FCR Immobilien Aktiengesellschaft

Pullach i.Isartal (vormals: München)

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Beschluss der Gesellschafterversammlung

der FCR Innovation GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal

Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch ihren Vorstand, als alleinige Gesellschafterin der FCR Innovation GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt:

1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Innovation GmbH für das Geschäftsjahr 2024 keinen Lagebericht und keinen Anhang.

2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands FCR Immobilien AG

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand FCR Immobilien AG

Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Innovation GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Innovation GmbH am 31. Dezember 2024 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands FCR Immobilien AG

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand FCR Immobilien AG

Beschluss der Gesellschafterversammlung

der FCR Service GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal

Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch ihren Vorstand, als alleinige Gesellschafterin der FCR Service GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt:

1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Service GmbH für das Geschäftsjahr 2024 keinen Lagebericht und keinen Anhang.

2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands FCR Immobilien AG

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand FCR Immobilien AG

Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Service GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Service GmbH am 31. Dezember 2024 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands FCR Immobilien AG

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand FCR Immobilien AG

Beschluss der Gesellschafterversammlung

der FCR Solar GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal

Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch ihren Vorstand, als alleinige Gesellschafterin der FCR Solar GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt:

1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Solar GmbH für das Geschäftsjahr 2024 keinen Lagebericht und keinen Anhang.

2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands FCR Immobilien AG

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand FCR Immobilien AG

Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Solar GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Solar GmbH am 31. Dezember 2024 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

FCR Immobilien AG

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand

Beschluss der Gesellschafterversammlung

der FCR Verwaltungs GmbH, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal

Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstiger Vereinbarungen unter Gesellschaftern erforderlichen Form- und Fristbestimmungen zur Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, hält die FCR Immobilien AG, vertreten durch ihren Vorstand, als alleinige Gesellschafterin der FCR Verwaltungs GmbH eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt:

1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 HGB erstellt die FCR Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2024 keinen Lagebericht und keinen Anhang.

2. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

FCR Immobilien AG

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands

Christoph, Schillmaier Finanzvorstand

Erklärung Mutterunternehmen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Die FCR Immobilien AG mit Sitz in Pullach im Isartal beabsichtigt, der Tochtergesellschaft FCR Verwaltungs GmbH zu ermöglichen, für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB zu nutzen. Die FCR Immobilien AG erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen der FCR Verwaltungs GmbH am 31. Dezember 2024 im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

 

Pullach im Isartal, 07.04.2025

FCR Immobilien AG

Falk Raudies, Vorsitzender des Vorstands

Christoph Schillmaier, Finanzvorstand