Darwin AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.03.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

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31.12.2021 15.03.2021
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 20.685.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Einlagen 0,00 50.000,00
2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.843.300,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 31.536,29 5.874.836,29 0,00 50.000,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 57.481,78 0,00
5.932.318,07 50.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.682,17 0,00
26.657.000,24 50.000,00

Passiva

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31.12.2021 15.03.2021
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 17.700.000,00 0,00
davon während des Geschäftsjahrs eingestellt: EUR 17.700.000,00
III. Jahresüberschuss 5.677.750,54 26.377.750,54 0,00 50.000,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 140.300,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 88.695,00 228.995,00 0,00 0,00
C. Verbindlichkeiten
1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.677,35 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 2.577,35 50.254,70 0,00 0,00
26.657.000,24 50.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 15. März bis zum 31. Dezember 2021

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15.03. - 31.12.2021
EUR
1. Umsatzerlöse 389.700,00
2. Personalaufwand
a) Gehälter -37.548,35 -37.548,35
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -334.101,11
18.050,54
4. Erträge aus Beteiligungen 8.000.000,00 8.000.000,00
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -140.300,00
6 Ergebnis nach Steuern 7.877.750,54
7. sonstige Steuern -2.200.000,00
8. Jahresüberschuss 5.677.750,54

Anhang für das Geschäftsjahr vom 15. März bis 31. Dezember 2021

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Darwin AG mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 264 421 eingetragen.

Die Gesellschaft wurde am 15. März 2021 unter der Firma "Novogenia Holding AG" gegründet und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 14. September 2021 in "Darwin AG" umfirmiert.

Die Darwin AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktien-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaft wurden weitgehend in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da dem weder tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko sowie die Zinsen aufgrund längerer Forderungslaufzeiten werden durch Wertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt. Soweit die Voraussetzungen des § 387 BGB vorliegen, werden Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnet.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

AKTIVA

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollumfänglich gegenüber der Novogenia GmbH, Eugendorf /​ Österreich.

Sie betreffen mit TEUR 5.800 den Anspruch auf beschlussgemäßer Gewinnausschüttung (hier: Nettodividende) und mit TEUR 43,3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

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Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)

PASSIVA

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Gezeichnetes Kapital
Stammaktien mit Stimmrecht: EUR 3.000.000,00
Stimmrechtslose Vorzüge: EUR 0,00
Summe (gezeichnetes Kapital) EUR 3.000.000,00

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entspricht dem korporativen Agio, das bei der Sachkapitalerhöhung vereinbart worden ist.

Es wurde vollumfänglich in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Gewinnrücklage

Die Dotierung einer Gewinnrücklage gem. § 150 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ist aufgrund der Höhe der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB obsolet resp. nicht zulässig.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren vollumfänglich aus Steuern.

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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit mehr als fünf Jahren: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als fünf Jahren: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: EUR 0,00
(EB-Wert: EUR 0,00)

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus verbundenen Unternehmen (hier: Novogenia GmbH).

Sonstige Steuern

Unter diesem Posten wird die von der Novogenia GmbH auf Rechnung der Darwin AG an das österreichische Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer (27,5%) auf die Bruttodividende der Gesellschaft ausgewiesen.

Eine Freistellung gem. der sog. europäischen "Mutter-Tochter Richtlinie" und damit die Ausschüttung einer Bruttodividende war nach nach österreichischem Recht nicht zulässig, da die Haltedauer der Beteiligung an der Novogenia GmbH durch die Darwin AG bei Entstehung des Ausschüttungsanspruch weniger als 1 Jahr betrug.

Vor dem Hintergrund, dass diese Steuer nicht auf die deutsche Steuer anrechenbar ist, hat der Ausweis der abgeführten Kapitalertragsteuer unter dem Posten "sonstige Steuern" zu erfolgen.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Unter dem Posten "Erträge aus Beteiligungen wird der Anspruch auf Gewinnausschüttung gegenüber der Novogenia GmbH in Höhe von TEUR 8.000 ausgewiesen.

Unter dem Posten "sonstige Steuern" wird die von der Novogenia GmbH auf Rechnung der Darwin AG an das österreichische Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer in Höhe von TEUR 2.200 ausgewiesen.

V. SONSTIGE ANGABEN

Beschäftigte Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

München, den 20. Oktober 2022

Dr. Daniel Wallerstorfer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DARWIN AG, München:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der DARWIN AG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 15. März bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 15. März bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-möglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da-zugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen"

 

München, den 28. Oktober 2022

Treuhandgesellschaft Südbayern GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vogt, Wirtschaftsprüfer