![]() Hasen-Immobilien AGAugsburgHalbjahresfinanzberichtHalbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021Dieser Bericht besteht aus
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und stellt den unterjährigen Emittentenbericht
gemäß § 6 Abs. 2 des Regelwerks für
das Marktsegment m:access dar. Er ist weder einer
prüferischen Durchsicht unterzogen noch entsprechend
§ 317 HGB geprüft worden.
Soweit nichts Anderes erwähnt ist, gelten die
Angaben im Konzernabschluss 2020, insbesondere die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, fort.
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 kann auf
unserer Homepage www.hasen-ag.de abgerufen werden.
Augsburg im August 2021
Der Alleinvorstand
Konzernbilanz zum 30.06.2021 nach IAS/IFRSAKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-30.06.2021 nach IAS/IFRSscrollen
Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-30.06.2021 nach IAS/IFRSscrollen
Konzernanhang für den Zwischenberichtszeitraum 01.01.2021 bis 30.06.20211. Allgemeine Angaben1.1 Informationen zum UnternehmenDer Zwischenbericht wurde nach der Maßgabe des IAS
34 erstellt und umfasst für die
Zwischenberichtsperiode vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 einen
"verkürzten Abschluss" (Condensed set of financial
statements).
Die Erstellung des Zwischenberichts erfolgt in
konsolidierter Form gemäß IAS 34.14. Der
Konsolidierungskreis hat sich im Gegensatz zum
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2020
bis 31.12.2020 nicht verändert und stellt sich wie
folgt dar:
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Es wurden dieselben Konsolidierungsgrundsätze wie
im Konzernabschluss 2020 zugrunde gelegt.
Ferner wurden im Zwischenbericht die gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
Berechnungsmethoden wie im Konzernabschluss 2020 befolgt.
Soweit es sich um Angabepflichten in anderen Standards
als IAS 34 handelt, wurden diese nicht beachtet (IAS
34.18). Des Weiteren wurde auf Anhangsangaben verzichtet,
die sich zum Konzernabschluss 2020 nicht verändert
haben, unwesentlich sind oder nicht bereits an anderer
Stelle im Zwischenbericht veröffentlicht wurden.
2. Erläuterungen der Abschlussposten2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscrollen
2.1.6 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Forderungsbestand betrifft ausschließlich
offene Pachten und Mieten und ergibt sich wie folgt:
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2.1.7 übrige Forderungen und Vermögenswertescrollen
2.1.8 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende
Steuererstattungsansprüche für 2020.
2.1.9 ZahlungsmittelBei den Zahlungsmitteln handelt es sich um
Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken,
die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten.
2.1.10 Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs handelt sich um das Objekt in der
Müllerstraße 19 in Augsburg, das im März
2021 verkauft wurde. Übergang von Besitz, Nutzen und
Lasten erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2021.
2.1.11 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert in 480.000 nennbetragslose
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme.
Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die
kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden sowie das
Ergebnis dieser Zwischenberichtsperiode.
2.1.12 FinanzverbindlichkeitenDie übrigen kurz- und langfristigen Darlehen dienen
der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Sie sind voll
durch Grundschulden besichert. Die Zinsen sind fest
vereinbart.
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2.1.13 Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie übrigen langfristigen Verbindlichkeiten
beinhalten ausschließlich Kaufpreisleibrenten in
Höhe von TEUR 743 (Vj. TEUR 761), die durch
Grundschulden besichert sind.
2.1.14 Latente SteuernDie passiven latenten Steuern resultieren wie im Vorjahr
lediglich aus der Bilanzierung von langfristigen Aktiva.
2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung2.2.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der
Vermietung und Verpachtung in Höhe von TEUR 4.698 (Vj.
TEUR 5.240).
2.2.3 MaterialaufwandDer Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für
Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen in
Höhe von TEUR 669 (Vj. TEUR 1.531).
2.2.4 PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend:
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2.2.6 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:
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2.2.8 FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen beinhalten:
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2.2.9 ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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Der Berechnung der Steuern liegen die nach der
derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden
oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz
von 32,3% (Vj.32,3%) setzt sich zusammen aus einem
Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%,
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von
16,45% (Vj. 16,45%).
Augsburg, den 31. August 2021
Der Alleinvorstand
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2021 nach IFRSscrollen
Kapitalflussrechnung
|
30.06.2021 / EUR | 30.06.2020 / EUR | |
Konzernergebnis | 1.871.813,02 | 1.030.966,06 |
Ertragssteuern | 338.882,92 | 574.991,83 |
Ergebnis vor Steuern | 2.210.695,94 | 1.605.957,89 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 5.661,67 | 7.133,97 |
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | 40.003,95 | -2.732,50 |
Zahlungswirksame Veränderung des Nettoumlaufvermögens | -155.643,33 | -1.279.058,26 |
Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen | 1,00 | 0,00 |
sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)/Aufwendungen (+) | 0,00 | 331.611,62 |
Zinserträge und Zinsaufwendungen | 577.621,59 | 647.636,37 |
Erhaltene Zinsen | 3,92 | 30,28 |
Gezahlte Zinsen | -577.625,51 | -647.666,65 |
Gezahlte Ertragssteuern | -152.323,92 | -725.947,63 |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.948.395,31 | -63.034,91 |
Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -350.627,63 | -1.285.114,34 |
Einzahlungen aus Abgängen von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 19.737,40 | 0,00 |
Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 |
Auszahlungen für Investitionen in als Finanzanlagen gehaltene Immobilien | 0,00 | 0,00 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -330.890,23 | -1.285.114,34 |
Dividendenausschüttung an Anteilseigner | 0,00 | 0,00 |
Dividendenausschüttung an Minderheitsgesellschafter | 0,00 | 0,00 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0,00 | 1.227.438,33 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -3.895.853,61 | -6.100.714,48 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -3.895.853,61 | -4.873.276,15 |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -2.278.348,53 | -6.221.425,40 |
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 9.071.843,64 | 13.873.785,39 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 6.793.495,11 | 7.652.359,99 |
Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft (im Folgenden
auch Hasen-Immobilien AG) ist eine Beteiligungsholding mit
Immobilienbeteiligungen.
Bei den Beteiligungen handelt es sich um die
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit
dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem
überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz.
Die Kommanditanteile betragen unverändert jeweils
90%.
Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch
deren Komplementärgesellschaften, die Hasen-Immobilien
Munich Verwaltungs GmbH und die Hasen-Immobilien
Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind
nicht am Vermögen und am Ergebnis beteiligt und werden
zu 100% von der Hasen-Immobilien AG gehalten.
Das erste Quartal des Berichtzeitraums war vor allem
noch von den staatlichen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geprägt,
insbesondere durch die Schließung bzw.
Teilschließung von Geschäften, Gastronomie und
Hotels. Insoweit kann weitestgehend auf die eingehenden
Ausführungen des Lageberichtes zum 31.12.2020
verwiesen werden.
Im zweiten Quartal des Berichtszeitraumes ist es
schließlich zu sukzessiven Lockerungen dieser
Maßnahmen gekommen. So konnten zunächst die
Ladengeschäfte wieder mittels Terminbuchungen bzw.
Click-und-Meet öffnen. Des Weiteren erhielt die
Gastronomie die Möglichkeit, die Außenbereiche
wieder zu bewirtschaftet. Zwischenzeitlich sind
sämtliche Bereiche wieder komplett geöffnet.
Indes sind Hygieneanforderungen und Maskenpflicht weiter zu
beachten.
Ebenso ist im Berichtszeitraum die Impfkampagne
angelaufen, wenngleich diese zwischenzeitlich mangels
Impfbereitschaft zu erlahmen droht. Um die Impfquote weiter
zu erhöhen, werden unterschiedliche Maßnahmen
u.a. Sonderrechte für Geimpfte bzw. die
Einführung einer Impfpflicht kontrovers diskutiert
(Handelsblatt vom 26.07.2021).
Ferner haben am Ende des Berichtszeitraums die
Inzidenzwerte wieder zu steigen begonnen, nachdem die
hochansteckende Delta-Variante des Covid-19-Virus wieder zu
vermehrten Ansteckungen und Erkrankungen vor allem bei
Jugendlichen bzw. bei der Altersgruppe bis 35 Jahre
geführt hat. Eine vierte Welle wird deshalb
befürchtet.
Soweit es die Vorhersagen für das
Wirtschaftswachstum in Deutschland betrifft, weichen diese
nicht unerheblich voneinander ab. Obwohl die Vorausschau
der Bundesregierung für die Entwicklung des deutschen
Bruttoinlandsproduktes im April noch bei 3,5% lag, wird die
Delta-Variante und eine vierte Covid-19-Welle als neue
wirtschaftliche Bedrohung aufgefasst, vor der Ökonomen
warnen (Handelsblatt v. 19.07.2021). Geradezu pessimistisch
sieht das Handelsblatt Research Institute (HRI) in seiner
im Juni vorgelegten Konjunkturprognose das
Wirtschaftswachstum für 2021 lediglich bei 2,7 % und
für 2022 bei 3,7%. Als Gründe nennt hierfür
das HRI die Virusmutationen, Probleme bei den
Impfstofflieferanten, die Knappheit bei Rohstoffen,
Materialien und Vorprodukten sowie die Engpässe in
Chinas Megahäfen. Ebenso haben zwischenzeitlich das
Ifo-Institut seine ursprüngliche Prognose von 4,2% auf
3,3% und der Sachverständigenrat der
"Wirtschaftsweisen" auf 3,1 % gesenkt.
Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, bewegen sich die
Kaufpreise nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Ebenso
sind die Wohnungsmieten während der Corona Krise
stabil geblieben. Demgegenüber ist im Bereich der
Einzelhandelsmieten seit geraumer Zeit ein deutlicher Druck
spürbar.
Aufgrund der öffentlichen
Unterstützungsmaßnahmen (so z.B. die für
den Berichtszeitraum maßgebliche
Überbrückungshilfe III) waren die von dem
verhängten Lockdown betroffenen Geschäfte,
Gastronomie und Hotels weitestgehend in der Lage, ihre
Mieten im ersten Halbjahr zu bestreiten. Durch die
schleppende Auszahlung der Fördermittel waren jedoch
vereinzelte Stundungen bis zu deren Auszahlung notwendig.
Wie bereits im Lagebericht zum 31.12.2020 ausgeführt,
wurde in 2020 in zwei Fällen wegen hartnäckiger
Zahlungsverweigerung Klage erhoben. Hiervon hat sich eine
Klage weitestgehend erledigt. Die andere Klage wird in
zweiter Instanz fortgeführt.
Soweit es die Bestandsoptimierung betrifft, ist die Ende
2020 begonnene Sanierung des Bestandsobjektes in der
Brückenstraße mit sieben Einheiten weiter
vorangeschritten. Das bisherige Sanierungskonzept wurde
zwischenzeitlich um die Sanierung der Balkone erweitert.
Über das Erdgeschoss sowie Teile des ersten
Obergeschosses wurde bereits ein langfristiger Mietvertrag
mit der öffentlichen Hand abgeschlossen. Die
übrige Neuvermietung ist ab April 2022 vorgesehen.
Schließlich wurden die Planungen neuer und
weitreichender Konzepte bei drei Bestandsobjekten
fortentwickelt. Des Weiteren sind unter anderem umfassende
Kellersanierungen in den Objekten Konrad-Adenauer-Allee
31/33 in Vorbereitung.
3.1 Die Umsatzerlöse des Konzerns nach IAS /IFRS
betragen im 1. Halbjahr 2021 TEUR 4.698 (Vj. TEUR 5.240).
3.2 Per 30.06.2021 beträgt das Zwischenergebnis vor
Steuern TEUR 2.211 (Vj. TEUR 1.606).
3.3 Die Zahl der Arbeitnehmer im Konzern
(kaufmännische Angestellte) beläuft sich auf
durchschnittlich 7 Mitarbeiter.
Soweit es die Chancen- und Risikoberichterstattung
betrifft, wird weitestgehend auf die detaillierten
Ausführungen der Chancen- und Berichterstattung des
Lageberichtes zum 31.12.2020 verwiesen, in dem bereits
ausführlich auf die Sondersituation der
Covid-19-Pandemie eingegangen wurde. Ebenso werden die
bereits oben gemachten Darlegungen miteinbezogen.
Wie die Auswirkungen einer 4. Corona-Welle auf Grund der
Delta-Mutation sein werden und welche Maßnahmen
hiergegen zu erwarten sind, wird entscheidend vom Fortgang
und der Schnelligkeit der laufenden, aber zwischenzeitlich
erlahmenden Impfkampagne abhängen, insbesondere wie
schnell eine Herdenimmunität erreicht werden kann.
Eine sichere Abschätzung ist aber zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Was die sonstigen Risiken aus dem
Vermietungsgeschäft - auch außerhalb der Corona
Krise - betrifft, sind vor allem die Wertbeständigkeit
und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, das bereits zuvor
vorbeschriebene Mietausfallrisiko, Mieteinbrüche,
Mietzinsentwicklung, Vermietbarkeit bzw. Leerstände,
regionale Marktbedingungen, erhöhte sowie
unvorhergesehene Reparaturaufwendungen,
Liquiditätsrisiken und rechtliche Risiken zu nennen.
Hervorzuheben an dieser Stelle ist, dass sich zusehends
ein struktureller Wandel der Innenstädte abzeichnet.
Letztlich ist dies auf die Verschiebung des klassischen
Handels ins Internet zurückzuführen. Die
Innenstädte stehen zusehends vor dem Problem, zu
verwaisen. Längere Leerstände sowie der Druck auf
Einzelhandelsmieten sind die Folge. Neue Überlegungen
auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf
Seiten der Eigentümer und Vermieter sind dringend
geboten. Neue Konzepte mit attraktiven Anreizen, die
Innenstädte wieder zu besuchen und dadurch zu beleben,
die Erhöhung der Verweildauer von Besuchern,
Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und
gastronomischer Genuss) sowie neue Ideen und
Möglichkeiten für ein nachhaltiges urbanes Wohnen
auch im innerstädtischen Zentrum sind notwendig.
Des Weiteren hat auch der Klimaschutz an wesentlicher
Bedeutung gewonnen. So ist u.a. das neue, am 13. August
2020 im Bundesgesetzblatt verkündete
Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Teil des
Maßnahmen-Pakets gegen den spürbaren Klimawandel
in Kraft getreten. Dieses enthält Anforderungen an die
energetische Qualität von Gebäuden, die
Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an
den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Trotz dieser Veränderungen und den aufgezeigten
Risiken geht die Berichtsgesellschaft nicht davon aus, dass
sie in ihrer Existenz bedroht ist.
Die Berichtsgesellschaft geht davon aus, dass das
Ergebnis 2021 vor Steuern das Ergebnis 2020 wieder
erreichen wird. Das Ergebnis kann jedoch durch
Zeitwertveränderungen, durch negative Einflüsse
einer vierten Welle der Covid-19-Pandemie durch die
Delta-Variante, sowie durch sinkende Mieten aufgrund
struktureller Änderungen im Vermietungsbereich bzw.
bei längeren Leerständen beeinflusst werden. Eine
Quantifizierung der Beeinflussung ist derzeit nicht
möglich.
Augsburg, 31. August 2021
Der Alleinvorstand
Hans-Peter Bauer