Vantage Towers AG

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Geschäftsbericht 2022/​23

Powering Europe's digital transformation

Eckdaten
Vantage Towers

Finanzergebnis im Überblick

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GJ 2023 GJ 2022 Veränderung
Mio. € Mio. € %
Makrostandorte (in Tausend) 1 46,1 45,7 -
Vermietungsquote (Zahl der Mietverhältnisse/​ Makrostandorte) 1,46x 1,44x -
Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen) 1.075,1 1.010,9 6,4
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2 5,0
Bereinigte EBITDA-Marge 83 % 85 % -
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (20,2) (12,4) -
Aufwendungen für Grundstücksmiete (323,7) (310,2) 4,4
Bereinigtes EBITDAaL 564,3 542,6 4,0
Bereinigte EBITDAaL-Marge 53 % 54 % -
Wiederkehrender Free Cashflow (RFCF) 438,2 414,8 5,6
Verschuldungsgrad (Nettofinanzverschuldung/​ bereinigtes EBITDAaL) 3,6x 3,5x 0.1x

1 Ohne das assoziierte Unternehmen INWIT in Italien und dem Unternehmen Cornerstone in Großbritannien.

GJ 2023 Highlights

→ Am 22. März 2023 erfolgte der Vollzug des freiwilligen öffentliches Übernahmeangebots der Oak Holdings GmbH ("Oak Holdings"), welches ein Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH, Global Infrastructure Partners und KKR ist. Die Gegenleistung pro Aktie betrug 32,00 € pro Aktie. Nach Vollzug hielt Oak Holdings rund 89,26 % der Aktien an der Vantage Towers AG

→ Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung dem Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und Vantage Towers AG als beherrschten Gsellschaft zugestimmt

→ Mit Ablauf zum 9. Mai 2023 wurde der von der Vantage Towers AG beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wirksam. Vor dem Widerruf der Zulassung hat die Oak Holdings GmbH an alle anderen Aktionäre der Vantage Towers AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von 32,00 € pro Aktie unterbreitet

→ Erfolgreicher Ausbau des Geschäfts fortgesetzt:

→ Im GJ 2023 haben wir in allen Märkten insgesamt 1.750 neue (netto) Mietverträge abgeschlossen. Davon waren 1.440 (netto) Nicht-Vodafone-Mietverträge, womit sich für das GJ 2023 eine Vermietungsquote von 1,46x ergab

→ Wir haben unser Geschäft durch zusätzliche Einnahmequellen erweitert, hierzu zählen Lösungen für die Innenraumabdeckung, Hochgeschwindigkeitsbreitbandinternet, drahtlose Festnetzzugänge und Glasfasernetze

→ Der Ausbau neuer Funkmasten setzte sich im GJ 2023 mit dem Bau weiterer 910 neuer Makrostandorte in unseren Märkten fort, dabei wurden 490 in Deutschland errichtet

→ GJ 2023 Prognose erreicht:

→ Der Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen) für das GJ 2023 stieg um 6,4 % ggü. Dem Vj. Auf 1.075,1 Mio. €, über die Prognosespanne von 3-5 %

→ Das bereinigte EBITDAaL stieg um 4,0 % auf 564,3 Mio. €, und lag damit am oberen Ende der Prognose für das GJ 2023 von 550 Mio. € - 570 Mio. €

→ Der RFCF erhöhte sich um 5,6 % ggü. Dem Vj. Auf 438,2 Mio. € und lag damit über der Prognose von 405 Mio. € - 425 Mio. €

Mit 04,600 Makrostandorten haben wir Europa abgedeckt.

* Vermietungsquote: Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich virtueller Mietverhältnisse) an den Makrostandorten von Vantage Towers geteilt durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Virtuelle Mietverhältnisse liegen vor, wenn ein Kunde seine aktiven Netzelemente an einem Standort gemeinsam mit einem anderen Mieter im Rahmen einer Active-Sharing-Vereinbarung nutzt.

** Gemeinschafts- und Assoziierte Unternehmen: Großbritannien und Italien

Wer wir sind

Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber vermieten wir unsere Infrastruktur an sämtliche Funknetzbetreiber wie Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operators; MNOs), Bundesbehörden, IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen. Wir stehen im Zentrum des 5G-Netzaufbaus und ermöglichen damit neue Anwendungen für das Internet der Dinge. Als Infrastrukturbetreiber profitieren wir von einer starken und stabilen Nachfrage in einem wachsenden Sektor und fokussieren uns klar auf unser strategisches Wachstum. Gemeinsam mit unserem starken und unabhängigen Management-Team treiben wir die digitale Transformation in Europa voran.

Wir legen bei Vantage Towers viel Wert auf die Gleichberechtigung von Geschlechtern. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bitten wir jedoch um Verständnis, dass wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/​w/​d) verzichten. So gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle geschlechter.

Vorwort unseres CEOs

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein spannendes und ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. Im November 2022 hat die Oak Holdings GmbH, ("Oak Holdings") angekündigt, an alle Aktionäre der Vantage Towers AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit einer Gegenleistung von 32,00 € pro Aktie zu unterbreiten.

Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und Vantage Towers als beherrschter Gesellschaft zugestimmt. Dieses Delisting erfolgte im Anschluss an das Delisting-Erwerbsangebot der Oak Holdings, welches eine Gegenleistung pro Aktie von 32,00 € vorsah. Nach Vollzug des Übernahmeangebots im März 2023 und des Delisting-Erwerbsangebots im Mai 2023 hält die Oak Holdings 89,3 % der Aktien an Vantage Towers. Wir begrüßen unseren neuen Aktionär und das Oak Consortium, die Vantage Towers zusammen mit der Vodafone Gruppe in der nächsten Wachstumsphase unterstützen werden.

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam auf das vergangene Geschäftsjahr blicken. Wir haben unsere Prognosen für das GJ 2023 erreicht. Die Umsatzerlöse des Konzerns (exkl. Durchleitungseinnahmen) stiegen um 6,4 % im Vergleich zum Vorjahr auf 1.075,1 Mio. €, während sich unser bereinigtes EBITDA nach Leasingverhältnissen um 4,0 % auf 564,3 Mio. € verbesserte. Der wiederkehrenden Free Cash Flow lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 438,2 Mio. €.

Für die Zukunft fokussieren wir uns weiterhin auf unser Kerngeschäft und konzentrieren uns auf den Ausbau neuer Makrostandorte und Co-locations für unsere MNO- und Nicht-MNO-Kunden. Zum Ende des Geschäftsjahres haben wir eine Vermietungsquote von 1,46x erzielt. Im GJ 2023, haben wir netto 1.750 Mietverhältnisse dazugewonnen, von denen 1.440 keine Vodafone-Mietverträge waren. Darüber hinaus haben wir unser Geschäft durch zusätzliche Einnahmequellen erweitert, indem wir Lösungen für die Innenraumabdeckung, den drahtlosen Festnetzzugang, HochgeschwindigkeitsBreitbandinternet und Glasfasernetze in unseren Märkten anbieten.

Unser Funkturmportfolio umfasst derzeit mehr als 46.100 Makrostandorte in unseren konsolidierten Märkten und 84.600 inklusive INWIT in Italien und Cornerstone in UK. Der Ausbau neuer Makrostandorte - im Rahmen des so genannten Built-to-Suit (BTS)-Programms - hat sich im GJ 2023 mit 910 neuen Makrostandorten in unseren konsolidierten Märkten beschleunigt. Allein in Deutschland haben wir 490 neue Makrostandorte errichtet. Während das BTS-Programm in den letzten drei Quartalen des Geschäftsjahres seine Dynamik beibehielt, werden wir den Ausbau der Standorte weiterhin genau überwachen und alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Ausbauverpflichtungen bis zum GJ 2026 zu erreichen.

Zusätzlich haben wir große Fortschritte bei unserem Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten durch Kauf oder den Erwerb langfristiger Nutzungsrechte erzielt. Seit der Einführung des Programms ist die Gesamtzahl der unterzeichneten Verträge oder Zusagen in unseren europäischen Märkten auf 1.870 angewachsen. Damit haben wir bereits 50 % unseres mittelfristigen Ziels erreicht, das den Erwerb des Grundstücks oder der langfristigen Nutzungsrechte für 10 % unseres konsolidierten Portfolios vorsieht.

Wenn gleich jeder Funkmast, den wir bauen, wichtig ist, bringen einige dieser neuen Funkmasten für manche Menschen einen besonderen Mehrwert. Mit unserem Programm "Towers for Good" vernetzen wir ländliche Gemeinden, fördern deren Entwicklung und leisten so unseren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen. So hat beispielsweise unser irisches Team einen Funkmast auf der abgelegenen Cape Clear Island errichtet und den Bewohnern damit erstmals eine Mobilfunk- und Breitbandanbindung ermöglicht. Darüber hinaus arbeitet Vantage Towers kontinuierlich an neuen Technologien und Materialien, um seine Infrastruktur zu optimieren und nachhaltiger zu gestalten. Ein Beispiel hierfür sind zwei Masten in Holzbauweise, die wir in Deutschland errichten. Sie sind umweltfreundlich, verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Stahl- oder Betonmasten und erhöhen gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Zukunft von Vantage Towers werfen. Zusammen mit unseren neuen Aktionären, die ausgewiesene Branchenexperten sind, werden wir unser Geschäft weiter vorantreiben, die nächste Wachstumsphase angehen und unsere Position als eines der führenden Funktumunternehmen in Europa weiter auszubauen.

Lassen Sie mich diesen Brief mit ein paar persönlichen Worten abschließen. Ich habe vor kurzem die Aufgaben von Vivek Badrinath übernommen und fühle mich geehrt, in der derzeitigen Übergangsphase als Interims-CEO von Vantage Towers zu fungieren. Vivek hatte bereits im Februar 2023 angekündigt, dass er seinen Vertrag mit Vantage Towers aus persönlichen Gründen nicht verlängern wird, er bleibt dem Unternehmen jedoch bis Ende Juni 2023 als Mitglied des Vorstands erhalten, um eine geordnete Übergabe zu gewährleisten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat von Vantage Towers, wie kürzlich bekannt gegeben, Christian Hillabrant zum neuen CEO ernannt, welcher in ungefähr zwei Monaten anfangen wird. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um Christian Hillabrant bei Vantage Towers zu begrüßen und Vivek für seine beeindruckende Arbeit zu danken, die er beim Aufbau des Unternehmens, beim Börsengang und bei seinem außerordentlichen Engagement bis heute geleistet hat. Ich freue mich darauf, dieses Unternehmen zu führen und seinen erfolgreichen Übergang in das nächste Kapitel seiner Geschichte mitzugestalten.

Ich bedanke mich herzlich für Ihr Vertrauen.

 

Ihr

Thomas Reisten

Unser Management Team

CHIEF LEGAL OFFICER

Christian Sommer

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22 Jahre Branchenerfahrung

Vorstandsmitglied und Chief Legal Officer der Vantage Towers AG

Frühere Positionen (u. a.): Legal Director Vodafone Group

INTERIM CHIEF EXECUTIVE OFFICER UND CHIEF FINANCIAL OFFICER

Thomas Reisten

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23 Jahre Branchenerfahrung

Vorstandsmitglied und CFO der Vantage Towers AG; seit dem 23. Mai 2023 Interim CEO

Frühere Positionen (u. a.): Frühere Director Vodafone Rest of World und Vodafone Business, CFO Vodafone Indien

Derzeitige Mandate: Indus Towers Ltd (Indien)

VORSTANDSMITGLIED

Vivek Badrinath

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27 Jahre Branchenerfahrung

Vorstandsmitglied und von 2021 bis zum 23. Mai 2023 CEO der Vantage Towers AG

Frühere Positionen (u. a.): CEO Vodafone Rest of World und Vodafone Business, Deputy CEO und CTO Orange, Deputy CEO AccorHotels

Derzeitige Mandate: Atos SE

HUMAN RESOURCES DIRECTOR

Nikolaus Rama

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19 Jahre Branchenerfahrung

Human Resources Director von Vantage Towers AG

Frühere Positionen (u. a.): Head of HR Business Partnering

CHIEF COMMERCIAL OFFICER

Sonia Hemandez

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25 Jahre Branchenerfahrung

Chief Commercial Officer von Vantage Towers AG

Frühere Positionen (u. a.): CEO Vodafone Malta und eine Reihe von leitenden Positionen in den Bereichen Supply Chain und Commercial bei Vodafone

CHIEFTECHNOLOGY OFFICER

José Rivera

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30 Jahre Branchenerfahrung

Chief Technology Officer von Vantage Towers AG

Frühere Positionen (u. a.): zentrale Funktionen bei Vodafone Portugal, einschließlich der Verantwortung für Netzwerkbereitstellung, Core and Transport Engineering und die Implementierung

Bericht des Aufsichtsrats

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Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das vergangene Geschäftsjahr der Vantage Towers AG, das am 31. März 2023 endete, war für die Gesellschaft erneut ein sehr außergewöhnliches und spannendes Geschäftsjahr. Hervorzuheben ist dabei insbesondere das erfolgreich abgeschlossene freiwillige öffentliche Übernahmeangeboot der Oak Holdings GmbH, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, eines von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. Beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/​oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft, ist.

Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet, nimmt Vantage Towers AG weiterhin eine Schlüsselrolle in der europaweiten digitalen Transformation ein und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa.

Der Aufsichtsrat unterstützt auch weiterhin mit ganzer Kraft die Geschäftsvision des Vorstands und arbeitet bei deren operativer Umsetzung eng mit dem Managementteam zusammen. Dies gilt umso mehr, da am 22. Mai 2023 die CEO-Aufgaben von Vivek Badrinath an Finanzvorstand Thomas Reisten als Interims-CEO übertragen wurden. Am 6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian Hillabrant zum neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird voraussichtlich in etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung wirksam werden, bis dahin führt Interim-CEO und CFO Thomas Reisten das Unternehmen. Mit Vollzug der neuen Eigentümerstruktur und des Delistings von Vantage Towers sind der Aufsichtsrat und Vivek Badrinath einvernehmlich übereingekommen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die Managementstruktur für die nächste Phase der Entwicklung von Vantage Towers anzupassen. Ich möchte an dieser Stelle Thomas Reisten dafür danken, dass er sich der Verantwortung in der aktuellen Übergangsphase stellt. Durch seine internationale Erfahrung und seine profunde Kenntnis des Unternehmens weiß ich, dass das Unternehmen in sehr guten Händen ist. Der Aufsichtsrat dankt Vivek Badrinath für sein außerordentliches Engagement für Vantage Towers von seiner Gründung bis heute und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.

Wie sich auch im vergangenen Geschäftsjahr gezeigt hat, zeichnet sich der Aufsichtsrat durch seine vielfältige Zusammensetzung Zusammensetzung aus. Dazu trägt nicht zuletzt das breite Erfahrungsspektrum des Aufsichtsrats bei, dessen Mitglieder im Branchen und Marktumfeld der Gesellschaft, im Finanz und Personalmanagement sowie Tech-nologie und IT Business Management aktiv sind. Flankiert wird dieses fachliche Knowhow durch eine diversifizierte Zusammensetzung des Gremiums mit einem hohen Maß an Internationalität und einem Frauenanteil von 22 %.

Ich freue mich sehr, Pierre Klotz und Alberto Ripepi als neue Aufsichtsratsmitglieder begrüßen zu dürfen. Sie nehmen die beiden Positionen ein, die durch das Ausscheiden von Rosemary Martin und Johan Wibergh entstanden sind. Rosemary Martin und Johan Wibergh haben ihr Aufsichtsratsmandat jeweils zum 31. Dezember 2022 vorzeitig niedergelegt. Sowohl Pierre Klotz als auch Alberto Ripepi wurden auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Mai 2023 für die verbleibende Amtszeit der beiden ausgeschiedenen Aufsichtsräte, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr GJ 2025 beschließt, mit großer Mehrheit gewählt.

In der nächsten Zeit werden weitere Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1 GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung niederlegen.

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und den Mitarbeitern von Vantage Towers sowie aller Konzerngesellschaften für ihre hervorragende Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Zudem möchte ich auch herzlich Rosemary Martin und Johann Wibergh für ihre Arbeit im Aufsichtsrat und seinem Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Aus-schuss aufrichtig danken.

Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass wir uns auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum befinden mit dem wir einen wesentlichen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa leisten. Im folgenden Abschnitt finden Sie den ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im GJ 2023.

Der Aufsichtsrat im GJ 2023

Der Aufsichtsrat von Vantage Towers setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Mittlerweile hat der Aufsichtsrat wieder neun Mitglieder. Rosemary Martin und Johan Wibergh hatten mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt und waren aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 wurden Pierre Klotz und Alberto Ripepi als Nachfolger in den Aufsichtsrat gewählt.

Im Berichtszeitraum nahm der Aufsichtsrat die ihm gemäß Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahr. Insbesondere überwachte und beriet der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Darüber hinaus standen Aufsichtsrat und Vorstand sowohl im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Austausch. Dieser umfasste unter anderem ausführliche Berichte, Erläuterungen und zeitnahe Aktualisierungen zur aktuellen und langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Einen Schwerpunkt der regelmäßigen Berichterstattung bildete der Erwerb der Mehrheit der Aktien der Vantage Towers AG durch die Oak Holdings GmbH (die "Oak Transaktion"). Die Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend vor- und nachbereitet sowie mit und zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor- und nachbesprochen. Für Entwürfe, Unterlagen und Anmerkungen gibt es eine geschützte elektronische Plattform, auf die die Mitglieder des Aufsichtsrats Zugriff haben.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat ferner über den Gang der Geschäfte (einschließlich der wirtschaftlichen Lage), die Strategie und Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen.

Der Aufsichtsrat war über alle wichtigen Entscheidungen informiert und an den strategischen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten der Gesellschaft beteiligt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder Geschäftsordnung des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und diskutierten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Entscheidungen und Maßnahmen eingehend und genehmigten diese.

Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Im Berichtszeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 hielt der Aufsichtsrat elf ordentliche und außerordentliche Sitzungen ab und fasste darüber hinaus Beschlüsse außerhalb von Sitzungen im Umlaufverfahren. Aufgrund der im abgelaufenen Geschäftsjahr immer noch geltenden Bechränkungen durch die COVID-19-Pandemie und einigen sehr kurfristigen Themen wurden einige Sitzungen virtuell und andere physisch abgehalten.

Wesentliche Themen der Beratungen des Aufsichtsrats waren die Oak Transaktion, die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, nebst dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting), die Geschäftsentwicklung, die Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie wichtige Einzelvorgänge. Beschlussvorschläge wurden eingehend geprüft und diskutiert.

Ein besonderer Fokus lag auf der Oak Transaktion aber auch wieder auf dem deutschen BTS Roll-Out Programm und 1&1 Roll-Out, das aufgrund des Umfangs entscheidend für das Geschäft der Gesellschaft ist.

Schwerpunktethemen des Aufsichtsrats im GJ 2023

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Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft sowie dem entsprechenden Prüfbericht des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer berichtete umfassend über den Ablauf und die Ergebnisse seiner Prüfung. In der sich anschließenden Diskussion stand der Abschlussprüfer für die Beantwortung von Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Nach umfassender Diskussion billigte der Aufsichtsrat den Jahres und Konzernabschluss der Gesellschaft bzw. der Vantage Towers Gruppe (Unternehmen, an denen die Vantage Towers AG eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 50 % der jeweiligen Gesellschaftsanteile hält) und stellte damit den Jahresabschluss für das GJ 2022 fest. Zudem stimmte er dem zusammengefassten Lagebericht zu. Er verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und erörterte den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich des Prüfberichts des Abschlussprüfers hierzu. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das GJ 2022 und beschloss diesen. Der Aufsichtsrat billigte überdies die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die am 28. Juli 2022 stattgefundene Hauptversammlung, einschließlich des darin enthaltenen Gewinnverwendungsbeschlusses.

In mehreren Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrats mit der Geschäftsentwicklung von Vantage Towers im GJ 2023. Der Vorstand erläuterte dabei umfassend im Detail die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Umsatzentwicklung. Zudem präsentierte der Vorstand dem Aufsichtsrat die bisherige Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr und gab einen Ausblick auf das Gesamtgeschäftsjahr. In diesem Rahmen stimmte der Aufsichtsrat auch der Unternehmensplanung für das GJ 2023 und dem Long Range Plan zu.

Der Aufsichtsrat befasste sich mit den ESG-bezogenen Themen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat befasste sich mit Anpassungen zu den zwischen Vantage Towers AG und seinen wichtigsten Kunden bestehenden Master Service Agreements. Nach ausführlicher Erläuterung der Anpassungen stimmte der Aufsichtsrat diesen zu.

Der Aufsichtsrat befasste sich mit verschiedenen Themen zur Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat beschloss über die für die variable Vergütung des Vorstands maßgebliche Zielerreichung im GJ 2022. Der Aufsichtsrat stimmte darüber hinaus der Anpassung der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu.

Der Aufsichtsrat befasste sich in mehreren Sitzungen mit der Oak Transaktion. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 8. November 2022 etwa dem Abschluss eines sogenanntes Business Combination Agreement zwischen der Vantage Towers AG, der Oak Holdings GmbH als Bieterin, Vodafone GmbH und dem Oak Consortium zu. Am 20. Dezember 2022 beschloss der Aufsichtsrat etwa über die gemeinsame begründete Stellungnahme in Bezug auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH vom 13. Dezember 2022. In seiner Sitzung am 23. März 2023 beschloss der Aufsichtsrat über die Beschluss- und Wahlvorschläge zur außerordentlichen Hauptversammlung 2023. Am 5. Mai 2023 beschloss der Aufsichtsrat über die Aktualisierung seines Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung in Bezug auf die Zustimmung zum Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH.

In seiner Sitzung am 23. März 2023 stimmte der Aufsichtsrat dem Rückkauf der von der Vantage Towers AG ausgegeben Schuldverschreibungen zu.

Neben ihren Sitzungen und Beratungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung wahrgenommen.

Sitzungen und Beschlüsse der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat bereitet seine Arbeit in drei Ausschüssen vor (Vergütung- und Nominierungsausschuss, Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss und Oak-Aus-schuss). Diese Ausschüsse sind insbesondere mit der Vorbereitung von Beschlüssen und Themen betraut, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Soweit gesetzlich zulässig, sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen oder können auf diese übertragen werden. Die oder der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses berichtet dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die Aufgaben und Pflichten der Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung unter Ausschüsse des Aufsichtsrats, S. 59, näher beschrieben.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschuss tagte im Berichtszeitraum sechs Mal. Die Sitzungen wurden virtuell abgehalten.

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Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit den Finanzergebnissen für das GJ 2022, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns befasst und diese intensiv geprüft und diskutiert. Der Abschlussprüfer hat an den Ausschusssitzungen teilgenommen, über die Abschlussprüfung berichtet und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit der Berichterstattung der Gesellschaft für das erste und das dritte Quartal sowie mit dem Halbjahresabschluss befasst. Bei der Befassung mit dem Halbjahresabschluss nahm der Abschlussprüfer an der Sitzung teil, der Fragen zur prüferischen Durchsicht beantwortete.

Es wurden im Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die Planung, Vorgehen und Inhalte für die Abschlussprüfung des GJ 2023 und die Qualitätsicherung beim Abschlussprüfer sowie dessen Beurteilung besprochen.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss hat sich mit der Risikosituation anhand der entsprechenden Berichterstattung befasst und diese sowie die Ergebnisse und den Umsetzungsstatus der Internen Revision besprochen und eine Anpassung des Revisionsplans des Geschäftsjahrs behandelt. Es wurden auch die Ergebnisse der externen Prüfung des Risiko Management Systems diskutiert und regelmäßig Statusberichte zum internen Kontrollsystem behandelt.

Überdies wurden im Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die weitere Entwicklung von Integrity & Compliance, der Rechnunglegungs- und Berichterstattungsprozesse sowie die Umsetzung der Human Rights Richtlinie besprochen.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss hat im Berichtszeitraum vier Mal getagt. Die Sitzungen wurden virtuell abgehalten.

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Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss befasste sich mit der Vorstandsvergütung und dabei insbesondere mit der Erreichung sowohl der kurzfristig als auch langfristig orientierten Ziele des Vorstands für das GJ 2022. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss stellte in Abhängigkeit dieser Zielerreichung vorläufig die Höhe der individuell für dieses Geschäftsjahr den Vorstandsmitgliedern zu gewährenden variablen Vergütung fest und legte diese Festlegung dem Aufsichtsrat zur finalen Beschlussfassung vor. Darüber hinaus wurden in diesem Termin auch die für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgeblichen kurzfristigen und langfristigen Ziele im Rahmen der im GJ 2023 zu gewährenden variablen Vergütungsbestandteile besprochen und dem Aufsichtsrat ebenfalls zur finalen Beschlussfassung vorgelegt.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die in der ordentlichen Hauptversammlung 2022 und der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 gewählten Aufsichtsratskandidaten zur Wahl vorzuschlagen.

Aus Anlass der Ankündigung von Vivek Badrinath, über seine am 31. Dezember 2023 endende Amtszeit hinaus nicht als Vorstandsvorsitzender der Vantage Towers AG zur Verfügung zu stehen, befasst sich der Vergütungs- und Nominierungsausschuss seit Februar 2023 mit seiner Nachfolge.

Der Oak-Ausschuss wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. März 2023 errichtet, da einige Aufsichtsratsmitglieder Mitarbeiter des Vodafone Konzerns sind und daher in Bezug auf die Beschlussfassung über bestimmte, die Oak Holdings GmbH betreffende Maßnahmen, möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die dem Oak Ausschuss übertragenen Aufgaben, besteht der Oak Ausschuss ausschließlich aus vom Vodafone Konzern unabhängigen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat delegierte auf den Oak Ausschuss die Beschlussfassung über Maßnahmen in Bezug auf den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH, ein Delisting der Aktien der Vantage Towers AG und den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.

Der Oak Ausschuss stimmte am 20. März 2023 dem Abschluss einer sogenannten Delistingvereinbarung zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH zu. In seiner Sitzung am 23. März 2023 stimmte der Oak Ausschuss dem Abschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 ursprünglich vorgelegten Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH zu. Am 5. Mai 2023 stimmte der Oak-Ausschuss einer Aktualisierung des im vorgenannten Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorgesehenen Barabfindung und Ausgleichszahlung zu.

Corporate Governance Kodex

Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der Corporate Governance der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst und eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) abgegeben.

Die vom Aufsichtsrat am 6. Februar 2023 verabschiedete Entsprechenserklärung zum DCGK wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vantage-towers.com/​de/​investoren/​corporategovernance dauerhaft zugänglich gemacht.

Mit Beendigung der Börsennotierung der Aktien der Vantage Towers AG an der Frankfurter Wertpapierbörse ist das Erfordernis der Abgabe einer Entsprechenserklärung entfallen.

Ausschussbesetzung /​ Teilnahme an den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschuss setzt sich derzeit aus drei Aufsichtsratsmitgliedern (Charles C. Green III, Michael Bird und Amanda Nelson) zusammen; auch der Vergütungs- und Nominierungsausschuss besteht derzeit aus drei Aufsichtsratsmitgliedern (Katja van Doren, Michael Bird und Pinar Yemez); der Oak Ausschuss besteht aus den vier Aufsichtsratsmitgliedern, die nicht beim Vodafone Konzern beschäftigt sind (Rüdiger Grube, Charles C. Green III, Terry Rhodes und Katja van Doren).

Im Detail nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie folgt teil:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Teilnahme an
Ausschusssitzungen
% Teilnahme an
Aufsichtsratssitzungen
%
Prof. Dr. Rüdiger Grube 3/​3 100 11/​11 100
Rosemary Martin 5/​5 100 6/​8 75
Michael Bird 8/​9 94 8/​11 73
Amanda Nelson 1/​1 100 2/​4 50
Charles C. Green III 9/​9 100 10/​11 90
Terence Rhodes 3/​3 100 11/​11 100
Katja van Doren 7/​7 100 11/​11 100
Johan Wibergh 0/​1 - 2/​8 25
Pinar Yemez 3/​3 100 8/​11 73

Detaillierte Besprechung von Jahresabschluss und Konzernabschluss

Der unabhängige Abschlussprüfer Ernst & Young hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und Vantage Towers Gruppe, jeweils für das GJ 2023 geprüft. Der Abschlussprüfer hat zu den vorgenannten Abschlüssen und Berichten jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der zusammengefasste Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des AktG aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach deutschem Recht anzuwendenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss steht auch im Einklang mit den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die jeweiligen Prüfungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und (soweit einschlägig) der EU-Abschlussprüferrichtlinie durchgeführt.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und die Vantage Towers Gruppe allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt. Zusätzlich wurde auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt.

In den Sitzungen am 9. Mai 2023 (Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss) und am 13. Juni 2023 (Aufsichtsrat) haben der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss sowie der Aufsichtsrat die Finanzergebnisse diskutiert. In den Sitzungen am 9. Mai 2023 und am 25. Mai 2023 hat der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die jeweiligen Finanzunterlagen im Detail erörtert und geprüft. In diesen Sitzungen wurden auch der Stand der Abschlussprüfung und die (teilweise vorläufigen) wesentlichen Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers behandelt. In den Sitzungen am 12. Juni 2023 (Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Aus-schuss), am 13. Juni 2023 (Aufsichtsrat) und am 20. Juni 2023 (Aufsichtsrat und Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Aus-schuss) haben der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss sowie der Aufsichtsrat die jeweiligen Finanzunterlagen und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns nach Zuleitung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers abschließend noch einmal eingehend geprüft und diskutiert. In diesen Sitzungen wurde insbesondere auch die Abschlussprüfung insgesamt und die im Prüfungsbericht beschriebenen wesentlichen Prüfungsergebnisse behandelt und erörtert. Der Abschlussprüfer nahm an den Sitzungen am 9. Mai 2023, 25. Mai 2023 und 12. Juni 2023 (Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss), 13. Juni 2023 (Aufsichtsrat) und am 20. Juni 2023 (Aufsichtsrat und Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss) teil. Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss und der Aufsichtsrat hatten die Möglichkeit, Fragen direkt an den Abschlussprüfer zu richten und bei Bedarf um weitere Erläuterungen zu bitten. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und fasste die durchgeführten Prüfungshandlungen zusammen. In der Sitzung des Aufsichtsrats erläuterte der Vorstand den Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und das Risikomanagement.

Nach eingehender Überprüfung stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben.

Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den ebenfalls vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der Vantage Towers Gruppe. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte auch dem zusammengefassten Lagebericht zu und billigte den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns, der eine Dividende von 0,04€ je Aktie vorsieht. Die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Oak Holdings GmbH, hat erklärt, dass sie in der Hauptversammlung einer Dividende von mehr als 0,04€ pro Aktie nicht zustimmen wird.

Abhängigkeitsbericht

Die Gesellschaft ist eine von der Oak Holdings GmbH abhängige Gesellschaft gemäß § 312 AktG. Die Vodafone GmbH hält mittelbar rund 64,2 % des Stammkapitals und der Stimmrechte der Oak Holdings GmbH und die Oak Consortium GmbH hält mittelbar rund 35,8 % des Stammkapitals und der Stimmrechte der Oak Holdings GmbH. Die Vodafone GmbH und die Oak Consortium GmbH beherrschen die Oak Holdings GmbH mittelbar gemeinschaftlich nach den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft gemäß § 17 Abs. 1 AktG. Die Vodafone GmbH wird mittelbar von der Vodafone Group Plc beherrscht. Die Oak Consortium GmbH wird mittelbar gemeinschaftlich von KKR Oak BidCo Limited und GIP Oak Aggregator, L.P. nach den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft gemäß § 17 Abs. 1 AktG beherrscht. Der Vorstand der Gesellschaft erstellte daher einen Abhängigkeitsbericht und legte diesen zusammen mit dem dazugehörigen Prüfungsbericht von Ernst & Young dem Aufsichtsrat vor. Der Abschlussprüfer schloss seinen Bericht ohne Beanstandungen ab und kam zu den folgenden Feststellungen:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, und

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Der Abhängigkeitsbericht und der dazugehörige Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt und in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2023 ausführlich besprochen. Bei dieser Sitzung konnten die Aufsichtsratsmitglieder Fragen zum Bericht des Abschlussprüfers stellen, und der Abschlussprüfer beantwortete alle relevanten Fragen. Darüber hinaus berichteten die Vertreter des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse und präzisierten die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Nach gründlicher Prüfung und eingehender Auseinandersetzung mit dem Abhängigkeitsbericht und seinen wesentlichen Ergebnissen erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abschluss des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den dazugehörigen Prüfbericht des Abschlussprüfers genehmigt.

 

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender

Aufsichtsrat

Professor Rüdiger Grube** 1 Vorsitzender
Unternehmensberater, ehemaliger CEO und Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG

Derzeitige Mandate:

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Deufol SE

Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)* 2

Vossloh AG*

Alstom/​Bombardier Transportation Germany GmbH

Rosemary Martin
Stellvertretende Vorsitzende (bis 31. Dezember 2022)
General Counsel and Company Secretary, Vodafone Group Plc

Zuletzt gehaltene Mandate:

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Vodafone Corporate Secretaries Ltd.

Vodafone Foundation

Lloyds Register Foundation

Panel on Takeovers and Mergers (UK)

University of Sussex

Michael Bird
Group M&A Director, Vodafone Group Plc

Derzeitige Mandate:

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keine

Katja van Doren**
Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Chief Finacial Officer und Chief Human Resoursses Officer, RWE Generation SE

Derzeitige Mandate:

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RWE Generation NL B.V.

Societe Electrique de l'Our S.A., Luxembourg

Großkraftwerk Mannheim AG (GKM)

Charles C. Green III**
Vorsitzender des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses
Nicht geschäftsführender Direktor, Frontier Tower Associates

Derzeitige Mandate:

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Pinnacle Towers Pte. Ltd.

Delmec Engineering Ltd.

Amane Towers SA

PowerX Technology Ltd.

Pierre Klotz
(seit 5. Mai 2023)
Group Corporate Finance Director der Vodafone Group Plc

Derzeitige Mandate:

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Vodacom Group Limited, Südafrika*

TPG Telecom Limited, Australien*

Amanda Jane Nelson
(seit 28. Juli 2022)
CEO von Vodafone Ireland Ltd

Derzeitige Mandate:

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keine

Terence Rhodes**
Berufsaufsichtsrat

Derzeitige Mandate:

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keine

Alberto Ripepi
(seit 5. Mai 2023)
Group Chief Network Officer und Mitglied des Executive Committee der Vodafone Group Plc

Derzeitige Mandate:

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Vodafone Italia S.p.A., Board Director

Vodafone Servizi E Tecnologie S.R.L., Board Director

Johan Wibergh
(bis 31. Dezember 2022)
Chief Technology Officer, Vodafone Group Plc

Zuletzt gehaltene Mandate:

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Trimble Inc.*

Pinar Yemez
Human Resources Director,
Vodafone Business and Group Functions

Derzeitige Mandate:

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Vodafone Group Services Ltd

1 Bei sämtlichen mit ** gekennzeichneten Aufsichtsratsmitgliedern handelt es sich um Aufsichtsratsmitglieder, die unabhängig im Sinne von Empfehlung C.6 des DCGK sind.

2 Bei sämtlichen mit einem * gekennzeichneten Unternehmen, handelt es sich um börsennotierte Unternehmen.

Zusammengefasster Lagebericht

Unternehmensprofil

Grundlegende Informationen über die Gruppe

Wir sind ein führendes Funkturmunternehmen in Europa mit ca. 84.600 Makrostandorten in zehn Märkten inklusive unseren Beteiligungen im Joint Venture Cornerstone und im assoziierten Unternehmen INWIT. Die Vantage Towers Gruppe (im Folgenden auch "Vantage Towers" oder "die Gruppe" genannt) umfasst die Muttergesellschaft Vantage Towers AG, eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und ihre Tochtergesellschaften. Das Unternehmen nahm seine Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 auf. Die Geschäfte werden von der Vantage Towers Gruppe sowie von ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften getätigt. Zum 31. März 2023 beschäftigte Vantage Towers 711 Mitarbeiter ohne unsere nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an INWIT und Cornerstone. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Düsseldorf in Deutschland.

Geschäftsmodell

Unser Geschäftsmodell vereint vier Schlüsselfaktoren:

(i) Besitz landesweiter Standorte, die durch sichere, langfristige vertragliche Vereinbarungen mit einem hochwertigen Kundenstamm untermauert sind, einschließlich führender Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operators; MNOs) in jedem Markt 1;

(ii) Kontrolle oder gemeinschaftliche Kontrolle über Funktürme (ausgenommen INWIT nach Beendigung der Aktionärsvereinbarung mit Telecom Italia S.p.A.), die Teil des wesentlichen konsolidierten Netzes von mindestens zwei der größten MNOs in den Märkten sind, in denen die Vodafone Gruppe bereits landesweite Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung aktiver Infrastruktur (Active-Sharing-Vereinbarung) unterzeichnet hat, einschließlich Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, Großbritannien und Rumänien;

(iii) Ausweitung der typischen, von Funkturmunternehmen angebotenen Dienste über die traditionelle Rolle eines Infrastrukturvermieters für Mobilfunknetzbetreiber hinaus auf die Rolle einer Schlüsselfigur im Netzausbau für eine Reihe von bestehenden und neuen Kunden; und

(iv) Führende Rolle bei der Ermöglichung einer widerstandsfähigen, inklusiven digitalen Gesellschaft mit klarem Fokus auf eine nachhaltige Infrastruktur zur Minimierung der Umweltauswirkungen.

Unser Hauptgeschäft besteht in der Errichtung und dem Betrieb von Telekommunikationsstandorten, um Kunden Raum-, Energiemanagement- und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten, die ihrerseits Mobilfunk-, Sprach-, Daten- und andere Dienste für Endkunden bereitstellen.

Unser Portfolio an Vermögenswerten umfasst Funktürme, Masten, Dachstandorte, verteilte Antennensysteme (DAS) und kleine Funkzellen, sogenannte Small Cells. Durch den Bau, den Betrieb und die Vermietung dieser passiven Infrastruktur an unsere Kunden leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur besseren Konnektivität und zur nachhaltigen Digitalisierung Europas.

Unsere Vermögenswerte werden durch langfristige vertragliche Verpflichtungen mit MNOs gestützt, die größtenteils über Investment-Grade-Kreditratings verfügen und vorhersehbare, üblicherweise regelmäßig an die Inflation angepasste Erlöse liefern. Zu den vertraglichen Verpflichtungen zählen die inflationsgebundenen Vodafone-Rahmenverträge für Dienstleistungen (Master Services Agreements; MSAs) mit Unternehmen der Vodafone Gruppe. Wo unsere Verträge mit anderen MNO-Kunden derzeit nicht inflationsgebunden sind, planen wir, bei Auslaufen und Neuverhandlung unserer Kundenverträge Preisanpassungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) vorzunehmen. Insgesamt sind mehr als 95 % unserer Umsätze an die Inflation gebunden. In den meisten unserer Märkte wurde der Großteil unserer Funkturmvermögenswerte über drei Jahrzehnte hinweg organisch entwickelt, mit dem Ziel, ein erstklassiges Infrastrukturnetz bereitzustellen. Folglich ist das internationale Standortportfolio gut integriert, profitiert von der strategischen Lage seiner Standorte und ist ein attraktiver potenzieller Host für MNO-, aber auch für andere Kunden, die ihr Netz erweitern oder verdichten möchten.

1 Quelle:: GSMA Q1 2023

Geschäftssegmente

Vantage Towers hat vier Berichtssegmente, Deutschland, Spanien, Griechenland und die sonstigen europäischen Märkte. Diese Berichtssegmente spiegeln die Basis wider, auf der wir unser Geschäft steuern, und werden gemäß IFRS 8 "Geschäftssegmente" auf den Konzernabschluss der Gruppe für den Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023 übergeleitet.

Die Berichtssegmente Deutschland, Spanien und Griechenland umfassen jeweils die Geschäftstätigkeiten der Gruppe in diesen Ländern. Das Berichtssegment "Sonstige europäische Märkte" umfasst unsere Geschäftstätigkeiten in der Tschechischen Republik, Ungarn, Irland, Portugal und Rumänien.

Zusätzlich zu diesen vier Segmenten weisen wir die Ergebnisse unserer Kapitalbeteiligungen an INWIT und Cornerstone in unserer Gewinn- und Verlustrechnung unter "Ergebnis aus at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen" aus.

Deutschland

Zum 31. März 2023 umfasste Deutschland 43 % unserer gesamten Makrostandorte und 36 % unserer Mietverhältnisse in unseren konsolidierten Märkten.

Unser Standortportfolio in Deutschland ist ausgewogen. Die Standorte verfügen über Kapazitäten für die Mitnutzung durch weitere Mieter, und ein erheblicher Teil unserer Standorte hat keine Konkurrenzstandorte in der Nähe. Zum 31. März 2023 enthielt das Portfolio von Vantage Towers

Deutschland etwa 19.800 Makrostandorte.

Zum 31. März 2023 hatten unsere Makrostandorte in Deutschland eine Vermietungsquote von 1,24x.

Spanien

Zum 31. März 2023 umfasste Spanien als unser zweitgrößter Markt 18 % unserer Makrostandorte und 23 % unserer Mietverhältnisse in unseren konsolidierten Märkten.

Das Standortportfolio der Gruppe in Spanien ist ausgewogen, verfügt über Co-Location-Kapazitäten und weist moderate Überschneidungen mit den Standortportfolios der Mitbewerber auf. Zum 31. März 2023 umfasste das Portfolio der spanischen Standorte etwa 8.400 Makrostandorte.

Zum 31. März 2023 betrug die Gesamtvermietungsquote der Gruppe in Spanien 1,84x.

Griechenland

Zum 31. März 2023 umfasste Griechenland als unser drittgrößter Markt 11 % unserer Makrostandorte und 12 % unserer Mietverhältnisse in unseren konsolidierten Märkten.

Unser Portfolio enthielt zum 31. März 2023 etwa 4.900 Makrostandorte in Griechenland.

Zum 31. März 2023 verzeichneten wir bezüglich unserer Standorte in Griechenland eine Vermietungsquote von 1,72x.

Sonstige europäische Märkte

Das Berichtssegment "Sonstige europäische Märkte" der Gruppe umfasst die Geschäftstätigkeiten in Portugal, der Tschechischen Republik, Ungarn, Irland und Rumänien. Gemessen an der Anzahl der Standorten stehen wir in der Tschechischen Republik an erster Stelle, in Irland an zweiter, in Portugal und Ungarn an dritter und in Rumänien an fünfter Stelle des Landes. Zum 31. März 2023 betrieb die Gruppe in diesen Märkten insgesamt etwa 13.200 Makrostandorte, was 28 % unserer Makrostandorte und 28 % unserer Mietverhältnisse in unseren konsolidierten Märkten darstellte.

Gemeinschaftlich geführte Joint Ventures und assoziierte Unternehmen

Zu den gemeinschaftlich geführten Joint Ventures und assozierten Unternahmen der Gruppe gehören Cornerstone und INWIT. Cornerstone betreibt ca. 15.100 Makrostandorte mit einer Vermietungsquote von 1,92x. INWIT betreibt ca. 23.300 Makrostandorte mit einer Vermietungsquote von 2,16x. Vantage Towers hält derzeit eine Beteiligung in Höhe von 50 % an Cornerstone und in Höhe von 33,2 % an INWIT.

Die folgende Karte enthält eine Aufschlüsselung des Standortportfolios der Gruppe nach Märkten, einschließlich der Portfolios der Joint Ventures und assozierten Unternehmen, mit Angabe der Anzahl der Makrostandorte zum 31. März 2023.

Produkte und Innovationen

Vantage Towers ist ständig bestrebt, seine Produkte und Dienstleistungen durch die Entwicklung neuer technischer Lösungen zu verbessern und seinen Kunden innovative Produkte und Lösungen mit höchster Effizienz anzubieten, die in Zukunft wirtschaftlichen Nutzen schaffen.

Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass unsere Innovationskraft eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, um unsere Mission, die digitale Transformation in Europa voranzutreiben, zu erfüllen. Aus diesem Grund arbeiten wir an verschiedenen Innovationen, um eine nachhaltige und digitale Gesellschaft zu schaffen sowie neue Lösungen für eine Welt zu entwickeln, die sich mit 5G rasant verändert.

Im Berichtsjahr haben wir uns in Zusammenarbeit mit den Vertriebs- und Technologieabteilungen (zu denen auch die Produktentwicklung und ein Innovationsteam gehören) auf folgende Bereiche konzentriert:

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Digitalisierung ist eine wichtige technologische Initiative für Vantage Towers und wird unter drei Aspekten behandelt: (i) Digitalisierung der Customer Journey mit dem Ziel, den bestehenden TowerCo-Kundenlebenszyklus zu verändern; (ii) Digitalisierung unserer Vermögenswerte, um eine vollständige Bestandsaufnahme und ein vollständiges Reporting zur Verfügung zu haben (z.B. Funktürme, Energie und andere betriebliche KPIs); und (iii) Digitalisierung unseres internen Betriebsmodells, welches in einer operativen Effizienz resultiert. Beispiele für Digitalisierungsinitiativen sind intelligente Standorte (Implementierung einer Lösung zur Erfassung von Echtzeitdaten und zur Ermöglichung von Fernsteuerungen) und EMF (Implementierung von Tools zur Bewertung des Vermietungspotenzials von Standorten und zur Verbesserung der Gesamtperformance).

Entwicklung neuer technischer Lösungen und Produkte unter Nutzung unserer Anlagen für die Bereiche öffentliche Verwaltung, Energie, Verkehr, Produktion, Industrie 4.0, IoT, Smart Cities, intelligente Lichtmaste (als neuer Funkturmstandort), intelligente Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheit und Gewerbe & Einzelhandel. Vantage Towers arbeitet an der Entwicklungen von städtischen Einrichtungen, welche die neuen 5G-Telekommunikations-geräte und andere Serviceeinrichtungen wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Kameras und Sensoren aufnehmen können, ohne dass diese sichtbar sind.

Entwicklung zu einem führenden 5G-Host Vantage Towers entwickelt neue Lösungen zur Verbesserung der 5G-Implementierung, die in Zukunft dazu beitragen können, das Geschäft zu erweitern und weiterzuentwickeln, um ein führender 5G-Host und eine digitale Schlüsselfigur für die Bereitstellung von Antennenanlagen als Dienstleistung, Standortverdichtung und Standortnachhaltigkeit zu werden. Vantage Towers analysiert ferner eine neue Technologie namens OpenRAN, als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Bereitstellung mobiler Dienste durch Hardware als ein Serviceleistung und das Neutral Host Concept.

Green Planet: Ein starker Fokus von Vantage Towers liegt auf Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien, basierend auf Windturbinen, Gasturbinen, Solarpaneelen und neuen strukturellen Designs für Funktürme von Vantage Towers um eine Netto-Null Infrastruktur zu ermöglichen. Vantage Towers arbeitet derzeit an der Aufrüstung der Energietechnik mithilfe von energieeffizienten Gleichrichtern und FreeCooling-Systemen. Darüber hinaus stellt die Gruppe auch Versuche mit neuen Materialien für den Bau neuer Funktürme an. Durch die vollständige Fernüberwachung und Energiemessung ist Vantage Towers in der Lage, eine intelligente Plattform zu liefern, die den Betrieb digitalisiert, die Effizienz steigert und den Wert für unsere Kunden erhöht.

Kennzahlensystem

Leistungskennzahlen (KPIs)

Wir haben unser internes Leistungsmanagementsystem konzipiert und geeignete Indikatoren zur Messung unserer Leistung definiert. Detaillierte Monatsberichte sind ein wichtiges Element unseres internen Management- und Kontrollsystems. Die von uns verwendeten finanziellen Leistungskennzahlen orientieren sich an den Interessen und Erwartungen unserer Aktionäre und Aktionärinnen. Um den Erfolg der Umsetzung unserer Strategie zu messen, nutzen wir sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Leistungskennzahlen.

Finanzielle Leistungskennzahlen

Vantage Towers steuert seine Geschäftstätigkeiten mit den folgenden finanziellen Leistungskennzahlen.

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Umsatzerlöse der Gruppe (exkl. Durchleitungseinnahmen): Gesamterlöse der Gruppe ohne weiterbelastete Investitionsausgaben. Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben spiegeln die direkte Weiterbelastung von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte an Vodafone wider.

Bereinigtes EBITDAaL: Bereinigtes EBITDA auf Konzernebene abzüglich der Umsatzerlöse 1aus weiterbelasteten Investitionsausgaben sowie nach planmäßigen Abschreibungen auf leasingbezogene Nutzungsrechte und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.

Wiederkehrender Free Cash Flow (RFCF): Bereinigtes EBITDA abzüglich der Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben, zahlungswirksamer Mietkosten und Investitionsausgaben für Instandhaltung, die die Gruppe als Investitionsausgaben definiert, die für die Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen abzüglich gezahlter Steuern und gezahlter Zinsen, bereinigt um Veränderungen des operativen Working Capital.

Wiederkehrender operativer Free Cashflow bezeichnet das bereinigte EBITDA abzüglich der weiterberechneten Investitionseinnahmen, abzüglich der zahlungswirksamen Mietkosten und abzüglich der Investitionsausgaben für Instandhaltung. Die Investitionsausgaben für Instandhaltung sind definiert als Investitionsausgaben, die zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen

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Verschuldungsgrad: Nettofinanzverschuldung

dividiert durch bereinigtes EBITDAaL.

Die oben beschriebenen Kennzahlen sind bzw. können sogenannte finanzielle Kennzahlen sein. Andere Unternehmen, die finanzielle Kennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung verwenden, könnten diese anders definieren.

Nicht finanzielle Leistungskennzahlen

Um den wirtschaftlichen Erfolg der Geschäftstätigkeiten zu messen, verwenden wir neben den oben genannten finanziellen Leistungskennzahlen auch nicht finanzielle Leistungskennzahlen. Die derzeit wichtigste nicht finanziellen Leistungskennzahl ist:

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Vermietungsquote: Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich Active-Sharing-Mietverhältnissen) an den Makrostandorten von Vantage Towers dividiert durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Active-Sharing-Mietverhältnisse beziehen sich auf den Umstand, dass ein Kunde seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort mit einem Geschäftspartner im Rahmen einer Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung aktiver Infrastruktur (Active-Sharing-Vereinbarung) teilt.

Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung

Nach der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, unter bestimmten Voaussetzungen, in der EU über die Aspekte berichten, die für das Verständnis der Unternehmensleistung und der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf den Umweltschutz, die soziale Verantwortung und die Behandlung von Mitarbeitern, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung erforderlich sind. Zum 31. März 2023 war Vantage Towers AG nicht verpflichtet, einen nichtfinanziellen Bericht gemäß der NFRD zu veröffentlichen, da der entsprechende Schwellenwert für die Zahl der Beschäftigten in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschritten wurde.

1 Bei den Einnahmen aus weiterberechneten Investitionsausgaben handelt es sich um die direkte Weiterberechnung von Investitionsausgaben an Vodafone im Zusammenhang mit der Modernisierung von bestehenden Standorten.

Bericht zur wirtschaftlichen Lage

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Makroökonomisches Umfeld

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) 1 verlangsamte sich das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2022 um 3,4 % gegenüber 6,1 % im Jahr 2021, welches von einer starken wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie profitiert hatte.

In den ersten Monaten des Jahres 2022 wurde die Erholung der Weltwirtschaft durch den Krieg in der Ukraine und die Unterbrechung der Lieferketten beeinträchtigt. Dies führte weltweit zu schwerwiegenden Schocks bei den Rohstoff-, Lebensmittel- und Energiepreisen und zu einer rekordverdächtigen Inflation, von der vor allem Länder mit niedrigem Einkommen betroffen waren. Folglich wurde die Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2022 weiterhin durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und die anhaltende COVID-19-Pandemie, wie beispielsweise die Abriegelung in China, beeinträchtigt. Im Jahr 2022 blieb die weltweite Inflation mit 8,7 % so hoch wie seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr 1.

Im Januar 2023 hatte der IWF noch ein globales Wirtschaftswachstum von 2,9 % im Jahr 2023 erwartet, welches im April 2023 1 auf 2,8 % korrigiert wurde. Die Zentralbanken haben weltweit ihre Geldpolitik verschärft und die Zinssätze erhöht, um die hohe Inflation zu be-kämpfen 1.

Im Jahr 2022 verzeichneten die Länder der Eurozone nach Angaben des IWF ein BIP-Wachstum von 3,5 %. In Deutschland wuchs das BIP um 1,8 %, während Spanien und Griechenland einen Anstieg von 5,5 % bzw. 5,9 % verzeichneten 1.

Die Weltwirtschaft ist schwächer ins Jahr 2023 gestartet als vom IWF erwartet. Einerseits scheint sich die Weltwirtschaft von den kumulativen Schocks der letzten drei Jahre, wie der COVID-19-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine, die mit Preissteigerungen, Unterbrechungen der Lieferketten und einer rekordhohen Inflation einhergingen, zu erholen. Andererseits werden die Auswirkungen der Inflation nur teilweise abgeschwächt. Gleichzeitig dürfte die massive Straffung der Geldpolitik - zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt - durch die meisten Zentralbanken weltweit Wirkung zeigen, doch auch im Bankensektor ist eine starke Instabilität zu beobachten.

Branchenumfeld

Es wird erwartet, dass die steigende Nachfrage der Mobilfunknetzbetreiber (MNOs) nach einer Ausweitung der Netzabdeckung und einer Verdichtung der Netze das Wachstum im europäischen Funkmast-Infrastruktursektor vorantreiben wird. Infolgedessen gibt es erhebliche Wachstumschancen durch die Erhöhung der Anzahl von Standorten und Points of Presence (PoPs).

Es wird erwartet, dass der mobile Datenverkehr in West-, Mittel- und Osteuropa zwischen 2022 und 2028 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von etwa 18 % zunehmen wird. Langfristig wird der wachsende Datenverkehr sowohl durch die steigende Zahl von Smartphone-Abonnements als auch durch ein steigendes durchschnittliches Datenvolumen pro Abonnement angetrieben, das durch den vermehrten Abruf von Videoinhalten und eine höhere 5G-Durchdringung angeheizt wird 2.

Da die Verbraucher schnellere Kommunikationsgeschwindigkeiten und höhere Bandbreiten fordern, werden die Mobilfunknetzbetreiber versuchen, über die Netzqualität zu konkurrieren. Für Europa rechnet die GSM Association (GSMA) damit, dass bis 2030 91 % aller Mobilfunkverbindungen auf Smartphones entfallen werden. Dies entspräche einem Anstieg von 10 Prozentpunkten gegenüber 2022 3.

Mit der Einführung jeder neuen Generation von Mobilfunktechnologien haben die Nutzer mehr Daten verbraucht, und die Datennutzung in Europa nimmt als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Smartphones und internetbasierten Anwendungen weiterhin rasch zu.

Um ihre Netze auszubauen und die Qualität bei steigender Teilnehmerzahl und Datennutzung zu verbessern, müssen die Mobilfunkbetreiber eine effektive Kapazität aufrechterhalten, um die Stabilität ihrer Netze zu gewährleisten und Überlastungen zu verringern. Dies wiederum erfordert eine Verdichtung der Netze und eine Erhöhung der Mietverträge. Darüber hinaus ist die Netzverdichtung erforderlich, um die Einführung ihrer 5G-Netze nach den nationalen Versteigerungen zu unterstützen. Die Technologie hat sich bereits in mehreren Märkten durchgesetzt, vor allem in Südkorea und den USA, wo 5G inzwischen mehr als 40 % der Gesamtverbindungen ausmacht 3. Laut GSMA werden sich die Mobilfunkbetreiber darauf konzentrieren, Renditen für ihre Investitionen zu erzielen, was zu einer Verringerung der Investitionsausgaben führen soll. 92 % der Investitionsausgaben der Mobilfunkbetreiber zwischen 2023 und 2030 werden schätzungsweise in 5G fließen 4. In Westeuropa wird die Verbreitung von 5G-Mobilfunkabonnements voraussichtlich von 11 % im Jahr 2022 auf 88 % bis Ende 2028 steigen 5. Da diese Entwicklung eine Verdichtung erfordert, wird die Nachfrage der Mobilfunkbetreiber nach Funkmasten weiter steigen. So wird erwartet, dass die Zahl der Funktüme in Europa in den nächsten fünf Jahren jährlich um etwa 1 % bis 3 % zunehmen wird 1.

1 Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Update, April 2023

2 Quelle: Ericsson Mobility Report, November 2022, S. 22, 23

3 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 14f

4 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 19

5 Quelle: Ericsson Mobility Report, November 2022, S. 6

Die Mobilfunknetzbetreiber werden außerdem zusätzliche Mietverträge benötigen, um kurz- und mittelfristige Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen. In vielen europäischen Märkten haben die nationalen Regulierungsbehörden Netzabdeckungsverpflichtungen eingeführt, die die Mobilfunknetzbetreiber verpflichten, in bestimmten Gebieten eine Netzabdeckung von bestimmter Qualität bereitzustellen. Diese Entwicklungen werden die Nachfrage nach Funkmasten weiter antreiben.

Weitere Trends in der Branche sind IoT und private Netze. Im Jahr 2022 verzeichnete China beispielsweise bereits mehr IoT-Verbindungen als Mobilfunknutzer. Die GSMA prognostiziert, dass Europa und die USA zusammen bis 2030 20 % der Gesamtverbindungen ausmachen werden. Da 5G es ermöglicht, dedizierte Lösungen für die Bedürfnisse der Kunden anzubieten, sind mobile private Netzwerke ein wichtiger Wachstumstreiber für die Branche, die nicht nur auf Fabriken, sondern auch auf den Transport- und Logistiksektor abzielt 2.

Ein weiterer Schwerpunkt der Mobilfunknetzbetreiber ist laut GSMA und dem Ericsson Mobility Report die Umweltverträglichkeit. Dieser Trend erhöht die Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen und intelligenten Betriebsmöglichkeiten der Infrastruktur 3.

Geschäftsverlauf

Einleitung

Wir verfügen über ein Geschäftsmodell mit klaren und gut kalkulierbaren strukturellen Wachstumstreibern und einer hohen Cash Conversion.

Wir sind der Ansicht, dass die nachfolgend beschriebenen Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage unseres Funkturmgeschäfts in der Vergangenheit hatten bzw. auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und den Cashflow in zukünftigen Perioden haben werden.

Öffentliche Angebote zum Erwerb der Aktien der Vantage Towers AG sowie Strukturmaßnahmen

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Am 9. November 2022 gab die Oak Holdings GmbH ("Oak Holdings"), die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, eines von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. Beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/​oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft ("Oak Consortium"), ihre Entscheidung bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von Vantage Towers über 32,00 € pro Aktie zu unterbreiten.

Am 23. März 2023 gab Oak Holdings den Vollzug des Erwerbs der Aktien von Vodafone GmbH an Vantage Towers AG und des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekannt und hielt nach dem Abschluss dieser Transaktionen 89,26 % der Aktien der Vantage Towers AG.

Am 3. Mai 2023 endete die Annahmefrist für das am 20. März 2023 von Oak Holdings angekündigte öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der Vantage Towers zu einem Preis von 32,00 € pro Aktie. Der Vollzug des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots führte zur Andienung weiterer 0,05 % der Aktien an der Vantage Towers AG an die Oak Holdings, sodass die Oak Holdings derzeit 89,31 % der Aktien der Vantage Towers AG hält. Der Handel mit Vantage Towers AG Aktien im regulierten Markt der Frankfurther Wertpapierbörse endete mit Ablauf des 9. Mai 2023.

Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft zugestimmt. Im Rahmen des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrags würde sich die Oak Holdings unter anderem verpflichten, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers AG dessen Vantage Towers-Aktie gegen eine Barabfindung zu erwerben.

1 Quelle: The economic contribution of the European tower sector, Februar 2022, S. 10

2 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S. 4,17

3 Quelle: GSMA, The Mobile Economy 2023, S.4; Ericsson Mobility Report, November 2022, S. 2

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot

Am 9. November 2022 schlossen die damalige Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Vodafone GmbH und das Oak Consortium eine Investitionsvereinbarung ab, die die Gründung eines Joint Ventures vorsieht, das indirekt die von der Vodafone GmbH gehaltenen Aktien an der Gesellschaft und weitere im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erworbenen Aktien halten sollte (die "Oak Transaktion"). Am 13. Dezember 2022 veröffentlichte die Oak Holdings, die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) zum Erwerb sämtlicher Aktien der Vantage Towers AG gegen eine Geldleistung in Höhe von 32,00 € je Aktie ab. Die Annahmefrist des Angebots endete am 10. Januar 2023. In der Angebotsunterlage bekundete Oak Holdings unter anderem ihre Absicht, Vantage Towers in der nächsten Wachstumsphase zu unterstützen und dessen Position als einer der führenden Funkmastbetreiber Europas zu stärken. Der Angebotspreis von 32,00 € je Aktie stellte eine Prämie von 19 % gegenüber dem relevanten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate (26.89 € wie von der BaFin mitgeteilt) und 33 % im Verhältnis zum Kurs des Börsengangs dar. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßten das freiwillige Übernahmeangebot und empfahlen den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 20. Dezember 2022, dieses anzunehmen.

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot

Wie am 20. März 2023 von der Oak Holdings bekannt gemacht, hatten Oak Holdings und Vantage Towers AG eine Delistingvereinbarung am selben Tag abgeschlossen. Am 5. April 2023 veröffentlichte Oak Holdings die Angebotsunterlage für ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) zum Erwerb sämtlicher verbliebenen Aktien der Vantage Towers AG gegen eine Geldleistung in Höhe von 32,00 € je Aktie. Die Angebotsfrist endete am 3. Mai 2023 mit einer finalen Annahmequote von 0,05 % der Aktien. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßten das Delisting-Erwerbsangebot und empfahlen den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 18. April 2023, dieses anzunehmen. Im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots wurde der von der Vantage Towers AG beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 9. Mai 2023 wirksam ("Delisting").

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Nach dem Vollzug der Oak Transaktion hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§°291 ff. AktG zwischen der Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft und der Oak Holdings als herrschender Gesellschaft auf Basis eines zwischen den Parteien abgestimmten Vertragsentwurfes zugestimmt.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Vantage Towers AG am 5. Mai 2023 in Düsseldorf wurde einer aktualisierten Fassung des Vertragsentwurfs mit 98,25 % der Stimmen zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag trat am 14. Juni 2023 durch Eintragung ins Handelsregister in Kraft.

Nach Abschluss und Wirksamkeit des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrags wird Oak Holdings auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers AG dessen Vantage Towers AG Aktien gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 28,24 € je Aktie erwerben. Die jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG wird 1,63 € brutto (1,52 € nach Abzug der Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)) je Vantage Towers AG Aktie betragen.

Nachfrage nach mobilen Telekommunikationsdiensten

Die Nachfrage nach neuen Standorten und zusätzlichen Mietverträgen an unseren Standorten wird in erster Linie durch Netzabdeckungsverpflichtungen und Netzverdichtungsanforderungen getrieben, die wiederum von der Nachfrage der Verbraucher und Unternehmen nach mobilen Sprach- und Datendiensten sowie von technologischen Fortschritten wie etwa der Einführung von 5G bestimmt werden. Um die Netze zu erweitern und die Qualität der Dienste bei steigender Teilnehmerzahl und Datennutzung zu verbessern, müssen die Mobilfunknetzbetreiber eine effektive Kapazität aufrecht erhalten, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen zu verhindern. Dies wiederum erfordert, dass MNOs ihre Mietverhältnisse ausweiten, indem sie zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an bestehenden Standorten aufstellen und die Errichtung neuer Standorte in Auftrag geben, um eine bessere Netzabdeckung und -verdichtung zu gewährleisten, oder indem sie Mitnutzungsvereinbarungen mit anderen MNOs abschließen. In Europa nimmt der Datenverbrauch über Mobilfunk aufgrund der zunehmenden Nutzung von Smartphones und der wachsenden Verbreitung von internetbasierten Anwendungen weiterhin rasant zu. MNOs tragen dieser Entwicklung nun Rechnung, indem sie zusätzliche Ausrüstung in bestehenden Netze implementieren und gleichzeitig fortschrittlichere 5G-Mobilfunknetze ausrollen, um dem Netzabdeckungs- und Kapazitätsbedarf gerecht zu werden.

In einer Vielzahl unserer konsolidierten Märkte sowie in den Märkten unseres assoziierten Unternehmens INWIT und unseres Joint Ventures Cornerstone haben die nationalen Regulierungsbehörden Verpflichtungen zur Netzabdeckung festgelegt, die von den Mobilfunkbetreibern verlangen, dass sie in bestimmten Gebieten eine Netzabdeckung von bestimmter Qualität anbieten. 1

Umsatzerlöse aus unserer Geschäftsbeziehung mit Vodafone

Die Tochtergesellschaften der Vantage Towers Gruppe haben mit den Tochtergesellschaften der Vodafone Gruppe, in jedem der Märkte, in welchen diese beide Gesellschaften operativ tätig sind, Rahmenverträge für Dienstleistungen (Master Services Agreements; MSAs) abgeschlossen. Diese MSAs generieren konsistente, an den Verbraucherpreisindex gebundene Umsätze, die unsere Margen stützen. Obwohl sich die MSAs von Vodafone von Markt zu Markt unterscheiden, sind ihre wesentlichen Bestimmungen weitgehend identisch. Wie weiter unten erläutert, bieten uns die Vodafone-MSAs ein hohes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf künftige Umsatzerlöse und Cashflows. Daher sind wir der Ansicht, dass die wiederkehrenden Zahlungen im Rahmen dieser Vodafone-MSAs die Stabilität sowie die Steigerung unserer Umsatzerlöse und Cashflows mittel- und langfristig unterstützen werden.

Die Vodafone-MSAs wurden für eine anfängliche Laufzeit von acht Jahren (bis November 2028) abgeschlossen und verlängern sich danach automatisch um drei weitere Zeiträume von je acht Jahren, vorbehaltlich des Rechts der Vodafone-Gesellschaft, den Vertrag nach Ende jeder Laufzeit nicht weiter zu verlängern. Gemäß den Vodafone-MSAs stellen wir Vodafone ein Mietentgelt für die Nutzung unserer Standorte und der damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung. Dieses Entgelt setzt sich aus einer Grundgebühr und zusätzlichen Servicegebühren zusammen. Die zusätzlichen Servicegebühren beinhalten Entgelte für Leistungen, die an unterschiedlich definierten Standorten erbracht werden: Standorte, die Vodafone als strategisch definiert hat (falls zutreffend), Standorte, die Vodafone als kritisch definiert hat, und Standorte, die Mitnutzungsvereinbarungen (Active-Sharing-Vereinbarung) unterliegen. Wenn ein neues MNO-Mietverhältnis an einem Standort hinzukommt, erhält Vodafone als Ankermieter einen zusätzlichen Mieterrabatt auf seine Grundgebühr, es sei denn, der Mieter hat den betreffenden Standort zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vodafone-MSA mitgenutzt (sogenannte Co-Location) und installiert weitere aktive Sendeeinrichtungen oder erneuert seinen Standortvertrag. Abgesehen von Griechenland (wo der Rabatt nicht gilt) und einigen mittel- und osteuropäischen Märkten (wo der Rabatt geringer ist) beträgt dieser zusätzliche Mieterrabatt 15 % des zugrunde liegenden Ankermietentgelts. Dieser zusätzliche Mieterrabatt gilt nicht für die Partner von Vodafone, d. h. die Deutsche Telekom und Telefonica Deutschland, die deutsche Standorte in entlegenen Gebieten ("weißen Flecken") gemeinsam nutzen, und auch nicht für zusätzliche Mitbenutzer von aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort.

1 Quelle: Analysys Mason; 5G Observatory, Unternehmenspressmitteilungen

Ein "strategischer Standort" ist ein Standort, der für einen Vodafone-Betreiber aus Sicht des Netzwerkmanagements von strategischer Bedeutung ist. Vodafones Zustimmung ist erforderlich damit weitere Mieter den strategischen Standorte mitnutzen dürfen. Zum 31. März 2023 waren etwa 3 % unserer Standorte als strategische Standorte definiert (GJ 2022: 3 %). 1

Ein "kritischer Standort" ist ein Standort, für den höhere Service-Levels gelten. Ein Standort kann gleichzeitig strategischer und kritischer Standort sein. Wir erheben auch zusätzliche Servicegebühren, um Erhöhungen der Grundstücksmieten, die festgelegte Schwellenwerte übersteigen, zum Teil zu decken (sogenannte Inputkostendeckung), und wenn Vodafone an einem Standort über die im Rahmen eines Vodafone-MSA reservierte Konfiguration hinaus mehr Platz, Gewicht oder Strom benötigt (sogenannte Loading Charges).

Für das Geschäftsjahr, das zum 31. März 2023 endete, erzielten wir Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) auf Gruppenebene in der Höhe von 1.075,1 Mio. €. Dies stellt eine Zunahme von 6,4 % im Vergleich zu der Zahl des Vorjahres von 1.010,9 Mio. € dar. Die Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) mit Vodafone betrugen 876,4 Mio. € (VJ 2022: 816,7 Mio. €) hinzukamen Erlöse von 20,2 Mio. € (VJ 2022: 12,4 Mio. €) aus weiterbelasteten Investitionsausgaben.

Umsatzerlöse mit anderen Kunden

Zusätzlich zu den Umsatzerlösen aus den Vodafone MSAs profitieren wir von einer hohen Umsatztransparenz und -vorhersehbarkeit durch langfristige vertragliche Verpflichtungen mit unseren anderen MNO-Kunden, zu denen die führenden MNOs in jedem unserer Märkte gehören, sowie durch Vereinbarungen mit einer Reihe von anderen Unternehmen. Die jährlichen Zahlungen variieren in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl, der durch die Verträge abgedeckten Standorte, der Lage und der Einstufung des Standorts (einschließlich Höhe), der Anlagenkonfiguration am Standort und der vom Kunden benötigten Grundfläche.

Im Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 konnten wir ungefähr 1.440 (netto) Nicht-Vodafone-Mietverträge dazugewinnen. Für das zum 31. März 2023 geendete Geschäftsjahr erzielten wir Umsatzerlöse in Höhe von 219,4 Mio. € 2 mit Nicht-Vodafone-Kunden, die hauptsächlich Umsatzerlöse aus Makrostandorten beinhalteten (GJ 2022: 208,0 Mio. € 3).

Vermietungsquote und Auswirkungen von Mitnutzungen (Co-Locations)

Unsere operative Hebelwirkung (Operating Leverage) wird durch den Abschluss neuer Mietverträge unterstützt. Vor der Gründung von Vantage Towers lag der Fokus im Funkturmgeschäft nur begrenzt auf der Gewinnung neuer Mieter in Europa. Als spezialisierter Betreiber von Mobilfunkturminfrastruktur sind wir bestrebt, unsere Vermietungsquote und Rendite dadurch zu erhöhen, dass wir neue Mieter an unseren Standorte dazugewinnen und neue aktive Sendeeinrichtungen für unsere Kunden installiert werden.

Wir bemühen uns proaktiv darum, zusätzliche Umsätze zu generieren und unsere Margen zu verbessern, indem wir neue Kunden (auch "Mieter" genannt), seien es MNOs oder Nicht-MNOs, zu relativ geringen zusätzlichen Kosten für unsere Standorte gewinnen. Da unsere Kosten relativ fix sind, können wir durch zusätzliche Mieter oder zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an unseren Standorten höhere Margen erzielen und damit einen erheblichen Wert für unser Geschäft schaffen. Bei den Mietverhältnissen kann es sich um physische Mietverhältnisse handeln (d. h., ein Kunde stellt seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort auf) oder aber auch um Active-Sharing-Mietverhältnisse (d. h., ein Kunde nutzt seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort gemeinsam mit einem anderen Mieter im Rahmen einer Active-Sharing-Vereinbarung). Wenn mehr als ein Kunde physisch an einem Standort untergebracht ist, wird dies als Co-Location bezeichnet. Durch die Co-Location zusätzlicher physischer Mieter an unseren Standorten oder den Abschluss neuer Active-Sharing-Vereinbarungen erhöhen wir unsere Vermietungsquote.

Wir definieren die Vermietungsquote als die Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich physischer Mietverhältnisse und Active-Sharing-Vereinbarungen) an unseren Makrostandorten geteilt durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Daher fließen in die Berechnung der Vermietungsquote zwei Mietverhältnisse ein, bei denen durch den physischen Mieter (d. h. Vodafone oder eine andere MNO) eine gemeinsame Nutzung an einem Makrostandort erfolgt.

1 Quelle: Unternehmensinformationen

2 Nicht-VF Umsatzerlöse enthalten Umsätze aus Ungarn infolge des Verkaufs von Vodafone Ungarn im Februar 2023.

3 Bitte beachten Sie, dass es eine Verschiebung von Einnahmen gegeben hat. Die Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Active-Sharing-Vereinbarung in Spanien wurden zuvor als Vodafone-Umsätze klassifiziert und werden nun als Nicht-Vodafone-Umsätze klassifiziert.

Insgesamt haben wir einen guten Überblick über die Faktoren, die mittelfristig das Mietwachstum bestimmen.

Die BTS-Zusagen und White-Spot-Verpflichtungen dürften einen erheblichen Teil des Anstiegs der Vermietungen ausmachen. Darüber hinaus hatten wir im Dezember 2021 eine Vereinbarung mit 1&1 über die Bereitstellung von mindestens 3.800 Co-Locations in ganz Deutschland angekündigt, die dieses Wachstum weiter vorantreiben dürfte. Insgesamt haben wir im GJ 2023 zusätzliche 1.750 netto Neu-Vermietungen auf unseren Standorten in Europa dazugewonnen.

Zum 31. März 2023 betrug unsere durchschnittliche Vermietungsquote in unseren konsolidierten Märkten 1,46x, im Vorjahr betrug die Quote 1,44x. Die nachstehende Tabelle zeigt die Vermietungsquoten in unseren einzelnen Märkten sowie die Vermietungsquoten von INWIT und Cornerstone jeweils zum Ende ihres jeweilgen Geschäftsjahres.

Märkte nach Segmenten

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Zum 31. März 2023 Zum 31. März 2022
Deutschland 1.24x 1.23x
Spanien 1.84x 1.79x
Griechenland 1.72x 1.68x
Sonstige europäische Märkte 1.46x 1.42x
Gesamt 1.46x 1.44x
Assoziierte Unternehmen und Joint Venture
Italien (INWIT) * 2.16x 2.01x
Großbritannien (Cornerstone) 1.92x 1.96x

* INWIT zum 31. Dezember 2021 und 2022

Anzahl der Standorte

Unser Ergebnis wird von der Anzahl der Standorte im Portfolio beeinflusst. Wir erzielen unsere Umsätze nicht nur durch die Bereitstellung von bestehenden Standorten und den damit verbundenen Dienstleistungen, sondern auch durch neue Standorte. Neue Standorte, die im Laufe eines Geschäftsjahres errichtet werden, generieren Umsätze ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Das bedeutet, dass ein Standort in der Regel erst in dem auf die Inbetriebnahme folgenden Geschäftsjahr die vollen Umsätze erzielt. Zum 31. März 2023 umfasste unser kondoliertes Standortportfolio, exklusive INWIT und Cornerstone, etwa 46.100 Makrostandorte (GJ 2022: 45.700 Standorte).

Das BTS-Programm 1 beschleunigte sich im GJ 2023 und wir lieferten 910 neue Makrostandorte (GJ 2022: 510) in unseren konsolidierten Märkten, davon 490 in Deutschland. Während das BTS-Programm in den letzten drei Quartalen des GJ 2023 seine Dynamik beibehielt, werden wir das Neubauprogramm weiterhin genau überwachen und in einer Reihe von Bereichen wie Prozess und Betrieb, Zulieferer und Beschaffung, Steuerung und Kontrolle sowie Organisation und Governance direkte Maßnahmen ergreifen, um unsere Neubauverpflichtungen bis zum GJ 2026 zu erfüllen.

Der Anstieg bei den Neubauten wurde teilweise durch die geplante Stilllegung von 540 Standorten kompensiert, insbesondere aufgrund der Active-Sharing-Vereinbarung unserer Ankermieter, vor allem in Spanien und Portugal. Diese Art der Stilllegung führt zu Effizienzsteigerungen in unserem Netzwerk, da unsere Umsätze durch unseren Portfolio-Gebührenmechanismus aufrechterhalten werden.

1 BTS: built to suit, bezieht sich auf unser Programm zum Bau von insgesamt bis zu .100 zugesagten neuen BTS-Standorten in unseren Märkten bis zum GJ 2026, davon 5.500 in Deutschland mit der Option, bis zu 1.200 Standorte von externen TowerCos in Deutschland zu beziehen.

Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten

Grundstücksmieten (berechnet als Summe aus Abschreibung von Nutzungsrechten und Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten) haben für uns das größte Effizienzpotenzial. Um die Aufwendungen für Grundstücksmieten zu optimieren, haben wir in jedem Markt interne Teams aufgestellt, die potenzielle Buy-out-Ziele identifizieren und unsere Grundstücksmietverträge sowie die Beziehungen zu den Vermietern pflegen.

Mit unserem Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten versuchen wir, unsere Mietkosten zu reduzieren, indem wir selektiv Grundstücke, auf denen sich bestimmte unserer Standorte befinden, oder langfristige Nutzungsrechte (in der Regel zwischen 10 und 30 Jahren) für solche Grundstücke oder Immobilien zu margenerhöhenden Bedingungen erwerben. Wir sind der Ansicht, dass uns das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten in die Lage versetzen wird, die Zahl der Mietverträge für eine Reihe unserer Dachstandorte zu erhöhen, indem Beschränkungen, die in bestimmten unserer Grundstücksmietverträge vorgesehen sind, künftig aufgehoben werden. Dies wird uns vor Unternehmen schützen, die versuchen, ihren Immobilienbesitz zu konsolidieren, um die Mietpreise zu erhöhen.

Wir bewerten Akquisitionen von Grundstücken oder langfristigen Nutzungsrechten auf der Grundlage interner kalkulatorischer Zinsen und der Kapitalrendite (ROCE) sowie anhand von anderen Faktoren, einschließlich der strategischen Bedeutung der Standorte und der Möglichkeit, Potenziale für Active Sharing und Passive Sharing zu erschließen. Mittelfristig haben wir Investitionen in Grundstücksmieten in Höhe von mindestens 200 Mio. € budgetiert, vorbehaltlich der Erzielung angemessener Renditen. Neben dem Erwerb von Grundstücken oder Nutzungsrechten haben wir auch damit begonnen, unser Mietportfolio durch aktive Nachverhandlung von Verträgen zu optimieren, wo dies möglich und vorteilhaft ist. In einigen Fällen wird den Vermietern angeboten, die Vertragslaufzeiten zu verlängern, um im Gegenzug die Mietkosten zu senken oder Inflationsanpassungsklausen zu streichen.

Investitionen

Unsere Fähigkeit, ein hohes Serviceniveau aufrechtzuhalten, hängt davon ab, ob wir in der Lage sind, die Infrastruktur zu entwickeln, zu erweitern und instand zu halten. Wir teilen Investitionsausgaben in vier Hauptkategorien ein: (i) Instandhaltungsinvestitionen; (ii) Wachstumsinvestitionen, die Investitionen in neue Standorte, Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten und sonstige Wachstumsinvestitionen umfassen; (iii) einmalige Investitionsausgaben und (iv) weiterbelastete Investitionsausgaben.

Instandhaltungsinvestitionen sind Investitionen, die für die Instandhaltung und den weiteren Betrieb des bestehenden Funkturmnetzes und der sonstigen passiven Infrastruktur erforderlich sind (ohne Investitionen in neue Standorte oder andere Wachstumsinitiativen). Investitionen in neue Standorte sind Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung neuer BTS-Standorte ("Investitionen in neue Standorte"). Die Kosten für die Errichtung neuer BTS-Standorte können abhängig von einer Reihe von Faktoren variieren, wie beispielsweise der Art des Standorts, seiner Lage, des Geländes und behördlicher Genehmigungen. Durch die Vodafone-MSAs sind wir jedoch bis zu einem gewissen Grad vor höheren Baukosten geschützt. Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten sind Investitionen in das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten ("Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten").

Sonstige Wachstumsinvestitionen umfassen Investitionen im Zusammenhang mit Initiativen zur Ertragssteigerung, wie beispielsweise Investitionen in Modernisierung, um Nicht-Vodafone-Mietverträge zu ermöglichen, Investitionen in Effizienzsteigerungen und den Ausbau von DAS/​Indoor Small Cells, sowie den verbleibenden Teil der Investitionsausgaben für die Modernisierung bestehender Standorte, die nicht direkt an die Mieter weiterverrechnet werden ("sonstige Wachstumsinvestitionen"). Weiterbelastete Investitionsausgaben umfassen Investitionen für die Modernisierung bestehender Standorte, die an die Mieter weiterverrechnet werden ("weiterbelastete Investitionsausgaben").

Sonstige einmalige Investitionsausgaben umfassen Investitionen in IT-Transformation, Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung und Investitionen in die Energieinfrastruktur. Gemäß den Vodafone-MSAs und einigen unserer anderen Kundenverträge erhält die Gruppe Erlöse aus Weiterbelastungen von Investitionsausgaben für Nachrüstungen bestehender Standorte, die an den Betreiber weiterverrechnet werden, nachdem die Modernisierungsleistungen bis zur Standardkonfiguration an den Standorten erbracht wurden.

Leistung von INWIT und Cornerstone

Die operative Leistung von INWIT und Cornerstone wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen Veränderungen der Umsätze mit ihren Ankermietern (im Fall von INWIT sind dies die Telecom Italia und die Vodafone Italia S.p.A. -Vodafone Italien-, im Fall von Cornerstone die Vodafone UK und die Telefonica UK), die Nachfrage nach Telekommunikationsdienstleistungen in Italien bzw. Großbritannien, insbesondere infolge von Marktveränderungen, aber auch der Markteintritt neuer potenzieller Mitbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich und/​ oder mögliche behördliche Verfahren oder Beschränkungen, durch die sich die Umsetzung neuer Strategien verzögern kann.

Die operative Leistung von Cornerstone wird durch den UK Electronic Communications Code (ECC) beeinflusst, da sich dieser auf die Aufwendungen für Grundstücksmieten unserer Gruppe auswirkt.

Veränderungen der erwähnten Faktoren würden wiederum Auswirkungen auf die operative Leistung und die Ergebnisse von Cornerstone hab

Inflation

In allen Vodafone-MSAs sind vertragliche Preisgleitklauseln enthalten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind und stabile Margen sichern. Unsere Ertragslage ist daher weitgehend vor den Auswirkungen der Inflation oder auch der Deflation geschützt, was eine bessere Vorhersage zukünftiger Cashflows ermöglicht.

Die vertraglichen inflationsgebundenen Preisgleitklauseln sind in der Regel an den Verbraucherpreisindex in den Ländern, in denen wir tätig sind, gekoppelt und werden einmal jährlich auf der Basis des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums für die darauffolgenden zwölf Monate angewendet. Wie oben erwähnt, gelten im Fall der Vodafone-MSAs für die Preisgleitklauseln Ober- und Untergrenzen, die sich bis zu einem gewissen Maß von Markt zu Markt und von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. In der folgenden Tabelle sind die Preisgleitklauseln des Vodafone-MSA für den Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023 aufgeführt.

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Inflation Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023
%
Deutschland 2,0
Spanien 2,0
Griechenland 2,0
Sonstige europäische Märkte 2,0

Nach dem Abschluss der Oak Transaktion wurden die Bedingungen der Vodafone MSA in Deutschland, Spanien, Rumänien, Portugal, der Tschechischen Republik und Irland hinsichtlich der vertraglichen Inlationsanpas-sung geändert. Ab dem 1. April 2023 wird die Verbraucherpreisindexobergrenze in diesen sechs Märkten auf 3 % festgelegt, wobei jedoch nur 85 % der Inflationsrate angewandt werden. In Griechenland und Ungarn wurden keine Änderungen an den Bedingungen der Vodafone MSAs vorgenommen 1.

1 Quelle: Unternehmensinformationen; Beispiel: Eine Infaltionsrate von 3 % würde zu einer Infaltionsanpassung von (85 % * 3 %) 2,6 % führen

Gesamtbeurteilung der aktuellen Lage durch den Vorstand

Zu den Höhepunkten des Geschäftsjahres das zum 31. März 2023 endete gehörten:

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Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und der Oak Transaktion durch die unser neuer Hauptaktionär nun 89,3 % der Vantage Towers AG hält

Die weitere erfolgreiche Kommerzialisierung unseres Geschäfts führte zu einem Anstieg des Vermietungsquote auf 1,46x

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Im Rahmen des BTS-Programms wurden 910 neue Makostandorte errichtet, 490 davon in Deutschland

Starker Fortschritt unseres Ground Lease Buyout (GLBO) Programms zum Ankauf von Grundstücken

Überschreitung unserer Finanzprognose für das GJ 2023 für die Umsatzerlöse (ohne Durchleitungseinnahmen) zwischen 3 und 5 % gegenüber Vorjahr mit einem Anstieg von 6.4 % auf 1.075,1 Mio. €

Die Prognose für das bereinigte EBITDAaL wurde mit 564,3 Mio. € am oberen Ende der Spanne von 550-570 Mio. € erreicht

Der wiederkehrende Free Cashflow wuchs um 5.6 % gegenüber Vorjahr auf 438,2 Mio. € an und lag damit über der Prognose von 405-425 Mio. €

Der Vorstand von Vantage Towers blickt auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr zurück. Außerdem haben wir unsere Finanzziele für das GJ 2023 erreicht bzw. sogar leicht übertroffen. Des Weiteren haben wir Fortschritte bei dem Ausbau unseres Geschäfts gemacht, und dadurch 910 neue Makrostandorte errichtet und eine Abschlussvermietungsquote von 1,46x erreicht. Gemeinsam mit unseren neuen Partnern werden wir unseren Weg fortsetzen und unsere Position als einer der führenden Funkmastbetreiber Europas weiter stärken.

Ertragslage der Gruppe

Im GJ 2023 verzeichneten wir ein beständiges Umsatzwachstum in allen Märkten aufgrund vertraglich vereinbarter Inflationsanpassungsklauseln, neuer Mietverträge und sonstiger kostenpflichtiger Dienstleistungen für MNOs.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Konzerumsatzerlöse (ohne Durchleitungseinnahmen) im GJ 2023 um 6,4 % und lagen damit über der Prognose, die von einem Wachstum zwischen 3 % und 5 % gegenüber dem Vorjahr ausgegangen ist. Dies ist vor allem auf Umsatzerlöse aus Makrostandorten und aus Energiebereitstellung sowie andere Umsatzerlöse zurückzuführen.

Das bereinigte EBITDA stieg von 865,2 Mio. € um 5 % auf 908,3 Mio. €, wobei die bereinigte EBITDA-Marge geringfügig auf 83 % leicht sank (GJ 2022: ca. 85 %). Dies ist im Umsatzmix und einem Anstieg der nicht leasingbezogenen betrieblichen Aufwendungen begründet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das bereinigte EBITDAaL im GJ 2023 um 4,0 % mit einer entsprechenden Marge von 53 % (GJ 2022: 54 %).

Konzernergebnis im Überblick

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) 1.075,1 1.010,9
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben 20,2 12,4
Umsatzerlöse 1.095,3 1.023,3
Instandhaltungsaufwand (46,1) (46,4)
Personalaufwand (68,6) (45,3)
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Einmaleffekte (81,0) (67,8)
Anpassung: Einmaleffekte 8,5 1,4
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2
Marge 83 % 85 %
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (20,2) (12,4)
Aufwendungen für Grundstücksmiete (323,7) (310,2)
Bereinigtes EBITDAaL 564,3 542,7
Marge 53 % 54 %

Umsatzerlöse und Rentabilität

Aufschlüsselung der Umsatzerlöse

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € % Mio. € %
Umsatzerlöse aus Makrostandorten 976,2 89,1 % 923,1 90,2 %
Sonstige Umsatzerlöse aus Vermietungen 43,9 4,0 % 43,2 4,2 %
Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung und andere Umsatzerlöse 54,9 5,0 % 44,6 4,4 %
Erlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben 20,2 1,8 % 12,4 1,2 %
Konsolidiert 1.095,3 100,0 % 1.023,3 100,0 %

Umsatzerlöse nach Segment

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € % Mio. € %
Deutschland 544,4 49,7 % 503,2 49,2 %
Spanien 185,5 16,9 % 172,8 16,9 %
Griechenland 141,9 13,0 % 134,7 13,2 %
Sonstige europäische Märkte 223,5 20,4 % 212,6 20,8 %
Konsolidiert 1.095,3 100,0 % 1.023,3 100,0 %

Im GJ 2023 erwirtschafteten wir Umsatzerlöse in Höhe von 1.095,3 Mio. €, die sich aus 976,2 Mio. € Umsatzerlösen aus Makrostandorten (89,1 %), 54,9 Mio. € Umsatzerlösen aus Energiebereitstellung und anderen Umsatzerlösen (5,0 %), 43,9 Mio. € sonstigen Mieterlösen (4,0 %) sowie 20,2 Mio. € Erlösen aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (1,8 %) zusammensetzten. Im GJ 2023 wurden ca. 1.750 neue Verträge mit Nicht-Vodafone-Kunden vereinbart, was zu einer Vermietungsquote von 1,46x führte. Im GJ 2023 erwirtschafteten wir Umsatzerlöse in Höhe von 218,9 Mio. € (GJ 2022: 208,0 Mio. €) mit anderen Kunden als Vodafone.

Die Zunahme der Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung und anderen Umsatzerlösen resultierte vor allem aus sonstigen kostenpflichtigen Diensten für MNOs.

Deutschland ist unser größtes Segment mit einem Gesamtumsatz von 544,4 Mio. €. Die anderen berichtspflichtigen Segmente - Spanien und Griechenland - erwirtschafteten Gesamterlöse in Höhe von 185,5 Mio. € bzw. 141,9 Mio. €., während sich die Erlöse der sonstigen europäischen Märkte auf 223,5 Mio. € beliefen.

Bereinigtes EBITDAaL nach Segment

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Deutschland 302,8 298,6
Spanien 89,1 80,6
Griechenland 53,3 50,2
Sonstige europäische Märkte 119,1 113,3
Konsolidiert 564,3 542,7

Das bereinigte EBITDAaL (EBITDA bereinigt um weiterberechnete Investitionseinnahmen, die Abschreibung von leasingbezogenen Nutzungsrechten und um Zinsaufwendungen für bilanzierte Leasingverbindlichkeiten) stieg auf 564,3 Mio. € gegenüber 542,6 Mio. € im Vorjahr und lag damit am oberen Ende der Prognose von 550 Mio. € bis 570 Mio. €..Der Anstieg des konsolidierten bereinigten EBITDAaL um 4 % im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf den Umsatzanstieg (ohne Durchleitungseinnahmen) zurückzuführen. Dieser wurde durch einen Margeneffekt infolge des Umsatzmixes und einem Anstieg der nicht leasingbezogenen Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau unserer Support-Teams für den Ausbau unseres BTS Programms begründet. Ein weiterer Faktor ist-sowie die Erleichterung des Zugangs von 1&1 zu unseren bestehenden Standorten ausgeglichen und der damit verbundenen Aufbau unserer Support-Teams. Dies erfolgt im Vorfeld des entsprechenden Umsatzbeitrags ab dem GJ 2024.

Die Ergebnisse aus dem operativen Geschäft in Deutschland (302,8 Mio. € bzw. 53,8 % des gesamten EBITDAaL), Spanien (89,1 Mio. € bzw. 15,7 %), Griechenland (53,3 Mio. € bzw. 9,4 %) und den sonstigen europäischen Märkten (119,1 Mio. € bzw. 21,1 %) entsprechen weitgehend den Erwartungen des Managements. Die Ergebnisse in Deutschland spiegeln dabei die geplanten Erhöhungen im Betriebskosten im GJ 2023 wider, um das BTS-Programm und den 1&1-Rollout zu unterstützen und beschleunigen, die alle dem entsprechenden Umsatzbeitrag ab dem GJ 2024 vorausgehen.

Wir verwenden das bereinigte EBITDAaL als Kennzahl für die zugrunde liegende Rentabilität zur Stützung der Investitionsausgaben und der Kapitalstruktur nach den Mietkosten, die für uns und die anderen Unternehmen aus der Branche einen signifikanten Kostenfaktor darstellen. Die Messgröße wird auch als Referenzpunkt für Bewertungszwecke im gesamten Telekommunikationssektor verwendet.

Aufwendungen für Grundstücksmiete

Aufwendungen für Grundstücksmiete nach Segment

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Deutschland 114,8 106,4
Spanien 71,0 70,2
Griechenland 67,9 65,2
Sonstige europäische Märkte 70,1 68,4
Konsolidiert 323,7 310,2

Die Aufwendungen für Grundstücksmieten stiegen auf 323,7 Mio. € gegenüber 310,2 Mio. € im Vorjahr. Die Aufwendungen für Grundstücksmieten umfassen die Abschreibung von leasingbezogenen Nutzungsrechten in Höhe von 267,6 Mio. € (GJ 2022: 257,3 Mio. €) sowie die Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 56,2 Mio. € (GJ 2022: 52,9 Mio. €).

Die Aufwendungen für Grundstücksmieten umfassen die Mieten, die wir an Vermieter für die Unterbringung der Telekommunikationsinfrastruktur auf den Grundstücken der Vermieter zahlen, und werden gemäß IFRS 16 unter "Leasingverhältnisse" ausgewiesen.

Wie in unserem Zwischenfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 dargelegt, versuchen wir mit unserem Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten unsere Mietkosten zu reduzieren, indem wir selektiv Grundstücke, auf denen sich bestimmte unserer Standorte befinden, oder langfristige Nutzungsrechte (in der Regel zwischen 10 und 30 Jahren) für solche Grundstücke oder Immobilien zu margenerhöhenden Bedingungen erwerben. Wir sind der Ansicht, dass uns das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten in die Lage versetzen wird, die Zahl der Mietverträge für eine Reihe unserer Dachstandorte zu erhöhen, indem Beschränkungen, die in bestimmten unserer Grundstücksmietverträge vorgesehen sind, künftig aufgehoben werden. Dies wird uns vor Unternehmen schützen, die versuchen, ihren Immobilienbesitz zu konsolidieren, um die Mietpreise zu erhöhen.

Wir bewerten Akquisitionen von Grundstücken oder langfristigen Nutzungsrechten auf der Grundlage interner kalkulatorischer Zinsen und der Kapitalrendite (ROCE) sowie anhand von anderen Faktoren, einschließlich der strategischen Bedeutung der Standorte und der Möglichkeit, Potenziale für Active Sharing und Passive Sharing zu erschließen. Neben dem Erwerb von Grundstücken oder Nutzungsrechten haben wir auch damit begonnen, unser Mietportfolio durch aktive Nachverhandlung von Verträgen zu optimieren, sofern dies möglich und vorteilhaft ist. In einigen Fällen wird den Vermietern angeboten, die Vertragslaufzeiten zu verlängern, um im Gegenzug die Mietkosten zu senken.

Instandhaltungsaufwand

Der Instandhaltungsaufwand im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 46,1 Mio. € (GJ 2022: 46,4 Mio. €). In Deutschland, Irland, Ungarn, der Tschechischen Republik und Rumänien entstehen uns Instandhaltungskosten durch den Vodafone Konzern im Rahmen langfristiger Servicevereinbarungen, gemäß denen Vodafone uns den Zugang zu Dienstleistungen von Drittanbietern ermöglicht, mit denen der Vodafone Konzern eine kleine Anzahl an regionalen oder nationalen Instandhaltungsverträgen in jedem Markt abgeschlossen hat (ausgenommen Rumänien. Dort wird die Instandhaltung direkt von Vodafone Rumänien erbracht). Mit Ausnahme von Spanien und Rumänien waren diese Verträge schon vor der Gründung von Vantage Towers in Kraft. Daher sind die im Rahmen dieser Verträge erbrachten Instandhaltungsleistungen als Weiterführungen von Leistungen zu betrachten.

Die Verträge beziehen sich sowohl auf aktive Sendeeinrichtungen als auch auf passive Infrastruktur, da sie ausgehandelt wurden, als unsere Anlagen noch als Teil des Vodafone Konzerns betrieben wurden. Wir planen aber, nach und nach direkt mit Drittanbietern eigenständige Instandhaltungsverträge für die passive Infrastruktur auszuhandeln, sobald die derzeitigen Serviceverträge auslaufen. In Spanien werden die Instandhaltungskosten von Vantage Towers Spanien direkt mit einem Drittanbieter abgewickelt. In Griechenland werden die Instandhaltungskosten von Victus übernommen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 68,6 Mio. € und erhöhte sich damit um 51,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist auf den Anstieg der durchschnittlichen Zahl der Vollzeitbeschäftigten in der Gruppe, von 457 Vollzeitäquivalenten im Vorjahr auf 627 Vollzeitäquivalente im GJ 2023, sowie auf Gehaltserhöhungen und weitere Einmalzahlungen an Mitarbeiter zurückzuführen. Der Personalaufwand setzte sich hauptsächlich aus Löhnen und Gehältern (55,0 Mio. €), Sozialabgaben (7,1 Mio. €), Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen (5,2 Mio. €) und Kosten für die Altervorsorge (1,3 Mio. €) zusammen. In Deutschland fielen 50,7 Mio. € bzw. 73,9 % des Personalaufwands an, in denen auch die Kosten für die Hauptverwaltung enthalten sind.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Es fielen Verwaltungs- und sonstige Kosten in Höhe von 81,0 Mio. € an, die sich hauptsächlich aus Energiekosten, Übergangsservicevereinbarungen, langfristigen Servicevereinbarungen und Supportvereinbarungen zusammensetzten.

Sonstige nicht-operative Aufwendungen und einmalige Kosten

Der Gruppe entstanden im Geschäftsjahr 2023 einmalige Kosten in Höhe von 8,5 Mio. € (GJ 2022: 1,5 Mio. €), darunter einmalige Personalkosten und sonstige Aufwendungen, im Betriebsergebnis enthalten. Darüber hinaus, entstanden im Geschäftsjahr 2023 30,7 Mio. € an nicht-operativen Aufwendungen, bei denen es sich um Beratungs-und Vermittlungshonorare handelte. Diese fielen im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel im Rahmen der Oak Transaktion an. Die Honorare wurden der Gesellschaft direkt zugerechnet und es wurden Rückstellungen in Höhe von 29,1 Mio. € gebildet, die innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Darüber hinaus Die Summe dieser sonstigen nichtoperativen Aufwendungen und einmaligen Kosten in Höhe von 39,2 Mio. € (GJ 2022: 6,0 Mio. €) wurde bei der Ableitung der wichtigsten Leistungsindikatoren, insbesondere des bereinigten EBITDA, des bereinigten EBITDAaL und des wiederkehrenden freien Cashflows, nicht berücksichtigt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnisse von Beteiligungen

Der Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen betrug 85,8 Mio. € (GJ 2022: 30,2 Mio. €). Für unser Joint Venture Investment in Cornerstone betrug der Anteil von Vantage Towers 22,7 Mio. € am Gewinn für das Geschäftsjahr. Für unsere assoziierte Beteiligung an INWIT betrug der Anteil von Vantage Towers 97,3 Mio. € am Gewinn für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, der durch die Abschreibung von zugehörigen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 34,2 Mio. € ausgeglichen wurde.

INWIT hat zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 4.200 neue Mieter und 480 neue Standorte hinzugewonnen, wodurch sich die Vermietungsquote auf 2,16x mit insgesamt 23.300 Standorten erhöht. Das Neu-verhandlungs- und Grundstückserwerbsprogramm wurde mit weiteren 510 Vereinbarungen fortgesetzt. INWIT hat für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr eine Schlussdividende in Höhe von 332,9 Mio. € beschlossen, wobei der Anteil der Gruppe in Höhe von 110,4 Mio. € im Mai 2023 ausgezahlt wird.

Die operative Leistung von Cornerstone entwickelte sich gemäß den Erwartungen gut. Zum 31. März 2023 belief sich die Gesamtzahl der Makrostandorte von Cornerstone auf ca. 15.100 mit einer Vermietungsquote von 1,92x. Darüber hinaus schreitet die Erneuerung der bestehenden Mietverträge im Rahmen des Electronic Communication Code (ECC) wie geplant voran. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde von Cornerstone eine Schlussdividende in Höhe von 60,0 Mio. £ beschlossen und gezahlt.Der Anteil der Gruppe in Höhe von 30,0 Mio. £ (34,0 Mio. €) wurde im März 2023 erhalten.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Gesellschaft zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien, die sich zum 31. März 2023 auf 505,8 Millionen Aktien belief. Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 93,5 Eurocent (GJ 2022: 70,6 Eurocent).

Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Gesellschaft zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Stammaktien und Aktien mit Verwässerungseffekt, die sich zum 31. März 2023 auf 506,7 Millionen Aktien belief. Daraus ergibt sich ein verwässertes Ergebnis je Aktie von 93,4 Eurocent.

Vermögenslage der Gruppe

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe

Aktiva

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 3.324,2 3.319,6
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 282,0 268,9
Sachanlagen 3.561,8 3.201,9
Beteiligungen 3.170,8 3.217,9
Aktive latente Steuern 74,7 29,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 22,5 23,5
10.436,0 10.061,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen 291,5 512,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 130,8 126,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 177,5 21,7
599,8 660,3
Summe Vermögenswerte 11.035,8 10.721,6

Passiva

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 505,8 505,8
Kapitalrücklage 6.751,5 6.751,5
Fusionsrücklage (2.250,2) (2.266,3)
Sonstige Rücklagen 21,9 12,8
Gewinnrücklagen 514,3 359,8
Summe Eigenkapital 5.543,3 5.363,7
Langfristige Schulden
Schuldverschreibungen - 2.189,5
Leasingverbindlichkeiten 1.751,5 1.758,8
Rückstellungen 476,3 457,3
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,6 0,3
Passive latente Steuern 73,4 128,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 92,2 89,3
2.393,9 4.624,1
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 261,8 247,5
Schuldverschreibungen 2.199,0 -
Tatsächliche Ertragsteuerschulden 24,3 12,2
Rückstellungen 9,1 8,7
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen und Personen 81,6 117,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 522,9 347,7
3.098,6 733,8
Summe Schulden 5.492,5 5.357,9
Summe Eigenkapital und Schulden 11.035,8 10.721,6

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. März 2023 auf 10.436,0 Mio. € (bzw. 94 % der Bilanzsumme) und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 374,7 Mio. €. Sie umfassten im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert, Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assozierten Unternehmen sowie Sachanlagen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.324,2 Mio. € bezog sich im Wesentlichen auf Deutschland (2,6 Mrd. €). Der Großteil des Geschäfts- oder Firmenwerts ergab sich aus historischen Transaktionen innerhalb des Vodafone Konzerns und wurde anschließend während der Gründung von Vantage Towers zwischen den Geschäftsbereichen der Vantage Towers Gruppe und den verbleibenden operativen Geschäftsbereichen des Vodafone Konzerns im Verhältnis zum relativen Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units; CGUs) für jeden Markt zum jeweiligen Spaltungsstichtag aufgeteilt.

Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 282,0 Mio. € betrafen insbesondere den Erwerb von Kundenbeziehungen in Griechenland in Höhe von 236,5 Mio. €.

Sachanlagen in Höhe von 3.561,8 Mio. € umfassten leasingbezogene Nutzungsrechte in Höhe von 2.073,6 Mio. € (GJ 2022: 2.059,2 Mio. €), die über ihre hinreichend sichere Leasingdauer abgeschrieben werden, sowie Sachanlagen in Höhe von 1.488,2 Mio. € (GJ 2022: 1.142,7 Mio. €), von denen 110,3 Mio. € (GJ 2022: 105,0 Mio. €) auf Grundstücke und Gebäude sowie 1.378,0 Mio. € (GJ 2022: 1.037,6 Mio. €) auf sonstige Sachanlagen entfielen.

Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assozierten Unternehmen in Höhe von 3.170,8 Mio. € betrafen ausschließlich die Beteiligungen an INWIT 2.811,4 Mio. € und Cornerstone 359,4 Mio. €.

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 74,7 Mio. € bezogen sich hauptsächlich auf Spanien mit 47,3 Mio.€, die Tschechische Republik mit 21,8 Mio. € und Portugal mit 4,9 Mio. €. Neue aktive latente Steuern entstanden in Spanien im aktuellen Geschäftsjahr nach der Oak Transaktion und der Entkonsolidierung aus der Vodafone Gruppe, was zu einer Aufwertung der von Vodafone übertragenen Vermögenswerte bei der Gründung der Gruppe und der erwarteten Nutzung früherer steuerlicher Verluste bei Vantage Towers Spanien führte. Die damit verbundene latente Steuergutschrift, die im GJ 2023 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, beläuft sich auf 42,2 Mio €.

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen umfassten Anzahlungen in Höhe von 15,3 Mio. € (GJ 2022: 15,8 Mio. €), sonstige Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 6,5 Mio. € (GJ 2022: 6,8 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,7 Mio. € (GJ 2022: 0,9 Mio. €). Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem Drittkunden von Vantage Towers Spanien zurückzuführen. Der Rückgang wurde jedoch durch einen Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Rahmen der MSA-Vereinbarung kompensiert.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 599,8 Mio. € (bzw. 6 % der Bilanzsumme) umfassten Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 291,5 Mio. €, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von 130,8 Mio. € sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 177,5 Mio. €.

Die Forderungen gegen nahestehenden Unterneh-men und Personen in Höhe von 291,5 Mio. € (GJ 2022: 512,4 Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Forderungen gegenüber den Geschäftsbereichen des Vodafone Konzerns im Rahmen der MSAs in Höhe von 291,5 Mio. € (GJ 2022: 240,1 Mio. €). Mit der Entkonsolidierung am 23. März 2023 wurden die zuvor mit der Vodafone Gruppe bestehenden Cash-Pooling-Vereinbarungen beendet und die bei dem Vodafone Konzern hinterlegten Barmittel zum 31. März 2023 auf null Mio. € reduziert (GJ 2022: 272,3 Mio. €).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von 130,8 Mio. € (GJ 2022: 126,2 Mio. €) setzten sich hauptsächlich aus 28,3 Mio. € (GJ 2022: 64,9 Mio. €) aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, 4,1 Mio. € (GJ 2022: 2,6 Mio. €) Vorauszahlungen, 64,8 Mio. € (GJ 2022: 41,0 Mio. €) Steuerforderungen, 16,3 Mio. € (GJ 2022: 5,1 Mio. €) sonstigen Forderungen und 17,3 Mio. € (GJ 2022: 12,6 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen.

Zum 31. März 2023 werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 177,5 Mio. € (GJ 2022: 21,7 Mio. €) gehalten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Abschluss der Oak Transaktion und die anschließende Beendigung der Cash-Pooling-Vereinbarungen mit der Vodafone Gruppe am 23. März 2023 zurückzuführen. Vor dieser Änderung wurden überschüssige Barguthaben im Rahmen der Cash-Pooling-Vereinbarungen der Vodafone Gruppe unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Im Rahmen unserer neuen Vereinbarungen werden überschüssige Barmittel größtenteils als Tagesgeld auf Tagesgeldkonten bei unseren Hausbanken, die eine Bonitätsbewertung von mindestens "Investment Grade" aufweisen, gehalten. Diese überschüssigen Barmittel werden unter diesen Banken aufgeteilt, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden und unser Ausfallrisiko zu begrenzen. Die Barguthaben im Vorjahr bezogen sich hauptsächlich auf Guthaben bei Vantage Towers Griechenland.

Eigenkapital

Das Eigenkapital belief sich zum 31. März 2023 auf 5.543,3 Mio. € (bzw. 50 % der Bilanzsumme) und setzte sich im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital (505,8 Mio. €), der Kapitalrücklage 6,7 Mrd. €, die fast ausschließlich auf Deutschland entfielen und einer negativen Fusionsrücklage 2,3 Mrd. € zusammen. Weitere Details sind der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie im Abschnitt "Gründung der Gruppe" des Konzernanhangs im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu entnehmen.

Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden in Höhe von 2.393,9 Mio. € (bzw. 43 % der Verbindlichkeiten) setzten sich aus Leasingverbindlichkeiten, Rückstellungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, passiven latenten Steuern, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten zusammen.

Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten verminderten sich um 0,4 % nach unserem Effizienzprogramm zur Optimierung von Grundstücksmieten durch Kauf und beliefen sich auf 1.751,5 Mio. €. Sie bezogen sich hauptsächlich auf Mietverträge in Deutschland mit 764,2 Mio. € bzw. 43,6 % (GJ 2022: 713,6 Mio. € bzw. 41 %), Spanien mit 374,9 Mio. € bzw. 21,4 % (GJ 2022: 408,0 Mio. € bzw. 23 %) und Griechenland mit 257,3 Mio. € bzw. 14,7 % (GJ 2022: 268,0 Mio. € bzw. 15 %).

Die Rückstellungen in Höhe von 476,3 Mio. € (GJ 2022: 457,3 Mio. €) betrafen fast ausschließlich Rückbauverpflichtungen in Höhe von 473,4 Mio. € (GJ 2022: 456,1 Mio. €). Der Anstieg im Berichtsjahr war in erster Linie auf inflationsbedingte Kostenerhöhungen des laufende Jahr zurückzuführen, der durch den Effekt der Abzinsung künftiger Verbindlichkeiten ausgeglichen wurde, was sich insgesamt auf die Schätzung der künftigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Anlagen auswirkte.

Die passiven latenten Steuern beliefen sich auf 73,4 Mio. € (GJ 2022: 128,9 Mio. €). Davon sind 57,9 Mio. € (GJ 2022: 53,6 Mio. €) auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte in Griechenland und 13,3 Mio. € auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte in Deutschland zurückzuführen. Die latenten Steuerverbindlichkeiten in Deutschland haben sich im Laufe des Jahres um 55,5 Mio. € verringert, da infolge der OAK-Transaktion ein Step-Up der Buchwerte der Vantage Towers AG erfolgte. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 5 "Ertragssteuern" im Anhang des konsolidierten Jahresabschlusses zu entnehmen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 92,2 Mio. € (GJ 2022: 89,3 Mio. €) bestanden nahezu vollständig aus langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten die sich aus der Weiterberechnung von Investitionskosten an Vodafone im Rahmen der MSA ergeben.

Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden in Höhe von 3.098,6 Mio. € (bzw. 57 % der gesamten Verbindlichkeiten) bestanden aus kurzfristigen Ausleihungen, Leasingverbindlichkeiten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie Kontokorrentkrediten.

Die am 31. März 2023 von der Vantage Towers Gruppe platzierten Schuldverschreibungen beliefen sich auf insgesamt 2,2 Mrd. € und bestehen aus 3 Tranchen (750,0 Mio. € fällig im Jahr 2025 mit 0,0 % Zinsen p. a., 750,0 Mio. € fällig im Jahr 2027 mit 0,375 % Zinsen p. a. und 700,0 Mio. € fällig im Jahr 2030 mit 0,75 % Zinsen p. a.). Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde und die Schuldverschreibungen wurden daher in die kurzfristigen Verbindlichkeiten umklassifiziert. Die vollständige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist inzwischen abgeschlossen.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten beliefen sich auf 261,8 Mio. €. Sie bezogen sich hauptsächlich auf Deutschland mit 91,8 Mio. € bzw. 35,1 % (GJ 2022: 85,7 Mio. € bzw. 35 %), Spanien mit 65,2 Mio. € bzw. 24,9 % (GJ 2022: 59,1 Mio. € bzw. 24 %) und Griechenland mit 53,0 Mio. € bzw. 20,2 % (GJ 2022: 51,4 Mio. € bzw. 21 %).

Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 24,3 Mio. € resultierten hauptsächlich aus Spanien, Griechenland und Rumänien.

Die kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 9,1 Mio. € (GJ 2022: 8,6 Mio.€) betrafen insbesondere Rückbauverpflichtungen in Höhe von 7,4 Mio. € (GJ 2022: 4,5 Mio. €). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betrugen 1,7 Mio. € (GJ 2022: 4,1 Mio. €).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 522,9 Mio. € (GJ 2022: 347,7 Mio. €) umfassten Rückstellungen in Höhe von 246,7 Mio. € (GJ 2022: 152,4 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 195,8 Mio. € (GJ 2022: 115,5 Mio. €), passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 60,0 Mio. € (GJ 2022: 54,7 Mio. €), sonstige Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 11,2 Mio. € (GJ 2022: 14,8 Mio. € ) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 9,2 Mio. € (GJ 2022: 10,3 Mio. €). Der Anstieg der Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr spiegelt hauptsächlich die Zunahme der Investitionstätigkeit der Gruppe wider. Der Anstieg des passiven Rechnungsabgrenzungspostens spiegelt hauptsächlich die Weiterberechnung von Investitionskosten an Vodafone im Rahmen des MSA wider, abzüglich der im Laufe des Geschäftsjahres verbuchten Einnahmen.

Analyse von Cashflow und Investitionsausgaben

Konzernkapitalflussrechnung (Zusammenfassung)

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Operativer Gewinn 568,5 536,7
Anpassungen für
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (85,8) (30,2)
Anteilsbasierte Vergütungen und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen 3,8 3,9
Abschreibungen auf sonstige Sachanlagen 122,5 84,9
Abschreibung auf leasingbezogene Nutzungsrechte 273,7 258,2
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte 19,7 13,2
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen (95,7) 48,6
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen (7,0) (1,8)
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 30,0 (56,9)
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 77,2 151,1
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 906,9 1.007,7
Gezahlte Steuern, netto (109,4) (91,8)
Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 797,5 915,9
Investitionstätigkeit
Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen, abzüglich erworbener Zahlungsmittel - (0,7)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (36,7) (18,6)
Erwerb von Sachanlagen (398,4) (288,2)
Veräußerung von Sachanlagen 3,9 4,3
Dividenden aus Beteiligungen 154,5 95,6
Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit (277,1) (207,6)
Finanzierungstätigkeit
Ausgabe von Stammaktien - (0,2)
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten, einschließlich Zinsen (306,4) (293,0)
Nettoveränderung aus dem Liquiditätsmanagement mit nahestehenden Unternehmen und Personen 272,6 (121,9)
Gezahlte Zinsen (11,9) (10,2)
Gezahlte Dividende (260,4) (231,6)
Gezahlte Dividende an externe Dritte (58,2) (51,7)
Nettomittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (364,4) (708,7)
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 156,1 (0,4)
Auswirkung von Wechselkursänderungen (0,3) -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 21,7 22,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 177,5 21,7

Der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf 906,9 Mio. € (GJ 2022: 1.007,7 Mio. €). Der höhere Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit wurde durch eine geringere Verbesserung der Working-Capital-Position der Gruppe um 4,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichen (GJ 2022: Verbesserung des Working Capital um 140,9 Mio. €), wobei das Vorjahresergebnis eine Normalisierung der Working-Capital-Salden nach der Gründung der Gruppe im GJ 2021 widerspiegelt.

Darüber hinaus stiegen die gezahlten Nettosteuern um 19 % auf 109,4 Mio. € (GJ 2022: 91,8 Mio. €), da im Vorjahr erste Steuervergünstigungen aus der Ausgliederung des Funkturm-Geschäfts realisiert worden waren. Die Normalisierung der Bewegungen des Betriebskapitals und der Steuerzahlungen führte daher zu einem Rückgang des Netto-Mittelzuflusses aus betrieblicher Tätigkeit um 118,4 Mio. € auf 797,5 Mio. € (GJ 2022: 915,9 Mio. €).

Der Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stieg um 69,5 Mio. € auf 277,1 Mio. €. Der Anstieg der Gesamtinvestitionen des Konzerns in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen um 128,3 Mio. € von 306,8 Mio. € auf 441,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr wurde durch einen Anstieg der von den Beteiligungen des Konzerns erhaltenen Bardividenden um 58,9 Mio. € auf 154,5 Mio. € ausgeglichen.

Der Nettomittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit verringerte sich zum 31. März 2023 auf 364,4 Mio. €, verglichen mit 708,7 Mio. € im Vorjahr. Die Barzahlungen in Bezug auf Verpflichtungen aus Grundstückspachtverträgen gegenüber Vermietern stiegen um 4,6 % auf 306,4 Mio. €, was ein effektives Management des Inflationsdrucks in den Hauptmärkten der Gruppe durch proaktive Maßnahmen widerspiegelt, zu denen auch das GLBO-Programm der Gruppe gehört. Die Bardividende an die Aktionäre stieg um 35,3 Mio. € auf 318,6 Mio. €, was eine progressive Dividendenpolitik widerspiegelt, die durch einen Nettomittelzufluss aus Cash-Management-Aktivitäten mit verbundenen Parteien in Höhe von 272,6 Mio. € (GJ 2022: Nettomittelabfluss 121,9 Mio. €) infolge der Beendigung der Cash-Pooling-Vereinbarungen mit Vodafone am 23. März 2023 ausgeglichen wurde - siehe Angabe 8 des Konzernabschlusses.

RFCF

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (20,2) (12,4)
Zahlungswirksame Leasingkosten (306,4) (293,0)
Instandhaltungsinvestitionen (24,0) (28,8)
Wiederkehrender operativer Free Cash Flow 557,6 531,0
Cash Conversion 99 % 98 %
(-) Gezahlte Steuern (109,4) (91,8)
(-) Zinsen (11,9) (10,2)
(-) Veränderungen am operativen Working Capital 1,9 (14,2)
Wiederkehrender Free Cash Flow (RFCF) 438,2 414,8

Der wiederkehrende Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2023 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 % auf 438,2 Mio. € (GJ 2022: 414,8 Mio. €). Dadurch wurde die Prognose von 405 Mio. € bis 425 Mio. € übertroffen.

Das Management verwendet den wiederkehrenden Free Cash Flow als Kennzahl für den zugrunde liegenden Cashflow, der zur Stützung der Investitionsausgaben und der Kapitalstruktur des Unternehmens verfügbar ist.

Investitionsausgaben für Instandhaltung

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31.03.2023 31.03.2022
€m % €m %
Deutschland 7,7 32,1 % 12,0 41,7 %
Spanien 6,6 27,5 % 7,3 25,4 %
Griechenland 1,7 7,1 % 2,5 8,5 %
Sonstige europäische Märkte 8,0 33,3 % 7,0 24,4 %
Konsolidiert 24,0 100,0 % 28,8 100,0 %

Instandhaltungsinvestitionen sind definiert als Investitionsausgaben, die für die Instandhaltung und den weiteren Betrieb des bestehenden Funkturmnetzes und der sonstigen passiven Infrastruktur erforderlich sind (ohne Investitionen in neue Standorte oder Wachstumsinitiativen).

Liquidität und Finanzlage der Gruppe

Finanzierung

Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023 erfolgten erhebliche Änderungen an den Finanzierungsvorkehrungen und der Finanzierungsstruktur der Gruppe.

Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab.

Am 11. April 2023 kündigte die Rating-Agentur S&P den Entzug des Kreditratings der Gruppe aufgrund der angekündigten Rückzahlung der ausstehenden Schuldverschreibungen an. Am 25. April 2023 kündigte die Rating-Agentur Moody's den Entzug des Kreditratings der Gruppe unter Berufung auf geschäftliche Gründe an. Infolgedessen verfügt die Gruppe bei keiner Ratingagentur mehr über ein Kreditrating.

Verschuldungsgrad

Zur Beurteilung der Verschuldung von Vantage Towers wird der Verschuldungsgrad herangezogen, definiert als die Nettofinanzverschuldung dividiert durch das bereinigte EBITDAaL für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum.

Der Verschuldungsgrad für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Vergleich zum Vorjahr ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

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31.03.2023 31.03.2022
€m €m
Von der Gruppe ausgegebene Schuldverschreibungen (2.199,0) (2.189,5)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 177,5 21,7
Bareinlagen bei nahestehenden Unternehmen und Personen - 272,3
Derivative Finanzinstrumente (Mark-to-Market) - (0,5)
Nettofinanzverschuldung (2.021,5) (1.895,9)
Bereinigtes EBITDAaL 564,3 542,6
Verschuldungsgrad 3.6x 3.5x

Finanzlage der Gruppe

Unsere wichtigsten Liquiditätsquellen sind der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und die neuen vorrangigen Fazilitäten, die im Zusammenhang mit der Oak Transaktion abgeschlossen wurden.

Unsere Kreditpolitik besteht darin, langfristige Kredite aufzunehmen, um den erwarteten Finanzierungsbedarf zu decken. Diese langfristigen Kredite werden zusammen mit den aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Zahlungsmitteln intern als Darlehen vergeben oder bestimmten Tochterunternehmen als Eigenkapital zugeführt.

Die revolvierende Kreditlinie der Gruppe in Höhe von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen des Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die Gruppe ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023 durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung in Form einer Fazilität über 1.750 Mio. €. Darüber hinaus verlängerte die Gruppe eine bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.

Unsere Kapitalallokationspolitik konzentriert sich auf organisches Wachstum und wertsteigernde anorganische Investitionen sowie auf attraktive Barrenditen für die Aktionärinnen und Aktionäre. Wir verfolgen einen risikoadjustierten Renditefokus.

Ertragslage - Vantage Towers AG

Hauptgegenstand der Vantage Towers AG (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) sind der Erwerb, das Mieten, der Bau, die Instandhaltung und das Management von passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk. Die Gesellschaft hält das Vermögen und das operative Funkturmgeschäft für Deutschland sowie die Beteiligung an der Central Tower Holding Company (CTHC), die wiederum die Beteiligungen an den übrigen europäischen Gesellschaften hält.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Vantage Towers AG werden nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der Lagebericht der Gesellschaft und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Vor dem Erwerb des Funkturmgeschäfts am 25. Mai 2020 hatte die Vantage Towers AG keine laufende Geschäftstätigkeit.

Vodafone Deutschland übertrug das deutsche Funkturmgeschäft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf die Gesellschaft. Die Ausgliederung wurde am 4. Mai 2020 abgeschlossen und am 25. Mai 2020 mit der Eintragung in das für Vodafone Deutschland zuständige Handelsregister rechtswirksam. Die Gesellschaft übernahm im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge automatisch alle zur Ausgliederung gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des deutschen Funkturmgeschäfts der Vodafone GmbH gegen Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft an Vodafone Deutschland.

Am 28. September 2020 schlossen Vodafone Deutschland und die Gesellschaft einen Vertrag über die Downstream-Abspaltung zur Aufnahme durch Übertragung ab. Mit diesem Vertrag wurden 390 nicht der Organisation zugehörige DAS-Standorte sowie eine Reihe von Dienstbarkeiten im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft übertragen, wobei die Aktionäre von Vodafone Deutschland auf ihr Recht auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft verzichteten. Die Downstream-Abspaltung wurde mit ihrer Eintragung in das für Vodafone Deutschland zuständige Handelsregister am 13. Oktober 2020 rechtswirksam.

Am 7. Dezember 2020 schlossen Vodafone Deutschland und die Gesellschaft einen Vertrag über die Upstream-Abspaltung zur Aufnahme durch Übertragung ab. Mit diesem Vertrag wurden 545 Standorte im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG von der Gesellschaft auf Vodafone Deutschland übertragen, wobei die Aktionäre von Vodafone Deutschland auf ihr Recht auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft verzichteten. Die Upstream-Abspaltung wurde mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 17. Dezember 2020 rechtswirksam.

Am 17. Dezember 2020 erwarb die Gesellschaft CTHC von Vodafone Europe BV, eine Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc, zum Preis von 7.791,6 Mio. €. Als Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung wurde dies nach Interessenszusammenführungsmethode bilanziert.

Am 18. Januar 2021 (mit Rechtswirksamkeit zum 26. Januar 2021) wurde die Rechtsform der Gesellschaft von einer GmbH (Vantage Towers GmbH) in eine AG geändert. Infolgedessen wurde das Grundkapital der GmbH in das Stammkapital der AG in identischer Höhe umgewandelt. Aufgrund des identitätswahrenden Charakters des Rechtsformwechsels ergaben sich keine weiteren Auswirkungen auf die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden bzw. das ausgewiesene Eigenkapital.

Der Börsengang erfolgte am 18. März 2021 mit einer Platzierung von 92.372.558 Aktien, was 18,3 % der Anteile an der Vantage Towers AG entspricht.

Ertragslage der Gesellschaft

Gewinn- und Verlustrechnung

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse 560,0 517,7
Aktivierte Eigenleistungen 13,8 8,3
Sonstige betriebliche Erträge 104,1 93,6
Materialaufwand (275,6) (358,2)
Personalaufwand (50,1) (37,3)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (65,3) (51,9)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (105,0) (81,0)
Operativer Gewinn 181,9 91,3
Erträge aus Beteiligungen 244,0 160,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23,7 14,0
davon aus verbundenen Unternehmen 21,2 14,0
davon aus Abzinsung 0,2 -
Zins- und zinsähnliche Aufwendungen (29,3) (14,0)
davon an verbundene Unternehmen (4,9) (1,7)
davon aus Aufzinsung (5,6) (0,4)
Finanzergebnis 238,4 160,0
Ergebnis vor Steuern 420,3 251,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (37,6) (22,2)
Ergebnis nach Steuern 382,7 229,1
Jahresüberschuss 382,7 229,1
Entnahmen aus der Kapitalrücklage - 101,0
Einstellung in die gesetzliche Rücklage (5,6) (11,5)
Bilanzgewinn 377,1 318,6

Im GJ 23 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 560,0 Mio. € (GJ 22: 517,7 Mio. €) ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Umsatzerlöse setzten sich aus Mieteinnahmen ich Höhe von 509,0 Mio. € (GJ 22: 474,1 Mio. €) und sonstigen Erlösen in Höhe von 51,0 Mio. € (GJ 22: 43,6 Mio. €) aus dem deutschen Funkturmgeschäft zusammen.

Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 13,8 Mio. € (GJ 22: 8,3 Mio. €) bezogen sich auf die Funkturminfrastruktur.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 104.1 Mio. € (GJ 22: 93,6 Mio. €) beinhalteten hauptsächlich Energieerlöse (86,9 Mio. €; GJ 22: 86,0 Mio. €) Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen 13,1 Mio. € (GJ 22: 1,1 Mio. €) und Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen 1,8 Mio. €; GJ 22: 3,0 Mio. €). Den Kostenweiterbelastungen lag kein Austausch von Leistungen oder Waren zwischen der Gesellschaft und den verbundenen Unternehmen zugrunde.

Der Materialaufwand in Höhe von 275,6 Mio. € (GJ 22: 358,2 Mio. €) betraf Energie in Höhe von 98,6 Mio.€ (GJ 22: 97,1 Mio. €) und bezogene Leistungen in Höhe von 177,0 Mio. € (GJ 22: 261,1 Mio. €). Die bezogenen Leistungen enthielten Mietaufwendungen für die Standorte in Höhe von 134,6 Mio. € (GJ 22: 127,7 Mio. €), Instandhaltungs und Reparaturkosten in Höhe von 38,7 Mio. € (GJ 22: 129,9 Mio. €) sowie sonstige Kosten in Höhe von 3,7 Mio. € (GJ 22: 3,5 Mio. €). Das Unternehmen hat die Kostenannahmen im Zusammenhang mit der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in der Bilanz angepasst, die sich auf die zukünftigen Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten der Turminfrastruktur des Unternehmens beziehen. Die Kostenannahmen wurden entsprechend der im GJ 2023 angefallenen laufenden Kosten aktualisiert, was zu einer Erhöhung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen und einer Belastung der Instandhaltungs und Reparaturkosten in Höhe von 29,1 Mio. EUR führte.

Der Personalaufwand belief sich auf 50,1 Mio. € (GJ 22: 37,3 Mio. €) und enthielt 4,5 Mio. € (GJ 22: 2,7 Mio. € für Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung.

Die Abschreibungen betrugen 65,3 Mio. € (GJ 22: 51,9 Mio. €) und entfielen fast ausschließlich auf die Funktürme.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 105,0 Mio. € (GJ 22: 81,0 Mio. €) sind konzerninterne Verrechnungen/​Dienstleistungsentgelte in Höhe von 0,5 Mio € (GJ 22: 32,6 Mio. €) sowie Verrechnungen/​Dienstleistungsentgelte in Höhe von 34,5 Mio. € von Gesellschaften der Vodafone Group und sonstige Kosten in Höhe von 70,0 Mio. € (GJ 22: 33,5 Mio. €), im Wesentlichen für Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Prüfungs und Beratungsleistungen, allgemeine Unterstützugsleistungen und Aufwendungen infolge von Währungsverlusten, enthalten. Die Übrige Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich hauptsächlich auf einmalige Gemeinkosten in Höhe von 30.6 Mio. €, einschließlich spezifischer Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung der Aktionärsstruktur entstanden sind. Vor dem Hintergrund der am 23 März 2023 vollzogenen Oak Transaktion werden Verrechnungen und Dienstleistungsentgelte von Gesellschaften der Vodafone Group nicht mehr unter die Verrechnungen und Dienstleistungsentgelte von verbundenen Unternehmen subsumiert.

Das Betriebsergebnis belief sich auf 181,9 Mio. € (GJ 22: 91,3 Mio. €).

Das Finanzergebnis in Höhe von 238,4 Mio. € (GJ 22: 160,0 Mio. €) setzte sich zusammen aus Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 244,0 Mio. (GJ 22: 160,0 Mio. €) in Form von Dividenden, die die Gesellschaft von CTHC erhielt, sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 23,7 Mio. € (GJ 22: 14,0 Mio. €) (davon 21,2 Mio. € aus verbundenen Unternehmen; GJ 22: 14,0 Mio. €) (davon 0,2 Mio. € aus der Abzinsung; GJ 22: 0 Mio. €), die aus Zinsen auf Bareinlagen bestanden, und Zinsaufwendungen in Höhe von 29,3 Mio. € (GJ 22: 14,0 Mio. €) (davon 4,9 Mio. € an verbundene Unternehmen; GJ 22: 1,7 Mio. €.

In Kombination ergaben sich aus dem operativen Ergebnis und dem Finanzergebnis ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 420,3 Mio. € (GJ 22: 251,3 Mio. €).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 37,6 Mio. € (GJ 22: 22,2 Mio. €) und enthielten Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 19,9 Mio. € (GJ 22: 6,9 Mio. €), Gewerbesteuer in Höhe von 21,9 Mio. € (GJ 22: 11,0 Mio. €) und latenten Steuerertrag in Höhe von 4,2 Mio. € (GJ 22: latenten Steueraufwand 4,1 Mio. €).

Das GJ 23 schloss mit einem Bilanzgewinn von 377,1 Mio. € (GJ 22: 318,6 Mio. €.

Vermögenswerte und Finanzlage der Gesellschaft

Bilanz

Aktiva

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 46,6 26,3
Sachanlagen 883,5 617,4
Beteiligungen 9.004,7 9.004,7
9.934,9 9.648,4
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 174,2 2,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 284,4 711,1
Sonstige Vermögenswerte 75,4 40,8
davon aus Steuern 65,1 40,1
Guthaben bei Kreditinstituten 123,6 -
657,6 753,9
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 61,7 70,2
Summe Aktiva 10.654,2 10.472,5

Passiva

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 505,8 505,8
Kapitalrücklage 6.705,1 6.684,1
Gewinnrücklagen 17,1 11,5
Bilanzgewinn 377,1 318,6
7.605,0 7.519,9
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0,5 0,1
Sonstige Rückstellungen 502,6 403,5
503,1 403,6
Verbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten 2.200,0 2.200,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 160,0 77,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 63,4 128,0
Sonstige Verbindlichkeiten 0,6 7,3
davon aus Steuern 0,6 7,3
2.424,1 2.412,2
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 122,0 132,6
Passive latente Steuern - 4,2
Summe Passiva 10.654,2 10.472,5

Zum 31. März 2023 belief sich die Bilanzsumme der Gesellschaft auf 10.654,2 Mio. € (GJ 2022: 10.472,5 Mio. €) und umfasste im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 9.004,7 Mio. € (GJ 2022: 9.004,7 Mio. €) sowie Forderungen, sonstige Vermögenswerte und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 657,6 Mio. € (GJ 2022: 753,9 Mio. €). Die Summe der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals setzte sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten in Höhe von 2.424,1 Mio. € (GJ 2022: 2.412,2 Mio. €) und einem Eigenkapital von 7.605,0 Mio. € (GJ 2022: 7.519,9 Mio. €) zusammen.

Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf 46,6 Mio. € (GJ 2022: 26,3 Mio. €) und setzten sich hauptsächlich aus Softwarelizenzen in Höhe von 37,9 Mio. € (GJ 2022: 21,5 Mio. €) und geleisteten Anzahlungen in Höhe von 7,2 Mio. € (GJ 2022: 0.0 Mio. €) zusammen.

Die Sachanlagen in Höhe von 883,5 Mio. € (GJ 2022: 617,4 Mio. €) beinhalten Netzinfrastruktur in Höhe von 737,6 Mio. € (GJ 2022: 550,2 Mio. €), insbesondere Funkturmvermögenswerte, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 122,6 Mio. € (GJ 2022: 46,2 Mio. €) sowie Grundstücke und Gebäude in Höhe von 23,4 Mio. € (GJ 2022: 21,0 Mio. €), darunter hauptsächlich eigene Grundstücke in Höhe von 22,8 Mio. € (GJ 2022: 20,3 Mio. €).

Das Umlaufvermögen beträgt 657,6 Mio. € (GJ 2022: 753,9 Mio. €) und setzt sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 174,2 Mio. € (GJ 2022: 2,0 Mio. €), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 284,4 Mio. € (GJ 2022: 711,1 Mio. €), sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 75,4 Mio. € (GJ 2022: 40,8 Mio. €) und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 123,6 Mio. € (GJ 2022: 0.0 Mio €).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen und Forderungen aus CashPooling in Höhe von 280,0 Mio. € (GJ 2022: 548,4 Mio. €) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,4 Mio. € (GJ 2022: 161,0 Mio. €). Vor dem Hintergrund der am 23 März 2023 vollzogenen Oak Transaktion werden Forderungen gegen Gesellschaften der Vodafone Group nicht mehr unter die Forderungen gegen verbundene Unternehmen subsumiert.

Die Darlehensforderungen und Forderungen aus dem CashPooling betrafen hauptsächlich Vantage Towers Griechenland (Darlehen in Höhe von 157,1 Mio. € mit einem Zinssatz von 3,45 % und einer Laufzeit bis zum 21. Dezember 2025; GJ 2022: 175,5 Mio. €), Vantage Towers Tschechische Republik (Darlehen in Höhe von 111,2 Mio. €, davon Darlehen mit einem Zinssatz von 3,30 % und einer Laufzeit bis zum 1. September 2025; GJ 2022: 98,5 Mio. €).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 75,4 Mio. € (GJ 2022: 40,8 Mio. €) bestanden im Wesentlichen aus Steuerforderungen in Höhe von 65,1 Mio. € (GJ 2022: 40,1 Mio. €).

Die Gesellschaft erhielt im Laufe des Jahres eine Dividende von ihrer direkten Tochtergesellschaft, der Central Tower Holding Company B.V., in Höhe von 244 Mio. €. Dabei handelt es sich um eine Gewinnausschüttung aus den indirekt gehaltenen Turmgesellschaften und Joint Ventures des Unternehmens. Es wird erwartet, dass derartige Dividendenausschüttungen weiterhin an die Gesellschaft erfolgen werden.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 61,7 Mio. € (GJ 2022: 70,2 Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Vorauszahlungen für Grundstücksmieten in Höhe von 55,7 Mio. € (GJ 2022: 53,8 Mio. €).

Das Grundkapital in Höhe von 505,8 Mio. € (GJ 2022: 505,8 Mio. €) ist voll eingezahlt, die Kapitalrücklage beläuft sich auf 6.705,1 Mio. € (GJ 2022: 6.684,1 Mio. €), 17,1 Mio. € (GJ 2022: 11,5 Mio. €) wurden als gesetzliche Rücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt und der Bilanzgewinn beläuft sich auf 377,1 Mio. € (GJ 2022: 318,6 Mio. €).

Die Rückstellungen in Höhe von 503,1 Mio. € (GJ 2022: 403,6 Mio. €) setzen sich aus Rückbauverpflichtungen für Standorte in Höhe von 306,4 Mio. € (GJ 2022: 279,9 Mio. €), Energie für Standorte in Höhe von 106,9 Mio. € (GJ 2022: 64,5 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 89,8 Mio. € (GJ 2022: 59,2 Mio. €) zusammen.

Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von 2.200 Mio. € wurden von der Gruppe bis zum 31. März 2023 begeben. Diese bestanden aus im Jahr 2025 fälligen 0,000 % Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. €, im Jahr 2027 fälligen 0,375 %Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. € und im Jahr 2030 fälligen 0,750 % Schuldverschreibungen in Höhe von 700 Mio. €. Die Transaktion stellte eine Inanspruchnahme des von Vantage Towers AG im Geschäftsjahr 2021 aufgelegten Fremdkapitalemissionsprogramms dar. Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. An diesem Tag erfolgte auch die vollständige vorzeitige Rückzahlung.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von 160,0 Mio. € (GJ 2022: 77,0 Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Investitionen in die Standorte in Höhe von 116,4 Mio. € (GJ 2022: 68,8 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 63,4 Mio. € (GJ 2022: 128,0 Mio. €) betrafen konzerninterne Darlehen aus dem CashPooling in Höhe von 63,2 Mio. € (GJ 2022: 101,9 Mio. €), davon von Vantage Towers Spanien (7,6 Mio. €; GJ 2022: 28,9 Mio. €), Vantage Towers Rumänien (20,1 Mio. €; GJ 2022: 27,4 Mio. €), Vantage Towers Portugal (27,2 Mio. €; GJ 2022: 26,2 Mio. €), Vantage Towers Ungarn (1,2 Mio. €; GJ 2022: 18,5 Mio. €), Vantage Towers Griechenland (6.4 Mio €; GJ 2022: 0,0 Mio. €), Central Tower Holding Company (0,8 Mio. €; GJ 2022: 0.0 Mio. €) und Vantage Towers Irland (0,0 Mio. €; GJ 2022: 1,0 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,2 Mio. € (GJ 2022: 25,7 Mio. €). Vor dem Hintergrund der am 23 März 2023 vollzogenen Oak Transaktion werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der Vodafone Group nicht mehr unter die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen subsumiert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (GJ 2022: 7,3 Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (GJ 2022: 7,3 Mio. €).

Das Unternehmen hat die Kostenannahmen im Zusammenhang mit der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in der Bilanz angepasst, die sich auf die zukünftigen Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten der Turminfrastruktur des Unternehmens beziehen. Die Kostenannahmen wurden entsprechend der im GJ 2023 angefallenen laufenden Kosten aktualisiert, was zu einer Erhöhung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen und einer Belastung der Gewinn und Verlustrechnung in Höhe von 29,6 Mio. € führte.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 122,0 Mio. € (GJ 2022: 132,6 Mio. €) setzte sich aus Mietvorauszahlungen von Dritten für Funktürme in Höhe von 31,8 Mio. € (GJ 2022: 30,5 Mio. €) und Dienstleistungen auf der Basis des MSA mit Vodafone Deutschland in Höhe von 90,2 Mio. € (GJ 2022: 93,2 Mio. €) zusammen.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden über den Zeitraum, auf den sich die Dienstleistung bezieht, der Gewinn und Verlustrechnung ertragswirksam aufgelöst.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Zu den wichtigsten Highlights der Gesellschaft im Geschäftsjahr zum 31. März 2023 gehörten die Unterzeichnung neuer Verträge mit weiteren Telekommunikationsunternehmen und der Aufbau der Organisation gemäß dem Erweiterungsplan.

Die Gesellschaft hat ihre Prognose für das GJ 23 vollständig erreicht, wobei sowohl der Gesamtumsatz als auch der operative Gewinn den Erwartungen entsprachen.

Die Gesamtzahl der Mitarbeiter stieg wie geplant von 198 auf 310 und steht im Einklang mit dem Ausbau des Unternehmens nach dem Börsengang am 18. März 2021.

Insgesamt ist der Vorstand der Ansicht, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag an 31. März 2023 wie auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts für ihre weitere Entwicklung gut aufgestellt ist. Um zu diesem Schluss zu gelangen, hat er die Vermögens, Finanz und Ertragslage beurteilt.

Vorschlag für die Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 20,2 Mio. € zur Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre zu verwenden.

Risiko- und Chancenbericht

Überblick über das Risiko- und Chancenmanagementsystem und Berichtswesen

Die Risiko- und Chancenpolitik von Vantage Towers orientiert sich an dem Unternehmensziel: Die Werte des Unternehmens durch die Nutzung von Chancen zu erhalten und zu steigern und gleichzeitig Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Vantage Towers geht bedacht Risiken ein und erkundet und entwickelt kontinuierlich Chancen. Unser unverändertes Risiko- und Chancenmanagementsystem und unsere Grundsätze dafür bilden den Rahmen für die Tätigkeit unseres Unternehmens in einem gut kontrollierten Umfeld.

Risiko- und Chancenmanagement-Grundsätze

Das Hauptziel des Risiko- und Chancenmanagements is die:

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Unterstützung des Geschäftserfolgs und Sicherung des Fortbestands von Vantage Towers durch einen risikobewussten Entscheidungsrahmen bei der Prüfung von Chancen.

Unser Risikomanagement-Rahmenwerk umreißt die Prinzipien, Prozesse, Werkzeuge, Risikobereiche, Hauptverantwortlichkeiten, Anforderungen an das Berichtswesen und Kommunikationszeitpläne innerhalb von Vantage Towers. Das Risiko- und Chancenmanagement ist eine unternehmensweite Tätigkeit, die wichtige Erkenntnisse des Management Teams von Vantage Towers, der globalen und lokalen operativen Gesellschaften von Vantage Towers sowie der verschiedenen Unternehmensfunktionen nutzt.

Wir definieren Risiko als ein positives (Chance) oder negatives (Bedrohung) Ereignis oder eine derartige Entwicklung, das/​die bei Eintritt die strategischen Ziele eines Unternehmens potenziell in die eine oder andere Richtung beeinflussen könnte.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Als Funkturmunternehmen sind wir allen Arten von Ungewissheiten und Veränderungen unterworfen. Um in diesem anhaltend volatilen Umfeld erfolgreich agieren zu können, müssen wir Entwicklungen frühzeitig antizipieren und die daraus resultierenden Risiken systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Ebenso wichtig ist es, dass wir alle Chancen erkennen und nutzen, einschließlich der Chancen, die mit identifizierten Risiken verbunden sind. Daher ist ein funktionierendes Risiko-und Chancenmanagementsystem ein entscheidendes Element einer soliden Unternehmensführung.

Das Management Team von Vantage Towers trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines Risiko-und Chancenmanagementsystems, das ein umfassendes und konsistentes Management der wesentlichen Risiken und Chancen fördert. Das Group Risk Team steuert, betreibt und entwickelt das Risiko- und Chancenmanagementsystem des Unternehmens und ist der Eigentümer des zentral gesteuerten Risiko- und Chancenmanagementprozesses im Namen des Management Teams von Vantage Towers. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems verantwortlich. Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance Ausschuss des Aufsichtsrats nimmt diese Aufgaben wahr. Die interne Revision ist unabhängig von allen anderen Funktionen der Organisation tätig und liefert dem Management Team von Vantage Towers und dem Prüfungs-, Risiko- und Compliance Ausschuss regelmäßig objektive Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems des Unternehmens.

Unternehmensführungsstruktur

Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf etablierten Methodiken für das Risikomanagement (z.B. COSO ERM integriertes Framework) und nutzt bewährte Verfahren und Erfahrungen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden. Es ist an die Bedürfnisse und die Größe des Unternehmens angepasst. Dieses System konzentriert sich auf die Identifizierung, Messung, Behandlung, Sicherung, Überwachung und Entscheidungsfindung im Hinblick auf Risiken und Chancen.

Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Aktiengesetz (AktG), verlangen ein Risiko- und Chancenmanagementsystem. Wie vom AktG gefordert, überwacht der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats von Vantage Towers die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems.

Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem umfasst strategische, technologische, finanzielle und betriebliche Risiken sowie die entsprechenden Chancen für unsere vollkonsolidierten Unternehmen.

Ziel ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und entsprechend dem gewünschten Risikoprofil zu steuern. Hierfür nutzen wir interne und externe Informationsquellen. Der im Folgenden skizzierte Standardprozess bietet einen Rahmen dafür. Nachdem die Risiken und Chancen identifiziert wurden, werden sie genauer analysiert und bewertet. Anschließend entscheiden wir über die konkrete Vorgehensweise, um Risiken zu reduzieren oder Chancen zu nutzen. Der jeweilige Risikoeigentümer (Risk Owner) implementiert, überwacht und evaluiert die damit verbundenen Maßnahmen. Diese Schritte werden bei Bedarf wiederholt und an die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen angepasst. Dieser Prozess wird im Folgenden genauer beschrieben.

Risikoidentifikation

Vantage Towers beobachtet kontinuierlich das makroökonomische Umfeld und die Branchenentwicklungen. Ergänzt wird dies durch interne Prozesse, durch die Risiken und Chancen so früh wie möglich erkannt werden. Das Group Risk Team von Vantage Towers führt regelmäßig (mindestens einmal im Jahr oder häufiger im Falle einer größeren Veränderung oder Auswirkung auf das Kerngeschäft) Gespräche mit Mitgliedern des Management Teams von Vantage Towers und anderen Führungskräften aus dem gesamten Unternehmen.

Der Schwerpunkt dieser Gespräche liegt auf der Identifizierung von Risiken für die Erreichung der Konzernstrategie, die entweder bereits bei der Entwicklung der Strategie erkannt wurden oder die sich nachträglich ergeben haben. Dabei werden auch funktionale Risiken und Risiken mit lokaler Priorität berücksichtigt.

Die Auswirkungen könnten konzernweit sein und so Vantage Towers an der Erreichung seiner strategischen Ziele hindern. Risiken für Großprojekte und Programme, die derzeit zur Unterstützung der Konzernstrategie implementiert werden, sind ebenfalls berücksichtigt.

Darüber hinaus werden alle sich neu entwickelnden Risikobereiche, die sich in Zukunft auf die Strategie auswirken könnten, sowie alle Risiken, die von einer lokalen operativen Gesellschaft von Vantage Towers ausgehen und sie an der Erreichung ihrer strategischen Ziele hindern könnten, in Betracht gezogen.

Risikobewertung

Es ist wichtig, alle Risiken auf einer einheitlichen Basis zu bewerten, um einen gleichwertigen Vergleich und eine Priorisierung zu gewährleisten, damit sich das Management klar auf die wichtigsten Risiken für Vantage Towers konzentrieren kann. Identifizierte Risiken und Chancen bewerten wir individuell nach unserer eigenen systematischen Bewertungsmethodik. Dies ermöglicht eine angemessene Priorisierung sowie die Zuweisung von Ressourcen.

Die Bewertung von Risiken und Chancen liegt in der Verantwortung des Group Risk Teams, das von Senior Risk Ownern, Fachexperten sowie internen und externen Daten unterstützt wird. Das Group Risk Team führt außerdem Workshops und Gespräche mit dem Management Team von Vantage Towers und Führungskräften durch, um die Bewertung der Risiken und Chancen zu validieren.

Nach unserer Methodik erfordert die Bewertung jedes Risikos zunächst, dass der Risk Owner die Ursache, das Ereignis und die Auswirkung des Risikos klar formuliert und einschätzt, wann das Risiko eintreten könnte.

Die Bewertung der identifizierten Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt daher immer im Kontext möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Risikotragfähigkeit von Vantage Towers.

Die Risiken und Chancen werden dann für einen Zeitraum von einem Jahr anhand von zwei Dimensionen bewertet:

4. mögliche Auswirkung

5. Wahrscheinlichkeit, dass diese Auswirkung eintritt

Die Risiken werden auch quantitativ auf einer Nettorisikostufe (die Auswirkung und Wahrscheinlichkeit jedes Risikos nach Berücksichtigung bestehender Gegenmaßnahmen) bewertet und mithilfe eines Simulationsmodells aggregiert: Da bestandsgefährdende Entwicklungen auch aus dem Zusammenwirken mehrerer Risiken resultieren können, die für sich genommen nicht bestandsgefährdend für Vantage Towers sind, müssen zudem die Wechselwirkungen zwischen den Risiken berücksichtigt und bewertet werden.

Die sich daraus ergebende Gesamtrisikoposition von Vantage Towers wird dann der Risikotragfähigkeit gegenübergestellt, um einen Überblick über die Wahrscheinlichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen für Vantage Towers zu erhalten. Wenn das Gesamtrisikoprofil auf eine Gefährdung der Risikotragfähigkeit hinweist, werden die folgenden Gegenmaßnahmen in Betracht gezogen:

1. zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der größten Risiken, um das Gesamtrisikoprofil zu verringern; oder

2. die Erhöhung der Risikotragfähigkeit.

Risikotragfähigkeit

Um bestandsgefährdende Entwicklungen zu erkennen und die Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG zu erfüllen, hat der Vorstand die Risikotragfähigkeit von Vantage Towers ermittelt. Als Grundlage für die Berechnung dient die Solvabilitätsgrenze. Sie wird in der Regel jährlich ermittelt. Anpassungen während des Jahres liegen im Ermessen des Vorstands, wenn entscheidende Ereignisse eintreten.

Risikobehandlung

Risiken und Chancen werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Risiko- und Chancenmanagements des Unternehmens behandelt, wie sie im Risikomanagementrahmen beschrieben sind. Die Risk Owner sind für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter risikomindernder Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Darüber hinaus müssen die Risk Owner einen allgemeinen Plan zur Risikominderung für die identifizierten Risiken festlegen, der entweder Risikovermeidung, Risikoreduktion mit dem Ziel, die Auswirkungen und/​oder die Wahrscheinlichkeit zu verringern, Risikoübertragung auf einen Dritten oder Risikoakzeptanz beinhaltet. Bei der Entscheidung über die Umsetzung des jeweiligen Risikominderungsplans werden gegebenenfalls auch die Kosten im Verhältnis zum Nutzen einer geplanten Risikominderungsmaßnahme berücksichtigt. Das Group Risk Team unterstützt die Risk Owner, um den kontinuierlichen Fortschritt der geplanten Maßnahmen zur Risikominderung zu überwachen und den Erfolg der bereits implementierten Maßnahmen zur Risikominderung zu bewerten.

Risikobasiertes Frühwarnsystem

Das risikobasierte Frühwarnsystem identifiziert auftretende Risiken, die das Potenzial für erhebliche Auswirkungen haben und sich in einer unvorhersehbaren Weise entwickeln. Diese auftretenden Risiken werden bewertet und überwacht, um eine stabile und klare Voraussicht für das Management Team von Vantage Towers zu gewährleisten.

Zur Meldung dieser Risiken in dringenden Fällen ist ein Ad-hoc-Meldeprozess eingerichtet. Während das Group Risk Team diese Aktivität leitet, handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Prozess, an dem Risk Owner, Fachexperten, Ansprechpartner aus den Fachbereichen, das lokale Management der operativen Gesellschaften und andere Beschäftigte von Vantage Towers beteiligt sind. Die Daten für diese Tätigkeit werden aus internen und externen Quellen bezogen, um sicherzustellen, dass eine umfassende Sichtweise erreicht wird, die Trends und erhobene Daten berücksichtigt.

Anfänglich ist es mitunter schwierig, definierte Risikobewertungskriterien anzuwenden. In vielen Fällen fehlen möglicherweise gewisse Parameter für eine genaue Messung eines auftretenden Risikos. Um diese unbekannten Parameter auszugleichen, überwacht das Group Risk Team jedes auftretende Risiko bis zu dem Punkt, an dem es identifiziert und formell anerkannt wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Messung durchgeführt wird. Die Bewertungskriterien zur Messung eines solchen Risikos umfassen das Risiko und die Auswirkung auf die strategischen Ziele, gefolgt von einer Bewertung, in welchem Ausmaß die Organisation vorbereitet ist, ein solches Risiko zu managen und zu behandeln.

Wesentliche Risiken

Dieser Bericht enthält eine Erläuterung der finanziellen und nicht finanziellen Risiken, die wir für das Erreichen der Unternehmensziele im GJ 2024 und darüber hinaus als besonders relevant erachten. In diesem Bericht präsentieren wir daher eine ganzheitliche Bewertung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen proaktiv begegnet. Wesentliche Risiken definieren wir als Schlüsselrisiken der Gruppe, die ihre strategischen Ziele möglicherweise gefährden. Die nachstehende Risikotabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Risiken:

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Beschreibung Auswirkung
Sehr hoch Verringerung des EBIT um mehr als 10 % ggü. Plan
Hoch Verringerung des EBIT um mehr als 5 %, aber weniger als 10 % ggü. Plan
Mittel Verringerung des EBIT um mehr als 1 %, aber weniger als 5 % ggü. Plan
Niedrig Verringerung des EBIT um bis zu 1 % ggü. Plan
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Beschreibung Wahrscheinlichkeit
Selten 0 % - 20 %
Möglich 21 % - 50 %
Wahrscheinlich 51 % - 80 %
Sehr Wahrscheinlich 81 % - 100 %
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Risikokategorie Risiko Veränderung ggü. Vorjahresbilanzstichtag
Strategische Risiken Assoziiertes Beteiligungsrisiko Stabil
Extreme Wetterereignisse Stabil
BTS-Standortziele und -errichtung Vermindert
Nicht erfolgreiche Umsetzung des 1&1-Projekts Erhöht
Finanzielle Risiken Inflationsauswirkungen Vermindert
Globale gesamtwirtschaftliche Störungen Stabil
Betriebliche Risiken Ungünstige Standort-Mietkonditionen Stabil
Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften Erhöht
DSVGO-Verstöße Erhöht
Betrügerische Handlungen von Beschäftigten/​Liefe-ranten Stabil
Daten- & Systemintegrität Stabil
Technologische Risiken Böswillige Cyber-Angriffe Stabil

Strategische Risiken

Assoziiertes Beteiligungsrisiko

Die Gruppe besitzt wesentliche Beteiligungen an zwei Unternehmen: eine 50 %ige Beteiligung an Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) und eine Beteiligung von 33,2 % an Infrastrutture Wireless Italiane S. p. A. (INWIT). Jede fehlende Angleichung der Aktionärsinteressen bei diesen Beteiligungen, von denen erwartet wird, dass sie Dividenden an die Gruppe ausschütten, kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Ergebnisse der Gruppe haben. Erhebliche Wertminderungen von Vermögenswerten, wesentliche Veräußerungen von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Veränderungen in der operativen Leistung oder der Verlust von Schlüsselpersonal bei INWIT oder Cornerstone könnten neben anderen Faktoren die Performance dieser Kapitalinvestitionen sowie deren Fähigkeit, ihre Prognosen und Ziele zu erreichen, beeinträchtigen, was sich wiederum auf den Wert der Investition auswirken könnte.

Extreme Wetterereignisse

Die Standorte und sonstigen Einrichtungen der Gruppe sind Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, extremen Wetterbedingungen oder anderen Katastrophenereignissen ausgesetzt, die mit dem globalen Klimawandel zunehmen. Dazu zählen Eis, Stürme, Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlammlawinen, Schneelawinen, Erdbeben und wetterbedingte Stromausfälle. Die Betriebsabläufe der Gruppe sind möglicherweise nicht ausreichend, um den potenziellen Schaden, der durch diese unvorhergesehenen Ereignisse entstehen könnte, wesentlich zu begrenzen. Jegliche vollständige oder teilweise Beschädigung oder Zerstörung von Standorten oder Supporteinrichtungen der Gruppe infolge dieser oder anderer Ereignisse könnte ihre Fähigkeit beeinträchtigen, normal zu arbeiten und weiterhin Dienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen, und könnte wiederum den Ruf der Gruppe beeinträchtigen und zu einem Verlust bei bestimmten Kunden führen, der in Schadenersatzforderungen resultieren und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen könnte.

BTS-Standortziele und -errichtung

Im Rahmen der Vodafone-MSAs hat sich Vodafone verpflichtet, zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2026 bis zu 6.850 neue BTS-Standorte in unseren acht europäischen Märkten errichten zu lassen. Nach der Errichtung und Abnahme werden diese BTS-Standorte dem Kunden in Rechnung gestellt und generieren stabile Einnahmen für die Gruppe. Der fristgerechte Bau der BTS-Standorte hängt weitgehend von einer Reihe externer Faktoren ab, wie z. B. der Verfügbarkeit eines geeigneten Standorts, den erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, der Verfügbarkeit von Lieferanten und Material für die Planung und Errichtung sowie der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Energie und Festnetzzugang. Jede durch diese Faktoren verursachte Verzögerung kann zu einer verspäteten Errichtung und Umsatzrealisierung für den BTS-Standort führen. Die Gruppe ist bestrebt, alle Errichtungsverpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen, sieht sich jedoch dem Risiko von Verzögerungen aufgrund knapper externer Ressourcen und begrenzter Verfügbarkeit in bestimmten Märkten ausgesetzt.

Die operative Hebelwirkung der Gruppe wird durch den Abschluss neuer Mietverhältnisse unterstützt. Als spezialisierter Betreiber von Mobilfunktürmen ist die Gruppe bestrebt, ihre Vermietungsquote und ihre Rendite zu erhöhen, indem sie neue Mieter an ihren Standorten gewinnt und neue aktive Sendeeinrichtungen für ihre Kunden installiert. Wenn mehr als ein Kunde physisch an einem Standort untergebracht ist, wird dies als Colocation bezeichnet. Colocation-Verfahren für einen externen MNO können aus verschiedenen Gründen verzögert oder gestört werden. Hierzu gehören z. B. gestörte Lieferketten infolge der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine sowie der daraus resultierende Mangel an Baumaterialien, der anhaltende Mangel an Fachkräften für die Besetzung freier Stellen, ein begrenzter Pool an geeigneten Dienstleistern, die die notwendigen technischen Dienstleistungen wie z. B. Erwerb und Standortplanung erbringen und um die alle an 5G-Roll-out-Aktivi-täten beteiligten Netzbetreiber heftig konkurrieren, sich länger als erwartet hinziehende Verhandlungen mit Vermietern aufgrund komplexer Änderungen an vorhandener passiver Infrastruktur sowie EMF-Kapazität. Dies kann sich auf die Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auswirken und zu Umsatzverlusten oder -verzögerungen sowie zu Liquiditätsschäden führen. Mit diesen Risiken haben wir es speziell bei der Durchführung des Vertrags zu tun, den wir mit dem deutschen Telekommunikationsunternehmen 1&1 abgeschlossen haben. Das Management dieser Risiken gewährleisten wir durch eine gezielte Fokussierung und ein entsprechendes Fertigstellungsprogramm.

Finanzielle Risiken

Inflationsrkungen

Die Gruppe erwirtschaftet den Großteil ihrer Umsätze mit Vodafone und anderen Mobilfunkbetreibern (Mobile Network Operators, MNOs), wie in den Master Service Agreements (MSAs) festgelegt. Jeder Vodafone-MSA beinhaltet vertragliche Preisanpassungen, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) des jeweiligen Landes gekoppelt sind, in dem das Unternehmen tätig ist. Während die meisten Verträge der Gruppe mit anderen Mobilfunknetzbetreibern derzeit nicht an die Inflation gekoppelt sind, strebt die Gruppe an, VPI-Preisanpassun-gen in ihre Kundenverträge aufzunehmen, wenn diese auslaufen und neu verhandelt werden. Daher sind die Geschäftsergebnisse der Gruppe nur bis zu einem gewissen Grad vor den Auswirkungen der Inflation geschützt. Die vertraglichen Preisanpassungen im Zusammenhang mit der Inflation werden einmal jährlich auf der Grundlage des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums für die darauffolgenden zwölf Monate angewendet. Im Falle der Vodafone-MSAs unterliegen die VPI-Preisanpassungen Ober- und Untergrenzen, die je nach Markt und Vertrag variieren. Die Grund- und Zusatzgebühren ändern sich jährlich unter Bezugnahme auf einen vereinbarten Verbraucherpreisindex, der in der Regel eine Obergrenze von 3 % vorsieht (vor Kurzem erfolgte eine Anpassung auf 3 %). Überschreitet die relevante Preiserhöhung diese Obergrenzen in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, schlägt sie sich möglicherweise nicht vollständig in einer nachfolgenden Erhöhung der Einnahmen aus einem MSA nieder. Die Grundstücksmieten der Gruppe für Funktürme sind oft ohne entsprechende Obergrenzen an den VPI gekoppelt; zudem verwendet die Gruppe Stahl und andere Materialien für den Bau der Funktürme, deren Preise ebenfalls von der Inflation beeinflusst werden. Die Inflation der Energiekosten, die der Gruppe in Bezug auf aktive Energie entstehen, d. h. die Energie, die von den aktiven Sendeeinrichtungen ihrer Kunden verbraucht wird, sollte jedoch keinen Einfluss auf ihre Betriebsergebnisse haben. Denn diese Kosten werden verbrauchsabhängig an die Kunden der Gruppe weitergegeben, ohne dass die Gruppe eine Marge erhält, und wirken sich daher nicht in der Gewinn-und Verlustrechnung der Gruppe aus.

Globale wirtschaftliche Störungen

Als internationales Unternehmen ist Vantage Towers in mehreren Ländern tätig. Ein schwaches oder unsicheres wirtschaftliches Umfeld in den Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, einschließlich damit verbundener Schwankungen des Wachstums oder der Inflationsraten, könnte den Geschäftserfolg möglicherweise beeinträchtigen und Druck auf die Preise ausüben, die die Gruppe für ihre Dienstleistungen berechnet, oder die ihr entstehenden Kosten erhöhen. Ein erheblicher wirtschaftlicher Abschwung könnte allgemein die Kaufkraft unserer Kunden verringern und damit unser künftiges Wachstumspotenzial beeinträchtigen. Restriktivere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Rezessionen könnten aus nachlaufenden Effekten von Zinserhöhungen in der EuroZone und anderen nationalen Märkten sowie aus anhaltender Belastung bei regionalen US-Banken entstehen, die möglicherweise auf Europa übergreift. Außerdem wird die Wahrscheinlichkeit einer solchen globalen gesamtwirtschaftlichen Störung durch die Dauer und den Ausgang des Kriegs in der Ukraine beeinflusst.

Betriebliche Risiken

Ungünstige Standort-Mietkonditionen

Während die Gruppe alle ihre Funkturmanlagen selbst betreibt, werden fast alle Grundstücke, auf denen sich die Funkturmanlagen der Gruppe befinden, im Rahmen von Mietverträgen, Lizenzen oder Verwaltungskonzessionen mit Dritten oder Behörden betrieben und verwaltet. Es besteht das Risiko, dass bestimmte Grundstücksmietverträge, die die Nutzung der Grundstücke durch die Gruppe regeln, auf denen sich ihre Funkturmanlagen befinden, nicht oder nur zu wirtschaftlich unattraktiven Bedingungen verlängert werden. Sie können auch Gegenstand allgemeiner Streitigkeiten mit Grundstückseigentümern sein. Sollten Streitigkeiten in einem beträchtlichen Ausmaß auftreten, könnten sie eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Margen und die Rentabilität der Gruppe sowie auf das Ansehen in den Märkten, in denen sie tätig ist, haben.

Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften

Das Geschäft der Gruppe und das Geschäft ihrer Kunden unterliegen sich entwickelnden Gesetzen und Vorschriften, die die Fähigkeit der Gruppe, ihr Geschäft zu betreiben, einschränken könnten. Die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, einschließlich Umwelt- und Steuergesetzen, könnte das Wachstum des Unternehmens einschränken, zu erheblichen Störungen in unseren Geschäftsprozessen führen und den Ruf von Vantage Towers negativ beeinflussen. Die wichtigsten Compliance-Risikobereiche sind Wettbewerbsrecht, Wirtschaftssanktionen, Bestechung und Korruption. Wir verfolgen Änderungen an relevanten Gesetzen und Vorschriften, passen unsere Richtlinien und Verfahren entsprechend an und setzen unseren Fokus auf Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungskampagnen und die Überwachung, damit wir das Management dieser Risikobereiche gewährleisten und etwaige Verstöße vermeiden können.

DSGVO-Verstöße

Alle unsere Konzerngesellschaften unterliegen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Umsetzung in nationales Recht. Wir sind entschlossen, diese Anforderungen im Einklang mit der DSGVO und lokalen Datenschutzvorschriften umzusetzen. Datenschutzverstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden (in einer Höhe von bis zu 2 % oder 4 % des jährlichen Konzernumsatzes). Datenschutzrisiken können durch eine externe Bedrohung oder interne Einflüsse wie z. B. ein menschlicher Arbeitsfehler oder nachlässiger Umgang mit personenbezogenen Daten in einem System zu Datenschutzverletzungen führen. Mit einem gezielten Datenschutzmanagementsystem, das die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung unserer Richtlinien, Prozesse und Instrumente fördert, sowie Schulungs- und Sensibilisierungskampagnen bemühen wir uns ständig, das Risiko von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit unseren Produkten, Dienstleistungen, Systemen und Beziehungen zu Lieferanten weiter auszuschließen oder zu mindern.

Betrügerische Handlungen von Beschäftigten/​Lieferanten

Auch betrügerische Aktivitäten von Beschäftigten oder Lieferanten, z. B. in Form von Diebstahl, Abrechnungs- und Gehaltsabrechnungsbetrug oder Bestechung, könnten den Ruf der Gruppe schädigen und ihre finanziellen Ressourcen beeinträchtigen. Deswegen hat die Gruppe Richtlinien und Kontrollen geschaffen, um derartige betrügerische Aktivitäten zu vermeiden und zu erkennen. Dem Unternehmen ist bewusst, dass solche Aktivitäten weltweit zunehmen. Daher werden zurzeit gruppenweite Betrugsmanagementstrukturen eingeführt, die an die Bedürfnisse und die Größe des Unternehmens angepasst sind. Durch ein abgestimmtes Betrugsmanagementsystem innerhalb der Organisation könnten mögliche Betrüger zwar frühzeitig erkannt und abgeschreckt werden, doch vollständig ausschließen lassen sich betrügerische Aktivitäten nicht.

Daten- & Systemintegrität

Die Gruppe beauftragt Drittunternehmen mit der Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bau von Standorten, dem Energiemanagement, dem Zugangsmanagement, der Sicherheit und der Instandhaltung von Standorten. Eine zu große Abhängigkeit sowie mangelnde Kontrolle über Fremdleistungen könnten möglicherweise Probleme für Vantage Towers verursachen. Die Gruppe ist daher dem Risiko ausgesetzt, dass die von ihren Drittunternehmen erbrachten Leistungen nicht immer zufriedenstellend sind oder nicht den von der Gruppe und/​oder ihren Kunden angestrebten Qualitätsniveaus, Standards und betrieblichen Spezifikationen entsprechen. Infolgedessen könnten die Kunden der Gruppe mit den Leistungen des Unternehmens unzufrieden sein. Die Integrität der notwendigen Daten für die erbrachten Dienstleistungen kann zudem durch den Zugang zu den Daten, die Speicherung der Daten und den Umgang mit den Daten durch diese externen Parteien oder die von ihnen hierfür genutzten Systeme gefährdet werden. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf den Ruf sowie die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben.

Technologische Risiken

Böswillige Cyber-Angriffe

Vantage Towers stützt sich auf die Systeme und Netzwerke anderer Anbieter und Lieferanten, um Supportleistungen zu erbringen. Die Gruppe ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte oder böswillige Insider versuchen, Techniken der Cyber-Kriminalität, einschließlich DDoS-Angriffen, einzusetzen, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT-Systeme, auf die die Gruppe setzt, zu stören. Dies könnte zu einer Unterbrechung wichtiger Abläufe führen, die Wiederherstellung kritischer Dienste erschweren und Vermögenswerte beschädigen. Physisches Eindringen, Sicherheitsverletzungen und andere Störungen von oder an IT-Systemen und der Netzinfrastruktur könnten die Fähigkeit der Gruppe beeinträchtigen, ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies könnte eine Verringerung der Servicequalität zur Folge haben, den Ruf der Gruppe schädigen und die Sicherheit der über Kundennetze oder die Systeme von Vantage Towers aufgezeichneten oder übertragenen Informationen oder die Integrität ihrer technischen Systeme gefährden. Jede derartige Störung könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfte der Gruppe haben.

Entstehende Risiken

Zugangsverpflichtungen europäischer Funkturmunternehmen in Verbindung mit Preisvorschriften können sich möglicherweise auf unsere Strategie und unsere Rentabilität auswirken. Dies könnte der Fall bei dem aktuell von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen GigabitInfrastrukturgesetz sein. Dieser Gesetzesentwurf soll die Zugangsverpflichtung zu fairen und angemessenen Bedingungen einschließlich deren Preisen auf physische Infrastruktur erweitern, die nicht Teil eines Netzes sind. Darüber hinaus können weitere geopolitische Spannungen, die zu Sanktionen führen, oder strukturelle Veränderungen innerhalb eines Marktes zu einem Rückgang der Nachfrage nach den Dienstleistungen der Gruppe führen. Dies könnte auch unerwartete, kurzfristige Reaktionen von Regierungen in den Märkten zur Folge haben, in denen die Gruppe tätig ist, was sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe auswirken und letztlich zu geringeren Umsätzen für die Gruppe führen könnte.

Gesundheit und Sicherheit

Teil unserer Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitern ist es, ihnen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Ein standortbezogener Unfall oder Einsturz könnte dazu führen, dass die Gruppe oder ihre Führungskräfte zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Sanktionen gemäß der lokalen Gesetzgebung zu erwarten haben. Eine solche Situation könnte sich auch negativ auf den Ruf der Gruppe und ihre Fähigkeit auswirken, künftigen Geschäfte zu akquirieren oder zu bedienen oder Mitarbeiter zu rekrutieren. Auch das Risiko eines Widerstands der lokalen Bevölkerung gegen die bestehenden Standorte der Gruppe oder den Bau neuer Standorte könnte dadurch erhöht werden. Die Folgen, die Vantage Towers dadurch möglicherweise erleidet, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben.

Chancenbericht

Gesamte Chancenlandschaft

Gemessen an der Größe und geografischen Diversifikation ist Vantage Towers ein führender europäischer Betreiber von Mobilfunkinfrastruktur mit ca. 84.600 Makrostandorten.

Vantage Towers hat ein Geschäftsmodell mit klaren und vorhersehbaren strukturellen Wachstumstreibern, einer konsistenten Kostenbasis und einer hohen Cash Conversion Rate (CCR). Die Gruppe erzielt Erlöse durch die Vermietung von Flächen an ihren Standorten und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie durch den Bau neuer BTS-Standorte. Die Gruppe erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen langfristiger vertraglicher Vereinbarungen mit der Vodafone Gruppe, mit anderen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) und Kunden, die keine Mobilfunknetzbetreiber sind (als "Nicht-MNOs" bezeichnet). Die Gruppe ist bestrebt, ihre Umsätze weiter zu steigern, indem sie sowohl neue MNO-Kunden als auch Nicht-MNO-Kunden an ihren Standorten gewinnt.

Die Gruppe beabsichtigt, vom rasanten Wachstum der mobilen Datennutzung in Europa zu profitieren. Dies ist ein Trend, der durch die zunehmende Nutzung von Smartphones und die wachsende Akzeptanz von internetbasierten Anwendungen angetrieben wird. Als Reaktion auf dieses Wachstum wird es eine erhöhte Nachfrage nach neuen Standorten und zusätzlichen Mietverträgen an den Standorten der Gruppe geben. MNOs setzen zusätzliche Einrichtungen in bestehenden Netzen ein und rollen gleichzeitig modernere 5G-Mobilfunknetze aus, um den Netzabdeckungs- und Kapazitätsbedarf zu decken. Die Gruppe geht davon aus, dass die Notwendigkeit einer Verdichtung der Netze zur Erfüllung der Reichweiten- und Kapazitätsanforderungen des Hochfrequenzspektrums, das für die vollständige Bereitstellung von 5G verwendet wird, für eine wachsende Nachfrage nach ihren Standorten sorgen wird. Die Gruppe geht außerdem davon aus, dass MNOs nach und nach weitere Mietverträge benötigen werden, um kurzbis mittelfristige Abdeckungsverpflichtungen zu erfüllen. In mehreren der wichtigsten Märkte der Gruppe haben die nationalen Regulierungsbehörden Abdeckungsverpflichtungen festgelegt, die von den MNOs in bestimmten Gebieten eine Netzabdeckung in einer bestimmten Qualität verlangen. Es wird erwartet, dass diese Verpflichtungen zu einem erheblichen Roll-out in unterversorgten Gebieten führen werden.

Zu den Wachstumsmöglichkeiten in den Märkten von Vantage Towers für Kunden, die keine Mobilfunknetzbetreiber sind, zählen verschiedene Segmente wie Public Protection & Disaster Relief (PPDR) Netzwerke, Versorgungsunternehmen und andere Privatkunden oder Unternehmen mit Bedarf an einem privaten Mobilfunknetz, Low-Power-Wide-Area-(LPWA-) IoT-Netzwerke und Fi-xed-Wireless-Access-(FWA-) Betreiber Der Schwerpunkt der Gruppe wird auf PPDR-Netzwerken sowie Energieversorgungs- und Unternehmenskunden liegen.

5G wird einer der wichtigsten Bausteine der digitalen Wirtschaft und der digitalen Gesellschaft im nächsten Jahrzehnt sein. Es wird eine sehr stabile und latenzarme Kommunikation in vielen Branchen und Anwendungen ermöglichen, wie etwa in der Fabrikautomatisierung, in intelligenten Autos und in der maschinenbasierten Kommunikation in großem Ausmaß, die in Smart Cities eingesetzt werden wird. Im Rahmen der Implementierung der 5G-Technologie haben die Regierungen ein höheres Bandspektrum für die mobile Nutzung zugewiesen, das eine dedizierte Infrastruktur für die Abdeckung im Innenbereich erfordert - ein Segment, das sich wahrscheinlich schnell entwickeln wird. Funkturmunternehmen erwägen auch Investitionen in den Glasfaserausbau ihrer Standorte oder den Weiterverkauf verfügbarer freier Faserkapazitäten und bieten den verschiedenen Mobilfunknetzbetreibern und anderen Funknetzbetreibern den Zugang gegen eine Mietgebühr oder eine Weiterverkaufsgebühr an.

Eine weitere Chance im IoT-Bereich sind "Sensornetze", in denen Standorte eine Vielzahl von Sensoren hosten können, um spezielle Daten in Echtzeit und hoher Auflösung zu generieren, die für die Ausführung vieler KI-Algorithmen benötigt werden. Diese versorgen eine breite Palette von Anwendungen in vielen Branchen, darunter das Transportwesen, die Versicherungsbranche, die Fertigungsindustrie und die Landwirtschaft. Der Sektor verzeichnet auch eine wachsende Nachfrage nach Distributed Computing. Edge-Einrichtungen haben das Potenzial, Funkturmunternehmen zur Ermöglichung einer auf Cloud Radio Access Network (RAN) basierten Architektur für MNOs aufzurüsten.

Zusammengefasst sind die wesentlichen Wachstumstreiber also:

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starke Datennutzung, die eine weitere Verdichtung erfordert;

Beschleunigung des 5G-Roll-outs, der langfristiges Wachstum generiert;

regulatorische Anforderungen, einschließlich Abdeckungsverpflichtungen, die den Mobilfunknetzbetreibern von verschiedenen Regierungen und Regulierungsbehörden neben Spektrumauktionen auferlegt werden;

Nachfrage von Kunden, die keine Mobilfunknetzbetreiber sind; und

Wachstum jenseits des Kerngeschäfts, einschließlich des Glasfaserausbaus an Standorten, des Abdeckungsbedarfs im Innenbereich (DAS und Small Cells in Gebäuden), Small Cells im Außenbereich, Edge-Rechenzentren und IoT-Diensten.

Europäischer Wiederaufbaufonds und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Die Europäische Union hat einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 723,8 Mrd. € (zu aktuellen Preisen) beschlossen, der in Form von Zuschüssen und Darlehen für den Zeitraum 2021-2026 zur Verfügung gestellt wird. Als Teil des so genannten NextGenerationEU-Programms ist die Recovery and Resilience Facility (RFF) ein zeitlich befristetes Instrument, das dazu beitragen soll, die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu beheben, die die COVID-19-Pandemie verursacht hat. Mit diesen Mitteln möchte Europa grüner, digitaler und widerstandsfähiger werden, um sich besser an aktuelle und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Die Gruppe beabsichtigt, sich an der Beantragung von Mitteln aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds zu beteiligen, um Projekte zu finanzieren, die die Digitalisierung Europas durch den Aufbau der notwendigen Infrastruktur fördern. Jede Finanzierung durch die EU im Rahmen der RFF oder des Förderinstruments "Connecting Europe Facility", das sich auf den großflächigen Ausbau von 5G-Korridoren konzentriert, wäre eine Gelegenheit für weiteres Wachstum und eine Chance, einen Teil der Kosten für den Infrastrukturaufbau in zurzeit vom Markt nicht versorgten Regionen zu decken. Aktuell laufen finanzierte Projekte sowie weitere Ausschreibungen für die Abdeckung von weißen Flecken in Deutschland und die grenzüberschreitende Versorgung von Autobahnen und Bahnlinien in der EU.

Kostenmanagementchancen

Als Teil ihrer Strategie und einer effektiven finanziellen Überwachung ist die Gruppe bestrebt, ihre Margen durch die weitere Senkung ihrer Kosten für Grundstücksmieten, Instandhaltung und Energie zu verbessern. Die Gruppe betreibt ein Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten. Dieses Programm zielt darauf ab, die Grundstücksmietkosten zu senken, indem selektiv entweder die Grundstücke, auf denen sich ihre Standorte befinden (Ground Lease Buyout, GLBO - Programm zum Aufkauf von Grundstücken), oder die langfristigen Nutzungsrechte an Grundstücken oder Immobilien zu margensteigernden Bedingungen erworben werden. Das Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten soll die Attraktivität der Standorte der Gruppe durch die Senkung der langfristigen Kosten und die Sicherung von Grundeigentum oder langfristigen Nutzungsrechten erhöhen. Darüber hinaus konzentriert sich die Gruppe auf die Verbesserung ihres Instandhaltungsaufwands und ihrer Energieeffizienz. Durch die Durchführung dieser Kosteneffizienzen will die Gruppe Kostensenkungen oder sonstige finanzielle oder leistungsbezogene Vorteile erreichen, um kontinuierlich robuste Margen zu erzielen.

Bewertung der gesamten Risiken und Chancen

Unser Group Risk Management Team aggregiert alle Risiken und Chancen, die durch den halbjährlichen Risiko-und Chancenbewertungsprozess identifiziert werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden analysiert und entsprechend an das Management Team von Vantage Towers berichtet.

Ferner werden Risiken und Chancen regelmäßig im Management Team von Vantage Towers diskutiert und bewertet. Nach sorgfältiger Abwägung des simulierten finanziellen Value-at-Risk im Vergleich zu unserer kalkulierten Risikotragfähigkeit und unter Berücksichtigung der starken Bilanz sowie der aktuellen Geschäftsaussichten sehen wir weder auf Einzelrisikoebene noch auf Gesamtrisikoebene eine wesentliche Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens. Funktürme werden in Zukunft ein integraler Bestandteil des digitalen 5G-Ökosystems sein, da sie einen sicheren Platz bieten, um die Makronetzausrüstung der Betreiber zu hosten. Die Einrichtung einer Vielzahl von gut verteilten Funktürmen wird als Enabler für die Ausführung von Echtzeitanwendungen für Unternehmen und Verbraucher dienen.

Wir sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können, ohne dabei unannehmbar hohe Risiken für unser Geschäft oder für die Gesellschaft und die Umwelt eingehen zu müssen. Wir streben insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an, um durch die Analyse und Nutzung neuer Marktchancen den Mehrwert für unsere Stakeholder zu erhöhen.

Zusammenfassend sind wir weiterhin zuversichtlich, dass unsere Ertragsstärke eine solide Basis für unsere zukünftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen bereitstellt, um die sich dem Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen.

Wirksamkeitserklärung

Dem Vorstand sind im Rahmen seiner Prüfung und Beschäftigung mit dem System sowie der erbrachten unabhängigen Bestätigung keine Umstände bekannt, die die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Frage stellen.

Ende 2022 wurde das Risikomanagementsystem einer externen Prüfung gemäß dem DIIR-Revisionsstandard Nr. 2.1 unterzogen. Auf Grundlage dieser Prüfung wurden keine Gründe festgestellt, die Zweifel an der Angemessenheit oder Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems aufkommen lassen.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) der Gruppe basiert auf dem international anerkannten COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme ("Internal Control - Integrated Framework" in der Fassung vom Mai 2013).

Der Aufsichtsrat der Gruppe hat die Überwachung der Wirksamkeit des IKS gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG i. V. m. § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG auf den Prüfungsausschuss von Vantage Towers übertragen. Die Festlegung des Umfangs und der Ausgestaltung des IKS liegt gemäß § 91 Abs. 3 AktG im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands.

Das IKS der Gruppe wird laufend weiterentwickelt, um Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, den internen Strukturen oder Unternehmensabläufen Rechnung zu tragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf internen Kontrollen der externen Finanzberichterstattung, ist aber nicht auf diese beschränkt. Wesentliches Ziel des IKS ist es, sicherzustellen, dass der Konzernabschluss der Vantage Towers AG in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB erstellt wird. Insofern sind die Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften gleichrangige Ziele.

Um diesen Zielen zu entsprechen, umfasst das IKS der Gruppe Grundsätze, Methoden und Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung.

Aufgrund seiner inhärenten Grenzen und unabhängig von seiner spezifischen Struktur und seinen Überwachungsaufgaben kann es keine Garantie dafür geben, dass das IKS einer Organisation seine Ziele vollständig erreicht. Daher kann es immer nur eine relative, aber keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Falschdarstellungen in der Rechnungslegung verhindert oder aufgedeckt werden können.

Die Finanzfunktion der Gruppe steuert die konzernweiten Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozesse im Hinblick auf die oben genannten IKS-Ziele. Die Anforderungen an die Berichterstattung und die Auslegung der für die Gruppe geltenden Rechnungslegungsstandards sind im "Vantage Towers Group Financial Reporting and Governance Manual" festgelegt, das allen Vantage Towers- Märkten zur Verfügung steht und die Grundlage für eine konzernweit einheitliche Rechnungslegung bildet. Zusammen mit der Aufsicht durch die Gruppenfunktionen von Vantage Towers sind die lokalen Marktteams, zu denen auch lokale Finanzexperten gehören, dafür verantwortlich, die Einhaltung der gruppenweiten Richtlinien und Verfahren zu gewährleisten und somit die Einhaltung der definierten Prozesse sicherzustellen. Die Finanzabteilung der Gruppe überwacht die rechnungslegungsrelevanten Prozesse, bietet Unterstützung an und gewährleistet eine einheitliche Anwendung der Richtlinien und Prozesse bei der Erstellung der konsolidierten Ergebnisse der Gruppe.

Interne Kontrollen sind in definierte Prozesse eingebettet, um Risiken angemessen zu mindern. Da der Fokus des IKS auf Prozessen und Verfahren liegt, die für die Finanzberichterstattung relevant sind, sollen diese Kontrollen in erster Linie das Risiko wesentlicher Falschdarstellungen im Konzernabschluss verhindern.

Das IKS umfasst sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen, zu denen IT-gestützte und manuelle Abstimmhandlungen, Funktionstrennungskontrollen, Überwachungskontrollen sowie allgemeine IT-Kontrollen gehören.

Wir haben Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit der im Rahmen des IKS verwalteten Kontrollen in der gesamten Gruppe eingeführt. Die Kontrollen werden regelmäßig in Abhängigkeit von ihrem Beitrag zur Minderung des Risikos möglicher Falschdarstellungen im Konzernabschluss oder ihrer Auswirkung auf den zusammengefassten Lagebericht bewertet.

Identifizierte Kontrollschwächen werden analysiert und Maßnahmen zu deren Beseitigung eingeleitet. Kontrollschwächen, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss oder den zusammengefassten Lagebericht haben könnten, werden dem Vorstand der Vantage Towers AG und zusätzlich dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Kenntnis gebracht.

Um ein qualitativ hochwertiges IKS zu gewährleisten, stimmen sich die Konzernfunktionen, die für die Überwachung der Wirksamkeit des IKS innerhalb der Gruppe zuständig sind, regelmäßig mit den anderen innerhalb der Gruppe etablierten Governance-, Risiko- und Compliance -Funktionen sowie mit der Internen Revision ab.

Im Rahmen ihrer Revisionstätigkeit ist die Interne Revision der Gruppe auch für die Bereitstellung unabhängiger Prüfungsleistungen hinsichtlich der Wirksamkeit des IKS der Gruppe zuständig und hat zu diesem Zweck uneingeschränkten Zugang zu den Aufzeichnungen, dem Personal und dem Eigentum des Unternehmens und der Gruppe erhalten.

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts sind dem Vorstand keine Umstände bekannt geworden, die gegen eine Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in seiner Gesamtheit sprechen.

Nachfolgende Ereignisse

Für Informationen zu Ereignissen nach dem Berichtszeitraum verweisen wir auf die Ziffer 12 "Ereignisse nach dem Berichtszeitraum" im Anhang zum Konzernabschluss sowie auf den Anhang zum Jahresabschluss der Vantage Towers AG per 31. März 2023.

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand der Vantage Towers AG hat gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, welcher die folgende abschließende Erklärung enthält:

"Wir erklären, dass die Vantage Towers AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

Ausblick

Der IWF rechnet in seinem World Economic Outlook von April 2023 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 % im Jahr 2023 1, während der IfW nur mit einem Anstieg von 2,5 % gegenüber dem Vorjahr rechnet 2. Im Januar 2023 hatten die IWF-Analysten noch ein Wachstum der Weltwirtschaft von 2,9 % erwartet 3. Der Ausblick der IWF ist durch ein hohes Maß an Unsicherheit und das Fortbestehen der Effekte aus dem Vorjahr gekennzeichnet. Während die Wirtschaft von der Wiedereröffnung der Märkte nach der Pandemie profitierte, dauert der Krieg in der Ukraine noch an. Infolgedessen nimmt die geologische und politische Trennung zu und führt zu einem Verlust an Ergebnissen, so dass ausländische Direktinvestitionen in einem unsicheren globalen Umfeld viel schwieriger sind 1.Die Zentralbanken haben ihre Geldpolitik verschärft und die Zinssätze erhöht, um die Inflation zu senken, aber die Verschuldung ist so hoch wie nie zuvor, was den Handlungsspielraum der Akteure stark einschränkt Die jüngsten Ereignisse im Finanzsektor erhöhen ebenfalls die Unsicherheit und deuten auf das Risiko eines Abschwungs hin. Darüber hinaus sind die Arbeitsmärkte weiterhin angespannt, so dass der Preisdruck hoch bleibt. Der IWF geht davon aus, dass die weltweite Inflation zurückgehen wird, wenn auch langsamer als zuvor erwartet, von 8,7 % im Vorjahr auf 7,0 % im Jahr 2023.

Nach Angaben des IWF wird das BIP in der Eurozone im Jahr 2023 voraussichtlich nur um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr wachsen. Der Unterschied zum globalen BIP ist hauptsächlich auf die höheren Wachstumsraten in den Schwellen- und Entwicklungsländern im Vergleich zur Eurozone zurückzuführen 1.

Der Ausblick für unsere Märkte ist gemischt. Während für Deutschland ein eher stabiler Ausblick erwartet wird (-0,1 %), wird für Spanien und Griechenland ein Wachstum von 1,5 % bzw. 2,6 % erwartet.

Außerdem wird erwartet, dass der europäische Markt für Telekommunikationstürme sowohl in diesem Jahr als auch mittelfristig wachsen wird (siehe Branchenumfeld, S. 23).

Die wesentlichen Wachstumstreiber für die Funkturminfrastruktur sind:

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Starke Datennutzung, die eine weitere Verdichtung erfordert;

Regulatorische Anforderungen, einschließlich Abdeckungsverpflichtungen, die den Mobilfunknetzbetreibern von verschiedenen Regierungen und Regulierungsbehörden neben Spektrumauktionen auferlegt werden;

Beschleunigung des 5G-Rollouts, der langfristiges Wachstum generiert;

Nachfrage von Nicht-MNO-Kunden; und

Wachstum jenseits des Kerngeschäfts, einschließlich des Glasfaserausbaus an Standorten, des Abdeckungsbedarfs im Innenbereich, Small Cells im Außenbereich, Edge-Rechenzentren und Internet-der--Dinge(IoT-)Diensten.

1 Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook, April 2023

2 Quelle: IfW, Kieler Konjunktur-Berichte, Weltwirtschaft im Frühjahr 2023

3 Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Update, Januar 2023

Ausblick der Gruppe

Ausblick für das GJ 2024

Im GJ 2024, werden wir uns weiter auf unser Kerngeschäft konzentrieren und unseren Verpflichtungen zum Ausbau neuer Makrostandorte und zur Errichtung von Co-Locations für unsere MNO- und Nicht-MNO-Kunden weiter nachkommen. Wir gehen davon aus, dass wir eine Vermietungsquote von ungefähr 1,49x zum 31. März 2024 erreichen werden und unsere Konzernumsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 5.0 % steigern werden.

Im GJ 2024 werden wir weiter in unser Geschäft investieren und erwarten, dass die Marge des Bereinigten EBITDAaL verglichen mit dem GJ 2023 auf einem ähnlichem Niveau liegen wird. Der Konzern erwirtschaftet darüber hinaus weiterhin einen starken Cashflow und erwartet einen Anstieg des wiederkehrenden Operating Free Cash Flow (ROFCF) im GJ 2024. Aufgrund der neuen Finanzierungsvereinbarungen nach der Rückzahlung der Anleihen und der erwarteten Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Oak Holdings GmbH im Anschluss an die Oak-Transaktion werden künftige Zins- und Steuerzahlungen beeinflusst, so dass die frühere Prognose für den Wiederkehrenden Free Cash Flow (RFCF) nicht mehr aussagekräftig ist. Wir erwarten einen leichten Anstieg des Verschuldungsgrads (Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDAaL).

Für die Vantage Towers AG erwartet der Vorstand im GJ 2024 aufgrund des weiteren Ausbaus des Geschäfts ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse. Die Rentabilität wird steigen, jedoch aufgrund weiterer Investitionskosten in unserem Geschäft in einem geringeren Ausmaß.

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Kennzahl Prognose für GJ 2023 Ergebnisse für GJ 2023 Prognose für GJ 2024
Vermietungsquote - 1.46x ~1.49x
Konzernumsatz (exkl. Durchleitungseinnahmen) 3.0 %-5.0 % ggü. Vj. 1,075.1 Mio. € ~5.0 % YOY
Bereinigtes EBITDAaL 550-570 Mio. € 564.3 Mio. €
(53 %)
Marge auf einem ähnlichen Niveau wie im GJ 2023
Wiederkehrender Free Cashflow (RFCF) 405-425 Mio. € 438.2 Mio. € -
Wiederkehrende operativ Free Cashflow (ROFCF) - 567.7 Mio. € growing vs. FY 2023
Nettoverschuldung/​ Ber. EBITDAaL - 3.6x leichter Anstieg

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance ist ein wichtiger Bestandteil für die Geschäftstätigkeit der Vantage Towers AG (die "Gesellschaft") und steht für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Gesellschaft fördert, langfristig nachhaltige Werte für die Aktionäre und Mitarbeiter schafft und respektvolles, integres Handeln im Unternehmensalltag verankert.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289f des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) über die grundlegenden Aspekte der Unternehmensführung bei der Gesellschaft und gemäß § 315d HGB für die Gruppe. Zum Ablauf des 9. Mai 2023 erfolgte das Delisting. Die Gesellschaft hat auch keine anderen Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben. Damit erfüllt die Gesellschaft nicht mehr die Voraussetzungen des § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB. Die Voraussetzungen des § 289f Abs. 4 Satz 1 HGB werden von der Gesellschaft ebenfalls nicht erfüllt, da sie nicht mitbestimmt ist. Ungeachtet dessen gibt die Gesellschaft nachstehend auf freiwilliger Basis eine Erklärung zur Unternehmensführung ab, die sich an den Vorgaben des § 289f Abs. 2 HGB orientiert, ohne diesen jedoch vollständig zu entsprechen, und behält sich ausdrücklich vor, für das laufende Geschäftsjahr nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zu berichten. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung durch den unabhängigen Abschlussprüfer auf die Feststellung zu beschränken, ob die gesetzlich erforderlichen Angaben gemacht wurden.

Entsprechenserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben die folgende Erklärung gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) verabschiedet, in der dargestellt wird, inwieweit die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen hat und in Zukunft zu entsprechen beabsichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben die folgende Entsprechenserklärung zum 6. Februar 2023 veröffentlicht:

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vantage Towers AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

I. Vorstand und Aufsichtsrat der Vantage Towers AG erklären hiermit gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Vantage Towers AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 7. Februar 2022 den vom Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex 2019") bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 am 27. Juni 2022 ("Kodex 2022") mit den folgenden Ausnahmen entsprochen hat: :

3. Höchstzahl an Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen (Empfehlung C.4)

Gemäß Empfehlung C.4 (Höchstzahl an Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen) soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger Grube nimmt zwei Mandate in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften wahr (Hamburger Hafen- und Logistik AG und Vossloh AG) und ist in diesen beiden Aufsichtsräten deren Vorsitzender. Darüber hinaus ist er Mitglied im Aufsichtsrat der Deufol SE sowie der Aufsichtsvorsitzende der Alstom/​Bombardier Transportation Germany GmbH. Beide zuletzt genannten Gesellschaften sind nicht börsennotiert, die beiden Aufsichtsratsmandate könnten jedoch als "vergleichbare Funktion" im Sinne von Empfehlung C.4 angesehen werden.

Höchst vorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat daher eine Abweichung von Empfehlung C.4. Der Aufsichtsrat hat ausgiebig geprüft und sich vergewissert, dass die anderen Mandate von Prof. Dr. Grube es ihm dennoch erlauben, umfassend die Zeit aufzubringen, die er für die Erfüllung seiner Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender der Vantage Towers AG benötigt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Einschätzung auch den Aufwand und die erforderliche Zeit, die seine anderen Verpflichtungen in Anspruch nehmen, berücksichtigt. Prof. Dr. Rüdiger Grube hat zudem versichert, dass seine anderen Mandate ihn nicht darin beschränken, seine Rolle bei Vantage Towers AG auszufüllen. Der Vorstand teilt die Einschätzung des Aufsichtsrats.

4. Veröffentlichungsfristen für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (Empfehlung F.2)

Gemäß Empfehlung F.2 (Veröffentlichungsfristen für Konzernabschluss, Konzernlagebericht sowie verpflichtende unterjährige Finanzinformationen) sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Im Hinblick auf gesetzlich oder börsenrechtlich vorgeschriebene Halbjahresfinanzberichte hat die Vantage Towers AG in Abweichung von der Empfehlung F.2 entschieden, die vorgenannten Halbjahresfinanzberichte allein innerhalb der gesetzlichen bzw. nach Börsenordnung vorgegebenen Fristen zu veröffentlichen. Die Vantage Towers AG ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung innerhalb solcher Fristen für die Informationsinteressen der Anleger, Gläubiger und anderer Stakeholder sowie der Öffentlichkeit ausreichend ist.

5. Verfügung über langfristig gewährte Vergütungsbestandteile (Empfehlung G.10 Satz 2)

Gemäß Empfehlung G.10 Satz 2 (Verfügung über langfristig gewährte Vergütungsbestandteile) soll ein Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren über gewährte langfristige Vergütungsbestandteile verfügen können.

Die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit noch an Programmen über langfristige variable Vergütungsbestandteile (sog. "Long Term Incentive-Programme") teil, die ihnen im Zusammenhang mit ihren vorherigen Tätigkeiten im Vodafone-Konzern in den Geschäftsjahren, die am 31. März 2019, 2020 und 2021 endeten, gewährt wurden. Diese Programme sehen keine Mindestfrist von vier Jahren vor, bevor die jeweils Berechtigten über die Beträge verfügen können. Die Zahlungen unter diesen Programmen werden bzw. wurden zu Beginn der Geschäftsjahre 2021/​2022, 2022/​2023 und 2023/​2024 fällig.

Im Hinblick auf die Long Term Incentive-Programme, die in den Geschäftsjahren 2022/​2023 und 2023/​2024 fällig werden, werden statt Aktien der Vodafone Group Plc Aktien der Vantage Towers AG gewährt. Die Gewährung erfolgt zudem auf Grundlage von Leistungskriterien, die auf Geschäftsziele der Vantage Towers AG bezogen sind.

Die Verpflichtungen unter den genannten Long Term Incentive-Programmen wurden jeweils zu einem Zeitpunkt begründet, in denen der Kodex 2019 keine Anwendung fand. Zudem müssen die entsprechenden Verpflichtungen von Vodafone-Gesellschaften und nicht von der Vantage Towers AG erfüllt werden. Es ist daher fraglich, ob die Empfehlung G.10 Satz 2 vorliegend auf diese Long Term Incentive-Programme anzuwenden ist.

Höchst vorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat jedoch eine Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2. Da diese Vergütungsbestandteile in der Vergangenheit gewährt wurden, ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass es sachgerecht ist, den Vorstandmitgliedern die weitere Teilnahme an diesen Long Term Incentive-Programmen zu gestatten, zumal dies die Interessen der Vantage Towers AG nicht beeinträchtigt.

II. Vorstand und Aufsichtsrat der Vantage Towers AG erklären hiermit gemäß § 161 Aktiengesetz weiter, dass die Vantage Towers AG den im Kodex 2022 enthaltenen Empfehlungen im Zeitraum seit dessen Veröffentlichung am 27. Juni 2022 mit den im Folgenden genannten Ausnahmen und in den dort genannten Zeiträumen entsprochen hat und entsprechen wird:

1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten (Empfehlung A.1)

Gemäß Empfehlung A.1 soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Dabei sollen in der Unternehmensstrategie auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden und die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensleitung und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte werden bei dem Betrieb der Funktürme der Vantage Towers AG berücksichtigt. Der Fokus der Unternehmensplanung liegt bislang allerdings noch auf finanziellen Zielen und Risiken.

Vor diesem Hintergrund und da nicht hinreichend klar ist, welche Anforderungen an eine systematische Identifizierung und Bewertung von den in Satz 1 der Empfehlung A.1 genannten Nachhaltigkeitsgesichtspunkte zu stellen sind und was deren Einfluss auf die in Sätze 2 und 3 der Empfehlung A.1 genannten Unternehmensstrategie und -planung ist, erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass der Empfehlung A.1 nicht entsprochen wurde und auch bis auf weiteres nicht entsprochen wird.

2. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (Empfehlung A.3)

Gemäß Empfehlung A.3 soll das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken, was die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen soll. Derzeit werden nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems noch nicht ausdrücklich erfasst. Vor diesem Hintergrund erklären Vorstand und Aufsichtsrat höchstvorsorglich eine Abweichung von Empfehlung A.3.

6. Kompetenzprofil Aufsichtsrat und Berichterstattung (Empfehlung C.1 Sätze 3, 5 und 6)

Gemäß Empfehlung C.1 Satz 3 soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Gemäß Empfehlung C.1 Satz 5 soll über den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils in Form einer Qualifikationsmatrix berichtet werden, die auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren soll.

Der Aufsichtsrat hat Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie ein Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des gesamten Aufsichtsrats festgelegt und berichtet auch über den Stand der Umsetzung dieser Ziele und des Kompetenzprofils.

Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats beinhalt jedoch nicht ausdrücklich Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen, wobei die Berücksichtigung von Expertise zu den für die Vantage Towers AG bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen im Rahmen einer künftigen Aktualisierung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats diskutiert werden soll. Es wird daher eine Abweichung zur Empfehlung C.1 Satz 3 erklärt.

Die Vantage Towers AG wird weiterhin über die Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch des Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des gesamten Aufsichtsrats berichten, von einer Berichterstattung in Form einer Qualifikationsmatrix jedoch absehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Abweichung von der Empfehlung C.1 Satz 5 zu erklären. Da Satz 6 der Empfehlung C.1 in Bezug auf die Berichterstattung über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter (mit deren Namen) an die in Satz 5 empfohlene Berichterstattung in Form einer Qualifikationsmatrix anknüpft, wird von dieser Empfehlung höchstvorsorglich ebenfalls eine Abweichung erklärt.

7. Höchstzahl an Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen (Empfehlung C.4)

Höchstvorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung C.4. Die Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus den oben unter Ziffer I.1. stehenden Ausführungen. 5.

8. Veröffentlichungsfristen für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (Empfehlung F.2)

Höchstvorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung F.2. Die Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus den oben unter Ziffer I.2. stehenden Ausführungen.

9. Verfügung über langfristig gewährte Vergütungsbestandteile (Empfehlung G.10 Satz 2)

Höchstvorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2. Die Gründe für diese Abweichung ergeben sich aus den oben unter Ziffer I.3. stehenden Ausführungen.

 

Düsseldorf, 6. Februar 2023

Für den Vorstand

Vivek Badrinath

 

Für den Aufsichtsrat

Professor Rüdiger Grube

Die Entsprechenserklärung findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vantagetowers.com/​ de/​in-vestoren/​corporate-governance.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Code of Conduct

Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Mission der Gesellschaft, die digitale Transformation Europas voranzutreiben, durch ethisches Handeln und Integrität untermauert werden muss. Für eine ethische und integre Unternehmensleitung hat sich die Gesellschaft einen Wertekompass gegeben, der das Leitbild ihres Handelns darstellen soll: Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit, Respekt und Teamarbeit. Basierend auf diesen vier Werten hat die Gesellschaft einen Code of Conduct geschaffen, mithin einen moralischen Kompass, nach dem die Mitarbeiter leben sollen. Der Code of Conduct bildet somit die Grundlage für eine gesunde Unternehmenskultur und bringt das Engagement der Gesellschaft zum Ausdruck, das "Richtige" zu tun. Er enthält die geltenden Pflichten und Verantwortlichkeiten von und gegenüber Mitarbeitern, Partnern, Kunden und der Gesellschaft. Er beeinflusst auch Geschäftsentscheidungen und soll jeden befähigen, Lösungen zu finden, die mit den Werten und Prinzipien der Gesellschaft übereinstimmen. Der Code of Conduct beschreibt zudem die wertebasierten Verpflichtungen der Gesellschaft im Hinblick auf alle in diesem Zusammenhang relevanten Themen und Richtlinien, einschließlich Korruptionsprävention, Unternehmerische Resilienz, Wettbewerbsrecht, CyberSicherheit, Datenschutz, Wirtschaftssanktionen, ESG, Gesundheit und Sicherheit

sowie Themen wie Diversity und "Wie wir zusammenarbeiten". Alle Commitments sind in die drei strategischen Säulen der Gesellschaft eingebettet: People, Planet und Performance, so dass sie das Wertefundament für die Mission der Gesellschaft bilden, ein nachhaltiges digitales Europa voranzutreiben. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter: www.vantagetowers.com/​de/​investoren/​corporate-governance/​compliance-integrity.

Hauptversammlung

Beschlüsse der Aktionäre der Gesellschaft werden in der Hauptversammlung gefasst. Die Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und entscheidet insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich oder durch Vertreter ausüben. Zur Erleichterung der Wahrnehmung der Aktionärsrechte benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Aktionäre können gemäß den Vorgaben der Einberufung ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. Vor dem Hintergrund der weltweiten COVID-19-Pandemie wurde die Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Eine außerordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten fand am 5. Mai 2023 in Düsseldorf statt. Die ordentliche Hauptversammlung 2023 wird mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die von Gesetzes wegen im Rahmen einer Hauptversammlung zu veröffentlichenden Berichte, Unterlagen und Informationen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vantagetowers.com/​ de/​investoren/​annual-general-meeting-de zugänglich gemacht.

Berichterstattung

Bis zum Delisting informierte die Gesellschaft die Aktionäre und Analysten sowie die Medien und die Öffentlichkeit vierteljährlich über die Geschäftsentwicklung und die Geschäftslage. Darüber hinaus lud die Gesellschaft bis zum Delisting regelmäßig zu Analysten und Investorencalls ein und nahm an Investorenkonferenzen teil.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung veröffentlichte die Gesellschaft auch Ad-hoc-Mitteilungen, um Informationen bekannt zu machen, die nicht öffentlich bekannt waren und die bei Bekanntgabe geeignet gewesen wären, den Kurs der Finanzinstrumente der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen (Insiderinformationen). Adhoc-Mitteilungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vantagetowers.com/​de/​investoren/​pflichtmitteilun-gen verfügbar.

Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstige Personen, die bei der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie mit ihnen in enger Beziehung

stehende Personen waren verpflichtet, der Gesellschaft sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Gesellschaft mitzuteilen, wenn diese Geschäfte im Kalenderjahr insgesamt einen Betrag von 20.000 € erreichten oder überschritten.

Neben der Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens wurden Ad-hoc-Mitteilungen und relevante eigene Transaktionen in den entsprechenden Medien in der Europäischen Union sowie auf der Website www.vantageto-wers.com/​de/​investoren/​pflichtmitteilungen veröffentlicht. Zudem wurden Sie ans Unternehmensregister weitergeleitet.

Mit Ablauf des 9. Mai 2023 sind im Hinblick auf die Aktien der Gesellschaft alle Transparenzpflichten für die Zukunft entfallen, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten oder organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsabschlüssen.

Compliance- und Risikomanagement

Die Gruppe verfügt über ein Compliance-, Risiko- und Chancenmanagementsystem, um die Einhaltung aller geltenden Vorschriften dauerhaft und auf nachhaltige Weise zu überwachen. Die Gruppe ist bestrebt, Compliance-Risiken zu managen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und/​oder die potenziellen Auswirkungen von verschiedenen Risiken, denen sie ausgesetzt ist, zu verringern. Daher hat die Gruppe ein Compliance-System implementiert, das unter anderem die Bereiche Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Datenschutz umfasst, um potenzielle Verstöße zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren. Das Compliance-, Risiko-und Chancenmanagementsystem kommt konzernweit zum Einsatz und ist ein grundlegender Bestandteil des Corporate-Governance-Systems.

Compliance

Hohe Standards bei der Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Gruppe bilden die Grundlage für deren Entscheidungsfindung, prägen ihre Unternehmenskultur und verankern Werte in der gesamten Gruppe.

Compliance schafft den Rahmen für die Geschäftstätigkeiten der Gruppe und dient der Sicherung ihres langfristigen Geschäftserfolgs. Die Vantage Towers AG stellt sicher, dass Compliance ein integraler Bestandteil eines jeden Geschäftsprozesses ist. Es werden Schulungen zum Kartellrecht und zur Korruptionsprävention abgehalten sowie Compliance-Beratungen zu geschäftlichen Anforderungen und Verpflichtungen durchgeführt. Die Mitarbeiter werden hier über Compliance-Anforderungen, Risiken und mögliche Sanktionen informiert. Diese Anforderungen basieren auf Gesetzen sowie konzernweiten Richtlinien und dienen der Umsetzung internationaler Standards. Die Vantage Towers AG informiert alle Mitarbeiter über Compliance-Maßnahmen und neue Entwicklungen über verschiedene zielgruppengerechte Kommunikationswege mit maßgeschneiderten Inhalten.

Die Compliance-Beauftragten der Gruppe beraten zudem die operativen Einheiten bei der Integration von Compliance in ihre Geschäftsprozesse. Die Vantage Towers AG überprüft regelmäßig kritische Geschäftsvorgänge auf Basis eines risikoorientierten, strukturierten Prüfungsprozesses. Ein weiteres Element ist die Identifizierung von Compliance-Risiken durch das Whistleblowing Speak Up Tool in der Gruppe, welches in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/​1937 und den jeweiligen anwendbaren nationalen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurde. Eine anonyme Meldung potenzieller Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien ist möglich, soweit dies aufgrund der Umsetzung der Richtlinie in den Märkten der Gruppe nach nationaler Gesetzgebung vorgesehen ist. Die Gruppe geht allen Meldungen über solche mutmaßlichen Verstöße nach. Festgestellte Verstöße werden unabhängig vom Namen und der Funktion der involvierten Person bei Bedarf untersucht und aufgearbeitet sowie entsprechende Maßnahmen mit dem Ziel verbesserter Prävention abgeleitet. Weitere Informationen zum Whistleblowing Speak Up Tool sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vantagetowers.com/​de/​investo-ren/​corporategovernance/​ complianceintegrity verfügbar.

Der Chief Legal Officer ist für die Sicherstellung eines den gesetzlichen und regulatorischen Compliance-Anforderungen entsprechenden Systems verantwortlich, das durch die Rechtsabteilung unter dem Chief Legal Officer umgesetzt wird. Die operative Compliance-Verantwortung in diesen Bereichen verbleibt bei den zuständigen Konzernfunktionen und Geschäftsbereichen.

Risikomanagement

Die Risiko- und Chancenstrategie der Gruppe ist darauf ausgerichtet, das Management bei der Verfolgung strategischer und operativer Ziele zu unterstützen und gleichzeitig die kritischen Vermögenswerte der Gruppe zu schützen. Für den Geschäftserfolg der Gruppe müssen Chancen erkannt sowie damit verbundene Risiken identifiziert und in Übereinstimmung mit der Risikobereitschaft der Gruppe angemessen gesteuert werden. Die Risiko-und Chancenstrategie der Gruppe verlangt, dass Geschäftsrisiken bewusst und verantwortungsvoll eingegangen und von allen Mitarbeitern proaktiv gehandhabt werden.

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der Gruppe basiert auf etablierten Strukturen für das Risikomanagement, die auf bewährten Verfahren und im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen beruhen und darauf ausgelegt sind, die Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG zu erfüllen. Es ist an die Bedürfnisse und die Größe der Vantage Towers AG angepasst. Das System legt seinen Fokus auf die Identifizierung, Bewertung sowie Aggregation von Risiken und Chancen sowie auf deren Risikoprofil relativ im Vergleich zur Risikotragfähigkeit, ihre Handhabung, Sicherung, Überwachung und die Entscheidungsfindung in Bezug auf diese Risiken und Chancen.

Die Effektivität des Risiko- und Chancenmanagementsystems wird durch einen koordinierten systemischen Drei-Linien-Ansatz bewertet, der sich wie folgt zusammensetzt: (i) Risikoverantwortung und -management, typischerweise durch die Geschäftsbereiche, (ii) Risikoüberwachung und funktionale Aufsicht, typischerweise durch die Aufsichtsgremien und Fachfunktionen der Gruppe, und (iii) unabhängige Prüfung und Kontrolle, typischerweise durch die interne Revision der Gruppe, externe Prüfer und andere unabhängige Prüfdienstleister. Der Zweck dieses Ansatzes ist es, Aktivitäten über alle drei Linien hinweg zu integrieren und so sicherzustellen, dass eine wirksame Risikominimierung besteht und effektiv funktioniert. Zudem soll dem Management ein Überblick über den Status des aktuellen Risiko- und Chancenprofils ermöglicht werden. Die Ausgestaltung der verschiedenen Risikomanagementinstrumente stellt sicher, dass die Teilprozesse in einen kontinuierlichen Risiko- und Chancenmanagementkreislauf integriert und alle relevanten Personen bzw. die Management-Teams entsprechend in den Risiko- und Chancenmanagementprozess eingebunden sind.

Ziel ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und entsprechend dem gewünschten Risikoprofil zu steuern. Hierfür nutzt die Gesellschaft interne und externe Informationsquellen. Der Standardprozess der Gruppe gibt dafür einen Rahmen vor. Nach der Identifikation von Risiken und Chancen werden diese in der Gruppe genauer analysiert und bewertet. Anschließend wird entschieden, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, um Risiken zu reduzieren oder Chancen zu nutzen. Die jeweiligen Verantwortlichen setzen die Maßnahmen dann um, überwachen und evaluieren sie. Diese Schritte werden bei Bedarf wiederholt und an die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen angepasst. Ad-hoc-Risiken werden unverzüglich an die Risikomanagementbeauftragten kommuniziert und auch über die etablierten Berichtswege dokumentiert.

Eine weitere Bewertung der Risiken erfolgt regelmäßig durch den Risiko- und Compliance-Ausschuss der Gesellschaft und den Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Au-schuss des Aufsichtsrats. Diese standardisierten Risikomanagementprozesse stellen sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die aktuelle Risikosituation der Gruppe informiert werden.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach dem deutschen Aktiengesetz. Sie hat ein zweistufiges Leitungs- und Kontrollsystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe werden durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnung für beide Organe bestimmt.

Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der Vantage Towers AG führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft, der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats und seiner Geschäftsordnung. Dabei berücksichtigen die Vorstandsmitglieder die Interessen der Aktionäre, der Mitarbeiter und sonstiger relevanter Interessengruppen. Sobald der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 beschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft als beherrschten Gesellschaft und der Oak Holdings als herrschender Gesellschaft wirksam geworden ist, könnte die Oak Holdings an den Vorstand grundsätzlich verbindliche Weisungen im Hinblick auf die Geschäftsführung der Gesellschaft erteilen.

Die Vorstandsmitglieder sind für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie der Gesellschaft verantwortlich. Sie entscheiden über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft, die Jahresplanung und das Budget sowie die Mehrjahresplanung und die finanzielle Steuerung und Berichterstattung. Sie erstellten die (Konzern-) Jahres-, Halbjahres- und Quartalsabschlüsse und -berichte sowie den zusammengefassten Lagebericht. Mit dem Delisting sind mit Ablauf des 9. Mai 2023 im Hinblick auf die Aktien der Gesellschaft für die Zukunft alle Transparenzpflichten entfallen, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten oder organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsabschlüssen. In den kommenden Jahren wird die Gesellschaft weiterhin einen (Konzern-)Jahresbericht in Übereinstimmung mit den auf sie anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erstellen.

Die Geschäftsführungspflicht des Vorstands umfasst auch die Steuerung der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Gesellschaft. Wesentliche Geschäfte und Unternehmensentscheidungen sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Der Vorstand hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden und wirkt auf deren Einhaltung durch die Mitglieder der Gruppe hin. Der Vorstand hat angemessene Systeme für das Controlling, Integritäts- und Compliance-Management, die interne Revision, das Risiko- und Chancenmanagement sowie weitere interne Kontrollen eingerichtet.

Die Vorstandsmitglieder sind gemeinsam für die Führung des Unternehmens verantwortlich. Ungeachtet dieser gemeinsamen Verantwortung handeln die Mitglieder innerhalb der ihnen vom Aufsichtsrat zugewiesenen Verantwortungsbereiche eigenverantwortlich, wobei sie verpflichtet sind, die spezifischen Interessen ihrer Verantwortungsbereiche stets dem Gesamtwohl der Gesellschaft unterzuordnen. Die aktuelle Zuordnung von Verantwortungsbereichen ist der Geschäftsordnung des Vorstands beigefügt und unter Zusammensetzung des Vorstands auf S. 65 dargestellt.

Der Vorstand beschließt in seiner Gesamtheit über Angelegenheiten, die nach zwingendem Recht, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands vom Gesamtvorstand zu entscheiden sind.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen werden. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung unter Angabe der dort zu behandelnden Themen verlangen. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht nach zwingendem Recht, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnung des Vorstands etwas anderes vorgeschrieben ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in Sitzungen, die auch unter Beteiligung einzelner Mitglieder im Wege einer Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden können. In dringenden Fällen oder wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz oder schriftlich, per Telefax, per EMail oder mit anderen gebräuchlichen Kommunikationsmitteln übermittelte Stimmen gefasst werden. Die Gesellschaft wird gegenüber Dritten und in Gerichtsverfahren durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Sie dürfen ferner die Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft zu anderen Unternehmen und Personen nicht dazu nutzen, um für sich oder andere Personen Vorteile zu fordern oder zu gewähren, die objektiv geeignet sind, der Gesellschaft zu schaden oder das Ansehen oder die Interessen der Gesellschaft zu beeinträchtigen. Vor der Übernahme von Nebentätigkeiten durch ein Vorstandsmitglied, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten außerhalb der Gruppe, ist die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben, unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den anderen Vorstandsmitgliedern gegenüber offenzulegen.

Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte bei den Vorstandsmitgliedern aufgetreten.

Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber dem Aufsichtsrat. Er unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftspolitik, andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und der Gruppe, den Gang der Geschäfte der Gesellschaft und der Gruppe und deren wirtschaftliche Lage sowie über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft oder der Gruppe von erheblicher Bedeutung sein könnten. Darüber hinaus unterrichtet der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich über alle Angelegenheiten, die für die Gesellschaft oder die Gruppe von besonderer Bedeutung sind, und holt in den nach den geltenden Gesetzen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehenen Fällen die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Mitglieder und kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Derzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern (siehe untenstehende Tabelle). Die derzeitigen Vorstandsmitglieder wurden vom Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2023 bestellt. Der Aufsichtsrat hat Vivek Badrinath zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Am 6. Februar 2023 hat Vivek Badrinath den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft darüber informiert, dass er aus persönlichen Gründen nicht für eine Verlängerung seiner noch bis Ende 2023 laufenden Amtszeit zur Verfügung steht. Er wird noch bis Ende Juni 2023 Mitglied des Vorstands bleiben und danach Vantage Towers verlassen. Direkt nach der Ankündigung von Vivek Badrinath hat der Aufsichtsrat durch das Nominierungskommittee den Prozess für die Suche und Auswahl eines geeigneten Nachfolgekandidaten aufgenommen. Am 6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian Hillabrant zum neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird voraussichtlich in etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung wirksam werden, bis dahin führt Interim-CEO und CFO Thomas Reisten das Unternehmen.

Der Vorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern

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Name Position Verantwortungsbereiche Mitgliedschaften in Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren Kontrollgremien
Vivek Badrinath (geboren 1969) Vorstandsmitglied (erstmals im Jahr 2021 in den Vorstand bestellt, bis Juni 2023;
CEO von 2021 bis 23. Mai 2023)
• Entwicklung der langfristigen strategischen Vision
• Suche nach und Nutzung von Möglichkeiten für globale Partnerschaften
• Förderung der digitalen Transformationsagenda
• Identifizierung neuer Möglichkeiten und Entwicklung kommerzieller Modelle zur Umsatzgenerierung, einschließlich Technologieoptimierung • Portfolio Management für Gemeinschaftsunternehmen
• Vorantreiben der Standardisierung der Funkturminfrastruktur
• Förderung von Effizienzinitiativen einschließlich Energie
• Technische Berichterstattung und KPIs/​Leistungsmanagement
• Standardisierung und Optimierung von Deployment-Prozessen
• Vorgabe der Technologie zur Unterstützung des Geschäfts
• Atos SE (Frankreich)
Thomas Reisten (geboren 1972) Interim CEO und CFO (erstmals im Jahr 2021 als CFO in den Vorstand bestellt, bis zum 31. Dezember 2023;
Interim CEO seit dem 23. Mai 2023)
• Steigerung der Performance in der gesamten Vantage Towers Group
• Budgetierung, Kapitalmanagement und -allokation
• Finanzplanung, -kontrolle und -optimierung
• Transaktionen
• Investor Relations, M&A, Treasury, Steuern
• Berichtspflichten als börsennotiertes Unternehmen
• Technisches Konzernrechnungswesen • Lieferkettenmanagement für die Vantage Towers Group
• Interne Revision
• Indus Towers Ltd. (Indien)
Christian Sommer (geboren 1967) Chief Legal Officer (erstmals im Jahr 2021 in den Vorstand bestellt, bestellt
bis 31.12.2023)
• Pflichten eines Company Secretary und Einhaltung der Corporate-Governance Anforderungen
• Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
• Definition von Standardrahmenverträgen und Bedingungen für die lokale Umsetzung
• Rechtsstreitigkeiten
• Externe Angelegenheiten (einschließlich externer Kommunikation)
• Datenschutz
• Risikomanagement
• Keine

Aufsichtsrat

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er erörtert regelmäßig, auch gemeinsam mit dem Vorstand, die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Strategie der Gesellschaft sowie alle sonstigen für die Gesellschaft relevanten Angelegenheiten und überwacht die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch den Vorstand und die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich satzungsgemäß eine Geschäftsordnung gegeben, die unter www.vantagetowers.com/​de/​investoren/​corporate-governance zu finden ist.

Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Er entscheidet über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Billigung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, jeweils unter Berücksichtigung des Berichts und der Erläuterungen des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüft auch den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und entscheidet, gemeinsam mit dem Vorstand, über die Unterbreitung eines entsprechenden Vorschlags für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zudem auf der Grundlage einer begründeten Empfehlung seines Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses einen Abschlussprüfer zur Wahl durch die Hauptversammlung vor.

Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat mit Unterstützung des Vergütungs- und Nominierungsausschusses die Zahl der Vorstandsmitglieder über die Mindestzahl hinaus fest, bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und beschließt sowie überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand und die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich der Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile.

Gemäß geltendem Recht, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands sind einige Entscheidungen des Vorstands an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Tätigkeiten des Aufsichtsrats, nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und leitet seine Sitzungen. Er steht auch - in angemessenem Rahmen - für Gespräche mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen zur Verfügung. Darüber hinaus koordiniert der Vorsitzende die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und stellt sicher, dass dieser seinen Informations- und Berichtspflichten nachkommt. In diesem Zusammenhang hält er mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden, regelmäßigen Kontakt und bespricht mit ihm Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand über wichtige Ereignisse informiert wird, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet er den Aufsichtsrat und beruft bei Bedarf eine außerordentliche Sitzung ein.

Sitzungen des Aufsichtsrats sollten einmal in jedem Kalendervierteljahr und müssen - vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung des Aufsichtsrats - mindestens zweimal in jedem Kalenderhalbjahr abgehalten werden. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie im Verlauf des letzten Geschäftsjahres und kurzfristigere Einberufungen wurden die Sitzungen teilweise virtuell oder mit physischer Präsenz abgehalten. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lassen. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, telefonisch, per Videokonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikation sowie im Wege einer Kombination aus Sitzung und Stimmabgabe durch nicht an der Sitzung teilnehmende Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind an das Unternehmensinteresse gebunden. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs-, Dienstleistungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten oder wesentlichen Wettbewerbern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen. Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung von dessen Mandat führen.

Im Zusammenhang mit der Oak Transaktion wurde am 9. November 2022 unter Zustimmung des Aufsichtsrats von der Gesellschaft ein sogenanntes Business Combination Agreement mit der Oak Holdings als Bieterin, Vodafone GmbH und dem Konsortium abgeschlossen. Darüber hinaus hat am 20. Dezember 2022 der Aufsichtsrat Beschluss über die begründete gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Oak Holdings an alle Aktionäre der Gesellschaft gefasst. Wegen der sich für die bei dem Vodafone Konzern beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsrats möglicherweise ergebenden Interessenkonflikte nahmen diese Mitglieder des Aufsichtsrats bei den entsprechenden Beratungen des Aufsichtsrats zu dem Business Combination Agreement und der begründeten Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 13.

Dezember 2022 teilweise nicht teil und in jedem Fall enthielten sich alle diese Mitglieder der Stimme bei der entsprechenden Beschlussfassung. Um mögliche Interessenkonflikte bei künftigen Beschlussfassungen über bestimmte, die Oak Holdings betreffende Maßnahmen, zu adressieren, wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. März 2023 ein Ausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet (der "Oak Ausschuss"). Zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die dem Oak Ausschuss übertragenen Aufgaben, besteht der Oak Ausschuss ausschließlich aus vom Vodafone Konzern unabhängigen Mitgliedern, nämlich Rüdiger Grube, Katja van Doren, Charles Green und Terrence Rhodes. Der Aufsichtsrat delegierte auf den Oak Ausschuss die Beschlussfassung über Maßnahmen in Bezug auf den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings, ein Delisting der Aktien der Vantage Towers AG und den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft. Interessenkonflikte waren auch bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats bezüglich der Tagesordnunghinsichtlich der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2023 denkbar, da die Tagesordnung die Beschlussfassung über den Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Oak Holdings als herrschender Gesellschaft und der Gesellschaft als beherrschten Gesellschaft sowie die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der zwei neuen Aufsichtsratsmitglieder betraf und die Kandidaten bei dem Vodafone Konzern beschäftigt waren. Um einen möglichen Interessenkonflikt zu adressieren, nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats, die bei dem Vodafone Konzern beschäftigt sind, an der Beratung und Beschlussfassung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 23. März 2023 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 5. Mai 2023 hinsichtlich des Tagesordnungspunktes Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags teilweise nicht teil und bei beiden Sitzungen enthielten sich alle betroffenen anwesenden Mitglieder bei der Beschlussfassung der Stimme. Im Übrigen sind im Berichtszeitraum keine Interessenkonflikte bei den Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten.

Der Aufsichtsrat prüft in regelmäßigen Abständen, wie effektiv das Organ als Ganzes sowie seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Beurteilung sind insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse. Die Ergebnisse der Befragung und Verbesserungsmöglichkeiten werden anschließend in einer Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert.

Details zur Arbeit des Aufsichtsrats finden Sie unter Bericht des Aufsichtsrats auf S. 7. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind unter www.vantagetowers.com/​ de/​investoren/​unser-management-team veröffentlicht.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß der Satzung der Gesellschaft und §§ 95 und 96 AktG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Alle Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung Ersatzmitglieder für den Fall bestellen, dass ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger gewählt wurde. Die Amtszeit eines derartigen Ersatzmitglieds endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder oder einen kürzeren Zeitraum, den der Aufsichtsrat bestimmt.

Alle Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der jeweiligen Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit bestimmt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Aufsichtsratsmitglieder können durch Beschluss der Hauptversammlung abberufen werden, wenn dieser Beschluss mit mindestens der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird.

Rosemary Martin und Johan Wibergh haben jeweils ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 und damit vor Ablauf der festgelegten Amtszeit niedergelegt. Gewählte Ersatzmitglieder existierten nicht. Für diesen Fall sieht die Satzung der Gesellschaft in Ziffer 9.4 vor, dass eine Wahl zur Bestimmung eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin für den Rest der Amtszeit stattzufinden hat, sofern der oder die Nachfolger(in) nicht ausdrücklich für eine andere Amtszeit gewählt wird. Am 5. Mai 2023 wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung Pierre Klotz und Alberto Ripepi als neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt.

In der nächsten Zeit werden weitere Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1 GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung niederlegen.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern:

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Name/​Funktion Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Hauptberufliche Tätigkeit Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Rüdiger Grube
(geboren 1951)
Vorsitzender
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025)
Unternehmensberater • Deufol SE
• Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) 1
• Vossloh AG 1
• Alstom/​Bombardier Transportation Germany GmbH
Michael Bird
(geboren 1982)
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025)
Group M&A Director, Vodafone Group Plc • Keine
Katja van Doren
(geboren 1966)
Mitglied und Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025
Chief Financial Officer und Chief Human Resources Officer, RWE Generation SE • RWE Generation NL B.V.
• Societe Electrique de l'Our S.A., Luxembourg
• Großkraftwerk Mannheim AG (GKM)
Charles C. Green III
(geboren 1946)
Mitglied und Vorsitzender des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025)
Nicht geschäftsführender Direktor und Berater, edotco Group Sdn Bhd
Nicht geschäftsführender Direktor, Frontier Tower Associates
• Pinnacle Towers Pte. Ltd.
• PowerX Technology Ltd.
• Amane Towers SA
• Delmec Engineering Ltd.
Pierre Klotz
(geboren 1975)
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 5. Mai 2023, bestellt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/​2025 beschließt)
Group Corporate Finance Director der Vodafone Group Plc • Vodacom Group Limited, Südafrika 1
• TPG Telecom Limited, Australien 1
Amanda Jane Nelson
(geboren 1973)
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 28. Juli 2022, bestellt bis 2025)
CEO von Vodafone Ireland Ltd • Keine
Terence Rhodes
(geboren 1955)
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 8. Februar 2021, bestellt bis 2025)
Aufsichtsratsmitglied • Keine
Alberto Ripepi,
(geboren 1960 )
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 5. Mai 2023, bestellt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/​2025 beschließt)
Group Chief Network Officer und Mitglied des Executive Committee der Vodafone Group Plc • Vodafone Italia S.p.A.
• Vodafone Servizi E Tecnologie S.R.L.,
Pinar Yemez
(geboren 1974)
Mitglied
Mitglied des Aufsichtsrats
(seit 18. Januar 2021, bestellt bis 2025)
Human Resources Director, Vodafone Business and Group Functions • Vodafone Group Services Ltd

1 Börsennotierte Unternehmen

Details zu Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden Sie auch unter Bericht des Aufsichtsrats auf S. 7.

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, wonach § 100 Abs. 5 AktG neu gefasst wurde, muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Aufgrund von § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG gelten die gleichen Voraussetzungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Bei der Gesellschaft verfügen die Aufsichtsratsmitglieder Charles C. Green III, Michael Bird und Amanda Nelson die zugleich auch Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses sind, sowohl über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Somit verfügt der Aufsichtsrat bzw. Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss der Gesellschaft über mindestens zwei Mitglieder mit dem entsprechenden Sachverstand.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat derzeit drei Ausschüsse- den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss, den Vergütungs- und Nominierungsausschuss und den Oak Ausschuss. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen über die Tätigkeit der Ausschüsse.

Die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Ausschüsse entsprechen den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodexes. Infolge des Delistings werden mögliche Abweichungen vom Kodex künftig nicht mehr veröffentlicht.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Finanzberichterstattung. Er tagt mindestens viermal im Jahr.

Zu den Aufgaben des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses gehören unter anderem die Prüfung der Abschlüsse, einschließlich des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich CSR-Berichterstattung) und des Einzelabschlusses gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagements und des Risikomanagementsystems sowie der internen Revision und des internen Revisionssystems. Der Ausschuss erörterte darüber hinaus mit dem Vorstand die unterjährigen Halbjahres-, Quartals- und sonstigen Finanzmitteilungen. Er bereitet auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns vor.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss ist auch für das Verhältnis der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung im Hinblick auf die Wahl des Abschlussprüfers. In Fällen, in denen die Prüfung neu ausgeschrieben werden soll, muss die Empfehlung mindestens zwei Vorschläge für den Prüfungsauftrag enthalten. Der Ausschuss bekundet seine Präferenz für einen der beiden Vorschläge unter Angabe von Gründen. Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss überwacht zudem regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, die Qualität der Abschlussprüfung. Die Beauftragung des Abschlussprüfers für Nichtprüfungsleistungen bedarf der Zustimmung des Ausschusses.

Darüber hinaus überwacht der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss die Einhaltung von geltendem Recht, behördlichen Vorschriften und internen Richtlinien durch die Gesellschaft und die Gruppe. Er erörtert regelmäßig den bestehenden Richtlinienrahmen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung neuer oder zur Änderung bestehender Richtlinien und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Einhaltung von geltendem Recht, behördlichen Vorschriften und internen Richtlinien.

Der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses sind Charles C. Green III (Vorsitzender), Michael Bird (beide seit 9. Februar 2021) und Amanda Nelson (seit 16. November 2022). Rosemary Martin trat am 9. Februar 2021 in den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss ein und hat am 13. Dezember 2022 ihr Aufsichtsratsmandat und somit ihre Mitgliedschaft im Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 niedergelegt.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor. Ihm wurde zudem die Aufgabe übertragen, das Vergütungssystem für die Vorstandsvergütung vorzubereiten und den jährlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Darüber hinaus bewertet der Ausschuss regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, die Kenntnisse, Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder und überprüft das beschlossene Kompetenz- und Qualifikationsprofil für Aufsichtsrat und Vorstand und erarbeitet gegebenenfalls Empfehlungen zur Anpassung.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses sind Katja van Doren (Vorsitzende), Pinar Yemez (beide seit 9. Februar 2021) und Michael Bird (seit 9. Februar 2023).

Zu den Aufgaben des Oak Ausschusses gehört die Beratung und Beschlussfassung zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Oak Transaktion. Dazu gehört ausdrücklich die Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings, ein Delisting der Aktien der Vantage Towers AG und den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft. Der Oak Ausschuss setzt sich aus solchen Mitgliedern zusammen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Kodex als unabhängig vom Hauptaktionär gelten. Die derzeitigen Mitglieder des Oak Ausschusses sind Rüdiger Grube (Vorsitzender), Katja van Doren, Charles Green und Terrence Rhodes (alle seit dem 14. März 2023).

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands und die langfristige Nachfolgeplanung

Beschreibung und Ziele des Diversitätskonzepts

Als börsennotiertes Unternehmen entsprach die Gesellschaft den Diversitätsanforderungen des deutschen Aktiengesetzes und den einschlägigen Anforderungen des Kodex bis zum Delisting. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen.

Die Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein auf Vielfalt ausgerichtetes Arbeitsumfeld zu schaffen. Das Diversitätskonzept setzt auf Vielfalt sowohl in fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Ziel ist es, die Vorteile der Vielfalt bewusst zu nutzen und die Gesellschaft durch die Vielfalt der Mitarbeiter bewusst zu fördern.

Bei der Bewertung, Auswahl und Besetzung von Vorstandspositionen orientiert sich der Aufsichtsrat stets am Unternehmensinteresse. Entscheidend ist dabei insbesondere die fachliche und persönliche Eignung. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass der Vorstand insgesamt über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, um seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.

Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Nichtdiskriminierung. Im Auswahlprozess werden insbesondere folgende Diversitätskriterien berücksichtigt: Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund, Internationalität und persönliche Fähigkeiten im Allgemeinen.

Alter

Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung B.5 des DCGK gefolgt und hat eine Altersgrenze für den Vorstand festgelegt. Demnach liegt die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder bei siebzig Jahren.

Internationalität

Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation in Europa voranzutreiben, indem sie den Ausbau der Infrastruktur beschleunigt und die Vernetzung erleichtert. Mit diesem europaweiten Fokus und dank Tochtergesellschaften in verschiedenen europäischen Ländern liegt der Schwerpunkt der Gesellschaft auf Internationalität. Um den mit Internationalität einhergehenden Anforderungen gerecht zu werden, muss auch der Vorstand sein Augenmerk auf Internationalität richten. Internationalität sollte sich jedoch nicht nur auf die Staatsangehörigkeit beschränken, sondern auch interkulturelle Hintergründe und Erfahrungen berücksichtigen. Aufgrund des internationalen Umfelds und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft sorgt der Aufsichtsrat für eine Zusammensetzung des Vorstands, die von interkultureller Offenheit und interkulturellem Verständnis geprägt ist und internationale Themen und Zusammenhänge angemessen berücksichtigt.

Berufliche Fähigkeiten und Erfahrungen, Bildungshintergrund

Für die Gesellschaft ist es wesentlich und unabdingbar, dass der Vorstand als Kollegialorgan über die nötige fachliche Kompetenz verfügt, um den Anforderungen des Tagesgeschäfts der Gesellschaft gerecht zu werden und die strategische und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft nachhaltig voranzutreiben. Dabei können die einzelnen Vorstandsmitglieder unterschiedliche fachliche Qualifikationen besitzen. Für die Gesellschaft steht im Vordergrund, dass der Vorstand über ein möglichst breites Spektrum an Kompetenzen verfügt. Damit soll sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gesellschaft, der Kunden und der Investoren ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere sollen die Vorstandsmitglieder über Erfahrungen in den Bereichen Telekommunikationsdienstleistungen, Personal- und Organisationsverantwortung, strategische Kompetenz, Finanzkompetenz sowie in den Bereichen gute Unternehmensführung, einschließlich ESG, regulatorische Anforderungen, Recht und Compliance verfügen.

Langfristige Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat setzt sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand auseinander.

Die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand soll den Aufsichtsrat in die Lage versetzen, sich langfristig mit der Besetzung von Vorstandspositionen zu befassen, ein Qualifikationsanforderungsprofil zu entwickeln und auf kurzfristige Veränderungen, wie etwa ein unerwartetes Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds, schnell zu reagieren.

Zeitplanung

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig prüfen, wann eine Vakanz in Bezug auf Vorstandspositionen eintreten kann. In diesem Zusammenhang wird er insbesondere mit den derzeitigen Vorstandsmitgliedern deren Zukunftspläne erörtern und in Erfahrung bringen, ob sie grundsätzlich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen.

Da die maximale Amtszeit in einer Aktiengesellschaft fünf Jahre beträgt, wird sich die "langfristige" Nachfolgeplanung an diesem Zeitraum orientieren, d. h., die Planung des Aufsichtsrats hat in der Regel einen Zeithorizont von fünf Jahren.

Qualifikationsanforderungen

Das im Rahmen der Bestellung der aktuellen Vorstandsmitglieder verwendete Qualifikationsprofil soll auch für zukünftige Bestellungen verwendet werden. Entscheidend ist dabei insbesondere die fachliche und persönliche Eignung. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass der Vorstand insgesamt über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, um seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Darüber hinaus müssen alle potenziellen Kandidaten über ausreichende Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen, um die Aufgaben zu erfüllen, die mit der Vorstandsposition verbunden sind, um die sie sich bewerben. Die relevanten Aufgaben werden jeweils vom Aufsichtsrat festgelegt und sind in der der Geschäftsordnung des Vorstands beigefügten Verteilung der Verantwortungsbereiche enthalten. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird regelmäßig prüfen, ob dieses Qualifikationsprofil aktualisiert werden sollte.

Kandidatenliste

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird eine Liste von Kandidaten erstellen, die als potenzielle Vorstandsmitglieder in Betracht kommen (interne und externe Kandidaten). Um die Identifizierung geeigneter interner Kandidaten sicherstellen zu können, wird der Vorstand den Vergütungs- und Nominierungsausschuss regelmäßig über Personen informieren, die aus Sicht des Vorstands geeignete Kandidaten sind. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss wird die Entwicklung solcher Kandidaten, gegebenenfalls zusammen mit dem Aufsichtsrat, genau verfolgen und eine eigene Beurteilung vornehmen.

Ziel des Vergütungs- und Nominierungsausschusses ist es, für jedes amtierende Vorstandsmitglied mindestens ein Ersatzmitglied zu identifizieren, das kurzfristig die Nachfolge eines amtierenden Vorstandsmitglieds antreten könnte.

Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat mit Unterstützung des Vergütungs- und Nominierungsausschusses regelmäßig über potenzielle Kandidaten beraten. Der Vorstandsvorsitzende soll in diese Gespräche einbezogen werden, sofern es nicht um seine Nachfolge geht.

Tatsächliche Vakanzen

Bei (bevorstehenden) Vakanzen erstellt Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss auf Basis des oben genannten allgemeinen Qualifikationsprofils ein detailliertes, auf die zu besetzende Position anwendbares Qualifikationsprofil und wählt auf dieser Basis geeignete Kandidaten aus. Nach einem Gespräch mit den Kandidaten unterbreitet der Vergütungs- und Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Beschlussfassung.

Diversität

Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist auf eine hinreichende Vielfalt hinsichtlich des Alters, des Geschlechts, des Bildungs- und Berufshintergrunds, der Internationalität und der Persönlichkeit zu achten (siehe auch Diversitätskonzept oben).

Regelmäßige Bewertung

Der Aufsichtsrat wird die Nachfolgeplanung regelmäßig mit dem Vorstand erörtern. Er wird darüber hinaus in Abstimmung mit dem Vorstand regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich oder bei Veränderungen in der Vorstandsstruktur unverzüglich, das bestehende System der Nachfolgeplanung überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats einschließlich des Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats entwickelt, das auch das Diversitätskonzept beinhaltet.

Ziel der festgelegten Standards und Regelungen ist es, dass der Aufsichtsrat die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Beratungs- und Überwachungsaufgaben bestmöglich erfüllen kann. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen der Hauptversammlung Kandidaten zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden, die über ausreichend persönliche und fachliche Erfahrungen verfügen. Es ist ferner darauf zu achten, dass der Aufsichtsrat vielfältig besetzt ist. Sowohl die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch das Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat berücksichtigen Vielfalt und bilden damit das Diversitätskonzept. Das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats orientiert sich insbesondere an der Internationalität, der fachlichen Qualifikation und dem Bildungshintergrund, einer ausgewogenen Altersverteilung und einer angemessenen Frauenquote. Diese umfassende Vielfalt bildet den Ausgangspunkt für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und soll auch der Maßstab für seine zukünftige Zusammensetzung sein.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung unter Beachtung der Diversität folgende Ziele:

Unabhängigkeit, Interessenkonflikte

Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit hinreichend unabhängig sein. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die angemessene Zahl seiner Mitglieder, die von der Gesellschaft, dem Vorstand der Gesellschaft sowie deren kontrollierendem Aktionär - jeweils im Sinne des Kodex - unabhängig sein sollen, drei beträgt.

Gemäß Empfehlung C.7 des Kodex soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sein. Aufsichtsratsmitglieder sind als von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig anzusehen, wenn sie in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

Gemäß Empfehlung C.10 des Kodex sollen der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses sowie der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sein. Der Vorsitzende des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses soll auch vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sein. Diese Anforderungen werden von den derzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern, die diese Positionen innehaben, weiterhin erfüllt, obwohl die Empfehlungen des Kodex nach dem Delisting keine Anwendung mehr finden.

Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets an den Interessen der Gesellschaft zu orientieren. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, potenzielle Interessenkonflikte so weit wie möglich zu vermeiden. Bestehende Interessenkonflikte sind vom jeweiligen Mitglied unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen keine dauerhaften Interessenkonflikte haben.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören.

Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen.

Alter und Dauer der Amtszeit

Für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied sollen - vorbehaltlich besonderer Umstände - nur Personen vorgeschlagen werden, die das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat nicht länger als zwölf Jahre angehören.

Berufliche Fähigkeiten und Erfahrungen, Bildungshintergrund und Verfügbarkeit

Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder gemeinsam über die für die Ausübung des Amtes erforderliche persönliche Integrität, Sachkenntnis, Zeit und Berufserfahrung verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen zudem mit der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dem Aufsichtsrat sollen auch Mitglieder angehören, die über Erfahrungen in der Leitung oder Überwachung von mittleren oder großen Unternehmen verfügen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen einen vielfältigen Berufs- und Bildungshintergrund haben, und im Aufsichtsrat sollen unterschiedliche Berufsausbildungen vertreten sein.

Darüber hinaus muss jedes Aufsichtsratsmitglied ausreichend verfügbar und bereit sein, die für das Aufsichtsratsmandat erforderlichen zeitlichen Ressourcen aufzubringen. Neben den regulären Sitzungen soll das Aufsichtsratsmitglied auch Zeit in vorbereitende Tätigkeiten investieren, d. h., jedes Aufsichtsratsmitglied soll sich eingehend mit den Tagesordnungspunkten und den dazugehörigen Unterlagen bzw. Materialien vertraut machen. Aufsichtsratsmitglieder sollen auch an außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen und sich entsprechend vorbereiten. Für Mitglieder der Ausschüsse gilt dies entsprechend für die jeweiligen Ausschusssitzungen.

Internationalität

Aufgrund der Ausrichtung der Gesellschaft auf Internationalität soll sich nicht nur die Zusammensetzung des Vorstands, sondern auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats an Internationalität orientieren. Wie oben beschrieben, beschränkt sich Internationalität nicht nur auf die Staatsangehörigkeit, sondern berücksichtigt auch interkulturelle Hintergründe und Erfahrungen. Aufgrund des internationalen Umfelds und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats von interkultureller Offenheit und interkulturellem Verständnis geprägt sein und internationale Themen und Zusammenhänge angemessen berücksichtigen. Es soll daher sichergestellt werden, dass dem Aufsichtsrat Personen angehören, die einen signifikanten internationalen Hintergrund haben (nicht deutsche Staatsangehörigkeit oder mehrjährige Berufserfahrung im Ausland).

Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats

Gemäß Empfehlung C.1 des Kodex, die nach dem Delisting keine Anwendung mehr finden, legt der Aufsichtsrat für den Gesamtaufsichtsrat das folgende Kompetenzprofil fest, das bei Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt werden sollte:

Sachkenntnis auf dem Gebiet der Telekommunikation, des Mobilfunks oder anderer Geschäftsfelder oder Branchen, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind

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Sachkenntnis auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie des Risikomanagements

Sachkenntnis in den Bereichen Recht und Compliance

Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kapitalmärkte

Sachkenntnis in den Bereichen Marketing und Vertrieb

Sachkenntnis im Bereich Personalwesen

Sachkenntnis im Bereich IT/​Technologie

Sachkenntnis auf dem Gebiet der passiven Infrastruktur ("Funktürme") und/​oder Immobilien

Aktuelle Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils des Gesamtaufsichtsrats und des Diversitätskonzepts

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dem Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats.

Insbesondere sind der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschusses sowie die Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses unabhängig von der Gesellschaft, dem Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär.

Entsprechend der Anforderung des Kodex und der Auffassung des Aufsichtsrats besteht der Aufsichtsrat aus mindestens fünf Mitgliedern, die von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sind, sowie aus mindestens drei Mitgliedern, die zusätzlich vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sind. Im Hinblick auf Letzteres sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den derzeit neun Mitgliedern des Aufsichtsrats sämtliche Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand sowie die folgenden vier Mitglieder von der Gesellschaft, vom Vorstand und vom kontrollierenden Aktionär unabhängig: Prof. Dr. Rüdiger Grube, Katja van Doren, Charles C. Green III und Terence Rhodes. Darüber hinaus weist der Aufsichtsrat eine breite Vielfalt in mehreren Dimensionen auf. Das Gremium besteht derzeit aus fünf Vertretern von Vodafone und vier vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Mitgliedern. Er verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum, das die folgenden Bereiche abdeckt: fundierte Kenntnisse des deutschen Branchen- und Marktumfelds, professionelle Aufsichtsratstätigkeit, Erfahrung im Finanz- und Personalmanagement und Bewertungsexpertise sowie betriebswirtschaftliches Know-how in den Bereichen Technologie und IT.

 

Düsseldorf, 16. Juni 2023

Vantage Towers AG
Der Vorstand

Thomas Reisten

Vivek Badrinath

Christian Sommer

Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung

Zwölfmonatszeitraum zum 31. März

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2023 2022
Ziffer Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse 2 1.095,3 1.023,3
Instandhaltungsaufwand (46,1) (46,4)
Personalaufwand 4 (68,6) (45,3)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3 (81,0) (67,8)
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 7 (273,7) (258,2)
Abschreibungen auf Sachanlagen 7 (122,5) (84,9)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 6 (19,7) (13,3)
Verluste aus dem Abgang von anderen Sachanlagen (1,1) (0,9)
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen 14 85,8 30,2
Operativer Gewinn 568,5 536,7
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 11 (56,2) (52,9)
Finanzergebnis 3 (29,3) (13,5)
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen 3 (30,7) (4,5)
Gewinn vor Steuern 452,4 465,8
Ertragsteuer 5 20,7 (108,9)
Jahresüberschuss 473,1 356,9
Davon entfallen auf:
Aktionäre der Gesellschaft 473,1 356,9
Nicht beherrschende Anteile - -
Jahresüberschuss 473,1 356,9
Ergebnis je Aktie (Eurocent)
Unverwässert 15 93,5 70,6
Verwässert 15 93,4 70,5

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 2022
Mio. € Mio. €
Jahresüberschuss 473,1 356,9
Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden:
Umrechnungsdifferenzen, nach Steuern 5,8 (9,9)
Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden:
Versicherungsmathematische Nettoverluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, nach Steuern (0,0) (0,2)
Sonstige erfasste Erträge und Aufwendungen (0,3) -
Summe der Posten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert werden (0,3) (0,2)
Sonstiges Ergebnis der Periode, nach Ertragsteuern 5,4 (10,1)
Gesamtergebnis der Periode 478,5 346,8
Davon entfallen auf:
Aktionäre der Gesellschaft 478,5 346,8
Nicht beherrschende Anteile - -
Gesamtergebnis der Periode 478,5 346,8

Konzernbilanz

Zwölfmonatszeitraum zum 31. März

Aktiva

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31.03.2023 31.03.2022
Ziffer Mio. € Mio. €
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 6 3.324,2 3.319,6
Immaterielle Vermögenswerte 6 282,0 268,9
Sachanlagen 7 3.561,8 3.201,9
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen 14 3.170,8 3.217,9
Latente Steueransprüche 5 74,7 29,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 9 22,5 23,5
10.436,0 10.061,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 8 291,5 512,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 9 130,8 126,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 18 177,5 21,7
599,8 660,3
Summe Vermögenswerte 11.035,8 10.721,6

Passiva

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31.03.2023 31.03.2022
Ziffer Mio. € Mio. €
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 17 505,8 505,8
Kapitalrücklage 6.751,5 6.751,5
Fusionsrücklage 17 (2.250,2) (2.266,3)
Sonstige Rücklagen 17 21,9 12,8
Gewinnrücklagen 514,3 359,8
Summe Eigenkapital - den Aktionären zurechenbar 17 5.543,3 5.363,7
Langfristige Schulden
Langfristige Ausleihungen 19 - 2.189,5
Leasingverbindlichkeiten 11 1.751,5 1.758,8
Rückstellungen 12 476,3 457,3
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 20 0,6 0,3
Passive latente Steuern 5 73,4 128,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 10 92,2 89,3
2.393,9 4.624,1
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 11 261,8 247,5
Schuldverschreibungen 19 2.199,0 -
Ertragsteuerverbindlichkeiten 5 24,3 12,2
Rückstellungen 12 9,1 8,7
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 8 81,6 117,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 10 522,9 347,7
Summe Schulden 5.492,5 5.357,9
Summe Eigenkapital und Schulden 11.035,8 10.721,6

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Zwölfmonatszeitraum zum 31. März

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Fusionsrücklage Sonstige Rücklagen Gewinnrücklagen
Ziffer Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
01.04.2021 505,8 6.876,6 2.266,3 20,0 158,2
Gründung der Gruppe - - (0,0) - 2,9
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten 5 - - - (0,7) -
Anteilsbasierte Vergütung 20 - - - 3,7 -
Dividende - (125,2) - - (158,2)
Jahresüberschuss - - - - 356,9
Sonstiges Ergebnis der Periode - - - (10,1) -
Gesamtergebnis der Periode - - - (10,1) 356,9
31.03.2022 505,8 6.751,5 (2.266,3) 12,8 359,8
01.04.2022 505,8 6.751,5 (2.266,3) 12,8 359,8
Gründung der Gruppe 17 - - 16,1 - -
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten 5 - - - 0,6 -
Anteilsbasierte Vergütung 20 - - - 3,8 -
Dividende - (0,0) - - (318,6)
Dividende fällig an Gesellschafter von Tochterunternehmen - - - (0,7) -
Jahresüberschuss - - - - 473,1
Sonstiges Ergebnis der Periode - - - 5,4 -
Gesamtergebnis der Periode - - - 5,4 473,1
31.03.2023 505,8 6.751,5 (2.250,2) 21,9 514,3
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Den Aktionären zurechenbares Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Mio. € Mio. € Mio. €
01.04.2021 5.294,3 - 5.294,3
Gründung der Gruppe 2,9 - 2,9
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten (0,7) - (0,7)
Anteilsbasierte Vergütung 3,7 - 3,7
Dividende (283,4) - (283,4)
Jahresüberschuss 356,9 - 356,9
Sonstiges Ergebnis der Periode (10,1) - (10,1)
Gesamtergebnis der Periode 346,8 - 346,8
31.03.2022 5.363,7 - 5.363,7
01.04.2022 5.363,7 - 5.363,7
Gründung der Gruppe 16,1 - 16,1
Latente Steuerschulden auf Eigenkapitalposten 0,6 - 0,6
Anteilsbasierte Vergütung 3,8 - 3,8
Dividende (318,6) - (318,6)
Dividende fällig an Gesellschafter von Tochterunternehmen (0,7) - (0,7)
Jahresüberschuss 473,1 - 473,1
Sonstiges Ergebnis der Periode 5,4 - 5,4
Gesamtergebnis der Periode 478,5 - 478,5
31.03.2023 5.543,3 - 5.543,3

Konzernkapitalflussrechnung

Zwölfmonatszeitraum zum 31. März

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2023 2022
Ziffer Mio. € Mio. €
Operativer Gewinn 568,5 536,7
Anpassungen für:
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen 14 (85,8) (30,2)
Anteilsbasierte Vergütung und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen 3,8 3,9
Abschreibungen auf Sachanlagen 7 122,5 84,9
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 7 273,7 258,2
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 6 19,7 13,3
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 8 (95,7) 48,6
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 8 (7,0) (1,8)
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 9 30,0 (56,9)
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 10 77,2 151,1
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 906,9 1.007,7
Gezahlte Steuern, netto (109,4) (91,8)
Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 797,5 915,9
Investitionstätigkeit
Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen, abzüglich erworbener Zahlungsmittel 15 - (0,7)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 6 (36,7) (18,6)
Erwerb von Sachanlagen 7 (398,4) (288,2)
Abgänge von Sachanlagen 7 3,9 4,3
Dividende von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen 14 154,5 95,6
Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit (277,1) (207,6)
Finanzierungstätigkeit
Ausgabe von Stammaktienkapital und Einzahlungen aus Kapitaleinlagen 18 - (0,2)
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten, einschließlich Zinsen (306,4) (293,0)
Nettoveränderung aus dem Liquiditätsmanagement mit nahestehenden Unternehmen und Personen 8 272,6 (121,9)
Gezahlte Zinsen (11,9) (10,2)
Gezahlte Dividende (260,4) (231,6)
Gezahlte Dividende an externe Dritte (58,2) (51,7)
Nettomittelabfluss/​-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit (364,4) (708,7)
Nettozu-/​abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 156,1 (0,4)
Auswirkung von Wechselkursänderungen (0,3) -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 21,7 22,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 177,5 21,7

Konzern-Anhang

1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zur Gesellschaft

Die Vantage Towers AG (die "Gesellschaft") ist eine in Deutschland gegründete und ansässige Gesellschaft (eingetragen als Aktiengesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB Nr. 92244) und wird zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Folgenden als die "Gruppe" bezeichnet. Der eingetragene Geschäftssitz der Gesellschaft ist Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft wird letztendlich und indirekt gemeinschaftlich beherrscht von (i) der Vodafone Group Plc ("Vodafone"), einem in England und Wales gegründeten und ansässigen Unternehmen mit Sitz in "Vodafone House", The Connection, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, England, und (ii) der GIM Participation Fund Holding GP Limited, der KKR SP Limited und der KKR Management LLP (die unter (ii) genannten Unternehmen üben auch die gemeinschaftliche Beherrschung aus). Die unmittelbare Muttergesellschaft der Gesellschaft ist die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf.

Vantage Towers ist ein europäischer Betreiber von Mobilfunktürmen. Das Hauptgeschäft der Gruppe ist der Bau und der Betrieb von Mobilfunkstandorten, um Kunden Platz, Energiemanagement und damit verbundene Dienstleistungen zu bieten, die wiederum Mobilfunk-, Sprach-, Daten- und andere Dienste für die Endkunden bereitstellen.

Die Gesellschaft selbst erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis, dem die Gesellschaft angehört.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Vantage Towers AG, die vom Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, mit jeweils einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Konzernabschluss der Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellt und am 16. Juni 2023 zur Veröffentlichung freigegeben.

Grundlagen der Aufstellung

Der Konzernabschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, die im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und von der Europäischen Union (EU) übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften stehen.

Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Unser Geschäftsjahr für diesen Konzernabschluss ("Geschäftsjahr 2023") beginnt am 1. April 2022 und endet am 31. März 2023. Die Konzernbilanz enthält Vergleichsbeträge für einen Berichtsstichtag. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung enthalten jeweils ein Vergleichsjahr.

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Folgenden dargestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro (€) erstellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss einbezogen sind die Einzelabschlüsse der Gesellschaft, der von der Gesellschaft beherrschten Tochterunternehmen (siehe Ziffer 26 "Verbundene Unternehmen" im Konzernanhang), der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen (siehe Ziffer 14 "Beteiligungen" im Konzernanhang).

Gründung der Gruppe

Eine detaillierte Beschreibung der Gründung der Gruppe ist im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. März 2021 dargestellt. Weitere Informationen sind dem Kapitel "1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2021 zu entnehmen.

Die Vermögenswerte der Funkturminfrastruktur der Vodafone GmbH, Düsseldorf ("Vodafone Deutschland") wurden am 25. Mai 2020 in die Gesellschaft ausgegliedert. Vor diesem Zeitpunkt bestand die Gesellschaft als reine Vorratsgesellschaft und wies zum 31. März/​1. April 2020 eine Summe der Vermögenswerte und ein Eigenkapital von jeweils 25.000 € aus.

Am 17. Dezember 2020 erwarb die Gesellschaft die Central Tower Holding Company B.V. ("CTHC") von der Vodafone Europe BV, einer Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc. Diese Akquisition umfasste die Anteile an den Funkturmunternehmen in Spanien, Portugal, der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien und Irland sowie die Beteiligung in Höhe von 33,2 % an der Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. ("INWIT") in Italien. Folglich umfassen die Finanzergebnisse der Gruppe vor dem 17. Dezember 2020 lediglich das Funkturmgeschäft in Deutschland.

Am 22. Dezember 2020 erwarb die Gruppe eine Beteiligung von 62 % an Vantage Towers Griechenland, worin die Vermögenswerte sowohl der Vodafone Greek TowerCo als auch der Wind Hellas Greek TowerCo enthalten waren. Anschließend wurden am 25. März 2021 die restlichen 38 % an Vantage Towers Griechenland erworben.

Am 14. Januar 2021 erwarb die Gruppe die 50- %-Beteiligung von Vodafone an der Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited ("Cornerstone") im Vereinigten Königreich.

Im aktuellen Berichtszeitraum angewendete wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich auf Posten ohne separate Anhangangabe beziehen

Darstellungswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; der Euro ist zugleich die funktionale Währung der Gruppe sowie jeder Konzerngesellschaft, ausgenommen Vantage Towers Tschechische Republik, Vantage Towers Ungarn und Cornerstone, deren funktionale Währung die tschechische Krone, der ungarische Forint bzw. das Pfund Sterling ist.

Transaktionen in fremder Währung werden im Zugangszeitpunkt zu dem am Transaktionstag geltenden Kurs der funktionalen Währung erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Abschlussstichtag in die jeweilige funktionale Währung des Unternehmens umgerechnet. Die Umrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten nicht monetären Posten, die auf fremde Währungen lauten, erfolgt mit den im Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktion geltenden Wechselkursen. Die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerteten nicht monetären Posten in fremder Währung werden nicht umgerechnet.

Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von auf fremde Währung lautenden monetären Wertpapieren werden aufgegliedert in Umrechnungsdifferenzen und sonstige Änderungen des Buchwertes der betreffenden Wertpapiere. Umrechnungsdifferenzen werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst, während die sonstigen Buchwertänderungen in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Für die Zwecke der Darstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, nach Umrechnung mit den am Abschlussstichtag geltenden Wechselkursen in Euro dargestellt. Ertrags- und Aufwandsposten sowie Cashflows werden mit den monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet; etwaige daraus entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung einer ausländischen Teileinheit wird der zuvor für diesen ausländischen Geschäftsbetrieb in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Betrag in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfolgswirksam umgegliedert.

Unternehmensfortführung

Der Vorstand ist zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses davon überzeugt, dass es angemessen ist, den Konzernabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufzustellen.

Der Vorstand hat die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der Gruppe überprüft und die monatlichen Cashflow-Prognosen bis Juni 2024 beurteilt.

Am 9. November 2022 schlossen die damalige Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Vodafone GmbH, und die Oak Consortium GmbH, eines von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/​oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft ("Oak Consortium"), eine Investitionsvereinbarung ab, die die Gründung eines Joint Ventures vorsieht, das indirekt die von der Vodafone GmbH gehaltenen Aktien an der Vantage Towers AG und weitere im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erworbenen Aktien halten sollte (die "Oak Transaktion"). Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023 erfolgten wesentliche Änderungen an den Finanzierungsmodalitäten und der Finanzierungsstruktur der Gruppe.

Am 23. März 2023 gab die Gesellschaft ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gesellschaft eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, Düsseldorf, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab.

Die revolvierende Kreditlinie der Gesellschaft in Höhe von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen des Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die Gesellschaft ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023 durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung in Form einer Fazilität über 1.750 Mio. €. Darüber hinaus verlängerte die Gesellschaft eine bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.

In künftigen Perioden wird die Gesellschaft Fremdkapital aus Bankfazilitäten mit einer Laufzeit von sieben Jahren aufnehmen, die im Rahmen der Oak Transaktion zwischen Vodafone und dem Oak Consortium arrangiert wurden.

Trotz eines möglichen anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Abschwungs ist der Vorstand davon überzeugt, dass das Unternehmen aufgrund stabiler Gewinnmargen aus dem operativen Geschäft und eines erheblichen Spielraums in der Cashflow-Prognose weiterhin über ausreichende Zahlungsmittel verfügen wird, selbst nach vernünftigem Ermessen einer möglichen schwächeren Geschäftsentwicklung. Die Auswirkungen von Covid-19 und des Kriegs in der Ukraine auf die Geschäftsentwicklung waren bislang begrenzt (siehe Ziffer 13 "Kapital- und Finanzrisikomanagement").

Auf Grundlage seiner Beurteilung geht der Vorstand der Vantage Towers AG davon aus, dass die Gruppe ihre Geschäftstätigkeit im Zeitraum bis einschließlich Juni 2024 fortführen kann; deshalb wird bei der Erstellung des Konzernabschlusses weiterhin von der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Klassifizierung als kurzfristige oder langfristige Posten

Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz als kurzfristig klassifiziert, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Alle Vermögenswerte, bei denen mit einer Realisierung nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag gerechnet wird, sowie alle latenten Steueransprüche, Geschäfts- oder Firmenwerte, anderen immateriellen Vermögenswerte, Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie Sachanlagen werden als langfristige Posten ausgewiesen.

Schulden werden als kurzfristig eingestuft, es sei denn, die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Bei Rückstellungen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung ungewiss ist, werden die zugehörigen Beträge als langfristig eingestuft, wenn mit einer Erfüllung nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag gerechnet wird. Darüber hinaus werden latente Steuerschulden und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als langfristige Posten ausgewiesen.

Neue Verlautbarungen von Rechnungslegungsgrundsätzen, die am oder nach dem 1. April 2022 anzuwenden sind

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine neue verpflichtende Erstanwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen.

Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die verpflichtende Erstanwendung von Rechnungslegungsverlautbarungen gemäß den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und von der Europäischen Union (EU) übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie entsprechenden Interpretationen (IFRIC). Keine Änderung der IFRS hatte wesentliche Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der Gruppe.

Verlautbarung von in EU-Recht übernommene IFRS:

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Anwendungspflicht ab: Auswirkungen:
Amendments to IFRS 17 Insurance contracts: Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 - Comparative Information (issued on 9 December 2021) 1. Januar 2023 Keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IAS 12 Income Taxes: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (issued on 7 May 2021) 1. Januar 2023 Keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IAS 1 Presentation of Financial Statements and IFRS Practice Statement 2: Disclosure of Accounting policies (issued on 12 February 2021) 1. Januar 2023 Keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IAS 8 Accounting policies, Changes in Accounting Estimates and Errors: Definition of Accounting Estimates (issued on 12 February 2021) 1. Januar 2023 Keine wesentlichen Auswirkungen
IFRS 17 Insurance Contracts (issued on 18 May 2017); including Amendments to IFRS 17 (issued on 25 June 2020) 1. Januar 2023 Keine wesentlichen Auswirkungen

Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRS:

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Anwendungspflicht ab: Voraussichtliche Auswirkungen:
Amendments to IAS 1 - Classification of Liabilities as Current or Noncurrent 1. Januar 2024 Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IAS 1 - Non-current Liabilities with Covenants 1. Januar 2024 Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IFRS 16 - Lease Liability in a Sale and Leaseback 1. Januar 2024 Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen

Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Gemäß den IFRS muss der Vorstand Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwenden, die am besten zu den Umständen der Gruppe passen. Bei der Festlegung und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss der Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen in Bezug auf Posten treffen, bei denen die Auswahl der zu befolgenden Methoden bzw. rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen, Schätzungen oder Annahmen sich wesentlich auf die ausgewiesene Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gruppe sowie die Angabe von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten im Berichtszeitraum auswirken könnten; es könnte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine andere Wahl die angemessenere gewesen wäre.

Die wichtigen rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen der Gruppe und die wichtigsten Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind im Folgenden aufgeführt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend geprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der die Schätzung geändert wird, wenn die Änderung nur diese Periode betrifft; sie werden in der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden erfasst, wenn die Änderung sowohl die aktuelle als auch zukünftige Perioden betrifft.

Das Management überprüft regelmäßig die rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen, die sich wesentlich auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge auswirken, sowie die Schätzungen, die in der nachfolgenden Berichtsperiode möglicherweise zu wesentlichen Anpassungen im Konzernabschluss führen und somit als "wichtige Schätzungen" gelten; bei Bedarf werden diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen überarbeitet. Zum 31. März 2023 hat das Management wichtige Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Erfassung von Umsatzerlösen, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen, die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Unternehmenszusammenschlüsse, Steuern und Nutzungsdauern für Sachanlagen identifiziert. Darüber hinaus hat das Management im Zusammenhang mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie der Schätzung von Rückbauverpflichtungen wichtige rechnungslegungsbezogene Schätzungen identifiziert.

Wichtige Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe

Im Folgenden werden die wesentlichen Ermessensentscheidungen des Vorstands bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe aufgeführt, die sich am stärksten auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken, abgesehen von den Ermessensentscheidungen, die mit Schätzungen verbunden sind (diese werden weiter unten separat dargestellt).

Erfassung von Umsatzerlösen

Die Erfassung von Umsatzerlösen nach IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" erfordert für die Erstellung von Finanzinformationen die Anwendung von Ermessensentscheidungen durch das Management. Die wichtigste rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidung ist der Ausweis der Umsatzerlöse als Brutto- oder Nettobetrag.

Wenn die Gruppe die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen hat, bevor diese einem Kunden geliefert bzw. erbracht werden, dann ist die Gruppe der Prinzipal beim Verkauf an den Kunden; ansonsten fungiert die Gruppe als Agent. Die Einschätzung, ob die Gruppe im Rahmen einer Transaktion als Prinzipal oder Agent fungiert, hängt von der Analyse des Managements bezogen auf die rechtliche Ausgestaltung und den wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen der Gruppe und ihren Geschäftspartnern ab; solche Ermessensentscheidungen beeinflussen den Betrag der ausgewiesenen Umsatzerlöse und operativen Aufwendungen (siehe Ziffer 2 "Aufgliederung der Umsatzerlöse und Segmentanalyse"), wirken sich jedoch nicht auf die ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Cashflows aus. Zu den Szenarien, in denen Ermessensentscheidungen notwendig sind, um festzustellen, ob die Gruppe als Prinzipal oder Agent fungiert, gehören zum Beispiel Sachverhalte, bei denen die Gruppe Energie an einen Gerätebetreiber liefert, wobei die Verfügungsgewalt über Energie nicht vor der Lieferung an den Kunden erlangt wird.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verlangt die Zusammenstellung und Verarbeitung von sehr vielen Daten, die im Rahmen der Anwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen durch das Management zwecks Erstellung von Finanzinformationen konsolidiert werden. Die wichtigsten rechnungslegungsbezogenen Ermessensentscheidungen sind nachstehend beschrieben.

Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing auf Seiten des Leasinggebers

Ermessensentscheidungen durch das Management sind erforderlich bei der Bestimmung, ob Leasingverhältnisse, bei denen die Gruppe als Leasinggeber fungiert, als Operating-Leasingverhältnisse oder Finanzierungsleasing zu klassifizieren sind. Diese Bestimmung hat wesentliche Auswirkungen auf die Erfassung von Umsatzerlösen. Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, während Erträge aus Finanzierungsleasing größtenteils im Voraus erfasst werden; Zinsen werden dabei über die Restlaufzeit erfasst.

IFRS 16 enthält eine Reihe von Indikatoren, die darauf hindeuten, dass ein Leasingverhältnis ein Finanzierungsleasing ist. Die im Zusammenhang mit der Vermietung von Funkturmflächen an Telekommunikationsunternehmen betrachteten Indikatoren waren:

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ob der größte Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes in die Laufzeit des Leasingverhältnisses fällt;

ob der Barwert der Zahlungen nahezu dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes entspricht.

Das Management berücksichtigte bei der Beurteilung der Klassifizierung von Leasingverhältnissen die folgenden Faktoren:

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Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist wesentlich kürzer als die Nutzungsdauer der Funkturmvermögenswerte. Werden zur Erfüllung des Master Services Agreement (MSA) mit Vodafone oder der Verträge mit Dritten ältere Funktürme eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Vermögenswerte eher instandgesetzt als ersetzt werden;

Eine Analyse des Managements ergab, dass der Barwert der Leasingzahlungen nicht "nahezu" dem beizulegenden Zeitwert der Funkturmvermögenswerte entsprach;

Die Berücksichtigung der Art der Vereinbarung, die eher einer kurzfristigen Mietvereinbarung (Operating-Leasingverhältnis) als einer Finanzierung des Erwerbs von Vermögenswerten (Finanzierungsleasing) entspricht.

Auf Grundlage der berücksichtigten Faktoren hat das Management festgelegt, dass Leasingverhältnisse im Rahmen des MSA als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren sind. Nähere Informationen sind Ziffer 11 "Leasingverhältnisse" zu entnehmen.

Leasingnehmer - Laufzeit des Leasingverhältnisses

Wenn Leasingverhältnisse zusätzliche optionale Zeiträume nach der festen Laufzeit des Leasingverhältnisses beinhalten, sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich, um zu bestimmen, ob diese optionalen Zeiträume bei der Ermittlung der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu berücksichtigen sind. Als Leasingnehmer werden optionale Zeiträume in der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt, wenn die Gruppe mit hinreichender Sicherheit bestimmen kann, dass sie eine Verlängerungsoption ausüben oder eine Kündigungsoption nicht ausüben wird; diese Beurteilung hängt von allen maßgeblichen Fakten und Umständen ab, unter anderem von der Art und dem Zweck des Leasinggegenstands, der wirtschaftlichen und praktischen Möglichkeit eines Ersatzes des Vermögenswertes sowie von den Plänen, die die Gruppe für die zukünftige Nutzung des Vermögenswertes hat. Der Buchwert der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeit wird größer sein, wenn Verlängerungsoptionen in der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt werden.

Die beurteilte Laufzeit des Leasingverhältnisses unterliegt in jedem Vertrag einer unkündbaren Grundlaufzeit sowie Rechten und Optionen. Grundsätzlich werden bei der Laufzeit eines Leasingverhältnisses die unkündbare Grundlaufzeit sowie hinreichend sichere Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Bei den Leasingverhältnissen der Gruppe bezogen auf Standorte wird unterstellt, dass Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, wenn sie innerhalb der unkündbaren MSA-Laufzeit ausübbar sind. In den meisten Fällen verfügt die Gruppe über Verlängerungsoptionen für zusätzliche Zeiträume nach dem Ende der ursprünglichen unkündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses, die anhand der obigen Kriterien beurteilt werden.

Die Laufzeiten von Leasingverhältnissen werden erneut beurteilt, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen im Zusammenhang mit den Leasinggegenständen eintritt, die innerhalb der Kontrolle der Gruppe liegt; bei diesen Änderungen handelt es sich in der Regel um von der Gruppe eingegangene gewerbliche Verträge oder um von der Gruppe getroffene Geschäftsentscheidungen. Führen solche Änderungen zu einer Änderung der Beurteilung der Gruppe, ob sie hinreichend sicher ist, dass sie Verlängerungsoptionen ausübt oder Kündigungsoptionen nicht ausübt, dann wird die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut beurteilt und die Leasingverbindlichkeit neu bewertet; in den meisten Fällen führt diese zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeit.

Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes

Der zuvor in jedem Markt der Vodafone Gruppe zugerechnete Geschäfts- oder Firmenwert, der zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert ist, wurde gemäß der Interessenzusammenführungsmethode bei der Gründung der Gruppe in dem am 31. März 2021 abgeschlossenen Geschäftsjahr bilanziert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zwischen den Geschäftsbetrieben der Gruppe und den restlichen operativen Geschäften von Vodafone in Höhe des anteiligen relativen Wertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für jeden Markt aufgeteilt. Die Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird anhand des Unternehmenswertes der jeweiligen Geschäftsaktivitäten der Vodafone Gruppe zum Zeitpunkt der Ausgliederung beurteilt. Nähere Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu entnehmen.

Unternehmenszusammenschlüsse

Wenn die Gruppe einen Unternehmenszusammenschluss durchführt, werden die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden, einschließlich der immateriellen Vermögenswerte, erfasst. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden basiert in erheblichem Umfang auf Ermessensentscheidungen des Managements. Wenn die Gegenleistung für den Erwerb den beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens übersteigt, dann wird der zusätzlich gezahlte Betrag als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Wenn der Kaufpreis niedriger ist als der beizulegende Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden, dann wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn erfasst.

Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer (wie nachstehend erläutert) und Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, wirkt sich auf die anschließenden Ergebnisse der Gruppe aus, da immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden, während immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, nicht planmäßig abgeschrieben werden.

Wenn immaterielle Vermögenswerte im Wege eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden und kein aktiver Markt für die Vermögenswerte besteht, wird der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte durch Abzinsung der erwarteten künftigen Netto-Cashflows, die von diesem Vermögenswert generiert werden, ermittelt. Schätzungen der künftigen Cashflows und der verwendeten Abzinsungssätze könnten wesentliche Auswirkungen auf die als immaterielle Vermögenswerte ausgewiesenen Beträge haben.

Die Nutzungsdauer, über die immaterielle Vermögenswerte abgeschrieben werden, hängt von der Einschätzung des Managements über den Zeitraum ab, über den ein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert erzielt werden kann. Die Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin angemessen sind. Die vom Management getroffene Schätzung der Nutzungsdauer hat eine wesentliche Auswirkung auf den Betrag der im Geschäftsjahr erfassten Abschreibung, es besteht jedoch aller Voraussicht nach kein signifikantes Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr zum 31. März 2023, sollten die Schätzungen überarbeitet werden.

Besteuerung

Die Steuerbelastung der Gruppe aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entspricht der Summe aus den gesamten tatsächlichen und latenten Steueraufwendungen. Die Berechnung der gesamten Steueraufwendungen der Gruppe erfordert Ermessensentscheidungen seitens des Managements in Bezug auf die Erfassung von latenten Steueransprüchen.

Die Erfassung von aktiven latenten Steuern, insbesondere in Bezug auf steuerliche Verluste, basiert darauf, ob das Management der Auffassung ist, dass es wahrscheinlich ist, dass ausreichende und anrechenbare zu versteuernde Gewinne in den relevanten Rechtseinheiten oder steuerlichen Organschaften vorhanden sein werden, gegen die die aktiven steuerlichen Positionen künftig verwendet werden können. Die Gruppe beurteilt die Verfügbarkeit der zukünftig zu versteuernden Gewinne anhand derselben nicht abgezinsten Prognosen für die Geschäftsentwicklung der Gruppe, wie sie auch in der Berechnung des Nutzungswertes zur Bestimmung der Werthaltigkeit von Geschäftsoder Firmenwerten herangezogen werden.

Änderungen in den getroffenen Ermessensentscheidungen, die den Prognosen der Gruppe zugrunde liegen, könnten Auswirkungen auf die Höhe der erfassten latenten Steueransprüche haben. Bei der Beurteilung der Beträge und Verfügbarkeit von steuerlichen Verlusten zur Verrechnung mit zukünftig zu versteuernden Gewinnen berücksichtigt die Gruppe ausschließlich die geltenden Steuervorschriften (siehe Ziffer 5 "Ertragsteuern").

Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Gemäß IFRS muss das Management Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer jährlich auf Wertminderung überprüfen. Insbesondere bei Geschäfts- oder Firmenwerten unterliegen die Berechnungen des Nutzungswertes als Nachweis der Höhe von Geschäfts- oder Firmenwerten erheblichen Schätzungen, unter anderem Schätzungen, die mit der Prognose des Managements verbunden sind, darauf angewendete langfristige Wachstumsraten sowie der angemessene Abzinsungssatz, der zur Abbildung der Risiken herangezogen wird. Angesichts des Umfangs der Schätzungen und der Höhe des Bestands an Geschäfts- oder Firmenwerten werden Wertminderungstests als eine Hauptquelle von Schätzungsunsicherheiten angesehen. Nähere Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu entnehmen.

Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen - Schätzung der künftigen Kosten

Die Gruppe ist verpflichtet, Rückstellungen für Kosten der Standortwiederherstellung für ihre geleasten Vermögenswerte zu bilden. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Kosten für Rückbauverpflichtungen, da Kostenschätzungen infolge vieler Faktoren schwanken können, unter anderem aufgrund von Änderungen der Marktsätze für Güter und Dienstleistungen oder der einschlägigen rechtlichen Anforderungen sowie aufgrund neuer Technologien oder der Erfahrung mit anderen Vermögenswerten. Auch der voraussichtliche Zeitpunkt, der Arbeitsumfang, die Höhe der Ausgaben sowie die Risikogewichtung können sich ändern. Deshalb werden zur Ermittlung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Schätzungen und Annahmen getroffen. Die geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen werden jährlich überprüft. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen basiert auf den aktuell geltenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen, der derzeitigen Technologie und dem aktuellen Preisniveau.

Eine Erhöhung oder Verringerung der Kostenschätzungen um 10 % zum 31. März 2023 würde zu einer Erhöhung oder Verringerung der Verbindlichkeit und des entsprechenden Vermögenswerts um etwa 38,5 Mio. € führen.

2. Aufgliederung der Umsatzerlöse und Segmentanalyse

Die Geschäftsaktivitäten der Gruppe werden auf geografischer Basis gesteuert. Ausgewählte Finanzdaten sind auf dieser Grundlage nachstehend dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Umsatzerlöse

Wenn die Gruppe einen Vertrag mit einem Kunden schließt, werden die Leistungsbestandteile als separate Leistungsverpflichtungen ("Verpflichtungen") identifiziert, soweit der Kunde selbst einen Nutzen aus den Gütern oder Dienstleistungen ziehen kann und die separaten Leistungsbestandteile von den anderen Dienstleistungen im Vertrag eigenständig abgrenzbar sind. Wenn Teilleistungen die Kriterien für eine Identifizierung als separate Verpflichtungen nicht erfüllen, werden sie mit anderen vertraglichen Leistungen zusammengefasst, bis eine separate Verpflichtung identifiziert werden kann. Die identifizierten Verpflichtungen hängen von der Art der einzelnen Kundenverträge ab, können jedoch in der Regel separat identifiziert werden für die Bereiche Energie und Instandhaltung der zugrunde liegenden Funkturminfrastruktur sowie für Kunden erbrachte verwandte Dienstleistungen. Die Bereitstellung von Flächen auf der Funkturminfrastruktur der Gruppe wird als Leasingverhältnis angesehen. Nähere Informationen hierzu sind Ziffer 11 "Leasingverhältnisse" zu entnehmen. Liegen bei Dienstleistungen funktionale Abhängigkeiten vor (beispielsweise wenn über das Leasingverhältnis hinaus noch Dienstleistungen zu erbringen sind), verhindert dies isoliert betrachtet nicht, dass die betreffenden Dienstleistungen als separate Verpflichtungen eingestuft werden.

Die Gruppe bestimmt den Transaktionspreis, den sie im Austausch für die Erfüllung der zugesagten Verpflichtungen an den Kunden voraussichtlich erhalten wird, und zwar auf Grundlage der zugesagten vertraglich vereinbarten Beträge, abzüglich Umsatzsteuer und, sofern zutreffend, Skonti.

Der Transaktionspreis wird anhand der relativen Einzelveräußerungspreise der Verpflichtungen auf die identifizierten Verpflichtungen aufgeteilt. Der Einzelveräußerungspreis jeder Verpflichtungskomponente im Vertrag wird anhand der Preise ermittelt, die die Gruppe erzielen würde, wenn sie dieselben Dienstleistungen an einen vergleichbaren Kunden auf isolierter Basis verkaufen würde; sind Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar, werden Schätztechniken verwendet, bei denen die Nutzung von externen Parametern maximiert wird.

Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die jeweiligen Verpflichtungen im Vertrag gegenüber dem Kunden erfüllt wurden und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

Umsatzerlöse aus Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Nähere Informationen hierzu sind Ziffer 11 "Leasingverhältnisse" zu entnehmen. Die Umsatzerlöse aus der Bereitstellung von Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Gruppe die betreffenden Dienstleistungen während des vereinbarten Leistungszeitraums erbringt.

Wenn die Gruppe die Verfügungsgewalt über Energie vor der Lieferung an einen Kunden hat, dann gilt die Gruppe im Rahmen des Verkaufs an den Kunden als Prinzipal. Als Prinzipal werden die Zahlungseingänge von Kunden und die an Lieferanten geleisteten Zahlungen auf Bruttobasis in den Umsatzerlösen bzw. in den betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wenn eine andere Partei vor der Übertragung an einen Kunden die Verfügungsgewalt über Dienstleistungen hat, dann fungiert die Gruppe als Agent für die andere Partei. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit den relevanten Verpflichtungen werden abzüglich damit verbundener Zahlungen an den Lieferanten erfasst; die ausgewiesenen Umsatzerlöse entsprechen der von der Gruppe erzielten Marge. Nähere Informationen sind dem Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" in Ziffer 1 zu entnehmen.

Segmentanalyse

Die Geschäftssegmente der Gruppe werden auf der Grundlage derjenigen Komponenten der Gruppe gebildet, die von der verantwortlichen Unternehmensinstanz im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft regelmäßig geprüft werden. Die Gruppe hat als verantwortliche Unternehmensinstanz den Vorstand bestimmt. Die Gruppe verfügt über eine einzige "Gruppe von ähnlichen Dienstleistungen und Produkten"; dabei handelt es sich um die Bereitstellung von Leasingverhältnissen für Infrastruktur und damit verbundene Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden einem Land oder einer Region basierend auf dem Standort der Funkturmvermögenswerte bzw. dem jeweiligen Unternehmen, das die zugehörigen Umsatzerlöse ausweist, zugerechnet.

Die Zusammenfassung der Geschäftssegmente in die Regionen Deutschland, Spanien, Griechenland und sonstige europäische Märkte spiegelt nach Ansicht des Managements die Grundlage wider, auf der die Gruppe ihre Interessen steuert. Die Zusammenfassung der Geschäftssegmente spiegelt nach Ansicht des Managements die Ähnlichkeit der wirtschaftlichen Merkmale innerhalb der einzelnen Länder sowie der angebotenen und erbrachten Dienstleistungen, der Kundengruppen und des regulatorischen Umfelds wider.

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01.04.2022 - 31.03.2023
Summe der Umsatzerlöse Bereinigtes EBITDA Aufwendungen für Grundstücksmiete 1 Umsatzerlöse aus weiter belasteten Investitionsausgaben Bereinigtes EBITDAaL
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Deutschland 544,4 434,8 (114,8) (17,2) 302,8
Spanien 185,5 160,9 (71,0) (0,9) 89,1
Griechenland 141,9 121,2 (67,9) - 53,3
Sonstige europäische Märkte 223,5 191,3 (70,1) (2,1) 119,1
Konsolidiert 1.095,3 908,3 (323,7) (20,2) 564,3

1 Die Aufwendungen für Grundstücksmiete entsprechen der Summe der Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und den Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.

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01.04.2021 - 31.03.2022
Summe der Umsatzerlöse Bereinigtes EBITDA Aufwendungen für Grundstücksmiete 1 Umsatzerlöse aus weiter belasteten Investitionsausgaben Bereinigtes EBITDAaL
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Deutschland 503,2 416,3 (106,4) (11,3) 298,6
Spanien 172,8 151,1 (70,2) (0,4) 80,6
Griechenland 134,7 115,4 (65,2) - 50,2
Sonstige europäische Märkte 212,6 182,4 (68,4) (0,7) 113,3
Konsolidiert 1.023,3 865,2 (310,2) (12,4) 542,6

1 Die Aufwendungen für Grundstücksmiete entsprechen der Summe der Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und den Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.

Die Gruppe misst den Segmentgewinn anhand des bereinigten EBITDA. Dieses ist definiert als der operative Gewinn vor Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, dem Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen sowie den Gewinnen/​Verlusten aus dem Abgang von anderen Sachanlagen und ohne Berücksichtigung von Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie bedeutenden Posten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln. Eine Überleitung vom bereinigten EBITDA zum operativen Gewinn ist nachstehend dargestellt. Eine Überleitung des operativen Gewinns zum Jahresüberschuss für den Berichtszeitraum ist der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung zu entnehmen.

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2
Einmaleffekte und sonstige Posten (8,5) (1,5)
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (273,7) (258,2)
Abschreibungen auf andere Sachanlagen (122,5) (84,9)
Abschreibungen auf andere immaterielle Vermögenswerte (19,7) (13,2)
Verluste aus dem Abgang von anderen Sachanlagen (1,1) (0,9)
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen 85,8 30,2
Operativer Gewinn 568,6 536,7

Die Gruppe misst außerdem die Ertragskraft der Segmente anhand des bereinigten EBITDAaL. Dieses ist definiert als das bereinigte EBITDA abzüglich der Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben sowie nach den Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.

Einmalige Posten im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich hauptsächlich auf einmalige Gemeinkosten, einschließlich spezifischer Kosten, die im Zusammenhang mit der in Abschnitt 1 beschriebenen Änderung der Aktionärsstruktur entstanden sind.

Segmentvermögen und Investitionsausgaben

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01.04.2022 - 31.03.2023
Langfristige Vermögenswerte 1 Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Investitionsausgaben für Instandhaltung 2 Sonstige Investitionsausgaben Abschreibungen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Deutschland 982,6 920,3 (7,7) (343,9) (178,0)
Spanien 159,5 439,9 (6,6) (29,9) (66,9)
Griechenland 113,0 305,6 (1,7) (21,9) (80,2)
Sonstige europäische Märkte 255,7 407,8 (8,0) (70,8) (85,9)
Konsolidiert 1.510,8 2.073,6 (24,0) (466,5) (410,9)

1 Umfasst andere Sachanlagen und langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Forderungen.

2 Investitionsausgaben für Instandhaltung sind Investitionsausgaben, die zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen.

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01.04.2021 - 31.03.2022
Langfristige Vermögenswerte 1 Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Investitionsausgaben für Instandhal-tung 2 Sonstige Investitionsausgaben Abschreibungen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Deutschland 712,1 855,4 (12,0) (179,7) (133,3)
Spanien 143,8 463,3 (7,3) (19,7) (64,6)
Griechenland 104,2 317,5 (2,5) (14,9) (76,6)
Sonstige europäische Märkte 206,2 423,0 (7,0) (41,0) (81,9)
Konsolidiert 1.166,2 2.059,2 (28,8) (255,3) (356,4)

1 Umfasst andere Sachanlagen und langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Forderungen.

2 Investitionsausgaben für Instandhaltung sind Investitionsausgaben, die zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen.

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Gruppe erzielt Umsatzerlöse auf der Grundlage der verschiedenen, von ihr angebotenen Dienstleistungen. Die Gruppe erzielt die überwiegende Mehrheit ihrer Umsatzerlöse aus langfristigen Verträgen mit Vodafone und anderen Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators; MNOs) an Makrostandorten. Makrostandorte sind die physische Infrastruktur, die entweder bodennah oder auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist und an die Kommunikationsanlagen zur Einrichtung einer Zelle in einem Mobilfunknetz angebracht wird. Umsatzerlöse aus Makrostandorten stellen Umsatzerlöse dar, die aus der Vermietung von Flächen an und der Bereitstellung von Dienstleistungen für Kunden an Makrostandorten erzielt werden. Die Entgelte werden nach Standorten berechnet, außer im Falle von bestimmten Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung in Spanien und Portugal, bei denen Vodafone und der betreffende MNO als Vertragspartner die Anwendung eines pauschalen Portfolioentgelts für alle Standorte vereinbart haben. Die sonstigen Mieterlöse (DAS/​Small Cells) beinhalten Umsatzerlöse, die aus der Vermietung von Flächen an und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Mieter von DAS-Standorten und Small-Cell-Standorten erzielt werden. Die Gruppe erzielt ferner zusätzliche Erlöse aus der Bereitstellung von Mikrostandorten sowie aus der Bereitstellung von Energie und Modernisierungsleistungen für ihre Kunden. Die Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben umfassen die direkte Weiterbelastung von Investitionsausgaben an Mieter im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte. Die Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben werden über die Laufzeit des jeweiligen Vodafone-MSA erfasst, was zur Erfassung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten führt. Im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 wurden Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben in Höhe von 20,2 Mio. € (2022: 12,4 Mio. €) erzielt.

Die für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse umfassen Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in denen Erlöse aus Dienstleistungen sowie andere Erlösposten, einschließlich Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung, und andere Ertragsposten wie Umsatzerlöse aus der Modernisierung der Infrastruktur enthalten sind. Umsatzerlöse aus Leasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erfasst. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der Umsatzerlöse der Gruppe nach den einzelnen Kategorien.

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Dienstleistungserlöse aus Mietverträgen 257,2 243,7
Sonstige Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 56,4 45,2
Summe Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 313,6 288,9
Mieterlöse aus Mietverhältnissen 761,4 722,0
Sonstige Umsatzerlöse aus Mietverhältnissen 20,2 12,4
Summe der Umsatzerlöse 1.095,3 1.023,3
Aufgeteilt wie folgt:
Umsatzerlöse aus Makrostandorten 976,2 923,1
Sonstige Mieterlöse 43,9 43,2
Umsatzerlöse aus Energiebereitstellung und andere Umsatzerlöse 54,9 44,6
Erlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben 20,2 12,4
Gesamt 1.095,3 1.023,3

In der Position "Summe der Umsatzerlöse" sind Umsatzerlöse enthalten, die aus Umsätzen mit dem größten Kunden der Gruppe, Vodafone und ihren Tochtergesellschaften resultieren (siehe Ziffer 8 unter "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen"). Im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 entfiel auf keinen weiteren Einzelkunden ein Anteil an den Umsatzerlösen der Gruppe von mindestens 10 %.

Die folgende Tabelle enthält die Berechnung des Gesamtbetrags der erwarteten zukünftigen Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die zum Abschlussstichtag noch nicht oder nicht vollständig erfüllt waren, einschließlich Umsatzerlöse im Sinne von IFRS 16.

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Innerhalb eines Jahres Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als drei Jahren Nach mehr als drei Jahren, aber in weniger als vier Jahren Nach mehr als vier Jahren, aber in weniger als fünf Jahren Nach mehr als fünf Jahren
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 262,3 263,0 264,5 265,6 266,5 165,9
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen 773,9 775,8 779,1 781,5 783,6 467,6
Gesamt 1.036,3 1.038,8 1.043,6 1.047,0 1.050,1 633,5
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31.03.2023
Gesamt
Mio. €
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.487,7
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen 4.361,4
Gesamt 5.849,2
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Innerhalb eines Jahres Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als drei Jahren Nach mehr als drei Jahren, aber in weniger als vier Jahren Nach mehr als vier Jahren, aber in weniger als fünf Jahren Nach mehr als fünf Jahren
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 242,9 239,3 239,4 239,4 238,4 370,5
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen 723,9 712,8 712,4 711,8 709,1 1.104,5
Gesamt 966,8 952,1 951,8 951,2 947,5 1.475,0
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31.03.2022
Gesamt
Mio. €
Zugesagte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.569,9
Zugesagte Erlöse aus Leasingverhältnissen 4.674,4
Gesamt 6.244,3

Für die Erlöse aus Verträgen mit Kunden sind keine vertraglichen Vermögenswerte oder vetraglichen Verbindlichkeiten erfasst. Daher wurden keine weiteren Angaben gemacht.

3. Betriebliche und nicht betriebliche Aufwendungen

Nachstehend ist die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, der Nettofinanzierungskosten sowie der sonstigen nicht betrieblichen Aufwendungen aufgeführt:

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Energiekosten 31,7 27,7
Nettoverlust aus der Währungsumrechnung (0,1) 0,2
Nettokosten nahestehende Unternehmen und Personen 11,9 11,1
Ausgelagerte betriebliche Funktionen 7,7 4,6
Sonstige 29,7 24,3
Gesamt 81,0 67,8
Nettofinanzierungskosten:
Finanzierungskosten 32,1 14,7
Finanzierung (Einnahmen) (2,8) (1,2)
Gesamt 29,3 13,5
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen:
Restrukturierungskosten - 2,2
Gründungskosten - 2,3
Kosten im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel 30,7 -
Gesamt 30,7 4,5

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 81,0 Mio. € (GJ 2022: 67,8 Mio. €) in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Anpassung für aktivierte Gemeinkosten in Höhe von 21,6 Mio. € (GJ 2022: 14,3 Mio. €) enthalten. Dabei handelt es sich um aktivierte Personalkosten i.H.v. 16,6 Mio. €, oder 77 % der aktivierten Gemeinkosten (GJ 2022: 11,5 Mio. €, oder 80 %).

4. Mitarbeiter

In dieser Anhangangabe sind die durchschnittliche Anzahl der von der Gruppe während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter, die Bereiche unseres Geschäftsbetriebs, in denen unsere Mitarbeiter eingesetzt sind, sowie ihre Standorte dargestellt. Außerdem ist der Gesamtbetrag und die Zusammensetzung des Personalaufwands angegeben.

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2023 2022
Mitarbeiter Mitarbeiter
Nach Segmenten:
Deutschland 310 198
Spanien 55 47
Griechenland 88 76
Sonstige europäische 174 137
Gesamt 627 457
Nach Funktionsbereichen:
Technologie 394 286
Finanzen 134 96
Recht 37 28
Geschäftsentwicklung 37 26
CEO/​MDs 12 12
HR 13 8
Gesamt 627 457

Die im Zusammenhang mit diesen Personen (einschließlich Geschäftsleitung) angefallenen Kosten stellten sich wie folgt dar:

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Löhne und Gehälter 55,0 36,8
Sozialabgaben 7,1 4,8
Pensionsaufwendungen 1,3 (0,3)
Anteilsbasierte Vergütungen 5,2 3,9
Gesamt 68,6 45,3

5. Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Ertragsteueraufwand ist die Summe der tatsächlichen und latenten Steuern.

Die tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen werden auf Grundlage des zu versteuernden Gewinns für das Geschäftsjahr errechnet. Der zu versteuernde Gewinn unterscheidet sich von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinn, da bestimmte Ertrags- und Aufwandsposten in anderen Geschäftsjahren zu versteuern bzw. steuerlich absetzbar sind oder nie zu versteuern bzw. steuerlich absetzbar sein könnten. Die Verbindlichkeit der Gruppe bezogen auf tatsächliche Steuern wird anhand von Steuersätzen und Steuergesetzen ermittelt, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Die Gruppe erfasst Rückstellungen aus unsicheren Steuerpositionen, wenn die Gruppe aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und das Management der Auffassung ist, dass es wahrscheinlich ist, dass es in der Zukunft zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen kommt, damit die Gruppe die Verpflichtung erfüllen kann. Unsichere Steuerpositionen werden auf Einzelfallbasis innerhalb der Länder, in denen wir tätig sind, beurteilt und bewertet; dabei wird entweder der gemäß einer Schätzung des Managements ermittelte wahrscheinlichste Betrag, wenn die möglichen Ergebnisse binär sind, herangezogen oder der Erwartungswert, wenn es eine Vielzahl möglicher Ergebnisse gibt. Die Gruppe erfasst Zinsen und Bußgelder auf verspätete Steuerzahlungen je nach Einordnung in den jeweiligen lokalen Märkten als Teil der Finanzierungskosten, der Ertragsteuern oder der sonstigen Aufwendungen.

Bei den latenten Steuern handelt es sich um die künftig voraussichtlich zu zahlenden oder erstatteten Steuern aus temporären Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Abschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen, die für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns herangezogen werden. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode bilanziert. Latente Steuerverbindlichkeiten sind grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen zu erfassen, während latente Steueransprüche insoweit zu erfassen sind, wie es wahrscheinlich ist, dass sich zu versteuernde temporäre Differenzen umdrehen oder zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können.

Solche Vermögenswerte und Schulden werden nicht angesetzt, wenn die temporären Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz (außer im Falle von Unternehmenszusammenschlüssen) von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer Transaktion resultieren, die weder den zu versteuernden Gewinn noch den bilanziellen Gewinn vor Steuern beeinflusst.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und zur Berücksichtigung von Änderungen in der Einschätzung der Gruppe angepasst, wie wahrscheinlich es ist, dass ausreichend zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden, um den latenten Steueranspruch, entweder ganz oder teilweise, in Anspruch zu nehmen.

Latente Steueransprüche werden anhand der Steuersätze berechnet, deren Gültigkeit für die Periode, in der eine Schuld erfüllt oder ein Vermögenswert realisiert wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Steueransprüche und Steuerschulden werden gegeneinander aufgerechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steueransprüchen und tatsächlichen Steuerschulden besteht und wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde in Bezug auf dasselbe Steuersubjekt bestehen oder in Bezug auf unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich der tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden auf Nettobasis herbeizuführen.

Steuern werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer wenn sie sich auf Posten beziehen, die dem sonstigen Ergebnis bzw. direkt dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden. In diesem Fall werden die Steuern unter dem sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital erfasst.

Der diesjährige latente Steueraufwand wurde bei Vantage Towers AG und Vantage Towers S.L.U. erheblich durch die Gesellschafterumstrukturierung aufgrund des Konsortiums zwischen Vodafone, KKR & GIP beeinflusst.

Durch die Transaktion hat die Vodafone GmbH ihre Anteile an der Vantage Towers AG auf die Oak Holding GmbH übertragen. Die Übertragung umfasst Aktien der Vantage Towers AG, die nach der ursprünglichen Unternehmensausgliederung und den damit verbundenen Schritten der Konzerngründung einer Sperrfrist unterlagen. Der Verkauf der von Vodafone gehaltenen Anteile im Zusammenhang mit der Gesellschafterumstrukturierung hat bei der Vantage Towers AG zu einer Erhöhung der steuerlichen Buchwerte der zum Zeitpunkt der Ausgliederung übertragenen Wirtschaftsgüter um 245 Mio. € geführt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die IFRS-Buchwerte dieser Wirtschaftsgüter. Die Buchwertaufstockung der steuerpflichtigen Wirtschaftsgüter in Höhe von 245 Mio. € entfällt hauptsächlich auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 228 Mio. € mit einer verkürzten Nutzungsdauer von 12,5 Jahren und weiteren 17 Mio. € die auf anderen Vermögenswerten vertreilt werden. Im laufenden Geschäftsjahr wurden bereits 15 Mio. € sofort abgeschrieben. Auf den Aufstockungsbetrag in Höhe von 245 Mio. € wurden aktive latente Steuern erfolgswirksam eingebucht. Zum 31.03.2023 besteht ein latenter Steueranspruch in Höhe von 65,4 Mio. €.

Als weitere Folge der o.g. Gesellschafterumstrukturierung hat in Spanien die Vantage Towers S.L.U. die steuerliche Organschaft mit der Vodafone Holdings Europe S.L.U in Spanien zum 22.03.2023 (mit Rückwirkung zum 01.04.2022) verlassen, weil aufgrund der Transaktion die ursprüngliche Beteiligungsquote der Vodafone Gruppe unter die im spanischen Körperschaftsteuerrecht festgesetzte Schwelle von 75 % sank.

Der Austritt der Vantage Towers S.L.U aus der spanischen Organschaft hat zwei Auswirkungen in Bezug auf das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr. Erstens werden nun die laufenden Steuerverbindlichkeiten auch in der Bilanz als Steuerverbindlichkeiten ausgewiesen und nicht mehr als konzerninterne Verbindlichkeit. Zweitens können die dem Towergeschäft in Spanien zugewiesenen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 187,7 Mio. €, die bisher auf Grund der bestehenden Organschaft in Spanien nicht genutzt werden konnten und somit voll wertberichtigt waren, zukünftig von der Gesellschaft, die profitabel ist, genutzt werden, und sind in der Folge werthaltig. Aus diesem Grund wurde in der Bilanz zum 31. März 2023 auf den Verlustvortrag aktive latente Steuern erfolgswirksam erfasst.

Im Rahmen einer internen Kontrollprüfung wurde im Berichtsjahr festgestellt, dass im Zuge der ursprünglichen Geschäftsausgliederung nach dem Ausgliederungsvertrag Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig von der Vodafone GmbH auf die Vantage Towers AG übertragen wurden, was inzwischen korrigiert wurde. Diese Korrektur wurde im laufenden Geschäftsjahr vorgenommen und hat in der Steuerbilanz zu einer Einbringung weiterer Vermögensgegenstände als Geschäftschance (Verträge) in die Vantage Towers AG in Höhe von rund 56 Mio. € geführt. Der erstmalige Ansatz dieser Vermögenswerte fällt unter die Ausnahmeregelung des erstmaligen Ansatzes nach IAS 12.24 und wird daher bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern nicht berücksichtigt.

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Tatsächliche Steuern 78,8 58,6
davon laufendes Jahr 79,6 59,4
davon Vorjahre (0,8) (0,8)
Latente Steuern (99,5) 50,3
davon aus Veränderung temporärer Differenzen (57,4) 34,8
davon aus Veränderung latenter Steuern auf Verlustvorträgen (42,1) 155
Ertragsteueraufwand (+)/​-ertrag (-) (20,7) 108,9

Der erwartete Steueraufwand wird anhand des Steuersatzes von 30,945 % (GJ 2022: 30,805 %) berechnet, der für die deutschen Konzerngesellschaften anwendbar ist. Der Steuersatz umfasst den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 15,12 % (GJ 2022: 14,98 %) sowie den gesetzlichen Körperschaftsteuersatz und den Solidaritätszuschlag von 15,825 % (GJ 2021: 15,825 %). Die folgende Tabelle ist eine Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf Konzernebene auf den effektiven Steueraufwand bei einem Steuersatz von -4,6 % (GJ 2022: 23,4 %).

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Gewinn vor Steuern 452,4 465,8
Erwarteter Ertragsteueraufwand (Konzernsteuersatz) 140,0 143,5
Unterschiedsbetrag ausländische Steuersätze 1 (22,2) (16,8)
Erträge aus At Equity Beteiligungen 2 (22,1) (9,4)
Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwerte 3 (2,9) (2,9)
Aufstockung der Vermögenswerte in der Steuerbilanz 4 (75,8) -
Ansatz von aktiven latenten Steuern auf in Vorjahren nicht bilanzierte Verlustvorträge in Spanien (47,0) 0,3
Lokale Steuern 5 0,5 (0,6)
Änderung des Steuersatzes 0,3 (5,9)
Steuergutschrift Portugal - (0,9)
Vorjahressteuern 4,8 0,2
Permanente Differenzen und Sonstige 2,7 0,3
"Outside Basis" Differenzen 1,1 1,1
Ertragsteueraufwand (+)/​-ertrag (-) (20,7) 108,9
Effektiver Steuersatz (4,6 %) 23,4 %

1 Steuersatzdifferenzen spiegeln die Differenz zwischen dem theoretischen Konzernsteuersatz von 30,945 % und den verschiedenen lokalen Steuersätzen der Märkte wider.

2 Gewinnanteile aus at-equity-Beteiligungen sind im Gewinn vor Steuern in Höhe von 85,8 Mio. € (GJ 2022: 30,2 Mio. €) ohne Berücksichtigung eines entsprechenden Steueraufwands enthalten.

3 Infolge der Übertragung der NE-DAS Standorte im Jahr 2020 hat die Vantage AG zusätzliche Abschreibungen in Höhe von 9,4 Mio. € steuerlich berücksichtigt. Aufgrund von IAS 12.24 wurden keine latenten Steuern berücksichtigt.

4 Aufstockung der Vermögenswerte in der Steuerbilanz (im wesentlichen Geschäfts- und Firmenwert) auf Grund der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile (siehe obigen Abschnitt für detailliertere Informationen)

5 Lokale Steuern sind andere Unternehmenssteuern als Körperschafts- und Gewerbesteuern. Die Beträge beziehen sich auf Vantage Towers Ungarn und Vantage Towers Portugal.

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01.04.2022 01.04.2022 Umgliederungen In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst Währungs-umrechnung Sonstiges Ergebnis - (Altersversorgung) Sonstige Eigenkpital-veränderungen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Sachanlagen (65,6) - (19,4) 0,6 - 0,5
Beteiligungen (57,0) - 64,7 - - -
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 15,9 3,1 (1,8) - - -
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 22,0 (0,1) 4,9 0,1 - 0,1
Sonstige Rückstellungen (0,5) - 16,8 (0,1) - -
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (487,9) (2,4) (12,9) (0,5) - -
Leasingverbindlichkeiten 474,9 (0,7) 5,3 0,5 - -
Sonstige - - 0,9 0,0 - -
Gesamt (98,3) (0,1) 58,5 0,7 - 0,6
Nichtansatz auf temporäre Differenzen - - - - - -
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen (98,3) - 58,5 0,7 - 0,6
Steuerliche Verlustvorträge 47,5 - (4,9) - - -
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge (47,5) - 47,0 - - -
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge - - 42,1 - - -
Saldierung von latenten Steuern - - - - - -
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen (1,1) - (1,1) - - -
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - - 0,7 - -
Latente Steueransprüche/​(-verbindlichkeiten) (99,4) - - - -
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31.03.2023 Latente Steueransprüche Latente Steuerverbindlichkeiten
Mo. € Mio. € Mio. €
Sachanlagen (83,9) 19,0 (102,9)
Beteiligungen 7,7 65,4 (57,7)
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 17,2 27,5 (10,3)
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 27,0 32,1 (5,1)
Sonstige Rückstellungen 16,2 17,5 (1,3)
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (503,7) - (503,7)
Leasingverbindlichkeiten 480,0 480,0 -
Sonstige 0,9 0,9 -
Gesamt (38,6) 642,4 (681,0)
Nichtansatz auf temporäre Differenzen - - -
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen (38,6) 642,4 (681,0)
Steuerliche Verlustvorträge 42,6 42,6 -
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge (0,5) (0,5) -
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge 42,1 42,1 -
Saldierung von latenten Steuern - (609,8) 609,8
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen (2,2) - (2,2)
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - - -
Latente Steueransprüche/​(-verbindlichkeiten) - 74,7 (73,4)
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Latente Steuern zum 31. März 2022
Bilanzveränderungen
01.04.2021 Umgliederungen In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst Währungsum-rechnung Sonstiges Ergebnis - (Altersversorgung) Sonstige Eigenkpital-veränderungen
€m Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Sachanlagen (17,5) (8,2) (44,6) 1,0 - 3,6
Beteiligungen (4,0) (53,6) 7,5 - - (6,9)
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 5,2 14,9 (4,2) - - -
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 14,0 2,3 5,6 0,1 - -
Sonstige Rückstellungen 2,4 (3,0) 0,3 - - (0,2)
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (491,7) (0,4) 8,9 (1,2) - (3,5)
Leasingverbindlichkeiten 493,7 (14,4) (8,3) 1,2 - 2,7
Sonstige - (1,5) - - - 1,5
Gesamt 2,1 (63,9) (34,8) 1,1 - (2,8)
Nichtansatz auf temporäre Differenzen - - - - - -
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen - - - - - -
Steuerliche Verlustvorträge 62,6 - (15,1) - - -
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge (47,2) - (0,3) - - -
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge 15,5 - (15,5) - - -
Saldierung von latenten Steuern - - - - - -
Kaufpreisallokation Griechenland (63,9) 63,9 - - - -
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen - - (1,1) - - -
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - - (51,3) 1,1 - -
Latente Steueransprüche/​(-verbindlichkeiten) (46,3) - - - - -
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Latente Steuern zum 31. März 2022
31.03.2022 Latente Steueransprüche Latente Steuerverbindlichkeiten
€m Mio. € Mio. €
Sachanlagen (65,7) 17,7 (83,4)
Beteiligungen (57,0) - (57,0)
Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 15,9 21,1 (5,2)
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 22,0 27,5 (5,5)
Sonstige Rückstellungen (0,5) 0,4 (0,9)
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (487,9) - (487,9)
Leasingverbindlichkeiten 474,9 474,9 -
Sonstige - - -
Gesamt (98,3) 541,6 (639,9)
Nichtansatz auf temporäre Differenzen - - -
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen - 541,6 (639,9)
Steuerliche Verlustvorträge 47,5 - -
Nichtansatz auf steuerliche Verlustvorträge (47,5) - -
Ansatz steuerlicher Verlustvorträge - - -
Saldierung von latenten Steuern - (512,1) 512,1
Kaufpreisallokation Griechenland - - -
Passive latente Steuern auf "outside Basis" Differenzen - - (1,1)
Summe: in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - - -
Latente Steueransprüche/​(-verbindlichkeiten) - 29,5 (128,9)

Die vorstehende Tabelle enthält latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge.

Hinsichtlich der sog. "outside basis" Differenzen ist wie folgt anzumerken: Es wurden keine latenten Steuern auf zu versteuernde temporäre Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen gebildet, da die Vantage Towers AG in der Lage ist, die Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern und in absehbarer Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Für erwartete Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften wurden zum 31. März 2023 latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2,2 Mio. € (GJ 2022: € 1,1 Mio. €) gebildet.

Zum 31. März 2023 wies die Gesellschaft einen latenten Steueranspruch auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 42,1 Mio. € aus (GJ 2021: 0,0 Mio. €).

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2023
Betrag steuerliche Verlustvorträge Latente Steueransprüche
Mio. € Mio. €
Deutschland 0,0 0,0
Spanien 168,5 42,1
Griechenland 0,0 0,0
Niederlande 1,8 0,5
Gesamt 170,3 42,6
Nichtansatz (0,5)
Latente Steueransprüche, netto 42,1
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- Betrag steuerliche Verlustvorträge 2022
Latente Steueransprüche
Mio. € Mio. €
Deutschland 0,0 0,0
Spanien 187,6 46,9
Griechenland - -
Niederlande 2,3 0,6
Gesamt 189,9 47,5
Nichtansatz (47,5)
Latente Steueransprüche, netto 0,0

Vantage Towers S.L.U. hat für das zum 31.03.2023 endende Geschäftsjahr ein positives steuerliches Einkommen vor Verlustverrechnung in Höhe von 76,6 Mio. €. Das zu versteuernde Einkommen wurde - soweit gesetzlich zulässig - mit den steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Der verbleibende Teil der steuerlichen Verlustvorträge wird als in absehbarer Zukunft realisierbar angesehen, so dass aktive latente Steuern in Höhe von 42,1 Mio. € ausgewiesen werden.

Die in Spanien gebildeten steuerlichen Verlustvorträge können auf unbegrenzte Zeit fortgeschrieben werden, während die entsprechenden Positionen in den Niederlanden zum Ende des Geschäftsjahres 2027 bzw. 2028 verfallen werden.

6. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte

Die Bilanz enthält wesentliche immaterielle Vermögenswerte, hauptsächlich im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Firmenwerten und Software. Geschäfts- oder Firmenwerte entstehen, wenn die Gesellschaft ein Unternehmen erwirbt und einen Preis zahlt, der höher ist als der beizulegende Zeitwert seines Nettovermögens, in erster Linie aufgrund von Synergien, mit denen die Gesellschaft rechnet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. Software wird über die Laufzeit der Softwarelizenz planmäßig abgeschrieben. Nähere Informationen sind dem Abschnitt

"Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" in Ziffer 1 im Konzern-Anhang zu entnehmen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn die Gruppe die Verfügungsmacht über den Vermögenswert hat, es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes verlässlich bewertet werden können.

Geschäfts- oder Firmenwert

Ein wesentlicher Teil des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde im Rahmen der Interessenzusammenführung auf die Gruppe übertragen (siehe Anmerkung 1 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und bezieht sich auf den zuvor von der Vodafone Gruppe gehaltenen Geschäfts- oder Firmenwert, der zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt und im Zeitpunkt der Abspaltung von Vodafone den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Funkturmgeschäfts für jede Teileinheit zugeordnet wurde.

Darüber hinaus ist ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert aus Transaktionen entstanden, die die Gruppe nach ihrer Gründung abgeschlossen hat. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die am 25. März 2021 abgeschlossene Kauftransaktion in Griechenland (siehe Ziffer 15 "Unternehmenserwerbe" des Konzernanhangs im Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2022).

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf Werthaltigkeit geprüft.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer

Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten oder den Entwicklungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden mindestens jährlich überprüft. Bei Änderungen der voraussichtlichen Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des mit dem Vermögenswert verbundenen künftigen wirtschaftlichen Nutzens erfolgt eine Änderung des Abschreibungszeitraums bzw. der Abschreibungsmethode; solche Änderungen werden als Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen behandelt.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer stellen sich wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte

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Kundenbeziehungen 32 Jahre
Software 2-8 Jahre
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Geschäfts- oder Firmenwert Immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. €
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.04.2021 3.316,4 236,3 3.552,6
Aus Unternehmenserwerben (5,4) 29,1 23,8
Zugänge - 18,3 18,3
Währungsumrechnungsdifferenzen 8,6 - 8,6
31.03.2022 3.319,6 283,7 3.603,3
01.04.2022 3.319,6 283,7 3.603,3
Zugänge - 32,4 32,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 4,6 0,0 4,7
31.03.2023 3.324,2 316,2 3.640,4
Kumulierte Wertminderungsaufwendungen und Abschreibungen
01.04.2021 - (1,6) (1,6)
Abschreibungsaufwand - (13,2) (13,2)
31.03.2022 - (14,9) (14,9)
01.04.2022 - (14,9) (14,9)
Abschreibungsaufwand - (19,7) (19,7)
Abgänge - 0,3 0,3
31.03.2023 - (34,2) (34,2)
Nettobuchwert
31.03.2022 3.319,6 268,9 3.588,5
31.03.2023 3.324,2 282,0 3.606,2

Im Nettobuchwert der immateriellen Vermögenswerte in der obigen Tabelle, der sich zum 31. März 2023 auf insgesamt 282,0 Mio. € (GJ 2022: 268,9 Mio. €) beläuft, ist ein Betrag von 236,5 Mio. € (GJ 2022: 244 Mio. €) in Bezug auf den Erwerb von Kundenbeziehungen in Griechenland enthalten, der aus der bei der Übernahme von Wind Hellas im Rahmen der Gründung der Gruppe abgeschlossenen Kaufpreisallokation resultiert. Der Restbuchwert wird über 32 Jahre abgeschrieben.

Der Geschäfts- oder Firmenwert in der obigen Tabelle stellt im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert dar, der zuvor von Vodafone bilanziert wurde und der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zum Zeitpunkt der Ausgliederung aus der Vodafone Gruppe zugeordnet wurde. Die Aufteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. März 2023 stellt sich wie folgt dar:

Zahlungsmittelgenerierende Einheit

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Deutschland 2.565,0 2.565,0
Portugal 246,0 246,0
Irland 151,0 151,0
Griechenland 123,3 123,3
Tschechische Republik 144,2 138,6
Rumänien 58,0 58,0
Ungarn 26,7 27,7
Spanien 10,0 10,0
Gesamt 3.324,2 3.319,6

Beurteilung der Werthaltigkeit

Eine Wertminderung ergibt sich, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) höher ist als der erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert, wobei der Nutzungswert grundsätzlich anhand des Barwertes der Netto-Cashflows, die die betreffenden Vermögenswerte voraussichtlich erzielen werden, abgeleitet wird. Die Gruppe überprüft mindestens jährlich den Buchwert von langfristigen Vermögenswerten für jedes Land, in dem sie tätig ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, auf Werthaltigkeit geprüft.

Für die Zwecke der Wertminderungsprüfung werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die gesondert identifizierbare Zahlungsströme vorliegen (sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe basiert in erster Linie auf dem Land, in dem sich die Funkturmvermögenswerte der Gruppe befinden.

Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger ist als der Buchwert der Einheit, wird der Wertminderungsaufwand zunächst zur Minderung des Buchwertes des dieser Einheit zugerechneten Geschäfts- oder Firmenwertes und anschließend anteilig den anderen Vermögenswerten der Einheit auf Grundlage des Buchwertes jedes Vermögenswertes der betreffenden Einheit zugeordnet. Für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertminderungsaufwendungen dürfen nicht in den nachfolgenden Berichtsperioden aufgeholt werden.

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Der hierfür herangezogene Abzinsungssatz vor Steuern spiegelt die gegenwärtigen Erwartungen des Marktes bezüglich der Zinsentwicklung und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes wider, für den die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden. Das Management erstellt formale Managementpläne für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, die mindestens einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen und die Grundlage für die Berechnung des Nutzungswertes bilden.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer

Zu jedem Abschlussstichtag prüft die Gruppe die Buchwerte der Sachanlagen, der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und der at-equity bilanzierten Beteiligungen auf Anhaltspunkte dafür, ob die betreffenden Vermögenswerte wertgemindert sind. Falls solche Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um die Höhe eines möglichen Wertminderungsaufwands zu bestimmen. Kann der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört.

Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als der jeweilige Buchwert, wird der Buchwert des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben und der Wertminderungsaufwand sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Werthaltigkeitstest zum 31. März 2023

Im Rahmen unserer jährlichen Wertminderungsprüfung wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Deutschland 2.565,0 2.565,0
Portugal 246,0 246,0
Irland 151,0 151,0
Griechenland 123,3 123,3
Tschechische Republik 144,2 138,6
Rumänien 58,0 58,0
Ungarn 26,7 27,7
Spanien 10,0 10,0
Gesamt 3.324,2 3.319,6

Wesentliche Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes

Die wesentlichen Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes stellen sich wie folgt dar:

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Annahme Methode für die Ermittlung
Risikoangepasster Abzinsungssatz vor Steuern Der für die Zahlungsströme jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit angewendete Abzinsungssatz basiert grundsätzlich auf dem risikolosen Zinssatz für zehnjährige Anleihen von staatlichen Emittenten im jeweiligen Markt. Wenn die Zinssätze von Staatsanleihen eine wesentliche Kreditrisikokomponente beinhalten, können Zinssätze von lokalen Unternehmensanleihen mit hoher Bonität herangezogen werden.
Diese Zinssätze werden um einen Risikozuschlag angepasst, um dem erhöhten Anlagerisiko bezogen auf Aktien und dem systematischen Risiko der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rechnung zu tragen. Im Zuge dieser Anpassung sind als Eingangsparameter der Risikozuschlag für den Aktienmarkt (d. h. die erforderliche Rendite über den risikolosen Zinssatz eines Investors, der in den Markt als Ganzes investiert) und die Risikoanpassung (Beta), die zur Berücksichtigung des Risikos der zahlungsmittelgenerierenden Einheit relativ zum Markt als Ganzes angewendet wird, heranzuziehen. Bei der Ermittlung des risikoangepassten Abzinsungssatzes hat das Management eine Berichtigung bezogen auf das systematische Risiko jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit angewendet, die anhand der durchschnittlichen Betas von vergleichbaren börsennotierten Funkturmunternehmen und, soweit verfügbar und angemessen, in einer bestimmten Region ermittelt wurde. Das Management hat einen zukunftsgerichteten Risikozuschlag für den Aktienmarkt verwendet, bei dem Untersuchungen unabhängiger Volkswirte, die langfristige durchschnittlich Marktrisikoprämien sowie die üblicherweise von Gutachtern verwendeten Marktrisikoprämien berücksichtigt werden.
Der risikoangepasste Abzinsungssatz basiert ferner auf den üblichen Verschuldungsgraden von Funkturmunternehmen in den jeweiligen Märkten oder Regionen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Langfristige Wachstumsrate Unmittelbar nach dem Ende des 5-jährigen Prognosezeitraums wird eine langfristige Wachstumsrate als ewige Rente verwendet; diese entspricht dem niedrigeren der folgenden Werte:
- der nominalen prognostizierten BIP-Wachstumsrate für das Land der operativen Tätigkeit und
- der langfristigen jährlichen Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate, CAGR) für das bereinigte EBITDA gemäß den Schätzungen des Managements.
Die vom Management ermittelten langfristigen jährlichen Wachstumsraten könnten aufgrund von marktspezifischen Faktoren niedriger sein als die prognostizierten nominalen BIP-Wachstumsraten.
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL Bezeichnet den operativen Gewinn vor Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Gewinnen/​Verlusten aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten, Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln, abzüglich Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.
Prognostizierte Investitionsausgaben Die Cashflow-Prognosen für Investitionsausgaben basieren auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit und umfassen die laufenden Investitionsausgaben, die zur Erhaltung unserer Infrastruktur erforderlich sind.
Die Investitionsausgaben umfassen Zahlungsmittelabflüsse für den Erwerb von Sachanlagen und Computersoftware.

Annahmen zum Nutzungswert

Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes:

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31.03.2023
Deutschland Portugal Sonstige europäische Märkte
% % %
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern 7,9 8,7 7.4 - 12.9
Langfristige Wachstumsrate 1,5 1,5 1.5 - 1.5
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 12,6 6,7 3.9 - 8.6
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 15.7 - 78.5 12.3 - 27.3 11.2 - 42.2
Durchschnittlicher Investitionsaufwand 46,4 17,0 15.4 - 24.6

1 Der bereinigte EBITDAaL wird für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in den ersten fünf Jahren als Teil unseres Prognoseverfahrens für die Wertminderungsprüfung prognostiziert.

2 Die Investitionsausgaben, ausgedrückt als Prozentsatz des Umsatzes, werden für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in den ersten fünf Jahren als Teil unseres Prognoseprozesses für die Wertminderungsprüfung berechnet.

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31.03.2022
Deutschland Portugal Ireland Sonstige europäische Märkte
% % % %
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern 6,1 8,6 6,4 6.2 - 10
Langfristige Wachstumsrate 1,5 1,5 1,5 1.5 - 2
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 11,1 9,5 10,4 5.2 - 8.5
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 32 - 62.1 13.5 - 24 13.3 - 51.4 10.4 - 34.6
Durchschnittlicher Investitionsaufwand 50,3 19,3 29,9 12.2 - 26.2

1 Der bereinigte EBITDAaL wird für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in den ersten fünf Jahren als Teil unseres Prognoseverfahrens für die Wertminderungsprüfung prognostiziert.

2 Die Investitionsausgaben, ausgedrückt als Prozentsatz des Umsatzes, werden für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in den ersten fünf Jahren als Teil unseres Prognoseprozesses für die Wertminderungsprüfung prognostiziert. für die Prüfung auf Wertminderung.

Sensitivitätsanalyse

Der geschätzte erzielbare Betrag der operativen Aktivitäten der Gruppe in Deutschland und Portugal übersteigt den jeweiligen Buchwert um 3,3 Mrd. € bzw. 0,2 Mrd. € Wenn die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Annahmen in einem größeren Umfang geändert werden als in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, würden die Änderungen isoliert betrachtet zu einem Wertminderungsaufwand führen, der im Geschäftsjahr zum 31. März 2023 auszuweisen wäre.

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31.03.2023
Erforderliche Anpassung des Buchwertes an den erzielbaren Betrag
Deutschland Prozentpunkte Portugal Prozentpunkte
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern 4,9 4,6
Langfristige Wachstumsrate (4,3) (4,6)
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 (11,7) (9,9)
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 19,4 15,4

1 Das prognostizierte bereinigte EBITDAaL wird in den ersten fünf Jahren für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Pläne, die für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendet werden, als langfristige jährliche Wachstumsrate ausgedrückt.

2 Die prognostizierten Investitionsausgaben werden in den ersten fünf Jahren für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Pläne, die für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendet werden, in Prozent vom Umsatz ausgedrückt.

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31.03.2022
Erforderliche Anpassung des Buchwertes an den erzielbaren Betrag
Deutschland Prozentpunkte Portugal Prozentpunkte
Angepasster Abzinsungssatz vor Steuern 6,4 4,2
Langfristige Wachstumsrate (6,1) (4,2)
Prognostiziertes bereinigtes EBITDAaL 1 (21,2) (9,7)
Prognostizierte Investitionsausgaben 2 196,6 63,7

1 Das prognostizierte bereinigte EBITDAaL wird in den ersten fünf Jahren für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Pläne, die für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendet werden, als langfristige jährliche Wachstumsrate ausgedrückt.

2 Die prognostizierten Investitionsausgaben werden in den ersten fünf Jahren für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Pläne, die für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendet werden, in Prozent vom Umsatz ausgedrückt.

7. Sachanlagen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundstücke und Infrastrukturanlagen, die zur Nutzung gehalten werden, sind in der Bilanz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen, bestehend aus direkten Kosten sowie den Kosten im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen.

Die Beträge für die übrigen Vermögenswerte bestehen in erster Linie aus Funktürmen und anderen Vermögenswerten wie Umspannstationen und Kabel. Dazu gehören auch die Betriebsausstattung und IT-Hardware. Diese werden jeweils zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Die Abschreibungen werden zur Reduzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögenswerte, mit Ausnahme von Grundstücken, linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer wie folgt erfasst:

Grundstücke und Gebäude

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Eigene Gebäude 25-50 Jahre
Gemietete/​gepachtete Grundstücke und Gebäude Laufzeit des Leasingverhältnisses

Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Sonstige

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Funktürme 25 Jahre
Sonstige Infrastrukturvermögenswerte 4-8 Jahre
Sonstige Vermögenswerte 1-8 Jahre

Die Sachanlagen, die in Bezug auf die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen erfasst werden, beziehen sich auf die in der obigen Tabelle aufgeführten Anlagenkategorien und werden über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen der Gruppe werden über die hinreichend sichere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben (siehe Ziffer 11 "Leasingverhältnisse" und den Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" in Ziffer 1 für nähere Informationen).

Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung, dem Rückbau oder der Gewährung eines Leasingverhältnisses in Bezug auf einen Gegenstand des Sachanlagevermögens wird als Unterschiedsbetrag zwischen dem Nettoveräußerungserlös bzw. den Forderungen aus Leasingverhältnissen und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Zu jedem Abschlussstichtag prüft die Gruppe die Buchwerte der Sachanlagen auf Anhaltspunkte dafür, ob die betreffenden Vermögenswerte wertgemindert sind. Nähere Informationen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu entnehmen. Die Geschäftsleitung nimmt auch eine jährliche Bewertung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern von Vermögenswerten vor, die jegliche Veränderungen der Geschäftstätigkeit

widerspiegelt. Falls Erwartungswerte von früheren Schätzungen abweichen, werden die daraus resultierenden Änderungen als Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen gemäß IAS 8 erfasst.

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Grundstücke und Gebäude Sonstige Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. €
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.04.2021 104,9 780,8 885,7
Aus Unternehmenserwerben - (15,3) (15,3)
Zugänge 2,1 276,6 278,7
Änderungen von Schätzungen bezogen auf Rückbauverpflichtungen (siehe Ziffer 12) (1 4) 139,3 138,0
Abgänge (0,9) (1,9) (2,8)
Währungsumrechnungsdifferenzen (0,0) 3,6 3,6
31.03.2022 104,8 1.183,0 1.287,8
01.04.2022 104,8 1.183,0 1.287,8
Übertragungen von nahestehenden Unternehmen 0.2 8.1 83,0
und Personen (siehe Ziffer 8)
Zugänge 6,5 443,1 449,6
Änderungen von Schätzungen bezogen auf RückbauVerpflichtungen (siehe Ziffer 12) 0,8 10,2 11,0
Abgänge - (2,6) (2,6)
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 2,3 2,4
31.03.2023 112,2 1.636,0 1.748,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
01.04.2021 (0,3) (60,2) (60,5)
Aufwand in der Berichtsperiode 0,6 (85,4) (84,9)
Abgänge - 0,7 0,7
Währungsumrechnungsdifferenzen - (0,5) - (0,5)
31.03.2022 0,3 (145,4) (145,1)
01.04.2022 0,3 (145,4) (145,1)
Aufwand in der Berichtsperiode (2,4) (120,1) (122,5)
Abgänge - (0,2) (0,2)
Währungsumrechnungsdifferenzen - (0,5) (0,5)
31.03.2023 (2,2) (266,2) (268,4)
Nettobuchwert
31.03.2022 105,0 1.037,6 1.142,7
31.03.2023 110,3 1.378,0 1.488,2

Im Nettobuchwert der Infrastrukturanlagen sind Anlagen im Bau mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 175,2 Mio. € (GJ 2022: 91,3 Mio. €) enthalten. Im Buchwert der sonstigen Vermögenswerte sind zudem Funkturm- und Infrastrukturanlagen, die von der Gruppe im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietet werden, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 1.464,8 Mio. € (GJ 2022: 1.206,3 Mio. €), kumulierten Abschreibungen von 257,1 Mio. € (GJ 2022: 197,2 Mio. €) und einem Nettobuchwert von 1,207.7 Mio. € (GJ 2022: 1.009,1 Mio. €) enthalten. Der nachstehend angegebene Buchwert der Nutzungsrechte wird im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen von der Gruppe vermietet.

Nutzungsrechte aus den Leasingverhältnissen der Gruppe werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen:

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Andere Sachanlagen 1.488,2 1.142,7
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1 2.073,6 2.059,2
31/​03 3.561,8 3.201,9

1 Im Zusammenhang mit Nutzungsrechten wurden im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 Zugänge in Höhe von 321,0 Mio. € (GJ 2022: 261,4 Mio. €) und ein Abschreibungsaufwand von 271,8 Mio. € (GJ 2022: 257,2 Mio. €) erfasst. Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen beziehen sich überwiegend auf Mietverträge (für Grundstücke und Gebäude).

Zum 31. März 2023 wurden keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Sachanlagen identifiziert. Nähere Informationen zu Wertminderungen sind Ziffer 6 "Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte" zu entnehmen.

8. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Bis zum 22. März 2023 wurde die Gruppe direkt und indirekt von der Vodafone Group Plc beherrscht. Seit diesem Tag wird die Gesellschaft letztendlich und indirekt gemeinschaftlich beherrscht von (i) der Vodafone Group Plc und (ii) der GIM Participation Fund Holding GP, Limited, der KKR SP Limited und der KKR Management LLP (die unter (ii) genannten Unternehmen üben auch die gemeinschaftliche Beherrschung aus).

Im Geschäftsjahr 2023 waren die nahestehenden Unternehmen der Vantage Towers Gruppe im Sinne von IAS 24.9 die Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der Vodafone Group Plc sowie seit dem 22. März 2023 die Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der GIM Participation Fund Holding GP, Limited, der KKR SP Limited und der KKR Management LLP. Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gruppe (einschließlich ihrer Familienangehörigen) sowie die ihnen mehrheitlich gehörenden oder gemeinschaftlich beherrschten Beteiligungen stellten ebenfalls nahestehende Personen bzw. Unternehmen dar.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Transaktionen mit nahestehenden Vodafone-Unternehmen umfassen in erster Linie Einnahmen für die Vermietung von Flächen an Vermögenswerten der Funkturminfrastruktur und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, entsprechend den Bedingungen der unterzeichneten Master Service Agreements ("MSAs") mit Vodafone. Die Bereitstellung bestimmter Wartungs- und Unterstützungsleistungen ist ebenfalls im Rahmen von unterzeichneten langfristigen Vereinbarungen (Long-Term Service Agreements; LTAs) und sonstigen Unterstützungsvereinbarungen geregelt.

Im Geschäftsjahr gingen die Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ein, die nicht Teil der Gruppe sind:

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01.04.2022 - 31.03.2023
Umsatzerlöse Bezug von Dienstleis tungen
Mio. € Mio. €
Vodafone Group Plc - 0,1
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc 875,9 140,1
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01.04.2021 - 31.03.2022
Umsatzerlöse Bezug von Dienstleistungen
Mio. € Mio. €
Vodafone Group Plc - -
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc 816,7 126,1

Zum Abschlussstichtag waren die folgenden Beträge ausstehend:

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31.03.2023
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Mio. € Mio. €
Vodafone Group Plc - 0,1
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc 291,5 81,5
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31.03.2022
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Mio. € Mio. €
Vodafone Group Plc 273,1 0,5
Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc 239,3 117,2

Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen stellen Beträge dar, die von Vodafone geschuldet werden und bei denen der Anspruch auf Zahlung nur vom Zeitablauf abhängt. Alle Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst.

Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Transaktionen mit anderen nahestehenden Personen und Unternehmen, einschließlich der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Gruppe, vorgenommen.

Die Cash-Management-Aktivitäten der Gruppe mit dem Vodafone Konzern wurden am 22. März 2023 beendet. In den zum Abschlussstichtag ausstehenden Beträgen sind eine Nettoforderung in Höhe von null Mio. € (GJ 2022: 272,3 Mio. €) und Bareinlagen in Höhe von null Mio. € (GJ 2022: 13,4 Mio. €) im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement der Gruppe mit Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc enthalten. Die Nettobewegungen aus Cash-Management-Aktivitäten mit nahestehenden Unternehmen und Personen betrugen im Berichtszeitraum 272,6 Mio. € (GJ 2022: 123,0 Mio. €).

Die an nahestehende Unternehmen und Personen weiterbelasteten Investitionsausgaben beliefen sich in der abgeschlossenen Periode auf 22,1 Mio. € (GJ 2022: 103,1 Mio. €). Die aus solchen Weiterbelastungen erzielten Umsatzerlöse lagen im abgeschlossenen Geschäftsjahr bei 20,2 Mio. € (GJ 2022: 12,4 Mio. €). Die aufgelaufene Summe von 111,2 Mio. € (GJ 2022: 108,2 Mio. €) wurde innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten gebildet (siehe Ziffer 10 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten") und wird über den entsprechenden Zeitraum ergebniswirksam aufgelöst.

Im laufenden Geschäftsjahr wurde der Devisenswap mit Vodafone Group Plc. als Gegenpartei am 31. März 2023 fällig. Die Gesellschaft hat am 31. März 2023 mit einer externen Partei (Deutsche Bank AG) einen Devisenswap abgeschlossen, um das auf CZK lautende Darlehen der Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft Vantage Towers s.r.o. zu decken.

Für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr werden die CZK-Kreditswaps erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst und bewertet. Darüber hinaus hat das Unternehmen Devisentermingeschäfte mit Vodafone Group Plc. als Gegenpartei abgeschlossen, um Transaktionen in Ungarn und Rumänien abzudecken.

Der Gesamtbuchwert der Fremdwährungssicherungsinstrumente betrug am 31. März 2023 0,1 Mio. € (GJ 2022: 0,8 Mio. €). In Anbetracht der Kurzfristigkeit des Devisenswaps entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gruppe gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen werden nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen aufgrund von künftig zu erwartenden Kreditverlusten bewertet (nähere Informationen zum Kreditrisiko sind Ziffer 13 "Kapital- und Finanzrisikomanagement" zu entnehmen).

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen sind unbesichert.

Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellte sich wie folgt dar:

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 4,3 5,3
Anteilsbasierte Vergütungen 6,4 3,9
Leistungsorientierte Pläne 0,2 0,2
10,9 9,4

Aufsichtsratsvergütung

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 0,6 0,6

9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen spiegeln die von Kunden geschuldeten Beträge wider, bei denen das Recht auf Erhalt der Zahlung nur durch den Zeitablauf bedingt ist. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Der Buchwert aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird über die Laufzeit um die erwartete Kreditverluste reduziert. Nähere Informationen zu Kreditrisiken sind Ziffer 13 "Kapital- und Finanzrisikomanagement" zu entnehmen. Die erwarteten zukünftigen Kreditverluste werden beim erstmaligen Ansatz einer Forderung erfasst und basieren auf der Fälligkeit des Forderungssaldos, den Erfahrungen aus der Vergangenheit und zukunftsorientierten Informationen. Die einzelnen Salden werden ausgebucht, wenn diese nach Ansicht des Managements nicht länger einbringlich sind.

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
In den langfristigen Vermögenswerten enthalten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,7 0,9
Vorauszahlungen 15,3 15,8
Sonstige Forderungen 6,5 6,8
22,5 23,5
In den kurzfristigen Vermögenswerten enthalten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17,3 12,6
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 28,3 64,9
Vorauszahlungen 4,1 2,6
Steuerforderungen 64,8 41,0
Sonstige Forderungen 16,3 5,1
130,8 126,2

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Vorauszahlungen, die voraussichtlich durch den Erhalt von Gütern und Dienstleistungen in der Zukunft erfüllt werden.

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entsprechen näherungsweise ihren beizulegenden Zeitwerten und sind überwiegend unverzinslich.

10. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert; es handelt sich dabei durchweg um finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die voraussichtlich durch die Erbringung von Dienstleistungen in der Zukunft erfüllt werden.

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
In den langfristigen Verbindlichkeiten enthalten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 92,1 89,2
Sonstige Verbindlichkeiten 0,1 0,1
92,2 89,3
In den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 195,8 115,5
Abgegrenzte Schulden 246,7 152,4
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 60,0 54,7
Sonstige Steuern und Sozialabgaben 11,2 14,8
Sonstige Verbindlichkeiten 9,2 10,3
522,9 347,7

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen näherungsweise ihrem beizulegenden Zeitwert.

11. Leasingverhältnisse

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Als Leasingnehmer

Wenn die Gruppe einen Vermögenswert least, werden zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein sogenanntes "Nutzungsrecht" für den Leasinggegenstand sowie eine Leasingverbindlichkeit für die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden Leasingzahlungen erfasst. Das Nutzungsrecht wird zunächst mit den Anschaffungskosten bewertet; dabei handelt es sich um den Barwert der gezahlten oder zu zahlenden Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Leasingverhältnisses sowie abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.

Nutzungsrechte werden vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der hinreichend sicheren Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist die unkündbare Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses zuzüglich etwaiger Zeiträume, bei denen die Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie etwaige Verlängerungsoptionen ausüben wird (siehe unten). Die Nutzungsdauer des Vermögenswertes wird entsprechend der Methode ermittelt, die derjenigen für andere Sachanlagen entspricht (wie in Ziffer 7 "Sachanlagen" beschrieben). Wenn Nutzungsrechte als wertgemindert erachtet werden, wird der Buchwert entsprechend reduziert.

Die Leasingverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Wert der zum Bereitstellungsdatum noch nicht gezahlten Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses bewertet und in der Regel mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz (d. h. dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern dieser ohne Weiteres bestimmt werden kann) der betreffenden Konzerngesellschaft

abgezinst. Die in der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen beinhalten sowohl feste Zahlungen als auch de facto feste Zahlungen während der Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode bewertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder eines (Zins-)Satzes ändern oder wenn sich die Einschätzung der Laufzeit des Leasingverhältnisses durch die Gruppe ändert; etwaige Änderungen in der Leasingverbindlichkeit infolge dieser Änderungen führen zu einer entsprechenden Änderung der erfassten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.

Als Leasinggeber

Wenn die Gruppe als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es sich um ein Finanzierungsleasing oder ein Operating-Leasingverhältnis handelt. Wenn mit einem Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, dann handelt es sich um ein Finanzierungsleasingverhältnis; anderenfalls handelt es sich um ein Operating-Leasingverhältnis.

Ist die Gruppe ein Unterleasinggeber, werden die Anteile am Hauptleasingverhältnis und dem Unterleasingverhältnis separat bilanziert und das Unterleasingverhältnis wird unter Bezugnahme auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis klassifiziert.

Die Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Die Erträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ab dem Bereitstellungsdatum erfasst, wobei Zinserträge über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst werden.

Die Erträge aus Leasingverhältnissen werden als Umsatzerlöse aus Transaktionen ausgewiesen, die Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gruppe sind (in erster Linie Leasingverhältnisse über die Nutzung von Infrastrukturanlagen). Die Gruppe verwendet für die Aufteilung des vertraglichen Entgelts in Leasingkomponenten und Nichtleasingkomponenten die Grundsätze nach IFRS 15.

Leasinggeschäfte der Gruppe

Als Leasingnehmer

Die Gruppe mietet Grundstücke und Dachflächen an, auf denen passive Infrastruktur für Mobilfunk-Basisstationen errichtet und betrieben wird. Der generelle Ansatz der Gruppe für die Ermittlung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist in Ziffer 1 im Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" beschrieben.

Die meisten Leasingverhältnisse der Gruppe umfassen zukünftige Preissteigerungen durch festgelegte prozentuale Erhöhungen, regelmäßige inflationsbedingte Maßnahmen oder Regelungen bezüglich Mietüberprüfungen. Außer bei festgelegten prozentualen Erhöhungen sind derartige zukünftige Erhöhungen in der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewertungsstichtag ist bereits verstrichen. Die Leasingverhältnisse der Gruppe enthalten keine Klauseln über wesentliche variable Zahlungen.

Leasingzeiträume

Sofern praktikabel, ist die Gruppe bestrebt, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen für Leasingverhältnisse auszuhandeln, um operative Flexibilität zu ermöglichen. Deshalb enthalten viele Leasingverträge der Gruppe optionale Zeiträume. Die Richtlinien der Gruppe in Bezug auf die Beurteilung und Neubeurteilung, ob es hinreichend sicher ist, dass die optionalen Zeiträume in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen werden, sind in Ziffer 1 im Abschnitt "Wichtige rechnungslegungsbezogene Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten" beschrieben.

Nach dem erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses nimmt die Gruppe nur dann eine Neubeurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses vor, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen eingetreten ist, die im Zeitpunkt der vorherigen Beurteilung nicht vorhersehbar war. Zu signifikanten Ereignissen oder signifikanten Änderungen von Umständen könnten Fusionen und Übernahmen oder ähnliche Aktivitäten, wesentliche Investitionen in den Leasinggegenstand, die bei der vorherigen Beurteilung nicht vorhersehbar waren, oder detaillierte Pläne des Managements, die auf eine von der vorherigen Beurteilung abweichende Einschätzung von optionalen Zeiträumen hinweisen, gehören. Wenn kein signifikantes Ereignis und keine signifikante Änderung von Umständen eintreten, verringert sich im Zeitablauf die Laufzeit des Leasingverhältnisses und somit auch der Wert der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts.

Die wiederkehrende Zahlungsmittelabflüsse der Gruppe für Leasingverhältnisse für Grundstücksmieten im Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 beliefen sich auf 306,4 Mio. € (GJ 2022: 293,0 Mio. €). Die in den Leasingverbindlichkeiten enthaltenen zukünftigen Mittelabflüsse sind in der nachfolgenden Fälligkeitsanalyse dargestellt. Die Fälligkeitsanalyse enthält lediglich die mit hinreichender Sicherheit zu leistenden Zahlungen; die Mittelabflüsse in diesen zukünftigen Zeiträumen werden diese Beträge voraussichtlich übersteigen, da die Zahlungen auf optionale Zeiträume, die derzeit als nicht hinreichend sicher angesehen werden, sowie auf in zukünftigen Perioden geschlossene neue Leasingverhältnisse entfallen.

Die in den primären Abschlussbestandteilen erfassten Beträge im Zusammenhang mit Transaktionen als Leasingnehmer stellen sich wie folgt dar:

Nutzungsrechte

Der Buchwert der Nutzungsrechte der Gruppe, der Abschreibungsaufwand für das Geschäftsjahr und die Zugänge im Geschäftsjahr sind in Ziffer 7 "Sachanlagen" dargestellt.

Leasingverbindlichkeiten

Das Fälligkeitsprofil der Leasingverbindlichkeiten der Gruppe stellt sich wie folgt dar:

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31.03.2023 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Innerhalb eines Jahres 329,8 293,5
Nach mehr als einem Jahr, aber in weniger als zwei Jahren 297,7 275,3
Nach mehr als zwei Jahren, aber in weniger als fünf Jahren 820,9 764,4
Nach mehr als fünf Jahren 966,9 917,5
2.415,3 2.250,8
Effekt aus der Abzinsung (402,0) (244,3)
Leasingverbindlichkeiten 2.013,3 2.006,5
Aufgliederung:
Langfristig 1.751,5 1.758,8
Kurzfristig 261,8 247,5

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge stellen sich wie folgt dar:

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 273,7 258,2
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 56,2 52,9
Erträge aus der Untervermietung von Vermögenswerten aus Nutzungsrechten 781,6 734,4
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt sind - 1,3

Die Gruppe hat keine wesentlichen Verbindlichkeiten aus Restwertgarantien und nimmt keine wesentlichen Zahlungen für nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigte variable Bestandteile vor.

Als Leasinggeber

Die Aktivitäten der Gruppe als Leasinggeber betreffen die Verpachtung von Flächen auf Infrastruktursachlangen an Telekommunikationsunternehmen. Die meisten dieser Leasingverträge enthalten inflationsgebundene Preisvereinbarungen.

Transaktionen als Leasinggeber werden als Operating-Leasingverhältnisse oder als Finanzierungsleasing klassifiziert basierend auf der Einschätzung, ob mit dem Leasingverhältnis alle mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Leasingverhältnisse werden einzeln beurteilt; grundsätzlich werden die Transaktionen der Gruppe, in denen sie als Leasinggeber auftritt, als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Die im Geschäftsjahr vereinnahmten Erträge der Gruppe als Leasinggeber sowie die zugesagten künftigen Erträge aus den von der Gruppe eingegangenen Operating-Leasingverhältnissen sind in Ziffer 2 "Aufgliederung der Umsatzerlöse und Segmentanalyse" angegeben.

Die Gruppe erzielte keine wesentlichen Erträge aus Leasingverhältnissen, die aus variablen Leasingzahlungen resultieren.

12. Rückstellungen

Eine Rückstellung ist eine in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit, bei der Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Zahlung bestehen und die oftmals geschätzt wird. Die wesentlichen von der Gruppe gebildeten Rückstellungen beziehen sich auf Rückbauverpflichtungen, die die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Standorte für die Netzwerkinfrastruktur am Ende des Leasingverhältnisses beinhalten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine (rechtliche oder faktische) gegenwärtige Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit hat und es wahrscheinlich ist, dass die Gruppe diese Verpflichtung erfüllen muss, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden anhand der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich sind, bewertet und auf den Barwert der Verpflichtung abgezinst, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Ist der Zeitpunkt der Erfüllung ungewiss, werden die zugehörigen Beträge als langfristig eingestuft, wenn mit einer Erfüllung nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag gerechnet wird.

Rückbauverpflichtungen

Im Rahmen der Aktivitäten der Gruppe wird eine Reihe von Standorten und anderen Vermögenswerten genutzt, die voraussichtlich mit Kosten der Stilllegung verbunden sind. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die entsprechenden geschätzten Mittelabflüsse zum Zeitpunkt der Stilllegung der jeweiligen Vermögenswerte anfallen. Sie werden normalerweise als langfristig angesehen. Der Abzinsungssatz für die Berechnung des Nettobarwertes der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen basiert auf dem risikolosen Zinssatz. Nähere Informationen zu den geschätzten Mittelabflüssen sind in Ziffer 1 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen verschiedene Beträge, unter anderem solche für Restrukturierungskosten. Die entsprechenden Mittelabflüsse für Restrukturierungskosten sind überwiegend innerhalb eines Jahres fällig.

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Rückbauverpflichtungen Sonstige Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. €
01.04.2021 329,2 6,1 335,3
Aus Konzerngründung im Rahmen der Interessenzusammenführungsmethode 0,8 - 0,8
Im Geschäftsjahr aktivierte Beträge 138,0 0,1 138,1
Aufzinsung 1,7 (0,2) 1,5
Im Geschäftsjahr verbraucht - Zahlungen (10,1) (0,8) (10,9)
Währungseffekte 1,0 0,0 1,0
31.03.2022 460,7 5,3 466,0
01.04.2022 460,7 5,2 465,9
Im Geschäftsjahr aktivierte Beträge 19,0 (0,5) 18,5
Aufzinsung 6,1 - 6,1
Im Geschäftsjahr verbraucht - Zahlungen (5,2) (0,2) (5,4)
Währungseffekte 0,2 0,0 0,2
31.03.2023 480,8 4,6 485,4
31.03.2022
Kurzfristige Schulden 4,5 4,1 8,6
Langfristige Schulden 456,1 1,1 457,3
460,7 5,2 465,9
31.03.2023
Kurzfristige Schulden 7,4 1,7 9,1
Langfristige Schulden 473,4 2,9 476,3
480,8 4,6 485,4

Der Anstieg der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen war überwiegend auf die höheren Schätzkosten infolge des Inflationsdrucks zurückzuführen.

13. Kapital- und Finanzrisikomanagement

Dieser Abschnitt beschreibt im Einzelnen die Zielsetzungen und Richtlinien für das Treasury-Management und das Finanzrisikomanagement sowie die Risikopositionen und die Sensitivität der Gruppe in Bezug auf Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken und die zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken verabschiedeten Richtlinien.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Bezug auf Finanzinstrumente werden in der Bilanz der Gruppe angesetzt, wenn die Gruppe zur Vertragspartei der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe, mit Ausnahme von Derivaten, bestehen aus Schuldverschreibungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Zu den finanziellen Vermögenswerten der Gruppe gehören Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Einlagen, die direkt aus ihrer Geschäftstätigkeit stammen. Die Gruppe hält auch Investitionen in Eigenkapitalinstrumente und schließt Derivatgeschäfte ab.

Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert, mit Ausnahme der Schuldverschreibungen mit einem Buchwert von 2.199,0 Mio. € (GJ 2022: 2.189,5 Mio. €), die einen beizulegenden Zeitwert von 2.191,0 Mio. € (GJ 2022: 2.054,0 Mio. €) haben. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Stufe 1 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts unter Verwendung notierter Marktpreise.

Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente

Die von der Gruppe emittierten finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente werden gemäß des wirtschaftlichen Gehalts der geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und der Definitionen für finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten der Gruppe nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet und keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten beinhaltet.

Die Gruppe hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung ihrer Fremdwährungsrisikopositionen. Derivate werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und Änderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.

Kapitalmanagement

Die folgende Tabelle fasst das Kapital der Gruppe zum 31. März zusammen:

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Summe der Ausleihungen (Ziffer 20) 4.212,2 4.195,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Ziffer 19) (177,5) (21,7)
Eigenkapital 5.543,3 5.363,7
Kapital 9.578,0 9.537,9

Bis zum 31. März 2023 verfolgte die Gruppe die Politik, eine Mischung aus langfristigen und kurzfristigen Kapitalmarktinstrumenten und Kreditfazilitäten einzusetzen, um den erwarteten Finanzmittelbedarf zu decken. Diese Ausleihungen werden zusammen mit den aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Zahlungsmitteln intern aufgenommen oder bestimmten Tochterunternehmen als Eigenkapital zugeführt.

Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung den 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab. Am 26. Mai 2023 erfolgte auch die vollständige vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen.

Künftig wird die Gruppe hauptsächlich Fremdkapital aus Bankfazilitäten mit einer Laufzeit von sieben Jahren aufnehmen, die im Rahmen der Oak Transaktion zwischen Vodafone und dem Oak Consortium arrangiert wurden.

Finanzrisikomanagement

Die Treasury-Funktion der Gruppe steuert zentral den Finanzierungsbedarf der Gruppe, die Nettodevisenpositionen, die Positionen des Zinsmanagements sowie die Kontrahentenrisiken gemäß den als Rahmenbedingungen vom Vorstand genehmigten Richtlinien und Vorgaben.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Kontrahent seine Verpflichtungen aus einem finanziellen Vermögenswert nicht erfüllen wird, was zu einem finanziellen Verlust für die Gruppe führt. Die Gruppe ist aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit und aus ihrer Finanzierungstätigkeit Kreditrisiken ausgesetzt. Nach Ansicht der Gruppe entspricht das maximale Kreditrisiko zum 31. März 2023 der Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen (siehe hierzu Ziffer 8 "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" und Ziffer 9 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen").

Die geschätzten künftigen Kreditverluste basieren auf der Ausfallwahrscheinlichkeit. Letztere ergibt sich aus der Einschätzung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Uneinbringlichkeit der Forderungen. Aufgrund der Kreditwürdigkeit ihrer Geschäftspartner hat die Gruppe ein unwesentliches Ausfallrisiko.

Erwartete Kreditverluste

Die Gruppe verfügt über finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden und die den in IFRS 9 erläuterten Anforderungen des Modells der erwarteten Kreditverluste unterliegen. Bankguthaben und Kassenbestände sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zu fortgeführten

Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet und unterliegen diesen Wertminderungsvorschriften. Die identifizierten erwarteten Kreditverluste werden jedoch zum 31. März 2023, wie im Vorjahr, als unwesentlich eingestuft.

Operative Geschäftstätigkeit

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die erwarteten Forderungsausfälle auf Basis der gesamten Laufzeit bewertet; die Berechnung beruht auf den der Gesellschaft vertraglich zustehenden und fälligen Zahlungen sowie den von der Gesellschaft erwarteten Zahlungen. Die Kreditratings der Kunden und die relevanten gesamtwirtschaftlichen Faktoren mit einem potenziellen Einfluss auf die vorgeschriebenen Wertberichtigungen für erwartete Forderungsausfälle werden regelmäßig geprüft und die Wertberichtigung wird bei Eintritt einer wesentlichen Änderung angepasst. Der wesentliche Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Konzerngesellschaften der Vodafone Group besteht, die über erstklassige Kreditratings verfügen (Investment Grade) und frei von Ausfallereignissen sind. Gleichzeitig bestehen auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber konzernfremden Kunden, deren Kreditratings ebenfalls ausnahmslos erstklassig sind. Die erwarteten Kreditverluste werden daher als unwesentlich eingestuft.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach vernünftigem Ermessen nicht von einer Einbringlichkeit auszugehen ist und Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt wurden. Die Mehrheit der Forderungen der Gruppe aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb von 30 Tagen fällig und umfasst überwiegend Forderungen gegenüber Firmenkunden.

Die folgende Tabelle zeigt die Informationen zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ihre jeweiligen erwarteten Kreditverluste:

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31.03.2023
Kurzfristig 30 Tage oder weniger 31-60 Tage 61-180 Tage Mehr als 180 Tage Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Bruttobuchwert 290,8 2,2 0,8 0,6 0,4 294,7
Wertberichtigung für erwartete Forderungsverluste - - - - (0,1) (0,1)
Nettobuchwert 290,8 2,2 0,8 0,6 0,3 294,6
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31.03.2022
Kurzfristig 30 Tage oder weniger 31-60 Tage 61-180 Tage Mehr als 180 Tage Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Bruttobuchwert 181,6 6,5 16,3 2,1 0,5 207,0
Wertberichtigung für erwartete Forderungsverluste - - - - (0,0) (0,0)
Nettobuchwert 181,6 6,5 16,3 2,1 0,5 207,0

Liquiditätsrisiko

Die Liquiditätsposition wird auf Basis eines rollierenden Zeitraums von mindestens zwölf Monaten geprüft und unter der Annahme, dass sämtliche ausstehenden Verbindlichkeiten fällig und nicht verlängert werden, einem Stresstest unterzogen. In der Zeit bis zum 23. März 2023 steuerte die Gruppe das Liquiditätsrisiko mithilfe eines variablen Fälligkeitsprofils mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Schulden von mindestens vier Jahren sowie mithilfe einer Begrenzung der Höhe der in einem Kalenderjahr fälligen Schulden, wodurch das Refinanzierungsrisiko minimiert wird.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es in der Gruppe wie auch im Vorjahr zu keinerlei Zahlungsausfällen.

Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023 erfolgten wesentliche Änderungen an den Finanzierungsmodalitäten und der Finanzierungsstruktur der Gruppe.

Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, Düsseldorf, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab.

Die revolvierende Kreditlinie der Gruppe in Höhe von 300 Mio. € wurde am 14. April 2023 wegen des Eintritts eines Kontrollwechsels beendet. Die Gruppe ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023 durch den Beitritt zu einer neuen Bankfinanzierung in Form einer Fazilität über 1.750 Mio. €. Darüber hinaus verlängerte die Gruppe eine bestehende Gesellschafterdarlehensfazilität mit der Vodafone GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Diese Fazilität wird spätestens am 24. Juli 2023 enden.

In künftigen Perioden wird die Gruppe hauptsächlich Fremdkapital aus neuen Bankfazilitäten mit einer Laufzeit von sieben Jahren aufnehmen, die im Rahmen der Oak Transaktion zwischen Vodafone und dem Oak Consortium arrangiert wurden.

Das Fälligkeitsprofil der erwarteten künftigen Zahlungsströme, einschließlich Zinsen, im Zusammenhang mit den nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe auf nicht abgezinster Basis, das somit sowohl vom Buchwert als auch vom beizulegenden Zeitwert abweicht, stellt sich wie folgt dar:

Fälligkeitsprofil

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Schuldverschreibungen Leasingverbindlichkeiten Summe der Ausleihungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Innerhalb eines Jahres 8,1 293,5 301,6 315,7 617,3
In einem bis zwei Jahren 8,1 275,3 283,4 0,1 283,4
In zwei bis drei Jahren 758,1 265,7 1.023,7 - 1.023,7
In drei bis vier Jahren 8,1 254,3 262,4 - 262,4
In vier bis fünf Jahren 758,1 244,4 1.002,4 - 1.002,4
Nach mehr als fünf Jahren 715,8 917,5 1.633,3 - 1.633,3
Zwischensumme 2.256,1 2.250,7 4.506,8 315,8 4.822,6
Effekt aus der Abzinsung/​ Finanzierungssätze (66,6) (244,3) (310,9) - (310,9)
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Schuldverschreibungen Leasingverbindlichkeiten Summe der Ausleihungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Gesamt
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
31.03.2022 2.189,5 2.006,4 4.195,9 315,8 4.511,7
Innerhalb eines Jahres 2.201,3 329,8 2.531,1 496,4 3.027,6
In einem bis zwei Jahren - 297,7 297,7 0,1 297,8
In zwei bis drei Jahren - 284,8 284,8 - 284,8
In drei bis vier Jahren - 274,1 274,1 - 274,1
In vier bis fünf Jahren - 262,0 262,0 - 262,0
Nach mehr als fünf Jahren - 966,9 966,9 - 966,9
Zwischensumme 2.201,3 2.415,3 4.616,6 496,5 5.113,1
Effekt aus der Abzinsung/​ Finanzierungssätze (2,4) (402,0) (404,4) - (404,4)
31.03.2023 2.199,0 2.013,3 4.212,2 496,5 4.708,8

Marktrisiko

Zinsmanagement

Mit Ausnahme des kurzfristigen Working Capital und wenn eine Rückzahlung von Kreditverbindlichkeit vor deren Fälligkeit vorgesehen ist, verfolgte die Gruppe bis zum Vollzug der Oak Transaktion die Politik, Zinsen auf Fremdkapital festverzinslich zu vereinbaren. Die Sensitivität der Gruppe in Bezug auf Zinsänderungsrisiken ist daher unwesentlich zum 31. März 2023.

Das neue Gesellschafterdarlehen der Gruppe über 2.200 Mio. €, das ihr von der Oak Holdings 2 GmbH, Düsseldorf, eingeräumt wurde, wird variabel unter Anbindung an den EURIBOR verzinst. Die Zinsänderungsrisiken für die, dem neuen Gesellschafterdarlehen zugrunde liegende, Kreditfazilität in gleicher Höhe wurden auf der Ebene der Oak Holdings 2 GmbH gegenüber den kreditgebenden Banken vollständig abgesichert.

Die Gruppe plant für die Zukunft weitere Zinsabsicherungen, bei Inanspruchnahme der neuen Fazilität über 1.750 Mio. €, die ebenfalls variabel unter Anbindung an den EURIBOR verzinst ist, sofern sich dies in Anbetracht interner Richtlinien als notwendig erweist.

Devisenmanagement

Die Schulden der Gruppe und die damit verbundenen Zinsaufwendungen lauten überwiegend auf Euro. Die Gruppe beabsichtigt, externe Währungsrisiken aus Transaktionen, die auf andere Währungen lauten, oberhalb eines festgelegten Mindestbetrags abzusichern. Die Sensitivität der Gruppe in Bezug auf Währungsrisiken ist daher unwesentlich.

Risiken aus Unternehmenserwerben

Die Strategie der Gruppe beinhaltet das Ziel, ihr operatives Geschäft durch Unternehmenserwerbe zu stärken und auszubauen. Durch diese Wachstumsstrategie ist die Gruppe operativen Herausforderungen sowie der Übernahme von Verbindlichkeiten oder anderen Ansprüchen von erworbenen Unternehmen ausgesetzt.

Covid-19

Die Covid-19-Pandemie hat in unserem Geschäftsbetrieb sowie bei Lieferanten und Kunden für einige Störungen gesorgt. Die Situation in der gesamten Gruppe und die damit verbundenen Vorgaben wurden durch einen robusten zentralisierten Krisenmanagementprozess koordiniert; dieser basiert auf den von Vodafone etablierten Covid-19-Maßnahmen und wird durch diese unterstützt. Zu den Risikobereichen gehören das Gesundheits- und Sicherheitsrisikomanagement und die Aufrechterhaltung kritischer Netzwerkabdeckung und Dienstleistungen; außerdem soll sichergestellt werden, dass unsere Teams der Kundenbetreuung einsatzbereit bleiben und in der Lage sind, unsere Kunden zu unterstützen.

Die Nachfrage nach den von der Gruppe angebotenen Dienstleistungen hat sich durch Covid-19 nicht verringert. Da die Gruppe überwiegend ein auf Infrastruktur basierendes Geschäft betreibt, war sie durch die von der Pandemie hervorgerufenen Einschränkungen nicht nachteilig beeinflusst; die Kundenaktivitäten verliefen seit dem Ende der Berichtsperiode gemäß den Erwartungen. Es wurden geeignete Veränderungen von Prozessen, Systemen und Sicherheitsanforderungen eingeführt, damit alle operativen Aktivitäten in Telearbeitsmodelle umgewandelt werden konnten, ohne dabei die Erbringung der Dienstleistungen zu beeinträchtigen. Dabei handelt es sich um nachhaltige Modelle, da sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Kundenbeziehungen hatten. Der Geschäftsbetrieb ist nicht in wesentlichem Umfang von Kunden und Lieferanten außerhalb der Vodafone Group abhängig. Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Gruppe sind minimal. Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die künftigen Pläne für den Geschäftsbetrieb infolge von Covid-19 zu erwarten; daher ist die aktuelle Prognose unserer Auffassung nach weiterhin angemessen.

Es gibt aufgrund von Covid-19 keine Anhaltspunkte, die Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen oder der latenten Steueransprüche aufwerfen könnten.

Krieg in der Ukraine

Solange der Krieg zwischen Russland und der Ukraine isoliert bleibt, sieht die Vantage Towers Gruppe derzeit vor allem die Volatilität der Stahlpreise und inflationäre Entwicklungen als Hauptrisiko. Wir gehen von einer Volatilität der Stahlpreise aufgrund des Verlusts von Stahlproduktionskapazitäten aus, rechnen aber derzeit auch aufgrund unserer Vorsorge- und Gegenmaßnahmen nicht mit einem wesentlichen Versorgungsengpass. Darüber hinaus haben wir sichergestellt, dass wir in keiner unseren lokalen operativen Gesellschaften Geschäfte mit Personen eingehen, die auf Sanktionslisten stehen.

Veränderung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

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Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit 1 4.195,9 - (11.8) - 6,9 20,4
Zahlungswirksam Nicht zahlungswirksam
Nettoerlöse aus Ausleihungen Gezahlte Zinsen Nettoveränderung der kurzfristigen Ausleihungen Leasing Verbindlichkeiten Finanzergebnis
01.04.2022 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
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Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit 1 0,8 4.212,3
Nicht zahlungswirksam
Sonstige
Mio. € 31.03.2023

1 Dieser Betrag umfasst den Bruttobetrag der Ausleihungen von 2,199.0 Mio. €, Leasingverbindlichkeiten von 2.013,3 Mio. €.

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Zahlungswirksam Nicht zahlungswirksam
Nettoerlöse aus Ausleihungen Gezahlte Zinsen Nettoveränderung der kurzfristigen Ausleihungen Leasing Verbindlichkeiten Finanzergebnis
01.04.2021 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Verbindlichkeiten aus
der Finanzierungstätigkeit 1 4.204,2 - (10,2) - (10,0) 13,5
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Nicht zahlungswirksam
Sonstige
Mio. € 31.03.2022
Verbindlichkeiten aus
der Finanzierungstätigkeit 1 (1,5) 4.195,9

1 Dieser Betrag umfasst den Bruttobetrag der Ausleihungen von 2.189,5 Mio. €, Leasingverbindlichkeiten von 2.006,4 Mio. € und den Nettobetrag der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten von 0,2 Mio €.

14. Beteiligungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Gruppe und andere Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführen, die der gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegt, d. h., wenn die relevanten Aktivitäten, die sich wesentlich auf die Renditen des Beteiligungsunternehmens auswirken, die einstimmige Zustimmung der Parteien erfordern, die die gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Die finanziellen und operativen Aktivitäten der Gemeinschaftsunternehmen der Gruppe werden von den beteiligten Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Die beteiligten Gesellschafter haben aufgrund ihres Anteilsbesitzes Rechte am Nettovermögen der Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Vantage Towers maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen

Die Beteiligungen der Gruppe, eine 33,2 %ige Beteiligung an Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A (INWIT) und eine 50 %ige Beteiligung an Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone), wurden bei der Gründung der Gruppe im Geschäftsjahr 2021 erworben. Die erworbenen Beteiligungen der Gruppe wurden nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert; das bedeutet, die Beteiligungen wurden auf Grundlage ihrer historischen Buchwerte erfasst, wie sie bei der Gründung der Gruppe übertragen wurden.

Bisher wurde die 33,2 %ige Beteiligung an INWIT, die die Gruppe im Rahmen einer Aktionärsvereinbarung (SHA) mit Telecom Italia S.p.A. (TIM) hält, als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Im August 2022 vereinbarten die Gruppe und TIM die Beendigung der Aktionärsvereinbarung. Als Folge dieser Änderung wurde ein maßgeblicher Einfluss der Gruppe begründet und INWIT als assoziiertes Unternehmen klassifiziert. Da INWIT weiterhin nach der Equity-Methode konsolidiert wird, erfolgt keine Änderung der Bilanzierung.

Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte und Schulden von Beteiligungen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Gemäß der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen werden in der Konzernbilanz zu Anschaffungskosten angesetzt; in Folgeperioden wird der Wertansatz um nach dem Erwerb erfolgte Änderungen des Anteils der Gruppe am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens und assozierten Unternehmens abzüglich etwaiger Wertminderungen der Beteiligung angepasst. Der Anteil der Gruppe an den Gewinnen oder Verlusten nach Steuern wird in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens oder assozierten Unternehmens, die den Anteil der Gruppe an dem betreffenden Gemeinschaftsunternehmen oder assozierten Unternehmen übersteigen, werden nur insoweit erfasst, als die Gruppe rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des Gemeinschaftsunternehmens oder assoziertes Unternehmens geleistet hat.

Durch unsere Beteiligungen an INWIT (Italien) und Cornerstone (Vereinigtes Königreich) haben wir im Einklang mit unserer Gesamtstrategie führende Marktpositionen in zwei weiteren bedeutenden europäischen Märkten. Unsere 33,2 %ige Beteiligung an INWIT, Italiens größtem Tower-Unternehmen, bringt 23.300 Makrostandorte und eine Vermietungsquote von 2,16x in unser Gesamtportfolio ein. Cornerstone ist mit 15.055 Makrostandorten, die Anwender in England, Schottland, Wales und Nordirland versorgen, und einer Vermietungsquote von 1,96x, das größte Tower-Unternehmen im Vereinigten Königreich. Die Gruppe erhält weiterhin attraktive Dividendenrenditen aus diesen strategischen Investitionen, mit einer kombinierten Bardividende aus unseren Investitionen von 154,5 Mio. € für das Geschäftsjahr 2023 (GJ 2022: 95,6 Mio. €).

Sofern nicht anders angegeben besteht das Grundkapital der Beteiligungen der Gruppe allein aus Stammkapital, das jeweils mittelbar gehalten wird. Das Gründungsland bzw. das Land der Eintragung des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens und assoziertes Unternehmens ist zugleich auch die Hauptniederlassung.

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Hauptgeschäftstätigkeit Gründungsland bzw. Land der Eintragung Prozentualer Anteilsbesitz
%
Infrastrutture Wireless Italiane (INWIT) S.p.A. Assoziiertes Unternehmen Netzwerk infrastruktur Italien 33,2
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) Gemeinschaftsunternehmen Netzwerk infrastruktur Vereinigtes Königreich 50

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen für die Beteiligungen der Gruppe, insoweit diese sich auf in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz erfasste Beträge beziehen.

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Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assozierten Unternehmen Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
2023 2023 2023 2023
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Infrastrutture Wireless Italiane (INWIT) S.p.A. 2.811,4 63,1 (0,3) 62,8
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) 359,4 22,7 4,1 26,8
Gesamt 3.170,8 85,8 3,8 89,6
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Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
2022 2022 2022 2022
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. ("INWIT") 2.851,4 27,2 - 27,2
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited ("Cornerstone") 366,5 3,0 (14,8) (11,8)
Gesamt 3.217,9 30,2 (14,8) 15,4

Die zusammengefassten Finanzinformationen für die Beteiligungen der Gruppe auf Grundlage eines 100 %igen Eigentums sind nachstehend zu finden.

Für die Konzernabschlusserstellung der Gruppe werden die Ergebnisse von INWIT aus deren Finanzberichterstattung des vorangegangenen Jahresabschlusses abgeleitet. Dieser Ansatz wurde bei der Gründung der Gruppe und dem Börsengang konsistent angewendet. Dementsprechend wurden die von INWIT berichteten Ergebnisse für den Zwölfmonatszeitraum zum 31. Dezember 2022 verwendet, die die letzten verfügbaren öffentlichen Informationen darstellen. Etwaige Anpassungen für Auswirkungen von bedeutenden Ereignissen oder Transaktionen, die zwischen den Enden des Abschlusszeitraums eingetreten sind, wurden vorgenommen.

Darüber hinaus erfolgte nach der Fusion von INWIT und Vodafone Towers Italien und dem anschließenden Erwerb der Anteile an INWIT eine Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3, die unter anderem zu einer Erhöhung des Wertes der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte sowie zu einer entsprechenden Erhöhung des Abschreibungsaufwands führte. Die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen aus der Kaufpreisallokation und die damit verbundenen Steuereffekte sind in den gemeldeten Ergebnissen für INWIT für die entsprechende Berichtsperiode enthalten.

Die Vantage Towers AG hat am 25. Mai 2022 von INWIT eine Dividende in Höhe von 102,7 Mio. € für das Geschäftsjahr 2021 (am 26. Mai 2021: 95,6 Mio. € für das Geschäftsjahr 2020) erhalten.

Die Vantage Towers AG hat am 12. Mai 2022 von der Cornerstone eine Dividende in Höhe von 15,0 Mio. £ (17,7 Mio. €) für das Geschäftsjahr 2022 erhalten. Für das am 31. März 2023 beendete Geschäftsjahr wurde eine Schlussdividende in Höhe von 60,0 Mio. £ beschlossen und ausgezahlt, von der der Anteil der Gruppe in Höhe von 30,0 Mio. £ (34,0 Mio. €) im März 2023 ausgezahlt wurde.

Gewinn- und Verlustrechnung

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INWIT Cornerstone
2023 2022 2023 2022
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse 853,0 785,1 475,4 452,3
Betriebliche Aufwendungen (73,8) (70,3) (141,7) (157,8)
Operativer Gewinn oder Verlust vor Abschreibungen, Veräußerungsgewinnen/​ (-Verlusten) und Wertaufholungen/​ (Wertminderungen) von langfristigen Vermögenswerten (EBITDA) 779,2 714,9 333,7 294,5
Abschreibungen, Veräußerungsgewinne/​ (-verluste) und Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten (363,7) (360,1) (169,1) (246,3)
Operativer Gewinn (EBIT) 415,5 354,7 164,6 48,2
Finanzergebnis (57,4) (60,4) (21,8) (6,0)
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten (23,8) (29,7) (62,3) (27,2)
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen - - (19,6) (11,2)
Gewinn vor Steuern 334,3 264,7 60,9 3,9
Steuern (40,9) (73,3) (15,5) 2,1
Jahresüberschuss 293,4 191,4 45,4 6,0

Bilanz

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INWIT S.p.A. Cornerstone
2023 2022 2023 2022
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 8.994,7 9.091,8 2.506,1 2.578,0
Kurzfristige Vermögenswerte 267,2 270,0 142,0 187,4
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72,9 96,3 59,0 85,7
Summe Vermögenswerte 9.261,9 9.361,8 2.648,1 2.765,4
Eigenkapital (4.466,4) (4.483,5) (718,5) (704,5)
Langfristige Schulden (4.327,5) (4.343,1) (1.436,4) (1.543,3)
Davon langfristige finanzielle Schulden (exklusive Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonst Verbindlichkeiten und Rückstellungen) (3.878,8) (3.849,1) (1.264,2) (1.371,3)
Kurzfristige Schulden (467,9) (535,2) (493,2) (517,7)
Davon kurzfristige finanzielle Schulden (exklusive Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonst Verbindlichkeiten und Rückstellungen) (272,8) (300,6) (137,9) (251,2)
Summe Eigenkapital und Schulden (9.261,9) (9.361,8) (2.648,0) (2.765,4)

Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen

Die Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert unseres Anteils an den Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist nachstehend aufgeführt:

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INWIT S.p.A. Cornerstone
2023 2022 2023 2022
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Eigenkapital 4.466,4 4.483,5 718,5 704,5
Beteiligungen 1.481,7 1.487,5 363,5 351,7
Anpassung Kaufpreis 1.329,7 1.363,9 - -
Fremdwährungsumrechnung - - (4,1) 14,8
Buchwert 2.811,4 2.851,4 359,4 366,5
Jahresüberschuss 293,4 191,4 45,4 6,0
Anteil am Gewinn 97,3 63,5 22,7 3,0
Anpassung Kaufpreis - Abschreibung (34,2) (36,3) - -
Anteil am Gewinn 63,1 27,2 22,7 3,0

Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung an INWIT auf der Grundlage des Schlusskurses zum 31. März 2023 von 12,12 € je Aktie (31. März 2022: 10,17 € je Aktie) betrug 3.860,6 Mio. € (31. März 2022: 3.239,4 Mio. €).

15. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem Betrag des im Geschäftsjahr erzielten, den Anteilseignern zurechenbaren Gewinns dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien.

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien zur Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 505,8 505,8
Effekt aus potenziell verwässernden Aktien: verfügungsbeschränkte Aktien und Aktienoptionen 0,9 0,7
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 506,7 506,5
2023 2022
Gewinn zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie (Mio. €) 473,1 356,9
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€c) 93,5 70,6
Verwässertes Ergebnis je Aktie (€c) 93,4 70,5

16. Aktiendividende

Dividenden sind eine Form der Aktienrendite.

Für den Zwölfmonatszeitraum zum 31. März 2023 beabsichtigt die Gesellschaft die Ausschüttung einer Jahresdividende von rund 20,2 Mio. €, die voraussichtlich im Juli 2023 ausgezahlt werden soll.

17. Eigenkapital

Eingefordertes gezeichnetes Kapital

Das eingeforderte gezeichnete Kapital entspricht der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, bewertet mit ihrem Nennwert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die von der Gruppe begebenen Eigenkapitalinstrumente werden in Höhe der erhaltenen Erlöse abzüglich der direkten Emissionskosten bilanziert.

Zugeteilte, begebene und voll eingezahlte Stammaktien zu je 1 €

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2023 2022
Anzahl Anzahl
1. April 505.782.265 505.782.265 505.782.265 505.782.265
Unterjährig zugeteilt - - - -
31. März 505.782.265 505.782.265 505.782.265 505.782.265

Die Gesellschaft wurde mit einem ursprünglichen gezeichneten Kapital von 25.000 € gegen Bareinlagen am 1. April 2020 gegründet. Durch eine Reihe von Kapitalerhöhungen und anderen Transaktionen im Zusammenhang mit der Gründung der Vantage Towers AG und der Gruppe, die zwischen dem 4. Mai 2020 und dem 7. Januar 2021 durchgeführt wurden, wurde das Grundkapital auf 505.782.265 € erhöht und eine Kapitalrücklage von 6.751.476.175 € gebildet. Seit dem Geschäftsjahr zum 31. März 2021 sind keine weiteren Erhöhungen des Grundkapitals oder der Kapitalrücklage erfolgt.

Fusionsrücklage

Die Fusionsrücklage spiegelt die Höhe des Eigenkapitals aus der Konsolidierung infolge der Anwendung der Interessenzusammenführungsmethode aus der Gründung der Gruppe wider. Die Gründung der Gruppe und die Interessenzusammenführungsmethode sind im Einzelnen in Ziffer 1 unter "Grundlagen der Aufstellung" erläutert. Auf der Basis des deutschen Umwandlungsgesetzes war der wirtschaftliche Wirksamkeitszeitpunkt der Abspaltung der Gesellschaft von Vodafone Deutschland der 1. Oktober 2019. Im Zeitraum bis zum rechtlichen Wirksamkeitsdatum der Abspaltung, dem 25. Mai 2020, entstand der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von 190,2 Mio. €, da der Rahmenleistungsvertrag und andere Vereinbarungen mit Vodafone Deutschland erst am 25. Mai 2020 wirksam wurden (die sogenannte "Für-Rechnungs-Phase"). Die Gesellschaft wurde in diesem Zeitraum von Vodafone Deutschland finanziert. Durch Vorstandsbeschluss wurde vereinbart, dass der Ausgleichsanspruch von Vodafone Deutschland in das Eigenkapital der Gesellschaft eingebracht wird und daher als Kapitaleinlage in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt wird.

Im Rahmen einer internen Kontrollprüfung wurde im Berichtsjahr festgestellt, dass im Zuge der ursprünglichen Geschäftsausgliederung nach dem Ausgliederungsvertrag Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig von der Vodafone GmbH auf die Vantage Towers AG übertragen wurden. Dies wurde im laufenden Geschäftsjahr nachgeholt und hat zu einer Einbringung weiterer Vermögensgegenstände in die Vantage Towers AG zu einem Nettobuchwert von 16,1 Mio. € und einer entsprechenden Anpassung der Fusionsrücklage geführt.

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen umfassen in erster Linie Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung des Nettovermögens von Geschäftsbetrieben, deren Darstellungswährung nicht der Euro ist und deren Abschlüsse künftig zu jedem Abschlussstichtag umgerechnet werden. Bei den restlichen Beständen, die sich auf die sonstigen Rücklagen auswirken, handelt es sich um anteilsbasierte Vergütungen, versicherungsmathematische Veränderungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (Ziffer 21 "Leistungen an Arbeitnehmer - Pensionspläne und Aktienzuteilungen") und latente Steuern.

18. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel der Gruppe werden mehrheitlich in Einlagen bei Banken oder in Geldmarktfonds gehalten, die eine Fälligkeit von höchstens drei Monaten haben; diese Mittel setzen wir zur Erfüllung unserer kurzfristigen Liquiditätsanforderungen ein.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen sowie andere kurzfristige, hoch liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Alle anderen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Bankguthaben und Kassenbestand 177,5 21,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Ausweis in der Bilanz 177,5 21,7
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2023 2022
Mio. € Mio. €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Ausweis in der Kapitalflussrechnung 177,5 21,7

19. Ausleihungen

Die Fremdkapitalquellen der Gruppe für Finanzierungs- und Liquiditätszwecke bestanden zum 23. März 2023 aus einer Reihe von zugesagten Bankfazilitäten und kurzfristigen und langfristigen Emissionen auf den Kapitalmärkten, darunter Emissionen von Anleihen und Commercial Papers. Wir steuern die Basis für unsere Zinszahlungen für Fremdkapitalaufnahmen je nach Marktbedingungen durch die Vereinbarung von festverzinslichen und variabel verzinslichen Instrumenten unter Anwendung von Zinsderivaten.

Nach Vollzug der Oak Transaktion am 22. März 2023 erfolgten wesentliche Änderungen an den Finanzierungsmodalitäten und der Finanzierungsstruktur der Gruppe. Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, Düsseldorf, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab.

Verbindlichkeiten aus den Leasingvereinbarungen der Gruppe werden ebenfalls unter den Ausleihungen ausgewiesen (siehe Ziffer 11 "Leasingverhältnisse").

Zur Reduzierung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf bestimmte monetäre Posten setzt die Gruppe Devisengeschäfte ein.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Verzinsliche Darlehen und Überziehungskredite werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (der bei Zugang den Anschaffungskosten entspricht) und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Unterschiedsbeträge zwischen den Erlösen nach Abzug von Transaktionskosten und dem bei Erfüllung oder Rückzahlung von Ausleihungen fälligen Betrag werden über die Laufzeit der Ausleihung erfasst.

Der beizulegende Zeitwert des Fremdkapitals der Gruppe entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert, mit Ausnahme der Anleihen mit einem Buchwert von 2.199,0 Mio. € (GJ 2022: 2.189,5 Mio. €), die einen beizulegenden Zeitwert von 2.191,0 Mio. € (GJ 2022: 2.054,0 Mio. €) haben. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Stufe 1 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts unter Verwendung notierter Marktpreise.

Ausleihungen

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Kurzfristige Ausleihungen
Nicht in der Nettoverschuldung enthaltene kurzfristige Ausleihungen - -
Leasingverbindlichkeiten 261,8 247,5
In der Nettoverschuldung enthaltene kurzfristige Ausleihungen
Schuldverschreibungen 2.199,0 -
2.460,8 247,5
Langfristige Ausleihungen
Nicht in der Nettoverschuldung enthaltene langfristige Ausleihungen - -
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2023 2022
Mio. € Mio. €
Leasingverbindlichkeiten 1.751,5 1.758,8
In der Nettoverschuldung enthaltene langfristige Ausleihungen
Schuldverschreibungen - 2.189,5
1.751,5 3.948,3
Summe der Ausleihungen 4.212,2 4.195,9

Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von 2.200 Mio. € wurden von der Gruppe bis zum 31. März 2023 begeben. Diese bestanden aus im Jahr 2025 fälligen 0,000 %-Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. €, im Jahr 2027 fälligen 0,375 %-Schuldverschreibungen in Höhe von 750 Mio. € und im Jahr 2030 fälligen 0,750 %-Schuldverschreibungen in Höhe von 700 Mio. €. Die Transaktion stellte eine Inanspruchnahme des von Vantage Towers AG im Geschäftsjahr 2021 aufgelegten Fremdkapitalemissionsprogramms dar. Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. An diesem Tag erfolgte auch die vollständige vorzeitige Rückzahlung.

20. Leistungen an Arbeitnehmer - Pensionspläne und Aktienzuteilungen

Die Gruppe gewährt Leistungen an Arbeitnehmer in Form von Ansprüchen aus Pensionsplänen sowie Aktienzuteilungen. Die so gewährten Ansprüche und Zuteilungen wachsen während der Dienstverhältnisse in den von Vodafone kontrollierten Pensions- und Aktienplänen an. Die Gruppe betreibt leistungsorientierte Pläne in Deutschland und Griechenland. Beitragsorientierte Pläne werden derzeit in Deutschland, Griechenland, Ungarn, Portugal und Spanien angeboten.

Die in der Konzern-Gewinn und -Verlustrechnung und der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Leistungen an Arbeitnehmer sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst.

Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Beitragsorientierte Pläne 0,5 0,3
Leistungsorientierte Plän 0,8 (0,6)
Anteilsbasierte Vergütung 5,2 3,9

Bilanz - leistungsorientierte Pläne

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2023 2022
Mio. € Mio. €
Summe beizulegender Zeitwert des auf die Gruppe entfallenden Planvermögens 4,5 4,2
Barwert der auf die Gruppe entfallenden Planverpflichtungen (5,1) (4,6)
Nettounterdeckung von leistungsorientierten Plänen (0,6) (0,3)

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen in der Verwaltung der Pensionspläne der Gruppe oder der den Mitarbeitern im Rahmen des Aktienprogramms der Gruppe gewährten Leistungen. Seit Ende des Geschäftsjahres wurden neue Vereinbarungen zu vergleichbaren Bedingungen getroffen, die sich nicht wesentlich auf die Kosten der Gruppe für diese Leistungen an Arbeitnehmer auswirken.

21. Verpflichtungen

Eine Verpflichtung ist eine vertragliche Verpflichtung, in Zukunft eine Zahlung vorzunehmen, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Netzwerkinfrastruktur und IT-Systemen sowie mit Leasingverhältnissen, die noch nicht begonnen haben. Diese Beträge sind nicht in der Konzernbilanz ausgewiesen, da wir noch keine Güter oder Dienstleistungen vom Lieferanten erhalten haben. Bei den nachstehend aufgeführten Beträgen handelt es sich um Mindestbeträge, zu deren Zahlung wir uns verpflichtet haben.

Kapitalverpflichtungen

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Gesellschaft und Tochterunternehmen Anteil von Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen Gruppe
2023 2022 2023 2022 2023 2022
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Für zukünftige Investitionen platzierte Aufträge, die im Abschluss nicht berücksichtigt sind 1 303.3 209.5 0 0 303.3 209.5

1 Die Verpflichtung beinhaltet platzierte Aufträge für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

22. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten sind potenzielle zukünftige Mittelabflüsse aus einem Ereignis in der Vergangenheit, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung mehr als unwahrscheinlich ist, aber nicht als wahrscheinlich angesehen wird oder in ihrer Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann. Die Gruppe verfügt über keine anzugebenden Eventualverbindlichkeiten.

Bankgarantien werden hauptsächlich als langlaufende Leistungsgarantien an Grundstückseigentümer (z.B. Städte und Kommunen) verwendet, um Rückbauverpflichtungen abzudecken.

Vor Abschluss der Transaktion zwischen Vodafone und einem Konsortium aus KKR und GIP hat Vantage Towers Kreditlinien und Dienstleistungsprozesse der Vodafone für die Ausgabe von Bankgarantien genutzt. Hierbei hat Vantage Towers Vodafone von der Haftung freigestellt. Nach Abschluss der Transaktion nutzt Vantage Towers eigene Kreditlinien, um Garantien mit Hausbanken zu begeben.

23. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Gemäß § 161 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Vantage Towers AG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Vantage Towers AG zugänglich gemacht. Die vollständige Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite unter www.vantagetowers.com verfügbar. Nach Wirksamkeit des Delistings der Aktien der Vantage Towers AG vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit am 9. Mai 2023 ist die Geselslchaft nicht mehr verpflichtet, eine Entsprechenserklärung abzugeben.

24. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Die Oak Transaktion wurde am 22. März 2023 vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt hielt Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, 89,3 % der Aktien der Vantage Towers AG. Hierdurch wurden weitere Transaktionen und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, dem 31. März 2023, ausgelöst, die nachfolgend zusammengefasst werden.

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot

Am 20. März 2023 gaben Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, und Vantage Towers den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung zum Rückzug von der Börse ("Delisting") bekannt. Am 5. April 2023 unterbreitete Oak Holdings allen Aktionären von Vantage Towers ein Delisting-Erwerbsangebot zu einem Preis von 32 € pro Aktie. Das Angebot endete am 3. Mai 2023 mit einer endgültigen Annahmequote von 0,05 %. Mit Ablauf des 9. Mai 2023 erfolgte das Delisting der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A3H3LL2) vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Infolge des Börsenrückzugs der zwischen dem Stichtag des Geschäftsjahresendes am 31. März 2023 und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Abschlusses vollzogen wurde, hat die Gesellschaft festgestellt, dass bestimmte Berichtspflichten nicht mehr erforderlich sind, u. a. die Pflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung entsprechend des European Single Electronic Format (ESEF).

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Nach dem Vollzug der Oak Transaktion hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§°291 ff. AktG zwischen der Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft und der Oak Holdings GmbH als herrschender Gesellschaft auf Basis eines zwischen den Parteien abgestimmten Vertragsentwurfes zugestimmt. Am 5. Mai 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft dem Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag trat am 14. Juni 2023 durch Eintragung ins Handelsregister in Kraft.

Nach Abschluss und Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers AG dessen Vantage Towers AG Aktien gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 28,24 € je Aktie erwerben. Die jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG wird 1,63 € brutto (1,52 € nach Abzug der Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)) je Vantage Towers AG Aktie betragen.

Fremdkapitalaufnahmen

Am 23. März 2023 gab die Gruppe ihre Absicht bekannt, sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 2.200 Mio. € zurückzuzahlen. Am 27. März 2023 gab die Gruppe eine Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen heraus, in der als Termin für die vorzeitige Rückzahlung der 26. Mai 2023 festgesetzt wurde. Um die Rückzahlung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen zu finanzieren, schloss die Vantage Towers AG mit der Oak Holdings 2 GmbH, der alleinigen Gesellschafterin der Oak Holdings GmbH, einen Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen in der entsprechenden Höhe von 2.200 Mio. € ab. Am 26. Mai 2023 erfolgte auch die vollständige vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen.

Änderungen in der Arbeitsweise des Vorstands und Aufsichtsrats

Am 22. Mai 2023 hat der Finanzvorstand Thomas Reisten als Interims-CEO die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden Vivek Badrinath übernommen, der bereits im Februar 2023 angekündigt hatte, aus persönlichen Gründen nicht für eine Verlängerung seines am 31. Dezember 2023 endenden Vertrags zur Verfügung zu stehen. Am 6. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat Christian Hillabrant zum neuen CEO ernannt. Die Ernennung wird voraussichtlich in etwa zwei Monaten nach seiner Ernennung wirksam werden, bis dahin führt Interim-CEO und CFO Thomas Reisten das Unternehmen.

In der nächsten Zeit werden weitere Veränderungen im Aufsichtsrat stattfinden. Es ist geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2023 die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit neun auf sechs Mitglieder zu reduzieren. Die entsprechende Absicht hatte die Oak Holdings GmbH in ihrer Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot am 13. Dezember 2022 bereits angekündigt. Die Hauptaktionärin hatte in diesem Zusammenhang auch angekündigt, dass der Aufsichtsrat identisch zu dem Gesellschafterausschuss der Oak Holdings 1 GmbH besetzt sein soll. Aus diesem Grund haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger, Grube, Katja van Doren, Pinar Yemez, Amanda Nelson, Terence E. Rhodes und Charles Green ihre Rücktrittserklärungen Mitte Juni 2023 eingereicht und werden ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung niederlegen.

25. Vergütung des Abschlussprüfers

Die Gesamtvergütung des Konzernabschlussprüfers (Ernst & Young GmbH und andere Mitgliedsfirmen von Ernst & Young Global Limited) für die für die Gruppe im Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen ist nachfolgend aufgegliedert.

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01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
Mio. € Mio. €
Mutterunternehmen 1,6 0,8
Tochterunternehmen 1,0 0,9
Honorare des Abschlussprüfers 2,6 1,7
Andere Bestätigungsleistungen 0.4 0.5
Steuerberatungsleistungen 0 -
Andere prüfungsfremde Leistungen 0 -
Prüfungsfremde Honorare 0,4 0,5
Gesamthonorar 2 3,0 2,2

1 Davon auf Vorperioden entfallend: 0,5 Mio. €.

2 Davon an verbundene Unternehmen von Ernst & Young GmbH: 1,1 Mio. €.

26. Verbundene Unternehmen

Eine vollständige Auflistung unserer Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum 31. März 2023 ist nachfolgend aufgeführt. Kein Tochterunternehmen ist von der Konsolidierung ausgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Konsolidierungskreis nicht verändert. Sofern nicht anders angegeben, besteht das Grundkapital der Tochterunternehmen der Gesellschaft allein aus Stammkapital, das jeweils mittelbar gehalten wird. Sofern nicht anders angegeben, spiegeln die von den Konzernunternehmen gehaltenen prozentualen Beteiligungen sowohl den Anteil am Nennkapital als auch an den Stimmrechten wider.

Tochterunternehmen

Ein Tochterunternehmen ist ein von der Gesellschaft beherrschtes Unternehmen. Beherrschung ist gegeben, wenn die Gesellschaft bestehende Rechte hat, die ihr aktuell die Fähigkeit verleihen, die Geschäftsaktivitäten zu steuern, um damit die Renditen der Gesellschaft und das Risiko bzw. die Anrechte auf variable Rückflüsse aus dem Unternehmen zu beeinflussen. Die Ergebnisse der im Geschäftsjahr erworbenen Tochterunternehmen sind ab dem Erwerbszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung enthalten. Gegebenenfalls werden Anpassungen an den Abschluss von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die von der Gruppe verwendeten Methoden anzugleichen. Sämtliche konzerninternen Transaktionen, Zwischenergebnisse, Erträge und Aufwendungen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Nicht beherrschende Anteile am Nettovermögen konsolidierter Tochterunternehmen werden getrennt vom Eigenkapitalanteil der Gruppe identifiziert.

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Name der Gesellschaft Land Anschrift Prozentsatz der von der Gruppe gehaltenen Anteilsklasse
Vantage Towers, S.L.U Spanien San Severo 22, Madrid, 28042, Spanien 100
Vantage Towers Limited Irland Mountainview, Leopardstown, Dublin 18, Irland 100
Vodafone Towers Portugal S.A. Portugal Avenida Dom JoaoJoão II, n° 36, 8°, Parque das Nacöes, 1998-017 Lissabon, Gemeinde Parque das Nacöes, Stadtverwaltung Lissabon, Portugal 100
Vantage Towers s.r.o. Tschechische Republik Zavisova 502/​5, Nusle, 140 00 Prag 4, Tschechische Republik 100
Vantage Towers Zrt. Ungarn Boldizsar utca 2, 1112 Budapest, Ungarn 100
Vodafone Towers S.R.L. Rumänien Calea Floreasca 169A, AFI Park Floreasca, Gebäude A, dritte Etaje, Sektor 1, Bukarest, Rumänien 100
Vantage Towers Single Member S.A. Griechenland 2 Adrianeiou & Papada Str, 11525, Athen, Griechenland 100
Central Tower Holding Company B.V.* Niederlande Rivium Quadrant 175, 6th floor, 2909 LC Capelle aan den IJssel, Niederlande 100
Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH* Deutschland Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf 100
Vantage Towers Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH* Deutschland Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf 100

* Unmittelbar gehalten

Gemeinschaftsunternehmen und assozierte Unternehmen

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Name der Gesellschaft Klassifizierung Land Anschrift Prozentsatz der von der Gruppe gehaltenen Anteilsklasse
Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. Assoziertes Unternehmen Italien Via Gaetana Negri 1, 20123, Mailand, Italien 33,2
Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited Gemeinschaftsunternehmen Vereinigtes Königreich Hive 2, 1530 Arlington Business Park, Theale, Reading, Berkshire, RG7 4SA, Vereinigtes Königreich 50

Die Gruppe hält eine 33,2 %ige Beteiligung an Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A. (INWIT). Bisher wurde INWIT aufgrund der Beteiligungsrechte, die die Gruppe im Rahmen einer Aktionärsvereinbarung (SHA) mit Telecom Italia S.p.A. (TIM) hält, als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Im August 2022 vereinbarten die Gruppe und TIM die Beendigung der Aktionärsvereinbarung. Als Folge dieser Änderung hat die Gruppe zum 31. März 2023 einen maßgeblichen Einfluss und INWIT wird als assoziiertes Unternehmen klassifiziert. Da INWIT weiterhin nach der Equity-Methode konsolidiert wird, erfolgt keine Änderung der Bilanzierung.

 

Düsseldorf, 16 Juni 2023

Vantage Towers AG
Der Vorstand

Thomas Reisten

Vivek Badrinath

Christian Sommer

Weitere Informationen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- abschluss nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Vantage Towers AG zusammengefasst ist, nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Düsseldorf, 16. Juni 2023

Vantage Towers AG
Der Vorstand

Thomas Reisten

Vivek Badrinath

Christian Sommer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vantage Towers AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Vantage Towers AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023, der Konzernbilanz zum 31. März 2023, sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vantage Towers AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, geprüft. Die in Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß des deutschen Corporate Governance Kodexes und die als "Relevante Angaben zu Unternehmenspraktiken" bezeichnete Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Entsprechenserklärung gemäß des deutschen Corporate Governance Kodexes und dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats im Abschnitt "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des zusammengefassten Lageberichts ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

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die Abschnitte "Eckdaten Vantage Towers", "GJ 2023 Highlights" und "Wer wir sind";

den Abschnitt "Vorwort unseres CEO's";

den "Bericht des Aufsichtsrats";

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Vantage Towers AG zusammengefasst ist, im Abschnitt "Weitere Informationen";

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 20. Juni 2023

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ueberschär
Wirtschaftsprüfer

Hillebrand
Wirtschaftsprüferin

Überleitung der Nicht-IFRS-Kennzahlen

Bereinigtes EBITDA

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Nicht-IFRS-Kennzahl "Bereinigtes EBITDA" auf konsolidierter Basis auf den Jahresüberschuss in den Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnungen für die angegebenen Zeiträume.

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Konsolidierte Basis
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft)
Mio. € Mio. €
Jahresüberschuss 473,1 356,9
Ertragsteuern (20,7) 108,9
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 56,2 52,9
Sonstige Finanzierungskosten 29,3 13,5
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen 30,7 4,5
Operativer Gewinn 568,5 536,7
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen (85,8) (30,2)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 19,7 13,2
Abschreibungen auf Sachanlagen 122,5 84,9
Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 273,7 258,2
Gewinne/​Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 1,1 0,9
Einmalige und andere Posten 8,5 1,5
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2

Bereinigtes EBITDAaL

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Nicht-IFRS-Kennzahl "Bereinigtes EBITDAaL" auf den Jahresüberschuss in den Gewinn- und -Verlustrechnungen für die angegebenen Zeiträume.

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Konsolidierte Basis
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft)
Mio. € Mio. €
Jahresüberschuss 473,1 356,9
Ertragsteueraufwand (20,7) 108,9
Sonstige Finanzierungskosten 29,3 13,5
Sonstige nicht betriebliche Aufwendungen 30,7 4,5
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen (85,8) (30,2)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 19,7 13,2
Abschreibungen auf Sachanlagen 122,5 84,9
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (20,2) (12,4)
Gewinne/​Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 1,1 0,9
Einmalige und andere Posten 14,6 2,4
Bereinigtes EBITDAaL 564,3 542,6

Wiederkehrender operativer Free Cashflow und wiederkehrender Free Cashflow

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der alternativen Leistungskennzahlen "Wiederkehrender operativer Free Cashflow" und "Wiederkehrender Free Cashflow" auf das bereinigte EBITDA für die angegebenen Zeiträume.

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Konsolidierte Basis
Zwölf Monate zum 31. März 2023 (geprüft) Zwölf Monate zum 31. März 2022 (geprüft)
Mio. € Mio. €
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 906,9 1.007,7
Zunahme/​(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten (77,2) (151,1)
Abnahme/​(Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen (30,0) 56,9
Zunahme/​(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 7,0 1,8
Abnahme/​(Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 95,7 (48,6)
Anteilsbasierte Vergütung und andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen 3,3 (3,9)
Einmalige und andere Posten 2,5 2,4
Bereinigtes EBITDA 908,3 865,2
Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben (20,2) (12,4)
Barkosten der Leasingverhältnisse (306,4) (293,1)
Investitionsausgaben für Instandhaltung (24,0) (28,8)
Wiederkehrender operativer Free Cashflow 557,6 531,0
Gezahlte Steuern, netto (109,4) (91,8)
Gezahlte Zinsen, ohne Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten (11,9) (10,3)
Änderungen des operativen Working Capital 1,9 (14,2)
Wiederkehrender Free Cashflow 438,2 414,8

Nettofinanzverschuldung

Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung der Nicht-IFRS-Kennzahl "Nettofinanzverschuldung" der Gruppe aus der Konzernbilanz zum 31. März für die angegebenen Zeiträume.

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Konsolidierte Basis
Stand 31. März 2023 (geprüft) Stand 31. März 2022 (geprüft)
Mio. € Mio. €
Anleihen (2.199,0) (2.189,5)
Commercial Papers - -
Bankdarlehen - -
Verbindlichkeiten aus Barsicherheiten - -
Überziehungen - -
Summe der kurzfristigen Ausleihungen von nahestehenden Unternehmen und Personen und der langfristigen Ausleihungen von nahestehenden Unternehmen und Personen - -
In der Nettofinanzverschuldung enthaltene Ausleihungen (2.199,0) (2.189,5)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 177,5 21,7
Bei nahestehenden Unternehmen und Personen gehaltene Bareinlagen - 272,3
Sonstige Finanzinstrumente - -
Derivative Finanzinstrumente (Mark-to-Market) 0,1 (0,5)
Kurzfristige Anlagen - -
Summe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstiger Finanzinstrumente 177,6 293,3
Nettofinanzverschuldung (2.021,5) (1.895,9)

Nach der EquityMethode bilanzierte Ergebnisse von Beteiligungen

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CTIL 2 INWIT 1
Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2023 Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. Dezember 2022
100 % Anteil (ungeprüft) 50 % Anteil (ungeprüft) 100 % Anteil (geprüft) 33,2 % Anteil (geprüft)
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse 475 238 853 283
Bereinigtes EBITDA 314 157 779 259
Bereinigtes EBITDAaL 162 81 587 195
RFCF 115 58 491 163

1 Die INWIT-Ergebnisse für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2022 stammen aus der Anlegerpräsentation der Finanzergebnisse von INWIT, die abrufbar ist unter: www.inwit.it/​en/​investors/​presentations-and-webcasts/​fy-2022-financial-results.

2 Die Umsatzerlöse von Cornerstone beinhalten Durchleitungseinnahmen in Höhe von 95 Mio. €, die sich aus der Rückerstattung von an die Mieter weitergegebenen Grundsteuern auf gewerblich genutzte Immobilien zusammensetzen.

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CTIL 2 Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2022 INWIT 1 Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. Dezember 2021
100 % Aktien (ungeprüft) 50 % Aktien (ungeprüft) 100 % Aktien (ungeprüft) 33.2 % Aktien (ungeprüft)
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse 452 218 785 261
Bereinigtes EBITDA 283 142 715 237
Bereinigtes EBITDAaL 113 57 520 173
RFCF 165 83 366 122

1 Die INWIT-Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2021 stammen aus der Anlegerpräsentation der Finanzergebnisse von INWIT, die abrufbar ist unter: www.in-wit.it/​en/​investors/​presentations-and-webcasts/​fy21-financial-results.

2 Die Umsatzerlöse von Cornerstone beinhalten Durchleitungseinnahmen in Höhe von 86 Mio. €, die sich aus der Rückerstattung von an die Mieter weitergegebenen Grundsteuern auf gewerblich genutzte Immobilien zusammensetzen.

Disclaimer zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum und die Strategien von Vantage Towers. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich der Ziele, Vorgaben, Strategien, Aussichten und Wachstumsperspektiven, einschließlich der Prognose für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr, des Aufbaus neuer Standorte, der Vermietungsziele und der Vermietungspipeline; des Betriebskapitals, der Kapitalstruktur von Vantage Towers; zukünftiger Pläne, Ereignisse oder Leistungen, der wirtschaftlichen Aussichten und Branchentrends.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, durch die Verwendung eines in der Zukunft liegenden Datums oder durch Wörter wie "wird", "könnte", "dürfte", "sollte", "erwartet", "beabsichtigt", "bereitet vor" oder "zielt ab" (auch in ihrer negativen Form oder in anderen Abwandlungen) gekennzeichnet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Natur nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Alle nachfolgenden schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen, die Vantage Towers oder einem Mitglied der Vantage Towers Group oder einer in ihrem Namen handelnden Person zuzuschreiben sind, werden in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben erwähnten Faktoren eingeschränkt. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument realisiert werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Datum dieser Bekanntmachung. Vorbehaltlich der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften beabsichtigt Vantage Towers nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, und übernimmt keine Verpflichtung, dies zu tun.

Verweise auf Vantage Towers beziehen sich auf die Vantage Towers AG und Verweise auf die Vantage Towers Group beziehen sich auf die Vantage Towers AG und ihre Tochtergesellschaften, sofern nicht anders angegeben.

Rundungen

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln.

Glossar

Active-Sharing-Vereinbarung

bezeichnet eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von aktiven Sendeeinrichtungen durch MNOs, die diese an den Standorten der Gruppe installieren.

AktG

Aktiengesetz

Aktive Sendeeinrichtungen

bezeichnet die Kundengeräte, die zum Empfangen und Senden von Mobilfunksignalen verwendet werden.

Alternative Leistungskennzahlen

bezeichnet folgende Kennzahlen: bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDAaL, bereinigte EBIT-DAaL-Marge, wiederkehrender operativer Free Cashflow, wiederkehrender Free Cashflow, Free Cashflow, Cash Conversion, Nettofinanzverschuldung und Verhältnis der Nettofinanzverschuldung zum bereinigten EBITDAaL.

ARUG

Bezeichnet Aktionärsrechterichtlinie

Aufsichtsrat

bezeichnet den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Aufwendungen für Grundstücksmiete

bezeichnet die planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten.

Ausschüsse

bezeichnet den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss zusammen mit dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss.

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bereinigtes EBITDA

bezeichnet den operativen Gewinn vor Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögens- werte sowie Gewinnen/​Verlusten aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten ohne Wertminderungsaufwendungen, Restrukturierungskosten aus separaten Restrukturierungsvorhaben, sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln.

Bereinigtes EBITDAaL

bezeichnet das bereinigte EBITDA abzüglich der Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben sowie nach Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und nach Abzug von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten. Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben spiegeln die direkte Weiterbelastung von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte an Vodafone wider.

Bereinigte EBITDAaL-Marge

bezeichnet den Quotienten aus dem bereinigten EBITDAaL und den Umsatzerlösen ohne Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben.

BGAV

bezeichnet den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BTS

steht für "Built-to-suit" und bezeichnet Bauprojekte nach Kundenvorgaben.

CAGR

bezeichnet die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate).

Cash Conversion

bezeichnet den Quotienten aus dem wiederkehrenden operativen Free Cashflow und dem bereinigten EBITDAaL.

CCR

bezeichnet die Cash Conversion Rate

CEO

Chief Executive Officer

CFO

Chief Financial Officer

CGU

Cash Generating Unit

Cornerstone

Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited.

COSO

Bezeichent das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission

CTHC

Central Tower Holding Company B.V.

Darlehensfazilität

bezeichnet die vorrangige unbesicherte Darlehensfazilität in Höhe von 2,4 Mrd. €, die die Gesellschaft am 12. Februar 2021 geschlossen hat.

DAS

bezeichnet verteilte Antennensysteme (Distributed Antenna Systems).

DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Delisting

bezeichnet die Beendigung der Börsennotierung der Gesellschaft gemäß § 39 Absatz 2 Börsengesetz (BörsG).

Deutsches Funkturmgeschäft

bezeichnet das Funkturmgeschäft der deutschen operativen Einheit.

DSGVO

Bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung

ECC

bezeichnet das britische Gesetz über elektronische Kommunikation (Electronics Communications Code).

EMF

Elektromagnetisches Feld

ESG

steht für "Environmental, Social and Gover-nance", d h. Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung.

EU

Europäische Union

Finanzinstitut

bezeichnet ein Kreditinstitut, ein Unternehmen gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG).

Frankfurter Wertpapierbörse

bezeichnet die Frankfurter Wertpapierbörse.

Free Cashflow (FCF)

bezeichnet den wiederkehrenden Free Cashflow abzüglich Wachstums- und anderer Investitionen, einschließlich der Optimierung von Grundstücksmieten, und an nicht beherrschende Gesellschafter von Tochterunternehmen gezahlter Dividenden zuzüglich der Erlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben von Vodafone, Gewinne/​Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten und Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen, sowie bereinigt um Änderungen des nicht operativen Working Capital und einmalige und andere Posten. Einmalige und andere Posten umfassen Wertminderungsaufwendungen, Re- strukturierungskosten aus separaten Restrukturierungsvorhaben und sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie bedeutende Posten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht die zugrunde liegende Entwicklung der Gruppe widerspiegeln. Diese Posten sind keine nach IFRS anerkannten Begriffe. Einmalige und andere Posten unterliegen einem bestimmten Ermessensspielraum hinsichtlich der Zuordnung verschiedener Erträge und Aufwendungen, und die Ausübung von Ermessensspielräumen kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Einmalige und andere Posten könnten zudem Aufwendungen enthalten, die in künftigen Berichtsperioden erneut anfallen.

Funkturmgeschäft

bezeichnet das mit den europäischen Funkturminfrastruktur-Assets von Vodafone in Deutschland, Spanien, Portugal, Rumänien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Irland verbundene Geschäft.

FWA

bezeichnet einen drahtlosen Festnetzzugang (Fixed Wireless Access).

GBTs

bezeichnet bodengestützte Sendemasten (Ground-Based Towers).

Gesellschaft

bezeichnet die Vantage Towers AG.

GIP

bezeichnet Global Infrastructure Partners.

GJ 2021

bezeichnet das am 31. März 2022 geendete-dende Geschäftsjahr.

GJ 2022

bezeichnet das am 31. März 2022 geendete Geschäftsjahr.

GJ 2023

bezeichnet das am 31. März 2023 geendete Geschäftsjahr.

GJ 2024

bezeichnet das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr.

GJ 2025

bezeichnet das am 31. März 2025 endende Geschäftsjahr.

GJ 2026

bezeichnet das am 31. März 2026 endende Geschäftsjahr.

Gruppe oder Vantage Towers Group oder Vantage Towers

bezeichnet, soweit nicht anders angegeben, die Gesellschaft, ihre konsolidierten Tochter- unternehmen und ihre at-equity bilanzierten Beteiligungen an INWIT und Cornerstone.

GSMA

Bezeichnet die GSM Association

HGB

Handelsgesetzbuch

IASB

bezeichnet das International Accounting Standards Board

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.

Ground Lease Buyout (GLBO) oder Investitionsausgaben zur Optimierung von Grundstücksmieten

bezeichnet Investitionsausgaben im Rahmen des Programms zur Optimierung von Grundstücksmieten.

IFRS

bezeichnet die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards, einschließlich der IAS und der Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind (Verordnung (EG) Nr. 1126/​2008 der Kommission vom 3. November 2008, in der jeweils geltenden Fassung), verfügbar unter www.ifrs.org/​issued-standards.

IFW

bezeichent das Institut für Weltwitschaft

IKS

bezeichnet das interne Kontrollsystem.

Indoor Small Cells

("kleine Zellen im Innenbereich") bezeichnet Funkzugangsknoten mit geringer Leistung, die üblicherweise zur Ergänzung von Makrozellen verwendet werden, um eine Netzabdeckung und/​oder Netzkapazität im Innenbereich zu gewährleisten; diese sind besser geeignet für kleinere oder geringer frequentierte Standorte.

Investitionen in neue Standorte

bezeichnet Investitionsausgaben im Zusammenhang mit dem Bau neuer BTS-Standorte.

Investitionsausgaben für Instandhaltung

bezeichnet die Investitionsausgaben, die zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs des bestehenden Funkturmnetzes und anderer passiver Infrastruktur erforderlich sind, ohne Investitionsausgaben für neue Standorte oder Wachstumsinitiativen.

INWIT

Infrastrutture Wireless Italiane S.p.A.

IoT

bezeichnet das Internet der Dinge (Internet of Things).

IPO

bezeichnet den Börsengang (Initial Public Offering).

ISIN

bezeichnet die internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number).

IT

Informationstechnologie

IWF

Internationaler Währungsfonds

KKR

bezeichnet Kohlberg Kravis Roberts & Co.

Kodex

bezeichnet den am 23. Januar 2020 verabschiedeten und am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Konsolidierte Märkte

bezeichnet Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Ungarn und Irland.

KPIs

bezeichnet zentrale Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators).

LPWA

bezeichnet ein Niedrigenergie-Weitverkehrsnetz (Low Power Wide Area).

M&A

bezeichnet Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions).

Makrostandorte

bezeichnet die physische Infrastruktur, die entweder bodennah oder auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist und an die Kommunikationsanlagen zur Einrichtung einer Zelle in einem Mobilfunknetz angebracht werden, einschließlich Streetworks und auf Dauer angelegter mobiler Standorte.

MD

bezeichnet einen Geschäftsführer (Managing Director), der eine lokale operative Konzerngesellschaft leitet.

Mieter

bezeichnet Kunden.

Mietverhältnis

bezeichnet Points of Presence von Kunden, die an Makrostandorten betrieben werden, soweit nicht anders angegeben, einschließlich physischer Mietverhältnisse und Active-Sharing-Mietverhältnissen.

Mikrostandorte

bezeichnet Standorte für verteilte Antennensysteme, Repeater-Standorte und Small-Cell-Standorte.

MNO

bezeichnet einen Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operator).

MSA

bezeichnet einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen (Master Services Agreement).

Nettofinanzverschuldung

bezeichnet die Summe aus langfristigen Anleihen, kurzfristigen Anleihen, Anleihen von Unternehmen der Vodafone Group und Marktwertanpassungen, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente, der kurzfristigen Finanzinvestitionen und Leasingverbindlichkeiten.

Nettofinanzverschuldung zu bereinigtem EBITDAaL

bezeichnet das Verhältnis der Nettofinanzverschuldung zum bereinigten EBITDAaL für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum.

NFRD

(Non-Financial Reporting Directive) bezeichnet die Richtlinie 2014/​95/​EU, die bestimmte große Unternehmen verpflichtet, über nicht finanzielle Aspekte zu berichten.

Nicht-IFRS-Kennzahlen

bezeichnet folgende Kennzahlen auf kombinierter Basis: bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDAaL, bereinigte EBITDAaL-Marge, wiederkehrender operativer Free Cashflow, wiederkehrender Free Cashflow, Free Cashflow, Cash Conversion und Nettofinanzverschuldung.

Nicht-MNO

bezeichnet einen Anbieter, der kein Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operator) ist.

Oak Ausschuss

bezeichnet den Oak Ausschuss des Aufsichtsrats.

Oak Holdings GmbH

bezeichnet die Oak Holdings GmbH, ein ein Joint Venture zwischen der Vodafone GmbH und einem Konsortium aus langfristigen Infrastruktur-Investoren geführt durch GIP und KKR

Passive Infrastruktur

bezeichnet eine Anlage, die aus einer Zusammenstellung verschiedener Elemente besteht, die an einem Standort eingerichtet wurde und zur Unterstützung der aktiven Sendeeinrichtungen verwendet wird, u. a. vertikale Unterstützungsstrukturen, einschließlich Masten, Türmen, Turmfundamenten, Unterbauten und Antennenträgern (ohne Halterungsvorrichtungen), zivile Infrastrukturen (einschließlich Stahlbauten) und verwandte Gewerke, Lagerflächen oder Unterstände, Zugangs-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Sicherheitsanlagen und Schutzvorrichtungen.

Passive Sharing

bezeichnet die gemeinsame Nutzung von passiver Infrastruktur durch MNOs.

PoP

steht für Point of Presence, einen Knotenpunkt in einem Kommunikationssystem. Wenn ein PoP von Vantage Towers oder einem anderen genannten Funkturmunternehmen betrieben wird, bezeichnet die Gruppe diesen als Mietverhältnis; sofern nicht anders angegeben, werden diese an Makrostandorten betrieben.

PPDR

steht für Public Protection & Disaster Relief - Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Prüfungs-, Risiko- und Compliance Ausschuss

bezeichnet den Prüfungs-, Risiko- und Compliance Ausschuss des Aufsichtsrats.

RAN

bezeichnet ein Funkzugangsnetz (Radio Access Network).

Revolvierende Kreditlinie

bezeichnet die vorrangige unbesicherte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. €, die die Gesellschaft am 12. Februar 2021 geschlossen hat.

ROCE

bezeichnet Kapitalrendite (Return on Capital Employed).

RTT

bezeichnet dachinstallierte Funktürme (Rooftop Towers).

RRF

bezeichent die Recovery and Resilience Facility

Satzung

bezeichnet die Satzung der Gesellschaft vom 18. Januar 2021, die am 26. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen wurde.

Small Cells

("kleine Zellen") bezeichnet Funkzugangsknoten mit geringer Leistung, die in Gebieten mit hoher Verkehrskonzentration üblicherweise zur Ergänzung von Makrozellen verwendet werden und über kleinere Zellradien verfügen als Makrozellen.

Sonstige Wachstumsinvestitionen

bezeichnet Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Initiativen zur Ertragssteigerung, insbesondere Modernisierungsinvestitionen, um Nicht-Vodafone-Mietverträge, Effizienzinvestitionen und den Ausbau von DAS/​In-door Small Cells zu ermöglichen, sowie den Restbetrag der Investitionen im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte, die nicht direkt den Mietern weiterbelastet werden.

Standort

bezeichnet die passive Infrastruktur, an der die aktiven Sendeeinrichtungen angebracht sind, sowie den zugehörigen physischen Standort.

Strategischer Standort

bezeichnet einen Standort, der für einen Vodafone-Betreiber aus Sicht des Netzwerkmanagements von strategischer Bedeutung ist.

Streetworks

bezeichnet kompakte und optisch unauffällige Einzelmasten, die als Alternative zu dachinstallierten Funktürmen verwendet werden, um ergänzende Abdeckung, erhöhte Kapazität oder allgemeine Abdeckung in städtischen Gebieten bereitzustellen.

Telecom Italia

Telecom Italia S.p.A.

Telefónica UK

Telefonica UK Limited

TIMS

Tower Information Management System

Umsatzerlöse aus weiterbelasteten Investitionsausgaben

bezeichnet die direkte Weiterbelastung von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung bestehender Standorte an Vodafone.

Vantage Towers

siehe Definition "Gruppe".

Vantage Towers Griechenland

Vantage Towers SA

Vantage Towers Group

siehe Definition "Gruppe".

Vantage Towers Irland

Vantage Towers Limited

Vantage Towers Portugal

Vodafone Towers Portugal S.A.

Vantage Towers Rumänien

Vantage Towers SRL

Vantage Towers Spanien

Vantage Towers, SL

Vantage Towers Tschechische Republik

Vantage Towers s.r.o.

Vantage Towers Ungarn

Vantage Towers Zrt.

Vergütungs- und Nominierungsausschuss

Bezeichnet den Vergütungs- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats.

Vermietungsquote

bezeichnet die Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich physischer Mietverhältnisse und Active-Sharing-Mietverhältnissen) an den Makrostandorten der Gruppe, dividiert durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Deshalb umfasst die Vermietungsquote der Gruppe zwei Mietverhältnisse, bei denen durch den physischen Mieter (Vodafone oder einen anderen MNO) eine aktive gemeinsame Nutzung erfolgt.

Victus

Victus Networks S.A.

Vodafone

bezeichnet die Vodafone Group Plc zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften.

Vodafone Deutschland

Vodafone GmbH

Vodafone Griechenland TowerCo

Vodafone Greece Towers S.A.

Vodafone Group

bezeichnet die Vodafone Group Plc, eine in England und Wales eingetragene Aktiengesellschaft (Public Limited Company), und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften.

Vodafone Italien

Vodafone Italia S.p.A.

Vodafone-MSAs

bezeichnet die zwischen Mitgliedern der Vodafone Group und Mitgliedern der Gruppe jeweils in den Märkten der Gruppe abgeschlossenen MSAs.

Vodafone UK

Vodafone Limited

Vorstand

bezeichnet den Vorstand der Gesellschaft.

VPI

Verbraucherpreisindex

Weiterbelastete Investitionsausgaben

bezeichnet Modernisierungsinvestitionen, die an die Mieter weiterbelastet werden.

Wiederkehrender Free Cashflow (RFCF)

bezeichnet den wiederkehrenden operativen Free Cashflow abzüglich gezahlter Steuern und gezahlter Zinsen und angepasst um das operative Working Capital.

Wiederkehrender operativer Free Cashflow

bezeichnet das bereinigte EBITDAaL zuzüglich der Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen, abzüglich der zahlungswirksamen Leasingkosten und Investitionsausgaben für Instandhaltung.

Finanzkalender

27. Juli 2023

Hauptversammlung

Impressum

Herausgeber

Vantage Towers AG Prinzenallee 11-13

40549 Düsseldorf, Deutschland

Tel. +49 (0) 211/​61712-0

Fax +49 (0) 211/​61712-901

E-Mail: ir@vantagetowers.com

www.vantagetowers.com

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Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland

Kontakt

Lie-Tin Wu

Head of Investor Relations

E-Mail: LieTin.Wu@vantagetowers.com

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