![]() Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgKonzernabschluss 2018Konzernbilanz zum 31.12.2018 nach IAS/IFRSAKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2018 nach IAS/IFRSscroll
Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-31.12.2018 nach IAS/IFRSscroll
Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 nach IFRSscroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2018 nach IFRSscroll
zu e) Dividende entspricht einer Ausschüttung an die Anteilseigner in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20181. Allgemeine Angaben1.1 Informationen zum UnternehmenDie Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg. Der Konzern ist ausschließlich auf dem Immobiliensektor tätig. Im Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit des Konzerns stehen die Verwaltung und Neuordnung des im Großraum Augsburg und in München gelegenen Immobilienbestandes. Mit Kauf- und Abtretungsvertrag und Verpfändungsvertrag über Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 05.02.2015 des Notars Joseph Hönle in München, URNr. 318/2015 hat die Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG ihre Beteiligung an der HI Wohnbau GmbH an die immosens GmbH bzw. immosens Beteiligungs GmbH verkauft. Verkauf und Abtretung der Geschäftsanteile erfolgen sukzessive. Jeweils mit schuldrechtlicher Wirkung zum Ablauf des 30.06.2015, 30.06.2016, 30.06.2017 sowie zum 30.06.2018 erwarben die immosens GmbH und die immosens Beteiligungs GmbH Geschäftsanteile von je EUR 85.000,00 zum Preis von je EUR 5.000.000,00. Die restlichen Geschäftsanteile zu je insgesamt EUR 60.000,00 sollten zum 30.06.2019 zum Preis von je EUR 3.750.000,00 erworben werden. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit insgesamt EUR 47,5 Mio. Dinglich-rechtlich gehen die jeweiligen kaufgegenständlichen Geschäftsanteile jeweils erst mit vollständiger Zahlung des betreffenden Kaufpreises auf den jeweiligen Erwerber über. Mit Nachtrag zum Kauf- und Abtretungsvertrag und Verpfändungsvertrag über Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 19.11.2018 des Notars Joseph Hönle in München, URNr. 3157/2018 wurden die letzten Anteile (12%) an der HI Wohnbau GmbH vorzeitig zum 20.11.2018 veräußert. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird auch in den Konzernabschluss der INKA Group GmbH & Co. KG, München (Amtsgericht München, HRA 99442), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.2 Darstellung des KonzernabschlussesDer vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standard Board (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e (1) HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Einige Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit hierdurch keine Beeinträchtigung der Aussage resultiert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß IAS 1.81b hat die Gesellschaft eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung und eine Überleitung des Gewinns zum Gesamtergebnis in zwei Aufstellungen dargestellt. Die Vergleichsinformationen nach IFRS 1.36 enthalten mindestens ein Jahr. Als Vergleichsjahr wird das Geschäftsjahr 2017 zu Grunde gelegt. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31.12.2018 wird nach Genehmigung durch den Vorstand voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2019 erfolgen. Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2018 durch den Aufsichtsrat ist ebenfalls für Mitte/Ende Juni 2019 vorgesehen. 1.3 Im Geschäftsjahr erstmals angewandte neue und geänderte StandardsDie im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31.12.2018 verpflichtend anzuwendenden IFRS. Erstmals anzuwenden waren folgende Standards:
Die Standards haben keine Auswirkung auf die Gesellschaft. Nicht vorzeitig angewandte Standards/InterpretationenDie folgenden (bis zum 31.12.2018 veröffentlichten) neuen oder geänderten IFRS waren für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden vom Konzern nicht angewandt:
Die Standards werden keine Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. 1.4. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze1.4.1In dem Konzernabschluss sind neben der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft die von ihr gemäß IFRS 10 direkt beherrschten Unternehmen (Konzerngesellschaften) Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Immobilien KG), Augsburg, Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Immobilien GmbH), Augsburg, Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Real KG), Augsburg, die Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Real GmbH), Augsburg, die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, München und deren Komplementärin Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, München enthalten. Nach IFRS 10.B2 ff sind in den Konsolidierungskreis alle Tochterunternehmen des Mutterunternehmens eingeschlossen. Eine Beherrschung wird nach IFRS 10.B2 ff dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen, entweder direkt oder indirekt über Tochterunternehmen über mehr als die Hälfte ihrer Stimmrechte verfügt. Die direkt beherrschten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bis zum 31.12.2017 wurden nach IAS 28.13 die HI Wohnbau GmbH als assoziiertes Unternehmen in den Konsolidieurungskreis aufgenommen. Durch oben genannten Vertrag wurden die letzten Anteile mit Wirkung zum 20.11.2018 veräußert. 1.4.2Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum Umstellungszeitpunkt auf IFRS nach den Vorschriften des IFRS 1. Die Erstkonsolidierungen in 2010, 2011 und 2015 erfolgten nach IFRS 3.4 ff. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, der Hasen-Immobilien KG, der Hasen-Immobilien GmbH, der Hasen-Real KG, der Hasen-Real GmbH, der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne Beteiligungserträge wurden eliminiert. 1.4.3Die Bewertung des assoziierten Unternehmens erfolgte im Vorjahr nach der Equity-Methode (IAS 28). 1.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse durch die gesetzlichen Vertreter erfordert teilweise Schätzungen und kaufmännisches Ermessen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, die Erträge und Aufwendungen in der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, die heute nicht quantifiziert sind. Wesentliche Sachverhalte, die Schätzungen und kaufmännisches Ermessen erfordern, sind:
1.6 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Abschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft und der Abschluss der einbezogenen Konzerngesellschaften Hasen-Immobilien KG, Hasen-Immobilien GmbH, Hasen-Real KG, Hasen-Real GmbH, Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz KG und Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. 1.6.1 Aufwands- und ErtragsrealisierungDie Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Erzeugnisse geliefert oder übergeben beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden und damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Der Ertragsteueraufwand erfasst den laufenden Steueraufwand und die latenten Steuern. 1.6.2 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Bei Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird aufgrund ihrer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer ein planmäßig linearer Abschreibungsverlauf von drei bis sechs Jahren unterstellt. 1.6.3 SachanlagenSachanlagen nach IAS 16 werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Sachanlagen werden grundsätzlich gemäß IAS 16.50 und IAS 16.62 linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zu Grunde, welche sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern orientieren: scroll
1.6.4 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienInvestment Properties (als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden gemäß IAS 40.20 bei ihrem Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bezüglich der Folgebewertung wurde nach IAS 40.30 das Wahlrecht für das Modell des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Model) gemäß IAS 40.33 bis 40.55 gewählt. Eine Bewertung der Anlage-Immobilien zum fair value erfolgt gemäß IAS 40.38 zu jedem Bilanzstichtag und entspricht in der Regel dem Marktwert am Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der Immobilien bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses wurde als fair value der Kaufpreis als Marktpreis angesetzt (Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13). Bei den übrigen Anlage-Immobilien wurde der Empfehlung nach IAS 40.32 gefolgt und die Immobilien durch externe, unabhängige Gutachter zum Ende 2018 bewertet (Hierarchiestufe 2 nach IFRS 13). In diesen Gutachten erfolgte die Bodenwertableitung zum Wertermittlungsstichtag auf Basis der Bodenrichtwerte. Bei der Berechnung des (diskontierten) Ertragswertes werden wertbeeinflussende Eigenschaften sowie die Markt- bzw. ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt. Aus dem so ermittelten Ertragswert wird der Verkehrswert abgeleitet. Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte von 2017 auf 2018 sind gemäß IAS 40.35 erfolgswirksam erfasst. 1.6.5 Latente SteuernLatente Steuern gemäß IAS 12 resultieren aus temporären und quasi-permanenten Unterschieden zwischen Handels-/Steuerbilanz und den Wertansätzen nach IFRS. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise verabschiedet wurden. 1.6.6 Finanzielle VermögenswerteDie Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39. Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von originären finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Änderungen der beizulegenden finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen und Vermögenswerte zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Abzinsung nicht unwesentlich ist. Bezüglich der Einschätzung der Risiken verweisen wir darüber hinaus auf die Ausführungen im Konzernlagebericht. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nach IAS 39 qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei wurden angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, um ersichtliche Risiken abzudecken. Übrige Forderungen und sonstige VermögenswerteUnter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Umsatzsteuerguthaben, Schadenersatzansprüche sowie Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 1.6.7 ErtragsteuerforderungenEs handelt sich um Guthaben aus laufenden Ertragsteuern. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 1.6.8 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten originäre Verbindlichkeiten. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sie sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Finanzierungskosten werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst. Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen wurden auf Basis eines unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 2,21% (Vj. 2,09%) p.a. und einer Inflationsrate von 2,00% bzw. einer Rentenanpassung von 2,00% (Vj. 2,00%) p.a. ermittelt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten Kautionen von Mietern/Pächtern, Sicherheitseinbehalte, Aufsichtsratsvergütungen, Umsatz- und Lohnsteuer und den kurzfristigen Anteil der o.g. Kaufpreisleibrenten. Ferner werden die Abfindungsansprüche der TI Immobilien GmbH & Co. KG für ihre 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG und von Herrn Dr. Inselkammer für seine 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag bzw. zum Nominalwert. 1.6.9 Kurzfristige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Ein Ausweis erfolgt nur dann, wenn die künftige Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass es zu einem Vermögensabfluss kommt, und sich dieser zuverlässig schätzen lässt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Unter Beachtung einer ausreichenden Risikovorsorge sind die Rückstellungen in angemessener Höhe bilanziert. Sie entsprechen betragsmäßig der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Mittelabflusses, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag notwendig wäre. 2. Erläuterungen der Abschlussposten2.1 Erläuterungen der Bilanz2.1.1 Immaterielle Vermögenswertescroll
2.1.2 Sachanlagenscroll
2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Bei dem Abgang handelt es sich um den Verkauf der Immobilie in Augsburg, Blücherstraße. 2.1.4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauEs handelt sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Augsburg, Karlstraße und Unter dem Bogen. 2.1.5 Anteile an assoziierten Unternehmenscroll
Die restliche Beteiligung an der HI Wohnbau GmbH wurde im Berichtsjahr vollständig veräußert. 2.1.6 Latente SteuernDie aktiven latenten Steuern resultieren aus den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten. 2.1.7 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Forderungsbestand betrifft im Wesentlichen offene Pachten/Mieten und ergibt sich wie folgt: scroll
2.1.8 übrige Forderungen und Vermögenswertescroll
2.1.9 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende Steuererstattungsansprüche für 2018 und Vorjahre. 2.1.10 ZahlungsmittelBei den Zahlungsmitteln handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken, die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten. 2.1.11 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr unverändert in 480.000 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden und dieser Periode. 2.1.12 Finanzverbindlichkeitenscroll
Die Finanzverbindlichkeiten dienen der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Sie sind voll durch Grundschulden besichert. Die Zinsen sind fest vereinbart und lagen im Berichtsjahr bei durchschnittlich 2,00% (Vj. 1,87%) 2.1.13 Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 831 (Vj. TEUR 826), die durch Grundschulden besichert sind. 2.1.14 Latente SteuernDie passiven latenten Steuern resultieren aus: scroll
2.1.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Inland. 2.1.16 Übrige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
2.1.17 kurzfristige RückstellungenDie kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Kosten der Hauptversammlung. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Urlaubsentgelte. scroll
2.1.18 SteuerverbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestanden gegenüber dem Finanzamt aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre. 2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung2.2.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Miet- und Pachteinnahmen. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 1.036 (Vj. TEUR 713) enthalten, die IFRS 15 unterliegen. 2.2.2 sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie folgt auf: scroll
2.2.3 MaterialaufwandDer Materialaufwand beinhaltet überwiegend Pachten sowie Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen. Diese Kosten entfallen insgesamt auf Immobilien, die Mieterlöse erzielt haben. 2.2.4 PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend: scroll
2.2.5 AbschreibungenDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
2.2.6 sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten: scroll
2.2.7 FinanzerträgeEs handelt sich überwiegend um Bankzinsen. 2.2.8 FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen beinhalten: scroll
2.2.9 Erträge aus assoziierten UnternehmenEs handelte sich im Vorjahr um das anteilige Ergebnis zum 31.12.2017 mit TEUR 3.266 aus der Beteiligung an der HI Wohnbau GmbH als assoziiertes Unternehmen. Durch den Verkauf der restlichen Beteiligung im Berichtsjahr entfällt der Anspruch auf ein anteiliges Ergebnis. 2.2.10 ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Berechnung der Steuern liegen die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz von 32,3% (Vj. 32,3%) setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 16,45% (Vj. 16,45%). Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand begründen sich aus unten stehender Tabelle: scroll
2.2.11 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird mittels Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 9.353 (Vj. TEUR 7.871) durch die (unveränderte) Anzahl der Stückaktien von 480.000 ermittelt. Einflüsse, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen würden, bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vergleichszeitraum nicht. Aus diesem Grund sind das verwässerte Ergebnis und das unverwässerte Ergebnis je Aktie gleich. 3. Erläuterung zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt in Übereinstimmung mit IAS 7, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Position der zahlungswirksamen Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt die Veränderungen von kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme der Zahlungsmittel, vermindert um die Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die Veränderung der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten dar. Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten (Zahlungsmittel). 4. Sonstige Angaben4.1 Eventualschulden, sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31.12.2018 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 234 (Vj. TEUR 0). Die (Rest-)Laufzeit beträgt neun Jahre. 4.2 Nicht ausgenutzte KreditlinienDer Konzern verfügt über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 11.000 (Vj. TEUR 11.000). Dieser wurde bis zu einer Höhe von rund TEUR 7.707 in Anspruch genommen. 4.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement4.3.1 GrundlagenZu den Finanzinstrumenten im Sinne von IAS 39 zählen auf der Aktivseite Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen und Vermögenswerte, sowie die Zahlungsmittel, auf der Passivseite finden sich Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Soweit im Erläuterungsteil keine abweichenden Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass der Buchwert des jeweiligen Finanzinstruments seinem beizulegenden Zeitwert entspricht. 4.3.2 Passive FinanzinstrumenteEs sind Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung von Bestandsimmobilien ausgewiesen. Diese haben überwiegend einen festen Zinssatz und unterliegen demnach keinem Zinsänderungsrisiko. 4.3.3 RisikenWesentliche Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken werden nicht gesehen. 4.4 KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist es, sicherzustellen, dass eine solide Bilanzstruktur mit einer angemessenen Eigenkapitalquote realisiert wird. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft steuert die Kapitalstruktur abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausschließlich anhand der Eigenkapitalquote. Diese ist definiert als der Quotient aus Eigenkapital und der Summe von Eigenkapital und Schulden. Eine Anpassung der Kapitalstruktur bzw. die Aufrechterhaltung einer erforderlichen Kapitalstruktur kann z.B. erreicht werden durch die Anpassung von Dividendenzahlungen, durch Kapitalrückzahlungen oder durch die Ausgabe neuer bzw. Erwerb und die Einziehung eigener Anteile. Zum 31. Dezember 2018 wurden ebenso wie zum 31. Dezember 2017 keine Änderungen der Ziele oder Verfahren zur Kapitalsteuerung vorgenommen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 114.392 (Vj. TEUR 105.519). Das langfristige Fremdkapital beläuft sich auf TEUR 75.703 (Vj. TEUR 79.953) und das kurzfristige Fremdkapital beträgt TEUR 22.673 (Vj. TEUR 31.747). Damit beträgt die bilanzielle Eigenkapitalquote 53,8 % (Vj. 48,6 %). 4.5 Beziehungen zu nahe stehenden PersonenAls nahe stehende Personen werden nach IAS 24 folgende Gesellschaften bzw. Personen angesehen: die Muttergesellschaft INKA AG für Beteiligungen (92% der Hasen-Aktien), deren Alleingesellschafterin INKA Group GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschafter samt nahen Familienangehörigen und alle Unternehmen, die mit diesen Unternehmen bzw. natürlichen Personen verbunden sind. Nahestehende Personen sind auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. scroll
4.6 MehrheitsaktionärDie INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen hält zum 31.12.2018 insgesamt ca. 92% der Aktien der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft. 4.7 Zahl der ArbeitnehmerDie Zahl der Arbeitnehmer (kaufmännische Angestellte) beläuft sich in 2018 durchschnittlich auf 3 Mitarbeiter (Vj. 2). 4.8 Aufsichtsrat
Die feste Vergütung 2018 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.444,00 (Vj. EUR 19.088,60). 4.9 VorstandSeit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Rechtsanwalt, Sauerlach, Alleinvorstand. Die festen Vorstandsvergütungen 2018 (direkt und über Kostenverrechnung verbundener Unternehmen betrugen EUR 259.679,44 (Vj. EUR 239.337,18). 4.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendungscroll
4.11 Honorar des AbschlussprüfersDas als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr TEUR 40 (Vj. TEUR 40) für die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung 2018. 4.12 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
Augsburg, den 30.04.2019 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018I. Grundlagen des Konzerns / Geschäftsmodell1. Gegenstand des KonzernsDer Hasen-Immobilien Konzern ist ausschließlich im Immobilienbereich tätig. 2. Struktur der einbezogenen Beteiligungen2.1 Bereich der Bestandsverwaltung eigener ImmobilienIm Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung eigener Immobilien handelt es sich bei den einbezogenen Beteiligungen um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz. Die Kommanditanteile der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft (im Folgenden auch Hasen-Immobilien AG) an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG betragen jeweils 90%. Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch die jeweilige Komplementärin, die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH sowie die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt und werden zu 100% von der Hasen-Immobilien AG gehalten. 2.2 Bereich BauträgermaßnahmenSoweit es den bisherigen Bauträgerbereich betrifft, ist die Hasen-Immobilien AG an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 100% beteiligt. Die Komplementäraufgaben als persönlich haftende Gesellschafterin, ohne am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt zu sein, obliegt der Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH, deren einziger Stammanteil durch die Hasen-Immobilien AG gehalten wird. Bekanntermaßen hat die Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG ihre ursprüngliche 80%-ige Beteiligung an der HI Wohnbau GmbH, München mit notariellem Kauf- und Abtretungsvertrag und Verpfändungsvertrag vom 05.02.2015 veräußert, dem in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.03.2015 mehrheitlich zugestimmt wurde. Planmäßig erfolgte insoweit zum 01.07.2018 die weitere Übertragung einer Teilbeteiligung von 17% der bis dahin noch bestehenden Restbeteiligung von 29% gegen Kaufpreiszahlung. Nach dem Abtretungsvertrag vom 05.02.2015 sollte die Restbeteiligung von 12% zum 01.07.2019 gegen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises übertragen werden. Im gegenseitigen Einvernehmen mit der Käuferseite wurde die Übertragung dieser restlichen Beteiligung vorgezogen und erfolgte auf Basis des notariellen Nachtrages vom 19.11.2018 am 20.11.2018 gegen Kaufpreiszahlung. Damit ist die Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG seit 20.11.2018 nicht mehr an der HI Wohnbau GmbH beteiligt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIm Rahmen der allgemeinen Geschäfts- und branchenbezogenen Rahmenbedingungen werden lediglich einzelne soziale, politische und wirtschaftliche Ereignisse bzw. Fakten herausgegriffen, die sich während des Berichtsjahres bis zur Erstellung dieses Berichtes ereignet haben. Die Darstellung ist nicht erschöpfend. Eine Bewertung oder Gewichtung der wirtschaftlichen Relevanz einzelner Vorgänge oder Fakten für den Konzern findet nicht statt. Vor allem die Ankündigungen des US-Präsidenten Donald Trump, flächendeckende Strafzölle für Stahl und Aluminium bzw. für Autoimporte einführen zu wollen, haben in 2018 auf Grund der Exportorientiertheit und Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft sowie der Systemrelevanz der deutschen Autoindustrie für einigen Wirbel gesorgt. Des Weiteren ist in 2018 immer wieder die Dieselaffäre in den Fokus gerückt, nicht nur unter den Aspekten der Folgelasten, Verantwortlichkeit und Vertrauensverlust sondern auch unter den Gesichtspunkten Klimaschutz und Umweltverträglichkeit. Insoweit haben alle namhaften Automobilhersteller das Thema E-Mobilität stark forciert. Des Weiteren stand in 2018 das Thema des Brexits im Mittelpunkt, vor allem die Frage, ob eine Einigung über eine Austrittsvereinbarung gefunden werden kann oder es zu einem harten Austritt kommt. Insoweit hat sich diese Frage im Zeitpunkt der Berichterstellung etwas entschärft, da das britische Unterhaus zwischenzeitlich einer zeitlichen Verschiebung des Brexits um mindestens drei Monate zugestimmt hat. Mit seinem Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorschriften bis Ende 2019 neu zu regeln. Eine Einigung innerhalb der Großen Koalition konnte bis zur Erstellung dieses Lageberichtes nicht erzielt werden. Die Basis für den Gesetzentwurf, auf den sich die Finanzminister von Bund und Ländern verständigt hatten, sieht ein wertabhängiges Modell vor, bei dem die Grundstückswerte und das Alter der Gebäude herangezogen werden sollen. Hiergegen hat sich das Bundesland Bayern gewandt, das ein Flächenmodell bevorzugt, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. In ähnlicher Weise ist die Große Koalition bei der Frage einer grundsätzlichen Steuerreform uneinig. Nachdem der durchschnittliche Steuersatz für Unternehmen der OECD-Industriestaaten im Jahr 2020 voraussichtlich bei 23,4 Prozent liegt, fordern Wirtschaft und Ökonomen zusehends eine weitere Reduzierung der Unternehmenssteuern zur Verringerung des Standortrisikos in Deutschland, nachdem die Unternehmenssteuerlast in Deutschland unter Einbeziehung der Gewerbesteuer ca. 31 Prozent beträgt und mit einer deutlichen Abkühlung des Wirtschaftswachstumes in 2019 gerechnet wird. Die Bandbreite der Wachstumserwartungen der Inlandskonjunktur für dieses Jahr liegt nach der Veröffentlichung der Frühjahrsprognosen nur noch zwischen 0,5 und einem Prozent, währenddessen die Konjunkturforscher im Winter noch Zunahmen des Bruttoinlandsproduktes von 1,1 und 1,8 Prozent erwartet hatten. Angesichts der wachsenden Konjunkturrisiken hat die EZB die geplante Zinswende vorerst vertagt. Der Leitzins im Euroraum bleibt unverändert bei null Prozent. Dabei werde es der EZB zufolge auch bis "mindestens über den Sommer" bleiben. Angesichts der zunehmenden Konjunkturrisiken rechnen Volkswirte damit, dass die EZB erst im Jahr 2020 den Leitzins erhöhen wird. Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, bewegt sich dieser sowohl bei den Mieten wie auch bei den Einkaufspreisen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Des Weiteren ist der erhoffte Aufschwung bei den Baugenehmigungen in 2018 trotz Wohnungsmangel in vielen deutschen Regionen ausgeblieben. Dies führt im Übrigen nach einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Köln zu einer Abwanderung deutscher Familien aus den Ballungszentren, da sich diese die Preise und Mieten nicht mehr leisten können, wobei München Vorreiter dieses sich abzeichnenden Trends sei. 2. Geschäftsverlauf2.1 Bereich BauträgermaßnahmenMit der Übertragung der restlichen Beteiligung gegen Kaufpreiszahlung (siehe oben Ziffer I. 2.2) ist die Berichtsgesellschaft seit dem 20.11.2018 nicht mehr an der HI Wohnbau GmbH beteiligt. 2.2 Bereich Immobilien- und BestandsverwaltungWie in den Vorjahren besteht die Zielsetzung des Konzerns für die Bestands- und Immobilienverwaltung darin, langfristig den vorhandenen Immobilienbestand zu optimieren und zu konzentrieren. Das Konzept sieht vor, Immobilien mit schlechten bzw. schwierigen Ertrags- und Entwicklungsaussichten abzustoßen, die bauliche Ausnutzung von Bestandsgrundstücken zu verbessern, Baurechte zu entwickeln oder neu zu schaffen, sowie neue Immobilien in besten Lagen hinzuzuerwerben. Im Hinblick auf eine effektive und schlanke Verwaltung wird eine räumliche Nähe bevorzugt. Vor diesem Hintergrund wurde in 2018 ein Wohn- und Geschäftshaus in Stadtteillage verkauft und hierfür Anfang 2019 ein Geschäftshaus in der Fußgängerzone Augsburgs erworben. Die Sanierung des in unmittelbarer Nähe zu dem neu erworbenen Objekt befindlichen Gaststättenobjekts "Unter dem Bogen" als Traditionsgaststätte hat zwischenzeitlich begonnen. Im Zeitpunkt dieser Berichterstellung erfolgten die Rohbauarbeiten. Da es sich um ein mittelalterliches Gebäude handelt, ist die Sanierung äußerst komplex. Mit einer Wiedereröffnung wird im Frühjahr 2020 gerechnet. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beabsichtigt der Konzern im Übrigen, den wohnungswirtschaftlichen Vermietungsbereich zukünftig mehr zu stärken. Insoweit werden derzeit Bestandswohnungen in entsprechenden Lagen saniert und sollen Baurechte für weitere Wohnungen in entsprechenden Lagen geschaffen werden. Soweit es das Anwesen Bahnhofplatz 1 in München betrifft, erfolgte am 08.02.2018 die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. In 2018 wurden vor allem noch vorhandene Mängel weiter abgearbeitet. Das in München prominente und zentral gelegene Objekt verfügt über ein neugebautes 4-Sterne-Design-Hotel der 25hours-Hotelgruppe mit 165 Zimmern, einer Post-/Postbankfiliale, einem REWE-Markt und einer Filiale der Commerzbank. Das Grundstückseigentum des Konzerns umfasst zum 31.12.2018, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 8 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 8.814 m 2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m 2 ), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), elf Wohn- bzw. Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 8.606 m 2 , zwei Baugrundstücke mit 1.647 m 2 , unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m 2 , das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m 2 Grundstücksfläche sowie das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m 2 . In 2019 wurde ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus im Zentrum von Augsburg mit einer Grundstücksfläche von 870 m 2 erworben. 3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie Konzernumsatzerlöse von TEUR 8.075 (Vj. TEUR 3.756) beinhalten Mieten/ Pachten/Erbbauzinsen samt Nebenkosten. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 9.573 (Vj. TEUR 8.498). Hierin enthalten sind vor allem Gewinne aus Erhöhung von Zeitwerten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien i.H.v. TEUR 7.065 (Vj. TEUR 7.558), Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 1.811 (Vj. TEUR 1), Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie i.H.v. TEUR 670 (Vj. TEUR 0) sowie im Vorjahr der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an der HI Wohnbau GmbH mit TEUR 893. Der Materialaufwand beträgt insgesamt TEUR 1.748 (Vj. TEUR 1.224) und umfasst Aufwendungen für Reparaturen und Nebenkosten der eigenen Immobilien. Insgesamt macht der Materialaufwand ca. 22 % der Umsatzerlöse aus (Vj. ca. 33 %). Der Personalaufwand des Konzerns beträgt im Berichtsjahr TEUR 130 (Vj. TEUR 118). Der Vorstand erhält grundsätzlich eine feste Vergütung sowie über Kostenverrechnung eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 11 (Vj. TEUR 17) und betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögenswerte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 3.702 (Vj. TEUR 1.716). Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt EUR 358,10 (Vj. EUR 8.233,32). Die Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.640 (Vj. TEUR 823) beinhalten vor allem Bankzinsen mit TEUR 1.462 (Vj. TEUR 667). Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 10.417 und ist damit um TEUR 1.213 niedriger als im Vorjahr mit TEUR 11.630. Die Ertragsteuern sind mit TEUR 1.064 um TEUR 2.694 niedriger als im Vorjahr mit TEUR 3.758. 3.2 Vermögens- und Finanzlage3.2.1 Langfristige VermögenswerteBei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind Objekte ausgewiesen, die langfristig gehalten werden und Mieteinnahmen generieren. Mit der Restübertragung der Anteile an der HI Wohnbau GmbH zum 20.11.2018 gibt es keine Anteile an assoziierten Unternehmen zum 31.12.2018 mehr. 3.2.2 Kurzfristige VermögenswerteBei den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 22.683 (Vj. TEUR 11.383) handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei diversen Banken. 3.2.3 Langfristige VerbindlichkeitenDie langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, die der Finanzierung von Bestandsimmobilien dienen und durch entsprechende Grundschulden besichert sind. In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten sind Kaufpreisleibrenten erfasst. Die passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Bilanzansätzen nach IFRS und Steuerrecht bei lang- und kurzfristigen Aktiva. 3.2.4 Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betreffen vor allem Abfindungsansprüche der Minderheitsbeteiligten an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG. 3.2.5 ZusammenfassungDie langfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2018 mit TEUR 189.043 (Vj. TEUR 205.367) sind durch die Summe aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 190.095 (Vj. TEUR 185.472) zu rund 100,6% abgedeckt (Vj. 90,3%). Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 22.673 (Vj. TEUR 31.747) steht ein kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR 23.725 (Vj. TEUR 11.852) gegenüber. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2018 beträgt ca. 53,8% (Vj. 48,6%). Bezüglich der Cash Flows wird auf die Kapitalflussrechnung (Anlage III) verwiesen. Der Konzern wird auch zukünftig in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Kontokorrentrahmen von insgesamt 11 Mio. EUR wurde im Berichtszeitraum i.H.v. rund TEUR 7.707 (Vj. TEUR 5.955) in Anspruch genommen. 4. GesamtaussageDas Ergebnis 2018 nach Steuern mit TEUR 9.353 liegt über der Planung. Hauptursache hierfür ist die Erhöhung der Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien bzw. die durch die vorgezogene Übertragung der Restanteile an der HI Wohnbau GmbH bedingte Sondersituation. III. Chancen- und Risikoberichterstattung1. AllgemeinesDer Konzern definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, auf diesen Konzern zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie, ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hat der Konzern ein an seinem Unternehmensgegenstand, seiner Größe, seinen Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet. Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS). Der Konzern hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Größe und Struktur des Konzerns zuallererst der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführer der einbezogenen Beteiligungen sowie den Organen der Hasen-Immobilien AG. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung eingesetzt. 2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen folgendes ausgeführt: Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Konzerns unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung von Jahres- und Zwischenabschluss bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Konzerngesellschaften wird in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet. Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einer Vertretung überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff nur diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen. Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden. Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung erfolgt mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Vergaben und eingehenden Rechnungen. Das weitere interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Im Bereich der Immobilienverwaltung werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft. 3. Chancen und Risiken im EinzelnenDie im Folgenden gemachten Ausführungen zu den Chancen und Risiken erheben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es sich um einen lebenden Konzern handelt; vielmehr kann der Konzern auch Risiken ausgesetzt sein, die derzeit noch nicht bekannt sind oder die derzeit als gering eingestuft werden, tatsächlich aber größere Auswirkungen haben als bislang erwartet. 3.1 Chancen und Risiken aus dem bisherigen BauträgerbereichMit Eingang des letzten anteiligen Kaufpreises für die HI Wohnbau GmbH Anteile wurde der im notariellen Anteilsübertragungsvertrag vom 05.02.2015 vereinbarte Gesamtkaufpreis von EUR 47,5 Mio. vollständig bezahlt. Betrachtet man das ursprünglich eingesetzte Kapital in Höhe der Stammeinlage von TEUR 800 in der HI Wohnbau GmbH, hat sich das Investment mit der Gesamtsumme an Kaufpreisen, ungeachtet der sonstigen in der Vergangenheit vereinnahmten Gewinnausschüttungen, rund versechzigfacht. Der Gesamtkaufpreis wurde zwischenzeitlich überwiegend als Eigenkapitalanteil in den Ankauf des Bahnhofplatzes 1, München reinvestiert. In dem vorstehenden Gesamtkaufpreis von EUR 47,5 Mio. ist nach dem ansonsten unverändert gebliebenen Anteilsübertragungsvertrag vom 05.02.2015 das bislang verbliebene Bauträgerprojekt Putzbrunn nicht berücksichtigt, da die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgingen, dass das Projekt entsprechend der ursprünglichen Planung nicht zu realisieren ist, bzw. unklar war, ob, wann und in welcher Form realisiert werden kann. Ob eine Nachbesserung aus dem noch verbliebenen Bauträgerprojekt Putzbrunn erwartet werden kann, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Insoweit ist die Nachbesserung vom fristgerechten Vorliegen eines entsprechenden Bebauungsplans bzw. Baurechts abhängig, die der Planungshoheit der Gemeinde unterliegen. 3.2 Chancen und Risiken aus dem Bereich der Immobilien- und BestandsverwaltungDer Konzern sieht seine Chancen im Bereich der Bestandsverwaltung darin, den Immobilienbestand weiter langfristig zu optimieren, um angemessene und sichere Mieten bzw. Pachten zu erzielen und zukunftsorientierte bzw. wertbeständige Substanzwerte zu schaffen bzw. zu erhalten. Mit dem Rückzug aus dem Bauträgerbereich konzentriert sich der Konzern verstärkt auf den Bereich der Bestands- und Immobilienverwaltung. Hierbei stellt der Erwerb des Bahnhofplatzes 1, München ein entsprechender Meilenstein dar. Im Übrigen wird, soweit es den Immobilienbestand in Augsburg betrifft, auf die oben gemachten Ausführungen zur Bestands- und Immobilienverwaltung verwiesen. Das Konzept für den Augsburger Raum besteht darin, kleinere oder schlechtere Objekte in dezentraler Lage möglicherweise abzustoßen, Baurechte auf Grundstücken in entsprechenden Lagen zu entwickeln bzw. in zentralen und guten Lagen zu reinvestieren. Insoweit gibt es in diesem Bereich noch entsprechenden Handlungsbedarf. Der Konzern sieht nach aktueller Lage keine existenzbedrohenden oder bestandsgefährdenden Risiken innerhalb der Bestandsverwaltung. Grundsätzlich wird man bei der Risikobetrachtung in der Bestandsverwaltung zwischen der gewerblichen Vermietung und der wohnungswirtschaftlichen Vermietung unterscheiden müssen, da Erstere erfahrungsgemäß wesentlich stärkeren konjunkturellen Schwankungen oder Trends unterliegt, wie z.B. dem veränderten Einkaufsverhalten durch Internet im Einzelhandel. Soweit es den Bahnhofplatz 1 in München betrifft, handelt es sich aus Sicht des Konzerns um eine wertbeständige und zukunftsorientierte Anlage. Auf Grund der sehr zentralen und attraktiven Lage des Gebäudes in der Landeshauptstadt München ist eine gute Vermietbarkeit gewährleistet. Des Weiteren besitzt das Objekt auf Grund des angemessenen Kaufpreises sowie des planungsrechtlichen Umfeldes langfristiges Wertentwicklungspotential. Auf Grund des guten Zinsniveaus wurde in 2016 eine entsprechende Finanzierung mit einer Hausbank abgeschlossen. Der Zins ist hierbei bis zur geplanten, vollständigen Rückführung des Darlehens festgeschrieben. Des Weiteren werden in dem anstehenden Umbau des Hauptbahnhofes in München bzw. des Baus der 2. Stammstrecke keine bestandsgefährdenden Risiken für das Objekt gesehen. Risiken aus dem übrigen Vermietungs- und Verpachtungsgeschäft der sonstigen Bestandsimmobilien sieht der Konzern allenfalls bei außerordentlichen Mieteinbrüchen, Leerständen in besonderem Ausmaß oder im Falle des Auftauchens eines übergroßen, nicht mehr abzudeckenden Anstiegs nicht vorhersehbarer Aufwendungen. Derartige Extremsituationen werden jedoch aus derzeitiger Sicht des Konzerns nicht erwartet. Allenfalls können Aufwendungen höheren Ausmaßes eine Sanierung im Einzelfall unwirtschaftlich machen. Zwar ist in Augsburg auf Grund der geringeren Wirtschaftskraft und auf Grund des Überhangs an Gewerbeeinheiten die Gefahr von vereinzelten Leerständen selbst in zentralen Lagen anzutreffen. Regelmäßig konnten diese jedoch, je nach Lage des Objekts, in überschaubaren Zeiträumen beseitigt werden. Bezüglich der Beurteilung weiterer Risiken aus den Bereichen rechtliche Risiken, Liquiditätsrisiken, sowie Risiken aus den regionalen Marktbedingungen haben sich im Übrigen keine wesentlichen Änderungen zu den Vorjahren ergeben. Die Stadt Augsburg betreibt zur Belebung und Ankurbelung des Einzelhandels im Zentrum von Augsburg seit geraumer Zeit eine Reihe verschiedener Initiativen. Insoweit bemüht sich das Augsburger Wirtschaftsreferat um eine entsprechende Kommunikation mit den Bestandshaltern bzw. Immobilieneigentümern. IV. PrognoseberichtDie Entwicklung des Ergebnisses aus dem Immobilienmanagement hängt vor allem an zwei Komponenten: Zum einen an der möglichen Anschaffung bzw. Veräußerung von Bestandsimmobilien, zum anderen an der Höhe der Aufwendungen für Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen. In 2019 geht der Konzern bei der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG von Mietumsätzen ohne Nebenkosten von ca. TEUR 3.300 aus und bei der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG von Nettomietumsätzen von ca. TEUR 5.100. Das Ergebnis innerhalb der Bestandsverwaltung kann im Übrigen von weiteren Faktoren beeinflusst sein u.a. Entwicklung von Zeitwerten, Buchgewinnen aus Veräußerungen, Höhe von Renovierungs- und Sanierungsaufwendungen etc. Unter Berücksichtigung der Prognosen erwartet der Konzern für 2019 ein Ergebnis vor Steuern ohne Berücksichtigung von Zeitwertänderungen von rund EUR 4,7 Mio. V. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind. VI. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat. Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Gesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.
Augsburg, 30.04.2019 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft PrüfungsurteilWir haben den von der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss unter Einbezug der Tochtergesellschaften ("Konzern"), bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, Konzerngewinn- und Verlustrechnung mit Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie Konzernanhang geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 16. Mai 2019 O&R Oppenhoff & Rädler AG Heidemann, Wirtschaftsprüfer Meußer, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Bericht des Aufsichtsrats 2018Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2018, wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet. Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen und satzungsgemäß durchgeführt Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf. Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 30.08.2018 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt. Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung. Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 06.06.2019 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2018 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 06.06.2019 und wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind. Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 06.06.2019. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität, Finanz- und Investitionsplanung sowie Kurspflege geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.
Augsburg, 06.06.2019 Willy Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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