![]() Vantage Towers AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025Lagebericht Jahresabschluss LageberichtUnternehmensprofil Grundlegende Informationen über das Unternehmen Die Vantage Towers AG ist eine Aktiengesellschaft nach Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Unternehmen nahm seine Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 auf und ist ein führendes Funkturmunternehmen mit 20.138 Makrostandorten in Deutschland. Im Berichtsjahr lag die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten bei Vantage Towers bei 456 Mitarbeitern. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Düsseldorf in Deutschland. Geschäftsmodell Unser Geschäftsmodell vereint vier Schlüsselfaktoren:
modernen Infrastruktur mit Blick auf Umweltverträglichkeit und Langlebigkeit. Unser Hauptgeschäft besteht in der Errichtung und dem Betrieb von Telekommunikationsstandorten, um Kunden Raum-, Energiemanagement- und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten, die ihrerseits Mobilfunk-, Sprach-, Daten- und andere Dienste für Endkunden bereitstellen. Unser Portfolio an Vermögenswerten umfasst Funktürme, Masten, Dachstandorte, verteilte Antennensysteme (DAS) und kleine Funkzellen, sogenannte Small Cells. Durch den Bau, den Betrieb und die Vermietung dieser passiven Infrastruktur an unsere Kunden leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur besseren Konnektivität und zur langfristigen Digitalisierung. Unsere Vermögenswerte werden durch langfristige vertragliche Verpflichtungen mit MNOs gestützt, die größtenteils über Investment-Grade-Kreditratings verfügen und vorhersehbare, üblicherweise regelmäßig an die Inflation angepasste Erlöse liefern. Zu den vertraglichen Verpflichtungen zählt der inflationsgebundene Vodafone-Rahmenvertrag für Dienstleistungen (Master Services Agreement; MSA) mit der Vodafone GmbH, mit Sitz in Düsseldorf.Das Standortportfolio ist gut integriert, profitiert von der strategischen Lage seiner Standorte und ist ein attraktiver potenzieller Host für MNO-, aber auch für andere Kunden, die ihr Netz erweitern oder verdichten möchten. Beteiligungen Das Unternehmen hält die Anteile an der Central Tower Holding Company (CTHC) mit Sitz in Capelle aan den IJssel (Niederlande), die wiederum die Anteile an den anderen europäischen Unternehmen hält. Produkte & Innovationen Vantage Towers ist ständig bestrebt, Ihre Produkte und Dienstleistungen durch die Entwicklung neuer technischer Lösungen zu verbessern und ihren Kunden innovative Produkte und Lösungen mit höchster Effizienz anzubieten, die in Zukunft wirtschaftlichen Nutzen schaffen. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass unsere Innovationskraft eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, um unsere Mission, die digitale Transformation in Deutschland voranzutreiben, zu erfüllen. Aus diesem Grund arbeiten wir an verschiedenen Innovationen, um eine nachhaltige und digitale Gesellschaft zu schaffen sowie neue Lösungen für eine Welt zu entwickeln, die sich mit 5G rasant verändert. Im Berichtsjahr haben wir uns in Zusammenarbeit mit den Vertriebs- und Technologieabteilungen (zu denen auch die Produktentwicklung und ein Innovationsteam gehören) auf folgende Bereiche konzentriert:
Kennzahlensystem Leistungskennzahlen (KPIs) Wir haben unser internes Leistungsmanagementsystem konzipiert und geeignete Indikatoren zur Messung unserer Leistung definiert. Detaillierte Monatsberichte sind ein wichtiges Element unseres internen Management- und Kontrollsystems. Die von uns verwendeten finanziellen Leistungskennzahlen orientieren sich an den Interessen und Erwartungen unserer Aktionäre und Aktionärinnen. Um den Erfolg der Umsetzung unserer Strategie zu messen, nutzen wir sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Leistungskennzahlen. Finanzielle Leistungskennzahlen Vantage Towers steuert ihre Geschäftstätigkeiten mit den folgenden finanziellen Leistungskennzahlen.
Die oben beschriebenen Kennzahlen sind bzw. können sogenannte finanzielle Kennzahlen sein. Andere Unternehmen, die finanzielle Kennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung verwenden, könnten diese anders definieren. Nicht finanzielle Leistungskennzahlen Um den wirtschaftlichen Erfolg der Geschäftstätigkeiten zu messen, verwenden wir neben den oben genannten finanziellen Leistungskennzahlen auch nicht finanzielle Leistungskennzahlen. Die derzeit wichtigste nicht finanzielle Leistungskennzahl ist:
Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024/25 über folgende nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berichtet, die Bestandteil des internen Steuerungssystems sind:
Bericht zur wirtschaftlichen Lage Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Makroökonomisches Umfeld Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF)1 wird das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2025 voraussichtlich auf 2,8 % sinken, nach 3,3 % im Jahr 2024. Diese Verlangsamung ist in erster Linie auf zunehmende handelspolitische Spannungen - insbesondere zwischen den USA und China - zurückzuführen, die zu höheren Zöllen und größerer politischer Unsicherheit führen. Die weltweite Inflation dürfte weiter zurückgehen - auf geschätzte 5,9 % im Jahr 2024 und 4,5 % im Jahr 2025. Dabei wird erwartet, dass die Volkswirtschaften der Industrieländer ihre Inflationsziele früher erreichen als die Schwellenländer. Für die Eurozone prognostiziert der IWF ein BIP-Wachstum von 1,0 % im Jahr 2025. Für Deutschland wird ein Nullwachstum erwartet, während Spanien und Griechenland mit einem Anstieg von 2,5 % bzw. 2,0 % rechnen können1. Im Jahr 2025 setzt die Europäische Zentralbank (EZB) ihre geldpolitische Lockerung fort. Gemäß den makro-ökonomischen Projektionen der EZB vom März 2025 wurde der Einlagezinssatz nach insgesamt acht aufeinanderfolgenden Zinssenkungen seit Juni 2024 auf 2,5 % gesenkt. Weitere Anpassungen nach unten sind - vorbehaltlich einer anhaltenden Annäherung der Inflation an das mittelfristige Ziel von 2 % - aus aktueller Sicht nicht zu erwarten. Die geldpolitischen Lockerungen haben zu einem spürbaren Rückgang der marktbezogenen Referenzzinssätze geführt. So ist der 3-Monats-EURIBOR zwischen September und Dezember 2024 von rund 3,56 % auf etwa 2,82 % gefallen. Auch der 12-Monats-EURIBOR sank im gleichen Zeitraum von 2,94 % auf 2,44 %. Für das Kalenderjahr 2025 rechnen Marktbeobachter mit einem durchschnittlichen 3-Monats-EURIBOR von etwa 2,2 %. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Entlastung bei den Fremdfinanzierungskosten und wirkt sich vorteilhaft auf die Zinssituation für die an den EURIBOR geknüpften Darlehen der Gesellschaft aus.4 Branchenumfeld Der europäische Funkmastinfrastruktursektor verzeichnet weiterhin ein stabiles Wachstum, das durch die steigende Nachfrage der Mobilfunknetzbetreiber (MNOs) nach Netzerweiterung und -verdichtung getragen wird. Die zunehmende Datenlast und der Ausbau fortschrittlicher Mobilfunktechnologien erfordern eine kontinuierliche Verbesserung der Netzabdeckung und -kapazitäten. In Deutschland sorgt die im Jahr 2022 verabschiedete Gigabitstrategie der Bundesregierung weiterhin für eine erhöhte Nachfrage nach 5G-Standorten. Ziel ist es, bis 2026 eine unterbrechungsfreie mobile Datenübertragung zu ermöglichen und bis 2030 den neuesten Mobilfunkstandard flächendeckend verfügbar zu machen. Weiterhin wird erwartet, dass das im März 2025 beschlossene 500 Mrd. € große Infrastrukturpaket für weitere Wachstumsimpulse im Funkmastinfrastruktursektor sorgen wird. Laut dem Ericsson Mobility Report wird der mobile Datenverkehr in Westeuropa zwischen 2024 und 2030 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von etwa 14 % steigen - von 23 GB pro Smartphone pro Monat im Jahr 2024 auf 49 GB im Jahr 2030. In Mittel- und Osteuropa liegt die CAGR ebenfalls bei rund 14 %, mit einem Anstieg von 20 GB auf 42 GB pro Monat. Der Anstieg wird insbesondere durch verbesserte Endgerätefunktionen, datenintensive Inhalte und die zunehmende 5G-Durchdringung angetrieben2. Da die Verbraucher weiterhin schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten und höhere Bandbreiten verlangen, konzentrieren sich Mobilfunknetzbetreiber verstärkt auf die Verbesserung der Netzqualität. Laut GSM Association (GSMA) wird der Anteil an Smartphone-Nutzern in Europa bis 2030 voraussichtlich auf 91 % steigen - gegenüber 83 % im Jahr 2024. Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung einer leistungsstarken Netzwerkinfrastruktur3. Mit der Einführung jeder neuen Mobilfunkgeneration nimmt der Bedarf an datenintensiven Anwendungen weiter zu. Die wachsende Verbreitung von 5G-Netzen und internetbasierten Diensten führt zu einem signifikanten Anstieg des Datenvolumens. Um ihre Netze bei zunehmender Teilnehmerzahl und Datenlast aufrechtzuerhalten, müssen Mobilfunkbetreiber ihre Kapazitäten effektiv erweitern. Dies erfordert die Verdichtung bestehender Netze und zusätzliche Mietverträge. Die Netzverdichtung ist zudem eine technische Voraussetzung für die Einführung von 5G-Netzen. In mehreren Märkten - insbesondere in Nordamerika und China - ist die 5G-Netzabdeckung bereits weit fortgeschritten.
1
Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook Update, April 2025,
Tabelle A1
4
Quelle: Europäische Zentralbank, Staff Macroeconomic Projec-tions, März 2025: ecb.europa.eu Parallel dazu rüsten immer mehr Netzbetreiber auf 5G Standalone (SA) oder 5G-Advanced um, was zusätzliche Investitionen in Core-Netze erforderlich macht3. Laut GSMA erreichten die Investitionsausgaben der Betreiber ihren Höhepunkt Ende 2022. Die kumulierten Investitionen in den Zeitraum 2023 bis 2030 werden auf etwa 1,5 Billionen US-Dollar geschätzt - der Großteil davon fließt in den Netzausbau. In Westeuropa lag der Anteil von 5G-Verträgen Ende 2024 bei rund 41 % und soll bis 2030 auf rund 92 % steigen. Da diese Entwicklung eine stärkere Netzverdichtung erfordert, wird eine steigende Nachfrage nach Funkmast-Standorten und Points of Presence (PoPs) erwartet1. Laut dem Bericht von EY-Parthenon für den Europäischen Verband der Funkinfrastrukturbetreiber (EWIA) aus dem Jahr 2024 wird die Anzahl der Funktürme in Europa in den nächsten fünf Jahren weiterhin mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von etwa 1 % bis 3 % steigen. Dieses Wachstum wird durch die wachsende Nachfrage nach mobiler Konnektivität, die Einführung von 5G und die Notwendigkeit der Netzverdichtung unterstützt2. Mobilfunknetzbetreiber werden auch künftig zusätzliche Mietverträge benötigen, um regulatorische Ausbauverpflichtungen zu erfüllen. In vielen europäischen Ländern haben die Regulierungsbehörden Vorgaben im Rahmen der Spektrumvergabe gemacht, die eine Mindestabdeckung in bestimmten Regionen vorschreiben - ein weiterer Treiber für die Nachfrage nach neuen Funkstandorten. Ein bedeutender Trend ist die Weiterentwicklung von 5G SA zu 5G-Advanced. Bis Ende 2024 hatten weltweit bereits 60 Betreiber kommerzielle 5G-SA-Netze eingeführt - mit einer besonders hohen Dynamik im asiatisch-pazifischen Raum, gefolgt von Europa. 5G SA bildet die technologische Basis für die nächste Entwicklungsstufe: 5G- Advanced. Diese basiert auf dem 3GPP-Standard Release 18 und bringt wesentliche Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Energieeffizienz und Unterstützung neuer Anwendungen wie Extended Reality (XR) oder Industrieautomatisierung mit sich. Laut GSMA planen rund 80 % der Betreiber eine Einführung von 5G-Advanced innerhalb von zwei Jahren nach Freigabe des Standards. Diese Fortschritte werden eine neue Investitionswelle im Bereich 5G auslösen und neue Monetarisierungsmöglichkeiten für Betreiber schaffen. Die Kombination aus 5G SA und 5G- Advanced wird somit zentrale Anwendungsfälle der Zukunft unterstützen3. Laut Angaben der Bundesnetzagentur schreitet der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland sowohl in der Flächenabdeckung als auch in der Netzqualität kontinuierlich voran. Mit Stand Januar 2025 beträgt die 4G-Abdeckung rund 92% der Landesfläche, während 5G- Netze bereits 84,4 % abdecken. Insgesamt sind 98 % der getesteten Messpunkte mit 4G oder 5G versorgt; weniger als 1% weisen derzeit eine unzureichende Versorgung („Funklöcher“) auf. Die Anzahl der in Betrieb befindlichen Funktürme in Deutschland wird für das Jahr 2025 auf rund 83.600 Standorte geschätzt. Für den Zeitraum bis 2030 geht eine aktuelle Marktanalyse von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von etwa 3,3 % aus. Diese Entwicklung reflektiert die zunehmende Bedeutung eines flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunknetzes, insbesondere im Hinblick auf datenintensive Anwendungen und die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft4. Der weiterhin hohe Bedarf an zuverlässiger Konnektivität - insbesondere in ländlichen Regionen und entlang von Verkehrswegen - sowie regulatorische Anforderun-gen führen dazu, dass Netzbetreiber bestehende Infra-strukturen verdichten und zusätzliche Funkstandorte errichten. Die Netzverdichtung stellt damit auch in Deutschland einen wesentlichen Wachstumstreiber im Bereich der passiven Mobilfunkinfrastruktur dar. Geschäftsverlauf Einleitung Wir verfügen über ein Geschäftsmodell mit klaren und gut kalkulierbaren strukturellen Wachstumstreibern. Wir sind der Ansicht, dass die nachfolgend beschriebenen Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage unseres Funkturmgeschäfts in der Vergangenheit hatten bzw. auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und den Cashflow in den zukünftigen Perioden haben werden. Rückblick auf wesentliche Strukturmaßnahmen im Vorjahr Im Geschäftsjahr 2024 wurden die im Vorjahr initiierten Strukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme der Vantage Towers AG durch Oak Holdings GmbH erfolgreich abgeschlossen. Nach Vollzug des öffentlichen Übernahme- und Delisting-Erwerbsangebots hält Oak Holdings zum 31. März 2025 89,32 % der Aktien an der Vantage Towers AG. Der Handel der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde zum 9. Mai 2023 eingestellt; die Gesellschaft ist weiterhin im Freiverkehr der Hamburger Börse gelistet. Mit Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 14. Juni 2023 wurde zudem die Integration der Vantage Towers AG in die Oak- Gruppe weiter vorangetrieben.
1
Quelle: Ericsson Mobility Report, November 2024 Nachfrage nach mobilen Telekommunikationsdiensten Die Nachfrage nach neuen Standorten und zusätzlichen Mietverträgen an unseren Standorten wird in erster Linie durch Netzabdeckungsverpflichtungen und Netzverdichtungsanforderungen getrieben, die wiederum von der Nachfrage der Verbraucher und Unternehmen nach mobilen Sprach- und Datendiensten sowie von technologischen Fortschritten wie etwa der Einführung von 5G bestimmt werden. Um die Netze zu erweitern und die Qualität der Dienste bei steigender Teilnehmerzahl und Datennutzung zu verbessern, müssen die Mobilfunknetzbetreiber eine effektive Kapazität aufrecht erhalten, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen zu verhindern. Dies wiederum erfordert, dass MNOs ihre Mietverhältnisse ausweiten, indem sie zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an bestehenden Standorten aufstellen und die Errichtung neuer Standorte in Auftrag geben, um eine bessere Netzabdeckung und -verdichtung zu gewährleisten, oder indem sie Mitnutzungsvereinbarungen mit anderen MNOs abschließen. In Deutschland nimmt der Datenverbrauch über Mobilfunk aufgrund der zunehmenden Nutzung von Smartphones und der wachsenden Verbreitung von internetbasierten Anwendungen weiterhin rasant zu. MNOs tragen dieser Entwicklung nun Rechnung, indem sie zusätzliche Ausrüstung in bestehenden Netze implementieren und gleichzeitig fortschrittlichere 5G-Mobilfunknetze ausrollen, um dem Netzabdeckungs- und Kapazitätsbedarf gerecht zu werden. Umsatzerlöse aus unserer Geschäftsbeziehung mit Vodafone Die Vantage Towers AG hat mit der Vodafone GmbH, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen (Master Services Agreement; MSA) abgeschlossen. Dieser MSA generiert konsistente, an den Verbraucherpreisindex gebundene Umsätze, die unsere Margen stützen. Wie weiter unten erläutert, bietet uns der Vodafone-MSA ein hohes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf künftige Umsatzerlöse und Cashflows. Daher sind wir der Ansicht, dass die wiederkehrenden Zahlungen im Rahmen dieses Vodafone-MSA die Stabilität sowie die Steigerung unserer Umsatzerlöse und Cashflows mittel- und langfristig unterstützen werden. Der Vodafone-MSA wurde für eine anfängliche Laufzeit von acht Jahren (bis November 2028) abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch um drei weitere Zeiträume von je acht Jahren, vorbehaltlich des Rechts der Vodafone GmbH, den Vertrag nach Ende jeder Laufzeit nicht weiter zu verlängern. Gemäß des Vodafone-MSA stellen wir Vodafone ein Mietentgelt für die Nutzung unserer Standorte und der damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung. Dieses Entgelt setzt sich aus einer Grundgebühr und zusätzlichen Servicegebühren zusammen. Die zusätzlichen Servicegebühren beinhalten Entgelte für Leistungen, die an unterschiedlich definierten Standorten erbracht werden: Standorte, die Vodafone als kritisch definiert hat, und Standorte, die Mitnutzungsvereinbarungen (Active-Sharing-Vereinbarung) unterliegen. Wenn ein neues MNO-Mietverhältnis an einem Standort hinzukommt, erhält Vodafone als Ankermieter einen zusätzlichen Mieterrabatt auf seine Grundgebühr, es sei denn, der Mieter hat den betreffenden Standort zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vodafone-MSA mitgenutzt (sogenannte Co-Location) und installiert weitere aktive Sendeeinrichtungen oder erneuert seinen Standortvertrag. Dieser Mieterrabatt gilt nicht für die Partner von Vodafone, d.h. die Deutsche Telekom und Telefónica Deutschland, die deutsche Standorte in entlegenen Gebieten („weißen Flecken“) gemeinsam nutzen, und auch nicht für zusätzliche Mitbenutzer von aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort. Für das Geschäftsjahr, das zum 31. März 2025 endete, erzielten wir Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) in der Höhe von 665,9 Mio. €. Dies stellt eine Zunahme von 9 % im Vergleich zu der Zahl des Vorjahres von 612,2 Mio. € dar. Die Umsatzerlöse (exkl. Durchleitungseinnahmen) mit Vodafone betrugen 528,2 Mio. € (VJ 2024: 518,5 Mio. €). Umsatzerlöse mit anderen Kunden Zusätzlich zu den Umsatzerlösen aus dem Vodafone MSA profitieren wir von einer hohen Umsatztransparenz und - vorhersehbarkeit durch langfristige vertragliche Verpflichtungen mit unseren anderen MNO-Kunden, zu denen führende MNOs in unserem Markt gehören, sowie durch Vereinbarungen mit einer Reihe von anderen Unternehmen. Die jährlichen Zahlungen variieren in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl, der durch die Verträge abgedeckten Standorte, der Lage und der Einstufung des Standorts (einschließlich Höhe), der Anlagenkonfiguration am Standort und der vom Kunden benötigten Grundfläche. Vermietungsquote und Auswirkungen von Mitnutzungen (Co-Locations) Unsere operative Hebelwirkung (Operating Leverage) wird durch den Abschluss neuer Mietverträge unterstützt. Als spezialisierter Betreiber von Mobilfunkturminfrastruktur sind wir bestrebt, unsere Vermietungsquote und Rendite dadurch zu erhöhen, dass wir neue Mieter an unsere Standorte dazugewinnen und neue aktive Sendeeinrichtungen für unsere Kunden installiert werden. Wir bemühen uns proaktiv darum, zusätzliche Umsätze zu generieren und unsere Margen zu verbessern, indem wir neue Kunden (auch „Mieter“ genannt), seien es MNOs oder Nicht-MNOs, zu relativ geringen zusätzlichen Kosten für unsere Standorte gewinnen. Da unsere Kosten relativ fix sind, können wir durch zusätzliche Mieter oder zusätzliche aktive Sendeeinrichtungen an unseren Standorten höhere Margen erzielen und damit einen erheblichen Wert für unser Geschäft schaffen. Bei den Mietverhältnissen kann es sich um physische Mietverhältnisse handeln (d. h., ein Kunde stellt seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort auf) oder aber auch um Active-Sharing-Mietverhältnisse (d. h., ein Kunde nutzt seine aktiven Sendeeinrichtungen an einem Standort gemeinsam mit einem anderen Mieter im Rahmen einer Active-Sharing-Vereinbarung). Wenn mehr als ein Kunde physisch an einem Standort untergebracht ist, wird dies als Co-Location bezeichnet. Durch die Co-Location zusätzlicher physischer Mieter an unseren Standorten oder den Abschluss neuer Active-Sharing-Vereinbarungen erhöhen wir unsere Vermietungsquote. Wir definieren die Vermietungsquote als die Gesamtzahl der Mietverträge (einschließlich physischer Mietverhältnisse und Active-Sharing-Vereinbarungen) an unseren Makrostandorten geteilt durch die Gesamtzahl der Makrostandorte. Daher fließen in die Berechnung der Vermietungsquote zwei Mietverhältnisse ein, bei denen durch den physischen Mieter (d. h. Vodafone oder eine andere MNO) eine gemeinsame Nutzung an einem Makrostandort erfolgt. Insgesamt haben wir einen guten Überblick über die Faktoren, die mittelfristig das Mietwachstum bestimmen. Die BTS-Zusagen und White-Spot-Verpflichtungen machen einen erheblichen Teil des Anstiegs der Vermietungen aus. Insgesamt haben wir im GJ 2025 zusätzliche 950 netto Neu-Vermietungen auf unseren Standorten in Deutschland dazugewonnen. Zum 31. März 2025 betrug unsere durchschnittliche Vermietungsquote in deutschen Markt 1,30x, im Vorjahr betrug die Quote 1,26x. Anzahl der Standorte Unser Ergebnis wird von der Anzahl der Standorte im Portfolio beeinflusst. Wir erzielen unsere Umsätze nicht nur durch die Bereitstellung von bestehenden Standorten und den damit verbundenen Dienstleistungen, sondern auch durch neue Standorte. Neue Standorte, die im Laufe eines Geschäftsjahres errichtet werden, generieren Umsätze ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Das bedeutet, dass ein Standort in der Regel erst in dem auf die Inbetriebnahme folgenden Geschäftsjahr die vollen Umsätze erzielt. Zum 31. März 2025 umfasste unser Standortportfolio in Deutschland 20.138 Makrostandorte (GJ 2024: ca. 20.000 Standorte). Das BTS-Programm1 lieferte im GJ 2025 352 neue Makrostandorte (GJ 2024: 460) in Deutschland. Programm zur Optimierung von Grundstücksmieten Grundstücksmieten haben für uns das größte Effizienzpotenzial. Um die Aufwendungen für Grundstücksmieten zu optimieren, haben wir interne Teams aufgestellt, die potenzielle Buy-out-Ziele identifizieren und unsere Grundstücksmietverträge sowie die Beziehungen zu den Vermietern pflegen. Mit unserem Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten versuchen wir, unsere Mietkosten zu reduzieren, indem wir selektiv Grundstücke, auf denen sich bestimmte unserer Standorte befinden, oder langfristige Nutzungsrechte (in der Regel zwischen zehn und 30 Jahren) für solche Grundstücke oder Immobilien zu margenerhöhenden Bedingungen erwerben. Wir sind der Ansicht, dass uns das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten in die Lage versetzen wird, die Zahl der Mietverträge für eine Reihe unserer Dachstandorte zu erhöhen, indem Beschränkungen, die in bestimmten unserer Grundstücksmietverträge vorgesehen sind, künftig aufgehoben werden. Dies wird uns vor Unternehmen schützen, die versuchen, ihren Immobilienbesitz zu konsolidieren, um die Mietpreise zu erhöhen. Das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten wird durch externe Dienstleister unterstützt, die die Verhandlungen übernehmen. Diese Dienstleister sind vollständig eingebunden. Durch die Einbindung ist auch in Zukunft mit einer weiteren Optimierung der Grundstücksmieten zu rechnen. Wir bewerten Akquisitionen von Grundstücken oder langfristigen Nutzungsrechten auf der Grundlage interner kalkulatorischer Zinsen und der Kapitalrendite (ROCE) sowie anhand von anderen Faktoren, einschließlich der strategischen Bedeutung der Standorte und der Möglichkeit, Potenziale für Active Sharing und Passive Sharing zu erschließen. Neben dem Erwerb von Grundstücken oder Nutzungsrechten haben wir auch damit begonnen, unser Mietportfolio durch aktive Nachverhandlung von Verträgen zu optimieren, wo dies möglich und vorteilhaft ist. In einigen Fällen wird den Vermietern angeboten, die Vertragslaufzeiten zu verlängern, um im Gegenzug die Mietkosten zu senken oder Inflationsanpassungsklausen zu streichen. Investitionen Unsere Fähigkeit, ein hohes Serviceniveau aufrechtzuhalten, hängt davon ab, ob wir in der Lage sind, die Infrastruktur zu entwickeln, zu erweitern und instand zu halten. Wir teilen Investitionsausgaben in vier Hauptkategorien ein: (i) Instandhaltungsinvestitionen; (ii) Wachstumsinvestitionen, die Investitionen in neue Standorte, Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten und sonstige Wachstumsinvestitionen umfassen; (iii) einmalige Investitionsausgaben und (iv) weiterbelastete Investitionsausgaben. Instandhaltungsinvestitionen sind aktivierbare und nicht aktivierbare Investitionen, die für die Instandhaltung und den weiteren Betrieb des bestehenden Funkturmnetzes und der sonstigen passiven Infrastruktur erforderlich sind (ohne Investitionen in neue Standorte oder andere Wachstumsinitiativen). Investitionen in neue Standorte sind Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung neuer BTS-Standorte („Investitionen in neue Standorte“). Die Kosten für die Errichtung neuer BTS-Standorte können abhängig von einer Reihe von Faktoren variieren, wie beispielsweise der Art des Standorts, seiner Lage, des Geländes und behördlicher Genehmigungen. Durch den Vodafone-MSA sind wir jedoch bis zu einem gewissen Grad vor höheren Baukosten geschützt. Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten sind Investitionen in das Programm zur Optimierung der Grundstücksmieten („Investitionen zur Optimierung von Grundstücksmieten“). Sonstige Wachstumsinvestitionen umfassen Investitionen im Zusammenhang mit Initiativen zur Ertragssteigerung, wie beispielsweise Investitionen in Modernisierung, um Nicht-Vodafone-Mietverträge zu ermöglichen, Investitionen in Effizienzsteigerungen und den Ausbau von DAS/Indoor Small Cells, sowie den verbleibenden Teil der Investitionsausgaben für die Modernisierung bestehender Standorte, die nicht direkt an die Mieter weiterverrechnet werden („sonstige Wachstumsinvestitionen“). Weiterbelastete Investitionsausgaben umfassen Investitionen für die Modernisierung bestehender Standorte, die an die Mieter weiterverrechnet werden („weiterbelastete Investitionsausgaben“). Sonstige einmalige Investitionsausgaben umfassen Investitionen in IT-Transformation, Infrastruktur sowie Investitionen in die Energieinfrastruktur. Gemäß des Vodafone-MSA und einigen unserer anderen Kundenverträge erhält die Vantage Towers AG Erlöse aus Weiterbelastungen von Investitionsausgaben für Nachrüstungen bestehender Standorte, die an den Betreiber weiterverrechnet werden, nachdem die Modernisierungsleistungen bis zur Standardkonfiguration an den Standorten erbracht wurden. Inflation Im Vodafone-MSA sind vertragliche Preisgleitklauseln enthalten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind und stabile Margen sichern. Unsere Ertragslage ist daher weitgehend vor den Auswirkungen der Inflation oder auch der Deflation geschützt, was eine bessere Vorhersage zukünftiger Cashflows ermöglicht. Die vertraglichen inflationsgebundenen Preisgleitklauseln sind in der Regel an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und werden einmal jährlich auf der Basis des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums für die darauffolgenden zwölf Monate angewendet. Wie oben erwähnt, gelten im Fall des Vodafone-MSA für die Preisgleitklauseln Ober- und Untergrenzen. Die Preisgleitklauseln des deutschen Vodafone-MSA für den Zwölfmonatszeitraum endend zum 31. März 2025 beträgt 3 %. Nach dem Abschluss der Oak Transaktion wurden die Bedingungen der Vodafone MSA in Deutschland hinsichtlich der vertraglichen Inflationsanpassung geändert. Seit dem 1. April 2023 ist die Verbraucherpreisindexobergrenze in Deutschland auf 3 % festgelegt, wobei jedoch nur 85 % der Inflationsrate angewandt werden1. Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Vantage Towers AG einen Umsatz von 665,9 Mio. €, was einem Anstieg von 9 % im Vergleich zum Vorjahr mit 612,2 Mio. € entspricht. Dieses Wachstum resultierte aus dem weiteren Ausbau des Geschäfts in Deutschland. Die Rentabilität blieb dabei auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr, da trotz gestiegener Umsatzerlöse zusätzliche Investitionskosten berücksichtigt wurden. In unserer Prognose für das Geschäftsjahr 2025 hatten wir ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse erwartet. Die tatsächliche Umsatzsteigerung von 9 % übertraf diese Prognose. Beim Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Entwicklung für das Geschäftsjahr 2025 hat sich die Rentabilität erhöht. Die tatsächlichen Zahlen zeigen ein bereinigtes EBITDA von 378,5 Millionen Euro für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025, was einen Anstieg von 15,9 % im Vergleich zum bereinigten EBITDA des vorherigen Geschäftsjahres von 326,5 Millionen Euro darstellt. Nicht-finanzielle Kennzahlen zeigen ebenfalls positive Entwicklungen: Die durchschnittliche Vermietungsquote im deutschen Markt verbesserte sich zum 31. März 2025 auf 1,30x, verglichen mit 1,26x im Vorjahr, was einer leichten Steigerung entspricht. Diese Entwicklung lag knapp unter den Prognosen des Vorstands. Zusammenfassend sieht der Vorstand die Vantage Towers AG aufgrund der erzielten Umsatzsteigerung und der stabilen Rentabilität sowie der positiven Entwicklung nicht-finanzieller Kennzahlen gut positioniert, um die zukünftigen Herausforderungen anzugehen und Chancen zu nutzen. Gesamtbeurteilung der aktuellen Lage durch den Vorstand Zu den Höhepunkten des Geschäftsjahres, das zum 31. März 2025 endete, gehörten:
Der Vorstand hat die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum Stichtag 31. März 2025 umfassend analysiert. Das Geschäftsjahr 2025 verlief insgesamt erfreulich, wobei sowohl der Gesamtumsatz als auch das bereinigte EBITDA die Erwartungen deutlich übertroffen haben. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stieg, wie geplant von 433 auf 456 an, was im Einklang mit der strategischen Expansion des Unternehmens steht. Basierend auf dieser Analyse sieht der Vorstand die Gesellschaft für ihre weitere Entwicklung gut aufgestellt. Die getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und die solide finanzielle Basis ermöglichen es dem Unternehmen, zukünftige Chancen erfolgreich zu nutzen und langfristigen Erfolg zu sichern. Ertragslage der Vantage Towers AG Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 665,9 Mio. € (GJ 2024: 612,2 Mio. €) ausschließlich in Deutschland. Die Umsatzerlöse beinhalten Mieterlöse mit dem Hauptmieter 521,2 Mio. € (GJ 2024: 483,7 Mio. €), Energieerlöse mit dem Hauptmieter 11,5 Mio. € (GJ 2024: 11,6 Mio. €), Mieterlöse mit den weiteren Mietern 83,8 Mio. € (GJ 2024: 73,2 Mio. €), sonstige Erlöse mit dem Hauptmieter 26,5 Mio. € (GJ 2024: 23,3 Mio. €), sonstige Erlöse mit den weiteren Mietern 5,8 Mio. € (GJ: 2024 1,4 Mio. €) sowie sonstige Umsatzerlöse 17,2 Mio. € (GJ: 2024 19,2 Mio. €). Der Umsatzanstieg der Mieterlöse mit dem Hauptmieter ist im laufenden Geschäftsjahr neben Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen hauptsächlich auf inflationsgebundene Preissteigerungsklauseln zurückzuführen. Ursächlich für den Anstieg der Mieterlöse mit den weiteren Mietern waren im Wesentlichen die Erhöhung der Anzahl an PoPs sowie inflationsbedingte Preissteigerungsklauseln. Der Anstieg der sonstigen Erlöse mit dem Hauptmieter ist größtenteils auf zusätzliche Weiterbelastungen von Investitionsausgaben zurückzuführen, während der Anstieg der sonstigen Erlöse mit den weiteren Mietern aus der Zunahme von Active-Installation-Services im Rahmen des 1&1 Projektes resultiert. Der Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus reduzierter Tätigkeit für Vantage Towers Spanien und Vantage Towers Griechenland im Rahmen konzerninterner Erbringung von Dienstleistungen. Die insgesamt erzielte Steigerung der Umsatzerlöse entspricht unseren ursprünglichen Planungen und Zielsetzungen und unterstreicht die Effektivität unserer Wachstumsstrategie. Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 22,2 Mio. € (GJ 2024: 18,4 Mio. €) entfielen auf die Turm-Infrastruktur und resultieren größtenteils aus projektbezogenen Arbeiten und Aktivitäten der Mitarbeiter. Der Anstieg der aktivierten Eigenleistungen ist hauptsächlich auf das Unternehmenswachstum und den Ausbau der Funktürme zurückzuführen. Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 120,4 Mio. € (GJ 2024: 161,5 Mio. €) setzten sich hauptsächlich zusammen aus Energieerlösen 97,9 Mio. € (GJ 2024: 145,7 Mio. €), Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 17,4 Mio. € (GJ 2024: 10,6 Mio. €), und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen 2,0 Mio. € (GJ 2024: 3,0 Mio. €) sowie an Unternehmen der Vodafone Group 2,0 Mio. € (GJ 2024: 0,0 Mio. €). Der Rückgang der Energieerlöse ist auf das gesunkene Marktpreisniveau zurückzuführen. Im Vorjahr resultierten Erträge aus der teilweisen Auflösung sonstiger Rückstellungen im Zusammenhang mit der Oak-Transaktion. Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich aus diesem Vorgang keine weiteren Erträge. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im aktuellen Geschäftsjahr entfallen mit 15,0 Mio. € im Wesentlichen auf die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen. Materialkosten von 291,7 Mio. € (GJ 2024: 336,5 Mio. €) beinhalten bezogene Energiekosten 114,0 Mio. € (GJ 2024: 163,4 Mio. €) und bezogenen Dienstleistungen 177,7 Mio. € (GJ 2024: 173,1 Mio. €). Der Rückgang der Energiekosten ist auf das gesunkene Marktpreisniveau zurückzuführen. Die bezogenen Leistungen sind Mietaufwendungen für die Standorte 152,2 Mio. € (GJ 2024: 147,9 Mio. €), Wartungs- und Instandhaltungskosten 8,0 Mio. € (GJ 2024: 15,8 Mio. €), und sonstige Kosten 17,5 Mio. € (GJ 2024: 9,4 Mio. €). Der Anstieg der Mietaufwendungen basiert größtenteils auf inflationsgebundenen Preissteigerungsklauseln. Der Rückgang der Wartungs- und Instandhaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zur Rückstellung für Rückbauverpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund rückläufiger Kostenerwartungen. Der Anstieg der sonstigen Kosten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme durchgeführter Installationsleistungen im Bereich des aktiven Equipments der Kunden. Der Personalaufwand belief sich auf 58,0 Mio. € (GJ 2024: 64,5 Mio. €) und beinhaltete 6,6 Mio. € (GJ 2024: 6,2 Mio. €) an sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Erhöhend wirkte sich dabei die gestiegene Mitarbeiteranzahl aus, was jedoch überkompensiert wurde durch die Auszahlung der anteilsbasierten Vergütung im Vorjahr, die in GJ 2025 nicht mehr angefallen ist. Die Abschreibungen betrugen 196,1 Mio. € (GJ 2024: 85,8 Mio. €) und entfielen größtenteils auf die Türme, welche im GJ 2025 neu fertiggestellt wurden bzw. auf Erweiterungen an bereits bestehenden Türmen (17,4 Mio. €). Hierin enthalten sind auch außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von ca. 86,3 Mio. € in Zusammenhang mit Standorten die den Kunden 1&1 betreffen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt Unwirtschaftliche Umsetzung des 1&1-Projekts' im Risiko- und Chancenbericht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 89,7 Mio. € (GJ 2024: 79,7 Mio. €). Sie setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Verrechnungen und Servicegebühren von Gesellschaften der Vodafone Group in Höhe von 44,8 Mio. € (GJ 2024: 36,5 Mio. €), Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 6,3 Mio. € (GJ 2024: 11,8 Mio. €), sowie sonstige Gemeinkosten von 8,6 Mio. € (GJ 2024: 12,9 Mio. €) und übrige Aufwendungen in Höhe von 13,5 Mio. € (GJ 2024: 5,6 Mio. €). Des Weiteren fielen Restrukturierungskosten in Höhe von 5,0 Mio. € (GJ 2024: 4,5 Mio. €) an. Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens beliefen sich auf 3,8 Mio. € (GJ 2024: 1,9 Mio. €), und Währungsverluste betrugen 2,1 Mio. € (GJ 2024: 1,8 Mio. €). Bürokosten wurden mit 1,6 Mio. € (GJ 2024: 1,5 Mio. €) verzeichnet, während Werbekosten 0,9 Mio. € (GJ 2024: 0,9 Mio. €) ausmachten und Reisekosten beliefen sich auf 2,8 Mio. € (GJ 2024: 2,0 Mio. €). Zusätzlich wurden konzerninterne Verrechnungen und Servicegebühren in Höhe von 0,3 Mio. € (GJ 2024: 0,3 Mio. €) verzeichnet. Der Anstieg der Verrechnungen und Servicegebühren von Gesellschaften der Vodafone Group resultiert im Wesentlichen aus einmaligen Kosteneinsparungen im Vorjahr sowie aus gestiegenen Gebühren für Beschaffungsleistungen. Der Rückgang der Prüfungs- und Beratungskosten ist hauptsächlich auf den Abschluss mehrerer Optimierungsprojekte zurückzuführen, die größtenteils im Vorjahr umgesetzt wurden. Ursächlich für den Rückgang der sonstigen Gemeinkosten sind im Wesentlichen geringere Aufwendungen für Versicherungsleistungen sowie die angepasste Zuordnung von Logistikkosten zu den sonstigen Kosten innerhalb der Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Anstieg der übrigen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf Gebühren für für SaaS ("Software as a Service") Anwendungen zurückzuführen, die im Vorjahr nicht in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten waren. Der Anstieg der Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens resultiert im Wesentlichen aus Rückbaumaßnahmen. Infolge des Abschlusses der Oak- Transaktion am 22. März 2023 werden Gebühren und Dienstleistungen von Unternehmen der Vodafone Group nicht mehr unter Gebühren und Dienstleistungsentgelte von verbundenen Unternehmen subsumiert. Das Betriebsergebnis, d.h. Ergebnis vor Steuern und Finanzierung belief sich auf 173,0 Mio. € (GJ 2024: 225,6 Mio. €). Das Betriebsergebnis ist wesentlich beeinflusst von den außerplanmäßigen Abschreibungen der Vermögensgegenstände die in Zusammenhang mit dem Kunden 1&1 stehen. Ohne diese außerplanmäßigen Abschreibungen (86,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2025 wäre das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 33,7 Mio. € höher. Das Finanzergebnis von 211,7 Mio. € im Jahr 2025 (GJ 2024: 162,5 Mio. €) setzte sich folgendermaßen zusammen: Erträge aus Beteiligungen betrugen 335,0 Mio. € (GJ 2024: 255,5 Mio. €). Diese umfassten Dividenden, die von CTHC an die Gesellschaft ausgezahlt wurden, sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 66,8 Mio. € (GJ 2024: 33,3 Mio. €), davon stammten 61,4 Mio. € (GJ 2024: 27,0 Mio. €) aus verbundenen Unternehmen. Die Veränderung der Zinserträge resultierte im Wesentlichen aus den Darlehen gegenüber der Oak Holding GmbH (325 Mio. €), Vantage Towers Spanien (108,9 Mio. €) und der Vantage Towers Irland (12 Mio. €) die erstmalig über das komplette Geschäftsjahr Bestand hatten, sowie neuen Darlehen gegenüber der Oak Holding GmbH (450 Mio. €) und Vantage Towers Irland (20 Mio. €). Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 190,0 Mio. € (GJ 2024: 126,3 Mio. €), davon entfielen 149,9 Mio. € (GJ 2024: 120,9 Mio. €) auf verbundene Unternehmen. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus den Zinseffekten, in Höhe von 36,7 Mio. €, aus der Aufnahme neuer Kredite, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gewinnabführung mit der Oak Holding GmbH in Höhe von 18 Mio. € und dem Effekt für das Gesamtjahr des im Mai 2023 erhaltenen Darlehn von der Oak Holding 2 GmbH (2,2 Mrd. €) in Höhe von 10 Mio. €. Das kombinierte Betriebs- und Finanzergebnis führte zu einem Ergebnis vor Steuern von 384,7 Mio. € (GJ 2024: 388,1 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich auf 13,1 Mio. € (GJ 2024: 15,0 Mio. €) und betreffen mit 15,3 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre nach §16 KStG, mit 3,5 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) einen Netto-Steuerertrag aus vergangenen Geschäftsjahren sowie mit 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) nicht abziehbare ausländische Quellensteuer. Der Grund für den Wegfall der Gewerbesteueraufwendungen ist, dass die Vantage Towers AG als Organgesellschaft in eine gewerbesteuerliche Organschaft mit der Oak Holding 1 GmbH, Düsseldorf eingetreten ist. Bereinigtes EBITDA scroll
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaftscroll
scroll
Vermögenslage Zum 31. März 2025 belief sich das Gesamtvermögen der Gesellschaft auf 12.282,3 Mio. € (GJ 2024: 11.459,0 Mio. €) und umfasste hauptsächlich Finanzanlagen in Höhe von 9.329,7 Mio. € (GJ 2024: 9.004,7 Mio. €), Sachanlagen in Höhe von 1.359,1 Mio. € (GJ 2024: 1.155,6 Mio. €), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 1.510,1 Mio. € (GJ 2024: 1.192,9 Mio. €). Die Summe der Passiva setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten in Höhe von 4.109,3 Mio. € (GJ 2024: 3.275,2 Mio. €) und einem Eigenkapital von 7.579,8 Mio. € (GJ 2024: 7.579,8 Mio. €) zusammen. Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 24,1 Mio. € (GJ 2024: 49,2 Mio. €) und umfassten hauptsächlich Kosten für die Digitalisierung der Infrastruktur der Vantage Towers in Höhe von 22,6 Mio. € (GJ 2024: 47,5 Mio. €) und Vorauszahlungen von 1,5 Mio. € (GJ 2024: 1,7 Mio. €). Sachanlagen in Höhe von 1.359,1 Mio. € (GJ 2024: 1.155,6 Mio. €) umfassten Netzinfrastruktur 1.145,6 Mio. € (GJ 2024: 986,5 Mio. €), hauptsächlich in Bezug auf die Errichtung neuer sowie der Ausbau bestehender Sendemasten, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 180,9 Mio. € (GJ 2024: 143,0 Mio. €) sowie Grundstücke und Gebäude 32,5 Mio. € (GJ 2024: 26,0 Mio. €), hauptsächlich in Bezug auf eigene Grundstücke von 32,4 Mio. € (GJ 2024: 25,9 Mio. €). Das Umlaufvermögen beträgt 1.510,1 Mio. € (GJ 2024: 1.192,9 Mio. €) und umfasste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 197,0 Mio. € (GJ 2024: 179,1 Mio. €), Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.108,8 Mio. € (GJ 2024: 753,8 Mio. €), sonstige Vermögensgegenstände von 32,6 Mio. € (GJ 2024: 68,8 Mio. €) und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 171,7 Mio. € (GJ 2024: 191,2 Mio. €). €). Im Zuge des GLBO ("Ground Lease Buy Out") Projektes wurden neue Grundstücke für Maststandorte im GJ 2025 in Höhe von 6,5 Mio. € erworben (GJ 2024 3,1 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen und Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 1.093,5 Mio. € (GJ 2024: 744,9 Mio. €) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15,2 Mio. € (GJ 2024: 8,9 Mio. €). Die Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 21,1 Mio. € bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber der Vantage Towers Tschechien in Höhe von insgesamt 18,3 mio. € bestehend aus zwei Teilen; einmal offene Salden in Höhe von 373,5 mio. CZK mit einem Zinssatz von 1-Monats-PRIBOR plus 2,65% und in Höhe von 2,6 Mio. € mit einem Zinssatz von 1-Monats-EURIBOR plus 2,35%. Weiterhin besteht eine Cash-Pooling Forderung gegenüber der Vantage Towers Irland in Höhe von 2,8 Mio. € mit einem Zinssatz von 1- Monats-EURIBOR plus 2,35%. Die Forderung gegen verbundene Unternehmen bezieht sich größtenteils auf ein Darlehen an die Oak Holdings GmbH in Höhe von 677,5 Mio. € einschließlich aufgelaufener Zinsen (Zinssatz 5,5% mit einer Laufzeit bis zum 01.04.2028). Die restlichen in diesem Zusammenhang stehenden Forderungen sind Vantage Towers Griechenland (146,1 Mio. €, davon 146,1 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 3,45 % mit Kündigungstermin 21. Dezember 2025; GJ 2024: 158,1 Mio. €, davon 152,2 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 3,45 % mit Kündigungstermin 21. Dezember 2025), Vantage Towers Tschechien (126,3 Mio. €, davon 107,9 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 3,30 % mit Fälligkeitstermin 1. September 2025; GJ 2024: 122,0 Mio. €, davon 107,8 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 3,30 % mit Fälligkeitstermin 1. September 2025), Vantage Towers Spanien (108,9 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 2,67 % mit Kündigungsdatum 12. März 2029; GJ24: 109,1 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 2,67 % mit Kündigungsdatum 12. März 2029), Vantage Towers Irland (34,8 Mio. €, davon 32,0 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 3,9 % mit Kündigungsdatum 12. März 2029; GJ24: 26,8 Mio. €, davon 12,1 Mio. € Darlehen zu einem Zinssatz von 2,15 % mit Kündigungsdatum 31. März 2030), Vantage Towers Ungarn (0,0 Mio. €; GJ 2024: 3,1 Mio. €). Zur Absicherung der Währungskursrisiken des Darlehns mit der Vantage Towers Tschechien, setzt die Vantage Towers AG Währungsswaps ein. Die Veränderung des Währungskurses im Geschäftsjahr hatte dabei einen positiven Effekt auf die Bewertung des Darlehns. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 32,6 Mio. € (GJ 2024: 68,8 Mio. €) bestanden im Wesentlichen aus Steuerforderungen in Höhe von 22,3 Mio. € (GJ 2024: 62,3 Mio. €) und debitorischen Kreditoren von in Höhe von 7,7 Mio. € (GJ 2024: 9,0 Mio. €). Die Gesellschaft erhielt im Laufe des Jahres eine Dividende von ihrer direkten Tochtergesellschaft, der Central Tower Holding Company B.V., in Höhe von 335,0 Mio. €. Dabei handelt es sich um eine Gewinnausschüttung aus den indirekt gehaltenen Turmgeschäften, dem Joint Venture Cornerstone und dem assoziierten Unternehmen INWIT. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 59,3 Mio. € (GJ 2024: 56,5 Mio. €) setzen sich im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Pachtverträge in Höhe von 54,5 Mio. € (GJ 2024: 50,8 Mio. €) zusammen. Das Grundkapital von 505,8 Mio. € (GJ 2024: 505,8 Mio. €) ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 6.700,1 Mio. € (GJ 2024: 6.700,1 Mio. €). In den Gewinnrücklagen in Höhe von 373,9 Mio. € (GJ 2024: 373,9 Mio. €) sind eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 17,1 Mio. € sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 356,8 Mio. € enthalten. Rückstellungen in Höhe von 500,4 Mio. € (GJ 2024: 494,9 Mio. €) setzen sich zusammen aus Rückbauverpflichtungen für Standorte in Höhe von 296,6 Mio. € (GJ 2024: 313,3 Mio. €), Energie für Standorte von 125,2 Mio. € (GJ 2024: 111,6 Mio. €), Investitionen in die Standorte in Höhe von 20,2 Mio. € (GJ 2024: 21,4 Mio. €), Wartungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 13,5 Mio. € (GJ 2024: 9,1 Mio. €), Personalkosten in Höhe von 11,0 Mio. € (GJ 2024: 7,7 Mio. €), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 5,2 Mio. € (GJ 2024: 4,3 Mio. €), Restrukturierungskosten in Höhe von 2,1 Mio. € (GJ 2024: 4,1 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen von 26,6 Mio. € (GJ 2024: 23,4 Mio. €). Der Rückgang der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren erwarteten Rückbaukosten im Rahmen der Rückstellungsbewertung. Der Anstieg der Rückstellung für Energieaufwendungen ist hauptsächlich auf eine Anpassung erwarteter Verpflichtungen gegenüber Energielieferanten zurückzuführen, die sich auf Leistungszeiträume vor der Ausgliederung der Gesellschaft beziehen. Mittelabflüsse im Zusammenhang derartiger Verpflichtungen werden auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen vollständig von Vodafone GmbH kompensiert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf 1.243,8 Mio. € (GJ24: 436,2 Mio. €) und umfassen Darlehen von 40,0 Mio. €, 400,0 Mio. € und 800,0 Mio. € zu einem Zinssatz von 3-Monats-EURIBOR plus 2,25 % Marge mit einem 3-monatigen Rolltermin und Kündigungsdatum im März 2030 sowie die dazugehörigen aufgelaufenen Zinsen von 3,8 Mio. €. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von 149,4 Mio. € (GJ 2024: 158,0 Mio. €) bestanden hauptsächlich aus Investitionen in die Standorte in Höhe von 118,6 Mio. € (GJ 2024: 103,2 Mio. €) und Gebühren der Vodafone Procurement Company in Höhe von 5,3 Mio. € (GJ 2024: 8,9 Mio. €) im Rahmen der Teilnahme von Lieferanten an einem supply chain financing Verfahren. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.711,8 Mio. € (GJ 2024: 2.676,1 Mio. €) betreffen im Wesentlichen das Gesellschafterdarlehen und aufgelaufene Zinsen gegenüber der Oak Holding 2 GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, in Höhe von 2.210,0 Mio. €, zu einem Zinssatz von 3-Monats-EURI- BOR plus 2,45% und einer Laufzeit bis März 2030, Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung in Höhe von 371,6 Mio. € und konzerninterne Darlehen aus Cash Pooling in Höhe von 127,4 Mio. € (GJ 2024: 89,0 Mio. €), davon Vantage Towers Rumänien 51,3 Mio. € (GJ 2024 34,8 Mio. €), Vantage Towers Spanien 32,7 Mio. € (GJ 2024: 31,3 Mio. €), Vantage Towers Portugal 15,2 Mio. € (GJ 2024: 22,1 Mio. €), Central Tower Holding Company 14,2 Mio. € (GJ 2024: 0,8 Mio. €), und Vantage Towers Ungarn 14,0 Mio. € (GJ 2024: 0,0 Mio. €). Die Verzinsung der konzerninternen Darlehen aus Cash Pooling orientiert sich an dem 1-Monats-EURIBOR. Der Zinskorridor lag im Geschäftsjahr zwischen 1-Monats-EURIBOR plus/minus 0 und minus 20 Basispunkten. Das konzerninterne Darlehen mit der Vantage Towers Ungarn ist unverzinst. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 Mio. € (GJ 2024: 4,9 Mio. €) bestanden im Wesentlichen aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 1,4 Mio. € (GJ 2024: 2,8 Mio. €) und aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (GJ 2024: 2,0 Mio. €). Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 92,9 Mio. € (GJ 2024: 109,1 Mio. €) setzen sich aus Mietvorauszahlungen von Dritten für die Nutzung von Türmen in Höhe von 33,3 Mio. € (GJ 2024: 35,7 Mio. €) und Dienstleistungen auf Basis des Vodafone Deutschland MSA in Höhe von 59,6 Mio. € (GJ 2024: 73,4 Mio. €) zusammen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden über den Zeitraum, auf den sich die Leistung bezieht, der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst. Finanzlage Die Hauptquellen für die fortlaufende Liquidität des Unternehmens sind die Cashflows aus operativen Aktivitäten und neue revolvierende Kreditlinien, die nach der Oak -Transaktion eingegangen wurden. Die Politik des Unternehmens sieht vor, langfristige Einrichtungen zur Deckung der erwarteten Finanzierungsbedarfe zu nutzen. Diese langfristigen Kreditaufnahmen werden zusammen mit aus operativen Aktivitäten generierten Mitteln intern verliehen oder als Eigenkapital in bestimmte Tochtergesellschaften eingebracht. Das Unternehmen ersetzte die revolvierende Kreditlinie am 25. Mai 2023 durch den direkten Zugang zu einer neuen Bankdarlehensfinanzierung in Form einer 1,750 Mio. € umfassenden Einrichtung, die von der Oak Holdings 2 GmbH arrangiert wurde. Unsere Kapitalallokationspolitik wird weiterhin auf organisches Wachstum, wertsteigernde nichtorganische Investitionen sowie attraktive Barrenditen für Aktionäre fokussieren. Unsere Ausrichtung liegt auf risikobereinigten Renditen. Gewinnabführung auf der Grundlage von Ergebnisabführungsverträgen Nach den Bestimmungen des Ergebnisabführungsvertrages ist der gesamte Jahresüberschuss von 371,6 Mio. € für das Geschäftsjahr 2025 (GJ 2024: 373,1 Mio. €) der Vantage Towers AG an die Muttergesellschaft, die Oak Holdings GmbH, abgeführt. Risiko- und Chancenbericht Überblick über das Risiko- und Chancenmanagementsystem und Berichtswesen Die Risiko- und Chancenpolitik von Vantage Towers orientiert sich an dem Unternehmensziel: Die Werte des Unternehmens durch die Nutzung von Chancen zu erhalten und zu steigern und gleichzeitig Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Vantage Towers geht bedacht Risiken ein und erkundet und entwickelt kontinuierlich Chancen. Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem und unsere Grundsätze dafür bilden den Rahmen für die Tätigkeit unseres Unternehmens in einem kontrollierten Umfeld. Risiko- und Chancenmanagement- Grundsätze Das Hauptziel des Risiko- und Chancenmanagements ist die:
Unser Risikomanagement-Rahmenwerk umreißt die Prinzipien, Prozesse, Werkzeuge, Risikobereiche, Hauptverantwortlichkeiten, Anforderungen an das Berichtswesen und Kommunikationszeitpläne innerhalb von Vantage Towers. Das Risiko- und Chancenmanagement ist eine unternehmensweite Tätigkeit, die wichtige Erkenntnisse des Management Teams von Vantage Towers, der globalen und lokalen operativen Gesellschaften von Vantage Towers sowie der verschiedenen Unternehmensfunktionen nutzt. Wir definieren Risiko als ein positives (Chance) oder negatives (Bedrohung) Ereignis oder eine derartige Entwicklung, das/die bei Eintritt die strategischen Ziele eines Unternehmens potenziell in die eine oder andere Richtung beeinflussen könnte. Risiko- und Chancenmanagementsystem Als Funkturmunternehmen sind wir allen Arten von Ungewissheiten und Veränderungen unterworfen. Um in diesem anhaltend volatilen Umfeld erfolgreich agieren zu können, müssen wir Entwicklungen frühzeitig antizipieren und die daraus resultierenden Risiken systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Ebenso wichtig ist es, dass wir alle Chancen erkennen und nutzen, einschließlich der Chancen, die mit identifizierten Risiken verbunden sind. Daher ist ein funktionierendes Risiko- und Chancenmanagementsystem ein entscheidendes Element einer soliden Unternehmensführung. Der Vorstand von Vantage Towers trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines Risiko- und Chancenmanagementsystems, das ein umfassendes und konsistentes Management der wesentlichen Risiken und Chancen fördert. Das Group Risk Team steuert, betreibt und entwickelt das Risiko- und Chancenmanagementsystem des Unternehmens und ist der Eigentümer des zentral gesteuerten Risiko- und Chancenmanagementprozesses im Namen des Management Teams von Vantage Towers. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems verantwortlich. Der neu im ersten Quartal des GJ 2026 wieder eingerichtete Prüfungs-, Risiko- und Compliance- Ausschuss des Aufsichtsrats nimmt diese Aufgaben seitdem wahr. Zusätzlich hat der Vorstand von Vantage Towers zur Behandlung und Steuerung der Risiken und Chancen einen Risiko & Compliance Ausschuss eingerichtet, der regelmäßig tagt. Die interne Revision ist unabhängig und liefert dem Vorstand von Vantage Towers und dem Risiko- und Compliance Ausschuss regelmäßig objektive Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems des Unternehmens. ![]() Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf etablierten Methodiken für das Risikomanagement (z.B. COSO ERM integriertes Framework und der ISO 31000 Norm) und nutzt bewährte Verfahren und Erfahrungen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden. Es ist an die Bedürfnisse und die Größe des Unternehmens angepasst. Dieses System konzentriert sich auf die Identifizierung, Messung, Behandlung, Sicherung, Überwachung und Entscheidungsfindung im Hinblick auf Risiken und Chancen. Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Aktiengesetz (AktG), verlangen ein Risiko- und Chancenmanagementsystem. Unser Risiko- und Chancenmanagementsystem umfasst strategische, technologische, finanzielle und betriebliche Risiken sowie die entsprechenden Chancen für unser Unternehmen. Ziel ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und entsprechend des gewünschten Risikoprofils zu steuern. Hierfür nutzen wir interne und externe Informationsquellen. Der im Folgenden skizzierte Standardprozess bietet einen Rahmen dafür. Nachdem die Risiken und Chancen identifiziert wurden, werden sie genauer analysiert und bewertet. Anschließend entscheiden wir über die konkrete Vorgehensweise, um Risiken zu reduzieren oder Chancen zu nutzen. Der jeweilige Risikoeigentümer (Risk Owner) implementiert, überwacht und evaluiert die damit verbundenen Maßnahmen. Diese Schritte werden bei Bedarf wiederholt und an die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen angepasst. Dieser Prozess wird im Folgenden genauer beschrieben. Risikoidentifikation Vantage Towers beobachtet kontinuierlich das makroökonomische Umfeld und die Branchenentwicklungen. Ergänzt wird dies durch interne Prozesse, durch die Risiken und Chancen so früh wie möglich erkannt werden. Das Group Risk Team von Vantage Towers führt dazu regelmäßig (mindestens einmal im Jahr oder häufiger im Falle einer größeren Veränderung oder Auswirkung auf das Kerngeschäft) Gespräche mit Mitgliedern des Management Teams von Vantage Towers und anderen Führungskräften aus dem gesamten Unternehmen. Der Schwerpunkt dieser Gespräche liegt auf der Identifizierung von Risiken für die Erreichung der Unternehmensstrategie und -ziele, die entweder bereits bei der Entwicklung der Strategie erkannt wurden oder die sich nachträglich ergeben haben. Dabei werden auch funktionale Risiken und Risiken mit lokaler Priorität berücksichtigt. Die Auswirkungen könnten unternehmensweit sein und damit Vantage Towers an der Erreichung seiner strategischen Ziele hindern. Risiken für Großprojekte und Programme, die derzeit zur Unterstützung der Strategie implementiert werden, sind ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus werden alle sich neu entwickelnden Risikobereiche, die sich in Zukunft auf die Strategie auswirken könnten, sowie alle Risiken, die von der lokalen operativen Tätigkeit von Vantage Towers ausgehen und sie an der Erreichung ihrer strategischen Ziele hindern könnten, in Betracht gezogen. Risikobewertung Es ist wichtig, alle Risiken auf einer einheitlichen Basis zu bewerten, um einen gleichwertigen Vergleich und eine Priorisierung zu gewährleisten, damit sich das Management klar auf die wichtigsten Risiken für Vantage Towers konzentrieren kann. Identifizierte Risiken und Chancen bewerten wir individuell nach unserer eigenen systematischen Bewertungsmethodik. Dies ermöglicht eine angemessene Priorisierung sowie die Zuweisung von Ressourcen. Die Bewertung von Risiken und Chancen liegt in der Verantwortung des Group Risk Teams, das von Risk Ownern, Fachexperten sowie internen und externen Daten unterstützt wird. Das Group Risk Team führt außerdem Workshops und Gespräche mit dem Management Team von Vantage Towers und Führungskräften durch, um die Bewertung der Risiken und Chancen zu validieren. Nach unserer Methodik erfordert die Bewertung jedes Risikos zunächst, dass der Risk Owner die Ursache, das Ereignis und die Auswirkung des Risikos klar formuliert und einschätzt, wann das Risiko eintreten könnte. Die Bewertung der identifizierten Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt daher immer im Kontext möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Risikotragfähigkeit von Vantage Towers unter Einbeziehung aller Tochtergesellschaften. Die Risiken und Chancen werden dann für einen Zeitraum von einem Jahr anhand von zwei Dimensionen bewertet.
Die Risiken werden auch quantitativ auf einer Nettorisikostufe (die Auswirkung und Wahrscheinlichkeit jedes Risikos nach Berücksichtigung bestehender Gegenmaßnahmen) bewertet und mithilfe eines Simulationsmodells aggregiert. Da bestandsgefährdende Entwicklungen auch aus dem Zusammenwirken mehrerer Risiken resultieren können, die für sich genommen nicht bestandsgefährdend für Vantage Towers sind, müssen zudem die Wechselwirkungen zwischen den Risiken berücksichtigt und bewertet werden. Die sich daraus ergebende Gesamtrisikoposition von Vantage Towers unter Einbeziehung aller Tochtergesellschaften wird dann der Risikotragfähigkeit gegenübergestellt, um einen Überblick über die Wahrscheinlichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen für Vantage Towers zu erhalten. Wenn das Gesamtrisikoprofil auf eine Gefährdung der Risikotragfähigkeit hinweist, werden die folgenden Gegenmaßnahmen in Betracht gezogen:
Risikotragfähigkeit Um bestandsgefährdende Entwicklungen zu erkennen hat der Vorstand die Risikotragfähigkeit des Unternehmens ermittelt. Als Grundlage für die Berechnung dient die Solvabilitätsgrenze. Sie wird in der Regel jährlich ermittelt. Anpassungen während des Jahres liegen im Ermessen des Vorstands, wenn entscheidende Ereignisse eintreten. Risikobehandlung Risiken und Chancen werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Risiko- und Chancenmanagements des Unternehmens behandelt, wie sie im Risikomanagement Handbuch beschrieben sind. Die Risk Owner sind für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter risikomindernder Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Darüber hinaus müssen die Risk Owner einen allgemeinen Plan zur Risikominderung für die identifizierten Risiken festlegen, der entweder Risikovermeidung, Risikoreduktion mit dem Ziel, die Auswirkungen und/oder die Wahrscheinlichkeit zu verringern, Risikoübertragung auf einen Dritten oder Risikoakzeptanz beinhaltet. Bei der Entscheidung über die Umsetzung des jeweiligen Risikominderungsplans werden gegebenenfalls auch die Kosten im Verhältnis zum Nutzen einer geplanten Risikominderungsmaßnahme berücksichtigt. Das Group Risk Team unterstützt die Risk Owner, um den kontinuierlichen Fortschritt der geplanten Maßnahmen zur Risikominderung zu überwachen und den Erfolg der bereits implementierten Maßnahmen zur Risikominderung zu bewerten. Risikobasiertes Frühwarnsystem Das risikobasierte Frühwarnsystem identifiziert auftretende Risiken, die das Potenzial für erhebliche Auswirkungen haben und sich in einer unvorhersehbaren Weise entwickeln. Diese auftretenden Risiken werden bewertet und überwacht, um eine stabile und klare Voraussicht für das Management Team von Vantage Towers zu gewährleisten. Zur Meldung dieser Risiken in dringenden Fällen ist ein Ad-hoc-Meldeprozess eingerichtet. Während das Group Risk Team diese Aktivität leitet, handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Prozess, an dem Risk Owner, Fachexperten, Ansprechpartner aus den Fachbereichen, das lokale Management der operativen Gesellschaften und andere Beschäftigte von Vantage Towers beteiligt sind. Die Daten für diese Tätigkeit werden aus internen und externen Quellen bezogen, um sicherzustellen, dass eine umfassende Sichtweise erreicht wird, die Trends und erhobene Daten berücksichtigt. Anfänglich ist es mitunter schwierig, definierte Risikobewertungskriterien anzuwenden. In vielen Fällen fehlen möglicherweise gewisse Parameter für eine genaue Messung eines auftretenden Risikos. Um diese unbekannten Parameter auszugleichen, überwacht das Group Risk Team jedes auftretende Risiko bis zu dem Punkt, an dem es identifiziert und formell anerkannt wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Messung durchgeführt wird. Die Bewertungskriterien zur Messung eines solchen Risikos umfassen das Risiko und die Auswirkung auf die strategischen Ziele, gefolgt von einer Bewertung, in welchem Ausmaß die Organisation vorbereitet ist, ein solches Risiko zu managen und zu behandeln. Wesentliche Risiken Dieser Bericht enthält eine Erläuterung der finanziellen und nicht finanziellen Risiken, die wir für das Erreichen der Unternehmensziele im GJ 2026 und darüber hinaus als besonders relevant erachten. In diesem Bericht präsentieren wir daher eine ganzheitliche Bewertung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen aktiv begegnet. Wesentliche Risiken definieren wir als Schlüsselrisiken des Unternehmens, die die strategischen Ziele möglicherweise gefährden. Die nachstehende Risikotabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Risiken: ![]() scroll
*
Auf Vantage Towers unter Einbeziehung der Tochtergesellschaften scroll
scroll
Strategische Risiken Assoziiertes Beteiligungsrisiko Vantage Towers besitzt mittelbar wesentliche Beteiligungen an zwei Unternehmen: eine 50 %ige Beteiligung an Cornerstone Telecommunications Infrastructure Limited (Cornerstone) und eine Beteiligung von 33,2 % an Infrastrutture Wireless Italiane S. p. A. (INWIT). Jede fehlende Angleichung der Aktionärsinteressen bei diesen Beteiligungen, von denen erwartet wird, dass sie Dividenden an das Unternehmen ausschütten, kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Ergebnisse des Unternehmens haben. Erhebliche Wertminderungen von Vermögenswerten, wesentliche Veräußerungen von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Veränderungen in der operativen Leistung oder der Verlust von Schlüsselpersonal bei INWIT oder Cornerstone könnten neben anderen Faktoren die Performance dieser Kapitalinvestitionen sowie deren Fähigkeit, ihre Prognosen und Ziele zu erreichen, beeinträchtigen, was sich wiederum auf den Wert der Investition auswirken könnte. Rollout VF: Risiko fehlender Kostenübernahme von neuen BTS-Standorten Im Rahmen des MSA mit der Vodafone GmbH errichtet Vantage Towers neue BTS-Standorte für seinen Kunden in Deutschland. Nach der Errichtung und Abnahme werden diese BTS-Standorte dem Kunden in Rechnung gestellt und generieren stabile Einnahmen für die Vantage Towers. Bei 1.800 dieser errichteten oder sich noch im Bau befindlichen neuen Standorte ist allerdings die volle Übernahme dieser Kosten und die zugrundeliegende Einzelbeauftragung durch den Kunden strittig. Dazu sind Vantage Towers und sein Kunde derzeit in intensiven Gesprächen, um Klarheit für Kostenübernahme und Inbetriebnahme dieser Standorte durch eine gesonderte Vereinbarung zu erzielen. Unwirtschaftliche Umsetzung des 1&1-Projekts In der Umsetzung des 1&1-Projekts durch die Bereitstellung von Standorten, insbesondere in Form von Kollokationsverfahren, zeigen sich wirtschaftliche Herausforderungen. Diese sind bedingt durch Preisanstiege z. B. wegen gestörter Lieferketten infolge des Kriegs in der Ukraine sowie dem daraus resultierenden Mangel an Baumaterialien, und durch einen begrenzten Pool an geeigneten Dienstleistern, die die notwendigen technischen Dienstleistungen wie z. B. Erwerb und Standortplanung erbringen und um den an 5G-Roll-out-Aktivitäten beteiligte Netzbetreiber stark konkurrieren. Es handelt sich außerdem überwiegend um Dach-Standorte in städtischen Bereichen, die aufgrund der zuletzt verstärkten und herausfordernden EMF-Anforderungen häufig eine Erhöhung der bestehenden Infrastruktur erfordern, was zu komplexeren und teureren Bauvorhaben führt. Ebenfalls nehmen hierauf die Verhandlungen mit Vermietern, insbesondere bei komplexen Änderungen an vorhandener passiver Infrastruktur, der häufig verweigerten Zustimmung zur Untervermietung und den erforderlichen aufwendigeren Strukturen bei Kolokation, besonderen Einfluss. Dies kann sich auf die entsprechenden Kosten für die bestehenden Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auswirken und damit nachteilige Auswirkungen auf die Margen und die Rentabilität haben. Das Management dieser Risiken adressiert das Unternehmen durch eine gezielte Fokussierung und ein entsprechendes Kostenmanagement sowie ein dediziertes Fertigstellungsprogramm. Hinsichtlich der bilanziellen Auswirkung verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses zu der Sektion Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. Vertragsstrafenansprüche aus dem 1&1 Vertrag Vantage Towers hat mit 1&1 einen Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung von Tower-Infrastruktur in Deutschland für den Aufbau eines 1&1 Mobilfunknetztes abgeschlossen. In der Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen befindet sich Vantage Towers aus vielschichtigen Gründen in Verzug, aber die Lieferzahlen konnten zuletzt erhöht und kontinuierlich verbessert werden Auf Grund dieser verzögerten Leistungserfüllung im Rahmen des 1&1 Vertrags könnte 1&1 auch zukünftig Vertragsstrafenansprüche geltend machen und möglicherweise Kündigungsrechte. Die Geltendmachung solcher Ansprüche durch 1&1 könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vantage Towers negativ beeinflussen. Finanzielle Risiken Fehlerhafte Ausführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Zwischen der Oak Holdings GmbH und der Vantage Towers AG wurde mit Wirksamkeit ab dem 01.04.2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß § 291 ff. AktG geschlossen. Damit dieser auch seine volle Wirksamkeit erhält, müssen eine Reihe von formalen Anforderungen und Regularien erfüllt werden. Die laufende Pflege und Implementierung betreffen steuerliche, bilanzielle und rechtliche Voraussetzungen und Anpassungen. Sollten diese nicht richtig, termingerecht oder vollständig durch die beteiligten Gesellschaften erfüllt werden, kann dies für diese zu steuerlichen oder bilanziellen Nachteilen führen und sich auf den Jahresüberschuss negativ auswirken. Betriebliche Risiken Potenzielle Wertminderung der CTHC Aufgrund der Entwicklung des INWIT-Aktienkurses und der Neuverhandlung des MSA mit Zegona auf dem spanischen Markt besteht ein Wertminderungsrisiko für die Beteiligung an der CTHC. Diese Wertminderung ist gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Dar- über hinaus besteht das Risiko, dass die Wertminderung fehlerhaft ermittelt wird, was zu finanziellen Ungenauigkeiten führen könnte. Ermittlungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße gegenüber 1&1 Das Bundeskartellamt prüft derzeit in einem Kartellverwaltungsverfahren, ob die Vodafone GmbH, die Vodafone Group plc. und die Vantage Towers AG (alle drei als vermeintliche wirtschaftliche Einheit seitens des Bundeskartellamts betrachtet) 1&1 durch die verzögerte Bereitstellung von Mobilfunkstandorten bei dem Aufbau seines Mobilfunknetzes behindert und damit gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben. Dazu hat das Bundeskartellamt am 11.04.2025 den drei Unternehmen im Rahmen eines Anhörungsschreibens seine vorläufige rechtliche Einschätzung der vorgeworfenen Verhaltensweisen mitgeteilt und dazu auch vorläufig in Betracht gezogen, die Bereitstellung der gegenüber 1&1 vertraglich zugesagten, aber noch ausstehenden Standorte innerhalb von drei Jahren anzuordnen sowie diese Anordnung mit weiteren Maßnahmen zu flankieren. Vantage Towers weist die Vorwürfe zurück und arbeitet eng mit der Vodafone GmbH und Vodafone Group plc. zusammen, um das Verfahren so schnell wie möglich zu beenden. Vantage Towers hat zum Jahresabschlussstichtag keine bilanziellen Rückstellungen gebildet. Sowohl die Bewertung von Eventualverbindlichkeiten als auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen sind mit Unsicherheiten behaftet. Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften Das Geschäft des Unternehmens und das Geschäft ihrer Kunden unterliegen sich fortwährend entwickelnden Gesetzen und Vorschriften, die die Fähigkeit des Unternehmens, sein Geschäft zu betreiben, einschränken könnten. Die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, einschließlich Umwelt- und Steuergesetzen, könnte das Wachstum des Unternehmens einschränken, zu erheblichen Störungen in unseren Geschäftsprozessen führen und den Ruf von Vantage Towers negativ beeinflussen. Die wichtigsten Compliance-Risikobereiche sind Wettbewerbsrecht, Wirtschaftssanktionen, Bestechung und Korruption. Wir verfolgen Änderungen an relevanten Gesetzen und Vorschriften, passen unsere Richtlinien und Verfahren entsprechend an und setzen unseren Fokus auf Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungskampagnen und die Überwachung, damit wir das Management dieser Risikobereiche gewährleisten und etwaige Verstöße vermeiden können. DSGVO-Verstöße Alle unsere Konzerngesellschaften unterliegen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Umsetzung in nationales Recht. Wir sind entschlossen, diese Anforderungen im Einklang mit der DSGVO und lokalen Datenschutzvorschriften umzusetzen. Datenschutzverstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden (in einer Höhe von bis zu 2 % oder 4 % des jährlichen Konzernumsatzes). Datenschutzrisiken können durch eine externe Bedrohung oder interne Einflüsse wie z. B. ein menschlicher Arbeitsfehler oder nachlässiger Umgang mit personenbezogenen Daten in einem System zu Datenschutzverletzungen führen. Mit einem gezielten Datenschutzmanagementsystem, das die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung unserer Richtlinien, Prozesse und Instrumente fördert, sowie Schulungs- und Sensibilisierungskampagnen bemühen wir uns ständig, das Risiko von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit unseren Produkten, Dienstleistungen, Systemen und Beziehungen zu Lieferanten weiter auszuschließen oder zu mindern. Betrügerische Handlungen von Beschäftigten/Lieferanten Auch betrügerische Aktivitäten von Beschäftigten oder Lieferanten, z. B. in Form von Diebstahl, Abrechnungs- und Gehaltsabrechnungsbetrug oder Bestechung, könnten den Ruf des Unternehmens schädigen und ihre finanziellen Ressourcen beeinträchtigen. Deswegen hat das Unternehmen Richtlinien und Kontrollen geschaffen, um derartige betrügerische Aktivitäten zu vermeiden und zu erkennen. Dem Unternehmen ist bewusst, dass solche Aktivitäten weltweit zunehmen. Daher werden zurzeit unternehmensweite Betrugsmanagementstrukturen eingeführt, die an die Bedürfnisse und die Größe des Unternehmens angepasst sind. Durch ein abgestimmtes Betrugsmanagementsystem innerhalb der Organisation könnten mögliche Betrüger zwar frühzeitig erkannt und abgeschreckt werden, doch vollständig ausschließen lassen sich betrügerische Aktivitäten nicht. Technologische Risiken Böswillige Cyber-Angriffe Vantage Towers stützt sich auf die Systeme und Netzwerke anderer Anbieter und Lieferanten, um Supportleistungen zu erbringen. Das Unternehmen ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte oder böswillige Insider versuchen, Techniken der Cyber-Kriminalität, einschließlich DDoS Angriffen, einzusetzen, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT-Systeme, auf die die Vantage Towers setzt, zu stören. Dies könnte zu einer Unterbrechung wichtiger Abläufe führen, die Wiederherstellung kritischer Dienste erschweren und Vermögenswerte beschädigen. Physisches Eindringen, Sicherheitsverletzungen und andere Störungen von oder an IT-Systemen und der Netzinfrastruktur könnten die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies könnte eine Verringerung der Servicequalität zur Folge haben, den Ruf des Unternehmens schädigen und die Sicherheit, der über Kundennetze oder die Systeme von Vantage Towers aufgezeichneten oder übertragenen Informationen oder die Integrität ihrer technischen Systeme gefährden. Jede derartige Störung könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfte des Unternehmens haben. Entstehende Risiken Mögliche Zugangsverpflichtungen zu Lasten europäischer Funkturmunternehmen in Verbindung mit Preisvorschriften können sich möglicherweise auf unsere Strategie und unsere Rentabilität auswirken. Solche Vorgaben könnten in Einzelfällen bei der Implementierung des von der Europäischen Kommission veröffentlichten Gigabit Infrastructure Acts eintreten. Dieses Gesetz soll den Zugang zu fairen und angemessenen Bedingungen einschließlich deren Preisen auf physische Infrastruktur sicherstellen. Darüber hinaus können weitere geopolitische Spannungen, damit verbundene Sanktionen, oder strukturelle Veränderungen innerhalb unseres Marktes zu einem Rückgang der Nachfrage nach den Dienstleistungen der Vantage Towers führen. Dies könnte auch unerwartete, kurzfristige Reaktionen von Regierungen zur Folge haben. Negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und letztlich geringere Umsätze für das Unternehmen könnten in diesem Fall sein. Gesundheit und Sicherheit Teil unserer Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitern ist es, ihnen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Ein standortbezogener Unfall oder Einsturz könnte dazu führen, dass die Vantage Towers oder ihre Führungskräfte zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Sanktionen gemäß der geltenden Gesetzgebung zu erwarten haben. Eine solche Situation könnte sich auch negativ auf den Ruf des Unternehmens und seine Fähigkeit auswirken, künftigen Geschäfte zu akquirieren oder zu bedienen oder Mitarbeiter zu rekrutieren. Auch das Risiko eines Widerstands der lokalen Bevölkerung gegen die bestehenden Standorte des Unternehmens oder den Bau neuer Standorte könnte dadurch erhöht werden. Die Folgen, die Vantage Towers dadurch möglicherweise erleidet, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Chancenbericht Gesamte Chancenlandschaft Gemessen an der Größe und geografischen Diversifikation ist Vantage Towers ein führender Betreiber von Mobilfunkinfrastruktur mit ca. 20.138 Makrostandorten in Deutschland. Vantage Towers hat ein Geschäftsmodell mit klaren und vorhersehbaren strukturellen Wachstumstreibern, einer konsistenten Kostenbasis und einer hohen Cash Conversion Rate (CCR). Das Unternehmen erzielt Erlöse durch die Vermietung von Flächen an ihren Standorten und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie durch den Bau neuer BTS-Standorte. Das Unternehmen erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen langfristiger vertraglicher Vereinbarungen mit der Vodafone GmbH, mit anderen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) und Kunden, die keine Mobilfunknetzbetreiber sind (als „Nicht- MNOs" bezeichnet). Die Vantage Towers ist bestrebt, ihre Umsätze weiter zu steigern, indem sie sowohl neue MNO- Kunden als auch Nicht-MNO-Kunden an ihren Standorten gewinnt. Die Vantage Towers beabsichtigt, vom rasanten Wachstum der mobilen Datennutzung zu profitieren. Dies ist ein Trend, der durch die zunehmende Nutzung von Smartphones und die wachsende Akzeptanz von internetbasierten Anwendungen angetrieben wird. Als Reaktion auf dieses Wachstum wird es eine erhöhte Nachfrage nach neuen Standorten und zusätzlichen Mietverträgen an den Standorten des Unternehmens geben. MNOs setzen zusätzliche Einrichtungen in bestehenden Netzen ein und rollen gleichzeitig modernere 5G-Mobilfunknetze aus, um den Netzabdeckungs- und Kapazitätsbedarf zu decken. Die Vantage Towers geht davon aus, dass die Notwendigkeit einer Verdichtung der Netze zur Erfüllung der Reichweiten- und Kapazitätsanforderungen des Hochfrequenzspektrums, das für die vollständige Bereitstellung von 5G verwendet wird, für eine wachsende Nachfrage nach ihren Standorten sorgen wird. Die Vantage Towers geht außerdem davon aus, dass MNOs nach und nach weitere Mietverträge benötigen werden, um kurz- bis mittelfristige Abdeckungsverpflichtungen zu erfüllen Europäischer Wiederaufbaufonds und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten Die Europäische Union hat einen Wiederaufbaufonds beschlossen, der in Form von Zuschüssen und Darlehen für den Zeitraum 2021-2026 zur Verfügung gestellt wird. Als Teil des so genannten NextGenerationEU-Programms ist die Recovery and Resilience Facility (RFF) ein zeitlich befristetes Instrument, das dazu beitragen soll, die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu beheben, die die Covid-19-Pandemie verursacht hat. Mit diesen Mitteln möchte Europa grüner, digitaler und widerstandsfähiger werden, um sich besser an aktuelle und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Das Unternehmen beteiligt sich an der Beantragung von Mitteln aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds, um Projekte zu finanzieren, die die Digitalisierung Europas durch den Aufbau der notwendigen Infrastruktur fördern. Jede Finanzierung durch die EU im Rahmen der RFF oder des Förderinstruments „Connecting Europe Facility“, das sich auf den großflächigen Ausbau von 5G-Korridoren konzentriert, wäre eine Gelegenheit für weiteres Wachstum und eine Chance, einen Teil der Kosten für den Infrastrukturaufbau in zurzeit vom Markt nicht versorgten Regionen zu decken. Aktuell laufen finanzierte Projekte sowie weitere Ausschreibungen für die Abdeckung von weißen Flecken in Deutschland und die grenzüberschreitende Versorgung von Autobahnen und Bahnlinien in der EU. Bewertung der gesamten Risiken und Chancen Unser Risk Management Team aggregiert alle Risiken und Chancen, die durch den halbjährlichen Risiko- und Chancenbewertungsprozess identifiziert werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden analysiert und entsprechend an das Management Team von Vantage Towers berichtet. Ferner werden Risiken und Chancen regelmäßig im Management Team von Vantage Towers diskutiert und bewertet. Nach sorgfältiger Abwägung des simulierten finanziellen Value-at-Risk im Vergleich zu unserer kalkulierten Risikotragfähigkeit und unter Berücksichtigung der starken Bilanz sowie der aktuellen Geschäftsaussichten sehen wir weder auf Einzelrisikoebene noch auf Gesamtrisikoebene eine wesentliche Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens. Funktürme werden in Zukunft ein integraler Bestandteil des digitalen 5G-Ökosystems sein, da sie einen sicheren Platz bieten, um die Makronetzausrüstung der Betreiber zu hosten. Die Einrichtung einer Vielzahl von gut verteilten Funktürmen wird als Enabler für die Ausführung von Echtzeitanwendungen für Unternehmen und Verbraucher dienen. Wir sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können, ohne dabei unannehmbar hohe Risiken für unser Geschäft oder für die Gesellschaft und die Umwelt eingehen zu müssen. Wir streben insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an, um durch die Analyse und Nutzung neuer Marktchancen den Mehrwert für unsere Stakeholder zu erhöhen. Zusammenfassend sind wir weiterhin zuversichtlich, dass unsere Ertragsstärke eine solide Basis für unsere zukünftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen bereitstellt, um die sich dem Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen. Nachfolgende Ereignisse Ermittlungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße gegenüber 1&1 Das Bundeskartellamt prüft derzeit in einem Kartellverwaltungsverfahren, ob die Vodafone GmbH, die Vodafone Group plc. und die Vantage Towers AG (alle drei als vermeintliche wirtschaftliche Einheit seitens des Bundeskartellamts betrachtet) 1&1 durch die verzögerte Bereitstellung von Mobilfunkstandorten bei dem Aufbau seines Mobilfunknetztes behindert und damit gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben. Dazu hat das Bundeskartellamt am 11.04.2025 den drei Unternehmen im Rahmen eines Anhörungsschreibens seine vorläufige rechtliche Einschätzung der vorgeworfenen Verhaltensweisen mitgeteilt und dazu auch vorläufig in Betracht gezogen, die Bereitstellung der gegenüber 1&1 vertraglich zugesagten, aber noch ausstehenden Standorte innerhalb von drei Jahren anzuordnen sowie diese Anordnung mit weiteren Maßnahmen zu flankieren. Vantage Towers weist die Vorwürfe zurück und arbeitet eng mit der Vodafone GmbH und Vodafone Group plc. zusammen, um das Verfahren so schnell wie möglich zu beenden. Vantage Towers hat zum Jahresabschlussstichtag keine bilanziellen Rückstellungen gebildet. Sowohl die Bewertung von Eventualverbindlichkeiten als auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen sind mit Unsicherheiten behaftet. Vertragsstrafenansprüche aus dem 1&1 Vertrag Vantage Towers hat mit 1&1 einen Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung von Tower-Infrastruktur in Deutschland für den Aufbau eines 1&1 Mobilfunknetztes abgeschlossen. In der Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen befindet sich Vantage Towers aus vielschichtigen Gründen in Verzug, aber die Lieferzahlen konnten zuletzt erhöht und kontinuierlich verbessert werden Auf Grund dieser verzögerten Leistungserfüllung im Rahmen des 1&1 Vertrags könnte 1&1 auch zukünftig Vertragsstrafenansprüche geltend machen und möglicherweise Kündigungsrechte. Die Geltendmachung solcher Ansprüche durch 1&1 könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vantage Towers negativ beeinflussen. Unwirtschaftliche Umsetzung des 1&1-Projekts In der Umsetzung des 1&1-Projekts durch die Bereitstellung von Standorten, insbesondere in Form von Kollokationsverfahren, zeigen sich wirtschaftliche Herausforderungen. Diese sind bedingt durch Preisanstiege z. B. wegen gestörter Lieferketten infolge des Kriegs in der Ukraine sowie dem daraus resultierenden Mangel an Baumaterialien, und durch einen begrenzten Pool an geeigneten Dienstleistern, die die notwendigen technischen Dienstleistungen wie z. B. Erwerb und Standortplanung erbringen und um den an 5G-Roll-out-Aktivitäten beteiligte Netzbetreiber stark konkurrieren. Es handelt sich außerdem überwiegend um Dach-Standorte in städtischen Bereichen, die aufgrund der zuletzt verstärkten und herausfordernden EMF-Anforderungen häufig eine Erhöhung der bestehenden Infrastruktur erfordern, was zu komplexeren und teureren Bauvorhaben führt. Ebenfalls nehmen hierauf die Verhandlungen mit Vermietern, insbesondere bei komplexen Änderungen an vorhandener passiver Infrastruktur, der häufig verweigerten Zustimmung zur Untervermietung und den erforderlichen aufwendigeren Strukturen bei Kolokation, besonderen Einfluss. Dies kann sich auf die entsprechenden Kosten für die bestehenden Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auswirken und damit nachteilige Auswirkungen auf die Margen und die Rentabilität haben. Das Management dieser Risiken adressiert das Unternehmen durch eine gezielte Fokussierung und ein entsprechendes Kostenmanagement sowie ein dediziertes Fertigstellungsprogramm. Hinsichtlich der bilanziellen Auswirkungen verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses zu der Sektion Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. Finanzierungsmaßnahme im Zusammenhang mit der RCF-Rückzahlung Im Mai 2025 hat die Vantage Towers AG einen Betrag von 1,2 Milliarden Euro im Rahmen ihrer revolvierenden Kreditfazilität (RCF) zurückgezahlt. Die Rückzahlung wurde durch ein in gleicher Höhe erhaltenes Gesellschafterdarlehen von der Oak Holdings 2 GmbH finanziert. Ausblick Der IWF prognostiziert in seinem World Economic Outlook vom April 2025 ein globales Wirtschaftswachstum von 2,8 % für das Jahr 2025, was einen Rückgang gegen- über der Januar-Prognose von 3,3 % darstellt. Diese Abwärtskorrektur ist hauptsächlich auf die Auswirkungen der von den USA eingeführten Zölle zurückzuführen, die zu den höchsten seit einem Jahrhundert zählen und die globalen Handelsströme erheblich beeinträchtigen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten haben zu einer Verlangsamung der Investitionen und einer erhöhten Volatilität auf den Finanzmärkten geführt1. Das IfW Kiel teilt diese Einschätzung und erwartet in seinem Frühjahrsgutachten 2025 ein moderates Wachstum der Weltproduktion von 2,8 % im Jahr 2024 und 3,1 % im Jahr 2025. Die Unsicherheiten im internationalen Handel, insbesondere durch protektionistische Maßnahmen der USA, werdenals Hauptfaktoren für die gedämpfte Wachstumsdynamik genannt2. Die Risiken für die globale Konjunktur bleiben hoch. Neben den anhaltenden geopolitischen Spannungen, wie dem Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Konflikt, tragen auch die strukturellen Herausforderungen in großen Volkswirtschaften wie China und den USA zur Unsicherheit bei. Die Kombination aus hohen Zinsen, reduzierter fiskalischer Unterstützung und schwachem Produktivitätswachstum könnte das globale Wachstum weiter belasten. In der Eurozone wird für 2025 ein Wachstum von 1,0 % erwartet, wobei Deutschland mit 0,0 % stagniert. Spanien hingegen bleibt mit einem prognostizierten Wachstum von 2,5 % ein positiver Ausreißer1. Außerdem wird erwartet, dass der deutsche Markt für Telekommunikationstürme sowohl in diesem Jahr als auch mittelfristig wachsen wird (siehe Kapitel Branchenumfeld). Die wesentlichen Wachstumstreiber für die Funkturminfrastruktur sind:
1
Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook, April 2025
2
Quelle: IfW, Kieler Konjunktur-Berichte, Weltwirtschaft im Frühjahr 2025 Ausblick der Vantage Towers AG Ausblick für das GJ 2026 Im GJ 2026, werden wir uns weiter auf unser Kerngeschäft konzentrieren und unseren Verpflichtungen zum Ausbau neuer Makrostandorte und zur Errichtung von Co-Locations für unsere MNO- und Nicht-MNO-Kunden weiter nachkommen. Wir erwarten, das Mietverhältnis auf rund 1,34x zu erhöhen und die Anzahl der neuen Mak: rostandorte, netto nach Außerbetriebnahmen, auf 21,220 zu steigern. Wir planen, im nächsten Jahr zusätzlich 331 verbindliche GLBO-Verträge abzuschließen, wodurch sich die Gesamtzahl der seit Beginn abgeschlossenen GLBO- Verträge auf 739 erhöht. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2026 ein moderates Umsatzwachstum für die Vantage Towers AG aufgrund der weiteren Expansion des Geschäfts und der Erreichung der oben beschriebenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Infolgedessen wird erwartet, dass der Umsatz im Bereich von 6 % bis 9 % steigt, was zu einer weiteren Steigerung der Geschäftsrentabilität führt, jedoch in geringerem Maße aufgrund weiterer Investitionskosten in unser Geschäft. Wir erwarten, dass das bereinigte EBITDA signifikant gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 steigen wird.
Düsseldorf, den 26. Juni 2025 Vantage Towers AG Der Vorstand Christian Hillabrant, Vorstandsvorsitzender Nicolas Mahler, Finanzvorstand Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang BilanzAktiva scroll
Passiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
scroll
AnhangVorbemerkungen Die Vantage Towers AG (VTAG) ist beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 92244), eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Die Anschrift lautet: Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft wird letztendlich und indirekt gemeinschaftlich beherrscht von (i) der Vodafone Group Plc („Vodafone“), einem in Großbritannien und Wales gegründeten und ansässigen Unternehmen mit Sitz in „Vodafone House“, The Connection, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, Großbritannien, und (ii) der Blackrock Inc., New York City, USA, und der KKR Management LLP, New York City, USA (die unter (ii) genannten Unternehmen üben auch die gemeinschaftliche Beherrschung aus). Die unmittelbare Muttergesellschaft der Vantage Towers AG ist die Oak Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Diese Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 98923 eingetragen. Mit Wirkung ab 1. April 2023 wurde zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Laut Vertrag ist Vantage Towers AG verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Oak Holdings GmbH abzuführen. Zudem regelt der Vertrag, dass eventuelle Verluste der Vantage Towers AG von der Oak Holdings GmbH ausgeglichen werden müssen. Der Vertrag wurde am 14. Juni 2023 im Handelsregister eingetragen. Die Vantage Towers AG hält 100 % der Anteile an der Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft ist ebenfalls in Düsseldorf ansässig und im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 95828 eingetragen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2023 wurde zwischen der Vantage Towers AG und der Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Laut Vertrag ist die Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Muttergesellschaft, die Vantage Towers AG, abzuführen. Zudem regelt der Vertrag, dass eventuelle Verluste der Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Vantage Towers AG ausgeglichen werden müssen. Der Vertrag wurde am 17. August 2023 im Handelsregister eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten auftreten können. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Bis zum 9. Mai 2023 war die Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt gelistet. Sie wird weiterhin an der Hamburger Börse im Freiverkehr gehandelt. Um die Klarheit der Darstellung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erhöhen, werden in diesem Anhang Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und einzelne davon-Vermerke ausgewiesen. Allgemeines Der Jahresabschluss der Gesellschaft umfasst das Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert sind. Innerbetriebliche Leistungen, die im Zusammenhang mit den angeschafften immateriellen Vermögensgegenstände stehen, sind als Eigenleistungen unter den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert worden. Es handelt sich dabei um umfangreiche wesentliche Customizing Modifikationen auf die betrieblichen Bedürfnisse des Unternehmens, ohne die eine Nutzung der Software nicht möglich wäre. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über Nutzungsdauern von drei bis acht Jahren abgeschrieben. Die Vantage Towers AG übt das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nicht aus. Das Sachanlagevermögen ist gemäß § 255 HGB mit Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten bewertet und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung wurden nicht einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung erfolgt gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Innerbetriebliche Leis tungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Inbetriebnahme von passiver Netzinfrastruktur stehen, sind als Eigenleistungen im Sachanlagevermögen aktiviert worden. Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands wie folgt vorgenommen: Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken über 20 bis 50 Jahre, technische Anlagen und Maschinen über drei bis 25 Jahr (bei freistehenden Funkmasten & Dachstandorten wird grundsätzlich von einer Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen) sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung über vier bis acht Jahre. Im Geschäftsjahr wurden auf Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Diese erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die betroffenen Vermögensgegenstände wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus z. B. geänderten Nutzungsbedingungen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Position Anlagen im Bau umfasst Zugänge zu Sachanlagen, deren Herstellung zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Eine planmäßige Abschreibung erfolgt erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage. Nach Fertigstellung werden die entsprechenden Beträge in die zutreffenden Positionen des Sachanlagevermögens umgegliedert. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro werden, aufgrund der insgesamt bestehenden Unwesentlichkeit, entsprechend § 6 Abs. 2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben und anschließend im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Das steuerliche Verfahren wird aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewendet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertpapiere des Anlagevermögens zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen werden entsprechend § 246 Abs. 2 S. 2 und § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis am Bilanzstichtag. Soweit kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie z. B. der Ertragswert- oder Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Lässt sich auch so kein verlässlicher Wert bestimmen, werden die Finanzanlagen mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Umlaufvermögen Der Ansatz der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Langfristige unverzinsliche Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände werden mit einem laufzeitadäquaten Marktzins abgezinst. Erkennbaren Risiken ist durch angemessene Abwertungen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, Rechnung getragen. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Diese setzen sich wie für dieses Jahr und Vorjahr wie folgt zusammen: Über 31 Tage bis 60 Tage: 0,2% Über 61 Tage bis 90 Tage: 0,3% Über 91 Tage bis 180 Tage: 1,1% Über 180 Tage bis 365 Tage: 4,2% Über 365 Tage: 10% Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen beziehungsweise Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, die Erträge respektive Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten und dem Ausgabebetrag werden auf der Aktivseite ausgewiesen und über die Laufzeit ratierlich aufgelöst. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt, die zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens künftiger Perioden führen. Darüber hinaus werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern diese am Bilanzstichtag vorhanden sind. Mit Wirkung ab dem 1. April 2023 wurde zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Gem. DRS 18 Tz. 32 wurden zum 31. März 2025 bei der Vantage Towers AG (Organgesellschaft) keine latenten Steuern ausgewiesen. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel in Fonds und anderen Wertpapieren angelegt. Sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Alle Fonds wurden unterjährig treuhänderisch durch den Vodafone Pension Trust e. V., Düsseldorf, verwaltet. In den Monaten Februar und März 2024 erfolgte eine Übertragung der Vermögenswerte auf die WTW Treuhand GmbH, Reutlingen, die nun die treuhänderische Verwaltung fortführt. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ auf der Aktivseite der Bilanz. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wird anhand des Marktwertes ermittelt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG sowie andere Gewinnrücklagen. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellungen künftig erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % p. a., Rentensteigerungen von 2,70 % p. a. sowie die erwartete Mitarbeiterentwicklung (Fluktuation) berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Es wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB als Rechnungszins ein 10-Jahres- Durchschnittszinssatz verwendet. Als anwendbarer Zinssatz wurden 1,94 % ermittelt. Dies entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Dabei wird unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB infolge der Umstellung des durchschnittlichen Marktzinses von sieben auf zehn Jahre im Geschäftsjahr zum 31. März 2025 wird jährlich ermittelt und belief sich auf 3 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Für die Abzinsung wurde der zum 31. März 2025 veröffentlichte Rechnungszins verwendet, der für das Geschäftsjahr 2024/25 je nach Restlaufzeit von bis zu 20 Jahren zwischen 1,57% und 2,03% lag. Der Zinsänderungseffekt der Verpflichtungsbewertung wird unter dem Posten Zinsergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden durch Ansammlung des Erfüllungsbetrages über einen Zeitraum von 20 Jahren dotiert, der als Verpflichtungsperiode unternehmensspezifisch bestimmt ist. Kostenannahmen werden jährlich überprüft, wobei eine erwartete Preissteigerungsrate von 2% p.a. berücksichtigt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung für Energieaufwendungen werden Energieverbräuche überwiegend auf Basis von Auswertungen vorhandener Smart Meter berücksichtigt oder es wird alternativ auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Bei der Berücksichtigung der Preiskomponente wird sofern anwendbar auf Marktwerte zurückgegriffen oder es werden alternativ historische Preise verwendet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten Forderungen und Verbindlichkeiten werden dann saldiert, wenn sich gleichartige, gegen dieselben Personen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 387 BGB aufrechenbar gegenüberstehen. Derivative Finanzinstrumente Die Vantage Towers AG ist aufgrund der Ausgabe eines auf Tschechische Kronen (CZK) lautenden Darlehen in Höhe von 2,825 Mrd. CZK an ein verbundenes Unternehmen einem Währungsrisiko ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde ein Cross-Currency-Swap in CZK Währung mit einem Nominalvolumen von 112.523 TEUR abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte des Finanzinstruments betragen zum Bilanzstichtag 341 TEUR. Die Bestimmung erfolgte auf Basis eines Discounted-Cashflow-Ansatzes. scroll
Währungsumrechnung Die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag 31. März 2025 umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden von mehr als einem Jahr wurden das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip beachtet. Die Vantage Towers AG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt. Die Absicherung erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Die derivativen Finanzinstrumente sind nicht in einer Bewertungseinheit zusammengefasst und unterliegen den einschlägigen Bewertungsvorschriften. Zur Währungssicherung werden daher vor allem Devisentermingeschäfte und Währungsswaps eingesetzt. Ziel des Einsatzes dieser derivativen Finanzinstrumente ist es, das Risiko von Wechselkursschwankungen zu verringern. Die Schulden der Vantage Towers AG und die damit verbundenen Zinsaufwendungen lauten überwiegend auf Euro. Die Vantage Towers AG beabsichtigt, externe Währungsrisiken aus Transaktionen, die auf andere Währungen lauten, oberhalb eines festgelegten Mindestbetrags abzusichern. Die Sensitivität der Vantage Towers AG in Bezug auf Währungsrisiken ist daher unwesentlich. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 665.948 TEUR (Vorjahr: 612.196 TEUR), die im Wesentlichen aus der Vermietung von passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk resultieren. Darin enthalten sind periodenfremde Erlösschmälerungen in Höhe von 7.692 TEUR, die größtenteils auf Ergebnissen kommerzieller Verhandlungen mit dem Hauptmieter beruhen. Im Vorjahr waren periodenfremde Erlöse in Höhe von 22.645 TEUR enthalten, die durch abgeschlossene kommerzielle Verhandlungen entstanden sind. Die Umsatzerlöse werden vollumfänglich im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Flächen an der passiven Infrastruktur an den Hauptmieter (Vodafone GmbH), an Dritte (Mobilfunkbetreiber, Rundfunkanstalten, Notdienste, Kooperationspartner) und die dazugehörigen Energieerlöse, die aus der Vermietung resultieren. Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen erbrachte Dienstleistungen im Rahmen des Ausbaus der Netzinfrastruktur. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Realisationsprinzips sowie des Grundsatzes der periodengerechten Gewinnermittlung ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Die Aufgliederung erfolgt nach Mieterlösen, Energieerlösen und Sonstigen. Umsatzerlöse scroll
Andere aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 22.242 TEUR (Vorjahr: 18.385 TEUR) resultieren größtenteils aus projektbezogenen Arbeiten und Aktivitäten der Mitarbeiter. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 120.367 TEUR (Vorjahr: 161.469 TEUR) sind weiterbelastete Energiekosten für aktive Netzkomponenten in Höhe von 97.885 TEUR (Vorjahr: 145.693 TEUR), Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2.031 TEUR (Vorjahr: 2.996 TEUR), Erträge aus Fremdwährungsbewertungen in Höhe von 1.007 TEUR (Vorjahr: 1.818 TEUR), Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 99 TEUR), periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 15.036 TEUR (Vorjahr: 275 TEUR) und periodenfremde Erträge aus der Auflösung der weiteren sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.408 TEUR (Vorjahr: 10.588 TEUR) enthalten. Materialaufwand Die Zusammensetzung des Materialaufwands kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Materialaufwand scroll
Der Anstieg der Mietaufwendungen basiert größtenteils auf inflationsgebundenen Preissteigerungsklauseln. Der Rückgang der Wartungs- und Instandhaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zur Rückstellung für Rückbauverpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund rückläufiger Kostenerwartungen. Der Anstieg der sonstigen Kosten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme durchgeführter Installationsleistungen im Bereich des aktiven Equipments der Kunden. Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von 58.044 TEUR (Vorjahr: 64.503 TEUR) resultiert aus Löhnen und Gehältern sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung: Personalaufwand scroll
Der Rückgang der Löhne und Gehälter ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr im Zuge des Delistings von der Frankfurter Börse außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 5.661 TEUR für das Mitarbeiteraktienprogramm erfasst wurden. Dies überkompensierte die Erhöhung der Summe der Löhne und Gehälter, die aus der Steigerung der Mitarbeiteranzahl resultierte. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 166.145 TEUR enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 8.573 TEUR, die auf kundenseitige Bedarfsanpassungen zurückzuführen sind. Daneben ergaben sich außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 86.352 TEUR in Zusammenhang mit der Kundenbeziehung mit 1&1 AG, Montabaur, Deutschland, im Folgenden auch „1&1“ genannt. Diese erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die betroffenen Vermögensgegenstände wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus z. B. geänderten Nutzungsbedingungen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für nähere Information verweisen wir auf die Sektion „Unwirtschaftliche Umsetzung des 1&1-Projekts“ im Nachtragsbericht. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 89.681 TEUR (Vorjahr: 79.685 TEUR) setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Im Geschäftsjahr 2025 sind ebenfalls außergewöhnliche Aufwendungen gemäß § 285 Abs. 31 HGB in Höhe von 5.010 TEUR (Vorjahr 4.515 TEUR) enthalten, die aus Personalaufwendungen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen resultieren. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 335.000 TEUR (Vorjahr: 255.500 TEUR) resultieren aus einer Dividendenzahlung der Central Tower Holding Company B.V., Capelle aan den IJssel, Niederlande. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 66.793 TEUR (Vorjahr: 33.317 TEUR) enthalten im Wesentlichen Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 61.422 TEUR (Vorjahr: 26.960 TEUR), die größtenteils aus der Vergabe von Darlehen resultieren. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 190.030 TEUR (Vorjahr: 126.316 TEUR) entfallen im Wesentlichen auf Zinsaufwendungen aus der Aufnahme des Gesellschafterdarlehens. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Vantage Towers AG ist als Organgesellschaft in eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft eingebunden. Somit werden grundsätzlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Ebene des Organträgers festgesetzt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich im Geschäftsjahr auf 13.091 TEUR (Vorjahr: 14.980 TEUR) und setzen sich wie folgt zusammen: Der laufende Steueraufwand in Höhe von 15.293 TEUR (Vorjahr: 15.290 TEUR) entfällt im Wesentlichen auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre gemäß § 16 KStG. Darüber hinaus wurden nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern in Höhe von 1.304 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Aufwand erfasst. Diesen Aufwendungen stehen periodenfremde Steuererträge aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 3.507 TEUR (Vorjahr: 309 TEUR) gegenüber. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Mindeststeuergesetz (MinStG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung auf Grundlage der im Dezember 2021 veröffentlichten OECD-Leitlinien („Pillar Two“). Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Anwendung der Vorschriften des MinStG keine Auswirkungen auf die Steuerposition der Gesellschaft, die im laufenden Steueraufwand zu berücksichtigen gewesen wären. Derzeit findet eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2019-2022 statt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand bestehen keine Anhaltspunkte für wesentliche steuerliche Risiken oder finanzielle Belastungen. Darüber hinaus ist eine Lohnsteuer-Außenprüfung für die Kalenderjahre 2020 bis 2024 weit fortgeschritten. Auf Basis der bislang vorliegenden Feststellungen wurden mögliche steuerliche Nachforderungen berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag 31. März 2025 wurde hierfür eine Rückstellung i.H.v. 680 TEUR gebildet. Gewinnverwendungsvorschlag und aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen abgeführte Gewinne Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 371.640 TEUR (Vorjahr: 373.064 TEUR) aus. Dieser wird im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vollumfänglich an die Oak Holdings GmbH abgeführt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1
Ergebnisse für den Zeitraum 01.04.2024 - 31.03.2025 nach IFRS Der Beteiligungsbuchwert an der Central Tower Holding Company B.V. beläuft sich zum Stichtag auf einen Wert von 9.329.359 TEUR. Erhöhung der Beteiligung an INWIT Die Erhöhung der Beteiligung der Vantage Towers AG an Infrastrutture Wireless Italiane im Geschäftsjahr 2025 resultierte aus zwei wesentlichen Faktoren: Zum einen führte Infrastrutture Wireless Italiane ein Aktienrückkaufprogramm durch, im Rahmen dessen Stammaktien von anderen Investoren zurückerworben wurden. Infolge der Verringerung der insgesamt im Umlauf befindlichen Aktien erhöhte sich der Anteilsbesitz der Vantage Towers AG um 1,01 %. Zum anderen erwarb die Vantage Towers AG im Zeitraum von August bis Dezember 2024 über ihre Beteiligung an der Central Tower Holding Company B.V., Niederlande (CTHC B.V.). insgesamt 31.876.535 weitere Stammaktien (3,42%) von Infrastrutture Wireless Italiane. Durch diese Erwerbe erhöhte sich der Beteiligungsanteil der Vantage Towers AG zusätzlich um 4,43%, von 33,17% auf 37,61 %. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. März 2025 auf 1.338.433 TEUR (Vorjahr: 1.001.689 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Davon ausgenommen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 818.414 TEUR (Vorjahr: 706.748 TEUR), mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 1.108.772 TEUR (Vorjahr: 753.783 TEUR). Diese beinhalten zum einen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15.233 TEUR (Vorjahr: 8.894 TEUR) sowie gegebene Darlehen und Forderungen aus dem konzernweiten Cash-Pooling in Höhe von insgesamt 1.093.538 TEUR (Vorjahr: 744.886 TEUR). Die gegebenen Darlehen in Höhe von 1.072.382 TEUR (Vorjahr: 707.018 TEUR) haben mit 818.414 TEUR (Vorjahr: 706.748 TEUR) größtenteils eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sowie in Höhe von 253.968 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten ist eine Forderung gegen Gesellschafter in Höhe von 677.513 TEUR (Vorjahr: 325.794 TEUR). Die Forderungen aus dem konzernweiten Cash-Pooling in Höhe von 21.157 TEUR haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 32.636 TEUR (Vorjahr: 68.816 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 22.342 TEUR (Vorjahr: 62.320 TEUR). Die Steuerforderungen setzen sich zusammen aus 22.342 TEUR (Vorjahr: 62.320 TEUR) von Steuern vom Einkommen und Ertrag. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände debitorische Kreditoren in Höhe von 7.701 TEUR (Vorjahr: 7.413 TEUR). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 59.332 TEUR (Vorjahr: 56.539 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Mietvorauszahlungen für Funkmaststandorte in Höhe von 54.459 TEUR (Vorjahr: 50.839 TEUR). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 505.782 TEUR (Vorjahr: 505.782 TEUR) und ist in voller Höhe eingezahlt. Das gezeichnete Kapital entspricht der Anzahl der Aktien, bewertet mit ihrem Nennwert. Die Gesellschaft wurde am 1. April 2020 mit einem ursprünglichen gezeichneten Kapital von 25 TEUR gegen Bareinlagen gegründet. Durch eine Reihe von Kapitalerhöhungen und anderer Transaktionen im Zusammenhang mit der Gründung der Vantage Towers AG wurde das Grundkapital auf 505.782 TEUR erhöht. Seit dem Geschäftsjahr zum 31. März 2021 sind keine weiteren Erhöhungen des gezeichneten Kapitals erfolgt. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 6.700.102 TEUR (Vorjahr: 6.700.102 TEUR). Eigenkapital scroll
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Februar 2021 ermächtigt, das Stammkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2026 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 252.891 TEUR zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Eine Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB besteht nicht, da die verfügbaren Rücklagen den die Anschaffungskosten übersteigenden Betrag abdecken. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Rückstellungen für Pensionen in Höhe von -32,3 TEUR sowie Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 535 TEUR enthalten. scroll
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 499.875 TEUR (Vorjahr: 493.970 TEUR) beziehen sich im Wesentlichen auf Rückbauverpflichtungen von Standorten mit passiver Infrastruktur in Höhe von 296.630 TEUR (Vorjahr: 313.299 TEUR) sowie auf Energieaufwendungen für Standorte in Höhe von 125.190 TEUR (Vorjahr: 111.624 TEUR). Die weiteren Rückstellungen in Höhe von 78.055 TEUR (Vorjahr: 69.977 TEUR) betreffen größtenteils Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.243.826 TEUR (Vorjahr: 436.173 TEUR) resultieren aus der Inanspruchnahme einzelner Ziehungen einer Investitionskreditlinie mit Gesamtfälligkeit bis März 2030. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 149.388 TEUR (Vorjahr: 158.018 TEUR) resultieren maßgeblich aus Verbindlichkeiten für Investitionen in Höhe von 118.640 TEUR (Vorjahr: 103.179 TEUR) und weiteren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 30.747 TEUR (Vorjahr: 46.839 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.711.823 TEUR (Vorjahr: 2.676.104 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.581.676 TEUR (Vorjahr: 2.587.105 TEUR), welche mit 2.210.036 TEUR (Vorjahr: 2.214.041 TEUR) auf Darlehnsverbindlichkeiten sowie mit 371.640 TEUR (Vorjahr: 373.064 TEUR) auf Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag entfallen. Des Weiteren resultieren Verbindlichkeiten in Höhe von 127.389 TEUR (Vorjahr: 88.979 TEUR) aus dem konzernweiten Cash-Pooling, Verbindlichkeiten in Höhe von 82 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR) aus Verlustübernahme sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.675 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.259 TEUR (Vorjahr: 4.858 TEUR) betreffen im Wesentlichen kreditorische Debitoren in Höhe von 1.369 TEUR (Vorjahr: 2.824 TEUR). Zudem sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1.293 TEUR (Vorjahr: 1.981 TEUR) enthalten. Die Restlaufzeiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Verbindlichkeiten scroll
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die per 31. März 2025 hauptsächlich aus Mietvorauszahlungen für Funkmasten bestehenden passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 92.852 TEUR (Vorjahr: 109.120 TEUR) betrafen in Höhe von 59.568 TEUR (Vorjahr: 73.356 TEUR) Vermietungen an Vodafone GmbH, Düsseldorf, Deutschland und in Höhe von 33.284 TEUR (Vorjahr: 35.765 TEUR) Vermietungen an Dritte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag 31. März 2025 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.321.306 TEUR für Mietverträge (Vorjahr: 1.165.341 TEUR). Des Weiteren existieren zum Stichtag offene Bestellungen aus Investitionen in Höhe von 175.634 TEUR (Vorjahr: 185.051 TEUR) und offene Aufwandsbestellungen in Höhe von 211.759 TEUR (Vorjahr: 270.521 TEUR). Haftungsverhältnisse Konzernfinanzierung Die Konzernmuttergesellschaft OAK Holdings 1 GmbH (OAK1), Düsseldorf hat durch ihre Tochtergesellschaft OAK Holdings 2 GmbH, Düsseldorf (OAK2) einen syndizierten Kreditvertrag abgeschlossen. Hierzu wurden von der Vantage Towers AG Garantien für Verbindlichkeiten der Konzernmuttergesellschaft übernommen. Daneben wurden auch die Geschäftsanteile der folgenden Tochtergesellschaften als Garantien in den Vertrag eingebracht: Central Tower Holding BV, Vantage Towers Ltd ., Vantage Towers Single Member S.A., Vantage Towers S.R.L., Vantage Towers S.L.U. Diese Garantien stellen ein Haftungsverhältnis im Sinne des § 251 HGB dar. Zusätzlich umfasst der Vertrag weitere Kreditlinien zur Finanzierung von Investitionen und Avale zur Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs. Mit dem Kreditvertrag stehen Vantage Towers AG folgende Kreditlinien zur Verfügung, die Sie zum Teil direkt ziehen kann: scroll
1&1 Vertrag Am 2. Juni 2023 hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung eingeleitet, ob die Vodafone Group Plc, die Vodafone GmbH oder ihr verbundenes Unternehmen Vantage Towers AG gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben, indem sie die Mitnutzungsoptionen von 1&1 Mobilfunk GmbH für die Funkmasten von Vantage Towers behinderten. Um eine einvernehmliche Einstellung der Untersuchung zu erreichen, befinden sich die Parteien derzeit in Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt über den Abschluss verbindlicher Zusagen zur gemeinsamen Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Standorten innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Sinne von § 32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Unternehmen weder in der Lage, das Ergebnis der Verhandlungen vorherzusagen, noch die Wahrscheinlichkeit etwaiger Geldbußen, die vom Bundeskartellamt verhängt werden können, welche bis zu 10 % des im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Gruppenumsatzes betragen können. Für nähere Informationen verweisen wir hierzu zum Nachtragsbericht Sektion I. Sonstige Angaben Aufgliederung der Mitarbeiterzahl scroll
Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Bezüge der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024/25 betragen: scroll
Gesamtvergütung Aufsichtsrat Auch im Geschäftsjahr 2025 haben die Aufsichtsratsmitglieder erneut auf eine Vergütung verzichtet, sodass im Jahresabschluss keine entsprechenden Aufwendungen erfasst wurden. Die Bezüge ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder beliefen sich im vorherigen Geschäftsjahr auf 172 TEUR. Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommenen Transaktionen mit nahestehenden Personen getätigt worden. Abschlussprüferhonorar Im abgelaufenen Geschäftsjahr beträgt das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar 726 TEUR. Das Honorar enthält mit 396 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen und 33 TEUR auf andere Bestätigungsleistungen. Angaben zum Mutterunternehmen gemäß § 285 Nr. 14 und 14a HGB und zum Konzernabschluss Das Unternehmen wird letztendlich und indirekt gemeinsam kontrolliert von (i) Vodafone Group Plc („Vodafone“), einem in England und Wales gegründeten und ansässigen Unternehmen mit eingetragener Adresse Vodafone House, The Connection, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, Großbritannien, und (ii) Blackrock Inc. und KKR Management LLP (die unter diesem (ii) genannten Unternehmen üben ebenfalls die gemeinsame Kontrolle aus). Die unmittelbare Muttergesellschaft des Unternehmens ist die Oak Holdings GmbH. Gemäß § 291 HGB ist die Vantage Towers AG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Muttergesellschaft der Oak Holdings GmbH ist die Oak Holdings 2 GmbH mit Sitz in Düsseldorf/Deutschland, die 100 % der Anteile an der Oak Holdings GmbH hält. Die oberste Muttergesellschaft der Oak Holdings GmbH ist die Oak Holdings 1 GmbH, Handelsregisternummer HRB 98913, Düsseldorf/Deutschland, die 100 % der Anteile an der Oak Holdings 2 GmbH hält und den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss des Unternehmens einbezogen wird. Der befreiende Konzernabschluss wird nach den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt, von EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und im Unternehmensregister veröffentlicht werden. Nachtragsbericht - Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres I. Ermittlungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße gegenüber 1&1 Das Bundeskartellamt prüft derzeit in einem Kartellverwaltungsverfahren, ob die Vodafone GmbH, die Vodafone Group plc. und die Vantage Towers AG (alle drei als vermeintliche wirtschaftliche Einheit seitens des Bundeskartellamts betrachtet) 1&1 durch die verzögerte Bereitstellung von Mobilfunkstandorten bei dem Aufbau seines Mobilfunknetztes behindert und damit gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben. Dazu hat das Bundeskartellamt am 11.04.2025 den drei Unternehmen im Rahmen eines Anhörungsschreibens seine vorläufige rechtliche Einschätzung der vorgeworfenen Verhaltensweisen mitgeteilt und dazu auch vorläufig in Betracht gezogen, die Bereitstellung der gegenüber 1&1 vertraglich zugesagten, aber noch ausstehenden Standorte innerhalb von drei Jahren anzuordnen sowie diese Anordnung mit weiteren Maßnahmen zu flankieren. Vantage Towers weist die Vorwürfe zurück und arbeitet eng mit der Vodafone GmbH und Vodafone Group plc. zusammen, um das Verfahren so schnell wie möglich zu beenden. Vantage Towers hat zum Jahresabschlussstichtag keine bilanziellen Rückstellungen gebildet. Sowohl die Bewertung von Eventualverbindlichkeiten als auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen sind mit Unsicherheiten behaftet. Vertragsstrafenansprüche aus dem 1&1 Vertrag Vantage Towers hat mit 1&1 einen Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung von Tower-Infrastruktur in Deutschland für den Aufbau eines 1&1 Mobilfunknetztes abgeschlossen. In der Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen befindet sich Vantage Towers aus vielschichtigen Gründen in Verzug, aber die Lieferzahlen konnten zuletzt erhöht und kontinuierlich verbessert werden. Aufgrund dieser verzögerten Leistungserfüllung im Rahmen des 1&1 Vertrags könnte 1&1 auch zukünftig Vertragsstrafenansprüche geltend machen und möglicherweise Kündigungsrechte. Die Geltendmachung solcher Ansprüche durch 1&1 könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vantage Towers negativ beeinflussen. Unwirtschaftliche Umsetzung des 1&1-Projekts In der Umsetzung des 1&1-Projekts durch die Bereitstellung von Standorten, insbesondere in Form von Kollokationsverfahren, zeigen sich wirtschaftliche Herausforderungen. Diese sind bedingt durch Preisanstiege z. B. wegen gestörter Lieferketten infolge des Kriegs in der Ukraine sowie dem daraus resultierenden Mangel an Baumaterialien, und durch einen begrenzten Pool an geeigneten Dienstleistern, die die notwendigen technischen Dienstleistungen wie z. B. Erwerb und Standortplanung erbringen und um den an 5G-Roll-out-Aktivitäten beteiligte Netzbetreiber stark konkurrieren. Es handelt sich außerdem überwiegend um Dach-Standorte in städtischen Bereichen, die aufgrund der zuletzt verstärkten und herausfordernden EMF-Anforderungen häufig eine Erhöhung der bestehenden Infrastruktur erfordern, was zu komplexeren und teureren Bauvorhaben führt. Ebenfalls nehmen hierauf die Verhandlungen mit Vermietern, insbesondere bei komplexen Änderungen an vorhandener passiver Infrastruktur, der häufig verweigerten Zustimmung zur Untervermietung und den erforderlichen aufwendigeren Strukturen bei Kolokation, besonderen Einfluss. Dies kann sich auf die entsprechenden Kosten für die bestehenden Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auswirken und damit nachteilige Auswirkungen auf die Margen und die Rentabilität haben. Das Management dieser Risiken adressiert das Unternehmen durch eine gezielte Fokussierung und ein entsprechendes Kostenmanagement sowie ein dediziertes Fertigstellungsprogramm. Hinsichtlich der bilanziellen Auswirkungen verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses zu der Sektion Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. II. Finanzierungsmaßnahme im Zusammenhang mit der RCF-Rückzahlung Im Mai 2025 hat die Vantage Towers AG einen Betrag von 1,2 Milliarden Euro im Rahmen ihrer revolvierenden Kreditfazilität (RCF) zurückgezahlt. Die Rückzahlung wurde durch ein in gleicher Höhe erhaltenes Gesellschafterdarlehen von der Oak Holdings 2 GmbH finanziert. Die Konzernzwischengesellschaft Oak Holdings 2 GmbH (Oak2), Düsseldorf, hat im Rahmen einer US-Privatplatzierung (sog. US Private Placement oder kurz USPP) im Mai 2025 vorrangig besicherte Anleihen zur teilweisen Ablösung und Refinanzierung bestehender vorrangig besicherter (Bank-) Verbindlichkeiten sowohl der Oak2 als auch der Vantage Towers AG (VTAG) begeben. Hierbei hat die Oak2 die zur Ablösung der Verbindlichkeiten der VTAG notwendigen Finanzmittel der VTAG mittels eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt. Die bestehenden vorrangig besicherten Verbindlichkeiten gehören zu einem Kreditvertrag aus dem März 2023 mit einem Konsortium aus Banken und Finanzinstitutionen, der sog. Oak-Finanzierung. Dieser Vertrag (der Oak-Kreditvertrag) umfasst u.a. eine Kreditlinie zur Finanzierung von Investitionen, aus welcher Kreditlinien zur Ausgabe von Avalen und Bankbürgschaften zur Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs von der VTAG herausgelöst wurden. Die gezogene Investitionskreditlinie wurde im April und Mai 2025 durch die VTAG teilweise vorzeitig vollständig zurückgezahlt. Das ursprüngliche Kreditvolumen steht somit zukünftig wieder in vollem Umfang zur Ziehung zur Verfügung. Generell hat die VTAG neben anderen Konzerngesellschaften Garantien für Verbindlichkeiten aus dem Oak-Kreditvertrag und der US-Privatplatzierung übernommen. Daneben wurden auch die Geschäftsanteile der folgenden Tochtergesellschaften als Garantien in den Vertrag eingebracht: Central Tower Holding BV, Vantage Towers Ltd., Vantage Towers Single Member S.A., Vantage Towers S.R.L., Vantage Towers S.L.U. Diese Garantien stellen ein Haftungsverhältnis im Sinne des § 251 HGB dar und gliedern sich wie folgt dar: scroll
Aufsichtsrat Michael Bird Vorsitzender CFO, Vodafone Investments, Mitglied des gründenden Aufsichtsrates, Aufsichtsratsvorsitzender seit 29.11.2024 Kash Pandya Stellvertretender Vorsitzender Chairman, Climate Impact Partner (CIP) Marco Fontana Managing Director, KKR Infrastructure (KKR & Co. Inc.) Marco Pugliese Principal, Investment Team, Global Infrastructure Partners Alberto Ripepi Group Chief Network Officer und Mitglied des Executive Committee, Vodafone Group Plc Evgenia Zaytseva Head of Investments Finance & Strategy, Vodafone Investments Mitglieder des Aufsichtsrats, die ihr Amt auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2024 mit Wirkung zum Ende dieser Versammlung niedergelegt haben: Pierre Klotz Vorsitzender Group Corporate Finance Director,Vodafone Group Plc, im Amt seit 05.05.2023 Vorstand Christian Hillabrant Vorstandsvorsitzender Nicolas Mahler Finanzvorstand - seit dem 1. Februar 2025 Thomas Reisten Finanzvorstand - bis zum 30. Juni 2024
Düsseldorf, den 26. Juni 2025 Vantage Towers AG Der Vorstand Christian Hillabrant, Vorstandsvorsitzender Nicolas Mahler, Finanzvorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das vergangene Geschäftsjahr der Vantage Towers AG, das am 31. März 2025 endete (GJ 2025), war für die Gesellschaft erneut sehr bewegend. Als ein führender europäischer Funkmastbetreiber, der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet, nimmt die Vantage Towers AG weiterhin eine Schlüsselrolle bei der europaweiten digitalen Transformation ein und leistet einen wichtigen Beitrag für ein besser vernetztes Europa. Der Aufsichtsrat unterstützt weiterhin mit ganzer Kraft die Geschäftsvision des Vorstands und arbeitet bei deren operativer Umsetzung eng mit dem Managementteam zusammen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und den Mitarbeitern von Vantage Towers AG sowie aller Tochtergesellschaften für ihre hervorragende Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass wir uns auf einem Weg zu nachhaltigem Wachstum befinden, mit dem wir einen wesentlichen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa leisten. Im folgenden Abschnitt finden Sie den ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im GJ 2025 Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand Im GJ 2025 gab es zwei personelle Veränderungen im Aufsichtsrat. Bei der ordentlichen Hauptversammlung am 29.11.2024 wurde Evgenia Zaytseva zum neuen Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Neubesetzung erfolgte nach der Niederlegung von Pierre Klotz zum Ende der Hauptversammlung. Ich wurde zum Vorsitzenden gewählt und Kash Pandya verbleibt mein Stellvertreter. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit herzlich bei meinem Vorgänger Pierre Klotz für seine Arbeit im Aufsichtsrat und die gemeinsame Zusammenarbeit bedanken. Eine weitere maßgebende Veränderung auf Ebene des Aufsichtsrates hat sich zudem auf struktureller Ebene ergeben. Mit Beschluss vom 16. Mai 2025 hat der Aufsichtsrat den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss als Ausschuss des Aufsichtsrates eingesetzt. Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere die Begleitung der durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführten Jahresabschlussprüfung sowie die Überwachung und stete Verbesserung des internen Kontrollsystems sowie des Risiko- und Compliance- Management-Systems. Neben mir gehören diesem Ausschuss die Aufsichtsratsmitglieder Marco Fontana, der den Ausschussvorsitz innehat, Kash Pandya, Marco Pugliese sowie Evgenia Zaytseva an. Zudem fanden auch im Vorstand Veränderungen im GJ 2025 statt. Nachdem der Aufsichtsrat Jean-Claude Geha interimsweise, zum 1. Juli 2024 in den Vorstand berufen hatte, legte dieser das Vorstandsmandat zum 31. Januar 2025 in Absprache mit dem Aufsichtsrat nieder. Jean-Claude Geha wird das Unternehmen weiterhin als Chief Technology Officer und MD Germany mit seiner Expertise unterstützen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Jean-Claude Geha für seine Bereitschaft die Vorstandsposition interimsweise zusätzlich zu seiner regulären Tätigkeit zu übernehmen und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. Die zum 1. Februar 2025 durch die Niederlegung von Jean-Claude Geha vakant gewordene Vorstandsposition wurde ebenfalls zum 1. Februar 2025 durch Nicolas Mahler neu besetzt. Nicolas Mahler fungiert seit dem 1. Februar 2025 als neuer Chief Financial Officer und wurde in dieser Funktion durch Aufsichtsratsbeschluss vom 21. Januar 2025 in den Vorstand berufen. Der Aufsichtsrat begrüßt Nicolas Mahler als neues Vorstandsmitglied und freut sich darauf, mit ihm zusammenzuarbeiten, um einen Wertzuwachs für unsere Stakeholder zu erwirken. Beratung und Überwachung im Dialog mit dem Vorstand Im Berichtszeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 nahm der Aufsichtsrat die ihm gemäß Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Insbesondere überwachte und beriet der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Darüber hinaus standen Aufsichtsrat und Vorstand sowohl im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Austausch. Dieser umfasste unter anderem ausführliche schriftliche und mündliche Berichte, sowie Erläuterungen und zeitnahe Aktualisierungen zur aktuellen und langfristigen operativen und finanziellen Performance der Gesellschaft. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend vor- und nachbereitet sowie mit und zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor- und nachbesprochen. Für Entwürfe, Unterlagen und Anmerkungen gibt es eine geschützte elektronische Plattform, auf welche die Mitglieder des Aufsichtsrats Zugriff haben. Der Vorstand besprach auch die Strategie, die Planung, die Richtlinien und die Ausführungsprioritäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen mit dem Aufsichtsrat, der ihm Anregungen und Hinweise gab. Der Aufsichtsrat war über wichtigen Entscheidungen frühzeitig informiert und an allen der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten der Gesellschaft unmittelbar beteiligt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder Geschäftsordnung des Vorstands seine Zustimmung erforderlich war, prüften und diskutierten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Entscheidungen und Maßnahmen eingehend und genehmigten diese. Der Aufsichtsrat konnte sich auf Basis des intensiven Austauschs und der Zusammenarbeit von der ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens im GJ 2025 überzeugen. Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats Im Berichtszeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 hielt der Aufsichtsrat sechs ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen ab. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen im Umlaufverfahren. Drei Sitzungen des Aufsichtsrats wurden virtuell und sieben wurden in physischer Präsenz abgehalten. Bei organinternen Angelegenheiten oder Themen, die den Vorstand betrafen, fanden Sitzungen auch ohne den Vorstand statt. Weitere wesentliche Themen der Beratungen des Aufsichtsrats waren die stete Begleitung des von 1&1 initiierten Beschwerdeverfahren beim Bundeskartellamt, dem der Aufsichtsrat eine sehr hohe Bedeutung zumisst. Weitere Schwerpunkthemen waren die Koordinierung des BTS-Rollout, das GLBO-Programm, die Überwachung von Health and Safety Schutzmaßnehmen innerhalb des Unternehmens, die Erfüllung von ESG-Standards, die allgemeine Geschäftsentwicklung. der Jahresabschluss, die Planung und der Business Plan sowie mehrere mögliche Einzelvorgänge und Verträge. Beschlussvorschläge wurden eingehend geprüft und diskutiert. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit den folgenden Themen und fasste soweit erforderlich die notwendigen Beschlüsse:
Jahresabschluss für das GJ 2025 Der unabhängige Abschlussprüfer Ernst & Young hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft für das GJ 2025 geprüft. Der Abschlussprüfer hat zu dem vorgenannten Abschluss und Bericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die jeweiligen Prüfungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und (soweit einschlägig) der EU-Abschlussprüferrichtlinie durchgeführt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für die Gesellschaft allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Zusätzlich wurde auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. In der Sitzung vom [30. Juli 2025] hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlussunterlagen diskutiert. Insbesondere wurde auch die Abschlussprüfung insgesamt und die im Prüfungsbericht beschriebenen wesentlichen Prüfungsergebnisse adressiert und erörtert. In der Sitzung des Aufsichtsrats erläuterte der Vorstand den Jahresabschluss der Gesellschaft. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung am [30. Juli 2025] teil. Der Aufsichtsrat hatte die Möglichkeit, Fragen direkt an den Abschlussprüfer zu richten und bei Bedarf um weitere Erläuterungen zu bitten. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und fasste die durchgeführten Prüfungshandlungen zusammen. Zudem befasste sich der Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss in seinen Sitzungen am 15. Mai 2025, 16. Juni 2025 und 18 Juli 2025 eingehend mit der Abschlussprüfung und den jeweiligen Finanzunterlagen. Nach eingehender Überprüfung stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde damit festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss weist keinen Bilanzgewinn aus. Folgerichtig ist eine Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht erforderlich.
Für den Aufsichtsrat Michael Bird, Vorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vantage Towers AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Vantage Towers AG, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vantage Towers AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 3. Juli 2025 EY GmbH & Co. KG Ueberschär, Wirtschaftsprüfer Potthast, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||