Darwin AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.054,00 0,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 56.054,00 45.000,00 45.000,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.239.906,16 22.209.615,62
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 700.000,00 0,00
3. Beteiligungen 3.407.937,63 1.912.300,19
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 0,00
5. sonstige Ausleihungen 2.500.000,00 35.847.845,79 0,00 24.121.915,81
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 267,75 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 54.837,09 43.300,00
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.696.278,23 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 5.363.068,17 10.114.451,24 2.077.827,63 2.121.127,63
II. Wertpapiere
1. Anteile an verbunden Unternehmen 35.000,00 0,00
III. Guthaben bei Kreditinstituten 11.714.300,91 31.630.206,64
21.863.752,15 33.751.334,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.753,92 1.356,67
57.777.405,86 57.919.606,75

Passiva

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 17.700.001,00 17.700.001,00
davon während des Geschäftsjahrs eingestellt: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1,00)
III. Bilanzgewinn 18.455.601,60 39.155.602,60 31.102.582,86 51.802.583,86
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 192.041,00
2. Sonstige Rückstellungen 115.000,00 115.000,00 132.500,00 324.541,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 199,77 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.166,70 57.700,76
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 2.042.173,02
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.463.282,25 3.685.211,25
5. Sonstige Verbindlichkeiten 21.154,54 18.506.803,26 7.396,86 5.792.481,89
57.777.405,86 57.919.606,75

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

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01.01. - 31.12.2023 01.01. - 31.12.2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 209.233,56 519.600,00
2. sonstige betriebliche Erträge 1.791,58 300,00
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 -2.903,21
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -267.726,27 -144.438,26
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -22.849,40 -290.575,67 -16.802,94 -161.241,20
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.332,17 -59.851,25
- davon außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 59.851,15)
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -6.332,17 -1.049.177,67 -1.109.028,92
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.052.497,45 -744.786,10
- davon aus der Währungsumrechnung EUR 19,53 (Vorjahr: EUR 0,00)
7. Erträge aus Beteiligungen 10.000.000,00 30.000.000,00
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 868.391,02 59.209,91
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -1.328.976,18 0,00
- davon außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung EUR 1.328.976,18 (Vorjahr: EUR 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -68.231,11 -20.000,00
- davon an verbundene Unternehmen EUR 68.231,11 (Vorjahr: EUR 20.000,00)
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20.215,16 -66.318,16
11. Ergebnis nach Steuern 8.353.018,74 28.474.832,32
12. sonstige Steuern 0,00 2.200.000,00
13. Jahresüberschuss 8.353.018,74 30.674.832,32
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 31.102.582,86 5.677.750,54
15. Ausschüttung -21.000.000,00 -5.250.000,00
16. Bilanzgewinn 18.455.601,60 31.102.582,86

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Darwin AG mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 264 421 eingetragen.

Die Gesellschaft wurde am 15. März 2021 unter der Firma "Novogenia Holding AG" gegründet. Die Firma wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 14. September 2022 in "Darwin AG" geändert. Die Eintragung der Umfirmierung in das Handelsregister erfolgte am 16. September 2022.

Die Darwin AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 267 Abs. 1, 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetz (AktG) aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaft wurden weitgehend in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da weder tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten diesem entgegenstehen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Verbindlichkeiten aus Gewinnausschüttungen gegenüber Gesellschaftern aus Gründen der Bilanzklarheit gesondert unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Der korrespondierende Betrag belief sich im Vorjahr auf EUR 3.685.211,25 und wurde unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Abschaffungskosten bewertet und linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 (netto) wurden im Jahr der Anschaffung entsprechenden den steuerrechtlichen Regelungen (hier: § 6 Abs. 2 EstG) voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko sowie die Zinsen aufgrund längerer Forderungslaufzeiten wurden durch Wertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

AKTIVA

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Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 54.837,09
(Vorjahr: EUR 43.300,00)
• davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 51.069,97
(Vorjahr: EUR 43.300,00)
• davon: Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR 3.767,12
(Vorjahr: EUR 0,00)
Restlaufzeiten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr:
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Sonstige Vermögensgegenstände EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)

PASSIVA

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Gezeichnetes Kapital
Stammaktien mit Stimmrecht EUR 3.000.000,00
Stimmrechtslose Vorzüge EUR 0,00
Summe (gezeichnetes Kapital) EUR 3.000.000,00

Gewinnrücklage

Die Dotierung einer Gewinnrücklage gem. § 150 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ist aufgrund der Höhe der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB obsolet resp. nicht zulässig.

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Restlaufzeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
• Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 199,77
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 22.166,70
(Vorjahr: EUR 57.700,76)
• Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 2.042.173,02)
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR 18.463.282,25
(Vorjahr; EUR 0,00)
• Sonstige Verbindlichkeiten EUR 21.154,54
(Vorjahr: EUR 3.692.608,11)
• Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR 0,00
(Vorjahr; EUR 0,00)
• Sonstige Verbindlichkeiten EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
• Gesamtbetrag EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
Besicherungen
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind:
• Gesamtbetrag EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 10.000.000,00 (im Vorjahr: EUR 30.000.000,00) resultieren vollumfänglich aus Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen (hier: Novogenia GmbH).

V. SONSTIGE ANGABEN

Beschäftigte Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 1,5 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 1,0 Arbeitnehmer) beschäftigt.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss der Darwin AG, München, einbezogen. Die Darwin AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

 

München, den 22. April 2024

Felix Bausch

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DARWIN AG, München:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Darwin AG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 26. April 2024

Treuhandgesellschaft Südbayern GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vogt, Wirtschaftsprüfer