FCR Immobilien AG
Pullach im Isartal
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3,
264b HGB
Erklärung Mutterunternehmen nach
§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB
Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal
beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Verwaltungs GmbH
zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2021
die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu
nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit,
für die Verpflichtungen der FCR Verwaltungs GmbH am
31. Dezember 2021 im folgenden Geschäftsjahr
einzustehen.
Pullach im Isartal,
17.08.2022
Falk
Raudies, Vorstand FCR Immobilien AG
Beschluss der Gesellschafterversammlung
der FCR Verwaltungs GmbH, Kirchplatz 1, 82049
Pullach im Isartal
Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz,
Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter
Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen
zur Einberufung und Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG,
vertreten durch Ihren Vorstand, Herrn Falk Raudies, als
alleinige Gesellschafterin der FCR Verwaltungs GmbH eine
Gesellschafterversammlung ab und beschließt
einstimmig was folgt:
1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die
FCR Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2021
keinen Lagebericht und keinen Anhang.
2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Pullach im Isartal,
17.08.2022
Falk
Raudies, Vorstand FCR Immobilien AG
|