafone-MSA mitgenutzt (sogenannte Co-Location) und
installiert weitere aktive Sendeeinrichtungen oder erneuert
seinen Standortvertrag. Abgesehen von Griechenland (wo der
Rabatt nicht gilt) und einigen mittel- und
osteuropäischen Märkten (wo der Rabatt geringer
ist) beträgt dieser zusätzliche Mieterrabatt 15 %
des zugrunde liegenden Ankermietentgelts. Dieser
zusätzliche Mieterrabatt gilt nicht für die
Partner von Vodafone, d. h. die Deutsche Telekom und
Telefonica Deutschland, die deutsche Standorte in
entlegenen Gebieten ("weißen Flecken") gemeinsam
nutzen, und auch nicht für zusätzliche
Mitbenutzer von aktiven Sendeeinrichtungen an einem
Standort.
1 Quelle: Analysys Mason; 5G Observatory,
Unternehmenspressmitteilungen
Ein "strategischer Standort" ist ein Standort, der
für einen Vodafone-Betreiber aus Sicht des
Netzwerkmanagements von strategischer Bedeutung ist.
Vodafones Zustimmung ist erforderlich damit weitere Mieter
den strategischen Standorte mitnutzen dürfen. Zum 31.
März 2023 waren etwa 3 % unserer Standorte als
strategische Standorte definiert (GJ 2022: 3 %).
1
Ein "kritischer Standort" ist ein Standort, für den
höhere Service-Levels gelten. Ein Standort kann
gleichzeitig strategischer und kritischer Standort sein.
Wir erheben auch zusätzliche Servicegebühren, um
Erhöhungen der Grundstücksmieten, die festgelegte
Schwellenwerte übersteigen, zum Teil zu decken
(sogenannte Inputkostendeckung), und wenn Vodafone an einem
Standort über die im Rahmen eines Vodafone-MSA
reservierte Konfiguration hinaus mehr Platz, Gewicht oder
Strom benötigt (sogenannte Loading Charges).
Für das Geschäftsjahr, das zum 31. März
2023 endete, erzielten wir Umsatzerlöse (exkl.
Durchleitungseinnahmen) auf Gruppenebene in der Höhe
von 1.075,1 Mio. €. Dies stellt eine Zunahme von 6,4 %
im Vergleich zu der Zahl des Vorjahres von 1.010,9 Mio.
€ dar. Die Umsatzerlöse (exkl.
Durchleitungseinnahmen) mit Vodafone betrugen 876,4 Mio.
€ (VJ 2022: 816,7 Mio. €) hinzukamen Erlöse
von 20,2 Mio. € (VJ 2022: 12,4 Mio. €) aus
weiterbelasteten Investitionsausgaben.
Zusätzlich zu den Umsatzerlösen aus den
Vodafone MSAs profitieren wir von einer hohen
Umsatztransparenz und -vorhersehbarkeit durch langfristige
vertragliche Verpflichtungen mit unseren anderen
MNO-Kunden, zu denen die führenden MNOs in jedem
unserer Märkte gehören, sowie durch
Vereinbarungen mit einer Reihe von anderen Unternehmen. Die
jährlichen Zahlungen variieren in Abhängigkeit
von zahlreichen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl, der
durch die Verträge abgedeckten Standorte, der Lage und
der Einstufung des Standorts (einschließlich
Höhe), der Anlagenkonfiguration am Standort und der
vom Kunden benötigten Grundfläche.
Im Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023
konnten wir ungefähr 1.440 (netto)
Nicht-Vodafone-Mietverträge dazugewinnen. Für das
zum 31. März 2023 geendete Geschäftsjahr
erzielten wir Umsatzerlöse in Höhe von 219,4 Mio.
€
2 mit Nicht-Vodafone-Kunden, die
hauptsächlich Umsatzerlöse aus Makrostandorten
beinhalteten (GJ 2022: 208,0 Mio. €
3).
Unsere operative Hebelwirkung (Operating Leverage) wird
durch den Abschluss neuer Mietverträge
unterstützt. Vor der Gründung von Vantage Towers
lag der Fokus im Funkturmgeschäft nur begrenzt auf der
Gewinnung neuer Mieter in Europa. Als spezialisierter
Betreiber von Mobilfunkturminfrastruktur sind wir bestrebt,
unsere Vermietungsquote und Rendite dadurch zu
erhöhen, dass wir neue Mieter an unseren Standorte
dazugewinnen und neue aktive Sendeeinrichtungen für
unsere Kunden installiert werden.
Wir bemühen uns proaktiv darum, zusätzliche
Umsätze zu generieren und unsere Margen zu verbessern,
indem wir neue Kunden (auch "Mieter" genannt), seien es
MNOs oder Nicht-MNOs, zu relativ geringen zusätzlichen
Kosten für unsere Standorte gewinnen. Da unsere Kosten
relativ fix sind, können wir durch zusätzliche
Mieter oder zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an
unseren Standorten höhere Margen erzielen und damit
einen erheblichen Wert für unser Geschäft
schaffen. Bei den Mietverhältnissen kann es sich um
physische Mietverhältnisse handeln (d. h., ein Kunde
stellt seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort
auf) oder aber auch um Active-Sharing-Mietverhältnisse
(d. h., ein Kunde nutzt seine aktiven Sendeeinrichtungen an
einem Standort gemeinsam mit einem anderen Mieter im Rahmen
einer Active-Sharing-Vereinbarung). Wenn mehr als ein Kunde
physisch an einem Standort untergebracht ist, wird dies als
Co-Location bezeichnet. Durch die Co-Location
zusätzlicher physischer Mieter an unseren Standorten
oder den Abschluss neuer Active-Sharing-Vereinbarungen
erhöhen wir unsere Vermietungsquote.
Wir definieren die Vermietungsquote als die Gesamtzahl
der Mietverträge (einschließlich physischer
Mietverhältnisse und Active-Sharing-Vereinbarungen) an
unseren Makrostandorten geteilt durch die Gesamtzahl der
Makrostandorte. Daher fließen in die Berechnung der
Vermietungsquote zwei Mietverhältnisse ein, bei denen
durch den physischen Mieter (d. h. Vodafone oder eine
andere MNO) eine gemeinsame Nutzung an einem Makrostandort
erfolgt.
1 Quelle: Unternehmensinformationen
Insgesamt haben wir einen guten Überblick über
die Faktoren, die mittelfristig das Mietwachstum bestimmen.
Die BTS-Zusagen und White-Spot-Verpflichtungen
dürften einen erheblichen Teil des Anstiegs der
Vermietungen ausmachen. Darüber hinaus hatten wir im
Dezember 2021 eine Vereinbarung mit 1&1 über die
Bereitstellung von mindestens 3.800 Co-Locations in ganz
Deutschland angekündigt, die dieses Wachstum weiter
vorantreiben dürfte. Insgesamt haben wir im GJ 2023
zusätzliche 1.750 netto Neu-Vermietungen auf unseren
Standorten in Europa dazugewonnen.
Zum 31. März 2023 betrug unsere durchschnittliche
Vermietungsquote in unseren konsolidierten Märkten
1,46x, im Vorjahr betrug die Quote 1,44x. Die nachstehende
Tabelle zeigt die Vermietungsquoten in unseren einzelnen
Märkten sowie die Vermietungsquoten von INWIT und
Cornerstone jeweils zum Ende ihres jeweilgen
Geschäftsjahres.
Zum 31. März 2023 | Zum 31. März 2022 | |
Deutschland | 1.24x | 1.23x |
Spanien | 1.84x | 1.79x |
Griechenland | 1.72x | 1.68x |
Sonstige europäische Märkte | 1.46x | 1.42x |
Gesamt | 1.46x | 1.44x |
Assoziierte Unternehmen und Joint Venture | ||
Italien (INWIT) * | 2.16x | 2.01x |
Großbritannien (Cornerstone) | 1.92x | 1.96x |
* INWIT zum 31. Dezember 2021 und 2022
Unser Ergebnis wird von der Anzahl der Standorte im
Portfolio beeinflusst. Wir erzielen unsere Umsätze
nicht nur durch die Bereitstellung von bestehenden
Standorten und den damit verbundenen Dienstleistungen,
sondern auch durch neue Standorte. Neue Standorte, die im
Laufe eines Geschäftsjahres errichtet werden,
generieren Umsätze ab dem Zeitpunkt ihrer
Inbetriebnahme. Das bedeutet, dass ein Standort in der
Regel erst in dem auf die Inbetriebnahme folgenden
Geschäftsjahr die vollen Umsätze erzielt. Zum 31.
März 2023 umfasste unser kondoliertes
Standortportfolio, exklusive INWIT und Cornerstone, etwa
46.100 Makrostandorte (GJ 2022: 45.700 Standorte).
Das BTS-Programm
1 beschleunigte sich im GJ 2023 und wir
lieferten 910 neue Makrostandorte (GJ 2022: 510) in unseren
konsolidierten Märkten, davon 490 in Deutschland.
Während das BTS-Programm in den letzten drei Quartalen
des GJ 2023 seine Dynamik beibehielt, werden wir das
Neubauprogramm weiterhin genau überwachen und in einer
Reihe von Bereichen wie Prozess und Betrieb, Zulieferer und
Beschaffung, Steuerung und Kontrolle sowie Organisation und
Governance direkte Maßnahmen ergreifen, um unsere
Neubauverpflichtungen bis zum GJ 2026 zu erfüllen.
Der Anstieg bei den Neubauten wurde teilweise durch die
geplante Stilllegung von 540 Standorten kompensiert,
insbesondere aufgrund der Active-Sharing-Vereinbarung
unserer Ankermieter, vor allem in Spanien und Portugal.
Diese Art der Stilllegung führt zu
Effizienzsteigerungen in unserem Netzwerk, da unsere
Umsätze durch unseren
Portfolio-Gebührenmechanismus aufrechterhalten werden.
Grundstücksmieten (berechnet als Summe aus
Abschreibung von Nutzungsrechten und Zinsen auf
Leasingverbindlichkeiten) haben für uns das
größte Effizienzpotenzial. Um die Aufwendungen
für Grundstücksmieten zu optimieren, haben wir in
jedem Markt interne Teams aufgestellt, die potenzielle
Buy-out-Ziele identifizieren und unsere
Grundstücksmietverträge sowie die Beziehungen zu
den Vermietern pflegen.
Mit unserem Programm zur Optimierung der
Grundstücksmieten versuchen wir, unsere Mietkosten zu
reduzieren, indem wir selektiv Grundstücke, auf denen
sich bestimmte unserer Standorte befinden, oder
langfristige Nutzungsrechte (in der Regel zwischen 10 und
30 Jahren) für solche Grundstücke oder Immobilien
zu margenerhöhenden Bedingungen erwerben. Wir sind der
Ansicht, dass uns das Programm zur Optimierung der
Grundstücksmieten in die Lage versetzen wird, die Zahl
der Mietverträge für eine Reihe unserer
Dachstandorte zu erhöhen, indem Beschränkungen,
die in bestimmten unserer Grundstücksmietverträge
vorgesehen sind, künftig aufgehoben werden. Dies wird
uns vor Unternehmen schützen, die versuchen, ihren
Immobilienbesitz zu konsolidieren, um die Mietpreise zu
erhöhen.
Wir bewerten Akquisitionen von Grundstücken oder
langfristigen Nutzungsrechten auf der Grundlage interner
kalkulatorischer Zinsen und der Kapitalrendite (ROCE) sowie
anhand von anderen Faktoren, einschließlich der
strategischen Bedeutung der Standorte und der
Möglichkeit, Potenziale für Active Sharing und
Passive Sharing zu erschließen. Mittelfristig haben
wir Investitionen in Grundstücksmieten in Höhe
von mindestens 200 Mio. € budgetiert, vorbehaltlich
der Erzielung angemessener Renditen. Neben dem Erwerb von
Grundstücken oder Nutzungsrechten haben wir auch damit
begonnen, unser Mietportfolio durch aktive Nachverhandlung
von Verträgen zu optimieren, wo dies möglich und
vorteilhaft ist. In einigen Fällen wird den Vermietern
angeboten, die Vertragslaufzeiten zu verlängern, um im
Gegenzug die Mietkosten zu senken oder
Inflationsanpassungsklausen zu streichen.
Unsere Fähigkeit, ein hohes Serviceniveau
aufrechtzuhalten, hängt davon ab, ob wir in der Lage
sind, die Infrastruktur zu entwickeln, zu erweitern und
instand zu halten. Wir teilen Investitionsausgaben in vier
Hauptkategorien ein: (i) Instandhaltungsinvestitionen; (ii)
Wachstumsinvestitionen, die Investitionen in neue
Standorte, Investitionen zur Optimierung von
Grundstücksmieten und sonstige Wachstumsinvestitionen
umfassen; (iii) einmalige Investitionsausgaben und (iv)
weiterbelastete Investitionsausgaben.
Instandhaltungsinvestitionen sind Investitionen, die
für die Instandhaltung und den weiteren Betrieb des
bestehenden Funkturmnetzes und der sonstigen passiven
Infrastruktur erforderlich sind (ohne Investitionen in neue
Standorte oder andere Wachstumsinitiativen). Investitionen
in neue Standorte sind Investitionen im Zusammenhang mit
der Errichtung neuer BTS-Standorte ("Investitionen in neue
Standorte"). Die Kosten für die Errichtung neuer
BTS-Standorte können abhängig von einer Reihe von
Faktoren variieren, wie beispielsweise der Art des
Standorts, seiner Lage, des Geländes und
behördlicher Genehmigungen. Durch die Vodafone-MSAs
sind wir jedoch bis zu einem gewissen Grad vor höheren
Baukosten geschützt. Investitionen zur Optimierung von
Grundstücksmieten sind Investitionen in das Programm
zur Optimierung der Grundstücksmieten ("Investitionen
zur Optimierung von Grundstücksmieten").
Sonstige Wachstumsinvestitionen umfassen Investitionen
im Zusammenhang mit Initiativen zur Ertragssteigerung, wie
beispielsweise Investitionen in Modernisierung, um
Nicht-Vodafone-Mietverträge zu ermöglichen,
Investitionen in Effizienzsteigerungen und den Ausbau von
DAS/Indoor Small Cells, sowie den verbleibenden Teil der
Investitionsausgaben für die Modernisierung
bestehender Standorte, die nicht direkt an die Mieter
weiterverrechnet werden ("sonstige
Wachstumsinvestitionen"). Weiterbelastete
Investitionsausgaben umfassen Investitionen für die
Modernisierung bestehender Standorte, die an die Mieter
weiterverrechnet werden ("weiterbelastete
Investitionsausgaben").
Sonstige einmalige Investitionsausgaben umfassen
Investitionen in IT-Transformation, Infrastruktur sowie
Forschung und Entwicklung und Investitionen in die
Energieinfrastruktur. Gemäß den Vodafone-MSAs
und einigen unserer anderen Kundenverträge erhält
die Gruppe Erlöse aus Weiterbelastungen von
Investitionsausgaben für Nachrüstungen
bestehender Standorte, die an den Betreiber
weiterverrechnet werden, nachdem die
Modernisierungsleistungen bis zur Standardkonfiguration an
den Standorten erbracht wurden.
Die operative Leistung von INWIT und Cornerstone wird
von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen
Veränderungen der Umsätze mit ihren Ankermietern
(im Fall von INWIT sind dies die Telecom Italia und die
Vodafone Italia S.p.A. -Vodafone Italien-, im Fall von
Cornerstone die Vodafone UK und die Telefonica UK), die
Nachfrage nach Telekommunikationsdienstleistungen in
Italien bzw. Großbritannien, insbesondere infolge von
Marktveränderungen, aber auch der Markteintritt neuer
potenzieller Mitbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich
und/ oder mögliche behördliche Verfahren oder
Beschränkungen, durch die sich die Umsetzung neuer
Strategien verzögern kann.
Die operative Leistung von Cornerstone wird durch den UK
Electronic Communications Code (ECC) beeinflusst, da sich
dieser auf die Aufwendungen für Grundstücksmieten
unserer Gruppe auswirkt.
Veränderungen der erwähnten Faktoren
würden wiederum Auswirkungen auf die operative
Leistung und die Ergebnisse von Cornerstone hab
In allen Vodafone-MSAs sind vertragliche
Preisgleitklauseln enthalten, die an den
Verbraucherpreisindex gekoppelt sind und stabile Margen
sichern. Unsere Ertragslage ist daher weitgehend vor den
Auswirkungen der Inflation oder auch der Deflation
geschützt, was eine bessere Vorhersage
zukünftiger Cashflows ermöglicht.
Die vertraglichen inflationsgebundenen
Preisgleitklauseln sind in der Regel an den
Verbraucherpreisindex in den Ländern, in denen wir
tätig sind, gekoppelt und werden einmal jährlich
auf der Basis des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums
für die darauffolgenden zwölf Monate angewendet.
Wie oben erwähnt, gelten im Fall der Vodafone-MSAs
für die Preisgleitklauseln Ober- und Untergrenzen, die
sich bis zu einem gewissen Maß von Markt zu Markt und
von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. In der folgenden
Tabelle sind die Preisgleitklauseln des Vodafone-MSA
für den Zwölfmonatszeitraum endend zum 31.
März 2023 aufgeführt.
Inflation | Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023 |
% | |
Deutschland | 2,0 |
Spanien | 2,0 |
Griechenland | 2,0 |
Sonstige europäische Märkte | 2,0 |
Nach dem Abschluss der Oak Transaktion wurden die
Bedingungen der Vodafone MSA in Deutschland, Spanien,
Rumänien, Portugal, der Tschechischen Republik und
Irland hinsichtlich der vertraglichen Inlationsanpas-sung
geändert. Ab dem 1. April 2023 wird die
Verbraucherpreisindexobergrenze in diesen sechs
Märkten auf 3 % festgelegt, wobei jedoch nur 85 % der
Inflationsrate angewandt werden. In Griechenland und Ungarn
wurden keine Änderungen an den Bedingungen der
Vodafone MSAs vorgenommen
1.
Zu den Höhepunkten des Geschäftsjahres das zum
31. März 2023 endete gehörten:
― |
Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und der Oak Transaktion durch die unser neuer Hauptaktionär nun 89,3 % der Vantage Towers AG hält |
― |
Die weitere erfolgreiche Kommerzialisierung unseres Geschäfts führte zu einem Anstieg des Vermietungsquote auf 1,46x |
― |
Im Rahmen des BTS-Programms wurden 910 neue Makostandorte errichtet, 490 davon in Deutschland |
― |
Starker Fortschritt unseres Ground Lease Buyout (GLBO) Programms zum Ankauf von Grundstücken |
― |
Überschreitung unserer Finanzprognose für das GJ 2023 für die Umsatzerlöse (ohne Durchleitungseinnahmen) zwischen 3 und 5 % gegenüber Vorjahr mit einem Anstieg von 6.4 % auf 1.075,1 Mio. € |
― |
Die Prognose für das bereinigte EBITDAaL wurde mit 564,3 Mio. € am oberen Ende der Spanne von 550-570 Mio. € erreicht |
― |
Der wiederkehrende Free Cashflow wuchs um 5.6 % gegenüber Vorjahr auf 438,2 Mio. € an und lag damit über der Prognose von 405-425 Mio. € |
Der Vorstand von Vantage Towers blickt auf ein
spannendes und erfolgreiches Jahr zurück.
Außerdem haben wir unsere Finanzziele für das GJ
2023 erreicht bzw. sogar leicht übertroffen. Des
Weiteren haben wir Fortschritte bei dem Ausbau unseres
Geschäfts gemacht, und dadurch 910 neue Makrostandorte
errichtet und eine Abschlussvermietungsquote von 1,46x
erreicht. Gemeinsam mit unseren neuen Partnern werden wir
unseren Weg fortsetzen und unsere Position als einer der
führenden Funkmastbetreiber Europas weiter
stärken.
Im GJ 2023 verzeichneten wir ein beständiges
Umsatzwachstum in allen Märkten aufgrund vertraglich
vereinbarter Inflationsanpassungsklauseln, neuer
Mietverträge und sonstiger kostenpflichtiger
Dienstleistungen für MNOs.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die
Konzerumsatzerlöse (ohne Durchleitungseinnahmen) im GJ
2023 um 6,4 % und lagen damit über der Prognose, die
von einem Wachstum zwischen 3 % und 5 % gegenüber dem
Vorjahr ausgegangen ist. Dies ist vor allem auf
Umsatzerlöse aus Makrostandorten und aus
Energiebereitstellung sowie andere Umsatzerlöse
zurückzuführen.
Das bereinigte EBITDA stieg von 865,2 Mio. € um 5 %
auf 908,3 Mio. €, wobei die bereinigte EBITDA-Marge
geringfügig auf 83 % leicht sank (GJ 2022: ca. 85 %).
Dies ist im Umsatzmix und einem Anstieg der nicht
leasingbezogenen betrieblichen Aufwendungen begründet.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das bereinigte
EBITDAaL im GJ 2023 um 4,0 % mit einer entsprechenden Marge
von 53 % (GJ 2022: 54 %).
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) | 1.075,1 | 1.010,9 |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | 20,2 | 12,4 |
Umsatzerlöse | 1.095,3 | 1.023,3 |
Instandhaltungsaufwand | (46,1) | (46,4) |
Personalaufwand | (68,6) | (45,3) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Einmaleffekte | (81,0) | (67,8) |
Anpassung: Einmaleffekte | 8,5 | 1,4 |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 |
Marge | 83 % | 85 % |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | (20,2) | (12,4) |
Aufwendungen für Grundstücksmiete | (323,7) | (310,2) |
Bereinigtes EBITDAaL | 564,3 | 542,7 |
Marge | 53 % | 54 % |
31.03.2023 | 31.03.2022 | |||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Umsatzerlöse aus Makrostandorten | 976,2 | 89,1 % | 923,1 | 90,2 % |
Sonstige Umsatzerlöse aus Vermietungen | 43,9 | 4,0 % | 43,2 | 4,2 % |
Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung und andere Umsatzerlöse | 54,9 | 5,0 % | 44,6 | 4,4 % |
Erlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | 20,2 | 1,8 % | 12,4 | 1,2 % |
Konsolidiert | 1.095,3 | 100,0 % | 1.023,3 | 100,0 % |
31.03.2023 | 31.03.2022 | |||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Deutschland | 544,4 | 49,7 % | 503,2 | 49,2 % |
Spanien | 185,5 | 16,9 % | 172,8 | 16,9 % |
Griechenland | 141,9 | 13,0 % | 134,7 | 13,2 % |
Sonstige europäische Märkte | 223,5 | 20,4 % | 212,6 | 20,8 % |
Konsolidiert | 1.095,3 | 100,0 % | 1.023,3 | 100,0 % |
Im GJ 2023 erwirtschafteten wir Umsatzerlöse in
Höhe von 1.095,3 Mio. €, die sich aus 976,2 Mio.
€ Umsatzerlösen aus Makrostandorten (89,1 %),
54,9 Mio. € Umsatzerlösen aus
Energiebereitstellung und anderen Umsatzerlösen (5,0
%), 43,9 Mio. € sonstigen Mieterlösen (4,0 %)
sowie 20,2 Mio. € Erlösen aus weiterbelasteten
Investitionsausgaben (1,8 %) zusammensetzten. Im GJ 2023
wurden ca. 1.750 neue Verträge mit
Nicht-Vodafone-Kunden vereinbart, was zu einer
Vermietungsquote von 1,46x führte. Im GJ 2023
erwirtschafteten wir Umsatzerlöse in Höhe von
218,9 Mio. € (GJ 2022: 208,0 Mio. €) mit anderen
Kunden als Vodafone.
Die Zunahme der Umsatzerlöse aus
Energiebereitstellung und anderen Umsatzerlösen
resultierte vor allem aus sonstigen kostenpflichtigen
Diensten für MNOs.
Deutschland ist unser größtes Segment mit
einem Gesamtumsatz von 544,4 Mio. €. Die anderen
berichtspflichtigen Segmente - Spanien und Griechenland -
erwirtschafteten Gesamterlöse in Höhe von 185,5
Mio. € bzw. 141,9 Mio. €., während sich die
Erlöse der sonstigen europäischen Märkte auf
223,5 Mio. € beliefen.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 302,8 | 298,6 |
Spanien | 89,1 | 80,6 |
Griechenland | 53,3 | 50,2 |
Sonstige europäische Märkte | 119,1 | 113,3 |
Konsolidiert | 564,3 | 542,7 |
Das bereinigte EBITDAaL (EBITDA bereinigt um
weiterberechnete Investitionseinnahmen, die Abschreibung
von leasingbezogenen Nutzungsrechten und um
Zinsaufwendungen für bilanzierte
Leasingverbindlichkeiten) stieg auf 564,3 Mio. €
gegenüber 542,6 Mio. € im Vorjahr und lag damit
am oberen Ende der Prognose von 550 Mio. € bis 570
Mio. €..Der Anstieg des konsolidierten bereinigten
EBITDAaL um 4 % im Vergleich zum Vorjahr ist
hauptsächlich auf den Umsatzanstieg (ohne
Durchleitungseinnahmen) zurückzuführen. Dieser
wurde durch einen Margeneffekt infolge des Umsatzmixes und
einem Anstieg der nicht leasingbezogenen Kosten im
Zusammenhang mit dem Aufbau unserer Support-Teams für
den Ausbau unseres BTS Programms begründet. Ein
weiterer Faktor ist-sowie die Erleichterung des Zugangs von
1&1 zu unseren bestehenden Standorten ausgeglichen und
der damit verbundenen Aufbau unserer Support-Teams. Dies
erfolgt im Vorfeld des entsprechenden Umsatzbeitrags ab dem
GJ 2024.
Die Ergebnisse aus dem operativen Geschäft in
Deutschland (302,8 Mio. € bzw. 53,8 % des gesamten
EBITDAaL), Spanien (89,1 Mio. € bzw. 15,7 %),
Griechenland (53,3 Mio. € bzw. 9,4 %) und den
sonstigen europäischen Märkten (119,1 Mio. €
bzw. 21,1 %) entsprechen weitgehend den Erwartungen des
Managements. Die Ergebnisse in Deutschland spiegeln dabei
die geplanten Erhöhungen im Betriebskosten im GJ 2023
wider, um das BTS-Programm und den 1&1-Rollout zu
unterstützen und beschleunigen, die alle dem
entsprechenden Umsatzbeitrag ab dem GJ 2024 vorausgehen.
Wir verwenden das bereinigte EBITDAaL als Kennzahl
für die zugrunde liegende Rentabilität zur
Stützung der Investitionsausgaben und der
Kapitalstruktur nach den Mietkosten, die für uns und
die anderen Unternehmen aus der Branche einen signifikanten
Kostenfaktor darstellen. Die Messgröße wird auch
als Referenzpunkt für Bewertungszwecke im gesamten
Telekommunikationssektor verwendet.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 114,8 | 106,4 |
Spanien | 71,0 | 70,2 |
Griechenland | 67,9 | 65,2 |
Sonstige europäische Märkte | 70,1 | 68,4 |
Konsolidiert | 323,7 | 310,2 |
Die Aufwendungen für Grundstücksmieten stiegen
auf 323,7 Mio. € gegenüber 310,2 Mio. € im
Vorjahr. Die Aufwendungen für Grundstücksmieten
umfassen die Abschreibung von leasingbezogenen
Nutzungsrechten in Höhe von 267,6 Mio. € (GJ
2022: 257,3 Mio. €) sowie die Zinsen auf
Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 56,2 Mio. €
(GJ 2022: 52,9 Mio. €).
Die Aufwendungen für Grundstücksmieten
umfassen die Mieten, die wir an Vermieter für die
Unterbringung der Telekommunikationsinfrastruktur auf den
Grundstücken der Vermieter zahlen, und werden
gemäß IFRS 16 unter "Leasingverhältnisse"
ausgewiesen.
Wie in unserem Zwischenfinanzbericht für das
Geschäftsjahr 2023 dargelegt, versuchen wir mit
unserem Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten
unsere Mietkosten zu reduzieren, indem wir selektiv
Grundstücke, auf denen sich bestimmte unserer
Standorte befinden, oder langfristige Nutzungsrechte (in
der Regel zwischen 10 und 30 Jahren) für solche
Grundstücke oder Immobilien zu margenerhöhenden
Bedingungen erwerben. Wir sind der Ansicht, dass uns das
Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten in die
Lage versetzen wird, die Zahl der Mietverträge
für eine Reihe unserer Dachstandorte zu erhöhen,
indem Beschränkungen, die in bestimmten unserer
Grundstücksmietverträge vorgesehen sind,
künftig aufgehoben werden. Dies wird uns vor
Unternehmen schützen, die versuchen, ihren
Immobilienbesitz zu konsolidieren, um die Mietpreise zu
erhöhen.
Wir bewerten Akquisitionen von Grundstücken oder
langfristigen Nutzungsrechten auf der Grundlage interner
kalkulatorischer Zinsen und der Kapitalrendite (ROCE) sowie
anhand von anderen Faktoren, einschließlich der
strategischen Bedeutung der Standorte und der
Möglichkeit, Potenziale für Active Sharing und
Passive Sharing zu erschließen. Neben dem Erwerb von
Grundstücken oder Nutzungsrechten haben wir auch damit
begonnen, unser Mietportfolio durch aktive Nachverhandlung
von Verträgen zu optimieren, sofern dies möglich
und vorteilhaft ist. In einigen Fällen wird den
Vermietern angeboten, die Vertragslaufzeiten zu
verlängern, um im Gegenzug die Mietkosten zu senken.
Der Instandhaltungsaufwand im Geschäftsjahr 2023
belief sich auf 46,1 Mio. € (GJ 2022: 46,4 Mio.
€). In Deutschland, Irland, Ungarn, der Tschechischen
Republik und Rumänien entstehen uns
Instandhaltungskosten durch den Vodafone Konzern im Rahmen
langfristiger Servicevereinbarungen, gemäß denen
Vodafone uns den Zugang zu Dienstleistungen von
Drittanbietern ermöglicht, mit denen der Vodafone
Konzern eine kleine Anzahl an regionalen oder nationalen
Instandhaltungsverträgen in jedem Markt abgeschlossen
hat (ausgenommen Rumänien. Dort wird die
Instandhaltung direkt von Vodafone Rumänien erbracht).
Mit Ausnahme von Spanien und Rumänien waren diese
Verträge schon vor der Gründung von Vantage
Towers in Kraft. Daher sind die im Rahmen dieser
Verträge erbrachten Instandhaltungsleistungen als
Weiterführungen von Leistungen zu betrachten.
Die Verträge beziehen sich sowohl auf aktive
Sendeeinrichtungen als auch auf passive Infrastruktur, da
sie ausgehandelt wurden, als unsere Anlagen noch als Teil
des Vodafone Konzerns betrieben wurden. Wir planen aber,
nach und nach direkt mit Drittanbietern eigenständige
Instandhaltungsverträge für die passive
Infrastruktur auszuhandeln, sobald die derzeitigen
Serviceverträge auslaufen. In Spanien werden die
Instandhaltungskosten von Vantage Towers Spanien direkt mit
einem Drittanbieter abgewickelt. In Griechenland werden die
Instandhaltungskosten von Victus übernommen.
Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr 2023
belief sich auf 68,6 Mio. € und erhöhte sich
damit um 51,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist auf den
Anstieg der durchschnittlichen Zahl der
Vollzeitbeschäftigten in der Gruppe, von 457
Vollzeitäquivalenten im Vorjahr auf 627
Vollzeitäquivalente im GJ 2023, sowie auf
Gehaltserhöhungen und weitere Einmalzahlungen an
Mitarbeiter zurückzuführen. Der Personalaufwand
setzte sich hauptsächlich aus Löhnen und
Gehältern (55,0 Mio. €), Sozialabgaben (7,1 Mio.
€), Aufwendungen für anteilsbasierte
Vergütungen (5,2 Mio. €) und Kosten für die
Altervorsorge (1,3 Mio. €) zusammen. In Deutschland
fielen 50,7 Mio. € bzw. 73,9 % des Personalaufwands
an, in denen auch die Kosten für die Hauptverwaltung
enthalten sind.
Es fielen Verwaltungs- und sonstige Kosten in Höhe
von 81,0 Mio. € an, die sich hauptsächlich aus
Energiekosten, Übergangsservicevereinbarungen,
langfristigen Servicevereinbarungen und
Supportvereinbarungen zusammensetzten.
Der Gruppe entstanden im Geschäftsjahr 2023
einmalige Kosten in Höhe von 8,5 Mio. € (GJ 2022:
1,5 Mio. €), darunter einmalige Personalkosten und
sonstige Aufwendungen, im Betriebsergebnis enthalten.
Darüber hinaus, entstanden im Geschäftsjahr 2023
30,7 Mio. € an nicht-operativen Aufwendungen, bei
denen es sich um Beratungs-und Vermittlungshonorare
handelte. Diese fielen im Zusammenhang mit dem
Eigentümerwechsel im Rahmen der Oak Transaktion an.
Die Honorare wurden der Gesellschaft direkt zugerechnet und
es wurden Rückstellungen in Höhe von 29,1 Mio.
€ gebildet, die innerhalb der kurzfristigen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Darüber hinaus Die Summe dieser sonstigen
nichtoperativen Aufwendungen und einmaligen Kosten in
Höhe von 39,2 Mio. € (GJ 2022: 6,0 Mio. €)
wurde bei der Ableitung der wichtigsten
Leistungsindikatoren, insbesondere des bereinigten EBITDA,
des bereinigten EBITDAaL und des wiederkehrenden freien
Cashflows, nicht berücksichtigt.
Der Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen betrug 85,8 Mio. € (GJ
2022: 30,2 Mio. €). Für unser Joint Venture
Investment in Cornerstone betrug der Anteil von Vantage
Towers 22,7 Mio. € am Gewinn für das
Geschäftsjahr. Für unsere assoziierte Beteiligung
an INWIT betrug der Anteil von Vantage Towers 97,3 Mio.
€ am Gewinn für das am 31. Dezember 2022 endende
Geschäftsjahr, der durch die Abschreibung von
zugehörigen immateriellen Vermögenswerten in
Höhe von 34,2 Mio. € ausgeglichen wurde.
INWIT hat zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31.
Dezember 2022 4.200 neue Mieter und 480 neue Standorte
hinzugewonnen, wodurch sich die Vermietungsquote auf 2,16x
mit insgesamt 23.300 Standorten erhöht. Das
Neu-verhandlungs- und Grundstückserwerbsprogramm wurde
mit weiteren 510 Vereinbarungen fortgesetzt. INWIT hat
für das am 31. Dezember 2022 endende
Geschäftsjahr eine Schlussdividende in Höhe von
332,9 Mio. € beschlossen, wobei der Anteil der Gruppe
in Höhe von 110,4 Mio. € im Mai 2023 ausgezahlt
wird.
Die operative Leistung von Cornerstone entwickelte sich
gemäß den Erwartungen gut. Zum 31. März
2023 belief sich die Gesamtzahl der Makrostandorte von
Cornerstone auf ca. 15.100 mit einer Vermietungsquote von
1,92x. Darüber hinaus schreitet die Erneuerung der
bestehenden Mietverträge im Rahmen des Electronic
Communication Code (ECC) wie geplant voran. Für das
Geschäftsjahr 2023 wurde von Cornerstone eine
Schlussdividende in Höhe von 60,0 Mio. £
beschlossen und gezahlt.Der Anteil der Gruppe in Höhe
von 30,0 Mio. £ (34,0 Mio. €) wurde im März
2023 erhalten.
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des
den Aktionären der Gesellschaft zurechenbaren
Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche
Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien, die sich zum
31. März 2023 auf 505,8 Millionen Aktien belief.
Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 93,5 Eurocent
(GJ 2022: 70,6 Eurocent).
Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich
durch Division des den Aktionären der Gesellschaft
zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete
durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Stammaktien und
Aktien mit Verwässerungseffekt, die sich zum 31.
März 2023 auf 506,7 Millionen Aktien belief. Daraus
ergibt sich ein verwässertes Ergebnis je Aktie von
93,4 Eurocent.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Langfristige Vermögenswerte | ||
Geschäfts- oder Firmenwert | 3.324,2 | 3.319,6 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 282,0 | 268,9 |
Sachanlagen | 3.561,8 | 3.201,9 |
Beteiligungen | 3.170,8 | 3.217,9 |
Aktive latente Steuern | 74,7 | 29,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 22,5 | 23,5 |
10.436,0 | 10.061,3 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | ||
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen | 291,5 | 512,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 130,8 | 126,2 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 177,5 | 21,7 |
599,8 | 660,3 | |
Summe Vermögenswerte | 11.035,8 | 10.721,6 |
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Eigenkapital | ||
Gezeichnetes Kapital | 505,8 | 505,8 |
Kapitalrücklage | 6.751,5 | 6.751,5 |
Fusionsrücklage | (2.250,2) | (2.266,3) |
Sonstige Rücklagen | 21,9 | 12,8 |
Gewinnrücklagen | 514,3 | 359,8 |
Summe Eigenkapital | 5.543,3 | 5.363,7 |
Langfristige Schulden | ||
Schuldverschreibungen | - | 2.189,5 |
Leasingverbindlichkeiten | 1.751,5 | 1.758,8 |
Rückstellungen | 476,3 | 457,3 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,6 | 0,3 |
Passive latente Steuern | 73,4 | 128,9 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 92,2 | 89,3 |
2.393,9 | 4.624,1 | |
Kurzfristige Schulden | ||
Leasingverbindlichkeiten | 261,8 | 247,5 |
Schuldverschreibungen | 2.199,0 | - |
Tatsächliche Ertragsteuerschulden | 24,3 | 12,2 |
Rückstellungen | 9,1 | 8,7 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden | ||
Unternehmen und Personen | 81,6 | 117,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 522,9 | 347,7 |
3.098,6 | 733,8 | |
Summe Schulden | 5.492,5 | 5.357,9 |
Summe Eigenkapital und Schulden | 11.035,8 | 10.721,6 |
Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum
31. März 2023 auf 10.436,0 Mio. € (bzw. 94 % der
Bilanzsumme) und erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 374,7 Mio. €. Sie umfassten im Wesentlichen
den Geschäfts- oder Firmenwert, Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen und assozierten Unternehmen sowie
Sachanlagen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von
3.324,2 Mio. € bezog sich im Wesentlichen auf
Deutschland (2,6 Mrd. €). Der Großteil des
Geschäfts- oder Firmenwerts ergab sich aus
historischen Transaktionen innerhalb des Vodafone Konzerns
und wurde anschließend während der Gründung
von Vantage Towers zwischen den Geschäftsbereichen der
Vantage Towers Gruppe und den verbleibenden operativen
Geschäftsbereichen des Vodafone Konzerns im
Verhältnis zum relativen Wert der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating
Units; CGUs) für jeden Markt zum jeweiligen
Spaltungsstichtag aufgeteilt.
Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 282,0
Mio. € betrafen insbesondere den Erwerb von
Kundenbeziehungen in Griechenland in Höhe von 236,5
Mio. €.
Sachanlagen in Höhe von 3.561,8 Mio. €
umfassten leasingbezogene Nutzungsrechte in Höhe von
2.073,6 Mio. € (GJ 2022: 2.059,2 Mio. €), die
über ihre hinreichend sichere Leasingdauer
abgeschrieben werden, sowie Sachanlagen in Höhe von
1.488,2 Mio. € (GJ 2022: 1.142,7 Mio. €), von
denen 110,3 Mio. € (GJ 2022: 105,0 Mio. €) auf
Grundstücke und Gebäude sowie 1.378,0 Mio. €
(GJ 2022: 1.037,6 Mio. €) auf sonstige Sachanlagen
entfielen.
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und
assozierten Unternehmen in Höhe von 3.170,8 Mio.
€ betrafen ausschließlich die Beteiligungen an
INWIT 2.811,4 Mio. € und Cornerstone 359,4 Mio.
€.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 74,7 Mio.
€ bezogen sich hauptsächlich auf Spanien mit 47,3
Mio.€, die Tschechische Republik mit 21,8 Mio. €
und Portugal mit 4,9 Mio. €. Neue aktive latente
Steuern entstanden in Spanien im aktuellen
Geschäftsjahr nach der Oak Transaktion und der
Entkonsolidierung aus der Vodafone Gruppe, was zu einer
Aufwertung der von Vodafone übertragenen
Vermögenswerte bei der Gründung der Gruppe und
der erwarteten Nutzung früherer steuerlicher Verluste
bei Vantage Towers Spanien führte. Die damit
verbundene latente Steuergutschrift, die im GJ 2023 in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, beläuft
sich auf 42,2 Mio €.
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen umfassten Anzahlungen
in Höhe von 15,3 Mio. € (GJ 2022: 15,8 Mio.
€), sonstige Forderungen mit einer Fälligkeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von 6,5 Mio. € (GJ
2022: 6,8 Mio. €) und aktive
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,7 Mio. €
(GJ 2022: 0,9 Mio. €). Der Rückgang der aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten im Vergleich zum Vorjahr ist
hauptsächlich auf die Beendigung der
Geschäftsbeziehung mit einem Drittkunden von Vantage
Towers Spanien zurückzuführen. Der Rückgang
wurde jedoch durch einen Anstieg der Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen im Rahmen der
MSA-Vereinbarung kompensiert.
Die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von
599,8 Mio. € (bzw. 6 % der Bilanzsumme) umfassten
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen in
Höhe von 291,5 Mio. €, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in
Höhe von 130,8 Mio. € sowie Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 177,5 Mio.
€.
Die Forderungen gegen nahestehenden Unterneh-men und
Personen in Höhe von 291,5 Mio. € (GJ 2022: 512,4
Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Forderungen
gegenüber den Geschäftsbereichen des Vodafone
Konzerns im Rahmen der MSAs in Höhe von 291,5 Mio.
€ (GJ 2022: 240,1 Mio. €). Mit der
Entkonsolidierung am 23. März 2023 wurden die zuvor
mit der Vodafone Gruppe bestehenden
Cash-Pooling-Vereinbarungen beendet und die bei dem
Vodafone Konzern hinterlegten Barmittel zum 31. März
2023 auf null Mio. € reduziert (GJ 2022: 272,3 Mio.
€).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen in Höhe von 130,8 Mio. € (GJ
2022: 126,2 Mio. €) setzten sich hauptsächlich
aus 28,3 Mio. € (GJ 2022: 64,9 Mio. €) aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten, 4,1 Mio. € (GJ 2022: 2,6
Mio. €) Vorauszahlungen, 64,8 Mio. € (GJ 2022:
41,0 Mio. €) Steuerforderungen, 16,3 Mio. € (GJ
2022: 5,1 Mio. €) sonstigen Forderungen und 17,3 Mio.
€ (GJ 2022: 12,6 Mio. €) Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen zusammen.
Zum 31. März 2023 werden Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 177,5 Mio.
€ (GJ 2022: 21,7 Mio. €) gehalten. Der Anstieg im
Vergleich zum Vorjahr ist auf den Abschluss der Oak
Transaktion und die anschließende Beendigung der
Cash-Pooling-Vereinbarungen mit der Vodafone Gruppe am 23.
März 2023 zurückzuführen. Vor dieser
Änderung wurden überschüssige Barguthaben im
Rahmen der Cash-Pooling-Vereinbarungen der Vodafone Gruppe
unter den Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen. Im Rahmen unserer neuen
Vereinbarungen werden überschüssige Barmittel
größtenteils als Tagesgeld auf Tagesgeldkonten
bei unseren Hausbanken, die eine Bonitätsbewertung von
mindestens "Investment Grade" aufweisen, gehalten. Diese
überschüssigen Barmittel werden unter diesen
Banken aufgeteilt, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden
und unser Ausfallrisiko zu begrenzen. Die Barguthaben im
Vorjahr bezogen sich hauptsächlich auf Guthaben bei
Vantage Towers Griechenland.
Das Eigenkapital belief sich zum 31. März 2023 auf
5.543,3 Mio. € (bzw. 50 % der Bilanzsumme) und setzte
sich im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital (505,8
Mio. €), der Kapitalrücklage 6,7 Mrd. €, die
fast ausschließlich auf Deutschland entfielen und
einer negativen Fusionsrücklage 2,3 Mrd. €
zusammen. Weitere Details sind der
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie im
Abschnitt "Gründung der Gruppe" des Konzernanhangs im
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021
zu entnehmen.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 2.393,9 Mio.
€ (bzw. 43 % der Verbindlichkeiten) setzten sich aus
Leasingverbindlichkeiten, Rückstellungen, Leistungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, passiven
latenten Steuern, Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehenden Unternehmen und Personen sowie
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Verbindlichkeiten zusammen.
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten verminderten
sich um 0,4 % nach unserem Effizienzprogramm zur
Optimierung von Grundstücksmieten durch Kauf und
beliefen sich auf 1.751,5 Mio. €. Sie bezogen sich
hauptsächlich auf Mietverträge in Deutschland mit
764,2 Mio. € bzw. 43,6 % (GJ 2022: 713,6 Mio. €
bzw. 41 %), Spanien mit 374,9 Mio. € bzw. 21,4 % (GJ
2022: 408,0 Mio. € bzw. 23 %) und Griechenland mit
257,3 Mio. € bzw. 14,7 % (GJ 2022: 268,0 Mio. €
bzw. 15 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 476,3 Mio.
€ (GJ 2022: 457,3 Mio. €) betrafen fast
ausschließlich Rückbauverpflichtungen in
Höhe von 473,4 Mio. € (GJ 2022: 456,1 Mio.
€). Der Anstieg im Berichtsjahr war in erster Linie
auf inflationsbedingte Kostenerhöhungen des laufende
Jahr zurückzuführen, der durch den Effekt der
Abzinsung künftiger Verbindlichkeiten ausgeglichen
wurde, was sich insgesamt auf die Schätzung der
künftigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Stilllegung von Anlagen auswirkte.
Die passiven latenten Steuern beliefen sich auf 73,4
Mio. € (GJ 2022: 128,9 Mio. €). Davon sind 57,9
Mio. € (GJ 2022: 53,6 Mio. €) auf den Erwerb
immaterieller Vermögenswerte in Griechenland und 13,3
Mio. € auf den Erwerb immaterieller
Vermögenswerte in Deutschland
zurückzuführen. Die latenten
Steuerverbindlichkeiten in Deutschland haben sich im Laufe
des Jahres um 55,5 Mio. € verringert, da infolge der
OAK-Transaktion ein Step-Up der Buchwerte der Vantage
Towers AG erfolgte. Weitere Einzelheiten sind der
Anhangsangabe 5 "Ertragssteuern" im Anhang des
konsolidierten Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
92,2 Mio. € (GJ 2022: 89,3 Mio. €) bestanden
nahezu vollständig aus langfristigen
Rechnungsabgrenzungsposten die sich aus der
Weiterberechnung von Investitionskosten an Vodafone im
Rahmen der MSA ergeben.
Die kurzfristigen Schulden in Höhe von 3.098,6 Mio.
€ (bzw. 57 % der gesamten Verbindlichkeiten) bestanden
aus kurzfristigen Ausleihungen, Leasingverbindlichkeiten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehenden Unternehmen und Personen, Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Verbindlichkeiten sowie Kontokorrentkrediten.
Die am 31. März 2023 von der Vantage Towers Gruppe
platzierten Schuldverschreibungen beliefen sich auf
insgesamt 2,2 Mrd. € und bestehen aus 3 Tranchen
(750,0 Mio. € fällig im Jahr 2025 mit 0,0 %
Zinsen p. a., 750,0 Mio. € fällig im Jahr 2027
mit 0,375 % Zinsen p. a. und 700,0 Mio. € fällig
im Jahr 2030 mit 0,75 % Zinsen p. a.). Am 23. März
2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche
ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert
von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März
2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der
Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für
die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023
festgesetzt wurde und die Schuldverschreibungen wurden
daher in die kurzfristigen Verbindlichkeiten
umklassifiziert. Die vollständige Rückzahlung der
Schuldverschreibungen ist inzwischen abgeschlossen.
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten beliefen sich
auf 261,8 Mio. €. Sie bezogen sich hauptsächlich
auf Deutschland mit 91,8 Mio. € bzw. 35,1 % (GJ 2022:
85,7 Mio. € bzw. 35 %), Spanien mit 65,2 Mio. €
bzw. 24,9 % (GJ 2022: 59,1 Mio. € bzw. 24 %) und
Griechenland mit 53,0 Mio. € bzw. 20,2 % (GJ 2022:
51,4 Mio. € bzw. 21 %).
Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe
von 24,3 Mio. € resultierten hauptsächlich aus
Spanien, Griechenland und Rumänien.
Die kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von
9,1 Mio. € (GJ 2022: 8,6 Mio.€) betrafen
insbesondere Rückbauverpflichtungen in Höhe von
7,4 Mio. € (GJ 2022: 4,5 Mio. €). Die sonstigen
kurzfristigen Rückstellungen betrugen 1,7 Mio. €
(GJ 2022: 4,1 Mio. €).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
522,9 Mio. € (GJ 2022: 347,7 Mio. €) umfassten
Rückstellungen in Höhe von 246,7 Mio. € (GJ
2022: 152,4 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 195,8 Mio. € (GJ 2022:
115,5 Mio. €), passive Rechnungsabgrenzungsposten in
Höhe von 60,0 Mio. € (GJ 2022: 54,7 Mio. €),
sonstige Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 11,2
Mio. € (GJ 2022: 14,8 Mio. € ) und sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von 9,2 Mio. € (GJ
2022: 10,3 Mio. €). Der Anstieg der
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr spiegelt
hauptsächlich die Zunahme der
Investitionstätigkeit der Gruppe wider. Der Anstieg
des passiven Rechnungsabgrenzungspostens spiegelt
hauptsächlich die Weiterberechnung von
Investitionskosten an Vodafone im Rahmen des MSA wider,
abzüglich der im Laufe des Geschäftsjahres
verbuchten Einnahmen.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Operativer Gewinn | 568,5 | 536,7 |
Anpassungen für | ||
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (85,8) | (30,2) |
Anteilsbasierte Vergütungen und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen | 3,8 | 3,9 |
Abschreibungen auf sonstige Sachanlagen | 122,5 | 84,9 |
Abschreibung auf leasingbezogene Nutzungsrechte | 273,7 | 258,2 |
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte | 19,7 | 13,2 |
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | (95,7) | 48,6 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | (7,0) | (1,8) |
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | 30,0 | (56,9) |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 77,2 | 151,1 |
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 906,9 | 1.007,7 |
Gezahlte Steuern, netto | (109,4) | (91,8) |
Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 797,5 | 915,9 |
Investitionstätigkeit | ||
Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen, abzüglich erworbener Zahlungsmittel | - | (0,7) |
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | (36,7) | (18,6) |
Erwerb von Sachanlagen | (398,4) | (288,2) |
Veräußerung von Sachanlagen | 3,9 | 4,3 |
Dividenden aus Beteiligungen | 154,5 | 95,6 |
Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit | (277,1) | (207,6) |
Finanzierungstätigkeit | ||
Ausgabe von Stammaktien | - | (0,2) |
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten, einschließlich Zinsen | (306,4) | (293,0) |
Nettoveränderung aus dem Liquiditätsmanagement mit nahestehenden Unternehmen und Personen | 272,6 | (121,9) |
Gezahlte Zinsen | (11,9) | (10,2) |
Gezahlte Dividende | (260,4) | (231,6) |
Gezahlte Dividende an externe Dritte | (58,2) | (51,7) |
Nettomittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | (364,4) | (708,7) |
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 156,1 | (0,4) |
Auswirkung von Wechselkursänderungen | (0,3) | - |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 21,7 | 22,1 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 177,5 | 21,7 |
Der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit
belief sich im Berichtsjahr auf 906,9 Mio. € (GJ 2022:
1.007,7 Mio. €). Der höhere Mittelzufluss aus
betrieblicher Tätigkeit wurde durch eine geringere
Verbesserung der Working-Capital-Position der Gruppe um 4,5
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichen (GJ 2022:
Verbesserung des Working Capital um 140,9 Mio. €),
wobei das Vorjahresergebnis eine Normalisierung der
Working-Capital-Salden nach der Gründung der Gruppe im
GJ 2021 widerspiegelt.
Darüber hinaus stiegen die gezahlten Nettosteuern
um 19 % auf 109,4 Mio. € (GJ 2022: 91,8 Mio. €),
da im Vorjahr erste Steuervergünstigungen aus der
Ausgliederung des Funkturm-Geschäfts realisiert worden
waren. Die Normalisierung der Bewegungen des
Betriebskapitals und der Steuerzahlungen führte daher
zu einem Rückgang des Netto-Mittelzuflusses aus
betrieblicher Tätigkeit um 118,4 Mio. € auf 797,5
Mio. € (GJ 2022: 915,9 Mio. €).
Der Nettomittelabfluss aus der
Investitionstätigkeit stieg um 69,5 Mio. € auf
277,1 Mio. €. Der Anstieg der Gesamtinvestitionen des
Konzerns in immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen um 128,3 Mio. € von 306,8 Mio. € auf
441,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr wurde durch
einen Anstieg der von den Beteiligungen des Konzerns
erhaltenen Bardividenden um 58,9 Mio. € auf 154,5 Mio.
€ ausgeglichen.
Der Nettomittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
verringerte sich zum 31. März 2023 auf 364,4 Mio.
€, verglichen mit 708,7 Mio. € im Vorjahr. Die
Barzahlungen in Bezug auf Verpflichtungen aus
Grundstückspachtverträgen gegenüber
Vermietern stiegen um 4,6 % auf 306,4 Mio. €, was ein
effektives Management des Inflationsdrucks in den
Hauptmärkten der Gruppe durch proaktive
Maßnahmen widerspiegelt, zu denen auch das
GLBO-Programm der Gruppe gehört. Die Bardividende an
die Aktionäre stieg um 35,3 Mio. € auf 318,6 Mio.
€, was eine progressive Dividendenpolitik
widerspiegelt, die durch einen Nettomittelzufluss aus
Cash-Management-Aktivitäten mit verbundenen Parteien
in Höhe von 272,6 Mio. € (GJ 2022:
Nettomittelabfluss 121,9 Mio. €) infolge der
Beendigung der Cash-Pooling-Vereinbarungen mit Vodafone am
23. März 2023 ausgeglichen wurde - siehe Angabe 8 des
Konzernabschlusses.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | (20,2) | (12,4) |
Zahlungswirksame Leasingkosten | (306,4) | (293,0) |
Instandhaltungsinvestitionen | (24,0) | (28,8) |
Wiederkehrender operativer Free Cash Flow | 557,6 | 531,0 |
Cash Conversion | 99 % | 98 % |
(-) Gezahlte Steuern | (109,4) | (91,8) |
(-) Zinsen | (11,9) | (10,2) |
(-) Veränderungen am operativen Working Capital | 1,9 | (14,2) |
Wiederkehrender Free Cash Flow (RFCF) | 438,2 | 414,8 |
Der wiederkehrende Free Cashflow für das
Geschäftsjahr 2023 stieg im Vergleich zum Vorjahr um
5,6 % auf 438,2 Mio. € (GJ 2022: 414,8 Mio. €).
Dadurch wurde die Prognose von 405 Mio. € bis 425 Mio.
€ übertroffen.
Das Management verwendet den wiederkehrenden Free Cash
Flow als Kennzahl für den zugrunde liegenden Cashflow,
der zur Stützung der Investitionsausgaben und der
Kapitalstruktur des Unternehmens verfügbar ist.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |||
€m | % | €m | % | |
Deutschland | 7,7 | 32,1 % | 12,0 | 41,7 % |
Spanien | 6,6 | 27,5 % | 7,3 | 25,4 % |
Griechenland | 1,7 | 7,1 % | 2,5 | 8,5 % |
Sonstige europäische Märkte | 8,0 | 33,3 % | 7,0 | 24,4 % |
Konsolidiert | 24,0 | 100,0 % | 28,8 | 100,0 % |
Instandhaltungsinvestitionen sind definiert als
Investitionsausgaben, die für die Instandhaltung und
den weiteren Betrieb des bestehenden Funkturmnetzes und der
sonstigen passiven Infrastruktur erforderlich sind (ohne
Investitionen in neue Standorte oder Wachstumsinitiativen).
Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023
erfolgten erhebliche Änderungen an den
Finanzierungsvorkehrungen und der Finanzierungsstruktur der
Gruppe.
Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht
bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen
mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. €
zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe
eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen
heraus, in der als Termin für die vorzeitige
Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die
Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen
zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak
Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak
Holdings, einen Vertrag über ein
Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von
2.200 Mio. € ab.
Am 11. April 2023 kündigte die Rating-Agentur
S&P den Entzug des Kreditratings der Gruppe aufgrund
der angekündigten Rückzahlung der ausstehenden
Schuldverschreibungen an. Am 25. April 2023 kündigte
die Rating-Agentur Moody's den Entzug des Kreditratings der
Gruppe unter Berufung auf geschäftliche Gründe
an. Infolgedessen verfügt die Gruppe bei keiner
Ratingagentur mehr über ein Kreditrating.
Verschuldungsgrad
Zur Beurteilung der Verschuldung von Vantage Towers wird
der Verschuldungsgrad herangezogen, definiert als die
Nettofinanzverschuldung dividiert durch das bereinigte
EBITDAaL für einen rollierenden
Zwölfmonatszeitraum.
Der Verschuldungsgrad für das Geschäftsjahr
2023 sowie der Vergleich zum Vorjahr ist in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
€m | €m | |
Von der Gruppe ausgegebene Schuldverschreibungen | (2.199,0) | (2.189,5) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 177,5 | 21,7 |
Bareinlagen bei nahestehenden Unternehmen und Personen | - | 272,3 |
Derivative Finanzinstrumente (Mark-to-Market) | - | (0,5) |
Nettofinanzverschuldung | (2.021,5) | (1.895,9) |
Bereinigtes EBITDAaL | 564,3 | 542,6 |
Verschuldungsgrad | 3.6x | 3.5x |
Unsere wichtigsten Liquiditätsquellen sind der
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und
die neuen vorrangigen Fazilitäten, die im Zusammenhang
mit der Oak Transaktion abgeschlossen wurden.
Unsere Kreditpolitik besteht darin, langfristige Kredite
aufzunehmen, um den erwarteten Finanzierungsbedarf zu
decken. Diese langfristigen Kredite werden zusammen mit den
aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten
Zahlungsmitteln intern als Darlehen vergeben oder
bestimmten Tochterunternehmen als Eigenkapital
zugeführt.
Die revolvierende Kreditlinie der Gruppe in Höhe
von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen des
Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die Gruppe
ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023
durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung in Form
einer Fazilität über 1.750 Mio. €.
Darüber hinaus verlängerte die Gruppe eine
bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der
Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese
Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.
Unsere Kapitalallokationspolitik konzentriert sich auf
organisches Wachstum und wertsteigernde anorganische
Investitionen sowie auf attraktive Barrenditen für die
Aktionärinnen und Aktionäre. Wir verfolgen einen
risikoadjustierten Renditefokus.
Hauptgegenstand der Vantage Towers AG (im Folgenden auch
"Gesellschaft" genannt) sind der Erwerb, das Mieten, der
Bau, die Instandhaltung und das Management von passiver
Netzinfrastruktur für den Mobilfunk. Die Gesellschaft
hält das Vermögen und das operative
Funkturmgeschäft für Deutschland sowie die
Beteiligung an der Central Tower Holding Company (CTHC),
die wiederum die Beteiligungen an den übrigen
europäischen Gesellschaften hält.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Vantage
Towers AG werden nach den Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes
(AktG) erstellt. Der Lagebericht der Gesellschaft und der
Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in
Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Vor dem Erwerb des Funkturmgeschäfts am 25. Mai
2020 hatte die Vantage Towers AG keine laufende
Geschäftstätigkeit.
Vodafone Deutschland übertrug das deutsche
Funkturmgeschäft im Wege der Ausgliederung zur
Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des
deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf die Gesellschaft.
Die Ausgliederung wurde am 4. Mai 2020 abgeschlossen und am
25. Mai 2020 mit der Eintragung in das für Vodafone
Deutschland zuständige Handelsregister rechtswirksam.
Die Gesellschaft übernahm im Wege der partiellen
Gesamtrechtsnachfolge automatisch alle zur Ausgliederung
gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
des deutschen Funkturmgeschäfts der Vodafone GmbH
gegen Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft an Vodafone
Deutschland.
Am 28. September 2020 schlossen Vodafone Deutschland und
die Gesellschaft einen Vertrag über die
Downstream-Abspaltung zur Aufnahme durch Übertragung
ab. Mit diesem Vertrag wurden 390 nicht der Organisation
zugehörige DAS-Standorte sowie eine Reihe von
Dienstbarkeiten im Wege der Abspaltung zur Aufnahme
gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die
Gesellschaft übertragen, wobei die Aktionäre von
Vodafone Deutschland auf ihr Recht auf den Bezug von Aktien
der Gesellschaft verzichteten. Die Downstream-Abspaltung
wurde mit ihrer Eintragung in das für Vodafone
Deutschland zuständige Handelsregister am 13. Oktober
2020 rechtswirksam.
Am 7. Dezember 2020 schlossen Vodafone Deutschland und
die Gesellschaft einen Vertrag über die
Upstream-Abspaltung zur Aufnahme durch Übertragung ab.
Mit diesem Vertrag wurden 545 Standorte im Wege der
Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2
Nr. 1 UmwG von der Gesellschaft auf Vodafone Deutschland
übertragen, wobei die Aktionäre von Vodafone
Deutschland auf ihr Recht auf den Bezug von Aktien der
Gesellschaft verzichteten. Die Upstream-Abspaltung wurde
mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 17. Dezember
2020 rechtswirksam.
Am 17. Dezember 2020 erwarb die Gesellschaft CTHC von
Vodafone Europe BV, eine Tochtergesellschaft der Vodafone
Group Plc, zum Preis von 7.791,6 Mio. €. Als
Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung
wurde dies nach Interessenszusammenführungsmethode
bilanziert.
Am 18. Januar 2021 (mit Rechtswirksamkeit zum 26. Januar
2021) wurde die Rechtsform der Gesellschaft von einer GmbH
(Vantage Towers GmbH) in eine AG geändert.
Infolgedessen wurde das Grundkapital der GmbH in das
Stammkapital der AG in identischer Höhe umgewandelt.
Aufgrund des identitätswahrenden Charakters des
Rechtsformwechsels ergaben sich keine weiteren Auswirkungen
auf die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und
Schulden bzw. das ausgewiesene Eigenkapital.
Der Börsengang erfolgte am 18. März 2021 mit
einer Platzierung von 92.372.558 Aktien, was 18,3 % der
Anteile an der Vantage Towers AG entspricht.
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse | 560,0 | 517,7 |
Aktivierte Eigenleistungen | 13,8 | 8,3 |
Sonstige betriebliche Erträge | 104,1 | 93,6 |
Materialaufwand | (275,6) | (358,2) |
Personalaufwand | (50,1) | (37,3) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (65,3) | (51,9) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (105,0) | (81,0) |
Operativer Gewinn | 181,9 | 91,3 |
Erträge aus Beteiligungen | 244,0 | 160,0 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 23,7 | 14,0 |
davon aus verbundenen Unternehmen | 21,2 | 14,0 |
davon aus Abzinsung | 0,2 | - |
Zins- und zinsähnliche Aufwendungen | (29,3) | (14,0) |
davon an verbundene Unternehmen | (4,9) | (1,7) |
davon aus Aufzinsung | (5,6) | (0,4) |
Finanzergebnis | 238,4 | 160,0 |
Ergebnis vor Steuern | 420,3 | 251,3 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (37,6) | (22,2) |
Ergebnis nach Steuern | 382,7 | 229,1 |
Jahresüberschuss | 382,7 | 229,1 |
Entnahmen aus der Kapitalrücklage | - | 101,0 |
Einstellung in die gesetzliche Rücklage | (5,6) | (11,5) |
Bilanzgewinn | 377,1 | 318,6 |
Im GJ 23 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in
Höhe von 560,0 Mio. € (GJ 22: 517,7 Mio. €)
ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die
Umsatzerlöse setzten sich aus Mieteinnahmen ich
Höhe von 509,0 Mio. € (GJ 22: 474,1 Mio. €)
und sonstigen Erlösen in Höhe von 51,0 Mio.
€ (GJ 22: 43,6 Mio. €) aus dem deutschen
Funkturmgeschäft zusammen.
Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 13,8
Mio. € (GJ 22: 8,3 Mio. €) bezogen sich auf die
Funkturminfrastruktur.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von 104.1 Mio. € (GJ 22: 93,6 Mio. €)
beinhalteten hauptsächlich Energieerlöse (86,9
Mio. €; GJ 22: 86,0 Mio. €) Erträge aus der
Auflösung der Rückstellungen 13,1 Mio. € (GJ
22: 1,1 Mio. €) und Kostenweiterbelastungen an
verbundene Unternehmen 1,8 Mio. €; GJ 22: 3,0 Mio.
€). Den Kostenweiterbelastungen lag kein Austausch von
Leistungen oder Waren zwischen der Gesellschaft und den
verbundenen Unternehmen zugrunde.
Der Materialaufwand in Höhe von 275,6 Mio. €
(GJ 22: 358,2 Mio. €) betraf Energie in Höhe von
98,6 Mio.€ (GJ 22: 97,1 Mio. €) und bezogene
Leistungen in Höhe von 177,0 Mio. € (GJ 22: 261,1
Mio. €). Die bezogenen Leistungen enthielten
Mietaufwendungen für die Standorte in Höhe von
134,6 Mio. € (GJ 22: 127,7 Mio. €),
Instandhaltungs und Reparaturkosten in Höhe von 38,7
Mio. € (GJ 22: 129,9 Mio. €) sowie sonstige
Kosten in Höhe von 3,7 Mio. € (GJ 22: 3,5 Mio.
€). Das Unternehmen hat die Kostenannahmen im
Zusammenhang mit der Rückstellung für
Rückbauverpflichtungen in der Bilanz angepasst, die
sich auf die zukünftigen Verpflichtungen zur
Stilllegung von Vermögenswerten der Turminfrastruktur
des Unternehmens beziehen. Die Kostenannahmen wurden
entsprechend der im GJ 2023 angefallenen laufenden Kosten
aktualisiert, was zu einer Erhöhung der
Rückstellung für Rückbauverpflichtungen und
einer Belastung der Instandhaltungs und Reparaturkosten in
Höhe von 29,1 Mio. EUR führte.
Der Personalaufwand belief sich auf 50,1 Mio. € (GJ
22: 37,3 Mio. €) und enthielt 4,5 Mio. € (GJ 22:
2,7 Mio. € für Sozialabgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung.
Die Abschreibungen betrugen 65,3 Mio. € (GJ 22:
51,9 Mio. €) und entfielen fast ausschließlich
auf die Funktürme.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von 105,0 Mio. € (GJ 22: 81,0 Mio. €) sind
konzerninterne Verrechnungen/Dienstleistungsentgelte in
Höhe von 0,5 Mio € (GJ 22: 32,6 Mio. €)
sowie Verrechnungen/Dienstleistungsentgelte in Höhe
von 34,5 Mio. € von Gesellschaften der Vodafone Group
und sonstige Kosten in Höhe von 70,0 Mio. € (GJ
22: 33,5 Mio. €), im Wesentlichen für Verluste
aus dem Abgang von Anlagevermögen. Prüfungs und
Beratungsleistungen, allgemeine
Unterstützugsleistungen und Aufwendungen infolge von
Währungsverlusten, enthalten. Die Übrige
Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich
hauptsächlich auf einmalige Gemeinkosten in Höhe
von 30.6 Mio. €, einschließlich spezifischer
Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung der
Aktionärsstruktur entstanden sind. Vor dem Hintergrund
der am 23 März 2023 vollzogenen Oak Transaktion werden
Verrechnungen und Dienstleistungsentgelte von
Gesellschaften der Vodafone Group nicht mehr unter die
Verrechnungen und Dienstleistungsentgelte von verbundenen
Unternehmen subsumiert.
Das Betriebsergebnis belief sich auf 181,9 Mio. €
(GJ 22: 91,3 Mio. €).
Das Finanzergebnis in Höhe von 238,4 Mio. €
(GJ 22: 160,0 Mio. €) setzte sich zusammen aus
Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 244,0 Mio.
(GJ 22: 160,0 Mio. €) in Form von Dividenden, die die
Gesellschaft von CTHC erhielt, sonstigen Zinsen und
ähnlichen Erträgen in Höhe von 23,7 Mio.
€ (GJ 22: 14,0 Mio. €) (davon 21,2 Mio. €
aus verbundenen Unternehmen; GJ 22: 14,0 Mio. €)
(davon 0,2 Mio. € aus der Abzinsung; GJ 22: 0 Mio.
€), die aus Zinsen auf Bareinlagen bestanden, und
Zinsaufwendungen in Höhe von 29,3 Mio. € (GJ 22:
14,0 Mio. €) (davon 4,9 Mio. € an verbundene
Unternehmen; GJ 22: 1,7 Mio. €.
In Kombination ergaben sich aus dem operativen Ergebnis
und dem Finanzergebnis ein Ergebnis vor Steuern in
Höhe von 420,3 Mio. € (GJ 22: 251,3 Mio. €).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 37,6
Mio. € (GJ 22: 22,2 Mio. €) und enthielten
Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag
in Höhe von 19,9 Mio. € (GJ 22: 6,9 Mio. €),
Gewerbesteuer in Höhe von 21,9 Mio. € (GJ 22:
11,0 Mio. €) und latenten Steuerertrag in Höhe
von 4,2 Mio. € (GJ 22: latenten Steueraufwand 4,1 Mio.
€).
Das GJ 23 schloss mit einem Bilanzgewinn von 377,1 Mio.
€ (GJ 22: 318,6 Mio. €.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Anlagevermögen | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 46,6 | 26,3 |
Sachanlagen | 883,5 | 617,4 |
Beteiligungen | 9.004,7 | 9.004,7 |
9.934,9 | 9.648,4 | |
Umlaufvermögen | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 174,2 | 2,0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 284,4 | 711,1 |
Sonstige Vermögenswerte | 75,4 | 40,8 |
davon aus Steuern | 65,1 | 40,1 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 123,6 | - |
657,6 | 753,9 | |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 61,7 | 70,2 |
Summe Aktiva | 10.654,2 | 10.472,5 |
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Eigenkapital | ||
Gezeichnetes Kapital | 505,8 | 505,8 |
Kapitalrücklage | 6.705,1 | 6.684,1 |
Gewinnrücklagen | 17,1 | 11,5 |
Bilanzgewinn | 377,1 | 318,6 |
7.605,0 | 7.519,9 | |
Rückstellungen | ||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0,5 | 0,1 |
Sonstige Rückstellungen | 502,6 | 403,5 |
503,1 | 403,6 | |
Verbindlichkeiten | ||
Darlehensverbindlichkeiten | 2.200,0 | 2.200,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 160,0 | 77,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 63,4 | 128,0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,6 | 7,3 |
davon aus Steuern | 0,6 | 7,3 |
2.424,1 | 2.412,2 | |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 122,0 | 132,6 |
Passive latente Steuern | - | 4,2 |
Summe Passiva | 10.654,2 | 10.472,5 |
Zum 31. März 2023 belief sich die Bilanzsumme der
Gesellschaft auf 10.654,2 Mio. € (GJ 2022: 10.472,5
Mio. €) und umfasste im Wesentlichen finanzielle
Vermögenswerte in Höhe von 9.004,7 Mio. €
(GJ 2022: 9.004,7 Mio. €) sowie Forderungen, sonstige
Vermögenswerte und Guthaben bei Kreditinstituten in
Höhe von 657,6 Mio. € (GJ 2022: 753,9 Mio.
€). Die Summe der Verbindlichkeiten und des
Eigenkapitals setzte sich im Wesentlichen aus
Verbindlichkeiten in Höhe von 2.424,1 Mio. € (GJ
2022: 2.412,2 Mio. €) und einem Eigenkapital von
7.605,0 Mio. € (GJ 2022: 7.519,9 Mio. €)
zusammen.
Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf
46,6 Mio. € (GJ 2022: 26,3 Mio. €) und setzten
sich hauptsächlich aus Softwarelizenzen in Höhe
von 37,9 Mio. € (GJ 2022: 21,5 Mio. €) und
geleisteten Anzahlungen in Höhe von 7,2 Mio. €
(GJ 2022: 0.0 Mio. €) zusammen.
Die Sachanlagen in Höhe von 883,5 Mio. € (GJ
2022: 617,4 Mio. €) beinhalten Netzinfrastruktur in
Höhe von 737,6 Mio. € (GJ 2022: 550,2 Mio.
€), insbesondere Funkturmvermögenswerte,
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von
122,6 Mio. € (GJ 2022: 46,2 Mio. €) sowie
Grundstücke und Gebäude in Höhe von 23,4
Mio. € (GJ 2022: 21,0 Mio. €), darunter
hauptsächlich eigene Grundstücke in Höhe von
22,8 Mio. € (GJ 2022: 20,3 Mio. €).
Das Umlaufvermögen beträgt 657,6 Mio. €
(GJ 2022: 753,9 Mio. €) und setzt sich zusammen aus
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
174,2 Mio. € (GJ 2022: 2,0 Mio. €), Forderungen
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 284,4 Mio.
€ (GJ 2022: 711,1 Mio. €), sonstigen
Vermögensgegenständen in Höhe von 75,4 Mio.
€ (GJ 2022: 40,8 Mio. €) und Guthaben bei
Kreditinstituten in Höhe von 123,6 Mio. € (GJ
2022: 0.0 Mio €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Darlehensforderungen und Forderungen aus CashPooling in
Höhe von 280,0 Mio. € (GJ 2022: 548,4 Mio.
€) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 4,4 Mio. € (GJ 2022: 161,0 Mio. €).
Vor dem Hintergrund der am 23 März 2023 vollzogenen
Oak Transaktion werden Forderungen gegen Gesellschaften der
Vodafone Group nicht mehr unter die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen subsumiert.
Die Darlehensforderungen und Forderungen aus dem
CashPooling betrafen hauptsächlich Vantage Towers
Griechenland (Darlehen in Höhe von 157,1 Mio. €
mit einem Zinssatz von 3,45 % und einer Laufzeit bis zum
21. Dezember 2025; GJ 2022: 175,5 Mio. €), Vantage
Towers Tschechische Republik (Darlehen in Höhe von
111,2 Mio. €, davon Darlehen mit einem Zinssatz von
3,30 % und einer Laufzeit bis zum 1. September 2025; GJ
2022: 98,5 Mio. €).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 75,4 Mio. € (GJ 2022: 40,8 Mio. €)
bestanden im Wesentlichen aus Steuerforderungen in
Höhe von 65,1 Mio. € (GJ 2022: 40,1 Mio. €).
Die Gesellschaft erhielt im Laufe des Jahres eine
Dividende von ihrer direkten Tochtergesellschaft, der
Central Tower Holding Company B.V., in Höhe von 244
Mio. €. Dabei handelt es sich um eine
Gewinnausschüttung aus den indirekt gehaltenen
Turmgesellschaften und Joint Ventures des Unternehmens. Es
wird erwartet, dass derartige Dividendenausschüttungen
weiterhin an die Gesellschaft erfolgen werden.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
61,7 Mio. € (GJ 2022: 70,2 Mio. €) bestanden
hauptsächlich aus Vorauszahlungen für
Grundstücksmieten in Höhe von 55,7 Mio. €
(GJ 2022: 53,8 Mio. €).
Das Grundkapital in Höhe von 505,8 Mio. € (GJ
2022: 505,8 Mio. €) ist voll eingezahlt, die
Kapitalrücklage beläuft sich auf 6.705,1 Mio.
€ (GJ 2022: 6.684,1 Mio. €), 17,1 Mio. € (GJ
2022: 11,5 Mio. €) wurden als gesetzliche
Rücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt und
der Bilanzgewinn beläuft sich auf 377,1 Mio. €
(GJ 2022: 318,6 Mio. €).
Die Rückstellungen in Höhe von 503,1 Mio.
€ (GJ 2022: 403,6 Mio. €) setzen sich aus
Rückbauverpflichtungen für Standorte in Höhe
von 306,4 Mio. € (GJ 2022: 279,9 Mio. €), Energie
für Standorte in Höhe von 106,9 Mio. € (GJ
2022: 64,5 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen
in Höhe von 89,8 Mio. € (GJ 2022: 59,2 Mio.
€) zusammen.
Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von 2.200 Mio.
€ wurden von der Gruppe bis zum 31. März 2023
begeben. Diese bestanden aus im Jahr 2025 fälligen
0,000 % Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio.
€, im Jahr 2027 fälligen 0,375
%Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. € und
im Jahr 2030 fälligen 0,750 % Schuldverschreibungen in
Höhe von 700 Mio. €. Die Transaktion stellte eine
Inanspruchnahme des von Vantage Towers AG im
Geschäftsjahr 2021 aufgelegten
Fremdkapitalemissionsprogramms dar. Am 23. März 2023
gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche
ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert
von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März
2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der
Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für
die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023
festgesetzt wurde. An diesem Tag erfolgte auch die
vollständige vorzeitige Rückzahlung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber Dritten in Höhe von 160,0 Mio. €
(GJ 2022: 77,0 Mio. €) bestanden hauptsächlich
aus Investitionen in die Standorte in Höhe von 116,4
Mio. € (GJ 2022: 68,8 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 63,4 Mio. € (GJ 2022:
128,0 Mio. €) betrafen konzerninterne Darlehen aus dem
CashPooling in Höhe von 63,2 Mio. € (GJ 2022:
101,9 Mio. €), davon von Vantage Towers Spanien (7,6
Mio. €; GJ 2022: 28,9 Mio. €), Vantage Towers
Rumänien (20,1 Mio. €; GJ 2022: 27,4 Mio.
€), Vantage Towers Portugal (27,2 Mio. €; GJ
2022: 26,2 Mio. €), Vantage Towers Ungarn (1,2 Mio.
€; GJ 2022: 18,5 Mio. €), Vantage Towers
Griechenland (6.4 Mio €; GJ 2022: 0,0 Mio. €),
Central Tower Holding Company (0,8 Mio. €; GJ 2022:
0.0 Mio. €) und Vantage Towers Irland (0,0 Mio.
€; GJ 2022: 1,0 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,2 Mio.
€ (GJ 2022: 25,7 Mio. €). Vor dem Hintergrund der
am 23 März 2023 vollzogenen Oak Transaktion werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der
Vodafone Group nicht mehr unter die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen subsumiert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,6
Mio. € (GJ 2022: 7,3 Mio. €) bestanden
hauptsächlich aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe
von 0,6 Mio. € (GJ 2022: 7,3 Mio. €).
Das Unternehmen hat die Kostenannahmen im Zusammenhang
mit der Rückstellung für
Rückbauverpflichtungen in der Bilanz angepasst, die
sich auf die zukünftigen Verpflichtungen zur
Stilllegung von Vermögenswerten der Turminfrastruktur
des Unternehmens beziehen. Die Kostenannahmen wurden
entsprechend der im GJ 2023 angefallenen laufenden Kosten
aktualisiert, was zu einer Erhöhung der
Rückstellung für Rückbauverpflichtungen und
einer Belastung der Gewinn und Verlustrechnung in Höhe
von 29,6 Mio. € führte.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
122,0 Mio. € (GJ 2022: 132,6 Mio. €) setzte sich
aus Mietvorauszahlungen von Dritten für Funktürme
in Höhe von 31,8 Mio. € (GJ 2022: 30,5 Mio.
€) und Dienstleistungen auf der Basis des MSA mit
Vodafone Deutschland in Höhe von 90,2 Mio. € (GJ
2022: 93,2 Mio. €) zusammen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden über
den Zeitraum, auf den sich die Dienstleistung bezieht, der
Gewinn und Verlustrechnung ertragswirksam aufgelöst.
Zu den wichtigsten Highlights der Gesellschaft im
Geschäftsjahr zum 31. März 2023 gehörten die
Unterzeichnung neuer Verträge mit weiteren
Telekommunikationsunternehmen und der Aufbau der
Organisation gemäß dem Erweiterungsplan.
Die Gesellschaft hat ihre Prognose für das GJ 23
vollständig erreicht, wobei sowohl der Gesamtumsatz
als auch der operative Gewinn den Erwartungen entsprachen.
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter stieg wie geplant von 198
auf 310 und steht im Einklang mit dem Ausbau des
Unternehmens nach dem Börsengang am 18. März
2021.
Insgesamt ist der Vorstand der Ansicht, dass die
Gesellschaft zum Bilanzstichtag an 31. März 2023 wie
auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts für
ihre weitere Entwicklung gut aufgestellt ist. Um zu diesem
Schluss zu gelangen, hat er die Vermögens, Finanz und
Ertragslage beurteilt.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von 20,2 Mio. € zur Ausschüttung der
Dividende an die Aktionäre zu verwenden.
Die Risiko- und Chancenpolitik von Vantage Towers
orientiert sich an dem Unternehmensziel: Die Werte des
Unternehmens durch die Nutzung von Chancen zu erhalten und
zu steigern und gleichzeitig Risiken frühzeitig zu
erkennen und zu steuern. Vantage Towers geht bedacht
Risiken ein und erkundet und entwickelt kontinuierlich
Chancen. Unser unverändertes Risiko- und
Chancenmanagementsystem und unsere Grundsätze
dafür bilden den Rahmen für die Tätigkeit
unseres Unternehmens in einem gut kontrollierten Umfeld.
Das Hauptziel des Risiko- und Chancenmanagements is die:
― |
Unterstützung des Geschäftserfolgs und Sicherung des Fortbestands von Vantage Towers durch einen risikobewussten Entscheidungsrahmen bei der Prüfung von Chancen. |
Unser Risikomanagement-Rahmenwerk umreißt die
Prinzipien, Prozesse, Werkzeuge, Risikobereiche,
Hauptverantwortlichkeiten, Anforderungen an das
Berichtswesen und Kommunikationszeitpläne innerhalb
von Vantage Towers. Das Risiko- und Chancenmanagement ist
eine unternehmensweite Tätigkeit, die wichtige
Erkenntnisse des Management Teams von Vantage Towers, der
globalen und lokalen operativen Gesellschaften von Vantage
Towers sowie der verschiedenen Unternehmensfunktionen
nutzt.
Wir definieren Risiko als ein positives (Chance) oder
negatives (Bedrohung) Ereignis oder eine derartige
Entwicklung, das/die bei Eintritt die strategischen Ziele
eines Unternehmens potenziell in die eine oder andere
Richtung beeinflussen könnte.
Als Funkturmunternehmen sind wir allen Arten von
Ungewissheiten und Veränderungen unterworfen. Um in
diesem anhaltend volatilen Umfeld erfolgreich agieren zu
können, müssen wir Entwicklungen frühzeitig
antizipieren und die daraus resultierenden Risiken
systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Ebenso
wichtig ist es, dass wir alle Chancen erkennen und nutzen,
einschließlich der Chancen, die mit identifizierten
Risiken verbunden sind. Daher ist ein funktionierendes
Risiko-und Chancenmanagementsystem ein entscheidendes
Element einer soliden Unternehmensführung.
Das Management Team von Vantage Towers trägt die
Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines
Risiko-und Chancenmanagementsystems, das ein umfassendes
und konsistentes Management der wesentlichen Risiken und
Chancen fördert. Das Group Risk Team steuert, betreibt
und entwickelt das Risiko- und Chancenmanagementsystem des
Unternehmens und ist der Eigentümer des zentral
gesteuerten Risiko- und Chancenmanagementprozesses im Namen
des Management Teams von Vantage Towers. Der Aufsichtsrat
ist für die Überwachung der Wirksamkeit des
Risiko- und Chancenmanagementsystems verantwortlich. Der
Prüfungs-, Risiko- und Compliance Ausschuss des
Aufsichtsrats nimmt diese Aufgaben wahr. Die interne
Revision ist unabhängig von allen anderen Funktionen
der Organisation tätig und liefert dem Management Team
von Vantage Towers und dem Prüfungs-, Risiko- und
Compliance Ausschuss regelmäßig objektive
Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit
des Risiko- und Chancenmanagementsystems des Unternehmens.
Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf
etablierten Methodiken für das Risikomanagement (z.B.
COSO ERM integriertes Framework) und nutzt bewährte
Verfahren und Erfahrungen, die im Laufe der Zeit gesammelt
wurden. Es ist an die Bedürfnisse und die
Größe des Unternehmens angepasst. Dieses System
konzentriert sich auf die Identifizierung, Messung,
Behandlung, Sicherung, Überwachung und
Entscheidungsfindung im Hinblick auf Risiken und Chancen.
Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Aktiengesetz
(AktG), verlangen ein Risiko- und Chancenmanagementsystem.
Wie vom AktG gefordert, überwacht der Prüfungs-,
Risiko- und Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats von
Vantage Towers die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
und des Risikomanagementsystems.
Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem umfasst
strategische, technologische, finanzielle und betriebliche
Risiken sowie die entsprechenden Chancen für unsere
vollkonsolidierten Unternehmen.
Ziel ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu
erkennen, zu überwachen und entsprechend dem
gewünschten Risikoprofil zu steuern. Hierfür
nutzen wir interne und externe Informationsquellen. Der im
Folgenden skizzierte Standardprozess bietet einen Rahmen
dafür. Nachdem die Risiken und Chancen identifiziert
wurden, werden sie genauer analysiert und bewertet.
Anschließend entscheiden wir über die konkrete
Vorgehensweise, um Risiken zu reduzieren oder Chancen zu
nutzen. Der jeweilige Risikoeigentümer (Risk Owner)
implementiert, überwacht und evaluiert die damit
verbundenen Maßnahmen. Diese Schritte werden bei
Bedarf wiederholt und an die aktuellen Entwicklungen und
Entscheidungen angepasst. Dieser Prozess wird im Folgenden
genauer beschrieben.
Vantage Towers beobachtet kontinuierlich das
makroökonomische Umfeld und die Branchenentwicklungen.
Ergänzt wird dies durch interne Prozesse, durch die
Risiken und Chancen so früh wie möglich erkannt
werden. Das Group Risk Team von Vantage Towers führt
regelmäßig (mindestens einmal im Jahr oder
häufiger im Falle einer größeren
Veränderung oder Auswirkung auf das Kerngeschäft)
Gespräche mit Mitgliedern des Management Teams von
Vantage Towers und anderen Führungskräften aus
dem gesamten Unternehmen.
Der Schwerpunkt dieser Gespräche liegt auf der
Identifizierung von Risiken für die Erreichung der
Konzernstrategie, die entweder bereits bei der Entwicklung
der Strategie erkannt wurden oder die sich
nachträglich ergeben haben. Dabei werden auch
funktionale Risiken und Risiken mit lokaler Priorität
berücksichtigt.
Die Auswirkungen könnten konzernweit sein und so
Vantage Towers an der Erreichung seiner strategischen Ziele
hindern. Risiken für Großprojekte und Programme,
die derzeit zur Unterstützung der Konzernstrategie
implementiert werden, sind ebenfalls berücksichtigt.
Darüber hinaus werden alle sich neu entwickelnden
Risikobereiche, die sich in Zukunft auf die Strategie
auswirken könnten, sowie alle Risiken, die von einer
lokalen operativen Gesellschaft von Vantage Towers ausgehen
und sie an der Erreichung ihrer strategischen Ziele hindern
könnten, in Betracht gezogen.
Es ist wichtig, alle Risiken auf einer einheitlichen
Basis zu bewerten, um einen gleichwertigen Vergleich und
eine Priorisierung zu gewährleisten, damit sich das
Management klar auf die wichtigsten Risiken für
Vantage Towers konzentrieren kann. Identifizierte Risiken
und Chancen bewerten wir individuell nach unserer eigenen
systematischen Bewertungsmethodik. Dies ermöglicht
eine angemessene Priorisierung sowie die Zuweisung von
Ressourcen.
Die Bewertung von Risiken und Chancen liegt in der
Verantwortung des Group Risk Teams, das von Senior Risk
Ownern, Fachexperten sowie internen und externen Daten
unterstützt wird. Das Group Risk Team führt
außerdem Workshops und Gespräche mit dem
Management Team von Vantage Towers und
Führungskräften durch, um die Bewertung der
Risiken und Chancen zu validieren.
Nach unserer Methodik erfordert die Bewertung jedes
Risikos zunächst, dass der Risk Owner die Ursache, das
Ereignis und die Auswirkung des Risikos klar formuliert und
einschätzt, wann das Risiko eintreten könnte.
Die Bewertung der identifizierten Risiken im Rahmen des
Risikomanagementsystems erfolgt daher immer im Kontext
möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen und
vor dem Hintergrund der aktuellen Risikotragfähigkeit
von Vantage Towers.
Die Risiken und Chancen werden dann für einen
Zeitraum von einem Jahr anhand von zwei Dimensionen
bewertet:
4. mögliche Auswirkung
5. Wahrscheinlichkeit, dass diese Auswirkung eintritt
Die Risiken werden auch quantitativ auf einer
Nettorisikostufe (die Auswirkung und Wahrscheinlichkeit
jedes Risikos nach Berücksichtigung bestehender
Gegenmaßnahmen) bewertet und mithilfe eines
Simulationsmodells aggregiert: Da bestandsgefährdende
Entwicklungen auch aus dem Zusammenwirken mehrerer Risiken
resultieren können, die für sich genommen nicht
bestandsgefährdend für Vantage Towers sind,
müssen zudem die Wechselwirkungen zwischen den Risiken
berücksichtigt und bewertet werden.
Die sich daraus ergebende Gesamtrisikoposition von
Vantage Towers wird dann der Risikotragfähigkeit
gegenübergestellt, um einen Überblick über
die Wahrscheinlichkeit bestandsgefährdender
Entwicklungen für Vantage Towers zu erhalten. Wenn das
Gesamtrisikoprofil auf eine Gefährdung der
Risikotragfähigkeit hinweist, werden die folgenden
Gegenmaßnahmen in Betracht gezogen:
1. zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der
größten Risiken, um das Gesamtrisikoprofil zu
verringern; oder
2. die Erhöhung der Risikotragfähigkeit.
Um bestandsgefährdende Entwicklungen zu erkennen
und die Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG zu
erfüllen, hat der Vorstand die
Risikotragfähigkeit von Vantage Towers ermittelt. Als
Grundlage für die Berechnung dient die
Solvabilitätsgrenze. Sie wird in der Regel
jährlich ermittelt. Anpassungen während des
Jahres liegen im Ermessen des Vorstands, wenn entscheidende
Ereignisse eintreten.
Risiken und Chancen werden in Übereinstimmung mit
den Grundsätzen des Risiko- und Chancenmanagements des
Unternehmens behandelt, wie sie im Risikomanagementrahmen
beschrieben sind. Die Risk Owner sind für die
Entwicklung und Umsetzung geeigneter risikomindernder
Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich
zuständig. Darüber hinaus müssen die Risk
Owner einen allgemeinen Plan zur Risikominderung für
die identifizierten Risiken festlegen, der entweder
Risikovermeidung, Risikoreduktion mit dem Ziel, die
Auswirkungen und/oder die Wahrscheinlichkeit zu verringern,
Risikoübertragung auf einen Dritten oder
Risikoakzeptanz beinhaltet. Bei der Entscheidung über
die Umsetzung des jeweiligen Risikominderungsplans werden
gegebenenfalls auch die Kosten im Verhältnis zum
Nutzen einer geplanten Risikominderungsmaßnahme
berücksichtigt. Das Group Risk Team unterstützt
die Risk Owner, um den kontinuierlichen Fortschritt der
geplanten Maßnahmen zur Risikominderung zu
überwachen und den Erfolg der bereits implementierten
Maßnahmen zur Risikominderung zu bewerten.
Das risikobasierte Frühwarnsystem identifiziert
auftretende Risiken, die das Potenzial für erhebliche
Auswirkungen haben und sich in einer unvorhersehbaren Weise
entwickeln. Diese auftretenden Risiken werden bewertet und
überwacht, um eine stabile und klare Voraussicht
für das Management Team von Vantage Towers zu
gewährleisten.
Zur Meldung dieser Risiken in dringenden Fällen ist
ein Ad-hoc-Meldeprozess eingerichtet. Während das
Group Risk Team diese Aktivität leitet, handelt es
sich um einen gemeinschaftlichen Prozess, an dem Risk
Owner, Fachexperten, Ansprechpartner aus den Fachbereichen,
das lokale Management der operativen Gesellschaften und
andere Beschäftigte von Vantage Towers beteiligt sind.
Die Daten für diese Tätigkeit werden aus internen
und externen Quellen bezogen, um sicherzustellen, dass eine
umfassende Sichtweise erreicht wird, die Trends und
erhobene Daten berücksichtigt.
Anfänglich ist es mitunter schwierig, definierte
Risikobewertungskriterien anzuwenden. In vielen Fällen
fehlen möglicherweise gewisse Parameter für eine
genaue Messung eines auftretenden Risikos. Um diese
unbekannten Parameter auszugleichen, überwacht das
Group Risk Team jedes auftretende Risiko bis zu dem Punkt,
an dem es identifiziert und formell anerkannt wird. Dies
ist der Zeitpunkt, an dem die Messung durchgeführt
wird. Die Bewertungskriterien zur Messung eines solchen
Risikos umfassen das Risiko und die Auswirkung auf die
strategischen Ziele, gefolgt von einer Bewertung, in
welchem Ausmaß die Organisation vorbereitet ist, ein
solches Risiko zu managen und zu behandeln.
Dieser Bericht enthält eine Erläuterung der
finanziellen und nicht finanziellen Risiken, die wir
für das Erreichen der Unternehmensziele im GJ 2024 und
darüber hinaus als besonders relevant erachten. In
diesem Bericht präsentieren wir daher eine
ganzheitliche Bewertung der wesentlichen Risiken, denen das
Unternehmen proaktiv begegnet. Wesentliche Risiken
definieren wir als Schlüsselrisiken der Gruppe, die
ihre strategischen Ziele möglicherweise
gefährden. Die nachstehende Risikotabelle gibt einen
Überblick über die wesentlichen Risiken:
Beschreibung | Auswirkung |
Sehr hoch | Verringerung des EBIT um mehr als 10 % ggü. Plan |
Hoch | Verringerung des EBIT um mehr als 5 %, aber weniger als 10 % ggü. Plan |
Mittel | Verringerung des EBIT um mehr als 1 %, aber weniger als 5 % ggü. Plan |
Niedrig | Verringerung des EBIT um bis zu 1 % ggü. Plan |
Beschreibung | Wahrscheinlichkeit |
Selten | 0 % - 20 % |
Möglich | 21 % - 50 % |
Wahrscheinlich | 51 % - 80 % |
Sehr Wahrscheinlich | 81 % - 100 % |
Risikokategorie | Risiko | Veränderung ggü. Vorjahresbilanzstichtag |
Strategische Risiken | Assoziiertes Beteiligungsrisiko | Stabil |
Extreme Wetterereignisse | Stabil | |
BTS-Standortziele und -errichtung | Vermindert | |
Nicht erfolgreiche Umsetzung des 1&1-Projekts | Erhöht | |
Finanzielle Risiken | Inflationsauswirkungen | Vermindert |
Globale gesamtwirtschaftliche Störungen | Stabil | |
Betriebliche Risiken | Ungünstige Standort-Mietkonditionen | Stabil |
Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften | Erhöht | |
DSVGO-Verstöße | Erhöht | |
Betrügerische Handlungen von Beschäftigten/Liefe-ranten | Stabil | |
Daten- & Systemintegrität | Stabil | |
Technologische Risiken | Böswillige Cyber-Angriffe | Stabil |
Die Gruppe besitzt wesentliche Beteiligungen an zwei
Unternehmen: eine 50 %ige Beteiligung an Cornerstone
Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) und
eine Beteiligung von 33,2 % an Infrastrutture Wireless
Italiane S. p. A. (INWIT). Jede fehlende Angleichung der
Aktionärsinteressen bei diesen Beteiligungen, von
denen erwartet wird, dass sie Dividenden an die Gruppe
ausschütten, kann erhebliche negative Auswirkungen auf
die Finanzlage und die Ergebnisse der Gruppe haben.
Erhebliche Wertminderungen von Vermögenswerten,
wesentliche Veräußerungen von
Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen,
Veränderungen in der operativen Leistung oder der
Verlust von Schlüsselpersonal bei INWIT oder
Cornerstone könnten neben anderen Faktoren die
Performance dieser Kapitalinvestitionen sowie deren
Fähigkeit, ihre Prognosen und Ziele zu erreichen,
beeinträchtigen, was sich wiederum auf den Wert der
Investition auswirken könnte.
Die Standorte und sonstigen Einrichtungen der Gruppe
sind Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen,
extremen Wetterbedingungen oder anderen
Katastrophenereignissen ausgesetzt, die mit dem globalen
Klimawandel zunehmen. Dazu zählen Eis, Stürme,
Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlammlawinen,
Schneelawinen, Erdbeben und wetterbedingte
Stromausfälle. Die Betriebsabläufe der Gruppe
sind möglicherweise nicht ausreichend, um den
potenziellen Schaden, der durch diese unvorhergesehenen
Ereignisse entstehen könnte, wesentlich zu begrenzen.
Jegliche vollständige oder teilweise Beschädigung
oder Zerstörung von Standorten oder
Supporteinrichtungen der Gruppe infolge dieser oder anderer
Ereignisse könnte ihre Fähigkeit
beeinträchtigen, normal zu arbeiten und weiterhin
Dienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen, und
könnte wiederum den Ruf der Gruppe
beeinträchtigen und zu einem Verlust bei bestimmten
Kunden führen, der in Schadenersatzforderungen
resultieren und die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage negativ beeinflussen könnte.
Im Rahmen der Vodafone-MSAs hat sich Vodafone
verpflichtet, zwischen dem 1. April 2021 und dem 31.
März 2026 bis zu 6.850 neue BTS-Standorte in unseren
acht europäischen Märkten errichten zu lassen.
Nach der Errichtung und Abnahme werden diese BTS-Standorte
dem Kunden in Rechnung gestellt und generieren stabile
Einnahmen für die Gruppe. Der fristgerechte Bau der
BTS-Standorte hängt weitgehend von einer Reihe
externer Faktoren ab, wie z. B. der Verfügbarkeit
eines geeigneten Standorts, den erforderlichen
Genehmigungen und Zulassungen, der Verfügbarkeit von
Lieferanten und Material für die Planung und
Errichtung sowie der Verfügbarkeit und Bereitstellung
von Energie und Festnetzzugang. Jede durch diese Faktoren
verursachte Verzögerung kann zu einer verspäteten
Errichtung und Umsatzrealisierung für den BTS-Standort
führen. Die Gruppe ist bestrebt, alle
Errichtungsverpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen,
sieht sich jedoch dem Risiko von Verzögerungen
aufgrund knapper externer Ressourcen und begrenzter
Verfügbarkeit in bestimmten Märkten ausgesetzt.
Die operative Hebelwirkung der Gruppe wird durch den
Abschluss neuer Mietverhältnisse unterstützt. Als
spezialisierter Betreiber von Mobilfunktürmen ist die
Gruppe bestrebt, ihre Vermietungsquote und ihre Rendite zu
erhöhen, indem sie neue Mieter an ihren Standorten
gewinnt und neue aktive Sendeeinrichtungen für ihre
Kunden installiert. Wenn mehr als ein Kunde physisch an
einem Standort untergebracht ist, wird dies als Colocation
bezeichnet. Colocation-Verfahren für einen externen
MNO können aus verschiedenen Gründen
verzögert oder gestört werden. Hierzu
gehören z. B. gestörte Lieferketten infolge der
COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine sowie der
daraus resultierende Mangel an Baumaterialien, der
anhaltende Mangel an Fachkräften für die
Besetzung freier Stellen, ein begrenzter Pool an geeigneten
Dienstleistern, die die notwendigen technischen
Dienstleistungen wie z. B. Erwerb und Standortplanung
erbringen und um die alle an 5G-Roll-out-Aktivi-täten
beteiligten Netzbetreiber heftig konkurrieren, sich
länger als erwartet hinziehende Verhandlungen mit
Vermietern aufgrund komplexer Änderungen an
vorhandener passiver Infrastruktur sowie
EMF-Kapazität. Dies kann sich auf die
Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auswirken
und zu Umsatzverlusten oder -verzögerungen sowie zu
Liquiditätsschäden führen. Mit diesen
Risiken haben wir es speziell bei der Durchführung des
Vertrags zu tun, den wir mit dem deutschen
Telekommunikationsunternehmen 1&1 abgeschlossen haben.
Das Management dieser Risiken gewährleisten wir durch
eine gezielte Fokussierung und ein entsprechendes
Fertigstellungsprogramm.
Die Gruppe erwirtschaftet den Großteil ihrer
Umsätze mit Vodafone und anderen Mobilfunkbetreibern
(Mobile Network Operators, MNOs), wie in den Master Service
Agreements (MSAs) festgelegt. Jeder Vodafone-MSA beinhaltet
vertragliche Preisanpassungen, die an den
Verbraucherpreisindex (VPI) des jeweiligen Landes gekoppelt
sind, in dem das Unternehmen tätig ist. Während
die meisten Verträge der Gruppe mit anderen
Mobilfunknetzbetreibern derzeit nicht an die Inflation
gekoppelt sind, strebt die Gruppe an, VPI-Preisanpassun-gen
in ihre Kundenverträge aufzunehmen, wenn diese
auslaufen und neu verhandelt werden. Daher sind die
Geschäftsergebnisse der Gruppe nur bis zu einem
gewissen Grad vor den Auswirkungen der Inflation
geschützt. Die vertraglichen Preisanpassungen im
Zusammenhang mit der Inflation werden einmal jährlich
auf der Grundlage des vorangegangenen
Zwölfmonatszeitraums für die darauffolgenden
zwölf Monate angewendet. Im Falle der Vodafone-MSAs
unterliegen die VPI-Preisanpassungen Ober- und
Untergrenzen, die je nach Markt und Vertrag variieren. Die
Grund- und Zusatzgebühren ändern sich
jährlich unter Bezugnahme auf einen vereinbarten
Verbraucherpreisindex, der in der Regel eine Obergrenze von
3 % vorsieht (vor Kurzem erfolgte eine Anpassung auf 3 %).
Überschreitet die relevante Preiserhöhung diese
Obergrenzen in den Ländern, in denen die Gruppe
tätig ist, schlägt sie sich möglicherweise
nicht vollständig in einer nachfolgenden Erhöhung
der Einnahmen aus einem MSA nieder. Die
Grundstücksmieten der Gruppe für Funktürme
sind oft ohne entsprechende Obergrenzen an den VPI
gekoppelt; zudem verwendet die Gruppe Stahl und andere
Materialien für den Bau der Funktürme, deren
Preise ebenfalls von der Inflation beeinflusst werden. Die
Inflation der Energiekosten, die der Gruppe in Bezug auf
aktive Energie entstehen, d. h. die Energie, die von den
aktiven Sendeeinrichtungen ihrer Kunden verbraucht wird,
sollte jedoch keinen Einfluss auf ihre Betriebsergebnisse
haben. Denn diese Kosten werden verbrauchsabhängig an
die Kunden der Gruppe weitergegeben, ohne dass die Gruppe
eine Marge erhält, und wirken sich daher nicht in der
Gewinn-und Verlustrechnung der Gruppe aus.
Als internationales Unternehmen ist Vantage Towers in
mehreren Ländern tätig. Ein schwaches oder
unsicheres wirtschaftliches Umfeld in den Märkten, in
denen die Gruppe tätig ist, einschließlich damit
verbundener Schwankungen des Wachstums oder der
Inflationsraten, könnte den Geschäftserfolg
möglicherweise beeinträchtigen und Druck auf die
Preise ausüben, die die Gruppe für ihre
Dienstleistungen berechnet, oder die ihr entstehenden
Kosten erhöhen. Ein erheblicher wirtschaftlicher
Abschwung könnte allgemein die Kaufkraft unserer
Kunden verringern und damit unser künftiges
Wachstumspotenzial beeinträchtigen. Restriktivere
wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Rezessionen
könnten aus nachlaufenden Effekten von
Zinserhöhungen in der EuroZone und anderen nationalen
Märkten sowie aus anhaltender Belastung bei regionalen
US-Banken entstehen, die möglicherweise auf Europa
übergreift. Außerdem wird die Wahrscheinlichkeit
einer solchen globalen gesamtwirtschaftlichen Störung
durch die Dauer und den Ausgang des Kriegs in der Ukraine
beeinflusst.
Während die Gruppe alle ihre Funkturmanlagen selbst
betreibt, werden fast alle Grundstücke, auf denen sich
die Funkturmanlagen der Gruppe befinden, im Rahmen von
Mietverträgen, Lizenzen oder Verwaltungskonzessionen
mit Dritten oder Behörden betrieben und verwaltet. Es
besteht das Risiko, dass bestimmte
Grundstücksmietverträge, die die Nutzung der
Grundstücke durch die Gruppe regeln, auf denen sich
ihre Funkturmanlagen befinden, nicht oder nur zu
wirtschaftlich unattraktiven Bedingungen verlängert
werden. Sie können auch Gegenstand allgemeiner
Streitigkeiten mit Grundstückseigentümern sein.
Sollten Streitigkeiten in einem beträchtlichen
Ausmaß auftreten, könnten sie eine erhebliche
nachteilige Auswirkung auf die Margen und die
Rentabilität der Gruppe sowie auf das Ansehen in den
Märkten, in denen sie tätig ist, haben.
Das Geschäft der Gruppe und das Geschäft ihrer
Kunden unterliegen sich entwickelnden Gesetzen und
Vorschriften, die die Fähigkeit der Gruppe, ihr
Geschäft zu betreiben, einschränken könnten.
Die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften,
einschließlich Umwelt- und Steuergesetzen,
könnte das Wachstum des Unternehmens
einschränken, zu erheblichen Störungen in unseren
Geschäftsprozessen führen und den Ruf von Vantage
Towers negativ beeinflussen. Die wichtigsten
Compliance-Risikobereiche sind Wettbewerbsrecht,
Wirtschaftssanktionen, Bestechung und Korruption. Wir
verfolgen Änderungen an relevanten Gesetzen und
Vorschriften, passen unsere Richtlinien und Verfahren
entsprechend an und setzen unseren Fokus auf
Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungskampagnen und die
Überwachung, damit wir das Management dieser
Risikobereiche gewährleisten und etwaige
Verstöße vermeiden können.
Alle unsere Konzerngesellschaften unterliegen der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
deren Umsetzung in nationales Recht. Wir sind entschlossen,
diese Anforderungen im Einklang mit der DSGVO und lokalen
Datenschutzvorschriften umzusetzen.
Datenschutzverstöße können mit hohen
Geldstrafen geahndet werden (in einer Höhe von bis zu
2 % oder 4 % des jährlichen Konzernumsatzes).
Datenschutzrisiken können durch eine externe Bedrohung
oder interne Einflüsse wie z. B. ein menschlicher
Arbeitsfehler oder nachlässiger Umgang mit
personenbezogenen Daten in einem System zu
Datenschutzverletzungen führen. Mit einem gezielten
Datenschutzmanagementsystem, das die kontinuierliche
Überwachung und Verbesserung unserer Richtlinien,
Prozesse und Instrumente fördert, sowie Schulungs- und
Sensibilisierungskampagnen bemühen wir uns
ständig, das Risiko von Datenschutzverletzungen im
Zusammenhang mit unseren Produkten, Dienstleistungen,
Systemen und Beziehungen zu Lieferanten weiter
auszuschließen oder zu mindern.
Auch betrügerische Aktivitäten von
Beschäftigten oder Lieferanten, z. B. in Form von
Diebstahl, Abrechnungs- und Gehaltsabrechnungsbetrug oder
Bestechung, könnten den Ruf der Gruppe schädigen
und ihre finanziellen Ressourcen beeinträchtigen.
Deswegen hat die Gruppe Richtlinien und Kontrollen
geschaffen, um derartige betrügerische
Aktivitäten zu vermeiden und zu erkennen. Dem
Unternehmen ist bewusst, dass solche Aktivitäten
weltweit zunehmen. Daher werden zurzeit gruppenweite
Betrugsmanagementstrukturen eingeführt, die an die
Bedürfnisse und die Größe des Unternehmens
angepasst sind. Durch ein abgestimmtes
Betrugsmanagementsystem innerhalb der Organisation
könnten mögliche Betrüger zwar
frühzeitig erkannt und abgeschreckt werden, doch
vollständig ausschließen lassen sich
betrügerische Aktivitäten nicht.
Die Gruppe beauftragt Drittunternehmen mit der
Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang
mit dem Bau von Standorten, dem Energiemanagement, dem
Zugangsmanagement, der Sicherheit und der Instandhaltung
von Standorten. Eine zu große Abhängigkeit sowie
mangelnde Kontrolle über Fremdleistungen könnten
möglicherweise Probleme für Vantage Towers
verursachen. Die Gruppe ist daher dem Risiko ausgesetzt,
dass die von ihren Drittunternehmen erbrachten Leistungen
nicht immer zufriedenstellend sind oder nicht den von der
Gruppe und/oder ihren Kunden angestrebten
Qualitätsniveaus, Standards und betrieblichen
Spezifikationen entsprechen. Infolgedessen könnten die
Kunden der Gruppe mit den Leistungen des Unternehmens
unzufrieden sein. Die Integrität der notwendigen Daten
für die erbrachten Dienstleistungen kann zudem durch
den Zugang zu den Daten, die Speicherung der Daten und den
Umgang mit den Daten durch diese externen Parteien oder die
von ihnen hierfür genutzten Systeme gefährdet
werden. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf den
Ruf sowie die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der
Gruppe haben.
Vantage Towers stützt sich auf die Systeme und
Netzwerke anderer Anbieter und Lieferanten, um
Supportleistungen zu erbringen. Die Gruppe ist dem Risiko
ausgesetzt, dass Dritte oder böswillige Insider
versuchen, Techniken der Cyber-Kriminalität,
einschließlich DDoS-Angriffen, einzusetzen, um die
Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der
IT-Systeme, auf die die Gruppe setzt, zu stören. Dies
könnte zu einer Unterbrechung wichtiger Abläufe
führen, die Wiederherstellung kritischer Dienste
erschweren und Vermögenswerte beschädigen.
Physisches Eindringen, Sicherheitsverletzungen und andere
Störungen von oder an IT-Systemen und der
Netzinfrastruktur könnten die Fähigkeit der
Gruppe beeinträchtigen, ihre Dienstleistungen
ordnungsgemäß zu erbringen. Dies könnte
eine Verringerung der Servicequalität zur Folge haben,
den Ruf der Gruppe schädigen und die Sicherheit der
über Kundennetze oder die Systeme von Vantage Towers
aufgezeichneten oder übertragenen Informationen oder
die Integrität ihrer technischen Systeme
gefährden. Jede derartige Störung könnte
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfte
der Gruppe haben.
Zugangsverpflichtungen europäischer
Funkturmunternehmen in Verbindung mit Preisvorschriften
können sich möglicherweise auf unsere Strategie
und unsere Rentabilität auswirken. Dies könnte
der Fall bei dem aktuell von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen GigabitInfrastrukturgesetz sein.
Dieser Gesetzesentwurf soll die Zugangsverpflichtung zu
fairen und angemessenen Bedingungen einschließlich
deren Preisen auf physische Infrastruktur erweitern, die
nicht Teil eines Netzes sind. Darüber hinaus
können weitere geopolitische Spannungen, die zu
Sanktionen führen, oder strukturelle
Veränderungen innerhalb eines Marktes zu einem
Rückgang der Nachfrage nach den Dienstleistungen der
Gruppe führen. Dies könnte auch unerwartete,
kurzfristige Reaktionen von Regierungen in den Märkten
zur Folge haben, in denen die Gruppe tätig ist, was
sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der
Gruppe auswirken und letztlich zu geringeren Umsätzen
für die Gruppe führen könnte.
Teil unserer Verpflichtung gegenüber unseren
Mitarbeitern ist es, ihnen ein gesundes und sicheres
Arbeitsumfeld zu bieten. Ein standortbezogener Unfall oder
Einsturz könnte dazu führen, dass die Gruppe oder
ihre Führungskräfte zivilrechtliche
Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Sanktionen
gemäß der lokalen Gesetzgebung zu erwarten
haben. Eine solche Situation könnte sich auch negativ
auf den Ruf der Gruppe und ihre Fähigkeit auswirken,
künftigen Geschäfte zu akquirieren oder zu
bedienen oder Mitarbeiter zu rekrutieren. Auch das Risiko
eines Widerstands der lokalen Bevölkerung gegen die
bestehenden Standorte der Gruppe oder den Bau neuer
Standorte könnte dadurch erhöht werden. Die
Folgen, die Vantage Towers dadurch möglicherweise
erleidet, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe
haben.
Gemessen an der Größe und geografischen
Diversifikation ist Vantage Towers ein führender
europäischer Betreiber von Mobilfunkinfrastruktur mit
ca. 84.600 Makrostandorten.
Vantage Towers hat ein Geschäftsmodell mit klaren
und vorhersehbaren strukturellen Wachstumstreibern, einer
konsistenten Kostenbasis und einer hohen Cash Conversion
Rate (CCR). Die Gruppe erzielt Erlöse durch die
Vermietung von Flächen an ihren Standorten und die
Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie durch
den Bau neuer BTS-Standorte. Die Gruppe erbringt ihre
Dienstleistungen im Rahmen langfristiger vertraglicher
Vereinbarungen mit der Vodafone Gruppe, mit anderen
Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) und Kunden, die keine
Mobilfunknetzbetreiber sind (als "Nicht-MNOs" bezeichnet).
Die Gruppe ist bestrebt, ihre Umsätze weiter zu
steigern, indem sie sowohl neue MNO-Kunden als auch
Nicht-MNO-Kunden an ihren Standorten gewinnt.
Die Gruppe beabsichtigt, vom rasanten Wachstum der
mobilen Datennutzung in Europa zu profitieren. Dies ist ein
Trend, der durch die zunehmende Nutzung von Smartphones und
die wachsende Akzeptanz von internetbasierten Anwendungen
angetrieben wird. Als Reaktion auf dieses Wachstum wird es
eine erhöhte Nachfrage nach neuen Standorten und
zusätzlichen Mietverträgen an den Standorten der
Gruppe geben. MNOs setzen zusätzliche Einrichtungen in
bestehenden Netzen ein und rollen gleichzeitig modernere
5G-Mobilfunknetze aus, um den Netzabdeckungs- und
Kapazitätsbedarf zu decken. Die Gruppe geht davon aus,
dass die Notwendigkeit einer Verdichtung der Netze zur
Erfüllung der Reichweiten- und
Kapazitätsanforderungen des Hochfrequenzspektrums, das
für die vollständige Bereitstellung von 5G
verwendet wird, für eine wachsende Nachfrage nach
ihren Standorten sorgen wird. Die Gruppe geht
außerdem davon aus, dass MNOs nach und nach weitere
Mietverträge benötigen werden, um kurzbis
mittelfristige Abdeckungsverpflichtungen zu erfüllen.
In mehreren der wichtigsten Märkte der Gruppe haben
die nationalen Regulierungsbehörden
Abdeckungsverpflichtungen festgelegt, die von den MNOs in
bestimmten Gebieten eine Netzabdeckung in einer bestimmten
Qualität verlangen. Es wird erwartet, dass diese
Verpflichtungen zu einem erheblichen Roll-out in
unterversorgten Gebieten führen werden.
Zu den Wachstumsmöglichkeiten in den Märkten
von Vantage Towers für Kunden, die keine
Mobilfunknetzbetreiber sind, zählen verschiedene
Segmente wie Public Protection & Disaster Relief (PPDR)
Netzwerke, Versorgungsunternehmen und andere Privatkunden
oder Unternehmen mit Bedarf an einem privaten
Mobilfunknetz, Low-Power-Wide-Area-(LPWA-) IoT-Netzwerke
und Fi-xed-Wireless-Access-(FWA-) Betreiber Der Schwerpunkt
der Gruppe wird auf PPDR-Netzwerken sowie
Energieversorgungs- und Unternehmenskunden liegen.
5G wird einer der wichtigsten Bausteine der digitalen
Wirtschaft und der digitalen Gesellschaft im nächsten
Jahrzehnt sein. Es wird eine sehr stabile und latenzarme
Kommunikation in vielen Branchen und Anwendungen
ermöglichen, wie etwa in der Fabrikautomatisierung, in
intelligenten Autos und in der maschinenbasierten
Kommunikation in großem Ausmaß, die in Smart
Cities eingesetzt werden wird. Im Rahmen der
Implementierung der 5G-Technologie haben die Regierungen
ein höheres Bandspektrum für die mobile Nutzung
zugewiesen, das eine dedizierte Infrastruktur für die
Abdeckung im Innenbereich erfordert - ein Segment, das sich
wahrscheinlich schnell entwickeln wird. Funkturmunternehmen
erwägen auch Investitionen in den Glasfaserausbau
ihrer Standorte oder den Weiterverkauf verfügbarer
freier Faserkapazitäten und bieten den verschiedenen
Mobilfunknetzbetreibern und anderen Funknetzbetreibern den
Zugang gegen eine Mietgebühr oder eine
Weiterverkaufsgebühr an.
Eine weitere Chance im IoT-Bereich sind "Sensornetze",
in denen Standorte eine Vielzahl von Sensoren hosten
können, um spezielle Daten in Echtzeit und hoher
Auflösung zu generieren, die für die
Ausführung vieler KI-Algorithmen benötigt werden.
Diese versorgen eine breite Palette von Anwendungen in
vielen Branchen, darunter das Transportwesen, die
Versicherungsbranche, die Fertigungsindustrie und die
Landwirtschaft. Der Sektor verzeichnet auch eine wachsende
Nachfrage nach Distributed Computing. Edge-Einrichtungen
haben das Potenzial, Funkturmunternehmen zur
Ermöglichung einer auf Cloud Radio Access Network
(RAN) basierten Architektur für MNOs aufzurüsten.
Zusammengefasst sind die wesentlichen Wachstumstreiber
also:
― |
starke Datennutzung, die eine weitere Verdichtung erfordert; |
― |
Beschleunigung des 5G-Roll-outs, der langfristiges Wachstum generiert; |
― |
regulatorische Anforderungen, einschließlich Abdeckungsverpflichtungen, die den Mobilfunknetzbetreibern von verschiedenen Regierungen und Regulierungsbehörden neben Spektrumauktionen auferlegt werden; |
― |
Nachfrage von Kunden, die keine Mobilfunknetzbetreiber sind; und |
― |
Wachstum jenseits des Kerngeschäfts, einschließlich des Glasfaserausbaus an Standorten, des Abdeckungsbedarfs im Innenbereich (DAS und Small Cells in Gebäuden), Small Cells im Außenbereich, Edge-Rechenzentren und IoT-Diensten. |
Die Europäische Union hat einen Wiederaufbaufonds
in Höhe von 723,8 Mrd. € (zu aktuellen Preisen)
beschlossen, der in Form von Zuschüssen und Darlehen
für den Zeitraum 2021-2026 zur Verfügung gestellt
wird. Als Teil des so genannten NextGenerationEU-Programms
ist die Recovery and Resilience Facility (RFF) ein zeitlich
befristetes Instrument, das dazu beitragen soll, die
unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu
beheben, die die COVID-19-Pandemie verursacht hat. Mit
diesen Mitteln möchte Europa grüner, digitaler
und widerstandsfähiger werden, um sich besser an
aktuelle und zukünftige Herausforderungen anzupassen.
Die Gruppe beabsichtigt, sich an der Beantragung von
Mitteln aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds zu
beteiligen, um Projekte zu finanzieren, die die
Digitalisierung Europas durch den Aufbau der notwendigen
Infrastruktur fördern. Jede Finanzierung durch die EU
im Rahmen der RFF oder des Förderinstruments
"Connecting Europe Facility", das sich auf den
großflächigen Ausbau von 5G-Korridoren
konzentriert, wäre eine Gelegenheit für weiteres
Wachstum und eine Chance, einen Teil der Kosten für
den Infrastrukturaufbau in zurzeit vom Markt nicht
versorgten Regionen zu decken. Aktuell laufen finanzierte
Projekte sowie weitere Ausschreibungen für die
Abdeckung von weißen Flecken in Deutschland und die
grenzüberschreitende Versorgung von Autobahnen und
Bahnlinien in der EU.
Als Teil ihrer Strategie und einer effektiven
finanziellen Überwachung ist die Gruppe bestrebt, ihre
Margen durch die weitere Senkung ihrer Kosten für
Grundstücksmieten, Instandhaltung und Energie zu
verbessern. Die Gruppe betreibt ein Programm zur
Optimierung von Grundstücksmieten. Dieses Programm
zielt darauf ab, die Grundstücksmietkosten zu senken,
indem selektiv entweder die Grundstücke, auf denen
sich ihre Standorte befinden (Ground Lease Buyout, GLBO -
Programm zum Aufkauf von Grundstücken), oder die
langfristigen Nutzungsrechte an Grundstücken oder
Immobilien zu margensteigernden Bedingungen erworben
werden. Das Programm zur Optimierung von
Grundstücksmieten soll die Attraktivität der
Standorte der Gruppe durch die Senkung der langfristigen
Kosten und die Sicherung von Grundeigentum oder
langfristigen Nutzungsrechten erhöhen. Darüber
hinaus konzentriert sich die Gruppe auf die Verbesserung
ihres Instandhaltungsaufwands und ihrer Energieeffizienz.
Durch die Durchführung dieser Kosteneffizienzen will
die Gruppe Kostensenkungen oder sonstige finanzielle oder
leistungsbezogene Vorteile erreichen, um kontinuierlich
robuste Margen zu erzielen.
Unser Group Risk Management Team aggregiert alle Risiken
und Chancen, die durch den halbjährlichen Risiko-und
Chancenbewertungsprozess identifiziert werden. Die
Ergebnisse dieses Prozesses werden analysiert und
entsprechend an das Management Team von Vantage Towers
berichtet.
Ferner werden Risiken und Chancen regelmäßig
im Management Team von Vantage Towers diskutiert und
bewertet. Nach sorgfältiger Abwägung des
simulierten finanziellen Value-at-Risk im Vergleich zu
unserer kalkulierten Risikotragfähigkeit und unter
Berücksichtigung der starken Bilanz sowie der
aktuellen Geschäftsaussichten sehen wir weder auf
Einzelrisikoebene noch auf Gesamtrisikoebene eine
wesentliche Gefährdung des Fortbestands des
Unternehmens. Funktürme werden in Zukunft ein
integraler Bestandteil des digitalen 5G-Ökosystems
sein, da sie einen sicheren Platz bieten, um die
Makronetzausrüstung der Betreiber zu hosten. Die
Einrichtung einer Vielzahl von gut verteilten
Funktürmen wird als Enabler für die
Ausführung von Echtzeitanwendungen für
Unternehmen und Verbraucher dienen.
Wir sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft
Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können,
ohne dabei unannehmbar hohe Risiken für unser
Geschäft oder für die Gesellschaft und die Umwelt
eingehen zu müssen. Wir streben insgesamt ein
ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an, um
durch die Analyse und Nutzung neuer Marktchancen den
Mehrwert für unsere Stakeholder zu erhöhen.
Zusammenfassend sind wir weiterhin zuversichtlich, dass
unsere Ertragsstärke eine solide Basis für unsere
zukünftige Geschäftsentwicklung bildet und die
notwendigen Ressourcen bereitstellt, um die sich dem
Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen.
Dem Vorstand sind im Rahmen seiner Prüfung und
Beschäftigung mit dem System sowie der erbrachten
unabhängigen Bestätigung keine Umstände
bekannt, die die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko-
und Chancenmanagementsystems in Frage stellen.
Ende 2022 wurde das Risikomanagementsystem einer
externen Prüfung gemäß dem
DIIR-Revisionsstandard Nr. 2.1 unterzogen. Auf Grundlage
dieser Prüfung wurden keine Gründe festgestellt,
die Zweifel an der Angemessenheit oder Wirksamkeit des
Risiko- und Chancenmanagementsystems aufkommen lassen.
Das interne Kontrollsystem (IKS) der Gruppe basiert auf
dem international anerkannten COSO (Committee of Sponsoring
Organizations of the Treadway Commission) Rahmenwerk
für interne Kontrollsysteme ("Internal Control -
Integrated Framework" in der Fassung vom Mai 2013).
Der Aufsichtsrat der Gruppe hat die Überwachung der
Wirksamkeit des IKS gemäß § 107 Abs. 3 Satz
2 AktG i. V. m. § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG auf den
Prüfungsausschuss von Vantage Towers übertragen.
Die Festlegung des Umfangs und der Ausgestaltung des IKS
liegt gemäß § 91 Abs. 3 AktG im
pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands.
Das IKS der Gruppe wird laufend weiterentwickelt, um
Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, den
internen Strukturen oder Unternehmensabläufen Rechnung
zu tragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf internen
Kontrollen der externen Finanzberichterstattung, ist aber
nicht auf diese beschränkt. Wesentliches Ziel des IKS
ist es, sicherzustellen, dass der Konzernabschluss der
Vantage Towers AG in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie
den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1
HGB erstellt wird. Insofern sind die Aufstellung des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften gleichrangige
Ziele.
Um diesen Zielen zu entsprechen, umfasst das IKS der
Gruppe Grundsätze, Methoden und Maßnahmen zur
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Rechnungslegung.
Aufgrund seiner inhärenten Grenzen und
unabhängig von seiner spezifischen Struktur und seinen
Überwachungsaufgaben kann es keine Garantie dafür
geben, dass das IKS einer Organisation seine Ziele
vollständig erreicht. Daher kann es immer nur eine
relative, aber keine absolute Sicherheit geben, dass
wesentliche Falschdarstellungen in der Rechnungslegung
verhindert oder aufgedeckt werden können.
Die Finanzfunktion der Gruppe steuert die konzernweiten
Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozesse im
Hinblick auf die oben genannten IKS-Ziele. Die
Anforderungen an die Berichterstattung und die Auslegung
der für die Gruppe geltenden Rechnungslegungsstandards
sind im "Vantage Towers Group Financial Reporting and
Governance Manual" festgelegt, das allen Vantage Towers-
Märkten zur Verfügung steht und die Grundlage
für eine konzernweit einheitliche Rechnungslegung
bildet. Zusammen mit der Aufsicht durch die
Gruppenfunktionen von Vantage Towers sind die lokalen
Marktteams, zu denen auch lokale Finanzexperten
gehören, dafür verantwortlich, die Einhaltung der
gruppenweiten Richtlinien und Verfahren zu
gewährleisten und somit die Einhaltung der definierten
Prozesse sicherzustellen. Die Finanzabteilung der Gruppe
überwacht die rechnungslegungsrelevanten Prozesse,
bietet Unterstützung an und gewährleistet eine
einheitliche Anwendung der Richtlinien und Prozesse bei der
Erstellung der konsolidierten Ergebnisse der Gruppe.
Interne Kontrollen sind in definierte Prozesse
eingebettet, um Risiken angemessen zu mindern. Da der Fokus
des IKS auf Prozessen und Verfahren liegt, die für die
Finanzberichterstattung relevant sind, sollen diese
Kontrollen in erster Linie das Risiko wesentlicher
Falschdarstellungen im Konzernabschluss verhindern.
Das IKS umfasst sowohl präventive als auch
aufdeckende Kontrollen, zu denen IT-gestützte und
manuelle Abstimmhandlungen, Funktionstrennungskontrollen,
Überwachungskontrollen sowie allgemeine IT-Kontrollen
gehören.
Wir haben Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit
der im Rahmen des IKS verwalteten Kontrollen in der
gesamten Gruppe eingeführt. Die Kontrollen werden
regelmäßig in Abhängigkeit von ihrem
Beitrag zur Minderung des Risikos möglicher
Falschdarstellungen im Konzernabschluss oder ihrer
Auswirkung auf den zusammengefassten Lagebericht bewertet.
Identifizierte Kontrollschwächen werden analysiert
und Maßnahmen zu deren Beseitigung eingeleitet.
Kontrollschwächen, die eine wesentliche Auswirkung auf
den Konzernabschluss oder den zusammengefassten Lagebericht
haben könnten, werden dem Vorstand der Vantage Towers
AG und zusätzlich dem Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats zur Kenntnis gebracht.
Um ein qualitativ hochwertiges IKS zu
gewährleisten, stimmen sich die Konzernfunktionen, die
für die Überwachung der Wirksamkeit des IKS
innerhalb der Gruppe zuständig sind,
regelmäßig mit den anderen innerhalb der Gruppe
etablierten Governance-, Risiko- und Compliance -Funktionen
sowie mit der Internen Revision ab.
Im Rahmen ihrer Revisionstätigkeit ist die Interne
Revision der Gruppe auch für die Bereitstellung
unabhängiger Prüfungsleistungen hinsichtlich der
Wirksamkeit des IKS der Gruppe zuständig und hat zu
diesem Zweck uneingeschränkten Zugang zu den
Aufzeichnungen, dem Personal und dem Eigentum des
Unternehmens und der Gruppe erhalten.
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten
Lageberichts sind dem Vorstand keine Umstände bekannt
geworden, die gegen eine Angemessenheit und Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems in seiner Gesamtheit sprechen.
Für Informationen zu Ereignissen nach dem
Berichtszeitraum verweisen wir auf die Ziffer 12
"Ereignisse nach dem Berichtszeitraum" im Anhang zum
Konzernabschluss sowie auf den Anhang zum Jahresabschluss
der Vantage Towers AG per 31. März 2023.
Der Vorstand der Vantage Towers AG hat gemäß
§ 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 einen
Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
erstellt, welcher die folgende abschließende
Erklärung enthält:
"Wir erklären, dass die Vantage Towers AG bei den
im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und
Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem
Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte
vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder
unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass
Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht
benachteiligt worden ist."
Der IWF rechnet in seinem World Economic Outlook von
April 2023 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 %
im Jahr 2023
1, während der IfW nur mit einem Anstieg
von 2,5 % gegenüber dem Vorjahr rechnet
2. Im Januar 2023 hatten die IWF-Analysten noch
ein Wachstum der Weltwirtschaft von 2,9 % erwartet
3. Der Ausblick der IWF ist durch ein hohes
Maß an Unsicherheit und das Fortbestehen der Effekte
aus dem Vorjahr gekennzeichnet. Während die Wirtschaft
von der Wiedereröffnung der Märkte nach der
Pandemie profitierte, dauert der Krieg in der Ukraine noch
an. Infolgedessen nimmt die geologische und politische
Trennung zu und führt zu einem Verlust an Ergebnissen,
so dass ausländische Direktinvestitionen in einem
unsicheren globalen Umfeld viel schwieriger sind
1.Die Zentralbanken haben ihre Geldpolitik
verschärft und die Zinssätze erhöht, um die
Inflation zu senken, aber die Verschuldung ist so hoch wie
nie zuvor, was den Handlungsspielraum der Akteure stark
einschränkt Die jüngsten Ereignisse im
Finanzsektor erhöhen ebenfalls die Unsicherheit und
deuten auf das Risiko eines Abschwungs hin. Darüber
hinaus sind die Arbeitsmärkte weiterhin angespannt, so
dass der Preisdruck hoch bleibt. Der IWF geht davon aus,
dass die weltweite Inflation zurückgehen wird, wenn
auch langsamer als zuvor erwartet, von 8,7 % im Vorjahr auf
7,0 % im Jahr 2023.
Nach Angaben des IWF wird das BIP in der Eurozone im
Jahr 2023 voraussichtlich nur um 0,8 % gegenüber dem
Vorjahr wachsen. Der Unterschied zum globalen BIP ist
hauptsächlich auf die höheren Wachstumsraten in
den Schwellen- und Entwicklungsländern im Vergleich
zur Eurozone zurückzuführen
1.
Der Ausblick für unsere Märkte ist gemischt.
Während für Deutschland ein eher stabiler
Ausblick erwartet wird (-0,1 %), wird für Spanien und
Griechenland ein Wachstum von 1,5 % bzw. 2,6 % erwartet.
Außerdem wird erwartet, dass der europäische
Markt für Telekommunikationstürme sowohl in
diesem Jahr als auch mittelfristig wachsen wird (siehe
Branchenumfeld, S. 23).
Die wesentlichen Wachstumstreiber für die
Funkturminfrastruktur sind:
― |
Starke Datennutzung, die eine weitere Verdichtung erfordert; |
― |
Regulatorische Anforderungen, einschließlich Abdeckungsverpflichtungen, die den Mobilfunknetzbetreibern von verschiedenen Regierungen und Regulierungsbehörden neben Spektrumauktionen auferlegt werden; |
― |
Beschleunigung des 5G-Rollouts, der langfristiges Wachstum generiert; |
― |
Nachfrage von Nicht-MNO-Kunden; und |
― |
Wachstum jenseits des Kerngeschäfts, einschließlich des Glasfaserausbaus an Standorten, des Abdeckungsbedarfs im Innenbereich, Small Cells im Außenbereich, Edge-Rechenzentren und Internet-der--Dinge(IoT-)Diensten. |
1 Quelle: Internationaler Währungsfonds,
World Economic Outlook, April 2023
2 Quelle: IfW, Kieler Konjunktur-Berichte,
Weltwirtschaft im Frühjahr 2023
3 Quelle: Internationaler Währungsfonds,
World Economic Outlook Update, Januar 2023
Im GJ 2024, werden wir uns weiter auf unser
Kerngeschäft konzentrieren und unseren Verpflichtungen
zum Ausbau neuer Makrostandorte und zur Errichtung von
Co-Locations für unsere MNO- und Nicht-MNO-Kunden
weiter nachkommen. Wir gehen davon aus, dass wir eine
Vermietungsquote von ungefähr 1,49x zum 31. März
2024 erreichen werden und unsere Konzernumsatzerlöse
(exkl. Durchleitungseinnahmen) im Vergleich zum Vorjahr um
ungefähr 5.0 % steigern werden.
Im GJ 2024 werden wir weiter in unser Geschäft
investieren und erwarten, dass die Marge des Bereinigten
EBITDAaL verglichen mit dem GJ 2023 auf einem
ähnlichem Niveau liegen wird. Der Konzern
erwirtschaftet darüber hinaus weiterhin einen starken
Cashflow und erwartet einen Anstieg des wiederkehrenden
Operating Free Cash Flow (ROFCF) im GJ 2024. Aufgrund der
neuen Finanzierungsvereinbarungen nach der Rückzahlung
der Anleihen und der erwarteten Wirksamkeit des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Oak
Holdings GmbH im Anschluss an die Oak-Transaktion werden
künftige Zins- und Steuerzahlungen beeinflusst, so
dass die frühere Prognose für den Wiederkehrenden
Free Cash Flow (RFCF) nicht mehr aussagekräftig ist.
Wir erwarten einen leichten Anstieg des Verschuldungsgrads
(Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDAaL).
Für die Vantage Towers AG erwartet der Vorstand im
GJ 2024 aufgrund des weiteren Ausbaus des Geschäfts
ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse. Die
Rentabilität wird steigen, jedoch aufgrund weiterer
Investitionskosten in unserem Geschäft in einem
geringeren Ausmaß.
Kennzahl | Prognose für GJ 2023 | Ergebnisse für GJ 2023 | Prognose für GJ 2024 |
Vermietungsquote | - | 1.46x | ~1.49x |
Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen) | 3.0 %-5.0 % ggü. Vj. | 1,075.1 Mio. € | ~5.0 % YOY |
Bereinigtes EBITDAaL | 550-570 Mio. € | 564.3 Mio. €
(53 %) |
Marge auf einem ähnlichen Niveau wie im GJ 2023 |
Wiederkehrender Free Cashflow (RFCF) | 405-425 Mio. € | 438.2 Mio. € | - |
Wiederkehrende operativ Free Cashflow (ROFCF) | - | 567.7 Mio. € | growing vs. FY 2023 |
Nettoverschuldung/ Ber. EBITDAaL | - | 3.6x | leichter Anstieg |
Corporate Governance ist ein wichtiger Bestandteil
für die Geschäftstätigkeit der Vantage
Towers AG (die "Gesellschaft") und steht für eine
verantwortungsvolle Unternehmensführung, die das
Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der
Öffentlichkeit in die Gesellschaft fördert,
langfristig nachhaltige Werte für die Aktionäre
und Mitarbeiter schafft und respektvolles, integres Handeln
im Unternehmensalltag verankert.
Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser
Erklärung gemäß § 289f des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) über die grundlegenden
Aspekte der Unternehmensführung bei der Gesellschaft
und gemäß § 315d HGB für die Gruppe.
Zum Ablauf des 9. Mai 2023 erfolgte das Delisting. Die
Gesellschaft hat auch keine anderen Wertpapiere als Aktien
zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben. Damit
erfüllt die Gesellschaft nicht mehr die
Voraussetzungen des § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB. Die
Voraussetzungen des § 289f Abs. 4 Satz 1 HGB werden
von der Gesellschaft ebenfalls nicht erfüllt, da sie
nicht mitbestimmt ist. Ungeachtet dessen gibt die
Gesellschaft nachstehend auf freiwilliger Basis eine
Erklärung zur Unternehmensführung ab, die sich an
den Vorgaben des § 289f Abs. 2 HGB orientiert, ohne
diesen jedoch vollständig zu entsprechen, und
behält sich ausdrücklich vor, für das
laufende Geschäftsjahr nur im Rahmen der gesetzlichen
Verpflichtungen zu berichten. Gemäß § 317
Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben in der
Erklärung zur Unternehmensführung durch den
unabhängigen Abschlussprüfer auf die Feststellung
zu beschränken, ob die gesetzlich erforderlichen
Angaben gemacht wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben die
folgende Erklärung gemäß § 161 des
deutschen Aktiengesetzes (AktG) verabschiedet, in der
dargestellt wird, inwieweit die Gesellschaft den
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex ("Kodex") entsprochen hat und in Zukunft
zu entsprechen beabsichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat der
Gesellschaft haben die folgende Entsprechenserklärung
zum 6. Februar 2023 veröffentlicht:
I. Vorstand und Aufsichtsrat der Vantage Towers AG
erklären hiermit gemäß § 161
Aktiengesetz, dass die Vantage Towers AG seit Abgabe der
letzten Entsprechenserklärung am 7. Februar 2022 den
vom Bundeministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am
20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex 2019") bis zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der überarbeiteten
Fassung der Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom
28. April 2022 am 27. Juni 2022 ("Kodex 2022") mit den
folgenden Ausnahmen entsprochen hat: :
Gemäß Empfehlung C.4 (Höchstzahl an
Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare
Funktionen) soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem
Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft
angehört, insgesamt nicht mehr als fünf
Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare
Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz
doppelt zählt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger
Grube nimmt zwei Mandate in Aufsichtsräten
börsennotierter Gesellschaften wahr (Hamburger Hafen-
und Logistik AG und Vossloh AG) und ist in diesen beiden
Aufsichtsräten deren Vorsitzender. Darüber hinaus
ist er Mitglied im Aufsichtsrat der Deufol SE sowie der
Aufsichtsvorsitzende der Alstom/Bombardier Transportation
Germany GmbH. Beide zuletzt genannten Gesellschaften sind
nicht börsennotiert, die beiden Aufsichtsratsmandate
könnten jedoch als "vergleichbare Funktion" im Sinne
von Empfehlung C.4 angesehen werden.
Höchst vorsorglich erklären Vorstand und
Aufsichtsrat daher eine Abweichung von Empfehlung C.4. Der
Aufsichtsrat hat ausgiebig geprüft und sich
vergewissert, dass die anderen Mandate von Prof. Dr. Grube
es ihm dennoch erlauben, umfassend die Zeit aufzubringen,
die er für die Erfüllung seiner Pflichten als
Aufsichtsratsvorsitzender der Vantage Towers AG
benötigt. Der Aufsichtsrat hat in seiner
Einschätzung auch den Aufwand und die erforderliche
Zeit, die seine anderen Verpflichtungen in Anspruch nehmen,
berücksichtigt. Prof. Dr. Rüdiger Grube hat zudem
versichert, dass seine anderen Mandate ihn nicht darin
beschränken, seine Rolle bei Vantage Towers AG
auszufüllen. Der Vorstand teilt die Einschätzung
des Aufsichtsrats.
Gemäß Empfehlung F.2
(Veröffentlichungsfristen für Konzernabschluss,
Konzernlagebericht sowie verpflichtende unterjährige
Finanzinformationen) sollen der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach
Geschäftsjahresende und die verpflichtenden
unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach
Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich
sein.
Im Hinblick auf gesetzlich oder börsenrechtlich
vorgeschriebene Halbjahresfinanzberichte hat die Vantage
Towers AG in Abweichung von der Empfehlung F.2 entschieden,
die vorgenannten Halbjahresfinanzberichte allein innerhalb
der gesetzlichen bzw. nach Börsenordnung vorgegebenen
Fristen zu veröffentlichen. Die Vantage Towers AG ist
der Auffassung, dass die Veröffentlichung innerhalb
solcher Fristen für die Informationsinteressen der
Anleger, Gläubiger und anderer Stakeholder sowie der
Öffentlichkeit ausreichend ist.
Gemäß Empfehlung G.10 Satz 2 (Verfügung
über langfristig gewährte
Vergütungsbestandteile) soll ein Vorstandsmitglied
erst nach vier Jahren über gewährte langfristige
Vergütungsbestandteile verfügen können.
Die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit noch an
Programmen über langfristige variable
Vergütungsbestandteile (sog. "Long Term
Incentive-Programme") teil, die ihnen im Zusammenhang mit
ihren vorherigen Tätigkeiten im Vodafone-Konzern in
den Geschäftsjahren, die am 31. März 2019, 2020
und 2021 endeten, gewährt wurden. Diese Programme
sehen keine Mindestfrist von vier Jahren vor, bevor die
jeweils Berechtigten über die Beträge
verfügen können. Die Zahlungen unter diesen
Programmen werden bzw. wurden zu Beginn der
Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
fällig.
Im Hinblick auf die Long Term Incentive-Programme, die
in den Geschäftsjahren 2022/2023 und 2023/2024
fällig werden, werden statt Aktien der Vodafone Group
Plc Aktien der Vantage Towers AG gewährt. Die
Gewährung erfolgt zudem auf Grundlage von
Leistungskriterien, die auf Geschäftsziele der Vantage
Towers AG bezogen sind.
Die Verpflichtungen unter den genannten Long Term
Incentive-Programmen wurden jeweils zu einem Zeitpunkt
begründet, in denen der Kodex 2019 keine Anwendung
fand. Zudem müssen die entsprechenden Verpflichtungen
von Vodafone-Gesellschaften und nicht von der Vantage
Towers AG erfüllt werden. Es ist daher fraglich, ob
die Empfehlung G.10 Satz 2 vorliegend auf diese Long Term
Incentive-Programme anzuwenden ist.
Höchst vorsorglich erklären Vorstand und
Aufsichtsrat jedoch eine Abweichung von Empfehlung G.10
Satz 2. Da diese Vergütungsbestandteile in der
Vergangenheit gewährt wurden, ist der Aufsichtsrat der
Auffassung, dass es sachgerecht ist, den
Vorstandmitgliedern die weitere Teilnahme an diesen Long
Term Incentive-Programmen zu gestatten, zumal dies die
Interessen der Vantage Towers AG nicht beeinträchtigt.
II. Vorstand und Aufsichtsrat der Vantage Towers AG
erklären hiermit gemäß § 161
Aktiengesetz weiter, dass die Vantage Towers AG den im
Kodex 2022 enthaltenen Empfehlungen im Zeitraum seit dessen
Veröffentlichung am 27. Juni 2022 mit den im Folgenden
genannten Ausnahmen und in den dort genannten
Zeiträumen entsprochen hat und entsprechen wird:
Gemäß Empfehlung A.1 soll der Vorstand die
mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und
Chancen für das Unternehmen sowie die
ökologischen und sozialen Auswirkungen der
Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und
bewerten. Dabei sollen in der Unternehmensstrategie auch
ökologische und soziale Ziele angemessen
berücksichtigt werden und die Unternehmensplanung soll
entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele
umfassen.
Die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist ein integraler
Bestandteil der Unternehmensleitung und
Nachhaltigkeitsgesichtspunkte werden bei dem Betrieb der
Funktürme der Vantage Towers AG berücksichtigt.
Der Fokus der Unternehmensplanung liegt bislang allerdings
noch auf finanziellen Zielen und Risiken.
Vor diesem Hintergrund und da nicht hinreichend klar
ist, welche Anforderungen an eine systematische
Identifizierung und Bewertung von den in Satz 1 der
Empfehlung A.1 genannten Nachhaltigkeitsgesichtspunkte zu
stellen sind und was deren Einfluss auf die in Sätze 2
und 3 der Empfehlung A.1 genannten Unternehmensstrategie
und -planung ist, erklären Vorstand und Aufsichtsrat,
dass der Empfehlung A.1 nicht entsprochen wurde und auch
bis auf weiteres nicht entsprochen wird.
Gemäß Empfehlung A.3 soll das interne
Kontroll- und Risikomanagementsystem auch
nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken, was die Prozesse
und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung
nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen soll.
Derzeit werden nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Rahmen des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems noch nicht
ausdrücklich erfasst. Vor diesem Hintergrund
erklären Vorstand und Aufsichtsrat
höchstvorsorglich eine Abweichung von Empfehlung A.3.
Gemäß Empfehlung C.1 Satz 3 soll das
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise zu den
für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen
umfassen. Gemäß Empfehlung C.1 Satz 5 soll
über den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils in
Form einer Qualifikationsmatrix berichtet werden, die auch
über die nach Einschätzung der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl
unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen
dieser Mitglieder informieren soll.
Der Aufsichtsrat hat Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats sowie ein Kompetenzprofil für die
Zusammensetzung des gesamten Aufsichtsrats festgelegt und
berichtet auch über den Stand der Umsetzung dieser
Ziele und des Kompetenzprofils.
Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats beinhalt jedoch
nicht ausdrücklich Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen,
wobei die Berücksichtigung von Expertise zu den
für die Vantage Towers AG bedeutsamen
Nachhaltigkeitsfragen im Rahmen einer künftigen
Aktualisierung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats
diskutiert werden soll. Es wird daher eine Abweichung zur
Empfehlung C.1 Satz 3 erklärt.
Die Vantage Towers AG wird weiterhin über die
Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats als auch des Kompetenzprofil für die
Zusammensetzung des gesamten Aufsichtsrats berichten, von
einer Berichterstattung in Form einer Qualifikationsmatrix
jedoch absehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Abweichung
von der Empfehlung C.1 Satz 5 zu erklären. Da Satz 6
der Empfehlung C.1 in Bezug auf die Berichterstattung
über die nach Einschätzung der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl
unabhängiger Anteilseignervertreter (mit deren Namen)
an die in Satz 5 empfohlene Berichterstattung in Form einer
Qualifikationsmatrix anknüpft, wird von dieser
Empfehlung höchstvorsorglich ebenfalls eine Abweichung
erklärt.
Höchstvorsorglich erklären Vorstand und
Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung C.4. Die
Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus den
oben unter Ziffer I.1. stehenden Ausführungen. 5.
Höchstvorsorglich erklären Vorstand und
Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung F.2. Die
Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus den
oben unter Ziffer I.2. stehenden Ausführungen.
Höchstvorsorglich erklären Vorstand und
Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2.
Die Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus
den oben unter Ziffer I.3. stehenden Ausführungen.
Düsseldorf, 6. Februar 2023
Für den Vorstand
Vivek Badrinath
Für den Aufsichtsrat
Professor Rüdiger Grube
Die Entsprechenserklärung findet sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vantagetowers.com/
de/in-vestoren/corporate-governance.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Mission der
Gesellschaft, die digitale Transformation Europas
voranzutreiben, durch ethisches Handeln und Integrität
untermauert werden muss. Für eine ethische und integre
Unternehmensleitung hat sich die Gesellschaft einen
Wertekompass gegeben, der das Leitbild ihres Handelns
darstellen soll: Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit, Respekt
und Teamarbeit. Basierend auf diesen vier Werten hat die
Gesellschaft einen Code of Conduct geschaffen, mithin einen
moralischen Kompass, nach dem die Mitarbeiter leben sollen.
Der Code of Conduct bildet somit die Grundlage für
eine gesunde Unternehmenskultur und bringt das Engagement
der Gesellschaft zum Ausdruck, das "Richtige" zu tun. Er
enthält die geltenden Pflichten und
Verantwortlichkeiten von und gegenüber Mitarbeitern,
Partnern, Kunden und der Gesellschaft. Er beeinflusst auch
Geschäftsentscheidungen und soll jeden befähigen,
Lösungen zu finden, die mit den Werten und Prinzipien
der Gesellschaft übereinstimmen. Der Code of Conduct
beschreibt zudem die wertebasierten Verpflichtungen der
Gesellschaft im Hinblick auf alle in diesem Zusammenhang
relevanten Themen und Richtlinien, einschließlich
Korruptionsprävention, Unternehmerische Resilienz,
Wettbewerbsrecht, CyberSicherheit, Datenschutz,
Wirtschaftssanktionen, ESG, Gesundheit und Sicherheit
sowie Themen wie Diversity und "Wie wir
zusammenarbeiten". Alle Commitments sind in die drei
strategischen Säulen der Gesellschaft eingebettet:
People, Planet und Performance, so dass sie das
Wertefundament für die Mission der Gesellschaft
bilden, ein nachhaltiges digitales Europa voranzutreiben.
Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie
auf der Website der Gesellschaft unter:
www.vantagetowers.com/de/investoren/corporate-governance/compliance-integrity.
Beschlüsse der Aktionäre der Gesellschaft
werden in der Hauptversammlung gefasst. Die
Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und
entscheidet insbesondere über die Verwendung des
Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht
persönlich oder durch Vertreter ausüben. Zur
Erleichterung der Wahrnehmung der Aktionärsrechte
benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, der
auch während der Hauptversammlung erreichbar ist.
Aktionäre können gemäß den Vorgaben
der Einberufung ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben. Vor dem Hintergrund der
weltweiten COVID-19-Pandemie wurde die Hauptversammlung
2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten durchgeführt. Eine
außerordentliche Hauptversammlung mit physischer
Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten fand am 5. Mai 2023 in
Düsseldorf statt. Die ordentliche Hauptversammlung
2023 wird mit physischer Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die von
Gesetzes wegen im Rahmen einer Hauptversammlung zu
veröffentlichenden Berichte, Unterlagen und
Informationen werden auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.vantagetowers.com/
de/investoren/annual-general-meeting-de zugänglich
gemacht.
Bis zum Delisting informierte die Gesellschaft die
Aktionäre und Analysten sowie die Medien und die
Öffentlichkeit vierteljährlich über die
Geschäftsentwicklung und die Geschäftslage.
Darüber hinaus lud die Gesellschaft bis zum Delisting
regelmäßig zu Analysten und Investorencalls ein
und nahm an Investorenkonferenzen teil.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung
veröffentlichte die Gesellschaft auch
Ad-hoc-Mitteilungen, um Informationen bekannt zu machen,
die nicht öffentlich bekannt waren und die bei
Bekanntgabe geeignet gewesen wären, den Kurs der
Finanzinstrumente der Gesellschaft erheblich zu
beeinflussen (Insiderinformationen). Adhoc-Mitteilungen
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vantagetowers.com/de/investoren/pflichtmitteilun-gen
verfügbar.
Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder
sonstige Personen, die bei der Gesellschaft
Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie mit ihnen in enger
Beziehung
stehende Personen waren verpflichtet, der Gesellschaft
sowie der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") Eigengeschäfte
mit Finanzinstrumenten der Gesellschaft mitzuteilen, wenn
diese Geschäfte im Kalenderjahr insgesamt einen Betrag
von 20.000 € erreichten oder überschritten.
Neben der Veröffentlichung auf der Website des
Unternehmens wurden Ad-hoc-Mitteilungen und relevante
eigene Transaktionen in den entsprechenden Medien in der
Europäischen Union sowie auf der Website
www.vantageto-wers.com/de/investoren/pflichtmitteilungen
veröffentlicht. Zudem wurden Sie ans
Unternehmensregister weitergeleitet.
Mit Ablauf des 9. Mai 2023 sind im Hinblick auf die
Aktien der Gesellschaft alle Transparenzpflichten für
die Zukunft entfallen, die mit einer Börsennotierung
an einem geregelten oder organisierten Markt verbunden
sind, wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die
Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und
Quartalsabschlüssen.
Die Gruppe verfügt über ein Compliance-,
Risiko- und Chancenmanagementsystem, um die Einhaltung
aller geltenden Vorschriften dauerhaft und auf nachhaltige
Weise zu überwachen. Die Gruppe ist bestrebt,
Compliance-Risiken zu managen sowie die
Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die potenziellen
Auswirkungen von verschiedenen Risiken, denen sie
ausgesetzt ist, zu verringern. Daher hat die Gruppe ein
Compliance-System implementiert, das unter anderem die
Bereiche Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und
Datenschutz umfasst, um potenzielle Verstöße zu
verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren. Das
Compliance-, Risiko-und Chancenmanagementsystem kommt
konzernweit zum Einsatz und ist ein grundlegender
Bestandteil des Corporate-Governance-Systems.
Hohe Standards bei der Einhaltung der gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Gruppe bilden die
Grundlage für deren Entscheidungsfindung, prägen
ihre Unternehmenskultur und verankern Werte in der gesamten
Gruppe.
Compliance schafft den Rahmen für die
Geschäftstätigkeiten der Gruppe und dient der
Sicherung ihres langfristigen Geschäftserfolgs. Die
Vantage Towers AG stellt sicher, dass Compliance ein
integraler Bestandteil eines jeden Geschäftsprozesses
ist. Es werden Schulungen zum Kartellrecht und zur
Korruptionsprävention abgehalten sowie
Compliance-Beratungen zu geschäftlichen Anforderungen
und Verpflichtungen durchgeführt. Die Mitarbeiter
werden hier über Compliance-Anforderungen, Risiken und
mögliche Sanktionen informiert. Diese Anforderungen
basieren auf Gesetzen sowie konzernweiten Richtlinien und
dienen der Umsetzung internationaler Standards. Die Vantage
Towers AG informiert alle Mitarbeiter über
Compliance-Maßnahmen und neue Entwicklungen über
verschiedene zielgruppengerechte Kommunikationswege mit
maßgeschneiderten Inhalten.
Die Compliance-Beauftragten der Gruppe beraten zudem die
operativen Einheiten bei der Integration von Compliance in
ihre Geschäftsprozesse. Die Vantage Towers AG
überprüft regelmäßig kritische
Geschäftsvorgänge auf Basis eines
risikoorientierten, strukturierten Prüfungsprozesses.
Ein weiteres Element ist die Identifizierung von
Compliance-Risiken durch das Whistleblowing Speak Up Tool
in der Gruppe, welches in Übereinstimmung mit der
Richtlinie (EU) 2019/1937 und den jeweiligen anwendbaren
nationalen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurde. Eine
anonyme Meldung potenzieller Verstöße gegen
Gesetze oder Richtlinien ist möglich, soweit dies
aufgrund der Umsetzung der Richtlinie in den Märkten
der Gruppe nach nationaler Gesetzgebung vorgesehen ist. Die
Gruppe geht allen Meldungen über solche
mutmaßlichen Verstöße nach. Festgestellte
Verstöße werden unabhängig vom Namen und
der Funktion der involvierten Person bei Bedarf untersucht
und aufgearbeitet sowie entsprechende Maßnahmen mit
dem Ziel verbesserter Prävention abgeleitet. Weitere
Informationen zum Whistleblowing Speak Up Tool sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.vantagetowers.com/de/investo-ren/corporategovernance/
complianceintegrity verfügbar.
Der Chief Legal Officer ist für die Sicherstellung
eines den gesetzlichen und regulatorischen
Compliance-Anforderungen entsprechenden Systems
verantwortlich, das durch die Rechtsabteilung unter dem
Chief Legal Officer umgesetzt wird. Die operative
Compliance-Verantwortung in diesen Bereichen verbleibt bei
den zuständigen Konzernfunktionen und
Geschäftsbereichen.
Die Risiko- und Chancenstrategie der Gruppe ist darauf
ausgerichtet, das Management bei der Verfolgung
strategischer und operativer Ziele zu unterstützen und
gleichzeitig die kritischen Vermögenswerte der Gruppe
zu schützen. Für den Geschäftserfolg der
Gruppe müssen Chancen erkannt sowie damit verbundene
Risiken identifiziert und in Übereinstimmung mit der
Risikobereitschaft der Gruppe angemessen gesteuert werden.
Die Risiko-und Chancenstrategie der Gruppe verlangt, dass
Geschäftsrisiken bewusst und verantwortungsvoll
eingegangen und von allen Mitarbeitern proaktiv gehandhabt
werden.
Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der Gruppe
basiert auf etablierten Strukturen für das
Risikomanagement, die auf bewährten Verfahren und im
Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen beruhen und darauf
ausgelegt sind, die Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG
zu erfüllen. Es ist an die Bedürfnisse und die
Größe der Vantage Towers AG angepasst. Das
System legt seinen Fokus auf die Identifizierung, Bewertung
sowie Aggregation von Risiken und Chancen sowie auf deren
Risikoprofil relativ im Vergleich zur
Risikotragfähigkeit, ihre Handhabung, Sicherung,
Überwachung und die Entscheidungsfindung in Bezug auf
diese Risiken und Chancen.
Die Effektivität des Risiko- und
Chancenmanagementsystems wird durch einen koordinierten
systemischen Drei-Linien-Ansatz bewertet, der sich wie
folgt zusammensetzt: (i) Risikoverantwortung und
-management, typischerweise durch die
Geschäftsbereiche, (ii) Risikoüberwachung und
funktionale Aufsicht, typischerweise durch die
Aufsichtsgremien und Fachfunktionen der Gruppe, und (iii)
unabhängige Prüfung und Kontrolle, typischerweise
durch die interne Revision der Gruppe, externe Prüfer
und andere unabhängige Prüfdienstleister. Der
Zweck dieses Ansatzes ist es, Aktivitäten über
alle drei Linien hinweg zu integrieren und so
sicherzustellen, dass eine wirksame Risikominimierung
besteht und effektiv funktioniert. Zudem soll dem
Management ein Überblick über den Status des
aktuellen Risiko- und Chancenprofils ermöglicht
werden. Die Ausgestaltung der verschiedenen
Risikomanagementinstrumente stellt sicher, dass die
Teilprozesse in einen kontinuierlichen Risiko- und
Chancenmanagementkreislauf integriert und alle relevanten
Personen bzw. die Management-Teams entsprechend in den
Risiko- und Chancenmanagementprozess eingebunden sind.
Ziel ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu
erkennen, zu überwachen und entsprechend dem
gewünschten Risikoprofil zu steuern. Hierfür
nutzt die Gesellschaft interne und externe
Informationsquellen. Der Standardprozess der Gruppe gibt
dafür einen Rahmen vor. Nach der Identifikation von
Risiken und Chancen werden diese in der Gruppe genauer
analysiert und bewertet. Anschließend wird
entschieden, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen
sind, um Risiken zu reduzieren oder Chancen zu nutzen. Die
jeweiligen Verantwortlichen setzen die Maßnahmen dann
um, überwachen und evaluieren sie. Diese Schritte
werden bei Bedarf wiederholt und an die aktuellen
Entwicklungen und Entscheidungen angepasst. Ad-hoc-Risiken
werden unverzüglich an die
Risikomanagementbeauftragten kommuniziert und auch
über die etablierten Berichtswege dokumentiert.
Eine weitere Bewertung der Risiken erfolgt
regelmäßig durch den Risiko- und
Compliance-Ausschuss der Gesellschaft und den
Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Au-schuss des
Aufsichtsrats. Diese standardisierten
Risikomanagementprozesse stellen sicher, dass Vorstand und
Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die
aktuelle Risikosituation der Gruppe informiert werden.
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach dem
deutschen Aktiengesetz. Sie hat ein zweistufiges Leitungs-
und Kontrollsystem, bestehend aus Vorstand und
Aufsichtsrat. Die Befugnisse und Zuständigkeiten
dieser Organe werden durch das deutsche Aktiengesetz, die
Satzung und die Geschäftsordnung für beide Organe
bestimmt.
Der Vorstand der Vantage Towers AG führt die
Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der
Gesetze, der Satzung der Gesellschaft, der Beschlüsse
der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats und seiner
Geschäftsordnung. Dabei berücksichtigen die
Vorstandsmitglieder die Interessen der Aktionäre, der
Mitarbeiter und sonstiger relevanter Interessengruppen.
Sobald der von der außerordentlichen Hauptversammlung
am 5. Mai 2023 beschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft als
beherrschten Gesellschaft und der Oak Holdings als
herrschender Gesellschaft wirksam geworden ist, könnte
die Oak Holdings an den Vorstand grundsätzlich
verbindliche Weisungen im Hinblick auf die
Geschäftsführung der Gesellschaft erteilen.
Die Vorstandsmitglieder sind für die Entwicklung
und Umsetzung der Strategie der Gesellschaft
verantwortlich. Sie entscheiden über die wesentlichen
Angelegenheiten der Gesellschaft, die Jahresplanung und das
Budget sowie die Mehrjahresplanung und die finanzielle
Steuerung und Berichterstattung. Sie erstellten die
(Konzern-) Jahres-, Halbjahres- und Quartalsabschlüsse
und -berichte sowie den zusammengefassten Lagebericht. Mit
dem Delisting sind mit Ablauf des 9. Mai 2023 im Hinblick
auf die Aktien der Gesellschaft für die Zukunft alle
Transparenzpflichten entfallen, die mit einer
Börsennotierung an einem geregelten oder organisierten
Markt verbunden sind, wie die
Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur
Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und
Quartalsabschlüssen. In den kommenden Jahren wird die
Gesellschaft weiterhin einen (Konzern-)Jahresbericht in
Übereinstimmung mit den auf sie anwendbaren
gesetzlichen Anforderungen erstellen.
Die Geschäftsführungspflicht des Vorstands
umfasst auch die Steuerung der unmittelbaren und
mittelbaren Tochtergesellschaften der Gesellschaft.
Wesentliche Geschäfte und Unternehmensentscheidungen
sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Der Vorstand hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass
alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und
unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden und
wirkt auf deren Einhaltung durch die Mitglieder der Gruppe
hin. Der Vorstand hat angemessene Systeme für das
Controlling, Integritäts- und Compliance-Management,
die interne Revision, das Risiko- und Chancenmanagement
sowie weitere interne Kontrollen eingerichtet.
Die Vorstandsmitglieder sind gemeinsam für die
Führung des Unternehmens verantwortlich. Ungeachtet
dieser gemeinsamen Verantwortung handeln die Mitglieder
innerhalb der ihnen vom Aufsichtsrat zugewiesenen
Verantwortungsbereiche eigenverantwortlich, wobei sie
verpflichtet sind, die spezifischen Interessen ihrer
Verantwortungsbereiche stets dem Gesamtwohl der
Gesellschaft unterzuordnen. Die aktuelle Zuordnung von
Verantwortungsbereichen ist der Geschäftsordnung des
Vorstands beigefügt und unter Zusammensetzung des
Vorstands auf S. 65 dargestellt.
Der Vorstand beschließt in seiner Gesamtheit
über Angelegenheiten, die nach zwingendem Recht, der
Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands vom
Gesamtvorstand zu entscheiden sind.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen,
die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen werden. Jedes
Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung unter
Angabe der dort zu behandelnden Themen verlangen. Die
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit
einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht
nach zwingendem Recht, der Satzung der Gesellschaft oder
der Geschäftsordnung des Vorstands etwas anderes
vorgeschrieben ist. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse grundsätzlich in Sitzungen, die auch
unter Beteiligung einzelner Mitglieder im Wege einer
Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden können.
In dringenden Fällen oder wenn kein Vorstandsmitglied
diesem Verfahren unverzüglich widerspricht,
können Beschlüsse auch außerhalb von
Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz oder schriftlich,
per Telefax, per EMail oder mit anderen gebräuchlichen
Kommunikationsmitteln übermittelte Stimmen gefasst
werden. Die Gesellschaft wird gegenüber Dritten und in
Gerichtsverfahren durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch
ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen
gesetzlich vertreten.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem
Wettbewerbsverbot. Sie dürfen ferner die
Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft zu anderen
Unternehmen und Personen nicht dazu nutzen, um für
sich oder andere Personen Vorteile zu fordern oder zu
gewähren, die objektiv geeignet sind, der Gesellschaft
zu schaden oder das Ansehen oder die Interessen der
Gesellschaft zu beeinträchtigen. Vor der
Übernahme von Nebentätigkeiten durch ein
Vorstandsmitglied, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten
außerhalb der Gruppe, ist die Zustimmung des
Aufsichtsrats einzuholen. Jedes Vorstandsmitglied ist
verpflichtet, Interessenkonflikte, die sich aus seiner
Tätigkeit ergeben, unverzüglich dem
Aufsichtsratsvorsitzenden und den anderen
Vorstandsmitgliedern gegenüber offenzulegen.
Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte bei
den Vorstandsmitgliedern aufgetreten.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Vorstand
gegenüber dem Aufsichtsrat. Er unterrichtet den
Aufsichtsrat regelmäßig über die
Geschäftspolitik, andere grundsätzliche Fragen
der Unternehmensplanung, die Rentabilität der
Gesellschaft und der Gruppe, den Gang der Geschäfte
der Gesellschaft und der Gruppe und deren wirtschaftliche
Lage sowie über Geschäfte, die für die
Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft
oder der Gruppe von erheblicher Bedeutung sein
könnten. Darüber hinaus unterrichtet der
Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsratsvorsitzenden
unverzüglich über alle Angelegenheiten, die
für die Gesellschaft oder die Gruppe von besonderer
Bedeutung sind, und holt in den nach den geltenden
Gesetzen, der Satzung der Gesellschaft und der
Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehenen
Fällen die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht
satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Mitglieder
und kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden
und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden
Vorsitzenden ernennen.
Derzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern (siehe
untenstehende Tabelle). Die derzeitigen Vorstandsmitglieder
wurden vom Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2023 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat Vivek Badrinath zum
Vorstandsvorsitzenden ernannt. Am 6. Februar 2023 hat Vivek
Badrinath den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der
Gesellschaft darüber informiert, dass er aus
persönlichen Gründen nicht für eine
Verlängerung seiner noch bis Ende 2023 laufenden
Amtszeit zur Verfügung steht. Er wird noch bis Ende
Juni 2023 Mitglied des Vorstands bleiben und danach Vantage
Towers verlassen. Direkt nach der Ankündigung von
Vivek Badrinath hat der Aufsichtsrat durch das
Nominierungskommittee den Prozess für die Suche und
Auswahl eines geeigneten Nachfolgekandidaten aufgenommen.
Am 6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian Hillabrant
zum neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird voraussichtlich
in etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung wirksam werden,
bis dahin führt Interim-CEO und CFO Thomas Reisten das
Unternehmen.
Name | Position | Verantwortungsbereiche | Mitgliedschaften in Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren Kontrollgremien |
Vivek Badrinath (geboren 1969) | Vorstandsmitglied
(erstmals im Jahr 2021 in den Vorstand bestellt, bis
Juni 2023;
CEO von 2021 bis 23. Mai 2023) |
• Entwicklung der
langfristigen strategischen Vision
• Suche nach und Nutzung von Möglichkeiten für globale Partnerschaften • Förderung der digitalen Transformationsagenda • Identifizierung neuer Möglichkeiten und Entwicklung kommerzieller Modelle zur Umsatzgenerierung, einschließlich Technologieoptimierung • Portfolio Management für Gemeinschaftsunternehmen • Vorantreiben der Standardisierung der Funkturminfrastruktur • Förderung von Effizienzinitiativen einschließlich Energie • Technische Berichterstattung und KPIs/Leistungsmanagement • Standardisierung und Optimierung von Deployment-Prozessen • Vorgabe der Technologie zur Unterstützung des Geschäfts |
• Atos SE (Frankreich) |
Thomas Reisten (geboren 1972) | Interim CEO und CFO
(erstmals im Jahr 2021 als CFO in den Vorstand
bestellt, bis zum 31. Dezember 2023;
Interim CEO seit dem 23. Mai 2023) |
• Steigerung der
Performance in der gesamten Vantage Towers Group
• Budgetierung, Kapitalmanagement und -allokation • Finanzplanung, -kontrolle und -optimierung • Transaktionen • Investor Relations, M&A, Treasury, Steuern • Berichtspflichten als börsennotiertes Unternehmen • Technisches Konzernrechnungswesen • Lieferkettenmanagement für die Vantage Towers Group • Interne Revision |
• Indus Towers Ltd. (Indien) |
Christian Sommer (geboren 1967) | Chief Legal Officer
(erstmals im Jahr 2021 in den Vorstand bestellt,
bestellt
bis 31.12.2023) |
• Pflichten eines
Company Secretary und Einhaltung der
Corporate-Governance Anforderungen
• Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften • Definition von Standardrahmenverträgen und Bedingungen für die lokale Umsetzung • Rechtsstreitigkeiten • Externe Angelegenheiten (einschließlich externer Kommunikation) • Datenschutz • Risikomanagement |
• Keine |
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den
Vorstand bei der Geschäftsführung. Er
erörtert regelmäßig, auch gemeinsam mit dem
Vorstand, die Geschäftsentwicklung, die Planung und
die Strategie der Gesellschaft sowie alle sonstigen
für die Gesellschaft relevanten Angelegenheiten und
überwacht die Einhaltung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch
den Vorstand und die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat
sich satzungsgemäß eine Geschäftsordnung
gegeben, die unter
www.vantagetowers.com/de/investoren/corporate-governance zu
finden ist.
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den
Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Er
entscheidet über die Feststellung des
Jahresabschlusses sowie die Billigung des
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts,
jeweils unter Berücksichtigung des Berichts und der
Erläuterungen des Abschlussprüfers. Der
Aufsichtsrat prüft auch den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und entscheidet,
gemeinsam mit dem Vorstand, über die Unterbreitung
eines entsprechenden Vorschlags für die
Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat
schlägt der Hauptversammlung zudem auf der Grundlage
einer begründeten Empfehlung seines Prüfungs-,
Risiko- und Compliance-Ausschusses einen
Abschlussprüfer zur Wahl durch die Hauptversammlung
vor.
Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat mit
Unterstützung des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses die Zahl der Vorstandsmitglieder
über die Mindestzahl hinaus fest, bestellt und
entlässt die Vorstandsmitglieder und beschließt
sowie überprüft regelmäßig das
Vergütungssystem für den Vorstand und die
konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder
einschließlich der Leistungskriterien für die
variablen Vergütungsbestandteile.
Gemäß geltendem Recht, der Satzung der
Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands
sind einige Entscheidungen des Vorstands an die Zustimmung
des Aufsichtsrats gebunden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die
Tätigkeiten des Aufsichtsrats, nimmt die Belange des
Aufsichtsrats nach außen wahr und leitet seine
Sitzungen. Er steht auch - in angemessenem Rahmen -
für Gespräche mit Investoren über
aufsichtsratsspezifische Themen zur Verfügung.
Darüber hinaus koordiniert der Vorsitzende die
Zusammenarbeit mit dem Vorstand und stellt sicher, dass
dieser seinen Informations- und Berichtspflichten
nachkommt. In diesem Zusammenhang hält er mit dem
Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden,
regelmäßigen Kontakt und bespricht mit ihm
Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der
Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des
Unternehmens. Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende vom
Vorstand über wichtige Ereignisse informiert wird, die
für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie
für die Leitung der Gesellschaft von wesentlicher
Bedeutung sind, unterrichtet er den Aufsichtsrat und beruft
bei Bedarf eine außerordentliche Sitzung ein.
Sitzungen des Aufsichtsrats sollten einmal in jedem
Kalendervierteljahr und müssen - vorbehaltlich einer
abweichenden Entscheidung des Aufsichtsrats - mindestens
zweimal in jedem Kalenderhalbjahr abgehalten werden.
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie im Verlauf des
letzten Geschäftsjahres und kurzfristigere
Einberufungen wurden die Sitzungen teilweise virtuell oder
mit physischer Präsenz abgehalten. Abwesende
Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung
teilnehmen, indem sie ihre schriftliche Stimmabgabe durch
ein anderes Mitglied überreichen lassen.
Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch
außerhalb von Sitzungen schriftlich, telefonisch, per
Videokonferenz oder mittels sonstiger elektronischer
Kommunikation sowie im Wege einer Kombination aus Sitzung
und Stimmabgabe durch nicht an der Sitzung teilnehmende
Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Der Aufsichtsrat
ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an
der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse des
Aufsichtsrats werden, soweit nicht gesetzlich zwingend
etwas anderes vorgeschrieben ist, mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind an das
Unternehmensinteresse gebunden. Kein Mitglied des
Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen
persönliche Interessen verfolgen oder
Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einem mit
ihr verbundenen Unternehmen zustehen, für sich nutzen.
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte,
insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs-,
Dienstleistungs- oder Organfunktion bei Kunden,
Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten oder
wesentlichen Wettbewerbern entstehen können, dem
Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen.
Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die
Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte
und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur
vorübergehende Interessenkonflikte eines
Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung von dessen
Mandat führen.
Im Zusammenhang mit der Oak Transaktion wurde am 9.
November 2022 unter Zustimmung des Aufsichtsrats von der
Gesellschaft ein sogenanntes Business Combination Agreement
mit der Oak Holdings als Bieterin, Vodafone GmbH und dem
Konsortium abgeschlossen. Darüber hinaus hat am 20.
Dezember 2022 der Aufsichtsrat Beschluss über die
begründete gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebot der Oak Holdings an
alle Aktionäre der Gesellschaft gefasst. Wegen der
sich für die bei dem Vodafone Konzern
beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsrats
möglicherweise ergebenden Interessenkonflikte nahmen
diese Mitglieder des Aufsichtsrats bei den entsprechenden
Beratungen des Aufsichtsrats zu dem Business Combination
Agreement und der begründeten Stellungnahme zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom
13.
Dezember 2022 teilweise nicht teil und in jedem Fall
enthielten sich alle diese Mitglieder der Stimme bei der
entsprechenden Beschlussfassung. Um mögliche
Interessenkonflikte bei künftigen Beschlussfassungen
über bestimmte, die Oak Holdings betreffende
Maßnahmen, zu adressieren, wurde durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 14. März 2023 ein Ausschuss des
Aufsichtsrats eingerichtet (der "Oak Ausschuss"). Zur
Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die dem
Oak Ausschuss übertragenen Aufgaben, besteht der Oak
Ausschuss ausschließlich aus vom Vodafone Konzern
unabhängigen Mitgliedern, nämlich Rüdiger
Grube, Katja van Doren, Charles Green und Terrence Rhodes.
Der Aufsichtsrat delegierte auf den Oak Ausschuss die
Beschlussfassung über Maßnahmen in Bezug auf den
Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers
AG und der Oak Holdings, ein Delisting der Aktien der
Vantage Towers AG und den Ausschluss der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.
Interessenkonflikte waren auch bei der Beschlussfassung des
Aufsichtsrats bezüglich der Tagesordnunghinsichtlich
der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023
denkbar, da die Tagesordnung die Beschlussfassung über
den Entwurf eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der Oak Holdings als
herrschender Gesellschaft und der Gesellschaft als
beherrschten Gesellschaft sowie die Wahlvorschläge des
Aufsichtsrats für die Wahl der zwei neuen
Aufsichtsratsmitglieder betraf und die Kandidaten bei dem
Vodafone Konzern beschäftigt waren. Um einen
möglichen Interessenkonflikt zu adressieren, nahmen
die Mitglieder des Aufsichtsrats, die bei dem Vodafone
Konzern beschäftigt sind, an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten in
der Sitzung des Aufsichtsrats vom 23. März 2023 und in
der Sitzung des Aufsichtsrats am 5. Mai 2023 hinsichtlich
des Tagesordnungspunktes Entwurf eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags teilweise nicht teil und bei
beiden Sitzungen enthielten sich alle betroffenen
anwesenden Mitglieder bei der Beschlussfassung der Stimme.
Im Übrigen sind im Berichtszeitraum keine
Interessenkonflikte bei den Aufsichtsratsmitgliedern
aufgetreten.
Der Aufsichtsrat prüft in regelmäßigen
Abständen, wie effektiv das Organ als Ganzes sowie
seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen.
Gegenstand der Beurteilung sind insbesondere der Ablauf der
Aufsichtsratssitzungen, die Informationsversorgung des
Aufsichtsrats, der Informationsfluss zwischen den
Ausschüssen und dem Plenum sowie die Zusammensetzung
und Arbeit der Ausschüsse. Die Ergebnisse der
Befragung und Verbesserungsmöglichkeiten werden
anschließend in einer Sitzung des Aufsichtsrats
diskutiert.
Details zur Arbeit des Aufsichtsrats finden Sie unter
Bericht des Aufsichtsrats auf S. 7. Die Lebensläufe
der Aufsichtsratsmitglieder sind unter
www.vantagetowers.com/ de/investoren/unser-management-team
veröffentlicht.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft und
§§ 95 und 96 AktG besteht der Aufsichtsrat aus
neun Mitgliedern. Alle Mitglieder werden von der
Hauptversammlung gewählt. Darüber hinaus kann die
Hauptversammlung Ersatzmitglieder für den Fall
bestellen, dass ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger gewählt
wurde. Die Amtszeit eines derartigen Ersatzmitglieds endet
mit der Beendigung der Hauptversammlung, in der ein
Nachfolger gewählt wird, spätestens jedoch mit
Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende
Vorsitzende für die Dauer der Amtszeit dieser
Aufsichtsratsmitglieder oder einen kürzeren Zeitraum,
den der Aufsichtsrat bestimmt.
Alle Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der jeweiligen
Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung
keine kürzere Amtszeit bestimmt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, bleibt bei
der Berechnung unberücksichtigt.
Aufsichtsratsmitglieder können durch Beschluss der
Hauptversammlung abberufen werden, wenn dieser Beschluss
mit mindestens der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst
wird.
Rosemary Martin und Johan Wibergh haben jeweils ihr
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 und
damit vor Ablauf der festgelegten Amtszeit niedergelegt.
Gewählte Ersatzmitglieder existierten nicht. Für
diesen Fall sieht die Satzung der Gesellschaft in Ziffer
9.4 vor, dass eine Wahl zur Bestimmung eines Nachfolgers
oder einer Nachfolgerin für den Rest der Amtszeit
stattzufinden hat, sofern der oder die Nachfolger(in) nicht
ausdrücklich für eine andere Amtszeit
gewählt wird. Am 5. Mai 2023 wurden von der
außerordentlichen Hauptversammlung Pierre Klotz und
Alberto Ripepi als neue Mitglieder des Aufsichtsrats
gewählt.
In der nächsten Zeit werden weitere
Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist
geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli
2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu
beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die
entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer
Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche
Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits
angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem
Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat
identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1
GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van
Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und
Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte
Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit
Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung niederlegen.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus den folgenden
Mitgliedern:
Name/Funktion | Mitgliedschaft im Aufsichtsrat | Hauptberufliche Tätigkeit | Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien |
Rüdiger Grube
(geboren 1951) Vorsitzender |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025) |
Unternehmensberater | • Deufol SE
• Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) 1 • Vossloh AG 1 • Alstom/Bombardier Transportation Germany GmbH |
Michael Bird
(geboren 1982) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025) |
Group M&A Director, Vodafone Group Plc | • Keine |
Katja van Doren
(geboren 1966) Mitglied und Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025 |
Chief Financial Officer und Chief Human Resources Officer, RWE Generation SE | • RWE Generation NL
B.V.
• Societe Electrique de l'Our S.A., Luxembourg • Großkraftwerk Mannheim AG (GKM) |
Charles C. Green III
(geboren 1946) Mitglied und Vorsitzender des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025) |
Nicht
geschäftsführender Direktor und Berater,
edotco Group Sdn Bhd
Nicht geschäftsführender Direktor, Frontier Tower Associates |
• Pinnacle Towers
Pte. Ltd.
• PowerX Technology Ltd. • Amane Towers SA • Delmec Engineering Ltd. |
Pierre Klotz
(geboren 1975) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 5. Mai 2023, bestellt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt) |
Group Corporate Finance Director der Vodafone Group Plc | • Vodacom Group
Limited, Südafrika
1
• TPG Telecom Limited, Australien 1 |
Amanda Jane Nelson
(geboren 1973) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 28. Juli 2022, bestellt bis 2025) |
CEO von Vodafone Ireland Ltd | • Keine |
Terence Rhodes
(geboren 1955) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025) |
Aufsichtsratsmitglied | • Keine |
Alberto Ripepi,
(geboren 1960 ) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 5. Mai 2023, bestellt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt) |
Group Chief Network Officer und Mitglied des Executive Committee der Vodafone Group Plc | • Vodafone Italia
S.p.A.
• Vodafone Servizi E Tecnologie S.R.L., |
Pinar Yemez
(geboren 1974) Mitglied |
Mitglied des
Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025) |
Human Resources Director, Vodafone Business and Group Functions | • Vodafone Group Services Ltd |
Details zu Änderungen in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats finden Sie auch unter Bericht des
Aufsichtsrats auf S. 7.
Nach dem Gesetz zur Stärkung der
Finanzmarktintegrität, wonach § 100 Abs. 5 AktG
neu gefasst wurde, muss mindestens ein Mitglied des
Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet
Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des
Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet
Abschlussprüfung verfügen. Aufgrund von §
107 Abs. 4 Satz 3 AktG gelten die gleichen Voraussetzungen
für die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Bei
der Gesellschaft verfügen die Aufsichtsratsmitglieder
Charles C. Green III, Michael Bird und Amanda Nelson die
zugleich auch Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschusses sind, sowohl über Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch über
Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Somit
verfügt der Aufsichtsrat bzw. Prüfungs-, Risiko-
und Compliance-Ausschuss der Gesellschaft über
mindestens zwei Mitglieder mit dem entsprechenden
Sachverstand.
Der Aufsichtsrat hat derzeit drei Ausschüsse- den
Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss, den
Vergütungs- und Nominierungsausschuss und den Oak
Ausschuss. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten
dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen
über die Tätigkeit der Ausschüsse.
Die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der
Ausschüsse entsprechen den Anforderungen des
Aktiengesetzes und des Kodexes. Infolge des Delistings
werden mögliche Abweichungen vom Kodex künftig
nicht mehr veröffentlicht.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben zur Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses und der Finanzberichterstattung.
Er tagt mindestens viermal im Jahr.
Zu den Aufgaben des Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschusses gehören unter anderem die
Prüfung der Abschlüsse, einschließlich des
Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts
(einschließlich CSR-Berichterstattung) und des
Einzelabschlusses gemäß dem deutschen
Handelsgesetzbuch (HGB), die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses, die Überprüfung der
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen
Risikomanagements und des Risikomanagementsystems sowie der
internen Revision und des internen Revisionssystems. Der
Ausschuss erörterte darüber hinaus mit dem
Vorstand die unterjährigen Halbjahres-, Quartals- und
sonstigen Finanzmitteilungen. Er bereitet auf der Grundlage
des Berichts des Abschlussprüfers die Beschlüsse
des Aufsichtsrats über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses
sowie über den Beschlussvorschlag zur Verwendung des
Bilanzgewinns vor.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss ist
auch für das Verhältnis der Gesellschaft zum
Abschlussprüfer zuständig. Er unterbreitet dem
Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für den
Wahlvorschlag an die Hauptversammlung im Hinblick auf die
Wahl des Abschlussprüfers. In Fällen, in denen
die Prüfung neu ausgeschrieben werden soll, muss die
Empfehlung mindestens zwei Vorschläge für den
Prüfungsauftrag enthalten. Der Ausschuss bekundet
seine Präferenz für einen der beiden
Vorschläge unter Angabe von Gründen. Der
Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
überwacht zudem regelmäßig, mindestens
jedoch alle zwei Jahre, die Qualität der
Abschlussprüfung. Die Beauftragung des
Abschlussprüfers für Nichtprüfungsleistungen
bedarf der Zustimmung des Ausschusses.
Darüber hinaus überwacht der Prüfungs-,
Risiko- und Compliance-Ausschuss die Einhaltung von
geltendem Recht, behördlichen Vorschriften und
internen Richtlinien durch die Gesellschaft und die Gruppe.
Er erörtert regelmäßig den bestehenden
Richtlinienrahmen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung neuer
oder zur Änderung bestehender Richtlinien und
unterstützt den Aufsichtsrat bei der Einhaltung von
geltendem Recht, behördlichen Vorschriften und
internen Richtlinien.
Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss
besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die derzeitigen
Mitglieder des Ausschusses sind Charles C. Green III
(Vorsitzender), Michael Bird (beide seit 9. Februar 2021)
und Amanda Nelson (seit 16. November 2022). Rosemary Martin
trat am 9. Februar 2021 in den Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss ein und hat am 13. Dezember 2022 ihr
Aufsichtsratsmandat und somit ihre Mitgliedschaft im
Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss mit
Wirkung zum 31. Dezember 2022 niedergelegt.
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss
unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für dessen
Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und schlägt dem Aufsichtsrat
geeignete Kandidaten für die Bestellung von
Vorstandsmitgliedern vor. Ihm wurde zudem die Aufgabe
übertragen, das Vergütungssystem für die
Vorstandsvergütung vorzubereiten und den
jährlichen Vergütungsbericht zu erstellen.
Darüber hinaus bewertet der Ausschuss
regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, die
Kenntnisse, Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen
der Aufsichtsratsmitglieder und überprüft das
beschlossene Kompetenz- und Qualifikationsprofil für
Aufsichtsrat und Vorstand und erarbeitet gegebenenfalls
Empfehlungen zur Anpassung.
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss besteht
aus mindestens drei Mitgliedern. Die derzeitigen Mitglieder
des Ausschusses sind Katja van Doren (Vorsitzende), Pinar
Yemez (beide seit 9. Februar 2021) und Michael Bird (seit
9. Februar 2023).
Zu den Aufgaben des Oak Ausschusses gehört die
Beratung und Beschlussfassung zu Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Oak Transaktion. Dazu gehört
ausdrücklich die Beschlussfassung über den
Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers
AG und der Oak Holdings, ein Delisting der Aktien der
Vantage Towers AG und den Ausschluss der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft. Der Oak
Ausschuss setzt sich aus solchen Mitgliedern zusammen, die
nach Maßgabe der Bestimmungen des Kodex als
unabhängig vom Hauptaktionär gelten. Die
derzeitigen Mitglieder des Oak Ausschusses sind
Rüdiger Grube (Vorsitzender), Katja van Doren, Charles
Green und Terrence Rhodes (alle seit dem 14. März
2023).
Als börsennotiertes Unternehmen entsprach die
Gesellschaft den Diversitätsanforderungen des
deutschen Aktiengesetzes und den einschlägigen
Anforderungen des Kodex bis zum Delisting. Unter
Berücksichtigung dieser Anforderungen hat der
Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für
die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen.
Die Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein
auf Vielfalt ausgerichtetes Arbeitsumfeld zu schaffen. Das
Diversitätskonzept setzt auf Vielfalt sowohl in
fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Ziel ist
es, die Vorteile der Vielfalt bewusst zu nutzen und die
Gesellschaft durch die Vielfalt der Mitarbeiter bewusst zu
fördern.
Bei der Bewertung, Auswahl und Besetzung von
Vorstandspositionen orientiert sich der Aufsichtsrat stets
am Unternehmensinteresse. Entscheidend ist dabei
insbesondere die fachliche und persönliche Eignung.
Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass der Vorstand insgesamt
über die erforderlichen Qualifikationen verfügt,
um seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.
Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach den anerkannten
Regeln der Nichtdiskriminierung. Im Auswahlprozess werden
insbesondere folgende Diversitätskriterien
berücksichtigt: Alter, Geschlecht, Bildungs- und
Berufshintergrund, Internationalität und
persönliche Fähigkeiten im Allgemeinen.
Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung B.5 des DCGK gefolgt
und hat eine Altersgrenze für den Vorstand festgelegt.
Demnach liegt die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
bei siebzig Jahren.
Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale
Transformation in Europa voranzutreiben, indem sie den
Ausbau der Infrastruktur beschleunigt und die Vernetzung
erleichtert. Mit diesem europaweiten Fokus und dank
Tochtergesellschaften in verschiedenen europäischen
Ländern liegt der Schwerpunkt der Gesellschaft auf
Internationalität. Um den mit Internationalität
einhergehenden Anforderungen gerecht zu werden, muss auch
der Vorstand sein Augenmerk auf Internationalität
richten. Internationalität sollte sich jedoch nicht
nur auf die Staatsangehörigkeit beschränken,
sondern auch interkulturelle Hintergründe und
Erfahrungen berücksichtigen. Aufgrund des
internationalen Umfelds und der strategischen Ausrichtung
der Gesellschaft sorgt der Aufsichtsrat für eine
Zusammensetzung des Vorstands, die von interkultureller
Offenheit und interkulturellem Verständnis
geprägt ist und internationale Themen und
Zusammenhänge angemessen berücksichtigt.
Für die Gesellschaft ist es wesentlich und
unabdingbar, dass der Vorstand als Kollegialorgan über
die nötige fachliche Kompetenz verfügt, um den
Anforderungen des Tagesgeschäfts der Gesellschaft
gerecht zu werden und die strategische und wirtschaftliche
Entwicklung der Gesellschaft nachhaltig voranzutreiben.
Dabei können die einzelnen Vorstandsmitglieder
unterschiedliche fachliche Qualifikationen besitzen.
Für die Gesellschaft steht im Vordergrund, dass der
Vorstand über ein möglichst breites Spektrum an
Kompetenzen verfügt. Damit soll sichergestellt werden,
dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der
Gesellschaft, der Kunden und der Investoren ausreichend
berücksichtigt werden. Insbesondere sollen die
Vorstandsmitglieder über Erfahrungen in den Bereichen
Telekommunikationsdienstleistungen, Personal- und
Organisationsverantwortung, strategische Kompetenz,
Finanzkompetenz sowie in den Bereichen gute
Unternehmensführung, einschließlich ESG,
regulatorische Anforderungen, Recht und Compliance
verfügen.
Der Aufsichtsrat setzt sich mit der langfristigen
Nachfolgeplanung für den Vorstand auseinander.
Die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
soll den Aufsichtsrat in die Lage versetzen, sich
langfristig mit der Besetzung von Vorstandspositionen zu
befassen, ein Qualifikationsanforderungsprofil zu
entwickeln und auf kurzfristige Veränderungen, wie
etwa ein unerwartetes Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds,
schnell zu reagieren.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig prüfen,
wann eine Vakanz in Bezug auf Vorstandspositionen eintreten
kann. In diesem Zusammenhang wird er insbesondere mit den
derzeitigen Vorstandsmitgliedern deren Zukunftspläne
erörtern und in Erfahrung bringen, ob sie
grundsätzlich für eine weitere Amtszeit zur
Verfügung stehen.
Da die maximale Amtszeit in einer Aktiengesellschaft
fünf Jahre beträgt, wird sich die "langfristige"
Nachfolgeplanung an diesem Zeitraum orientieren, d. h., die
Planung des Aufsichtsrats hat in der Regel einen
Zeithorizont von fünf Jahren.
Das im Rahmen der Bestellung der aktuellen
Vorstandsmitglieder verwendete Qualifikationsprofil soll
auch für zukünftige Bestellungen verwendet
werden. Entscheidend ist dabei insbesondere die fachliche
und persönliche Eignung. Der Aufsichtsrat stellt
sicher, dass der Vorstand insgesamt über die
erforderlichen Qualifikationen verfügt, um seine
Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Darüber
hinaus müssen alle potenziellen Kandidaten über
ausreichende Fähigkeiten und Fachkenntnisse
verfügen, um die Aufgaben zu erfüllen, die mit
der Vorstandsposition verbunden sind, um die sie sich
bewerben. Die relevanten Aufgaben werden jeweils vom
Aufsichtsrat festgelegt und sind in der der
Geschäftsordnung des Vorstands beigefügten
Verteilung der Verantwortungsbereiche enthalten. Der
Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird
regelmäßig prüfen, ob dieses
Qualifikationsprofil aktualisiert werden sollte.
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird eine
Liste von Kandidaten erstellen, die als potenzielle
Vorstandsmitglieder in Betracht kommen (interne und externe
Kandidaten). Um die Identifizierung geeigneter interner
Kandidaten sicherstellen zu können, wird der Vorstand
den Vergütungs- und Nominierungsausschuss
regelmäßig über Personen informieren, die
aus Sicht des Vorstands geeignete Kandidaten sind. Der
Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird die
Entwicklung solcher Kandidaten, gegebenenfalls zusammen mit
dem Aufsichtsrat, genau verfolgen und eine eigene
Beurteilung vornehmen.
Ziel des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
ist es, für jedes amtierende Vorstandsmitglied
mindestens ein Ersatzmitglied zu identifizieren, das
kurzfristig die Nachfolge eines amtierenden
Vorstandsmitglieds antreten könnte.
Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat mit
Unterstützung des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses regelmäßig über
potenzielle Kandidaten beraten. Der Vorstandsvorsitzende
soll in diese Gespräche einbezogen werden, sofern es
nicht um seine Nachfolge geht.
Bei (bevorstehenden) Vakanzen erstellt Der
Vergütungs- und Nominierungsausschuss auf Basis des
oben genannten allgemeinen Qualifikationsprofils ein
detailliertes, auf die zu besetzende Position anwendbares
Qualifikationsprofil und wählt auf dieser Basis
geeignete Kandidaten aus. Nach einem Gespräch mit den
Kandidaten unterbreitet der Vergütungs- und
Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur
Beschlussfassung.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist auf eine
hinreichende Vielfalt hinsichtlich des Alters, des
Geschlechts, des Bildungs- und Berufshintergrunds, der
Internationalität und der Persönlichkeit zu
achten (siehe auch Diversitätskonzept oben).
Der Aufsichtsrat wird die Nachfolgeplanung
regelmäßig mit dem Vorstand erörtern. Er
wird darüber hinaus in Abstimmung mit dem Vorstand
regelmäßig, mindestens jedoch einmal
jährlich oder bei Veränderungen in der
Vorstandsstruktur unverzüglich, das bestehende System
der Nachfolgeplanung überprüfen und bei Bedarf
anpassen.
Der Aufsichtsrat hat konkrete Ziele für seine
Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil des
Gesamtaufsichtsrats entwickelt, das auch das
Diversitätskonzept beinhaltet.
Ziel der festgelegten Standards und Regelungen ist es,
dass der Aufsichtsrat die ihm durch Gesetz, Satzung und
Geschäftsordnung zugewiesenen Beratungs- und
Überwachungsaufgaben bestmöglich erfüllen
kann. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen der
Hauptversammlung Kandidaten zur Beschlussfassung
vorgeschlagen werden, die über ausreichend
persönliche und fachliche Erfahrungen verfügen.
Es ist ferner darauf zu achten, dass der Aufsichtsrat
vielfältig besetzt ist. Sowohl die Ziele für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch das
Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat
berücksichtigen Vielfalt und bilden damit das
Diversitätskonzept. Das Diversitätskonzept des
Aufsichtsrats orientiert sich insbesondere an der
Internationalität, der fachlichen Qualifikation und
dem Bildungshintergrund, einer ausgewogenen
Altersverteilung und einer angemessenen Frauenquote. Diese
umfassende Vielfalt bildet den Ausgangspunkt für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und soll auch der
Maßstab für seine zukünftige
Zusammensetzung sein.
Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex hat der
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung unter Beachtung
der Diversität folgende Ziele:
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit hinreichend
unabhängig sein. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung,
dass die angemessene Zahl seiner Mitglieder, die von der
Gesellschaft, dem Vorstand der Gesellschaft sowie deren
kontrollierendem Aktionär - jeweils im Sinne des Kodex
- unabhängig sein sollen, drei beträgt.
Gemäß Empfehlung C.7 des Kodex soll mehr als
die Hälfte der Anteilseignervertreter von der
Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sein.
Aufsichtsratsmitglieder sind als von der Gesellschaft und
deren Vorstand unabhängig anzusehen, wenn sie in
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zu der Gesellschaft oder deren Vorstand stehen, die einen
wesentlichen und nicht nur vorübergehenden
Interessenkonflikt begründen kann.
Gemäß Empfehlung C.10 des Kodex sollen der
Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des
Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses sowie
der Vorsitzende des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses von der Gesellschaft und vom
Vorstand unabhängig sein. Der Vorsitzende des
Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses soll
auch vom kontrollierenden Aktionär unabhängig
sein. Diese Anforderungen werden von den derzeitigen
Aufsichtsratsmitgliedern, die diese Positionen innehaben,
weiterhin erfüllt, obwohl die Empfehlungen des Kodex
nach dem Delisting keine Anwendung mehr finden.
Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben sich bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets an den Interessen der
Gesellschaft zu orientieren. Der Aufsichtsrat ist bestrebt,
potenzielle Interessenkonflikte so weit wie möglich zu
vermeiden. Bestehende Interessenkonflikte sind vom
jeweiligen Mitglied unverzüglich gegenüber dem
Aufsichtsrat offenzulegen. Die Aufsichtsratsmitglieder
sollen keine dauerhaften Interessenkonflikte haben.
Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige
Vorstandsmitglieder angehören.
Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder
Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der
Gesellschaft ausüben und nicht in einer
persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen
Wettbewerber stehen.
Für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied sollen -
vorbehaltlich besonderer Umstände - nur Personen
vorgeschlagen werden, die das fünfundsiebzigste
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die
Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat nicht
länger als zwölf Jahre angehören.
Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass
seine Mitglieder gemeinsam über die für die
Ausübung des Amtes erforderliche persönliche
Integrität, Sachkenntnis, Zeit und Berufserfahrung
verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen
zudem mit der Branche, in der die Gesellschaft tätig
ist, vertraut sein. Dem Aufsichtsrat sollen auch Mitglieder
angehören, die über Erfahrungen in der Leitung
oder Überwachung von mittleren oder großen
Unternehmen verfügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen einen
vielfältigen Berufs- und Bildungshintergrund haben,
und im Aufsichtsrat sollen unterschiedliche
Berufsausbildungen vertreten sein.
Darüber hinaus muss jedes Aufsichtsratsmitglied
ausreichend verfügbar und bereit sein, die für
das Aufsichtsratsmandat erforderlichen zeitlichen
Ressourcen aufzubringen. Neben den regulären Sitzungen
soll das Aufsichtsratsmitglied auch Zeit in vorbereitende
Tätigkeiten investieren, d. h., jedes
Aufsichtsratsmitglied soll sich eingehend mit den
Tagesordnungspunkten und den dazugehörigen Unterlagen
bzw. Materialien vertraut machen. Aufsichtsratsmitglieder
sollen auch an außerordentlichen
Aufsichtsratssitzungen teilnehmen und sich entsprechend
vorbereiten. Für Mitglieder der Ausschüsse gilt
dies entsprechend für die jeweiligen
Ausschusssitzungen.
Aufgrund der Ausrichtung der Gesellschaft auf
Internationalität soll sich nicht nur die
Zusammensetzung des Vorstands, sondern auch die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats an Internationalität
orientieren. Wie oben beschrieben, beschränkt sich
Internationalität nicht nur auf die
Staatsangehörigkeit, sondern berücksichtigt auch
interkulturelle Hintergründe und Erfahrungen. Aufgrund
des internationalen Umfelds und der strategischen
Ausrichtung der Gesellschaft soll die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats von interkultureller Offenheit und
interkulturellem Verständnis geprägt sein und
internationale Themen und Zusammenhänge angemessen
berücksichtigen. Es soll daher sichergestellt werden,
dass dem Aufsichtsrat Personen angehören, die einen
signifikanten internationalen Hintergrund haben (nicht
deutsche Staatsangehörigkeit oder mehrjährige
Berufserfahrung im Ausland).
Gemäß Empfehlung C.1 des Kodex, die nach dem
Delisting keine Anwendung mehr finden, legt der
Aufsichtsrat für den Gesamtaufsichtsrat das folgende
Kompetenzprofil fest, das bei Vorschlägen an die
Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
berücksichtigt werden sollte:
Sachkenntnis auf dem Gebiet der Telekommunikation, des
Mobilfunks oder anderer Geschäftsfelder oder Branchen,
die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung
sind
― |
Sachkenntnis auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie des Risikomanagements |
― |
Sachkenntnis in den Bereichen Recht und Compliance |
― |
Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kapitalmärkte |
― |
Sachkenntnis in den Bereichen Marketing und Vertrieb |
― |
Sachkenntnis im Bereich Personalwesen |
― |
Sachkenntnis im Bereich IT/Technologie |
― |
Sachkenntnis auf dem Gebiet der passiven Infrastruktur ("Funktürme") und/oder Immobilien |
Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats
entspricht den Zielen für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und dem Kompetenzprofil des
Gesamtaufsichtsrats.
Insbesondere sind der Aufsichtsratsvorsitzende, der
Vorsitzende des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-
Ausschusses sowie die Vorsitzende des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses unabhängig von der
Gesellschaft, dem Vorstand und dem kontrollierenden
Aktionär.
Entsprechend der Anforderung des Kodex und der
Auffassung des Aufsichtsrats besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens fünf Mitgliedern, die von der Gesellschaft
und vom Vorstand unabhängig sind, sowie aus mindestens
drei Mitgliedern, die zusätzlich vom kontrollierenden
Aktionär unabhängig sind. Im Hinblick auf
Letzteres sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats von
den derzeit neun Mitgliedern des Aufsichtsrats
sämtliche Mitglieder von der Gesellschaft und vom
Vorstand sowie die folgenden vier Mitglieder von der
Gesellschaft, vom Vorstand und vom kontrollierenden
Aktionär unabhängig: Prof. Dr. Rüdiger
Grube, Katja van Doren, Charles C. Green III und Terence
Rhodes. Darüber hinaus weist der Aufsichtsrat eine
breite Vielfalt in mehreren Dimensionen auf. Das Gremium
besteht derzeit aus fünf Vertretern von Vodafone und
vier vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen
Mitgliedern. Er verfügt über ein breites
Erfahrungsspektrum, das die folgenden Bereiche abdeckt:
fundierte Kenntnisse des deutschen Branchen- und
Marktumfelds, professionelle Aufsichtsratstätigkeit,
Erfahrung im Finanz- und Personalmanagement und
Bewertungsexpertise sowie betriebswirtschaftliches Know-how
in den Bereichen Technologie und IT.
Düsseldorf, 16. Juni 2023
Vantage
Towers AG
Der Vorstand
Thomas Reisten
Vivek Badrinath
Christian Sommer
2023 | 2022 | ||
Ziffer | Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse | 2 | 1.095,3 | 1.023,3 |
Instandhaltungsaufwand | (46,1) | (46,4) | |
Personalaufwand | 4 | (68,6) | (45,3) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3 | (81,0) | (67,8) |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 7 | (273,7) | (258,2) |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 7 | (122,5) | (84,9) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 6 | (19,7) | (13,3) |
Verluste aus dem Abgang von anderen Sachanlagen | (1,1) | (0,9) | |
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen | 14 | 85,8 | 30,2 |
Operativer Gewinn | 568,5 | 536,7 | |
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | 11 | (56,2) | (52,9) |
Finanzergebnis | 3 | (29,3) | (13,5) |
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen | 3 | (30,7) | (4,5) |
Gewinn vor Steuern | 452,4 | 465,8 | |
Ertragsteuer | 5 | 20,7 | (108,9) |
Jahresüberschuss | 473,1 | 356,9 | |
Davon entfallen auf: | |||
Aktionäre der Gesellschaft | 473,1 | 356,9 | |
Nicht beherrschende Anteile | - | - | |
Jahresüberschuss | 473,1 | 356,9 | |
Ergebnis je Aktie (Eurocent) | |||
Unverwässert | 15 | 93,5 | 70,6 |
Verwässert | 15 | 93,4 | 70,5 |
Zwölfmonatszeitraum zum 31. März | 2023 | 2022 |
Mio. € | Mio. € | |
Jahresüberschuss | 473,1 | 356,9 |
Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden: | ||
Umrechnungsdifferenzen, nach Steuern | 5,8 | (9,9) |
Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden: | ||
Versicherungsmathematische Nettoverluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, nach Steuern | (0,0) | (0,2) |
Sonstige erfasste Erträge und Aufwendungen | (0,3) | - |
Summe der Posten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert werden | (0,3) | (0,2) |
Sonstiges Ergebnis der Periode, nach Ertragsteuern | 5,4 | (10,1) |
Gesamtergebnis der Periode | 478,5 | 346,8 |
Davon entfallen auf: | ||
Aktionäre der Gesellschaft | 478,5 | 346,8 |
Nicht beherrschende Anteile | - | - |
Gesamtergebnis der Periode | 478,5 | 346,8 |
31.03.2023 | 31.03.2022 | ||
Ziffer | Mio. € | Mio. € | |
Langfristige Vermögenswerte | |||
Geschäfts- oder Firmenwert | 6 | 3.324,2 | 3.319,6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 6 | 282,0 | 268,9 |
Sachanlagen | 7 | 3.561,8 | 3.201,9 |
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen | 14 | 3.170,8 | 3.217,9 |
Latente Steueransprüche | 5 | 74,7 | 29,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 9 | 22,5 | 23,5 |
10.436,0 | 10.061,3 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 8 | 291,5 | 512,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 9 | 130,8 | 126,2 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18 | 177,5 | 21,7 |
599,8 | 660,3 | ||
Summe Vermögenswerte | 11.035,8 | 10.721,6 |
31.03.2023 | 31.03.2022 | ||
Ziffer | Mio. € | Mio. € | |
Eigenkapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 17 | 505,8 | 505,8 |
Kapitalrücklage | 6.751,5 | 6.751,5 | |
Fusionsrücklage | 17 | (2.250,2) | (2.266,3) |
Sonstige Rücklagen | 17 | 21,9 | 12,8 |
Gewinnrücklagen | 514,3 | 359,8 | |
Summe Eigenkapital - den Aktionären zurechenbar | 17 | 5.543,3 | 5.363,7 |
Langfristige Schulden | |||
Langfristige Ausleihungen | 19 | - | 2.189,5 |
Leasingverbindlichkeiten | 11 | 1.751,5 | 1.758,8 |
Rückstellungen | 12 | 476,3 | 457,3 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 20 | 0,6 | 0,3 |
Passive latente Steuern | 5 | 73,4 | 128,9 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 92,2 | 89,3 |
2.393,9 | 4.624,1 | ||
Kurzfristige Schulden | |||
Leasingverbindlichkeiten | 11 | 261,8 | 247,5 |
Schuldverschreibungen | 19 | 2.199,0 | - |
Ertragsteuerverbindlichkeiten | 5 | 24,3 | 12,2 |
Rückstellungen | 12 | 9,1 | 8,7 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 8 | 81,6 | 117,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 522,9 | 347,7 |
Summe Schulden | 5.492,5 | 5.357,9 | |
Summe Eigenkapital und Schulden | 11.035,8 | 10.721,6 |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Fusionsrücklage | Sonstige Rücklagen | Gewinnrücklagen | ||
Ziffer | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
01.04.2021 | 505,8 | 6.876,6 | 2.266,3 | 20,0 | 158,2 | |
Gründung der Gruppe | - | - | (0,0) | - | 2,9 | |
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten | 5 | - | - | - | (0,7) | - |
Anteilsbasierte Vergütung | 20 | - | - | - | 3,7 | - |
Dividende | - | (125,2) | - | - | (158,2) | |
Jahresüberschuss | - | - | - | - | 356,9 | |
Sonstiges Ergebnis der Periode | - | - | - | (10,1) | - | |
Gesamtergebnis der Periode | - | - | - | (10,1) | 356,9 | |
31.03.2022 | 505,8 | 6.751,5 | (2.266,3) | 12,8 | 359,8 | |
01.04.2022 | 505,8 | 6.751,5 | (2.266,3) | 12,8 | 359,8 | |
Gründung der Gruppe | 17 | - | - | 16,1 | - | - |
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten | 5 | - | - | - | 0,6 | - |
Anteilsbasierte Vergütung | 20 | - | - | - | 3,8 | - |
Dividende | - | (0,0) | - | - | (318,6) | |
Dividende fällig an Gesellschafter von Tochterunternehmen | - | - | - | (0,7) | - | |
Jahresüberschuss | - | - | - | - | 473,1 | |
Sonstiges Ergebnis der Periode | - | - | - | 5,4 | - | |
Gesamtergebnis der Periode | - | - | - | 5,4 | 473,1 | |
31.03.2023 | 505,8 | 6.751,5 | (2.250,2) | 21,9 | 514,3 |
Den Aktionären zurechenbares Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
01.04.2021 | 5.294,3 | - | 5.294,3 |
Gründung der Gruppe | 2,9 | - | 2,9 |
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten | (0,7) | - | (0,7) |
Anteilsbasierte Vergütung | 3,7 | - | 3,7 |
Dividende | (283,4) | - | (283,4) |
Jahresüberschuss | 356,9 | - | 356,9 |
Sonstiges Ergebnis der Periode | (10,1) | - | (10,1) |
Gesamtergebnis der Periode | 346,8 | - | 346,8 |
31.03.2022 | 5.363,7 | - | 5.363,7 |
01.04.2022 | 5.363,7 | - | 5.363,7 |
Gründung der Gruppe | 16,1 | - | 16,1 |
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten | 0,6 | - | 0,6 |
Anteilsbasierte Vergütung | 3,8 | - | 3,8 |
Dividende | (318,6) | - | (318,6) |
Dividende fällig an Gesellschafter von Tochterunternehmen | (0,7) | - | (0,7) |
Jahresüberschuss | 473,1 | - | 473,1 |
Sonstiges Ergebnis der Periode | 5,4 | - | 5,4 |
Gesamtergebnis der Periode | 478,5 | - | 478,5 |
31.03.2023 | 5.543,3 | - | 5.543,3 |
2023 | 2022 | ||
Ziffer | Mio. € | Mio. € | |
Operativer Gewinn | 568,5 | 536,7 | |
Anpassungen für: | |||
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen | 14 | (85,8) | (30,2) |
Anteilsbasierte Vergütung und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen | 3,8 | 3,9 | |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 7 | 122,5 | 84,9 |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 7 | 273,7 | 258,2 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 6 | 19,7 | 13,3 |
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 8 | (95,7) | 48,6 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 8 | (7,0) | (1,8) |
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | 9 | 30,0 | (56,9) |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 10 | 77,2 | 151,1 |
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 906,9 | 1.007,7 | |
Gezahlte Steuern, netto | (109,4) | (91,8) | |
Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 797,5 | 915,9 | |
Investitionstätigkeit | |||
Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen, abzüglich erworbener Zahlungsmittel | 15 | - | (0,7) |
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 6 | (36,7) | (18,6) |
Erwerb von Sachanlagen | 7 | (398,4) | (288,2) |
Abgänge von Sachanlagen | 7 | 3,9 | 4,3 |
Dividende von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen | 14 | 154,5 | 95,6 |
Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | (277,1) | (207,6) | |
Finanzierungstätigkeit | |||
Ausgabe von Stammaktienkapital und Einzahlungen aus Kapitaleinlagen | 18 | - | (0,2) |
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten, einschließlich Zinsen | (306,4) | (293,0) | |
Nettoveränderung aus dem Liquiditätsmanagement mit nahestehenden Unternehmen und Personen | 8 | 272,6 | (121,9) |
Gezahlte Zinsen | (11,9) | (10,2) | |
Gezahlte Dividende | (260,4) | (231,6) | |
Gezahlte Dividende an externe Dritte | (58,2) | (51,7) | |
Nettomittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit | (364,4) | (708,7) | |
Nettozu-/abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 156,1 | (0,4) | |
Auswirkung von Wechselkursänderungen | (0,3) | - | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 21,7 | 22,1 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 177,5 | 21,7 |
Die Vantage Towers AG (die "Gesellschaft") ist eine in
Deutschland gegründete und ansässige Gesellschaft
(eingetragen als Aktiengesellschaft im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB Nr. 92244) und wird
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften,
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im
Folgenden als die "Gruppe" bezeichnet. Der eingetragene
Geschäftssitz der Gesellschaft ist Prinzenallee 11-13,
40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft wird letztendlich
und indirekt gemeinschaftlich beherrscht von (i) der
Vodafone Group Plc ("Vodafone"), einem in England und Wales
gegründeten und ansässigen Unternehmen mit Sitz
in "Vodafone House", The Connection, Newbury, Berkshire,
RG14 2FN, England, und (ii) der GIM Participation Fund
Holding GP Limited, der KKR SP Limited und der KKR
Management LLP (die unter (ii) genannten Unternehmen
üben auch die gemeinschaftliche Beherrschung aus). Die
unmittelbare Muttergesellschaft der Gesellschaft ist die
Oak Holdings GmbH, Düsseldorf.
Vantage Towers ist ein europäischer Betreiber von
Mobilfunktürmen. Das Hauptgeschäft der Gruppe ist
der Bau und der Betrieb von Mobilfunkstandorten, um Kunden
Platz, Energiemanagement und damit verbundene
Dienstleistungen zu bieten, die wiederum Mobilfunk-,
Sprach-, Daten- und andere Dienste für die Endkunden
bereitstellen.
Die Gesellschaft selbst erstellt einen Konzernabschluss
für den kleinsten Konsolidierungskreis, dem die
Gesellschaft angehört.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Vantage
Towers AG, die vom Abschlussprüfer Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, mit
jeweils einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen wurden, werden im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Konzernabschluss der Gruppe für das
Geschäftsjahr 2023 wurde vom Vorstand der Gesellschaft
aufgestellt und am 16. Juni 2023 zur Veröffentlichung
freigegeben.
Der Konzernabschluss wird unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung nach einheitlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, die im
Einklang mit den vom International Accounting Standards
Board (IASB) herausgegebenen und von der Europäischen
Union (EU) übernommenen International Financial
Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften stehen.
Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der
historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten
aufgestellt, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die
zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Unser Geschäftsjahr für diesen
Konzernabschluss ("Geschäftsjahr 2023") beginnt am 1.
April 2022 und endet am 31. März 2023. Die
Konzernbilanz enthält Vergleichsbeträge für
einen Berichtsstichtag. Die Konzerngewinn- und
-verlustrechnung, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die
Konzernkapitalflussrechnung enthalten jeweils ein
Vergleichsjahr.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind im Folgenden dargestellt. Der Konzernabschluss wird in
Euro (€) erstellt. Die Beträge werden in
Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nichts
anderes vermerkt ist.
In den Konzernabschluss einbezogen sind die
Einzelabschlüsse der Gesellschaft, der von der
Gesellschaft beherrschten Tochterunternehmen (siehe Ziffer
26 "Verbundene Unternehmen" im Konzernanhang), der
Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen
(siehe Ziffer 14 "Beteiligungen" im Konzernanhang).
Eine detaillierte Beschreibung der Gründung der
Gruppe ist im Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr zum 31. März 2021 dargestellt.
Weitere Informationen sind dem Kapitel "1. Wesentliche
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs
im Geschäftsbericht 2021 zu entnehmen.
Die Vermögenswerte der Funkturminfrastruktur der
Vodafone GmbH, Düsseldorf ("Vodafone Deutschland")
wurden am 25. Mai 2020 in die Gesellschaft ausgegliedert.
Vor diesem Zeitpunkt bestand die Gesellschaft als reine
Vorratsgesellschaft und wies zum 31. März/1. April
2020 eine Summe der Vermögenswerte und ein
Eigenkapital von jeweils 25.000 € aus.
Am 17. Dezember 2020 erwarb die Gesellschaft die Central
Tower Holding Company B.V. ("CTHC") von der Vodafone Europe
BV, einer Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc. Diese
Akquisition umfasste die Anteile an den Funkturmunternehmen
in Spanien, Portugal, der Tschechischen Republik, Ungarn,
Rumänien und Irland sowie die Beteiligung in Höhe
von 33,2 % an der Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A.
("INWIT") in Italien. Folglich umfassen die
Finanzergebnisse der Gruppe vor dem 17. Dezember 2020
lediglich das Funkturmgeschäft in Deutschland.
Am 22. Dezember 2020 erwarb die Gruppe eine Beteiligung
von 62 % an Vantage Towers Griechenland, worin die
Vermögenswerte sowohl der Vodafone Greek TowerCo als
auch der Wind Hellas Greek TowerCo enthalten waren.
Anschließend wurden am 25. März 2021 die
restlichen 38 % an Vantage Towers Griechenland erworben.
Am 14. Januar 2021 erwarb die Gruppe die 50-
%-Beteiligung von Vodafone an der Cornerstone
Telecommunications Infrastructure Limited ("Cornerstone")
im Vereinigten Königreich.
Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; der Euro
ist zugleich die funktionale Währung der Gruppe sowie
jeder Konzerngesellschaft, ausgenommen Vantage Towers
Tschechische Republik, Vantage Towers Ungarn und
Cornerstone, deren funktionale Währung die
tschechische Krone, der ungarische Forint bzw. das Pfund
Sterling ist.
Transaktionen in fremder Währung werden im
Zugangszeitpunkt zu dem am Transaktionstag geltenden Kurs
der funktionalen Währung erfasst. Monetäre
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am
Abschlussstichtag in die jeweilige funktionale Währung
des Unternehmens umgerechnet. Die Umrechnung der zum
beizulegenden Zeitwert bilanzierten nicht monetären
Posten, die auf fremde Währungen lauten, erfolgt mit
den im Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktion
geltenden Wechselkursen. Die zu historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewerteten nicht monetären
Posten in fremder Währung werden nicht umgerechnet.
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von auf
fremde Währung lautenden monetären Wertpapieren
werden aufgegliedert in Umrechnungsdifferenzen und sonstige
Änderungen des Buchwertes der betreffenden
Wertpapiere. Umrechnungsdifferenzen werden in der
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst, während
die sonstigen Buchwertänderungen in der
Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst werden.
Für die Zwecke der Darstellung des
Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und
Schulden der Gesellschaften, deren funktionale Währung
nicht der Euro ist, nach Umrechnung mit den am
Abschlussstichtag geltenden Wechselkursen in Euro
dargestellt. Ertrags- und Aufwandsposten sowie Cashflows
werden mit den monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet;
etwaige daraus entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im
sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung
einer ausländischen Teileinheit wird der zuvor
für diesen ausländischen Geschäftsbetrieb in
der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Betrag in die
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfolgswirksam
umgegliedert.
Der Vorstand ist zum Zeitpunkt der Genehmigung des
Abschlusses davon überzeugt, dass es angemessen ist,
den Konzernabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufzustellen.
Der Vorstand hat die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft und der Gruppe
überprüft und die monatlichen Cashflow-Prognosen
bis Juni 2024 beurteilt.
Am 9. November 2022 schlossen die damalige
Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Vodafone GmbH,
und die Oak Consortium GmbH, eines von durch Global
Infrastructure Partners verwalteten und beratenen
Investmentfonds, sowie von durch verschiedene
Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und
verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder
Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft ("Oak
Consortium"), eine Investitionsvereinbarung ab, die die
Gründung eines Joint Ventures vorsieht, das indirekt
die von der Vodafone GmbH gehaltenen Aktien an der Vantage
Towers AG und weitere im Rahmen eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots erworbenen Aktien
halten sollte (die "Oak Transaktion"). Nach Vollzug der Oak
Transaktion am 22. März 2023 erfolgten wesentliche
Änderungen an den Finanzierungsmodalitäten und
der Finanzierungsstruktur der Gruppe.
Am 23. März 2023 gab die Gesellschaft ihre Absicht
bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen
mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. €
zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die
Gesellschaft eine Mitteilung an die Inhaber der
Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für
die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023
festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer
ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss
die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH,
Düsseldorf, der alleinigen Gesellschafterin der Oak
Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein
Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von
2.200 Mio. € ab.
Die revolvierende Kreditlinie der Gesellschaft in
Höhe von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen
des Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die
Gesellschaft ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25.
Mai 2023 durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung
in Form einer Fazilität über 1.750 Mio. €.
Darüber hinaus verlängerte die Gesellschaft eine
bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der
Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese
Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.
In künftigen Perioden wird die Gesellschaft
Fremdkapital aus Bankfazilitäten mit einer Laufzeit
von sieben Jahren aufnehmen, die im Rahmen der Oak
Transaktion zwischen Vodafone und dem Oak Consortium
arrangiert wurden.
Trotz eines möglichen anhaltenden
gesamtwirtschaftlichen Abschwungs ist der Vorstand davon
überzeugt, dass das Unternehmen aufgrund stabiler
Gewinnmargen aus dem operativen Geschäft und eines
erheblichen Spielraums in der Cashflow-Prognose weiterhin
über ausreichende Zahlungsmittel verfügen wird,
selbst nach vernünftigem Ermessen einer möglichen
schwächeren Geschäftsentwicklung. Die
Auswirkungen von Covid-19 und des Kriegs in der Ukraine auf
die Geschäftsentwicklung waren bislang begrenzt (siehe
Ziffer 13 "Kapital- und Finanzrisikomanagement").
Auf Grundlage seiner Beurteilung geht der Vorstand der
Vantage Towers AG davon aus, dass die Gruppe ihre
Geschäftstätigkeit im Zeitraum bis
einschließlich Juni 2024 fortführen kann;
deshalb wird bei der Erstellung des Konzernabschlusses
weiterhin von der Unternehmensfortführung ausgegangen.
Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz als
kurzfristig klassifiziert, wenn sie voraussichtlich
innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
realisiert werden. Alle Vermögenswerte, bei denen mit
einer Realisierung nach mehr als zwölf Monaten nach
dem Abschlussstichtag gerechnet wird, sowie alle latenten
Steueransprüche, Geschäfts- oder Firmenwerte,
anderen immateriellen Vermögenswerte, Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie
Sachanlagen werden als langfristige Posten ausgewiesen.
Schulden werden als kurzfristig eingestuft, es sei denn,
die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die
Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate
nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Bei
Rückstellungen, bei denen der Zeitpunkt der
Erfüllung ungewiss ist, werden die zugehörigen
Beträge als langfristig eingestuft, wenn mit einer
Erfüllung nach mehr als zwölf Monaten nach dem
Abschlussstichtag gerechnet wird. Darüber hinaus
werden latente Steuerschulden und Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses als langfristige
Posten ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine neue
verpflichtende Erstanwendung von
Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die
verpflichtende Erstanwendung von
Rechnungslegungsverlautbarungen gemäß den vom
International Accounting Standards Board (IASB)
veröffentlichten und von der Europäischen Union
(EU) übernommenen International Financial Reporting
Standards (IFRS) sowie entsprechenden Interpretationen
(IFRIC). Keine Änderung der IFRS hatte wesentliche
Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der Gruppe.
Verlautbarung von in EU-Recht übernommene IFRS:
Anwendungspflicht ab: | Auswirkungen: | |
Amendments to IFRS 17 Insurance contracts: Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 - Comparative Information (issued on 9 December 2021) | 1. Januar 2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Amendments to IAS 12 Income Taxes: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (issued on 7 May 2021) | 1. Januar 2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Amendments to IAS 1 Presentation of Financial Statements and IFRS Practice Statement 2: Disclosure of Accounting policies (issued on 12 February 2021) | 1. Januar 2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Amendments to IAS 8 Accounting policies, Changes in Accounting Estimates and Errors: Definition of Accounting Estimates (issued on 12 February 2021) | 1. Januar 2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
IFRS 17 Insurance Contracts (issued on 18 May 2017); including Amendments to IFRS 17 (issued on 25 June 2020) | 1. Januar 2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRS:
Anwendungspflicht ab: | Voraussichtliche Auswirkungen: | |
Amendments to IAS 1 - Classification of Liabilities as Current or Noncurrent | 1. Januar 2024 | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
Amendments to IAS 1 - Non-current Liabilities with Covenants | 1. Januar 2024 | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
Amendments to IFRS 16 - Lease Liability in a Sale and Leaseback | 1. Januar 2024 | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
Gemäß den IFRS muss der Vorstand
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwenden, die am
besten zu den Umständen der Gruppe passen. Bei der
Festlegung und Anwendung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden muss der Vorstand
Ermessensentscheidungen und Schätzungen in Bezug auf
Posten treffen, bei denen die Auswahl der zu befolgenden
Methoden bzw. rechnungslegungsbezogenen
Ermessensentscheidungen, Schätzungen oder Annahmen
sich wesentlich auf die ausgewiesene Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gruppe sowie die Angabe von
Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten im
Berichtszeitraum auswirken könnten; es könnte
sich im Nachhinein herausstellen, dass eine andere Wahl die
angemessenere gewesen wäre.
Die wichtigen rechnungslegungsbezogenen
Ermessensentscheidungen der Gruppe und die wichtigsten
Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind im Folgenden
aufgeführt. Die tatsächlichen Ergebnisse
können von diesen Schätzungen abweichen. Die
Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden
laufend geprüft. Änderungen von Schätzungen
werden in der Periode erfasst, in der die Schätzung
geändert wird, wenn die Änderung nur diese
Periode betrifft; sie werden in der Periode der
Änderung und in zukünftigen Perioden erfasst,
wenn die Änderung sowohl die aktuelle als auch
zukünftige Perioden betrifft.
Das Management überprüft regelmäßig
die rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen, die
sich wesentlich auf die im Konzernabschluss erfassten
Beträge auswirken, sowie die Schätzungen, die in
der nachfolgenden Berichtsperiode möglicherweise zu
wesentlichen Anpassungen im Konzernabschluss führen
und somit als "wichtige Schätzungen" gelten; bei
Bedarf werden diese Ermessensentscheidungen und
Schätzungen überarbeitet. Zum 31. März 2023
hat das Management wichtige Ermessensentscheidungen in
Bezug auf die Erfassung von Umsatzerlösen, die
Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die Bewertung
von Geschäfts- oder Firmenwerten,
Unternehmenszusammenschlüsse, Steuern und
Nutzungsdauern für Sachanlagen identifiziert.
Darüber hinaus hat das Management im Zusammenhang mit
der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
sowie der Schätzung von Rückbauverpflichtungen
wichtige rechnungslegungsbezogene Schätzungen
identifiziert.
Im Folgenden werden die wesentlichen
Ermessensentscheidungen des Vorstands bei der Anwendung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe
aufgeführt, die sich am stärksten auf die im
Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken,
abgesehen von den Ermessensentscheidungen, die mit
Schätzungen verbunden sind (diese werden weiter unten
separat dargestellt).
Die Erfassung von Umsatzerlösen nach IFRS 15
"Erlöse aus Verträgen mit Kunden" erfordert
für die Erstellung von Finanzinformationen die
Anwendung von Ermessensentscheidungen durch das Management.
Die wichtigste rechnungslegungsbezogene
Ermessensentscheidung ist der Ausweis der Umsatzerlöse
als Brutto- oder Nettobetrag.
Wenn die Gruppe die Verfügungsgewalt über
Güter oder Dienstleistungen hat, bevor diese einem
Kunden geliefert bzw. erbracht werden, dann ist die Gruppe
der Prinzipal beim Verkauf an den Kunden; ansonsten
fungiert die Gruppe als Agent. Die Einschätzung, ob
die Gruppe im Rahmen einer Transaktion als Prinzipal oder
Agent fungiert, hängt von der Analyse des Managements
bezogen auf die rechtliche Ausgestaltung und den
wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen der
Gruppe und ihren Geschäftspartnern ab; solche
Ermessensentscheidungen beeinflussen den Betrag der
ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Aufwendungen
(siehe Ziffer 2 "Aufgliederung der Umsatzerlöse und
Segmentanalyse"), wirken sich jedoch nicht auf die
ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Cashflows
aus. Zu den Szenarien, in denen Ermessensentscheidungen
notwendig sind, um festzustellen, ob die Gruppe als
Prinzipal oder Agent fungiert, gehören zum Beispiel
Sachverhalte, bei denen die Gruppe Energie an einen
Gerätebetreiber liefert, wobei die
Verfügungsgewalt über Energie nicht vor der
Lieferung an den Kunden erlangt wird.
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen
gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse"
verlangt die Zusammenstellung und Verarbeitung von sehr
vielen Daten, die im Rahmen der Anwendung von
Ermessensentscheidungen und Schätzungen durch das
Management zwecks Erstellung von Finanzinformationen
konsolidiert werden. Die wichtigsten
rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen sind
nachstehend beschrieben.
Ermessensentscheidungen durch das Management sind
erforderlich bei der Bestimmung, ob
Leasingverhältnisse, bei denen die Gruppe als
Leasinggeber fungiert, als
Operating-Leasingverhältnisse oder
Finanzierungsleasing zu klassifizieren sind. Diese
Bestimmung hat wesentliche Auswirkungen auf die Erfassung
von Umsatzerlösen. Umsatzerlöse aus
Operating-Leasingverhältnissen werden linear über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst,
während Erträge aus Finanzierungsleasing
größtenteils im Voraus erfasst werden; Zinsen
werden dabei über die Restlaufzeit erfasst.
IFRS 16 enthält eine Reihe von Indikatoren, die
darauf hindeuten, dass ein Leasingverhältnis ein
Finanzierungsleasing ist. Die im Zusammenhang mit der
Vermietung von Funkturmflächen an
Telekommunikationsunternehmen betrachteten Indikatoren
waren:
― |
ob der größte Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes in die Laufzeit des Leasingverhältnisses fällt; |
― |
ob der Barwert der Zahlungen nahezu dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes entspricht. |
Das Management berücksichtigte bei der Beurteilung
der Klassifizierung von Leasingverhältnissen die
folgenden Faktoren:
― |
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist wesentlich kürzer als die Nutzungsdauer der Funkturmvermögenswerte. Werden zur Erfüllung des Master Services Agreement (MSA) mit Vodafone oder der Verträge mit Dritten ältere Funktürme eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Vermögenswerte eher instandgesetzt als ersetzt werden; |
― |
Eine Analyse des Managements ergab, dass der Barwert der Leasingzahlungen nicht "nahezu" dem beizulegenden Zeitwert der Funkturmvermögenswerte entsprach; |
― |
Die Berücksichtigung der Art der Vereinbarung, die eher einer kurzfristigen Mietvereinbarung (Operating-Leasingverhältnis) als einer Finanzierung des Erwerbs von Vermögenswerten (Finanzierungsleasing) entspricht. |
Auf Grundlage der berücksichtigten Faktoren hat das
Management festgelegt, dass Leasingverhältnisse im
Rahmen des MSA als Operating-Leasingverhältnisse zu
klassifizieren sind. Nähere Informationen sind Ziffer
11 "Leasingverhältnisse" zu entnehmen.
Wenn Leasingverhältnisse zusätzliche optionale
Zeiträume nach der festen Laufzeit des
Leasingverhältnisses beinhalten, sind erhebliche
Ermessensentscheidungen erforderlich, um zu bestimmen, ob
diese optionalen Zeiträume bei der Ermittlung der
Laufzeit des Leasingverhältnisses zu
berücksichtigen sind. Als Leasingnehmer werden
optionale Zeiträume in der Laufzeit des
Leasingverhältnisses berücksichtigt, wenn die
Gruppe mit hinreichender Sicherheit bestimmen kann, dass
sie eine Verlängerungsoption ausüben oder eine
Kündigungsoption nicht ausüben wird; diese
Beurteilung hängt von allen maßgeblichen Fakten
und Umständen ab, unter anderem von der Art und dem
Zweck des Leasinggegenstands, der wirtschaftlichen und
praktischen Möglichkeit eines Ersatzes des
Vermögenswertes sowie von den Plänen, die die
Gruppe für die zukünftige Nutzung des
Vermögenswertes hat. Der Buchwert der Nutzungsrechte
und der Leasingverbindlichkeit wird größer sein,
wenn Verlängerungsoptionen in der Laufzeit des
Leasingverhältnisses berücksichtigt werden.
Die beurteilte Laufzeit des Leasingverhältnisses
unterliegt in jedem Vertrag einer unkündbaren
Grundlaufzeit sowie Rechten und Optionen.
Grundsätzlich werden bei der Laufzeit eines
Leasingverhältnisses die unkündbare Grundlaufzeit
sowie hinreichend sichere Verlängerungsoptionen
berücksichtigt. Bei den Leasingverhältnissen der
Gruppe bezogen auf Standorte wird unterstellt, dass
Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, wenn sie
innerhalb der unkündbaren MSA-Laufzeit ausübbar
sind. In den meisten Fällen verfügt die Gruppe
über Verlängerungsoptionen für
zusätzliche Zeiträume nach dem Ende der
ursprünglichen unkündbaren Laufzeit des
Leasingverhältnisses, die anhand der obigen Kriterien
beurteilt werden.
Die Laufzeiten von Leasingverhältnissen werden
erneut beurteilt, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine
signifikante Änderung von Umständen im
Zusammenhang mit den Leasinggegenständen eintritt, die
innerhalb der Kontrolle der Gruppe liegt; bei diesen
Änderungen handelt es sich in der Regel um von der
Gruppe eingegangene gewerbliche Verträge oder um von
der Gruppe getroffene Geschäftsentscheidungen.
Führen solche Änderungen zu einer Änderung
der Beurteilung der Gruppe, ob sie hinreichend sicher ist,
dass sie Verlängerungsoptionen ausübt oder
Kündigungsoptionen nicht ausübt, dann wird die
Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut beurteilt und
die Leasingverbindlichkeit neu bewertet; in den meisten
Fällen führt diese zu einer Erhöhung der
Leasingverbindlichkeit.
Der zuvor in jedem Markt der Vodafone Gruppe
zugerechnete Geschäfts- oder Firmenwert, der zu
Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
Wertminderungen bilanziert ist, wurde gemäß der
Interessenzusammenführungsmethode bei der
Gründung der Gruppe in dem am 31. März 2021
abgeschlossenen Geschäftsjahr bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zwischen den
Geschäftsbetrieben der Gruppe und den restlichen
operativen Geschäften von Vodafone in Höhe des
anteiligen relativen Wertes der zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten für jeden Markt aufgeteilt. Die Aufteilung
des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird anhand des
Unternehmenswertes der jeweiligen
Geschäftsaktivitäten der Vodafone Gruppe zum
Zeitpunkt der Ausgliederung beurteilt. Nähere
Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu
entnehmen.
Wenn die Gruppe einen Unternehmenszusammenschluss
durchführt, werden die beizulegenden Zeitwerte der
identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und
Schulden, einschließlich der immateriellen
Vermögenswerte, erfasst. Die Ermittlung der
beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte
und Schulden basiert in erheblichem Umfang auf
Ermessensentscheidungen des Managements. Wenn die
Gegenleistung für den Erwerb den beizulegenden
Zeitwert des erworbenen Nettovermögens
übersteigt, dann wird der zusätzlich gezahlte
Betrag als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Wenn
der Kaufpreis niedriger ist als der beizulegende Zeitwert
der erworbenen Vermögenswerte und Schulden, dann wird
der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung
als Gewinn erfasst.
Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen
Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer (wie
nachstehend erläutert) und Vermögenswerten mit
unbegrenzter Nutzungsdauer wie beispielsweise
Geschäfts- oder Firmenwerte, wirkt sich auf die
anschließenden Ergebnisse der Gruppe aus, da
immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden,
während immaterielle Vermögenswerte mit
unbegrenzter Nutzungsdauer, einschließlich
Geschäfts- oder Firmenwerte, nicht
planmäßig abgeschrieben werden.
Wenn immaterielle Vermögenswerte im Wege eines
Unternehmenszusammenschlusses erworben werden und kein
aktiver Markt für die Vermögenswerte besteht,
wird der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte
durch Abzinsung der erwarteten künftigen
Netto-Cashflows, die von diesem Vermögenswert
generiert werden, ermittelt. Schätzungen der
künftigen Cashflows und der verwendeten
Abzinsungssätze könnten wesentliche Auswirkungen
auf die als immaterielle Vermögenswerte ausgewiesenen
Beträge haben.
Die Nutzungsdauer, über die immaterielle
Vermögenswerte abgeschrieben werden, hängt von
der Einschätzung des Managements über den
Zeitraum ab, über den ein wirtschaftlicher Nutzen aus
dem Vermögenswert erzielt werden kann. Die
Nutzungsdauern werden regelmäßig
überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin
angemessen sind. Die vom Management getroffene
Schätzung der Nutzungsdauer hat eine wesentliche
Auswirkung auf den Betrag der im Geschäftsjahr
erfassten Abschreibung, es besteht jedoch aller Voraussicht
nach kein signifikantes Risiko einer wesentlichen Anpassung
der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte im
Geschäftsjahr zum 31. März 2023, sollten die
Schätzungen überarbeitet werden.
Die Steuerbelastung der Gruppe aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit entspricht der Summe aus den
gesamten tatsächlichen und latenten
Steueraufwendungen. Die Berechnung der gesamten
Steueraufwendungen der Gruppe erfordert
Ermessensentscheidungen seitens des Managements in Bezug
auf die Erfassung von latenten Steueransprüchen.
Die Erfassung von aktiven latenten Steuern, insbesondere
in Bezug auf steuerliche Verluste, basiert darauf, ob das
Management der Auffassung ist, dass es wahrscheinlich ist,
dass ausreichende und anrechenbare zu versteuernde Gewinne
in den relevanten Rechtseinheiten oder steuerlichen
Organschaften vorhanden sein werden, gegen die die aktiven
steuerlichen Positionen künftig verwendet werden
können. Die Gruppe beurteilt die Verfügbarkeit
der zukünftig zu versteuernden Gewinne anhand
derselben nicht abgezinsten Prognosen für die
Geschäftsentwicklung der Gruppe, wie sie auch in der
Berechnung des Nutzungswertes zur Bestimmung der
Werthaltigkeit von Geschäftsoder Firmenwerten
herangezogen werden.
Änderungen in den getroffenen
Ermessensentscheidungen, die den Prognosen der Gruppe
zugrunde liegen, könnten Auswirkungen auf die
Höhe der erfassten latenten Steueransprüche
haben. Bei der Beurteilung der Beträge und
Verfügbarkeit von steuerlichen Verlusten zur
Verrechnung mit zukünftig zu versteuernden Gewinnen
berücksichtigt die Gruppe ausschließlich die
geltenden Steuervorschriften (siehe Ziffer 5
"Ertragsteuern").
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie
sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von
Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein
beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des
nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche
Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und
Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden
erläutert.
Gemäß IFRS muss das Management
Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
jährlich auf Wertminderung überprüfen.
Insbesondere bei Geschäfts- oder Firmenwerten
unterliegen die Berechnungen des Nutzungswertes als
Nachweis der Höhe von Geschäfts- oder
Firmenwerten erheblichen Schätzungen, unter anderem
Schätzungen, die mit der Prognose des Managements
verbunden sind, darauf angewendete langfristige
Wachstumsraten sowie der angemessene Abzinsungssatz, der
zur Abbildung der Risiken herangezogen wird. Angesichts des
Umfangs der Schätzungen und der Höhe des Bestands
an Geschäfts- oder Firmenwerten werden
Wertminderungstests als eine Hauptquelle von
Schätzungsunsicherheiten angesehen. Nähere
Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder
Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu
entnehmen.
Die Gruppe ist verpflichtet, Rückstellungen
für Kosten der Standortwiederherstellung für ihre
geleasten Vermögenswerte zu bilden. Es bestehen
Unsicherheiten hinsichtlich der Kosten für
Rückbauverpflichtungen, da Kostenschätzungen
infolge vieler Faktoren schwanken können, unter
anderem aufgrund von Änderungen der Marktsätze
für Güter und Dienstleistungen oder der
einschlägigen rechtlichen Anforderungen sowie aufgrund
neuer Technologien oder der Erfahrung mit anderen
Vermögenswerten. Auch der voraussichtliche Zeitpunkt,
der Arbeitsumfang, die Höhe der Ausgaben sowie die
Risikogewichtung können sich ändern. Deshalb
werden zur Ermittlung der Rückstellungen für
Rückbauverpflichtungen Schätzungen und Annahmen
getroffen. Die geschätzten Kosten für
Rückbauverpflichtungen werden jährlich
überprüft. Die Rückstellung für
Rückbauverpflichtungen basiert auf den aktuell
geltenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen,
der derzeitigen Technologie und dem aktuellen Preisniveau.
Eine Erhöhung oder Verringerung der
Kostenschätzungen um 10 % zum 31. März 2023
würde zu einer Erhöhung oder Verringerung der
Verbindlichkeit und des entsprechenden Vermögenswerts
um etwa 38,5 Mio. € führen.
Die Geschäftsaktivitäten der Gruppe werden auf
geografischer Basis gesteuert. Ausgewählte Finanzdaten
sind auf dieser Grundlage nachstehend dargestellt.
Wenn die Gruppe einen Vertrag mit einem Kunden
schließt, werden die Leistungsbestandteile als
separate Leistungsverpflichtungen ("Verpflichtungen")
identifiziert, soweit der Kunde selbst einen Nutzen aus den
Gütern oder Dienstleistungen ziehen kann und die
separaten Leistungsbestandteile von den anderen
Dienstleistungen im Vertrag eigenständig abgrenzbar
sind. Wenn Teilleistungen die Kriterien für eine
Identifizierung als separate Verpflichtungen nicht
erfüllen, werden sie mit anderen vertraglichen
Leistungen zusammengefasst, bis eine separate Verpflichtung
identifiziert werden kann. Die identifizierten
Verpflichtungen hängen von der Art der einzelnen
Kundenverträge ab, können jedoch in der Regel
separat identifiziert werden für die Bereiche Energie
und Instandhaltung der zugrunde liegenden
Funkturminfrastruktur sowie für Kunden erbrachte
verwandte Dienstleistungen. Die Bereitstellung von
Flächen auf der Funkturminfrastruktur der Gruppe wird
als Leasingverhältnis angesehen. Nähere
Informationen hierzu sind Ziffer 11
"Leasingverhältnisse" zu entnehmen. Liegen bei
Dienstleistungen funktionale Abhängigkeiten vor
(beispielsweise wenn über das Leasingverhältnis
hinaus noch Dienstleistungen zu erbringen sind), verhindert
dies isoliert betrachtet nicht, dass die betreffenden
Dienstleistungen als separate Verpflichtungen eingestuft
werden.
Die Gruppe bestimmt den Transaktionspreis, den sie im
Austausch für die Erfüllung der zugesagten
Verpflichtungen an den Kunden voraussichtlich erhalten
wird, und zwar auf Grundlage der zugesagten vertraglich
vereinbarten Beträge, abzüglich Umsatzsteuer und,
sofern zutreffend, Skonti.
Der Transaktionspreis wird anhand der relativen
Einzelveräußerungspreise der Verpflichtungen auf
die identifizierten Verpflichtungen aufgeteilt. Der
Einzelveräußerungspreis jeder
Verpflichtungskomponente im Vertrag wird anhand der Preise
ermittelt, die die Gruppe erzielen würde, wenn sie
dieselben Dienstleistungen an einen vergleichbaren Kunden
auf isolierter Basis verkaufen würde; sind
Einzelveräußerungspreise nicht direkt
beobachtbar, werden Schätztechniken verwendet, bei
denen die Nutzung von externen Parametern maximiert wird.
Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die jeweiligen
Verpflichtungen im Vertrag gegenüber dem Kunden
erfüllt wurden und der Zahlungseingang wahrscheinlich
ist.
Umsatzerlöse aus Leasingverhältnissen werden
linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses
erfasst. Nähere Informationen hierzu sind Ziffer 11
"Leasingverhältnisse" zu entnehmen. Die
Umsatzerlöse aus der Bereitstellung von
Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Gruppe die
betreffenden Dienstleistungen während des vereinbarten
Leistungszeitraums erbringt.
Wenn die Gruppe die Verfügungsgewalt über
Energie vor der Lieferung an einen Kunden hat, dann gilt
die Gruppe im Rahmen des Verkaufs an den Kunden als
Prinzipal. Als Prinzipal werden die Zahlungseingänge
von Kunden und die an Lieferanten geleisteten Zahlungen auf
Bruttobasis in den Umsatzerlösen bzw. in den
betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wenn eine andere Partei
vor der Übertragung an einen Kunden die
Verfügungsgewalt über Dienstleistungen hat, dann
fungiert die Gruppe als Agent für die andere Partei.
Umsatzerlöse im Zusammenhang mit den relevanten
Verpflichtungen werden abzüglich damit verbundener
Zahlungen an den Lieferanten erfasst; die ausgewiesenen
Umsatzerlöse entsprechen der von der Gruppe erzielten
Marge. Nähere Informationen sind dem Abschnitt
"Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen
und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" in
Ziffer 1 zu entnehmen.
Die Geschäftssegmente der Gruppe werden auf der
Grundlage derjenigen Komponenten der Gruppe gebildet, die
von der verantwortlichen Unternehmensinstanz im Hinblick
auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen
und die Bewertung der Ertragskraft regelmäßig
geprüft werden. Die Gruppe hat als verantwortliche
Unternehmensinstanz den Vorstand bestimmt. Die Gruppe
verfügt über eine einzige "Gruppe von
ähnlichen Dienstleistungen und Produkten"; dabei
handelt es sich um die Bereitstellung von
Leasingverhältnissen für Infrastruktur und damit
verbundene Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden
einem Land oder einer Region basierend auf dem Standort der
Funkturmvermögenswerte bzw. dem jeweiligen
Unternehmen, das die zugehörigen Umsatzerlöse
ausweist, zugerechnet.
Die Zusammenfassung der Geschäftssegmente in die
Regionen Deutschland, Spanien, Griechenland und sonstige
europäische Märkte spiegelt nach Ansicht des
Managements die Grundlage wider, auf der die Gruppe ihre
Interessen steuert. Die Zusammenfassung der
Geschäftssegmente spiegelt nach Ansicht des
Managements die Ähnlichkeit der wirtschaftlichen
Merkmale innerhalb der einzelnen Länder sowie der
angebotenen und erbrachten Dienstleistungen, der
Kundengruppen und des regulatorischen Umfelds wider.
01.04.2022 - 31.03.2023 | |||||
Summe der Umsatzerlöse | Bereinigtes EBITDA | Aufwendungen für Grundstücksmiete 1 | Umsatzerlöse aus weiter belasteten Investitionsausgaben | Bereinigtes EBITDAaL | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 544,4 | 434,8 | (114,8) | (17,2) | 302,8 |
Spanien | 185,5 | 160,9 | (71,0) | (0,9) | 89,1 |
Griechenland | 141,9 | 121,2 | (67,9) | - | 53,3 |
Sonstige europäische Märkte | 223,5 | 191,3 | (70,1) | (2,1) | 119,1 |
Konsolidiert | 1.095,3 | 908,3 | (323,7) | (20,2) | 564,3 |
01.04.2021 - 31.03.2022 | |||||
Summe der Umsatzerlöse | Bereinigtes EBITDA | Aufwendungen für Grundstücksmiete 1 | Umsatzerlöse aus weiter belasteten Investitionsausgaben | Bereinigtes EBITDAaL | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 503,2 | 416,3 | (106,4) | (11,3) | 298,6 |
Spanien | 172,8 | 151,1 | (70,2) | (0,4) | 80,6 |
Griechenland | 134,7 | 115,4 | (65,2) | - | 50,2 |
Sonstige europäische Märkte | 212,6 | 182,4 | (68,4) | (0,7) | 113,3 |
Konsolidiert | 1.023,3 | 865,2 | (310,2) | (12,4) | 542,6 |
Die Gruppe misst den Segmentgewinn anhand des
bereinigten EBITDA. Dieses ist definiert als der operative
Gewinn vor Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen, Abschreibungen von Sachanlagen
und immateriellen Vermögenswerten, dem Ergebnis aus
at-equity bilanzierten Beteiligungen sowie den
Gewinnen/Verlusten aus dem Abgang von anderen Sachanlagen
und ohne Berücksichtigung von
Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus
separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstigen
betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie
bedeutenden Posten, die nach Ansicht der
Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende
Entwicklung der Gruppe widerspiegeln. Eine Überleitung
vom bereinigten EBITDA zum operativen Gewinn ist
nachstehend dargestellt. Eine Überleitung des
operativen Gewinns zum Jahresüberschuss für den
Berichtszeitraum ist der Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung zu entnehmen.
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 |
Einmaleffekte und sonstige Posten | (8,5) | (1,5) |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (273,7) | (258,2) |
Abschreibungen auf andere Sachanlagen | (122,5) | (84,9) |
Abschreibungen auf andere immaterielle Vermögenswerte | (19,7) | (13,2) |
Verluste aus dem Abgang von anderen Sachanlagen | (1,1) | (0,9) |
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen | 85,8 | 30,2 |
Operativer Gewinn | 568,6 | 536,7 |
Die Gruppe misst außerdem die Ertragskraft der
Segmente anhand des bereinigten EBITDAaL. Dieses ist
definiert als das bereinigte EBITDA abzüglich der
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben
sowie nach den Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen und nach Abzug von Zinsen auf
Leasingverbindlichkeiten.
Einmalige Posten im Geschäftsjahr 2023 beziehen
sich hauptsächlich auf einmalige Gemeinkosten,
einschließlich spezifischer Kosten, die im
Zusammenhang mit der in Abschnitt 1 beschriebenen
Änderung der Aktionärsstruktur entstanden sind.
01.04.2022 - 31.03.2023 | |||||
Langfristige Vermögenswerte 1 | Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | Investitionsausgaben für Instandhaltung 2 | Sonstige Investitionsausgaben | Abschreibungen | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 982,6 | 920,3 | (7,7) | (343,9) | (178,0) |
Spanien | 159,5 | 439,9 | (6,6) | (29,9) | (66,9) |
Griechenland | 113,0 | 305,6 | (1,7) | (21,9) | (80,2) |
Sonstige europäische Märkte | 255,7 | 407,8 | (8,0) | (70,8) | (85,9) |
Konsolidiert | 1.510,8 | 2.073,6 | (24,0) | (466,5) | (410,9) |
01.04.2021 - 31.03.2022 | |||||
Langfristige Vermögenswerte 1 | Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | Investitionsausgaben für Instandhal-tung 2 | Sonstige Investitionsausgaben | Abschreibungen | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 712,1 | 855,4 | (12,0) | (179,7) | (133,3) |
Spanien | 143,8 | 463,3 | (7,3) | (19,7) | (64,6) |
Griechenland | 104,2 | 317,5 | (2,5) | (14,9) | (76,6) |
Sonstige europäische Märkte | 206,2 | 423,0 | (7,0) | (41,0) | (81,9) |
Konsolidiert | 1.166,2 | 2.059,2 | (28,8) | (255,3) | (356,4) |
Die Gruppe erzielt Umsatzerlöse auf der Grundlage
der verschiedenen, von ihr angebotenen Dienstleistungen.
Die Gruppe erzielt die überwiegende Mehrheit ihrer
Umsatzerlöse aus langfristigen Verträgen mit
Vodafone und anderen Mobilfunknetzbetreibern (Mobile
Network Operators; MNOs) an Makrostandorten. Makrostandorte
sind die physische Infrastruktur, die entweder bodennah
oder auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist und
an die Kommunikationsanlagen zur Einrichtung einer Zelle in
einem Mobilfunknetz angebracht wird. Umsatzerlöse aus
Makrostandorten stellen Umsatzerlöse dar, die aus der
Vermietung von Flächen an und der Bereitstellung von
Dienstleistungen für Kunden an Makrostandorten erzielt
werden. Die Entgelte werden nach Standorten berechnet,
außer im Falle von bestimmten Vereinbarungen zur
gemeinsamen Nutzung in Spanien und Portugal, bei denen
Vodafone und der betreffende MNO als Vertragspartner die
Anwendung eines pauschalen Portfolioentgelts für alle
Standorte vereinbart haben. Die sonstigen Mieterlöse
(DAS/Small Cells) beinhalten Umsatzerlöse, die aus der
Vermietung von Flächen an und der Bereitstellung von
Dienstleistungen für die Mieter von DAS-Standorten und
Small-Cell-Standorten erzielt werden. Die Gruppe erzielt
ferner zusätzliche Erlöse aus der Bereitstellung
von Mikrostandorten sowie aus der Bereitstellung von
Energie und Modernisierungsleistungen für ihre Kunden.
Die Umsatzerlöse aus weiterbelasteten
Investitionsausgaben umfassen die direkte Weiterbelastung
von Investitionsausgaben an Mieter im Zusammenhang mit der
Modernisierung bestehender Standorte. Die Umsatzerlöse
aus weiterbelasteten Investitionsausgaben werden über
die Laufzeit des jeweiligen Vodafone-MSA erfasst, was zur
Erfassung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
führt. Im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März
2023 wurden Umsatzerlöse aus weiterbelasteten
Investitionsausgaben in Höhe von 20,2 Mio. €
(2022: 12,4 Mio. €) erzielt.
Die für das Geschäftsjahr ausgewiesenen
Umsatzerlöse umfassen Erlöse aus Verträgen
mit Kunden, in denen Erlöse aus Dienstleistungen sowie
andere Erlösposten, einschließlich
Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung, und andere
Ertragsposten wie Umsatzerlöse aus der Modernisierung
der Infrastruktur enthalten sind. Umsatzerlöse aus
Leasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16
"Leasingverhältnisse" erfasst. Die nachstehende
Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der
Umsatzerlöse der Gruppe nach den einzelnen Kategorien.
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Dienstleistungserlöse aus Mietverträgen | 257,2 | 243,7 |
Sonstige Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 56,4 | 45,2 |
Summe Umsatzerlöse aus Dienstleistungen | 313,6 | 288,9 |
Mieterlöse aus Mietverhältnissen | 761,4 | 722,0 |
Sonstige Umsatzerlöse aus Mietverhältnissen | 20,2 | 12,4 |
Summe der Umsatzerlöse | 1.095,3 | 1.023,3 |
Aufgeteilt wie folgt: | ||
Umsatzerlöse aus Makrostandorten | 976,2 | 923,1 |
Sonstige Mieterlöse | 43,9 | 43,2 |
Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung und andere Umsatzerlöse | 54,9 | 44,6 |
Erlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | 20,2 | 12,4 |
Gesamt | 1.095,3 | 1.023,3 |
In der Position "Summe der Umsatzerlöse" sind
Umsatzerlöse enthalten, die aus Umsätzen mit dem
größten Kunden der Gruppe, Vodafone und ihren
Tochtergesellschaften resultieren (siehe Ziffer 8 unter
"Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und
Personen"). Im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März
2023 entfiel auf keinen weiteren Einzelkunden ein Anteil an
den Umsatzerlösen der Gruppe von mindestens 10 %.
Die folgende Tabelle enthält die Berechnung des
Gesamtbetrags der erwarteten zukünftigen
Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die zum
Abschlussstichtag noch nicht oder nicht vollständig
erfüllt waren, einschließlich Umsatzerlöse
im Sinne von IFRS 16.
Innerhalb eines Jahres | Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren | Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als drei Jahren | Nach mehr als drei Jahren, aber in weniger als vier Jahren | Nach mehr als vier Jahren, aber in weniger als fünf Jahren | Nach mehr als fünf Jahren | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 262,3 | 263,0 | 264,5 | 265,6 | 266,5 | 165,9 |
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen | 773,9 | 775,8 | 779,1 | 781,5 | 783,6 | 467,6 |
Gesamt | 1.036,3 | 1.038,8 | 1.043,6 | 1.047,0 | 1.050,1 | 633,5 |
31.03.2023 | |
Gesamt | |
Mio. € | |
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.487,7 |
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen | 4.361,4 |
Gesamt | 5.849,2 |
Innerhalb eines Jahres | Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren | Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als drei Jahren | Nach mehr als drei Jahren, aber in weniger als vier Jahren | Nach mehr als vier Jahren, aber in weniger als fünf Jahren | Nach mehr als fünf Jahren | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 242,9 | 239,3 | 239,4 | 239,4 | 238,4 | 370,5 |
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen | 723,9 | 712,8 | 712,4 | 711,8 | 709,1 | 1.104,5 |
Gesamt | 966,8 | 952,1 | 951,8 | 951,2 | 947,5 | 1.475,0 |
31.03.2022 | |
Gesamt | |
Mio. € | |
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.569,9 |
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen | 4.674,4 |
Gesamt | 6.244,3 |
Für die Erlöse aus Verträgen mit Kunden
sind keine vertraglichen Vermögenswerte oder
vetraglichen Verbindlichkeiten erfasst. Daher wurden keine
weiteren Angaben gemacht.
Nachstehend ist die Zusammensetzung der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen, der Nettofinanzierungskosten
sowie der sonstigen nicht betrieblichen Aufwendungen
aufgeführt:
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
Energiekosten | 31,7 | 27,7 |
Nettoverlust aus der Währungsumrechnung | (0,1) | 0,2 |
Nettokosten nahestehende Unternehmen und Personen | 11,9 | 11,1 |
Ausgelagerte betriebliche Funktionen | 7,7 | 4,6 |
Sonstige | 29,7 | 24,3 |
Gesamt | 81,0 | 67,8 |
Nettofinanzierungskosten: | ||
Finanzierungskosten | 32,1 | 14,7 |
Finanzierung (Einnahmen) | (2,8) | (1,2) |
Gesamt | 29,3 | 13,5 |
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen: | ||
Restrukturierungskosten | - | 2,2 |
Gründungskosten | - | 2,3 |
Kosten im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel | 30,7 | - |
Gesamt | 30,7 | 4,5 |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von 81,0 Mio. € (GJ 2022: 67,8 Mio. €) in der
konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ist eine
Anpassung für aktivierte Gemeinkosten in Höhe von
21,6 Mio. € (GJ 2022: 14,3 Mio. €) enthalten.
Dabei handelt es sich um aktivierte Personalkosten i.H.v.
16,6 Mio. €, oder 77 % der aktivierten Gemeinkosten
(GJ 2022: 11,5 Mio. €, oder 80 %).
In dieser Anhangangabe sind die durchschnittliche Anzahl
der von der Gruppe während des Geschäftsjahres
beschäftigten Mitarbeiter, die Bereiche unseres
Geschäftsbetriebs, in denen unsere Mitarbeiter
eingesetzt sind, sowie ihre Standorte dargestellt.
Außerdem ist der Gesamtbetrag und die Zusammensetzung
des Personalaufwands angegeben.
2023 | 2022 | |
Mitarbeiter | Mitarbeiter | |
Nach Segmenten: | ||
Deutschland | 310 | 198 |
Spanien | 55 | 47 |
Griechenland | 88 | 76 |
Sonstige europäische | 174 | 137 |
Gesamt | 627 | 457 |
Nach Funktionsbereichen: | ||
Technologie | 394 | 286 |
Finanzen | 134 | 96 |
Recht | 37 | 28 |
Geschäftsentwicklung | 37 | 26 |
CEO/MDs | 12 | 12 |
HR | 13 | 8 |
Gesamt | 627 | 457 |
Die im Zusammenhang mit diesen Personen
(einschließlich Geschäftsleitung) angefallenen
Kosten stellten sich wie folgt dar:
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Löhne und Gehälter | 55,0 | 36,8 |
Sozialabgaben | 7,1 | 4,8 |
Pensionsaufwendungen | 1,3 | (0,3) |
Anteilsbasierte Vergütungen | 5,2 | 3,9 |
Gesamt | 68,6 | 45,3 |
Der Ertragsteueraufwand ist die Summe der
tatsächlichen und latenten Steuern.
Die tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten oder
-forderungen werden auf Grundlage des zu versteuernden
Gewinns für das Geschäftsjahr errechnet. Der zu
versteuernde Gewinn unterscheidet sich von dem in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinn, da
bestimmte Ertrags- und Aufwandsposten in anderen
Geschäftsjahren zu versteuern bzw. steuerlich
absetzbar sind oder nie zu versteuern bzw. steuerlich
absetzbar sein könnten. Die Verbindlichkeit der Gruppe
bezogen auf tatsächliche Steuern wird anhand von
Steuersätzen und Steuergesetzen ermittelt, die zum
Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Die Gruppe erfasst Rückstellungen aus unsicheren
Steuerpositionen, wenn die Gruppe aufgrund eines
Ereignisses in der Vergangenheit eine gegenwärtige
Verpflichtung hat und das Management der Auffassung ist,
dass es wahrscheinlich ist, dass es in der Zukunft zu einem
Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen kommt,
damit die Gruppe die Verpflichtung erfüllen kann.
Unsichere Steuerpositionen werden auf Einzelfallbasis
innerhalb der Länder, in denen wir tätig sind,
beurteilt und bewertet; dabei wird entweder der
gemäß einer Schätzung des Managements
ermittelte wahrscheinlichste Betrag, wenn die
möglichen Ergebnisse binär sind, herangezogen
oder der Erwartungswert, wenn es eine Vielzahl
möglicher Ergebnisse gibt. Die Gruppe erfasst Zinsen
und Bußgelder auf verspätete Steuerzahlungen je
nach Einordnung in den jeweiligen lokalen Märkten als
Teil der Finanzierungskosten, der Ertragsteuern oder der
sonstigen Aufwendungen.
Bei den latenten Steuern handelt es sich um die
künftig voraussichtlich zu zahlenden oder erstatteten
Steuern aus temporären Differenzen zwischen den
Buchwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
im Abschluss und den entsprechenden steuerlichen
Wertansätzen, die für die Ermittlung des zu
versteuernden Gewinns herangezogen werden. Latente Steuern
werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode
bilanziert. Latente Steuerverbindlichkeiten sind
grundsätzlich für alle zu versteuernden
temporären Differenzen zu erfassen, während
latente Steueransprüche insoweit zu erfassen sind, wie
es wahrscheinlich ist, dass sich zu versteuernde
temporäre Differenzen umdrehen oder zu versteuernde
Gewinne verfügbar sein werden gegen die die
abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet
werden können.
Solche Vermögenswerte und Schulden werden nicht
angesetzt, wenn die temporären Differenzen aus dem
erstmaligen Ansatz (außer im Falle von
Unternehmenszusammenschlüssen) von
Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer
Transaktion resultieren, die weder den zu versteuernden
Gewinn noch den bilanziellen Gewinn vor Steuern
beeinflusst.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an
jedem Abschlussstichtag überprüft und zur
Berücksichtigung von Änderungen in der
Einschätzung der Gruppe angepasst, wie wahrscheinlich
es ist, dass ausreichend zu versteuernde Gewinne zur
Verfügung stehen werden, um den latenten
Steueranspruch, entweder ganz oder teilweise, in Anspruch
zu nehmen.
Latente Steueransprüche werden anhand der
Steuersätze berechnet, deren Gültigkeit für
die Periode, in der eine Schuld erfüllt oder ein
Vermögenswert realisiert wird, erwartet wird. Dabei
werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum
Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Steueransprüche und Steuerschulden werden
gegeneinander aufgerechnet, wenn ein einklagbares Recht zur
Aufrechnung von tatsächlichen Steueransprüchen
und tatsächlichen Steuerschulden besteht und wenn sie
gegenüber derselben Steuerbehörde in Bezug auf
dasselbe Steuersubjekt bestehen oder in Bezug auf
unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den
Ausgleich der tatsächlichen Steueransprüche und
Steuerschulden auf Nettobasis herbeizuführen.
Steuern werden erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst, außer wenn sie sich auf
Posten beziehen, die dem sonstigen Ergebnis bzw. direkt dem
Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden. In diesem
Fall werden die Steuern unter dem sonstigen Ergebnis oder
im Eigenkapital erfasst.
Der diesjährige latente Steueraufwand wurde bei
Vantage Towers AG und Vantage Towers S.L.U. erheblich durch
die Gesellschafterumstrukturierung aufgrund des Konsortiums
zwischen Vodafone, KKR & GIP beeinflusst.
Durch die Transaktion hat die Vodafone GmbH ihre Anteile
an der Vantage Towers AG auf die Oak Holding GmbH
übertragen. Die Übertragung umfasst Aktien der
Vantage Towers AG, die nach der ursprünglichen
Unternehmensausgliederung und den damit verbundenen
Schritten der Konzerngründung einer Sperrfrist
unterlagen. Der Verkauf der von Vodafone gehaltenen Anteile
im Zusammenhang mit der Gesellschafterumstrukturierung hat
bei der Vantage Towers AG zu einer Erhöhung der
steuerlichen Buchwerte der zum Zeitpunkt der Ausgliederung
übertragenen Wirtschaftsgüter um 245 Mio. €
geführt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die
IFRS-Buchwerte dieser Wirtschaftsgüter. Die
Buchwertaufstockung der steuerpflichtigen
Wirtschaftsgüter in Höhe von 245 Mio. €
entfällt hauptsächlich auf den Geschäfts-
oder Firmenwert in Höhe von 228 Mio. € mit einer
verkürzten Nutzungsdauer von 12,5 Jahren und weiteren
17 Mio. € die auf anderen Vermögenswerten
vertreilt werden. Im laufenden Geschäftsjahr wurden
bereits 15 Mio. € sofort abgeschrieben. Auf den
Aufstockungsbetrag in Höhe von 245 Mio. € wurden
aktive latente Steuern erfolgswirksam eingebucht. Zum
31.03.2023 besteht ein latenter Steueranspruch in Höhe
von 65,4 Mio. €.
Als weitere Folge der o.g.
Gesellschafterumstrukturierung hat in Spanien die Vantage
Towers S.L.U. die steuerliche Organschaft mit der Vodafone
Holdings Europe S.L.U in Spanien zum 22.03.2023 (mit
Rückwirkung zum 01.04.2022) verlassen, weil aufgrund
der Transaktion die ursprüngliche Beteiligungsquote
der Vodafone Gruppe unter die im spanischen
Körperschaftsteuerrecht festgesetzte Schwelle von 75 %
sank.
Der Austritt der Vantage Towers S.L.U aus der spanischen
Organschaft hat zwei Auswirkungen in Bezug auf das am 31.
März 2023 endende Geschäftsjahr. Erstens werden
nun die laufenden Steuerverbindlichkeiten auch in der
Bilanz als Steuerverbindlichkeiten ausgewiesen und nicht
mehr als konzerninterne Verbindlichkeit. Zweitens
können die dem Towergeschäft in Spanien
zugewiesenen steuerliche Verlustvorträge in Höhe
von 187,7 Mio. €, die bisher auf Grund der bestehenden
Organschaft in Spanien nicht genutzt werden konnten und
somit voll wertberichtigt waren, zukünftig von der
Gesellschaft, die profitabel ist, genutzt werden, und sind
in der Folge werthaltig. Aus diesem Grund wurde in der
Bilanz zum 31. März 2023 auf den Verlustvortrag aktive
latente Steuern erfolgswirksam erfasst.
Im Rahmen einer internen Kontrollprüfung wurde im
Berichtsjahr festgestellt, dass im Zuge der
ursprünglichen Geschäftsausgliederung nach dem
Ausgliederungsvertrag Vermögenswerte und Schulden
nicht vollständig von der Vodafone GmbH auf die
Vantage Towers AG übertragen wurden, was inzwischen
korrigiert wurde. Diese Korrektur wurde im laufenden
Geschäftsjahr vorgenommen und hat in der Steuerbilanz
zu einer Einbringung weiterer
Vermögensgegenstände als Geschäftschance
(Verträge) in die Vantage Towers AG in Höhe von
rund 56 Mio. € geführt. Der erstmalige Ansatz
dieser Vermögenswerte fällt unter die
Ausnahmeregelung des erstmaligen Ansatzes nach IAS 12.24
und wird daher bei der Berechnung der aktiven latenten
Steuern nicht berücksichtigt.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Tatsächliche Steuern | 78,8 | 58,6 |
davon laufendes Jahr | 79,6 | 59,4 |
davon Vorjahre | (0,8) | (0,8) |
Latente Steuern | (99,5) | 50,3 |
davon aus Veränderung temporärer Differenzen | (57,4) | 34,8 |
davon aus Veränderung latenter Steuern auf Verlustvorträgen | (42,1) | 155 |
Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) | (20,7) | 108,9 |
Der erwartete Steueraufwand wird anhand des Steuersatzes
von 30,945 % (GJ 2022: 30,805 %) berechnet, der für
die deutschen Konzerngesellschaften anwendbar ist. Der
Steuersatz umfasst den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz
von 15,12 % (GJ 2022: 14,98 %) sowie den gesetzlichen
Körperschaftsteuersatz und den
Solidaritätszuschlag von 15,825 % (GJ 2021: 15,825 %).
Die folgende Tabelle ist eine Überleitung des
erwarteten Steueraufwands auf Konzernebene auf den
effektiven Steueraufwand bei einem Steuersatz von -4,6 %
(GJ 2022: 23,4 %).
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Gewinn vor Steuern | 452,4 | 465,8 |
Erwarteter Ertragsteueraufwand (Konzernsteuersatz) | 140,0 | 143,5 |
Unterschiedsbetrag ausländische Steuersätze 1 | (22,2) | (16,8) |
Erträge aus At Equity Beteiligungen 2 | (22,1) | (9,4) |
Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwerte 3 | (2,9) | (2,9) |
Aufstockung der Vermögenswerte in der Steuerbilanz 4 | (75,8) | - |
Ansatz von aktiven latenten Steuern auf in Vorjahren nicht bilanzierte Verlustvorträge in Spanien | (47,0) | 0,3 |
Lokale Steuern 5 | 0,5 | (0,6) |
Änderung des Steuersatzes | 0,3 | (5,9) |
Steuergutschrift Portugal | - | (0,9) |
Vorjahressteuern | 4,8 | 0,2 |
Permanente Differenzen und Sonstige | 2,7 | 0,3 |
"Outside Basis" Differenzen | 1,1 | 1,1 |
Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) | (20,7) | 108,9 |
Effektiver Steuersatz | (4,6 %) | 23,4 % |
01.04.2022 | 01.04.2022 Umgliederungen | In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | Währungs-umrechnung | Sonstiges Ergebnis - (Altersversorgung) | Sonstige Eigenkpital-veränderungen | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Sachanlagen | (65,6) | - | (19,4) | 0,6 | - | 0,5 |
Beteiligungen | (57,0) | - | 64,7 | - | - | - |
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 15,9 | 3,1 | (1,8) | - | - | - |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 22,0 | (0,1) | 4,9 | 0,1 | - | 0,1 |
Sonstige Rückstellungen | (0,5) | - | 16,8 | (0,1) | - | - |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (487,9) | (2,4) | (12,9) | (0,5) | - | - |
Leasingverbindlichkeiten | 474,9 | (0,7) | 5,3 | 0,5 | - | - |
Sonstige | - | - | 0,9 | 0,0 | - | - |
Gesamt | (98,3) | (0,1) | 58,5 | 0,7 | - | 0,6 |
Nichtansatz auf temporäre Differenzen | - | - | - | - | - | - |
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen | (98,3) | - | 58,5 | 0,7 | - | 0,6 |
Steuerliche Verlustvorträge | 47,5 | - | (4,9) | - | - | - |
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge | (47,5) | - | 47,0 | - | - | - |
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge | - | - | 42,1 | - | - | - |
Saldierung von latenten Steuern | - | - | - | - | - | - |
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen | (1,1) | - | (1,1) | - | - | - |
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | - | - | 0,7 | - | - | |
Latente Steueransprüche/(-verbindlichkeiten) | (99,4) | - | - | - | - |
31.03.2023 | Latente Steueransprüche | Latente Steuerverbindlichkeiten | |
Mo. € | Mio. € | Mio. € | |
Sachanlagen | (83,9) | 19,0 | (102,9) |
Beteiligungen | 7,7 | 65,4 | (57,7) |
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 17,2 | 27,5 | (10,3) |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 27,0 | 32,1 | (5,1) |
Sonstige Rückstellungen | 16,2 | 17,5 | (1,3) |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (503,7) | - | (503,7) |
Leasingverbindlichkeiten | 480,0 | 480,0 | - |
Sonstige | 0,9 | 0,9 | - |
Gesamt | (38,6) | 642,4 | (681,0) |
Nichtansatz auf temporäre Differenzen | - | - | - |
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen | (38,6) | 642,4 | (681,0) |
Steuerliche Verlustvorträge | 42,6 | 42,6 | - |
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge | (0,5) | (0,5) | - |
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge | 42,1 | 42,1 | - |
Saldierung von latenten Steuern | - | (609,8) | 609,8 |
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen | (2,2) | - | (2,2) |
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | - | - | - |
Latente Steueransprüche/(-verbindlichkeiten) | - | 74,7 | (73,4) |
Latente Steuern zum 31. März 2022 | ||||||
Bilanzveränderungen | ||||||
01.04.2021 | Umgliederungen | In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | Währungsum-rechnung | Sonstiges Ergebnis - (Altersversorgung) | Sonstige Eigenkpital-veränderungen | |
€m | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Sachanlagen | (17,5) | (8,2) | (44,6) | 1,0 | - | 3,6 |
Beteiligungen | (4,0) | (53,6) | 7,5 | - | - | (6,9) |
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 5,2 | 14,9 | (4,2) | - | - | - |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 14,0 | 2,3 | 5,6 | 0,1 | - | - |
Sonstige Rückstellungen | 2,4 | (3,0) | 0,3 | - | - | (0,2) |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (491,7) | (0,4) | 8,9 | (1,2) | - | (3,5) |
Leasingverbindlichkeiten | 493,7 | (14,4) | (8,3) | 1,2 | - | 2,7 |
Sonstige | - | (1,5) | - | - | - | 1,5 |
Gesamt | 2,1 | (63,9) | (34,8) | 1,1 | - | (2,8) |
Nichtansatz auf temporäre Differenzen | - | - | - | - | - | - |
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen | - | - | - | - | - | - |
Steuerliche Verlustvorträge | 62,6 | - | (15,1) | - | - | - |
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge | (47,2) | - | (0,3) | - | - | - |
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge | 15,5 | - | (15,5) | - | - | - |
Saldierung von latenten Steuern | - | - | - | - | - | - |
Kaufpreisallokation Griechenland | (63,9) | 63,9 | - | - | - | - |
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen | - | - | (1,1) | - | - | - |
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | - | - | (51,3) | 1,1 | - | - |
Latente Steueransprüche/(-verbindlichkeiten) | (46,3) | - | - | - | - | - |
Latente Steuern zum 31. März 2022 | |||
31.03.2022 | Latente Steueransprüche | Latente Steuerverbindlichkeiten | |
€m | Mio. € | Mio. € | |
Sachanlagen | (65,7) | 17,7 | (83,4) |
Beteiligungen | (57,0) | - | (57,0) |
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 15,9 | 21,1 | (5,2) |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 22,0 | 27,5 | (5,5) |
Sonstige Rückstellungen | (0,5) | 0,4 | (0,9) |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (487,9) | - | (487,9) |
Leasingverbindlichkeiten | 474,9 | 474,9 | - |
Sonstige | - | - | - |
Gesamt | (98,3) | 541,6 | (639,9) |
Nichtansatz auf temporäre Differenzen | - | - | - |
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen | - | 541,6 | (639,9) |
Steuerliche Verlustvorträge | 47,5 | - | - |
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge | (47,5) | - | - |
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge | - | - | - |
Saldierung von latenten Steuern | - | (512,1) | 512,1 |
Kaufpreisallokation Griechenland | - | - | - |
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen | - | - | (1,1) |
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | - | - | - |
Latente Steueransprüche/(-verbindlichkeiten) | - | 29,5 | (128,9) |
Die vorstehende Tabelle enthält latente Steuern auf
temporäre Differenzen sowie steuerliche
Verlustvorträge.
Hinsichtlich der sog. "outside basis" Differenzen ist
wie folgt anzumerken: Es wurden keine latenten Steuern auf
zu versteuernde temporäre Differenzen aus
Beteiligungen an Tochterunternehmen gebildet, da die
Vantage Towers AG in der Lage ist, die Umkehrung der
temporären Differenzen zu steuern und in absehbarer
Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Für
erwartete Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften
wurden zum 31. März 2023 latente
Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2,2 Mio. €
(GJ 2022: € 1,1 Mio. €) gebildet.
Zum 31. März 2023 wies die Gesellschaft einen
latenten Steueranspruch auf steuerliche
Verlustvorträge in Höhe von 42,1 Mio. € aus
(GJ 2021: 0,0 Mio. €).
2023 | ||
Betrag steuerliche Verlustvorträge | Latente Steueransprüche | |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 0,0 | 0,0 |
Spanien | 168,5 | 42,1 |
Griechenland | 0,0 | 0,0 |
Niederlande | 1,8 | 0,5 |
Gesamt | 170,3 | 42,6 |
Nichtansatz | (0,5) | |
Latente Steueransprüche, netto | 42,1 |
- | Betrag steuerliche Verlustvorträge | 2022
Latente Steueransprüche |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 0,0 | 0,0 |
Spanien | 187,6 | 46,9 |
Griechenland | - | - |
Niederlande | 2,3 | 0,6 |
Gesamt | 189,9 | 47,5 |
Nichtansatz | (47,5) | |
Latente Steueransprüche, netto | 0,0 |
Vantage Towers S.L.U. hat für das zum 31.03.2023
endende Geschäftsjahr ein positives steuerliches
Einkommen vor Verlustverrechnung in Höhe von 76,6 Mio.
€. Das zu versteuernde Einkommen wurde - soweit
gesetzlich zulässig - mit den steuerlichen
Verlustvorträgen verrechnet. Der verbleibende Teil der
steuerlichen Verlustvorträge wird als in absehbarer
Zukunft realisierbar angesehen, so dass aktive latente
Steuern in Höhe von 42,1 Mio. € ausgewiesen
werden.
Die in Spanien gebildeten steuerlichen
Verlustvorträge können auf unbegrenzte Zeit
fortgeschrieben werden, während die entsprechenden
Positionen in den Niederlanden zum Ende des
Geschäftsjahres 2027 bzw. 2028 verfallen werden.
Die Bilanz enthält wesentliche immaterielle
Vermögenswerte, hauptsächlich im Zusammenhang mit
Geschäfts- oder Firmenwerten und Software.
Geschäfts- oder Firmenwerte entstehen, wenn die
Gesellschaft ein Unternehmen erwirbt und einen Preis zahlt,
der höher ist als der beizulegende Zeitwert seines
Nettovermögens, in erster Linie aufgrund von
Synergien, mit denen die Gesellschaft rechnet.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht
planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich
auf Wertminderung geprüft. Software wird über die
Laufzeit der Softwarelizenz planmäßig
abgeschrieben. Nähere Informationen sind dem Abschnitt
"Wichtige rechnungslegungsbezogene
Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von
Schätzungsunsicherheiten" in Ziffer 1 im
Konzern-Anhang zu entnehmen.
Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte werden
erfasst, wenn die Gruppe die Verfügungsmacht über
den Vermögenswert hat, es wahrscheinlich ist, dass der
Gruppe der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem
Vermögenswert zufließen wird, und die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des
Vermögenswertes verlässlich bewertet werden
können.
Ein wesentlicher Teil des Buchwerts des Geschäfts-
oder Firmenwerts wurde im Rahmen der
Interessenzusammenführung auf die Gruppe
übertragen (siehe Anmerkung 1 "Wesentliche
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und bezieht sich
auf den zuvor von der Vodafone Gruppe gehaltenen
Geschäfts- oder Firmenwert, der zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt und im
Zeitpunkt der Abspaltung von Vodafone den
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des
Funkturmgeschäfts für jede Teileinheit zugeordnet
wurde.
Darüber hinaus ist ein erworbener Geschäfts-
oder Firmenwert aus Transaktionen entstanden, die die
Gruppe nach ihrer Gründung abgeschlossen hat. Dies
bezieht sich hauptsächlich auf die am 25. März
2021 abgeschlossene Kauftransaktion in Griechenland (siehe
Ziffer 15 "Unternehmenserwerbe" des Konzernanhangs im
Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2022).
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht
planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens
jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten
für eine Wertminderung auf Werthaltigkeit
geprüft.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten
Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten oder den
Entwicklungskosten abzüglich der kumulierten
planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Der
Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden
mindestens jährlich überprüft. Bei
Änderungen der voraussichtlichen Nutzungsdauer oder
des erwarteten Verbrauchs des mit dem Vermögenswert
verbundenen künftigen wirtschaftlichen Nutzens erfolgt
eine Änderung des Abschreibungszeitraums bzw. der
Abschreibungsmethode; solche Änderungen werden als
Änderungen von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen behandelt.
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern von immateriellen
Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer stellen
sich wie folgt dar:
Kundenbeziehungen | 32 Jahre |
Software | 2-8 Jahre |
Geschäfts- oder Firmenwert | Immaterielle Vermögenswerte | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
01.04.2021 | 3.316,4 | 236,3 | 3.552,6 |
Aus Unternehmenserwerben | (5,4) | 29,1 | 23,8 |
Zugänge | - | 18,3 | 18,3 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 8,6 | - | 8,6 |
31.03.2022 | 3.319,6 | 283,7 | 3.603,3 |
01.04.2022 | 3.319,6 | 283,7 | 3.603,3 |
Zugänge | - | 32,4 | 32,4 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 4,6 | 0,0 | 4,7 |
31.03.2023 | 3.324,2 | 316,2 | 3.640,4 |
Kumulierte Wertminderungsaufwendungen und Abschreibungen | |||
01.04.2021 | - | (1,6) | (1,6) |
Abschreibungsaufwand | - | (13,2) | (13,2) |
31.03.2022 | - | (14,9) | (14,9) |
01.04.2022 | - | (14,9) | (14,9) |
Abschreibungsaufwand | - | (19,7) | (19,7) |
Abgänge | - | 0,3 | 0,3 |
31.03.2023 | - | (34,2) | (34,2) |
Nettobuchwert | |||
31.03.2022 | 3.319,6 | 268,9 | 3.588,5 |
31.03.2023 | 3.324,2 | 282,0 | 3.606,2 |
Im Nettobuchwert der immateriellen Vermögenswerte
in der obigen Tabelle, der sich zum 31. März 2023 auf
insgesamt 282,0 Mio. € (GJ 2022: 268,9 Mio. €)
beläuft, ist ein Betrag von 236,5 Mio. € (GJ
2022: 244 Mio. €) in Bezug auf den Erwerb von
Kundenbeziehungen in Griechenland enthalten, der aus der
bei der Übernahme von Wind Hellas im Rahmen der
Gründung der Gruppe abgeschlossenen
Kaufpreisallokation resultiert. Der Restbuchwert wird
über 32 Jahre abgeschrieben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in der obigen
Tabelle stellt im Wesentlichen den Geschäfts- oder
Firmenwert dar, der zuvor von Vodafone bilanziert wurde und
der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe
zum Zeitpunkt der Ausgliederung aus der Vodafone Gruppe
zugeordnet wurde. Die Aufteilung des Buchwerts des
Geschäfts- oder Firmenwerts auf die
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. März
2023 stellt sich wie folgt dar:
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 2.565,0 | 2.565,0 |
Portugal | 246,0 | 246,0 |
Irland | 151,0 | 151,0 |
Griechenland | 123,3 | 123,3 |
Tschechische Republik | 144,2 | 138,6 |
Rumänien | 58,0 | 58,0 |
Ungarn | 26,7 | 27,7 |
Spanien | 10,0 | 10,0 |
Gesamt | 3.324,2 | 3.319,6 |
Eine Wertminderung ergibt sich, wenn der Buchwert eines
Vermögenswertes (oder einer
zahlungsmittelgenerierenden Einheit) höher ist als der
erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag ist der
höhere der beiden Beträge aus beizulegendem
Zeitwert, abzüglich Kosten der Veräußerung
und Nutzungswert, wobei der Nutzungswert grundsätzlich
anhand des Barwertes der Netto-Cashflows, die die
betreffenden Vermögenswerte voraussichtlich erzielen
werden, abgeleitet wird. Die Gruppe überprüft
mindestens jährlich den Buchwert von langfristigen
Vermögenswerten für jedes Land, in dem sie
tätig ist.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht
planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich
und bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass der
Vermögenswert wertgemindert ist, auf Werthaltigkeit
geprüft.
Für die Zwecke der Wertminderungsprüfung
werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene
zusammengefasst, für die gesondert identifizierbare
Zahlungsströme vorliegen (sogenannte
zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Die Bestimmung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe basiert in
erster Linie auf dem Land, in dem sich die
Funkturmvermögenswerte der Gruppe befinden.
Wenn der erzielbare Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger ist als der
Buchwert der Einheit, wird der Wertminderungsaufwand
zunächst zur Minderung des Buchwertes des dieser
Einheit zugerechneten Geschäfts- oder Firmenwertes und
anschließend anteilig den anderen
Vermögenswerten der Einheit auf Grundlage des
Buchwertes jedes Vermögenswertes der betreffenden
Einheit zugeordnet. Für den Geschäfts- oder
Firmenwert erfasste Wertminderungsaufwendungen dürfen
nicht in den nachfolgenden Berichtsperioden aufgeholt
werden.
Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden
Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei der
Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten
künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Der
hierfür herangezogene Abzinsungssatz vor Steuern
spiegelt die gegenwärtigen Erwartungen des Marktes
bezüglich der Zinsentwicklung und der spezifischen
Risiken des Vermögenswertes wider, für den die
Schätzungen der künftigen Cashflows nicht
angepasst wurden. Das Management erstellt formale
Managementpläne für die
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, die
mindestens einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen und
die Grundlage für die Berechnung des Nutzungswertes
bilden.
Zu jedem Abschlussstichtag prüft die Gruppe die
Buchwerte der Sachanlagen, der immateriellen
Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und der
at-equity bilanzierten Beteiligungen auf Anhaltspunkte
dafür, ob die betreffenden Vermögenswerte
wertgemindert sind. Falls solche Anhaltspunkte vorliegen,
wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes
geschätzt, um die Höhe eines möglichen
Wertminderungsaufwands zu bestimmen. Kann der erzielbare
Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht
geschätzt werden, erfolgt die Ermittlung des
erzielbaren Betrags auf Ebene der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der
Vermögenswert gehört.
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes
oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger
als der jeweilige Buchwert, wird der Buchwert des
Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben und der
Wertminderungsaufwand sofort erfolgswirksam in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.
Im Rahmen unserer jährlichen
Wertminderungsprüfung wurde kein Wertminderungsbedarf
festgestellt.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Deutschland | 2.565,0 | 2.565,0 |
Portugal | 246,0 | 246,0 |
Irland | 151,0 | 151,0 |
Griechenland | 123,3 | 123,3 |
Tschechische Republik | 144,2 | 138,6 |
Rumänien | 58,0 | 58,0 |
Ungarn | 26,7 | 27,7 |
Spanien | 10,0 | 10,0 |
Gesamt | 3.324,2 | 3.319,6 |
Die wesentlichen Annahmen für die Berechnung des
Nutzungswertes stellen sich wie folgt dar:
Annahme | Methode für die Ermittlung |
Risikoangepasster Abzinsungssatz vor Steuern | Der für die
Zahlungsströme jeder einzelnen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit angewendete
Abzinsungssatz basiert grundsätzlich auf dem
risikolosen Zinssatz für zehnjährige
Anleihen von staatlichen Emittenten im jeweiligen
Markt. Wenn die Zinssätze von Staatsanleihen
eine wesentliche Kreditrisikokomponente beinhalten,
können Zinssätze von lokalen
Unternehmensanleihen mit hoher Bonität
herangezogen werden.
Diese Zinssätze werden um einen Risikozuschlag angepasst, um dem erhöhten Anlagerisiko bezogen auf Aktien und dem systematischen Risiko der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rechnung zu tragen. Im Zuge dieser Anpassung sind als Eingangsparameter der Risikozuschlag für den Aktienmarkt (d. h. die erforderliche Rendite über den risikolosen Zinssatz eines Investors, der in den Markt als Ganzes investiert) und die Risikoanpassung (Beta), die zur Berücksichtigung des Risikos der zahlungsmittelgenerierenden Einheit relativ zum Markt als Ganzes angewendet wird, heranzuziehen. Bei der Ermittlung des risikoangepassten Abzinsungssatzes hat das Management eine Berichtigung bezogen auf das systematische Risiko jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit angewendet, die anhand der durchschnittlichen Betas von vergleichbaren börsennotierten Funkturmunternehmen und, soweit verfügbar und angemessen, in einer bestimmten Region ermittelt wurde. Das Management hat einen zukunftsgerichteten Risikozuschlag für den Aktienmarkt verwendet, bei dem Untersuchungen unabhängiger Volkswirte, die langfristige durchschnittlich Marktrisikoprämien sowie die üblicherweise von Gutachtern verwendeten Marktrisikoprämien berücksichtigt werden. |
Der risikoangepasste Abzinsungssatz basiert ferner auf den üblichen Verschuldungsgraden von Funkturmunternehmen in den jeweiligen Märkten oder Regionen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. | |
Langfristige Wachstumsrate | Unmittelbar nach dem
Ende des 5-jährigen Prognosezeitraums wird eine
langfristige Wachstumsrate als ewige Rente verwendet;
diese entspricht dem niedrigeren der folgenden Werte:
- der nominalen prognostizierten BIP-Wachstumsrate für das Land der operativen Tätigkeit und - der langfristigen jährlichen Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate, CAGR) für das bereinigte EBITDA gemäß den Schätzungen des Managements. Die vom Management ermittelten langfristigen jährlichen Wachstumsraten könnten aufgrund von marktspezifischen Faktoren niedriger sein als die prognostizierten nominalen BIP-Wachstumsraten. |
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL | Bezeichnet den operativen Gewinn vor Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Gewinnen/Verlusten aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten, Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln, abzüglich Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten. |
Prognostizierte Investitionsausgaben | Die Cashflow-Prognosen
für Investitionsausgaben basieren auf den
Erfahrungen aus der Vergangenheit und umfassen die
laufenden Investitionsausgaben, die zur Erhaltung
unserer Infrastruktur erforderlich sind.
Die Investitionsausgaben umfassen Zahlungsmittelabflüsse für den Erwerb von Sachanlagen und Computersoftware. |
Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Annahmen
für die Berechnung des Nutzungswertes:
31.03.2023 | |||
Deutschland | Portugal | Sonstige europäische Märkte | |
% | % | % | |
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern | 7,9 | 8,7 | 7.4 - 12.9 |
Langfristige Wachstumsrate | 1,5 | 1,5 | 1.5 - 1.5 |
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 | 12,6 | 6,7 | 3.9 - 8.6 |
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 | 15.7 - 78.5 | 12.3 - 27.3 | 11.2 - 42.2 |
Durchschnittlicher Investitionsaufwand | 46,4 | 17,0 | 15.4 - 24.6 |
31.03.2022 | ||||
Deutschland | Portugal | Ireland | Sonstige europäische Märkte | |
% | % | % | % | |
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern | 6,1 | 8,6 | 6,4 | 6.2 - 10 |
Langfristige Wachstumsrate | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1.5 - 2 |
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 | 11,1 | 9,5 | 10,4 | 5.2 - 8.5 |
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 | 32 - 62.1 | 13.5 - 24 | 13.3 - 51.4 | 10.4 - 34.6 |
Durchschnittlicher Investitionsaufwand | 50,3 | 19,3 | 29,9 | 12.2 - 26.2 |
Der geschätzte erzielbare Betrag der operativen
Aktivitäten der Gruppe in Deutschland und Portugal
übersteigt den jeweiligen Buchwert um 3,3 Mrd. €
bzw. 0,2 Mrd. € Wenn die im Rahmen der
Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Annahmen in einem
größeren Umfang geändert werden als in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt, würden die
Änderungen isoliert betrachtet zu einem
Wertminderungsaufwand führen, der im
Geschäftsjahr zum 31. März 2023 auszuweisen
wäre.
31.03.2023 | ||
Erforderliche Anpassung des Buchwertes an den erzielbaren Betrag | ||
Deutschland Prozentpunkte | Portugal Prozentpunkte | |
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern | 4,9 | 4,6 |
Langfristige Wachstumsrate | (4,3) | (4,6) |
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 | (11,7) | (9,9) |
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 | 19,4 | 15,4 |
31.03.2022 | ||
Erforderliche Anpassung des Buchwertes an den erzielbaren Betrag | ||
Deutschland Prozentpunkte | Portugal Prozentpunkte | |
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern | 6,4 | 4,2 |
Langfristige Wachstumsrate | (6,1) | (4,2) |
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 | (21,2) | (9,7) |
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 | 196,6 | 63,7 |
Grundstücke und Infrastrukturanlagen, die zur
Nutzung gehalten werden, sind in der Bilanz zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen,
bestehend aus direkten Kosten sowie den Kosten im
Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen,
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter
Wertminderungsaufwendungen.
Die Beträge für die übrigen
Vermögenswerte bestehen in erster Linie aus
Funktürmen und anderen Vermögenswerten wie
Umspannstationen und Kabel. Dazu gehören auch die
Betriebsausstattung und IT-Hardware. Diese werden jeweils
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen und kumulierter
Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden zur Reduzierung der
Anschaffungs- und Herstellungskosten der
Vermögenswerte, mit Ausnahme von Grundstücken,
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer wie
folgt erfasst:
Eigene Gebäude | 25-50 Jahre |
Gemietete/gepachtete Grundstücke und Gebäude | Laufzeit des Leasingverhältnisses |
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Funktürme | 25 Jahre |
Sonstige Infrastrukturvermögenswerte | 4-8 Jahre |
Sonstige Vermögenswerte | 1-8 Jahre |
Die Sachanlagen, die in Bezug auf die Rückstellung
für Rückbauverpflichtungen erfasst werden,
beziehen sich auf die in der obigen Tabelle
aufgeführten Anlagenkategorien und werden über
die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben.
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen der Gruppe
werden über die hinreichend sichere Laufzeit des
Leasingverhältnisses abgeschrieben (siehe Ziffer 11
"Leasingverhältnisse" und den Abschnitt "Wichtige
rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und
Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" in Ziffer 1
für nähere Informationen).
Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung,
dem Rückbau oder der Gewährung eines
Leasingverhältnisses in Bezug auf einen Gegenstand des
Sachanlagevermögens wird als Unterschiedsbetrag
zwischen dem Nettoveräußerungserlös bzw.
den Forderungen aus Leasingverhältnissen und dem
Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und
erfolgswirksam erfasst.
Zu jedem Abschlussstichtag prüft die Gruppe die
Buchwerte der Sachanlagen auf Anhaltspunkte dafür, ob
die betreffenden Vermögenswerte wertgemindert sind.
Nähere Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts-
oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu
entnehmen. Die Geschäftsleitung nimmt auch eine
jährliche Bewertung der wirtschaftlichen
Nutzungsdauern von Vermögenswerten vor, die jegliche
Veränderungen der Geschäftstätigkeit
widerspiegelt. Falls Erwartungswerte von früheren
Schätzungen abweichen, werden die daraus
resultierenden Änderungen als Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen gemäß
IAS 8 erfasst.
Grundstücke und Gebäude | Sonstige | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
01.04.2021 | 104,9 | 780,8 | 885,7 |
Aus Unternehmenserwerben | - | (15,3) | (15,3) |
Zugänge | 2,1 | 276,6 | 278,7 |
Änderungen von Schätzungen bezogen auf Rückbauverpflichtungen (siehe Ziffer 12) | (1 4) | 139,3 | 138,0 |
Abgänge | (0,9) | (1,9) | (2,8) |
Währungsumrechnungsdifferenzen | (0,0) | 3,6 | 3,6 |
31.03.2022 | 104,8 | 1.183,0 | 1.287,8 |
01.04.2022 | 104,8 | 1.183,0 | 1.287,8 |
Übertragungen von nahestehenden Unternehmen | 0.2 | 8.1 | 83,0 |
und Personen (siehe Ziffer 8) | |||
Zugänge | 6,5 | 443,1 | 449,6 |
Änderungen von Schätzungen bezogen auf RückbauVerpflichtungen (siehe Ziffer 12) | 0,8 | 10,2 | 11,0 |
Abgänge | - | (2,6) | (2,6) |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,1 | 2,3 | 2,4 |
31.03.2023 | 112,2 | 1.636,0 | 1.748,2 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
01.04.2021 | (0,3) | (60,2) | (60,5) |
Aufwand in der Berichtsperiode | 0,6 | (85,4) | (84,9) |
Abgänge | - | 0,7 | 0,7 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | (0,5) - | (0,5) |
31.03.2022 | 0,3 | (145,4) | (145,1) |
01.04.2022 | 0,3 | (145,4) | (145,1) |
Aufwand in der Berichtsperiode | (2,4) | (120,1) | (122,5) |
Abgänge | - | (0,2) | (0,2) |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | (0,5) | (0,5) |
31.03.2023 | (2,2) | (266,2) | (268,4) |
Nettobuchwert | |||
31.03.2022 | 105,0 | 1.037,6 | 1.142,7 |
31.03.2023 | 110,3 | 1.378,0 | 1.488,2 |
Im Nettobuchwert der Infrastrukturanlagen sind Anlagen
im Bau mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in
Höhe von 175,2 Mio. € (GJ 2022: 91,3 Mio. €)
enthalten. Im Buchwert der sonstigen Vermögenswerte
sind zudem Funkturm- und Infrastrukturanlagen, die von der
Gruppe im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen
vermietet werden, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
von 1.464,8 Mio. € (GJ 2022: 1.206,3 Mio. €),
kumulierten Abschreibungen von 257,1 Mio. € (GJ 2022:
197,2 Mio. €) und einem Nettobuchwert von 1,207.7 Mio.
€ (GJ 2022: 1.009,1 Mio. €) enthalten. Der
nachstehend angegebene Buchwert der Nutzungsrechte wird im
Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen von der
Gruppe vermietet.
Nutzungsrechte aus den Leasingverhältnissen der
Gruppe werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen:
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Andere Sachanlagen | 1.488,2 | 1.142,7 |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1 | 2.073,6 | 2.059,2 |
31/03 | 3.561,8 | 3.201,9 |
Zum 31. März 2023 wurden keine Anhaltspunkte
für eine Wertminderung von Sachanlagen identifiziert.
Nähere Informationen zu Wertminderungen sind Ziffer 6
"Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle
Vermögenswerte" zu entnehmen.
Bis zum 22. März 2023 wurde die Gruppe direkt und
indirekt von der Vodafone Group Plc beherrscht. Seit diesem
Tag wird die Gesellschaft letztendlich und indirekt
gemeinschaftlich beherrscht von (i) der Vodafone Group Plc
und (ii) der GIM Participation Fund Holding GP, Limited,
der KKR SP Limited und der KKR Management LLP (die unter
(ii) genannten Unternehmen üben auch die
gemeinschaftliche Beherrschung aus).
Im Geschäftsjahr 2023 waren die nahestehenden
Unternehmen der Vantage Towers Gruppe im Sinne von IAS 24.9
die Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen der Vodafone Group Plc sowie seit
dem 22. März 2023 die Tochterunternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der
GIM Participation Fund Holding GP, Limited, der KKR SP
Limited und der KKR Management LLP. Die aktiven Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gruppe
(einschließlich ihrer Familienangehörigen) sowie
die ihnen mehrheitlich gehörenden oder
gemeinschaftlich beherrschten Beteiligungen stellten
ebenfalls nahestehende Personen bzw. Unternehmen dar.
Transaktionen mit nahestehenden Vodafone-Unternehmen
umfassen in erster Linie Einnahmen für die Vermietung
von Flächen an Vermögenswerten der
Funkturminfrastruktur und damit im Zusammenhang stehende
Dienstleistungen, entsprechend den Bedingungen der
unterzeichneten Master Service Agreements ("MSAs") mit
Vodafone. Die Bereitstellung bestimmter Wartungs- und
Unterstützungsleistungen ist ebenfalls im Rahmen von
unterzeichneten langfristigen Vereinbarungen (Long-Term
Service Agreements; LTAs) und sonstigen
Unterstützungsvereinbarungen geregelt.
Im Geschäftsjahr gingen die Konzerngesellschaften
die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
und Personen ein, die nicht Teil der Gruppe sind:
01.04.2022 - 31.03.2023 | ||
Umsatzerlöse | Bezug von Dienstleis tungen | |
Mio. € | Mio. € | |
Vodafone Group Plc | - | 0,1 |
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc | 875,9 | 140,1 |
01.04.2021 - 31.03.2022 | ||
Umsatzerlöse | Bezug von Dienstleistungen | |
Mio. € | Mio. € | |
Vodafone Group Plc | - | - |
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc | 816,7 | 126,1 |
Zum Abschlussstichtag waren die folgenden Beträge
ausstehend:
31.03.2023 | ||
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | |
Mio. € | Mio. € | |
Vodafone Group Plc | - | 0,1 |
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc | 291,5 | 81,5 |
31.03.2022 | ||
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | |
Mio. € | Mio. € | |
Vodafone Group Plc | 273,1 | 0,5 |
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc | 239,3 | 117,2 |
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
stellen Beträge dar, die von Vodafone geschuldet
werden und bei denen der Anspruch auf Zahlung nur vom
Zeitablauf abhängt. Alle Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen und Personen werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten erfasst.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen
Transaktionen mit anderen nahestehenden Personen und
Unternehmen, einschließlich der assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Gruppe,
vorgenommen.
Die Cash-Management-Aktivitäten der Gruppe mit dem
Vodafone Konzern wurden am 22. März 2023 beendet. In
den zum Abschlussstichtag ausstehenden Beträgen sind
eine Nettoforderung in Höhe von null Mio. € (GJ
2022: 272,3 Mio. €) und Bareinlagen in Höhe von
null Mio. € (GJ 2022: 13,4 Mio. €) im
Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement der Gruppe
mit Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc enthalten.
Die Nettobewegungen aus Cash-Management-Aktivitäten
mit nahestehenden Unternehmen und Personen betrugen im
Berichtszeitraum 272,6 Mio. € (GJ 2022: 123,0 Mio.
€).
Die an nahestehende Unternehmen und Personen
weiterbelasteten Investitionsausgaben beliefen sich in der
abgeschlossenen Periode auf 22,1 Mio. € (GJ 2022:
103,1 Mio. €). Die aus solchen Weiterbelastungen
erzielten Umsatzerlöse lagen im abgeschlossenen
Geschäftsjahr bei 20,2 Mio. € (GJ 2022: 12,4 Mio.
€). Die aufgelaufene Summe von 111,2 Mio. € (GJ
2022: 108,2 Mio. €) wurde innerhalb der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Verbindlichkeiten gebildet (siehe Ziffer 10
"Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten") und wird über den
entsprechenden Zeitraum ergebniswirksam aufgelöst.
Im laufenden Geschäftsjahr wurde der Devisenswap
mit Vodafone Group Plc. als Gegenpartei am 31. März
2023 fällig. Die Gesellschaft hat am 31. März
2023 mit einer externen Partei (Deutsche Bank AG) einen
Devisenswap abgeschlossen, um das auf CZK lautende Darlehen
der Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft Vantage Towers
s.r.o. zu decken.
Für das am 31. März 2023 endende
Geschäftsjahr werden die CZK-Kreditswaps
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst und
bewertet. Darüber hinaus hat das Unternehmen
Devisentermingeschäfte mit Vodafone Group Plc. als
Gegenpartei abgeschlossen, um Transaktionen in Ungarn und
Rumänien abzudecken.
Der Gesamtbuchwert der
Fremdwährungssicherungsinstrumente betrug am 31.
März 2023 0,1 Mio. € (GJ 2022: 0,8 Mio. €).
In Anbetracht der Kurzfristigkeit des Devisenswaps
entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gruppe
gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle
Verbindlichkeiten bilanziert. Die Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen und Personen werden nach
Berücksichtigung von Wertberichtigungen aufgrund von
künftig zu erwartenden Kreditverlusten bewertet
(nähere Informationen zum Kreditrisiko sind Ziffer 13
"Kapital- und Finanzrisikomanagement" zu entnehmen).
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und
Personen sind unbesichert.
Die Gesamtvergütung für Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats stellte sich wie folgt dar:
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 4,3 | 5,3 |
Anteilsbasierte Vergütungen | 6,4 | 3,9 |
Leistungsorientierte Pläne | 0,2 | 0,2 |
10,9 | 9,4 |
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats | 0,6 | 0,6 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen spiegeln
die von Kunden geschuldeten Beträge wider, bei denen
das Recht auf Erhalt der Zahlung nur durch den Zeitablauf
bedingt ist. Alle Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen werden mit den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Buchwert aller Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen wird über die
Laufzeit um die erwartete Kreditverluste reduziert.
Nähere Informationen zu Kreditrisiken sind Ziffer 13
"Kapital- und Finanzrisikomanagement" zu entnehmen. Die
erwarteten zukünftigen Kreditverluste werden beim
erstmaligen Ansatz einer Forderung erfasst und basieren auf
der Fälligkeit des Forderungssaldos, den Erfahrungen
aus der Vergangenheit und zukunftsorientierten
Informationen. Die einzelnen Salden werden ausgebucht, wenn
diese nach Ansicht des Managements nicht länger
einbringlich sind.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
In den langfristigen Vermögenswerten enthalten | ||
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,7 | 0,9 |
Vorauszahlungen | 15,3 | 15,8 |
Sonstige Forderungen | 6,5 | 6,8 |
22,5 | 23,5 | |
In den kurzfristigen Vermögenswerten enthalten | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17,3 | 12,6 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 28,3 | 64,9 |
Vorauszahlungen | 4,1 | 2,6 |
Steuerforderungen | 64,8 | 41,0 |
Sonstige Forderungen | 16,3 | 5,1 |
130,8 | 126,2 |
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Forderungen handelt es sich um finanzielle
Vermögenswerte, mit Ausnahme von Vorauszahlungen, die
voraussichtlich durch den Erhalt von Gütern und
Dienstleistungen in der Zukunft erfüllt werden.
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden,
entsprechen näherungsweise ihren beizulegenden
Zeitwerten und sind überwiegend unverzinslich.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind
unverzinslich und werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert; es handelt sich dabei
durchweg um finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der
passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die voraussichtlich
durch die Erbringung von Dienstleistungen in der Zukunft
erfüllt werden.
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
In den langfristigen Verbindlichkeiten enthalten | ||
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 92,1 | 89,2 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,1 | 0,1 |
92,2 | 89,3 | |
In den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 195,8 | 115,5 |
Abgegrenzte Schulden | 246,7 | 152,4 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 60,0 | 54,7 |
Sonstige Steuern und Sozialabgaben | 11,2 | 14,8 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 9,2 | 10,3 |
522,9 | 347,7 |
Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen
näherungsweise ihrem beizulegenden Zeitwert.
Wenn die Gruppe einen Vermögenswert least, werden
zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein
sogenanntes "Nutzungsrecht" für den Leasinggegenstand
sowie eine Leasingverbindlichkeit für die über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden
Leasingzahlungen erfasst. Das Nutzungsrecht wird
zunächst mit den Anschaffungskosten bewertet; dabei
handelt es sich um den Barwert der gezahlten oder zu
zahlenden Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger
anfänglicher direkter Kosten im Zusammenhang mit dem
Abschluss des Leasingverhältnisses sowie
abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.
Nutzungsrechte werden vom Bereitstellungsdatum bis zum
Ende der hinreichend sicheren Laufzeit des
Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Die
Laufzeit des Leasingverhältnisses ist die
unkündbare Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses
zuzüglich etwaiger Zeiträume, bei denen die
Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie etwaige
Verlängerungsoptionen ausüben wird (siehe unten).
Die Nutzungsdauer des Vermögenswertes wird
entsprechend der Methode ermittelt, die derjenigen für
andere Sachanlagen entspricht (wie in Ziffer 7
"Sachanlagen" beschrieben). Wenn Nutzungsrechte als
wertgemindert erachtet werden, wird der Buchwert
entsprechend reduziert.
Die Leasingverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem
Wert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht gezahlten
Leasingzahlungen über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses bewertet und in der Regel mit dem
Grenzfremdkapitalzinssatz (d. h. dem Leasingverhältnis
zugrunde liegenden Zinssatz, sofern dieser ohne Weiteres
bestimmt werden kann) der betreffenden Konzerngesellschaft
abgezinst. Die in der Leasingverbindlichkeit enthaltenen
Leasingzahlungen beinhalten sowohl feste Zahlungen als auch
de facto feste Zahlungen während der Laufzeit des
Leasingverhältnisses.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die
Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode
bewertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet,
wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund
einer Änderung eines Index oder eines (Zins-)Satzes
ändern oder wenn sich die Einschätzung der
Laufzeit des Leasingverhältnisses durch die Gruppe
ändert; etwaige Änderungen in der
Leasingverbindlichkeit infolge dieser Änderungen
führen zu einer entsprechenden Änderung der
erfassten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.
Wenn die Gruppe als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie
zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es sich um ein
Finanzierungsleasing oder ein
Operating-Leasingverhältnis handelt. Wenn mit einem
Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem
Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert
verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden,
dann handelt es sich um ein
Finanzierungsleasingverhältnis; anderenfalls handelt
es sich um ein Operating-Leasingverhältnis.
Ist die Gruppe ein Unterleasinggeber, werden die Anteile
am Hauptleasingverhältnis und dem
Unterleasingverhältnis separat bilanziert und das
Unterleasingverhältnis wird unter Bezugnahme auf das
Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis
klassifiziert.
Die Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen
werden linear über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses erfasst. Die Erträge aus
Finanzierungsleasingverhältnissen werden ab dem
Bereitstellungsdatum erfasst, wobei Zinserträge
über die Laufzeit des Leasingverhältnisses
erfasst werden.
Die Erträge aus Leasingverhältnissen werden
als Umsatzerlöse aus Transaktionen ausgewiesen, die
Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Gruppe sind (in erster Linie Leasingverhältnisse
über die Nutzung von Infrastrukturanlagen). Die Gruppe
verwendet für die Aufteilung des vertraglichen
Entgelts in Leasingkomponenten und Nichtleasingkomponenten
die Grundsätze nach IFRS 15.
Die Gruppe mietet Grundstücke und Dachflächen
an, auf denen passive Infrastruktur für
Mobilfunk-Basisstationen errichtet und betrieben wird. Der
generelle Ansatz der Gruppe für die Ermittlung der
Laufzeit des Leasingverhältnisses ist in Ziffer 1 im
Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene
Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von
Schätzungsunsicherheiten" beschrieben.
Die meisten Leasingverhältnisse der Gruppe umfassen
zukünftige Preissteigerungen durch festgelegte
prozentuale Erhöhungen, regelmäßige
inflationsbedingte Maßnahmen oder Regelungen
bezüglich Mietüberprüfungen. Außer bei
festgelegten prozentualen Erhöhungen sind derartige
zukünftige Erhöhungen in der
Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt, es sei
denn, der Bewertungsstichtag ist bereits verstrichen. Die
Leasingverhältnisse der Gruppe enthalten keine
Klauseln über wesentliche variable Zahlungen.
Sofern praktikabel, ist die Gruppe bestrebt,
Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen für
Leasingverhältnisse auszuhandeln, um operative
Flexibilität zu ermöglichen. Deshalb enthalten
viele Leasingverträge der Gruppe optionale
Zeiträume. Die Richtlinien der Gruppe in Bezug auf die
Beurteilung und Neubeurteilung, ob es hinreichend sicher
ist, dass die optionalen Zeiträume in die Laufzeit des
Leasingverhältnisses einbezogen werden, sind in Ziffer
1 im Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene
Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von
Schätzungsunsicherheiten" beschrieben.
Nach dem erstmaligen Ansatz eines
Leasingverhältnisses nimmt die Gruppe nur dann eine
Neubeurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses
vor, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante
Änderung von Umständen eingetreten ist, die im
Zeitpunkt der vorherigen Beurteilung nicht vorhersehbar
war. Zu signifikanten Ereignissen oder signifikanten
Änderungen von Umständen könnten Fusionen
und Übernahmen oder ähnliche Aktivitäten,
wesentliche Investitionen in den Leasinggegenstand, die bei
der vorherigen Beurteilung nicht vorhersehbar waren, oder
detaillierte Pläne des Managements, die auf eine von
der vorherigen Beurteilung abweichende Einschätzung
von optionalen Zeiträumen hinweisen, gehören.
Wenn kein signifikantes Ereignis und keine signifikante
Änderung von Umständen eintreten, verringert sich
im Zeitablauf die Laufzeit des Leasingverhältnisses
und somit auch der Wert der Leasingverbindlichkeit und des
Nutzungsrechts.
Die wiederkehrende Zahlungsmittelabflüsse der
Gruppe für Leasingverhältnisse für
Grundstücksmieten im Zwölfmonatszeitraum zum 31.
März 2023 beliefen sich auf 306,4 Mio. € (GJ
2022: 293,0 Mio. €). Die in den
Leasingverbindlichkeiten enthaltenen zukünftigen
Mittelabflüsse sind in der nachfolgenden
Fälligkeitsanalyse dargestellt. Die
Fälligkeitsanalyse enthält lediglich die mit
hinreichender Sicherheit zu leistenden Zahlungen; die
Mittelabflüsse in diesen zukünftigen
Zeiträumen werden diese Beträge voraussichtlich
übersteigen, da die Zahlungen auf optionale
Zeiträume, die derzeit als nicht hinreichend sicher
angesehen werden, sowie auf in zukünftigen Perioden
geschlossene neue Leasingverhältnisse entfallen.
Die in den primären Abschlussbestandteilen
erfassten Beträge im Zusammenhang mit Transaktionen
als Leasingnehmer stellen sich wie folgt dar:
Der Buchwert der Nutzungsrechte der Gruppe, der
Abschreibungsaufwand für das Geschäftsjahr und
die Zugänge im Geschäftsjahr sind in Ziffer 7
"Sachanlagen" dargestellt.
Das Fälligkeitsprofil der Leasingverbindlichkeiten
der Gruppe stellt sich wie folgt dar:
31.03.2023 | 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Innerhalb eines Jahres | 329,8 | 293,5 |
Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren | 297,7 | 275,3 |
Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als fünf Jahren | 820,9 | 764,4 |
Nach mehr als fünf Jahren | 966,9 | 917,5 |
2.415,3 | 2.250,8 | |
Effekt aus der Abzinsung | (402,0) | (244,3) |
Leasingverbindlichkeiten | 2.013,3 | 2.006,5 |
Aufgliederung: | ||
Langfristig | 1.751,5 | 1.758,8 |
Kurzfristig | 261,8 | 247,5 |
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten
Beträge stellen sich wie folgt dar:
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 273,7 | 258,2 |
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | 56,2 | 52,9 |
Erträge aus der Untervermietung von Vermögenswerten aus Nutzungsrechten | 781,6 | 734,4 |
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt sind | - | 1,3 |
Die Gruppe hat keine wesentlichen Verbindlichkeiten aus
Restwertgarantien und nimmt keine wesentlichen Zahlungen
für nicht in der Leasingverbindlichkeit
berücksichtigte variable Bestandteile vor.
Die Aktivitäten der Gruppe als Leasinggeber
betreffen die Verpachtung von Flächen auf
Infrastruktursachlangen an Telekommunikationsunternehmen.
Die meisten dieser Leasingverträge enthalten
inflationsgebundene Preisvereinbarungen.
Transaktionen als Leasinggeber werden als
Operating-Leasingverhältnisse oder als
Finanzierungsleasing klassifiziert basierend auf der
Einschätzung, ob mit dem Leasingverhältnis alle
mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen
Risiken und Chancen übertragen werden.
Leasingverhältnisse werden einzeln beurteilt;
grundsätzlich werden die Transaktionen der Gruppe, in
denen sie als Leasinggeber auftritt, als
Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Die im Geschäftsjahr vereinnahmten Erträge der
Gruppe als Leasinggeber sowie die zugesagten künftigen
Erträge aus den von der Gruppe eingegangenen
Operating-Leasingverhältnissen sind in Ziffer 2
"Aufgliederung der Umsatzerlöse und Segmentanalyse"
angegeben.
Die Gruppe erzielte keine wesentlichen Erträge aus
Leasingverhältnissen, die aus variablen
Leasingzahlungen resultieren.
Eine Rückstellung ist eine in der Bilanz
ausgewiesene Verbindlichkeit, bei der Unsicherheiten
hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Zahlung
bestehen und die oftmals geschätzt wird. Die
wesentlichen von der Gruppe gebildeten Rückstellungen
beziehen sich auf Rückbauverpflichtungen, die die
Kosten für die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands der Standorte für die
Netzwerkinfrastruktur am Ende des Leasingverhältnisses
beinhalten.
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe
eine (rechtliche oder faktische) gegenwärtige
Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses in der
Vergangenheit hat und es wahrscheinlich ist, dass die
Gruppe diese Verpflichtung erfüllen muss, und eine
verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden
anhand der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben,
die zur Erfüllung der Verpflichtung zum
Abschlussstichtag erforderlich sind, bewertet und auf den
Barwert der Verpflichtung abgezinst, wenn der Zinseffekt
wesentlich ist. Ist der Zeitpunkt der Erfüllung
ungewiss, werden die zugehörigen Beträge als
langfristig eingestuft, wenn mit einer Erfüllung nach
mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
gerechnet wird.
Im Rahmen der Aktivitäten der Gruppe wird eine
Reihe von Standorten und anderen Vermögenswerten
genutzt, die voraussichtlich mit Kosten der Stilllegung
verbunden sind. Grundsätzlich gehen wir davon aus,
dass die entsprechenden geschätzten
Mittelabflüsse zum Zeitpunkt der Stilllegung der
jeweiligen Vermögenswerte anfallen. Sie werden
normalerweise als langfristig angesehen. Der Abzinsungssatz
für die Berechnung des Nettobarwertes der
Mittelabflüsse im Zusammenhang mit
Rückbauverpflichtungen basiert auf dem risikolosen
Zinssatz. Nähere Informationen zu den geschätzten
Mittelabflüssen sind in Ziffer 1 "Wesentliche
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen verschiedene
Beträge, unter anderem solche für
Restrukturierungskosten. Die entsprechenden
Mittelabflüsse für Restrukturierungskosten sind
überwiegend innerhalb eines Jahres fällig.
Rückbauverpflichtungen | Sonstige | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
01.04.2021 | 329,2 | 6,1 | 335,3 |
Aus Konzerngründung im Rahmen der Interessenzusammenführungsmethode | 0,8 | - | 0,8 |
Im Geschäftsjahr aktivierte Beträge | 138,0 | 0,1 | 138,1 |
Aufzinsung | 1,7 | (0,2) | 1,5 |
Im Geschäftsjahr verbraucht - Zahlungen | (10,1) | (0,8) | (10,9) |
Währungseffekte | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
31.03.2022 | 460,7 | 5,3 | 466,0 |
01.04.2022 | 460,7 | 5,2 | 465,9 |
Im Geschäftsjahr aktivierte Beträge | 19,0 | (0,5) | 18,5 |
Aufzinsung | 6,1 | - | 6,1 |
Im Geschäftsjahr verbraucht - Zahlungen | (5,2) | (0,2) | (5,4) |
Währungseffekte | 0,2 | 0,0 | 0,2 |
31.03.2023 | 480,8 | 4,6 | 485,4 |
31.03.2022 | |||
Kurzfristige Schulden | 4,5 | 4,1 | 8,6 |
Langfristige Schulden | 456,1 | 1,1 | 457,3 |
460,7 | 5,2 | 465,9 | |
31.03.2023 | |||
Kurzfristige Schulden | 7,4 | 1,7 | 9,1 |
Langfristige Schulden | 473,4 | 2,9 | 476,3 |
480,8 | 4,6 | 485,4 |
Der Anstieg der Rückstellungen für
Rückbauverpflichtungen war überwiegend auf die
höheren Schätzkosten infolge des Inflationsdrucks
zurückzuführen.
Dieser Abschnitt beschreibt im Einzelnen die
Zielsetzungen und Richtlinien für das
Treasury-Management und das Finanzrisikomanagement sowie
die Risikopositionen und die Sensitivität der Gruppe
in Bezug auf Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und
Währungsrisiken und die zur Überwachung und
Steuerung dieser Risiken verabschiedeten Richtlinien.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle
Verbindlichkeiten in Bezug auf Finanzinstrumente werden in
der Bilanz der Gruppe angesetzt, wenn die Gruppe zur
Vertragspartei der vertraglichen Regelungen des
Finanzinstruments wird.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe, mit
Ausnahme von Derivaten, bestehen aus Schuldverschreibungen
und sonstigen Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser
finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der
Geschäftstätigkeit der Gruppe. Zu den
finanziellen Vermögenswerten der Gruppe gehören
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
Zahlungsmittel und Einlagen, die direkt aus ihrer
Geschäftstätigkeit stammen. Die Gruppe hält
auch Investitionen in Eigenkapitalinstrumente und
schließt Derivatgeschäfte ab.
Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten
Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten der
Gruppe entspricht annähernd dem beizulegenden
Zeitwert, mit Ausnahme der Schuldverschreibungen mit einem
Buchwert von 2.199,0 Mio. € (GJ 2022: 2.189,5 Mio.
€), die einen beizulegenden Zeitwert von 2.191,0 Mio.
€ (GJ 2022: 2.054,0 Mio. €) haben. Der
beizulegende Zeitwert basiert auf Stufe 1 der Hierarchie
des beizulegenden Zeitwerts unter Verwendung notierter
Marktpreise.
Die von der Gruppe emittierten finanziellen
Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente werden
gemäß des wirtschaftlichen Gehalts der
geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und der
Definitionen für finanzielle Verbindlichkeiten und
Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. Ein
Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen
Residualanspruch an den Vermögenswerten der Gruppe
nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet
und keine Verpflichtung zur Bereitstellung von
Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten beinhaltet.
Die Gruppe hält derivative Finanzinstrumente zur
Absicherung ihrer Fremdwährungsrisikopositionen.
Derivate werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die
Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und
Änderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam
erfasst.
Die folgende Tabelle fasst das Kapital der Gruppe zum
31. März zusammen:
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Summe der Ausleihungen (Ziffer 20) | 4.212,2 | 4.195,9 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Ziffer 19) | (177,5) | (21,7) |
Eigenkapital | 5.543,3 | 5.363,7 |
Kapital | 9.578,0 | 9.537,9 |
Bis zum 31. März 2023 verfolgte die Gruppe die
Politik, eine Mischung aus langfristigen und kurzfristigen
Kapitalmarktinstrumenten und Kreditfazilitäten
einzusetzen, um den erwarteten Finanzmittelbedarf zu
decken. Diese Ausleihungen werden zusammen mit den aus
laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten
Zahlungsmitteln intern aufgenommen oder bestimmten
Tochterunternehmen als Eigenkapital zugeführt.
Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht
bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen
mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. €
zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe
eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen
heraus, in der als Termin für die vorzeitige
Rückzahlung den 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die
Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen
zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak
Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak
Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein
Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von
2.200 Mio. € ab. Am 26. Mai 2023 erfolgte auch die
vollständige vorzeitige Rückzahlung der
Schuldverschreibungen.
Künftig wird die Gruppe hauptsächlich
Fremdkapital aus Bankfazilitäten mit einer Laufzeit
von sieben Jahren aufnehmen, die im Rahmen der Oak
Transaktion zwischen Vodafone und dem Oak Consortium
arrangiert wurden.
Die Treasury-Funktion der Gruppe steuert zentral den
Finanzierungsbedarf der Gruppe, die Nettodevisenpositionen,
die Positionen des Zinsmanagements sowie die
Kontrahentenrisiken gemäß den als
Rahmenbedingungen vom Vorstand genehmigten Richtlinien und
Vorgaben.
Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Kontrahent
seine Verpflichtungen aus einem finanziellen
Vermögenswert nicht erfüllen wird, was zu einem
finanziellen Verlust für die Gruppe führt. Die
Gruppe ist aus ihrer operativen
Geschäftstätigkeit und aus ihrer
Finanzierungstätigkeit Kreditrisiken ausgesetzt. Nach
Ansicht der Gruppe entspricht das maximale Kreditrisiko zum
31. März 2023 der Höhe der in der Bilanz
ausgewiesenen Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und Forderungen gegen nahestehende
Unternehmen und Personen (siehe hierzu Ziffer 8
"Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen"
und Ziffer 9 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen").
Die geschätzten künftigen Kreditverluste
basieren auf der Ausfallwahrscheinlichkeit. Letztere ergibt
sich aus der Einschätzung der Geschäftsleitung
hinsichtlich der Uneinbringlichkeit der Forderungen.
Aufgrund der Kreditwürdigkeit ihrer
Geschäftspartner hat die Gruppe ein unwesentliches
Ausfallrisiko.
Die Gruppe verfügt über finanzielle
Vermögenswerte, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden und
die den in IFRS 9 erläuterten Anforderungen des
Modells der erwarteten Kreditverluste unterliegen.
Bankguthaben und Kassenbestände sowie Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden
zu fortgeführten
Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet und
unterliegen diesen Wertminderungsvorschriften. Die
identifizierten erwarteten Kreditverluste werden jedoch zum
31. März 2023, wie im Vorjahr, als unwesentlich
eingestuft.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
die erwarteten Forderungsausfälle auf Basis der
gesamten Laufzeit bewertet; die Berechnung beruht auf den
der Gesellschaft vertraglich zustehenden und fälligen
Zahlungen sowie den von der Gesellschaft erwarteten
Zahlungen. Die Kreditratings der Kunden und die relevanten
gesamtwirtschaftlichen Faktoren mit einem potenziellen
Einfluss auf die vorgeschriebenen Wertberichtigungen
für erwartete Forderungsausfälle werden
regelmäßig geprüft und die Wertberichtigung
wird bei Eintritt einer wesentlichen Änderung
angepasst. Der wesentliche Teil der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber
Konzerngesellschaften der Vodafone Group besteht, die
über erstklassige Kreditratings verfügen
(Investment Grade) und frei von Ausfallereignissen sind.
Gleichzeitig bestehen auch Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber konzernfremden Kunden, deren
Kreditratings ebenfalls ausnahmslos erstklassig sind. Die
erwarteten Kreditverluste werden daher als unwesentlich
eingestuft.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
ausgebucht, wenn nach vernünftigem Ermessen nicht von
einer Einbringlichkeit auszugehen ist und
Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt wurden. Die
Mehrheit der Forderungen der Gruppe aus Lieferungen und
Leistungen ist innerhalb von 30 Tagen fällig und
umfasst überwiegend Forderungen gegenüber
Firmenkunden.
Die folgende Tabelle zeigt die Informationen zu den
überfälligen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und ihre jeweiligen erwarteten Kreditverluste:
31.03.2023 | ||||||
Kurzfristig | 30 Tage oder weniger | 31-60 Tage | 61-180 Tage | Mehr als 180 Tage | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Bruttobuchwert | 290,8 | 2,2 | 0,8 | 0,6 | 0,4 | 294,7 |
Wertberichtigung für erwartete Forderungsverluste | - | - | - | - | (0,1) | (0,1) |
Nettobuchwert | 290,8 | 2,2 | 0,8 | 0,6 | 0,3 | 294,6 |
31.03.2022 | ||||||
Kurzfristig | 30 Tage oder weniger | 31-60 Tage | 61-180 Tage | Mehr als 180 Tage | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Bruttobuchwert | 181,6 | 6,5 | 16,3 | 2,1 | 0,5 | 207,0 |
Wertberichtigung für erwartete Forderungsverluste | - | - | - | - | (0,0) | (0,0) |
Nettobuchwert | 181,6 | 6,5 | 16,3 | 2,1 | 0,5 | 207,0 |
Die Liquiditätsposition wird auf Basis eines
rollierenden Zeitraums von mindestens zwölf Monaten
geprüft und unter der Annahme, dass sämtliche
ausstehenden Verbindlichkeiten fällig und nicht
verlängert werden, einem Stresstest unterzogen. In der
Zeit bis zum 23. März 2023 steuerte die Gruppe das
Liquiditätsrisiko mithilfe eines variablen
Fälligkeitsprofils mit einer durchschnittlichen
Laufzeit der Schulden von mindestens vier Jahren sowie
mithilfe einer Begrenzung der Höhe der in einem
Kalenderjahr fälligen Schulden, wodurch das
Refinanzierungsrisiko minimiert wird.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es in der Gruppe
wie auch im Vorjahr zu keinerlei Zahlungsausfällen.
Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023
erfolgten wesentliche Änderungen an den
Finanzierungsmodalitäten und der Finanzierungsstruktur
der Gruppe.
Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht
bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen
mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. €
zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe
eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen
heraus, in der als Termin für die vorzeitige
Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die
Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen
zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak
Holdings 2 GmbH, Düsseldorf, der alleinigen
Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, einen Vertrag
über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden
Höhe von 2.200 Mio. € ab.
Die revolvierende Kreditlinie der Gruppe in Höhe
von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen des
Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die Gruppe
ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023
durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung in Form
einer Fazilität über 1.750 Mio. €.
Darüber hinaus verlängerte die Gruppe eine
bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der
Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese
Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.
In künftigen Perioden wird die Gruppe
hauptsächlich Fremdkapital aus neuen
Bankfazilitäten mit einer Laufzeit von sieben Jahren
aufnehmen, die im Rahmen der Oak Transaktion zwischen
Vodafone und dem Oak Consortium arrangiert wurden.
Das Fälligkeitsprofil der erwarteten künftigen
Zahlungsströme, einschließlich Zinsen, im
Zusammenhang mit den nicht derivativen finanziellen
Verbindlichkeiten der Gruppe auf nicht abgezinster Basis,
das somit sowohl vom Buchwert als auch vom beizulegenden
Zeitwert abweicht, stellt sich wie folgt dar:
Schuldverschreibungen | Leasingverbindlichkeiten | Summe der Ausleihungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Innerhalb eines Jahres | 8,1 | 293,5 | 301,6 | 315,7 | 617,3 |
In einem bis zwei Jahren | 8,1 | 275,3 | 283,4 | 0,1 | 283,4 |
In zwei bis drei Jahren | 758,1 | 265,7 | 1.023,7 | - | 1.023,7 |
In drei bis vier Jahren | 8,1 | 254,3 | 262,4 | - | 262,4 |
In vier bis fünf Jahren | 758,1 | 244,4 | 1.002,4 | - | 1.002,4 |
Nach mehr als fünf Jahren | 715,8 | 917,5 | 1.633,3 | - | 1.633,3 |
Zwischensumme | 2.256,1 | 2.250,7 | 4.506,8 | 315,8 | 4.822,6 |
Effekt aus der Abzinsung/ Finanzierungssätze | (66,6) | (244,3) | (310,9) | - | (310,9) |
Schuldverschreibungen | Leasingverbindlichkeiten | Summe der Ausleihungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
31.03.2022 | 2.189,5 | 2.006,4 | 4.195,9 | 315,8 | 4.511,7 |
Innerhalb eines Jahres | 2.201,3 | 329,8 | 2.531,1 | 496,4 | 3.027,6 |
In einem bis zwei Jahren | - | 297,7 | 297,7 | 0,1 | 297,8 |
In zwei bis drei Jahren | - | 284,8 | 284,8 | - | 284,8 |
In drei bis vier Jahren | - | 274,1 | 274,1 | - | 274,1 |
In vier bis fünf Jahren | - | 262,0 | 262,0 | - | 262,0 |
Nach mehr als fünf Jahren | - | 966,9 | 966,9 | - | 966,9 |
Zwischensumme | 2.201,3 | 2.415,3 | 4.616,6 | 496,5 | 5.113,1 |
Effekt aus der Abzinsung/ Finanzierungssätze | (2,4) | (402,0) | (404,4) | - | (404,4) |
31.03.2023 | 2.199,0 | 2.013,3 | 4.212,2 | 496,5 | 4.708,8 |
Mit Ausnahme des kurzfristigen Working Capital und wenn
eine Rückzahlung von Kreditverbindlichkeit vor deren
Fälligkeit vorgesehen ist, verfolgte die Gruppe bis
zum Vollzug der Oak Transaktion die Politik, Zinsen auf
Fremdkapital festverzinslich zu vereinbaren. Die
Sensitivität der Gruppe in Bezug auf
Zinsänderungsrisiken ist daher unwesentlich zum 31.
März 2023.
Das neue Gesellschafterdarlehen der Gruppe über
2.200 Mio. €, das ihr von der Oak Holdings 2 GmbH,
Düsseldorf, eingeräumt wurde, wird variabel unter
Anbindung an den EURIBOR verzinst. Die
Zinsänderungsrisiken für die, dem neuen
Gesellschafterdarlehen zugrunde liegende,
Kreditfazilität in gleicher Höhe wurden auf der
Ebene der Oak Holdings 2 GmbH gegenüber den
kreditgebenden Banken vollständig abgesichert.
Die Gruppe plant für die Zukunft weitere
Zinsabsicherungen, bei Inanspruchnahme der neuen
Fazilität über 1.750 Mio. €, die ebenfalls
variabel unter Anbindung an den EURIBOR verzinst ist,
sofern sich dies in Anbetracht interner Richtlinien als
notwendig erweist.
Die Schulden der Gruppe und die damit verbundenen
Zinsaufwendungen lauten überwiegend auf Euro. Die
Gruppe beabsichtigt, externe Währungsrisiken aus
Transaktionen, die auf andere Währungen lauten,
oberhalb eines festgelegten Mindestbetrags abzusichern. Die
Sensitivität der Gruppe in Bezug auf
Währungsrisiken ist daher unwesentlich.
Die Strategie der Gruppe beinhaltet das Ziel, ihr
operatives Geschäft durch Unternehmenserwerbe zu
stärken und auszubauen. Durch diese Wachstumsstrategie
ist die Gruppe operativen Herausforderungen sowie der
Übernahme von Verbindlichkeiten oder anderen
Ansprüchen von erworbenen Unternehmen ausgesetzt.
Die Covid-19-Pandemie hat in unserem
Geschäftsbetrieb sowie bei Lieferanten und Kunden
für einige Störungen gesorgt. Die Situation in
der gesamten Gruppe und die damit verbundenen Vorgaben
wurden durch einen robusten zentralisierten
Krisenmanagementprozess koordiniert; dieser basiert auf den
von Vodafone etablierten Covid-19-Maßnahmen und wird
durch diese unterstützt. Zu den Risikobereichen
gehören das Gesundheits- und
Sicherheitsrisikomanagement und die Aufrechterhaltung
kritischer Netzwerkabdeckung und Dienstleistungen;
außerdem soll sichergestellt werden, dass unsere
Teams der Kundenbetreuung einsatzbereit bleiben und in der
Lage sind, unsere Kunden zu unterstützen.
Die Nachfrage nach den von der Gruppe angebotenen
Dienstleistungen hat sich durch Covid-19 nicht verringert.
Da die Gruppe überwiegend ein auf Infrastruktur
basierendes Geschäft betreibt, war sie durch die von
der Pandemie hervorgerufenen Einschränkungen nicht
nachteilig beeinflusst; die Kundenaktivitäten
verliefen seit dem Ende der Berichtsperiode
gemäß den Erwartungen. Es wurden geeignete
Veränderungen von Prozessen, Systemen und
Sicherheitsanforderungen eingeführt, damit alle
operativen Aktivitäten in Telearbeitsmodelle
umgewandelt werden konnten, ohne dabei die Erbringung der
Dienstleistungen zu beeinträchtigen. Dabei handelt es
sich um nachhaltige Modelle, da sie keine nachteiligen
Auswirkungen auf Kundenbeziehungen hatten. Der
Geschäftsbetrieb ist nicht in wesentlichem Umfang von
Kunden und Lieferanten außerhalb der Vodafone Group
abhängig. Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Gruppe
sind minimal. Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf
die künftigen Pläne für den
Geschäftsbetrieb infolge von Covid-19 zu erwarten;
daher ist die aktuelle Prognose unserer Auffassung nach
weiterhin angemessen.
Es gibt aufgrund von Covid-19 keine Anhaltspunkte, die
Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
oder der latenten Steueransprüche aufwerfen
könnten.
Solange der Krieg zwischen Russland und der Ukraine
isoliert bleibt, sieht die Vantage Towers Gruppe derzeit
vor allem die Volatilität der Stahlpreise und
inflationäre Entwicklungen als Hauptrisiko. Wir gehen
von einer Volatilität der Stahlpreise aufgrund des
Verlusts von Stahlproduktionskapazitäten aus, rechnen
aber derzeit auch aufgrund unserer Vorsorge- und
Gegenmaßnahmen nicht mit einem wesentlichen
Versorgungsengpass. Darüber hinaus haben wir
sichergestellt, dass wir in keiner unseren lokalen
operativen Gesellschaften Geschäfte mit Personen
eingehen, die auf Sanktionslisten stehen.
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit 1 | 4.195,9 | - | (11.8) | - | 6,9 | 20,4 |
Zahlungswirksam | Nicht zahlungswirksam | |||||
Nettoerlöse aus Ausleihungen | Gezahlte Zinsen | Nettoveränderung der kurzfristigen Ausleihungen | Leasing Verbindlichkeiten | Finanzergebnis | ||
01.04.2022 | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit 1 | 0,8 | 4.212,3 |
Nicht zahlungswirksam | ||
Sonstige | ||
Mio. € | 31.03.2023 |
Zahlungswirksam | Nicht zahlungswirksam | |||||
Nettoerlöse aus Ausleihungen | Gezahlte Zinsen | Nettoveränderung der kurzfristigen Ausleihungen | Leasing Verbindlichkeiten | Finanzergebnis | ||
01.04.2021 | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Verbindlichkeiten aus | ||||||
der Finanzierungstätigkeit 1 | 4.204,2 | - | (10,2) | - | (10,0) | 13,5 |
Nicht zahlungswirksam | ||
Sonstige | ||
Mio. € | 31.03.2022 | |
Verbindlichkeiten aus | ||
der Finanzierungstätigkeit 1 | (1,5) | 4.195,9 |
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine
vertragliche Vereinbarung, bei der die Gruppe und andere
Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit
ausführen, die der gemeinschaftlichen Beherrschung
unterliegt, d. h., wenn die relevanten Aktivitäten,
die sich wesentlich auf die Renditen des
Beteiligungsunternehmens auswirken, die einstimmige
Zustimmung der Parteien erfordern, die die
gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Die
finanziellen und operativen Aktivitäten der
Gemeinschaftsunternehmen der Gruppe werden von den
beteiligten Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt.
Die beteiligten Gesellschafter haben aufgrund ihres
Anteilsbesitzes Rechte am Nettovermögen der
Gemeinschaftsunternehmen.
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die
Vantage Towers maßgeblichen Einfluss ausübt und
die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen
sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie
Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen.
Die Beteiligungen der Gruppe, eine 33,2 %ige Beteiligung
an Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A (INWIT) und eine
50 %ige Beteiligung an Cornerstone Telecommunications
Infrastructure Limited (Cornerstone), wurden bei der
Gründung der Gruppe im Geschäftsjahr 2021
erworben. Die erworbenen Beteiligungen der Gruppe wurden
nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert;
das bedeutet, die Beteiligungen wurden auf Grundlage ihrer
historischen Buchwerte erfasst, wie sie bei der
Gründung der Gruppe übertragen wurden.
Bisher wurde die 33,2 %ige Beteiligung an INWIT, die die
Gruppe im Rahmen einer Aktionärsvereinbarung (SHA) mit
Telecom Italia S.p.A. (TIM) hält, als
Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Im August 2022
vereinbarten die Gruppe und TIM die Beendigung der
Aktionärsvereinbarung. Als Folge dieser Änderung
wurde ein maßgeblicher Einfluss der Gruppe
begründet und INWIT als assoziiertes Unternehmen
klassifiziert. Da INWIT weiterhin nach der Equity-Methode
konsolidiert wird, erfolgt keine Änderung der
Bilanzierung.
Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte und Schulden
von Beteiligungen werden nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen. Gemäß der
Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen an
Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen werden
in der Konzernbilanz zu Anschaffungskosten angesetzt; in
Folgeperioden wird der Wertansatz um nach dem Erwerb
erfolgte Änderungen des Anteils der Gruppe am
Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens und
assozierten Unternehmens abzüglich etwaiger
Wertminderungen der Beteiligung angepasst. Der Anteil der
Gruppe an den Gewinnen oder Verlusten nach Steuern wird in
der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. Verluste
eines Gemeinschaftsunternehmens oder assozierten
Unternehmens, die den Anteil der Gruppe an dem betreffenden
Gemeinschaftsunternehmen oder assozierten Unternehmen
übersteigen, werden nur insoweit erfasst, als die
Gruppe rechtliche oder faktische Verpflichtungen
eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des
Gemeinschaftsunternehmens oder assoziertes Unternehmens
geleistet hat.
Durch unsere Beteiligungen an INWIT (Italien) und
Cornerstone (Vereinigtes Königreich) haben wir im
Einklang mit unserer Gesamtstrategie führende
Marktpositionen in zwei weiteren bedeutenden
europäischen Märkten. Unsere 33,2 %ige
Beteiligung an INWIT, Italiens größtem
Tower-Unternehmen, bringt 23.300 Makrostandorte und eine
Vermietungsquote von 2,16x in unser Gesamtportfolio ein.
Cornerstone ist mit 15.055 Makrostandorten, die Anwender in
England, Schottland, Wales und Nordirland versorgen, und
einer Vermietungsquote von 1,96x, das größte
Tower-Unternehmen im Vereinigten Königreich. Die
Gruppe erhält weiterhin attraktive Dividendenrenditen
aus diesen strategischen Investitionen, mit einer
kombinierten Bardividende aus unseren Investitionen von
154,5 Mio. € für das Geschäftsjahr 2023 (GJ
2022: 95,6 Mio. €).
Sofern nicht anders angegeben besteht das Grundkapital
der Beteiligungen der Gruppe allein aus Stammkapital, das
jeweils mittelbar gehalten wird. Das Gründungsland
bzw. das Land der Eintragung des jeweiligen
Gemeinschaftsunternehmens und assoziertes Unternehmens ist
zugleich auch die Hauptniederlassung.
Hauptgeschäftstätigkeit | Gründungsland bzw. Land der Eintragung | Prozentualer Anteilsbesitz | ||
% | ||||
Infrastrutture Wireless Italiane (INWIT) S.p.A. | Assoziiertes Unternehmen | Netzwerk infrastruktur | Italien | 33,2 |
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) | Gemeinschaftsunternehmen | Netzwerk infrastruktur | Vereinigtes Königreich | 50 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten
Finanzinformationen für die Beteiligungen der Gruppe,
insoweit diese sich auf in der Gewinn- und Verlustrechnung,
der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz erfasste
Beträge beziehen.
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assozierten Unternehmen | Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | Sonstiges Ergebnis | Gesamtergebnis | |
2023 | 2023 | 2023 | 2023 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Infrastrutture Wireless Italiane (INWIT) S.p.A. | 2.811,4 | 63,1 | (0,3) | 62,8 |
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) | 359,4 | 22,7 | 4,1 | 26,8 |
Gesamt | 3.170,8 | 85,8 | 3,8 | 89,6 |
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen | Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | Sonstiges Ergebnis | Gesamtergebnis | |
2022 | 2022 | 2022 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. ("INWIT") | 2.851,4 | 27,2 | - | 27,2 |
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited ("Cornerstone") | 366,5 | 3,0 | (14,8) | (11,8) |
Gesamt | 3.217,9 | 30,2 | (14,8) | 15,4 |
Die zusammengefassten Finanzinformationen für die
Beteiligungen der Gruppe auf Grundlage eines 100 %igen
Eigentums sind nachstehend zu finden.
Für die Konzernabschlusserstellung der Gruppe
werden die Ergebnisse von INWIT aus deren
Finanzberichterstattung des vorangegangenen
Jahresabschlusses abgeleitet. Dieser Ansatz wurde bei der
Gründung der Gruppe und dem Börsengang konsistent
angewendet. Dementsprechend wurden die von INWIT
berichteten Ergebnisse für den
Zwölfmonatszeitraum zum 31. Dezember 2022 verwendet,
die die letzten verfügbaren öffentlichen
Informationen darstellen. Etwaige Anpassungen für
Auswirkungen von bedeutenden Ereignissen oder
Transaktionen, die zwischen den Enden des
Abschlusszeitraums eingetreten sind, wurden vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgte nach der Fusion von INWIT
und Vodafone Towers Italien und dem anschließenden
Erwerb der Anteile an INWIT eine Kaufpreisallokation
gemäß IFRS 3, die unter anderem zu einer
Erhöhung des Wertes der Sachanlagen und der
immateriellen Vermögenswerte sowie zu einer
entsprechenden Erhöhung des Abschreibungsaufwands
führte. Die daraus resultierenden zusätzlichen
Aufwendungen aus der Kaufpreisallokation und die damit
verbundenen Steuereffekte sind in den gemeldeten
Ergebnissen für INWIT für die entsprechende
Berichtsperiode enthalten.
Die Vantage Towers AG hat am 25. Mai 2022 von INWIT eine
Dividende in Höhe von 102,7 Mio. € für das
Geschäftsjahr 2021 (am 26. Mai 2021: 95,6 Mio. €
für das Geschäftsjahr 2020) erhalten.
Die Vantage Towers AG hat am 12. Mai 2022 von der
Cornerstone eine Dividende in Höhe von 15,0 Mio.
£ (17,7 Mio. €) für das Geschäftsjahr
2022 erhalten. Für das am 31. März 2023 beendete
Geschäftsjahr wurde eine Schlussdividende in Höhe
von 60,0 Mio. £ beschlossen und ausgezahlt, von der
der Anteil der Gruppe in Höhe von 30,0 Mio. £
(34,0 Mio. €) im März 2023 ausgezahlt wurde.
INWIT | Cornerstone | |||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse | 853,0 | 785,1 | 475,4 | 452,3 |
Betriebliche Aufwendungen | (73,8) | (70,3) | (141,7) | (157,8) |
Operativer Gewinn oder Verlust vor Abschreibungen, Veräußerungsgewinnen/ (-Verlusten) und Wertaufholungen/ (Wertminderungen) von langfristigen Vermögenswerten (EBITDA) | 779,2 | 714,9 | 333,7 | 294,5 |
Abschreibungen, Veräußerungsgewinne/ (-verluste) und Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten | (363,7) | (360,1) | (169,1) | (246,3) |
Operativer Gewinn (EBIT) | 415,5 | 354,7 | 164,6 | 48,2 |
Finanzergebnis | (57,4) | (60,4) | (21,8) | (6,0) |
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | (23,8) | (29,7) | (62,3) | (27,2) |
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen | - | - | (19,6) | (11,2) |
Gewinn vor Steuern | 334,3 | 264,7 | 60,9 | 3,9 |
Steuern | (40,9) | (73,3) | (15,5) | 2,1 |
Jahresüberschuss | 293,4 | 191,4 | 45,4 | 6,0 |
INWIT S.p.A. | Cornerstone | |||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Langfristige Vermögenswerte | 8.994,7 | 9.091,8 | 2.506,1 | 2.578,0 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 267,2 | 270,0 | 142,0 | 187,4 |
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 72,9 | 96,3 | 59,0 | 85,7 |
Summe Vermögenswerte | 9.261,9 | 9.361,8 | 2.648,1 | 2.765,4 |
Eigenkapital | (4.466,4) | (4.483,5) | (718,5) | (704,5) |
Langfristige Schulden | (4.327,5) | (4.343,1) | (1.436,4) | (1.543,3) |
Davon langfristige finanzielle Schulden (exklusive Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonst Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | (3.878,8) | (3.849,1) | (1.264,2) | (1.371,3) |
Kurzfristige Schulden | (467,9) | (535,2) | (493,2) | (517,7) |
Davon kurzfristige finanzielle Schulden (exklusive Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonst Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | (272,8) | (300,6) | (137,9) | (251,2) |
Summe Eigenkapital und Schulden | (9.261,9) | (9.361,8) | (2.648,0) | (2.765,4) |
Überleitung der zusammengefassten
Finanzinformationen
Die Überleitung der zusammengefassten
Finanzinformationen auf den Buchwert unseres Anteils an den
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist
nachstehend aufgeführt:
INWIT S.p.A. | Cornerstone | |||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Eigenkapital | 4.466,4 | 4.483,5 | 718,5 | 704,5 |
Beteiligungen | 1.481,7 | 1.487,5 | 363,5 | 351,7 |
Anpassung Kaufpreis | 1.329,7 | 1.363,9 | - | - |
Fremdwährungsumrechnung | - | - | (4,1) | 14,8 |
Buchwert | 2.811,4 | 2.851,4 | 359,4 | 366,5 |
Jahresüberschuss | 293,4 | 191,4 | 45,4 | 6,0 |
Anteil am Gewinn | 97,3 | 63,5 | 22,7 | 3,0 |
Anpassung Kaufpreis - Abschreibung | (34,2) | (36,3) | - | - |
Anteil am Gewinn | 63,1 | 27,2 | 22,7 | 3,0 |
Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung an INWIT auf
der Grundlage des Schlusskurses zum 31. März 2023 von
12,12 € je Aktie (31. März 2022: 10,17 € je
Aktie) betrug 3.860,6 Mio. € (31. März 2022:
3.239,4 Mio. €).
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem
Betrag des im Geschäftsjahr erzielten, den
Anteilseignern zurechenbaren Gewinns dividiert durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien.
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien zur Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 505,8 | 505,8 |
Effekt aus potenziell verwässernden Aktien: verfügungsbeschränkte Aktien und Aktienoptionen | 0,9 | 0,7 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie | 506,7 | 506,5 |
2023 | 2022 | |
Gewinn zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie (Mio. €) | 473,1 | 356,9 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€c) | 93,5 | 70,6 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (€c) | 93,4 | 70,5 |
Dividenden sind eine Form der Aktienrendite.
Für den Zwölfmonatszeitraum zum 31. März
2023 beabsichtigt die Gesellschaft die Ausschüttung
einer Jahresdividende von rund 20,2 Mio. €, die
voraussichtlich im Juli 2023 ausgezahlt werden soll.
Das eingeforderte gezeichnete Kapital entspricht der
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, bewertet mit
ihrem Nennwert.
Die von der Gruppe begebenen Eigenkapitalinstrumente
werden in Höhe der erhaltenen Erlöse
abzüglich der direkten Emissionskosten bilanziert.
2023 | 2022 | |||
Anzahl | € | Anzahl | € | |
1. April | 505.782.265 | 505.782.265 | 505.782.265 | 505.782.265 |
Unterjährig zugeteilt | - | - | - | - |
31. März | 505.782.265 | 505.782.265 | 505.782.265 | 505.782.265 |
Die Gesellschaft wurde mit einem ursprünglichen
gezeichneten Kapital von 25.000 € gegen Bareinlagen am
1. April 2020 gegründet. Durch eine Reihe von
Kapitalerhöhungen und anderen Transaktionen im
Zusammenhang mit der Gründung der Vantage Towers AG
und der Gruppe, die zwischen dem 4. Mai 2020 und dem 7.
Januar 2021 durchgeführt wurden, wurde das
Grundkapital auf 505.782.265 € erhöht und eine
Kapitalrücklage von 6.751.476.175 € gebildet.
Seit dem Geschäftsjahr zum 31. März 2021 sind
keine weiteren Erhöhungen des Grundkapitals oder der
Kapitalrücklage erfolgt.
Die Fusionsrücklage spiegelt die Höhe des
Eigenkapitals aus der Konsolidierung infolge der Anwendung
der Interessenzusammenführungsmethode aus der
Gründung der Gruppe wider. Die Gründung der
Gruppe und die Interessenzusammenführungsmethode sind
im Einzelnen in Ziffer 1 unter "Grundlagen der Aufstellung"
erläutert. Auf der Basis des deutschen
Umwandlungsgesetzes war der wirtschaftliche
Wirksamkeitszeitpunkt der Abspaltung der Gesellschaft von
Vodafone Deutschland der 1. Oktober 2019. Im Zeitraum bis
zum rechtlichen Wirksamkeitsdatum der Abspaltung, dem 25.
Mai 2020, entstand der Gesellschaft ein Verlust in
Höhe von 190,2 Mio. €, da der
Rahmenleistungsvertrag und andere Vereinbarungen mit
Vodafone Deutschland erst am 25. Mai 2020 wirksam wurden
(die sogenannte "Für-Rechnungs-Phase"). Die
Gesellschaft wurde in diesem Zeitraum von Vodafone
Deutschland finanziert. Durch Vorstandsbeschluss wurde
vereinbart, dass der Ausgleichsanspruch von Vodafone
Deutschland in das Eigenkapital der Gesellschaft
eingebracht wird und daher als Kapitaleinlage in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt wird.
Im Rahmen einer internen Kontrollprüfung wurde im
Berichtsjahr festgestellt, dass im Zuge der
ursprünglichen Geschäftsausgliederung nach dem
Ausgliederungsvertrag Vermögenswerte und Schulden
nicht vollständig von der Vodafone GmbH auf die
Vantage Towers AG übertragen wurden. Dies wurde im
laufenden Geschäftsjahr nachgeholt und hat zu einer
Einbringung weiterer Vermögensgegenstände in die
Vantage Towers AG zu einem Nettobuchwert von 16,1 Mio.
€ und einer entsprechenden Anpassung der
Fusionsrücklage geführt.
Die sonstigen Rücklagen umfassen in erster Linie
Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung des
Nettovermögens von Geschäftsbetrieben, deren
Darstellungswährung nicht der Euro ist und deren
Abschlüsse künftig zu jedem Abschlussstichtag
umgerechnet werden. Bei den restlichen Beständen, die
sich auf die sonstigen Rücklagen auswirken, handelt es
sich um anteilsbasierte Vergütungen,
versicherungsmathematische Veränderungen aus
leistungsorientierten Pensionsplänen (Ziffer 21
"Leistungen an Arbeitnehmer - Pensionspläne und
Aktienzuteilungen") und latente Steuern.
Die Zahlungsmittel der Gruppe werden mehrheitlich in
Einlagen bei Banken oder in Geldmarktfonds gehalten, die
eine Fälligkeit von höchstens drei Monaten haben;
diese Mittel setzen wir zur Erfüllung unserer
kurzfristigen Liquiditätsanforderungen ein.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen sowie andere
kurzfristige, hoch liquide Finanzinvestitionen, die
jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge
umgewandelt werden können und nur unwesentlichen
Wertschwankungsrisiken unterliegen. Alle anderen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Bankguthaben und Kassenbestand | 177,5 | 21,7 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Ausweis in der Bilanz | 177,5 | 21,7 |
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Ausweis in der Kapitalflussrechnung | 177,5 | 21,7 |
Die Fremdkapitalquellen der Gruppe für
Finanzierungs- und Liquiditätszwecke bestanden zum 23.
März 2023 aus einer Reihe von zugesagten
Bankfazilitäten und kurzfristigen und langfristigen
Emissionen auf den Kapitalmärkten, darunter Emissionen
von Anleihen und Commercial Papers. Wir steuern die Basis
für unsere Zinszahlungen für
Fremdkapitalaufnahmen je nach Marktbedingungen durch die
Vereinbarung von festverzinslichen und variabel
verzinslichen Instrumenten unter Anwendung von
Zinsderivaten.
Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023
erfolgten wesentliche Änderungen an den
Finanzierungsmodalitäten und der Finanzierungsstruktur
der Gruppe. Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre
Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden
Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio.
€ zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die
Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der
Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für
die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023
festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer
ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss
die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH,
Düsseldorf, der alleinigen Gesellschafterin der Oak
Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein
Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von
2.200 Mio. € ab.
Verbindlichkeiten aus den Leasingvereinbarungen der
Gruppe werden ebenfalls unter den Ausleihungen ausgewiesen
(siehe Ziffer 11 "Leasingverhältnisse").
Zur Reduzierung der Auswirkungen von
Wechselkursschwankungen auf bestimmte monetäre Posten
setzt die Gruppe Devisengeschäfte ein.
Verzinsliche Darlehen und Überziehungskredite
werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet
(der bei Zugang den Anschaffungskosten entspricht) und in
Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Unterschiedsbeträge zwischen den Erlösen nach
Abzug von Transaktionskosten und dem bei Erfüllung
oder Rückzahlung von Ausleihungen fälligen Betrag
werden über die Laufzeit der Ausleihung erfasst.
Der beizulegende Zeitwert des Fremdkapitals der Gruppe
entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert, mit
Ausnahme der Anleihen mit einem Buchwert von 2.199,0 Mio.
€ (GJ 2022: 2.189,5 Mio. €), die einen
beizulegenden Zeitwert von 2.191,0 Mio. € (GJ 2022:
2.054,0 Mio. €) haben. Der beizulegende Zeitwert
basiert auf Stufe 1 der Hierarchie des beizulegenden
Zeitwerts unter Verwendung notierter Marktpreise.
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Kurzfristige Ausleihungen | ||
Nicht in der Nettoverschuldung enthaltene kurzfristige Ausleihungen | - | - |
Leasingverbindlichkeiten | 261,8 | 247,5 |
In der Nettoverschuldung enthaltene kurzfristige Ausleihungen | ||
Schuldverschreibungen | 2.199,0 | - |
2.460,8 | 247,5 | |
Langfristige Ausleihungen | ||
Nicht in der Nettoverschuldung enthaltene langfristige Ausleihungen | - | - |
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Leasingverbindlichkeiten | 1.751,5 | 1.758,8 |
In der Nettoverschuldung enthaltene langfristige Ausleihungen | ||
Schuldverschreibungen | - | 2.189,5 |
1.751,5 | 3.948,3 | |
Summe der Ausleihungen | 4.212,2 | 4.195,9 |
Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von 2.200 Mio.
€ wurden von der Gruppe bis zum 31. März 2023
begeben. Diese bestanden aus im Jahr 2025 fälligen
0,000 %-Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio.
€, im Jahr 2027 fälligen 0,375
%-Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. €
und im Jahr 2030 fälligen 0,750
%-Schuldverschreibungen in Höhe von 700 Mio. €.
Die Transaktion stellte eine Inanspruchnahme des von
Vantage Towers AG im Geschäftsjahr 2021 aufgelegten
Fremdkapitalemissionsprogramms dar. Am 23. März 2023
gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche
ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert
von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März
2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der
Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für
die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023
festgesetzt wurde. An diesem Tag erfolgte auch die
vollständige vorzeitige Rückzahlung.
Die Gruppe gewährt Leistungen an Arbeitnehmer in
Form von Ansprüchen aus Pensionsplänen sowie
Aktienzuteilungen. Die so gewährten Ansprüche und
Zuteilungen wachsen während der
Dienstverhältnisse in den von Vodafone kontrollierten
Pensions- und Aktienplänen an. Die Gruppe betreibt
leistungsorientierte Pläne in Deutschland und
Griechenland. Beitragsorientierte Pläne werden derzeit
in Deutschland, Griechenland, Ungarn, Portugal und Spanien
angeboten.
Die in der Konzern-Gewinn und -Verlustrechnung und der
Konzern-Bilanz ausgewiesenen Leistungen an Arbeitnehmer
sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst.
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Beitragsorientierte Pläne | 0,5 | 0,3 |
Leistungsorientierte Plän | 0,8 | (0,6) |
Anteilsbasierte Vergütung | 5,2 | 3,9 |
2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Summe beizulegender Zeitwert des auf die Gruppe entfallenden Planvermögens | 4,5 | 4,2 |
Barwert der auf die Gruppe entfallenden Planverpflichtungen | (5,1) | (4,6) |
Nettounterdeckung von leistungsorientierten Plänen | (0,6) | (0,3) |
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen
in der Verwaltung der Pensionspläne der Gruppe oder
der den Mitarbeitern im Rahmen des Aktienprogramms der
Gruppe gewährten Leistungen. Seit Ende des
Geschäftsjahres wurden neue Vereinbarungen zu
vergleichbaren Bedingungen getroffen, die sich nicht
wesentlich auf die Kosten der Gruppe für diese
Leistungen an Arbeitnehmer auswirken.
Eine Verpflichtung ist eine vertragliche Verpflichtung,
in Zukunft eine Zahlung vorzunehmen, hauptsächlich im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Netzwerkinfrastruktur und
IT-Systemen sowie mit Leasingverhältnissen, die noch
nicht begonnen haben. Diese Beträge sind nicht in der
Konzernbilanz ausgewiesen, da wir noch keine Güter
oder Dienstleistungen vom Lieferanten erhalten haben. Bei
den nachstehend aufgeführten Beträgen handelt es
sich um Mindestbeträge, zu deren Zahlung wir uns
verpflichtet haben.
Gesellschaft und Tochterunternehmen | Anteil von Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen | Gruppe | ||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Für zukünftige Investitionen platzierte Aufträge, die im Abschluss nicht berücksichtigt sind 1 | 303.3 | 209.5 | 0 | 0 | 303.3 | 209.5 |
1 Die Verpflichtung beinhaltet platzierte
Aufträge für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte.
Eventualverbindlichkeiten sind potenzielle
zukünftige Mittelabflüsse aus einem Ereignis in
der Vergangenheit, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer
Zahlung mehr als unwahrscheinlich ist, aber nicht als
wahrscheinlich angesehen wird oder in ihrer Höhe nicht
verlässlich geschätzt werden kann. Die Gruppe
verfügt über keine anzugebenden
Eventualverbindlichkeiten.
Bankgarantien werden hauptsächlich als langlaufende
Leistungsgarantien an Grundstückseigentümer (z.B.
Städte und Kommunen) verwendet, um
Rückbauverpflichtungen abzudecken.
Vor Abschluss der Transaktion zwischen Vodafone und
einem Konsortium aus KKR und GIP hat Vantage Towers
Kreditlinien und Dienstleistungsprozesse der Vodafone
für die Ausgabe von Bankgarantien genutzt. Hierbei hat
Vantage Towers Vodafone von der Haftung freigestellt. Nach
Abschluss der Transaktion nutzt Vantage Towers eigene
Kreditlinien, um Garantien mit Hausbanken zu begeben.
Gemäß § 161 AktG haben der Vorstand und
der Aufsichtsrat der Vantage Towers AG die vorgeschriebene
Entsprechenserklärung abgegeben und den
Aktionären auf der Internetseite der Vantage Towers AG
zugänglich gemacht. Die vollständige
Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite unter
www.vantagetowers.com verfügbar. Nach Wirksamkeit des
Delistings der Aktien der Vantage Towers AG vom regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit am 9. Mai
2023 ist die Geselslchaft nicht mehr verpflichtet, eine
Entsprechenserklärung abzugeben.
Die Oak Transaktion wurde am 22. März 2023
vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt hielt Oak Holdings GmbH,
Düsseldorf, 89,3 % der Aktien der Vantage Towers AG.
Hierdurch wurden weitere Transaktionen und Ereignisse nach
dem Bilanzstichtag, dem 31. März 2023, ausgelöst,
die nachfolgend zusammengefasst werden.
Am 20. März 2023 gaben Oak Holdings GmbH,
Düsseldorf, und Vantage Towers den Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung zum Rückzug von der Börse
("Delisting") bekannt. Am 5. April 2023 unterbreitete Oak
Holdings allen Aktionären von Vantage Towers ein
Delisting-Erwerbsangebot zu einem Preis von 32 € pro
Aktie. Das Angebot endete am 3. Mai 2023 mit einer
endgültigen Annahmequote von 0,05 %. Mit Ablauf des 9.
Mai 2023 erfolgte das Delisting der Aktien der Gesellschaft
(ISIN DE000A3H3LL2) vom regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse und gleichzeitig im Teilbereich des
regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Infolge des Börsenrückzugs der zwischen dem
Stichtag des Geschäftsjahresendes am 31. März
2023 und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses
Abschlusses vollzogen wurde, hat die Gesellschaft
festgestellt, dass bestimmte Berichtspflichten nicht mehr
erforderlich sind, u. a. die Pflichten im Zusammenhang mit
der Berichterstattung entsprechend des European Single
Electronic Format (ESEF).
Nach dem Vollzug der Oak Transaktion hat der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats dem Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
gemäß §§°291 ff. AktG zwischen der
Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft und der Oak
Holdings GmbH als herrschender Gesellschaft auf Basis eines
zwischen den Parteien abgestimmten Vertragsentwurfes
zugestimmt. Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag trat
am 14. Juni 2023 durch Eintragung ins Handelsregister in
Kraft.
Nach Abschluss und Wirksamkeit des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags wird Oak Holdings GmbH,
Düsseldorf, auf Verlangen eines jeden
außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers AG
dessen Vantage Towers AG Aktien gegen eine Barabfindung
gemäß § 305 AktG in Höhe von 28,24
€ je Aktie erwerben. Die jährliche
Ausgleichszahlung für die außenstehenden
Aktionäre nach § 304 AktG wird 1,63 € brutto
(1,52 € nach Abzug der Körperschaftssteuer
(inklusive Solidaritätszuschlag)) je Vantage Towers AG
Aktie betragen.
Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht
bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen
mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. €
zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe
eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen
heraus, in der als Termin für die vorzeitige
Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die
Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen
zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak
Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak
Holdings GmbH, einen Vertrag über ein
Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von
2.200 Mio. € ab. Am 26. Mai 2023 erfolgte auch die
vollständige vorzeitige Rückzahlung der
Schuldverschreibungen.
Am 22. Mai 2023 hat der Finanzvorstand Thomas Reisten
als Interims-CEO die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden
Vivek Badrinath übernommen, der bereits im Februar
2023 angekündigt hatte, aus persönlichen
Gründen nicht für eine Verlängerung seines
am 31. Dezember 2023 endenden Vertrags zur Verfügung
zu stehen. Am 6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian
Hillabrant zum neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird
voraussichtlich in etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung
wirksam werden, bis dahin führt Interim-CEO und CFO
Thomas Reisten das Unternehmen.
In der nächsten Zeit werden weitere
Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist
geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli
2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu
beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die
entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer
Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche
Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits
angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem
Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat
identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1
GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van
Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und
Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte
Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit
Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung niederlegen.
Die Gesamtvergütung des
Konzernabschlussprüfers (Ernst & Young GmbH und
andere Mitgliedsfirmen von Ernst & Young Global
Limited) für die für die Gruppe im
Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen ist
nachfolgend aufgegliedert.
01.04.2022 - 31.03.2023 | 01.04.2021 - 31.03.2022 | |
Mio. € | Mio. € | |
Mutterunternehmen | 1,6 | 0,8 |
Tochterunternehmen | 1,0 | 0,9 |
Honorare des Abschlussprüfers | 2,6 | 1,7 |
Andere Bestätigungsleistungen | 0.4 | 0.5 |
Steuerberatungsleistungen | 0 | - |
Andere prüfungsfremde Leistungen | 0 | - |
Prüfungsfremde Honorare | 0,4 | 0,5 |
Gesamthonorar 2 | 3,0 | 2,2 |
1 Davon auf Vorperioden entfallend: 0,5 Mio.
€.
2 Davon an verbundene Unternehmen von Ernst
& Young GmbH: 1,1 Mio. €.
Eine vollständige Auflistung unserer
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen zum 31. März 2023 ist
nachfolgend aufgeführt. Kein Tochterunternehmen ist
von der Konsolidierung ausgeschlossen. Im Vergleich zum
Vorjahr wurde der Konsolidierungskreis nicht
verändert. Sofern nicht anders angegeben, besteht das
Grundkapital der Tochterunternehmen der Gesellschaft allein
aus Stammkapital, das jeweils mittelbar gehalten wird.
Sofern nicht anders angegeben, spiegeln die von den
Konzernunternehmen gehaltenen prozentualen Beteiligungen
sowohl den Anteil am Nennkapital als auch an den
Stimmrechten wider.
Ein Tochterunternehmen ist ein von der Gesellschaft
beherrschtes Unternehmen. Beherrschung ist gegeben, wenn
die Gesellschaft bestehende Rechte hat, die ihr aktuell die
Fähigkeit verleihen, die
Geschäftsaktivitäten zu steuern, um damit die
Renditen der Gesellschaft und das Risiko bzw. die Anrechte
auf variable Rückflüsse aus dem Unternehmen zu
beeinflussen. Die Ergebnisse der im Geschäftsjahr
erworbenen Tochterunternehmen sind ab dem Erwerbszeitpunkt
in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung enthalten.
Gegebenenfalls werden Anpassungen an den Abschluss von
Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden an die von der Gruppe verwendeten
Methoden anzugleichen. Sämtliche konzerninternen
Transaktionen, Zwischenergebnisse, Erträge und
Aufwendungen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile am Nettovermögen
konsolidierter Tochterunternehmen werden getrennt vom
Eigenkapitalanteil der Gruppe identifiziert.
Name der Gesellschaft | Land | Anschrift | Prozentsatz der von der Gruppe gehaltenen Anteilsklasse |
Vantage Towers, S.L.U | Spanien | San Severo 22, Madrid, 28042, Spanien | 100 |
Vantage Towers Limited | Irland | Mountainview, Leopardstown, Dublin 18, Irland | 100 |
Vodafone Towers Portugal S.A. | Portugal | Avenida Dom JoaoJoão II, n° 36, 8°, Parque das Nacöes, 1998-017 Lissabon, Gemeinde Parque das Nacöes, Stadtverwaltung Lissabon, Portugal | 100 |
Vantage Towers s.r.o. | Tschechische Republik | Zavisova 502/5, Nusle, 140 00 Prag 4, Tschechische Republik | 100 |
Vantage Towers Zrt. | Ungarn | Boldizsar utca 2, 1112 Budapest, Ungarn | 100 |
Vodafone Towers S.R.L. | Rumänien | Calea Floreasca 169A, AFI Park Floreasca, Gebäude A, dritte Etaje, Sektor 1, Bukarest, Rumänien | 100 |
Vantage Towers Single Member S.A. | Griechenland | 2 Adrianeiou & Papada Str, 11525, Athen, Griechenland | 100 |
Central Tower Holding Company B.V.* | Niederlande | Rivium Quadrant 175, 6th floor, 2909 LC Capelle aan den IJssel, Niederlande | 100 |
Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH* | Deutschland | Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf | 100 |
Vantage Towers Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH* | Deutschland | Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf | 100 |
Name der Gesellschaft | Klassifizierung | Land | Anschrift | Prozentsatz der von der Gruppe gehaltenen Anteilsklasse |
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. | Assoziertes Unternehmen | Italien | Via Gaetana Negri 1, 20123, Mailand, Italien | 33,2 |
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited | Gemeinschaftsunternehmen | Vereinigtes Königreich | Hive 2, 1530 Arlington Business Park, Theale, Reading, Berkshire, RG7 4SA, Vereinigtes Königreich | 50 |
Die Gruppe hält eine 33,2 %ige Beteiligung an
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. (INWIT). Bisher
wurde INWIT aufgrund der Beteiligungsrechte, die die Gruppe
im Rahmen einer Aktionärsvereinbarung (SHA) mit
Telecom Italia S.p.A. (TIM) hält, als
Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Im August 2022
vereinbarten die Gruppe und TIM die Beendigung der
Aktionärsvereinbarung. Als Folge dieser Änderung
hat die Gruppe zum 31. März 2023 einen
maßgeblichen Einfluss und INWIT wird als assoziiertes
Unternehmen klassifiziert. Da INWIT weiterhin nach der
Equity-Methode konsolidiert wird, erfolgt keine
Änderung der Bilanzierung.
Düsseldorf, 16 Juni 2023
Vantage
Towers AG
Der Vorstand
Thomas Reisten
Vivek Badrinath
Christian Sommer
Wir versichern, dass gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- abschluss
nach bestem Wissen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Vantage
Towers AG zusammengefasst ist, nach bestem Wissen der
Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so
dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben
sind.
Düsseldorf, 16. Juni 2023
Vantage
Towers AG
Der Vorstand
Thomas Reisten
Vivek Badrinath
Christian Sommer
An die Vantage Towers AG
Wir haben den Konzernabschluss der Vantage Towers AG,
Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der
Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023, der
Konzernbilanz zum 31. März 2023, sowie dem
Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung
bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der
Vantage Towers AG für das Geschäftsjahr vom 1.
April 2022 bis zum 31. März 2023, der mit dem
Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist,
geprüft. Die in Abschnitt "Corporate Governance
Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene
Entsprechenserklärung gemäß des deutschen
Corporate Governance Kodexes und die als "Relevante Angaben
zu Unternehmenspraktiken" bezeichnete Konzernerklärung
zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und |
― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Entsprechenserklärung gemäß des deutschen Corporate Governance Kodexes und dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von den Konzernunternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu
dienen.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrats im Abschnitt "An unsere Aktionäre" des
Geschäftsberichts verantwortlich. Für die
Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate
Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur
Unternehmensführung in Abschnitt "Corporate Governance
Bericht" des zusammengefassten Lageberichts ist, sind die
gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich.
Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für
die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur
Unternehmensführung. Ferner umfassen die sonstigen
Informationen weitere für den Geschäftsbericht
vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis
zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben,
insbesondere:
― |
die Abschnitte "Eckdaten Vantage Towers", "GJ 2023 Highlights" und "Wer wir sind"; |
― |
den Abschnitt "Vorwort unseres CEO's"; |
― |
den "Bericht des Aufsichtsrats"; |
― |
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Vantage Towers AG zusammengefasst ist, im Abschnitt "Weitere Informationen"; |
― |
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und
zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die
sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir
weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form
von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens ,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es
besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der
Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht
keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns
zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
― |
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 20. Juni 2023
Ernst
& Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ueberschär
Wirtschaftsprüfer
Hillebrand
Wirtschaftsprüferin
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der
Nicht-IFRS-Kennzahl "Bereinigtes EBITDA" auf konsolidierter
Basis auf den Jahresüberschuss in den Konzern-Gewinn-
und -Verlustrechnungen für die angegebenen
Zeiträume.
Konsolidierte Basis | ||
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) | Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft) | |
Mio. € | Mio. € | |
Jahresüberschuss | 473,1 | 356,9 |
Ertragsteuern | (20,7) | 108,9 |
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | 56,2 | 52,9 |
Sonstige Finanzierungskosten | 29,3 | 13,5 |
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen | 30,7 | 4,5 |
Operativer Gewinn | 568,5 | 536,7 |
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen | (85,8) | (30,2) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 19,7 | 13,2 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 122,5 | 84,9 |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 273,7 | 258,2 |
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen | 1,1 | 0,9 |
Einmalige und andere Posten | 8,5 | 1,5 |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 |
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der
Nicht-IFRS-Kennzahl "Bereinigtes EBITDAaL" auf den
Jahresüberschuss in den Gewinn- und -Verlustrechnungen
für die angegebenen Zeiträume.
Konsolidierte Basis | ||
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) | Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft) | |
Mio. € | Mio. € | |
Jahresüberschuss | 473,1 | 356,9 |
Ertragsteueraufwand | (20,7) | 108,9 |
Sonstige Finanzierungskosten | 29,3 | 13,5 |
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen | 30,7 | 4,5 |
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen | (85,8) | (30,2) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 19,7 | 13,2 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 122,5 | 84,9 |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | (20,2) | (12,4) |
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen | 1,1 | 0,9 |
Einmalige und andere Posten | 14,6 | 2,4 |
Bereinigtes EBITDAaL | 564,3 | 542,6 |
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der
alternativen Leistungskennzahlen "Wiederkehrender
operativer Free Cashflow" und "Wiederkehrender Free
Cashflow" auf das bereinigte EBITDA für die
angegebenen Zeiträume.
Konsolidierte Basis | ||
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) | Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft) | |
Mio. € | Mio. € | |
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 906,9 | 1.007,7 |
Zunahme/(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | (77,2) | (151,1) |
Abnahme/(Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | (30,0) | 56,9 |
Zunahme/(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 7,0 | 1,8 |
Abnahme/(Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 95,7 | (48,6) |
Anteilsbasierte Vergütung und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen | 3,3 | (3,9) |
Einmalige und andere Posten | 2,5 | 2,4 |
Bereinigtes EBITDA | 908,3 | 865,2 |
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben | (20,2) | (12,4) |
Barkosten der Leasingverhältnisse | (306,4) | (293,1) |
Investitionsausgaben für Instandhaltung | (24,0) | (28,8) |
Wiederkehrender operativer Free Cashflow | 557,6 | 531,0 |
Gezahlte Steuern, netto | (109,4) | (91,8) |
Gezahlte Zinsen, ohne Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | (11,9) | (10,3) |
Änderungen des operativen Working Capital | 1,9 | (14,2) |
Wiederkehrender Free Cashflow | 438,2 | 414,8 |
Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung der
Nicht-IFRS-Kennzahl "Nettofinanzverschuldung" der Gruppe
aus der Konzernbilanz zum 31. März für die
angegebenen Zeiträume.
Konsolidierte Basis | ||
Stand 31. März 2023 (geprüft) | Stand 31. März 2022 (geprüft) | |
Mio. € | Mio. € | |
Anleihen | (2.199,0) | (2.189,5) |
Commercial Papers | - | - |
Bankdarlehen | - | - |
Verbindlichkeiten aus Barsicherheiten | - | - |
Überziehungen | - | - |
Summe der kurzfristigen Ausleihungen von nahestehenden Unternehmen und Personen und der langfristigen Ausleihungen von nahestehenden Unternehmen und Personen | - | - |
In der Nettofinanzverschuldung enthaltene Ausleihungen | (2.199,0) | (2.189,5) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 177,5 | 21,7 |
Bei nahestehenden Unternehmen und Personen gehaltene Bareinlagen | - | 272,3 |
Sonstige Finanzinstrumente | - | - |
Derivative Finanzinstrumente (Mark-to-Market) | 0,1 | (0,5) |
Kurzfristige Anlagen | - | - |
Summe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstiger Finanzinstrumente | 177,6 | 293,3 |
Nettofinanzverschuldung | (2.021,5) | (1.895,9) |
CTIL 2 | INWIT 1 | |||
Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023 | Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. Dezember 2022 | |||
100 % Anteil (ungeprüft) | 50 % Anteil (ungeprüft) | 100 % Anteil (geprüft) | 33,2 % Anteil (geprüft) | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse | 475 | 238 | 853 | 283 |
Bereinigtes EBITDA | 314 | 157 | 779 | 259 |
Bereinigtes EBITDAaL | 162 | 81 | 587 | 195 |
RFCF | 115 | 58 | 491 | 163 |
CTIL 2 Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2022 | INWIT 1 Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. Dezember 2021 | |||
100 % Aktien (ungeprüft) | 50 % Aktien (ungeprüft) | 100 % Aktien (ungeprüft) | 33.2 % Aktien (ungeprüft) | |
Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
Umsatzerlöse | 452 | 218 | 785 | 261 |
Bereinigtes EBITDA | 283 | 142 | 715 | 237 |
Bereinigtes EBITDAaL | 113 | 57 | 520 | 173 |
RFCF | 165 | 83 | 366 | 122 |
Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete
Aussagen" in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die
Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das
Wachstum und die Strategien von Vantage Towers.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht
beschränkt auf Aussagen bezüglich der Ziele,
Vorgaben, Strategien, Aussichten und Wachstumsperspektiven,
einschließlich der Prognose für das am 31.
März 2024 endende Geschäftsjahr, des Aufbaus
neuer Standorte, der Vermietungsziele und der
Vermietungspipeline; des Betriebskapitals, der
Kapitalstruktur von Vantage Towers; zukünftiger
Pläne, Ereignisse oder Leistungen, der
wirtschaftlichen Aussichten und Branchentrends.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht
immer, durch die Verwendung eines in der Zukunft liegenden
Datums oder durch Wörter wie "wird", "könnte",
"dürfte", "sollte", "erwartet", "beabsichtigt",
"bereitet vor" oder "zielt ab" (auch in ihrer negativen
Form oder in anderen Abwandlungen) gekennzeichnet.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Natur nach
vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der
Zukunft eintreten können oder auch nicht. Es gibt eine
Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen
wesentlich von denen abweichen, die in diesen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder
impliziert werden. Alle nachfolgenden schriftlichen oder
mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen, die Vantage
Towers oder einem Mitglied der Vantage Towers Group oder
einer in ihrem Namen handelnden Person zuzuschreiben sind,
werden in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben
erwähnten Faktoren eingeschränkt. Es kann keine
Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten
Aussagen in diesem Dokument realisiert werden. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Datum dieser
Bekanntmachung. Vorbehaltlich der Einhaltung geltender
Gesetze und Vorschriften beabsichtigt Vantage Towers nicht,
diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, und
übernimmt keine Verpflichtung, dies zu tun.
Verweise auf Vantage Towers beziehen sich auf die
Vantage Towers AG und Verweise auf die Vantage Towers Group
beziehen sich auf die Vantage Towers AG und ihre
Tochtergesellschaften, sofern nicht anders angegeben.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich
einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren
und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die
absoluten Werte widerspiegeln.
bezeichnet eine Vereinbarung über die gemeinsame
Nutzung von aktiven Sendeeinrichtungen durch MNOs, die
diese an den Standorten der Gruppe installieren.
Aktiengesetz
bezeichnet die Kundengeräte, die zum Empfangen und
Senden von Mobilfunksignalen verwendet werden.
bezeichnet folgende Kennzahlen: bereinigtes EBITDA,
bereinigtes EBITDAaL, bereinigte EBIT-DAaL-Marge,
wiederkehrender operativer Free Cashflow, wiederkehrender
Free Cashflow, Free Cashflow, Cash Conversion,
Nettofinanzverschuldung und Verhältnis der
Nettofinanzverschuldung zum bereinigten EBITDAaL.
Bezeichnet Aktionärsrechterichtlinie
bezeichnet den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
bezeichnet die planmäßigen Abschreibungen auf
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Zinsen auf
Leasingverbindlichkeiten.
bezeichnet den Prüfungs-, Risiko- und
Compliance-Ausschuss zusammen mit dem Vergütungs- und
Nominierungsausschuss.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bezeichnet den operativen Gewinn vor Abschreibungen auf
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen,
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle
Vermögens- werte sowie Gewinnen/Verlusten aus dem
Abgang von langfristigen Vermögenswerten ohne
Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus
separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstige betriebliche
Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die
nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde
liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln.
bezeichnet das bereinigte EBITDA abzüglich der
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben
sowie nach Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen und nach Abzug von Zinsen auf
Leasingverbindlichkeiten. Umsatzerlöse aus
weiterbelasteten Investitionsausgaben spiegeln die direkte
Weiterbelastung von Investitionsausgaben im Zusammenhang
mit der Modernisierung bestehender Standorte an Vodafone
wider.
bezeichnet den Quotienten aus dem bereinigten EBITDAaL
und den Umsatzerlösen ohne Umsatzerlöse aus
weiterbelasteten Investitionsausgaben.
bezeichnet den Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
Bruttoinlandsprodukt
steht für "Built-to-suit" und bezeichnet
Bauprojekte nach Kundenvorgaben.
bezeichnet die durchschnittliche jährliche
Wachstumsrate (compound annual growth rate).
bezeichnet den Quotienten aus dem wiederkehrenden
operativen Free Cashflow und dem bereinigten EBITDAaL.
bezeichnet die Cash Conversion Rate
Chief Executive Officer
Chief Financial Officer
Cash Generating Unit
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited.
Bezeichent das Committee of Sponsoring Organizations of
the Treadway Commission
Central Tower Holding Company B.V.
bezeichnet die vorrangige unbesicherte
Darlehensfazilität in Höhe von 2,4 Mrd. €,
die die Gesellschaft am 12. Februar 2021 geschlossen hat.
bezeichnet verteilte Antennensysteme (Distributed
Antenna Systems).
Deutscher Corporate Governance Kodex
bezeichnet die Beendigung der Börsennotierung der
Gesellschaft gemäß § 39 Absatz 2
Börsengesetz (BörsG).
bezeichnet das Funkturmgeschäft der deutschen
operativen Einheit.
Bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung
bezeichnet das britische Gesetz über elektronische
Kommunikation (Electronics Communications Code).
Elektromagnetisches Feld
steht für "Environmental, Social and Gover-nance",
d h. Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung.
Europäische Union
bezeichnet ein Kreditinstitut, ein Unternehmen
gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b
Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des deutschen
Kreditwesengesetzes (KWG).
bezeichnet die Frankfurter Wertpapierbörse.
bezeichnet den wiederkehrenden Free Cashflow
abzüglich Wachstums- und anderer Investitionen,
einschließlich der Optimierung von
Grundstücksmieten, und an nicht beherrschende
Gesellschafter von Tochterunternehmen gezahlter Dividenden
zuzüglich der Erlöse aus weiterbelasteten
Investitionsausgaben von Vodafone, Gewinne/Verluste aus dem
Abgang von langfristigen Vermögenswerten und
Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen, sowie bereinigt um
Änderungen des nicht operativen Working Capital und
einmalige und andere Posten. Einmalige und andere Posten
umfassen Wertminderungsaufwendungen, Re-
strukturierungskosten aus separaten
Restrukturierungsvorhaben und sonstige betriebliche
Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die
nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde
liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln. Diese Posten
sind keine nach IFRS anerkannten Begriffe. Einmalige und
andere Posten unterliegen einem bestimmten
Ermessensspielraum hinsichtlich der Zuordnung verschiedener
Erträge und Aufwendungen, und die Ausübung von
Ermessensspielräumen kann sich von Unternehmen zu
Unternehmen unterscheiden. Einmalige und andere Posten
könnten zudem Aufwendungen enthalten, die in
künftigen Berichtsperioden erneut anfallen.
bezeichnet das mit den europäischen
Funkturminfrastruktur-Assets von Vodafone in Deutschland,
Spanien, Portugal, Rumänien, der Tschechischen
Republik, Ungarn und Irland verbundene Geschäft.
bezeichnet einen drahtlosen Festnetzzugang (Fixed
Wireless Access).
bezeichnet bodengestützte Sendemasten (Ground-Based
Towers).
bezeichnet die Vantage Towers AG.
bezeichnet Global Infrastructure Partners.
bezeichnet das am 31. März 2022 geendete-dende
Geschäftsjahr.
bezeichnet das am 31. März 2022 geendete
Geschäftsjahr.
bezeichnet das am 31. März 2023 geendete
Geschäftsjahr.
bezeichnet das am 31. März 2024 endende
Geschäftsjahr.
bezeichnet das am 31. März 2025 endende
Geschäftsjahr.
bezeichnet das am 31. März 2026 endende
Geschäftsjahr.
bezeichnet, soweit nicht anders angegeben, die
Gesellschaft, ihre konsolidierten Tochter- unternehmen und
ihre at-equity bilanzierten Beteiligungen an INWIT und
Cornerstone.
Bezeichnet die GSM Association
Handelsgesetzbuch
bezeichnet das International Accounting Standards Board
Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.
bezeichnet Investitionsausgaben im Rahmen des Programms
zur Optimierung von Grundstücksmieten.
bezeichnet die vom International Accounting Standards
Board (IASB) herausgegebenen International Financial
Reporting Standards, einschließlich der IAS und der
Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union
anzuwenden sind (Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der
Kommission vom 3. November 2008, in der jeweils geltenden
Fassung), verfügbar unter
www.ifrs.org/issued-standards.
bezeichent das Institut für Weltwitschaft
bezeichnet das interne Kontrollsystem.
("kleine Zellen im Innenbereich") bezeichnet
Funkzugangsknoten mit geringer Leistung, die
üblicherweise zur Ergänzung von Makrozellen
verwendet werden, um eine Netzabdeckung und/oder
Netzkapazität im Innenbereich zu gewährleisten;
diese sind besser geeignet für kleinere oder geringer
frequentierte Standorte.
bezeichnet Investitionsausgaben im Zusammenhang mit dem
Bau neuer BTS-Standorte.
bezeichnet die Investitionsausgaben, die zur
Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des
bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver
Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben
für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen.
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A.
bezeichnet das Internet der Dinge (Internet of Things).
bezeichnet den Börsengang (Initial Public
Offering).
bezeichnet die internationale Wertpapierkennnummer
(International Securities Identification Number).
Informationstechnologie
Internationaler Währungsfonds
bezeichnet Kohlberg Kravis Roberts & Co.
bezeichnet den am 23. Januar 2020 verabschiedeten und am
20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Deutschen Corporate Governance Kodex.
bezeichnet Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal,
die Tschechische Republik, Rumänien, Ungarn und
Irland.
bezeichnet zentrale Leistungskennzahlen (Key Performance
Indicators).
bezeichnet ein Niedrigenergie-Weitverkehrsnetz (Low
Power Wide Area).
bezeichnet Fusionen und Übernahmen (Mergers &
Acquisitions).
bezeichnet die physische Infrastruktur, die entweder
bodennah oder auf dem Dach eines Gebäudes installiert
ist und an die Kommunikationsanlagen zur Einrichtung einer
Zelle in einem Mobilfunknetz angebracht werden,
einschließlich Streetworks und auf Dauer angelegter
mobiler Standorte.
bezeichnet einen Geschäftsführer (Managing
Director), der eine lokale operative Konzerngesellschaft
leitet.
bezeichnet Kunden.
bezeichnet Points of Presence von Kunden, die an
Makrostandorten betrieben werden, soweit nicht anders
angegeben, einschließlich physischer
Mietverhältnisse und
Active-Sharing-Mietverhältnissen.
bezeichnet Standorte für verteilte Antennensysteme,
Repeater-Standorte und Small-Cell-Standorte.
bezeichnet einen Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network
Operator).
bezeichnet einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen
(Master Services Agreement).
bezeichnet die Summe aus langfristigen Anleihen,
kurzfristigen Anleihen, Anleihen von Unternehmen der
Vodafone Group und Marktwertanpassungen, abzüglich der
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente, der
kurzfristigen Finanzinvestitionen und
Leasingverbindlichkeiten.
bezeichnet das Verhältnis der
Nettofinanzverschuldung zum bereinigten EBITDAaL für
einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum.
(Non-Financial Reporting Directive) bezeichnet die
Richtlinie 2014/95/EU, die bestimmte große
Unternehmen verpflichtet, über nicht finanzielle
Aspekte zu berichten.
bezeichnet folgende Kennzahlen auf kombinierter Basis:
bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDAaL, bereinigte
EBITDAaL-Marge, wiederkehrender operativer Free Cashflow,
wiederkehrender Free Cashflow, Free Cashflow, Cash
Conversion und Nettofinanzverschuldung.
bezeichnet einen Anbieter, der kein
Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operator) ist.
bezeichnet den Oak Ausschuss des Aufsichtsrats.
bezeichnet die Oak Holdings GmbH, ein ein Joint Venture
zwischen der Vodafone GmbH und einem Konsortium aus
langfristigen Infrastruktur-Investoren geführt durch
GIP und KKR
bezeichnet eine Anlage, die aus einer Zusammenstellung
verschiedener Elemente besteht, die an einem Standort
eingerichtet wurde und zur Unterstützung der aktiven
Sendeeinrichtungen verwendet wird, u. a. vertikale
Unterstützungsstrukturen, einschließlich Masten,
Türmen, Turmfundamenten, Unterbauten und
Antennenträgern (ohne Halterungsvorrichtungen), zivile
Infrastrukturen (einschließlich Stahlbauten) und
verwandte Gewerke, Lagerflächen oder Unterstände,
Zugangs-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme,
Sicherheitsanlagen und Schutzvorrichtungen.
bezeichnet die gemeinsame Nutzung von passiver
Infrastruktur durch MNOs.
steht für Point of Presence, einen Knotenpunkt in
einem Kommunikationssystem. Wenn ein PoP von Vantage Towers
oder einem anderen genannten Funkturmunternehmen betrieben
wird, bezeichnet die Gruppe diesen als Mietverhältnis;
sofern nicht anders angegeben, werden diese an
Makrostandorten betrieben.
steht für Public Protection & Disaster Relief -
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS).
bezeichnet den Prüfungs-, Risiko- und Compliance
Ausschuss des Aufsichtsrats.
bezeichnet ein Funkzugangsnetz (Radio Access Network).
bezeichnet die vorrangige unbesicherte revolvierende
Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. €, die die
Gesellschaft am 12. Februar 2021 geschlossen hat.
bezeichnet Kapitalrendite (Return on Capital Employed).
bezeichnet dachinstallierte Funktürme (Rooftop
Towers).
bezeichent die Recovery and Resilience Facility
bezeichnet die Satzung der Gesellschaft vom 18. Januar
2021, die am 26. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen
wurde.
("kleine Zellen") bezeichnet Funkzugangsknoten mit
geringer Leistung, die in Gebieten mit hoher
Verkehrskonzentration üblicherweise zur Ergänzung
von Makrozellen verwendet werden und über kleinere
Zellradien verfügen als Makrozellen.
bezeichnet Investitionsausgaben im Zusammenhang mit
Initiativen zur Ertragssteigerung, insbesondere
Modernisierungsinvestitionen, um
Nicht-Vodafone-Mietverträge, Effizienzinvestitionen
und den Ausbau von DAS/In-door Small Cells zu
ermöglichen, sowie den Restbetrag der Investitionen im
Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte,
die nicht direkt den Mietern weiterbelastet werden.
bezeichnet die passive Infrastruktur, an der die aktiven
Sendeeinrichtungen angebracht sind, sowie den
zugehörigen physischen Standort.
bezeichnet einen Standort, der für einen
Vodafone-Betreiber aus Sicht des Netzwerkmanagements von
strategischer Bedeutung ist.
bezeichnet kompakte und optisch unauffällige
Einzelmasten, die als Alternative zu dachinstallierten
Funktürmen verwendet werden, um ergänzende
Abdeckung, erhöhte Kapazität oder allgemeine
Abdeckung in städtischen Gebieten bereitzustellen.
Telecom Italia S.p.A.
Telefonica UK Limited
Tower Information Management System
bezeichnet die direkte Weiterbelastung von
Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung
bestehender Standorte an Vodafone.
siehe Definition "Gruppe".
Vantage Towers SA
siehe Definition "Gruppe".
Vantage Towers Limited
Vodafone Towers Portugal S.A.
Vantage Towers SRL
Vantage Towers, SL
Vantage Towers s.r.o.
Vantage Towers Zrt.
Bezeichnet den Vergütungs- und
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats.
bezeichnet die Gesamtzahl der Mietverträge
(einschließlich physischer Mietverhältnisse und
Active-Sharing-Mietverhältnissen) an den
Makrostandorten der Gruppe, dividiert durch die Gesamtzahl
der Makrostandorte. Deshalb umfasst die Vermietungsquote
der Gruppe zwei Mietverhältnisse, bei denen durch den
physischen Mieter (Vodafone oder einen anderen MNO) eine
aktive gemeinsame Nutzung erfolgt.
Victus Networks S.A.
bezeichnet die Vodafone Group Plc zusammen mit ihren
konsolidierten Tochtergesellschaften.
Vodafone GmbH
Vodafone Greece Towers S.A.
bezeichnet die Vodafone Group Plc, eine in England und
Wales eingetragene Aktiengesellschaft (Public Limited
Company), und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften.
Vodafone Italia S.p.A.
bezeichnet die zwischen Mitgliedern der Vodafone Group
und Mitgliedern der Gruppe jeweils in den Märkten der
Gruppe abgeschlossenen MSAs.
Vodafone Limited
bezeichnet den Vorstand der Gesellschaft.
Verbraucherpreisindex
bezeichnet Modernisierungsinvestitionen, die an die
Mieter weiterbelastet werden.
bezeichnet den wiederkehrenden operativen Free Cashflow
abzüglich gezahlter Steuern und gezahlter Zinsen und
angepasst um das operative Working Capital.
bezeichnet das bereinigte EBITDAaL zuzüglich der
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen, abzüglich der
zahlungswirksamen Leasingkosten und Investitionsausgaben
für Instandhaltung.
27. Juli 2023
Vantage Towers AG Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf, Deutschland
Tel. +49 (0) 211/61712-0
Fax +49 (0) 211/61712-901
E-Mail: ir@vantagetowers.com
www.vantagetowers.com
Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland
Lie-Tin Wu
Head of Investor Relations
E-Mail: LieTin.Wu@vantagetowers.com
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