Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31.12.2019 nach IAS/IFRSAktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2019 nach IAS/IFRSscroll
Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-31.12.2019 nach IAS/IFRSscroll
Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 nach IFRSscroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019 nach IFRSscroll
zu e) Dividende entspricht einer Ausschüttung an die Anteilseigner in Höhe von EUR 2,00 je Aktie. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine Angaben1.1 Informationen zum UnternehmenDie Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg. Der Konzern ist ausschließlich auf dem Immobiliensektor tätig. Im Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit des Konzerns stehen die Verwaltung und Neuordnung des im Großraum Augsburg und in München gelegenen Immobilienbestandes. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft war an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG zu 100% beteiligt. Diese Gesellschaft ist in 2019 durch Anwachsung an die Hasen-Immoblien Aktiengesellschaft erloschen. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird auch in den Konzernabschluss der INKA Group GmbH & Co. KG, München (Amtsgericht München, HRA 99442), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.2 Darstellung des KonzernabschlussesDer vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standard Board (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e (1) HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Einige Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit hierdurch keine Beeinträchtigung der Aussage resultiert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß IAS 1.81b hat die Gesellschaft eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung und eine Überleitung des Gewinns zum Gesamtergebnis in zwei Aufstellungen dargestellt. Die Vergleichsinformationen nach IFRS 1.36 enthalten mindestens ein Jahr. Als Vergleichsjahr wird das Geschäftsjahr 2018 zu Grunde gelegt. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 wird nach Genehmigung durch den Vorstand voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2020 erfolgen. Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 durch den Aufsichtsrat ist ebenfalls für Mitte/Ende Juni 2020 vorgesehen. 1.3 Im Geschäftsjahr erstmals angewandte neue und geänderte StandardsDie im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31.12.2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS. Erstmals anzuwenden waren folgende Standards:
Die Standards haben keine Auswirkung auf die Gesellschaft. Nicht vorzeitig angewandte Standards/InterpretationenDie folgenden (bis zum 31.12.2019 veröffentlichten) neuen oder geänderten IFRS waren für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden vom Konzern nicht angewandt:
Die Standards werden keine Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. 1.4. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze1.4.1In dem Konzernabschluss sind neben der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft die von ihr gemäß IFRS 10 direkt beherrschten Unternehmen (Konzerngesellschaften) Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Immobilien KG), Augsburg, HasenImmobilien Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Immobilien GmbH), Augsburg, die Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Real GmbH), Augsburg, die HasenImmobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, München und deren Komplementärin Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, München enthalten. Die im Vorjahr noch vollkonsolidierte Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Real KG), Augsburg, ist im Berichtsjahr durch Anwachsung an die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft erloschen. Nach IFRS 10.B2 ff sind in den Konsolidierungskreis alle Tochterunternehmen des Mutterunternehmens eingeschlossen. Eine Beherrschung wird nach IFRS 10.B2 ff dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen, entweder direkt oder indirekt über Tochterunternehmen über mehr als die Hälfte ihrer Stimmrechte verfügt. Die direkt beherrschten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
1.4.2Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum Umstellungszeitpunkt auf IFRS nach den Vorschriften des IFRS 1. Die Erstkonsolidierungen in 2010, 2011 und 2015 erfolgten nach IFRS 3.4 ff. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, der Hasen-Immobilien KG, der Hasen-Immobilien GmbH, der Hasen-Real GmbH, der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden gegeneinander aufgerechnet. (Im Vorjahr: noch die vollkonsolidierte Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG). Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne Beteiligungserträge wurden eliminiert. 1.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse durch die gesetzlichen Vertreter erfordert teilweise Schätzungen und kaufmännisches Ermessen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, die Erträge und Aufwendungen in der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, die heute nicht quantifiziert sind. Wesentliche Sachverhalte, die Schätzungen und kaufmännisches Ermessen erfordern, sind:
1.6 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Abschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft und der Abschluss der einbezogenen Konzerngesellschaften Hasen-Immobilien KG, Hasen-Immobilien GmbH, Hasen-Real GmbH, Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz KG und HasenImmobilien Munich Verwaltungs GmbH (Vorjahr: Hasen-Real GmbH & Co. KG) wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. 1.6.1 Aufwands- und ErtragsrealisierungDie Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Erzeugnisse geliefert oder übergeben beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden und damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Der Ertragsteueraufwand erfasst den laufenden Steueraufwand und die latenten Steuern. 1.6.2 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Bei Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird aufgrund ihrer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer ein planmäßig linearer Abschreibungsverlauf von drei bis sechs Jahren unterstellt. 1.6.3 SachanlagenSachanlagen nach IAS 16 werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Sachanlagen werden grundsätzlich gemäß IAS 16.50 und IAS 16.62 linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zu Grunde, welche sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern orientieren: scroll
1.6.4 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienInvestment Properties (als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden gemäß IAS 40.20 bei ihrem Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bezüglich der Folgebewertung wurde nach IAS 40.30 das Wahlrecht für das Modell des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Model) gemäß IAS 40.33 bis 40.55 gewählt. Eine Bewertung der Anlage-Immobilien zum fair value erfolgt gemäß IAS 40.38 zu jedem Bilanzstichtag und entspricht in der Regel dem Marktwert am Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der Immobilien bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses wurde als fair value der Kaufpreis als Marktpreis angesetzt (Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13). Bei den übrigen Anlage-Immobilien wurde der Empfehlung nach IAS 40.32 gefolgt und die Immobilien durch externe, unabhängige Gutachter zum Ende 2019 bewertet (Hierarchiestufe 2 nach IFRS 13). In diesen Gutachten erfolgte die Bodenwertableitung zum Wertermittlungsstichtag auf Basis der Bodenrichtwerte. Bei der Berechnung des (diskontierten) Ertragswertes werden wertbeeinflussende Eigenschaften sowie die Markt- bzw. ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt. Aus dem so ermittelten Ertragswert wird der Verkehrswert abgeleitet. Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte von 2018 auf 2019 sind gemäß IAS 40.35 erfolgswirksam erfasst. 1.6.5 Latente SteuernLatente Steuern gemäß IAS 12 resultieren aus temporären und quasi-permanenten Unterschieden zwischen Handels-/Steuerbilanz und den Wertansätzen nach IFRS. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise verabschiedet wurden. 1.6.6 Finanzielle VermögenswerteDie Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39. Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von originären finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Änderungen der beizulegenden finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen und Vermögenswerte zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Abzinsung nicht unwesentlich ist. Bezüglich der Einschätzung der Risiken verweisen wir darüber hinaus auf die Ausführungen im Konzernlagebericht. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nach IAS 39 qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei wurden angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, um ersichtliche Risiken abzudecken. Übrige Forderungen und sonstige VermögenswerteUnter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Gewerbesteuerguthaben, Schadenersatzansprüche sowie Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 1.6.7 ErtragsteuerforderungenEs handelt sich um Guthaben aus laufenden Ertragsteuern. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 1.6.8 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten originäre Verbindlichkeiten. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sie sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Finanzierungskosten werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst. Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen wurden auf Basis eines unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,49% (Vj. 2,21%) p.a. und einer Inflationsrate von 2,00% bzw. einer Rentenanpassung von 2,00% (Vj. 2,00%) p.a. ermittelt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten Kautionen von Mietern/Pächtern, Sicherheitseinbehalte, Aufsichtsratsvergütungen, Umsatz-Gewerbe- und Lohnsteuer und den kurzfristigen Anteil der o.g. Kaufpreisleibrenten. Ferner werden die Abfindungsansprüche der TI Immobilien GmbH & Co. KG für ihre 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG und von Herrn Dr. Inselkammer für seine 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag bzw. zum Nominalwert. 1.6.9 Kurzfristige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Ein Ausweis erfolgt nur dann, wenn die künftige Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass es zu einem Vermögensabfluss kommt, und sich dieser zuverlässig schätzen lässt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Unter Beachtung einer ausreichenden Risikovorsorge sind die Rückstellungen in angemessener Höhe bilanziert. Sie entsprechen betragsmäßig der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Mittelabflusses, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag notwendig wäre. 2. Erläuterungen der Abschlussposten2.1 Erläuterungen der Bilanz2.1.1 Immaterielle Vermögenswertescroll
2.1.2 Sachanlagenscroll
2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Bei dem Zugang handelt es sich um den Kauf der Immobilie in Augsburg, Annastraße. 2.1.4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauEs handelt sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Augsburg, Karlstraße und Unter dem Bogen. 2.1.5 Latente SteuernDie aktiven latenten Steuern resultieren aus den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten. 2.1.6 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Forderungsbestand betrifft im Wesentlichen offene Pachten/Mieten und ergibt sich wie folgt: scroll
2.1.7 übrige Forderungen und Vermögenswertescroll
2.1.8 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende Steuererstattungsansprüche für 2019 und Vorjahre. 2.1.9 ZahlungsmittelBei den Zahlungsmitteln handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken, die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten. 2.1.10 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr unverändert in 480.000 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden und dieser Periode. 2.1.11 Finanzverbindlichkeitenscroll
Die Finanzverbindlichkeiten dienen der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Sie sind voll durch Grundschulden besichert. Die Zinsen sind fest vereinbart und lagen im Berichtsjahr bei durchschnittlich 1,99% (Vj. 2,00%) 2.1.12 Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 834 (Vj. TEUR 831), die durch Grundschulden besichert sind. 2.1.13 Latente SteuernDie passiven latenten Steuern resultieren aus: scroll
2.1.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Inland. 2.1.15 Übrige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
2.1.16 kurzfristige RückstellungenDie kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Kosten der Hauptversammlung. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Urlaubsentgelte. scroll
2.1.17 SteuerverbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestanden gegenüber dem Finanzamt aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre. 2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung2.2.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Miet- und Pachteinnahmen. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 1.314 (Vj. TEUR 1.036) enthalten, die IFRS 15 unterliegen. 2.2.2 sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie folgt auf: scroll
2.2.3 MaterialaufwandDer Materialaufwand beinhaltet überwiegend Pachten sowie Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen. Diese Kosten entfallen insgesamt auf Immobilien, die Mieterlöse erzielt haben. 2.2.4 PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend: scroll
2.2.5 AbschreibungenDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
2.2.6 sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten: scroll
2.2.7 FinanzerträgeEs handelt sich um Bankzinsen. 2.2.8 FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen beinhalten: scroll
2.2.9 ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Berechnung der Steuern liegen die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz von 32,3% (Vj. 32,3%) setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 16,45% (Vj. 16,45%). Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand begründen sich aus unten stehender Tabelle: scroll
2.2.10 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird mittels Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 10.385 (Vj. TEUR 9.353) durch die (unveränderte) Anzahl der Stückaktien von 480.000 ermittelt. Einflüsse, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen würden, bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vergleichszeitraum nicht. Aus diesem Grund sind das verwässerte Ergebnis und das unverwässerte Ergebnis je Aktie gleich. 3. Erläuterung zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt in Übereinstimmung mit IAS 7, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Position der zahlungswirksamen Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt die Veränderungen von kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme der Zahlungsmittel, vermindert um die Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die Veränderung der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten dar. Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten (Zahlungsmittel). 4. Sonstige Angaben4.1 Eventualschulden, sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31.12.2019 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 208 (Vj. TEUR 234). Die (Rest-)Laufzeit beträgt acht Jahre. 4.2 Nicht ausgenutzte KreditlinienDer Konzern verfügt über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 11.000 (Vj. TEUR 11.000). Dieser wurde bis zu einer Höhe von rund TEUR 7.141 in Anspruch genommen. 4.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement4.3.1 GrundlagenZu den Finanzinstrumenten im Sinne von IAS 39 zählen auf der Aktivseite Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen und Vermögenswerte, sowie die Zahlungsmittel, auf der Passivseite finden sich Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Soweit im Erläuterungsteil keine abweichenden Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass der Buchwert des jeweiligen Finanzinstruments seinem beizulegenden Zeitwert entspricht. 4.3.2 Passive FinanzinstrumenteEs sind Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung von Bestandsimmobilien ausgewiesen. Diese haben einen festen Zinssatz und unterliegen demnach keinem Zinsänderungsrisiko. 4.3.3 RisikenWesentliche Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken werden nicht gesehen. 4.4 KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist es, sicherzustellen, dass eine solide Bilanzstruktur mit einer angemessenen Eigenkapitalquote realisiert wird. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft steuert die Kapitalstruktur abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausschließlich anhand der Eigenkapitalquote. Diese ist definiert als der Quotient aus Eigenkapital und der Summe von Eigenkapital und Schulden. Eine Anpassung der Kapitalstruktur bzw. die Aufrechterhaltung einer erforderlichen Kapitalstruktur kann z.B. erreicht werden durch die Anpassung von Dividendenzahlungen, durch Kapitalrückzahlungen oder durch die Ausgabe neuer bzw. Erwerb und die Einziehung eigener Anteile. Zum 31. Dezember 2019 wurden ebenso wie zum 31. Dezember 2018 keine Änderungen der Ziele oder Verfahren zur Kapitalsteuerung vorgenommen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 123.816 (Vj. TEUR 114.392). Das langfristige Fremdkapital beläuft sich auf TEUR 77.135 (Vj. TEUR 75.703) und das kurzfristige Fremdkapital beträgt TEUR 25.472 (Vj. TEUR 22.673). Damit beträgt die bilanzielle Eigenkapitalquote 54,7 % (Vj. 53,8 %). 4.5 Beziehungen zu nahe stehenden PersonenAls nahe stehende Personen werden nach IAS 24 folgende Gesellschaften bzw. Personen angesehen: die Muttergesellschaft INKA AG für Beteiligungen (92% der Hasen-Aktien), deren Alleingesellschafterin INKA Group GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschafter samt nahen Familienangehörigen und alle Unternehmen, die mit diesen Unternehmen bzw. natürlichen Personen verbunden sind. Nahestehende Personen sind auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. scroll
4.6 MehrheitsaktionärDie INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen hält zum 31.12.2019 insgesamt ca. 92% der Aktien der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft. 4.7 Zahl der ArbeitnehmerDie Zahl der Arbeitnehmer (kaufmännische Angestellte) beläuft sich in 2019 durchschnittlich auf 7 Mitarbeiter (Vj. 5). 4.8 Aufsichtsrat
Die feste Vergütung 2019 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.607,80 (Vj. EUR 18.444,60). 4.9 VorstandSeit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Rechtsanwalt, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2019 (direkt und über Kostenverrechnung verbundener Unternehmen betrugen EUR 264.879,54 (Vj. EUR 259.679,44). 4.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendungscroll
4.11 Honorar des AbschlussprüfersDas als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr TEUR 42 (Vj. TEUR 40) für die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung 2019. 4.12 NachtragsberichtIm Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist in 2020 mit einer Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur zu rechnen. Für den Konzern können sich daraus Risiken aus Mietstundungen und Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Trotz dieser einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus, dass die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie den Konzern in seiner Existenz bedrohen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
Augsburg, den 23.04.2020 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlagen des Konzerns / Geschäftsmodell1. Gegenstand des KonzernsDer Hasen-Immobilien Konzern ist ausschließlich im Immobilienbereich tätig und konzentriert sich auf die Verwaltung eigener Immobilien. 2. Struktur der einbezogenen BeteiligungenBei den einbezogenen Beteiligungen handelt es sich um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die HasenImmobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz. Die Kommanditanteile der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft (im Folgenden auch HasenImmobilien AG) an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG betragen unverändert jeweils 90%. Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch die jeweilige Komplementärin, die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH sowie die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt und werden zu 100% von der Hasen-Immobilien AG gehalten. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft war an der Hasen-Real Estate GmbH & Co. KG zu 100% beteiligt. Diese Gesellschaft ist in 2019 durch Anwachsung an die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft erloschen. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie noch im Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 dargestellten gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, auf die nochmals Bezug genommen wird, wie z.B. der in 2019 herrschende Handelsstreit zwischen USA und China, die Auswirkungen der Dieselaffäre, die Klimaschutzdiskussion, der Brexit, die Neuregelungen zur Grundsteuer, die Einführung einer Mieterschutzverordnung, die bisherigen Konjunkturerwartungen sowie die bisherige Entwicklung und Situation auf dem Immobilienmarkt, sind durch die zwischenzeitlich eingetretenen Sonderbedingungen der Covid-19-Pandemie vollständig in den Hintergrund getreten. Die Covid-19-Pandemie hat die Welt und das Land im Griff. Hoheitliche Maßnahmen und Entscheidungen des Bundes und der Länder mit diversesten Einschränkungen in den verschiedensten Bereichen zur Eindämmung einer weiteren Virusausbreitung u.a. Grenzschließungen, Ausgangs- bzw. Kontaktverboten, Zwangsschließung von Ladengeschäften des Einzelhandels und der Gastronomie, temporärer Ausschluss von mietrechtlichen Kündigungsrechten bei Zahlungsverzug u. ä., stehen im Vordergrund und bestimmen den Alltag. Großteile der Wirtschaft sind durch die Maßnahmen erheblich in Mitleidenschaft gezogen bzw. zum Erliegen gekommen, auch wenn der Bund und die Länder versuchen, durch umfangreiche Hilfsprogramme die Auswirkungen abzumildern. Auf Bundesebene wurde Ende März 2020 ein zusätzlicher Nachtragshaushalt von EUR 122,5 Mrd. verabschiedet. Ebenso wurde auf Landesebene im Rahmen eines zweiten Nachtragshaushaltes der Sonderfonds Corona-Pandemie um EUR 10 Mrd. auf EUR 20 Mrd. aufgestockt. Welche weiteren gesamtwirtschaftlichen Folgen, insbesondere auch für den Immobilienmarkt hieraus erwachsen, kann derzeit nicht prognostiziert werden, zumal nicht sicher abzusehen ist, wann mit einer Lockerung der vorerst bis zum 19. April erlassenen hoheitlichen Maßnahmen zu rechnen ist. Insoweit werden unterschiedliche Szenarien einer von verschiedenen Fachkreisen (Ifo-Institut, Wirtschaftsweisen) erwarteten Rezession der Wirtschaft diskutiert. Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, ist dieser bei Berichtaufstellung nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau sowohl bei den Mieten wie auch bei den Kaufpreisen, nachdem der Immobilienmarkt erfahrungsgemäß zeitverzögert auf die konjunkturelle Entwicklung und Sondereinflüsse anspricht. Sowohl im Wohnungs- wie auch im Gewerbemietmarkt werden jedoch grundsätzlich negative Entwicklungen erwartet, wie sich dies auch bereits im Zahlungsverhalten großer Gewerbemieter am Beginn der Pandemie abzeichnet. 2. GeschäftsverlaufWie in den Vorjahren konzentriert sich der Konzern auf die Bestands- und Immobilienverwaltung eigener Grundstücke, insbesondere den vorhandenen Immobilienbestand langfristig zu optimieren. Das Konzept sieht vor, Immobilien mit schlechten bzw. schwierigen Ertrags- und Entwicklungsaussichten abzustoßen, die bauliche Ausnutzung von Bestandsgrundstücken zu verbessern, Baurechte auf eigenen Grundstücken zu entwickeln oder neu zu schaffen, sowie den Bestand gegebenenfalls durch Zukäufe abzurunden. Der Berichtszeitraum 2019 stand im Zeichen der Sanierung des im unmittelbaren Zentrum von Augsburg gelegenen denkmalgeschützten Gaststättenobjekts "Unter dem Bogen". Das Objekt ist bereits in der mittelalterlichen Kartographie der Stadt Augsburg (Seldplan von 1521) nachgewiesen. Der Bauverlauf hat eine deutlich schlechtere Bausubstanz zu Tage gefördert als die Voruntersuchungen und der vorangegangene, durch den Brand erforderliche Rückbau vermuten ließen, was den Bauverlauf wesentlich komplexer und schwieriger gestaltet. Des Weiteren wurden im Objekt Kulturschichten entdeckt, die in das Mittelalter zurückreichen. Hierdurch waren aufwendige Untersuchungen und Dokumentationen des Denkmalschutzes und Archäologie notwendig, die zu einer Unterbrechung des Bauablaufs geführt haben. Obwohl die hierdurch entstandenen zeitlichen Verzögerungen gut aufgeholt werden konnten, stellen die gegenwärtigen, Covid-19-Pandemie bedingten Schwierigkeiten im Hinblick auf die erhöhten Hygieneanforderungen bzw. eingetretenen Lieferengpässe vor neue Herausforderungen, das Gebäude rechtzeitig fertigzustellen. Obwohl der entsprechende Mietvertrag mit einem Betreiber zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, kann noch nicht abgesehen werden, wann die Wiedereröffnung der Traditionsgaststätte mit Aufhebung bzw. Lockerung der behördlichen Gastronomieschließungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sinnvoll ist. Des Weiteren wurde Anfang 2019 in der Fußgängerzone Augsburgs, in unmittelbarer Nähe zum vorbeschrieben Gastronomieobjekt bzw. zu weiterem Bestandseigentum, ein Wohn- bzw. Geschäftshaus als Reinvestitionsobjekt in der Fußgängerzone hinzuerworben, nachdem in 2018 ein Wohn- und Geschäftshaus in Stadtteillage verkauft worden war. Ferner wird in einem Objekt die Sanierung von sieben Einheiten überprüft und schließlich bei zwei weiteren Grundstücken die Entwicklung neuer Baurechte geplant. Vor allem der Anteil an Wohnungen steht hierbei im Vordergrund. Soweit es das Anwesen Bahnhofplatz 1 in München betrifft, wurden in 2019 die Folgen eines Hagelschadens beseitigt sowie verschiedene Mängel abgearbeitet. Das in München prominente und zentral gelegene Objekt verfügt über ein neugebautes 4-Sterne-Design-Hotel der 25hours-Hotelgruppe mit 165 Zimmern, einer Post-/Postbankfiliale, einem REWE-Markt und einer Filiale der Commerzbank. Das Grundstückseigentum des Konzerns umfasst zum 31.12.2019, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 8 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 8.814 m 2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m 2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- bzw. Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.476 m 2, zwei Baugrundstücke mit 1.647 m 2 , unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m 2 , das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m 2 Grundstücksfläche sowie das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m 2 . 3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie Konzernumsatzerlöse von TEUR 9.702 (Vj. TEUR 8.075) beinhalten Mieten und Pachten samt Nebenkosten. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 9.346 (Vj. TEUR 9.573). Hierin enthalten sind vor allem Gewinne aus Erhöhung von Zeitwerten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien i.H.v. TEUR 9.290 (Vj. TEUR 7.065) sowie Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 46 (Vj. TEUR 1.811). Der Materialaufwand beträgt insgesamt TEUR 1.964 (Vj. TEUR 1.748) und umfasst Aufwendungen für Reparaturen und Nebenkosten der eigenen Immobilien. Insgesamt macht der Materialaufwand ca. 20% der Umsatzerlöse aus (Vj. ca. 22%). Der Personalaufwand des Konzerns beträgt im Berichtsjahr TEUR 140 (Vj. TEUR 130). Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 14 (Vj. TEUR 11) und betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögenswerte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 2.445 (Vj. TEUR 3.702). Die Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.582 (Vj. TEUR 1.640) beinhalten vor allem Bankzinsen mit TEUR 1.415 (Vj. TEUR 1.462). Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 12.903 und ist damit um TEUR 2.486 höher als im Vorjahr mit TEUR 10.417. Die Ertragsteuern sind mit TEUR 2.518 um TEUR 1.454 höher als im Vorjahr mit TEUR 1.064. 3.2 Vermögens- und Finanzlage3.2.1 Langfristige VermögenswerteBei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind Objekte ausgewiesen, die langfristig gehalten werden und Mieteinnahmen generieren. Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Karlstraße und Unter dem Bogen in Augsburg. 3.2.2 Kurzfristige VermögenswerteBei den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 13.874 (Vj. TEUR 22.683) handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei diversen Banken. 3.2.3 Langfristige VerbindlichkeitenDie langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, die der Finanzierung von Bestandsimmobilien dienen und durch entsprechende Grundschulden besichert sind. In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten sind Kaufpreisleibrenten erfasst. Die passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Bilanzansätzen nach IFRS und Steuerrecht bei lang- und kurzfristigen Aktiva. 3.2.4 Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem Abfindungsansprüche der Minderheitsbeteiligten an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG. 3.2.5 ZusammenfassungDie langfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2019 mit TEUR 211.124 (Vj. TEUR 189.043) sind durch die Summe aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 200.951 (Vj. TEUR 190.096) zu rund 95,2% abgedeckt (Vj. 100,6%). Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 25.472 (Vj. TEUR 22.672) steht ein kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR 15.299 (Vj. TEUR 23.725) gegenüber. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2019 beträgt ca. 54,7% (Vj. 53,8%). Bezüglich der Cash Flows wird auf die Kapitalflussrechnung (Anlage III) verwiesen. Der Konzern wird auch zukünftig in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Kontokorrentrahmen von insgesamt 11 Mio. EUR wurde im Berichtszeitraum i.H.v. rund TEUR 7.141 (Vj. TEUR 7.707) in Anspruch genommen. 4. GesamtaussageDas Ergebnis 2019 vor Steuern und ohne Erhöhung der Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien liegt geringfügig unter der Planung. III. Chancen- und Risikoberichterstattung1. AllgemeinesDer Konzern definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, auf diesen Konzern zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie, ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hat der Konzern ein an seinem Unternehmensgegenstand, seiner Größe, seinen Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet. Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS). Der Konzern hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Größe und Struktur des Konzerns zuallererst der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführer der einbezogenen Beteiligungen sowie den Organen der Hasen-Immobilien AG. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung eingesetzt. 2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen folgendes ausgeführt: Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Konzerns unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung von Jahres- und Zwischenabschluss bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Konzerngesellschaften wird in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet. Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einer Vertretung überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff nur diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen. Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden. Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich nach dem Vier-AugenPrinzip erfolgen. Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung erfolgt mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Vergaben und eingehenden Rechnungen. Das weitere interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Im Bereich der Immobilienverwaltung werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft. 3. Chancen und Risiken im Einzelnen3.1 Chancen und Risiken aus dem Bereich der Immobilien- und BestandsverwaltungWie bisher sieht der Konzern seine Chancen im Bereich der Bestandsverwaltung darin, den Immobilienbestand weiter langfristig zu optimieren, angemessene Mieten bzw. Pachten zu erzielen und zukunftsorientierte bzw. wertbeständige Substanzwerte zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei den Risiken versucht der Konzern zu analysieren, welche negativen Ereignisse oder negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf der Immobilien- und Bestandsverwaltung haben können. Auf Grund der aktuellen Sondersituation der Covid-19-Pandemie wird im Hinblick auf die Chancen- und Risikoberichterstattung, soweit es die bisherige Marktsituation betrifft, auf die Ausführungen früherer Lage- und Zwischenlageberichte, insbesondere den Konzernlagebericht 2018 und den Zwischenlagebericht zum 30.06.2019 verwiesen, insbesondere was die Wertbeständigkeit und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, die Vermietbarkeit und mögliche Leerstände bzw. Mietausfälle, regionale Marktbedingungen, rechtliche Risiken bzw. Liquiditätsrisiken u.a. betrifft. Wie die Sondersituation der Covid-19-Pandemie deutlich macht, kann eine Chancen- und Risikoberichterstattung niemals abschließend sein, da es Risiken gibt, die nicht bekannt oder vorhersehbar sind oder deren tatsächliche Auswirkungen nicht annähernd abgeschätzt werden können. Des Weiteren ist eine Risikobetrachtung oder Risikoeinschätzung niemals statisch, sondern ein ständig fortlaufender, sich verändernder Prozess. Sachverhalte müssen laufend vor dem Hintergrund sich abzeichnender Änderungen neu bewertet und beurteilt werden. Bei der Covid-19-Pandemie kann weder sicher vorhergesagt werden, wann mit einer Lockerung oder Aufhebung der oben beschriebenen, staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit gerechnet werden kann, noch wie groß die Auswirkung auf die Wirtschaft sein wird, wann die Wirtschaft wieder anläuft, und welche Folgen dies auf die Immobilienwirtschaft haben wird. Seit dem 18. März 2020 sind auf Grund hoheitlicher Maßnahmen alle Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind. Diese Anordnung wurde vorerst bis 19.04.2020 ausgeweitet. Ebenso gilt dies für die Gastronomie. Essensangebote zur Mitnahme oder Auslieferung bleiben erlaubt. Durch die auf Grund behördlicher Maßnahmen erfolgten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten haben zwischenzeitlich verschiedene Mieter begonnen, trotz entgegenstehenden gesetzlichen Willens und trotz der zwischenzeitlich bereitgestellten staatlichen Hilfsmaßnahmen, ihre Mietzahlungen einzustellen bzw. zu kürzen. In Einzelfällen wurden bzw. werden Stundungsvereinbarungen geschlossen. Auf Grund dieses veränderten Mietzahlungsverhaltens kann eine Verschlechterung der Umsatzerlöse bzw. Ergebnissituation nicht ausgeschlossen werden, wenngleich im ersten Schritt Einsparungsmöglichkeiten auf der Fixkostenseite gesucht oder die Verschiebung von Projekten überprüft wird. Trotz dieser einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus, dass er durch die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie in seiner Existenz bedroht ist. Für eine nähere Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Konzern wird abzuwarten sein, wann die Aufhebung oder eine Teilaufhebung/Lockerung der Maßnahmen erfolgt, wann mit einer Normalisierung bzw. Erholung der Wirtschaft gerechnet werden kann und welche Folgen die Covid-19-Pandemie für den Immobilienmarkt bezüglich Vermietbarkeit, Miethöhen und Kaufpreise haben wird. 3.2 Chancen aus dem ehemaligen BauträgerbereichNachdem der vollständige Kaufpreis aus dem Verkauf der HI-Beteiligung bereits in 2018 vereinnahmt wurde, wird auf die detaillierten Ausführungen früherer Veröffentlichungen verwiesen. Bekanntermaßen sieht der notarielle Anteilsübertragungsvertrag vom 05.02.2015 für das verbliebene Bauträgerprojekt Putzbrunn ein zeitlich befristetes Nachbesserungsrecht vor, soweit hierfür ein Baurecht bis zum 31.12.2020 vorliegt. Die Parteien sind im Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgegangen, dass das Projekt entsprechend der ursprünglichen Planung nicht zu realisieren ist bzw. beiden Seiten war unklar, ob, wann und in welcher Form eine Projektrealisierung möglich ist. Der Konzern geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass mit einem der Planungshoheit unterliegenden, gemeindlichen Satzungsbeschluss in 2020 nicht mehr gerechnet werden kann. IV. PrognoseberichtDer Konzern geht in 2020 von einem Ergebnis vor Steuern ohne Berücksichtigung von Zeitwertveränderungen in einer Größenordnung des Jahres 2019 aus. Jedoch kann die Covid-19-Pandemie das Ergebnis erheblich verschlechtern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Quantifizierung der Verschlechterung nicht möglich. V. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind. VI. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat. Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Gesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.
Augsburg, 23.04.2020 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft PrüfungsurteilWir haben den von der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss unter Einbezug der Tochtergesellschaften ("Konzern"), bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, Konzerngewinn- und Verlustrechnung mit Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie Konzernanhang geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 14. Mai 2020 O&R Oppenhoff & Rädler AG Heidemann, Wirtschaftsprüfer Meußer, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Bericht des Aufsichtsrats 2019Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2019, wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet. Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen und satzungsgemäß durchgeführt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf. Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 01.08.2019 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt. Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung. Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26.06.2020 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2019 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 26.06.2020 und wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind. Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 26.06.2020. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität, Finanz- und Investitionsplanung sowie Kurspflege geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.
Augsburg, 26.06.2020 Willy Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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