Darwin AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022I. ALLGEMEINE ANGABEN Die Darwin AG mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 264 421 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 15. März 2021 unter der Firma "Novogenia Holding AG" gegründet und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 14. September 2022 in "Darwin AG" umfirmiert. Die konstitutive Eintragung der Umfirmierung in das Handelsregister erfolgte am 16. September 2022. Die Darwin AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktien-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaft wurden weitgehend in Anspruch genommen. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da weder tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten diesem entgegenstehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Abschaffungskosten bewertet und linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 (netto) werden im Jahr der Anschaffung entsprechenden den steuerrechtlichen Regelungen (hier: § 6 Abs. 2 EstG) voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko sowie die Zinsen aufgrund längerer Forderungslaufzeiten werden durch Wertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt. Soweit die Voraussetzungen des § 387 BGB vorliegen, werden Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollumfänglich gegenüber der Novogenia GmbH, Eugendorf / Österreich und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. scrollen
PASSIVA Gezeichnetes Kapital scrollen
Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert bis auf EUR 1 aus dem korporativen Agio, das bei der Sachkapitalerhöhung Im Geschäftsjahr 2021 (Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der Novogenia GmbH, Österreich) vereinbart und vollumfänglich in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt worden ist. Gewinnrücklage Die Dotierung einer Gewinnrücklage gem. § 150 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ist aufgrund der Höhe der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB obsolet resp. nicht zulässig. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von EUR 3.985.211,25 gegenüber den Aktionären und betreffen die Restausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2021. scrollen
VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus verbundenen Unternehmen (hier: Novogenia GmbH). Sonstige Steuern Unter diesem Posten wird der im Geschäftsjahr 2022 durch Zeitablauf entstandene Anspruch auf Rückforderung der im Geschäftsjahr 2021 an das Finanzamt Österreich abgeführten Kapitalertragsteuer in Höhe von TEUR 2.200 ausgewiesen. Hintergrund hier ist, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Tochtergesellschaft (hier: Novogenia GmbH) an ihre deutsche Muttergesellschaft (hier: Darwin AG) nach der sog. europäischen "Mutter-Tochter Richtlinie" keinem Abzug von Kapitalertragsteuern unterliegen. Gem. § 94a (1) öEStG ist für die Anwendung jedoch erforderlich, dass sich die ausschüttende Tochtergesellschaft mindestens 1 Jahr im Beteiligungsbesitz der Muttergesellschaft befindet. Ist dies im Zeitpunkt der Ausschüttung nicht der Fall, ist auf die Bruttodividende der Tochtergesellschaft Kapitalertragssteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen. Nach Vollendung des Jahres der Haltedauer hat das österreichische Finanzamt sodann die abgeführte Kapitalertragssteuer auf Antrag wieder zurückzuerstatten. Vor dem Hintergrund, dass diese Steuer nicht auf die deutsche Steuer anrechenbar ist, hat der Ausweis der abgeführten Kapitalertragsteuer unter dem Posten "sonstige Steuern" zu erfolgen. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung Unter dem Posten "Erträge aus Beteiligungen wird der Anspruch auf Gewinnausschüttung gegenüber der Novogenia GmbH in Höhe von TEUR 30.000 ausgewiesen. Bezüglich des Postens "Sonstige Steuern" in Höhe von TEUR 2.200 verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen. V. SONSTIGE ANGABEN Beschäftigte Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 einen Arbeitnehmer beschäftigt.
München, den 20. April 2023 Darwin AG Dr. Daniel Wallerstorfer, Vorstand Felix Bausch, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DARWIN AG, München: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Darwin AG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. April 2023 Treuhandgesellschaft
Südbayern GmbH
Vogt, Wirtschaftsprüfer" |
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