FCR Immobilien AGPullach im IsartalBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBBeschluss der Gesellschafterversammlung der FCR Innovation GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im IsartalUnter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch Ihren Vorstand, Herrn Falk Raudies, als alleinige Gesellschafterin der FCR Innovation GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt: 1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Innovation GmbH für das Geschäftsjahr 2021 keinen Lagebericht und keinen Anhang. 2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Pullach im Isartal, 17.08.2022 FCR Immobilien AG Falk Raudies, Vorstand Beschluss der Gesellschafterversammlung der FCR Service GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im IsartalUnter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz,
Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter
Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen
zur Einberufung und Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG,
vertreten durch Ihren Vorstand, Herrn Falk Raudies, als
alleinige Gesellschafterin der FCR Service GmbH eine
Gesellschafterversammlung ab und beschließt
einstimmig was folgt:
1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die
FCR Service GmbH für
das Geschäftsjahr 2021 keinen Lagebericht und
keinen Anhang.
2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Pullach im Isartal, 17.08.2022 FCR Immobilien AG Falk Raudies, Vorstand Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBDie FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Service GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Service GmbH am 31. Dezember 2021 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Pullach im Isartal, 17.08.2022 FCR Immobilien AG Falk Raudies, Vorstand Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBDie FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Innovation GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Innovation GmbH am 31. Dezember 2021 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Pullach im Isartal, 17.08.2022 FCR Immobilien AG Falk Raudies, Vorstand |