![]() Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019AKTIVAscroll
PASSIVAscroll
Gewinn- und Verlustrechung
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| 2019 | 2018 | ||
| EUR | EUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 1.840,68 | 1.840,68 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 832,00 | 1.460,81 |
| 3. | Personalaufwand: Löhne und Gehälter | -14.400,00 | -14.400,00 |
| 4. | Abschreibungen auf Sachanlagen | -999,00 | -1.136,00 |
| 5. | sonstige betriebliche Aufwendungen | -380.157,27 | -361.480,59 |
| 6. | Erträge aus Beteiligungen | 1.900.349,94 | 21.029.968,26 |
| 7. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, | 928.859,26 | 801.708,35 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 928.584,58 (Vj. EUR 801.433,71) | |||
| 8. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -83.295,94 | -169.491,99 |
| - davon an verbundene Unternehmen EUR 3.323,30 (Vj. EUR 13.750,19) | |||
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -399.042,12 | -759.885,43 |
| 10. | Ergebnis nach Steuern | 1.953.987,55 | 20.528.584,09 |
| 11. | sonstige Steuern | -27.488,00 | -27.499,92 |
| 12. | Jahresüberschuss | 1.926.499,55 | 20.501.084,17 |
| 13. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.566.231,73 | 1.525.147,56 |
| 14. | Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -950.000,00 | -10.000.000,00 |
| 15. | Bilanzgewinn | 2.542.731,28 | 12.026.231,73 |
Die Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6360 eingetragen.
Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.
Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft war an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG
zu 100% beteiligt. Diese Gesellschaft ist in 2019 durch Anwachsung an die Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft erloschen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung
aufgestellt.
Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen angesetzt.
Die anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt.
Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in einem Pool zusammengefasst und
mit 20 % abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit ihren
Nennwerten angesetzt.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Abschlusserstellung
jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die voraussichtliche
Inanspruchnahme abzudecken.
Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
sind alle Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen
angesetzt.
Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
TEUR 1.224 resultiert aus latenter Steuerbelastung für Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG aufgrund der Übertragung von steuerlichen Rücklagen nach
§ 6b EStG von der Hasen-Immobilien AG auf die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis
eines Zinsfußes von 1,97 % und unter Annahme eines Rententrends von 2 % und unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3 %
zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für Bewertungsunterschiede aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
gebildet. Passive latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen
gebildet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel
zu entnehmen.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den
sonstigen Vermögensgegenständen -wie im Vorjahr-. Die Forderungen haben i.H.v. TEUR
48.000 (Vj. TEUR 48.000) eine Restlaufzeit von eins bis fünf Jahren und i.H.v. TEUR
8.206 (Vj. TEUR 3.078) eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Das Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist in 480.000 Stückaktien eingeteilt.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 AktG gebildet.
Der Bilanzgewinn 2019 entwickelt sich wie folgt:
| EUR | |
| a) Bilanzgewinn per 31.12.2018 | 12.026.231,73 |
| b) Ausschüttung in 2019 | -960.000,00 |
| c) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß Beschluss | |
| der Hauptversammlung | -9.500.000,00 |
| d) Jahresüberschuss 2019 | 1.926.499,55 |
| e) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 AktG | -950.000,00 |
| f) Bilanzgewinn per 31.12.2019 | 2.542.731,28 |
Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung
TEUR 55 (Vj. TEUR 50) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahres- und
Konzernabschlusses für 2019 TEUR 54 (Vj. TEUR 58) sowie ausstehende Rechnungen TEUR
20 (Vj. TEUR 15).
Zu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel
hingewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit
zu den sonstigen Verbindlichkeiten, -wie im Vorjahr-.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten Verpflichtungen aus einer
Kaufpreisleibrente (TEUR 858, Vj. TEUR 874).
Es bestehen zum 31.12.2019 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis
i.H.v. insgesamt TEUR 208 (Vj. TEUR 234). Die (Rest)Laufzeit beträgt acht Jahre.
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu auch den als Beilage 1
beigefügten Anlagenspiegel.
Enthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung, Hauptversammlung und Offenlegung
des Jahresabschlusses (insgesamt TEUR 144, Vj. TEUR 129), Aufsichtsratsvergütungen
(TEUR 18, Vj. TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 6, Vj. TEUR 15) und sonstige
Verwaltungskosten (TEUR 151, Vj. TEUR 157).
Es handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der Hasen-Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Enthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
(TEUR 68, Vj. TEUR 148).
Es handelt sich um den erwartbaren Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
2019 in Höhe von TEUR 306 (Vj. TEUR 95) und Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von
TEUR 56 (Vj. Aufwand TEUR 665) sowie Steuern Vorjahre TEUR 148 (Vj. TEUR 0).
Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München, hält mit insgesamt ca. 92,3
% die Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.
| ― |
Herr Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg, Vorsitzender (Aufsichtsratsvorsitzender bei der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München) |
| ― |
Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering, stellvertretender Vorsitzender (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München) |
| ― |
Herr Peter Roßbach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München |
Die feste Vergütung 2019 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR
18.607,80 (Vj. EUR 18.444,00).
Seit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen
2019 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen verbundener Unternehmen) EUR 264.879,54
(Vj. EUR 259.679,44).
Für das Geschäftsjahr ist eine Ausschüttung i.H.v. brutto EUR 1,00 je Stückaktie
vorgesehen.
Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend folgenden Vorschlag zur Verwendung
des zum 31.12.2019 mit EUR 2.542.731,28 ausgewiesenen Bilanzgewinns:
| EUR | |
| a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien á EUR 1,00 | 480.000,00 |
| b) Vortrag auf neue Rechnung | 2.062.731,28 |
| 2.542.731,28 |
Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
Das im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt
für die Abschlussprüfung TEUR 42 (Vj. TEUR 40).
Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist in 2020 mit einer Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen
Konjunktur zu rechnen. Für die Gesellschaft können sich daraus Risiken aus Mietstundungen
und Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von
Modernisierungsmaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der
Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung
noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Trotz dieser einschneidenden Situation
geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass die sich abzeichnenden Risiken aus der
Covid-19-Pandemie die Gesellschaft in ihrer Existenz bedrohen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres
eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
Augsburg, den 23.04.2020
Der Alleinvorstand
(Hans-Peter Bauer)
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2019 | Zugänge 2019 | Abgänge 2019 | Stand 31.12.2019 | Stand 01.01.2019 | Zugänge 2019 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 31.374,00 | 0,00 | 31.374,00 | 0,00 | 31.371,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 43.352,73 | 0,00 | 25.964,99 | 17.387,74 | 38.404,73 | 999,00 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 29.478.817,59 | 0,00 | 5.710.000,00 | 23.768.817,59 | 0,00 | 0,00 |
| 29.553.544,32 | 0,00 | 5.767.338,99 | 23.786.205,33 | 69.775,73 | 999,00 | |
| Abschreibungen | Buchwert | Buchwert | ||
| Abgänge 2019 | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 31.371,00 | 0,00 | 0,00 | 3,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 25.947,99 | 13.455,74 | 3.932,00 | 4.948,00 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 23.768.817,59 | 29.478.817,59 |
| 57.318,99 | 13.455,74 | 23.772.749,59 | 29.483.768,59 | |
| Restlaufzeit | ||||||
| bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 86.462,56 | 149.633,87 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 26.636,24 | 5.538.829,61 | 0,00 | 0,00 | 1.224.293,00 | 1.137.759,00 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 103.797,92 | 104.069,07 | 320.778,15 | 317.994,12 | 452.724,21 | 471.737,24 |
| 216.896,72 | 5.792.532,55 | 320.778,15 | 317.994,12 | 1.677.017,21 | 1.609.496,24 | |
| durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert *) | ||||
| Gesamt | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 86.462,56 | 149.633,87 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.250.929,24 | 6.676.588,61 | 0,00 | 0,00 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 877.300,28 | 893.800,43 | 0,00 | 0,00 |
| 2.214.692,08 | 7.720.022,91 | 0,00 | 0,00 | |
Die Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch "Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine
Beteiligungsholding, die ausschließlich Immobilienbeteiligungen hält.
Bei den Beteiligungen handelt es sich um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG und die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG, zwei Gesellschaften,
die sich ausschließlich auf die Verwaltung eigener Immobilien konzentrieren.
Die Kommanditanteile betragen unverändert jeweils 90%.
Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch deren Komplementärgesellschaften, die
Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH bzw. die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH
ausgeübt. Beide Gesellschaften sind jeweils nicht am Vermögen und am Ergebnis beteiligt
und werden zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten.
Die noch im Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 dargestellten gesamtwirtschaftlichen
und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, auf die nochmals Bezug genommen wird, wie
z.B. der in 2019 herrschende Handelsstreit zwischen USA und China, die Auswirkungen
der Dieselaffäre, die Klimaschutzdiskussion, der Brexit, die Neuregelungen zur Grundsteuer,
die Einführung einer Mieterschutzverordnung, die bisherigen Konjunkturerwartungen
sowie die bisherige Entwicklung und Situation auf dem Immobilienmarkt, sind durch
die zwischenzeitlich eingetretenen Sonderbedingungen der Covid-19-Pandemie vollständig
in den Hintergrund getreten.
Die Covid-19-Pandemie hat die Welt und das Land im Griff. Hoheitliche Maßnahmen und
Entscheidungen des Bundes und der Länder mit diversesten Einschränkungen in den verschiedensten
Bereichen zur Eindämmung einer weiteren Virusausbreitung u.a. Grenzschließungen, Ausgangs-
bzw. Kontaktverboten, Zwangsschließung von
Ladengeschäften des Einzelhandels und der Gastronomie, temporärer Ausschluss von
mietrechtlichen Kündigungsrechten bei Zahlungsverzug u. ä., stehen im Vordergrund
und bestimmen den Alltag. Großteile der Wirtschaft sind durch die Maßnahmen erheblich
in Mitleidenschaft gezogen bzw. zum Erliegen gekommen, auch wenn der Bund und die
Länder versuchen, durch umfangreiche Hilfsprogramme die Auswirkungen abzumildern.
Auf Bundesebene wurde Ende März 2020 ein zusätzlicher Nachtragshaushalt von EUR 122,5
Mrd. verabschiedet. Ebenso wurde auf Landesebene im Rahmen eines zweiten Nachtragshaushaltes
der Sonderfonds Corona-Pandemie um EUR 10 Mrd. auf EUR 20 Mrd. aufgestockt.
Welche weiteren gesamtwirtschaftlichen Folgen, insbesondere auch für den Immobilienmarkt
hieraus erwachsen, kann derzeit nicht prognostiziert werden, zumal nicht sicher abzusehen
ist, wann mit einer Lockerung der vorerst bis zum 19. April erlassenen hoheitlichen
Maßnahmen zu rechnen ist. Insoweit werden unterschiedliche Szenarien einer von verschiedenen
Fachkreisen (Ifo-Institut, Wirtschaftsweisen) erwarteten Rezession der Wirtschaft
diskutiert.
Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, ist dieser bei Berichtaufstellung nach wie
vor auf einem sehr hohen Niveau sowohl bei den Mieten wie auch bei den Kaufpreisen,
nachdem der Immobilienmarkt erfahrungsgemäß zeitverzögert auf die konjunkturelle Entwicklung
und Sondereinflüsse anspricht. Sowohl im Wohnungs- wie auch im Gewerbemietmarkt werden
jedoch grundsätzlich negative Entwicklungen erwartet, wie sich dies auch bereits im
Zahlungsverhalten großer Gewerbemieter am Beginn der Pandemie abzeichnet.
Wie bereits im Geschäftsbericht des vorangegangenen Geschäftsjahres eingehend beschrieben
wird, konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als Holding auf die Verwaltung ihrer
Beteiligungen, die ausschließlich eigenen Immobilienbesitz verwalten.
Das Ziel der Immobilienverwaltung der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG
in Augsburg besteht darin, gewerbliche Objekte mit schlechteren Entwicklungsaussichten
abzustoßen, die Vermietung der verbleibenden Bestandsobjekte zu optimieren und den
Bestand gegebenenfalls durch Zukäufe abzurunden. Im wohnungswirtschaftlichen Bereich
wird der Bestand sukzessive renoviert und saniert und es wird versucht, in Einzelfällen
zusätzliche bzw. neue Baurechte zu schaffen.
Der Berichtszeitraum 2019 stand im Zeichen der Sanierung des im unmittelbaren Zentrum
von Augsburg gelegenen denkmalgeschützten Gaststättenobjekts "Unter dem Bogen". Das
Objekt ist bereits in der mittelalterlichen Kartographie der Stadt Augsburg (Seldplan
von 1521) nachgewiesen. Der Bauverlauf hat eine deutlich schlechtere Bausubstanz zu
Tage gefördert als die Voruntersuchungen und der vorangegangene, durch den Brand erforderliche
Rückbau vermuten ließen, was den Bauverlauf wesentlich komplexer und schwieriger gestaltet.
Des Weiteren wurden im Objekt Kulturschichten entdeckt, die in das Mittelalter zurückreichen.
Hierdurch waren aufwendige Untersuchungen und Dokumentationen des Denkmalschutzes
und Archäologie notwendig, die zu einer Unterbrechung des Bauablaufs geführt haben.
Obwohl die hierdurch entstandenen zeitlichen Verzögerungen gut aufgeholt werden konnten,
stellen die gegenwärtigen, Covid-19-Pandemie bedingten Schwierigkeiten im Hinblick
auf die erhöhten Hygieneanforderungen bzw. eingetretenen Lieferengpässen vor neue
Herausforderungen, das Gebäude rechtzeitig fertigzustellen. Obwohl der entsprechende
Mietvertrag mit einem Betreiber zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, kann noch nicht
abgesehen werden, wann die Wiedereröffnung der Traditionsgaststätte mit Aufhebung
bzw. Lockerung der behördlichen Gastronomieschließungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie
sinnvoll ist.
Des Weiteren hat die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG Anfang 2019 in der
Fußgängerzone Augsburgs, in unmittelbarer Nähe zum vorbeschrieben Gastronomieobjekt
bzw. zu weiterem Bestandseigentum, ein Wohn- bzw. Geschäftshaus als Reinvestitionsobjekt
in der Fußgängerzone hinzuerworben, nachdem in 2018 ein Wohn- und Geschäftshaus in
Stadtteillage verkauft worden war.
Ferner wird in einem Objekt die Sanierung von sieben Einheiten überprüft und schließlich
bei zwei weiteren Grundstücken die Entwicklung neuer Baurechte geplant. Vor allem
der Anteil an Wohnungen steht hierbei im Vordergrund.
Soweit es die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit ihrem Anwesen
Bahnhofsplatz 1, München betrifft, wurden in 2019 die Folgen eines Hagelschadens beseitigt
sowie verschiedene Mängel abgearbeitet. Das in München prominente und zentral gelegene
Objekt verfügt über ein neugebautes 4-Sterne-Design-Hotel der 25hours-Hotelgruppe
mit 165 Zimmern, einer Post-/Postbankfiliale, einem REWE-Markt und einer Filiale der
Commerzbank.
Das Grundstückseigentum der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG umfasst zum
31.12.2019, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen insgesamt 8 sogenannte Gaststättengrundstücke
mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca.
8.814 m2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die
Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- bzw. Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche
von 9.476 m2, zwei Baugrundstücke mit 1.647 m2 sowie unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit
insgesamt 44.510 m2 sowie das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408
m2 Grundstücksfläche.
Schließlich umfasst das Grundstückseigentum der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG zum 31.12.2019 das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München
mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m2.
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1.840 (Vj. EUR 1.840) beinhalten eine
Treuhandvergütung.
Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und
betrifft einen Teil der Vorstandsvergütung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 380 und liegen um TEUR 19
über dem Vorjahr (TEUR 361).
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betragen insgesamt TEUR 929 (Vj. TEUR 802)
und beinhalten überwiegend Zinsen aus der Kapitalüberlassung an die Hasen-Immobilien
Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum Erwerb der Immobilie.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 83 (Vj. TEUR 169) beinhalten hauptsächlich
den Zinsanteil für Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.
Die Erträge aus Beteiligungen 2019 setzen sich zusammen aus dem Ergebnis der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 906 (Vj. TEUR 3.961) und dem Ergebnis der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 994. Im Vorjahr
war zudem noch der Gewinn aus der Veräußerung der restlichen Beteiligung an der HI
Wohnbau GmbH durch die Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG enthalten (EUR 17,1 Mio).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 399 und sind damit gegenüber
dem Vorjahr (TEUR 760) um TEUR 361 niedriger.
Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2019 somit TEUR 1.926 (Vj. TEUR 20.501).
Das Sachanlagevermögen besteht nur noch aus Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Berichtsgesellschaft ist unverändert an der 2015 gegründeten Hasen-Immobilien
Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren
geschäftsführende Komplementärin ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH,
die weder am Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Sie
wird zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten. Die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG ist am 08.02.2018 als Eigentümerin des Anwesens Bahnhofplatz 1 in München
in das Grundbuch eingetragen worden.
Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher, mit einem Kommanditanteil
von 90% an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende
Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt
zu sein, ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG
den einzigen Stammanteil hält.
Die Berichtsgesellschaft war bislang an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG und an
deren Komplementärin, der Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH zu 100% beteiligt. Beide
Gesellschaften wurden zwischenzeitlich aufgelöst, wobei die Hasen-Real Estate GmbH
& Co. KG an die Berichtsgesellschaft angewachsen ist.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten vor allem Forderungen gegen
die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.
Die Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie Festgelder bei Hausbanken.
Durch die Anwachsung der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG ist die Verbindlichkeit
aus dem Vorjahr gegenüber dieser in Höhe von TEUR 5.539 entfallen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem eine Kaufpreisleibrente in Höhe
von TEUR 858 (Vj. TEUR 874).
Das Anlagevermögen zum 31.12.2019 mit rund TEUR 23.773 (Vj. TEUR 29.484) ist durch
das Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 83.169 (Vj. TEUR 82.203) zu 349,85% abgedeckt
(Vj. 278,8%).
Dem mittel-/kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 719 (Vj. TEUR 5.980)
steht ein mittel-/kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem Rechnungsabgrenzungsposten
in Höhe von TEUR 16.047 (Vj. TEUR 14.702) gegenüber.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2019 beträgt 94,7% (Vj. 89,2%).
Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen
fristgerecht nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG verfügt
neben ihren Bankguthaben in Höhe von TEUR 6.204 im Übrigen bei der örtlichen Hausbank
über einen Kontokorrentrahmen bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese Kontokorrentrahmen wurden im Berichtszeitraum
i.H.v. rund TEUR 7.141 ( Vj. TEUR 7.707) in Anspruch genommen.
Soweit es das Ergebnis der Berichtsgesellschaft 2019 betrifft, liegt dieses über
der Planung. Ursächlich hierfür ist vor allem die Verschiebung von Instandhaltungsmaßnahmen
sowie einer geringeren Abschreibung auf die Immobilie Bahnhofsplatz 1, München.
Die Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, speziell auf
das Berichtsunternehmen zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen
Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen
umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation
von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem Unternehmensgegenstand,
ihrer Größe, ihren Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes
Risikomanagement eingerichtet.
Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs-
und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf
das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).
Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme,
insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement.
Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur
der Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren finanziellen Beteiligungen
zuallererst der Verantwortung des jeweiligen Geschäftsführers und den Organen in den
Beteiligungen, soweit es die operativen Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem
Vorstand, soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding betrifft. Der Vorstand
der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den
Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung miteingesetzt.
Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren Sinn betrifft, fallen hierunter
Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.
Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu
den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen Folgendes ausgeführt:
Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
ist es, einen für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf
und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des unterjährigen
Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Die Verbuchungen der laufenden Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft sowie
in den Beteiligungen werden in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten,
systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.
Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls
einem Stellvertreter überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems
Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben
betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen
sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.
Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die
gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.
Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung
zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip
unterliegen.
Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen der
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG wird mittels Tabellenkalkulation unter
Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen bzw. Vergaben
und eingehenden Rechnungen durchgeführt.
Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit
ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei der Hasen-Immobilien Grundbesitz
GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG werden insoweit
in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten
Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.
Wie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung
in den zu erzielenden Beteiligungserträgen bzw. in der Wertentwicklung ihrer Beteiligungen
als wertbeständige Anlagen.
Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu analysieren, welche negativen
Ereignisse oder negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf
den Geschäftsverlauf und den Wert einer Beteiligung haben können.
Auf Grund der aktuellen Sondersituation der Covid-19-Pandemie wird im Hinblick auf
die Chancen- und Risikoberichterstattung, soweit es die bisherige Marktsituation betrifft,
auf die Ausführungen früherer Lage- und Zwischenlageberichte, insbesondere den Lagebericht
2018 und den Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 verwiesen, insbesondere was die Wertbeständigkeit
und Zukunftsorientierter von Anlagen, die Vermietbarkeit und mögliche Leerstände bzw.
Mietausfälle, regionale Marktbedingungen, rechtliche Risiken bzw. Liquiditätsrisiken
u.a. betrifft.
Wie die Sondersituation der Covid-19-Pandemie jedoch deutlich macht, kann eine Chancen-und
Risikoberichterstattung niemals abschließend sein, da es Risiken gibt, die nicht bekannt
oder vorhersehbar sind oder deren tatsächlichen Auswirkungen nicht annähernd abgeschätzt
werden können. Des Weiteren ist eine Risikobetrachtung oder Risikoeinschätzung niemals
statisch sondern ein ständig fortlaufender, sich verändernder Prozess. Sachverhalte
müssen laufend vor dem Hintergrund sich abzeichnender Änderungen neu bewertet und
beurteilt werden.
Bei der Covid-19-Pandemie kann weder sicher vorhergesagt werden, wann mit einer Lockerung
oder Aufhebung der oben beschrieben, staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit
gerechnet werden kann, noch wie groß die Auswirkung auf die Wirtschaft sein wird,
wann die Wirtschaft wieder anläuft, und welche Folgen dies auf die Immobilienwirtschaft
haben wird.
Seit dem 18. März 2020 sind auf Grund hoheitlicher Maßnahmen alle Ladengeschäfte
des Einzelhandels geschlossen, die nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung notwendig
sind. Diese Anordnung wurde vorerst bis 19.04.2020 ausgeweitet. Ebenso gilt dies für
die Gastronomie. Essensangebote zur Mitnahme oder Auslieferung bleiben erlaubt.
Durch die auf Grund behördlicher Maßnahmen erfolgten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften
und Gaststätten haben zwischenzeitlich verschiedene Mieter begonnen, trotz entgegenstehenden
gesetzlichen Willens und trotz der zwischenzeitlich bereitgestellten staatlichen Hilfsmaßnahmen,
ihre Mietzahlungen einzustellen bzw. zu kürzen.
In Einzelfällen wurden bzw. werden Stundungsvereinbarungen geschlossen.
Auf Grund dieses veränderten Mietzahlungsverhaltens kann eine Verschlechterung der
Beteiligungserträge und des Jahresergebnisse nicht ausgeschlossen werden, wenngleich
im ersten Schritt Einsparungsmöglichkeiten auf der Fixkostenseite gesucht oder die
Verschiebung von Projekten überprüft wird.
Trotz dieser einschneidenden Situation geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass
die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie die Gesellschaft in ihrer
Existenz bedrohen.
Für eine nähere Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Berichtgesellschaft
wird abzuwarten sein, wann die Aufhebung oder eine Teilaufhebung/Lockerung der Maßnahmen
erfolgt, wann mit einer Normalisierung bzw. Erholung der Wirtschaft gerechnet werden
kann und welche Folgen die Covid-19-Pandemie für den Immobilienmarkt bezüglich Vermietbarkeit,
Miethöhen und Kaufpreise haben wird.
Nachdem der vollständige Kaufpreis aus dem Verkauf der HI-Beteiligung bereits in
2018 vereinnahmt wurde, wird auf die detaillierten Ausführungen früherer Veröffentlichungen
verwiesen.
Bekanntermaßen sieht der notarielle Anteilsübertragungsvertrag vom 05.02.2015 für
das verbliebene Bauträgerprojekt Putzbrunn ein zeitlich befristetes Nachbesserungsrecht
vor, soweit hierfür ein Baurecht bis zum 31.12.2020 vorliegt. Die Parteien sind im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass das Projekt entsprechend der
ursprünglichen Planung nicht zu realisieren ist bzw. beiden Seiten war unklar, ob,
wann und in welcher Form eine Projektrealisierung möglich ist. Die Berichtsgesellschaft
geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass mit einem der Planungshoheit unterliegenden,
gemeindlichen Satzungsbeschluss in 2020 nicht mehr gerechnet werden kann.
Die Berichtsgesellschaft geht in 2020 von Beteiligungserträgen und einem Ergebnis
vor Steuern in der Größenordnung des Jahres 2019 aus. Jedoch kann die Covid-19-Pandemie
die Ergebnisse der Tochtergesellschaften erheblich verschlechtern. Zum jetzigen Zeitpunkt
ist eine Quantifizierung der möglichen Verschlechterung nicht möglich.
Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt,
der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen
zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte
mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse
von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung
oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen,
die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch
getroffen worden sind.
Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.
Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft
und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des
Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand.
In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige
Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne
Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung,
dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert,
wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.
Augsburg, 23.04.2020
Der Alleinvorstand
(Hans-Peter Bauer)
An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft
Wir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 14. Mai 2020
0&R Oppenhoff & Radler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
| Heidemann | Meußer |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts
in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung
in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei
unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf § 328 HGB hin.
Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2019, wie bereits
in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz
und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat
hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah
über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage
vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig
beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung
gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative
Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher
Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die
damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des
Vorstandes eng begleitet.
Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen und
satzungsgemäß durchgeführt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl
von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage
der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen
gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung,
der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer
Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat
auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei
Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand
der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite.
Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten
nicht auf.
Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS
aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht für
die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung
von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 01.08.2019 gewählt und vom
Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.
Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass
der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten
Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise
getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R
Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,
den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit
und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers
sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss,
Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers
mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers
ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.
Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des
Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen
des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26.06.2020 haben der Vorstand und der verantwortliche
Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen
zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss,
Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine
Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der
Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer
zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das
Geschäftsjahr 2019 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 wurde vom Abschlussprüfer geprüft.
Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft
nicht unangemessen hoch war."
Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern
rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht
und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 26.06.2020 und
wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner
Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls
festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung
des Vorstands zu erheben sind.
Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand
der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 26.06.2020. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag
unter anderem im Hinblick auf die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität,
Finanz- und Investitionsplanung sowie Kurspflege geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und
spricht ihm seine Anerkennung aus.
Augsburg, 26.06.2020
Willy Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrats