Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernbilanz zum 31.12.2019 nach IAS/IFRS

Aktiva

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Anhang Pos. 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Langfristige Vermögenswerte      
Immaterielle Vermögenswerte 2.1.1 1,00 193,00
Sachanlagen 2.1.2 51.100,92 56.914,00
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.1.3 209.113.856,70 188.375.100,00
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.1.4 1.868.841,80 531.813,05
Latente Steueransprüche 2.1.5 90.000,00 78.600,00
Langfristige Vermögenswerte gesamt   211.123.800,42 189.042.620,05
Kurzfristige Vermögenswerte      
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.1.6 341.275,44 64.996,02
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 2.1.7 1.008.571,06 960.336,15
Ertragsteuerforderungen 2.1.8 75.616,00 17.097,00
Zahlungsmittel 2.1.9 13.873.785,39 22.682.550,57
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt   15.299.247,89 23.724.979,74
    226.423.048,31 212.767.599,79

PASSIVA

     
Anhang Pos. 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Eigenkapital 2.1.10    
Gezeichnetes Kapital   7.200.000,00 7.200.000,00
Gewinnrücklagen   116.616.462,61 107.191.801,86
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens   123.816.462,61 114.391.801,86
Minderheitsanteile am Eigenkapital   0,00 0,00
Eigenkapital gesamt   123.816.462,61 114.391.801,86
Langfristige Verbindlichkeiten      
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2.1.11 55.685.661,09 56.410.666,52
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 2.1.12 834.362,20 831.316,20
Latente Steuerverbindlichkeiten 2.1.13 20.614.700,00 18.461.300,00
Langfristige Verbindlichkeiten gesamt   77.134.723,29 75.703.282,72
Kurzfristige Verbindlichkeiten      
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.1.11 14.550.574,72 10.788.439,21
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.1.14 317.734,87 508.148,45
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.1.15 9.362.659,25 10.305.374,77
Kurzfristige Rückstellungen 2.1.16 223.047,00 299.448,00
Steuerverbindlichkeiten 2.1.17 1.017.846,57 771.134,78
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt   25.471.862,41 22.672.545,21
    226.423.048,31 212.767.629,79

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2019 nach IAS/IFRS

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Anhang Pos. 2019
EUR
2018
EUR
1. Umsatzerlöse 2.2.1 9.701.702,42 8.075.019,98
2. sonstige betriebliche Erträge 2.2.2 9.345.820,90 9.573.328,40
3. Materialaufwand 2.2.3 -1.963.684,46 -1.748.409,82
4. Personalaufwand 2.2.4 -140.195,06 -129.532,28
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.2.5 -14.013,95 -10.980,20
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.2.6 -2.444.744,60 -3.701.976,80
7. Finanzerträge 2.2.7 304,23 358,10
8. Finanzaufwendungen 2.2.8 -1.581.993,97 -1.640.364,71
10. Ergebnis vor Ertragsteuern   12.903.195,51 10.417.442,67
11. Ertragsteuern 2.2.9 -2.518.534,76 -1.064.267,73
12. Konzernergebnis   10.384.660,75 9.353.174,94
davon entfallen auf      
die Minderheitsgesellschafter   0,00 0,00
das Mutterunternehmen   10.384.660,75 9.353.174,94
Anzahl der Aktien in Stück   480.000 480.000
Ergebnis je Aktie in EUR * 2.2.10 21,63 19,49

* Es sind keine Optionsscheine, Wandelanleihen u.ä. vorhanden, aus denen die Ausgabe neuer Aktien resultieren könnte. Daher ist kein verwässertes Ergebnis je Aktie ermittelbar.

Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-31.12.2019 nach IAS/IFRS

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2019
EUR
2018
EUR
Konzernergebnis 10.384.660,75 9.353.174,94
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0,00 0,00
davon entfallen auf    
die Minderheitsgesellschafter 0,00 0,00
das Mutterunternehmen 0,00 0,00
Gesamtergebnis 10.384.660,75 9.353.174,94
davon entfallen auf    
die Minderheitsgesellschafter 0,00 0,00
das Mutterunternehmen 10.384.660,75 9.353.174,94

Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 nach IFRS

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2019 /
EUR
2018 /
EUR
Konzernergebnis 10.384.660,75 9.353.174,94
Ertragsteuern 2.518.534,76 1.064.267,73
Ergebnis vor Steuern 12.903.195,51 10.417.442,67
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 14.013,95 10.980,20
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen -76.401,00 -222.431,00
Zahlungswirksame Veränderung des Nettoumlaufvermögens -1.454.567,43 -750.593,80
Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen 29,00 632.427,25
sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)/Aufwendungen (+) -9.725.200,00 -7.680.558,08
Zinserträge und Zinsaufwendungen 1.581.689,74 1.640.006,61
Erhaltene Zinsen 304,23 358,10
Gezahlte Zinsen -1.581.993,97 -1.640.364,71
Gezahlte Ertragsteuern -188.341,97 -655.854,95
Cashflow aus der laufender Geschäftstätigkeit 1.472.728,06 1.751.412,29
Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -1.345.066,62 -393.284,53
Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien 0,00 6.250.000,00
Auszahlungen für Investitionen in als Finanzanlagen gehaltene Immobilien -11.013.556,70 0,00
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 0,00 17.500.000,00
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -12.358.623,32 23.356.715,47
Dividendenausschüttung an Anteilseigner -960.000,00 -480.000,00
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 7.818.934,34 1.751.901,79
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -4.781.804,26 -15.080.614,65
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.077.130,08 -13.808.712,86
Zahlungswlrksame Veränderung des Finanzmittelbestands -8.808.765,18 11.299.414,90
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 22.682.550,57 11.383.135,67
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 13.873.785,39 22.682.550,57

Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019 nach IFRS

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Gezeichnetes Kapital
EUR
Gewinnrücklagen/ Bilanzgewinn
EUR
Anteil der Konzernmutter
EUR
Minderheitsanteile
EUR
Konzerneigenkapital
EUR
a) Stand 01.01.2018 7.200.000,00 98.318.626,92 105.518.626,92 0,00 105.518.626,92
b) Dividendenausschüttung an Anteilseigner 0,00 -480.000,00 -480.000,00 0,00 -480.000,00
c) Konzernergebnis 0,00 9.353.174,94 9.353.174,94 0,00 9.353.174,94
unrealisierte Gewinne/Verluste sowie latente Steuern auf unrealisierte Gewinne/Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 0,00 9.353.174,94 9.353.174,94 0,00 9.353.174,94
d) Stand 31.12.2018 7.200.000,00 107.191.801,86 114.391.801,86 0,00 114.391.801,86
e) Dividendenausschüttung an Anteilseigner 0,00 -960.000,00 -960.000,00 0,00 -960.000,00
f) Konzernergebnis 0,00 10.384.660,75 10.384.660,75 0,00 10.384.660,75
unrealisierte Gewinne/Verluste sowie latente Steuern auf unrealisierte Gewinne/Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 0,00 10.384.660,75 10.384.660,75 0,00 10.384.660,75
g) Stand 31.12.2019 7.200.000,00 116.616.462,61 123.816.462,61 0,00 123.816.462,61

zu e) Dividende entspricht einer Ausschüttung an die Anteilseigner in Höhe von EUR 2,00 je Aktie.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben

1.1 Informationen zum Unternehmen

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg.

Der Konzern ist ausschließlich auf dem Immobiliensektor tätig. Im Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit des Konzerns stehen die Verwaltung und Neuordnung des im Großraum Augsburg und in München gelegenen Immobilienbestandes.

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft war an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG zu 100% beteiligt. Diese Gesellschaft ist in 2019 durch Anwachsung an die Hasen-Immoblien Aktiengesellschaft erloschen.

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird auch in den Konzernabschluss der INKA Group GmbH & Co. KG, München (Amtsgericht München, HRA 99442), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

1.2 Darstellung des Konzernabschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standard Board (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e (1) HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS).

Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Einige Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit hierdurch keine Beeinträchtigung der Aussage resultiert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß IAS 1.81b hat die Gesellschaft eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung und eine Überleitung des Gewinns zum Gesamtergebnis in zwei Aufstellungen dargestellt.

Die Vergleichsinformationen nach IFRS 1.36 enthalten mindestens ein Jahr. Als Vergleichsjahr wird das Geschäftsjahr 2018 zu Grunde gelegt.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 wird nach Genehmigung durch den Vorstand voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2020 erfolgen. Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 durch den Aufsichtsrat ist ebenfalls für Mitte/Ende Juni 2020 vorgesehen.

1.3 Im Geschäftsjahr erstmals angewandte neue und geänderte Standards

Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31.12.2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS. Erstmals anzuwenden waren folgende Standards:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen)

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" (anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen)

Die Standards haben keine Auswirkung auf die Gesellschaft. Nicht vorzeitig angewandte Standards/Interpretationen

Die folgenden (bis zum 31.12.2019 veröffentlichten) neuen oder geänderten IFRS waren für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden vom Konzern nicht angewandt:

IFRS 9, IAS 39, IFRS7 "Reform der Referenzzinssätze" (anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen)

Die Standards werden keine Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.

1.4. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze

1.4.1

In dem Konzernabschluss sind neben der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft die von ihr gemäß IFRS 10 direkt beherrschten Unternehmen (Konzerngesellschaften) Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Immobilien KG), Augsburg, HasenImmobilien Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Immobilien GmbH), Augsburg, die Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Real GmbH), Augsburg, die HasenImmobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, München und deren Komplementärin Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, München enthalten.

Die im Vorjahr noch vollkonsolidierte Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Real KG), Augsburg, ist im Berichtsjahr durch Anwachsung an die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft erloschen.

Nach IFRS 10.B2 ff sind in den Konsolidierungskreis alle Tochterunternehmen des Mutterunternehmens eingeschlossen. Eine Beherrschung wird nach IFRS 10.B2 ff dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen, entweder direkt oder indirekt über Tochterunternehmen über mehr als die Hälfte ihrer Stimmrechte verfügt.

Die direkt beherrschten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

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Geschäftsanteil/ Kommanditanteil Gezeichnetes Kapital/ Kommanditanteil
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG 90 % 9.000,00 9.000,00
Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00
Hasen-Real-Estate GmbH & Co. KG 100 % 0,00 10.000,00
Hasen-Real-Estate Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG 90 % 9.000,00 9.000,00
Hasen-Immobillien Munich Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00

1.4.2

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum Umstellungszeitpunkt auf IFRS nach den Vorschriften des IFRS 1. Die Erstkonsolidierungen in 2010, 2011 und 2015 erfolgten nach IFRS 3.4 ff.

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, der Hasen-Immobilien KG, der Hasen-Immobilien GmbH, der Hasen-Real GmbH, der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden gegeneinander aufgerechnet. (Im Vorjahr: noch die vollkonsolidierte Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG).

Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne Beteiligungserträge wurden eliminiert.

1.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse durch die gesetzlichen Vertreter erfordert teilweise Schätzungen und kaufmännisches Ermessen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, die Erträge und Aufwendungen in der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, die heute nicht quantifiziert sind. Wesentliche Sachverhalte, die Schätzungen und kaufmännisches Ermessen erfordern, sind:

Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Ermittlung von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen

Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

1.6 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Abschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft und der Abschluss der einbezogenen Konzerngesellschaften Hasen-Immobilien KG, Hasen-Immobilien GmbH, Hasen-Real GmbH, Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz KG und HasenImmobilien Munich Verwaltungs GmbH (Vorjahr: Hasen-Real GmbH & Co. KG) wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

1.6.1 Aufwands- und Ertragsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Erzeugnisse geliefert oder übergeben beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden und damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Der Ertragsteueraufwand erfasst den laufenden Steueraufwand und die latenten Steuern.

1.6.2 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Bei Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird aufgrund ihrer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer ein planmäßig linearer Abschreibungsverlauf von drei bis sechs Jahren unterstellt.

1.6.3 Sachanlagen

Sachanlagen nach IAS 16 werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Sachanlagen werden grundsätzlich gemäß IAS 16.50 und IAS 16.62 linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zu Grunde, welche sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern orientieren:

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EDV-Hardware: 3 Jahre
Büroausstattung: 13 Jahre
sonstige: 5 - 7 Jahre

1.6.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Investment Properties (als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden gemäß IAS 40.20 bei ihrem Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Bezüglich der Folgebewertung wurde nach IAS 40.30 das Wahlrecht für das Modell des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Model) gemäß IAS 40.33 bis 40.55 gewählt.

Eine Bewertung der Anlage-Immobilien zum fair value erfolgt gemäß IAS 40.38 zu jedem Bilanzstichtag und entspricht in der Regel dem Marktwert am Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der Immobilien bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses wurde als fair value der Kaufpreis als Marktpreis angesetzt (Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13). Bei den übrigen Anlage-Immobilien wurde der Empfehlung nach IAS 40.32 gefolgt und die Immobilien durch externe, unabhängige Gutachter zum Ende 2019 bewertet (Hierarchiestufe 2 nach IFRS 13). In diesen Gutachten erfolgte die Bodenwertableitung zum Wertermittlungsstichtag auf Basis der Bodenrichtwerte. Bei der Berechnung des (diskontierten) Ertragswertes werden wertbeeinflussende Eigenschaften sowie die Markt- bzw. ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt. Aus dem so ermittelten Ertragswert wird der Verkehrswert abgeleitet.

Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte von 2018 auf 2019 sind gemäß IAS 40.35 erfolgswirksam erfasst.

1.6.5 Latente Steuern

Latente Steuern gemäß IAS 12 resultieren aus temporären und quasi-permanenten Unterschieden zwischen Handels-/Steuerbilanz und den Wertansätzen nach IFRS. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise verabschiedet wurden.

1.6.6 Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39. Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von originären finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Änderungen der beizulegenden finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen und Vermögenswerte zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Abzinsung nicht unwesentlich ist.

Bezüglich der Einschätzung der Risiken verweisen wir darüber hinaus auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nach IAS 39 qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei wurden angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, um ersichtliche Risiken abzudecken.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Unter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Gewerbesteuerguthaben, Schadenersatzansprüche sowie Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

1.6.7 Ertragsteuerforderungen

Es handelt sich um Guthaben aus laufenden Ertragsteuern. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

1.6.8 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten originäre Verbindlichkeiten. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen.

Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sie sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Finanzierungskosten werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst.

Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen wurden auf Basis eines unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,49% (Vj. 2,21%) p.a. und einer Inflationsrate von 2,00% bzw. einer Rentenanpassung von 2,00% (Vj. 2,00%) p.a. ermittelt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten Kautionen von Mietern/Pächtern, Sicherheitseinbehalte, Aufsichtsratsvergütungen, Umsatz-Gewerbe- und Lohnsteuer und den kurzfristigen Anteil der o.g. Kaufpreisleibrenten. Ferner werden die Abfindungsansprüche der TI Immobilien GmbH & Co. KG für ihre 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG und von Herrn Dr. Inselkammer für seine 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag bzw. zum Nominalwert.

1.6.9 Kurzfristige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Ein Ausweis erfolgt nur dann, wenn die künftige Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass es zu einem Vermögensabfluss kommt, und sich dieser zuverlässig schätzen lässt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Unter Beachtung einer ausreichenden Risikovorsorge sind die Rückstellungen in angemessener Höhe bilanziert. Sie entsprechen betragsmäßig der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Mittelabflusses, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag notwendig wäre.

2. Erläuterungen der Abschlussposten

2.1 Erläuterungen der Bilanz

2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte

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Lizenzen und Software EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2018 33.097,88
Zugänge 0,00
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 33.097,88
Abgänge -31.374,00
Stand 31.12.2019 1.723,88
Restbuchwert Stand 01.01.2018 768,00
Abschreibung 575,00
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 193,00
Abgänge -3,00
Stand 31.12.2019 190,00
Abschreibungen Stand 01.01.2018 32.329,88
Zugänge 575,00
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 32.904,88
Abgänge -31.371,00
Zugänge 189,00
Stand 31.12.2019 1.722,88
Buchwert 31.12.2018 193,00
Buchwert 31.12.2019 1,00

2.1.2 Sachanlagen

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Betriebs- und Geschäftsausstattung/ Grundstücke und Gebäude EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2018 507.143,13
Zugänge 34.887,20
Umgliederung zu als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -359.075,39
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 182.954,94
Zugänge 8.037,87
Abgänge -38.380,29
Stand 31.12.2019 152.612,52
Restbuchwert Stand 01.01.2018 325.967,00
Zugänge 34.887,20
Abgänge / Umgliederung zu als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -293.535,00
Abschreibung -10.405,20
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 56.914,00
Zugänge 8.037,87
Abgänge -26,00
Abschreibung -13.824,95
Stand 31.12.2019 51.100,92
Abschreibungen Stand 01.01.2018 181.176,13
Zugänge 10.405,20
Abgänge -65.540,39
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 126.040,94
Zugänge 13.824,95
Abgänge -38.354,29
Stand 31.12.2019 101.511,60
Buchwert 31.12.2018 56.914,00
Buchwert 31.12.2019 51.100,92

2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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Grundstücke und Gebäude EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2018 185.979.074,15
Abgänge -5.580.000,00
Zugänge durch Veränderung der Zeitwerte 7.976.025,85
Stand 31.12.2018 / 01.01.2019 188.375.100,00
Zugänge 11.013.556,70
Zugänge durch Veränderung der Zeitwerte 9.725.200,00
Stand 31.12.2019 209.113.856,70
Buchwert 31.12.2018 188.375.100,00
Buchwert 31.12.2019 209.113.856,70

Bei dem Zugang handelt es sich um den Kauf der Immobilie in Augsburg, Annastraße.

2.1.4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Es handelt sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Augsburg, Karlstraße und Unter dem Bogen.

2.1.5 Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten.

2.1.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Forderungsbestand betrifft im Wesentlichen offene Pachten/Mieten und ergibt sich wie folgt:

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
a) offene Pachten / Mieten 392.969,67 97.312,71
b) Einzelwertberichtigung -51.694,23 -32.316,69
  341.275,44 64.996,02

2.1.7 übrige Forderungen und Vermögenswerte

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
a) Rechnungsabgrenzungsposten 161.149,42 199.438,44
b) Verrechnungskonto der INKA Group GmbH & Co. KG 39.196,56 0,00
c) Verrechnungskonto der TI Immobilien KG 280.268,00 228.661,21
d) Versicherungsentschädigung 500.000,00 500.000,00
e) sonstige Vermögenswerte 27.957,08 32.266,50
  1.008.571,06 960.366,15

2.1.8 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende Steuererstattungsansprüche für 2019 und Vorjahre.

2.1.9 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken, die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten.

2.1.10 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr unverändert in 480.000 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden und dieser Periode.

2.1.11 Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
a) jederzeit fällig oder bis zu einem Jahr 14.550.574,72 10.788.439,21
b) mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren 19.142.570,07 13.394.085,74
c) mehr als fünf Jahre 36.543.091,02 43.016.580,78
  70.236.235,81 67.199.105,73

Die Finanzverbindlichkeiten dienen der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Sie sind voll durch Grundschulden besichert. Die Zinsen sind fest vereinbart und lagen im Berichtsjahr bei durchschnittlich 1,99% (Vj. 2,00%)

2.1.12 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 834 (Vj. TEUR 831), die durch Grundschulden besichert sind.

2.1.13 Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern resultieren aus:

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
a) langfristige Aktiva 20.613.300,00 18.458.400,00
b) kurzfristige Aktiva 1.400,00 2.900,00
  20.614.700,00 18.461.300,00

2.1.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Inland.

2.1.15 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
a) Lohnsteuer 2.459,65 632,46
b) Umsatzsteuer 44.382,21 144.386,25
c) Zinsen für Nachzahlung Gewerbesteuer BP 2013 bis 2016 127.525,00 0,00
d) Sicherheitseinbehalte 34.893,57 1.527.098,22
e) Mängeleinbehalte 0,00 400.000,00
f) Verpflichtungen aus Kautionen 174.694,31 123.953,50
g) Kundenüberzahlungen 1.187,78 738,94
h) Aufsichtsratsvergütung 18.000,00 18.000,00
i) Verpflichtungen aus Leibrenten 107.914,80 107.914,80
j) Rechnungsabgrenzungsposten 34.847,26 27.252,76
k) Abfindungsanspruch 8.802.531,86 7.932.016,80
l) Sonstige übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 14.222,81 23.381,04
  9.362.659,25 10.305.374,77

2.1.16 kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Kosten der Hauptversammlung.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Urlaubsentgelte.

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Personalkosten
EUR
Sonstige
EUR
Gesamt
EUR
Stand 01.01.2018 3.100,00 518.779,00 521.879,00
Zuführung 4.300,00 246.005,00 250.305,00
Auflösung 0,00 1.605,01 1.605,01
Verbrauch 3.100,00 468.030,99 471.130,99
Stand 31.12.2018 4.300,00 295.148,00 299.448,00
Zuführung 7.800,00 203.699,00 211.499,00
Auflösung 0,00 187,00 187,00
Verbrauch 4.300,00 283.413,00 287.713,00
Stand 31.12.2019 7.800,00 215.247,00 223.047,00

2.1.17 Steuerverbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestanden gegenüber dem Finanzamt aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre.

2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

2.2.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Miet- und Pachteinnahmen. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 1.314 (Vj. TEUR 1.036) enthalten, die IFRS 15 unterliegen.

2.2.2 sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie folgt auf:

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2019
EUR
2018
EUR
a) Auflösung von Wertberichtigungen auf Kundenforderungen 3.579,38 3.571,53
b) Auflösung sonstiger Rückstellungen 187,00 1.605,01
c) Sachbezüge 0,00 1.994,32
d) Gewinn aus Erhöhung der Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 9.290.309,67 7.064.788,08
e) Versicherungsentschädigung 46.237,29 1.811.495,26
f) Gewinn aus Veräußerung Immobilie 0,00 670.000,00
g) Sonstige 5.507,56 19.874,20
  9.345.820,90 9.573.328,40

2.2.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet überwiegend Pachten sowie Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen. Diese Kosten entfallen insgesamt auf Immobilien, die Mieterlöse erzielt haben.

2.2.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend:

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2019
EUR
2018
EUR
a) Löhne und Gehälter 116.335,04 109.650,05
b) soziale Abgaben 23.860,02 19.882,23
  140.195,06 129.532,28

2.2.5 Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019
EUR
2018
EUR
a) Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte 189,00 575,00
b) Abschreibung auf Sachanlagen 13.824,95 10.405,20
  14.013,95 10.980,20

2.2.6 sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:

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2019
EUR
2018
EUR
a) Betriebskosten 227.997,40 198.490,47
b) Verwaltungskosten 876.007,99 853.507,92
c) Abschreibung/Wertberichtigungen auf Mietforderungen 30.084,84 6.982,37
d) anteiliger Beteiligungsverkauf HI Wohnbau GmbH    
Buchwertabgang 0,00 18.802.427,25
Verkaufserlös 0,00 -17.500.000,00
e) Abfindungsanspruch 1.310.654,37 1.340.568,79
  2.444.744,60 3.701.976,80

2.2.7 Finanzerträge

Es handelt sich um Bankzinsen.

2.2.8 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen beinhalten:

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2019
EUR
2018
EUR
a) Zinsanteil aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen 110.960,80 128.903,96
b) Bankzinsen 1.415.286,17 1.461.948,75
c) Zinsen auf Steuernachzahlungen 52.169,00 49.512,00
c) sonstige Zinsen 3.578,00 0,00
  1.581.993,97 1.640.364,71

2.2.9 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2019
EUR
2018
EUR
a) laufende Steuern 365.134,76 234.467,73
b) latente Steuern 2.153.400,00 829.800,00
  2.518.534,76 1.064.267,73

Der Berechnung der Steuern liegen die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz von 32,3% (Vj. 32,3%) setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 16,45% (Vj. 16,45%).

Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand begründen sich aus unten stehender Tabelle:

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2019
TEUR
2018
TEUR
Ergebnis vor Steuern 12.903 10.417
Steuersatz 32,30% 32,30%
rechnerischer Steueraufwand 4.168 3.365
Permanente Differenzen aus GewSt und Köst -2.103 -408
Periodenfremde Ertragsteuern 159 -2.950
Sonstige Abweichungen 295 1.057
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 2.519 1.064

2.2.10 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 10.385 (Vj. TEUR 9.353) durch die (unveränderte) Anzahl der Stückaktien von 480.000 ermittelt.

Einflüsse, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen würden, bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vergleichszeitraum nicht. Aus diesem Grund sind das verwässerte Ergebnis und das unverwässerte Ergebnis je Aktie gleich.

3. Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt in Übereinstimmung mit IAS 7, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.

Die Position der zahlungswirksamen Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt die Veränderungen von kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme der Zahlungsmittel, vermindert um die Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die Veränderung der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten dar.

Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten (Zahlungsmittel).

4. Sonstige Angaben

4.1 Eventualschulden, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31.12.2019 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 208 (Vj. TEUR 234). Die (Rest-)Laufzeit beträgt acht Jahre.

4.2 Nicht ausgenutzte Kreditlinien

Der Konzern verfügt über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 11.000 (Vj. TEUR 11.000). Dieser wurde bis zu einer Höhe von rund TEUR 7.141 in Anspruch genommen.

4.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement

4.3.1 Grundlagen

Zu den Finanzinstrumenten im Sinne von IAS 39 zählen auf der Aktivseite Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen und Vermögenswerte, sowie die Zahlungsmittel, auf der Passivseite finden sich Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Soweit im Erläuterungsteil keine abweichenden Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass der Buchwert des jeweiligen Finanzinstruments seinem beizulegenden Zeitwert entspricht.

4.3.2 Passive Finanzinstrumente

Es sind Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung von Bestandsimmobilien ausgewiesen. Diese haben einen festen Zinssatz und unterliegen demnach keinem Zinsänderungsrisiko.

4.3.3 Risiken

Wesentliche Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken werden nicht gesehen.

4.4 Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist es, sicherzustellen, dass eine solide Bilanzstruktur mit einer angemessenen Eigenkapitalquote realisiert wird. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft steuert die Kapitalstruktur abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausschließlich anhand der Eigenkapitalquote. Diese ist definiert als der Quotient aus Eigenkapital und der Summe von Eigenkapital und Schulden.

Eine Anpassung der Kapitalstruktur bzw. die Aufrechterhaltung einer erforderlichen Kapitalstruktur kann z.B. erreicht werden durch die Anpassung von Dividendenzahlungen, durch Kapitalrückzahlungen oder durch die Ausgabe neuer bzw. Erwerb und die Einziehung eigener Anteile.

Zum 31. Dezember 2019 wurden ebenso wie zum 31. Dezember 2018 keine Änderungen der Ziele oder Verfahren zur Kapitalsteuerung vorgenommen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 123.816 (Vj. TEUR 114.392). Das langfristige Fremdkapital beläuft sich auf TEUR 77.135 (Vj. TEUR 75.703) und das kurzfristige Fremdkapital beträgt TEUR 25.472 (Vj. TEUR 22.673). Damit beträgt die bilanzielle Eigenkapitalquote 54,7 % (Vj. 53,8 %).

4.5 Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als nahe stehende Personen werden nach IAS 24 folgende Gesellschaften bzw. Personen angesehen: die Muttergesellschaft INKA AG für Beteiligungen (92% der Hasen-Aktien), deren Alleingesellschafterin INKA Group GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschafter samt nahen Familienangehörigen und alle Unternehmen, die mit diesen Unternehmen bzw. natürlichen Personen verbunden sind. Nahestehende Personen sind auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen.

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31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
a) Aufwand aus Waren- und Dienstleistungsverkehr 414 409
b) Personalaufwand 265 274
c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 77 138

4.6 Mehrheitsaktionär

Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen hält zum 31.12.2019 insgesamt ca. 92% der Aktien der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.

4.7 Zahl der Arbeitnehmer

Die Zahl der Arbeitnehmer (kaufmännische Angestellte) beläuft sich in 2019 durchschnittlich auf 7 Mitarbeiter (Vj. 5).

4.8 Aufsichtsrat

Herr Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Aufsichtsratsvorsitzender bei der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering stellvertretender Vorsitzender (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Peter Roßbach, öffentllich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München

Die feste Vergütung 2019 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.607,80 (Vj. EUR 18.444,60).

4.9 Vorstand

Seit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Rechtsanwalt, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2019 (direkt und über Kostenverrechnung verbundener Unternehmen betrugen EUR 264.879,54 (Vj. EUR 259.679,44).

4.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

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EUR
a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien à EUR 1,00 480.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung 2.062.731,28
  2.542.731,28

4.11 Honorar des Abschlussprüfers

Das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr TEUR 42 (Vj. TEUR 40) für die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung 2019.

4.12 Nachtragsbericht

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist in 2020 mit einer Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur zu rechnen. Für den Konzern können sich daraus Risiken aus Mietstundungen und Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Trotz dieser einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus, dass die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie den Konzern in seiner Existenz bedrohen.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

 

Augsburg, den 23.04.2020

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Grundlagen des Konzerns / Geschäftsmodell

1. Gegenstand des Konzerns

Der Hasen-Immobilien Konzern ist ausschließlich im Immobilienbereich tätig und konzentriert sich auf die Verwaltung eigener Immobilien.

2. Struktur der einbezogenen Beteiligungen

Bei den einbezogenen Beteiligungen handelt es sich um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die HasenImmobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz.

Die Kommanditanteile der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft (im Folgenden auch HasenImmobilien AG) an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG betragen unverändert jeweils 90%. Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch die jeweilige Komplementärin, die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH sowie die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt und werden zu 100% von der Hasen-Immobilien AG gehalten.

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft war an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG zu 100% beteiligt. Diese Gesellschaft ist in 2019 durch Anwachsung an die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft erloschen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die noch im Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 dargestellten gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, auf die nochmals Bezug genommen wird, wie z.B. der in 2019 herrschende Handelsstreit zwischen USA und China, die Auswirkungen der Dieselaffäre, die Klimaschutzdiskussion, der Brexit, die Neuregelungen zur Grundsteuer, die Einführung einer Mieterschutzverordnung, die bisherigen Konjunkturerwartungen sowie die bisherige Entwicklung und Situation auf dem Immobilienmarkt, sind durch die zwischenzeitlich eingetretenen Sonderbedingungen der Covid-19-Pandemie vollständig in den Hintergrund getreten.

Die Covid-19-Pandemie hat die Welt und das Land im Griff. Hoheitliche Maßnahmen und Entscheidungen des Bundes und der Länder mit diversesten Einschränkungen in den verschiedensten Bereichen zur Eindämmung einer weiteren Virusausbreitung u.a. Grenzschließungen, Ausgangs- bzw. Kontaktverboten, Zwangsschließung von Ladengeschäften des Einzelhandels und der Gastronomie, temporärer Ausschluss von mietrechtlichen Kündigungsrechten bei Zahlungsverzug u. ä., stehen im Vordergrund und bestimmen den Alltag. Großteile der Wirtschaft sind durch die Maßnahmen erheblich in Mitleidenschaft gezogen bzw. zum Erliegen gekommen, auch wenn der Bund und die Länder versuchen, durch umfangreiche Hilfsprogramme die Auswirkungen abzumildern. Auf Bundesebene wurde Ende März 2020 ein zusätzlicher Nachtragshaushalt von EUR 122,5 Mrd. verabschiedet. Ebenso wurde auf Landesebene im Rahmen eines zweiten Nachtragshaushaltes der Sonderfonds Corona-Pandemie um EUR 10 Mrd. auf EUR 20 Mrd. aufgestockt.

Welche weiteren gesamtwirtschaftlichen Folgen, insbesondere auch für den Immobilienmarkt hieraus erwachsen, kann derzeit nicht prognostiziert werden, zumal nicht sicher abzusehen ist, wann mit einer Lockerung der vorerst bis zum 19. April erlassenen hoheitlichen Maßnahmen zu rechnen ist. Insoweit werden unterschiedliche Szenarien einer von verschiedenen Fachkreisen (Ifo-Institut, Wirtschaftsweisen) erwarteten Rezession der Wirtschaft diskutiert.

Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, ist dieser bei Berichtaufstellung nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau sowohl bei den Mieten wie auch bei den Kaufpreisen, nachdem der Immobilienmarkt erfahrungsgemäß zeitverzögert auf die konjunkturelle Entwicklung und Sondereinflüsse anspricht. Sowohl im Wohnungs- wie auch im Gewerbemietmarkt werden jedoch grundsätzlich negative Entwicklungen erwartet, wie sich dies auch bereits im Zahlungsverhalten großer Gewerbemieter am Beginn der Pandemie abzeichnet.

2. Geschäftsverlauf

Wie in den Vorjahren konzentriert sich der Konzern auf die Bestands- und Immobilienverwaltung eigener Grundstücke, insbesondere den vorhandenen Immobilienbestand langfristig zu optimieren. Das Konzept sieht vor, Immobilien mit schlechten bzw. schwierigen Ertrags- und Entwicklungsaussichten abzustoßen, die bauliche Ausnutzung von Bestandsgrundstücken zu verbessern, Baurechte auf eigenen Grundstücken zu entwickeln oder neu zu schaffen, sowie den Bestand gegebenenfalls durch Zukäufe abzurunden.

Der Berichtszeitraum 2019 stand im Zeichen der Sanierung des im unmittelbaren Zentrum von Augsburg gelegenen denkmalgeschützten Gaststättenobjekts "Unter dem Bogen". Das Objekt ist bereits in der mittelalterlichen Kartographie der Stadt Augsburg (Seldplan von 1521) nachgewiesen. Der Bauverlauf hat eine deutlich schlechtere Bausubstanz zu Tage gefördert als die Voruntersuchungen und der vorangegangene, durch den Brand erforderliche Rückbau vermuten ließen, was den Bauverlauf wesentlich komplexer und schwieriger gestaltet. Des Weiteren wurden im Objekt Kulturschichten entdeckt, die in das Mittelalter zurückreichen. Hierdurch waren aufwendige Untersuchungen und Dokumentationen des Denkmalschutzes und Archäologie notwendig, die zu einer Unterbrechung des Bauablaufs geführt haben. Obwohl die hierdurch entstandenen zeitlichen Verzögerungen gut aufgeholt werden konnten, stellen die gegenwärtigen, Covid-19-Pandemie bedingten Schwierigkeiten im Hinblick auf die erhöhten Hygieneanforderungen bzw. eingetretenen Lieferengpässe vor neue Herausforderungen, das Gebäude rechtzeitig fertigzustellen. Obwohl der entsprechende Mietvertrag mit einem Betreiber zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, kann noch nicht abgesehen werden, wann die Wiedereröffnung der Traditionsgaststätte mit Aufhebung bzw. Lockerung der behördlichen Gastronomieschließungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sinnvoll ist.

Des Weiteren wurde Anfang 2019 in der Fußgängerzone Augsburgs, in unmittelbarer Nähe zum vorbeschrieben Gastronomieobjekt bzw. zu weiterem Bestandseigentum, ein Wohn- bzw. Geschäftshaus als Reinvestitionsobjekt in der Fußgängerzone hinzuerworben, nachdem in 2018 ein Wohn- und Geschäftshaus in Stadtteillage verkauft worden war.

Ferner wird in einem Objekt die Sanierung von sieben Einheiten überprüft und schließlich bei zwei weiteren Grundstücken die Entwicklung neuer Baurechte geplant. Vor allem der Anteil an Wohnungen steht hierbei im Vordergrund.

Soweit es das Anwesen Bahnhofplatz 1 in München betrifft, wurden in 2019 die Folgen eines Hagelschadens beseitigt sowie verschiedene Mängel abgearbeitet. Das in München prominente und zentral gelegene Objekt verfügt über ein neugebautes 4-Sterne-Design-Hotel der 25hours-Hotelgruppe mit 165 Zimmern, einer Post-/Postbankfiliale, einem REWE-Markt und einer Filiale der Commerzbank.

Das Grundstückseigentum des Konzerns umfasst zum 31.12.2019, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 8 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 8.814 m 2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m 2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- bzw. Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.476 m 2, zwei Baugrundstücke mit 1.647 m 2 , unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m 2 , das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m 2 Grundstücksfläche sowie das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m 2 .

3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

3.1 Ertragslage

Die Konzernumsatzerlöse von TEUR 9.702 (Vj. TEUR 8.075) beinhalten Mieten und Pachten samt Nebenkosten.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 9.346 (Vj. TEUR 9.573). Hierin enthalten sind vor allem Gewinne aus Erhöhung von Zeitwerten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien i.H.v. TEUR 9.290 (Vj. TEUR 7.065) sowie Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 46 (Vj. TEUR 1.811).

Der Materialaufwand beträgt insgesamt TEUR 1.964 (Vj. TEUR 1.748) und umfasst Aufwendungen für Reparaturen und Nebenkosten der eigenen Immobilien.

Insgesamt macht der Materialaufwand ca. 20% der Umsatzerlöse aus (Vj. ca. 22%).

Der Personalaufwand des Konzerns beträgt im Berichtsjahr TEUR 140 (Vj. TEUR 130).

Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 14 (Vj. TEUR 11) und betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögenswerte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 2.445 (Vj. TEUR 3.702).

Die Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.582 (Vj. TEUR 1.640) beinhalten vor allem Bankzinsen mit TEUR 1.415 (Vj. TEUR 1.462).

Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 12.903 und ist damit um TEUR 2.486 höher als im Vorjahr mit TEUR 10.417.

Die Ertragsteuern sind mit TEUR 2.518 um TEUR 1.454 höher als im Vorjahr mit TEUR 1.064.

3.2 Vermögens- und Finanzlage

3.2.1 Langfristige Vermögenswerte

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind Objekte ausgewiesen, die langfristig gehalten werden und Mieteinnahmen generieren.

Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Karlstraße und Unter dem Bogen in Augsburg.

3.2.2 Kurzfristige Vermögenswerte

Bei den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 13.874 (Vj. TEUR 22.683) handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei diversen Banken.

3.2.3 Langfristige Verbindlichkeiten

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, die der Finanzierung von Bestandsimmobilien dienen und durch entsprechende Grundschulden besichert sind.

In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten sind Kaufpreisleibrenten erfasst.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Bilanzansätzen nach IFRS und Steuerrecht bei lang- und kurzfristigen Aktiva.

3.2.4 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem Abfindungsansprüche der Minderheitsbeteiligten an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.

3.2.5 Zusammenfassung

Die langfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2019 mit TEUR 211.124 (Vj. TEUR 189.043) sind durch die Summe aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 200.951 (Vj. TEUR 190.096) zu rund 95,2% abgedeckt (Vj. 100,6%).

Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 25.472 (Vj. TEUR 22.672) steht ein kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR 15.299 (Vj. TEUR 23.725) gegenüber.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2019 beträgt ca. 54,7% (Vj. 53,8%).

Bezüglich der Cash Flows wird auf die Kapitalflussrechnung (Anlage III) verwiesen.

Der Konzern wird auch zukünftig in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Kontokorrentrahmen von insgesamt 11 Mio. EUR wurde im Berichtszeitraum i.H.v. rund TEUR 7.141 (Vj. TEUR 7.707) in Anspruch genommen.

4. Gesamtaussage

Das Ergebnis 2019 vor Steuern und ohne Erhöhung der Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien liegt geringfügig unter der Planung.

III. Chancen- und Risikoberichterstattung

1. Allgemeines

Der Konzern definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, auf diesen Konzern zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie, ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund hat der Konzern ein an seinem Unternehmensgegenstand, seiner Größe, seinen Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet.

Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).

Der Konzern hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Größe und Struktur des Konzerns zuallererst der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführer der einbezogenen Beteiligungen sowie den Organen der Hasen-Immobilien AG. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung eingesetzt.

2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen folgendes ausgeführt:

Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Konzerns unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung von Jahres- und Zwischenabschluss bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Konzerngesellschaften wird in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.

Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einer Vertretung überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff nur diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.

Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.

Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich nach dem Vier-AugenPrinzip erfolgen.

Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung erfolgt mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Vergaben und eingehenden Rechnungen.

Das weitere interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Im Bereich der Immobilienverwaltung werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.

3. Chancen und Risiken im Einzelnen

3.1 Chancen und Risiken aus dem Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung

Wie bisher sieht der Konzern seine Chancen im Bereich der Bestandsverwaltung darin, den Immobilienbestand weiter langfristig zu optimieren, angemessene Mieten bzw. Pachten zu erzielen und zukunftsorientierte bzw. wertbeständige Substanzwerte zu schaffen bzw. zu erhalten.

Bei den Risiken versucht der Konzern zu analysieren, welche negativen Ereignisse oder negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf der Immobilien- und Bestandsverwaltung haben können.

Auf Grund der aktuellen Sondersituation der Covid-19-Pandemie wird im Hinblick auf die Chancen- und Risikoberichterstattung, soweit es die bisherige Marktsituation betrifft, auf die Ausführungen früherer Lage- und Zwischenlageberichte, insbesondere den Konzernlagebericht 2018 und den Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 verwiesen, insbesondere was die Wertbeständigkeit und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, die Vermietbarkeit und mögliche Leerstände bzw. Mietausfälle, regionale Marktbedingungen, rechtliche Risiken bzw. Liquiditätsrisiken u.a. betrifft.

Wie die Sondersituation der Covid-19-Pandemie deutlich macht, kann eine Chancen- und Risikoberichterstattung niemals abschließend sein, da es Risiken gibt, die nicht bekannt oder vorhersehbar sind oder deren tatsächliche Auswirkungen nicht annähernd abgeschätzt werden können. Des Weiteren ist eine Risikobetrachtung oder Risikoeinschätzung niemals statisch, sondern ein ständig fortlaufender, sich verändernder Prozess. Sachverhalte müssen laufend vor dem Hintergrund sich abzeichnender Änderungen neu bewertet und beurteilt werden.

Bei der Covid-19-Pandemie kann weder sicher vorhergesagt werden, wann mit einer Lockerung oder Aufhebung der oben beschriebenen, staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit gerechnet werden kann, noch wie groß die Auswirkung auf die Wirtschaft sein wird, wann die Wirtschaft wieder anläuft, und welche Folgen dies auf die Immobilienwirtschaft haben wird.

Seit dem 18. März 2020 sind auf Grund hoheitlicher Maßnahmen alle Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind. Diese Anordnung wurde vorerst bis 19.04.2020 ausgeweitet. Ebenso gilt dies für die Gastronomie. Essensangebote zur Mitnahme oder Auslieferung bleiben erlaubt.

Durch die auf Grund behördlicher Maßnahmen erfolgten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten haben zwischenzeitlich verschiedene Mieter begonnen, trotz entgegenstehenden gesetzlichen Willens und trotz der zwischenzeitlich bereitgestellten staatlichen Hilfsmaßnahmen, ihre Mietzahlungen einzustellen bzw. zu kürzen. In Einzelfällen wurden bzw. werden Stundungsvereinbarungen geschlossen.

Auf Grund dieses veränderten Mietzahlungsverhaltens kann eine Verschlechterung der Umsatzerlöse bzw. Ergebnissituation nicht ausgeschlossen werden, wenngleich im ersten Schritt Einsparungsmöglichkeiten auf der Fixkostenseite gesucht oder die Verschiebung von Projekten überprüft wird.

Trotz dieser einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus, dass er durch die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie in seiner Existenz bedroht ist.

Für eine nähere Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Konzern wird abzuwarten sein, wann die Aufhebung oder eine Teilaufhebung/Lockerung der Maßnahmen erfolgt, wann mit einer Normalisierung bzw. Erholung der Wirtschaft gerechnet werden kann und welche Folgen die Covid-19-Pandemie für den Immobilienmarkt bezüglich Vermietbarkeit, Miethöhen und Kaufpreise haben wird.

3.2 Chancen aus dem ehemaligen Bauträgerbereich

Nachdem der vollständige Kaufpreis aus dem Verkauf der HI-Beteiligung bereits in 2018 vereinnahmt wurde, wird auf die detaillierten Ausführungen früherer Veröffentlichungen verwiesen.

Bekanntermaßen sieht der notarielle Anteilsübertragungsvertrag vom 05.02.2015 für das verbliebene Bauträgerprojekt Putzbrunn ein zeitlich befristetes Nachbesserungsrecht vor, soweit hierfür ein Baurecht bis zum 31.12.2020 vorliegt. Die Parteien sind im Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass das Projekt entsprechend der ursprünglichen Planung nicht zu realisieren ist bzw. beiden Seiten war unklar, ob, wann und in welcher Form eine Projektrealisierung möglich ist. Der Konzern geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass mit einem der Planungshoheit unterliegenden, gemeindlichen Satzungsbeschluss in 2020 nicht mehr gerechnet werden kann.

IV. Prognosebericht

Der Konzern geht in 2020 von einem Ergebnis vor Steuern ohne Berücksichtigung von Zeitwertveränderungen in einer Größenordnung des Jahres 2019 aus. Jedoch kann die Covid-19-Pandemie das Ergebnis erheblich verschlechtern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Quantifizierung der Verschlechterung nicht möglich.

V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass

(1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt,

(2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und

(3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind.

VI. Grundzüge des Vergütungssystems

Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.

Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Gesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.

 

Augsburg, 23.04.2020

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Prüfungsurteil

Wir haben den von der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss unter Einbezug der Tochtergesellschaften ("Konzern"), bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, Konzerngewinn- und Verlustrechnung mit Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie Konzernanhang geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 14. Mai 2020

O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgeseilschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Heidemann, Wirtschaftsprüfer

Meußer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bericht des Aufsichtsrats 2019

Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2019, wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet.

Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen und satzungsgemäß durchgeführt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.

Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 01.08.2019 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.

Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26.06.2020 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2019 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 26.06.2020 und wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 26.06.2020. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität, Finanz- und Investitionsplanung sowie Kurspflege geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.

 

Augsburg, 26.06.2020

Willy Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats