hGears AGSchrambergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024KONZERN-KENNZAHLEN IM ÜBERBLICKscrollen
WER WIR SINDFÜHRENDER ZULIEFERER VON HOCHPRÄZISIONS-GETRIEBEN UND GETRIEBETEILENhGears entwickelt und fertigt hochpräzise Getriebe und Komponenten mit starkem Fokus auf e-Mobilität und e-Antriebsanwendungen. Die Historie des Unternehmens geht bis ins Jahr 1958 zurück, was bedeutet, dass die Gruppe mehr als 65 Jahre Erfahrung und einzigartige Expertise in der maschinellen Metallverarbeitung und in der Sintertechnologie nach neuestem Stand der Technik vereint. Mit seinen drei Produktionsstandorten in Schramberg (Deutschland), Padua (Italien) und Suzhou (China) ist hGears eines der wenigen Unternehmen, das Kunden weltweit beide Metallverarbeitungsprozesse anbieten kann. FOKUS AUF E-MOBILITÄTDie Gruppe ist ein weltweit führender Hersteller von erstklassigen Präzisionsgetrieben und Komponenten für e-Mobilitätsanwendungen, insbesondere e-Bikes. hGears baut seine Position in diesem globalen Geschäft ständig aus, indem es agile und spezielle Co-Development-Engineering-Dienstleistungen anbietet. Dank dieser Dienstleistungen können Neukunden ihre Produkte schneller am Markt einführen und gleichzeitig bestehende Kunden ihr Produktangebot erweitern. Dies treibt hGears profitables organisches Wachstum voran. DANK STARKER FORSCHUNG & ENTWICKLUNG FÜHRUNGSROLLE IN DER NACHHALTIGKEITStarke Forschungs- & Entwicklungskapazitäten gepaart mit einzigartiger Mitentwicklungsexpertise sind die tragenden Säulen für das Wachstums des Unternehmens. Zugleich profitiert hGears vom umfangreichen, über Jahrzehnte gewachsenen fertigungstechnischen Know-how, das es der Gruppe ermöglicht, auch höchste Anforderungen an Geräuschentwicklung, Gewicht und Drehmoment zu erfüllen. hGears ist in allen seinen Geschäftsbereichen in Bezug auf Qualität führend, nimmt eine Vorreiterrolle im Bereich e-Mobilität ein und baut gleichzeitig seine Rolle als wichtiger Prämiumlieferant aus. Darüber hinauskonnte sich hGears als Hersteller von funktionskritischen Komponenten für High-End-Produkte etablieren. ENGE ZUSAMMENARBEIT MIT UNSEREN KUNDENAufgrund der hohen Spezifizierung der Produkte arbeitet hGears immer eng mit seinen Kunden in einer Mitentwickler-Rolle zusammen, um das Produktdesign an die Anforderungen anzupassen und den Herstellungsprozess in Bezug auf Qualität und Kosten zu optimieren. hGears verbessert seine Mitentwicklungsfähigkeiten stetig und baut sie aus, da dies eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale für die Gewinnung neuer Projekte ist, insbesondere in der e-Mobilitätsbranche. Darüber hinaus vertieft der Prozess auch die langjährigen Beziehungen zu bestehenden Kunden. DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 IM ÜBERBLICKFührender Anbieter für e-Bike Präzisionskomponenten Umsatz GJ 2024 EUR 95,7 M Ber. EBITDA GJ 2024 EUR 0,5 M Nettoverschuldung GJ 2024 EUR 9,4 M Verkaufserlöse GJ 2024 e-Bike 20 % [e]-Mobility 46 % e-Tools 34 % Eigenkapitalquote 49,4 % Produktionsstätten in Deutschland, Italien, China x3 Mitarbeiter 644 AN UNSERE AKTIONÄREBRIEF VOM VORSTANDLiebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, Das Jahr 2024 war für hGears von Herausforderungen geprägt, die wir mit Entschlossenheit und Anpassungsfähigkeit bewältigt haben. Politische Unsicherheiten und hartnäckige Inflation prägten das Umfeld, während die Zinssenkungen der Notenbanken - insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2024 - nicht zur erhofften konjunkturellen Erholung führten. Trotzdem ist es gelungen, den Geschäftsbereich e-Tools zu stabilisieren, während e-Bike weiterhin mit zu hohen Lagerbeständen kämpfte und [e]-mobility zunehmend mit globalen Strukturproblemen in der Automobilindustrie konfrontiert war. Im Zuge der weiteren Straffung unserer globalen Organisationsstrukturen haben wir in der ersten Jahreshälfte 2024 Entlassungen in Suzhou (China) vorgenommen, Kurzarbeit in Padova (Italien) und Schramberg eingeführt und schließlich in Schramberg die 35-Stunden-Woche umgesetzt. Dennoch waren wir zum Jahresende gezwungen, auch an unseren europäischen Standorten Entlassungen zu beschließen. Wir wissen um die Herausforderungen, die diese Maßnahmen für unsere Mitarbeiter bedeuteten, und danken ihnen für ihre Flexibilität, ihre anhaltende Loyalität, und ihr Engagement. Mit der Unterstützung unserer Mitarbeiter stellen wir uns entschlossen den aktuellen Herausforderungen und sind überzeugt, gemeinsam gestärkt aus der gegenwärtigen Situation hervorzugehen. Zu Jahresbeginn 2024 haben wir neue Geschäftsbereiche eingeführt, die den schärferen Fokus auf die Zielmärkte reflektieren und nun noch besser darauf ausgerichtet sind, den spezifischen Anforderungen der Branchen in Bezug auf Produkte, Entwicklungsprozesse und Normen gerecht zu werden. Darüber hinaus sorgt die neue Geschäftsbereichsstruktur sowohl intern als auch extern für mehr Klarheit und Transparenz. Der neu ausgerichtete Geschäftsbereich e-Bike fokussiert sich auf die Anforderungen der Fahrradbranche. Die Produktionskapazitäten in diesem Bereich und das Wissen unserer Ingenieure sind in der Industrie hoch angesehen, und wir sind auch dank unserer langjährigen Erfahrung ein bevorzugter Partner in der Branche. Wir können unsere Kunden sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Verbesserung von Produkten und Systemen in Bezug auf Geräuschentwicklung, Vibrationen und Lebensdauer nachhaltig unterstützen. Neben dem generellen Trend vom normalen Fahrrad zum e-Bike sehen wir die zunehmende Segmentierung des e-Bike-Angebots als einen zusätzlichen Wachstumstreiber. Der Abbau von Lagerüberbeständen, die sich in allen Vertriebskanälen der e-Bike-Industrie seit dem Ende der Corona-Pandemie aufgebaut hatten, zogen sich bis zum Jahresende hin. Folglich erholte sich die Auftragslage auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 nicht und blieb länger schwach, als es alle Industrieauguren erwartet hatten. Dies hat sich in der Geschäftsentwicklung des Geschäftsbereichs e-Bike negativ niedergeschlagen. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility beliefert die Automobilindustrie mit hochpräzisen Teilen und Lösungen für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und konventionelle Fahrzeuge. Im konventionellen Geschäft, d.h. mit Teilen und Systeme für Autos mit Verbrennungsmotor, liegt der Fokus weiterhin auf den Premium-, Sport- und Luxussegmenten sowie auf Powersports-Fahrzeugen. Gleichzeitig ist das Unternehmen zunehmend in die Entwicklung von Systemen involviert, die sowohl in elektrischen als auch in konventionellen Fahrzeugen Anwendung finden, z. B. Brake-by-Wire und Steer-by-Wire. hGears erfüllt höchste Qualitätsstandards und verfügt über alle erforderlichen Zertifizierungen, einschließlich IATF und TISAX. Die Erfüllung der höchsten Standards stellt nicht nur in der Automobilindustrie zunehmend einen Wettbewerbsvorteil dar, sondern auch in unseren anderen Geschäftsfeldern. Das heißt, dass der aktuelle Trend zu steigenden Qualitätsanforderungen für uns positiv ist und Chancen bietet. Während die Nachfrage nach e-Mobilität im konventionellen Automobilbereich unter der schwachen Konjunktur litt, wurden Projekte für e-Autos weltweit aufgrund der geringen Endmarktnachfrage verschoben. Auslöser dafür waren einerseits die Streichung von Subventionen in Europa, und andererseits eine mangelhafte Ladeinfrastruktur sowie eine gewisse damit einhergehende Ernüchterung aufgrund der umständlichen Nutzung von e-Autos. Der Geschäftsbereich e-Tools fasst unsere Aktivitäten im Bereich der elektrisch betriebenen Handwerkergeräte und Gartenwerkzeuge zusammen. Auch hier ist hGears in der Lage, Kunden weltweit und im industriellen Maßstab zu beliefern, während unsere Ingenieure im Entwicklungsprozess Geräusch-, Vibrations- und Gewichtsprobleme eliminieren. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung von ESG-Kriterien haben sich Langlebigkeit und Wiederverwertbarkeit als wichtige Anforderungen herauskristallisiert - und das gilt für alle Geschäftsbereiche, nicht nur für e-Tools. Nach einer verhaltenen Entwicklung im ersten Halbjahr stabilisierte sich der Geschäftsbereich e-Tools weiter und verzeichnete im zweiten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutliches Wachstum, allerdings auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Wir messen Umweltthemen und Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bei und haben 2024 unsere ESG-Strategie weiterentwickelt und implementiert. Wir wollen ein guter Corporate Citizen sein und richten unsere betriebliche Praxis zunehmend nach ESG-Kriterien aus, was nicht zuletzt auch Einfluss auf Investitionsentscheidungen hat. Alle unsere hochpräzisen Produkte lassen sich bereits jetzt vollständig recyceln. Dennoch setzen wir unsere Bemühungen fort und unterstützen unsere Kunden auch auf ihrem Weg zur Kreislaufwirtschaft. Diesen proaktiven Ansatz sehen wir zunehmend als Wettbewerbsvorteil. Unseren ESG-Bericht haben wir bereits an die hohen Anforderungen der ESRS angepasst und sind somit bestens auf diesbezügliche Regulierungen vorbereitet. Das schwache Umfeld und die daraus resultierenden fallenden Volumina spiegeln sich auch in den Konzernzahlen wider. Der Umsatz sank in 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 14,9 % auf EUR 95,7 Mio., während der bereinigte Bruttogewinn überproportional um 22,5 % auf 43,6 Mio. zurückging. Das bereinigte EBITDA erreichte EUR 0,5 Mio. im Vergleich zu EUR 5,6 Mio. im Jahr zuvor. Der Rückgang der bereinigten EBITDA-Marge von 5,0 % im Vorjahr auf 0,5 % im Berichtszeitraum ist primär das Ergebnis des fehlenden Operating Leverage und anhaltender Start-Stop-Ineffizienzen. Die Bilanz war zum Jahresende nach wie vor stabil, mit einer Eigenkapitalquote von 49,4 % (2023: 53,9 %) und liquiden Mitteln von EUR 17,1 Mio. (2023: EUR 26,6 Mio.). Trotz des merklichen Umsatzrückgangs konnte das Verhältnis zwischen Nettoumlaufvermögen und Umsatz weiter verbessert werden und erreichte 7,5 % (2023: 8,2 %). Trotz des aktuell herausfordernden Umfelds sind wir überzeugt, dass die strukturelle steigende Nachfrage in alle drei Geschäftsbereiche unser Wachstum weiter vorantreiben wird und dass hGears mittel- und langfristig stark positioniert bleibt. Unser Dank gilt allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionären, Kunden und Partnern für ihr Vertrauen und ihre kontinuierliche Unterstützung. Gemeinsam werden wir die Zukunft von hGears weiter erfolgreich gestalten. Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu halten.
Schramberg, den 26. März 2025 Der Vorstand Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand AUFSICHTSRATscrollen
BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat in seiner Funktion als Kontrollorgan und geleitet von den Grundsätzen der verantwortungsvollen und guten Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig und sorgfältig überwacht und ihn in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in regelmäßigen Abständen durch schriftliche und mündliche Berichte im Wesentlichen über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, auch solche Entscheidungen, die keiner Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand setzte den Aufsichtsrat insbesondere über wichtige Geschäftskennzahlen in Kenntnis und informierte regelmäßig oder auf Anfrage über relevante Unternehmensvorgänge, vor allem Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der strategischen Weiterentwicklung, der Personal- und Nachfolgeplanung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand hat, soweit der Geschäftsverlauf von der Planung abwich, diese Abweichungen umfassend erläutert und den Aufsichtsrat in die Abstimmung über die Strategie und den Stand der Umsetzung der Strategie im Unternehmen stets eingebunden. Soweit zu Einzelmaßnahmen des Vorstands nach Gesetz die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war und die Zustimmung eingeholt wurde, hat der Aufsichtsrat darüber Beschluss gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in intensivem persönlichen und telefonischen Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage, die wesentlichen Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu sich anbahnenden Entwicklungen informiert. Im Geschäftsjahr 2024 traten keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2024 zu neun Sitzungen zusammen, von denen fünf als Präsenzsitzung, zwei als telefonische Sitzung und zwei Sitzungen per Videokonferenz durchgeführt wurden. Außerdem wurden acht Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben hatten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Plenum ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch und umfassend auseinanderzusetzen. Eigene Anregungen konnten sie jederzeit in Diskussionen einbringen. SCHWERPUNKTE DER BERATUNG IM AUFSICHTSRATRegelmäßig Gegenstand der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren die Berichterstattung des Vorstands zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der hGears AG und des Konzerns sowie der Finanz- und Ertragslage. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig, auch zeitweise ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem intensiv mit der finanziellen Lage der hGears AG und der strategischen Ausrichtung durch Segmentierung der Verkaufsorganisation nach Märkten. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 26. März 2024 war insbesondere die Vorstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 und die Vorstellung und Diskussion der Geschäftsentwicklung auch anhand von Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023 und im Zeitraum bis Ende Februar 2024 durch den Vorstand. Die von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2023 gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der hGears AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss erhielt ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2024 vorzuschlagen, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2024 der hGears AG und den Konzernabschluss 2024 für die hGears Gruppe zu wählen. Der Aufsichtsrat billigte einstimmig die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 am 11. Juni 2024. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2023 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss und den Lagebericht einschließlich dem Bericht des Aufsichtsrates, der Erklärung zur Unternehmensführung sowie der nichtfinanziellen Erklärung eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Weiterhin beschloss der Aufsichtsrat einstimmig die STI Erfolgserreichung für das Geschäftsjahr 2023 und die STI Erfolgsziele für das Geschäftsjahr 2024 für die Mitglieder des Vorstandes im Rahmen der variablen Vorstandsvergütung. Weiterhin hat der Aufsichtsrat einstimmig den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und dem Vorschlag zugestimmt, diesen der Hauptversammlung vorzulegen. Zudem billigte der Aufsichtsrat einstimmig den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und die nichtfinanzielle Erklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. In der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2024, an der sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft teilnahmen, stellte der Vorstand das Geschäftsergebnis des laufenden Geschäftsjahres bis April 2024 vor. Ferner informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über verschiedene Gruppeninitiativen insbesondere aus dem Bereich Customer & Markets, Supply Chain und Operations sowie über personelle Änderungen im Werk in Padova, Italien. In der Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2024, an der sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft teilnahmen, berichtete der Vorstand über das Geschäftsergebnis des ersten Halbjahres und den Forecast für das laufende Geschäftsjahr 2024. Der Vorstand stellte insbesondere Einsparpotenziale, Möglichkeiten der Effizienzsteigerung und die finanzielle Lage der hGears Gruppe dar. Der Aufsichtsrat fasste am 23. Juli 2024 mittels telefonischer Beschlussfassung einstimmig den Beschluss über die Auflage des Aktienoptionsprogramms 2024 (AOP 2024) für die Vorstandsmitglieder. Am 25. Juli 2024 fasste der Aufsichtsrat sodann mittels telefonischer Beschlussfassung einstimmig Beschluss über die Ausgabe der Aktienoptionsrechte an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 sowie über die Zustimmung zu den Vorstandsbeschlüssen über die Auflage des Aktienoptionsprogramms 2024 für die Führungskräfte und über die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an Führungskräfte im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024. Der Aufsichtsrat beschloss einstimmig im Umlaufverfahren am 6. August 2024 den Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und die Aufstellung des Lageberichts inkl. Anhang der hGears Schramberg GmbH. Durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren vom 21. Oktober 2024 hat der Aufsichtsrat einstimmig dem Gesellschafterbeschluss der hGears Schramberg GmbH zur Abberufung des Geschäftsführers Herr Markus Munz zugestimmt. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 22. Oktober 2024, an der sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft teilnahmen, stellte der Vorstand das bisherige Geschäftsergebnis bis September 2024 vor und erörterte mit dem Aufsichtsrat ausführlich die Hintergründe für die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation der hGears Gruppe. Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz wurden diskutiert. Die Aufsichtsratsmitglieder fassten am 12. Dezember 2024 im Umlaufverfahren den Beschluss über die Billigung der Entsprechenserklärung 2024 gemäß § 161 AktG. In der Sitzung am 12. Dezember 2024 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Business Plan 2025 - 2029 vor. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand die Risiken und Chancen für die hGears Gruppe, die aktuelle Geschäftsentwicklung und Finanzkennzahlen für das laufende Geschäftsjahr. TEILNAHME AN AUFSICHTSRATSSITZUNGENDie Sitzungsteilnahme der im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wird nachfolgend individualisiert offengelegt. scrollen
AUSSCHÜSSEPrüfungsausschussZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 den Prüfungsausschuss gebildet, der zum 1. Januar 2022 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Prüfungsausschuss setzt sich seit seiner Bildung wie folgt zusammen: scrollen
Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet. Sitzungen des PrüfungsausschussesDer Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Sitzungen durchgeführt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26. März 2024 wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2023 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 10. Juni 2024 informierte der Vorstand den Prüfungsausschuss über die Geschäftsentwicklung am Standort in Suzhou und die Liquiditätsentwicklung. Der Vorstand informierte die Mitglieder des Prüfungsausschusses in der Sitzung am 23. Juli 2024 über die aktuelle Risikosituation, das Compliance System und die Implementierung eines Code of Conduct. In der Sitzung am 22. Oktober 2024 erörterten die Mitglieder des Prüfungsausschusses mit dem Vorstand das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie das Governance-System. Ferner war Gegenstand der Sitzung die Besprechung eines SAP-Autorisierungskonzepts in Absprache mit dem Abschlussprüfer. Am 12. Dezember 2024 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt, deren Gegenstände insbesondere die Besprechung des Risk Aggregation Budgets 2025 und des Governance-Systems waren. Teilnahme an Sitzungen des PrüfungsausschussesDie Sitzungsteilnahme der im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an Sitzungen des Prüfungsausschusses wird nachfolgend individualisiert offengelegt. scrollen
CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards im Unternehmen fortlaufend beachtet. Über die Corporate Governance des Unternehmens berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung, die zusammen mit der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG veröffentlicht wird. Vorstand und Aufsichtsrat der hGears AG gaben am 12. Dezember 2024 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab. ÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND AUFSICHTSRATIm Berichtszeitraum gab es keine Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Prof. Volker Michael Stauch (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herr Christophe Hemmerle (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herr Christoph Matthias Seidler, Frau Dr. Gabriele Fontane und Herr Daniel Michael Kartje wurden am 8. April 2021 bestellt. Im Berichtszeitraum gab es keine Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus Sven Arend (Vorstandsvorsitzender) und Daniel Basok (CFO). JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSDie BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den Jahresabschluss der hGears AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der vom Aufsichtsrat zur inhaltlichen Überprüfung beauftragte externe Prüfer hat die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung ebenfalls mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung haben allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vorgelegen. Sie wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 24. März 2025 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2025 eingehend behandelt. In allen Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prüfung und Erörterung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der gesonderten nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass er keine Einwendungen erhebt und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer und den externen Prüfer zustimmt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren stetigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2024.
Schramberg, 24. März 2025 Prof. Volker Michael Stauch, Vorsitzender HGEARS AM KAPITALMARKTStammdaten der hGears Aktie 2024scrollen
Basisinformationen zur hGears Aktiescrollen
Die globalen Hauptindizes haben im Jahr 2024 überwiegend Kurszuwächse erzielt, wobei einige Märkte einen einen besonders starken Anstieg verzeichneten und neue Rekordstände erreichten, obwohl sich das geopolitische Umfeld im Vergleich zum Vorjahr kaum entspannt hat. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine dauert nunmehr bereits rund drei Jahre an. Die Lage im Gazastreifen und im Nahen Osten ist weiterhin angespannt, doch der befürchtete Flächenbrand blieb aus, während sich Syrien kurz vor Jahresende von seinem Regime befreien konnte. Mittel- und Westeuropa waren 2024 von vielen politischen Umbrüchen und Regierungswechseln geprägt. In der ersten Jahreshälfte haben die USA und die Europäische Union die Zölle auf chinesische e-Autos stark angehoben und damit den Handelsstreit mit China verschärft. Zudem ist zu erwarten, dass der kurz vor Jahresende 2024 gewählte amerikanische Präsident möglicherweise nicht nur wirtschaftspolitisch für zusätzliche Unruhe sorgen wird. Somit bleiben einerseits die Erwartungen sinkender Zinsen infolge rückläufiger Inflationsraten und andererseits die positive Wertentwicklung von Unternehmen im Umfeld des KI-Booms die treibenden Kräfte an den globalen Aktienmärkten. Die Inflationsrate bewegte sich in den USA nach einem starken Rückgang im Jahr 2023 in den USA in einer Bandbreite von 2,44 - 3,48 %, während die Inflation in der Eurozone zwischen 1,7 % und 2,8 % schwankte. Die US-Notenbank beließ den Zielkorridor für den Leitzins in den ersten sechs Monaten des Jahres unverändert bei 5,25 - 5,50 %, senkte dann aber die Bandbreite im Herbst in mehreren Zinsschritten um 100 Basispunkte auf 4,25 - 5,00 % ab. Die Europäische Zentralbank reduzierte den Zinssatz für die Einlagefazilität bereits im Juni 2024 um 25 Basispunkte und in der zweiten Jahreshälfte um weitere 75 Basispunkte auf 3,00 %. Die Wertentwicklung an den Börsen rund um den Globus war insofern zweigeteilt, als großkapitalisierte Blue Chips starke Zuwächse verzeichneten, während Small Caps - insbesondere in Europa - eine verhaltene Entwicklung zeigten. Dies spiegelt sich auch in den jeweiligen Indizes wider: seit Jahresbeginn 2024 verbesserte sich der deutsche Leitindex DAX Large Caps um 18,8 %, während der breiter aufgestellte europäische EURO STOXX 50 lediglich um 7,7 % zulegen konnte. Im gleichen Zeitraum fiel der SDAX-Index, der deutsche mittelständische Unternehmen umfasst, um 1,8 %, während der Teilindex DAX Auto Parts & Equipment aufgrund der sich abzeichnenden Eintrübung im Automobilsektor um 9,9 % rückläufig war. 2024 erreichten die Aktien von hGears mit einem Kurs von EUR 4,01 am 4. Januar 2024 einen Höchststand und am 13. Dezember 2024 mit EUR 1,53 einen Tiefststand. Der Schlusskurs am 31. Dezember 2024 betrug EUR 1,695, was einem Rückgang von 52,3 % seit Jahresbeginn entspricht. In den zwölf Monaten 2024 wurden täglich durchschnittlich 5.569 Aktien (Gesamtjahr 2023: 8.458 Aktien) gehandelt. Stand 31. Dezember 2024scrollen
Hauptversammlung 2024Die Aktionärinnen und Aktionäre der hGears AG stimmten bei der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2024 in Frankfurt am Main allen Tagesordnungspunkten zu. Die Veranstaltung fand in einem virtuellen Format statt, bot aber die Möglichkeit, live Fragen zu stellen, d. h. die Aktionärinnen und Aktionäre konnten ihre Aktionärsrechte in vollem Umfang wahrnehmen. Auf der Hauptversammlung waren insgesamt 70,04 % des Grundkapitals vertreten. Die zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschläge wurden von einer großen Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre angenommen. Darüber hinaus entlastete die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat mit 99,80 % bzw. 96,46 % der Stimmen und billigte den Vergütungsbericht mit 96,56 % der Stimmen. Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Abstimmungsergebnisse sowie die Präsentation des Vorstandsvorsitzenden Sven Arend finden Sie unter dem Link "Hauptversammlung" im Bereich "Investor Relations" auf unserer Website (www.hgears.com). Aktionärsstruktur 31. Dezember 2024scrollen
Aktionäre nach Regionen 31. Dezember 2024scrollen
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTVORBEMERKUNGDer Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") sieht Angaben zu dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden nachfolgend thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet. ÜBERBLICKIm Jahr 2024 blieb die wirtschaftliche Erholung hinter den Erwartungen zurück. Zwar stabilisierten sich die Energie- sowie Rohstoffpreise auf einem moderaten Niveau, doch die restriktive Geldpolitik der Zentralbanken, die erst gegen Ende des zweiten Halbjahrs maßgeblich gelockert wurde, belastete das globale Wachstum. Trotz rückläufiger Inflationsraten wirkten sich hohe Zinsen dämpfend auf Investitionen und Konsum aus, was in vielen Volkswirtschaften zu einer anhaltend schwachen Konjunktur führte. Insgesamt verlief die Entwicklung der Weltwirtschaft uneinheitlich. Während die US-Konjunktur Wachstum verzeichnete, blieb die wirtschaftliche Dynamik in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern verhalten bis durchwachsen. Die geopolitische Lage blieb 2024 angespannt. Der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine war ein zentraler Unsicherheitsfaktor, während der Konflikt im Mittleren Osten andauerte, jedoch ohne den befürchteten Flächenbrand. Mittel- und Westeuropa erlebten politische Umbrüche: In Frankreich gab es Regierungsveränderungen, in Deutschland scheiterte die Ampel-Koalition an einem Misstrauensvotum, und in mehreren europäischen Staaten setzte sich ein politischer Rechtsruck durch. Die USA und die EU erhöhten Zölle auf e-Autos und verschärften so den Handelskonflikt mit China. Ende 2024 wurde in den USA turnusgemäß ein neuer Präsident gewählt, dessen Amtsantritt nicht nur die globalen Handelsbeziehungen beeinflussen dürfte. Obwohl die bisherigen Zinssenkungen der Notenbanken die Baukonjunktur noch nicht spürbar belebten, konnte die Industrie für Elektrowerkzeuge und Gartengeräte ihre Überlager langsam aber stetig abbauen. Der Geschäftsbereich e-Tools verzeichnete im Jahr 2024 einen nur marginalen Umsatzrückgang, konnte sich aber erfolgreich auf niedrigem Niveau stabilisieren. Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach Autos mit Verbrennungsmotor aufgrund der schlechten Konsumentenstimmung einbrach. Gleichzeitig kam der Wandel zur Elektromobilität ins Stocken. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility konnte sich dem negativen Trend in der Automobilindustrie nicht entziehen, war aber dank des Fokus auf das Premium-, Sport- und Luxussegment insgesamt weniger betroffen. Entgegen den Erwartungen hat sich der europäische e-Bike-Markt auch im Jahr 2024 kaum erholt, und die Verkaufszahlen lagen Schätzungen zufolge nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig haben sich die Lagerbestände viel langsamer abgebaut als erwartet. Folglich blieben Aufträge auf niedrigem Niveau, was sich deutlich negativ auf den Umsatz im Geschäftsbereich e-Bike auswirkte. Der strategische Fokus von hGears liegt nach wie vor auf nachhaltigen Antriebs- und Mobilitätskonzepten. Das Management sieht das Unternehmen sehr gut positioniert, um an diesem Wachstumsmarkt zu partizipieren. Mit motivierten Mitarbeitern und vorhandenen Kapazitäten ist hGears gut gerüstet, um mit Zuversicht in die Zukunft blicken zu können. UNTERNEHMENSGRUNDLAGENGeschäftsmodellDie hGears AG und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften ("hGears Konzern", "Konzern") produzieren, vertreiben und verkaufen Präzisionsdrehteile, Antriebskomponenten, Getriebe-Kits sowie komplexe Systemlösungen. Dabei kombiniert der Konzern Verfahren der traditionellen Stahlbearbeitung mit pulvermetallurgischen Technologien. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und liefert hochpräzise Komponenten und Subsysteme sowie komplexe Gesamtsystemlösungen. Zu den Produkten gehören Zahnräder, Kettenräder, Wellen, Strukturbauteile, komplette Getriebe und andere funktionskritische Komponenten, die vor allem in verbrennungsfreien elektrischen oder batteriebetriebenen Anwendungen (e-Antrieben) eingesetzt werden, z. B. in den Bereichen e-Bikes, Elektro- und Hybridfahrzeuge (EHV) sowie Elektro- und Gartengeräte. Die funktionskritischen Komponenten sind wesentliche Bestandteile für die einwandfreie Funktion des Endprodukts und müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen. Innerhalb der Lieferkette ist hGears entweder als Tier-1- oder Tier-2-Zulieferer tätig. Als Tier-1-Zulieferer fertigt und liefert hGears seine Produkte direkt an Erstausrüster ("OEMs"), vor allem in der Elektrowerkzeug- und Gartengeräteindustrie. Als Tier-2-Zulieferer fertigt hGears Komponenten für Hersteller, die ihrerseits Systeme zur Integration in Endprodukte entwickeln (z. B. für e-Bikes und EHVs). Viele der Kunden von hGears sind in ihren jeweiligen Branchen Marktführer, und das Unternehmen profitiert von diesen langjährigen, stabilen und nachhaltigen Kundenbeziehungen. So betreut hGears viele seiner Schlüsselkunden bereits seit über 15 Jahren. Die Geschäftstätigkeit von hGears ist in drei Geschäftsbereiche unterteilt: e-BikeDer Geschäftsbereich e-Bike konzentriert sich auf die Herstellung von hochpräzisen, funktionskritischen Komponenten (z.B. Kurbelwellen und Zahnräder) für die Produktion von Elektroantrieben für e-Fahrräder und Micromobility-Lösungen. Der Bereich bietet sowohl Entwicklungsdienstleistungen als auch Entwicklungskooperationen an und nutzt unter anderem seine Simulationsmöglichkeiten, um Kunden bei der Verringerung von Gewicht, Geräuschentwicklung und Vibrationen zu unterstützen. [e]-MobilityDer Geschäftsbereich [e]-Mobility beliefert die Automobilindustrie mit hochpräzisen und funktionskritischen Teilen und Systemen für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Premium-, Sport- und Luxussegment sowie Powersports-Fahrzeuge. Ingenieure unterstützen den Entwicklungs- und Mitentwicklungsprozess und helfen dabei, Geräuschentwicklung, Vibrationen und Lebensdauer der Systeme zu optimieren. hGears erfüllt u.a. auch die sehr hohen Qualitätsstandards der Automobilindustrie und verfügt über alle erforderlichen Zertifizierungen, was sich zunehmend als Wettbewerbsvorteil erweist. e-ToolsDieser Geschäftsbereich fertigt in erster Linie Komponenten für den Antrieb von Elektrowerkzeugen und Gartengeräten. Dazu gehört die Herstellung von hochpräzisen Komponenten, die in dem Teilbereich des Getriebes zum Einsatz kommen, der für die Verbindung zwischen Elektromotor und dem eigentlichen Werkzeug (z. B. Schneid- und Trimmwerkzeug) sorgt. Zudem stellt der Geschäftsbereich Getriebe für verschiedene industrielle Anwendungen her, wie z. B. Rollläden und Systeme für Heizung, Lüftung und Klimaanlagen. Gezeichnetes KapitalDas Unternehmen hat seinen Börsengang am 21. Mai 2021 erfolgreich abgeschlossen, die Aktien von hGears sind seither im Prime Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Zum Handel auf dem regulierten Markt wurden 2.400.000 neue Aktien und 8.000.000 alte Aktien zugelassen, was einer Gesamtzahl von 10.400.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien entspricht. Jede Aktie stellt einen anteiligen Betrag von EUR 1,00 am Grundkapital dar, gewährt eine Stimme in der Hauptversamlung und ist voll dividendenberechtigt, sofern eine Dividende gezahlt wird. KonzernstrategieZiel des Unternehmens ist es, einer der weltweit führenden Hersteller von erstklassigen Präzisionsgetriebeteilen und -komponenten für e-Mobilitätsanwendungen zu werden. Starkes profitables Wachstum durch Fokus auf Anwendungen für e-MobilitätIn der aufstrebenden e-Mobilitätsbranche sind hochpräzise Komponenten entscheidend für die Entwicklung und Optimierung von Anwendungen für den e-Antrieb. Für hGears mit seinem Fokus auf hochwertige Präzisionskomponenten ergibt sich daraus ein Marktpotenzial. Durch jahrzehntelange Branchenerfahrung, die zunächst im Geschäftsbereich e-Tools gesammelt wurde, hat hGears das Knowhow und die Kompetenzen entwickelt, um die von diesen Anwendungen geforderten hohen Anforderungen an Präzisionsgetriebeteile und -komponenten zu erfüllen, die hohen Drehmomenten standhalten, ein geringes Gewicht aufweisen und möglichst geräusch- und verschleißarm sein müssen. Das Unternehmen bedient sich dazu modernster technologischer Verfahren mit höchsten Qualitätsstandards in der Fertigung. Aktuell konzentriert sich hGears auf weiteres profitables organisches Wachstum der damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und den Ausbau seines Marktanteils bei e-Mobilitätsanwendungen. In Europa ist das Unternehmen bereits ein führender Anbieter von hochpräzisen Getrieben und Komponenten für e-Bikes. Im Mittelpunkt der organischen Wachstumsstrategie von hGears steht die Erweiterung des Kundenstamms. Dazu gehört der Ausbau des Produkt- und Lösungsangebots für Neu- und Bestandskunden in den Geschäftsbereichen [e]-Mobility und e-Tools. Zudem will hGears von der Nachfrage nach e-Bikes und dem Zukunftstrend der Mikromobilität profitieren. Im Rahmen der aktuellen technischen Entwicklung werden e-Motoren und Getriebe zu einem Gesamtsystem kombiniert. hGears konnte sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Produktion von Hochpräzisionsteilen als ein in der Industrie weithin anerkannter Partner für solche Systeme etablieren. In den vergangenen Jahren konnte hGears mehrere Vereinbarungen zur Prototypenentwicklung abschließen und ist laufend in Gesprächen mit Bestands- und Neukunden, um weitere Entwicklungsprojekte in Angriff zu nehmen. Um weiteres Wachstum zu ermöglichen, hat hGears in den vergangenen Jahren Investitionen getätigt und ist für eine sich erholende Nachfrage sehr gut gerüstet. Co-DevelopmentUm sein Angebot optimal auf die Kundenbedürfnisse abzustimmen und die Geschäftsbeziehungen weiter zu stärken, ist hGears umfassend und sinnvoll in den Entwicklungsprozess seiner Kunden eingebunden. Das Unternehmen arbeitet mit seinen Kunden in einer "Co-Development"-Rolle zusammen, um Komponenten zu entwickeln und technisch optimale Lösungen zu finden, die den Spezifikationen des Kunden entsprechen. Grundlage hierfür sind die langjährige Erfahrung, die genaue Kenntnis der geltenden Normen und der Einsatz modernster Berechnungstools durch hGears. Für die Hersteller von e-Bikes sowie von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist die gemeinsame Entwicklung besonders wichtig, da funktionskritische Anforderungen in der Regel mit höheren Qualitäts- und Präzisionsansprüchen einhergehen und oft maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Die gemeinsame Entwicklung ist auch ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, das bei Projekten in neueren Märkten wie der e-Mobilität für den Zuschlag ausschlaggebend ist, und wird von den meisten Kunden gerne angenommen. Forschung und EntwicklunghGears verfügt über mehr als 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Seine Forschungs- und Entwicklungsprogramme zielen in erster Linie darauf ab, die Verwendung neuer Legierungen, fortschrittlicher Simulationsmodelle und innovativer Produktionsprozesse zu prüfen, zu validieren und in den Produktionsprozess und das Geschäftsmodell des Unternehmens zu integrieren. Dank einem besonderen Fokus auf Innovationen für e-Mobilitätslösungen in Verbindung mit kontinuierlichen Qualitäts- und Kostenverbesserungen ist hGears der festen Überzeugung, dass seine Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und sein gebündeltes Fachwissen wichtige Unterscheidungsmerkmale und ein Hauptgrund für seine starke Marktposition sind. Beispielhaft hierfür stehen die Fähigkeit zur Auslegung auf NVH (Noise, Vibration, Harshness), Leichtbau und Effizienz, verbunden mit der Kompetenz des Simultaneous Engineering. Die Hauptstärke des Engineerings von hGears stellen seine multinationalen technischen Teams dar. Sie bestehen aus hochtalentierten und erfahrenen Ingenieuren, die sämtliche Forschungs- und Entwicklungsphasen abdecken können - von der fortgeschrittenen Entwicklung bis zur Anwendungs- und Verfahrenstechnik. Damit sind diese Teams ein wichtiger strategischer Aktivposten für das weitere Wachstum des Unternehmens. Im Rahmen von Co-Development-Projekten stellen die Ingenieure von hGears ihre Entwicklungskompetenz in enger Zusammenarbeit mit den Kunden zur Verfügung. Der mit diesen Aktivitäten verbundene Mehrwert unterstützt auch unsere Preisgestaltung. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte hGears rund 35 Mitarbeiter in Vollzeit in den Engineering Bereichen in den Abteilungen Advanced Engineering, Process Engineering und Application Engineering (30. Juni 2024: 36 Mitarbeiter in Vollzeit; 31. Dezember 2023: 43 Mitarbeiter in Vollzeit). Die im Vergleich zu den Vorjahren veröffentlichte niedrigere Anzahl an Ingenieuren in den Ingenieursabteilungen ist primär eine Folge von organisatorischen Umgliederungen; tatsächlich ist die Zahl der Ingenieure im Unternehmen weitgehend unverändert geblieben. Das Unternehmen nutzt sein verfahrens- und anwendungstechnisches Know-How bei e-Antrieben, um deren Reichweite und Leistung zu erhöhen und gleichzeitig Kosten zu senken. Die derzeitigen F&E-Aktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung zusätzlicher Produktionsverfahren sowie die Erweiterung des Patentbestands des Unternehmens. Standorte und MitarbeiterhGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg/Deutschland und ist international mit Produktionsstätten in Schramberg/Deutschland, Padua/Italien und Suzhou/China tätig. ![]() Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte hGears 644 Mitarbeiter in Vollzeit ohne Vorstandsmitglieder (31. Dezember 2023: 724 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Standorte: ![]() Von diesen Beschäftigten waren 539 als Werksmitarbeiter und 105 in Verwaltung und Management tätig (ohne Vorstandsmitglieder). Management-System und LeistungsindikatorenUngeachtet der freiwilligen Angabe von Umsatzzahlen für die drei Geschäftsbereiche ist hGears ein Ein-Segment-Unternehmen. Informationen zur Segmentberichterstattung finden sich in Abschnitt 3.10 Segmentberichterstattung im Anhang zum Konzernabschluss. hGears steuert seine Geschäftstätigkeit anhand ausgewählter finanzieller Leistungsindikatoren, die kontinuierlich überwacht werden und in die monatliche Berichterstattung an den Vorstand einfließen. Die wichtigsten Kennzahlen, die das Management von hGears zur Messung des Erfolgs der Geschäftstätigkeit heranzieht, sind Umsatz, bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) sowie frei verfügbarer Cashflow. Vertrieb und MarketingDie Kunden von hGears wählen ihre Lieferanten aus, indem sie deren technische Fähigkeiten zunächst im Rahmen einer Ausschreibung prüfen. In der Regel ist die Anzahl der potenziellen Lieferanten pro Komponente auf zwei oder drei Anbieter begrenzt, da die Hersteller über sehr spezifische Produktions- und technische Fähigkeiten verfügen müssen. Mit zunehmender Produktkomplexität und höherem Anpassungsgrad verlagert sich die Kaufentscheidung mehr und mehr in die Entwicklungsabteilung von OEMs und Tier-1-Lieferanten, und damit weg vom Einkauf. Dadurch verlängert sich der Zeitrahmen für den Auswahlprozess, so können Qualifizierungsprozesse in der Automobilindustrie bis zu fünf Jahre dauern. Wichtige Leistungsindikatoren für den hGears KonzernNichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls Teil der nichtfinanziellen Berichterstattung werden regelmäßig nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erhoben, die als Steuerungsgrößen Berücksichtigung finden. Zur Beurteilung von Mitarbeiterbelangen werden Schulungsstunden, arbeitsunfallbedingte Arbeitsausfalltage (LTAR) und die Krankenstandrate erhoben und überwacht. Zudem werden Energieverbrauch im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden und die Recyclingquote erhoben. Dabei betrachten wir derzeit LTAR, den Energieverbrauch pro Arbeitsstunde und die Recyclingquote als die bedeutsamsten Indikatoren. Die Lost Time Accident Rate (LTAR) gibt die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten für das laufende Jahr an, bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden. Sie dient als Kennzahl zur Bewertung der Arbeitssicherheit und ermöglicht den Vergleich von Unfallhäufigkeiten innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Organisationen. Wir erfassen den Energieverbrauch in kWh im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden der gesamten Belegschaft, einschließlich Zeitarbeiter und Auszubildender. Die Recyclingquote bring den Anteil recycelter Materialien im Verhältnis zum gesamten Abfallaufkommen zum Ausdruck. scrollen
Umweltaspekte werden durch die Zertifizierung nach ISO 14001 und IATF 16949 in allen drei Werken und nach ISO 50001 in Deutschland berücksichtigt. Detaillierte Informationen und Fakten zu den Nachhaltigkeitskriterien können dem nichtfinanziellen Bericht entnommen werden, der auf unserer Website abrufbar ist (https://hgears.com/de/company/corporate-responsiblity/). Finanzielle LeistungsindikatorenUmsatz, bereinigtes EBITDA und frei verfügbarer Cashflow sind Kennzahlen, die der Vorstand als besonders wichtig für die interne Steuerung des Unternehmens erachtet. Die Umsatzerlöse setzen sich aus dem Verkauf von Waren und sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Das bereinigte EBITDA entspricht dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Managementanpassungen (für Sondereinflüsse). Sondereinflüsse umfassen dabei insbesondere einmalige Projektkosten und Restrukturierungskosten (z. B. Abfindungen und Kosten im Zusammenhang mit Sozialplänen). Der frei verfügbare Cashflow umfasst den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sowie den Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzüglich Zinsauszahlungen, abzüglich erhaltenen Zinseszahlungen und Änderungen aus neuen Leasingverträgen, die Teil der Zahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind. scrollen
Vergleich zwischen Ist-Zahlen und PrognoseEntgegen den ersten positiven Anzeichen zum Jahresbeginn 2024 konnte sich die Weltwirtschaft kein solider Aufschwung etablieren. Dabei war die Entwicklung zweigeteilt; während die Konjunktur in den USA Zuwächse verzeichnen konnte, blieb die Entwicklung in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern durchwachsen, wenn nicht gar verhalten. Das bedeutet, dass die Lockerungen der Notenbanken in den entwickelten Regionen - mit Ausnahme der USA - vorerst nur geringen Einfluss auf die globale Wirtschaftsentwicklung hatten. Die Notenbanken hatten mit ihren Zinssenkungen vor allem in der zweiten Jahreshälfte auf die gesunkene Inflation reagiert, wurden jedoch von deren Wiederanstieg im Schlussquartal überrascht. Die nach wie vor hohen Lebenshaltungskosten, die weniger stark als erwartet gesunkenen Zinssätze und die anhaltenden globalen politischen Unwägbarkeiten bildeten auch 2024 eine ungünstige Mischung für die Verbraucher. Dies spiegelte sich in der schleppenden Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2024 wider 1. Das Geschäft mit e-Werkzeugen konnte sich 2024 erfreulicherweise stabilisieren, nachdem Überbestände in der Industrie abgebaut werden konnten, obwohl sich die Baukonjunktur in den entwickelten Regionen der Welt noch nicht maßgeblich erholt haben. Währenddessen erwies sich der Kundenstamm im Automobilgeschäft von hGears im Premium- und Luxussegment erneut als gemeinhin widerstandsfähig, während der breitere Markt deutlich unter der durch die ins Stottern geratene Mobilitätswende und unter der schlechten Konsumentenstimmung litt. Währenddessen und entgegen den Erwartungen der Experten litt das Geschäft mit e-Bikes in 2024 weiterhin deutlich unter der Überbevorratung in der gesamten Wertschöpfungskette, die als Folge der Corona-Pandemie entstand. Am 25. Oktober 2024 gab der Vorstand von hGears bekannt, dass der Gesamtumsatz des Konzerns für das Gesamtjahr 2024 in der Bandbreite EUR 90 - 95 Mio. liegen wird (2023: EUR 112,5 Mio., vorherige Prognose: EUR 100 -110 Mio.). Im Jahr 2024 erreichte hGears einen Umsatz von EUR 95,7 Mio. und lag damit marginal über der angepassten prognostizierten Bandbreite. Erneut war hGears vor allem im e-Bike Geschäft mit unregelmäßigen Volumenabrufen konfrontiert, die Stop-and-go-Kosten verursachten und die Bruttomarge belasteten. Gleichzeitig wirkten sich die niedrigen Umsätze aufgrund der allgemein rückläufigen Volumina weiterhin negativ auf den Operating Leverage aus, was sich belastend auf das bereinigte EBITDA auswirkte. Am 25. Oktober 2024 legte der Vorstand die Bandbreite für das bereinigte EBITDA von minus EUR 1 bis plus EUR 1 Mio. für das Gesamtjahr 2024 fest (2023: 5,6 Mio. EUR; vorherige Prognose: EUR 1 - 3 Mio.). Das erzielte bereinigte EBITDA von EUR 0,5 Mio. in 2024 liegt innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Nach EUR -3,1 Mio. im Jahr 2023 erwirtschaftete hGears im Jahr 2024 einen Free Cashflow von EUR -3,8 Mio., innerhalb der am 25. Oktober 2024 angepassten Spanne von negativen EUR 2 - 5 Mio. Die Abweichung des für 2024 ausgewiesenen freien Cashflows von der vorangehenden Prognose (EUR 0 - 3 Mio.) lässt sich hauptsächlich mit einer niedrigeren Rentabilität erklären. Gesamtbeurteilung der GeschäftsentwicklungTrotz ausbleibender Impulse von der Baukonjunktur konnte die Industrie für Elektrowerkzeuge und Gartengeräte ihre Überlager abbauen. Der Geschäftsbereich e-Tools konnte sich 2024 mit nur marginalem Umsatzrückgang auf niedrigem Niveau stabilisieren. Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach konventionellen Autos mit Verbrennungsmotor einbrach und der Wandel zur Elektromobilität durch mangelhafte Ladeinfrastruktur sowie den plötzlichen Wegfall von Subventionen ins Stocken geriet. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility konnte sich dem negativen Trend nicht entziehen, war aber dank des Fokus auf das Premium-, Sport- und Luxussegment insgesamt weniger betroffen. Entgegen den Erwartungen erholte sich der europäische e-Bike-Markt 2024 kaum, die Verkaufszahlen blieben nur knapp über Vorjahresniveau, und der Lagerabbau in der Wertschöpfungskette verlief viel langsamer als erwartet. Folglich blieben Bestellungen erneut aus, was sich deutlich negativ auf den Geschäftsbereich e-Bike auswirkte. Der hGears Konzern erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von EUR 95,7 Mio. Dabei erwies sich das diversifizierte Geschäftsportfolio von hGears als Vorteil. Zusammenfassend haben die Belastung der Margen durch Stop-and-Go-Kosten, die durch unregelmäßige Kundenabrufe verursacht wurden, gepaart mit einem deutlichen Mangel an Operating Leverage zu einem spürbaren Rückgang der Profitabilität geführt. Nichtfinanzieller BerichtNachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln sind integrale und grundlegende Bestandteile der Unternehmensstrategie von hGears. Wir achten nicht nur auf die Nachhaltigkeit unserer eigenen Geschäftstätigkeit, sondern tragen auch zu Produkten und Innovationen bei, die ihrerseits einen wertvollen Beitrag zu ESG-Themen leisten. Wir integrieren Teile unseres separaten nichtfinanziellen Konzernberichts (CSR-Bericht) gemäß § 315b Abs. 3 HGB in den Geschäftsbericht 2024 der hGears AG. Der Bericht ist auch auf der Website von hGears verfügbar (https://hgears.com/de/company/corporate-responsiblity/). GESCHÄFTSBERICHTWirtschaftliches UmfeldNachdem sich im Frühjahr 2024 ein leichter konjunktureller Aufschwung abzuzeichnen schien, verlor die Entwicklung der Weltwirtschaft an Dynamik und verzeichnete auch in der zweiten Jahreshälfte nur eine leichte Erholung. Die US-Wirtschaft expandierte, während das Wachstum in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, insbesondere im Euro-Raum, verhalten blieb. In den Schwellenländern war die wirtschaftliche Entwicklung durchwachsen, blieb jedoch insgesamt auf einem deutlich höheren Niveau als in den entwickelten Ländern. Schätzungen des Internationalen Währungsfonds zufolge (IMF Update Januar 2025) 2 ist die Weltproduktion in 2024 um 3,2 % gestiegen. Die geopolitische Lage blieb in 2024 angespannt. Allem voran blieb der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine ein zentraler Unsicherheitsfaktor und beeinflusste weiterhin sicherheitspolitische Überlegungen westlicher Staaten. Der Konflikt im Mittleren Osten hielt bis Ende 2024 an, doch ein befürchteter Flächenbrand blieb aus. Kurz vor Jahresende gelang es der syrischen Bevölkerung sich vom bestehenden Regime zu befreien. Währenddessen erlebte Europa im Jahr 2024 größere politische Veränderungen: in Frankreich prägten Umbrüche die Regierung, während sich in Deutschland das Zerwürfnis der Ampel-Regierung ab Sommer 2024 zuspitzte und schließlich in einem Misstrauensvotum mit angekündigten Neuwahlen endete. Aber auch in kleineren europäischen Staaten gab es politische Veränderungen, die jeweils mit einem gewissen politischen Rechtsruck einher gingen. In der ersten Jahreshälfte 2024 haben die USA und die Europäische Union ihre Zölle auf e-Autos stark angehoben und damit die Spannungen im Handelsstreit mit China weiter verschärft. Und schließlich wurde Ende 2024 in den USA turnusgemäß ein neuer Präsident gewählt, dessen Amtsantritt voraussichtlich nicht nur die globalen Handelsbeziehungen beeinflussen wird. Nach den deutlichen Rückgängen im Vorjahr hielt sich die Inflation in den entwickelten Volkswirtschaften hartnäckig in einer Seitwärtsbewegung. Bis September 2024 war sie zwar tendenziell rückläufig, nahm dann aber im vierten Quartal wieder leicht zu. In der Eurozone lag die Inflationsrate im Dezember 2024 bei 2,4 % nach 2,9 % im Vorjahr, während sie in den USA 2,89 % betrug, verglichen mit 3,35 % im Dezember zuvor. Damit blieb die Inflation über dem von den Notenbanken anvisierten Ziel von rund 2 %. Dennoch senkten sowohl die Europäische Zentralbank als auch die US-Notenbank in der zweiten Jahreshälfte ihre Leitzinsen um 100 Basispunkte auf 3 % bzw. auf eine Bandbreite von 4,25 - 4,50 %. Branchenspezifisches UmfeldEntgegen den Erwartungen vieler Marktbeobachter hat sich der europäische e-Bike-Markt im Jahr 2024 kaum erholt, und die Verkaufszahlen blieben Schätzungen zufolge nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Dies belegen Studien von Roland Berger 3 , EY 4 und vom Europäischen Industrieverband der Fahrrad- und Fahrradteilehersteller CONEBI 5. Gleichzeitig ging aber der Umsatz in der Branche aufgrund großer Preisnachlässe deutlich zurück; das Beratungshaus Roland Berger ging im Oktober 2024 von einem Umsatzrückgang von 9,3 % für das Gesamtjahr 2024 aus. Grund dafür war, dass sich die Lagerbestände in der gesamten Wertschöpfungskette nach dem Corona-Boom viel langsamer abbauten als erwartet, während die Finanzierung der Lagerhaltung aufgrund der hohen Zinsen einen gewissen Verkaufsdruck ausübte.
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https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025
Aufgrund der Überlager und der sinkenden Aufträge aus der e-Bike Industrie wegen der insgesamt angespannten Situation gehen wir davon aus, dass die e-Bike Produktion in 2024 rückläufig war. hGears lieferte Komponenten und Komponentensätze für rund 1,2 Mio. (2023: 1,5 Mio.) e-Bike Motoren. Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach Autos mit Verbrennungsmotor aufgrund der schlechten Konsumentenstimmung einbrach. Gleichzeitig geriet der Wandel hin zur Elektromobilität deutlich ins Stocken, einerseits aufgrund des mangelhaften Ausbaus der relevanten Infrastruktur und des Wegfalls von Subventionen für e-Autos. Andererseits aber auch aufgrund der Fehleinschätzungen der großen westlichen Automobilkonzerne, die die Nachfrage nach preiswerten elektrischen Mittelklasse- und Kleinwagen unterschätzten. Insgesamt nahmen die Automobilzulassungen dem europäischen Automobilherstellerverband ACEA 6 zufolge in 2024 zwar um 0,8 % zu, was aber alleine auf den starken Anstieg bei den Hybridfahrzeugen (HEV) zurückzuführen ist. In der EU-Zulassungsstatistik für das Gesamtjahr 2024 waren Hybrid-Modelle mit einer Zuwachsrate von 20,8 % erneut die klaren Gewinner, wodurch der Marktanteil in der EU auf 30,9 % stieg. Hingegen mussten die Zulassungen von BEVs nach starken Anstiegen in den Vorjahren einen Rückgang von 5,9 % hinnehmen, der sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 vollzog. Auch die Zulassungszahlen der Plug-in-Hybride fielen um 6,8 %, deren Popularität aber schon in den Vorjahren abgenommen hatte. Damit betrugen die Zulassungsanteile von BEVs in 2024 13,6 % und von PHEVs 7,1 %. Der nur sehr schleppende Ausbau der insgesamt nach wie vor mangelhaften Ladeinfrastruktur in Europa führte hier offensichtlich zu einer gewissen Ernüchterung, während großzügige staatliche Subventionen teilweise schon in 2023 massiv gekürzt oder ganz eliminiert wurden. Insgesamt betrug der Zulassungsanteil der Elektroautos (BEVs, HEVs und PHEVs) an den Gesamtzulassungen in 2024 51,7 % in 2024 nach 48,1 % im Vorjahr. Autos mit konventionellem Antrieb verzeichneten in Summe einen Rückgang von 6,7% nach einem sehr schwachen zweiten Halbjahr (-11,9 %). Benziner blieben aber mit einem Zulassungsanteil von 33,3 % weiterhin die meistgewählte Antriebsart, verzeichneten aber in 2024 auch einen Rückgang von 4,8 %. Währenddessen fiel der Anteil der zugelassenen Dieselautos auf 11,9 %, nachdem die Neuregistrierungen im zweiten Halbjahr 2024 um 16,6 % und im Gesamtjahr um 11,6 % rückläufig waren. GESCHÄFTSVERLAUFErtragslageUmsatzerlöse![]() Im Gesamtjahr 2024 erwirtschaftete der hGears Konzern einen Umsatz von EUR 95,7 Mio., was einem Rückgang um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2023: EUR 112,5 Mio.). Der Umsatzrückgang ist vor allem auf geringere Volumina in den Geschäftsbereichen e-Bike und [e]-Mobility zurückzuführen. Hingegen ist es dem Geschäftsbereich e-Tools gelungen, sich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und der Umsatz sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 2,0 % auf EUR 32,5 Mio. (Vorjahr: EUR 33,2 Mio.). Im Geschäftsfeld [e]-Mobility litt das Unternehmen unter der generell schwachen Nachfrage in der Automobilindustrie und den daraus resultierenden verzögerten Projektanläufen. Daraufhin fiel der Umsatz von EUR 49,6 Mio. im Jahr 2023 um 11,0 % auf EUR 44,2 Mio. im Berichtszeitraum. Währenddessen litt der Bereich e-Bike im zweiten Jahr in Folge unter anhaltend hohen Lagerbeständen in der gesamten Wertschöpfungskette der Industrie, wodurch die Produktion erneut zurückging. Daraus resultierte ein Umsatzrückgang von EUR 28,9 Mio. im Vorjahr um 36,1 % auf EUR 18,5 Mio. in 2024. Die anderen aktivierten Eigenleistungen waren im Jahr 2024 mit TEUR 77 niedriger als der Wert des Vorjahres von TEUR 87. AufwendungenDer Materialaufwand sank um 9,3 % von EUR 55,3 Mio. im Jahr 2023 auf EUR 50,1 Mio. im Jahr 2024. Der Aufwand für Roh- und Hilfsstoffe verringerte sich wegen verändertem Produktmix unterproportional, während die durch unregelmäßige Mengenabrufe der Kunden verursachten Stop-and-go-Kosten zusätzlich belasteten. Zudem hatte eine negative Bestandsveränderung einen negativen Einfluss. Deshalb verschlechterte sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffquote von 49,2 % auf 52,4 %. Der Bruttogewinn, definiert als Gesamtleistung abzüglich Materialaufwand, betrug EUR 41,9 Mio. im Jahr 2024 gegenüber EUR 56,0 Mio. im Jahr 2023, was einem Rückgang von EUR 14,1 Mio. entspricht. Die Bruttomarge (Bruttogewinn in Prozent des Umsatzes) betrug 43,8 % im Jahr 2024, gegenüber 49,8 % im Vorjahr. Wie oben erläutert, wirkten sich Bestandsveränderung, Produktmix und Stop-and-Go-Kosten negativ auf die Bruttogewinnmarge des Unternehmens aus. Der Personalaufwand betrug 2024 EUR 35,7 Mio. (Vorjahr: EUR 39,3 Mio.), was einer Personalaufwandsquote von 37,3 % des Umsatzes entspricht (Vorjahr: 34,9 %). Im Jahresverlauf 2024 wurden 80 Vollzeitstellen abgebaut. Damit konnte hGears die Personalkosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um EUR 3,6 Mio. reduzieren, was einem Rückgang um 9,1 % entspricht. Damit konnte der negative Effekt der Volumenkürzungen zumindest teilweise kompensiert werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde zum Jahresende ein weiterer Personalabbau beschlossen, der 2025 umgesetzt werden soll. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (ohne Wertminderungen auf Finanzanlagen [IFRS9]) beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR -10,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,3 Mio.) bzw. 10,6 % des Umsatzes (Vorjahr: 12,8 %). Die Nettoaufwendungen sanken um EUR 4,2 Mio. bzw. 29,6 % und damit überproportional stärker als der Umsatz. Hier zeigt sich vor allem unsere Kostendisziplin, aber auch der Rückgang der Unterhaltskosten infolge der rückläufigen Produktion. Die staatlichen Zuschüsse beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Das bereinigte EBITDA auf Konzernebene belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 5,6 Mio.). Die bereinigte EBITDA-Marge erreichte 0,5 % nach 5,0 % im Vorjahr. Die Bereinigungen beinhalten außerordentliche Personalkosten (z. B. Abfindungskosten und damit verbundene Beratungs- und Rechtskosten) in Höhe von EUR 2,1 Mio (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Weitere Beratungs- und Projektkosten betrugen EUR 1,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.). Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3.10 Segmentberichterstattung im Konzernanhang. Die hGears Gruppe erwirtschaftete im Jahr 2024 ein unbereinigtes EBITDA von EUR -3,9 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) und lag damit unter dem Vorjahresniveau. Die unbereinigte EBITDA-Marge sank von 2,1 % auf -3,9 %, was im Wesentlichen auf rückläufige Umsätze und einen signifikanten Mangel an Operativem Leverage zurückzuführen ist. Dem Management ist es jedoch gelungen, die negativen Effekte durch Sparmaßnahmen und teilweise harte Einschnitte abzufedern. Insgesamt wurden Einsparungen bei den Personalkosten und Opex in Höhe von EUR 7,8 Mio. erzielt. Die Abschreibungen und Wertminderungen beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR 11,5 Mio. und fielen somit um EUR 1,6 Mio. gegenüber 13,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Reduzierung resultierte hauptsächlich aus dem Wegfall der Sonderabschreibungen (2023: EUR 0,9 Mio.). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Konzerns beträgt im Jahr 2024 EUR -15,4 Mio. nach EUR -10,8 Mio. im Jahr zuvor. Währenddessen verbesserte sich das Finanzergebnis von EUR -3,7 Mio. im Jahr 2023 um EUR 1,1 Mio. auf EUR -2,6 Mio. im Jahr 2024. Hintergrund ist, dass das Finanzergebnis im Vorjahr eine Abschreibung im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Kunden in Höhe von EUR 1,5 Mio. beinhaltete. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des Konzerns ging im Berichtszeitraum von EUR -14,5 Mio. im Jahr 2023 auf EUR -18,0 Mio. im Jahr 2024 zurück. Nachdem im Vorjahr eine Steuerrückvergütung von EUR 0,7 Mio. erfolgte, beträgt der Steueraufwand im Jahr 2024 EUR 3,2 Mio. Diese entstanden hauptsächlich durch die Auflösung von latenten Steuern. Das Periodenergebnis belief sich im Jahr 2024 auf EUR -21,2 Mio., gegenüber EUR -13,8 Mio. im Vorjahr. Die Umsatzrendite (Nettoergebnis in Prozent des Umsatzes) lag im Berichtszeitraum bei -22,1 %, gegenüber -12,3 % im Jahr 2023. VermögenslageDie Bilanzsumme des Unternehmens verringerte sich im Laufe des Jahres 2024 von EUR 136,7 Mio. auf EUR 107,0 Mio. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich Ende 2024 auf EUR 62,4 Mio. und waren damit um 16,4 % niedriger als zum Ende des Geschäftsjahres 2023 (EUR 74,6 Mio.). Hauptgrund für den Rückgang waren Abschreibungen in Höhe von EUR 11,5 Mio. auf den Sachanlagen. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 28,2 % auf EUR 44,6 Mio. zum Stichtag Ende 2024 im Vergleich zu EUR 62,1 Mio. im Dezember 2023. Die Vorräte wurden im Sinne einer aktiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens reduziert und lagen mit EUR 16,6 Mio. um 16,8 % unter dem Wert von Ende 2023 (EUR 20,0 Mio.) und wurden damit prozentual stärker reduziert als der Umsatz rückläufig war (-14,9 %). Zum 31. Dezember 2024 verfügte hGears über einen fest zugesagten Auftragsbestand von EUR 16,8 Mio. Aufgrund verstärkter Bemühungen zur Realisierung offener Ausstände sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 2024 auf EUR 7,6 Mio. gegenüber EUR 10,5 Mio. im Jahr 2023, was einem Rückgang von 28,2 % entspricht. Einen starken Einfluss hatten aber auch die liquiden Mittel, die zum Jahresende bei EUR 17,1 Mio. lagen (31. Dezember 2023: EUR 26,6 Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte enthielten keine zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (2023: EUR 0,5 Mio.). Dem Management ist es gelungen, das Nettoumlaufvermögen von EUR 9,3 Mio. im Jahr 2023 um 22,1 % auf EUR 7,2 Mio. zu reduzieren und damit das Verhältnis zum Umsatz von 8,2 % auf 7,5 % zu senken, trotz des Umsatzrückgangs von 14,9 % im Jahr 2024. Das Eigenkapital von hGears verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des negativen Jahresergebnisses und belief sich im Jahr 2024 auf EUR 52,9 Mio. (31. Dezember 2023 EUR 73,7 Mio.). Damit verringerte sich die Eigenkapitalquote von 53,9 % im Vorjahr auf 49,4 % zum Jahresende 2024. Die Eigenkapitalquote von rund 50 % stellt jedoch in der derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen und geopolitischen Lage weiterhin einen guten Wert dar. Aufgrund einer neuen Finanzierung stiegen die langfristigen Verbindlichkeiten von EUR 9,0 Mio. zum 31. Dezember 2023 auf EUR 16,8 Mio. im Dezember 2024, was mit einer Veränderung der Fristigkeit der Finanz- und Leasingverbindlichkeiten einhergeht. So fielen gleichzeitig die kurzfristigen Verbindlichkeiten von EUR 54, Mio. zum Jahresende 2023 um 30,8 % auf EUR 37,4 Mio. im Dezember 2024 und waren damit im Vergleich zum Halbjahr 2024 kaum verändert (EUR 37,4 Mio.). FinanzlageAm 27. März 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der Produktionsanlagen des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 15,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 16,8 Mio.) gesichert. Der Vertrag hat einen Restbetrag von EUR 6,0 Mio., der bei Fälligkeit zahlbar wird. Am 10. Mai 2024 wurden die aufschiebenden Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung erfüllt und die Vereinbarung wurde somit wirksam. Im April 2024 unterzeichnete hGears weitere Finanzierungsverträge mit zwei führenden europäischen Banken in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio. (je EUR 2,5 Mio.). hGears verpfändete Forderungen (EUR 4,8 Mio.) und Vorräte (EUR 9,6 Mio.) des deutschen Werks zur Besicherung dieser Kreditverträge. Die Verträge sind unbefristet und können jederzeit in Anspruch genommen und zurückgezahlt werden. Im Oktober 2024 hat hGears einen Rahmenvertrag mit einer führenden italienischen Bank über einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 4,0 Mio. unterzeichnet. Der Rahmenvertrag erfordert keine Sicherheiten, hat eine Laufzeit von sechs Monaten und kann jederzeit abgerufen, zurückgezahlt und verlängert werden. Am 13. Dezember 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 0,5 Mio. mit einer Laufzeit von 72 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der spezifischen Produktionsanlage des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 1,0 Mio. gesichert. Die oben genannten Verträge dienten der Refinanzierung der Verbindlichkeiten der Gruppe zum 31. Dezember 2023. CashflowhGears verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von EUR -4,8 Mio.. Im Vorjahr belief sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auf EUR 4,1 Mio. Der Rückgang ist hauptsächlich auf einen geringeren Beitrag aus dem operativen Geschäft und der Reduktion von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten zum Jahresende zurückzuführen. Im Vergleich zu EUR -8,1 Mio. im Vorjahr fiel der Cashflow aus Investitionstätigkeit deutlich auf EUR -0,6 Mio. im Jahr 2024. Nach den Investitionen in den Vorjahren ist das Unternehmen in puncto Produktionsanlagen sehr gut aufgestellt und für eine wieder anziehende Nachfrage bestens gerüstet. Vor diesem Hintergrund konnte das Management - auch um die liquiden Mittel zu schonen - CAPEX in 2024 auf ein vernünftiges Minimum reduzieren. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Jahr 2024 auf EUR -4,1 Mio., nachdem diese Position im Jahr 2023 EUR -5,4 Mio. aufwies. Wesentlich waren die Cashflows im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Unternehmens, die sich netto jedoch weitgehend ausglichen. Im Jahr 2024 verzeichnete hGears einen Netto-Cashflow von EUR -9,6 Mio. nach EUR -9,4 Mio. im Vorjahr. Die liquiden Mittel beliefen sich schließlich auf insgesamt EUR 17,1 Mio. (Vorjahr: EUR 26,6 Mio.). Zusammenfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des UnternehmensTrotz anspruchsvoller makroökonomischer und geopolitischer Bedingungen, die 2024 zu Mengenreduzierungen und unregelmäßigen Materialabrufen führten, erreichte der Umsatz EUR 95,7 Mio. und lag damit leicht über der angepassten Prognose von EUR 90 - 95 Mio. Der Vorstand bewertet den erreichten Umsatz als befriedigend. Der Vorstand legt das Schwergewicht derzeit auf Kostenkontrolle und Liquiditätssicherung. Gleichzeitig behalten operative Exzellenz, Umsetzung und Ressourceneinsatz oberste Priorität. Sobald die Wirtschaft deutliche Anzeichen einer Erholung zeigt, wird das Unternehmen auf seinen strategischen Wachstumspfad zurückkehren. Grundlagen und Ziele des FinanzmanagementsAusfallrisikoUm Ausfallrisiken zu minimieren, verfügt der Konzern über geeignete Maßnahmen zum Inkasso- und Forderungsmanagement. Unter anderem nutzt der Konzern echtes Factoring, um Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorzubeugen. WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird durch Hedging-Maßnahmen weitgehend gemindert. Nicht genutzte KreditlinienZum Jahresende 2024 hatte hGears ungenutzte Kreditlinien in der Höhe von EUR 4,0 Mio. GESCHÄFTSVERLAUF DER HGEARS AG (HOLDING)Die hGears AG führt die Firmen des Konzerns als strategische und operative ManagementHolding. Als zentrale Steuerungsebene verantwortet sie die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Organisation des hGears Konzerns. Das Ergebnis der hGears AG ist vor allem durch das Beteiligungs- und Finanzergebnis sowie durch Erlöse und Aufwendungen bestimmt, die im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Holdingfunktionen stehen. Die Geschäftsentwicklung der hGears AG wird daher grundsätzlich durch die gleichen Chancen und Risiken und den geschäftlichen Verlauf des hGears Konzerns bestimmt. Daher gelten die vorstehenden Aussagen für den hGears Konzern auch für die hGears AG. Der Jahresabschluss der hGears AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz und Bewertungsmethoden ergeben. Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses und des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts der hGears AG für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt wie im Vorjahr im Unternehmensregister. ErtragslageDie Umsatzerlöse der hGears AG resultierten aus Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Dazu gehörten vor allem die Vergütung für Service- und Verwaltungsleistungen. Die Umsatzerlöse stiegen aufgrund von erhöhten Konzernumlagen im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 589) um TEUR 425 auf TEUR 1.014. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf TEUR 370 und lagen damit um TEUR 156 über dem Vorjahreswert (TEUR 214). Der Anstieg ist in erster Linie auf im Jahr enthaltene Erträge aus Weiterbelastung der konzerninternen Versicherungskosten zurückzufuhren. Der Personalaufwand fiel im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 1.979) um TEUR 827 auf TEUR 1.152. Der Personalaufwand enthält keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung (2023: TEUR 797). Die Kosten im Vorjahr betrafen die Aufwendungen für einen Abfindungsvertrag eines ehemaligen Vorstandsmitglieds. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Rekrutierungskosten, Reise und- Bewirtungskosten, Kosten für Softwarewartung, Konzerndienstleistungen, Versicherungen, Abschlusskosten und Aufsichtsratsvergütungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung enthalten (2023: TEUR 513). Die Kosten im Vorjahr betrafen wesentlich die Aufwendungen für die Einzelwertberichtigung eines Kunden in Höhe von TEUR 344. In Erträge aus Beteiligungen sind Erträge aus Dividenden in Höhe von TEUR 278 (2023: TEUR 461) enthalten. Das Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 1.987 gegenüber TEUR 478 im Vorjahr. Das Ergebnis in 2023 beinhaltet Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.525 im Zusammenhang mit dem Konkurs eines Kunden. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von TEUR 15.773 (2023: TEUR 10.305) betreffen in vollem Umfang den Beherrschungsvertrag mit der hGears Schramberg GmbH. Der Jahresfehlbetrag der hGears AG belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 15.923 (2023: Fehlbetrag TEUR 13.761). Finanz- und VermögenslageDie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 32.000 resultieren vorwiegend aus Umwandlung von Cash Pool-Forderungen in langfristige Darlehen. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 686 (2023: TEUR 460) und Zinsforderungen in Höhe von TEUR 517 (2023: TEUR 1.077) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 22.438 (2023: TEUR 16.743) bestehen vorwiegend aus TEUR 16.068 (2023: TEUR 10.518) Verrechnung der Verlustübernahme mit der hGears Schramberg GmbH und Umsatzsteuerverpflichtungen. Zudem besteht die Position aus dem Gruppen-Cash Pool in Höhe von TEUR 6.051 (2023: TEUR 5.852) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 317 (2023: TEUR 351). Prognosebericht der hGears AGDer Leistungsindikator für die hGears AG (Holding) nach HGB ist die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital eines Unternehmens. Die Eigenkapitalquote fiel zum Stichtag im Vergleich zum Dezember 2023 um 15 Prozentpunkte auf 61 % und lag damit innerhalb der im Lagebericht 2023 für das Geschäftsjahr 2024 getroffenen Prognose in Höhe von 60 %. Die Reduzierung ist vor allem auf die Verlustübernahme der hGears Schramberg GmbH zurückzuführen. Für die hGears AG erwarten wir, dass im Jahr 2025 die Eigenkapitalquote über 45 % liegt. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGBVorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) über die Corporate Governance der Gesellschaft. Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der hGears AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"Vorstand und Aufsichtsrat der hGears AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG am 13. Dezember 2023 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("Kodex") mit Ausnahme der folgenden Abweichungen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: scrollen
Schramberg, den 12. Dezember 2024 hGears AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat Die aktuelle Entsprechenserklärung kann über die Internetseite der hGears AG unter https://ir.hgears.com/ wp-content/uploads/20241212 Entsprechenserklarung-2024 hGears-AG.pdf abgerufen werden. Vergütungssystem und Bezüge der VorstandsmitgliederDas geltende Vorstandsvergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 gefasste Beschluss gem. § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der hGears AG (unter https://ir.hgears. com/de/corporate-governance/verguetungsberichte/) zugänglich. Darüber hinaus werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ebenfalls auf der Internetseite der hGears AG (unter https://ir.hgears.com/de/corporate-governance/verguetungsberichte/) öffentlich zugänglich gemacht. UnternehmensverfassungDie hGears AG ist am 27. April 2021 durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hGears Holding GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 737541) gemäß §§ 190 ff. UmwG entstanden. Die Bezeichnung hGears Konzern umfasst die hGears AG und ihre Konzerngesellschaften. Die hGears AG ist eine Aktiengesellschaft gemäß deutschem Aktiengesetz mit Sitz in Schramberg. Sie hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz und der Satzung der hGears AG sowie aus den Geschäftsordnungen. UnternehmensführungEntsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der hGears AG ein duales Führungssystem. Dieses weist dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Überwachung des Unternehmens zu. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitglieder und Kompetenzen strikt voneinander getrennt. Unternehmensführung und -kontrolle des hGears Konzerns sind an hohen, allgemein akzeptierten Standards ausgerichtet. Die Grundsätze zur Unternehmensführung sind in allen Segmenten des Unternehmens verankert und bestimmen den Handlungsrahmen für strategische Entscheidungen und geschäftspolitische Maßnahmen. Vorstand und Aufsichtsrat verfolgen aufmerksam die fortlaufende Corporate Governance Diskussion und handeln systematisch nach best practice. Unser Verständnis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung basiert auf folgenden Grundsätzen: scrollen
Arbeitsweise und Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft. Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts der hGears AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Gremium. Im Einzelnen geht es dabei um scrollen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Die Mitglieder des Vorstands nehmen zudem an den Sitzungen des Aufsichtsrats beratend teil, sofern nicht im Einzelfall der Aufsichtsrat oder sein Vorsitzender etwas anderes bestimmt. Der Vorstand kann gemäß der Satzung der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat hat Herrn Daniel Basok erstmalig am 8. April 2021 zum Vorstandsmitglied sowie am 28. Dezember 2022 Herrn Sven Arend zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 1. Februar 2023 bestellt Der Aufsichtsrat hat Herrn Sven Arend zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Arbeitsweise und Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht der hGears AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der hGears AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden. Alle Aufgaben, die dem Aufsichtsrat aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Satzung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erwachsen, nimmt er umfassend wahr. Über Einzelheiten der Arbeit des Aufsichtsrats informiert der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Ziffer 8.1 der Satzung aus fünf Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: scrollen
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 letztmalig eine interne Selbstbeurteilung seiner Arbeit (Effizienzprüfung) unter Hinzuziehung eines externen Beraters durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten dabei über einen Onlinefragebogen Gelegenheit, die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats zu bewerten und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu formulieren. Die Ergebnisse wurden im Aufsichtsrat besprochen. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats umfassen insbesondere die Verbesserung der Diskussionskultur im Aufsichtsrat und den regelmäßigen Austausch, auch ohne Beisein des Vorstands. PrüfungsausschussDer Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts der hGears AG und des hGears Konzerns sowie des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der hGears AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: scrollen
Herr Christophe Hemmerle verfügt als Vorsitzender des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und Herr Daniel Michael Kartje verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Herr Christophe Hemmerle verfügt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in Geschäftsführungsorganen mehrerer international agierender Unternehmen und aufgrund früherer Tätigkeiten über Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Herr Daniel Michael Kartje verfügt aufgrund seiner beruflichen Erfahrung über Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Leitung und Kontrolle der KonzerngesellschaftenDie Beteiligungsgesellschaften des Konzerns sind Kapitalgesellschaften, die Rechtsformen unterscheiden sich je nach Sitz des Unternehmens. Die Gesellschaften werden durch eine Geschäftsführung oder eine damit vergleichbare Institution geführt. Über die Leitlinien der Unternehmensstrategie, sowie über wesentliche Investitions- und Geschäftsentscheidungen bestimmt die jeweilige Gesellschafterversammlung. Grundsätzlich ist für alle wesentlichen Geschäftsentscheidungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften die Zustimmung der Konzernleitung erforderlich. Transparenz und RechnungslegungDer hGears Konzern ist einer regelmäßigen, offenen und zeitnahen Kommunikation gegenüber institutionellen Investoren und Analysten, Aktionären, Mitarbeitern und weiteren Stakeholdern verpflichtet. Mit den Anteilseignern pflegen wir einen regelmäßigen Informationsaustausch und behandeln sie bei Informationen gleich. Alle neuen Tatsachen werden unverzüglich über Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen, Geschäfts- und Zwischenfinanzberichte sowie Präsentationen anlässlich von Analysten- und Investorenkonferenzen bereitgestellt. Die Informationen können ebenso wie der Finanzkalender und Informationen zur Hauptversammlung über unsere Website eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden Informationen zu Directors' Dealings und Stimmrechtsmitteilungen sowie alle publizitätspflichtigen gesellschaftsrechtlichen Informationen veröffentlicht. Der jährliche Konzernabschluss und der Konzernhalbjahresabschluss eines Geschäftsjahres werden vom Vorstand aufgestellt. Grundlage sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) beziehungsweise International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das Standing Interpretations Committee (SIC) beziehungsweise International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der hGears AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktGDas Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, geändert und ergänzt durch das zum 12. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz), sieht für Unternehmen wie die hGears AG, die börsennotiert sind, vor, dass sie selbst Zielgrößen für die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachgeordneten Führungsebenen nebst Zielerreichungsfrist festlegen. Frauen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat der hGears AG setzt sich gemäß Ziffer 8.1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Hinsichtlich der Zielgröße und der Zielerreichungsfrist für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 20 % für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der hGears AG mit Zielerreichungsfrist bis spätestens zum 30. April 2025 festgelegt. Mit einem Frauenanteil im Aufsichtsrat von 20 % seit dem 8. April 2021 hat die Gesellschaft ihre Zielgröße bereits erreicht. Frauen im VorstandIm Geschäftsjahr 2024 waren keine Frauen im Vorstand vertreten. Dies ist in Übereinstimmung mit der festgelegten Zielgröße von 0 %. Der Aufsichtsrat ist der festen Überzeugung, dass es im Unternehmensinteresse liegt, die Vorstände, die das Anforderungsprofil erfüllen, langfristig an das Unternehmen zu binden und im Unternehmen zu halten. Eine Änderung in der Besetzung des Vorstands oder Aufstockung ausschließlich zum Zweck der Erhöhung der Frauenquote hält der Aufsichtsrat nicht für sachgemäß. Frauen in der ersten und zweiten FührungsebeneDie Festlegung von Zielgrößen für den Anteil von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der hGears AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG war nicht erforderlich, da die hGears AG als reine Holdinggesellschaft nur über zwei Mitarbeiter verfügt und insoweit keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands bestehen. Nachfolgeplanung für den VorstandDie langfristige Nachfolgeplanung hinsichtlich der Besetzung des Vorstands erfolgt durch regelmäßige Gespräche der Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die regelmäßige Behandlung des Themas im Aufsichtsrat. Dabei werden die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie über mögliche Nachfolgekandidaten beraten. Bei der Nachfolgeplanung für den Vorstand achtet der Aufsichtsrat unter anderem darauf, dass die für den Vorstand festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren beachtet wird. Diversitätskonzept für den VorstandDas Diversitätskonzept für den Vorstand sieht vor, dass bei der Zusammensetzung des Vorstands die Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Internationalität wie folgt berücksichtigt werden: scrollen
Mit diesem Diversitätskonzept wird angestrebt, den Vorstand so zu besetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, sodass der Vorstand als Leitungsorgan das Unternehmen bestmöglich steuern und führen kann. Umsetzung des Diversitätskonzepts für den VorstandDie Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beachtet bei der Auswahl der Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen. Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands erfüllt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept. Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen ab und weisen in der derzeitigen Besetzung Diversität in Hinblick auf den Berufs- und Ausbildungshintergrund auf. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten des hGears Konzerns als wesentlich erachtet werden. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über internationale Erfahrung. Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Kompetenzprofil, DiversitätskonzeptAnforderungen an die Zusammensetzung des AufsichtsratsKompetenzprofilDer Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die für die Aktivitäten und das Geschäft des hGears Konzerns als wesentlich angesehen werden. Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen scrollen
Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG für die nach dem 1. Juli 2021 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG gelten die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG für den Prüfungsausschuss entsprechend. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Da die Kommunikation in den Sitzungen überwiegend auf Englisch geführt wird und die Unterlagen zu ihrer Vorbereitung in englischer Sprache verfasst sind, sollte jedes Aufsichtsratsmitglied gute Englischkenntnisse vorweisen können. Unabhängigkeit und potenzielle InteressenkonflikteDem Aufsichtsrat soll entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses (falls eingerichtet) sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Vielfalt (Diversity)Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) unterschiedliche berufliche und internationale Erfahrungen sowie insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern berücksichtigen. Er soll sich zu mindestens 20 % aus Frauen und zu mindestens 20 % aus Männern zusammensetzen. Branchen- und internationale ExpertiseMindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll über langjährige internationale berufliche Erfahrung verfügen. Wünschenswert wäre, wenn mindestens ein Mitglied im Aufsichtsrat Kenntnisse im Bereich internationale e-Mobilität besitzt. Anforderungen an einzelne AufsichtsratsmitgliederAllgemeines AnforderungsprofilAuf Grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sollen die Aufsichtsratsmitglieder in der Lage sein, ihre Überwachungs- und Beratungsaufgabe bei der hGears AG als international tätiges und kapitalmarktorientiertes Technologie-Unternehmen zu erfüllen. Im Rahmen von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung soll insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit der Kandidaten geachtet werden. Aufsichtsratsmitglieder sollen der Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten gemäß Empfehlung C.4 des DCGK nachkommen. Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden zeitlichen Aufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Mandats aufbringen kann. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: scrollen
AltersgrenzeDie Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei ihrer Wahl nicht älter als 75 Jahre sein. Regeldauer der Zugehörigkeit zum AufsichtsratAufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als 15 Jahre bzw. drei Amtszeiten angehören. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig zum Ziel haben, das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium abzubilden. NachhaltigkeitDie Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig durch den Vorstand über die konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie von der hGears AG und den Stand der Umsetzung dieser Strategie berichten. Der Aufsichtsrat behandelt sowohl die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für die hGears AG als auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss befassen sich zudem mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die neben der Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen im Lagebericht auch den Nachhaltigkeitsbericht umfasst, und lassen sich über neue Entwicklungen und den Stand der Umsetzung bei der hGears AG informieren. Stand der UmsetzungDer Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung alle Anforderungen des Kompetenzprofils an das Gesamtgremium und die einzelnen Mitglieder, insbesondere die Anforderungen hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikationen und über die für die hGears wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Internationalität. Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur gehören dem Aufsichtsrat eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofil wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt. Qualifikationsmatrixscrollen
HauptversammlungIn der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. ANGABEN GEMÄSS §§ 289A UND 315A HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital beträgt EUR 10.400.000,00 und ist unterteilt in 10.400.000 nennwertlose Inhaber-Stückaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDem Vorstand sind über die gesetzlichen Beschränkungen hinaus keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Mehr als 10 % der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten AktionäreFinatem III GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 18. Juni 2021 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung an der Gesellschaft 35,81% der Stimmrechte beträgt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Beteiligung an der Gesellschaft 34,6 % der Stimmrechte. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenFür Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Stimmrechtskontrolle von Mitarbeiteraktien bei mittelbarer KontrollrechtsausübungDie am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Kontrollrechte unmittelbar selbst ausüben. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderungen der SatzungFür die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die §§84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung, besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Der Aufsichtsrat entscheidet über Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen gemäß §179 AktG in Verbindung mit §17 Abs. 3 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz eine Kapitalmehrheit vorschreibt, einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden muss, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine höhere Mehrheit erfordern. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand hat folgende Befugnisse zur Ausgabe sowie zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und GenussrechtenDie außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2021 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen auszugeben und hierfür ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 3.261.600,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2021/I). Den Inhabern der vorgenannten Schuldverschreibungen können Umtausch- oder Bezugsrechte in Bezug auf bis zu 3.261.600 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Inhaberaktien) ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 3.261.600,00 gewährt werden. Rückerwerb eigener AktienDer Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 4. Mai 2026 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % zu erwerben, mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu allen gesetzlich zulässigen, insbesondere zu den in der Ermächtigung genannten Zwecken verwendet werden. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, das Grundkapital der hGears AG bis zum 31. März 2026 entsprechend den Vorgaben der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) ein- oder mehrmalig, jedoch insgesamt höchstens um bis zu EUR 4.000.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Absatz 5 Satz l AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter den im Ermächtigungsbeschluss genannten Voraussetzungen auszuschließen. Bedingtes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 3.261.600,00 durch Ausgabe von bis zu 3.261.600 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2021 ausgegeben werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 525.450 durch Ausgabe von bis zu 525.450 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Das Bedingte Kapital 2024 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in Form von Aktienoptionen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses Aktienoptionen gewährt werden (Aktienoptionsprogramm 2024), die Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Bedienung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe noch keinen Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst hat, gewinnanteilberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2024 und nach Ablauf sämtlicher Ausübungszeiträume entsprechend anzupassen. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - bezüglich der Mitglieder des Vorstands - der Aufsichtsrat werden ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024 festzulegen. Vereinbarungen mit Bezug zum KontrollwechselDie hGears AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsDer Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten sieht für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Kontrollwechsels eine Entschädigungszahlung vor. Die Entschädigungszahlung beläuft sich auf zwei Jahresbruttogehälter und ist an die Bedingung geknüpft, dass der leitende Angestellte durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, wie im Arbeitsvertrag näher ausgeführt. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTChancen und RisikenAls international agierender Konzern mit Produktionsstandorten in Deutschland, Italien und China ist hGears vielfältigen Risiken ausgesetzt, die mit den operativen Geschäftsaktivitäten verbunden sind. Das implementierte Risikomanagement-System gewährleistet eine frühzeitige und transparente Identifikation potenzieller Risiken, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Risiken und Chancen werden als potenzielle zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse definiert, die zu negativen oder positiven Abweichungen vom Budget von hGears führen können. Unternehmensrisiken werden ausschließlich dann eingegangen, wenn sie kalkulierbar sind und die damit verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. Risikomanagement-SystemIm Konzern liegt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement-System (RMS) sowie das interne Kontrollsystem (IKS) beim Vorstand, während die operative Umsetzung in den jeweiligen Gesellschaften durch die Geschäftsführungen und die ihnen unterstellten Manager erfolgt. Diese Struktur basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenkonzept von 2013, das acht zentrale Elemente zur wirksamen Steuerung und Überwachung von Risiken definiert. Ein dem CFO unterstellter Group Head of Risk & Compliance stellt die Umsetzung der Risikorichtlinien des Vorstands sicher und bewertet die Gesamtrisikolage des Konzerns. Zur Früherkennung potenziell bestandsgefährdender Entwicklungen gemäß §91 Abs. 2 AktG wird eine Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation durchgeführt (siehe Abschnitt 6 für eine detaillierte Erläuterung der Methodik). Das Risikomanagement ist eng mit den Planungs- und Controllingprozessen verzahnt und erstreckt sich auf alle Konzerngesellschaften. Operative Manager, die direkt an den Vorstand berichten, identifizieren Risiken oberhalb festgelegter Schwellenwerte. Chancen werden vom Controlling systematisch verfolgt und umgesetzt, während strategische Entscheidungen dem Vorstand vorbehalten bleiben. Zur Sicherstellung einer effektiven Unternehmenssteuerung wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des RMS sowie des IKS regelmäßig überprüft. Diese Überprüfung erfolgt durch interne Kontrollen, unabhängige Prüfungen sowie Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Systeme werden fortlaufend weiterentwickelt, um sich verändernden regulatorischen Anforderungen und unternehmensspezifischen Risiken gerecht zu werden. Einschätzung des Vorstandes zu RMS und IKS (ungeprüft)Zum Berichtszeitpunkt liegen unter Berücksichtigung des Umfangs der Geschäftstätigkeit und der Risikolage keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtwirtschaftliche Nichtangemessenheit oder Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hinweisen. Damit trägt hGears den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK A.5) 7 Rechnung und stellt sicher, dass die bestehenden Kontroll- und Risikomanagementsysteme ihre Funktion wirksam erfüllen.
7
https://dcgk.de/de/kodex/aktuelle-fassung/a-leitung-und-ueberwachung.html
Chancenmanagement-SystemDas Chancenmanagement von hGears dient der frühzeitigen Identifikation und gezielten Nutzung von Potenzialen. Die Grundlage dafür bildet der vom Vorstand initiierte Zielvereinbarungsprozess, der durch das Controlling überwacht wird. Das Chancenmanagement wird kontinuierlich weiterentwickelt, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und die langfristige Unternehmensentwicklung zu fördern. Die Abstimmung mit der Unternehmensstrategie erfolgt über die bestehenden Controlling-Prozesse, die eine strukturierte Analyse und Bewertung von Wachstums- und Optimierungsmöglichkeiten sicherstellen. Dies gewährleistet eine gezielte Steuerung unternehmerischer Chancen und unterstützt die nachhaltige Entwicklung von hGears. Gemäß der Risikopolitik von hGears ist das Chancenmanagement nicht Teil des RMS. Die Steuerung erfolgt dezentral durch das operative Management, das für die Identifikation und Umsetzung strategischer Chancen verantwortlich ist. Da der Fokus des RMS auf potenziellen Gefahren liegt, werden Chancen dort nicht explizit erfasst oder bewertet. Allerdings fließen mögliche positive Entwicklungen in der Monte-Carlo-Simulation über Best-Case-Szenarien ein, um eine realistische Einschätzung der Geschäftsentwicklung zu ermöglichen. Internes KontrollsystemDas IKS von hGears bildet als integraler Bestandteil der Unternehmensführung die Grundlage für eine sichere, effiziente und gesetzeskonforme Geschäftsabwicklung. Es umfasst alle systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten mit dem Ziel, die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen, die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien zu gewährleisten. Ein wirksames und effizientes IKS ist essenziell, um Risiken in den Geschäftsprozessen frühzeitig zu erkennen, zu steuern und potenzielle Schäden zu vermeiden. Das IKS bei hGears berücksichtigt alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über reine Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Es deckt sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Aspekte ab und sorgt für eine umfassende Absicherung der Unternehmensaktivitäten. Während das Risikomanagement strategische und übergeordnete Risiken identifiziert und bewertet, konzentriert sich das IKS insbesondere auf die operative Ebene. Zur frühzeitigen Identifizierung und Minimierung von Risiken definiert das IKS klare Kontrollmechanismen innerhalb der Geschäfts- und Rechnungslegungsprozesse. Die kontinuierliche Überwachung soll sicherstellen, dass die Kontrollen konsequent eingehalten werden und ihre Wirksamkeit gewährleistet ist. Dabei werden Prozessrisiken systematisch aufgedeckt, bewertet sowie Korrekturmaßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung nachverfolgt. Durch die enge Verzahnung von RMS und IKS wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Risikosteuerung geschaffen. Ein Beispiel hierfür ist die Integration von Finanzrisiken in das IKS: Während das RMS potenzielle Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennt und bewertet, implementiert das IKS gezielte Kontrollmaßnahmen wie strengere Zahlungsüberwachungen oder Limitierungen, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Diese Verbindung ermöglicht eine umfassende Risikoanalyse und trägt dazu bei, Synergien zu realisieren sowie Doppelstrukturen zu vermeiden. Das IKS unterstützt somit nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die strategische Zielerreichung und die langfristige Unternehmenssicherung. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Systemeffektivität werden Schlüsselkontrollen mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Selbstbeurteilung durch die operativen Einheiten überprüft und zentral dokumentiert. Diese regelmäßigen Bewertungen gewährleisten eine konsistente Anwendung der Kontrollmechanismen und ermöglichen die frühzeitige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Das IKS leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Zukunftssicherung von hGears, indem es standardisierte Prozesse und Kontrollmechanismen in den zentralen Geschäftsbereichen etabliert. Es basiert auf den vier Prinzipien Need-to-Know, Funktionstrennung, Transparenz und Kontrolle, die eine strukturierte und wirksame Steuerung der Geschäftsprozesse ermöglichen. Im Finanzbereich gewährleistet das IKS die Einhaltung der gültigen IFRS-Bilanzierungsrichtlinien sowie eine konsistente Konzernabschlusserstellung, die durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt wird. Im Bereich der IT-Sicherheit umfasst das IKS ein detailliertes Berechtigungskonzept, das den Zugriff auf kritische Systeme und Daten klar regelt. Zudem gewährleistet die systemseitige Nachverfolgbarkeit von Dateneingaben in der ERP- und Konsolidierungssoftware eine transparente und revisionssichere Verarbeitung von Finanzinformationen. Geschäftsbereichs- und prozessübergreifend umfasst das IKS auch Kontrollen im Bereich Compliance. Der Fokus liegt auf der Einhaltung des Code of Ethics, des Whistleblower-Systems, des Kartellrechts, der Korruptions- und Bestechungsprävention sowie des Datenschutzes und der Datensicherheit. Im Vordergrund steht die Sensibilisierung für potenzielle Risiken sowie die Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung geltender Gesetze, Vorschriften und interner Unternehmensrichtlinien zur Risikominimierung. Die Einhaltung dieser Kontrollmechanismen wird durch regelmäßige interne Audits sowie eine zentrale Compliance- und Audit-Funktion sichergestellt. Durch die enge Verzahnung mit dem Risikomanagementsystem werden potenzielle Schwachstellen frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Chancen- und RisikolageOrganisation des Risikomanagement-ProzessesDie konzernweite Risikomanagement-Richtlinie definiert die Rollen, Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Prozesse im Risikomanagement, einschließlich der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Anforderungen an die Berichterstattung von Risiken und Chancen. hGears verfolgt bei der Umsetzung des RMS einen integrierten Top-down- und Bottom-up-Ansatz, der sicherstellt, dass sowohl strategische als auch operative Risiken umfassend identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Auf Konzernebene sind zentrale Risk Owner verantwortlich für die Steuerung und Koordination strategischer und übergreifender Risiken. Parallel dazu übernehmen auf Gesellschaftsebene lokale Risk Owner die Erfassung, Bewertung und Steuerung operativer Risiken. Diese Matrixstruktur gewährleistet eine unternehmensweite Verankerung des Risikomanagements und stellt sicher, dass sämtliche Risikodimensionen - von strategischen bis zu operativen Risiken - angemessen berücksichtigt werden. Der Risikomanagement-Ausschuss trifft sich regelmäßig, um das Risikoinventar zu überprüfen, Maßnahmen zur Risikominimierung zu bewerten und die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der bestehenden Risikomanagement-Richtlinien kontinuierlich hinterfragt und bei Bedarf angepasst. Unerwartet auftretende Risiken werden entweder unmittelbar oder im Rahmen der monatlichen Risk Review Meetings gemeldet, um eine zeitnahe Bewertung und Steuerung sicherzustellen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikolage informiert und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems. Er stellt sicher, dass das RMS den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Unternehmensstrategie effektiv unterstützt. Bewertung von Risiken und ChancenZur Früherkennung von potenziell bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation der Risiken mittels Monte-Carlo-Simulation. Diese Simulation bewertet potenzielle Risiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Schadenshöhen. Zur quantitativen Analyse der Marktrisiken werden Dreiecksverteilungen mit minimalen, maximalen und wahrscheinlichsten Werten verwendet. In die Risikoaggregation fließen dabei die Netto-Risiken ein, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von Risikobewältigungsmaßnahmen. Die Aggregation aller Risiken bestimmt den Gesamtrisikoumfang. Bei der Monte-Carlo-Simulation werden die Wirkungen der wichtigsten Einzelrisiken des Unternehmens den entsprechenden Posten der Plan-GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und Plan-Bilanz zugeordnet. In unabhängigen Simulationsläufen werden einhunderttausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei jeweils eine Ausprägung der GuV und Bilanz berechnet. Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine "repräsentative Stichprobe" aller möglichen Risiko-Szenarien des Unternehmens in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung und einer Illiquidität. Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der Berichterstattung über die Gesamtrisikoposition und die Risikotragfähigkeit an den Vorstand und den Aufsichtsrat. RisikenDie Chancen- und Risikolage gibt Aufschluss über die wesentlichen Risiken, die für hGears von Bedeutung sind. Der Betrachtungshorizont im Risikomanagement-System beträgt grundsätzlich 12 Monate auf rollierender Basis. In der folgenden Übersicht sind die TOP-Netto-Risiken nach ihrer potenziellen Auswirkung auf das Gruppen-EBIT geordnet. Das Schadensausmaß der Nettorisiken wird wie folgt kategorisiert: scrollen
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Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken variieren, wobei das Risiko einer sinkenden Kundennachfrage als hoch, das Non-Compliance-Risiko als gering, und die übrigen Risiken als niedrig-mittel eingestuft werden. Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und sinkende KundennachfragehGears setzt kontinuierlich Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Liquiditätssicherung um. Zusätzlich werden derzeit weitere Schritte implementiert, um potenziellen Nachfragerückgängen gezielt entgegenzuwirken. Trotz der genannten Maßnahmen ist auf Basis der aktuellen Planung im ersten Quartal 2026 eine zusätzliche Finanzierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich erforderlich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Finanzierung noch nicht gesichert, jedoch hat das Unternehmen bereits indikative Angebote von potenziellen Finanzierungspartnern erhalten. Daher ist der Vorstand zuversichtlich, dass die Finanzierung spätestens bis Ende 2025 erfolgreich gesichert wird. Ein zusätzlicher Rückgang der Absatzmengen um mehr als 10 % unter die prognostizierten Umsätze - entgegen den aktuellen Erwartungen - könnte das Risiko weiter erhöhen und den Liquiditätsbedarf des Konzerns zusätzlich verstärken. Um frühzeitig Nachfrageveränderungen zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren, setzt hGears weiterhin auf eine kontinuierliche Marktbeobachtung, den Ausbau der Kundenbeziehungen sowie eine enge Abstimmung mit Bestandskunden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Markttrends frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Falls erforderlich, werden auch weitere Maßnahmen im Personalbereich ergriffen. Sollte wider Erwarten keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden können, ist der Fortbestand der Muttergesellschaft und des Konzerns gefährdet. Aufgrund dessen besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Muttergesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. CybercrimeDie Bedrohung durch Cyberkriminalität bleibt aufgrund der weltweit zunehmenden Angriffe auf IT-Infrastrukturen weiterhin hoch. Unternehmen sind verstärkt mit gezielten Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Systemausfällen konfrontiert, die erhebliche finanzielle und operationelle Schäden verursachen können. hGears begegnet diesem Risiko mit einer umfassenden Cyber-Security-Strategie, die unter anderem eine bestehende Cyber-Security-Versicherung sowie die Umsetzung eines konzernweiten Information Security Management Systems (ISMS) umfasst. Ergänzend kommen etablierte Sicherheitsmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Mobile-Device-Management, Device-Control und -Encryption, Netzwerksegmentierung sowie Netzwerküberwachung zum Einsatz. Regelmäßige Awareness-Schulungen sensibilisieren die Mitarbeiter für aktuelle Bedrohungen und stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko weitestgehend begrenzt, eine vollständige Eliminierung kann jedoch aufgrund der dynamischen Bedrohungslage nicht garantiert werden. Non-ComplianceDie weltweiten regulatorischen Anforderungen steigen kontinuierlich, wodurch Unternehmen einem zunehmenden Risiko von Rechts- und Richtlinienverstößen ausgesetzt sind. Grundsätzlich können Compliance-Verstöße erhebliche Bußgelder, Reputationsverluste sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. In einigen Ländern sind zudem Haftstrafen für Führungskräfte möglich. hGears begegnet diesem Risiko mit einem Code of Ethics, der die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben fördert und damit das Risiko von Compliance-Verstößen reduziert. Darüber hinaus schützt eine bestehende D&O-Versicherung das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Risiko im Ranking gestiegen, da bisherige Top-Risiken weggefallen sind. Die Risikobewertung selbst hat sich jedoch nicht maßgeblich verändert. Zur weiteren Risikominimierung sind regelmäßige Schulungen und Awareness-Trainings fester Bestandteil der Compliance-Strategie, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für regulatorische Anforderungen kontinuierlich zu schärfen. Zudem ist das Thema Compliance fest im IKS integriert, unter anderem durch Self-Assessments, die regelmäßig durchgeführt werden. Um die Bedeutung von Compliance im Unternehmen weiter zu stärken, werden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere der weitere Ausbau des Meldewesens und Hinweisgebersystems, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu adressieren. Ziel ist es, den Schutz vor Verstößen zu erhöhen und die Meldemöglichkeiten für Mitarbeiter zu vereinfachen, um eine niedrigschwellige und effektive Kommunikation sicherzustellen. Im Berichtszeitraum sind keine Compliance-Meldungen eingegangen und keine Compliance-Risiken bekanntgeworden. EngineeringBei diesem Risiko handelt es sich um ein neues Risiko, das in der aktuellen Risikobewertung erstmals berücksichtigt wird. Der in der Mittelfristplanung vorgesehene Anlauf neuer Kundenprojekte erfordert eine intensive Betreuung der Kundenentwicklung, um eine erfolgreiche Umsetzung in den Produktionsprozess sicherzustellen. Aufgrund bereits umgesetzter Kosteneinsparmaßnahmen in Verbindung mit einer zurückhaltenden Einstellungspolitik kann es bei einem höher als geplanten Umsatzwachstum oder einem vorzeitigen Hochlauf von Kundenprojekten zu Kapazitätsengpässen im Engineering kommen. Dies könnte die termingerechte Umsetzung von Projekten beeinträchtigen und zu Verzögerungen in der Produktion oder der Serienfreigabe führen. Mögliche Auswirkungen sind zusätzliche Kosten durch den Zukauf externer Engineering-Leistungen oder ein langsamerer bzw. verzögerter Projektanlauf, sofern sich Kundenanforderungen oder -termine ändern, die heute noch nicht bekannt sind. Zur Risikominimierung werden interne Prozesse optimiert und vorhandene Ressourcen gezielt priorisiert. Zudem wird die Entwicklungskapazität regelmäßig überprüft, um frühzeitig Engpässe zu identifizieren und bei Bedarf gezielte Maßnahmen einzuleiten. Sinkende ProduktionseffizienzDieses neue Risiko wurde erstmals in die aktuelle Risikobewertung aufgenommen. Technische Störungen und Maschinenstillstände treten besonders dann auf, wenn die Produktion nicht vollständig ausgelastet ist. In solchen Fällen führen längere Stillstandszeiten zu ineffizienten Anlaufprozessen, die eine höhere Ausschussquote und steigende Produktionskosten zur Folge haben können. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus dem reduzierten Personalbestand in einzelnen Produktionsstufen. Sollte die Nachfrage unerwartet steigen, könnten Engpässe entstehen, da Kapazitäten nicht kurzfristig erweitert werden können. Zusätzlich hat hGears Outsourcing teilweise zurückgenommen und einzelne Produktionsschritte wieder ins Unternehmen integriert. Dieser Übergang erfordert eine Lernphase, in der es anfänglich zu längeren Durchlaufzeiten, einem höheren Ressourcenaufwand und möglichen Qualitätsschwankungen kommen kann. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde das Insourcing kundenseitig genehmigt. Dadurch kann hGears Leerkapazitäten in der eigenen Produktion vermeiden und den gleichzeitigen Bezug externer Dienstleistungen reduzieren. Zudem setzt das Unternehmen Lean-Management-Methoden ein, um Prozesse effizienter zu gestalten. Gezielte Mitarbeiterschulungen unterstützen den Übergang, erleichtern die Einarbeitung und sichern die Qualitätsstandards. IT-VerfügbarkeitDie Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme ist für einen reibungslosen Geschäftsablauf essenziell. Gravierende Störungen, wie Systemausfälle, Angriffe auf das Netzwerk, der Verlust oder die Manipulation von Daten, können zu Betriebsunterbrechungen führen und damit auch Kundenprozesse negativ beeinflussen. hGears arbeitet kontinuierlich an der Optimierung seiner IT-Landschaft und ergreift sowohl konzeptionelle als auch operative Maßnahmen, um IT-Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die laufende Implementierung der TISAX-Zertifizierung an den Unternehmensstandorten. Ergänzend werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen eingesetzt, um die Widerstandsfähigkeit der IT-Infrastruktur zu stärken. Zur weiteren Risikominimierung werden regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter durchgeführt, um das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit IT-Systemen zu fördern und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. ChancenhGears sieht in verschiedenen Bereichen Potenziale, die zur langfristigen Stabilisierung und Steigerung der Ertragskraft beitragen können. Die Identifikation und Nutzung dieser Chancen erfolgt auf Basis strategischer Marktanalysen sowie durch gezielte operative Maßnahmen. Marktentwicklung und NachfragepotenzialeDie Erholung des Marktes und die steigende Nachfrage in bestimmten Zielsegmenten bieten Wachstumsmöglichkeiten. Insbesondere im Bereich e-Mobilität und nachhaltige Antriebstechnologien ergeben sich Chancen durch veränderte regulatorische Rahmenbedingungen und zunehmendes Umweltbewusstsein. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung neuer Technologien im Bereich der elektronischen Steuerung von Bremssystemen, die eine erhöhte Sicherheit und Effizienz bieten. hGears passt sein Produktportfolio kontinuierlich an, um von diesen Entwicklungen zu profitieren. Auf Basis der eigenen Entwicklungs- und Produktionskompetenzen identifiziert hGears weitere Wachstumschancen im sich erholenden Markt der e-Mobilität. Durch die Optimierung interner Prozesse soll die Wertschöpfung gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert werden. Technologische Weiterentwicklung und ProzessoptimierunghGears sieht in der Optimierung von Produktionsprozessen und der weiteren Umsetzung der Insourcing-Strategie wesentliche Chancen zur Effizienzsteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Durch den gezielten Einsatz von Lean-Management-Methoden und modernen Fertigungstechnologien können Produktionsabläufe optimiert, Durchlaufzeiten verkürzt und Kosten gesenkt werden. Die erfolgreich bestandenen Kundenaudits im Bereich der Härterei im vergangenen Geschäftsjahr zeigen, dass sich die Investitionen in eigene Produktionskompetenzen auszahlen. Diese Erfolge in der Prozessumstellung bestätigen die Strategie, weitere Produktionsschritte ins Unternehmen zu verlagern. Durch das Insourcing reduziert hGears externe Abhängigkeiten, verbessert die Prozesskontrolle und realisiert langfristige Kostenvorteile. Gleichzeitig ermöglicht dieser Schritt den Aufbau von internem Know-how, wodurch die Flexibilität bei zukünftigen Kundenanforderungen steigt. Zur weiteren Effizienzsteigerung investiert hGears gezielt in den Maschinenpark und setzt die Erneuerung hin zu modernen, flexibel einsetzbaren Fertigungsmaschinen fort. Dies trägt zur Erhöhung der Produktionsflexibilität, Verringerung von Engpässen sowie zur Verbesserung der Prozessstabilität und Qualität bei. Langfristig erwartet der Vorstand, dass diese Maßnahmen das Potenzial einer höheren Produktivität, geringeren Ausschussquoten und einer besseren Ressourcennutzung ausschöpfen. Diversifikation und strategische PartnerschaftenhGears sieht in der Erweiterung des Kundenportfolios und der Reduzierung der Abhängigkeit von einzelnen Großkunden wesentliche Chancen für nachhaltiges Wachstum. Durch die gezielte Erschließung neuer Märkte und Kundensegmente kann das Unternehmen seine Marktposition weiter stärken und langfristige Umsatzpotenziale sichern. Ein besonderes Potenzial ergibt sich durch neue Kunden, die verstärkt auf den Markt der e-Mobilität drängen. Die zunehmende Nachfrage eröffnet hGears die Möglichkeit, seine Expertise in diesem Bereich gezielt einzusetzen und neue Kundenbeziehungen aufzubauen. Darüber hinaus bietet die Vertiefung bestehender Kundenbeziehungen die Möglichkeit, zusätzliche Aufträge zu generieren und als bevorzugter Partner für neue Projekte zu agieren. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Kunden kann hGears frühzeitig auf veränderte Anforderungen reagieren und maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Zusätzlich setzt hGears auf strategische Kooperationen, um technologische Innovationen voranzutreiben, Synergien zu nutzen und den Zugang zu neuen Geschäftsfeldern zu erweitern. Diese Partnerschaften ermöglichen es, Ressourcen effizient einzusetzen und Marktchancen gezielt wahrzunehmen. Die Kombination aus Kundendiversifikation, enger Zusammenarbeit mit Bestandskunden und gezielten Partnerschaften stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von hGears und trägt zur langfristigen Unternehmensentwicklung bei. Finanzielle und operative StabilitäthGears sieht in der Optimierung der Finanzstruktur und des Kostenmanagements wesentliche Chancen zur Sicherung der langfristigen Unternehmensstabilität. Eine effiziente Steuerung des Working Capital Managements ermöglicht es, die Liquidität zu verbessern, Finanzierungskosten zu reduzieren und finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen zu schaffen. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Nachhaltigkeitsstrategie (ESG), die zunehmend an Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung gewinnt. Durch eine ESG-konforme Strategie kann hGears den Zugang zu Investoren und Finanzierungen verbessern, da nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung verstärkt als Kriterium für Kapitalgeber dient. Bereits heute setzt hGears auf eine ESG-konforme Berichterstattung, die über die regulatorischen Vorgaben hinausgeht, um Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Stakeholdern zu gewährleisten. Zusätzlich bieten Maßnahmen zur Prozessoptimierung und Kosteneffizienz Potenziale zur Verbesserung der Profitabilität. Durch eine gezielte Steuerung der Fixkosten und eine effizientere Ressourcennutzung kann hGears wirtschaftlicher agieren und langfristige Wettbewerbsvorteile erzielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Stärkung der Resilienz gegenüber Marktveränderungen, insbesondere durch ein vorausschauendes Risikomanagement im Bereich Lieferketten und Materialverfügbarkeiten. Dies trägt dazu bei, unerwartete Kostensteigerungen abzufedern und die finanzielle Stabilität auch in volatilen Marktphasen zu gewährleisten. Durch diese Maßnahmen stellt hGears sicher, dass das Unternehmen langfristig finanziell stabil, wettbewerbsfähig und strategisch handlungsfähig bleibt. Beurteilung der Chancen- und RisikolagehGears agiert weiterhin in einem herausfordernden Marktumfeld, das durch wirtschaftliche Unsicherheit und eine verhaltene Kundennachfrage geprägt ist. Das größte Risiko besteht in der anhaltend reduzierten Nachfrage sowie den daraus resultierenden sinkenden Absatzmengen. Zusätzlich stellt die langsamer als erwartete Erholung des Gesamtmarktes eine Herausforderung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. hGears beobachtet die Marktentwicklung kontinuierlich und hat geeignete Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und Risikominimierung implementiert, um die Finanzierungs- und Liquiditätssituation jederzeit sicherzustellen. Zur weiteren Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage wurden im Berichtsjahr gezielt Maßnahmen zur Senkung der operativen Kosten sowie zur Optimierung des Working Capitals ergriffen, um die Liquidität weiter zu stärken. Ergänzend wurde das Risikomanagementsystem erweitert, indem der Betrachtungszeitraum der Risikoaggregation auf einen Mehrjahreszeitraum ausgedehnt wurde. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen zur Stabilisierung und mittelfristigen Verbesserung der Geschäftsentwicklung. Die gesunkenen Lagerbestände bei den Kunden lassen auf einen möglichen Anstieg der Nachfrage schließen. Vorliegende Aussagen der Kunden deuten auf einen zukünftigen Bedarf hin. Der Vorstand erwartet, trotz der bestehenden Herausforderungen, mittelfristig eine Trendwende. Das IKS und das RMS der hGears sind wesentliche Instrumente zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und zur frühzeitigen Identifikation potenzieller Risiken. Dennoch können inhärente Restrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und -steuerung implementiert und priorisiert alle Aktivitäten, die zur konsequenten Umsetzung des Maßnahmenplans beitragen, da dieser maßgeblich zur Stabilisierung der Risiko- und Chancensituation beiträgt. Nach Einschätzung des Vorstands besteht hinsichtlich der Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und der sinkenden Kundennachfrage eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Muttergesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise dann nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Aber der Vorstand geht gleichzeitig davon aus, dass es hGears dank der bereits angestoßenen und geplanten Maßnahmen gelingen wird, die Bestandsgefährdung abzuwenden und die Geschäftstätigkeiten in gewohnter Form weiterzuführen. Diese Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten sowie der rechtlichen Vorgaben gemäß § 91 Abs. 2 und 3 AktG. PROGNOSEBERICHTGesamtwirtschaftDer nunmehr schon drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine beeinflusst zunehmend die westeuropäische Politik und hat das Potential die Welt zu spalten. Zum Jahresende 2024 wurde in den USA ein neuer Präsident gewählt, der mit seinen Auffassungen und Thesen zumindest irritiert und gleichzeitig die Rolle Amerikas neu definiert. Dies dürfte sich auch aber nicht nur in einer kontroversen Handelspolitik niederschlagen. Somit sind die geopolitischen Risiken nicht weniger und teilweise anders geworden. Währenddessen dürften stabile bis leicht fallende Energie und Rohstoffpreise durch Zölle konterkariert werden und den Rückgang der Teuerung behindern. Somit bleibt die Frage, wie schnell die Notenbanken ihre Zinsen senken. In seiner Prognose vom Januar 2025 8 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 3,3% für das laufende Jahr aus, was einem leichten Anstieg um 0,1 % gegenüber den 3,2 % von 2024 entspricht. Dem IWF zufolge soll das Wirtschaftswachstum in China im Jahr 2025 auf 4,6 % fallen, nach 4,8 % im Vorjahr. Währenddessen sollen die USA um 2,7 % wachsen und Euroraum erneut nur relativ magere 1,0 %, was aber einer Verbesserung gegenüber den geschätzten 0,8 % in 2024 entspricht. Hauptgrund ist das vom IWF erneut schwache erwartete Wachstum Deutschlands von 0,3 %, das aber einer marginalen Verbesserung nach zwei Rezessionsjahren entsprechen würde (2024: -0,2 %, 2023: -0,3 %). Unterdessen rechnet der IWF damit, dass die globale Inflation von geschätzten 5,7 % im Jahr 2024 (Jahresdurchschnitt) auf 4,2 % im Jahr 2025 und 3,5 % im Jahr 2026 fallen wird. Die Gründe für den Inflationsrückgang sind fallende Energiepreise und eine Abkühlung der Arbeitsmärkte. Laut IWF wird die Inflation in den Vereinigten Staaten im Jahr 2025 nahe am, aber über dem Zielwert von 2 % liegen, während die Inflationsdynamik im Euroraum gedämpfter ausfallen dürfte. Dies dürfte über kurz oder lang zu weiteren Zinssenkungen der jeweiligen Zentralbanken führen und damit die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Nach den Interventionen des amerikanischen Präsidenten und seines Führungsstabs scheint Waffenstillstand im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zumindest möglich während dieser Schritt im Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern bereits erreicht werden konnte. Die Geschäftsleitung beobachtet und bewertet die Entwicklung der Konflikte sehr genau. Die Weitergabeklauseln des Unternehmens würden im Falle von steigenden Energie- und Rohstoffkosten greifen und das Management würde sich umgehend bemühen, höhere Kosten, die nicht durch Weitergabeklauseln abgedeckt sind, über Preiserhöhungen zu kompensieren. e-Bikes2025 wird voraussichtlich das dritte Jahr in Folge sein, in dem die Fahrradindustrie ihre Überlager abbaut. Vor diesem Hintergrund erwarten Branchenexperten, basierend auf den Produktions- und Absatzzahlen der vergangenen Jahre, dass sich die Produktion 2025 auf sehr niedrigem Niveau stabilisiert und ab 2026 wieder in Richtung Normalisierung bewegt, was eine deutliche Erholung für die Industrie bedeuten würde. Ein führender Manager in der e-Bike Industrie sieht hingegen bereits für 2025 erste Anzeichen einer Erholung 9. Wenn auch die Prognosen vorsichtiger geworden sind, zweifeln Branchenexperte (z. B. Roland Berger 10 , EY 11 , Kearney/Houlihan Lokey 12 , CONEBI 13 ) weiterhin nicht daran, dass die e-Bike Industrie nach dieser temporären Korrektur wieder auf einen langfristig positiven Wachstumstrend zurückfinden wird. Fahrrad und e-Bike sind bereits tragende Säulen in der urbanen Mobilitätswende und so zeigen zum Beispiel jüngste Statistiken von Transport for London (TfL) 14 , dass die Zahl der Radfahrten in London seit 2019 um 26 % gestiegen ist und allein zwischen 2023 und 2024 um 11,6 % zunahm. Neben der immer stärkeren Segmentierung des Angebots an e-Bikes werden die zunehmenden Einsatzmöglichkeiten von Mikromobilitätslösungen, z. B. in Form von Lastenrädern oder elektrischen Leichtfahrzeugen, die Nachfrage beflügeln.
8
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025
[e]-MobilityDer Widerstand der Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft gegen die EU-Regulierung, wonach in der EU zugelassene Neuwagen und Kleintransporter ab 2035 keine CO 2 -Emissionen mehr ausstoßen dürfen, wächst. Dies könnte zu einer Verschiebung des Verbrenner-Aus führen. So oder so dürfen Verbrennerautos über das gesetzliche Verkaufsende hinaus betrieben werden (z. B. mit e-Fuels), was die Nachfrage nach speziellen Highend-Sportwagen mit Verbrennungsmotoren im Luxusbereich bis 2035 stimulieren könnte. hGears hat sich als hochqualifizierter Zulieferer für die Produktion von elektrischen Hilfs- und Steuerungssystemen positioniert (z. B. Steer-by-Wire, Brake-by-Wire, Antiwank-Systeme), die dank der Einführung von Bordnetzwerken mit höherer Spannung zunehmend hydraulische Systeme ablösen. Diese neue Generation von elektrischen Systemen kommt sowohl in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch in Elektrofahrzeugen aufgrund ihrer schnelleren und präziseren Funktion vermehrt zum Einsatz. Währenddessen waren die Zulassungszahlen von BEVs in 2024 dem europäischen Automobilherstellerverband ACEA 15 zufolge vor allem in der zweiten Jahreshälfte rückläufig und der Anteil an den Gesamtzulassungen in der EU fiel leicht um 1,0 % auf 13,6 %. Hintergrund ist vor allem die nach wie vor mangelhafte Ladeinfrastruktur, aber auch die teilweise abrupte Streichung von Subventionen. Trotzdem nimmt die Offenheit für Elektromobilität laut einer aktuellen Studie des Beraters Horvát 16 in fast allen europäischen Ländern zu. Rund 58 % der Befragten in Deutschland, Europas größtem Automobilmarkt, ziehen den Kauf eines Elektroautos in Betracht, wobei sich dieser Anteil seit April 2024 fast verdoppelt hat, während die Zahl der überzeugten Elektro-Gegner auf 20 % gesunken ist. Somit scheinen immer mehr Menschen bereit zu sein, sich beim nächsten Autokauf mit dem Thema Elektromobilität auseinanderzusetzen.
15
https://www.acea.auto/pc-registrations/new-car-registrations-0-8-in-2024-battery-electric-13-6-market-share/
e-ToolsDie vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 vollzogenen Zinssenkungen der Notenbanken konnten die Baukonjunktur in den entwickelten Ländern noch nicht nachhaltig stimulieren und aufgrund der verhaltenen Konsumentenstimmung war auch die Nachfrage nach elektrischen Gartengeräten verhalten. Nichtsdestotrotz hat es die e-Tools Industrie geschafft, Überlager abzubauen. Weitere Zinssenkungen sollten sich sowohl auf die Bautätigkeit als auch das Konsumentenklima positiv auswirken und somit die Nachfrage ankurbeln. Darüber hinaus dürfte der Gartenbau nach wie vor von einem starken Elektrifizierungstrend profitieren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Regulierung, da Verbrennungsmotoren in diesem Segment als Hauptverursacher von Umweltverschmutzung gelten. In 2024 hat sich das Geschäft mit Elektrowerkzeugen und elektrischen Gartengeräten stabilisiert und sollte von den oben beschriebenen Trends profitieren. AusblickNichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie konzernweiten Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen sollen weiter optimiert werden, um arbeitsunfallbedingte Ausfalltage grundsätzlich zu verringern. In 2025 soll ein LTAR von 4 erreicht werden. Auch die Recyclingquote soll grundsätzlich verbessert werden, im laufenden Jahr aber mindestens den vorgegebenen Wert von 84 % erreichen. Der Energiebedarf von hGears kann nur schrittweise und allmählich gesenkt werden, vor allem mit der Anschaffung neuer Maschinen. Währenddessen dürfe der absolute Energieverbrauch leicht sinken, möglicherweise aber rein rechnerisch im Verhältnis zu den Arbeitsstunden der Mitarbeiter aufgrund der reduzierten Belegschaft leicht steigen. So erwarten wir einen Energieverbrauch 26 kWh pro Arbeitsstunde in 2025. Finanzielle LeistungsindikatorenAngesichts der Unsicherheiten und Herausforderungen auf den globalen Märkten, begleitet von anhaltend hohen Lagerbeständen bei den e-Bikes, strukturellen Problemen in der Automobilindustrie und generellen Verschiebungen in den Nachfragetrends bleibt der Vorstand von hGears bei seinem Ausblick vorsichtig. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet hGears einen Umsatz in der Bandbreite von EUR 80 - 90 Mio. Die erwartete schwache Volumenentwicklung dürfte sich auch dieses Jahr in Ineffizienzen und einem beträchtlich eingeschränkten Operating Leverage niederschlagen. Vor diesem Hintergrund wird sich der Vorstand wieder vorrangig auf operative Exzellenz, Umsetzung und Ressourceneinsatz konzentrieren, die Kostenstrukturen weiter optimieren und gegebenenfalls anpassen. Letztendlich erwartet der Vorstand für 2025 ein bereinigtes negatives EBITDA von EUR minus 4 bis minus 1 Mio. Dabei sollte es 2025 gelingen, einen negativen Free Cashflow von EUR minus 6 bis minus 2 Mio. zu generieren. Das Management wird die Ausgaben für Investitionen in Anlagevermögen (CAPEX) weiterhin nur dann freigeben, wenn sichergestellt ist, dass damit kurz- bis mittelfristig zusätzlicher Umsatz und Ertrag generiert werden kann.
Schramberg, den 24. März 2025 Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand KONZERNABSCHLUSSKONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezemberder hGears AG, Schrambergscrollen
Der Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezemberder hGears AG, Schrambergscrollen
* Währungsdifferenzen aus der Umrechnung
der hGears (Suzhou) Co., Ltd., Suzhou / China
Der Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. KONZERNBILANZder hGears AG, SchrambergAktiva scrollen
Der Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG der hGears AG, Schramberg, für die Geschäftsjahre zum 31. Dezemberscrollen
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Der Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG der hGears AG, Schramberg, für die Geschäftsjahre zum 31. Dezemberscrollen
Der Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. KONZERNANHANG1. ALLGEMEINE ANGABENDie hGears AG (ehemals hGears Holding GmbH) - HRB 778870 - wurde 2011 gegründet und hat ihren Unternehmenssitz in Schramberg, Deutschland. Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft wurde am 27. April 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Deutschland, eingetragen. Die Geschäftsadresse ist Brambach 38, 78713 Schramberg. Die hGears AG erstellt gemäß § 290 HGB in Verbindung mit § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Der vorliegende Konzernabschluss, bestehend aus den Abschlüssen der hGears AG, ihrer Tochterunternehmen hGears Schramberg GmbH (im Folgenden: "Schramberg"), hGears Padova S.p.A. (im Folgenden: "Padova") und ihrer Enkelgesellschaft hGears (Suzhou) Co., Ltd. (im Folgenden: "Suzhou"), wurde in Übereinstimmung mit einheitlichen Konzernbilanzierungsmethoden aufgestellt. Die hGears AG und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften ("hGear Konzern", "Konzern") produzieren, vertreiben und verkaufen Präzisionsdrehteile, Antriebselemente, Getriebe-Kits sowie komplexe Systemlösungen. Dabei kombiniert der Konzern Verfahren der Stahlbearbeitung mit Metallpulvertechnologien. Der Konzernabschluss kann unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden. 2. ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENDie bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses verwendeten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Folgenden dargestellt und werden - soweit nicht gegenteilig vermerkt - in allen dargestellten Geschäftsjahren angewendet. 2.1 Grundlage der AufstellungDer Konzernabschluss des hGears Konzerns zum 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie in der Europäischen Union anzuwenden, und den vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) herausgegebenen Interpretationen aufgestellt, die für gemäß IFRS berichtende Unternehmen gelten. Der Konzernabschluss entspricht den durch die Europäische Union übernommenen IFRS und § 315e HGB und wird dem Aufsichtsrat am 24. März 2025 vom Vorstand zur Billigung vorgelegt. Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert die Verwendung verschiedener wesentlicher rechnungslegungsbezogener Schätzungen. Außerdem muss der Vorstand bei der Anwendung der Konzernbilanzierungsgrundsätze Ermessensentscheidungen treffen. Die Bereiche, die eine eingehendere Beurteilung erfordern oder komplexer sind, bzw. Bereiche, bei denen sich Annahmen und Schätzungen wesentlich auf den Konzernabschluss auswirken, werden in Anhangangabe 2.4 erläutert. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) dargestellt. Einzelne Posten im Konzernabschluss und im Anhang zum Konzernabschluss werden nach kaufmännischen Rundungsgrundsätzen auf Tausend Euro (TEUR) gerundet dargestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die funktionale Währung der Gesellschaft sowie ihrer Tochtergesellschaften ist der Euro; ausgenommen hiervon ist die Enkelgesellschaft Suzhou, deren funktionale Währung der Renminbi (RMB) ist. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme bestimmter, zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Vermögenswerte und Schulden auf Basis der historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten erstellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Konzernabschluss wird unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. hGears setzt kontinuierlich Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Liquiditätssicherung um. Zusätzlich werden derzeit weitere Schritte implementiert, um potenziellen Nachfragerückgängen gezielt entgegenzuwirken. Trotz der genannten Maßnahmen ist auf Basis der aktuellen Planung im ersten Quartal 2026 eine zusätzliche Finanzierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich erforderlich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Finanzierung noch nicht gesichert, jedoch hat das Unternehmen bereits indikative Angebote von potenziellen Finanzierungspartnern erhalten. Daher ist der Vorstand zuversichtlich, dass die Finanzierung spätestens bis Ende 2025 erfolgreich gesichert wird. Ein zusätzlicher Rückgang der Absatzmengen um mehr als 10 % unter die prognostizierten Umsätze - entgegen den aktuellen Erwartungen - könnte das Risiko weiter erhöhen und den Liquiditätsbedarf des Konzerns zusätzlich verstärken. Um frühzeitig Nachfrageveränderungen zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren, setzt hGears weiterhin auf eine kontinuierliche Marktbeobachtung, den Ausbau der Kundenbeziehungen sowie eine enge Abstimmung mit Bestandskunden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Markttrends frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Falls erforderlich, werden auch weitere Maßnahmen im Personalbereich ergriffen. Sollte wider Erwarten keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden können, ist der Fortbestand der Muttergesellschaft und des Konzerns gefährdet. Aufgrund dessen besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Muttergesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 (Vorjahresvergleichszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023). In einigen Tabellen, die eine Aufgliederung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz enthalten, wurden einzelne Beträge anders als im Vorjahr zum Zwecke einer klareren Darstellung zusammengefasst. Die folgenden Anhangsangaben sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses, der außerdem die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie die Konzernkapitalflussrechnung umfasst. Die hGears Gruppe sieht nur sehr begrenzte direkte Auswirkungen der geopolitischen Lage, da die Gruppe weder in Russland noch in der Ukraine oder im Nahen Osten wesentliche Lieferanten oder Kunden hat. Nach einem starken Rückgang im Jahr 2023 hat sich der Abwärtstrend der Inflation im Jahr 2024 deutlich verlangsamt und ist im vierten Quartal sogar wieder leicht gestiegen. Infolgedessen könnten sich die Zinsschritte der Zentralbanken verlangsamen, insbesondere nach den vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgten Zinssenkungen. In Verbindung mit der anhaltend schlechten Verbraucherstimmung könnte dies das Wachstum der Weltwirtschaft belasten. Veröffentlichte, von der EU übernommene und bereits anzuwendende IFRSDie folgenden Standards und Interpretationen gelten erstmals für Finanzberichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen: scrollen
2.2 KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse und Ergebnisse der hGears AG ("hGears") sowie ihrer Tochtergesellschaften und Enkelgesellschaften (im Folgenden: Tochtergesellschaften). Tochtergesellschaften sind alle Unternehmen, bei denen hGears die Beherrschung ("control") über die Finanz- und Geschäftspolitik besitzt, in der Regel dadurch, dass hGears über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Potenzielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausübbar oder wandelbar sind, werden bei der Beurteilung, ob hGears ein anderes Unternehmen beherrscht, berücksichtigt. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, an dem hGears die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und unrealisierte Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen mit Tochtergesellschaften werden eliminiert. Zum 31. Dezember 2024 wurden die Abschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften der hGears AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen: scrollen
(*) Angabe nach lokalen
Rechnungslegungsgrundsätzen.
Gemäß Paragraph 2 des Beherrschungsvertrags zwischen der hGears AG und der hGears Schramberg GmbH, der am 15. November 2016 mit Wirkung ab 1. Januar 2017 unterzeichnet wurde, verpflichtet sich hGears, die Verluste der hGears Schramberg GmbH in Übereinstimmung mit § 302 AktG zu übernehmen. Die hGears Schramberg GmbH ist nach § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs, Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses befreit. 2.3 Jüngste Verlautbarungen zur RechnungslegungDas IASB veröffentlicht fortlaufend neue Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Standards. Der hGears Konzern wendet diese neuen Standards an, sobald ihre Anwendung von der EU verbindlich vorgeschrieben ist, und hat sich dafür entschieden, keinen dieser Standards vorzeitig anzuwenden. Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2024 nicht verpflichtend anzuwenden und wurden vom Konzern nicht vorzeitig übernommen. Es wird nicht erwartet, dass diese Standards sich in der gegenwärtigen oder in zukünftigen Berichtsperioden auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des hGears Konzerns bzw. auf absehbare Geschäftsvorfälle in der Zukunft wesentlich auswirken. IFRSs und Interpretationen, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht verbindlich sindscrollen
(1) IASB/IFRS IC Anwendungspflicht 1. Januar
2025;
2.4 Wesentliche rechnungslegungsbezogene Schätzungen und BeurteilungenBei der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die sich in bestimmtem Umfang auf die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf folgende Sachverhalte: scrollen
Die konzerneinheitliche Festlegung der Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen unterliegt den vom Vorstand vorgenommenen Schätzungen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können Zahlungsverzugsrisiken in dem Umfang entstehen, dass die Kunden nicht in der Lage sind, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen; diese führen möglicherweise zu Verlusten für den Konzern. Die Ermittlung der erforderlichen Wertminderungen berücksichtigt unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Kunden, bestehende Sicherheiten sowie Erfahrungswerte zu Ausfallquoten in der Vergangenheit. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle von Kunden unterscheiden sich infolge abweichender Einflussfaktoren möglicherweise von den prognostizierten Zahlungsausfällen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert wird durch Abzug der bis zur Fertigstellung entstandenen Kosten von dem voraussichtlichen Verkaufspreis des Endprodukts ermittelt. Sind die Annahmen zu künftigen Verkaufspreisen oder Marktpotenzialen der Endprodukte nicht sachgerecht, führt dies möglicherweise zu notwendigen Wertminderungen auf Vorratsbestände. Bei der Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen muss der Vorstand Annahmen zur Wahrscheinlichkeit treffen, dass bestimmte Geschäftsvorfälle zu drohenden Verlusten im hGears Konzern führen. Schätzungen hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt potenzieller wirtschaftlicher Mittelabflüsse bilden die Grundlage bei der Bewertung der Rückstellungen. Weichen der tatsächliche Betrag und der zeitliche Ablauf von den vorgenommenen Schätzungen ab, kann sich dies auf die Ergebnisse des Konzerns auswirken. Der Vorstand muss bei der Ermittlung der latenten Steuern Einschätzungen vornehmen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge dürfen nur in der Höhe erfasst werden, in der es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichende zu versteuernde Ergebnisse verfügbar sind. Der Vorstand analysiert auf der Basis angemessener Steuerplanungsszenarien verschiedene Einflussfaktoren, um die Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung aktiver latenter Steuern zu beurteilen. Annahmen und Einschätzungen basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Sachverhalten. Nicht absehbare Entwicklungen und Entwicklungen außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands führen möglicherweise zu Unterschieden zwischen den ursprünglich geschätzten Werten und den sich zu einem späteren Zeitpunkt ergebenden Ist-Beträgen. In solchen Fällen werden die Annahmen und - soweit erforderlich - die Wertansätze der betroffenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend angepasst. 2.5 FremdwährungsumrechnungDie in den einzelnen Abschlüssen der Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden in der Währung bemessen, die im primären Wirtschaftsumfeld der jeweiligen Unternehmen gilt ("funktionale Währung"). Die funktionale Währung und die Berichtswährung der hGears AG, hGears Schramberg GmbH und hGears Padova S. p.A. ist der Euro. Die funktionale Währung und die Berichtswährung der hGears (Suzhou) Co. ist der Renminbi. Fremdwährungstransaktionen werden unter Verwendung des Wechselkurses, der zum Zeitpunkt der jeweiligen Geschäftsvorfälle gilt, in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste im Zusammenhang mit der Abrechnung solcher Geschäftsvorfälle und aus der Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden zum Stichtagskurs in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge ausgewiesen. Umrechnungsdifferenzen aus nicht monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden als Teil des durch eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verursachten Gewinns oder Verlusts erfasst. Umgekehrt werden - wenn ein Gewinn oder Verlust aus einem nicht monetären Posten im sonstigen Ergebnis ausgewiesen wird - etwaige Fremdwährungskomponenten dieses Gewinns oder Verlusts ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Konzernunternehmens, das eine andere funktionale Währung als die Berichtswährung verwendet, werden wie folgt in diese umgerechnet: scrollen
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe sowie von Darlehen und sonstigen Währungsinstrumenten, die als Sicherungsgeschäfte für diese Investitionen gelten, werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wird ein ausländischer Geschäftsbetrieb teilweise veräußert oder verkauft, werden die Umrechnungsdifferenzen, die zuvor im sonstigen Ergebnis ausgewiesen wurden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts erfasst. Es wurden die folgenden Wechselkurse angewandt: scrollen
2.6 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze2.6.1 Erfassung der UmsatzerlöseNach IFRS 15 erfasst der hGears Konzern Umsatzerlöse, sobald die Verfügungsgewalt über die zugesagten Güter und Produkte auf einen Kunden übergegangen ist. Dies ist regelmäßig bei Auslieferung der Fall. Das Management wendet das folgende fünfstufige Modell an, um den Zeitpunkt und die Höhe der Umsatzrealisierung zu bestimmen: 1. Identifizierung von Verträgen mit Kunden 2. Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen 3. Bestimmung des Transaktionspreises 4. Aufteilung des Transaktionspreises auf die eigenständigen Leistungsverpflichtungen, und 5. Erlösrealisierung bei Erfüllung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen. Sämtliche Umsatzerlöse des Konzerns resultieren aus Verträgen mit Kunden und fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Der hGears Konzern erzielt Umsatzerlöse hauptsächlich aus der Produktion und dem Verkauf von Bauteilen und Baugruppen. Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung unter Berücksichtigung variabler Kaufpreisbestandteile gemessen, wenn eine wesentliche Korrektur der kumulativ erfassten Umsatzerlöse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattfindet. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungsmethode oder dem wahrscheinlichsten Betrag in Abhängigkeit der zutreffendsten Schätzmethode ermittelt. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut an einen Kunden überträgt. Der hGears Konzern fertigt ausschließlich Produkte, die mit keinen oder geringen Umarbeitungskosten an diverse Kunden veräußert werden können. Die Verfügungsgewalt geht mit der Lieferung der Produkte auf den Kunden über. Die Verträge mit Kunden enthalten keine Finanzierungskomponente, da die Zahlungsziele, wie in der Branche üblich, kurzfristig sind. Sämtliche vom hGears Konzern erzielten Umsätze werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Umsatzerlöse ausgewiesen. 2.6.2 Finanzerträge und FinanzaufwendungenZinserträge und -aufwendungen werden gemäß der Effektivzinsmethode erfasst. 2.6.3 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Sichtguthaben bei Kreditinstituten und sonstige kurzfristige und hochliquide Anlagen mit Laufzeiten von bis zu drei Monaten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft. 2.6.4 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Produkte bzw. erbrachte Dienstleistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Transaktionspreis erfasst, es sei denn, sie beinhalten eine signifikante Finanzierungskomponente. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen üblicherweise mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen; daher werden sie in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Neben den vorstehend beschriebenen hält der Konzern auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung mit dem Ziel sind, die Cashflows durch Verkauf der Forderungen an einen Factor zu vereinnahmen. Diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft. Wird die Vereinnahmung innerhalb eines Jahres erwartet, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als kurzfristige Vermögenswerte, ansonsten als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.6.5 VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Kosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt. Die Kosten für Halbfertigerzeugnisse und Fertigerzeugnisse werden in Übereinstimmung mit der Methode des gewogenen Durchschnitts bestimmt. Der Nettoveräußerungswert ist der voraussichtliche Verkaufspreis im Rahmen eines normalen Geschäftsgangs abzüglich der voraussichtlichen Fertigstellungskosten und verkaufsbedingten Kosten. Liegt der Nettoveräußerungswert eines Fertigerzeugnisses unter dessen Anschaffungskosten, wird die Differenz sofort als Wertminderung erfasst. Wenn die frühere Wertminderung nicht mehr erforderlich ist, wird eine Verringerung der Wertberichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Kosten der Fertig- und Halbfertigerzeugnisse beinhalten Fertigungsmaterialien, Fertigungslöhne und sonstige direkte Kosten sowie andere indirekte Produktionskosten (ermittelt auf Basis der normalen Betriebskapazität). Finanzierungskosten werden bei der Bewertung der Vorräte nicht berücksichtigt, sondern bei Entstehen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, da keine Aktivierungspflicht besteht. Bestände an Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen, die im Produktionszyklus nicht mehr verwendet werden können, sowie Bestände an unverkäuflichen Fertigprodukten werden wertberichtigt. 2.6.6 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungs- und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen direkte Kosten (d. h. Material- und Lohneinzelkosten sowie Fremdleistungen) und zurechenbare Gemeinkosten. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der wichtigsten Sachanlagekategorien stellt sich wie folgt dar: scrollen
Sachanlagen werden linear aufgrund der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Restwerte abgeschrieben. Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Ereignisse oder geänderte Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert des betroffenen Vermögenswerts möglicherweise nicht erzielt werden kann. Für den Betrag, um den der Buchwert eines Vermögenswerts dessen erzielbaren Betrag überschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Wertminderungen werden aufgeholt, wenn und in dem Umfang, in dem die Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen. Der Restwert der Vermögenswerte und die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich überprüft und - sofern erforderlich - angepasst. 2.6.7 Nutzungsrechte/LeasingverbindlichkeitenDer hGears Konzern bilanziert Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16. Dieser Standard definiert ein Leasingverhältnis als einen Vertrag oder den Teil eines Vertrags, mit dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht zur Nutzung des Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum für eine Gegenleistung gewährt. Tritt der Konzern als Leasingnehmer auf, erfasst er in seiner Konzernbilanz grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Leasingverbindlichkeit wird nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz (oder - soweit bestimmbar - mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt) abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen bemessen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Geht das Eigentum am Leasinggegenstand am Ende der Leasinglaufzeit auf den Leasingnehmer über oder wurde bei Zugang der Leasingverbindlichkeit die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt, erfolgt die Abschreibung des Nutzungsrechts bis zum Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Leasingnehmer zahlen müsste, um über eine ähnliche Laufzeit und mit einer ähnlichen Sicherheit die Mittel zu beschaffen, die erforderlich wären, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld zu erhalten, wie die zugrunde liegende Leasingvereinbarung. Die in der Konzernbilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, stünden sie im wirtschaftlichen Eigentum des hGears Konzerns. Die Nutzungsrechte werden zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten in dem Posten Sachanlagen ausgewiesen. Anwendungserleichterungen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die der hGears Konzern in Anspruch nimmt und daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit ansetzt. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Als geringwertig wird ein Leasingverhältnis behandelt, sofern der Neuwert des Leasinggegenstands maximal USD 5.000 beträgt. Des Weiteren werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeiten werden alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung der Option schaffen, berücksichtigt. Optionale Zeiträume werden bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist. Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie gegebenenfalls erforderlicher kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist gemäß IFRS 16 den Funktionskosten zugeordnet. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt in den Zinsaufwendungen. Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Eine Leasingänderung wird als eigenständiges Leasing bilanziert, wenn die Änderung den Umfang des Leasingverhältnisses erhöht, indem das Recht zur Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte hinzugefügt wird und wenn die Gegenleistung für das Leasing in einem Maße steigt, das dem Einzelpreis für die Erweiterung des Umfangs entspricht, sowie etwaige angemessene Anpassungen an diesen Einzelpreis, um die Umstände des jeweiligen Vertrags widerzuspiegeln. 2.6.8 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte bestehen aus nicht-monetären Vermögenswerten ohne physische Substanz, die eindeutig identifizierbar sind und von denen erwartet wird, dass aus ihnen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung, und nach Abzug kumulierter Abschreibungen und etwaiger Wertminderungsaufwendungen fortentwickelt. Die Abschreibung beginnt, wenn der immaterielle Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist, und wird planmäßig über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer verteilt. Bei Identifizierung möglicher Hinweise, die eine Wertminderung nahelegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt; eine potenzielle Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Bestehen die Voraussetzungen für eine Wertminderung nicht mehr, wird der Buchwert erfolgswirksam bis zu der Höhe wieder aufgeholt, die der immaterielle Vermögenswert ohne Vornahme der Wertminderung und bei planmäßiger Abschreibung aufweisen würde. Die hGears Gruppe verfügt über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer NutzungsdauerImmaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden wie vorstehend beschrieben zu Anschaffungskosten angesetzt und nach Abzug kumulierter Abschreibungen und etwaiger potenzieller Wertminderungen fortentwickelt. Die Abschreibung beginnt, wenn der Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist, und wird planmäßig linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer verteilt. Die von der Gesellschaft geschätzte Nutzungsdauer für verschiedene Kategorien immaterieller Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scrollen
Nach der Einbringung der hGears Padova S.p.A. in die hGears AG (Januar 2015) initiierte der Vorstand des Konzerns einen Prozess der Umsetzung und Einführung einer neuen Marke ("hGears") mit dem Ziel, diese in Kombination mit der bestehenden und etablierten Marke mG miniGears ab Juli 2015 kommerziell am Markt zu platzieren. Die vom Konzern geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre, beginnend mit dem Einbringungszeitpunkt im Juli 2015. Es wird erwartet, dass die Bekanntheit der Marke hGears im Markt zunehmen und zeitgleich die der Marke "mG miniGears" abnehmen wird; aus diesem Grund entschied der Vorstand, die Schätzung der Nutzungsdauer der Marke "mG miniGears", die zuvor als unbegrenzt galt, auf eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren zu begrenzen. 2.6.9 Wertminderung langfristiger nichtfinanzieller VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich (oder häufiger bei konkreten Anhaltspunkten auf Wertminderung) auf die Existenz dauerhafter Wertminderungen überprüft; dagegen werden immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer dieser Überprüfung nur unterzogen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Die Überprüfung darauf, ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, erfolgt durch die Schätzung des erzielbaren Betrags für den Vermögenswert und den Vergleich mit dem zugehörigen Buchwert. Der erzielbare Betrag ist der jeweils höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts und seinem Nutzungswert; der Nutzungswert wird ermittelt als Barwert der erwarteten Cashflows, die nach den Schätzungen der Gesellschaft aus der andauernden Nutzung des Vermögenswerts und aus seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer zufließen. Dieser erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert festgelegt, außer der Vermögenswert erwirtschaftet keine Cashflows, die weitgehend von den durch andere Vermögenswerte generierten Cashflows abhängen. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird dieser entsprechend vermindert; eine solche Verminderung stellt eine Wertminderung dar, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Bestehen für einen zuvor ausgewiesenen Wertminderungsaufwand keine Gründe mehr (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts), wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag aufgeholt, soweit dieser Wert den Nettobuchwert des Vermögenswerts nicht überschreitet, der ohne Erfassung eines Wertminderungsaufwands bestanden hätte. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. 2.6.10 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VerbindlichkeitenDiese Beträge umfassen Verbindlichkeiten für die Lieferung von Wirtschaftsgütern und Erbringung von Dienstleistungen an den hGears Konzern vor Ende des Geschäftsjahres, die noch nicht gezahlt wurden. Die Beträge sind unbesichert und werden im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen (für die deutschen Gesellschaften) bzw. 60 Tagen (für die Gesellschaften in Padova und Suzhou) gezahlt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten dargestellt, es sei denn, sie sind nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode zur Zahlung fällig. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und später zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Eine Vertragsverbindlichkeiten ist die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen von diesem Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (bzw. noch zu erhalten hat). 2.6.11 FinanzverbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der Transaktionskosten erfasst. In der Folge werden sie dann zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Sämtliche Unterschiede zwischen den Einnahmen aus der Kreditaufnahme (ohne Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Kreditverbindlichkeit erfolgswirksam unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Für die Einrichtung von Kreditfazilitäten gezahlte Gebühren werden als Kredittransaktionskosten in dem Umfang erfasst, in dem eine teilweise bzw. vollumfängliche Inanspruchnahme der Fazilität als wahrscheinlich gilt. In diesem Fall wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme abgegrenzt. Finanzverbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt, gekündigt oder erloschen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die getilgt oder an Dritte übergegangen ist und dem gezahlten Entgelt, einschließlich etwaiger nicht zahlungswirksam übertragener Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten wird erfolgswirksam unter den sonstigen Erträgen oder den sonstigen Finanzierungsaufwendungen erfasst. Finanzverbindlichkeiten gelten als kurzfristige Verbindlichkeiten, es sei denn, die Gesellschaft hat das uneingeschränkte Recht, die Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Sale and buyback Transaktionen, bei denen die Voraussetzungen für einen Verkauf nicht erfüllt sind, werden als Finanzierung abgebildet. 2.6.12 RückstellungenRückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die auf Ereignissen in der Vergangenheit beruhen, deren Erfüllung voraussichtlich mit einem Abfluss von Mitteln verbunden ist und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Bestehen mehrere ähnliche Verpflichtungen, wird die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für deren Erfüllung unter Berücksichtigung der Kategorie der Verpflichtungen insgesamt ermittelt. Es wird selbst dann eine Rückstellung erfasst, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses im Hinblick auf einen einzelnen, in der gleichen Kategorie der Verpflichtungen enthaltenen Posten gering ist. Rückstellungen werden zum Barwert der bestmöglichen Schätzung des Aufwands durch den Vorstand ermittelt, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Ende der Berichtsperiode erforderlich ist. Die Bewertung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag erfolgt zum Barwert des vom Management bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung. Die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird als "Zinsaufwand" erfasst. 2.6.13 Leistungen an Arbeitnehmer2.6.13.1 PensionsverpflichtungenDer Konzern betreibt leistungsorientierte und beitragsorientierte Pensionspläne. Bei einem beitragsorientierten Pensionsplan zahlt der Konzern festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds). Der Konzern hat weder eine rechtliche noch eine faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu zahlen, wenn der Fonds nicht ausreichend Vermögen bereithält, um die Leistungen für Arbeitnehmerdienstzeit in der Berichtsperiode und in früheren Berichtsperioden zu erbringen. Bei den anderen Plänen handelt es sich um leistungsorientierte Pläne. Im Allgemeinen werden in leistungsorientierten Plänen Beträge für Pensionsleistungen festgelegt, die ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden erhält, üblicherweise in Abhängigkeit von einem oder mehreren Faktoren wie beispielsweise Alter, Dienstzeit und Vergütung. 2.6.13.2 Sonstige LeistungenVerbindlichkeiten für Löhne und Gehälter, einschließlich monetärer und nicht-monetärer Leistungen sowie kumulierte Krankschreibungen, die voraussichtlich vollumfänglich innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Zeitraums erfüllt werden, in denen die Arbeitnehmer die zugehörigen Dienstleistungen erbracht haben, werden hinsichtlich der Arbeitnehmerleistungen bis zum Ende der Berichtsperiode erfasst und zu den voraussichtlich bei Erfüllung der Verbindlichkeiten zu zahlenden Beträgen bewertet. Die Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als kurzfristige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern dargestellt. 2.6.14 ErtragsteuernDer Ertragsteueraufwand für den Berichtszeitraum umfasst die zu zahlenden Steuern auf das steuerpflichtige Einkommen der laufenden Periode auf Basis des geltenden Einkommensteuersatzes für jede Steuergerichtsbarkeit, korrigiert um Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern, die auf temporäre Differenzen und nicht in Anspruch genommene steuerliche Verluste entfallen. Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wird aufgrund der zum Bilanzstichtag in den Ländern geltenden oder in Kürze für den Berichtszeitraum geltenden Steuergesetzen ermittelt, in denen die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. Der Vorstand überprüft die in Steuererklärungen vertretenen Positionen regelmäßig auf Situationen, in denen die geltenden Steuervorschriften der Auslegung unterliegen. Der Vorstand bildet Rückstellungen aufgrund der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Beträge. Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwerten im Konzernabschluss ausgewiesen. Passive latente Steuern werden nicht erfasst, wenn die temporäre Differenz auf dem erstmaligen Ausweis eines Geschäfts- oder Firmenwerts beruht. Aktive und passive latente Steuern werden nicht ausgewiesen, wenn sie aus der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit im Rahmen eines Geschäftsvorfalls entstehen, der keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt und sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das handelsrechtliche noch auf das steuerrechtliche Ergebnis auswirkt. Die Höhe der aktiven und passiven latenten Ertragsteuern wird unter Zugrundelegung der Steuersätze (und -gesetze) ermittelt, die am Bilanzstichtag erlassen bzw. im Wesentlichen erlassen waren und die zu dem Zeitpunkt, an dem die entsprechenden aktiven latenten Ertragsteuern realisiert oder die passiven latenten Ertragsteuern erfüllt werden, voraussichtlich gelten. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, wie in der Zukunft voraussichtlich zu versteuernde Ergebnisse verfügbar sind, um diese temporären Differenzen und Verluste in Anspruch zu nehmen. Passive und aktive latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert und dem steuerlich angesetzten Wert von Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe werden nicht erfasst, wenn die Gesellschaft den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die Differenzen in absehbarer Zukunft nicht auflösen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein Rechtsanspruch auf Saldierung aktiver und passiver Steuern besteht und wenn die latenten Steuersalden die gleiche Steuerbehörde betreffen. Tatsächliche aktive und passive Steuern werden saldiert, wenn ein Rechtsanspruch auf Saldierung besteht und das Unternehmen beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betroffenen Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Tatsächliche und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesene Posten. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. 2.6.15 Finanzinstrumente2.6.15.1 Ansatz und AusbuchungFinanzinstrumente werden als Verträge definiert, die bei einem Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument begründen. Der Konzern verrechnet finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nur, wenn eine Saldierung rechtlich durchsetzbar und es beabsichtigt ist, diese Posten tatsächlich zu saldieren. Im Allgemeinen werden Finanzinstrumente in Form von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten voneinander getrennt und auf Bruttobasis dargestellt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald der hGears Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden erstmals am Erfüllungstag erfasst und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn das Anrecht auf Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten ausläuft oder übertragen wurde und wenn der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die getilgt oder an Dritte übergegangen ist, und dem gezahlten Entgelt, einschließlich etwaiger nicht zahlungswirksam übertragener Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, wird erfolgswirksam unter den sonstigen Finanzerträgen oder den sonstigen Finanzierungsaufwendungen erfasst. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit desselben Kreditgebers zu wesentlich modifizierten Bedingungen ersetzt oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich modifiziert, so wird dieser Austausch bzw. diese Modifikation als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Erfassung einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Kommt es hingegen zu Änderungen hinsichtlich der geschätzten künftigen vertraglichen Zahlungsströme, wird dies durch Anpassung der fortgeführten Anschaffungskosten der entsprechenden finanziellen Verbindlichkeit abgebildet, wobei die resultierende Änderung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam ausgewiesen wird. 2.6.15.2 Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Banken, Gewährte Darlehen, Kassenbestand und derivative finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, innerhalb dessen diese Instrumente gehalten werden, sowie auf den vertraglichen Zahlungsströmen. KlassifizierungBei erstmaliger Erfassung bewertet der Konzern finanzielle Vermögenswerte zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich - bei nicht zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Vermögenswerten - der Transaktionskosten, die dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts direkt zuzurechnen sind. Transaktionskosten für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten ist abhängig von der Bemessungskategorie, in die der Konzern seine finanziellen Vermögenswerte einordnet. Nach IFRS 9 gibt es drei Bemessungskategorien: scrollen
Für die Klassifizierung in eine dieser Kategorien unterscheidet der hGears Konzern zwischen Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Cashflow-Merkmalen des Vermögenswerts. scrollen
Der hGears Konzern nimmt die Fair-Value-Option nicht in Anspruch. Gemäß IFRS 9 teilt der hGears Konzern seine Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien ein: scrollen
Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte unterliegen Kreditrisiken, die bei der Erfassung von Wertberichtigungen berücksichtigt werden oder - bei bereits eingetretenen Verlusten - bei Vermelwdung eines Anzeichens von Ausfällen. Der Konzern beurteilt die mit seinen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste auf zukunftsgerichteter Basis. Die angewandte allgemeine Wertminderungsmethode folgt einem dreistufigen Ansatz, der auf einer Änderung der Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten seit der erstmaligen Erfassung beruht (allgemeiner Ansatz). Nach diesem Ansatz berücksichtigt der hGears Konzern die Ausfallwahrscheinlichkeit beim erstmaligen Ansatz des jeweiligen Vermögenswertes und ob sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Bei erstmaliger Erfassung wird davon ausgegangen, dass Schuldinstrumente ein geringes Kreditrisiko aufweisen, für das eine Wertberichtigung in Höhe des 12-Monats-ECL (Stufe 1) erfasst wird. Erfolgte eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, wird die Wertminderung unter Verwendung des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusts anstatt des 12-Monats-Kreditverlusts gemessen (Stufe 2). Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird angenommen, wenn der Schuldner mehr als 60 Tage nach Fälligkeit keine vertragliche Zahlung geleistet hat oder die Bonität des Schuldners von externen Organisationen (wie etwa durch Versicherungsgesellschaften) herabgesetzt wurde. Liegt ein objektiver Nachweis einer Wertminderung vor (Stufe 3) bilanziert der hGears Konzern ebenfalls den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust. Nach Ansicht des Konzerns liegen objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit gegeben ist, beispielsweise wenn ein Schuldner den Abschluss eines Rückzahlungsplans mit dem Unternehmen versäumt. Die Gesellschaft kategorisiert einen finanziellen Vermögenswert "als abzuschreiben" nur aufgrund von Entscheidungen im Hinblick auf einzelne Schuldner. Die Entscheidung basiert auf verfügbaren Informationen, nachdem die Gesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Einziehung der überfälligen Beträge abgeschlossen hat. Wurden finanzielle Vermögenswerte abgeschrieben, ist das Unternehmen weiterhin in einer Vollstreckungsmaßnahme tätig, um die fällige Forderung noch zu realisieren. Realisierte Beträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz an, wonach eine Wertberichtigung gemäß der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste angesetzt wird. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste auf Basis der spezifischen Kreditrisikoparameter für die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), den Verlustbetrag bei Ausfall (LGD) und den Bruttobuchwert (EAD) pro Debitor vorgenommen. Die Daten werden auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte geschätzt und durch zukunftsgerichtete Informationen aus makroökomischen Schätzungen angepasst. Ein Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird über ein Vorsorgekonto erfasst. Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten vermindert der Wertminderungsaufwand direkt den Buchwert. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. In Folgeperioden erzielte Zahlungseingänge auf bereits ausgebuchte Beträge werden den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gutgeschrieben. Weitere Angaben zum Kreditrisiko sind in Anhangangabe 6.2.2 enthalten. 2.6.15.3 Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten umfassen überwiegend solche gegenüber Kreditinstituten, Anteilseignern, Leasing-Unternehmen sowie derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Sie werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Leasingverbindlichkeiten werden nach IFRS 16 bilanziert und unterliegen nicht den nachfolgend dargestellten Bewertungsgrundsätzen. Für weitere Ausführungen zu den Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt 2.6.7. Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern eine finanzielle Verbindlichkeit zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten, sofern eine finanzielle Verbindlichkeit als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft wird. Transaktionskosten für finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist abhängig von der Bewertungskategorie, in die der Konzern seine finanziellen Verbindlichkeiten einordnet. Nach IFRS 9 gibt es zwei Bewertungskategorien für finanzielle Verbindlichkeiten: scrollen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Gesellschaftern. Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden oder die Abschreibung unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgt ist. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten bestehen aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten. Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Sicherungsbilanzierung dienen, werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und entsprechend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne und Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam erfasst. 2.6.15.4 Derivate und Bilanzierung von SicherungsbeziehungenDerivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatkontrakts zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Folge zum Ende jeder Berichtsperiode neu zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der volle beizulegende Zeitwert eines Derivats wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit eingestuft, wenn die Restlaufzeit mehr als 12 Monate beträgt; bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten handelt es sich um kurzfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten. Die Bilanzierung späterer Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsgeschäft designiert ist. Würde die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht angewandt werden, sind die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des derivativen Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Bei Anwendung der Bilanzierung als Sicherungsbeziehung können Derivate wie folgt designiert werden: scrollen
Der hGears Konzern designiert Derivate ausschließlich als Cashflow-Hedges, wobei der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument im sonstigen Ergebnis in der Cashflow-Sicherungsrücklage erfasst wird. Der wirksame Teil der Gewinne oder Verluste wird aus dem sonstigen Ergebnis in der gleichen Periode in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in der das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird. Der Gewinn oder Verlust aus dem unwirksamen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Ablauf, Verkauf oder Beendigung eines Sicherungsinstruments oder wenn ein Sicherungsinstrument die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleiben etwaige kumulierte im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste dort, und werden erst bei Eintritt der erwarteten Transaktion in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Geht man nicht mehr vom Eintritt der erwarteten Transaktion aus, wird der im Eigenkapital kumulierte Gewinn oder Verlust unverzüglich erfolgswirksam erfasst. Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung dokumentiert der hGears Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, das Risikomanagementziel und -strategie bezüglich des Abschlusses des Sicherungsgeschäfts sowie die Methode zur prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. 2.6.16 Zuschüsse der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand, die den Konzern für Aufwendungen kompensieren, werden als sonstige betriebliche Erträge in der gleichen Periode wie die Aufwendungen selbst oder als Kürzung der entsprechenden Aufwendungen erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Vermögenswerten werden über die Lebensdauer eines abschreibungsfähigen Vermögenswerts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Zahlungswirksame Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Kapitalflussrechnung unter Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit gezeigt. Bei Kurzarbeit wird die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzt und den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber ein entsprechend reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber. Die vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer gezahlten Aufstockungsbeträge bilden einen Bestandteil der für die Arbeitsleistung zu gewährenden laufenden Aufwendungen und sind somit als Personalaufwand zu erfassen. Da der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld dem Arbeitnehmer zusteht, stellt die Weiterleitung des Kurzarbeitergelds an die Arbeitnehmer aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens lediglich einen durchlaufenden Posten dar, so dass in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung weder ein entsprechender Aufwand noch ein Ertrag auszuweisen ist. Während die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge als Personalaufwand zu erfassen sind, fallen die Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit als erfolgsbezogene Zuwendungen in den Anwendungsbereich des IAS 20. Es erfolgt ein Abzug von den Personalaufwendungen (Nettoausweis gemäß IAS 20.30). 2.6.17 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene GeschäftsbereicheEin Unternehmen hat einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort veräußerbar sein, und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein. Der Standard definiert "höchstwahrscheinlich" als "signifikant wahrscheinlicher als wahrscheinlich", wobei "wahrscheinlich" "wahrscheinlicher als nicht" bedeutet. Langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Nach der Umgliederung nach der werden die Vermögenswerte nicht mehr wie geplant abgeschrieben. Veräußerungskosten sind die zusätzlichen Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) zurechenbar sind, ohne Finanzierungskosten und Ertragsteueraufwand. Erhaltungskosten (z. B. Versicherungen, Sicherheitsdienste, Versorgungskosten usw.), die zwischen dem Zeitpunkt der Klassifizierung des Vermögenswerts als zur Veräußerung gehalten und dem Zeitpunkt der endgültigen Veräußerung anfallen, dürfen nicht als Veräußerungskosten erfasst werden. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um inkrementelle Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) zuzurechnen sind, da sie unabhängig davon anfallen würden, ob die Anlage verkauft wird oder nicht. Wenn der Verkauf eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) voraussichtlich später als ein Jahr erfolgen wird, werden die Veräußerungskosten mit ihrem Barwert bewertet, d. h. diskontiert für den Zeitwert des Geldes. Die nachträgliche Auflösung des Abschlags wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzierungsaufwand ausgewiesen. 3. ANHANG ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG SOWIE ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG3.1 UmsatzerlöseDer hGears Konzern erzielt Umsätze aus der Herstellung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Präzisionsdrehteilen, Antriebskomponenten, Getriebesätzen sowie komplexen Systemlösungen. Der Konzern realisiert Umsatzerlöse aus seiner Geschäftstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt in den folgenden wesentlichen Umsatzströmen, Geschäftsbereichen und geografischen Regionen: scrollen
Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf den Verkauf von Schrott, hauptsächlich in Deutschland. Im Zuge der strategischen Reorganisation zu Beginn des Jahres 2024 hat hGears seine Aktivitäten in den Geschäftsbereichen e Bike, [e]-Mobility und e Tools gebündelt, um den Fokus auf branchenspezifische Anforderungen und Dynamiken zu verstärken und gleichzeitig mehr Transparenz zu schaffen. Die folgende Tabelle zeigt den Verkauf von Wirtschaftsgütern der hGears Gruppe nach den neuen Geschäftsbereichen: scrollen
Zum Vergleich ist nachfolgend die Klassifizierung des Verkaufs von Wirtschaftsgütern nach den bisherigen Geschäftsbereichen dargestellt. scrollen
Die Geschäftstätigkeit von hGears ist in drei Geschäftsbereiche unterteilt: scrollen
Darüber hinaus umfasst das Geschäftsfeld industrielle Anwendungen. Der Rückgang des Umsatzes im Geschäftsbereich e-Bike ist auf höhere Lagerbestände bei unseren Kunden und daraus resultierende Stornierungen von Bestellungen zurückzuführen (2024: TEUR 18.460; 2023: TEUR 28.882). Der Umsatz im Geschäftsbereich [e]-Mobility ging von TEUR 49.640 im Jahr 2023 auf TEUR 44.171 im Jahr 2024 zurück, hauptsächlich aufgrund der geringeren Nachfrage auf den Automobilmärkten. Der Umsatz im Geschäftsbereich e-Tools liegt nahezu auf dem Niveau des Jahres 2023 (2024: TEUR 32.522, 2023: TEUR 33.182). Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern nach Regionen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Umsatzerlöse der EU-Länder enthalten in Deutschland getätigte Umsätze in Höhe von insgesamt TEUR 17.289 (2023: TEUR 29.942), in Ungarn getätigte Umsätze in Höhe von insgesamt TEUR 16.380 (2023: TEUR 24.196) und in Italien in Höhe von insgesamt TEUR 16.393 (2023: TEUR 9.419). Neben Deutschland, Ungarn und Italien ist der Umsatz der EU-Länder stark fragmentiert und übersteigt nicht mehr als 10 % des Verkaufs von Wirtschaftsgütern. 3.2 Andere aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderung (Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse und Leistungen)scrollen
3.3 Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
In der Zeile Staatliche Zuschüsse werden die in Italien und in Deutschland erhaltenen Subventionen gemäß IAS 20 ausgewiesen. 3.4 MaterialaufwandDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Im Jahr 2023 wurden die in Deutschland erhaltenen Zuschüsse für die höheren Energiekosten gemäß IAS 20 als Reduzierung der verbrauchten Materialien und Energie erfasst (TEUR 2.142). 3.5 PersonalaufwandDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
In der Position Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von TEUR 1.819 im Jahr 2024 und TEUR 1.934 im Jahr 2023 enthalten. Im Jahr 2024 kam es aufgrund der Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Deutschland zu Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen, welche die Personalaufwendungen gemäß IAS 20 minderten (2024: TEUR 140, 2023: TEUR 205). Im Jahr 2024 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 668 Arbeitnehmer (2023: 777). scrollen
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte der Konzern 647 Vollzeitkräfte, einschließlich des Vorstands (31. Dezember 2023: 726). scrollen
3.6 Abschreibungen und WertminderungenDie Anhangangaben zu den einzelnen Posten zeigen die Aufgliederung der Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen nach immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Die Abschreibungen und Wertminderungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 11.488 (2023: TEUR 13.113). Im Jahr 2024 führte der Verkauf von zum Verkauf gehaltener Vermögenswerte (31. Dezember 2023: TEUR 530) zu einem Gewinn von TEUR 329 durch Wertaufholung gemäß IAS 16. Im Jahr 2023 wurden Sonderabschreibungen gemäß IFRS 5 in Höhe von insgesamt TEUR 915 erfasst. Für weitere Informationen zum Thema Leasing verweisen wir auf Abschnitt 4.7. 3.7 Sonstige betriebliche AufwendungenDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Die nachstehende Tabelle zeigt die 2024 und 2023 für die Abschlussprüfungsgesellschaft angefallenen Honorare: scrollen
3.8 FinanzergebnisDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten die planmäßige Abschreibung von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen in Höhe von TEUR 241 (2023: TEUR 262), Factoring-Zinsen in Höhe von TEUR 292 (2023: TEUR 310) und Zinsen für Maturus-Finanzierung in Höhe von TEUR 962 (Abschnitt 4.9). Der Wertminderungsverlust aus Finanzinstrumenten im Jahr 2023 resultierte aus der Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes in Höhe von EUR 1,5 Mio. Die Zinserträge in Höhe von insgesamt TEUR 131 (2023: TEUR 89) resultierten hauptsächlich aus Bankeinlagen und sonstigen Zinserträgen. Für weitere Ausführungen zum Leasing verweisen wir auf Abschnitt 4.1, 4.8 und 5. 3.9 Ertragsteuern und latente SteuernDer Posten gliedert sich wie folgt: scrollen
Die effektiven Ertragsteuern 2024 umfassen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und sonstige im Ausland gezahlte Ertragsteuern von insgesamt TEUR 114 (2023: TEUR 60). Nachstehend wird der voraussichtliche Ertragsteueraufwand, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernmuttergesellschaft von 29,125 % (2023: 29,125 %) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben würde, auf den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Ertragsteueraufwand übergeleitet. scrollen
Der effektive Steuersatz des Konzerns beträgt 17,8 % (2023: -5,0 %). Aktive und passive latente Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen betreffen die folgenden Bilanzposten des Konzerns: scrollen
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Derzeit bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Inanspruchnahme der steuerlichen Verlustvorträge des hGears Konzerns. Aktive latente Steuern wurden in dem Umfang angesetzt, in dem die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung nach den Prognosen der Gesellschaft als hinreichend sicher erscheint. Für steuerliche Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.673 (31. Dezember 2023: TEUR 3.335) erfasst. Es bestehen nicht in Anspruch genommene nicht angesetzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (Steuersatz: 15,825 %) in Höhe von TEUR 50.389 (31. Dezember 2023: TEUR 33.055). Es bestehen nicht in Anspruch genommene nicht angesetzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge (Steuersatz: 13,3 %) in Höhe von TEUR 42.598 (31. Dezember 2023: TEUR 31.645). Lediglich TEUR 1.235 (31. Dezember 2023: TEUR 1.342) steuerliche Verlustvorträge unterliegen einer zeitlichen Begrenzung von 5 Jahren. Im Berichtszeitraum ergab sich ein Steuereffekt in Höhe von TEUR 2 (2023: TEUR 1) aus der Neubewertung der Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer. Diese Effekte werden im sonstigen Ergebnis erfasst; der kumulierte Betrag beläuft sich auf TEUR 20 (31. Dezember 2023: TEUR 18). Auf temporäre Unterschiede von Beteiligungsansätzen, sog. outside basis differences, in Höhe von TEUR 33.066 (Vorjahr: TEUR 18.396) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da die hGears AG den zeitlichen Verlauf der Realisierung der temporären Differenzen steuern kann und sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die Gruppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der OECD_Model Pillar-2-Regelung, Sie gilt für multinationale Unternehmen, die in mindestens 2 von 4 Jahren konsolidierte Umsatzerlöse (die gemäß der OECD-Definition jede Form von Einkünften umfassen und daher nicht auf die gemäß IFRS 15 erfassten Umsatzerlöse beschränkt sind) von EUR 750 Mio. erzielt haben. 3.10 SegmentberichterstattungEin Geschäftssegment ist definiert als ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz - dem Vorstand - überprüft werden und für den separate Finanzinformationen vorliegen. Vor dem Hintergrund dieser Definition besteht der hGears- Konzern aus einem operativen Segment, nämlich der Produktion von Hochpräzisionsgetrieben und -komponenten. Der Vorstand beurteilt den wirtschaftlichen Erfolg des hGears- Konzerns anhand ausgewählter Kennzahlen, so dass alle maßgeblichen Erträge und Aufwendungen erfasst werden. Im Einzelnen wird das Ergebnis des Geschäftssegments auf Basis des bereinigten EBITDA (entspricht dem Segmentergebnis), der Umsatzrendite und des frei verfügbaren Cashflows bemessen, wie sie zu Zwecken der Berichterstattung vom Vorstand bewertet werden. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung des Segmentumsatzes und des bereinigten EBITDA zum Konzernergebnis der Periode: scrollen
Die Bereinigungen des EBITDA betreffen insbesondere einmalige Effekte, die zu wesentlichen Auswirkungen in einem Berichtsjahr führen. Die folgende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung außerordentlicher Transaktionskosten: scrollen
(1) Darin enthalten sind zusätzliche Boni
für Mitarbeiter und Rückstellungen für
Abfindungen
Die folgende Tabelle zeigt die Umsatzrendite und den frei verfügbaren Cashflow: scrollen
(1) Die Gesellschaft definiert Umsatzrendite als
das Verhältnis zwischen Periodenergebnis und
Umsatzerlösen.
Der hGears Konzern erwirtschaftet mehr als 10 % seines Umsatzes mit einem Kunden. Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dieses einzelnen Hauptkunden auf TEUR 561 (31. Dezember 2023: TEUR 349), und die mit diesem Kunden erwirtschafteten Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 16.258 (2023: TEUR 24.501). Der hGears Konzern erwirtschaftet weltweit Umsatzerlöse aus der Geschäftstätigkeit. Der geografische Standort der Umsatzerlöse basiert auf dem letztendlichen Standort der Lieferung. Die Darstellung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgt in Abschnitt 3.1. Die langfristigen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) des hGears Konzerns verteilen sich auf die folgenden Regionen: scrollen
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(1) Die Überleitung betrifft die
Eliminierung konzerninterner Anlagenverkäufe
3.11 Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt (wie in IAS 33 definiert) zum 31. Dezember 2024 EUR -2,04 (31. Dezember 2023: EUR -1,33). Es wird ermittelt durch Division des Periodenergebnisses, das auf die Inhaber der Geschäftsanteile von hGears entfällt, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Geschäftsanteile, die im Geschäftsjahr 2024 in Umlauf waren und sich auf 10.400.000 beliefen (2023: 10.400.000). Die am 25. Juli 2024 gewährten 262.750 Optionen werden nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen, da sie zum 31. Dezember 2024 verfallen sind. Die Leistungsziele, für die im Jahr 2024 gewährten Aktienoptionen wurden nicht erreicht. Daher sind diese Optionen am 31. Dezember 2024 verfallen und werden in Zukunft keine verwässernde Wirkung haben. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ4.1 SachanlagenDie folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung der Sachanlagen des Konzerns: scrollen
Die in Anhang 1 enthaltene Übersicht fasst die Entwicklung der Sachanlagen zusammen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den Sachanlagen erfassten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten gem. IFRS 16 - Leasingverhältnisse: scrollen
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen im Posten "Nutzungsrechte": scrollen
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Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Zugänge zu den Nutzungsrechten auf TEUR 660 (31. Dezember 2023: TEUR 885). 2024 führte die Anwendung von IFRS 16 - Leasingverhältnisse zur Erfassung von planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.097 (2023: TEUR 2.463) und Zinszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von TEUR 501 (2023: TEUR 540) Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen TEUR 7.845 (31. Dezember 2023: TEUR 9.743). Die Leasingverbindlichkeiten sind wirksam besichert, da die Ansprüche auf die im Konzernabschluss erfassten geleasten Vermögenswerte bei Zahlungsverzug an den Leasinggeber zurückgehen. Für weitere Ausführungen zum Leasing verweisen wir auf Abschnitt 3.8, 4.8 und 5. Die Anlagen im Bau und Anzahlungen betrugen TEUR 1.800 und beziehen sich auch auf Anzahlungen an Lieferanten für den Erwerb von Technische Anlagen und Maschinen (31. Dezember 2023: TEUR 4.394). 4.2 Immaterielle VermögenswerteDie folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns: scrollen
Die in Anhang 2 enthaltene Übersicht umfasst eine Überleitung der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte des hGears Konzerns zu Beginn und zum Ende der im Konzernabschluss dargestellten Berichtszeiträume. 4.3 Vorrätescrollen
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Bruttowert der wertgeminderten Vorräte TEUR 14.728 (31. Dezember 2023: TEUR 16.659). Entwicklung der Wertberichtigungen auf Vorräte: scrollen
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.227 verbucht. Sie beziehen sich hauptsächlich auf Neubewertungen, um Vorräte zum Nettoveräußerungswert anzusetzen. Im Laufe des Jahres verbuchte der Konzern Erträge aus Auflösungen in Höhe von insgesamt TEUR 34. Der Verbrauch bezieht sich hauptsächlich auf Verschrottungen. Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf TEUR 20.045 (2023: TEUR 20.395). Diese sind in den Posten Materialaufwand und Bestandsveränderung enthalten. 4.4 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen annähernd deren beizulegenden Zeitwert und belaufen sich auf TEUR 7.556 (31. Dezember 2023: TEUR 10.528). Der Konzern nimmt an verschiedenen Lieferantenfinanzierungsprogrammen unserer Kunden teil. Im Rahmen dieser Vereinbarungen verkauft der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzinstitute. Bei Übertragung der Forderungen werden diese von der Bank nach Abzug eines Skontos in voller Höhe ausgezahlt. Da der Verkauf ohne Rückgriff erfolgt und kein Risiko bei hGears verbleibt, werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 6.127 (31. Dezember 2023: TEUR 7.797) in ihrer Gesellschaft vollständig ausgebucht. Weitere zum Verkauf bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 731 waren zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2023: TEUR 651) noch nicht veräußert. Es wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 33 (31. Dezember 2023: TEUR 493) ausgewiesen. 4.5 Sonstige kurzfristige und langfristige VermögenswerteDie folgende Anhangangabe vermittelt einen Überblick über die finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte. scrollen
Der Posten sonstige langfristige Vermögenswerte beinhaltet finanzielle Vermögenswerte in Form von Barkautionen zur Absicherung zukünftiger Zahlungen und Dienstleistungen. Die folgende Anhangangabe vermittelt einen Überblick über die sonstigen kurzfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Forderungen. scrollen
Die folgende Tabelle enthält eine Aufgliederung der sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte des Konzerns. scrollen
4.6 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf TEUR 17.127 (31. Dezember 2023: TEUR 26.597). Darin enthalten sind Kassenbestände in Höhe von TEUR 1 (31. Dezember 2023: TEUR 4). Fremdwährungssalden wurden zum Stichtagskurs in die Konzernwährung umgerechnet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte erwartete Kreditverlust war jedoch zum 31. Dezember 2024 unwesentlich. 4.7 Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteIm Jahr 2023 beschloss die hGears Gruppe, einige zuvor im Geschäftsbetrieb genutzte langfristige Vermögenswerte zu veräußern. Gemäß IFRS 5 wurden diese Vermögenswerte in der Bilanz gesondert von anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Die zuvor als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Vermögenswerte, die im Jahr 2024 nicht verkauft wurden (TEUR 110), werden in der aktuellen Berichtsperiode nicht mehr in dieser Kategorie klassifiziert (31. Dezember 2023: TEUR 530). Gemäß IFRS 5 kann ein Vermögenswert nur in dieser Kategorie verbleiben, wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen kann. Da der Verkauf innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeschlossen wurde und die Kriterien für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt sind, wurden die Vermögenswerte zurück in Sachanlagen umklassifiziert und die Werte gemäß IAS 16 auf die erzielbaren Beträge angepasst. 4.8 LeasingverbindlichkeitenDer Konzern least im Rahmen von Leasingverhältnissen im Anwendungsbereich des IFRS 16 verschiedene Sachanlagen. Der Buchwert der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf TEUR 7.845 (31. Dezember 2023: TEUR 9.743). Für weitere Ausführungen zum Leasing verweisen wir auf Abschnitt 3.8, 4.1 und 5. Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns werden wie folgt in kurz- und langfristig untergliedert und betreffen Leasingverhältnisse für verschiedene Anlagen und Maschinen, wie nachstehend beschrieben: scrollen
Die folgende Übersicht zeigt die Aufgliederung der gesamten zukünftigen Mindestleasingzahlungen zum Bilanzstichtag sowie deren Barwert: scrollen
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Die Differenz zwischen den Mindestleasingzahlungen und ihrem Barwert umfasst die Zinsen, die vom Konzern künftig für die Leasingverträge zu zahlen sind. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Leasingnehmerbilanzierung: scrollen
4.9 FinanzverbindlichkeitenAm 27. März 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der Produktionsanlagen des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 15,9 Mio. gesichert. Der Vertrag hat einen Restbetrag von EUR 6,0 Mio., der endfällig ist. Am 10. Mai 2024 wurden die aufschiebenden Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung erfüllt und die Vereinbarung wurde somit wirksam. Im April 2024 unterzeichnete hGears weitere Finanzierungsverträge mit zwei führenden europäischen Banken in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio. (je EUR 2,5 Mio.). hGears verpfändete Forderungen (EUR 4,8 Mio.) und Vorräte (EUR 9,6 Mio.) des deutschen Werks zur Besicherung dieser Kreditverträge. Die Verträge sind unbefristet und können jederzeit in Anspruch genommen und zurückgezahlt werden. Im Oktober 2024 hat hGears einen Rahmenvertrag mit einer führenden italienischen Bank über einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 4,0 Mio. unterzeichnet. Der Rahmenvertrag erfordert keine Sicherheiten, hat eine Laufzeit von sechs Monaten und kann jederzeit abgerufen, zurückgezahlt und verlängert werden. Am 13. Dezember 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 0,5 Mio. mit einer Laufzeit von 72 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der spezifischen Produktionsanlage des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 1,0 Mio. gesichert. scrollen
Nachstehend sind die Bedingungen der Finanzverbindlichkeiten dargestellt: scrollen
Die in der obigen Tabelle aufgeführten Kündigungsbedingungen des Vertrags 1) sind: scrollen
Für die Vereinbarungen 2), 3) und 4) gibt es keine Kündigungsvoraussetzungen. 4.10 RückstellungenEs folgt ein Überblick über die sonstigen kurzfristigen und langfristigen Rückstellungen. scrollen
Die Entwicklung der verschiedenen Rückstellungen im Geschäftsjahr, ohne die Rückstellung für Leistungen an Arbeitnehmer, ist nachstehend aufgeführt: scrollen
Die in der "Rückstellung für Umweltschutz" berücksichtigten Beträge beziehen sich auf Gutachten von Rechtsberatern und anderen Sachverständigen. Das Unternehmen erwartet nicht, den zurückgestellten Betrag in den nächsten 12 Monaten zu verbrauchen. Die im Posten "Rückstellung für sonstige Risiken" ausgewiesenen Beträge umfassen wahrscheinliche Verbindlichkeiten aus Gerichtsverfahren gegen Lieferanten, Steuerbehörden, Mitarbeiter und sonstige Personen auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Vorstands. Die Schätzung berücksichtigt - soweit zutreffend - Gutachten von Rechtsberatern und anderen Sachverständigen, Erfahrungswerte der Gesellschaft mit ähnlichen Situationen und die beabsichtigte Maßnahmen der Gesellschaft. Weiter sind hier Rückstellungen aus drohenden Verlusten enthalten. Es wird erwartet, dass der zurückgestellte Betrag in Höhe von TEUR 282 in den nächsten 12 Monaten verbraucht wird. Die "Gewährleistungsrückstellung" enthält erwartete Aufwendungen für den Ersatz von bis zum Bilanzstichtag verkauften Produkten im Rahmen der vertraglich festgelegten Garantie. Es wird erwartet, dass der zurückgestellte Betrag in den nächsten 12 Monaten vollständig verbraucht wird. 4.11 Verpflichtungen aus Leistungen an ArbeitnehmerDieser Posten umfasst die geschätzte Verbindlichkeit für die Abfindungszahlungen ("TFR - trattamente di fine rapporto") hinsichtlich der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Padova. Bei dem italienischen "Trattamento di Fine Rapporto" (TFR) handelt es sich um ein gesetzlich begründetes Entgeltumwandlungssystem. Dies wird durch das italienische Handelsgesetzbuch (Art. 2120) geregelt. Der Wert für den "TFR" ergibt sich aus den Bruttojahresbezügen der Mitarbeiter, dividiert durch 13,5. Der Wert wird zu einem späteren Zeitpunkt um die Inflationsrate des Landes der Tochtergesellschaft (auf 1,5 Prozentpunkte aufaddiert) (jährliche TFR-Steigerungsrate) korrigiert. Die Leistung wird an die Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Fällen wie Pensionierung, Ableben, Erwerbsunfähigkeit oder Fluktuation als Pauschalbetrag gezahlt. Laut Fonds für Arbeitnehmer-Abfindungen gilt auf der Grundlage einer allgemein anerkannten Auslegung, nach Änderungen der nationalen italienischen Gesetzgebung durch Gesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 ("Finanzgesetz 2007") und den nachfolgenden Verordnungen und Regelungen der ersten Monate 2007: scrollen
Der Fonds für Arbeitnehmer-Abfindungen italienischer Unternehmen ("TFR") hat kein Planvermögen. Zusammensetzung dieses Postens: scrollen
Die versicherungsmathematischen Annahmen für leistungsorientierte Pensionspläne stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: scrollen
Die jährliche Fluktuationsrate sowie die Häufigkeit von Vorauszahlungen werden aus den Erfahrungen der Gesellschaft und aus versicherungsmathematischen Erfahrungen aus einer großen Anzahl ähnlicher Unternehmen abgeleitet. Nachstehend folgt eine Sensitivitätsanalyse der beitragsorientierten Pensionspläne bei Veränderungen der wesentlichen Annahmen: scrollen
Die vorstehenden Sensitivitäten wurden auf Basis der Veränderung einzelner Annahmen bei unveränderten sonstigen Annahmen ermittelt; in der Praxis können sich Veränderungen einzelner Annahmen aufgrund potenzieller Korrelationen jedoch auch auf andere Annahmen auswirken. Die Sensitivitäten wurden unter Anwendung der gleichen Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt, die auch zur Bewertung der in der Konzernbilanz erfassten Verbindlichkeit verwendet wurde. Nachstehend sind der Beitrag für das nächste Jahr, die durchschnittliche Laufzeit des leistungsorientierten Plans und die künftig geschätzten Zahlungen aus dem Plan dargestellt. Dienstzeitaufwand und Laufzeitscrollen
Künftig geschätzte Zahlungen für leistungsorientierte Pensionsplänescrollen
Die für die beitragsorientierten Pensionspläne erfassten Gesamtaufwendungen belaufen sich auf TEUR 1.819 im Jahr 2024 und TEUR 1.934 im Jahr 2023. 4.12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VerbindlichkeitenEs folgt ein Überblick über die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten: scrollen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden im Allgemeinen innerhalb von 60 Tagen nach Erfassung gezahlt. Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der kurzfristigen Art deren beizulegenden Zeitwerten. Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufgliederung der kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten: scrollen
Die vertraglichen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 wurden im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 414 ertragswirksam aufgelöst. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern und die Lohnsteuern betreffen überwiegend Gehaltsabrechnungen und Löhne für den Monat Dezember (inkl. Verbindlichkeiten Vorstand - vgl. hierzu 8.2.2), noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Produktionsboni und damit verbundene Sozialversicherungsbeiträge. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten umfassen zum Bilanzstichtag die folgenden Posten: scrollen
4.13 Sonstige kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen zum Bilanzstichtag die folgenden Posten: scrollen
4.14 EigenkapitalAm 8. April 2021 wurde das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von TEUR 63 auf TEUR 8.000 erhöht. Am 21. Mai 2021 wurde das Grundkapital im Rahmen des Börsengangs auf TEUR 10.400 erhöht. Zum 31. Dezember 2024 ist das gesamte Grundkapital der Gesellschaft in 10.400.000 Stammaktien mit einem Nennwert von EUR 1 eingeteilt. Abgesehen von dem nach deutschem Recht vorgeschriebenen Mindestbetrag des Grundkapitals bestehen keine Ausschüttungsbeschränkungen. Die Gesellschaft selbst hält keine eigenen Aktien. Alle ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage umfasst die Einlagen der Gesellschafter (TEUR 6.963), die Sacheinlage der ehemalig "miniGears-Gesellschaften" durch die Gesellschaften (TEUR 13.485), vermindert um TEUR 7.938 als Ergebnis der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Erlös aus dem Börsengang beträgt TEUR 60.000, vermindert um bestimmte Rechts-, Beratungs- und sonstige Fremdkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Börsengang stehen (TEUR 3.278, im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7 angestiegen). Aufgrund der fehlenden Werthaltigkeit der entsprechenden Steuervorteile wurden keine Steuern im Eigenkapital erfasst. Die sonstige Rücklage umfasst die bei der Padova verbuchte gesetzliche Rücklage und entspricht 5 % des gezeichneten Kapitals. Die Ergebnisrücklagen umfassen: scrollen
Die Gewinnrücklagen umfassen das Periodenergebnis der Berichtsperiode und die Ergebnisse der Vorjahre, die noch nicht an die Anteilseigner ausgezahlt wurden. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 4.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital 2021/IDer Vorstand ist von der Hauptversammlung am 22 Juni 2022 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2026 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 3.261.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 3.261.600,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließendem bedingtem Kapital, aus bestehendem oder künftig genehmigten Kapital und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen. Vom bedingten Kapital 2021/I wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital 2024Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bedingt um bis zu EUR 525.450,00 durch Ausgabe von bis zu 525.450 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024). Das Bedingte Kapital 2024 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft sowie Unternehmen, die mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbunden sind, in Form von Aktienoptionen gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Aktienoptionen gemäß dem vorgenannten Ermächtigungsbeschluss (Aktienoptionsprogramm 2024) gewährt werden, die Inhaber der Aktienoptionen ihre Rechte ausüben und die Gesellschaft keine eigenen Aktien zur Bedienung der Aktienoptionen gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, für das die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe noch keinen Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst hat, dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2024 und nach Ablauf aller Ausübungsfristen anzupassen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands - des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024 festzulegen. Der Gesamtbetrag des bedingten Kapitals der Gesellschaft, einschließlich des Bedingten Kapitals 2021/I in Höhe von EUR 3.261.600,00 (Abschnitt 4.3 der Satzung) und des neuen Bedingten Kapitals 2024 in Höhe von EUR 525.450,00 (Abschnitt 4.4 der Satzung), dass das Bedingte Kapital 2023 ersetzt, beträgt insgesamt EUR 3.787.050,00 und übersteigt damit nicht die Hälfte des zum Zeitpunkt des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapitals. 4.15 Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden EinheitenDer hGears Konzern hat zum 31. Dezember 2024 die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 653 (Vorjahr: TEUR 881) und der Sachanlagen in Höhe von TEUR 61.302 (Vorjahr: TEUR 70.552) daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen. Die Überprüfung ergab, dass zum Bilanzstichtag keine Wertminderungen der Sachanlagen vorliegen. Bei den grundlegenden Analysen der Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt der hGears Konzern den höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als erzielbaren Betrag und vergleicht diesen mit den entsprechenden Buchwerten. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den einzelnen Gesellschaften der hGears Gruppe. Der Nutzungswert wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem risikoadjustierten Zinssatz (WACC) ermittelt. Die künftigen Cashflows werden auf der Grundlage des vom Management genehmigten Geschäftsplans zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests ermittelt. Der Geschäftsplan deckt regelmäßig einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Er basiert auf den Erwartungen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Märkte und die Rentabilität der angebotenen Produkte. Bei der Ableitung des Nutzungswertes wird auch eine Risikobewertung vorgenommen. Die Auswirkungen von unternehmensbezogenen Risiken sowie die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts und der Zinsentwicklung werden bei der Berechnung über die Cashflows berücksichtigt. Länderrisiken hingegen werden als unternehmensübergreifende Effekte im Zinssatz berücksichtigt. Die für die Planungsrechnung verwendeten Annahmen werden sowohl anhand historischer Entwicklungen als auch anhand externer Informationsquellen auf Plausibilität geprüft. Der für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelte risikoadjustierte Zinssatz (WACC - Weighted Average Cost of Capital) beträgt zum 31. Dezember 2024 9,81 % (Vorjahr: 10,32 %) nach Steuern zuzüglich Länderrisikoprämie. Der WACC vor Steuern lag zum 31. Dezember 2024 bei 11,94 % (Vorjahr: 12,92 %). Die Berechnung basiert auf dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung des Zinssatzes werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten und die Fremdkapitalkosten verwendet. Die unternehmensspezifischen Cashflows wurden unter Verwendung der jeweiligen Steuersätze der Gesellschaften in Deutschland von 29,13 % (unverändert gegenüber dem Vorjahr) und im Ausland von 25,00 % und 27,90 % (unverändert gegenüber dem Vorjahr) berechnet. Für die Zeiträume nach der Detailplanungsphase werden die Cashflows der letzten Planungsperiode unter Verwendung von Wachstumsraten auf Basis langfristiger Inflationserwartungen extrapoliert. Die für die Berechnung verwendeten Wachstumsraten betragen in der Regel 1,5 % (Vorjahr: 1,0 %). Die Unternehmensplanung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen. In den Unternehmen basieren die wesentlichen Planungsannahmen auf den der Absatzplanung zugrunde liegenden Branchenprognosen für die globale Branchenkonjunktur, spezifischen Kundenzusagen für einzelne unternehmensspezifische Anpassungen, die auch geplante Produktinnovationen und Kosteneinsparungen beinhalten. Änderungen des WACC und/oder der Rentabilität innerhalb des möglichen Bereichs (d. h. eine Erhöhung des WACC um +1,0 Prozentpunkt oder Änderungen der Rentabilität um 20 % oder 10 %) würden dazu führen, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag um EUR 5,3 Mio., EUR 9,7 Mio. bzw. EUR 7,5 Mio. übersteigt. Im Falle von Umsatzrückgängen um 20 % oder 10 % würde ein Wertminderungsbedarf in Höhe von EUR 3,6 Mio. bzw. EUR 4,5 Mio. entstehen. 5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGDie folgende Übersicht beinhaltet die Überleitung von den Eröffnungs- auf Schlusssalden der Konzernbilanz im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten. scrollen
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Die gezahlten Zinsen in der Kapitalflussrechnung beinhalten Zinsen für Factoring in Höhe von TEUR 292 (2023: TEUR 310) und Zinsen für Leasing in Höhe von TEUR 501 (2023: TEUR 540). Die Spalte "Sonstiges" umfasst Zugänge zur Leasingverbindlichkeiten aufgrund von neuen Leasing Verträgen. 6. KAPITALMANAGEMENT UND FINANZRISIKOMANAGEMENT6.1 KapitalmanagementZielsetzung des hGears Konzerns ist es, eine starke Eigenkapitalbasis und hinreichende Finanzmittel vorzuhalten, um das Vertrauen von Anlegern und Gläubigern zu bewahren und die zukünftige Entwicklung des Geschäfts zu unterstützen. Die vorrangigen Ziele des Kapitalmanagements bestehen in der Sicherung hinreichender Liquidität, um die Anforderungen bezüglich Working Capital zu erfüllen, Investitionsausgaben zu finanzieren und die Unternehmensfortführung sicherzustellen. Der hGears Konzern überwacht alle Kapitalpositionen im Rahmen der Finanzberichterstattung regelmäßig (mindestens einmal monatlich) und erörtert die Kapital- und Liquiditätsausstattung in den Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die in Anhang 4.9 genannten Finanzverbindlichkeiten unterliegen keinen Nebenbedingungen (Covenants). 6.2 FinanzrisikomanagementDer hGears Konzern ist durch seine laufende Geschäftstätigkeit zahlreichen Finanzrisiken wie Markt-, Kreditausfalls- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Finanzabteilung des hGears Konzerns hat Steuerungsinstrumente eingerichtet und Schlüsselkennzahlen aufgestellt, um diese Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten zu identifizieren und zu beurteilen. 6.2.1 Marktrisiko6.2.1.1 WährungsrisikoWährungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen entstehen aus geschäftlichen Transaktionen der Konzernunternehmen in anderen Währungen als der jeweiligen funktionalen Währung, insbesondere aus auf USD und EUR lautenden, erwarteten Umsätzen (andere Währungen werden nur in unwesentlichem Umfang verwendet). Diese Umsatzerlöse in Fremdwährungen können durch Schwankungen der jeweiligen Wechselkurse beeinträchtigt werden, die sich auf die Handelsmargen auswirken. Die Konzerngesellschaften halten außerdem - in geringem Umfang - Verbindlichkeiten in Fremdwährung sowie auf Fremdwährungen lautende Bankkonten. Der hGears Konzern ist mit seiner chinesischen Tochtergesellschaft im Wesentlichen dem Risiko von Veränderungen der Wechselkurse des Renminbis zum EUR bzw. zum USD ausgesetzt. Der Konzern unterliegt durch seine italienische Tochtergesellschaft auch Änderungen des USD/EUR-Wechselkurses. Die umgesetzten Maßnahmen zur Absicherung dieser Währungsrisiken werden auf Konzernebene festgelegt. Zur Minderung der Fremdwährungsrisiken und Begrenzung der Umsatzschwankungen schließt der Konzern Devisenterminkontrakte ab, um seine geplanten Umsatzerlöse in USD auf Basis des genehmigten wirtschaftlichen Budgets teilweise abzusichern. Die Derivatkontrakte werden ausschließlich mit unabhängigen Finanzinstituten mit hoher Bonität abgeschlossen. Im Jahr 2024 hat die Gruppe keine neuen Derivatverträge abgeschlossen. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen infolge von monetären Finanzinstrumenten, die auf andere Währungen als die funktionale Währung lauten. Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse in die Berichtswährung (Umrechnungsrisiko) bleiben unberücksichtigt. Währungsrisiken werden unter Verwendung von Sensitivitätsanalysen bemessen, wonach der Einfluss hypothetischer Änderungen der maßgeblichen Risiken auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital beurteilt werden. Alle nicht funktionalen Währungen, in denen der Konzern Finanzinstrumente einsetzt, gelten als relevante Risikovariablen. Die periodischen Effekte werden durch Anwendung der hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf die nicht-derivativen und derivativen Finanzinstrumente festgelegt, die zum Ende der Berichtsperiode bestehen. Der Einfluss auf den Gewinn oder Verlust ergibt sich in erster Linie aus den auf USD und EUR lautenden nichtderivativen Finanzinstrumenten und den nicht-designierten Komponenten von Derivaten. Die Auswirkung auf andere Eigenkapitalbestandteile ist auf die Komponenten der Devisenterminkontrakte zurückzuführen, die als Cashflow-Sicherungsgeschäfte designiert sind. Der Effekt aus einer hypothetischen Erhöhung bzw. Verminderung des Renminbis gegenüber Fremdwährungen in Höhe von 10 % stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scrollen
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Der Effekt aus einer Erhöhung bzw. Verminderung des USD gegenüber dem EUR in Höhe von 10 % stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scrollen
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Weitere Angaben zu Derivaten und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind in den Anhangangaben 2.6.14 und 7.3 enthalten. 6.2.1.2 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder zukünftige Cashflows aus einem Finanzinstrument infolge von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das wichtigste Zinsänderungsrisiko des Konzerns besteht aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen, wodurch der Konzern einem Cashflow-Risiko ausgesetzt ist. Außerdem unterliegt der Konzern infolge der Anlage verfügbarer Zahlungsmittel in Bankguthaben einem Zinsänderungsrisiko. Änderungen der Marktzinssätze beeinflussen die Kosten und die Erfüllung verschiedener Finanzierungsformen und deren Inanspruchnahme und wirken sich damit auf die Höhe der Finanzerträge und -aufwendungen des Konzerns aus. Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns wurde durch eine Sensitivitätsanalyse bewertet, die die Auswirkungen auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital darstellt, welche im Falle einer hypothetischen Änderung der Marktzinsen im Laufe des Jahres zum 31. Dezember 2024 auftreten würden. Die Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust ergeben sich aus der variablen Finanzierung, die nicht abgesichert ist, die Auswirkungen auf das Eigenkapital ergeben sich aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Zinsswaps, die als Hedging-Instrumente bestimmt sind (zum Berichtszeitpunkt bestand kein Vertrag). scrollen
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Weitere Angaben zu Derivaten und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind in den Anhangangaben 2.6.14 und 7.3. enthalten. 6.2.2 AusfallrisikoAusfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerten betreffen eine mögliche Nichterfüllung durch eine Vertragspartei. Die Finanzabteilung arbeitet bei der Identifizierung von Kapitalrisiken hinsichtlich der Forderungen eng mit anderen operativen Abteilungen zusammen. Der Konzern analysiert das Ausfallrisiko für jeden Neukunden, bevor die Standard-Zahlungsziele und Lieferbedingungen angeboten werden. Ein Ausfallrisiko besteht für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie für Kreditrisiken gegenüber Kunden, u. a. aus ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder Kategorie an finanziellen Vermögenswerten. Unabhängige Kreditbewertungen von Kunden werden - soweit verfügbar - genutzt. Liegen keine unabhängigen Bewertungen vor, beurteilt die Risikokontrolle die Kreditqualität des Kunden unter Berücksichtigung seiner Finanzlage, Erfahrungen in der Vergangenheit und sonstiger Faktoren. Einzelne Kreditobergrenzen werden aufgrund der internen und externen Bewertungen in Übereinstimmung mit den vom Vorstand festgelegten Limits gesetzt. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2021 wird der Umfang der Wertminderungen von einem externen Anbieter bereitgestellt. Die Werte basieren auf dem historischen Zahlungsverhalten, woraus sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt, sowie auf kontrahenten- und länderspezifischen Annahmen über Rückflüsse. Basierend auf diesen Annahmen wird die LGD berechnet. Die Wertminderung wird dann anhand der EAD (d. h. des Bruttobetrags der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), multipliziert mit der PD (Probability of Default) und LGD (Loss Given Default) des Anbieters, berechnet. Darüber hinaus werden die gegebenen Informationen angepasst, um die makroökonomischen Schätzungen zu bewerten und zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen. Zum 31. Dezember 2024 sind aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Kunden Blue Chips sind, keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Versicherungsgesellschaft gedeckt. Das Kreditrisiko aus (nichtderivativen) finanziellen Vermögenswerten wird durch Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte ohne objektive Hinweise auf eine Wertminderung sowie durch Wertberichtigungen für bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte abgedeckt. Das Ausfallrisiko aus (nicht-derivativen) finanziellen Vermögenswerten wird durch Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte ohne objektiven Nachweis auf Wertminderungen sowie durch Wertberichtigungen auf bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte abgedeckt. Die nachstehende Übersicht zeigt die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisikokategorien in Abhängigkeit von überfälligen Tagen sowie die jeweiligen Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag: scrollen
Die nachstehende Tabelle umfasst die Bruttobuchwerte nach Ausfallrisikokategorien für alle Arten von sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. scrollen
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Bei diesen finanziellen Vermögenswerten sind die identifizierten erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2024 unwesentlich.6.2.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten hat. Der Konzern überwacht seine kurzfristige Liquidität auf der Basis wöchentlicher rollierender Prognosen und die langfristige Liquidität durch rollierende Quartalsprognosen und Finanzberichte. Er stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit durch ausreichende Liquiditätsreserven und bestätigte Kreditlinien sicher. Die nachstehenden Übersichten enthalten eine Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten auf der Grundlage ihrer vertraglichen Laufzeiten im Hinblick auf alle nicht-derivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten) zum Bilanzstichtag. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. scrollen
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Für weitere Ausführungen zum Leasing verweisen wir auf Abschnitt 3.8, 4.1, 4.8 und 5. 7. SONSTIGE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN7.1 Bewertung zum beizulegenden ZeitwertDer beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten wird gemäß einer Fair-Value-Hierarchie aufgrund von Inputfaktoren ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten kann in Übereinstimmung mit den folgenden Hierarchiestufen kategorisiert werden: scrollen
Die Buchwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters deren beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert wird nach folgenden Bewertungstechniken vorgenommen: scrollen
Der hGears Konzern erfasst Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen zum Ende einer Berichtsperiode. Für die wiederkehrende Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wurden keine Umgliederungen zwischen den Stufen 1 und 2 und den Stufen 2 und 3 vorgenommen. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL für englisch fair value through profit or loss) sind, werden der Stufe 2 zugeordnet. Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, fallen in Stufe 2. 7.2 Buchwerte, angesetzte Beträge und beizulegende Zeitwerte nach Art und BewertungskategorieDie nachstehenden Tabellen zeigen die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente nach Art und Bewertungskategorien. scrollen
n/a* Nach IFRS 7.29(a) sind Angaben zum
beizulegenden Zeitwert nicht erforderlich, wenn der
Buchwert eine sachgerechte Annäherung an den
beizulegenden Zeitwert darstellt (z. B. bei kurzfristigen
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen). Trifft dies aus Sicht des Konzerns auf
kurzfristige Finanzinstrumente zu, muss der beizulegende
Zeitwert nicht angegeben werden.
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n/a* Nach IFRS 7.29(a) sind Angaben zum
beizulegenden Zeitwert nicht erforderlich, wenn der
Buchwert eine sachgerechte Annäherung an den
beizulegenden Zeitwert darstellt (z. B. bei kurzfristigen
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen). Trifft dies aus Sicht des Konzerns auf
kurzfristige Finanzinstrumente zu, muss der beizulegende
Zeitwert nicht angegeben werden.
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7.3 Derivate und Bilanzierung von SicherungsbeziehungenDer Konzern setzt bei Bedarf derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Finanzrisiken ein, die sich aus dem normalen Handelsgeschäft oder aus Refinanzierungsaktivitäten ergeben. Dabei handelt es sich in erster Linie um Währungs- und Zinsänderungsrisiken. Zur Absicherung des Währungsrisikos schloss der Konzern in 2023 unter Bezug auf die geplanten Verkäufe der nächsten 12 Monate Devisenterminkontrakte ab - in 2024 sind keine solchen Kontrakte mehr vorhanden. Der Konzern steuert bei Bedarf das Zinsänderungsrisiko aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen unter Verwendung von variabel-in-festverzinsliche Zinsswaps - zum 31. Dezember 2024 waren keine Zinsswaps vorhanden. 7.4 Saldierung von FinanzinstrumentenDer Konzern saldierte keine Beträge aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz. Zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 gab es keine wesentlichen Saldierungspotenziale für Derivatkontrakte und sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 7.5 Erträge, Aufwendungen, Gewinne oder Verluste aus FinanzinstrumentenDie nachstehende Übersicht zeigt die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten (ohne die in der Sicherungsbilanzierung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente): scrollen
Nettogewinne/-verluste bei finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Änderungen bei den Wertberichtigungen sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsbewertung. Siehe Kapitel 3.8 für weitere Informationen zu den beinhalteten Wertberichtigungen. Nettogewinne/-verluste bei finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Gewinne und Verluste aus Zinsaufwendungen für Darlehen und Gesellschafterdarlehen, Barwertsprünge aus Schätzungsänderungen der Zahlungsströme und aus der nicht wesentlichen Modifikation der Verträge sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsbewertung. Die Nettogewinne/-verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Posten umfassen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Zusammensetzung der Gesamtzinserträge und -aufwendungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie finanzielle Verbindlichkeiten: scrollen
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8. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN8.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen8.1.1 Künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen und geringwertigen LeasingverhältnissenDer hGears Konzern mietet verschiedene Sachanlagen und sonstige geringwertige Wirtschaftsgüter im Rahmen von unkündbaren und kurzfristigen Leasingverträgen mit geringem Vertragswert. Die Leasingdauer liegt unter fünf Jahren, und die Verträge können am Ende der Leasinglaufzeit nicht verlängert werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren und kurzfristigen Leasingverträgen mit geringem Vertragswert und die bestehenden Abnahmeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
8.1.2 Sonstige VerpflichtungenEs besteht kein Bestellobligo für Investitionen in das Sachanlagevermögen. 8.1.3 HaftungsverhältnisseZum 31. Dezember 2024 bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen. 8.2 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen/PersonenFinatem III GmbH & Co., Frankfurt am Main, ist mit einem Kapitalanteil der Gesellschaft vom 34,62 % der größte Anteilseigner. Der hGears Konzern schließt für unternehmerische Zwecke in normalen Geschäftsverlauf Vereinbarungen und Geschäfte mit Anteilseignern und anderen Unternehmen der Finatem III Gruppe (definiert als Finatem III GmbH & Co. KG und ihre Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen) ab, u. a. über die Erbringung von Dienstleistungen. Diese Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen werden nachstehend erläutert. Geschäftsvorfälle innerhalb des hGears Konzerns werden in den Erläuterungen nicht berücksichtigt, da diese im Konzernabschluss eliminiert werden. Mit nahestehenden Unternehmen wurden folgende Geschäftsvorfälle abgewickelt: 8.2.1 Transaktionen mit AnteilseignernDie Geschäftsbeziehungen mit der Finatem III GmbH & Co. KG ergeben sich wie folgt: scrollen
Der Konzern ist der Ansicht, dass alle Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Wesentlichen zu marktüblichen Konditionen erfolgten. 8.2.2 Geschäfte mit nahestehenden PersonenAls Management in Schlüsselpositionen des Konzerns gelten diejenigen Personen, die zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit des Konzerns befugt und für diese verantwortlich sind. Beim hGears Konzern setzt sich das Management in Schlüsselpositionen aus den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen. Im Zuge der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft wurde am 27. April 2021 der Aufsichtsrat bestellt. Mit Ausnahme von Matthias Seidler und Dr. Gabriele Fontane sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates der hGears AG ebenfalls Mitglieder des Aufsichtsrats der hGears Padova S.p.A. und bekleiden damit Schlüsselpositionen im Management des Konzerns: Vorstandscrollen
Aufsichtsratscrollen
Die kurzfristig fälligen Leistungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind nachstehend aufgeführt: scrollen
Die Vergütung des Vorstands für seine Tätigkeit ergibt sich wie folgt: scrollen
Die noch nicht gezahlten Vergütungen für die Vorstände stellen sich wie folgt dar: scrollen
Für die Jahre 2024 und 2023 gibt es keine langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen zu melden. Die Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz von Vorstand und Aufsichtsrat befinden, ergeben sich aus der folgenden Übersicht: scrollen
Der damalige Vorsitzender des Vorstands erhielt in 2018 unbesicherte und zinslose Kredite in Höhe von TEUR 216 zur Zahlung von Lohnsteuern in Deutschland für die Steuerjahre 2015-2018, die bei einer Wiedervorlage der italienischen Steuerbescheide für denselben Zeitraum als ausländische Steuergutschrift (FTC) zurückerstattet werden sollten. Für das Steuerjahr 2019 wurde ebenfalls ein Kredit für einen vergleichbaren Zweck in Höhe von TEUR 30 gewährt. Im Jahr 2020 zahlte das Vorstandsmitglied TEUR 164 zurück, basierend auf der in Italien erhaltenen FTC-Rückerstattung und durch Verrechnung der Zahlung der Boni. Im Jahr 2024 wurden die Darlehen vollständig zurückgezahlt. Zusätzliche Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands am 31. Dezember 2024 sind nachstehend aufgeführt: Sven Arend scrollen
Daniel Basok scrollen
8.3 Aktienbasierte Vergütung8.3.1 Aktienoptionsprogramm 2023Am 13. Juni 2023 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - soweit Mitglieder des Vorstands zum Kreis der Bezugsberechtigten gehören - den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zu 738.400 Bezugsrechte zu gewähren (Stock Option Programme 2023). Jedes im Rahmen des AOP 2023 zugeteilte Aktienoptionsrecht berechtigt den Inhaber des Aktienoptionsrechts nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Bezug einer Gesellschaftsaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 aus dem hierfür geschaffenen Bedingten Kapital 2023 gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die Gesellschaft kann alternativ gegen Zahlung des Ausübungspreises eigene Aktien gewähren. Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte erfolgt in einem Zeitraum von drei Jahren in jeweils drei gleich großen Tranchen pro Jahr (Tranchen 2023 A/B/C, Tranchen 2024 A/B/C und Tranchen 2025 A/B/C). Für die Tranchen 2023 A/B/C gelten folgende Erfolgsziele und Ausübungspreis: scrollen
Für die Tranchen 2024 A/B/C gelten folgende Erfolgsziele und Ausübungspreis: scrollen
Für die Tranchen 2025 A/B/C gelten folgende Erfolgsziele und Ausübungspreis: scrollen
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 wurde das Aktienoptionsprogramm 2023 beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionsrechte) zu gewähren. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 30. November 2025 bis zu 738.400 Bezugsrechte (Aktienoptionsrechte) auf bis zu 738.400 nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 zu gewähren. Die Erteilung von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oblag ausschließlich dem Aufsichtsrat. Der Vorstand der Gesellschaft (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) und - soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft - der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben zunächst von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, indem im August 2023 insgesamt 212.950 (Tranchen 2023 A/B/C) im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 ausgegeben wurden. Davon wurden 142.000 Aktienoptionsrechte an die Mitglieder des Vorstands und 70.950 Aktienoptionsrechte an ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben. Das im Aktienoptionsprogramm 2023 festgelegte Leistungsziel wurde für die im Rahmen der Tranchen 2023 A/B/C ausgegebenen 212.950 Aktienoptionsrechte nicht erreicht. Insofern können die Aktienoptionsrechte der Tranchen 2023 A/B/C nicht mehr ausgeübt werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen nicht, weitere Aktienoptionsrechte für die ausstehenden Tranchen 2024 A/B/C und 2025 A/B/C im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 zu gewähren. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands sowie an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 aufzuheben. Alle im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 gewährten Aktienoptionen verfielen am 31. Dezember 2023, sodass die Aufhebung keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss hatte. 8.3.2 Aktienoptionsprogramm 2024Am 11. Juni 2024 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - soweit Mitglieder des Vorstands zu den bezugsberechtigten Teilnehmern gehören - den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zu 525.450 Bezugsrechte (Aktienoptionsprogramm 2024) zu gewähren. Jedes im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 gewährte Aktienoptionsrecht berechtigt den Inhaber des Aktienoptionsrechts, eine Unternehmensaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 aus dem zu diesem Zweck geschaffenen Bedingten Kapital 2024 gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß diesen Bedingungen zu zeichnen. Alternativ kann das Unternehmen eigene Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises gewähren. Die Aktienoptionsrechte werden über einen Zeitraum von zwei Jahren in drei gleich großen Tranchen pro Jahr ausgegeben (Tranchen 2024 A/B/C und Tranchen 2025 A/B/C). Für die Tranchen 2024 A/B/C gelten folgende Erfolgsziele und Ausübungspreis: scrollen
Für die Tranchen 2025 A/B/C gelten folgende Erfolgsziele und Ausübungspreis: scrollen
Der Referenzkurs (1,62 EUR) zur Bestimmung des Leistungsziels für die Tranchen 2025 A/B/C ist der EUR-Betrag, der dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während der 20 Handelstage vor dem 31. Dezember 2024 entspricht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 wurde das Aktienoptionsprogramm 2024 beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionsrechte) zu gewähren. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 30. November 2025 bis zu 525.450 Bezugsrechte (Aktienoptionsrechte) auf bis zu 525.450 nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 zu gewähren. Die Erteilung von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oblag ausschließlich dem Aufsichtsrat. Der Vorstand der Gesellschaft (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) und - soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft - der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben zunächst von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, indem im August 2024 insgesamt 262.725 (Tranchen 2024 A/B/C) im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 ausgegeben wurden. Davon wurden 142.000 Aktienoptionsrechte an die Mitglieder des Vorstands und 120.725 Aktienoptionsrechte an ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben. Das im Aktienoptionsprogramm 2024 festgelegte Leistungsziel wurde für die im Rahmen der Tranchen 2024 A/B/C ausgegebenen 262.725 Aktienoptionsrechte nicht erreicht. Insofern können die Aktienoptionsrechte der Tranchen 2024 A/B/C nicht mehr ausgeübt werden. 8.3.3 Überblick der AktienoptionsprogrammeDie folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen der Pläne gewährten Optionen: scrollen
Das Erfolgsziel für die im Jahr 2024 gewährten Aktienoptionen wurde nicht erreicht. Daher sind diese Optionen am 31. Dezember 2024 verfallen. Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf: scrollen
Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2024 gewährten Optionen belief sich zum Gewährungszeitpunkt am 25. Juli 2024 auf EUR 0,05 je Option (im Geschäftsjahr 2023: EUR 0,01). Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird unabhängig anhand einer angepassten Form des Black-Scholes-Modells ermittelt. Dieses umfasst ein Monte-Carlo-Simulationsmodell, das den Ausübungspreis, die Laufzeit der Option, die Auswirkungen der Verwässerung (sofern wesentlich), den Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt und die erwartete Kursvolatilität der zugrunde liegenden Aktie, den erwarteten Dividendenertrag, den risikolosen Zinssatz für die Laufzeit der Option, den Abschlag für mangelnde Marktfähigkeit und die Korrelationen und Volatilitäten der Vergleichsunternehmen berücksichtigt. Die Daten, die in das Modell für die über den Berichtszeitraum zum 31. Dezember 2024 gewährten Optionen einfließen, umfassen Folgendes. scrollen
Die erwartete Preisvolatilität beruht auf der historischen Volatilität (basierend auf der Restlaufzeit der Optionen), korrigiert um etwaige erwartete Änderungen der zukünftigen Volatilität infolge öffentlich verfügbarer Informationen. Der Gesamtaufwand aus den im Rahmen des Mitarbeiteroptionsplans ausgegebenen Optionen in Höhe von TEUR 5 (2023: EUR 344) wurde im Personalaufwand erfasst. 8.4 WpHG-MeldungenDie Stimmrechtsmitteilungen finden sich im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 der hGears AG wieder. Dieser wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. 8.5 Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der hGears AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der hGears-Homepage unter "https://ir.hgears.com/de/corporate-govemance/dedaration-of-complianceentsprechenserklaerung/" dauerhaft zugänglich. 8.6 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs gab keine nachfolgenden Ereignisse, die eine Berücksichtigung oder Offenlegung erforderten. 8.7 ErgebnisverwendungDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust der hGears AG auf neue Rechnung vorzutragen. 8.8 Freigabe des KonzernabschlussesDer Vorstand der hGears AG hat dem Aufsichtsrat den Konzernabschluss vorgelegt, der am 24. März 2025 darüber entscheiden wird.
Schramberg, den 24. März 2025 Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand ANHANG 1 - ANLAGENSPIEGEL SACHANLAGEN, TEIL 1scrollen
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Die obige Tabelle ist Bestandteil des Konzernanhangs. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. ANHANG 1 - ANLAGENSPIEGEL SACHANLAGEN, TEIL 2scrollen
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Die obige Tabelle ist Bestandteil des Konzernanhangs. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. ANHANG 2 - ANLAGENSPIEGEL IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscrollen
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Die obige Tabelle ist Bestandteil des Konzernanhangs. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. scrollen
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Die obige Tabelle ist Bestandteil des Konzernanhangs. Zahlen in den Tabellen können gerundet sein. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben werden.
Schramberg, den 24. März 2025 hGears AG Der Vorstand Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die hGears AG, Schramberg Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammmengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der hGears AG, Schramberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der hGears AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammmengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 2.1 des Konzernanhangs und Abschnitt "Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und sinkende Kundennachfrage" des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der hGears AG und des Konzerns gefährdet ist, wenn - entgegen den Erwartungen der gesetzlichen Vertreter - keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden kann. Wie in den Ausführungen dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Unter Hinzuziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Restructuring haben wir eine Beurteilung des von den gesetzlichen Vertretern erstellten integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplans vorgenommen und gewürdigt, ob die darin enthaltenen Annahmen nachvollziehbar sind. Hierfür haben wir zunächst ein Verständnis vom Planungsprozess gewonnen und die bedeutsamsten Annahmen der Planung mit den Verantwortlichen erörtert. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die bedeutsamsten Annahmen wie die zukünftige Umsatzentwicklung gewürdigt und anhand von vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir deren sachgerechte Berücksichtigung im integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplan geprüft. Außerdem haben wir uns von der Konsistenz des integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplans mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung überzeugt. Die Maßnahmen zur Kostenoptimierung und zur Liquiditätssicherung haben wir mit den Verantwortlichen diskutiert, deren Umsetzbarkeit gewürdigt und die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter bezogen auf die finanziellen Auswirkungen nachvollzogen. Die bestehenden externen Finanzierungen haben wir anhand der zugrunde liegenden Verträge gewürdigt. Wir haben die gesetzlichen Vertreter zu den Gesprächen mit potenziellen Finanzierungspartnern befragt und anhand von bereits vorliegenden Dokumenten deren Einschätzung bezüglich der Sicherung der Finanzierung für das Geschäftsjahr 2026 gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: Werthaltigkeit der SachanlagenSachverhaltIm Konzernabschluss der hGears AG, Schramberg werden Sachanlagen in Höhe von EUR 61,3 Mio. ausgewiesen, die 57,2 % der Konzernbilanzsumme ausmachen. Die Sachanlagen wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den einzelnen Gesellschaften der hGears Gruppe entsprechen. Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierende Einheiten von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die auf die einzelnen langfristigen Vermögenswerte verteilt wird. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der Nutzungswert mittels dem sog. Discounted-Cash Flow-Verfahren aus den erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelüberschüssen der jeweiligen Gesellschaft abgeleitet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sachanlagen ist komplex und erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Es besteht zudem das Risiko, dass die Sensitivität des Werthaltigkeitstests im Konzernanhang nicht angemessen dargestellt wird. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung des Sachanlagevermögens für den Konzernabschluss der hGears AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor. Die Angaben der hGears AG zu den Sachanlagen sind in den Abschnitten "2. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden" im Unterabschnitt "2.6.6 Sachanlagen" (innerhalb der Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden) und "4. Erläuterungen zur Konzernbilanz" in den Unterabschnitten "4.1 Sachanlagen" (innerhalb der Erläuterungen zur Konzernbilanz) sowie "4.15 Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten" des Konzernanhangs enthalten. Prüferische Reaktion und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Von der Angemessenheit und Implementierung relevanter Kontrollen haben wir uns überzeugt. Die Vertretbarkeit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung abgestimmt und uns anhand einer Analyse von Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit und im laufenden Geschäftsjahr von der Planungstreue des Konzerns überzeugt. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand der durchschnittlichen Kapitalkosten einer Peer Group kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die rechnerische Richtigkeit der von der hGears AG vorgenommenen Sensitivitätsanalysen sowie die Beurteilung der zugehörigen Anhangangaben. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Die Darstellung im Konzernanhang ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammmengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammmengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "hGears_KAuZLB_2024-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Juli 2024 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der hGears AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Gebert.
Stuttgart, den 24. März 2025 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Andreas Geber, Wirtschaftsprüfer FINANZKALENDER 2025scrollen
IMPRESSUMHerausgeberhGears AG Brambach 38 78713 Schramberg Deutschland Telefon: +49 (0) 7422 566 222 Fax: +49 (0) 7422 566 805 E-Mail: ir@hgears.com Web: hgears.com Design und SatzHirschfeld Design Grafik.Design & Werbung Ridlerstr. 30 80339 München Deutschland Telefon: +49 (0) 89 505045 E-Mail: petra@hirschfeld-design.de Web: hirschfeld-design.de Fotos: Skyshot/Markus Greber (S. 1, 4, 7, 8); Rebike/Markus Greber (S. 5); Mario Stutz (S. 10); Kasenbacher GmbH (S. 12); iStock.com (S. 6); Shutterstock.com (S. 124) HaftungsausschlussDieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Finanzberichts vorliegenden Informationen. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen und Ergebnisse dar und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von hGears liegen, wie z. B. zukünftige Marktbedingungen, regulatorische Änderungen oder das Verhalten anderer Marktteilnehmer. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und die Finanzlage wesentlich von den hier gemachten Angaben abweichen. hGears übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Bestimmte Zahlenangaben, Finanzinformationen und Marktdaten, einschließlich Prozentsätze, in diesem Dokument wurden nach den gängigen kaufmännischen Standards gerundet. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich diese gerundeten Zahlen in Tabellen und Diagrammen nicht genau zu den in den jeweiligen Tabellen und Diagrammen enthaltenen Gesamtsummen addieren. Der Geschäftsbericht der hGears AG erscheint in deutscher und englischer Sprache. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung. Bei Nennung von Personen in dieser Veröffentlichung sind immer jeweils weibliche, männliche und diverse (zum Beispiel trans- und intersexuelle) Personen gemeint. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und/oder aus formalen oder technischen Gründen, wie begrenztem Platz oder der besseren Auffindbarkeit von Webtexten, werden nicht immer alle Varianten genannt. Veröffentlichungsdatum 26. März 2025 |
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