![]() Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgKonzernabschluss 2020Konzernbilanz zum 31.12.2020 nach IAS/IFRSAKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2020 nach IAS/IFRSscrollen
Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-31.12.2020 nach IAS/IFRSscrollen
Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 nach IFRSscrollen
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2020 nach IFRSscrollen
zu e) Dividende entspricht einer Ausschüttung an
die Anteilseigner in Höhe von EUR 1,00 je Aktie.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, Augsburg1. Allgemeine Angaben1.1 Informationen zum UnternehmenDie Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist eine
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in
Augsburg.
Der Konzern ist ausschließlich auf dem
Immobiliensektor tätig. Im Mittelpunkt der
geschäftlichen Tätigkeit des Konzerns stehen die
Verwaltung und Neuordnung des im Großraum Augsburg
und in München gelegenen Immobilienbestandes.
1.2 Darstellung des KonzernabschlussesDer vorliegende Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurde in
Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag
gültigen Richtlinien des International Accounting
Standard Board (IASB), London, wie sie in der
Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind,
erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e (1)
HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften
berücksichtigt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die
noch gültigen International Accounting Standards
(IAS).
Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Einige
Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit hierdurch keine
Beeinträchtigung der Aussage resultiert. Für die
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß IAS
1.81b hat die Gesellschaft eine gesonderte Gewinn- und
Verlustrechnung und eine Überleitung des Gewinns zum
Gesamtergebnis in zwei Aufstellungen dargestellt.
Die Vergleichsinformationen nach IFRS 1.36 enthalten
mindestens ein Jahr. Als Vergleichsjahr wird das
Geschäftsjahr 2019 zu Grunde gelegt.
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum
31.12.2020 wird nach Genehmigung durch den Vorstand
voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2021 erfolgen. Die
Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 durch den
Aufsichtsrat ist ebenfalls für Mitte/Ende Juni 2021
vorgesehen.
1.3 Im Geschäftsjahr erstmals angewandte neue und geänderte StandardsAus den im Geschäftsjahr 2020 erstmals angewendeten
Rechnungslegungsstandards beziehungweise
Überarbeitungen der Standards ergaben sich keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Nicht vorzeitig angewandte Standards/InterpretationenIm August 2020 hat der IASB den Änderungsstandard
Reform der Referenzzinssätze - Phase 2
veröffentlicht. Die Änderungen gewähren
Erleichterungen im Hinblick auf die sich aus der Reform der
Referenzzinssätze ergebenden Auswirkungen auf die
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, Finanzinstrumenten
und Leasingverbindlichkeiten.
Gemäß den Änderungen führt die
Reform der Referenzzinssätze nicht per se zu einer
Beendigung des Hedge Accountings, sondern die
Sicherungsbeziehungen bestehen bei einer entsprechend
angepassten Dokumentation auch bei Ablösung eines
bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen
Zinssatz weiter.
Für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle
Verbindlichkeiten führt die Ablösung des
bisherigen Referenzzinssatzes zu einer Änderung der
Grundlage zur Bestimmung der vertraglichen
Zahlungsströme, die vereinfachend durch eine
Aktualisierung des Effektivzinssatzes ohne unmittelbare
Erfolgsauswirkungen bilanziert wird. Für
Finanzierungsleasingverträge gelten für
Modifikationen die Regelungen des IFRS 9 und somit auch
diese praktische Erleichterung. Eine ähnliche
Erleichterung gilt für die Bilanzierung von
Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16. Demnach
führt eine durch die Reform der Referenzzinssätze
erforderliche Modifikation lediglich zu einer Neubewertung
der Leasingverbindlichkeiten, bei der für die
Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen der
alternative Zinssatz anzuwenden ist.
Der Änderungsstandard ist für
Geschäftsjahre ab 01.01.2021 verpflichtent anzuwenden.
Eine vorzeitige Anwendung der Regelungen für das
Geschäftsjahr 2020 erfolgt nicht.
Aus weiteren vom IASB herausgegebenen, aber noch nicht
angewendeten Rechnungslegungsstandards werden keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
erwartet.
1.4. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze1.4.1In dem Konzernabschluss sind neben der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft die von ihr gemäß IFRS 10
direkt beherrschten Unternehmen (Konzerngesellschaften)
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG (im
Folgenden Hasen-Immobilien KG), Augsburg, Hasen-Immobilien
Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Immobilien GmbH),
Augsburg, die Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH (im
Folgenden Hasen-Real GmbH), Augsburg, die Hasen-Immobilien
Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, München und
deren Komplementärin Hasen-Immobilien Munich
Verwaltungs GmbH, München enthalten.
Nach IFRS 10.B2 ff sind in den Konsolidierungskreis alle
Tochterunternehmen des Mutterunternehmens eingeschlossen.
Eine Beherrschung wird nach IFRS 10.B2 ff dann angenommen,
wenn das Mutterunternehmen, entweder direkt oder indirekt
über Tochterunternehmen über mehr als die
Hälfte ihrer Stimmrechte verfügt.
Die direkt beherrschten Unternehmen setzen sich wie
folgt zusammen:
scrollen
1.4.2Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum
Umstellungszeitpunkt auf IFRS nach den Vorschriften des
IFRS 1. Die Erstkonsolidierungen in 2010, 2011 und 2015
erfolgten nach IFRS 3.4 ff.
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, der
Hasen-Immobilien KG, der Hasen-Immobilien GmbH, der
Hasen-Real GmbH, der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Munich
Verwaltungs GmbH wurden gegeneinander aufgerechnet.
Konzerninterne Umsatzerlöse und andere
konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden
Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne
Beteiligungserträge wurden eliminiert.
1.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss
einbezogenen Jahresabschlüsse durch die gesetzlichen
Vertreter erfordert teilweise Schätzungen und
kaufmännisches Ermessen, welche die
betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen
Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von
Eventualverbindlichkeiten, die Erträge und
Aufwendungen in der Berichtsperiode sowie die sonstigen
Angaben im Konzernabschluss beeinflussen. Die
tatsächlichen Werte können von den getroffenen
Annahmen und Schätzungen abweichen, die heute nicht
quantifiziert sind. Wesentliche Sachverhalte, die
Schätzungen und kaufmännisches Ermessen
erfordern, sind:
scrollen
1.6 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Abschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft
als Muttergesellschaft und der Abschluss der einbezogenen
Konzerngesellschaften Hasen-Immobilien KG, Hasen-Immobilien
GmbH, Hasen-Real GmbH, Hasen-Immobilien Munich
Bahnhofsplatz KG und Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs
GmbH wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden aufgestellt.
1.6.1 Aufwands- und ErtragsrealisierungDie Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen
betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst
dann, wenn die Erzeugnisse geliefert oder übergeben
beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden und damit
der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der
Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung
als Aufwand erfasst.
Der Ertragsteueraufwand erfasst den laufenden
Steueraufwand und die latenten Steuern.
1.6.2 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 mit
den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert.
Bei Software für kaufmännische und technische
Anwendungen wird aufgrund ihrer begrenzten wirtschaftlichen
Nutzungsdauer ein planmäßig linearer
Abschreibungsverlauf von drei bis sechs Jahren unterstellt.
1.6.3 SachanlagenSachanlagen nach IAS 16 werden mit den
fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bilanziert. Die Sachanlagen werden grundsätzlich
gemäß IAS 16.50 und IAS 16.62 linear nach ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen folgende
konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zu Grunde, welche sich
an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
orientieren:
scrollen
1.6.4 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienInvestment Properties (als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien) umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von
Mieteinnahmen gehalten und nicht in der Produktion oder
für Verwaltungszwecke eingesetzt werden.
Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden
gemäß IAS 40.20 bei ihrem Zugang mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Bezüglich der Folgebewertung wurde nach IAS 40.30
das Wahlrecht für das Modell des beizulegenden
Zeitwerts (Fair-Value-Model) gemäß IAS 40.33 bis
40.55 gewählt.
Eine Bewertung der Anlage-Immobilien zum fair value
erfolgt gemäß IAS 40.38 zu jedem Bilanzstichtag
und entspricht in der Regel dem Marktwert am
Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der Immobilien bis zum
Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses wurde als fair
value der Kaufpreis als Marktpreis angesetzt
(Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13). Bei den übrigen
Anlage-Immobilien wurde der Empfehlung nach IAS 40.32
gefolgt und die Immobilien durch externe, unabhängige
Gutachter zum Ende 2020 bewertet (Hierarchiestufe 2 nach
IFRS 13). In diesen Gutachten erfolgte die
Bodenwertableitung zum Wertermittlungsstichtag auf Basis
der Bodenrichtwerte. Bei der Berechnung des (diskontierten)
Ertragswertes werden wertbeeinflussende Eigenschaften sowie
die Markt- bzw. ortsübliche Vergleichsmiete
berücksichtigt. Aus dem so ermittelten Ertragswert
wird der Verkehrswert abgeleitet.
Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung
der Zeitwerte von 2019 auf 2020 sind gemäß IAS
40.35 erfolgswirksam erfasst.
1.6.5 Latente SteuernLatente Steuern gemäß IAS 12 resultieren aus
temporären und quasi-permanenten Unterschieden
zwischen Handels-/Steuerbilanz und den Wertansätzen
nach IFRS. Die latenten Steuern werden auf der Basis der
Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt
gelten beziehungsweise verabschiedet wurden.
1.6.6 Finanzielle VermögenswerteDie Bilanzierung und Bewertung der finanziellen
Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39. Demnach werden
finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz
angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht
zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle
Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Marktübliche Käufe und Verkäufe von
originären finanziellen Vermögenswerten werden
grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der
erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert
zuzüglich der Transaktionskosten.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken
gehaltenen finanziellen Vermögenswerte.
Änderungen der beizulegenden finanziellen
Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt
der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam
erfasst.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative
finanzielle Vermögenswerte mit festen oder
bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem Markt notiert
sind. Kredite und Forderungen werden mit den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser
Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und übrige Forderungen und
Vermögenswerte zugeordnet. Der Zinsertrag aus
Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der
Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um
kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der
Abzinsung nicht unwesentlich ist.
Bezüglich der Einschätzung der Risiken
verweisen wir darüber hinaus auf die Ausführungen
im Konzernlagebericht.
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
nach IAS 39 qualifiziert und mit den Anschaffungskosten
bilanziert. Hierbei wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, um
ersichtliche Risiken abzudecken.
Übrige Forderungen und sonstige VermögenswerteUnter den übrigen Forderungen und
Vermögenswerten werden unter anderem
Gewerbesteuerguthaben, Schadenersatzansprüche sowie
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung
erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteGemäß IFRS 5 wird die Position "Zur
Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte" innerhalb der kurzfristigen
Vermögenswerte gesondert ausgewiesen. Die Bewertung
erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert. Erträge und
Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte werden
gegebenenfalls erfolgswirksam erfasst.
1.6.7 ErtragsteuerforderungenEs handelt sich um Guthaben aus laufenden Ertragsteuern.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten.
1.6.8 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten
originäre Verbindlichkeiten. Originäre
Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt,
wenn der Konzern eine vertragliche Pflicht hat,
Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte
auf eine andere Partei zu übertragen.
Der erstmalige Ansatz einer originären
Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der
erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen
Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen
Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle
Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen
Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen
sind.
FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten. Sie sind
grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag passiviert.
Finanzierungskosten werden periodengerecht erfolgswirksam
erfasst.
Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen wurden auf Basis eines
unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtens
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,17%
(Vj. 1,49%) p.a. und einer Inflationsrate von 2,00% bzw.
einer Rentenanpassung von 2,00% (Vj. 2,00%) p.a. ermittelt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden
zu ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten
Kautionen von Mietern/Pächtern, Sicherheitseinbehalte,
Aufsichtsratsvergütungen, Umsatz- und Lohnsteuer und
den kurzfristigen Anteil der o.g. Kaufpreisleibrenten.
Ferner werden die Abfindungsansprüche der TI
Immobilien GmbH & Co. KG für ihre 10%-ige
Beteiligung an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG und
von Herrn Dr. Inselkammer für seine 10%-ige
Beteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt
grundsätzlich zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag
bzw. zum Nominalwert.
1.6.9 Kurzfristige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit
eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende
Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Ein Ausweis
erfolgt nur dann, wenn die künftige Wahrscheinlichkeit
überwiegt, dass es zu einem Vermögensabfluss
kommt, und sich dieser zuverlässig schätzen
lässt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Unter
Beachtung einer ausreichenden Risikovorsorge sind die
Rückstellungen in angemessener Höhe bilanziert.
Sie entsprechen betragsmäßig der
bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen
Mittelabflusses, der zur Erfüllung der
gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag
notwendig wäre.
2. Erläuterungen der Abschlussposten2.1 Erläuterungen der Bilanz2.1.1. Immaterielle Vermögenswertescrollen
2.1.2 Sachanlagenscrollen
2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscrollen
Bei dem Abgang handelt es sich um den Verkauf der
Immobilie Kapuzinergasse 26 in Augsburg. Umgegliedert wurde
das Objekt Müllerstraße 19 in Augsburg, das im
März 2021 veräußert wurde.
Bei dem Zugang im Vorjahr handelte es sich um den Kauf
der Immobilie in Augsburg, Annastraße.
2.1.4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im BauEs handelt sich um Baukosten für die Objekte
Augsburg, Brückenstraße, Unterer Talweg und
Klausenberg 2, im Vorjahr um Baukosten für die Objekte
Augsburg, Karlstraße und Unter dem Bogen.
2.1.5 Latente SteuernDie aktiven latenten Steuern resultieren aus den
übrigen langfristigen Verbindlichkeiten.
2.1.6 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Forderungsbestand betrifft im Wesentlichen offene
Pachten/Mieten und ergibt sich wie folgt:
scrollen
2.1.7 übrige Forderungen und Vermögenswertescrollen
2.1.8 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende
Steuererstattungsansprüche für 2020 und Vorjahre.
2.1.9 ZahlungsmittelBei den Zahlungsmitteln handelt es sich um
Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken,
die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten.
2.1.10 Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEs handelt sich hierbei um das Objekt
Müllerstraße 19 in Augsburg, das im März
2021 verkauft wurde.
2.1.11 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert in 480.000 nennbetragslose
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme.
Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die
kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden und dieser
Periode.
2.1.12 Finanzverbindlichkeitenscrollen
Die Finanzverbindlichkeiten dienen der Finanzierung von
Bestandsimmobilien. Sie sind voll durch Grundschulden
besichert. Die Zinsen sind fest vereinbart und lagen im
Berichtsjahr bei durchschnittlich 1,78% (Vj. 1,99%)
2.1.13 Übrige langfristige VerbindlichkeitenDie übrigen langfristigen Verbindlichkeiten
beinhaltet eine Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 761 (Vj.
zwei Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 834), die durch eine
Grundschulde besichert ist.
2.1.14 Latente SteuernDie passiven latenten Steuern resultieren aus:
scrollen
2.1.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
resultieren aus dem Inland.
2.1.16 Übrige kurzfristige Verbindlichkeitenscrollen
2.1.17 kurzfristige RückstellungenDie kurzfristigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Kosten
der Hauptversammlung.
Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem
Personalbereich betreffen Urlaubsentgelte.
scrollen
2.1.18 SteuerverbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestanden gegenüber dem
Finanzamt aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für
Vorjahre.
2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung2.2.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Miet-
und Pachteinnahmen. In den Umsatzerlösen sind
Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 1.687
(Vj. TEUR 1.314) enthalten, die IFRS 15 unterliegen.
2.2.2 sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie
folgt auf:
scrollen
2.2.3 MaterialaufwandDer Materialaufwand beinhaltet überwiegend Pachten
sowie Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen.
Diese Kosten entfallen insgesamt auf Immobilien, die
Mieterlöse erzielt haben
2.2.4 PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend:
scrollen
2.2.5 AbschreibungenDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
scrollen
2.2.6 sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:
scrollen
2.2.7 FinanzerträgeEs handelt sich um Bankzinsen.
2.2.8 FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen beinhalten:
scrollen
2.2.9 ErtragsteuernDie Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
scrollen
Der Berechnung der Steuern liegen die nach der
derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden
oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz
von 32,3% (Vj. 32,3%) setzt sich zusammen aus einem
Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%,
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von
16,45% (Vj. 16,45%).
Die Ursachen für den Unterschied zwischen
erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand
begründen sich aus unten stehender Tabelle:
scrollen
2.2.10 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird mittels Division des den
Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses in
Höhe von TEUR 5.316 (Vj. TEUR 10.385) durch die
(unveränderte) Anzahl der Stückaktien von 480.000
ermittelt.
Einflüsse, die zu einer Verwässerung des
Ergebnisses je Aktie führen würden, bestanden im
abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vergleichszeitraum
nicht. Aus diesem Grund sind das verwässerte Ergebnis
und das unverwässerte Ergebnis je Aktie gleich.
3. Erläuterung zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt in Übereinstimmung
mit IAS 7, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des
Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse
verändert haben.
Die Position der zahlungswirksamen Veränderung des
Nettoumlaufvermögens stellt die Veränderungen von
kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme der
Zahlungsmittel, vermindert um die Veränderungen der
kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der
Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die
Veränderung der übrigen langfristigen
Verbindlichkeiten dar.
Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand sowie
die Guthaben bei Kreditinstituten (Zahlungsmittel).
4. Sonstige Angaben4.1 Eventualschulden, sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31.12.2020 sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v.
insgesamt TEUR 182 (Vj. TEUR 208). Die (Rest-)Laufzeit
beträgt sieben Jahre.
4.2 Nicht ausgenutzte KreditlinienDer Konzern verfügt über einen
Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 11.000 (Vj. TEUR
11.000). Dieser wurde bis zu einer Höhe von rund TEUR
2.660 in Anspruch genommen.
4.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement4.3.1 GrundlagenZu den Finanzinstrumenten im Sinne von IAS 39
zählen auf der Aktivseite Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, die übrigen Forderungen und
Vermögenswerte, sowie die Zahlungsmittel, auf der
Passivseite finden sich Finanzverbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
übrige Verbindlichkeiten. Soweit im
Erläuterungsteil keine abweichenden Angaben gemacht
werden, wird davon ausgegangen, dass der Buchwert des
jeweiligen Finanzinstruments seinem beizulegenden Zeitwert
entspricht.
4.3.2 Passive FinanzinstrumenteEs sind Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung von
Bestandsimmobilien ausgewiesen. Diese haben einen festen
Zinssatz und unterliegen demnach keinem
Zinsänderungsrisiko.
4.3.3 RisikenWesentliche Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken
werden nicht gesehen.
4.4 KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der
Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist es,
sicherzustellen, dass eine solide Bilanzstruktur mit einer
angemessenen Eigenkapitalquote realisiert wird. Die
Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft unterliegt keinen
satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.
Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft steuert die
Kapitalstruktur abhängig von den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ausschließlich anhand der
Eigenkapitalquote. Diese ist definiert als der Quotient aus
Eigenkapital und der Summe von Eigenkapital und Schulden.
Eine Anpassung der Kapitalstruktur bzw. die
Aufrechterhaltung einer erforderlichen Kapitalstruktur kann
z.B. erreicht werden durch die Anpassung von
Dividendenzahlungen, durch Kapitalrückzahlungen oder
durch die Ausgabe neuer bzw. Erwerb und die Einziehung
eigener Anteile.
Zum 31. Dezember 2020 wurden ebenso wie zum 31. Dezember
2019 keine Änderungen der Ziele oder Verfahren zur
Kapitalsteuerung vorgenommen.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR
128.652 (Vj. TEUR 123.816). Das langfristige Fremdkapital
beläuft sich auf TEUR 74.983 (Vj. TEUR 77.135) und das
kurzfristige Fremdkapital beträgt TEUR 16.319 (Vj.
TEUR 25.472). Damit beträgt die bilanzielle
Eigenkapitalquote 58,5 % (Vj. 54,7 %).
4.5 Beziehungen zu nahe stehenden PersonenAls nahe stehende Personen werden nach IAS 24 folgende
Gesellschaften bzw. Personen angesehen: die
Muttergesellschaft INKA AG für Beteiligungen (92% der
Hasen-Aktien), deren Alleingesellschafterin INKA Group GmbH
& Co. KG sowie deren Gesellschafter samt nahen
Familienangehörigen und alle Unternehmen, die mit
diesen Unternehmen bzw. natürlichen Personen verbunden
sind. Nahestehende Personen sind auch Mitglieder des
Managements in Schlüsselpositionen.
scrollen
4.6 MehrheitsaktionärDie INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
hält zum 31.12.2020 insgesamt ca. 92% der Aktien der
Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.
4.7 Zahl der ArbeitnehmerDie Zahl der Arbeitnehmer (kaufmännische
Angestellte) beläuft sich in 2020 durchschnittlich auf
7 Mitarbeiter (Vj. 7).
4.8 Aufsichtsratscrollen
Die feste Vergütung 2020 des Aufsichtsrats
einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00
(Vj. EUR 18.607,80).
4.9 VorstandSeit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Rechtsanwalt,
Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen
2020 (direkt und über Kostenverrechnung verbundener
Unternehmen betrugen EUR 257.398,29 (Vj. EUR 264.879,54).
4.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendungscrollen
4.11 Honorar des AbschlussprüfersDas als Aufwand erfasste Honorar des
Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr TEUR 41
(Vj. TEUR 42) für die Jahresabschluss- und
Konzernabschlussprüfung 2020.
4.12 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben
sich nicht ereignet.
Bezüglich der andauernden Corona-Pandemie
können sich Risiken für den Konzern im Rahmen
seiner Vermietungen ergeben. Im Hinblick auf die
möglichen Risiken wird auf die Risikoberichterstattung
im Konzernlagebericht verwiesen. Eine sichere
Risikoabschätzung nach Art und Höhe ist
abschließend nicht möglich. Trotz dieser
einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus,
dass die sich abzeichnenden Risiken aus der
Covid-19-Pandemie den Konzern in seiner Existenz bedrohen.
Augsburg, den 26.04.2021
Der Alleinvorstand
Hans-Peter Bauer
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020I. Grundlagen des Konzerns / Geschäftsmodell1. Gegenstand des KonzernsDer Hasen-Immobilien Konzern ist ausschließlich im
Immobilienbereich tätig und konzentriert sich auf die
Verwaltung eigener Immobilien.
2. Struktur der einbezogenen BeteiligungenBei den einbezogenen Beteiligungen handelt es sich um
die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG
mit dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem
überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz.
Die Kommanditanteile der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft (im Folgenden auch Hasen-Immobilien AG)
an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co.
KG sowie an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co.
KG betragen unverändert jeweils 90%. Die
Geschäftsführungsaufgaben werden durch die
jeweilige Komplementärin, die Hasen-Immobilien Munich
Verwaltungs GmbH sowie die Hasen-Immobilien Verwaltungs
GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind nicht am
Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften
beteiligt und werden zu 100% von der Hasen-Immobilien AG
gehalten.
II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas gesamte Berichtsjahr 2020 war mit Ausnahme der
Sommermonate vor allem durch die einschneidenden
hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Covid-19-Pandemie geprägt. Neben Hygienevorschriften,
Abstandsregelungen und Kontaktverboten kam es ab Mitte
März sowie April 2020 zu generellen Schließungen
(sog. Lockdown) bzw. Teilschließungen von
Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandelsfilialen. Obwohl
die Sommermonate Juli, August und September etwas hoffen
ließen, wurde Ende Oktober aufgrund der ansteigenden
Inzidenzwerte erneut die Schließung der Gastronomie
als sogenannter weicher Lockdown (light) verfügt, und
nachdem dies nicht zu den gewünschten Erfolgen in der
Pandemiebekämpfung führte, ab Mitte Dezember auch
wieder auf die Einzelhandelsfilialen erstreckt. Die
entsprechenden Maßnahmen wurden zwischenzeitlich bis
Ende April 2021 verlängert. Sowohl für die
Gastronomie wie auch für Hotels sieht der Anfang
März verabschiedete Stufenplan jedoch noch keine
Perspektiven vor. Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene
als "Notbremse" ein einheitliches Infektionsschutzgesetz
mit deutschlandweit verbindlichen Corona-Regeln erlassen.
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der
getroffenen Maßnahmen wurden in 2020 eine Reihe
öffentlicher Hilfsmaßnahmen bzw.
Überbrückungshilfen für die betroffenen
Wirtschaftsbereiche aufgelegt. Neben den
ursprünglichen Überbrückungshilfen I und II
wurden im Herbst 2020 die an Umsätze geknüpften
November- und Dezemberhilfen sowie die an Fixkosten
ausgerichtete Überbrückungshilfe III
eingeführt. Obwohl man die Corona-Hilfen als "Bazooka
mit Wumms" ankündigte, haben sich deren Beantragung
wie auch Auszahlung chaotisch (Handelsblatt v. 18.01.2021)
gestaltet, nachdem sich Förderbedingungen
nachträglich veränderten, Mittel nur schleppend
abgerufen werden konnten sowie Zahlungen sich über
Monate verspäteten.
Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes
versuchen Bund und Länder dem Aufkommen einer dritten
Corona Welle, zusätzlich bedingt durch das Auftauchen
neuer Corona Mutanten, durch erhöhte
Untersuchungsmöglichkeiten via Schnelltests sowie
einer strukturellen Impfstrategie entgegenzuwirken. Durch
die bürokratische Starrheit der verfolgten
Impfstrategie sowie einer desaströsen
Beschaffungspolitik an Impfstoffen und Schnelltests ist
jedoch der Erfolg der Maßnahmen bislang ausgeblieben.
Welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Krise nach
sich ziehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Wenngleich die deutsche Industrie im Februar 2021 so
kräftig gewachsen ist, wie in den letzten drei Jahren
nicht mehr (Handelsblatt vom 01.03.2021), hat die
Hotellerie und Gastronomie sowie der Einzelhandel im
Filialbereich tiefe Einschnitte hinzunehmen. Ebenso
uneinheitlich ist die Bewertung der steigenden Inflation,
nachdem die Verbraucherpreise im Februar um 1,3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind. Neben einer
lediglich temporären Erscheinung wird hierfür der
Anstieg der Geldmenge im Euro-Raum als Grundlage für
eine dauerhafte Erhöhung sowie Sonderfaktoren wie z.B.
die CO
2-Abgabe, Umsatzsteuer sowie Energiepreise
genannt (Handelsblatt 01.03.2021).
Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, bewegen sich die
Kaufpreise nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Ebenso
sind die Wohnungsmieten während der Corona Krise
stabil geblieben. Demgegenüber ist im Bereich der
Einzelhandelsmieten seit geraumer Zeit ein deutlicher Druck
spürbar.
Diese Situation hat sich während der Corona Krise
aus Sicht des Konzerns auch dadurch verschärft,
nachdem vereinzelte Einzelhandelsketten trotz
Internetverkäufen und Fördermitteln z.T. auch
außerhalb der akuten Lockdowns eine zum Teil
hartnäckige Zahlungsverweigerung an den Tag legten (IZ
v. 04.03.2021). Auch die im Dezember 2020 vom Bundestag
beschlossene Regelung gemäß Art 240 § 7
EGBGB hat hierzu keine abschließende Rechtssicherheit
gebracht. Eine Vielzahl unterschiedlicher
Landgerichtsentscheidungen ist zwischenzeitlich ergangen.
Nach dem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts
München vom 17.02.2021 kann jedoch nicht von einer
Suspendierung der Mietzahlungsverpflichtung oder einer
starren 50:50 Risikoverteilung (OLG Dresden v. 24.02.2021)
zu Lasten des Vermieters ausgegangen werden. Vielmehr
obliegt dem Mieter danach die Darlegungs- und Beweislast
hinsichtlich der Unzumutbarkeit seiner
Zahlungsverpflichtung.
2. GeschäftsverlaufGemäß den Geschäftsberichten der
Vorjahre, konzentriert sich der Konzern auf die Bestands-
und Immobilienverwaltung eigener Grundstücke,
insbesondere den vorhandenen Immobilienbestand langfristig
zu optimieren.
Das Ziel besteht darin, die Qualität ihrer
Bestandsobjekte zu konsolidieren, vereinzelte Objekte mit
geringeren bzw. schwierigen Aussichten abzustoßen,
die Ausnutzung und Vermietung des verbleibenden Bestandes
zu optimieren und diesen gegebenenfalls durch Zukäufe
abzurunden.
Die umfangreiche Sanierung des im unmittelbaren Zentrum
von Augsburg gelegenen Gaststättenobjekts "Das
Wirtshaus Unter dem Bogen" konnte trotz strengen
Hygieneanforderungen, Abstandsregelungen und
Lieferengpässen weitestgehend fertig gestellt und im
August 2020 an den Betreiber übergeben werden. Das
Objekt wurde nach einem fulminanten Start sehr gut in
Augsburg aufgenommen. Im Zuge des allgemeinen Lockdowns
musste jedoch die Gaststätte Ende Oktober wieder
schließen. Von einer offiziellen Eröffnungsfeier
wurde Corona-bedingt bislang abgesehen.
Des Weiteren wurde Ende 2020 mit der Sanierung eines
Objekts mit sieben Einheiten begonnen. Die
Durchführung der Sanierung ist für 2021
projektiert. Ein langfristiger Mietvertrag über das EG
sowie Teile des 1. OGs wurde zwischenzeitlich abgeschlossen
Die übrige Neuvermietung ist ab April 2022 vorgesehen.
Parallel hierzu wird, abgesehen von der
Durchführung sonstiger notwendiger Reparaturen, die
Sanierung weiterer Objekte unter Erweiterung möglicher
Baurechte geplant und vorbereitet. Vor allem die Steigerung
der Anzahl an Wohnungen steht hierbei im Vordergrund.
Schließlich wurde in 2020 ein unbebautes
Baugrundstück veräußert.
Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München
betrifft, wurde in 2020 die Zeit der Schließung bzw.
des Lockdowns dafür genutzt, verschiedene Reparaturen
durchzuführen, ohne in einen laufenden Hotel- und
Restaurantbetrieb eingreifen zu müssen.
Insgesamt war der Geschäftsverlauf in 2020 von den
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gekennzeichnet. Trotz
staatlicher Hilfspakete waren verschiedentlich Mieter durch
den Lockdown nicht in der Lage, ihren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In Einzelfällen
waren "partnerschaftliche Lösungen" in Form von
Stundungen bzw. Erlassen notwendig, um mögliche
Insolvenzen abzuwenden. Soweit Erlasse ausgesprochen
wurden, wurden diese verschiedentlich mit zukünftigen
Kompensationen (Mieterhöhungen/Verlängerung von
Festmietzeit) verbunden.
In zwei Fällen war Klage geboten, da mieterseitig
eine beharrliche Zahlungsverweigerung nicht nur
während, sondern auch nach Aufhebung des Lockdowns an
den Tag gelegt wurde. Beide Verfahren dauern an.
Das Grundstückseigentum des Konzerns umfasst zum
31.12.2020, ohne Berücksichtigung von
Tiefgaragenplätzen, insgesamt 8 sogenannte
Gaststättengrundstücke mit jeweils einer
Gaststätte und Wohnungen mit einer
Gesamtgrundstücksfläche von ca. 8.814 m
2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m
2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in
Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in
Augsburg), zwölf Wohn- bzw. Geschäftshäuser
in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von
9.476 m
2, ein Baugrundstück mit 781 m
2, unbebaute, gegenwärtig teilweise
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt
44.510 m
2, das in Haunstetten befindliche
Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408
m
2 Grundstücksfläche sowie das Hotel-
und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München
mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m2.
3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie Konzernumsatzerlöse von TEUR 9.405 (Vj. TEUR
9.702) beinhalten Mieten und Pachten samt Nebenkosten.
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge belaufen
sich auf TEUR 1.341 (Vj. TEUR 9.346). Hierin enthalten sind
vor allem Gewinne aus Versicherungsentschädigungen
i.H.v. TEUR 187 (Vj. TEUR 46) sowie Erträge aus dem
Verkauf von Betriebsvorrichtungen i.H.v. TEUR 892 (Vj. TEUR
0), im Vorjahr auch Gewinne aus der Erhöhung von
Zeitwerten (TEUR 9.290).
Der Materialaufwand beträgt insgesamt TEUR 1.965
(Vj. TEUR 1.964) und umfasst Aufwendungen für
Reparaturen und Nebenkosten der eigenen Immobilien.
Insgesamt macht der Materialaufwand ca. 21% der
Umsatzerlöse aus (Vj. ca. 20%).
Der Personalaufwand des Konzerns beträgt im
Berichtsjahr TEUR 185 (Vj. TEUR 140).
Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 13 (Vj. TEUR
14) und betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich
auf TEUR 4.601 (Vj. TEUR 2.445). Die Erhöhung basiert
auf der Veränderung der Zeitwerte der als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien inkl. der
Neutralisierung der im HGB gebuchten Zugänge.
Die Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR
1.249 (Vj. TEUR 1.582) beinhalten vor allem Bankzinsen mit
TEUR 1.199 (Vj. TEUR 1.415).
Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR
2.732 und ist damit um TEUR 10.171 niedriger als im Vorjahr
mit TEUR 12.903.
In 2020 ergibt sich ein Ertrag aus Ertragsteuern in
Höhe von TEUR 2.583, im Vorjahr ein Aufwand mit TEUR
2.518.
3.2 Vermögens- und Finanzlage3.2.1 Langfristige VermögenswerteBei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind
Objekte ausgewiesen, die langfristig gehalten werden und
Mieteinnahmen generieren.
Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau
handelt es sich überwiegend um Baukosten für die
Objekte Brückenstraße, Unterer Talweg und
Klausenberg in Augsburg.
3.2.2 Kurzfristige VermögenswerteBei den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 9.072 (Vj.
TEUR 13.874) handelt es sich um Kassenbestände und
Guthaben bei diversen Banken.
3.2.3 Langfristige VerbindlichkeitenDie langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten
Darlehen, die der Finanzierung von Bestandsimmobilien
dienen und durch entsprechende Grundschulden besichert
sind.
In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten ist
eine Kaufpreisleibrente erfasst.
Die passiven latenten Steuern resultieren aus
unterschiedlichen Bilanzansätzen nach IFRS und
Steuerrecht bei lang- und kurzfristigen Aktiva.
3.2.4 Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem
Abfindungsansprüche der Minderheitsbeteiligten an der
Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG sowie an der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.
3.2.5 ZusammenfassungDie langfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2020 mit
TEUR 208.876 (Vj. TEUR 211.124) sind durch die Summe aus
Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital in Höhe
von insgesamt TEUR 203.635 (Vj.TEUR 200.951) zu rund 97,5%
abgedeckt (Vj. 95,2%).
Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von
insgesamt TEUR 16.319 (Vj. TEUR 25.472) steht ein
kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR
11.079.(Vj. TEUR 15.299) gegenüber.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2020
beträgt ca. 58,5% (Vj. 54,7%).
Bezüglich der Cash Flows wird auf die
Kapitalflussrechnung (Anlage III) verwiesen.
Der Konzern wird auch zukünftig in der Lage sein,
seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Der Kontokorrentrahmen von insgesamt 11 Mio. EUR wurde im
Berichtszeitraum i.H.v. rund TEUR 2.660 (Vj. TEUR 7.141) in
Anspruch genommen.
4. GesamtaussageWie unter 3.1 ersichtlich, beruht der erhebliche
Unterschied zum Vorjahresergebnis insbesondere auf den im
Vorjahr ausgewiesenen Zeitwerterhöhungen auf
Finanzanlagen in Immobilien.
Bereinigt man die Ergebnisse um die Veränderung der
Zeitwerte inkl. der Neutralisierung der im HGB gebuchten
Zugänge, liegt das Ergebnis vor Steuer 2020 sogar
über dem Vorjahreswert.
III. Chancen- und Risikoberichterstattung1. AllgemeinesDer Konzern definiert Risikomanagement als ein
nachvollziehbares, auf diesen Konzern zugeschnittenes
System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen
Risikostrategie, ein systematisches und permanentes
Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation,
Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und
Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser
Aktivitäten.
Vor diesem Hintergrund hat der Konzern ein an seinem
Unternehmensgegenstand, seiner Größe, seinen
Aktivitäten und den sonstigen
Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement
eingerichtet.
Risikomanagement ist integraler Bestandteil der
Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und
Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten
ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes
Internes Kontrollsystem (IKS).
Der Konzern hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und
Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative
Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement.
Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem
obliegen auf Grund der Größe und Struktur des
Konzerns zuallererst der Verantwortung der jeweiligen
Geschäftsführer der einbezogenen Beteiligungen
sowie den Organen der Hasen-Immobilien AG. Der Vorstand der
Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die
Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des
Weiteren werden externe Fachkräfte sowie
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung
eingesetzt.
2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des
Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter
Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen
folgendes ausgeführt:
Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen
für den Erfolg eines Konzerns unabdingbaren,
geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die
geordnete Aufstellung von Jahres- und Zwischenabschluss
bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der
Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften
sicherzustellen.
Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle
der Konzerngesellschaften wird in den für die
Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten,
systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV
abgebildet.
Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils
einer Fachkraft und gegebenenfalls einer Vertretung
überantwortet. Hierzu sind innerhalb des
Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein
Datenzugriff nur diesen, mit den Aufgaben betrauten
Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte
Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren
EDV-System vorgesehen.
Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende
Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls
durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.
Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu
prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung
freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen
grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und
Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Immobilien- und
Bestandsverwaltung erfolgt mittels Tabellenkalkulation
unter Abgleichung mit den jeweiligen
Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Vergaben und
eingehenden Rechnungen.
Das weitere interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt,
systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Im Bereich der
Immobilienverwaltung werden insoweit in
regelmäßigen Zeitabständen die durch das
DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten
Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden
Mieteingänge überprüft.
3. Chancen und Risiken im Einzelnen3.1 Chancen und Risiken aus dem Bereich der Immobilien- und BestandsverwaltungWie bisher sieht der Konzern seine Chancen im Bereich
der Bestandsverwaltung darin, den Immobilienbestand weiter
langfristig zu optimieren, angemessene Mieten bzw. Pachten
zu erzielen und zukunftsorientierte bzw.
wertbeständige Substanzwerte zu schaffen bzw. zu
erhalten.
Bei den Risiken versucht der Konzern zu analysieren,
welche negativen Einflüsse es geben kann und welche
Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf der
Immobilien- und Bestandsverwaltung haben können.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass eine
Chancen- und Risikobetrachtung niemals endgültig und
abschließend sein kann, wie die Covid-19-Pandemie
einmal mehr zeigt. Es wird immer eine Reihe von Risiken
geben, die nicht vorhersehbar sind. Des Weiteren handelt es
sich um einen ständig fortlaufenden, sich
verändernden Prozess. Sachverhalte müssen laufend
neu bewertet bzw. beurteilt werden.
Des Weiteren sind die Risiken aus der Covid-19-Pandemie
als bisher noch nie dagewesene einmalige Ausnahmesituation
gesondert zu betrachten. Die pandemische Situation dauert
nunmehr seit einem Jahr. Eine Normalisierung wird erst mit
Erreichen einer Herdenimmunität möglich sein, die
ein Voranschreiten einer breiten Impfaktivität
über weite Bevölkerungskreise erforderlich macht.
Wie bereits oben ausführlich beschrieben, ist es
zur Eindämmung der Pandemie zu
Geschäftsschließungen in den Bereichen
Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel gekommen. Zur
Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen wurden die bereits
erwähnten verschiedenen öffentlichen
Überbrückungshilfen aufgelegt, die in ihrer Art
unterschiedlich ausgestaltet sind (Darlehen/Zuschuss), an
unterschiedliche Sachverhalte (Umsatz/Fixkosten)
anknüpfen, in der Höhe Begrenzungen unterliegen
und sich zum Teil gegenseitig ausschließen. Sowohl
Beantragung als auch Auszahlung haben sich, wie eingehend
erläutert, chaotisch gestaltet. Aus diesen
Gründen waren verschiedentlich Mieter nicht in der
Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In
Einzelfällen waren "partnerschaftliche Lösungen"
in Form von Stundungen bzw. Erlassen notwendig, um
mögliche Insolvenzen abzuwenden. Soweit Erlasse
ausgesprochen wurden, wurden diese verschiedentlich mit
zukünftigen Kompensationen
(Mieterhöhungen/Verlängerung von Festmietzeit)
verbunden.
Sowohl während der Schließungen wie aber auch
zeitweise danach haben vereinzelte Einzelhandelsketten
trotz Internetverkäufen und Fördermittel eine zum
Teil hartnäckige Zahlungsverweigerung an den Tag
gelegt. Auf Grund der vehementen Streitigkeiten zwischen
Vermietern und Mietern hat der Bundestag im Dezember 2020
die Regelung des Art 240 § 7 EGBGB beschlossen, die
jedoch nicht zu der erhofften Rechtsicherheit führte.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Landgerichtsentscheidungen
ist zwischenzeitlich ergangen. Nach dem Hinweisbeschluss
des Oberlandesgerichts München vom 17.02.2021 kann
nicht ohne Weiteres von einer Suspendierung der
Mietzahlungsverpflichtung des Mieters oder einer starren
50:50 Risikoverteilung (OLG Dresden v. 24.02.2021) zu
Lasten des Vermieters ausgegangen werden. Vielmehr obliegt
dem Mieter danach die Darlegungs- und Beweislast
hinsichtlich der Unzumutbarkeit seiner
Zahlungsverpflichtung. Endgültige Rechtssicherheit
wird aber erst ein in Jahren erwartetes, letztinstanzliches
Urteil des Bundesgerichtshofes bringen. Vor diesem
Hintergrund war auch die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH
& Co. KG als Konzerntochter gezwungen, in zwei
Fällen Klage zu erheben. Beide Verfahren laufen noch.
Was die sonstigen Risiken aus dem
Vermietungsgeschäft -auch außerhalb der Corona
Krise -betrifft, sind vor allem die Wertbeständigkeit
und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, das bereits zuvor
vorbeschriebene Mietausfallrisiko, Mieteinbrüche,
Mietzinsentwicklung, Vermietbarkeit/Leerstände,
regionale Marktbedingungen, erhöhte sowie
unvorhergesehene Reparaturaufwendungen,
Liquiditätsrisiken und rechtliche Risiken zu nennen.
Hervorzuheben an dieser Stelle ist, dass sich zusehends ein
struktureller Wandel der Innenstädte abzeichnet.
Letztlich ist dies auf die Verschiebung des klassischen
Handels ins Internet zurückzuführen. Die
Innenstädte stehen zusehends vor dem Problem zu
verwaisen. Längere Leerstände sowie der Druck auf
Einzelhandelsmieten sind die Folge. Neue Überlegungen
auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf
Seiten der Eigentümer und Vermieter sind dringend
geboten. Neue Konzepte mit attraktiven Anreizen die
Innenstädte wieder zu besuchen und dadurch zu beleben,
die Erhöhung der Verweildauer von Besuchern,
Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und
gastronomischer Genuss) sowie neue Ideen und
Möglichkeiten für ein nachhaltiges urbanes Wohnen
auch im innerstädtischen Zentrum sind notwendig.
Trotz dieser Veränderungen und den aufgezeigten
Risiken, geht der Konzern jedoch nicht davon aus, dass er
in seiner Existenz bedroht ist.
3.2 Chancen aus dem ehemaligen BauträgerbereichDie Voraussetzungen für das Nachbesserungsrecht
bezüglich des Bauträgerprojekts Putzbrunn sind
zum 31.12.2020 nicht eingetreten und es entfällt
daher.
IV. PrognoseberichtDer Konzern geht davon aus, dass das Ergebnis 2021 vor
Steuern das Ergebnis 2020 wieder erreichen wird. Das
Ergebnis kann jedoch durch Zeitwertveränderungen,
durch negative Einflüsse der andauernden
Covid-19-Pandemie, sowie durch sinkende Mieten aufgrund
struktureller Änderungen im Vermietungsbereich bzw.
bei längeren Leerständen beeinflusst werden. Eine
Quantifizierung der Beeinflussung ist derzeit nicht
möglich.
V. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der
Erklärung schließt, dass
(1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten
Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt,
VI. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie
besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.
Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem
geringen Umfang direkt in der Gesellschaft und ansonsten
durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im
Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der
tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In
der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie
eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie
enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach
billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die
Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung,
dass der Vorstand gesellschafts- und
konzernübergreifend tätig ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung
auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das
Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache
erhält.
Augsburg, 26.04.2021
Der Alleinvorstand
Hans-Peter Bauer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien AktiengesellschaftPrüfungsurteilWir haben den von der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss unter
Einbezug der Tochtergesellschaften ("Konzern"), bestehend
aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, Konzerngewinn- und
Verlustrechnung mit Konzerngesamtergebnisrechnung,
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie Konzernanhang
geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Konzernlagebericht der Hasen-Immobilien AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen den Geschäftsbericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder
unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder
unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der
Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 21. Mai 2021
O&R Oppenhoffs Radler AG
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in
einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf § 328 HGB hin.
scrollen
Bericht des Aufsichtsrats 2020Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im
Berichtszeitraum 2020, wie bereits in den Vorjahren, eng
mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm
nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit
großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat
die Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung
sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat
sich umfassend und zeitnah über den
Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die
Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom
Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der
Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der
Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und
Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer
rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die
operative Entwicklung im Konzern, sämtliche
Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von
wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der
Strategie, die Unternehmensplanung und die damit
verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend
erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng
begleitet.
Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im
Geschäftsjahr einberufen und satzungsgemäß
durchgeführt. Auf die Bildung von Ausschüssen
wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei
Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat
auf der Grundlage der detaillierten Berichte und
Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu
Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der
für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der
Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte
und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die
Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der
Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig
informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen
des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt.
Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand
regelmäßig in persönlichen Gesprächen
beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem
Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.
Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie
der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den
Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von
der O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und
jeweils mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer
wurde durch die Hauptversammlung am 20.08.2020 gewählt
und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.
Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der
Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der
Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz
geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung
eines Überwachungssystems in geeigneter Weise
getroffen hat, und dass das Überwachungssystem
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der
Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen
sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff &
Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem
Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die
Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig
studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss,
Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu
Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit
den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht
des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise
auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.
Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den
unterjährigen Berichten des Vorstands an den
Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen
Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der
Gesellschaft und des Konzerns.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22.06.2021
haben der Vorstand und der verantwortliche
Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung
erläutert und standen für ergänzende
Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage
wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss,
Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im
Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner
Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen
gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den
Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder
das Ergebnis der Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2020
ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG
aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr 2020 wurde vom Abschlussprüfer
geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine
Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind,
Der Bericht des Abschlussprüfers zum
Abhängigkeitsbericht lag allen
Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom
Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der
Abhängigkeitsbericht und der Bericht des
Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom
22.06.2021 und wurden eingehend mit den anwesenden
Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner
Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den
Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des
Vorstands zu erheben sind.
Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des
Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der
Aufsichtsratssitzung am 22.06.2021. Der Aufsichtsrat hat
den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der
Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur,
Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität sowie Finanz- und
Investitionsplanungen geprüft und schließt sich
dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im
Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine
Anerkennung aus.
Augsburg, 22.06.2021
Willy Hoffmann
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