hGears AGSchrambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31.12.2024AKTIVA scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der hGears AG SchrambergA. Allgemeine AngabenDie hGears AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Schramberg und wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 778870 geführt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hGears Holding GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 737541) gemäß § 190 ff. UmwG. Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft wurde am 27. April 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 2 HGB auf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die hGears AG erstellt gemäß § 290 HGB in Verbindung mit § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Unternehmensregister elektronisch offengelegt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro. Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Gliederungsvorschriften der § 266 HGB (Bilanz) sowie § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung nach §252 Abs. 4 Nr. 2 HGB aufgestellt. hGears setzt kontinuierlich Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Liquiditätssicherung um. Zusätzlich werden derzeit weitere Schritte implementiert, um potenziellen Nachfragerückgängen gezielt entgegenzuwirken. Trotz der genannten Maßnahmen ist auf Basis der aktuellen Planung im ersten Quartal 2026 eine zusätzliche Finanzierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich erforderlich, um die Verluste der operativ tätigen hGears Schramberg GmbH sowie der hGears Padova S.p.A. ausgleichen bzw. finanzieren zu können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Finanzierung noch nicht gesichert, jedoch haben die hGears AG und die genannten Tochtergesellschaften bereits indikative Angebote von potenziellen Finanzierungspartnern erhalten. Daher ist der Vorstand zuversichtlich, dass die Finanzierung spätestens bis Ende 2025 erfolgreich gesichert wird. Ein zusätzlicher Rückgang der Absatzmengen um mehr als 10 % unter die prognostizierten Umsätze - entgegen den aktuellen Erwartungen - könnte das Risiko weiter erhöhen und den Liquiditätsbedarf zusätzlich verstärken. Um frühzeitig Nachfrageveränderungen zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren, setzt hGears weiterhin auf eine kontinuierliche Marktbeobachtung, den Ausbau der Kundenbeziehungen sowie eine enge Abstimmung mit Bestandskunden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Markttrends frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Falls erforderlich, werden auch weitere Maßnahmen im Personalbereich ergriffen. Sollte wider Erwarten keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Aufgrund dessen besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Gesellschaft ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von fünf Jahre zugrunde gelegt. Die Finanzanlagen enthalten Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten beziehungsweise - aufgrund von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen - zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit die Voraussetzungen für eine dauernde Wertminderung gegeben sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind diese Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr gegeben, wird eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen. II. UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Dabei werden die erkennbaren Risiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. EigenkapitalDie Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennwert bilanziert. IV. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst. V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. VI. Passive RechnungsabgrenzungspostenUnter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. VII. Latente SteuernLatente Steuern werden grundsätzlich auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes. Der kombinierte Ertragsteuersatz beläuft sich auf 29,125% und umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern folgt dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Aktive und passive latente Steuern werden nicht abgezinst. VIII. WährungsumrechnungsgrundlagenGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. C. Angaben zu Posten der BilanzDie Grundsätze des § 252 Abs. 1 HGB wurden eingehalten. I. Aktiva1. AnlagevermögenDie unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
(*) Angabe nach lokalen
Rechnungslegungsgrundsätzen.
Es handelt sich bei der hGears Schramberg GmbH und der hGears Padova S.p.A. um Tochterunternehmen der hGears AG. Die hGears (Suzhou) Co., Ltd., ist eine Enkelgesellschaft. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt: Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024scrollen
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2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben, ebenso wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 32.000) aus Darlehen und in Höhe von TEUR 686 (i. V. TEUR 460) aus Lieferungen und Leistungen. Der verbleibende Teil beinhaltet Zinsforderungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche für Umsatzsteuer im Wert von TEUR 315 (i. V. TEUR 237) enthalten. Ebenfalls enthalten in den sonstigen Vermögengegenständen ist ein Darlehen an ein ehemaliges Mitglied des Vorstands in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 3). 3. Flüssige MittelDie flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive RechnungsabgrenzungspostenIn den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte Beträge für laufende Beratungs-, Versicherungs- und Lizenzverträge enthalten. II. Passiva1. EigenkapitalAm 8. April 2021 wurde das Stammkapital der hGears Holding GmbH, Schramberg, nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 62.500,00 um EUR 7.937.500,00 auf EUR 8.000.000,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch die Ausgabe von 7.937.500 neuen Geschäftsanteilen durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung der hGears Holding GmbH, Schramberg, hat am 8. April 2021 die formwechselnde Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gemäß §§ 190 ff, 238 ff. UmwG beschlossen. Das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 8.000.000,00 wurde zum Grundkapital der Gesellschaft und in acht Millionen nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Am 21. Mai 2021 wurde das Grundkapital im Rahmen des Börsengangs auf TEUR 10.400 erhöht und teilt sich in 10.400.000 nennwertlose Stückaktien auf. Der rechnerische Wert je Stückaktie beträgt somit EUR 1,00. Im Bilanzverlust sind TEUR 27.180 (i. V. TEUR 13.419) Verlustvortrag enthalten. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 4.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital 2021/IDer Vorstand ist von der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2026 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 3.261.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 3.261.600,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließendem bedingtem Kapital, aus bestehendem oder künftig genehmigtem Kapital und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen. Vom bedingten Kapital 2021/I wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital 2024Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bedingt um bis zu EUR 525.450,00 durch Ausgabe von bis zu 525.450 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024). Das Bedingte Kapital 2024 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft sowie Unternehmen, die mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbunden sind, in Form von Aktienoptionen gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Aktienoptionen gemäß dem vorgenannten Ermächtigungsbeschluss (Aktienoptionsprogramm 2024) gewährt werden, die Inhaber der Aktienoptionen ihre Rechte ausüben und die Gesellschaft keine eigenen Aktien zur Bedienung der Aktienoptionen gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, für das die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe noch keinen Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst hat, dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2024 und nach Ablauf aller Ausübungsfristen anzupassen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands - des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024 festzulegen. Der Gesamtbetrag des bedingten Kapitals der Gesellschaft, einschließlich des Bedingten Kapitals 2021/I in Höhe von EUR 3.261.600,00 (Abschnitt 4.3 der Satzung) und des neuen Bedingten Kapitals 2024 in Höhe von EUR 525.450,00 (Abschnitt 4.4 der Satzung), dass das Bedingte Kapital 2023 ersetzt, beträgt insgesamt EUR 3.787.050,00 und übersteigt damit nicht die Hälfte des zum Zeitpunkt des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapitals. Die Finatem III GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, hält einen Anteil von 34,62 % am Kapital der Gesellschaft. 2. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Verpflichtungen: scrollen
3. VerbindlichkeitenArt und Fristigkeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: scrollen
Die Verbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 16.068 (i.V. TEUR 10.518) aus Verrechnung der Verlustübernahme mit der hGears Schramberg GmbH und Umsatzsteuer, in Höhe von TEUR 6.051 (i.V. TEUR 5.852) aus Cashpool und in Höhe von TEUR 317 (i. V. TEUR 351) aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 28 (i. V. TEUR 28) enthalten. 4. Gesamtbetrag der gesicherten VerbindlichkeitenDas Unternehmen hat keine seiner Vermögenswerte zur Besicherung der Kreditvereinbarung verpfändet. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungI. Aufgliederung der UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse aus Leistungen an Konzerngesellschaften und Leistungen aus Kundenverträgen nach Regionen untergliedern sich wie folgt: scrollen
Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scrollen
II. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen konzerninterne Kostenweiterbelastungen von Versicherungs- und Beratungsleistungen TEUR 256 (i.V. TEUR 142), Erträge aus Sachbezug und KFZ-Gestellung in Höhe von TEUR 88 (i.V. TEUR 71). III. PersonalaufwandDer Personalaufwand enthält Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 797). Diese betreffen die Aufwendungen für den Abschluss des Abfindungsvertrags mit einem ehemaligen Vorstand. IV. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Rekrutierungskosten, Reise und- Bewirtungskosten, Kosten für Softwarewartung, Konzerndienstleistungen, Versicherungen, Abschlusskosten und Aufsichtsratsvergütungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 513) enthalten. Diese betreffen wesentlich die Aufwendungen für die Wertberichtungen auf Forderungen an den in Insolvenz gegangenen Kunden in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 344). Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 210) enthalten. V. Abschreibungen auf FinanzanlagenIm Jahr 2023 betrifft die Abschreibung der Ausleihungen an den in Insolvenz gegangenen Kunden. VI. Steuern vom Einkommen und ErtragFür das Geschäftsjahr 2024 fallen, wie bereits im Vorjahr, keine Ertragsteuern an. E. Sonstige AngabenI. Angaben über ArbeitnehmerIm Jahr 2024 waren neben dem Vorstand im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt. II. Angaben zur Gesellschaft1. HaftungsverhältnisseZum 31. Dezember 2024 bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen. 2. Gesamthonorars des AbschlussprüfersDas berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers teilt sich wie folgt auf: scrollen
Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der hGears AG. 3. Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der hGears AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der hGears-Homepage dauerhaft zugänglich unter "https://ir.hgears.com/de/corporate-governance/entsprechenserklaerung/". 4. VorstandHerr Sven Arend, Studienabschluss in Economics, Vorstandsvorsitzender ab dem 1. Februar 2023, Düsseldorf/Deutschland Herr Daniel Basok, Diplom in Ökonomie und Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Israel), Finanzvorstand, Friesenheim/Deutschland Die Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr TEUR 935 (i. V. TEUR 1.715) und enthalten ein erfolgsunabhängiges Jahresgrundgehalt, variable erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie sonstige Vergütungen. Einem ehemaligen Mitglied des Vorstands wurden in 2018 ungesicherte und zinsfreie Kredite in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 3) eingeräumt. Die Kredite sind an die Erstattung von italienischer Lohnsteuer an den Kreditnehmer gebunden. Im Jahr 2024 wurden die Kredite vollständig zurückgezahlt. Für die Ausführungen zu den Bezugsrechten der Vorstände verweisen wir auf Anhangsangabe 6. 5. Aufsichtsratscrollen
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf TEUR 197. Im Jahr 2024 fielen bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sonstige betrieblichen Aufwendungen für Kostenerstattungen TEUR 27 (i. V. TEUR 8) an. 6. BezugsrechteIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 262.717 Bezugsrechte gewährt, wovon 142.000 auf den Vorstand fallen. Der beizulegende Zeitwert der Optionen belief sich zum Gewährungszeitpunkt am 25. Juli 2024 auf 0,05 EUR pro Option, in Summe TEUR 2. Das Erfolgsziel für die 2023 gewährten Aktienoptionen wurde nicht erreicht. Daher sind diese Optionen am 31. Dezember 2023 verfallen. 7. WpHG MitteilungenVeröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 27.01.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Bram Cornelisse: Bram Cornelisse hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 26. Januar 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,42 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 3,42 Prozent (letzte Meldung 0 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 355.695, Summe 355.695, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 355.695, Summe 3,42 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Bram Cornelisse, Farringdon Netherlands BV. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 22.02.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der AXA S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, erreicht: AXA S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 21. Februar 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,13 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 3,13 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 325.000, Summe 325.000 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,13 Prozent, Summe 3,13 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 8.03.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der AXA S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, erreicht: AXA S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 6. März 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,84 Prozent (letzte Meldung: 3,13 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 2,84 Prozent (letzte Meldung 3,13 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 295.000, Summe 295.000 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,84 Prozent, Summe 2,84 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 13.04.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Oddo BHF Asset Management SAS mit Sitz in Paris, Frankreich, erreicht: Oddo BHF Asset Management SAS mit Sitz in Paris, Frankreich, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 12. April 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,76 Prozent (letzte Meldung: 3,09 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 2,76 Prozent (letzte Meldung 3,09 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 287.384, Summe 287.384 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,76 Prozent, Summe 2,76 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 14.04.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Andrew Gibbs erreicht: Andrew Gibbs, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 12. April 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 5,64 Prozent (letzte Meldung: 3,05 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 5,64 Prozent (letzte Meldung 3,05 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 586.376, Summe 586.376, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 5,64 Prozent, Summe 5,64 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Andrew Gibbs, Otus Capital Management Limited, Otus Capital Management LP. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 31.10.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Amundi S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, erreicht: der Amundi S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 20. August 2021 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,08 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 3,08 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 320.050, Summe 320.050 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,08 Prozent, Summe 3,08 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 10.11.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Amundi S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, erreicht: der Amundi S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 08. November 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,90 Prozent (letzte Meldung: 3,08 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 2,90 Prozent (letzte Meldung 3,08 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 301.202, Summe 301.202 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,90 Prozent, Summe 2,90 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 14.11.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Regents of the University of Michigan mit Sitz in Ann Arbor, US, erreicht: der Regents of the University of Michigan mit Sitz in Ann Arbor, US, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 08. November 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,26 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 4,26 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 443.246, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 443.246 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 4,26 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0 Prozent, Summe 4,26 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 07.12.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Compass Asset Management mit Sitz in Paradiso, Schweiz, erreicht: der Compass Asset Management mit Sitz in Paradiso, Schweiz, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 15. November 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,05 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 3,05 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 317.014, Summe 317.014 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,05 Prozent, Summe 3,05 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 06.12.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Montanaro Asset Management Limited mit Sitz in London, Großbritannien, erreicht: der Montanaro Asset Management Limited mit Sitz in London, Großbritannien, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 4. Dezember 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 1,32 Prozent (letzte Meldung: 3,68 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 1,32 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 137.500, Summe 137.500 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 1,32 Prozent, Summe 1,32 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 06.12.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Norman Rentrop erreicht: Norman Rentrop hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 4. Dezember 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,71 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 4,71 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 490.000, Summe 490.000 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 4,71 Prozent, Summe 4,71 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Norman Rentrop, Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 06.12.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Norman Rentrop erreicht: Norman Rentrop hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 5. Dezember 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 5,67 Prozent (letzte Meldung: 4,71 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 5,67 Prozent (letzte Meldung 4,71 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 590.000, Summe 590.000 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 5,67 Prozent, Summe 5,67 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Norman Rentrop, Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 28.12.2023, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Andrew Gibbs erreicht: Andrew Gibbs, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 21. Dezember 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 10,04 Prozent (letzte Meldung: 5,64 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 10,04 Prozent (letzte Meldung 5,64 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 1.044.553, Summe 1.044.553, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 10,04 Prozent, Summe 10,04 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Andrew Gibbs, Otus Capital Management Limited, Otus Capital Management LP. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 09.05.2024, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von UBS Group AG erreicht: UBS Group AG, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 2. Mai 2024 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,1219 Prozent (letzte Meldung: 2,23 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,01 Prozent (letzte Meldung: 0,16 Prozent) und die Summe der Anteile 3,13 Prozent (letzte Meldung 2,39 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 324.677, Summe 324.677, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,1219 Prozent, Summe 3,13 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: UBS AG. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 09.05.2024, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von UBS Group AG erreicht: UBS Group AG, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 6. Mai 2024 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,8078 Prozent (letzte Meldung: 3,12 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,01 Prozent (letzte Meldung: 0,01 Prozent) und die Summe der Anteile 2,82 Prozent (letzte Meldung 3,13 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 292.009, Summe 292.009, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,8078 Prozent, Summe 2,8078 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: UBS AG. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 15.11.2024, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Andrew Gibbs erreicht: Andrew Gibbs, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 12. November 2024 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 9,97 Prozent (letzte Meldung: 10,04 Prozent), der Anteil der Instrumente 9,97 Prozent (letzte Meldung: 10,04 Prozent) und die Summe der Anteile 10,04 Prozent (letzte Meldung 5,64 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 1.036.943, Summe 1.036.943, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 9,97 Prozent, Summe 9,97 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Andrew Gibbs, Otus Capital Management Limited, Otus Capital Management LP. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 02.01.2025, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Bram Cornelisse: Bram Cornelisse hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 31. Dezember 2024 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,63 Prozent (letzte Meldung: 3,42 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 0,63 Prozent (letzte Meldung 3,42 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 65.472, Summe 65.472, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 65.472 Prozent, Summe 0,63 Prozent. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wurde angegeben: Bram Cornelisse, Farringdon Netherlands BV. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHGMit Schreiben vom 06.01.2025, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Norman Rentrop erreicht: Norman Rentrop hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Verschmelzung von Sondervermögen" mit dem Datum der Schwellenberührung 5. Dezember 2023 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0 Prozent (letzte Meldung: 5,67 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: 0 Prozent) und die Summe der Anteile 0 Prozent (letzte Meldung 5,67 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.400.000 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000A3CMGN3 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0 in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0 Prozent, Summe 0 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder von anderen Unternehmen beherrscht, wird noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte an unserer Gesellschaft halten oder denen Stimmrechte an unserer Gesellschaft zugerechnet werden. 8. ErgebnisverwendungDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs gab keine nachfolgenden Ereignisse, die eine Berücksichtigung oder Offenlegung erforderten.
Schramberg, den 24. März 2025 Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024VorbemerkungDer Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") sieht Angaben zu dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind ("lageberichtsfremde Angaben"). Diese werden nachfolgend thematisch der Erklärung zur Unternehmensführung zugeordnet; sie sind zudem von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet. ÜberblickIm Jahr 2024 blieb die wirtschaftliche Erholung hinter den Erwartungen zurück. Zwar stabilisierten sich die Energie- sowie Rohstoffpreise auf einem moderaten Niveau, doch die restriktive Geldpolitik der Zentralbanken, die erst gegen Ende des zweiten Halbjahrs maßgeblich gelockert wurde, belastete das globale Wachstum. Trotz rückläufiger Inflationsraten wirkten sich hohe Zinsen dämpfend auf Investitionen und Konsum aus, was in vielen Volkswirtschaften zu einer anhaltend schwachen Konjunktur führte. Insgesamt verlief die Entwicklung der Weltwirtschaft uneinheitlich. Während die US-Konjunktur Wachstum verzeichnete, blieb die wirtschaftliche Dynamik in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern verhalten bis durchwachsen. Die geopolitische Lage blieb 2024 angespannt. Der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine war ein zentraler Unsicherheitsfaktor, während der Konflikt im Mittleren Osten andauerte, jedoch ohne den befürchteten Flächenbrand. Zentral- und Westeuropa erlebte politische Umbrüche: In Frankreich gab es Regierungsveränderungen, in Deutschland scheiterte die Ampel-Koalition an einem Misstrauensvotum, und in mehreren europäischen Staaten setzte sich ein politischer Rechtsruck durch. Die USA und die EU erhöhten Zölle auf e-Autos und verschärften so den Handelskonflikt mit China. Ende 2024 wurde in den USA turnusgemäß ein neuer Präsident gewählt, dessen Amtsantritt nicht nur die globalen Handelsbeziehungen beeinflussen dürfte. Obwohl die bisherigen Zinssenkungen der Notenbanken die Baukonjunktur noch nicht spürbar belebten, konnte die Industrie für Elektrowerkzeuge und Gartengeräte ihre Überlager langsam aber stetig abbauen. Der Geschäftsbereich e-Tools verzeichnete im Jahr 2024 einen nur marginalen Umsatzrückgang, konnte sich aber erfolgreich auf niedrigem Niveau stabilisieren. Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach Autos mit Verbrennungsmotor aufgrund der schlechten Konsumentenstimmung einbrach. Gleichzeitig kam der Wandel zur Elektromobilität ins Stocken. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility konnte sich dem negativen Trend in der Automobilindustrie nicht entziehen, war aber dank des Fokus auf das Premium-, Sport- und Luxussegment insgesamt weniger betroffen. Entgegen den Erwartungen hat sich der europäische e-Bike-Markt auch im Jahr 2024 kaum erholt, und die Verkaufszahlen lagen Schätzungen zufolge nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig haben sich die Lagerbestände viel langsamer abgebaut als erwartet. Folglich blieben Aufträge auf niedrigem Niveau, was sich deutlich negativ auf den Umsatz im Geschäftsbereich e-Bike auswirkte. Der strategische Fokus von hGears liegt nach wie vor auf nachhaltigen Antriebs- und Mobilitätskonzepten. Das Management sieht das Unternehmen sehr gut positioniert, um an diesem Wachstumsmarkt zu partizipieren. Mit motivierten Mitarbeitern und vorhandenen Kapazitäten ist hGears gut gerüstet, um mit Zuversicht in die Zukunft blicken zu können. UnternehmensgrundlagenGeschäftsmodellDie hGears AG und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften ("hGears-Konzern", "Konzern") produzieren, vertreiben und verkaufen Präzisionsdrehteile, Antriebskomponenten, Getriebe-Kits sowie komplexe Systemlösungen. Dabei kombiniert der Konzern Verfahren der traditionellen Stahlbearbeitung mit pulvermetallurgischen Technologien. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und liefert hochpräzise Komponenten und Subsysteme sowie komplexe Gesamtsystemlösungen. Zu den Produkten gehören Zahnräder, Kettenräder, Wellen, Strukturbauteile, komplette Getriebe und andere funktionskritische Komponenten, die vor allem in verbrennungsfreien elektrischen oder batteriebetriebenen Anwendungen (e-Antrieben) eingesetzt werden, z.B. in den Bereichen e-Bikes, Elektro- und Hybridfahrzeuge (EHV) sowie Elektro- und Gartengeräte. Die funktionskritischen Komponenten sind wesentliche Bestandteile für die einwandfreie Funktion des Endprodukts und müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen. Innerhalb der Lieferkette ist hGears entweder als Tier-1- oder Tier-2-Zulieferer tätig. Als Tier-1-Zulieferer fertigt und liefert hGears seine Produkte direkt an Erstausrüster ("OEMs"), vor allem in der Elektrowerkzeug- und Gartengeräteindustrie. Als Tier-2-Zulieferer fertigt hGears Komponenten für Hersteller, die ihrerseits Systeme zur Integration in Endprodukte entwickeln (z.B. für e-Bikes und EHVs). Viele der Kunden von hGears sind in ihren jeweiligen Branchen Marktführer, und das Unternehmen profitiert von diesen langjährigen, stabilen und nachhaltigen Kundenbeziehungen. So betreut hGears viele seiner Schlüsselkunden bereits seit über 15 Jahren. Die Geschäftstätigkeit von hGears ist in drei Geschäftsbereiche unterteilt: e-BikeDer Geschäftsbereich e-Bike konzentriert sich auf die Herstellung von hochpräzisen, funktionskritischen Komponenten (z.B. Kurbelwellen und Zahnräder) für die Produktion von Elektroantrieben für e-Fahrräder und Micromobility-Lösungen. Der Bereich bietet sowohl Entwicklungsdienstleistungen als auch Entwicklungskooperationen an und nutzt unter anderem seine Simulationsmöglichkeiten, um Kunden bei der Verringerung von Gewicht, Geräuschentwicklung und Vibrationen zu unterstützen. [e]-MobilityDer Geschäftsbereich [e]-Mobility beliefert die Automobilindustrie mit hochpräzisen und funktionskritischen Teilen und Systemen für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Premium-, Sport- und Luxussegment sowie Powersports-Fahrzeuge. Ingenieure unterstützen den Entwicklungs- und Mitentwicklungsprozess und helfen dabei, Geräuschentwicklung, Vibrationen und Lebensdauer der Systeme zu optimieren. hGears erfüllt u.a. auch die sehr hohen Qualitätsstandards der Automobilindustrie und verfügt über alle erforderlichen Zertifizierungen, was sich zunehmend als Wettbewerbsvorteil erweist. e-ToolsDieser Geschäftsbereich fertigt in erster Linie Komponenten für den Antrieb von Elektrowerkzeugen und Gartengeräten. Dazu gehört die Herstellung von hochpräzisen Komponenten, die in dem Teilbereich des Getriebes zum Einsatz kommen, der für die Verbindung zwischen Elektromotor und dem eigentlichen Werkzeug (z.B. Schneid- und Trimmwerkzeug) sorgt. Zudem stellt der Geschäftsbereich Getriebe für verschiedene industrielle Anwendungen her, wie z. B. Rollläden und Systeme für Heizung, Lüftung und Klimaanlagen. Gezeichnetes KapitalDas Unternehmen hat seinen Börsengang am 21. Mai 2021 erfolgreich abgeschlossen, die Aktien von hGears sind seither im Prime Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Zum Handel auf dem regulierten Markt wurden 2.400.000 neue Aktien und 8.000.000 alte Aktien zugelassen, was einer Gesamtzahl von 10.400.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien entspricht. Jede Aktie stellt einen anteiligen Betrag von EUR 1,00 am Grundkapital dar, gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung und ist voll dividendenberechtigt, sofern eine Dividende gezahlt wird. KonzernstrategieZiel des Unternehmens ist es, einer der weltweit führenden Hersteller von erstklassigen Präzisionsgetriebeteilen und -komponenten für e-Mobilitätsanwendungen zu werden. Starkes profitables Wachstum durch Fokus auf Anwendungen für e-MobilitätIn der aufstrebenden e-Mobilitätsbranche sind hochpräzise Komponenten entscheidend für die Entwicklung und Optimierung von Anwendungen für den e-Antrieb. Für hGears mit seinem Fokus auf hochwertige Präzisionskomponenten ergibt sich daraus ein Marktpotenzial. Durch jahrzehntelange Branchenerfahrung, die zunächst im Geschäftsbereich e-Tools gesammelt wurde, hat hGears das Knowhow und die Kompetenzen entwickelt, um die von diesen Anwendungen geforderten hohen Anforderungen an Präzisionsgetriebeteile und -komponenten zu erfüllen, die hohen Drehmomenten standhalten, ein geringes Gewicht aufweisen und möglichst geräusch- und verschleißarm sein müssen. Das Unternehmen bedient sich dazu modernster technologischer Verfahren mit höchsten Qualitätsstandards in der Fertigung. Aktuell konzentriert sich hGears auf weiteres profitables organisches Wachstum der damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und den Ausbau seines Marktanteils bei e-Mobilitätsanwendungen. In Europa ist das Unternehmen bereits ein führender Anbieter von hochpräzisen Getrieben und Komponenten für e-Bikes. Im Mittelpunkt der organischen Wachstumsstrategie von hGears steht die Erweiterung des Kundenstamms. Dazu gehört der Ausbau des Produkt- und Lösungsangebots für Neu- und Bestandskunden in den Geschäftsbereichen [e]-Mobility und e-Tools. Zudem will hGears von der Nachfrage nach e-Bikes und dem Zukunftstrend der Mikromobilität profitieren. Im Rahmen der aktuellen technischen Entwicklung werden e-Motoren und Getriebe zu einem Gesamtsystem kombiniert. hGears konnte sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Produktion von Hochpräzisionsteilen als ein in der Industrie weithin anerkannter Partner für solche Systeme etablieren. In den vergangenen Jahren konnte hGears mehrere Vereinbarungen zur Prototypenentwicklung abschließen und ist laufend in Gesprächen mit Bestands- und Neukunden, um weitere Entwicklungsprojekte in Angriff zu nehmen. Um weiteres Wachstum zu ermöglichen, hat hGears in den vergangenen Jahren Investitionen getätigt und ist für eine sich erholende Nachfrage sehr gut gerüstet. Co-DevelopmentUm sein Angebot optimal auf die Kundenbedürfnisse abzustimmen und die Geschäftsbeziehungen weiter zu stärken, ist hGears umfassend und sinnvoll in den Entwicklungsprozess seiner Kunden eingebunden. Das Unternehmen arbeitet mit seinen Kunden in einer "Co-Development"-Rolle zusammen, um Komponenten zu entwickeln und technisch optimale Lösungen zu finden, die den Spezifikationen des Kunden entsprechen. Grundlage hierfür sind die langjährige Erfahrung, die genaue Kenntnis der geltenden Normen und der Einsatz modernster Berechnungstools durch hGears. Für die Hersteller von e-Bikes sowie von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist die gemeinsame Entwicklung besonders wichtig, da funktionskritische Anforderungen in der Regel mit höheren Qualitäts- und Präzisionsansprüchen einhergehen und oft maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Die gemeinsame Entwicklung ist auch ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, das bei Projekten in neueren Märkten wie der e-Mobilität für den Zuschlag ausschlaggebend ist, und wird von den meisten Kunden gerne angenommen. Forschung und EntwicklunghGears verfügt über mehr als 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Seine Forschungs- und Entwicklungsprogramme zielen in erster Linie darauf ab, die Verwendung neuer Legierungen, fortschrittlicher Simulationsmodelle und innovativer Produktionsprozesse zu prüfen, zu validieren und in den Produktionsprozess und das Geschäftsmodell des Unternehmens zu integrieren. Dank einem besonderen Fokus auf Innovationen für e-Mobilitätslösungen in Verbindung mit kontinuierlichen Qualitäts- und Kostenverbesserungen ist hGears der festen Überzeugung, dass seine Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und sein gebündeltes Fachwissen wichtige Unterscheidungsmerkmale und ein Hauptgrund für seine starke Marktposition sind. Beispielhaft hierfür stehen die Fähigkeit zur Auslegung auf NVH (Noise, Vibration, Harshness), Leichtbau und Effizienz, verbunden mit der Kompetenz des Simultaneous Engineering. Die Hauptstärke des Engineerings von hGears stellen seine multinationalen technischen Teams dar. Sie bestehen aus hochtalentierten und erfahrenen Ingenieuren, die sämtliche Forschungs- und Entwicklungsphasen abdecken können - von der fortgeschrittenen Entwicklung bis zur Anwendungs- und Verfahrenstechnik. Damit sind diese Teams ein wichtiger strategischer Aktivposten für das weitere Wachstum des Unternehmens. Im Rahmen von Co-Development-Projekten stellen die Ingenieure von hGears ihre Entwicklungskompetenz in enger Zusammenarbeit mit den Kunden zur Verfügung. Der mit diesen Aktivitäten verbundene Mehrwert unterstützt auch unsere Preisgestaltung. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte hGears rund 35 Mitarbeiter in den Engineering Bereichen in den Abteilungen Advanced Engineering, Process Engineering und Application Engineering (30. Juni 2024: 36 Mitarbeiter; 31. Dezember 2023: 43 Mitarbeiter). Die im Vergleich zu den Vorjahren veröffentlichte niedrigere Anzahl an Ingenieuren in den Ingenieursabteilungen ist primär eine Folge von organisatorischen Umgliederungen; tatsächlich ist die Zahl der Ingenieure im Unternehmen weitgehend unverändert geblieben. Das Unternehmen nutzt sein verfahrens- und anwendungstechnisches Know-How bei e-Antrieben, um deren Reichweite und Leistung zu erhöhen und gleichzeitig Kosten zu senken. Die derzeitigen F&E-Aktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung zusätzlicher Produktionsverfahren sowie die Erweiterung des Patentbestands des Unternehmens. Standorte und MitarbeiterhGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg/Deutschland und ist international mit Produktionsstätten in Schramberg/Deutschland, Padua/Italien und Suzhou/China tätig. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte hGears 644 Mitarbeiter in Vollzeit ohne Vorstandsmitglieder (31. Dezember 2023: 724 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Standorte: scrollen
Von diesen Beschäftigten waren 539 als Werksmitarbeiter und 105 in Verwaltung und Management tätig (ohne Vorstandsmitglieder). Managementsystem und LeistungsindikatorenUngeachtet der freiwilligen Angabe von Umsatzzahlen für die drei Geschäftsbereiche ist hGears ein Ein-Segment-Unternehmen. Informationen zur Segmentberichterstattung finden sich in Abschnitt 3.10 Segmentberichterstattung im Anhang zum Konzernabschluss. hGears steuert seine Geschäftstätigkeit anhand ausgewählter finanzieller Leistungsindikatoren, die kontinuierlich überwacht werden und in die monatliche Berichterstattung an den Vorstand einfließen. Die wichtigsten Kennzahlen, die das Management von hGears zur Messung des Erfolgs der Geschäftstätigkeit heranzieht, sind Umsatz, bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) sowie frei verfügbarer Cashflow. Vertrieb und MarketingDie Kunden von hGears wählen ihre Lieferanten aus, indem sie deren technische Fähigkeiten zunächst im Rahmen einer Ausschreibung prüfen. In der Regel ist die Anzahl der potenziellen Lieferanten pro Komponente auf zwei oder drei Anbieter begrenzt, da die Hersteller über sehr spezifische Produktions- und technische Fähigkeiten verfügen müssen. Mit zunehmender Produktkomplexität und höherem Anpassungsgrad verlagert sich die Kaufentscheidung mehr und mehr in die Entwicklungsabteilung von OEMs und Tier-1-Lieferanten, und damit weg vom Einkauf. Dadurch verlängert sich der Zeitrahmen für den Auswahlprozess, so können Qualifizierungsprozesse in der Automobilindustrie bis zu fünf Jahre dauern. Wichtige Leistungsindikatoren für den hGears-KonzernNichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls Teil der nichtfinanziellen Berichterstattung werden regelmäßig nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erhoben, die als Steuerungsgrößen Berücksichtigung finden. Zur Beurteilung von Mitarbeiterbelangen werden Schulungsstunden, arbeitsunfallsbedingte Arbeitsausfalltage (LTAR) und die Krankenstandrate erhoben und überwacht. Zudem werden Energieverbrauch im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden und die Recyclingquote erhoben. Dabei betrachten wir derzeit LTAR, den Energieverbrauch pro Arbeitsstunde und die Recyclingquote als die bedeutsamsten Indikatoren. Die Lost Time Accident Rate (LTAR) gibt die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten für das laufende Jahr an, bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden. Sie dient als Kennzahl zur Bewertung der Arbeitssicherheit und ermöglicht den Vergleich von Unfallhäufigkeiten innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Organisationen. Wir erfassen den Energieverbrauch in kWh im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden der gesamten Belegschaft, einschließlich Zeitarbeiter und Auszubildender. Die Recyclingquote bring den Anteil recycelter Materialien im Verhältnis zum gesamten Abfallaufkommen zum Ausdruck. Die Lost Time Accident Rate (LTAR) betrug in 2024 4,1 (Vorjahr: 8,1) Der Energieverbrauch pro Arbeitsstunde lag in 2024 bei 24 kWh (Vorjahr: 27 kWh) Die Recyclingquote betrug in 2024 85 % (Vorjahr: 79 %) Umweltaspekte werden durch die Zertifizierung nach ISO 14001 und IATF 16949 in allen drei Werken und nach ISO 50001 in Deutschland berücksichtigt. Detaillierte Informationen und Fakten zu den Nachhaltigkeitskriterien können dem nichtfinanziellen Bericht entnommen werden, der auf unserer Website abrufbar ist (https://hgears.com/de/company/corporate-responsiblity/). Finanzielle LeistungsindikatorenUmsatz, bereinigtes EBITDA und frei verfügbarer Cashflow sind Kennzahlen, die der Vorstand als besonders wichtig für die interne Steuerung des Unternehmens erachtet. Die Umsatzerlöse setzen sich aus dem Verkauf von Waren und sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Das bereinigte EBITDA entspricht dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Managementanpassungen (für Sondereinflüsse). Sondereinflüsse umfassen dabei insbesondere einmalige Projektkosten und Restrukturierungskosten (z.B. Abfindungen und Kosten im Zusammenhang mit Sozialplänen). Der frei verfügbare Cashflow umfasst den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sowie den Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzüglich Zinsauszahlungen, abzüglich erhaltenen Zinseszahlungen und Änderungen aus neuen Leasingverträgen, die Teil der Zahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 betrugen TEUR 95.712 (2023: TEUR 112.475). Das bereinigte EBITDA belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 500 (2023: TEUR 5.609). Der frei verfügbare Cashflow belief sich im Jahr 2024 auf TEUR -3.824 (2023: TEUR -3.058). Vergleich zwischen Ist-Zahlen und PrognoseEntgegen den ersten positiven Anzeichen zum Jahresbeginn 2024 konnte sich die Weltwirtschaft kein solider Aufschwung etablieren. Dabei war die Entwicklung zweigeteilt; während die Konjunktur in den USA Zuwächse verzeichnen konnte, blieb die Entwicklung in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern durchwachsen, wenn nicht gar verhalten. Das bedeutet, dass die Lockerungen der Notenbanken in den entwickelten Regionen - mit Ausnahme der USA - vorerst nur geringen Einfluss auf die globale Wirtschaftsentwicklung hatten. Die Notenbanken hatten mit ihren Zinssenkungen vor allem in der zweiten Jahreshälfte auf die gesunkene Inflation reagiert, wurden jedoch von deren Wiederanstieg im Schlussquartal überrascht. Die nach wie vor hohen Lebenshaltungskosten, die weniger stark als erwartet gesunkenen Zinssätze und die anhaltenden globalen politischen Unwägbarkeiten bildeten auch 2024 eine ungünstige Mischung für die Verbraucher. Dies spiegelte sich in der schleppenden Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2024 wider 1. Das Geschäft mit e-Werkzeugen konnte sich 2024 erfreulicherweise stabilisieren, nachdem Überbestände in der Industrie abgebaut werden konnten, obwohl sich die Baukonjunktur in den entwickelten Regionen der Welt noch nicht maßgeblich erholt haben. Währenddessen erwies sich der Kundenstamm im Automobilgeschäft von hGears im Premium- und Luxussegment erneut als gemeinhin widerstandsfähig, während der breitere Markt deutlich unter der durch die in Stottern geratene Mobilitätswende und der schlechten Konsumentenstimmung litt. Währenddessen und entgegen den Erwartungen der Experten litt das Geschäft mit e-Bikes in 2024 weiterhin deutlich unter der Überbevorratung in der gesamten Wertschöpfungskette, die als Folge der Corona-Pandemie entstand. Am 25. Oktober 2024 gab der Vorstand von hGears bekannt, dass der Gesamtumsatz des Konzerns für das Gesamtjahr 2024 in der Bandbreite EUR 90 - 95 Mio. liegen wird (2023: EUR 112,5 Mio., vorherige Prognose: EUR 100 - 110 Mio.). Im Jahr 2024 erreichte hGears einen Umsatz von EUR 95,7 Mio. und lag damit marginal über der angepassten prognostizierten Bandbreite. Erneut war hGears vor allem im e-Bike Geschäft mit unregelmäßigen Volumenabrufen konfrontiert, die Stop-and-go-Kosten verursachten und die Bruttomarge belasteten. Gleichzeitig wirkten sich die niedrigen Umsätze aufgrund der allgemein rückläufigen Volumina weiterhin negativ auf den Operating Leverage aus, was sich belastend auf das bereinigte EBITDA auswirkte. Am 25. Oktober 2024 legte der Vorstand die Bandbreite für das bereinigte EBITDA von minus EUR 1 bis plus EUR 1 Mio. für das Gesamtjahr 2024 fest (2023: 5,6 Mio. EUR; vorherige Prognose: EUR 1 - 3 Mio.). Das erzielte bereinigte EBITDA von EUR 0,5 Mio. in 2024 liegt innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Nach EUR -3,1 Mio. im Jahr 2023 erwirtschaftete hGears im Jahr 2024 einen Free Cashflow von EUR -3,8 Mio., innerhalb der am 25. Oktober 2024 angepassten Spanne von negativen EUR 2 - 5 Mio. Die Abweichung des für 2024 ausgewiesenen freien Cashflows von der vorangehenden Prognose (EUR 0 -3 Mio.) lässt sich hauptsächlich mit einer niedrigeren Rentabilität erklären. Gesamtbeurteilung der GeschäftsentwicklungTrotz ausbleibender Impulse von der Baukonjunktur konnte die Industrie für Elektrowerkzeuge und Gartengeräte ihre Überlager abbauen. Der Geschäftsbereich e-Tools konnte sich 2024 mit nur marginalem Umsatzrückgang auf niedrigem Niveau stabilisieren. Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach konventionellen Autos mit Verbrennungsmotor einbrach und der Wandel zur Elektromobilität durch mangelhafte Ladeinfrastruktur sowie den plötzlichen Wegfall von Subventionen ins Stocken geriet. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility konnte sich dem negativen Trend nicht entziehen, war aber dank des Fokus auf das Premium-, Sport- und Luxussegment insgesamt weniger betroffen. Entgegen den Erwartungen erholte sich der europäische e-Bike-Markt 2024 kaum, die Verkaufszahlen blieben nur knapp über Vorjahresniveau, und der Lagerabbau in der Wertschöpfungskette verlief viel langsamer als erwartet. Folglich blieben Bestellungen erneut aus, was sich deutlich negativ auf den Geschäftsbereich e-Bike auswirkte. Der hGears-Konzern erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von EUR 95,7 Mio. Dabei erwies sich das diversifizierte Geschäftsportfolio von hGears als Vorteil. Zusammenfassend haben die Belastung der Margen durch Stop-and-Go-Kosten, die durch unregelmäßige Kundenabrufe verursacht wurden, gepaart mit einem deutlichen Mangel an Operating Leverage zu einem spürbaren Rückgang der Profitabilität geführt. Nichtfinanzieller BerichtNachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln sind integrale und grundlegende Bestandteile der Unternehmensstrategie von hGears. Wir achten nicht nur auf die Nachhaltigkeit unserer eigenen Geschäftstätigkeit, sondern tragen auch zu Produkten und Innovationen bei, die ihrerseits einen wertvollen Beitrag zu ESG-Themen leisten. Wir integrieren Teile unseres separaten nichtfinanziellen Konzernberichts (CSR-Bericht) gemäß § 315b Abs. 3 HGB in den Geschäftsbericht 2024 der hGears AG. Der Bericht ist auch auf der Website von hGears verfügbar (https://hgears.com/de/company/corporate-responsiblity/). GeschäftsberichtWirtschaftliches UmfeldNachdem sich im Frühjahr 2024 ein leichter konjunktureller Aufschwung abzuzeichnen schien, verlor die Entwicklung der Weltwirtschaft an Dynamik und verzeichnete auch in der zweiten Jahreshälfte nur eine leichte Erholung. Die US-Wirtschaft expandierte, während das Wachstum in anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, insbesondere im Euro-Raum, verhalten blieb. In den Schwellenländern war die wirtschaftliche Entwicklung durchwachsen, blieb jedoch insgesamt auf einem deutlich höheren Niveau als in den entwickelten Ländern. Schätzungen des Internationalen Währungsfonds zufolge (IMF Update Januar 2025) 2 ist die Weltproduktion in 2024 um 3,2% gestiegen. Die geopolitische Lage blieb in 2024 angespannt. Allem voran blieb der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine ein zentraler Unsicherheitsfaktor und beeinflusste weiterhin sicherheitspolitische Überlegungen westlicher Staaten. Der Konflikt im Mittleren Osten hielt bis Ende 2024 an, doch ein befürchteter Flächenbrand blieb aus. Kurz vor Jahresende gelang es der syrischen Bevölkerung sich vom bestehenden Regime zu befreien. Währenddessen erlebte Europa im Jahr 2024 größere politische Veränderungen: in Frankreich prägten Umbrüche die Regierung, während sich in Deutschland das Zerwürfnis der Ampel-Regierung ab Sommer 2024 zuspitzte und schließlich in einem Misstrauensvotum mit angekündigten Neuwahlen endete. Aber auch in kleineren europäischen Staaten gab es politische Veränderungen, die jeweils mit einem gewissen politischen Rechtsruck einher gingen. In der ersten Jahreshälfte 2024 haben die USA und die Europäische Union ihre Zölle auf e-Autos stark angehoben und damit die Spannungen im Handelsstreit mit China weiter verschärft. Und schließlich wurde Ende 2024 in den USA turnusgemäß ein neuer Präsident gewählt, dessen Amtsantritt voraussichtlich nicht nur die globalen Handelsbeziehungen beeinflussen wird. Nach den deutlichen Rückgängen im Vorjahr hielt sich die Inflation in den entwickelten Volkswirtschaften hartnäckig in einer Seitwärtsbewegung. Bis September 2024 war sie zwar tendenziell rückläufig, nahm dann aber im vierten Quartal wieder leicht zu. In der Eurozone lag die Inflationsrate im Dezember 2024 bei 2,4 % nach 2,9 % im Vorjahr, während sie in den USA 2,89 % betrug, verglichen mit 3,35 % im Dezember zuvor. Damit blieb die Inflation über dem von den Notenbanken anvisierten Ziel von rund 2 %. Dennoch senkten sowohl die Europäische Zentralbank als auch die US-Notenbank in der zweiten Jahreshälfte ihre Leitzinsen um 100 Basispunkte auf 3 % bzw. auf eine Bandbreite von 4,25-4,50 %. Branchenspezifisches UmfeldEntgegen den Erwartungen vieler Marktbeobachter hat sich der europäische e-Bike-Markt im Jahr 2024 kaum erholt, und die Verkaufszahlen blieben Schätzungen zufolge nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Dies belegen Studien von Roland Berger 3 , EY 4 und vom Europäischen Industrieverband der Fahrrad- und Fahrradteilehersteller CONEBI 5. Gleichzeitig ging aber der Umsatz in der Branche aufgrund großer Preisnachlässe deutlich zurück; das Beratungshaus Roland Berger ging im Oktober 2024 von einem Umsatzrückgang von 9,3% für das Gesamtjahr 2024 aus. Grund dafür war, dass sich die Lagerbestände in der gesamten Wertschöpfungskette nach dem Corona-Boom viel langsamer abbauten als erwartet, während die Finanzierung der Lagerhaltung aufgrund der hohen Zinsen einen gewissen Verkaufsdruck ausübte. Aufgrund der Überläger und der sinkenden Aufträge aus der e-Bike Industrie wegen der insgesamt angespannten Situation gehen wir davon aus, dass die e-Bike Produktion in 2024 rückläufig war. hGears lieferte Komponenten und Komponentensätze für rund 1,2 Mio. (2023: 1,5 Mio.) e-Bike Motoren.
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https://www.rolandberger.com/de/Insights/Publications/Recovery-delayed-Die-europ%C3%A4ische-Fahrradindustrie-im-Krisenmodus.html
Die Automobilindustrie in der westlichen Hemisphäre stand 2024 vor großen Herausforderungen, da die Nachfrage nach Autos mit Verbrennungsmotor aufgrund der schlechten Konsumentenstimmung einbrach. Gleichzeitig geriet der Wandel hin zur Elektromobilität deutlich ins Stocken, einerseits aufgrund des mangelhaften Ausbaus der relevanten Infrastruktur und des Wegfalls von Subventionen für e-Autos. Andererseits aber auch aufgrund der Fehleinschätzungen der großen westlichen Automobilkonzerne, die die Nachfrage nach preiswerten elektrischen Mittelklasse- und Kleinwagen unterschätzten. Insgesamt nahmen die Automobil Zulassungen dem europäischen Automobilherstellerverband ACEA 6 zufolge in 2024 zwar um 0,8 % zu, was aber alleine auf den starken Anstieg bei den Hybridfahrzeugen (HEV) zurückzuführen ist. In der EU-Zulassungsstatistik für das Gesamtjahr 2024 waren Hybrid-Modelle mit einer Zuwachsrate von 20,8 % erneut die klaren Gewinner, wodurch der Marktanteil in der EU auf 30,9 % stieg. Hingegen mussten die Zulassungen von BEVs nach starken Anstiegen in den Vorjahren einen Rückgang von 5,9 % hinnehmen, der sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 vollzog. Auch die Zulassungszahlen der Plug-in-Hybride fielen um 6,8 %, deren Popularität aber schon in den Vorjahren abgenommen hatte. Damit betrugen die Zulassungsanteile von BEVs in 2024 13,6 % und von PHEVs 7,1 %. Der nur sehr schleppende Ausbau der insgesamt nach wie vor mangelhaften Ladeinfrastruktur in Europa führte hier offensichtlich zu einer gewissen Ernüchterung, während großzügige staatliche Subventionen teilweise schon in 2023 massiv gekürzt oder ganz eliminiert wurden. Insgesamt betrug der Zulassungsanteil der Elektroautos (BEVs, HEVs und PHEVs) an den Gesamtzulassungen in 2024 51,7% in 2024 nach 48,1 % im Vorjahr. Autos mit konventionellem Antrieb verzeichneten in Summe einen Rückgang von 6,7 % nach einem sehr schwachen zweiten Halbjahr (-11,9 %). Benziner blieben aber mit einem Zulassungsanteil von 33,3 % weiterhin die meistgewählte Antriebsart, verzeichneten aber in 2024 auch einen Rückgang von 4,8 %. Währenddessen fiel der Anteil der zugelassenen Dieselautos auf 11.9 %, nachdem die Neuregistrierungen im zweiten Halbjahr 2024 um 16,6% und im Gesamtjahr um 11,6% rückläufig waren. GeschäftsverlaufErtragslageUmsatzerlöseIm Gesamtjahr 2024 erwirtschaftete der hGears-Konzern einen Umsatz von EUR 95,7 Mio., was einem Rückgang um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2023: EUR 112,5 Mio.). Der Umsatzrückgang ist vor allem auf geringere Volumina in den Geschäftsbereichen e-Bike und [e]-Mobility zurückzuführen. Hingegen ist es dem Geschäftsbereich e-Tools gelungen, sich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und der Umsatz sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 2,0 % auf EUR 32,5 Mio. (Vorjahr: EUR 33,2 Mio.). Im Geschäftsfeld [e]-Mobility litt das Unternehmen unter der generell schwachen Nachfrage in der Automobilindustrie und den daraus resultierenden verzögerten Projektanläufen. Daraufhin fiel der Umsatz von EUR 49,6 Mio. im Jahr 2023 um 11,0 % auf EUR 44,2 Mio. im Berichtszeitraum. Währenddessen litt der Bereich e-Bike im zweiten Jahr in Folge unter anhaltend hohen Lagerbeständen in der gesamten Wertschöpfungskette der Industrie, wodurch die Produktion erneut zurückging. Daraus resultierte ein Umsatzrückgang von EUR 28,9 Mio. im Vorjahr um 36,1 % auf EUR 18,5 Mio. in 2024. Die anderen aktivierten Eigenleistungen waren im Jahr 2024 mit TEUR 77 niedriger als der Wert des Vorjahres von TEUR 87. AufwendungenDer Materialaufwand sank um 9,3 % von EUR 55,3 Mio. im Jahr 2023 auf EUR 50,1 Mio. im Jahr 2024. Der Aufwand für Roh- und Hilfsstoffe verringerte sich wegen verändertem Produktmix unterproportional, während die durch unregelmäßige Mengenabrufe der Kunden verursachten Stop-and-go-Kosten zusätzlich belasteten. Zudem hatte eine negative Bestandsveränderung einen negativen Einfluss. Deshalb verschlechterte sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffquote von 49,2% auf 52,4%. Der Bruttogewinn, definiert als Gesamtleistung abzüglich Materialaufwand, betrug EUR 41,9 Mio. im Jahr 2024 gegenüber EUR 56,0 Mio. im Jahr 2023, was einem Rückgang von EUR 14,1 Mio. entspricht. Die Bruttomarge (Bruttogewinn in Prozent des Umsatzes) betrug 43,8 % im Jahr 2024, gegenüber 49,8 % im Vorjahr. Wie oben erläutert, wirkten sich Bestandsveränderung, Produktmix und Stop-and-Go-Kosten negativ auf die Bruttogewinnmarge des Unternehmens aus. Der Personalaufwand betrug 2024 EUR 35,7 Mio. (Vorjahr: EUR 39,3 Mio.), was einer Personalaufwandsquote von 37,3 % des Umsatzes entspricht (Vorjahr: 34,9 %). Im Jahresverlauf 2024 wurden 80 Vollzeitstellen abgebaut. Damit konnte hGears die Personalkosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um EUR 3,6 Mio. reduzieren, was einem Rückgang um 9,1% entspricht. Damit konnte der negative Effekt der Volumenkürzungen zumindest teilweise kompensiert werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde zum Jahresende ein weiterer Personalabbau beschlossen, der 2025 umgesetzt werden soll. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (ohne Wertminderungen auf Finanzanlagen (IFRS9)) beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR -10,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,3 Mio.) bzw. 10,6 % des Umsatzes (Vorjahr: 12,8 %). Die Nettoaufwendungen sanken um EUR 4,2 Mio. bzw. 29,6 % und damit überproportional stärker als der Umsatz. Hier zeigt sich vor allem unsere Kostendisziplin, aber auch der Rückgang der Unterhaltskosten infolge der rückläufigen Produktion. Die staatlichen Zuschüsse beliefen sich im Jahr 2023 auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Das bereinigte EBITDA auf Konzernebene belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 5,6 Mio.). Die bereinigte EBITDA-Marge erreichte 0,5 % nach 5,0 % im Vorjahr. Die Bereinigungen beinhalten außerordentliche Personalkosten (z.B. Abfindungskosten und damit verbundene Beratungs- und Rechtskosten) in Höhe von EUR 2,1 Mio (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Weitere Beratungs- und Projektkosten betrugen EUR 1,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.). Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3.10 Segmentberichterstattung im Konzernanhang. Die hGears-Gruppe erwirtschaftete im Jahr 2024 ein unbereinigtes EBITDA von EUR -3,9 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) und lag damit unter dem Vorjahresniveau. Die unbereinigte EBITDA-Marge sank von 2,1 % auf -3,9 %, was im Wesentlichen auf rückläufige Umsätze und einen signifikanten Mangel an Operativem Leverage zurückzuführen ist. Dem Management ist es jedoch gelungen, die negativen Effekte durch Sparmaßnahmen und teilweise harte Einschnitte abzufedern. Insgesamt wurden Einsparungen bei den Personalkosten und Opex in Höhe von EUR 7,8 Mio. erzielt. Die Abschreibungen und Wertminderungen beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR 11,5 Mio. und fielen somit um EUR 1,6 Mio. gegenüber 13,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Reduzierung resultierte hauptsächlich aus dem Wegfall der Sonderabschreibungen (2023: EUR 0,9 Mio.). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Konzerns beträgt im Jahr 2024 EUR -15,4 Mio. nach EUR -10,8 Mio. im Jahr zuvor. Währenddessen verbesserte sich das Finanzergebnis von EUR -3,7 Mio. im Jahr 2023 um EUR 1,1 Mio. auf EUR -2,6 Mio. im Jahr 2024. Hintergrund ist, dass das Finanzergebnis im Vorjahr eine Abschreibung im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Kunden in Höhe von EUR 1,5 Mio. beinhaltete. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des Konzerns ging im Berichtszeitraum von EUR -14,5 Mio. im Jahr 2023 auf EUR -18,0 Mio. im Jahr 2024 zurück. Nachdem im Vorjahr eine Steuerrückvergütung von EUR 0,7 Mio. erfolgte, beträgt der Steueraufwand im Jahr 2024 EUR 3,2 Mio. Diese entstanden hauptsächlich durch die Auflösung von latenten Steuern. Das Periodenergebnis belief sich im Jahr 2024 auf EUR -21,2 Mio., gegenüber EUR -13,8 Mio. im Vorjahr. Die Umsatzrendite (Nettoergebnis in Prozent des Umsatzes) lag im Berichtszeitraum bei -22,1 %, gegenüber -12,3 % im Jahr 2023. VermögenslageDie Bilanzsumme des Unternehmens verringerte sich im Laufe des Jahres 2024 von EUR 136,7 Mio. auf EUR 107,0 Mio. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich Ende 2024 auf EUR 62,4 Mio. und waren damit um 16,4 % niedriger als zum Ende des Geschäftsjahres 2023 (EUR 74,6 Mio.). Hauptgrund für den Rückgang waren Abschreibungen in Höhe von EUR 11,5 Mio. auf den Sachanlagen. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 28,2 % auf EUR 44,6 Mio. zum Stichtag Ende 2024 im Vergleich zu EUR 62,1 Mio. im Dezember 2023. Die Vorräte wurden im Sinne einer aktiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens reduziert und lagen mit EUR 16,6 Mio. um 16,8 % unter dem Wert von Ende 2023 (EUR 20,0 Mio.) und wurden damit prozentual stärker reduziert als der Umsatz rückläufig war (-14,9 %). Zum 31. Dezember 2024 verfügte hGears über einen fest zugesagten Auftragsbestand von EUR 16,8 Mio. Aufgrund verstärkter Bemühungen zur Realisierung offener Ausstände sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 2024 auf EUR 7,6 Mio. gegenüber EUR 10,5 Mio. im Jahr 2023, was einem Rückgang von 28,2 % entspricht. Einen starken Einfluss hatten aber auch die liquiden Mittel, die zum Jahresende bei EUR 17,1 Mio. lagen (31. Dezember 2023: EUR 26,6 Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte enthielten keine zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (2023: EUR 0,5 Mio.). Dem Management ist es gelungen, das Nettoumlaufvermögen von EUR 9,3 Mio. im Jahr 2023 um 22,1 % auf EUR 7,2 Mio. zu reduzieren und damit das Verhältnis zum Umsatz von 8,2 % auf 7,5 % zu senken, trotz des Umsatzrückgangs von 14,9 % im Jahr 2024. Das Eigenkapital von hGears verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des negativen Jahresergebnisses und belief sich im Jahr 2024 auf EUR 52,9 Mio. (31. Dezember 2023 EUR 73,7 Mio.). Damit verringerte sich die Eigenkapitalquote von 53,9 % im Vorjahr auf 49,4 % zum Jahresende 2024. Die Eigenkapitalquote von rund 50 % stellt jedoch in der derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen und geopolitischen Lage weiterhin einen guten Wert dar. Aufgrund einer neuen Finanzierung stiegen die langfristigen Verbindlichkeiten von EUR 9,0 Mio. zum 31. Dezember 2023: auf EUR 16,8 Mio. im Dezember 2024, was mit einer Veränderung der Fristigkeit der Finanz- und Leasingverbindlichkeiten einhergeht. So fielen gleichzeitig die kurzfristigen Verbindlichkeiten von EUR 54,0 Mio. zum Jahresende 2023 um 30,8 % auf EUR 37,4 Mio. im Dezember 2024 und waren damit im Vergleich zum Halbjahr 2024 kaum verändert (EUR 37,4 Mio.). FinanzlageAm 27. März 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 15 Mio. mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der Produktionsanlagen des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 15,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 16,8 Mio.) gesichert. Der Vertrag hat einen Restbetrag von EUR 6,0 Mio., der bei Fälligkeit fällig wird. Am 10. Mai 2024 wurden die aufschiebenden Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung erfüllt und die Vereinbarung wurde somit wirksam. Im April 2024 hGears unterzeichnete weitere Finanzierungsverträge mit zwei führenden europäischen Banken in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio. (je EUR 2,5 Mio.). hGears verpfändete Forderungen (EUR 4,8 Mio.) und Vorräte (EUR 9,6 Mio.) des deutschen Werks zur Besicherung dieser Kreditverträge. Die Verträge sind unbefristet und können jederzeit in Anspruch genommen und zurückgezahlt werden. Im Oktober 2024 hat hGears einen Rahmenvertrag mit einer führenden italienischen Bank über einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 4,0 Mio. unterzeichnet. Der Rahmenvertrag erfordert keine Sicherheiten, hat eine Laufzeit von sechs Monaten und kann jederzeit abgerufen, zurückgezahlt und verlängert werden. Am 13. Dezember 2024 unterzeichnete hGears eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kreditgeber über eine Finanzierung in Höhe von EUR 0,5 Mio. mit einer Laufzeit von 72 Monaten. Der Vertrag ist durch die Verpfändung der spezifischen Produktionsanlage des deutschen Werks mit einem Buchwert von EUR 1,0 Mio. gesichert. Die oben genannten Verträge dienten der Refinanzierung der Verbindlichkeiten der Gruppe zum 31. Dezember 2023. CashflowhGears verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von EUR -4,8 Mio.. Im Vorjahr belief sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auf EUR 4,1 Mio. Der Rückgang ist hauptsächlich auf einen geringeren Beitrag aus dem operativen Geschäft und der Reduktion von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten zum Jahresende zurückzuführen. Im Vergleich zu EUR -8,1 Mio. im Vorjahr fiel der Cashflow aus Investitionstätigkeit deutlich auf EUR -0,6 Mio. im Jahr 2024. Nach den Investitionen in den Vorjahren ist das Unternehmen was die Produktionsanlagen betrifft sehr gut aufgestellt und für ein Wiedererstarken der Nachfrage bestens gerüstet. Vor diesem Hintergrund konnte das Management - auch um die liquiden Mittel zu schonen - CAPEX in 2024 auf ein vernünftiges Minimum reduzieren. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Jahr 2024 auf EUR -4,1 Mio., nachdem diese Position im Jahr 2023 EUR -5,4 Mio. aufwies. Wesentlich waren die Cashflows im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Unternehmens, die sich netto jedoch weitgehend ausglichen. Im Jahr 2024 verzeichnete hGears einen Netto-Cashflow von EUR -9,6 Mio. nach EUR -9,4 Mio. im Vorjahr. Die liquiden Mittel schließlich belaufen sich auf insgesamt EUR 17,1 Mio. (Vorjahr: EUR 26,6 Mio.). Zusammenfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des UnternehmensTrotz anspruchsvoller makroökonomischer und geopolitischer Bedingungen, die 2024 zu Mengenreduzierungen und unregelmäßigen Materialabrufen führten, erreichte der Umsatz EUR 95,7 Mio. und lag damit leicht über der angepassten Prognose von EUR 90 - 95 Mio. Der Vorstand bewertet den erreichten Umsatz als befriedigend. Der Vorstand legt das Schwergewicht derzeit auf Kostenkontrolle und Liquiditätssicherung. Gleichzeitig behalten operative Exzellenz, Umsetzung und Ressourceneinsatz oberste Priorität. Sobald die Wirtschaft deutliche Anzeichen einer Erholung zeigt, wird das Unternehmen auf seinen strategischen Wachstumspfad zurückkehren. Grundlagen und Ziele des FinanzmanagementsAusfallrisikoUm Ausfallrisiken zu minimieren, verfügt der Konzern über geeignete Maßnahmen zum Inkasso- und Forderungsmanagement. Unter anderem nutzt der Konzern echtes Factoring, um Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorzubeugen. WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird durch Hedging-Maßnahmen weitgehend gemindert. Nicht genutzte KreditlinienZum Jahresende 2024 hatte hGears ungenutzte Kreditlinien in der Höhe von EUR 4 Mio. Geschäftsverlauf der hGears AG (Holding)Die hGears AG führt die Firmen des Konzerns als strategische und operative Management-Holding. Als zentrale Steuerungsebene verantwortet sie die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Organisation des hGears-Konzerns. Das Ergebnis der hGears AG ist vor allem durch das Beteiligungs- und Finanzergebnis sowie durch Erlöse und Aufwendungen bestimmt, die im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Holdingfunktionen stehen. Die Geschäftsentwicklung der hGears AG wird daher grundsätzlich durch die gleichen Chancen und Risiken und den geschäftlichen Verlauf des hGears-Konzerns bestimmt. Daher gelten die vorstehenden Aussagen für den hGears-Konzern auch für die hGears AG. Der Jahresabschluss der hGears AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses und des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts der hGears AG für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt wie im Vorjahr im Unternehmensregister. ErtragslageDie Umsatzerlöse der hGears AG resultierten aus Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Dazu gehörten vor allem die Vergütung für Service- und Verwaltungsleistungen. Die Umsatzerlöse stiegen aufgrund von erhöhten Konzernumlagen im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 589) um TEUR 425 auf TEUR 1.014. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf TEUR 370 und lagen damit um TEUR 156 über dem Vorjahreswert (TEUR 214). Der Anstieg ist in erster Linie auf im Jahr enthaltene Erträge aus Weiterbelastung der konzerninternen Versicherungskosten zurückzufuhren. Der Personalaufwand fiel im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 1.979) um TEUR 827 auf TEUR 1.152. Der Personalaufwand enthält keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung (2023: TEUR 797). Die Kosten im Vorjahr betrafen die Aufwendungen für einen Abfindungsvertrag eines ehemaligen Vorstandsmitglieds. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Rekrutierungskosten, Reise und- Bewirtungskosten, Kosten für Softwarewartung, Konzerndienstleistungen, Versicherungen, Abschlusskosten und Aufsichtsratsvergütungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung enthalten (2023: TEUR 513). Die Kosten im Vorjahr betrafen wesentlich die Aufwendungen für die Einzelwertberichtigung eines Kunden in Höhe von TEUR 344. In Erträge aus Beteiligungen sind Erträge aus Dividenden in Höhe von TEUR 278 (2023: TEUR 461) enthalten. Das Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 1.987 gegenüber TEUR 478 im Vorjahr. Das Ergebnis in 2023 beinhaltet Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.525 im Zusammenhang mit dem Konkurs eines Kunden. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von TEUR 15.773 (2023 TEUR 10.305) betreffen in vollem Umfang den Beherrschungsvertrag mit der hGears Schramberg GmbH. Der Jahresfehlbetrag der hGears AG belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 15.923 (2023: Fehlbetrag TEUR 13.761). Finanz- und VermögenslageDie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 32.000 resultieren vorwiegend aus Umwandlung von Cash Pool-Forderungen in langfristige Darlehen. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 686 (2023: TEUR 460) und Zinsforderungen in Höhe von TEUR 517 (2023: TEUR 1.077) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 22.438 (2023: TEUR 16.743) bestehen vorwiegend aus TEUR 16.068 (2023: TEUR 10.518) Verrechnung der Verlustübernahme mit der hGears Schramberg GmbH und Umsatzsteuerverpflichtungen. Zudem besteht die Position aus dem Gruppen-Cash Pool in Höhe von TEUR 6.051 (2023: TEUR 5.852) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 317 (2023: TEUR 351). Prognosebericht der hGears AGDer Leistungsindikator für die hGears AG (Holding) nach HGB ist die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital eines Unternehmens. Die Eigenkapitalquote fiel zum Stichtag im Vergleich zum Dezember 2023 um 15 Prozentpunkte auf 61% und lag damit innerhalb der im Lagebericht 2023 für das Geschäftsjahr 2024 getroffenen Prognose in Höhe von 60 %. Die Reduzierung ist vor allem auf die Verlustübernahme der hGears Schramberg GmbH zurückzuführen. Für die hGears AG erwarten wir, dass im Jahr 2025 die Eigenkapitalquote über 45 % liegt. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGBVorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) über die Corporate Governance der Gesellschaft. Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der hGears AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"Vorstand und Aufsichtsrat der hGears AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG am 13. Dezember 2023 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("Kodex") mit Ausnahme der folgenden Abweichungen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: scrollen
Schramberg, den 12. Dezember 2024 hGears AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat Die aktuelle Entsprechenserklärung kann über die Internetseite der hGears AG unter https://ir.hgears.com/wp-content/uploads/20241212 Entsprechenserklarung-2024 hGears-AG.pdf abgerufen werden. Vergütungssystem und Bezüge der VorstandsmitgliederDas geltende Vorstandsvergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 gefasste Beschluss gem. § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der hGears AG (unter https://ir.hgears.com/de/corporate-governance/verguetungsberichte/) zugänglich. Darüber hinaus werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ebenfalls auf der Internetseite der hGears AG (unter https://ir.hgears.com/de/corporate-governance/verguetungsberichte/) öffentlich zugänglich gemacht. UnternehmensverfassungDie hGears AG ist am 27. April 2021 durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hGears Holding GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 737541) gemäß §§ 190 ff. UmwG entstanden. Die Bezeichnung hGears-Konzern umfasst die hGears AG und ihre Konzerngesellschaften. Die hGears AG ist eine Aktiengesellschaft gemäß deutschem Aktiengesetz mit Sitz in Schramberg. Sie hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz und der Satzung der hGears AG sowie aus den Geschäftsordnungen. UnternehmensführungEntsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der hGears AG ein duales Führungssystem. Dieses weist dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Überwachung des Unternehmens zu. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitglieder und Kompetenzen strikt voneinander getrennt. Unternehmensführung und -kontrolle des hGears-Konzerns sind an hohen, allgemein akzeptierten Standards ausgerichtet. Die Grundsätze zur Unternehmensführung sind in allen Segmenten des Unternehmens verankert und bestimmen den Handlungsrahmen für strategische Entscheidungen und geschäftspolitische Maßnahmen. Vorstand und Aufsichtsrat verfolgen aufmerksam die fortlaufende Corporate Governance Diskussion und handeln systematisch nach best practice. Unser Verständnis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung basiert auf folgenden Grundsätzen: scrollen
Arbeitsweise und Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft. Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts der hGears AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Gremium. Im Einzelnen geht es dabei um scrollen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Die Mitglieder des Vorstands nehmen zudem an den Sitzungen des Aufsichtsrats beratend teil, sofern nicht im Einzelfall der Aufsichtsrat oder sein Vorsitzender etwas anderes bestimmt. Der Vorstand kann gemäß der Satzung der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat hat Herrn Daniel Basok erstmalig am 8. April 2021 zum Vorstandsmitglied sowie am 28. Dezember 2022 Herrn Sven Arend zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 1. Februar 2023 bestellt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Sven Arend zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Arbeitsweise und Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht der hGears AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der hGears AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden. Alle Aufgaben, die dem Aufsichtsrat aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Satzung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erwachsen, nimmt er umfassend wahr. Über Einzelheiten der Arbeit des Aufsichtsrats informiert der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Ziffer 8.1 der Satzung aus fünf Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: scrollen
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 letztmalig eine interne Selbstbeurteilung seiner Arbeit (Effizienzprüfung) unter Hinzuziehung eines externen Beraters durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten dabei über einen Onlinefragebogen Gelegenheit, die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats zu bewerten und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu formulieren. Die Ergebnisse wurden im Aufsichtsrat besprochen. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats umfassen insbesondere die Verbesserung der Diskussionskultur im Aufsichtsrat und den regelmäßigen Austausch, auch ohne Beisein des Vorstands. PrüfungsausschussDer Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts der hGears AG und des hGears-Konzerns sowie des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der hGears AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: scrollen
Herr Christophe Hemmerle verfügt als Vorsitzender des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und Herr Daniel Michael Kartje verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Herr Christophe Hemmerle verfügt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in Geschäftsführungsorganen mehrerer international agierender Unternehmen und aufgrund früherer Tätigkeiten über Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Herr Daniel Michael Kartje verfügt aufgrund seiner beruflichen Erfahrung über Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Leitung und Kontrolle der KonzerngesellschaftenDie Beteiligungsgesellschaften des Konzerns sind Kapitalgesellschaften, die Rechtsformen unterscheiden sich je nach Sitz des Unternehmens. Die Gesellschaften werden durch eine Geschäftsführung oder eine damit vergleichbare Institution geführt. Über die Leitlinien der Unternehmensstrategie, sowie über wesentliche Investitions- und Geschäftsentscheidungen bestimmt die jeweilige Gesellschafterversammlung. Grundsätzlich ist für alle wesentlichen Geschäftsentscheidungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften die Zustimmung der Konzernleitung erforderlich. Transparenz und RechnungslegungDer hGears-Konzern ist einer regelmäßigen, offenen und zeitnahen Kommunikation gegenüber institutionellen Investoren und Analysten, Aktionären, Mitarbeitern und weiteren Stakeholdern verpflichtet. Mit den Anteilseignern pflegen wir einen regelmäßigen Informationsaustausch und behandeln sie bei Informationen gleich. Alle neuen Tatsachen werden unverzüglich über Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen, Geschäfts- und Zwischenfinanzberichte sowie Präsentationen anlässlich von Analysten- und Investorenkonferenzen bereitgestellt. Die Informationen können ebenso wie der Finanzkalender und Informationen zur Hauptversammlung über unsere Website eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden Informationen zu Directors' Dealings und Stimmrechtsmitteilungen sowie alle publizitätspflichtigen gesellschaftsrechtlichen Informationen veröffentlicht. Der jährliche Konzernabschluss und der Konzernhalbjahresabschluss eines Geschäftsjahres werden vom Vorstand aufgestellt. Grundlage sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) beziehungsweise International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das Standing Interpretations Committee (SIC) beziehungsweise International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der hGears AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktgDas Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, geändert und ergänzt durch das zum 12. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (sog. Zweites Führungspositionengesetz), sieht für Unternehmen wie die hGears AG, die börsennotiert sind, vor, dass sie selbst Zielgrößen für die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachgeordneten Führungsebenen nebst Zielerreichungsfrist festlegt. Frauen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat der hGears AG setzt sich gemäß Ziffer 8.1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Hinsichtlich der Zielgröße und der Zielerreichungsfrist für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 20% für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der hGears AG mit Zielerreichungsfrist bis spätestens zum 30. April 2025 festgelegt. Mit einem Frauenanteil im Aufsichtsrat von 20% seit dem 8. April 2021 hat die Gesellschaft ihre Zielgröße bereits erreicht. Frauen im VorstandIm Geschäftsjahr 2024 waren keine Frauen im Vorstand vertreten. Dies ist in Übereinstimmung mit der festgelegten Zielgröße von 0%. Der Aufsichtsrat ist der festen Überzeugung, dass es im Unternehmensinteresse liegt, die Vorstände, die das Anforderungsprofil erfüllen, langfristig an das Unternehmen zu binden und im Unternehmen zu halten. Eine Änderung in der Besetzung des Vorstands oder Aufstockung ausschließlich zum Zweck der Erhöhung der Frauenquote hält der Aufsichtsrat nicht für sachgemäß. Frauen in der ersten und zweiten FührungsebeneDie Festlegung von Zielgrößen für den Anteil von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der hGears AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG war nicht erforderlich, da die hGears AG als reine Holdinggesellschaft nur über zwei Mitarbeiter verfügt und insoweit keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands bestehen. Nachfolgeplanung für den VorstandDie langfristige Nachfolgeplanung hinsichtlich der Besetzung des Vorstands erfolgt durch regelmäßige Gespräche der Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die regelmäßige Behandlung des Themas im Aufsichtsrat. Dabei werden die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie über mögliche Nachfolgekandidaten beraten. Bei der Nachfolgeplanung für den Vorstand achtet der Aufsichtsrat unter anderem darauf, dass die für den Vorstand festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren beachtet wird. DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN VORSTANDDas Diversitätskonzept für den Vorstand sieht vor, dass bei der Zusammensetzung des Vorstands die Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Internationalität wie folgt berücksichtigt werden: scrollen
Mit diesem Diversitätskonzept wird angestrebt, den Vorstand so zu besetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, sodass der Vorstand als Leitungsorgan das Unternehmen bestmöglich steuern und führen kann. Umsetzung des Diversitätskonzepts für den VorstandDie Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beachtet bei der Auswahl der Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen. Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands erfüllt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept. Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen ab und weisen in der derzeitigen Besetzung Diversität in Hinblick auf den Berufs- und Ausbildungshintergrund auf. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten des hGears-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über internationale Erfahrung. Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Kompetenzprofil, DiversitätskonzeptAnforderungen an die Zusammensetzung des AufsichtsratsKompetenzprofilDer Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die für die Aktivitäten und das Geschäft des hGears-Konzerns als wesentlich angesehen werden. Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen scrollen
Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG für die nach dem 1. Juli 2021 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG gelten die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG für den Prüfungsausschuss entsprechend. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Da die Kommunikation in den Sitzungen überwiegend und die Unterlagen zu ihrer Vorbereitung in englischer Sprache sind, soll jedes Aufsichtsratsmitglied die englische Sprache gut beherrschen. Unabhängigkeit und potenzielle InteressenkonflikteDem Aufsichtsrat soll entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses (falls eingerichtet) sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Vielfalt (Diversity)Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) unterschiedliche berufliche und internationale Erfahrungen sowie insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern berücksichtigen. Er soll sich zu mindestens 20 % aus Frauen und zu mindestens 20 % aus Männern zusammensetzen. Branchen und internationale ExpertiseMindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll über langjährige internationale berufliche Erfahrung verfügen. Wünschenswert wäre, wenn mindestens ein Mitglied im Aufsichtsrat Kenntnisse im Bereich internationale e-Mobilität besitzt. Anforderungen an einzelne AufsichtsratsmitgliederAllgemeines AnforderungsprofilAuf Grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sollen die Aufsichtsratsmitglieder in der Lage sein, ihre Überwachungs- und Beratungsaufgabe bei der hGears AG als international tätiges und kapitalmarktorientiertes Technologie-Unternehmen zu erfüllen. Im Rahmen von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung soll insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit der Kandidaten geachtet werden. Aufsichtsratsmitglieder sollen der Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten gemäß Empfehlung C.4 des DCGK nachkommen. Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden zeitlichen Aufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Mandats aufbringen kann. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: scrollen
AltersgrenzeDie Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei ihrer Wahl nicht älter als 75 Jahre sein. Regeldauer der Zugehörigkeit zum AufsichtsratAufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als 15 Jahre bzw. drei Amtszeiten angehören. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig zum Ziel haben, das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium abzubilden. NachhaltigkeitDie Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig durch den Vorstand über die konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie von der hGears AG und den Stand der Umsetzung dieser Strategie berichten. Der Aufsichtsrat behandelt sowohl die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für die hGears AG als auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss befassen sich zudem mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die neben der Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen im Lagebericht auch den Nachhaltigkeitsbericht umfasst, und lassen sich über neue Entwicklungen und den Stand der Umsetzung bei der hGears AG informieren. Stand der UmsetzungDer Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung alle Anforderungen des Kompetenzprofils an das Gesamtgremium und die einzelnen Mitglieder, insbesondere die Anforderungen hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikationen und über die für die hGears wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Internationalität. Unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur gehören dem Aufsichtsrat eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofil wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt. Qualifikationsmatrixscrollen
HauptversammlungIn der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital beträgt EUR 10.400.000,00 und ist unterteilt in 10.400.000 nennwertlose Inhaber-Stückaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDem Vorstand sind über die gesetzlichen Beschränkungen hinaus keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Mehr als 10 % der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten AktionäreFinatem III GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 18. Juni 2021 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung an der Gesellschaft 35,81% der Stimmrechte beträgt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Beteiligung an der Gesellschaft 34,6 % der Stimmrechte. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenFür Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Stimmrechtskontrolle von Mitarbeiteraktien bei mittelbarer KontrollrechtsausübungDie am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Kontrollrechte unmittelbar selbst ausüben. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderungen der SatzungFür die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die §§84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung, besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Der Aufsichtsrat entscheidet über Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen gemäß §179 AktG in Verbindung mit §17 Abs. 3 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz eine Kapitalmehrheit vorschreibt, einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden muss, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine höhere Mehrheit erfordern. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand hat folgende Befugnisse zur Ausgabe sowie zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und GenussrechtenDie außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2021 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen auszugeben und hierfür ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 3.261.600,00 geschaffen (Bedingtes Kapital 2021/I). Den Inhabern der vorgenannten Schuldverschreibungen können Umtausch- oder Bezugsrechte in Bezug auf bis zu 3.261.600 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Inhaberaktien) ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt von insgesamt bis zu EUR 3.261.600,00. Rückerwerb eigener AktienDer Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 4. Mai 2026 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % zu erwerben, mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu allen gesetzlich zulässigen, insbesondere zu den in der Ermächtigung genannten Zwecken verwendet werden. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, das Grundkapital der hGears AG bis zum 31. März 2026 entsprechend den Vorgaben der Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) ein- oder mehrmalig, jedoch insgesamt höchstens um bis zu EUR 4.000.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Absatz 5 Satz l AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter den im Ermächtigungsbeschluss genannten Voraussetzungen auszuschließen. Bedingtes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 3.261.600,00 durch Ausgabe von bis zu 3.261.600 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2021 ausgegeben werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 525.450 durch Ausgabe von bis zu 525.450 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Das Bedingte Kapital 2024 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in Form von Aktienoptionen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses Aktienoptionen gewährt werden (Aktienoptionsprogramm 2024), die Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Bedienung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe noch keinen Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst hat, gewinnanteilberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2024 und nach Ablauf sämtlicher Ausübungszeiträume entsprechend anzupassen. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - bezüglich der Mitglieder des Vorstands - der Aufsichtsrat werden ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024 festzulegen. Vereinbarungen mit Bezug zum KontrollwechselDie hGears AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsDer Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten sieht für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Kontrollwechsels eine Entschädigungszahlung vor. Die Entschädigungszahlung beläuft sich auf zwei Jahresbruttogehälter und ist an die Bedingung geknüpft, dass der leitende Angestellte durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, wie im Arbeitsvertrag näher ausgeführt. Chancen- und Risikoberichti) Chancen und RisikenAls international agierender Konzern mit Produktionsstandorten in Deutschland, Italien und China ist hGears vielfältigen Risiken ausgesetzt, die mit den operativen Geschäftsaktivitäten verbunden sind. Das implementierte Risikomanagement-System gewährleistet eine frühzeitige und transparente Identifikation potenzieller Risiken, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Risiken und Chancen werden als potenzielle zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse definiert, die zu negativen oder positiven Abweichungen vom Budget von hGears führen können. Unternehmensrisiken werden ausschließlich dann eingegangen, wenn sie kalkulierbar sind und die damit verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. ii) Risikomanagement-SystemIm Konzern liegt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement-System (RMS) sowie das interne Kontrollsystem (IKS) beim Vorstand, während die operative Umsetzung in den jeweiligen Gesellschaften durch die Geschäftsführungen und die ihnen unterstellten Manager erfolgt. Diese Struktur basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenkonzept von 2013, das acht zentrale Elemente zur wirksamen Steuerung und Überwachung von Risiken definiert. Ein dem CFO unterstellter Group Head of Risk & Compliance stellt die Umsetzung der Risikorichtlinien des Vorstands sicher und bewertet die Gesamtrisikolage des Konzerns. Zur Früherkennung potenziell bestandsgefährdender Entwicklungen gemäß §91 Abs. 2 AktG wird eine Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation durchgeführt (siehe Abschnitt 6 für eine detaillierte Erläuterung der Methodik). Das Risikomanagement ist eng mit den Planungs- und Controllingprozessen verzahnt und erstreckt sich auf alle Konzerngesellschaften. Operative Manager, die direkt an den Vorstand berichten, identifizieren Risiken oberhalb festgelegter Schwellenwerte. Chancen werden vom Controlling systematisch verfolgt und umgesetzt, während strategische Entscheidungen dem Vorstand vorbehalten bleiben. Zur Sicherstellung einer effektiven Unternehmenssteuerung wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des RMS sowie des IKS regelmäßig überprüft. Diese Überprüfung erfolgt durch interne Kontrollen, unabhängige Prüfungen sowie Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Systeme werden fortlaufend weiterentwickelt, um sich verändernden regulatorischen Anforderungen und unternehmensspezifischen Risiken gerecht zu werden. Einschätzung des Vorstandes zu RMS und IKS (ungeprüft)Zum Berichtszeitpunkt liegen unter Berücksichtigung des Umfangs der Geschäftstätigkeit und der Risikolage keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtwirtschaftliche Nichtangemessenheit oder Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hinweisen. Damit trägt hGears den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK A.5) Rechnung und stellt sicher, dass die bestehenden Kontroll- und Risikomanagementsysteme ihre Funktion wirksam erfüllen. iii) Chancenmanagement-SystemDas Chancenmanagement von hGears dient der frühzeitigen Identifikation und gezielten Nutzung von Potenzialen. Die Grundlage dafür bildet der vom Vorstand initiierte Zielvereinbarungsprozess, der durch das Controlling überwacht wird. Das Chancenmanagement wird kontinuierlich weiterentwickelt, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und die langfristige Unternehmensentwicklung zu fördern. Die Abstimmung mit der Unternehmensstrategie erfolgt über die bestehenden Controlling-Prozesse, die eine strukturierte Analyse und Bewertung von Wachstums- und Optimierungsmöglichkeiten sicherstellen. Dies gewährleistet eine gezielte Steuerung unternehmerischer Chancen und unterstützt die nachhaltige Entwicklung von hGears. Gemäß der Risikopolitik von hGears ist das Chancenmanagement nicht Teil des RMS. Die Steuerung erfolgt dezentral durch das operative Management, das für die Identifikation und Umsetzung strategischer Chancen verantwortlich ist. Da der Fokus des RMS auf potenziellen Gefahren liegt, werden Chancen dort nicht explizit erfasst oder bewertet. Allerdings fließen mögliche positive Entwicklungen in der Monte-Carlo-Simulation über Best-Case-Szenarien ein, um eine realistische Einschätzung der Geschäftsentwicklung zu ermöglichen. iv) Internes KontrollsystemDas IKS von hGears bildet als integraler Bestandteil der Unternehmensführung die Grundlage für eine sichere, effiziente und gesetzeskonforme Geschäftsabwicklung. Es umfasst alle systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten mit dem Ziel, die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen, die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien zu gewährleisten. Ein wirksames und effizientes IKS ist essenziell, um Risiken in den Geschäftsprozessen frühzeitig zu erkennen, zu steuern und potenzielle Schäden zu vermeiden. Das IKS bei hGears berücksichtigt alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über reine Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Es deckt sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Aspekte ab und sorgt für eine umfassende Absicherung der Unternehmensaktivitäten. Während das Risikomanagement strategische und übergeordnete Risiken identifiziert und bewertet, konzentriert sich das IKS insbesondere auf die operative Ebene. Zur frühzeitigen Identifizierung und Minimierung von Risiken definiert das IKS klare Kontrollmechanismen innerhalb der Geschäfts- und Rechnungslegungsprozesse. Die kontinuierliche Überwachung soll sicherstellen, dass die Kontrollen konsequent eingehalten werden und ihre Wirksamkeit gewährleistet ist. Dabei werden Prozessrisiken systematisch aufgedeckt, bewertet sowie Korrekturmaßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung nachverfolgt. Durch die enge Verzahnung von RMS und IKS wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Risikosteuerung geschaffen. Ein Beispiel hierfür ist die Integration von Finanzrisiken in das IKS: Während das RMS potenzielle Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennt und bewertet, implementiert das IKS gezielte Kontrollmaßnahmen wie strengere Zahlungsüberwachungen oder Limitierungen, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Diese Verbindung ermöglicht eine umfassende Risikoanalyse und trägt dazu bei, Synergien zu realisieren sowie Doppelstrukturen zu vermeiden. Das IKS unterstützt somit nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die strategische Zielerreichung und die langfristige Unternehmenssicherung. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Systemeffektivität werden Schlüsselkontrollen mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Selbstbeurteilung durch die operativen Einheiten überprüft und zentral dokumentiert. Diese regelmäßigen Bewertungen gewährleisten eine konsistente Anwendung der Kontrollmechanismen und ermöglichen die frühzeitige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Das IKS leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Zukunftssicherung von hGears, indem es standardisierte Prozesse und Kontrollmechanismen in den zentralen Geschäftsbereichen etabliert. Es basiert auf den vier Prinzipien Need-to-Know, Funktionstrennung, Transparenz und Kontrolle, die eine strukturierte und wirksame Steuerung der Geschäftsprozesse ermöglichen. Im Finanzbereich gewährleistet das IKS die Einhaltung der gültigen IFRS-Bilanzierungsrichtlinien sowie eine konsistente Konzernabschlusserstellung, die durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt wird. Im Bereich der IT-Sicherheit umfasst das IKS ein detailliertes Berechtigungskonzept, das den Zugriff auf kritische Systeme und Daten klar regelt. Zudem gewährleistet die systemseitige Nachverfolgbarkeit von Dateneingaben in der ERP- und Konsolidierungssoftware eine transparente und revisionssichere Verarbeitung von Finanzinformationen. Geschäftsbereichs- und prozessübergreifend umfasst das IKS auch Kontrollen im Bereich Compliance. Der Fokus liegt auf der Einhaltung des Code of Ethics, des Whistleblower-Systems, des Kartellrechts, der Korruptions- und Bestechungsprävention sowie des Datenschutzes und der Datensicherheit. Im Vordergrund steht die Sensibilisierung für potenzielle Risiken sowie die Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung geltender Gesetze, Vorschriften und interner Unternehmensrichtlinien zur Risikominimierung. Die Einhaltung dieser Kontrollmechanismen wird durch regelmäßige interne Audits sowie eine zentrale Compliance- und Audit-Funktion sichergestellt. Durch die enge Verzahnung mit dem Risikomanagementsystem werden potenzielle Schwachstellen frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. v) Organisation des Risikomanagement-ProzessesDie konzernweite Risikomanagement-Richtlinie definiert die Rollen, Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Prozesse im Risikomanagement, einschließlich der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Anforderungen an die Berichterstattung von Risiken und Chancen. hGears verfolgt bei der Umsetzung des RMS einen integrierten Top-down- und Bottom-up-Ansatz, der sicherstellt, dass sowohl strategische als auch operative Risiken umfassend identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Auf Konzernebene sind zentrale Risk Owner verantwortlich für die Steuerung und Koordination strategischer und übergreifender Risiken. Parallel dazu übernehmen auf Gesellschaftsebene lokale Risk Owner die Erfassung, Bewertung und Steuerung operativer Risiken. Diese Matrixstruktur gewährleistet eine unternehmensweite Verankerung des Risikomanagements und stellt sicher, dass sämtliche Risikodimensionen - von strategischen bis zu operativen Risiken - angemessen berücksichtigt werden. Der Risikomanagement-Ausschuss trifft sich regelmäßig, um das Risikoinventar zu überprüfen, Maßnahmen zur Risikominimierung zu bewerten und die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der bestehenden Risikomanagement-Richtlinien kontinuierlich hinterfragt und bei Bedarf angepasst. Unerwartet auftretende Risiken werden entweder unmittelbar oder im Rahmen der monatlichen Risk Review Meetings gemeldet, um eine zeitnahe Bewertung und Steuerung sicherzustellen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikolage informiert und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems. Er stellt sicher, dass das RMS den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Unternehmensstrategie effektiv unterstützt. vi) Bewertung von Risiken und ChancenZur Früherkennung von potenziell bestandsbedrohenden Entwicklungen und zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs erfolgt eine Aggregation der Risiken mittels Monte-Carlo-Simulation. Diese Simulation bewertet potenzielle Risiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Schadenshöhen. Zur quantitativen Analyse der Marktrisiken werden Dreiecksverteilungen mit minimalen, maximalen und wahrscheinlichsten Werten verwendet. In die Risikoaggregation fließen dabei die Netto-Risiken ein, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von Risikobewältigungsmaßnahmen. Die Aggregation aller Risiken bestimmt den Gesamtrisikoumfang. Bei der Monte-Carlo-Simulation werden die Wirkungen der wichtigsten Einzelrisiken des Unternehmens den entsprechenden Posten der Plan-GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und Plan-Bilanz zugeordnet. In unabhängigen Simulationsläufen werden einhunderttausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien durchgespielt und dabei jeweils eine Ausprägung der GuV und Bilanz berechnet. Die Gesamtheit aller Simulationsläufe liefert eine "repräsentative Stichprobe" aller möglichen Risiko-Szenarien des Unternehmens in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung und einer Illiquidität. Die Ergebnisse der Aggregation sind die Basis der Berichterstattung über die Gesamtrisikoposition und die Risikotragfähigkeit an den Vorstand und den Aufsichtsrat. vii) Chancen- und RisikolageDie Chancen- und Risikolage gibt Aufschluss über die wesentlichen Risiken, die für hGears von Bedeutung sind. Der Betrachtungshorizont im Risikomanagement-System beträgt grundsätzlich 12 Monate auf rollierender Basis. In der folgenden Übersicht sind die TOP-Netto-Risiken nach ihrer potenziellen Auswirkung auf das Gruppen-EBIT geordnet. Das Schadensausmaß der Nettorisiken wird wie folgt kategorisiert: scrollen
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Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken variieren, wobei das Risiko einer sinkenden Kundennachfrage als hoch, das Non-Compliance-Risiko als gering, und die übrigen Risiken als niedrig-mittel eingestuft werden. Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und sinkende KundennachfragehGears setzt kontinuierlich Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Liquiditätssicherung um. Zusätzlich werden derzeit weitere Schritte implementiert, um potenziellen Nachfragerückgängen gezielt entgegenzuwirken. Trotz der genannten Maßnahmen ist auf Basis der aktuellen Planung im ersten Quartal 2026 eine zusätzliche Finanzierung im niedrigen einstelligen Millionenbereich erforderlich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Finanzierung noch nicht gesichert, jedoch hat das Unternehmen bereits indikative Angebote von potenziellen Finanzierungspartnern erhalten. Daher ist der Vorstand zuversichtlich, dass die Finanzierung spätestens bis Ende 2025 erfolgreich gesichert wird. Ein zusätzlicher Rückgang der Absatzmengen um mehr als 10 % unter die prognostizierten Umsätze - entgegen den aktuellen Erwartungen - könnte das Risiko weiter erhöhen und den Liquiditätsbedarf des Konzerns zusätzlich verstärken. Um frühzeitig Nachfrageveränderungen zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren, setzt hGears weiterhin auf eine kontinuierliche Marktbeobachtung, den Ausbau der Kundenbeziehungen sowie eine enge Abstimmung mit Bestandskunden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Markttrends frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Falls erforderlich, werden auch weitere Maßnahmen im Personalbereich ergriffen. Sollte wider Erwarten keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden können, ist der Fortbestand der Muttergesellschaft und des Konzerns gefährdet. Aufgrund dessen besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Muttergesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. CybercrimeDie Bedrohung durch Cyberkriminalität bleibt aufgrund der weltweit zunehmenden Angriffe auf IT-Infrastrukturen weiterhin hoch. Unternehmen sind verstärkt mit gezielten Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Systemausfällen konfrontiert, die erhebliche finanzielle und operationelle Schäden verursachen können. hGears begegnet diesem Risiko mit einer umfassenden Cyber-Security-Strategie, die unter anderem eine bestehende Cyber-Security-Versicherung sowie die Umsetzung eines konzernweiten Information Security Management Systems (ISMS) umfasst. Ergänzend kommen etablierte Sicherheitsmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Mobile-Device-Management, Device-Control und -Encryption, Netzwerksegmentierung sowie Netzwerküberwachung zum Einsatz. Regelmäßige Awareness-Schulungen sensibilisieren die Mitarbeiter für aktuelle Bedrohungen und stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko weitestgehend begrenzt, eine vollständige Eliminierung kann jedoch aufgrund der dynamischen Bedrohungslage nicht garantiert werden. Non-ComplianceDie weltweiten regulatorischen Anforderungen steigen kontinuierlich, wodurch Unternehmen einem zunehmenden Risiko von Rechts- und Richtlinienverstößen ausgesetzt sind. Grundsätzlich können Compliance-Verstöße erhebliche Bußgelder, Reputationsverluste sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. In einigen Ländern sind zudem Haftstrafen für Führungskräfte möglich. hGears begegnet diesem Risiko mit einem Code of Ethics, der die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben fördert und damit das Risiko von Compliance-Verstößen reduziert. Darüber hinaus schützt eine bestehende D&O-Versicherung das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Risiko im Ranking gestiegen, da bisherige Top-Risiken weggefallen sind. Die Risikobewertung selbst hat sich jedoch nicht maßgeblich verändert. Zur weiteren Risikominimierung sind regelmäßige Schulungen und Awareness-Trainings fester Bestandteil der Compliance-Strategie, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für regulatorische Anforderungen kontinuierlich zu schärfen. Zudem ist das Thema Compliance fest im IKS integriert, unter anderem durch Self-Assessments, die regelmäßig durchgeführt werden. Um die Bedeutung von Compliance im Unternehmen weiter zu stärken, werden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere der weitere Ausbau des Meldewesens und Hinweisgebersystems, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu adressieren. Ziel ist es, den Schutz vor Verstößen zu erhöhen und die Meldemöglichkeiten für Mitarbeiter zu vereinfachen, um eine niedrigschwellige und effektive Kommunikation sicherzustellen. Im Berichtszeitraum sind keine Compliance-Meldungen eingegangen und keine Compliance-Risiken bekanntgeworden. EngineeringBei diesem Risiko handelt es sich um ein neues Risiko, das in der aktuellen Risikobewertung erstmals berücksichtigt wird. Der in der Mittelfristplanung vorgesehene Anlauf neuer Kundenprojekte erfordert eine intensive Betreuung der Kundenentwicklung, um eine erfolgreiche Umsetzung in den Produktionsprozess sicherzustellen. Aufgrund bereits umgesetzter Kosteneinsparmaßnahmen in Verbindung mit einer zurückhaltenden Einstellungspolitik kann es bei einem höher als geplanten Umsatzwachstum oder einem vorzeitigen Hochlauf von Kundenprojekten zu Kapazitätsengpässen im Engineering kommen. Dies könnte die termingerechte Umsetzung von Projekten beeinträchtigen und zu Verzögerungen in der Produktion oder der Serienfreigabe führen. Mögliche Auswirkungen sind zusätzliche Kosten durch den Zukauf externer Engineering-Leistungen oder ein langsamerer bzw. verzögerter Projektanlauf, sofern sich Kundenanforderungen oder -termine ändern, die heute noch nicht bekannt sind. Zur Risikominimierung werden interne Prozesse optimiert und vorhandene Ressourcen gezielt priorisiert. Zudem wird die Entwicklungskapazität regelmäßig überprüft, um frühzeitig Engpässe zu identifizieren und bei Bedarf gezielte Maßnahmen einzuleiten. Sinkende ProduktionseffizienzDieses neue Risiko wurde erstmals in die aktuelle Risikobewertung aufgenommen. Technische Störungen und Maschinenstillstände treten besonders dann auf, wenn die Produktion nicht vollständig ausgelastet ist. In solchen Fällen führen längere Stillstandszeiten zu ineffizienten Anlaufprozessen, die eine höhere Ausschussquote und steigende Produktionskosten zur Folge haben können. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus dem reduzierten Personalbestand in einzelnen Produktionsstufen. Sollte die Nachfrage unerwartet steigen, könnten Engpässe entstehen, da Kapazitäten nicht kurzfristig erweitert werden können. Zusätzlich hat hGears Outsourcing teilweise zurückgenommen und einzelne Produktionsschritte wieder ins Unternehmen integriert. Dieser Übergang erfordert eine Lernphase, in der es anfänglich zu längeren Durchlaufzeiten, einem höheren Ressourcenaufwand und möglichen Qualitätsschwankungen kommen kann. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde das Insourcing kundenseitig genehmigt. Dadurch kann hGears Leerkapazitäten in der eigenen Produktion vermeiden und den gleichzeitigen Bezug externer Dienstleistungen reduzieren. Zudem setzt das Unternehmen Lean-Management-Methoden ein, um Prozesse effizienter zu gestalten. Gezielte Mitarbeiterschulungen unterstützen den Übergang, erleichtern die Einarbeitung und sichern die Qualitätsstandards. IT-VerfügbarkeitDie Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme ist für einen reibungslosen Geschäftsablauf essenziell. Gravierende Störungen, wie Systemausfälle, Angriffe auf das Netzwerk, der Verlust oder die Manipulation von Daten, können zu Betriebsunterbrechungen führen und damit auch Kundenprozesse negativ beeinflussen. hGears arbeitet kontinuierlich an der Optimierung ihrer IT-Landschaft und ergreift sowohl konzeptionelle als auch operative Maßnahmen, um IT-Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die laufende Implementierung der TISAX-Zertifizierung an den Unternehmensstandorten. Ergänzend werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen eingesetzt, um die Widerstandsfähigkeit der IT-Infrastruktur zu stärken. Zur weiteren Risikominimierung werden regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter durchgeführt, um das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit IT-Systemen zu fördern und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. viii) ChancenhGears sieht in verschiedenen Bereichen Potenziale, die zur langfristigen Stabilisierung und Steigerung der Ertragskraft beitragen können. Die Identifikation und Nutzung dieser Chancen erfolgt auf Basis strategischer Marktanalysen sowie durch gezielte operative Maßnahmen. Marktentwicklung und NachfragepotenzialeDie Erholung des Marktes und die steigende Nachfrage in bestimmten Zielsegmenten bieten Wachstumsmöglichkeiten. Insbesondere im Bereich E-Mobility und nachhaltige Antriebstechnologien ergeben sich Chancen durch veränderte regulatorische Rahmenbedingungen und zunehmendes Umweltbewusstsein. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung neuer Technologien im Bereich der elektronischen Steuerung von Bremssystemen, die eine erhöhte Sicherheit und Effizienz bieten. hGears passt sein Produktportfolio kontinuierlich an, um von diesen Entwicklungen zu profitieren. Auf Basis der eigenen Entwicklungs- und Produktionskompetenzen identifiziert hGears weitere Wachstumschancen im sich erholenden Markt der E-Mobilität. Durch die Optimierung interner Prozesse soll die Wertschöpfung gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert werden. Technologische Weiterentwicklung und ProzessoptimierunghGears sieht in der Optimierung von Produktionsprozessen und der weiteren Umsetzung der Insourcing-Strategie wesentliche Chancen zur Effizienzsteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Durch den gezielten Einsatz von Lean-Management-Methoden und modernen Fertigungstechnologien können Produktionsabläufe optimiert, Durchlaufzeiten verkürzt und Kosten gesenkt werden. Die erfolgreich bestandenen Kundenaudits im Bereich der Härterei im vergangenen Geschäftsjahr zeigen, dass sich die Investitionen in eigene Produktionskompetenzen auszahlen. Diese Erfolge in der Prozessumstellung bestätigen die Strategie, weitere Produktionsschritte ins Unternehmen zu verlagern. Durch das Insourcing reduziert hGears externe Abhängigkeiten, verbessert die Prozesskontrolle und realisiert langfristige Kostenvorteile. Gleichzeitig ermöglicht dieser Schritt den Aufbau von internem Know-how, wodurch die Flexibilität bei zukünftigen Kundenanforderungen steigt. Zur weiteren Effizienzsteigerung investiert hGears gezielt in den Maschinenpark und setzt die Erneuerung hin zu modernen, flexibel einsetzbaren Fertigungsmaschinen fort. Dies trägt zur Erhöhung der Produktionsflexibilität, Verringerung von Engpässen sowie zur Verbesserung der Prozessstabilität und Qualität bei. Langfristig erwartet der Vorstand, dass diese Maßnahmen das Potenzial einer höheren Produktivität, geringeren Ausschussquoten und einer besseren Ressourcennutzung ausschöpfen. Diversifikation und strategische PartnerschaftenhGears sieht in der Erweiterung des Kundenportfolios und der Reduzierung der Abhängigkeit von einzelnen Großkunden wesentliche Chancen für nachhaltiges Wachstum. Durch die gezielte Erschließung neuer Märkte und Kundensegmente kann das Unternehmen seine Marktposition weiter stärken und langfristige Umsatzpotenziale sichern. Ein besonderes Potenzial ergibt sich durch neue Kunden, die verstärkt auf den Markt der E-Mobilität drängen. Die zunehmende Nachfrage eröffnet hGears die Möglichkeit, seine Expertise in diesem Bereich gezielt einzusetzen und neue Kundenbeziehungen aufzubauen. Darüber hinaus bietet die Vertiefung bestehender Kundenbeziehungen die Möglichkeit, zusätzliche Aufträge zu generieren und als bevorzugter Partner für neue Projekte zu agieren. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Kunden kann hGears frühzeitig auf veränderte Anforderungen reagieren und maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Zusätzlich setzt hGears auf strategische Kooperationen, um technologische Innovationen voranzutreiben, Synergien zu nutzen und den Zugang zu neuen Geschäftsfeldern zu erweitern. Diese Partnerschaften ermöglichen es, Ressourcen effizient einzusetzen und Marktchancen gezielt wahrzunehmen. Die Kombination aus Kundendiversifikation, enger Zusammenarbeit mit Bestandskunden und gezielten Partnerschaften stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von hGears und trägt zur langfristigen Unternehmensentwicklung bei. Finanzielle und operative StabilitäthGears sieht in der Optimierung der Finanzstruktur und des Kostenmanagements wesentliche Chancen zur Sicherung der langfristigen Unternehmensstabilität. Eine effiziente Steuerung des Working Capital Managements ermöglicht es, die Liquidität zu verbessern, Finanzierungskosten zu reduzieren und finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen zu schaffen. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Nachhaltigkeitsstrategie (ESG), die zunehmend an Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung gewinnt. Durch eine ESG-konforme Strategie kann hGears den Zugang zu Investoren und Finanzierungen verbessern, da nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung verstärkt als Kriterium für Kapitalgeber dient. Bereits heute setzt hGears auf eine ESG-konforme Berichterstattung, die über die regulatorischen Vorgaben hinausgeht, um Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Stakeholdern zu gewährleisten. Zusätzlich bieten Maßnahmen zur Prozessoptimierung und Kosteneffizienz Potenziale zur Verbesserung der Profitabilität. Durch eine gezielte Steuerung der Fixkosten und eine effizientere Ressourcennutzung kann hGears wirtschaftlicher agieren und langfristige Wettbewerbsvorteile erzielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Stärkung der Resilienz gegenüber Marktveränderungen, insbesondere durch ein vorausschauendes Risikomanagement im Bereich Lieferketten und Materialverfügbarkeiten. Dies trägt dazu bei, unerwartete Kostensteigerungen abzufedern und die finanzielle Stabilität auch in volatilen Marktphasen zu gewährleisten. Durch diese Maßnahmen stellt hGears sicher, dass das Unternehmen langfristig finanziell stabil, wettbewerbsfähig und strategisch handlungsfähig bleibt. ix) Beurteilung der Chancen- und RisikolagehGears agiert weiterhin in einem herausfordernden Marktumfeld, das durch wirtschaftliche Unsicherheit und eine verhaltene Kundennachfrage geprägt ist. Das größte Risiko besteht in der anhaltend reduzierten Nachfrage sowie den daraus resultierenden sinkenden Absatzmengen. Zusätzlich stellt die langsamer als erwartete Erholung des Gesamtmarktes eine Herausforderung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. hGears beobachtet die Marktentwicklung kontinuierlich und hat geeignete Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und Risikominimierung implementiert, um die Finanzierungs- und Liquiditätssituation jederzeit sicherzustellen. Zur weiteren Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage wurden im Berichtsjahr gezielt Maßnahmen zur Senkung der operativen Kosten sowie zur Optimierung des Working Capitals ergriffen, um die Liquidität weiter zu stärken. Ergänzend wurde das Risikomanagementsystem erweitert, indem der Betrachtungszeitraum der Risikoaggregation auf einen Mehrjahreszeitraum ausgedehnt wurde. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen zur Stabilisierung und mittelfristigen Verbesserung der Geschäftsentwicklung. Die gesunkenen Lagerbestände bei den Kunden lassen auf einen möglichen Anstieg der Nachfrage schließen. Vorliegende Aussagen der Kunden deuten auf einen zukünftigen Bedarf hin. Der Vorstand erwartet, trotz der bestehenden Herausforderungen, mittelfristig eine Trendwende. Das IKS und das RMS der hGears sind wesentliche Instrumente zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und zur frühzeitigen Identifikation potenzieller Risiken. Dennoch können inhärente Restrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und -steuerung implementiert und priorisiert alle Aktivitäten, die zur konsequenten Umsetzung des Maßnahmenplans beitragen, da dieser maßgeblich zur Stabilisierung der Risiko- und Chancensituation beiträgt. Nach Einschätzung des Vorstands besteht hinsichtlich der Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und der sinkenden Kundennachfrage eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Muttergesellschaft bzw. der Konzern sind daher möglicherweise dann nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Aber der Vorstand geht gleichzeitig davon aus, dass es hGears dank der bereits angestoßenen und geplanten Maßnahmen gelingen wird, die Bestandsgefährdung abzuwenden und die Geschäftstätigkeiten in gewohnter Form weiterzuführen. Diese Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten sowie der rechtlichen Vorgaben gemäß § 91 Abs. 2 und 3 AktG. PrognoseberichtGesamtwirtschaftDer nunmehr schon drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine beeinflusst zunehmend die westeuropäische Politik und hat das Potential die Welt zu spalten. Zum Jahresende 2024 wurde in den USA ein neuer Präsident gewählt, der mit seinen Auffassungen und Thesen zumindest irritiert und gleichzeitig die Rolle Amerikas neu definiert. Dies dürfte sich auch aber nicht nur in einer kontroversen Handelspolitik niederschlagen. Somit sind die geopolitischen Risiken nicht weniger und teilweise anders geworden. Währenddessen dürften stabile bis leicht fallende Energie und Rohstoffpreise durch Zölle konterkariert werden und den Rückgang der Teuerung behindern. Somit bleibt die Frage, wie schnell die Notenbanken ihre Zinsen senken. In seiner Prognose vom Januar 2025 7 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 3,3 % für das laufende Jahr aus, was einem leichten Anstieg um 0,1 % gegenüber den 3,2 % von 2024 entspricht. Dem IWF zufolge soll das Wirtschaftswachstum in China im Jahr 2025 auf 4,6 % fallen, nach 4,8 % im Vorjahr. Währenddessen sollen die USA um 2,7 % wachsen und Euroraum erneut nur relativ magere 1,0 %, was aber einer Verbesserung gegenüber den geschätzten 0,8 % in 2024 entspricht. Hauptgrund ist das vom IWF erneut schwache erwartete Wachstum Deutschlands von 0,3 %, das aber einer marginalen Verbesserung nach zwei Rezessionsjahren entsprechen würde (2024: -0,2 %, 2023: -0,3 %). Unterdessen rechnet der IWF damit, dass die globale Inflation von geschätzten 5,7 % im Jahr 2024 (Jahresdurchschnitt) auf 4,2 % im Jahr 2025 und 3,5 % im Jahr 2026 fallen wird. Die Gründe für den Inflationsrückgang sind fallende Energiepreise und eine Abkühlung der Arbeitsmärkte. Laut IWF wird die Inflation in den Vereinigten Staaten im Jahr 2025 nahe am, aber über dem Zielwert von 2 % liegen, während die Inflationsdynamik im Euroraum gedämpfter ausfallen dürfte. Dies dürfte über kurz oder lang zu weiteren Zinssenkungen der jeweiligen Zentralbanken führen und damit die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Nach den Interventionen des amerikanischen Präsidenten und seines Führungsstabs scheint Waffenstillstand im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zumindest möglich, während dieser Schritt im Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern bereits erreicht werden konnte. Die Geschäftsleitung beobachtet und bewertet die Entwicklung der Konflikte sehr genau. Die Weitergabeklauseln des Unternehmens würden im Falle von steigenden Energie- und Rohstoffkosten greifen und das Management würde sich umgehend bemühen, höhere Kosten, die nicht durch Weitergabeklauseln abgedeckt sind, über Preiserhöhungen zu kompensieren. e-Bikes2025 wird voraussichtlich das dritte Jahr in Folge sein, in dem die Fahrradindustrie ihre Überlager abbaut. Vor diesem Hintergrund erwarten Branchenexperten, basierend auf den Produktions- und Absatzzahlen der vergangenen Jahre, dass sich die Produktion 2025 auf sehr niedrigem Niveau stabilisiert und ab 2026 wieder in Richtung Normalisierung bewegt, was eine deutliche Erholung für die Industrie bedeuten würde. Ein führender Manager in der e-Bike Industrie sieht hingegen bereits für 2025 erste Anzeichen einer Erholung 8. Wenn auch die Prognosen vorsichtiger geworden sind, zweifeln Branchenexperte (z.B. Roland Berger 9 , EY 10 , Kearney/Houlihan Lokey 11 , CONEBI 12) weiterhin nicht daran, dass die e-Bike Industrie nach dieser temporären Korrektur wieder auf einen langfristig positiven Wachstumstrend zurückfinden wird. Fahrrad und e-Bike sind bereits tragende Säulen in der urbanen Mobilitätswende und so zeigen zum Beispiel jüngste Statistiken von Transport for London (TfL) 13 , dass die Zahl der Radfahrten in London seit 2019 um 26 % gestiegen ist und allein zwischen 2023 und 2024 um 11,6 % zunahm. Neben der immer stärkeren Segmentierung des Angebots an e-Bikes werden die zunehmenden Einsatzmöglichkeiten von Mikromobilitätslösungen, z.B. in Form von Lastenrädern oder elektrischen Leichtfahrzeugen, die Nachfrage beflügeln. [e]-MobilityDer Widerstand der Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft gegen die EU-Regulierung, wonach in der EU zugelassene Neuwagen und Kleintransporter ab 2035 keine CO 2 -Emissionen mehr ausstoßen dürfen, wächst. Dies könnte zu einer Verschiebung des Verbrenner-Aus führen. So oder so dürfen Verbrennerautos über das gesetzliche Verkaufsende hinaus betrieben werden (z.B. mit e-Fuels), was die Nachfrage nach speziellen Highend-Sportwagen mit Verbrennungsmotoren im Luxusbereich bis 2035 stimulieren könnte. hGears hat sich in diesem Umfeld als hochqualifizierter Zulieferer für die Produktion von elektrischen Hilfs- und Steuerungssystemen positioniert (z.B. Steer-by-Wire, Brake-by-Wire, Antiwank-Systeme), die dank der Einführung von Bordnetzwerken mit höherer Spannung zunehmend hydraulische Systeme ablösen. Diese neue Generation von elektrischen Systemen kommt sowohl in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor als auch in Elektrofahrzeugen aufgrund ihrer schnelleren und präziseren Funktion vermehrt zum Einsatz. Währenddessen waren die Zulassungszahlen von BEVs in 2024 dem europäischen Automobilherstellerverband ACEA 14 zufolge vor allem in der zweiten Jahreshälfte rückläufig und der Anteil an den Gesamtzulassungen in der EU fiel leicht um 1,0 % auf 13,6%. Hintergrund ist vor allem die nach wie vor mangelhafte Ladeinfrastruktur, aber auch die teilweise abrupte Streichung von Subventionen. Trotzdem nimmt die Offenheit für Elektromobilität laut einer aktuellen Studie des Beraters Horvat 15 in fast allen europäischen Ländern zu. Rund 58 % der Befragten in Deutschland, Europas größtem Automobilmarkt, ziehen den Kauf eines Elektroautos in Betracht, wobei sich dieser Anteil seit April 2024 fast verdoppelt hat, während die Zahl der überzeugten Elektro-Gegner auf 20 % gesunken ist. Somit scheinen immer mehr Menschen bereit zu sein, sich beim nächsten Autokauf mit dem Thema Elektromobilität auseinanderzusetzen.
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e-ToolsDie vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 vollzogenen Zinssenkungen der Notenbanken konnten die Baukonjunktur in den entwickelten Ländern noch nicht nachhaltig stimulieren und aufgrund der verhaltenen Konsumentenstimmung war auch die Nachfrage nach elektrischen Gartengeräten verhalten. Nichtsdestotrotz hat es die e-Tools Industrie geschafft, Überläger abzubauen. Weitere Zinssenkungen sollten sich sowohl auf die Bautätigkeit als auch das Konsumentenklima positiv auswirken und somit die Nachfrage ankurbeln. Darüber hinaus dürfte der Gartenbau nach wie vor von einem starken Elektrifizierungstrend profitieren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Regulierung, da Verbrennungsmotoren in diesem Segment als Hauptverursacher von Umweltverschmutzung gelten. In 2024 hat sich das Geschäft mit Elektrowerkzeugen und elektrischen Gartengeräten stabilisiert und die sollte von den oben beschriebenen Trends profitieren. AusblickNichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie konzernweiten Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen sollen weiter optimiert werden, um arbeitsunfallbedingte Ausfalltage grundsätzlich zu verringern. In 2025 soll ein LTAR von 4 erreicht werden. Auch die Recyclingquote soll grundsätzlich verbessert werden, im laufenden Jahr aber mindestens den vorgegebenen Wert von 84 % erreichen. Der Energiebedarf von hGears kann nur schrittweise und allmählich gesenkt werden, vor allem mit der Anschaffung neuer Maschinen. Währenddessen dürfe der absolute Energieverbrauch leicht sinken, möglicherweise aber rein rechnerisch im Verhältnis zu den Arbeitsstunden der Mitarbeiter aufgrund der reduzierten Belegschaft leicht steigen. So erwarten wir einen Energieverbrauch 26 kWh pro Arbeitsstunde in 2025. Finanzielle LeistungsindikatorenAngesichts der Unsicherheiten und Herausforderungen auf den globalen Märkten, begleitet von anhaltend hohen Lagerbeständen bei den e-Bikes, strukturellen Problemen in der Automobilindustrie und generellen Verschiebungen in den Nachfragetrends bleibt der Vorstand von hGears bei seinem Ausblick vorsichtig. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet hGears einen Umsatz in der Bandbreite von EUR 80 - 90 Mio. Die erwartete schwache Volumenentwicklung dürfte sich auch dieses Jahr in Ineffizienzen und einem beträchtlich eingeschränkten Operating Leverage niederschlagen. Vor diesem Hintergrund wird sich der Vorstand wieder vorrangig auf operative Exzellenz, Umsetzung und Ressourceneinsatz konzentrieren, die Kostenstrukturen weiter optimieren und gegebenenfalls anpassen. Letztendlich erwartet der Vorstand für 2025 ein bereinigtes negatives EBITDA von EUR minus 4 bis minus 1 Mio. Dabei sollte es in 2025 gelingen, einen negativen Free Cashflow von EUR minus 6 bis minus 2 Mio. zu generieren. Das Management wird die Ausgaben für Investitionen in Anlagevermögen (CAPEX) weiterhin nur dann freigeben, wenn sichergestellt ist, dass damit kurz- bis mittelfristig zusätzlicher Umsatz und Ertrag generiert werden kann.
Schramberg, den 24. März 2025 Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands Daniel Basok, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die hGears AG, Schramberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der hGears AG, Schramberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der hGears AG geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEITWir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" des Anhangs und Abschnitt "Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "Finanzierung ab dem Geschäftsjahr 2026 und sinkende Kundennachfrage" des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der hGears AG gefährdet ist, wenn - entgegen den Erwartungen der gesetzlichen Vertreter - keine weitere externe Finanzierung für das Jahr 2026 gesichert werden kann. Wie in den Ausführungen dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der hGears AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Unter Hinzuziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Restructuring haben wir eine Beurteilung des von den gesetzlichen Vertretern erstellten integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplans vorgenommen und gewürdigt, ob die darin enthaltenen Annahmen nachvollziehbar sind. Hierfür haben wir zunächst ein Verständnis vom Planungsprozess gewonnen und die bedeutsamsten Annahmen der Planung mit den Verantwortlichen erörtert. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die bedeutsamsten Annahmen wie die zukünftige Umsatzentwicklung gewürdigt und anhand von vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir deren sachgerechte Berücksichtigung im integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplan geprüft. Außerdem haben wir uns von der Konsistenz des integrierten Geschäfts- und Liquiditätsplans mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung überzeugt. Die Maßnahmen zur Kostenoptimierung und zur Liquiditätssicherung haben wir mit den Verantwortlichen diskutiert, deren Umsetzbarkeit gewürdigt und die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter bezogen auf die finanziellen Auswirkungen nachvollzogen. Die bestehenden externen Finanzierungen haben wir anhand der zugrunde liegenden Verträge gewürdigt. Wir haben die gesetzlichen Vertreter zu den Gesprächen mit potenziellen Finanzierungspartnern befragt und anhand von bereits vorliegenden Dokumenten deren Einschätzung bezüglich der Sicherung der Finanzierung für das Geschäftsjahr 2026 gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT" beschriebenen Sachverhalt haben wir den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DER AUSLEIHUNGEN AN VERBUNDENE UNTERNEHMENSachverhaltIm Jahresabschluss der hGears AG werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 19,9 Mio. (30,5 % der Bilanzsumme) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 32,0 Mio. (49,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die beizulegenden Werte der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren aus den künftigen Zahlungsströmen, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die jeweiligen Unternehmen ergeben, ermittelt. Dieses Verfahren ist komplex und erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen für den Jahresabschluss der hGears AG sowie den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor. Die Angaben der hGears AG zu den Anteilen und der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten "B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Unterabschnitt "I. Anlagevermögen" und "C. Angaben zu den Posten der Bilanz" im Unterabschnitt "I.1 Anlagevermögen" des Anhangs enthalten. Prüferische Reaktion und ErkenntnisseWir haben die im Rahmen der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt. Unter Einbeziehung unserer internen Bewertungsspezialisten haben wir die Berechnungsmethodik nachvollzogen und die Angemessenheit des angewandten Bewertungsverfahrens beurteilt. Die den Planungen zugrunde liegenden Daten und Annahmen haben wir mit den gesetzlichen Vertretern und weiteren Planungsverantwortlichen erörtert und unter Berücksichtigung vergangener Entwicklungen und branchenspezifischer Markterwartungen kritisch hinterfragt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Mehrjahresplanung abgestimmt und uns anhand einer Analyse von Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit von der Planungstreue überzeugt. Wir haben die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Werte haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen. Unsere Prüfung umfasste auch die rechnerische Richtigkeit der von der hGears AG vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen getroffenen Annahmen nachvollziehbar sind. Die verwendeten Bewertungsparameter liegen innerhalb einer vertretbaren Bandbreite. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "hGears_JAuZLB_2024-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Juli 2024 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der hGears AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Gebert.
Stuttgart, 24. März 2025 BDO
AG
Abril, Wirtschaftsprüferin Gebert, Wirtschaftsprüfer |
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