APONTIS PHARMA AGMonheim am RheinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LIEBE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,das Geschäftsjahr 2022 war das erste volle Geschäftsjahr der APONTIS PHARMA AG nach dem Börsengang im Mai 2021. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands über die Geschäftspolitik, die wesentliche Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie den Geschäftsverlauf sorgfältig und regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie dem weiteren Vorstandsmitglied statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. PERSONALIEN IM AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 AktG aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Mitglieder des ersten Aufsichtsrats waren Herr Dr. Edin Hadzic, Herr Dr. Matthias Wiedenfels, Herr Christian Bettinger, Herr Dr. Christopher Friedel und Herr Olaf Elbracht. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 endete die Amtszeit aller oben genannten Aufsichtsratsmitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft. Die Hauptversammlung hat am 12. Mai 2022 neben Herrn Dr. Edin Hadzic, Herrn Dr. Matthias Wiedenfels, Herrn Christian Bettinger und Herrn Olaf Elbracht aus dem ersten Aufsichtsrat auch Frau Dr. Anna-Lisa Picciolo-Lehrke in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr. Christopher Friedel ist wunschgemäß aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Wir danken Herrn Dr. Christopher Friedel für seine geleistete Tätigkeit im Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG. In seiner ersten Sitzung nach der Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Matthias Wiedenfels als Vorsitzenden und Herrn Olaf Elbracht zu seinem Stellvertreter gewählt. Die Ausschussarbeit soll in der gleichen Besetzung wie vorher fortgeführt werden; weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet. ARBEIT IM AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2022 zu insgesamt 7 Sitzungen zusammen. Pandemiebedingt fanden die Sitzungen im Geschäftsjahr 2022 teilweise virtuell statt. Die nachfolgende Tabelle gibt die regulären Sitzungen sowie die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats wieder: scrollen
Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Themen der Strategie, der Langfristplanung, der Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance der APONTIS PHARMA AG. Im Folgenden werden die Schwerpunkte der einzelnen Sitzungen wiedergegeben: 14. FEBRUAR 2022 (virtuell):scrollen
17. MÄRZ 2022 (virtuell):scrollen
11. MAI 2022 (hybrid am Standort von McDermott in Düsseldorf):scrollen
12. MAI 2022 (hybrid am Standort von McDermott in Düsseldorf):scrollen
22. JULI 2022 (virtuell):scrollen
22. SEPTEMBER 2022 (virtuell)scrollen
24. NOVEMBER 2022 (am Standort der Gesellschaft in Monheim)scrollen
GESCHÄFTSLAGE UND GESCHÄFTSENTWICKLUNGGegenstand der Aufsichtsratssitzungen war regelmäßig die Geschäftslage und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Seitens des Vorstands wurde regelmäßig über die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 berichtet sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2022 dargelegt. Wie auch in den Vorjahren hat COVID-19 neben anderen Erkältungskrankheiten sowie dem Personalmangel in den Arztpraxen den Zugang der Gesellschaft zu Ärzten erschwert. Die Mitarbeiterbefragung hat die nochmals gesteigerte Zufriedenheit der Belegschaft und auch die hohe Identifikation mit der Vision der APONTIS PHARMA gezeigt. Um den zukünftig zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung entgegenzutreten, wurden unter anderem zwei Programme zur Mitarbeiterbindung auf Aktienbasis initiiert. STRATEGISCHE AUSRICHTUNGDer Aufsichtsrat befasste sich ausführlich und wiederholt mit der strategischen Ausrichtung des APONTIS PHARMA-Konzerns. Dabei standen insbesondere die Markteinführungen von drei Single Pills im Jahr 2022 sowie weiteren Einführungen in den Folgejahren im Vordergrund. Insbesondere wurden die Marktgröße, Patientenanzahl und das Umsatzvolumen der betreffenden Wirkstoffkombinationen sowie die Wettbewerbssituation je Wirkstoffkombination evaluiert. Dabei wurde danach unterschieden, ob die Single Pills eigene Entwicklungen sind oder über Lizenzvereinbarungen in das Portfolio genommen werden können. Neben der Neuentwicklung von Präparaten sind auch mögliche Zukäufe von bereits existierenden Produkten ein relevantes Thema für die APONTIS PHARMA AG, welches wiederkehrend im Sinne einer Portfoliostrategie diskutiert wurde. Die APONTIS PHARMA AG ist heute rein auf Deutschland fokussiert. Im Rahmen der beschlossenen Wachstumsstrategie wird die Gruppe jedoch auch Schritt für Schritt Intellectual Property auf europäischer Basis aufbauen, um eine mögliche Expansion zu untermauern. RISIKOMANAGEMENT UND COMPLIANCECompliance ist für Vorstand und Aufsichtsrat von zentraler Bedeutung. Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen sowie internen Regularien ist die Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit und Bestandteil guter Corporate Governance. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere mit der vom Vorstand implementierten Compliance bzw. dem Compliance Management-System befasst. Ziel des eingeführten Systems ist es, Compliance-Verstöße durch Präventionsmaßnahmen zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, bei bestätigten Verstößen schnell zu reagieren und Fehlverhalten konsequent zu ahnden. Die besonderen Schwerpunkte des Compliance-Systems liegen neben der spezifischen Kapitalmarkt-Compliance in der Korruptionsprävention und der Einhaltung des pharmabezogenen Compliance-Systems. Dazu wurden im Geschäftsjahr unter anderem eine "Anti-Bribery/Anti-Corruption"-Richtlinie sowie eine Transaktions- und Unterschriftsrichtlinie eingeführt, in der die Mitarbeiter auch geschult wurden. Die Gesellschaft verfügt über ein eigenes elektronisches Schulungssystem, das die Vollständigkeit der Schulungen gewährleistet. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2022 zur anonymen Entgegennahme von Hinweisen eine Whistleblower-Hotline bei einem externen Rechtsanwalt eingeführt, die sowohl Mitarbeitern als auch externen Personen zur Verfügung steht. Die gesetzten Compliance-Ziele des Vorstands wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2022 erreicht und mit dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Die Compliance-Berichtsstruktur führte im Geschäftsjahr 2022 zu keinen Hinweisen auf einen Compliance-Verstoß. Daneben wurde das Risikomanagement-System weiterentwickelt. Dabei wurde im Geschäftsjahr eingeführt, dass die identifizierten Risiken in einem rollierenden System in den in der Regel 14-tägig stattfindenden Management-Team-Sitzungen vom "Risk-Owner" vorgestellt sowie analysiert und der Stand der mitigierenden Maßnahmen dargestellt werden. NACHHALTIGKEITDie Gesellschaft entwickelt das Thema Nachhaltigkeit auf zwei Ebenen. Zum einen arbeitet die Gesellschaft daran, die Auswirkungen des geschäftlichen Handelns auf Gesellschaft und Umwelt zu ermitteln, diese zu analysieren und ein sinnvolles Reporting dazu aufzubauen. Zum anderen wird im Rahmen des sich daraus ergebenden Erkenntnisprozesses parallel an Verbesserungen gearbeitet. Gegenwärtiger Schwerpunkt ist der Aufbau eines Ermittlungsmodells der Scope-3-CO 2 -Emissionen für die Herstellung unserer Produkte. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen für die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produkte genutzt werden. Im Bereich Compliance wurden 2022 die oben erwähnten Policies und Arbeitsanweisungen eingeführt, Mitarbeiter geschult sowie eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Für Mitarbeiter wurden zwei aktienbasierte Vergütungsprogramme aufgelegt. Erstmalig wurden in 2022 auch ausschließlich rein elektrisch betriebene Dienstwagen bestellt. Die Gesellschaft und auch der Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass das Geschäftsmodell der APONTIS PHARMA nachhaltig ist und den Kriterien für ein Impact-Investment entspricht. Die gesellschaftlichen Vorteile sind messbar, vom unmittelbaren Gesundheitsvorteil der Patienten über die Einsparungen für das Gesundheitssystem bis hin zur Reduktion von CO 2 gegenüber Einzelwirkstoffmedikamenten. Die START-Studie konnte zeigen, dass die Mortalität bei Verwendung von Single Pills um bis zu 49 % und die der Krankenhauseinweisungen um bis zu 55 % reduziert werden können. Daraus ergab sich eine Einsparung von über EUR 1.000 pro Jahr pro Patienten. Dazu kommen die Einsparungen von nicht notwendigen Reha-Maßnahmen. Bei einer Prävalenz von 20 bis 30 Mio. diagnostizierten Hypertonikern sowie einem Anteil von 20,3 % der Frauen bzw. 17,9 % der Männer, die einen stark erhöhten Gesamtcholesterinwert von über 240 mg/dl aufweisen, sind signifikante Einsparungen im deutschen Gesundheitssystem kurzfristig möglich. Auch für den Ressourcenverbrauch kann eine Verbesserung erreicht werden. Statt zwei oder drei Verpackungen kommt die Single Pill mit nur einer Verpackung aus. Medikamente von APONTIS PHARMA werden ausschließlich in der EU hergestellt. Dies spart Ressourcen und erhöht die Versorgungssicherheit für deutsche Patienten. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2022 sowohl einen Prüfungsausschuss als auch einen Personalausschuss. Der Personalausschuss wurde mit Beschluss vom 14. Februar 2022 eingerichtet. PRÜFUNGSAUSSCHUSSDer Prüfungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Mitglieder sind Herr Olaf Elbracht (Vorsitzender) und Herr Christian Bettinger. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Prüfungsausschuss 9 Sitzungen abgehalten. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören insbesondere die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des Risikomanagement-Systems sowie der Compliance und der Abschlussprüfung. Er bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht vor. Weitere Aufgaben sind die Erörterung und die Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte sowie der Quartalsmitteilungen. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers. Des Weiteren wurden mehrere Abstimmungstermine zwischen dem Leiter des Prüfungsausschusses und dem CFO der Gesellschaft sowohl telefonisch als auch vor Ort mit dem Finanzteam durchgeführt. Hier wurden neben den Quartalsabschlüssen die Themen Risikomanagement, die Abhängigkeit der Gesellschaft von Erdgas, der Business Continuity Plan des Lagerdienstleisters, die Abstimmung des Angebots von Ebner & Stolz zum Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2022, auch die Forecasts für das aktuelle Geschäftsjahr, das Budget 2023 sowie die Mittelfristplanung bis 2027 besprochen. Weitere Einzelthemen umfassten zudem bilanzielle Grundsatzfragen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet regelmäßig dem Gesamtaufsichtsrat über die Tätigkeit des Ausschusses. PERSONALAUSSCHUSSDer Personalausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Mitglieder sind Herr Dr. Matthias Wiedenfels (Vorsitzender) und Herr Christian Bettinger. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Personalausschuss 2 Sitzungen abgehalten. An den Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Personalausschusses teil. Zu den Aufgaben des Personalausschusses gehören insbesondere die Nachfolgeplanung sowie Festlegung der Vergütung des Vorstands. CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des Aktiengesetzes. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 finden daher keine Anwendung, sodass der Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich nicht verpflichtet sind, eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben. Eine transparente Corporate Governance ist für den Aufsichtsrat dennoch eine Thematik von hohem Stellenwert. Aus Sicht einer guten Corporate Governance haben Vorstand und Aufsichtsrat sich daher dazu entschlossen, eine freiwillige Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben. Nach ausführlicher Befassung mit Corporate Governance-Themen haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz beschlossen und gemeinsam zum 16. März 2023 abgegeben. Die Erklärung ist auf der Website der APONTIS PHARMA AG unter www.apontis-pharma.de unter der Rubrik Corporate Governance abrufbar. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahresabschluss der APONTIS PHARMA AG und der Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichts sind von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft worden. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss und Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichts sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss einschließlich des zusammengefassten Konzernlageberichts sowie den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat auch seinerseits geprüft und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hatte der Aufsichtsrat keine Einwände zu erheben und billigte hiernach den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. ABHÄNGIGKEITSBERICHTDie APONTIS PHARMA AG erstellte für ihr am 31. Dezember 2022 beendetes Geschäftsjahr einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Der Abhängigkeitsbericht wurde von dem Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer einen gesonderten schriftlichen Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nicht zu erheben waren, wurde mit Datum vom 7. März 2022 gemäß § 313 Abs. 3 AktG der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung übermittelt. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 2. März 2023 und 14. März 2023 berichtete der Abschlussprüfer an den Prüfungsausschuss über die Durchführung sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfung sowohl des Konzernabschlusses als auch der Einzelabschlüsse der geprüften Gesellschaften. In der Bilanzsitzung am 16. März 2023 berichtete der Abschlussprüfer über die Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 den Abhängigkeitsbericht umfassend auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und im Ergebnis festgestellt, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind und den Abhängigkeitsbericht gebilligt. DANK FÜR DIE GELEISTETE ARBEITDer Aufsichtsrat möchte sich für die geleistete Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Vorstands der APONTIS PHARMA AG bedanken. Es war ein herausforderndes Jahr, das immer noch durch die Fortdauer der Pandemie geprägt war. Trotzdem konnten im Interesse von Patientinnen und Patienten die Versorgung mit unseren lebenswichtigen Medikamenten sichergestellt werden sowie unser Außendienst als geschätzter Ansprechpartner der Ärzte zur Verfügung stehen.
Monheim am Rhein, den 16. März 2023 Der Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG Dr. Matthias Wiedenfels, Vorsitzender des Aufsichtsrats KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022DER APONTIS PHARMA AG Monheim am RheinI. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSDie APONTIS PHARMA-Gruppe (kurz: APONTIS PHARMA) vermarktet und vertreibt innovative Arzneimittel in internistischen Indikationsbereichen, die überwiegend aus Kooperationen mit anderen pharmazeutischen Unternehmen stammen. Die Geschäftstätigkeit der APONTIS PHARMA umfasste im Berichtsjahr im Wesentlichen die Belieferung des deutschen Pharmamarkts mit Single Pills im kardiovaskulären Bereich. Weiterhin vermarktet APONTIS PHARMA im Rahmen von Co-Marketing/Co-Promotion Arzneimittel in den Krankheitsgebieten "Atemwegserkrankungen" und "Diabetes". II. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND 1Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2022 um 1,9 % laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gestiegen. Dabei war das Jahr 2022 geprägt durch den Angriffskrieg Russlands sowie einen damit verbundenen Energiepreis-Schock. Dieser verstärkte die schon inflationären Tendenzen. Hinzu kam, dass die expansive Fiskalpolitik der USA die inflationären Tendenzen weiter verschärfte. Als Folge dessen erhöhten die Zentralbanken in unterschiedlichem Ausmaß die Zinsen, um die Ausweitung der Inflation zu bremsen und mittelfristig wieder Preisstabilität zu erreichen. Gegenläufig setzte Deutschland ein im internationalen Vergleich sehr großes Paket an Unterstützung für die Bevölkerung und Unternehmen auf. Weiterhin gab es Probleme in der Lieferkette und einen Mangel an Arbeitnehmern. Vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs wurde ein höheres Wachstum prognostiziert. Dass die deutsche Wirtschaft trotz der geänderten Sachlage nicht geschrumpft ist, zeigt die Robustheit der deutschen Volkswirtschaft. In Summe ist die Wirtschaftsleistung damit 0,7 % höher als im Corona-Vorkrisenjahr 2019 und hat sich in fast allen Wirtschaftsbereichen außer dem Baugewerbe und dem Handel erhöht. Auf den deutschen Arbeitsmarkt wirkten sich die globalen Krisen bislang nur geringfügig aus. Die Beschäftigung erreichte Rekordwerte. Unternehmen versuchten, ihre Mitarbeiter zu halten. Der Außenhandel wuchs sowohl aufgrund des gestiegenen Exportpreisniveaus als auch aufgrund eines gestiegenen Volumens. Dabei stieg der Import stärker als der Export, was auf die verschlechterten Terms of Trade zurückzuführen ist. Bei den Investitionen war das Bild gemischt. Ausrüstungsinvestitionen stiegen trotz Preissteigerungen. Dagegen gingen die Bauinvestitionen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und Preissteigerungen für Baumaterialien und -ausrüstungen infolge von Lieferproblemen zurück. III. BRANCHENENTWICKLUNG 2022AUSGABENENTWICKLUNG 2In den ersten neun Monaten 2022 stieg der Umsatz mit Arzneimitteln im gesamten Pharmamarkt (Apotheke und Klinik) um 6,4 %. Der Absatz wuchs um 2,9 %. Insgesamt wurden rund 75 Mrd. Zähleinheiten (Kapseln, Hübe, Portionsbeutel etc.) im Wert von über EUR 42 Mrd. an Patienten abgegeben. APOTHEKENMARKT 3Der Apothekenmarkt verbuchte in den ersten neun Monaten 2022 ein Umsatzwachstum von 6,7 % auf EUR 34,7 Mrd. inklusive Impfstoffe und Testdiagnostika. Das Volumenwachstum entsprach 15 %. Dabei wuchs das Marktsegment der rezeptpflichtigen Präparate in den ersten neun Monaten um 6,3 %, während rezeptfreie Arzneimittel zweistellig wuchsen. Allerdings war der Absatz der rezeptfreien Arzneimittel sehr schwankend. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV) 3Die GKV-Arzneimittelausgaben abzüglich der Abschläge von Herstellern (§ 130a Abs. 1 SGB V) und Apotheken (ohne Berücksichtigung von Einsparungen aus Rabattverträgen) beliefen sich in den ersten neun Monaten 2022 auf EUR 37 Mrd., was einem Wachstum von 5,9 % entsprach. Unter den für die Gesellschaft wichtigen Arzneimittelgruppen wuchs der Absatz von ACE-Hemmern um 2,5 %, Betablockern um 2,6 %, Calciumantagonisten um 2,2 %, Diuretika um 4,4 % und Lipidregulatoren um 12,3 %. Die Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, der privaten Krankenversicherungen und des Krankenhaus-Marktes durch Herstellerzwangsabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen beliefen sich in den ersten neun Monaten 2022 auf EUR 5,6 Mrd.
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https://www.iqvia.com/-/media/iqvia/pdfs/germany/library/publications/iqvia-pharma-marktbericht-classic-q3-2022.pdf
IV. WIRTSCHAFTSLAGEERTRAGSLAGEDie APONTIS PHARMA erzielte im Geschäftsjahr 2022 Umsätze in Höhe von TEUR 55.727 (i. V. TEUR 51.184), die allesamt mit Kunden im Inland erwirtschaftet wurden. Hier konnte der für das Geschäftsjahr 2022 prognostizierte Umsatz von TEUR 55.265 übertroffen werden. Die folgende Tabelle zeigt die Umsatzerlöse pro Produkt/Dienstleistungsgruppe für die Jahre 2022 und 2021: scrollen
Die Umsatzsteigerung resultierte im Wesentlichen aus dem Single Pill-Bereich und dort hauptsächlich von den Produkten Atorimib ® , Tonotec ® und Tonotec HCT ®. Dabei zeigten alle wesentlichen Single Pills ein zweistelliges Wachstum. Lediglich das Produkt Caramlo ® war rückläufig, da hier Ausschreibungen, an denen sich die Gesellschaft nicht beteiligte, zum Tragen kamen. Der Rückgang verlief geringer als erwartet, da der Haupt-Ausschreibungsgewinner im Caramlo ® -Markt nicht ständig in der Lage war, die notwendigen Mengen zur Verfügung zu stellen. Dadurch konnte APONTIS PHARMA die zusätzlichen Mengen liefern. Der größte Teil des Geschäfts mit Gynäkologie-Produkten war im ersten Quartal 2022 verkauft worden und zeigte daher einen Umsatzrückgang gegenüber 2021. Im Kooperationsgeschäft im Bereich COPD konnten die Erlöse im Rahmen eines Co-Promotion-Vertrags ("Fee-per-Call") mit AstraZeneca zu dem Produkt Trixeo ® erfolgreich an das Wachstum 2021 anknüpfen. Die Kooperation mit AstraZeneca startete im April 2021. Demgegenüber reduzierte sich der Umsatz mit dem im Rahmen eines Distributionsvertrags mit Novartis vertriebenen COPD-Produktes Ulunar ®. Der Distributionsvertrag zu Ulunar ® startete am 1. Juli 2021 als Nachfolgevertrag für den am 30. Juni 2021 planmäßig ausgelaufenen Co-Marketing-Vertrag. Dabei war der Rückgang der Ulunar-Umsätze geringer als geplant. Im Kooperationsgeschäft im Bereich Diabetes lief zum 30. September 2022 der Vertrag zu den beiden Produkten Jalra ® /Icandra ® mit Novartis aus und führte somit zu einem Umsatzrückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf TEUR 2.644 (i. V. TEUR 3.592) und beinhalteten im Geschäftsjahr 2022 vor allem Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.024 (i. V. TEUR 781) sowie dem Ertrag aus dem Verkauf des Großteils des Gynäkologie-Geschäfts in Höhe von TEUR 550. Daneben erzielte die Gesellschaft Erträge aus Sachbezug Kfz-Gestellung in Höhe von TEUR 742. Das Vorjahr war im Wesentlichen durch Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten des Börsengangs an die Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.893 geprägt. Die Auflösung von Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Bonusrückstellungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 20.735 (i. V. TEUR 17.397). Die Materialeinsatzquote lag bei 37,2 % (i. V. 34,0 %). Der Anstieg von ca. 3,2 Prozentpunkten resultierte im Wesentlichen aus dem geänderten Vertrag zum Produkt Ulunar ®. Bis Juni 2021 wurde dieses Produkt im Rahmen des Co-Marketingvertrages mit Novartis vertrieben. Ab Juli 2021 wurde der Vertrieb im Rahmen eines Distributionsvertrages zu einer deutlich geringeren Marge fortgeführt. Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2022 Post-Launch-Milestones-Zahlungen aufgrund geänderter vertraglicher Regelungen als Materialaufwand bzw. Rückstellungen zu erfassen (i. V. vertragsgemäße Behandlung als nachträgliche Anschaffungskosten). Der die Vorjahre betreffende Materialaufwand beläuft sich auf TEUR 550. Gegenläufig wirkten sich die höheren Erlöse aus der Co-Promotion des Produktes Trixeo ® von AstraZeneca aus. Hier bekommt die Gesellschaft für jeden Besuch des Außendienstes, in dem das Produkt Trixeo ® für AstraZeneca besprochen wird, eine feste Vergütung pro Besprechung. Daher ist es ein Umsatz ohne dazugehörigen Materialaufwand und verbessert die Rohmarge. Die Personalkosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 17.653 (i. V. TEUR 19.680), davon entfielen TEUR 2.662 (i. V. TEUR 2.532) auf soziale Abgaben. Die Personalkosten des Vorjahres waren in Höhe von TEUR 2.500 durch Bonuszahlungen im Rahmen des Börsenganges geprägt. Bereinigt um diesen Betrag belaufen sich die Personalkosten des Vorjahres auf TEUR 17.180. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Lohn- und Gehaltssteigerungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 14.375 (i. V. TEUR 15.304). Diese setzten sich im Wesentlichen zusammen aus Aufwendungen für Marketing in Höhe von TEUR 2.553 (i. V. TEUR 2.498), Aufwendungen für Vertriebskosten in Höhe von TEUR 2.534 (i. V. TEUR 2.105), Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 1.825 (i. V. TEUR 1.640) sowie Zeitarbeitnehmern in Höhe von TEUR 2.853 (i. V. TEUR 1.467). Dabei war das Vorjahr durch die einmaligen Aufwendungen für den Börsengang in Höhe von TEUR 2.910 beeinflusst. Die Marketingkosten resultierten aus der seit der Vorbereitung für den Börsengang kommunizierten Strategie, die durch die START-Studie und nun auch der SECURE- sowie NEPTUNO-Studie bewiesene therapeutische Überlegenheit der Single Pills gegenüber der losen Gabe von Einzelwirkstoffmedikamenten in der deutschen Ärzteschaft zu bewerben und damit das Wachstum zu fördern. Zusätzlich hat APONTIS PHARMA die Anzahl der besuchten Ärzte erhöht und mehr Außendienstler beschäftigt. Im Rahmen der Co-Promotion mit AstraZeneca wurden auch Pneumologen intensiv besucht. Die Marketingkosten umfassen auch Kosten für Veranstaltungen mit Ärzten sowie Kongresse. Die Vertriebskosten enthalten alle Aufwendungen des Außendienstes außer den Sonstigen Personalkosten. Die Kfz-Kosten werden hauptsächlich durch Pkw für den Außendienst bestimmt. Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2022 TEUR 16 (i. V. TEUR - 401). Das Finanzergebnis enthielt Zinserträge in Höhe von TEUR 64 sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für vergleichbare langfristige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 48. Im Vorjahr waren im negativen Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 350 enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen TEUR 1.101 (i. V. TEUR 960). Davon sind Ertragsteuern in Höhe von TEUR 851 (i. V. TEUR 389) angefallen sowie latente Steuern in Höhe von TEUR 250 (i. V. TEUR 571). APONTIS PHARMA schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 2.689 (i. V. Konzernjahresfehlbetrag von TEUR 745) ab. VERMÖGENSLAGEAKTIVA Das Anlagevermögen von TEUR 16.992 (i. V. TEUR 15.494) der APONTIS PHARMA besteht zu einem großen Teil aus Lizenzrechten für Produkte in Höhe von TEUR 5.527 (i. V. TEUR 3.895) und Milestone-Payments (Anzahlungen) an Auftragsentwickler und Lizenzgeber für zukünftige Produktrechte in Höhe von TEUR 10.621 (i. V. TEUR 10.797). Die Vorräte beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 3.164 (i. V. TEUR 4.598) und betrafen Handelswaren. Der Rückgang beruht hauptsächlich auf der Umstellung von Verpackungsgrößen zweier Produkte zum Jahresende, die zu einer Reduktion der Altprodukte am 31. Dezember 2022 führten, während der Zugang der Neuprodukte im Geschäftsjahr 2023 erfolgte und noch erfolgt. Zusätzlich haben die gestiegene Nachfrage, aber auch Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, zu einer Reduktion des Vorratsvermögens am Ende des Geschäftsjahres 2022 geführt. Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 2.664 (i. V. TEUR 3.328) entfielen im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte TEUR 2.352 (i. V. TEUR 2.923). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken zum Ende des Geschäftsjahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund einer im Vorjahr verschobenen Einziehung von Forderungen zur Verhinderung von Verwahrentgelten aufgrund zusätzlicher Liquidität. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2022 TEUR 36.345 (i. V. TEUR 29.840) und stehen in voller Höhe zur freien Verfügung. PASSIVADas Eigenkapital der APONTIS PHARMA betrug zum 31. Dezember 2022 TEUR 41.566 (i. V. TEUR 40.713), entsprechend einer Eigenkapitalquote von 69,4 % (i. V. 75,2 %). Die APONTIS PHARMA führte im Geschäftsjahr 2022 zwei Aktienrückkaufprogramme in Zusammenhang mit den aufgelegten variablen Vergütungen für Mitarbeiter und Vorstand durch. Dabei wurde das Eigenkapital der Gesellschaft durch den Erwerb von insgesamt 170.000 eigenen Aktien um insgesamt TEUR 1.836 reduziert. Der negative Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beträgt TEUR 631 (i. V. TEUR 700). Die Rückstellungen beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 11.489 (i. V. TEUR 8.993) und entfielen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 2.686 (i. V. TEUR 2.423), Rückstellungen für gewährte Rabatte in Höhe von TEUR 3.338 (i. V. TEUR 2.097), Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 2.449 (i. V. TEUR 2.611) und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 1.015 (i. V. TEUR 1.162). Der Anstieg der Rückstellungen für gewährte Rabatte resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzerlösen sowie aus noch nicht erfolgten Abrechnungen. Die Personalrückstellungen beinhalteten im Wesentlichen Rückstellungen für Außendienstbonus in Höhe von TEUR 835 (i. V. TEUR 1.076), Rückstellungen für Innendienstbonus in Höhe von TEUR 820 (i. V. TEUR 857), Rückstellungen für Long-Term Incentives in Höhe von TEUR 115 (i. V. TEUR 149) sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von TEUR 230 (i. V. TEUR 233). Die Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2022 insgesamt TEUR 6.093 (i. V. TEUR 3.726) und enthielten insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.359 (i. V. TEUR 3.002). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten insbesondere Verbindlickeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 603 (i. V. TEUR 677). FINANZLAGEDer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war im Geschäftsjahr 2022 mit TEUR 11.020 (i. V. positiv TEUR 3.433) positiv. Die Verbesserung resultierte im Wesentlichen aus dem höheren Ergebnis der APONTIS PHARMA sowie einem reduzierten Working Capital. Das niedrigere Working Capital ist dabei nicht nachhaltig, sondern wurde durch Verzögerungen bei Lieferanten verursacht, die zu einem niedrigeren Vorratsbestand und geringeren Auslieferungen im Dezember 2022 führten. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war im Geschäftsjahr 2022 mit TEUR 2.679 (i. V. negativ TEUR 1.773) negativ. Dies ist im Wesentlichen auf die Auszahlungen in das immaterielle Anlagevermögen für unsere Single Pill-Entwicklungsprojekte zurückzuführen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Geschäftsjahr 2022 mit TEUR 1.836 (i. V. positiv TEUR 20.121) negativ. Dies ist auf die zwei getätigten Aktienrückkaufprogramme zurückzuführen. Insgesamt bestand zum 31. Dezember 2022 ein Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 36.345 (i. V. TEUR 29.840). Der Finanzmittelfonds umfasst den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Es bestanden keine Bankverbindlichkeiten und keine verfügungsbeschränkten liquiden Mittel. Im Geschäftsjahr 2022 bestand keine Aval-Kreditlinie. V. FINANZIELLE UND NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATORENDie Steuerung von APONTIS PHARMA erfolgt über die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Gross Profit, Gross Profit-Marge, EBITDA, EBITDA-Marge sowie EBIT und EBIT-Marge. Im Geschäftsjahr 2022 entwickelten sich die Leistungsindikatoren im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: scrollen
Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtsjahr wie oben beschrieben hauptsächlich wegen der sehr guten Entwicklung des Single Pill-Portfolios. Der in obiger Tabelle gezeigte finanzielle Leistungsindikator Gross Profit ergibt sich aus der Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den Materialaufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge nach HGB sind in diesem Leistungsindikator nicht enthalten. Der Gross Profit konnte 2022 trotz des gestiegenen Materialaufwands aufgrund der deutlich erhöhten Umsatzerlöse verbessert werden. Das Geschäftsjahr 2022 wies eine erhöhte Materialaufwandsquote aus. Diese resultiert im Wesentlichen aus den weiter oben beschriebenen Effekten aus dem Auslaufen des Co-Marketing-Vertrags für das Produkt Ulunar ® im Juni 2021 sowie der geänderten bilanziellen Behandlung von Post-Milestone-Zahlungen. Dies führte zu einer im Vergleich zum Vorjahr reduzierten Gross Profit-Marge. Einen Teil des höheren Gross Profits hat APONTIS PHARMA in höhere Vertriebsausgaben investiert und den Außendienst um 7 Personen gegenüber dem Jahresende 2021 vergrößert. Das Vorjahr war durch die für den Börsengang notwendigen Kosten geprägt. Diese Kosten von TEUR 5.410 betrafen neben den unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbuchten Projektkosten auch einmalige Prämien für den Börsengang. Von diesen Kosten wurde von einem Gesellschafter ein Betrag in Höhe von TEUR 1.893 übernommen, der rechnerisch prozentual auf die von diesem Gesellschafter veräußerten Aktien entfiel. In Summe sind im Vorjahr Kosten für den Börsengang, reduziert um den Beitrag des Gesellschafters, in Höhe von TEUR 3.517 angefallen. Damit ergab sich für 2021 ein um die Netto-Aufwendungen des Börsengangs bereinigtes EBITDA von TEUR 5.879 und ein bereinigtes EBIT von TEUR 4.133. Die EBITDA-Marge (bereinigt) betrug somit 11,5 % und die EBIT-Marge (bereinigt) 8,1 % im Geschäftsjahr 2021. Im Geschäftsjahr 2022 entwickelten sich die Leistungsindikatoren im Vergleich zu den Planzahlen (Budget) wie folgt: scrollen
Der im Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2021 gezeigte Planumsatz für 2022 konnte übertroffen werden. Positiv waren hier die höher als geplanten Umsätze mit dem Produkt Atorimib ® sowie der geringere Rückgang der Umsatzerlöse der Produkte Caramlo ® und Ulunar ®. Da Ulunar ® aufgrund des Distributionsvertrags aus Juli 2021 eine deutlich niedrigere Marge hat als im Vorjahr, wirkte sich der höher als geplante Umsatzanteil negativ auf die Gross Profit-Marge aus. Weiterhin hat die oben beschriebene Umstellung der Verbuchung von sogenannten Post-Milestone-Zahlungen aus Entwicklungsverträgen eine negative Auswirkung auf die Gross Profit-Marge. Diese Effekte konnten teilweise durch die höheren Einnahmen aus dem Co-Promotion-Vertrag mit AstraZeneca für das Produkt Trixeo ® kompensiert werden. Hier werden die Leistungen des Außendienstes vergütet, und daher erhöhen diese Einnahmen 1:1 den Gross Profit von APONTIS PHARMA. Weiterhin konnte APONTIS PHARMA durch den Verkauf des Großteils des Gynäkologie-Geschäfts TEUR 550 einnehmen. Diese Einnahmen waren in der Prognose für 2022 im Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2021 enthalten. Das Controlling der APONTIS PHARMA stellt dem Vorstand in einem regelmäßigen Reporting und in Prognoserechnungen sowie in darüber hinausgehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der zukünftigen Entwicklung zur Verfügung. Neben den finanziellen weist die APONTIS PHARMA auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren aus. Zu diesen zählen insbesondere die Arbeitnehmerbelange. Ohne den Beitrag und den Einsatz der Mitarbeiter kann APONTIS PHARMA nicht erfolgreich sein. APONTIS PHARMA zielt mit ihrem umfangreichen Compliance-System auf Geschlechtergleichheit, positive Arbeitsbedingungen sowie Sicherheit am Arbeitsplatz ab. Regelmäßige Fortbildungen tragen zur weiteren Qualifikation der Belegschaft bei. Die Gesellschaft ist tarifgebunden und hat einen Betriebsrat. VI. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGAPONTIS PHARMA konzentriert sich auf die Entwicklung von Single Pills, die über Co-Development erfolgt. APONTIS PHARMA beschäftigt sich intensiv im Bereich Business Development mit der Definition von möglichen und sinnvollen Wirkstoffkombinationen und deren Patientenpotenzial. Die Auswahl der Wirkstoffhersteller und der Auftragshersteller (CMO) erfolgt zusammen mit den Auftragsentwicklern. Zusätzlich werden für den deutschen Markt fertig entwickelte Single Pills aus anderen europäischen Ländern einlizenziert. VII. WESENTLICHE RISIKEN UND CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG1. RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMAPONTIS PHARMA nutzt ein Risiko- und Chancenmanagementsystem, welches einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Unternehmensführung und -steuerung darstellt. Ziel ist, die Risiken und Chancen des Unternehmens zu identifizieren, zu kategorisieren und zu managen. Besonderes Augenmerk liegt hier darauf, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Risiken zu vermeiden bzw. die Auswirkungen des verbleibenden Risikos zu antizipieren, zu minimieren und wo möglich auch zu versichern. Im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat frühzeitig über Risiken informiert. Dabei werden operative und strategische Risiken abgedeckt. APONTIS PHARMA verfügt über eine Risikomanagement-Policy. Danach werden für die Gesellschaft wesentliche Risiken aufgelistet und einzeln nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Risikoauswirkung sowie Beeinflussbarkeit beurteilt und die Auswirkung in Geldeinheiten beziffert (Risikomatrix). Jedes Risiko wird auf mitigierende interne und externe Gegenmaßnahmen untersucht und es wird ermittelt, wie viel des ursprünglichen Risikos dadurch abgemildert werden kann. Jedes Risiko ist einem Mitglied des Management Teams zugeordnet, das als "Risk-Owner" bezeichnet wird. Sofern konkrete prozessuale sowie organisatorische oder andere Gegenmaßnahmen möglich sind, werden diese definiert. Die einzelnen Punkte der Risikomatrix werden rotierend durch den "Risk-Owner" in den 14-tägig stattfindenden Management Team-Meetings vorgestellt und besprochen. Dadurch ist das Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil sowohl der operativen als auch der strategischen Unternehmensführung. Zusätzlich werden Planungs- und Prognose-Systeme eingesetzt und regelmäßig interne Berichte erstellt, die den Vorstand und die verantwortlichen Management-Ebenen frühzeitig und umfassend über die Zielerreichung informieren. 2. COMPLIANCE-RISIKEN UND COMPLIANCE-MANAGEMENTSYSTEMDiese Risiken betreffen vor allem Korruption, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, pharmarechtliche Verstöße sowie anderes kriminelles Verhalten. APONTIS PHARMA bewegt sich aufgrund der Tätigkeit als pharmazeutischer Unternehmer in einem sehr strengen gesetzlichen Umfeld, das durch viele speziell für den Pharmabereich geltende Gesetze sowie staatliche und private Verordnungen geregelt ist. Hierbei sind unter anderem die folgenden Gesetze zu nennen: scrollen
Weiterhin müssen pharmazeutische Unternehmer auch entsprechende EU-Leitfäden zu folgenden Verpflichtungen (GxP) erfüllen: scrollen
Aufgrund dieser Regelungsdichte hat das Unternehmen ein umfangreiches Compliance-Managementsystem etabliert. Dieses besteht aus den folgenden Kernelementen: scrollen
Regelungssystem: Es bestehen verschiedene interne Regelungen. Diese sind unter anderem: scrollen
Dieses Regelungssystem wird basierend auf einer eigenen SOP regel- sowie fristenbezogen überwacht und Änderungen dokumentiert. Unternehmensorganisation: Die Umsetzung dieser Regelungen und die Einhaltung der gesetzlichen und verbandsinternen Vorgaben werden in verschiedenen Abteilungen überwacht. So gibt es in der Abteilung Regulatorik eine eigene Stelle "Quality Assurance". In der Abteilung Medizin gibt es eine Informationsbeauftragte, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in der Beschreibung der Medikamente sowie der vertrieblich genutzten Dokumente überprüft. Zusätzlich gibt es einen Compliance Officer, der Unternehmensvorgaben mit einführt, schult und überwacht. Schulung; Dokumentation: Die Vorgaben und Regelungen werden sowohl in verpflichtenden Präsenzschulungen als auch in digitalen Formaten verpflichtend geschult und durch Abfragen überprüft. Die Vollständigkeit dieses Schulungssystems wird digital in einem eigenen System überwacht sowie dokumentiert und unterliegt der behördlichen Überwachung sowie der Selbstinspektion. Die Schulungen sind digital so organisiert, dass eine Kontrolle über die erfolgreiche und fristgerechte Teilnahme an den durchgeführten Schulungen gewährleistet und dokumentiert wird. Verspätungen werden dem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten und der Unternehmensleitung mitgeteilt und ein sehr zeitnaher Abschluss der Schulung umgesetzt. Die digitalen Schulungen werden durch Kontrollfragen im digitalen System auf Wirksamkeit überprüft. Überwachung: Die Einhaltung der GxP-relevanten Vorgaben wird regelmäßig extern durch staatliche deutsche Stellen, durch Geschäftspartner und durch interne Audits sowie Selbstinspektionen überwacht. Die sich im Rahmen dieser Inspektionen und Audits ergebenden Abweichungen werden nach Auswirkung bewertet und mit einem Fristenplan zur Behebung angewiesen. Die Behebung GxP-relevanter Abweichungen muss dokumentiert werden und unterliegt wiederum einer Überprüfung (sogenanntes CAPA-Verfahren (Corrective and Prevention Action)). Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Basis für die Großhandelserlaubnis, die APONTIS PHARMA als pharmazeutischer Unternehmer besitzt. Weiterhin werden systemkritische IT-Applikationen validiert, ob sie die pharmarechtlichen Vorschriften einhalten. Mitarbeiter von APONTIS PHARMA und Externe haben die Möglichkeit, sowohl beim Compliance Officer vorzusprechen als auch ein 2022 eingerichtetes externes Hinweisgebersystem zu nutzen. 3. RISIKOBERICHTRISIKOUMFELDUm die Risiken der APONTIS PHARMA einordnen zu können, ist es aus Sicht der Gesellschaft wichtig, das Risikoumfeld des Unternehmens einzuordnen und zu verstehen. APONTIS PHARMA entwickelt in Zusammenarbeit mit Auftragsentwicklern pharmazeutische Produkte und vertreibt diese in Deutschland. Dabei handelte es sich hauptsächlich um verschreibungspflichtige Medikamente. Die Entwicklung, Herstellung, Bewerbung und der Vertrieb von pharmazeutischen Produkten unterliegt dabei einem umfassenden Regelungswerk der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Gebietskörperschaften. Verschreibungspflichtige Medikamente können nur mithilfe einer durch einen zugelassenen Arzt erlassenen Verordnung in einer Apotheke erworben werden. Dabei ist es dem pharmazeutischen Unternehmer nicht erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente direkt bei Patienten zu bewerben. Zentrale Bedeutung hat hier der Grundsatz der Therapie- und Verordnungsfreiheit des Arztes, die nicht durch Konsumentenwerbung beeinflusst werden darf. Ärzte wollen aber individuell über pharmazeutische Innovationen und Anwendungsmöglichkeiten von zugelassenen Medikamenten informiert werden. Dies erfolgt durch den hochqualifizierten und motivierten pharmazeutischen Außendienst des Unternehmens. Die für die pharmazeutische Industrie geltende Regelungstiefe begrenzt das Risiko des wirtschaftlichen Handelns, da Entscheidungen berechenbarer werden und Wettbewerbsentscheidungen bestimmten Regeln unterliegen. Der Pharmamarkt zeigt dabei eine sehr hohe Transparenz, was für die Risikoerkennung und -steuerung des Geschäfts hilfreich ist. Diese Transparenz liegt vor allem in den folgenden Feldern: INNOVATIONSTRANSPARENZAlle pharmazeutischen Innovationen durchlaufen einen langjährigen und durch Publikationen unterstützten Anmeldeprozess. Daher kann die Einführung von Wettbewerbsprodukten schon vorab erkannt werden sowie das Risiko eigener Produktinnovationen in von APONTIS PHARMA noch nicht besetzten Indikationsfeldern durch eine Wettbewerbsanalyse beurteilt werden. PREISTRANSPARENZDie Preise der über Apotheken vertriebenen Produkte sind öffentlich und werden durch die Arzneimittelpreisverordnung gesetzlich geregelt. Alle Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen publik gemacht und sind über eine einheitliche Liste für Marktteilnehmer einsehbar. MARKTTRANSPARENZDer pharmazeutische Markt ist durch das Vorhandensein von verschiedensten Marktdaten gekennzeichnet. Dazu gehört beispielsweise die Anzahl der vom Großhandel an Apotheken veräußerten Produkte. Ebenfalls sind Verordnungsdaten auf Produktebene und regionaler Ebene erwerbbar. Dadurch kann man den Erfolg der Produkte des Unternehmens relativ zum Marktdurchschnitt und den relevanten Wettbewerbern untersuchen. Die Gesundheitsbranche und insbesondere das durch APONTIS PHARMA bediente Marktsegment bieten sehr gute unternehmerische Chancen. Das Geschäftsmodell von APONTIS PHARMA ist darauf ausgerichtet, diese Chancen zu nutzen. Diesen Chancen stehen auch Risiken gegenüber. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des Unternehmens in diesem spezifischen Marktsegment können Risiken beurteilt und die Auswirkungen reduziert oder beherrscht werden. Die regelmäßig stattfindende Risikoinventur hat dabei folgende Risikofelder ergeben, aus denen sich für APONTIS PHARMA wesentliche Risiken ergeben können: WETTBEWERBSRISIKENAPONTIS PHARMA befindet sich im Wettbewerb mit anderen pharmazeutischen Unternehmen. Durch Markt- und Wettbewerbsbeobachtung werden Risiken für die eigene Marktposition regelmäßig analysiert und soweit möglich Gegenmaßnahmen eingeleitet. Grundlage der Wettbewerbsstrategie von APONTIS PHARMA sind die hohe Vermarktungskompetenz des Außendienstes sowie die Auftragsentwicklung und Einlizenzierung neuer Medikamente. APONTIS PHARMA hat durch die Größe des Außendienstes eine hohe Abdeckung der definierten Zielarztgruppen. Aufgrund der sehr langen Existenz dieser Struktur und dem Anbieten von Serviceleistungen über die Besprechung von innovativen Arzneimitteln hinaus hat der Außendienst des Unternehmens einen sehr guten Ruf, einen hervorragenden Zugang zu den Ärzten und damit auch eine relative Stärke im Verhältnis zu den Wettbewerbern. Weiterhin ist die Strategie des Unternehmens, sich durch die Auftragsentwicklung und Einlizenzierung von Single Pills zu fokussieren. Vereinzelt vertreiben auch andere pharmazeutische Unternehmen Single Pills. Allerdings gibt es kein Unternehmen, das sich auf diese Art von Medikamenten spezialisiert hat, das Single Pill-Therapiekonzept wissenschaftlich vorantreibt und ein breit gefächertes Produktportfolio aufbaut. Schon im Rahmen des Business Developments wird die Wettbewerbssituation basierend auf den möglichen Wirkstoffkombinationen evaluiert. Ziel ist es, Medikamente im Rahmen von Auftragsentwicklungen entwickeln zu lassen oder einzulizenzieren, bei denen ein hohes Patientenpotenzial von losen Kombinationen vorliegt und die entsprechende Single Pill noch nicht im deutschen Markt zur Verfügung steht. Für die Produkte besteht ein Unterlagenschutz von zehn Jahren. Das heißt, Wettbewerber können nicht auf die Daten zugreifen, aber durchaus dieselbe Wirkstoffkombination entwickeln. Dazu muss aber der komplette Entwicklungsprozess, der zwischen 3,5 und 5 Jahren dauert, ohne Bezug auf die APONTIS PHARMA-Unterlagen durchgeführt werden. Dies ist für Nachahmer von APONTIS PHARMA mit Kosten und einem erheblichen zeitlichen Nachlauf verbunden. Im Rahmen von Einlizenzierungen wird die Wettbewerbssituation ebenfalls berücksichtigt. Diese strategischen Rahmenparameter helfen, die Wettbewerbsrisiken zu minimieren. Ein weiterer wesentlicher Faktor in der Abmilderung der Wettbewerbsrisiken ist die Vermarktungskraft des Außendienstes, da Single Pills nur durch die Entscheidung eines Arztes zum Patienten gelangen. Die Vermarktungskraft setzt sich zusammen aus der Größe des Außendienstes, der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Ärzten sowie der besonderen Qualität der Außendienstmitarbeiter, die zusätzlich zu den Produktinformationen auch Leistungen wie Schulungen im Bereich Praxismanagement, Hygiene-Beratung, Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Training anbieten. Hier gibt es keinen weiteren pharmazeutischen Unternehmer mit Single Pills, der mit einem vergleichbaren Konzept die von APONTIS PHARMA besuchten Zielgruppenärzte betreut. PREISRISIKO (VERKAUFSSEITIG)Grundsätzlich besteht bei Single Pills ein Preisrisiko. Die Produkte unterliegen nicht dem Patentschutz, sodass es bei mehreren Anbietern für das gleiche Produkt und bei vergleichbarer Verpackungseinheit zu Preisveränderungen kommen kann. Für bestimmte Produkte vergibt der Gemeinsame Bundesausschuss sogenannte Festbeträge in einem geordneten zweistufigen Verfahren. Der Hersteller kann von diesem Preis nach oben und unten abweichen. Sofern er nach oben abweicht, müssen die gesetzlich Versicherten die Differenz zum Festbetrag selbst als Zuzahlung tragen. Unabhängig davon können die Krankenkassen auch Ausschreibungen durchführen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Ausschreibungen. Die einfachste Variante sind "Open-House-Verträge". Dabei gibt eine Krankenkasse die gewünschten Konditionen vor und jeder Anbieter kann sich dem Vertrag anschließen. Jeder Vertragsteilnehmer wird dann von der Krankenkasse berücksichtigt und in der Apotheken-Software als zugelassener Hersteller krankenkassenspezifisch für das betreffende Medikament hinterlegt. Der Apotheker ist grundsätzlich - ggf. mit Ausnahmen versehen -dazu verpflichtet, eines der vertraglich vereinbarten Produkte an den Patienten abzugeben; unabhängig davon, welches Produkt aus der gleichen Wirkstoffgruppe der Arzt auf dem Rezept verordnet hat. Die zweite Variante ist ein exklusiver bzw. semi-exklusiver Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller. Dazu werden die Hersteller eines Medikaments aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Hier gewinnt im Falle eines exklusiven Vertrags der den Zuschlag erhaltende Hersteller die gesamte Versorgungsmenge der Krankenkasse. In seltenen Fällen sind auch zwei oder maximal drei Hersteller zugelassen, um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Das beschriebene Risiko aus Ausschreibungen besteht bei einem Teil des gegenwärtig vertriebenen Portfolios. Dies liegt daran, dass die Gesellschaft sich in der Vergangenheit aufgrund der Einbindung in den UCB-Konzern und auch nach dem Verkauf von der UCB Pharma GmbH an Paragon Partners mit den damals zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auf Einlizenzierungen und die Entwicklung von Single Pills mit schon bestehenden Konkurrenzprodukten fokussieren musste. Dabei konnte die Gesellschaft beim Produkt Tonotec ® zeigen, dass nach einem anfänglichen Abfall der Umsätze, infolge einer von der Konkurrenz gewonnenen Ausschreibung, das Produkt wieder wachsen kann. Im Geschäftsjahr kam es auch zu einer Ausschreibung beim Produkt Caramlo ®. Hier war der Rückgang deutlich geringer als zuerst geplant. Hier hätte die Gesellschaft bei ausreichender Versorgungslage einen deutlich höheren Umsatz erzielen können. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass Caramlo ® den Erfolgsweg von Tonotec ® , basierend auf der gewählten Strategie, fortsetzen kann. Im folgenden Geschäftsjahr wird das Produkt Atorimib ® den Folgen von Ausschreibungen ausgesetzt sein. Auch hier verfolgt die Gesellschaft die gleiche Abwehrstrategie, die schon erfolgreich bei den Produkten Tonotec ® und Caramlo ® angewendet wurde. Bei den seit dem Börsengang gestarteten Entwicklungen wird die gegenwärtige und erwartete zukünftige Konkurrenzsituation stärker berücksichtigt. Hier wird zwischen Eigenentwicklungen und Einlizenzierungen unterschieden. Die vertraglich eingegangenen Eigenentwicklungen beziehen sich auf Wirkstoffkombinationen, die derzeit keine konkurrierende Single Pill aufweisen. Bei unveränderter Sachlage kann bei diesen Eigenentwicklungen kein Tender von den Krankenkassen gestartet werden. Bei Einlizenzierungen wird fallweise entschieden, ob man Produkte lizenziert, für die schon Konkurrenzprodukte auf dem Markt sind. Da hier entweder keine oder nur geringe Einstandszahlungen fällig werden, ist das ökonomische Risiko gering und das Umsatzpotenzial wird opportunistisch genutzt. Aufgrund der Vermarktungskraft des Außendienstes sieht die Gesellschaft hier Vorteile im Vergleich zu Konkurrenzprodukten. Mittelfristig wird daher der Anteil des Umsatzes, der Tendern unterliegt, sinken und somit das Preisrisiko reduziert. Weiterhin begegnet die Gesellschaft diesen Risiken auch durch kontinuierliche Maßnahmen zur Kosteneffizienz und das ständige Bestreben, neue Umsatzpotenziale zu entwickeln. RISIKEN DER ZUKÜNFTIGEN MARKTZULASSUNG UND ERFOLGREICHEN MARKTEINFÜHRUNGWie für jedes Pharmaunternehmen stellt auch für die APONTIS PHARMA die Unsicherheit des Erfolgs von zukünftigen Markteinführungen ein zentrales Risiko der Geschäftsentwicklung dar. Für das laufende Monitoring dieser Risiken verfügt das Unternehmen über Projektbewertungssysteme sowie eine adäquate Projektmanagement-Organisation. RISIKEN DURCH DIE VERÄNDERUNG RECHTLICHER RAHMENBEDINGUNGENDie Auswirkungen tendenziell zunehmender staatlicher Eingriffe in die nationalen Gesundheitssysteme (z. B. durch die Einführung bzw. Modifikation unterschiedlicher Formen von Preisreglementierungen) können zu einem signifikanten zusätzlichen Margendruck bei wichtigen Umsatzträgern führen und sich auf die Ergebnissituation des Unternehmens nachteilig auswirken. Aktuell gibt die Gesundheitspolitik der gesamten Pharmabranche keinen Rückenwind. Mit dem neuen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird ein weiterer Solidarbeitrag der Pharmabranche eingefordert, wobei hier aber die Auswirkungen auf die Gesellschaft gering sind. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Versorgungslage, dass Deutschland immer weniger in der Lage ist, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit lebensnotwendigen Arzneimitteln zu gewährleisten. Diese Versorgungssicherheit war bisher nicht Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Nicht patentgeschützte Arzneimittel zählen aufgrund der deutschen Besonderheit in der Preisfindung zu den günstigsten innerhalb der EU und werden aufgrund von Rabattierungen, die größtenteils annähernd 100 % des Ausgangspreises sind, teilweise außerhalb der EU hergestellt und importiert. Bei angebotsseitigen Engpässen kann es dazu kommen, dass die Produktionsmengen in höherpreisige Länder verkauft werden und Deutschland nicht versorgt wird. Die APONTIS PHARMA trägt eine große Verantwortung für die Versorgung mit lebensnotwendigen Arzneimitteln und ist überzeugt, dieser gerecht zu werden. Die Herstellungsstätten der Fertigprodukte liegen ausnahmslos in der EU. Dadurch ist ein kurzer Weg zu den Patienten gewährleistet und die Auswirkungen internationaler Lieferkettenprobleme sowie politischer Einflussnahme von Nicht-EU-Staaten auf die Versorgungslage in Deutschland sind reduziert. ENTWICKLUNGSRISIKENDas Entwicklungsrisiko im Rahmen der Auftragsentwicklung einer Single Pill ist im Vergleich zu neuen Wirkstoffen gering, da die Wirkungen und das Nebenwirkungsrisiko der verwendeten Wirkstoffe schon dokumentiert sind und nicht erneut untersucht werden müssen. Die Bioäquivalenzstudien der Single Pill im Vergleich zu der losen Kombination mit den gleichen Wirkstoffen sind die größte Entwicklungshürde und bergen das Risiko von Verzögerungen. Bisher konnten alle Single Pill-Projekte fertig entwickelt werden. Der Zulassungsprozess ist im Rahmen des zumeist gewählten DCP-Verfahrens zeitlich festgelegt, jedoch kann es im Rahmen des Prozesses (aktuell z. B. in der Erteilung einer nationalen Zulassung) zu Verzögerungen kommen. Bisher wurden alle eingereichten Zulassungsanträge erfolgreich abgeschlossen. BESCHAFFUNGSRISIKENAuf der Beschaffungsseite bestehen die für die Arzneimittel üblichen Risiken wie Rückrufe bei qualitativen Abweichungen oder eine eingeschränkte Lieferfähigkeit des Herstellers. Die Arzneimittelhersteller und -lieferanten werden daher initial und danach periodisch überprüft und bewertet und Risikominimierungsmaßnahmen etabliert, wo erforderlich. Darüber hinaus werden Arzneimittellieferanten von staatlichen Behörden auf die Einhaltung von GMP-Standards überprüft (GMP = Good Manufacturing Practices/ Gute Fertigungspraktiken). Auch APONTIS PHARMA selbst wird regelmäßig durch die zuständige Überwachungsbehörde inspiziert. APONTIS PHARMA unterstützt die Einhaltung dieser Standards durch Einsatz entsprechender Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowohl bei Lohnherstellern und Lieferanten als auch in den internen Unternehmensprozessen. Derzeit bestehen erhöhte Beschaffungsrisiken durch Störungen in den Lieferketten, hohe Krankenstände bei einzelnen Herstellern sowie teilweise Produktionsprobleme. Alle Hersteller arbeiten an Lösungen wie zusätzliches Personal, angepasste Losgrößen und Versendung von Teillieferungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich diese Beschaffungsrisiken wieder auf das Vorkrisenniveau reduzieren werden. INFLATIONSRISIKENAPONTIS PHARMA hat im Wesentlichen drei Bereiche, die das Inflationsrisiko bestimmen. Dies sind die Personalkosten, die Einkaufskosten der Produkte sowie die Strukturkosten wie Miete und Versicherungen. Die Gehaltskosten sind hier den gleichen Gesetzmäßigkeiten unterworfen wie bei anderen Unternehmen in Deutschland, sodass hier kein unternehmensspezifisches Risiko besteht. Bei den Produktkosten ist der größte Teil der Einkaufskosten dadurch geschützt, dass die Einkaufskosten als Prozentsatz von den Umsatzerlösen der Gesellschaft definiert sind. Nur für einen geringen Teil der Produkte greift der sogenannte Floor Price, wenn der Verkaufspreis so weit gesunken ist, dass der prozentuale Einkaufspreis unter dem Floor Price liegt. Der Floor Price unterliegt im Gegensatz zu den umsatzabhängigen Einkaufspreisen einem Preissteigerungsrisiko. Auf der Verkaufsseite ist die Weitergabe der Preise faktisch begrenzt. Grundsätzlich kann der Verkaufspreis frei festgelegt werden, aber der wesentliche Teil der von der Gesellschaft vertriebenen Produkte wird durch vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzte Festbeträge erfasst. Dies ist die Obergrenze der Erstattung. Preise, die oberhalb der Festbeträge liegen, müssen durch den Versicherten getragen werden. Für die übrigen Produkte gilt ein sogenanntes Preismoratorium. Das bedeutet, dass eine Erhöhung des Abgabepreises durch einen gleichlautenden Rabatt wieder zurückerstattet werden muss. Allerdings kann für diese Produkte einmal im Jahr am 1. Juli ein Inflationsausgleich in Höhe der Differenz des Verbraucherpreisindexes zum Vorjahr, berechnet durch das Statistische Bundesamt, stattfinden. Bei den Strukturkosten kann das Inflationsrisiko durch Auswahl neuer Lieferanten oder Ausgabenbegrenzung reduziert werden. FINANZRISIKENAuf Basis der sehr guten Eigenkapitalquote und der damit verbundenen guten Liquiditätslage sind derzeit keine Finanzrisiken für APONTIS PHARMA erkennbar. Zins- und Währungsrisiken bestehen nicht, da die Gesellschaft hauptsächlich Geschäfte im Inland tätigt. RECHTLICHE RISIKENDerzeit ist die Gesellschaft im Zuge ihrer normalen Geschäftstätigkeit in keine Gerichtsverfahren involviert. UMWELTRISIKENAufgrund des Geschäftsmodells der Auftragsentwicklung verfügt APONTIS PHARMA über keine eigene Produktion. Darüber hinaus wurde die Warenwirtschaft an einen externen Dienstleister ausgelagert. Daher bestehen bei der APONTIS PHARMA keine wesentlichen Umweltrisiken. Das Geschäftsmodell von APONTIS PHARMA mit Single Pills führt zu einer relevanten Einsparung von Ressourcen, da die Anzahl der Arzneimittelpackungen von drei oder zwei auf eine Packung reduziert wird. Dies führt zu Einsparungen bei Herstellung, Packmaterialien, Lagerhaltung und Transport. SCHUTZ VOR SCHADENSRISIKENDas Risiko von Sach- und Haftungsschäden ist, soweit möglich und ökonomisch sinnvoll, durch Versicherungen in ausreichendem Maß abgedeckt. CORONA-PANDEMIEDie Corona-Pandemie stellt im Vergleich zu den Vorjahren aktuell ein geringeres Risiko dar. Während bis zum Frühjahr 2022 die Zugangsbeschränkungen und die Impfkampagnen den Zugang des Außendienstes der Gesellschaft zu den Arztpraxen beschränkte, sind es ab Sommer 2022 andere Erkältungskrankheiten und ein beginnender Personalmangel in den Arztpraxen. Daher konnten nicht alle Wachstumspotenziale ausgeschöpft werden. "COUNTRY-RISK"Das wesentliche Country-Risiko der Gesellschaft wird hauptsächlich durch Deutschland und - abgestuft - durch die EU-Mitgliedsstaaten geprägt. Die Gesellschaft erzielt ausschließlich in Deutschland Umsatzerlöse und beschäftigt seine Mitarbeiter in Deutschland. Die Beschaffung der Waren erfolgt innerhalb der EU. Die Einkaufspreise sind in EURO definiert. Deutschland ist ein Land mit traditionell geringem Country-Risk, da es von politischer und finanzieller Stabilität geprägt ist. Dieses Risiko ist aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie die aktive Bedrohung der NATO-Staaten sowie des Stopps der Energieversorgung durch Russland stark erhöht. Die Versorgungssicherheit Deutschlands sowie seiner östlichen Nachbarn mit Gas im Winter 2023/2024 scheint derzeit nicht gesichert. Zusätzlich hat sich die mittelfristige Versorgungsunsicherheit für Strom stark erhöht. Die Abschaltung von Energieerzeugungsanlagen basierend auf Kernkraft und Kohle wurde mit festen Ausstiegsdaten versehen, während der gleichzeitige Aufbau von alternativen Energieträgern scheinbar nicht durch einzelne Energieerzeugungsanlagen fristenkongruent und grundlastgesichert unterstützt ist. WESENTLICHE CHANCENWesentliche Chancen in den nächsten Jahren ergeben sich aus den Aktivitäten von APONTIS PHARMA im Bereich der Auftragsentwicklung eigener Single Pills mit EU-weiten Rechten, der Einlizenzierung von pharmazeutischen Produkten und der wachsenden Akzeptanz der Single Pill-Therapie bei den ärztlichen Verschreibern und die konsequente Umsetzung der Substitution von losen Kombinationen durch Single Pills in der Dauertherapie. Hier möchte die Gesellschaft zukünftig noch stärker die Ärzteschaft durch den Außendienst unterstützen und ein strukturiertes Substitutionsmanagement einführen. Dies soll zusätzlich durch digitale Hilfsmittel wie einen "Single Pill-Finder" sowie neu "Single Pill-Assist" gefördert werden. Im Geschäftsjahr 2022 konnte die Gesellschaft drei neue Single Pills in den Markt einführen. Für die folgenden Jahre hat die Gesellschaft eine Entwicklungspipeline an unterschriebenen Verträgen sowohl für Eigenentwicklungen als auch für Einlizenzierungen etabliert. Weitere Wachstumsoptionen ergeben sich aus der Co-Promotion von Produkten anderer pharmazeutischer Hersteller, die die Stärke und Qualität unseres Außendienstes nutzen wollen. Weiterhin kann das Unternehmen aufgrund der im Börsengang erlösten Mittel Akquisitionen von Medikamenten tätigen, die im Einklang mit der kommunizierten Strategie stehen. ZUSAMMENFASSENDE RISIKO- UND CHANCENBEURTEILUNGEin Teil des Risikoumfelds von APONTIS PHARMA wie konjunkturelle Einflüsse oder das gesetzliche Umfeld können von der Gesellschaft nicht beeinflusst werden. Die sich daraus ergebenden Einflüsse werden von der Gesellschaft beobachtet, erfasst und sowohl in der Planung als auch in den operativen Prozessen berücksichtigt, sofern dies notwendig und möglich ist. Die beeinflussbaren Risiken werden überwacht. Ein wesentliches Risiko der zukünftigen Entwicklung ist die Akzeptanz der Single Pills als überlegenes therapeutisches Konzept und die Substitution von losen Kombinationen bei chronisch Kranken in der Dauertherapie mit kardiovaskulären Erkrankungen. Aufgrund der Ergebnisse der START-Studie, der von der EU geförderten SECURE-Studie, der NEPTUNO-Studie sowie den internationalen (WHO) und europäischen Leitlinien wird das Risiko als relativ gering eingeschätzt. Für das laufende Geschäftsjahr 2023 geht APONTIS PHARMA nicht von einem geänderten generellen Risikoumfeld und einer Änderung der Risiken aus, sieht jedoch Chancen, dass die negativen Einflüsse durch die Pandemie deutlich zurückgehen. Die Gesellschaft sieht keine Risiken, die den Fortbestand von APONTIS PHARMA gefährden könnten. VIII. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess (IKSK) wird vom Vorstand gestaltet, verantwortet und vom Aufsichtsrat überwacht. Dieses System setzt sich aus Prozessen, Verfahren und Grundsätzen zusammen, die den Zweck haben, die Ordnungsmäßigkeit der internen bzw. externen Rechnungslegung, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften sicherzustellen sowie Risiken rechtzeitig zu erkennen und abzustellen. Dieser Prozess wurde seit Gründung des Konzerns aufgebaut und weiterentwickelt. Im Jahr 2021 wurde erstmalig die neue Konsolidierungssoftware LucaNet ® eingeführt. Diese ist die technische Grundlage dieses Konzernabschlusses. Das Geschäft des Konzerns wird nur in einer der Tochtergesellschaften, der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG, geführt. Die anderen Tochtergesellschaften sind Komplementär und Kommanditist der vorgenannten GmbH & Co. KG. Die Konzern-Muttergesellschaft selbst ist für die Leitung des Konzerns verantwortlich und hält das durch den Börsengang eingenommene Barvermögen. Grundlagen des IKSK sind das Vier-Augen-Prinzip, manuelle Plausibilitätsprüfungen sowie Überleitungsrechnungen. Das Personal des Rechnungswesens, welches für die Erstellung der Einzelabschlüsse verantwortlich ist, ist in Personalunion auch für die Erstellung des Konzernabschlusses verantwortlich. Alle Personen arbeiten an einem Standort. Die für den Konzernabschluss verantwortlichen Personen sind gelernte Buchhalter bzw. gelernte Steuerfachangestellte. Der kaufmännische Geschäftsführer der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG war beruflich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde ein externer Aktuar hinzugezogen, der den handelsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Wert der Verpflichtungen in einem Gutachten beurteilt hat. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKSK von den Abschlussprüfern geprüft. IX. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH § 315 A ABS. 1 HGBNR. 1: ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSZum Abschlussstichtag beträgt das Grundkapital der APONTIS PHARMA AG EUR 8.500.000 und ist eingeteilt in 8.500.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Der auf die Stückaktien jeweils entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 1,00. Die Aktien sind voll eingezahlt. NR. 2: BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFENDie Aktien sind voll stimm- und dividendenberechtigt, soweit nicht zwingende Regelungen des Aktiengesetzes dagegensprechen. Die als eigene Anteile gehaltenen 170.000 Aktien sind nicht stimm- und dividendenberechtigt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. NR. 3: BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENNach den der Gesellschaft vorliegenden Informationen gibt es an der Gesellschaft folgende direkte Beteiligung, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Paragon Fund II GmbH & Co. KG, München, mit rund 37 %. NR. 4: INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTENAktien mit Sonderrechten bestehen nicht. NR. 5: ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE IM FALLE VON ARBEITNEHMERBETEILIGUNGENEs besteht keine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital der APONTIS PHARMA AG beteiligt sind. NR. 6: ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND SATZUNGSÄNDERUNGENMitglieder des Vorstands können nach §§ 84, 85 AktG bestellt und abberufen werden. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig. Ein Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat kann aus wichtigem Grund erfolgen. Laut § 6 der Satzung der APONTIS PHARMA AG besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und § 15 Nr. 3 der Satzung der Gesellschaft. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG i. V. m. 15 Nr. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat allerdings zu Änderungen der Satzung ermächtigt, die lediglich die Fassung betreffen. NR. 7: BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFENDas Grundkapital ist um bis zu EUR 3.250.000 eingeteilt in bis zu 3.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebene Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 19. April 2021 bis zum 19. April 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 27. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 4.250.000 durch Ausgabe von bis zu EUR 4.250.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/1). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 18. April 2026. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung - oder falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in einem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtszeitraum insgesamt zweimal Gebrauch gemacht und insgesamt 170.000 eigene Aktien erworben. Diese eigenen Aktien sollen für die Bedienung von zwei im Geschäftsjahr 2022 gestarteten Aktienprogrammen für die Mitarbeiter der Gesellschaft dienen. NR. 8: WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHENEs bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. NR. 9: ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT MIT MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTSEs bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots. X. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung gem. §§ 289f, 315d HGB wird auf unserer Internetseite www.apontis-pharma.de/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. XI. VERGÜTUNGSBERICHT ANALOG § 314 HGB A. F.Das Vergütungssystem des Vorstands der APONTIS PHARMA AG basiert auf dem Ziel, eine aufstrebende und fortwährende Unternehmensführung zu unterstützen, indem die Bonifikation der Vorstandsmitglieder sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist. Durch die Auswahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Impulse für die Umsetzung der strategischen Ausrichtung der APONTIS PHARMA AG gesetzt. Das Vorstandsvergütungssystem enthält erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie ein Vergütungsparameter mit langfristiger Anreizwirkung, wodurch die Zielsetzung des Managements und das unmittelbare Interesse der Aktionäre noch stärker ins Gleichgewicht gebracht werden. Das im Folgenden näher beschriebene Vergütungssystem der APONTIS PHARMA AG gilt für alle aktuellen und zukünftigen Vorstandsdienstverträge. GESAMTÜBERBLICK ÜBER DAS VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS DER APONTIS PHARMA AGDie nachfolgende Tabelle beinhaltet alle grundlegenden Vergütungsbestandteile sowie deren Ausgestaltung. Im Detail werden die einzelnen Bestandteile im Anschluss näher erläutert. scrollen
VERGÜTUNGSBESTANDTEILE UND -STRUKTURDie Vergütung besteht aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente, wobei sich Erstere aus der Festvergütung und den Nebenleistungen zusammensetzt. Das Short-Term Incentive (STI), mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr, sowie das Long-Term Incentive (LTI), mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren, bilden zusammen die erfolgsabhängige Komponente, deren Höhe sich anhand der vom Aufsichtsrat festgelegten finanziellen und nicht-finanziellen Parameter bestimmt. Die Summe aus allen Vergütungsbestandteilen (erfolgsabhängig und erfolgsunabhängig) bildet die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Die vorliegende Struktur orientiert sich an einer effektiven und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Zusätzliche, in diesem Vergütungssystem nicht aufgeführte (Sonder-) Vergütungen, Garantievergütungen oder Ermessenstantiemen werden nicht gezahlt. Die folgende Übersicht zeigt die Vergütungen des Jahres 2022. DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM DETAILscrollen
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNGSBESTANDTEILEFESTVERGÜTUNGDie Vorstandsmitglieder erhalten die Festvergütung als monatlich anteiliges Gehalt unbar ausbezahlt. Die Festvergütung stellt somit ein sicheres und planbares Einkommen für die Mitglieder des Vorstands dar. NEBENLEISTUNGENDie Nebenleistungen, die zusätzlich zur Festvergütung den Vorstandsmitgliedern zustehen, werden in Form von Sachbezügen gewährt. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Jedem Vorstandsmitglied werden diese Nebenleistungen in gleicher Weise zur Verfügung gestellt, wobei die Höhe aufgrund der individuellen Situation variieren kann. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNGSBESTANDTEILEDie erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile setzen sich aus dem Short-Term Incentive (STI) und dem Long-Term Incentive (LTI) zusammen, wobei hierfür unterschiedliche Laufzeiten festgelegt sind. Während die STI eine Laufzeit von einem (1) Jahr haben, beträgt die Laufzeit für die LTI vier (4) Jahre. Darüber hinaus unterscheiden sich die beiden Komponenten dahingehend, dass für die STI der Aufsichtsrat vor jedem Geschäftsjahr konkrete (allgemeine und individuelle) Kriterien festlegt, wohin gegen die Parameter für die LTI in einem separaten Vertrag bereits für die gesamte Laufzeit festgelegt wurden. SHORT-TERM INCENTIVE (STI)Die Höhe des STI orientiert sich zu 60 % an der Verbesserung von Umsatz EBITDA. Die restlichen 40 % an der strategischen Weiterentwicklung des Geschäfts und an individuellen Leistungszielen der Vorstandsmitglieder. Das Short-Term Incentive soll die kontinuierliche Umsetzung der operativen Ziele honorieren, deren Erreichung als Basis für die fortlaufende Entwicklung des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind. Daraus ergibt sich, dass die finanziellen Leistungskriterien die konsequente Steigerung der Leistungsfähigkeit aller Geschäftsbereiche betonen. Hierdurch werden Anreize in den Bereichen geschaffen, in denen der größte Hebel zur Verbesserung erwartet wird. Der Aufsichtsrat erlässt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres für die festgelegten finanziellen Leistungskriterien die Ziel- und Schwellenwerte. Für die individuelle Leistung legt der Aufsichtsrat vor jedem Geschäftsjahr als Grundlage individuelle Ziele für die Vorstandsmitglieder fest, die sich neben operativen vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Hierbei obliegt es dem Aufsichtsrat, ob die Ziele für mehrere oder alle Vorstandsmitglieder gemeinsam maßgeblich sind. Die Ziele können sowohl konkret messbare Kennzahlen als auch Erwartungen an die Vorstandsmitglieder enthalten. Entscheidend ist jedoch, dass die Zielerreichung jeweils nachvollziehbar und verifizierbar ist. Die individuellen Ziele können sich unter anderem auf die folgenden Teilgebiete beziehen: scrollen
Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist insgesamt auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. LONG-TERM INCENTIVE (LTI)Das LTI stellt die zweite Komponente im Rahmen des erfolgsabhängigen Vergütungselements dar, wobei die Laufzeit von vier (4) Jahren auf eine langfristige Anreizwirkung ausgelegt ist. Da es sich hierbei um einen aktienbasierten Bestandteil handelt, werden die Interessen der Aktionäre noch stärker mit der Zielsetzung des Managements in ein Gleichgewicht gebracht und ein Anreiz geschaffen, den Unternehmenswert dauerhaft und fortwährend zu steigern. Zum Geschäftsjahresende waren zwei LTI-Programme aktiv. Dabei lobt die Gesellschaft für beide Programme eine bestimmte Anzahl von Einheiten aus, die auf einem LTI-Zielbetrag im Verhältnis zum Kurs der Aktie der APONTIS PHARMA AG zum Zeitpunkt des Listings am 11. Mai 2021 in Höhe von EUR 19,00 basieren ("LTI-Units"). Die LTI-Units können am Ende der Laufzeit des LTI-Programms je nach Zuteilung zu einem Anspruch auf eine bestimmte Leistung im Wert den Units entsprechenden Anzahl an Aktien der APONTIS PHARMA AG führen ("LTI Anspruch"). Der LTI-Anspruch wird nach Wahl der Gesellschaft entweder in bar oder (ganz oder teilweise) durch Aktien der Gesellschaft erfüllt. "LTI-PROGRAMM 2021":Die LTI-Units für dieses Programm werden dem Teilnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei Erreichung bestimmter Wachstumsziele im Segment "Single Pills" zugeteilt. Beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) der Gesamterlöse des Segments "Single Pills" für den Zeitraum der Geschäftsjahre 2020 bis 2023 ("Leistungszeitraum") nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 mindestens scrollen
Wird am Ende des Leistungszeitraums nicht wenigstens eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) der Gesamterlöse des Segments "Single Pills" im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 15 % erreicht, verfallen die LTI-Units entschädigungslos. "LTI-PROGRAMM 2022":Die LTI-Units für dieses Programm werden dem Teilnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei Erreichung bestimmter Wachstumsziele im Segment "Single Pills" zugeteilt. Ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ("Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization"(EBITDA)) nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 ("Leistungszeitpunkt") scrollen
Wird am Ende des Leistungszeitpunkts nicht wenigstens ein EBITDA in Höhe von TEUR 10.000 erreicht, verfallen die LTI entschädigungslos. Im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022 wurde für diese Verpflichtung keine Rückstellung gebildet, da die Planung nicht von einem Erreichen der unteren Grenze ausgeht. Den LTI-Anspruch kann die Gesellschaft gegenüber den Teilnehmern wahlweise und jeweils ganz oder teilweise durch Anteils- ("Equity Settlement") oder Barausgleich ("Cash Settlement") erfüllen. Entscheidet sich die Gesellschaft für ein Cash Settlement, kann der Aufsichtsrat im Vorfeld der Auszahlung des Barbetrags bestimmen, dass der Teilnehmer den Barbetrag (soweit es sich dabei um eine Nettozahlung handelt) zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden hat. ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNGSBESTANDTEILEIm Geschäftsjahr 2022 wurde für die Vorstände jeweils eine Sondervergütung für das 25-jährige Dienstjubiläum von Herrn Gast sowie das 30-jährige Dienstjubiläum von Herrn Milz ausgezahlt. SONSTIGE VERTRAGLICHE BESTIMMUNGENMALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGENSollten die Vorstandsmitglieder gegen geltendes Recht oder die jeweils gültigen gesellschafts- oder gruppeninternen Vorgaben und Richtlinien in schwerwiegender Art verstoßen, so hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die noch nicht zur Auszahlung geführten variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) teilweise zu reduzieren oder vollständig entfallen zu lassen ("Malus-Tatbestand"). Der Aufsichtsrat entscheidet in diesem Fall nach pflichtgemäßem Ermessen. Darüber hinaus obliegt es dem Aufsichtsrat bei nachträglichem Bekanntwerden eines Malus-Tatbestands, die bereits ausgezahlten variablen Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise von den Vorstandsmitgliedern zurückzufordern (Compliance-Clawback). Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, bei Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile auf Grundlage eines fehlerhaften Konzernabschlusses den aufgrund einer korrigierten Festsetzung festgelegten Differenzbetrag zurückzufordern (Performance-Clawback). VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTELAUFZEITEN DER VORSTANDSDIENSTVERTRÄGEDer Vorstandsdienstvertrag wird für die Dauer der Bestellung des Vorstandsmitglieds zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft abgeschlossen. Erfolgt eine Wiederbestellung oder Verlängerung der Amtszeit, so verlängert sich dieser Dienstvertrag jeweils für den Zeitraum, für welchen der Aufsichtsrat die Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied bzw. die Amtszeitverlängerung beschließt. Wird die Bestellung zum Mitglied des Vorstands widerrufen oder legt das Vorstandsmitglied sein Amt nieder, so endet auch der Dienstvertrag. Beruht der Widerruf jedoch auf einem wichtigen Grund i. S. d. § 84 Abs. 3 AktG, der nicht zugleich ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB für die fristlose Kündigung des Dienstvertrags ist, so endet der Dienstvertrag erst mit Ablauf einer Frist von zwölf (12) Monaten zum Monatsende bzw. - sofern dieses Datum früher eintritt - mit Ablauf des Tags, bis zu dem das Vorstandsmitglied zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt war. Das Gleiche gilt für eine Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vorstandsdienstverträge sehen beiderseitig keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor. LEISTUNGEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNGZahlungen an das Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Vorstandstätigkeit dürfen insgesamt zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und in jedem Fall nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten. Etwaig zu zahlende Karenzentschädigung wird auf derartige Zahlungen angerechnet. UNTERJÄHRIGER EIN- UND AUSTRITTBeginnt oder endet die Tätigkeit des Vorstandsmitglieds unterjährig, ist die Gesamtvergütung anteilig für den Tätigkeitszeitraum zu ermitteln und pro rata temporis auszuzahlen. Während der Dauer einer Freistellung und des Ruhens des Dienstverhältnisses besteht kein Anspruch auf das Short-Term Incentive (STI), sodass bei unterjährigem Beginn oder Ende dieser Zeiträume ebenfalls eine anteilige Kürzung erfolgt. Als ruhend gilt das Dienstverhältnis auch, sobald eine Arbeitsunfähigkeit des Vorstandsmitglieds den Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach diesem Dienstvertrag überschreitet. Endet der Vorstandsdienstvertrag vor Erreichen des Laufzeitendes von vier (4) Jahren beim Long-Term Incentive-Programm (LTI-Programm), so wird der Teilnehmer zu einem "Leaver" und zum gleichen Zeitpunkt endet auch der LTI-Vertrag ("Leaver-Fall"). Beruht das Ende des Vertrags in einem Leaver-Fall darauf, dass das Vorstandsmitglied das Regelaltersrentenalter erreicht, dauerhaft erkrankt, stirbt oder seine Bestellung nicht verlängert wird oder er den Vorstandsdienstvertrag aus nachweisbar wichtigem Grund kündigt, so wird er zum "Good Leaver". Als Good Leaver erwirbt er einen anteiligen LTI-Anspruch (pro rata temporis), der sich nach der im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses absolvierten Laufzeit des LTI-Vertrags und im Übrigen nach den Bestimmungen des LTI-Vertrags bemisst. In allen anderen Leaver-Fällen und solange die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird das Vorstandsmitglied zu einem "Bad Leaver", für den Ansprüche aus dem LTI-Vertrag ersatzlos entfallen. WETTBEWERBSVERBOT WÄHREND DER VERTRAGSLAUFZEITWährend der Dauer dieses Vertrags verpflichtet sich das Vorstandsmitglied, unbeschadet entsprechender oder weitergehender gesetzlicher Pflichten, für kein Unternehmen tätig zu werden, das in irgendeiner Weise mit der Gesellschaft oder den mit ihr verbundenen Unternehmen in Wettbewerb steht. Unzulässig ist eine direkte oder indirekte Tätigkeit als Angestellter, Selbstständiger, als Berater oder als am Unternehmen mittelbar oder unmittelbar Beteiligter. Ausgenommen ist der Erwerb von börsennotierten Aktien zu Zwecken der Kapitalanlage bis zur Höhe von 5 % des Grundkapitals. NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOTDem Vorstandsmitglied ist es untersagt, für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen im direkten oder indirekten Wettbewerb steht ("Wettbewerbsunternehmen") oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist. In gleicher Weise ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Verbots ein Wettbewerbsunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung, die für jedes Jahr des Verbots anteilig 50 % seines letzten Festgehalts erreicht. Anderweitigen Erwerb muss sich das Vorstandsmitglied entsprechend § 74c HGB anrechnen lassen. Es hat jeweils zum Quartalsende unaufgefordert mitzuteilen, ob und in welcher Höhe es anderweitige Einkünfte bezieht. Auf Verlangen sind diese Angaben zu belegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot verpflichtet sich das Vorstandsmitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zuletzt vertragsmäßig vereinbarten monatlichen Festgehalts. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verhängt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich die Gesellschaft vor. Die Gesellschaft kann sich jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot lossagen. Der Aufsichtsrat bekommt eine feste Vergütung. Daneben erfolgt keine weitere Vergütung. Begründete Aufwendungen wie Reisekosten werden erstattet. Zu dieser Erstattung gehören auch anfallende Umsatzsteuer auf diese Reisekosten bzw. Aufsichtsratsvergütung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält TEUR 40. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält TEUR 30. Jedes weitere Mitglied erhält TEUR 25. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied eines Ausschusses eine zusätzliche Vergütung von TEUR 5, der Vorsitzende des Ausschusses eine solche von TEUR 10. Herr Dr. Edin Hadzic sowie Herr Christian Bettinger haben auf die Auszahlung ihrer Aufsichtsratsvergütung verzichtet, solange Paragon Aktionär dieser Gesellschaft ist. Weiterhin stellt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern auch eine D&O-Versicherung. XII. PROGNOSEBERICHTDas ifo Institut erwartet für 2023 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,1 %. 4 Hintergrund sind die angebotsseitig bestehenden Schocks durch Engpässe bei Energie, Rohstoffen und Arbeitskräften. Für 2023 wird mit einer anhaltenden, wenn auch geringeren, Inflationstendenz gerechnet. Hinzu kommen die Auswirkungen des steigenden Zinsniveaus, die gerade die investitionsintensiven Branchen und hier insbesondere die Bauwirtschaft belasten werden. Trotz dieser negativen Belastungen soll die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt gering sein. Diese makroökonomischen Gegebenheiten können dazu führen, dass Deutschland im Winterhalbjahr 2022/2023 in eine Rezession gerät. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Deutschland ab dem Sommer 2023 wieder auf einen Wachstumspfad zurückkehren wird. Aufgrund des Geschäftsmodells von APONTIS PHARMA und der von der Gesellschaft bedienten Indikationen ist das Geschäft von konjunkturellen Entwicklungen weitestgehend abgekoppelt. Das bedeutet, dass sowohl eine besonders positive als auch eine negative Entwicklung der Wirtschaftsentwicklung zunächst keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens haben. Weiterhin geht die Gesellschaft davon aus, dass der Einfluss der Pandemie weiter abnehmen wird. Das Geschäft mit Single Pills wird in 2023 weiter wachsen. Dies geschieht hauptsächlich durch das bestehende Single Pill-Portfolio. Weiterhin werden 2023 voraussichtlich mindestens drei Neueinführungen erfolgen. Diese Neueinführungen werden ab 2024 signifikant zum Wachstum der Gesellschaft beitragen. Gegenläufig zu diesem Volumenwachstum stehen die Effekte aus den 2022 erfolgten Ausschreibungen der Krankenkassen, die das Produkt Caramlo ® betreffen, sowie den 2023 wirksam werdenden Ausschreibungen für die Wirkstoffgruppe Atorvastatin und Ezetimib (damit die APONTIS PHARMA Single Pill Atorimib ® betreffend). Hier erwartet die Gesellschaft einen Rückgang der Umsatzerlöse, da der Gewinner der Ausschreibungen den überwiegenden Teil des GKV-Markts für diese Wirkstoffgruppe, basierend auf erheblichen Preisnachlässen, abdecken wird. Diese Ausschreibungen haben keinen Einfluss auf das Geschäft mit Privatversicherten sowie die Fälle, in denen der Arzt über die Klassifikation "aut idem" explizit das Produkt verschreibt. Die Auswirkungen aus dem Nichtgewinn der Ausschreibungen wurden durch die Gesellschaft in der Planung für 2023 berücksichtigt. Die Gesellschaft ergreift Gegensteuerungsmaßnahmen zur Rückgewinnung von verlorenen Umsatzerlösen dieser Produkte. Die Erfahrungen bei dem Produkt Tonotec ® zeigen, dass mit aktivem Produktmanagement Marktanteile nach einem Ausschreibungsverlust zurückgewonnen werden können. Im Kooperationsgeschäft wird es 2023 drei Effekte auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft geben. Die Vermarktung der Produkte Jalra ® /Icandra ® wurde Ende September 2022 aufgrund des Patentablaufs gestoppt. Dadurch werden rund TEUR 6.000 Umsatz 2023 fehlen. Zusätzlich wird der Umsatz mit dem Produkt Ulunar ® 2023 weiter zurückgehen. Die Vermarktung dieses Produkts für Novartis wurde im Juli 2021 aufgrund des Ablaufs des Co-Marketingvertrags im Rahmen eines Distributionsvertrags fortgeführt. Grundlage des Distributionsvertrags ist, dass es keinerlei Vermarktungsaktivitäten durch die Gesellschaft gibt und nur die eingehenden Bestellungen ausgeliefert werden und daher auch nur eine geringe Marge vereinbart wurde. Daher hat der Umsatzrückgang des Produkts Ulunar ® nur einen untergeordneten Einfluss auf das Ergebnis 2023. Demgegenüber liefert die Co-Promotion-Vereinbarung für das Produkt Trixeo ® ein weiteres Wachstum in 2023. In Summe kann das Wachstum des Single Pill-Geschäfts den Rückgang des Kooperationsgeschäfts nur teilweise kompensieren. Wie im Börsenprospekt der APONTIS PHARMA AG zum Börsengang beschrieben, wird ein Wachstum durch Investitionen in das Single Pill-Portfolio angestrebt. Dazu hat das Unternehmen bis Ende 2022 insgesamt elf Vereinbarungen sowohl für Auftragsentwicklungen als auch für Einlizenzierungen für Single Pills abgeschlossen. Die Gesellschaft steht mit mehreren Auftragsentwicklern für weitere Entwicklungen und Einlizenzierungen in Kontakt und verfügt dadurch über eine umfangreiche Pipeline. Im Jahr 2023 werden mindestens drei neue Single Pills in den Markt eingeführt. Diese sind in der Planung für 2023 bereits enthalten. Akquisitionsmöglichkeiten von zum Beispiel bereits am Markt befindlichen Single Pills oder Arzneimitteln, die zielgruppenspezifisch zu den von den Vertriebsmitarbeitern von APONTIS PHARMA besuchten Arztgruppen passen, werden regelmäßig beobachtet und evaluiert. Basis der Wachstumsstrategie von APONTIS PHARMA ist das Bekanntmachen der Ärzte mit den Ergebnissen der START- sowie der SECURE-Studie, die die Überlegenheit der Single Pills als therapeutisches Konzept bei der Behandlung chronisch kranker Patienten in der Dauertherapie wissenschaftlich bestätigt hat. Damit ist APONTIS PHARMA schon 2021 und 2022 erfolgreich gewachsen. Im Geschäftsjahr 2022 hat APONTIS PHARMA daher die Anzahl der Außendienstmitarbeiter um 7 Stellen erhöht. Aufgrund von Vakanzen im Geschäftsjahr 2022 geht die Gesellschaft daher von einem Anstieg der durchschnittlich beschäftigten Außendienstmitarbeiter im Geschäftsjahr 2023 aus. Der strategische Vorteil des Single Pill-Produktportfolios ist, dass es nicht veraltet ist und dauerhaft weiterbetrieben werden kann. Die letzten Produktinnovationen im kardiovaskulären Bereich liegen mehr als zehn Jahre zurück, und es sind keine neuen Wirkstoffe für die Hypertonie-Behandlung in der Erforschung. Daher werden sich intensivierende Arztverordnungen von Single Pills, basierend auf dem Bekanntwerden der Ergebnisse der START- sowie der SECURE-Studie, positiv sowohl auf das bestehende Single Pill-Portfolio als auch auf die zukünftigen Produkteinführungen auswirken. Die folgende Tabelle zeigt die finanziellen Leistungsindikatoren des Budgets für 2023 im Vergleich zu 2022: scrollen
Basierend auf den derzeit verfügbaren Erkenntnissen erwartet die Gesellschaft für 2023 einen Umsatzrückgang von 7,2 %. Der Rückgang beruht auf dem oben genannten Rückgang im Kooperationsgeschäft, das nur teilweise durch das Wachstum mit Single Pills kompensiert werden kann. Die Gesellschaft erwartet für das Jahr 2023 ein EBITDA von TEUR 3.256 und ein EBIT von TEUR 953. Die EBITDA- und auch die EBIT-Entwicklung sind neben der Umsatzentwicklung vor allem durch die für das mittel- und langfristige Wachstum notwendigen Investitionen in Vertrieb und Marketing geprägt. Durch den Aufbau der Außendienstorganisation im Geschäftsjahr 2022 hat APONTIS PHARMA eine höhere Kostenbasis. APONTIS PHARMA hält diese Investitionen für notwendig, um die Ergebnisse der START- sowie SECURE-Studie in der deutschen Ärzteschaft zu vermitteln und das Fundament für das langfristige Wachstum der gegenwärtigen Single Pills sowie der zukünftigen Single Pills zu legen. Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die APONTIS PHARMA aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. XIII. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat erklären freiwillig entsprechend § 161 AktG, dass die APONTIS PHARMA AG den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ab dem heutigen Tag mit den folgenden Ausnahmen entspricht und auch zukünftig entsprechen wird: B.1: DIVERSITÄT VORSTANDDer Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Männern. Die Zusammensetzung des Vorstands ergab sich aus der langjährigen Zugehörigkeit der beiden Personen zur Geschäftsführung der Hauptgesellschaft des Konzerns, der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG. Insofern erklärt die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung B.1, dass bei der Zusammensetzung Diversität berücksichtigt werden soll. B.3: VERTRAGSDAUER VORSTANDDie Erstbestellung des ersten Vorstands der AG beträgt in Abweichung zur Empfehlung B.3 fünf anstatt drei Jahre. Der Aufsichtsrat hat die längere Bestellungsdauer im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der AG und dem anschließenden Börsengang beschlossen, um den Aktionären und sonstigen Stakeholdern zu zeigen, dass die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig gesichert ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war ein entsprechendes Signal der Kontinuität von den Investoren gewünscht. B.5: ALTERSGRENZE VORSTANDEs besteht aktuell keine Altersgrenze für den Vorstand. Hier meldet die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung B.5, dass eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt sein soll. Die Gesellschaft stimmt mit dem Inhalt dieses Vorschlags nicht überein. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle Fähigkeit eines Vorstands. Hier setzt die Gesellschaft auf Eigenverantwortlichkeit des Vorstands und die Einschätzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind der Auffassung, dass sich eine Gesellschaft nicht das zwanghafte frühzeitige Ausscheiden von Personen mit hoher Erfahrung und Leidenschaft für das Amt leisten kann. C.2: ALTERSGRENZE AUFSICHTSRATDie Satzung sieht aktuell keine Altersgrenze vor. Die Aufsichtsratsmitglieder sind deutlich jünger als das gesetzliche Renteneintrittsalter. Hier meldet die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung C.2, dass eine Altersgrenze festgelegt sein soll. Weiterhin teilt der Aufsichtsrat insoweit auch nicht den Inhalt dieser Empfehlung. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle Leistungsfähigkeit eines Aufsichtsrats. Hier setzt das Gremium auf die Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsrats und die Einschätzung des Aufsichtsratskollegiums. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 9. März 2022 hat die APONTIS PHARMA AG sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den oben genannten Ausnahmen entsprochen.
Monheim am Rhein, 13. März 2023 APONTIS PHARMA AG Für den Aufsichtsrat: Dr. Matthias Wiedenfels, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand: Karlheinz Gast, CEO / Sprecher des Vorstands VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Monheim am Rhein, 13. März 2023 Der Vorstand Karlheinz Gast, CEO / Sprecher des Vorstands Thomas Milz, CPO / Chief Product Officer ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGentsprechend §§ 289f, 315d HGB Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung entsprechend §§ 289f, 315d HGB sowie in Übereinstimmung mit Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance-Kodex (nachfolgend auch "DCGK" oder "Kodex") über die Corporate Governance des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG ("APONTIS PHARMA") sind einer auf Nachhaltigkeit angelegten Unternehmensführung verpflichtet. Das Geschäftsmodell ist langfristig angelegt und alle Maßnahmen orientieren sich am Ziel einer nachhaltig positiven Entwicklung. Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA identifizieren sich mit dem Ziel des Kodex, eine gute, vertrauensvolle, am Nutzen von Anteilseignern, Mitarbeitern und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern. § 161 Aktiengesetz fordert für börsennotierte Gesellschaften eine jährliche Entsprechenserklärung in Bezug auf die Befolgung der Kodex-Empfehlungen. Die Möglichkeit einer begründeten Abweichung von Kodex-Empfehlungen sieht die Präambel des Kodex ausdrücklich vor. Sie soll den Gesellschaften ermöglichen, branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Dementsprechend sind Kodex-Abweichungen nicht per se negativ aufzufassen, sondern können gerade bei kleineren Unternehmen im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2022 erstmalig freiwillig eine Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft www.apontis-pharma.de/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht. Dieser Erklärung liegen nun die Kodex-Fassung vom 16. Dezember 2019 und die nunmehr gültige Kodex-Fassung vom 28. April 2022 zugrunde. Die Entsprechenserklärung vom März 2023 ist Teil der vorliegenden Erklärung zur Unternehmensführung. Auch historische Entsprechenserklärungen sind Aktionären und Interessenten zugänglich zu machen. Weiterhin haben wir auf unserer Website auch die aktuelle Satzung der APONTIS PHARMA veröffentlicht. COMPLIANCE-MANAGEMENT-SYSTEMDie APONTIS PHARMA bewegt sich aufgrund der Tätigkeit als pharmazeutischer Unternehmer in einem sehr strengen gesetzlichen Umfeld, das durch viele speziell für den Pharma- und Gesundheitsbereich geltende Gesetze sowie staatliche und private Verordnungen geregelt ist. Hierbei sind unter anderem die folgenden Gesetze zu nennen: scrollen
Weiterhin müssen pharmazeutische Unternehmer auch entsprechende EU-Leitfäden zu folgenden Verpflichtungen (GxP) erfüllen: scrollen
Aufgrund dieser vielfältigen und sehr strengen Vorgaben steht das Thema Compliance bei der APONTIS PHARMA bei jeder Entscheidung und bei dem Ausüben der täglichen Arbeit im Vordergrund. Den in unserer Industrie bestehenden Compliance-Risiken begegnen wir insbesondere mit folgenden Maßnahmen: scrollen
Die Richtlinien, Anweisungen und der Code of Conduct werden ständig überprüft und aktuell gehalten; unsere Mitarbeiter werden regelmäßig im Umgang damit geschult. Die Schulungen sind so organisiert, dass eine Kontrolle über die erfolgreiche Teilnahme an den abgehaltenen Schulungen gewährleistet wird. In Abhängigkeit vom Inhalt der Schulungen müssen unsere Mitarbeiter Kontrollfragen beantworten, um eine Schulung erfolgreich zu absolvieren. Die Einhaltung der Schulungsfristen wird durch einen Mahnprozess gewährleistet. Der Verhaltenskodex für die Beschäftigten der APONTIS-Gruppe ist auf der Website www.apontis-pharma.de unter der Rubrik "Corporate Governance" einsehbar. NACHHALTIGKEITDas Geschäftsmodell der APONTIS PHARMA ist nachhaltig und zahlt auf die UN-Ziele zum Thema ESG ein. Wir sind davon überzeugt, dass wir im Sinne des "Impact Investing" mit unserem Single Pill-Konzept neben einer finanziellen Rendite eine messbare positive soziale und ökologische Wirkung erzielen: Unsere Single Pills führen nachweislich zu einer höheren Compliance in der Medikamenteneinnahme und wirken damit der bewussten oder unbewussten Therapieverweigerung entgegen. Die höhere Einnahmetreue führt zu einer erheblichen Reduktion von kardiovaskulären Ereignissen und damit auch einer signifikanten Reduktion von Todesfällen von bis zu 49 %. Neben den individuellen Vorteilen für den Patienten ist der Einfluss auf die gesellschaftlichen Ziele der UN ebenfalls hoch. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen kann mit Single Pills um bis zu 55 % reduziert werden. Die Kosten für die Behandlung von Hypertonie und/oder Fettstoffwechselstörung wird durch das Single Pill-Konzept pro Jahr und pro Patienten erheblich reduziert. Dabei sind unsere Medikamente im Vergleich zu patentgeschützten Produkten außerdem sehr günstig. Durch die Zusammenfassung von zwei bis drei Wirkstoffen je Medikament wird auch die Anzahl der Verpackungen reduziert. Auch in der Dienstwagenflotte wollen wir nachhaltiger werden: Dort wo die Reichweite es erlaubt, stellen wir konsequent auf rein elektrisch betriebene Fahrzeuge um. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre aktienrechtlich verbrieften Rechte wahrnehmen, indem sie ihr Stimmrecht ausüben. Dabei gewährt jede Aktie der APONTIS PHARMA eine Stimme. Wir fordern schon in der Einladung zur Teilnahme an der Hauptversammlung unsere Aktionäre auf, ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. Wir unterstützen unsere Aktionäre dabei, indem wir ein Online-Portal zur Verfügung stellen. Darüber lassen sich einfach und sicher die Bestellung der Eintrittskarten, die Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters sowie die Durchführung der Briefwahl organisieren. Die Tagesordnungspunkte und die dafür notwendigen Unterlagen dazu werden zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung rechtzeitig auf unserer Website www.apontis-pharma.de publiziert. Der von uns benannte Stimmrechtsvertreter stimmt dabei gemäß den Weisungen der Aktionäre ab. Die Einladung zur Hauptversammlung ergeht in Übereinstimmung mit den aktienrechtlichen Vorschriften. Da die Teilnahmebedingungen bei Gesellschaften, die nicht börsennotiert im Sinne des Aktiengesetzes sind, zum Teil nicht gesetzlich erforderlich sind, macht APONTIS PHARMA freiwillig alle Angaben, die für eine umfassende Wahrnehmung der Aktionärsrechte und einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind und entspricht so dem Standard einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Auch die APONTIS PHARMA unterstützt die Aktionärsdemokratie und fördert damit übereinstimmend eine möglichst hohe Präsenz zur Hauptversammlung. Die Ergebnisse zu den Abstimmungen der einzelnen Hauptversammlungspunkte veröffentlichen wir auf unserer Website. Die Hauptversammlung 2023 wird gemäß §118a Abs. 1 S. 1 AktG am 12. Mai 2023 virtuell abgehalten. VORSTAND UND AUFSICHTSRATDie Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Rahmen ihrer gesetzlich definierten Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammen. Dabei überwacht und berät der Aufsichtsrat den Vorstand. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Einzelheiten der Unternehmensplanung, die Strategieentwicklung, die aktuelle Ertrags- und Finanzlage sowie die sich aus dem Risikomanagementsystem ergebenden Erkenntnisse. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. In den beiden zurückliegenden Geschäftsjahren gab es keine Vergütungen oder Vorteilsgewährungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen. Weder Mitglieder des Vorstands noch Mitglieder des Aufsichtsrats hatten Interessenkonflikte. Die Vorstände der APONTIS PHARMA sind zugleich Geschäftsführer der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG und verantworten dort, zusammen mit dem weiteren Geschäftsführer, Thomas Zimmermann, das operative Geschäft der APONTIS-Gesellschaften. Die APONTIS PHARMA nimmt für den APONTIS-Konzern in erster Linie Holding-Funktionen wahr. Unsere Konzerngesellschaften sind wie folgt organisiert: ![]() VORSTANDDer Vorstand leitet die APONTIS PHARMA in eigener Verantwortung. Der Vorstand führt die Geschäfte der APONTIS PHARMA. Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft erfolgt dabei gemäß den Gesetzen, der Satzung der APONTIS PHARMA sowie der durch den Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft obliegt dem Vorstand. Dazu legt er dem Aufsichtsrat Vorschläge vor und stimmt diese ab. Im Rahmen der abgestimmten Langfriststrategie entwickelt der Vorstand jährliche Ziele im Rahmen einer Jahresplanung und gibt diese vor. Weiterhin ist der Vorstand für das Entwickeln, das Einführen, die Durchführung sowie das Überwachen der Effektivität eines internen Kontrollsystems sowie eines Risikomanagement-Systems verantwortlich. Die Einhaltung dieser Systeme hat der Vorstand zu überwachen und bei Abweichungen entsprechend korrektiv einzugreifen. Darüber hinaus stellt der Vorstand den Einzelabschluss der APONTIS PHARMA und den Konzernabschluss auf. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet der Vorstand am Unternehmensinteresse aus. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung, in der die Zuständigkeiten des Vorstands geregelt sind sowie für welche Geschäftsvorfälle eine Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig ist und in welchen Fällen der Vorstand dem Aufsichtsrat Bericht erstatten muss. Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus Herrn Karlheinz Gast (Vorstandssprecher) sowie Herrn Thomas Milz (Chief Product Officer). Bei der Erstbestellung der Vorstände wurde entgegen der Empfehlung B.3 DCGK eine Dauer von fünf Jahren anstatt drei Jahren angesetzt. Diese Abweichung ist nach Auffassung des Aufsichtsrats geboten, da beide Vorstände die Verantwortung für die APONTIS PHARMA-Gruppe schon seit vielen Jahren innehaben und eine langfristige Bindung an die Gesellschaft gewünscht ist. Der Aufsichtsrat hat daher die längere Bestellungsdauer im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der AG und dem anschließenden Börsengang beschlossen, um den Aktionären und sonstigen Stakeholdern zu zeigen, dass die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig gesichert ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war ein entsprechendes Signal der Kontinuität von den Investoren gewünscht. Es bestand keine Altersgrenze für den Vorstand. Hier meldet die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung B.5, wonach für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden soll. Wir stimmen mit dem Inhalt dieses Vorschlags nicht überein. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle gesundheitliche Situation eines Vorstands. Hier setzen wir auf Eigenverantwortlichkeit des Vorstands und die Einschätzung des Aufsichtsrats. Wir sind der Auffassung, dass sich eine Gesellschaft nicht das zwanghafte frühzeitige Ausscheiden von Personen mit hoher Erfahrung und Leidenschaft für das Amt leisten kann. Die APONTIS PHARMA hat unterhalb des Vorstands zwei mit sehr erfahrenen Personen besetzte Führungsebenen, die den Vorstand bei allen Tätigkeiten unterstützen. RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENDie Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands. Darüber hinaus enthält der Code of Conduct die sich aus unserem Selbstverständnis ergebenden Grundregeln und Prinzipien für unser Handeln einschließlich unserem Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Wettbewerbern sowie sonstigen Dritten und der Öffentlichkeit. Einen besonderen Fokus hat der Code of Conduct auf die Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftens gelegt. Wir haben unseren Code of Conduct auf unserer Website www.apontis-pharma.de unter der Rubrik "Corporate Governance" publiziert. Neben der Corporate Governance-Vorgaben hält die APONTIS PHARMA die sich aus dem europäischen und deutschen Pharmarecht ergebenden strengen Vorgaben ein. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig extern durch staatliche deutsche Stellen, durch Geschäftspartner und durch interne Revisionen sowie Selbstinspektionen bezüglich GxP-relevanter Prozesse überwacht. Im Rahmen dieser Inspektionen und Audits sich ergebende Abweichungen werden nach Auswirkung bewertet und mit einem Fristenplan zur Behebung angewiesen. Die Behebung GxP-relevanter Abweichungen muss dokumentiert werden und unterliegt wiederum einer Überprüfung (sogenanntes CAPA-Verfahren (Corrective and Prevention Action)). Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Basis für die Großhandelserlaubnis, die wir als pharmazeutischer Unternehmer besitzen. Weiterhin werden systemkritische IT-Applikationen validiert, ob sie die pharmarechtlichen Vorschriften einhalten. LANGFRISTIGE NACHFOLGEPLANUNG FÜR DEN VORSTANDDer Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, auch anlassunabhängig, mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat erarbeitet ein Anforderungsprofil mit den wesentlichen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und Eigenschaften von Kandidatinnen und Kandidaten. Besonderen Einfluss hat hier das zu besetzende Ressort und der Fit zur strategischen Unternehmensplanung. Für den Fall einer erforderlichen Neu- oder Nachbesetzung im Vorstand hat der Aufsichtsrat einen strukturierten Auswahlprozess mit einem qualitativen und quantitativen Beurteilungssystem vorgesehen. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, überwacht dessen Geschäftsführung und berät ihn bei der Leitung des Unternehmens. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr enthält der Bericht des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat in Größe und Zusammensetzung berücksichtigt zum einen die Zugehörigkeit zur regulierten Pharmabranche. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr Herr Dr. Matthias Wiedenfels (Vorsitzender ab 12. Mai 2022 und stellvertretender Vorsitzender bis 12. Mai 2022), Herr Olaf Elbracht (stellvertretender Vorsitzender ab 12. Mai 2022), Herr Dr. Edin Hadzic (Vorsitzender bis 12. Mai 2022 und danach als einfaches Mitglied), Herr Christian Bettinger sowie Frau Dr. Anna-Lisa Picciolo-Lehrke (ab 12. Mai 2022) an. Herr Dr. Christopher Friedel stand nicht zur Wiederwahl an und schied somit am 12. Mai 2022 aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken Herrn Dr. Friedel für seinen Einsatz für die Gesellschaft. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Herr Dr. Wiedenfels, Herr Elbracht und Frau Dr. Picciolo-Lehrke als unabhängig von der Gesellschaft anzusehen. Über die fachliche Eignung als Financial Expert gem. § 100 Abs. 5 AktG verfügen vier Mitglieder des Aufsichtsrats. In ihrer Gesamtheit sind die Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Pharmasektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Es wurden ein Prüfungsausschuss sowie ein Personalausschuss gebildet. Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Christian Bettinger und Herr Olaf Elbracht an. Herr Elbracht ist Ausschussvorsitzender. Dem Personalausschuss gehören Herr Dr. Wiedenfels und Herr Christian Bettinger an. Herr Dr. Wiedenfels führt den Personalausschuss. In Ausgestaltung der Vorgaben in Gesetz und Satzung hat sich der Aufsichtsrat im Einklang mit der Empfehlung D.1 DCGK eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Website www.apontis-pharma.de unter "Investor Relations" in der Rubrik "Corporate Governance" publiziert ist. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Im Geschäftsjahr fanden 7 Aufsichtsratssitzungen statt, an denen alle Aufsichtsräte teilgenommen haben. An 5 Aufsichtsratssitzungen haben auch die beiden Vorstände teilgenommen. Eine Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit wurde am 15. Februar 2022 erstmalig durchgeführt. PRÜFUNGSAUSSCHUSSHerr Olaf Elbracht verfügt über den Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Herr Elbracht hat Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern und Controlling in Paderborn studiert und abgeschlossen. Er war Audit Manager bei der Deloitte GmbH, CFO der Schwarz Pharma, Vice President Global Business Services Finance UCB Pharma S.A. sowie staatlich geprüfter Wirtschaftsprüfer in den USA sowie Steuerberater in Deutschland. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr 2022 insgesamt 9 Mal, davon an 4 Terminen zusammen mit dem Abschlussprüfer. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS UND DIVERSITÄT BEI AUFSICHTSRAT, VORSTAND UND FÜHRUNGSKRÄFTENNach der Empfehlung C.1 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Der Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA hat langfristig eine Zielquote für den Anteil von Frauen von 50 % definiert. Die im Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA abzudeckenden Kompetenzfelder umfassen insbesondere Pharma-Markt, Pharma-Recht, Pharma-Compliance, Abschlussprüfung, Rechnungslegung und Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems ("Financial Expert"), Nachhaltigkeitsexpertise, Kapitalmarkterfahrung, unternehmerische Expertise und Erfahrung sowie breit angelegte Expertise rund um strategische, operative und finanzwirtschaftliche unternehmerische Funktionen. Der Aufsichtsrat sieht diese Kompetenzen in der aktuellen Besetzung vollständig gedeckt. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die gegebenen Kompetenzfelder und die Zuordnung zu den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern: scrollen
Die Satzung und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sehen aktuell keine Altersgrenze vor. Die Aufsichtsratsmitglieder sind deutlich jünger als das gesetzliche Renteneintrittsalter. Hier erklärt die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung C.2, wonach eine Altersgrenze festgelegt werden soll. Weiterhin teilt der Aufsichtsrat insoweit auch nicht den Inhalt dieser Empfehlung. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle Leistungsfähigkeit eines Aufsichtsrates. Hier setzt das Gremium auf die Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsrates und die Einschätzung des Aufsichtsratskollegiums. Die Einzelheiten zur Wahl und Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, zu dessen Sitzungen, zur Konstituierung des Aufsichtsrats und Fassung von Beschlüssen sowie zu den Rechten und Pflichten seiner Mitglieder regelt die Satzung der APONTIS PHARMA und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder wurden in der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. ZIELQUOTEN FÜR DEN FRAUENANTEILNach dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" müssen Zielquoten für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden obersten Führungsebenen angegeben werden sowie, bis wann diese Zielquoten erreicht sein sollen. Der Aufsichtsrat besteht aus einer Frau und vier Männern. Er hat für seine zukünftige Zusammensetzung eine Zielquote von 50 % festgelegt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Männern. Die Zusammensetzung des Vorstands ergab sich aus der langjährigen Zugehörigkeit der beiden Personen zur Geschäftsführung der Hauptgesellschaft des Konzerns, der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG. Insofern melden wir eine Abweichung von der Empfehlung B.1 DCGK, dass bei der Zusammensetzung Diversität berücksichtigt werden soll. Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen ist Diversität eine Selbstverständlichkeit. Die Gesellschaft bemüht sich nach Kräften um weibliche Bewerberinnen und unterstützt die Bewerbung von weiblichen Interessenten. Der Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass eine Diversität hinsichtlich der Kriterien wie unter anderem Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund eine Voraussetzung für erfolgreiches Arbeiten und notwendig für das Erreichen des fünften Ziels der Vereinten Nationen für den Komplex Geschlechtergleichheit und Diversität ist. Daher verfolgen wir dieses Ziel nicht aufgrund eines Quotendrucks, sondern aus unserem eigenen Antrieb. Für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands inklusive der regionalen Vertriebsleiter hatten wir im Geschäftsjahr 2022 eine Quote von 44 % Frauen. Im Vorjahr betrug die Quote 41 %. Wir stellen aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Thema Gleichbehandlungsgrundsatz die gleichen persönlichen wie fachlichen Anforderungen an die Geschlechter. Wir hatten nie ein Problem, eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Frauen für unser Unternehmen zu gewinnen oder intern weiterzuentwickeln. Wir sind zuversichtlich, dass sich diese Quote erhöhen wird. UMFASSENDE UND TRANSPARENTE KOMMUNIKATIONDie APONTIS PHARMA informiert zeit- und inhaltsgleich die Aktionäre über alle relevanten Ereignisse sowie über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft, den Kapitalmarkt, die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit. Unter der Rubrik "Investor Relations" stellen wir Finanzberichte, Mitteilungen, einen Finanzkalender, Hauptversammlungsunterlagen sowie eine Vielzahl anderer Informationen auf unserer Website zur Verfügung. Die Gesellschaft ist nicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten verpflichtet. Gemäß F.3 DCGK informieren wir in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung und soweit zutreffend über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten. AKTIENBESITZ VON ORGANMITGLIEDERNDie APONTIS PHARMA meldet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung meldepflichtigen Transaktionen der dort genannten Personen, insbesondere der Organmitglieder und der mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen, mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich. Wenn sich meldepflichtige Geschäfte ergeben, werden diese unter der Rubrik "Investor Relations" auf unserer Website gemeldet. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGSowohl der Einzelabschluss als auch der Konzernabschluss der APONTIS PHARMA werden nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellt. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft. Die verantwortliche Abschlussprüferin ist Frau Tiefenbach-Yasar. Der Abschlussprüfer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von der Hauptversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. In der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft prüft den Einzel- sowie Konzernabschluss der APONTIS PHARMA AG seit 2021 und den Abschluss der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG seit 2018. APONTIS PHARMA AG, MONHEIM WERTPAPIERKENNNUMMER A3CMGM ISIN DE000A3CMGM5 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat erklären freiwillig entsprechend § 161 AktG, dass die APONTIS PHARMA AG den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ab dem heutigen Tag mit den folgenden Ausnahmen entspricht und auch zukünftig entsprechen wird: B.1: DIVERSITÄT VORSTANDDer Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Männern. Die Zusammensetzung des Vorstands ergab sich aus der langjährigen Zughörigkeit der beiden Personen zur Geschäftsführung der Hauptgesellschaft des Konzerns, der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG. Insofern erklärt die Gesellschaft eine Abweichung von Empfehlung B.1, dass bei der Zusammensetzung Diversität berücksichtigt werden soll. B.3: VERTRAGSDAUER VORSTANDDie Erstbestellung des ersten Vorstands der AG beträgt in Abweichung zur Empfehlung B.3 fünf anstatt drei Jahre. Der Aufsichtsrat hat die längere Bestellungsdauer im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform AG und dem anschließenden Börsengang beschlossen, um den Aktionären und sonstigen Stakeholdern zu zeigen, dass die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig gesichert ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war ein entsprechendes Signal der Kontinuität von den Investoren gewünscht. B.5: ALTERSGRENZE VORSTANDEs besteht aktuell keine Altersgrenze für den Vorstand. Hier meldet die Gesellschaft eine Abweichung von Empfehlung B.5, dass eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt sein soll. Wir stimmen mit dem Inhalt dieses Vorschlags nicht überein. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle Fähigkeit eines Vorstands. Hier setzen wir auf Eigenverantwortlichkeit des Vorstands und die Einschätzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich eine Gesellschaft nicht das zwanghafte frühzeitige Ausscheiden von Personen mit hoher Erfahrung und Leidenschaft für das Amt leisten kann. C.2: ALTERSGRENZE AUFSICHTSRATDie Satzung sieht aktuell keine Altersgrenze vor. Die Aufsichtsratsmitglieder sind deutlich jünger als das gesetzliche Renteneintrittsalter. Hier meldet die Gesellschaft eine Abweichung von der Empfehlung C.2, dass eine Altersgrenze festgelegt sein soll. Weiterhin teilt der Aufsichtsrat insoweit auch nicht den Inhalt dieser Empfehlung. In einer alternden Gesellschaft sollte nicht das Alter ein Kriterium sein, sondern die individuelle Leistungsfähigkeit eines Aufsichtsrates. Hier setzt das Gremium auf die Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsrats und die Einschätzung des Aufsichtsratskollegiums. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 9. März 2022 hat die APONTIS PHARMA AG sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den oben genannten Ausnahmen entsprochen.
Monheim am Rhein, 16. März 2023 APONTIS PHARMA AG Für den Aufsichtsrat: Dr. Matthias Wiedenfels, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand: Karlheinz Gast, CEO / Sprecher des Vorstands KONZERN-BILANZAktiva scrollen
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGscrollen
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KONZERN-ANLAGENSPIEGELscrollen
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KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022der APONTIS PHARMA AG, Monheim am RheinDie APONTIS PHARMA AG (APONTIS PHARMA), (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 93162), ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzernanhang anzubringen sind, insgesamt in diesem Konzernanhang aufgeführt. Aus dem gleichen Grunde werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Konzernbilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der Konzernanhang ist teilweise in TEUR aufgestellt. I. KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss wurden neben der APONTIS PHARMA drei verbundene Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Zum 31. Dezember 2022 stellt sich der Konsolidierungskreis wie folgt dar: 1. APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, HRB 93162 beim Amtsgericht Düsseldorf 2. PP Apontis Pharma GmbH, Monheim am Rhein, HRB 85556 beim Amtsgericht Düsseldorf 3. PP Primary Care GmbH, Monheim am Rhein, HRB 73436 beim Amtsgericht Düsseldorf 4. APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG, Monheim am Rhein, HRA 23282 beim Amtsgericht Düsseldorf Dabei wird das verbundene Unternehmen zu 2. zu 100,00 % von der Muttergesellschaft zu 1., das verbundene Unternehmen zu 3. zu 100,00 % von dem verbundenen Unternehmen zu 2. und das verbundene Unternehmen zu 4. zu 99,01% von dem verbundenen Unternehmen zu 2. und zu 0,99 % von dem verbundenen Unternehmen zu 3. gehalten. II. STICHTAG DES KONZERNABSCHLUSSESDer Stichtag des Konzernabschlusses ist gemäß § 299 Abs. 1 HGB der 31. Dezember 2022. III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zugrunde. Im Übrigen wurden der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden beachtet. 1. KAPITALKONSOLIDIERUNGDie Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Für die Erwerbsvorgänge wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Jahresüberschüsse/-fehlbeträge der einbezogenen Unternehmen werden - soweit diese nicht im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgerechnet werden - mit den Auswirkungen erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst und unter der Position "Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag" ausgewiesen. Der aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung zum 28. September 2018 stammende passive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 843 wird planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2022 resultierte hieraus ein Ertrag in Höhe von TEUR 69 (i. V. TEUR 66), der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022 unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen wurde. Der passive Unterschiedsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2022 somit TEUR 631 (i. V. TEUR 700). Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2022 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. 2. SCHULDENKONSOLIDIERUNGDie gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. 3. ZWISCHENERGEBNISELIMINIERUNGZwischenergebnisse, die aus Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns resultieren, werden eliminiert. Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sind keine eliminierungspflichtigen Zwischenergebnisse entstanden. 4. AUFWANDS- UND ERTRAGSKONSOLIDIERUNGIn der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Innenumsätze mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der empfangenden Unternehmen verrechnet. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Beteiligungserträge werden erfolgswirksam eliminiert. 5. LATENTE STEUERN AUS KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMENDie Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbe- bzw. -entlastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Passivüberhang, während im Vorjahr ein Aktivüberhang ausgewiesen wurde. IV. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Ausweis der Positionen bestimmt sich nach § 266 Abs. 2 HGB, § 264c HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der vollkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden - soweit erforderlich - außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert und Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung zu Anschaffungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vermindert. Darüber hinaus werden - soweit erforderlich - außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögenswerte des beweglichen Anlagevermögens werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurde wie schon im Vorjahr die Bilanzierung als Geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung gewählt. Für bereits vor 2019 bestehende Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren, abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fand eine Verrechnung der Aktivwerte mit den Pensionsverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB statt. Ausgenommen davon ist ein Versicherungsvertrag, der die Voraussetzungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB aufgrund der fehlenden Verpfändung an die Leistungsberechtigten sowie deren mögliche Hinterbliebene nicht erfüllt und somit nicht dem Zugriff aller anderen Gläubiger entzogen ist. Die sonstigen Ausleihungen sind zu Nennwerten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle risikobehafteten Posten sind durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft, APONTIS PHARMA AG, ist voll eingezahlt und zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,79 % p. a. (i. V. 1,87 %) mit einem Finanzierungsbeginn bei einem Alter von 25 Jahren nach der Projected-Unit-Credit (PUC-)Methode in Ansatz gebracht. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Es wurden erwartete Gehalts- und Rententrends von jeweils 3,00 % und 2,00 % bei der Berechnung zugrunde gelegt. Die korrespondierenden Aktivwerte sind, soweit nach HGB möglich, mit den Verpflichtungen verrechnet worden. Soweit in diesem Zusammenhang Aufwendungen und Erträge anfallen, werden diese im Finanzergebnis saldiert. Die Pensionsrückstellungen wurden zum 31. Dezember 2022 nach den Heubeck-Richttafeln 2018 G bewertet. Die folgende Tabelle enthält die Fluktuationswahrscheinlichkeit für die aktiven Anwärter, sie gilt für die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. scrollen
Die nachfolgend dargestellten Rentenpläne wurden von der UCB Pharma GmbH im Zuge der Übernahme des Geschäftsbetriebes des verbundenen Unternehmens APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG am 28. September 2018 inklusive aller vertraglich festgelegten Vermögensgegenstände und Schulden mit übernommen. Beginnend mit dem 1. Juli 2000 wurde in Deutschland ein neuer Rentenplan eingeführt, an dem alle Mitarbeiter, sofern sie in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und eine Dienstzeit von sechs Monaten erfüllt haben, teilnahmeberechtigt sind. Der neue Plan gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über eine Gruppenunterstützungskasse, bei der es sich um ein unabhängiges Unternehmen handelt. Die Unterstützungskasse ist verpflichtet, für jeden begünstigten Mitarbeiter individuell Rückdeckungsversicherungen abzuschließen, um so die zukünftigen Pensionszahlungen sicherzustellen. Seit dem 1. Juli 2000 besteht somit eine mittelbare Verpflichtung für Pensionen und Anwartschaften. Ansprüche aus der vorherigen Versorgung wurden ratierlich zum 30. Juni 2000 festgeschrieben. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland das betriebliche Altersversorgungsprogramm "Deferred Compensation" aufgelegt. Versorgungsberechtigt sind alle in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter, deren Vergütung nach Durchführung der entsprechenden Entgeltumwandlung in einem Kalenderjahr oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Ein Teil des Bruttofestentgeltes bzw. der variablen Bezüge der an diesem Programm teilnehmenden Mitarbeiter wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als betriebliche Altersversorgung angelegt. Die von den Mitarbeitern aufgewendeten Kapitalbeiträge werden derzeit in je einen Aktien- und einen Rentenfonds eingezahlt. Die Versorgungszusage des Unternehmens garantiert den Mitarbeitern ihren eingezahlten, nominalen Versorgungsbeitrag. Das zur Rückdeckung der Versorgungszusagen aus dem Deferred Compensation-Programm dienende und im Wesentlichen aus den Kapitalbeiträgen der Mitarbeiter stammende Fondsvermögen wurde im Geschäftsjahr 2004 in ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA) eingebracht. Hierbei wurden die Vermögenswerte in die Mercer Treuhand GmbH übertragen, die als Treuhänder für die APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG fungiert. Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgte mit der Maßgabe, dass diese nur für den Zweck der Finanzierung der aus dem Deferred Compensation-Programm resultierenden direkten Pensionsverpflichtungen der angeschlossenen Trägerunternehmen verwendet werden dürfen. Die begünstigten Arbeitnehmer behalten für den Leistungsfall auch bei dem implementierten CTA-Modell ihren unmittelbaren Anspruch gegenüber der APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG. Den aus dem Versorgungsprogramm resultierenden Verpflichtungen wurde zum Bilanzstichtag durch Dotierung entsprechender Pensionsrückstellungen Rechnung getragen. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Soweit in diesem Zusammenhang Aufwendungen und Erträge anfallen, werden diese saldiert. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Jubiläumsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Rechnungszinses von 1,45 % (i. V. 1,35 %) und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme der Rückstellungen für Jubiläumsaufwendungen und der Rückstellungen für Long-Term Incentives (LTI-Rückstellungen) sowie der Rückstellungen für Post-Launch-Milestone-Zahlungen handelt es sich bei den sonstigen Rückstellungen ausschließlich um kurzfristige Rückstellungen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ1. ANLAGEVERMÖGENDie Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres 2022 in dem Konzernanlagenspiegel (Anlage 4) dargestellt. 2. WERTPAPIERE DES ANLAGEVERMÖGENSDie APONTIS PHARMA AG bilanziert in dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 die auf die Mercer Treuhand GmbH übertragenen Vermögenswerte als Treugeber nach § 246 Abs. 1 HGB. Es handelt sich um das Deckungskapital der Rückdeckungsversicherungen für einen Teil der Pensionsverpflichtungen des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG. 3. SONSTIGE AUSLEIHUNGENBei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich in Höhe von TEUR 56 (i. V. TEUR 70) um Mitarbeiterdarlehen sowie in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 24) um ein sonstiges Darlehen. 4. VORRÄTEDer Bestand an Vorräten entfällt auf Handelswaren mit einem Wert von TEUR 3.164 (i. V. TEUR 4.598). 5. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDESämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt und beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen an Lieferanten in Höhe von TEUR 481 (i. V. TEUR 559) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von TEUR 26 (i. V. TEUR 66). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 253 (i. V. TEUR 253) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 435 (i. V. TEUR 443) und enthält Auszahlungen für Aufwendungen, die die Folgeperiode betreffen. Er enthält keine Beträge für Disagio. 7. LATENTE STEUERNAus der Ermittlung von latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz nach § 274 HGB hat sich eine Steuerentlastung ergeben, die in der Konzernbilanz mit den passiven latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen verrechnet wurde. Darüber hinaus ergaben sich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die in den kommenden Perioden zu einer Steuerentlastung führen. Diese wurden mit den übrigen latenten Steuern ebenfalls verrechnet. Zum Bilanzstichtag ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR 74 (i. V. aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 176). Für die Berechnung der latenten Steuern wurden die individuellen Steuersätze der Gesellschaften zugrunde gelegt. Der Steuersatz bei den einbezogenen Kapitalgesellschaften beträgt 24,575 % und umfasst die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Für die einbezogene Personengesellschaft beträgt der Ertragsteuersatz 8,75 % und umfasst die Gewerbesteuer. 8. EIGENKAPITALDas ausgegebene Kapital (i. V. gezeichnetes Kapital) der Gesellschaft beträgt TEUR 8.330 (i. V. TEUR 8.500) und ist vollständig eingezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 18. April 2026 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft hat in Zusammenhang mit der von ihr aufgelegten variablen Vergütung für Mitarbeiter im Berichtsjahr in der Zeit vom 21. März 2022 bis zum 29. September 2022 insgesamt 170.000 eigene Aktien zu einem Kaufpreis von TEUR 1.836 erworben. Der rechnerische Wert in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt TEUR 170, 2,0 % vom Grundkapital) wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB in der Vorspalte offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Anteil des Kaufpreises, der den rechnerischen Wert übersteigt, wurde in Höhe von TEUR 278 mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie in Höhe von TEUR 1.388 mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB verrechnet. 9. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind grundsätzlich nach § 253 HGB bewertet. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 151 (i. V. TEUR 225). Eine Verrechnung der Aktivwerte mit den Pensionsverpflichtungen wurde soweit möglich durchgeführt. Die verrechneten Werte der Wertpapiere des Anlagevermögens nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB stellen sich wie folgt dar: scrollen
10. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENscrollen
11. VERBINDLICHKEITENscrollen
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind dinglich ungesichert. Die zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 3.726 hatten vollumfänglich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. UMSATZERLÖSEUmsätze nach Tätigkeitsbereichen und Anwendungsbereichen scrollen
Die Umsätze wurden, wie auch im Vorjahr, in vollem Umfang im Inland erzielt. 2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 2.644 (i. V. TEUR 3.592) und beinhalten unter anderem außergewöhnliche Erträge aus dem Verkauf des Großteils des Gynäkologie-Geschäfts in Höhe von TEUR 550 (i. V. TEUR 0). Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen außergewöhnliche Erträge aus Kostenweiterbelastungen an Gesellschafter im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von TEUR 1.893 enthalten. Weiterhin erzielte die Gesellschaft Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.024 (i. V. TEUR 781) und Erträge aus Sachbezug Kfz-Gestellung in Höhe von TEUR 742 (i. V. TEUR 607). Die Auflösung von Rückstellungen beinhaltet eine Auflösung von Bonusrückstellungen für LTI in Höhe von TEUR 442 (i. V. TEUR 550). 3. PERSONALAUFWANDscrollen
In den Löhnen und Gehältern waren im Vorjahr außergewöhnliche Aufwendungen in Gestalt von Sonderzahlungen im Rahmen des Börsengangs in Höhe von TEUR 2.500 enthalten. 4. ABSCHREIBUNGEN AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DES ANLAGEVERMÖGENS UND SACHANLAGENscrollen
5. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 14.375 gegenüber TEUR 15.304 im Vorjahr. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Marketing in Höhe von TEUR 2.533 (i. V. TEUR 2.498), Aufwendungen für Vertriebskosten in Höhe von TEUR 2.534 (i. V. TEUR 2.105), Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 1.825 (i. V. TEUR 1.640) sowie Zeitarbeitnehmer in Höhe von TEUR 2.583 (i. V. TEUR 1.467). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr beinhalten außergewöhnliche Aufwendungen für den Börsengang in Höhe von TEUR 2.910. 6. FINANZERGEBNISscrollen
SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEscrollen
ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENscrollen
Angaben zur Verrechnung von Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung: scrollen
7. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit TEUR 504 (i. V. TEUR 207) auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit TEUR 347 (i. V. TEUR 182) auf Gewerbesteuer. Die latenten Steuern betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 250 (i. V. TEUR 571). VII. SONSTIGE ANGABEN1. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind zu Nominalwerten angesetzt und stellen sich zum 31. Dezember 2022 wie nachstehend aufgeführt dar: scrollen
Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Vermögensgegenstände nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist Vertragspartner verschiedener Entwicklungskooperationen. Je nach Entwicklungsfortschritt sind bestimmte "Milestone"-Zahlungen zu leisten. Die Vereinbarungen beinhalten Ausstiegsklauseln für den Fall, dass sich Projekte nicht planmäßig entwickeln. Aus den zum Stichtag 31. Dezember 2022 bestehenden Verträgen ergeben sich hinsichtlich der zu erfüllenden Vertragsziele bis einschließlich 2027 ausstehende finanzielle Verpflichtungen von ca. TEUR 14.237. Darüber hinaus ausstehende sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Entwicklungsverträgen betragen TEUR 2.750. Soweit hinsichtlich der Entwicklungsfortschritte bis zum Bilanzstichtag eine hinreichende Konkretisierung eingetreten ist, wurden die sich hieraus vertragsgemäß ergebenden Verpflichtungen als Verbindlichkeiten innerhalb der Bilanz erfasst. 2. MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITTDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug: scrollen
Die Vorjahresvergleichszahl bei den Leitenden Angestellten wurde berichtigend angepasst. 3. VORSTANDDie Geschäftsführung und Vertretung der APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, erfolgte durch die alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Vorstände: scrollen
Bezüglich der Vergütung der Vorstände verweisen wir auf den im Lagebericht enthaltenen freiwilligen Vergütungsbericht analog § 314 HGB a. F. 4. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus folgenden Mitgliedern: scrollen
Herr Dr. Wiedenfels ist Aufsichtsratsvorsitzender. Bezüglich der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder verweisen wir auf den im Lagebericht enthaltenen freiwilligen Vergütungsbericht analog § 314 HGB a. F. 5. HONORAR FÜR LEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers betrifft Abschlussprüferleistungen in Höhe von TEUR 230 und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 4. 6. NACHTRAGSBERICHTVorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Monheim am Rhein, 13. März 2023 APONTIS PHARMA AG Vorstand Karlheinz Gast, CEO / Sprecher des Vorstands Thomas Milz, CPO / Chief Product Officer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 13. März 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Torsten Janßen, Wirtschaftsprüfer Barbara Tiefenbach-Yasar, Wirtschaftsprüfer |
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