Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

Konzernabschluss 2020

Konzernbilanz zum 31.12.2020 nach IAS/​IFRS

AKTIVA

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Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Pos. EUR EUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2.1.1 1,00 1,00
Sachanlagen 2.1.2 38.120,92 51.100,92
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.1.3 208.639.700,00 209.113.856,70
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.1.4 113.768,93 1.868.841,80
Latente Steueransprüche 2.1.5 84.500,00 90.000,00
Langfristige Vermögenswerte gesamt 208.876.090,85 211.123.800,42
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.1.6 230.806,99 341.275,44
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 2.1.7 508.592,82 1.008.571,06
Ertragsteuerforderungen 2.1.8 7.330,00 75.616,00
Zahlungsmittel 2.1.9 9.071.843,64 13.873.785,39
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 2.1.10 1.260.000,00 0,00
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt 11.078.573,45 15.299.247,89
219.954.664,30 226.423.048,31

PASSIVA

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Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Pos. EUR EUR
Eigenkapital 2.1.11
Gezeichnetes Kapital 7.200.000,00 7.200.000,00
Gewinnrücklagen 121.452.210,32 116.616.462,61
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 128.652.210,32 123.816.462,61
Minderheitsanteile am Eigenkapital 0,00 0,00
Eigenkapital gesamt 128.652.210,32 123.816.462,61
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2.1.12 56.473.645,26 55.685.661,09
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 2.1.13 760.936,36 834.362,20
Latente Steuerverbindlichkeiten 2.1.14 17.748.430,00 20.614.700,00
Langfristige Verbindlichkeiten gesamt 74.983.011,62 77.134.723,29
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.1.12 6.170.109,86 14.550.574,72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.1.15 311.784,81 317.734,87
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.1.16 9.653.751,69 9.362.659,25
Kurzfristige Rückstellungen 2.1.17 183.680,00 223.047,00
Steuerverbindlichkeiten 2.1.18 116,00 1.017.846,57
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt 16.319.442,36 25.471.862,41
219.954.664,30 226.423.048,31

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2020 nach IAS/​IFRS

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Anhang 2020 2019
Pos. EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.2.1 9.404.827,43 9.701.702,42
2. sonstige betriebliche Erträge 2.2.2 1.340.532,47 9.345.820,90
3. Materialaufwand 2.2.3 -1.964.747,86 -1.963.684,46
4. Personalaufwand 2.2.4 -184.996,32 -140.195,06
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.2.5 -13.210,86 -14.013,95
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.2.6 -4.601.364,53 -2.444.744,60
7. Finanzerträge 2.2.7 16,40 304,23
8. Finanzaufwendungen 2.2.8 -1.248.605,24 -1.581.993,97
10. Ergebnis vor Ertragsteuern 2.732.451,49 12.903.195,51
11. Ertragsteuern 2.2.9 2.583.296,22 -2.518.534,76
12. Konzernergebnis 5.315.747,71 10.384.660,75
davon entfallen auf
die Minderheitsgesellschafter 0,00 0,00
das Mutterunternehmen 5.315.747,71 10.384.660,75
Anzahl der Aktien in Stück 480.000 480.000
Ergebnis je Aktie in EUR * 2.2.10 11,07 21,63

* Es sind keine Optionsscheine, Wandelanleihen u.ä. vorhanden, aus denen die Ausgabe neuer Aktien resultieren könnte. Daher ist kein verwässertes Ergebnis je Aktie ermittelbar.

Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.-31.12.2020 nach IAS/​IFRS

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2020 2019
EUR EUR
Konzernergebnis 5.315.747,71 10.384.660,75
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0,00 0,00
davon entfallen auf
die Minderheitsgesellschafter 0,00 0,00
das Mutterunternehmen 0,00 0,00
Gesamtergebnis 5.315.747,71 10.384.660,75
davon entfallen auf
die Minderheitsgesellschafter 0,00 0,00
das Mutterunternehmen 5.315.747,71 10.384.660,75

Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 nach IFRS

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2020 /​ EUR 2019 /​ EUR
Konzernergebnis 5.315.747,71 10.384.660,75
Ertragsteuern -2.583.296,22 2.518.534,76
Ergebnis vor Steuern 2.732.451,49 12.903.195,51
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 13.210,86 14.013,95
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen -39.367,00 -76.401,00
Zahlungswirksame Veränderung des Nettoumlaufvermögens 822.163,23 -1.454.567,43
Gewinne/​Verluste aus Anlagenabgängen -184.000,00 29,00
sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)/​Aufwendungen (+) -361.828,90 -9.725.200,00
Zinserträge und Zinsaufwendungen 1.248.588,84 1.581.689,74
Erhaltene Zinsen 16,40 304,23
Gezahlte Zinsen -1.248.605,24 -1.581.993,97
Gezahlte Ertragsteuern -1.226.918,35 -188.341,97
Cashflow aus der laufender Geschäftstätigkeit 1.755.711,33 1.472.728,06
Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -79.172,39 -1.345.066,62
Einzahlungen aus Abgängen von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien 1.594.000,00 0,00
Auszahlungen für Investitionen in als Finanzanlagen gehaltene Immobilien 0,00 -11.013.556,70
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 0,00 0,00
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.514.827,61 -12.358.623,32
Dividendenausschüttung an Anteilseigner -480.000,00 -960.000,00
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0,00 7.818.934,34
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -7.592.480,69 -4.781.804,26
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -8.072.480,69 2.077.130,08
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -4.801.941,75 -8.808.765,18
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 13.873.785,39 22.682.550,57
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 9.071.843,64 13.873.785,39

Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2020 nach IFRS

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Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen/​ Bilanzgewinn Anteil der Konzernmutter Minderheitsanteile Konzerneigenkapital
EUR EUR EUR EUR EUR
a) Stand 01.01.2019 7.200.000,00 107.191.801,86 114.391.801,86 0,00 114.391.801,86
b) Dividendenausschüttung an Anteilseigner 0,00 -960.000,00 -960.000,00 0,00 -960.000,00
c) Konzernergebnis 0,00 10.384.660,75 10.384.660,75 0,00 10.384.660,75
unrealisierte Gewinne/​Verluste sowie latente Steuern auf unrealisierte Gewinne/​Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 0,00 10.384.660,75 10.384.660,75 0,00 10.384.660,75
d) Stand 31.12.2019 7.200.000,00 116.616.462,61 123.816.462,61 0,00 123.816.462,61
e) Dividendenausschüttung an Anteilseigner 0,00 -480.000,00 -480.000,00 0,00 -480.000,00
f) Konzernergebnis 0,00 5.315.747,71 5.315.747,71 0,00 5.315.747,71
unrealisierte Gewinne/​Verluste sowie latente Steuern auf unrealisierte Gewinne/​Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 0,00 5.315.747,71 5.315.747,71 0,00 5.315.747,71
g) Stand 31.12.2020 7.200.000,00 121.452.210,32 128.652.210,32 0,00 128.652.210,32

zu e) Dividende entspricht einer Ausschüttung an die Anteilseigner in Höhe von EUR 1,00 je Aktie.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, Augsburg

1. Allgemeine Angaben

1.1 Informationen zum Unternehmen

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg.

Der Konzern ist ausschließlich auf dem Immobiliensektor tätig. Im Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit des Konzerns stehen die Verwaltung und Neuordnung des im Großraum Augsburg und in München gelegenen Immobilienbestandes.

1.2 Darstellung des Konzernabschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standard Board (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e (1) HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS).

Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Einige Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit hierdurch keine Beeinträchtigung der Aussage resultiert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß IAS 1.81b hat die Gesellschaft eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung und eine Überleitung des Gewinns zum Gesamtergebnis in zwei Aufstellungen dargestellt.

Die Vergleichsinformationen nach IFRS 1.36 enthalten mindestens ein Jahr. Als Vergleichsjahr wird das Geschäftsjahr 2019 zu Grunde gelegt.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 wird nach Genehmigung durch den Vorstand voraussichtlich Mitte/​Ende Juni 2021 erfolgen. Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 durch den Aufsichtsrat ist ebenfalls für Mitte/​Ende Juni 2021 vorgesehen.

1.3 Im Geschäftsjahr erstmals angewandte neue und geänderte Standards

Aus den im Geschäftsjahr 2020 erstmals angewendeten Rechnungslegungsstandards beziehungweise Überarbeitungen der Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Nicht vorzeitig angewandte Standards/​Interpretationen

Im August 2020 hat der IASB den Änderungsstandard Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 veröffentlicht. Die Änderungen gewähren Erleichterungen im Hinblick auf die sich aus der Reform der Referenzzinssätze ergebenden Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, Finanzinstrumenten und Leasingverbindlichkeiten.

Gemäß den Änderungen führt die Reform der Referenzzinssätze nicht per se zu einer Beendigung des Hedge Accountings, sondern die Sicherungsbeziehungen bestehen bei einer entsprechend angepassten Dokumentation auch bei Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz weiter.

Für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten führt die Ablösung des bisherigen Referenzzinssatzes zu einer Änderung der Grundlage zur Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme, die vereinfachend durch eine Aktualisierung des Effektivzinssatzes ohne unmittelbare Erfolgsauswirkungen bilanziert wird. Für Finanzierungsleasingverträge gelten für Modifikationen die Regelungen des IFRS 9 und somit auch diese praktische Erleichterung. Eine ähnliche Erleichterung gilt für die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16. Demnach führt eine durch die Reform der Referenzzinssätze erforderliche Modifikation lediglich zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten, bei der für die Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen der alternative Zinssatz anzuwenden ist.

Der Änderungsstandard ist für Geschäftsjahre ab 01.01.2021 verpflichtent anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Regelungen für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt nicht.

Aus weiteren vom IASB herausgegebenen, aber noch nicht angewendeten Rechnungslegungsstandards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

1.4. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze

1.4.1

In dem Konzernabschluss sind neben der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft die von ihr gemäß IFRS 10 direkt beherrschten Unternehmen (Konzerngesellschaften) Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG (im Folgenden Hasen-Immobilien KG), Augsburg, Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Immobilien GmbH), Augsburg, die Hasen-Real Estate Verwaltungs GmbH (im Folgenden Hasen-Real GmbH), Augsburg, die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, München und deren Komplementärin Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, München enthalten.

Nach IFRS 10.B2 ff sind in den Konsolidierungskreis alle Tochterunternehmen des Mutterunternehmens eingeschlossen. Eine Beherrschung wird nach IFRS 10.B2 ff dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen, entweder direkt oder indirekt über Tochterunternehmen über mehr als die Hälfte ihrer Stimmrechte verfügt.

Die direkt beherrschten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

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Geschäftsanteil/​ Kommanditanteil Gezeichnetes Kapital/​ Kommanditanteil
31.12.2020 EUR 31.12.2019 EUR
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG 90 % 9.000,00 9.000,00
Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00
Hasen-Real-Estate Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG 90 % 9.000,00 9.000,00
Hasen-Immobillien Munich Verwaltungs GmbH 100 % 25.000,00 25.000,00

1.4.2

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum Umstellungszeitpunkt auf IFRS nach den Vorschriften des IFRS 1. Die Erstkonsolidierungen in 2010, 2011 und 2015 erfolgten nach IFRS 3.4 ff.

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, der Hasen-Immobilien KG, der Hasen-Immobilien GmbH, der Hasen-Real GmbH, der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden gegeneinander aufgerechnet.

Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne Beteiligungserträge wurden eliminiert.

1.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse durch die gesetzlichen Vertreter erfordert teilweise Schätzungen und kaufmännisches Ermessen, welche die betragsmäßige Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, die Erträge und Aufwendungen in der Berichtsperiode sowie die sonstigen Angaben im Konzernabschluss beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, die heute nicht quantifiziert sind. Wesentliche Sachverhalte, die Schätzungen und kaufmännisches Ermessen erfordern, sind:

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Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Ermittlung von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen

Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

1.6 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Abschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft und der Abschluss der einbezogenen Konzerngesellschaften Hasen-Immobilien KG, Hasen-Immobilien GmbH, Hasen-Real GmbH, Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz KG und Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

1.6.1 Aufwands- und Ertragsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Erzeugnisse geliefert oder übergeben beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden und damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Der Ertragsteueraufwand erfasst den laufenden Steueraufwand und die latenten Steuern.

1.6.2 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Bei Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird aufgrund ihrer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer ein planmäßig linearer Abschreibungsverlauf von drei bis sechs Jahren unterstellt.

1.6.3 Sachanlagen

Sachanlagen nach IAS 16 werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Sachanlagen werden grundsätzlich gemäß IAS 16.50 und IAS 16.62 linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zu Grunde, welche sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern orientieren:

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EDV-Hardware: 3 Jahre
Büroausstattung: 13 Jahre
sonstige: 5 - 7 Jahre

1.6.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Investment Properties (als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) umfassen alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden gemäß IAS 40.20 bei ihrem Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Bezüglich der Folgebewertung wurde nach IAS 40.30 das Wahlrecht für das Modell des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Model) gemäß IAS 40.33 bis 40.55 gewählt.

Eine Bewertung der Anlage-Immobilien zum fair value erfolgt gemäß IAS 40.38 zu jedem Bilanzstichtag und entspricht in der Regel dem Marktwert am Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der Immobilien bis zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses wurde als fair value der Kaufpreis als Marktpreis angesetzt (Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13). Bei den übrigen Anlage-Immobilien wurde der Empfehlung nach IAS 40.32 gefolgt und die Immobilien durch externe, unabhängige Gutachter zum Ende 2020 bewertet (Hierarchiestufe 2 nach IFRS 13). In diesen Gutachten erfolgte die Bodenwertableitung zum Wertermittlungsstichtag auf Basis der Bodenrichtwerte. Bei der Berechnung des (diskontierten) Ertragswertes werden wertbeeinflussende Eigenschaften sowie die Markt- bzw. ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt. Aus dem so ermittelten Ertragswert wird der Verkehrswert abgeleitet.

Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte von 2019 auf 2020 sind gemäß IAS 40.35 erfolgswirksam erfasst.

1.6.5 Latente Steuern

Latente Steuern gemäß IAS 12 resultieren aus temporären und quasi-permanenten Unterschieden zwischen Handels-/​Steuerbilanz und den Wertansätzen nach IFRS. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise verabschiedet wurden.

1.6.6 Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39. Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von originären finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Änderungen der beizulegenden finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen und Vermögenswerte zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Abzinsung nicht unwesentlich ist.

Bezüglich der Einschätzung der Risiken verweisen wir darüber hinaus auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nach IAS 39 qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei wurden angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, um ersichtliche Risiken abzudecken.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Unter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Gewerbesteuerguthaben, Schadenersatzansprüche sowie Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Gemäß IFRS 5 wird die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte gesondert ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus der Veränderung der Zeitwerte werden gegebenenfalls erfolgswirksam erfasst.

1.6.7 Ertragsteuerforderungen

Es handelt sich um Guthaben aus laufenden Ertragsteuern. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

1.6.8 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten originäre Verbindlichkeiten. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen.

Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallenen Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sie sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Finanzierungskosten werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst.

Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen wurden auf Basis eines unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,17% (Vj. 1,49%) p.a. und einer Inflationsrate von 2,00% bzw. einer Rentenanpassung von 2,00% (Vj. 2,00%) p.a. ermittelt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten Kautionen von Mietern/​Pächtern, Sicherheitseinbehalte, Aufsichtsratsvergütungen, Umsatz- und Lohnsteuer und den kurzfristigen Anteil der o.g. Kaufpreisleibrenten. Ferner werden die Abfindungsansprüche der TI Immobilien GmbH & Co. KG für ihre 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG und von Herrn Dr. Inselkammer für seine 10%-ige Beteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag bzw. zum Nominalwert.

1.6.9 Kurzfristige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Ein Ausweis erfolgt nur dann, wenn die künftige Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass es zu einem Vermögensabfluss kommt, und sich dieser zuverlässig schätzen lässt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Unter Beachtung einer ausreichenden Risikovorsorge sind die Rückstellungen in angemessener Höhe bilanziert. Sie entsprechen betragsmäßig der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Mittelabflusses, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag notwendig wäre.

2. Erläuterungen der Abschlussposten

2.1 Erläuterungen der Bilanz

2.1.1. Immaterielle Vermögenswerte

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Lizenzen und Software EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 33.097,88
Abgänge -31.374,00
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 1.723,88
Abgänge 0,00
Stand 31.12.2020 1.723,88
Restbuchwert Stand 01.01.2019 193,00
Abgänge -3,00
Abschreibungen -189,00
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 1,00
Abgänge 0,00
Stand 31.12.2020 1,00
Abschreibungen Stand 01.01.2019 32.904,88
Abgänge -31.371,00
Zugänge 189,00
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 1.722,88
Abgänge 0,00
Zugänge 0,00
Stand 31.12.2020 1.722,88
Buchwert 31.12.2019 1,00
Buchwert 31.12.2020 1,00

2.1.2 Sachanlagen

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Betriebs- und Geschäftsausstattung/​ Grundstücke und Gebäude EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 182.954,94
Zugänge 8.037,87
Abgänge -38.380,29
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 152.612,52
Zugänge 230,86
Abgänge 0,00
Stand 31.12.2020 152.843,38
Restbuchwert Stand 01.01.2019 56.914,00
Zugänge 8.037,87
Abgänge -26,00
Abschreibung -13.824,95
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 51.100,92
Zugänge 230,86
Abgänge 0,00
Abschreibung -13.210,86
Stand 31.12.2020 38.120,92
Abschreibungen Stand 01.01.2019 126.040,94
Zugänge 13.824,95
Abgänge -38.354,29
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 101.511,60
Zugänge 13.210,86
Abgänge 0,00
Stand 31.12.2020 114.722,46
Buchwert 31.12.2019 51.100,92
Buchwert 31.12.2020 38.120,92

2.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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Grundstücke und Gebäude EUR
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 188.375.100,00
Zugänge 11.013.556,70
Zugänge durch Veränderung der Zeitwerte 9.725.200,00
Stand 31.12.2019 /​ 01.01.2020 209.113.856,70
Zugänge durch Veränderung der Zeitwerte 2.195.843,30
Abgänge -1.410.000,00
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte -1.260.000,00
Stand 31.12.2020 208.639.700,00
Buchwert 31.12.2019 209.113.856,70
Buchwert 31.12.2020 208.639.700,00

Bei dem Abgang handelt es sich um den Verkauf der Immobilie Kapuzinergasse 26 in Augsburg. Umgegliedert wurde das Objekt Müllerstraße 19 in Augsburg, das im März 2021 veräußert wurde.

Bei dem Zugang im Vorjahr handelte es sich um den Kauf der Immobilie in Augsburg, Annastraße.

2.1.4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Es handelt sich um Baukosten für die Objekte Augsburg, Brückenstraße, Unterer Talweg und Klausenberg 2, im Vorjahr um Baukosten für die Objekte Augsburg, Karlstraße und Unter dem Bogen.

2.1.5 Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten.

2.1.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Forderungsbestand betrifft im Wesentlichen offene Pachten/​Mieten und ergibt sich wie folgt:

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
a) offene Pachten /​ Mieten 327.224,72 392.969,67
b) Einzelwertberichtigung -96.417,73 -51.694,23
230.806,99 341.275,44

2.1.7 übrige Forderungen und Vermögenswerte

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
a) Rechnungsabgrenzungsposten 141.285,14 161.149,42
b) Verrechnungskonto der INKA Group GmbH & Co. KG 0,00 39.196,56
c) Verrechnungskonto der TI Immobilien KG 279.599,00 280.268,00
d) Versicherungsentschädigung 0,00 500.000,00
e) Umsatzsteuerforderung 41.335,11 0,00
f) sonstige Vermögenswerte 46.373,57 27.957,08
508.592,82 1.008.571,06

2.1.8 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen beinhalten laufende Steuererstattungsansprüche für 2020 und Vorjahre.

2.1.9 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei verschiedenen Banken, die zum Nominalwert angesetzt sind und auf EUR lauten.

2.1.10 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Es handelt sich hierbei um das Objekt Müllerstraße 19 in Augsburg, das im März 2021 verkauft wurde.

2.1.11 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr unverändert in 480.000 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Der Posten Gewinnrücklagen beinhaltet die kumulierten Ergebnisse vorhergehender Perioden und dieser Periode.

2.1.12 Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
a) jederzeit fällig oder bis zu einem Jahr 6.170.109,86 14.550.574,72
b) mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren 15.120.501,59 19.142.570,07
c) mehr als fünf Jahre 41.353.143,67 36.543.091,02
62.643.755,12 70.236.235,81

Die Finanzverbindlichkeiten dienen der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Sie sind voll durch Grundschulden besichert. Die Zinsen sind fest vereinbart und lagen im Berichtsjahr bei durchschnittlich 1,78% (Vj. 1,99%)

2.1.13 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhaltet eine Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 761 (Vj. zwei Kaufpreisleibrenten i.H.v. TEUR 834), die durch eine Grundschulde besichert ist.

2.1.14 Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern resultieren aus:

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
a) langfristige Aktiva 17.748.430,00 20.613.300,00
b) kurzfristige Aktiva 0,00 1.400,00
17.748.430,00 20.614.700,00

2.1.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Inland.

2.1.16 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
a) Lohnsteuer 2.702,22 2.459,65
b) Umsatzsteuer 61.262,16 44.382,21
c) Zinsen für Nachzahlung Gewerbesteuer BP 2013 bis 2016 0,00 127.525,00
d) Sicherheitseinbehalte 68.232,75 34.893,57
e) Verpflichtungen aus Kautionen 208.576,52 174.694,31
f) Kundenüberzahlungen 2.843,49 1.187,78
g) Aufsichtsratsvergütung 18.000,00 18.000,00
h) Verpflichtungen aus Leibrenten 84.182,64 107.914,80
i) Rechnungsabgrenzungsposten 35.373,61 34.847,26
j) Abfindungsanspruch 9.168.906,46 8.802.531,86
k) Sonstige übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 3.671,84 14.222,81
9.653.751,69 9.362.659,25

2.1.17 kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Kosten der Hauptversammlung.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Urlaubsentgelte.

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Personalkosten Sonstige Gesamt
EUR EUR EUR
Stand 01.01.2019 4.300,00 295.148,00 299.448,00
Zuführung 7.800,00 203.699,00 211.499,00
Auflösung 0,00 187,00 187,00
Verbrauch 4.300,00 283.413,00 287.713,00
Stand 31.12.2019 7.800,00 215.247,00 223.047,00
Zuführung 4.600,00 179.080,00 183.680,00
Auflösung 0,00 1.120,36 1.120,36
Verbrauch 7.800,00 214.126,64 221.926,64
Stand 31.12.2020 4.600,00 179.080,00 183.680,00

2.1.18 Steuerverbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestanden gegenüber dem Finanzamt aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre.

2.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

2.2.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten überwiegend Miet- und Pachteinnahmen. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 1.687 (Vj. TEUR 1.314) enthalten, die IFRS 15 unterliegen.

2.2.2 sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie folgt auf:

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2020 2019
EUR EUR
a) Auflösung von Wertberichtigungen auf Kundenforderungen 20.684,44 3.579,38
b) Auflösung sonstiger Rückstellungen 1.120,36 187,00
c) Versicherungsentschädigung 186.937,62 46.237,29
d) Gewinn aus Erhöhung der Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 0,00 9.290.309,67
e) Ertrag aus Veräußerung Betriebsvorrichtungen 891.504,05 0,00
f) Gewinn aus Veräußerung Immobilie 184.000,00 0,00
g) Ertrag aus dem Abgang einer Leibrente 55.070,32 0,00
h) Sonstige 1.215,68 5.507,56
1.340.532,47 9.345.820,90

2.2.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet überwiegend Pachten sowie Reparaturen und Nebenkosten für eigene Anwesen. Diese Kosten entfallen insgesamt auf Immobilien, die Mieterlöse erzielt haben

2.2.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand gliedert sich wie nachstehend:

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2020 2019
EUR EUR
a) Löhne und Gehälter 153.363,00 116.335,04
b) soziale Abgaben 31.633,32 23.860,02
184.996,32 140.195,06

2.2.5 Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2020 2019
EUR EUR
a) Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte 0,00 189,00
b) Abschreibung auf Sachanlagen 13.210,86 13.824,95
13.210,86 14.013,95

2.2.6 sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:

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2020 2019
EUR EUR
a) Betriebskosten 186.191,46 227.997,40
b) Verwaltungskosten 867.318,95 876.007,99
c) Abschreibung/​Wertberichtigungen auf Mietforderungen 92.594,08 30.084,84
d) Aufwand aus Kauf von Betriebsvorrichtungen 891.504,05 0,00
e) Aufwand aus Anpassung der Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien inkl. Neutralisierung der im HGB gebuchten Zugänge 2.197.381,39 0,00
f) Abfindungsanspruch 366.374,60 1.310.654,37
4.601.364,53 2.444.744,60

2.2.7 Finanzerträge

Es handelt sich um Bankzinsen.

2.2.8 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen beinhalten:

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2020 2019
EUR EUR
a) Zinsanteil aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen 44.072,64 110.960,80
b) Bankzinsen 1.198.658,63 1.415.286,17
c) Zinsen auf Steuernachzahlungen 5.681,00 52.169,00
d) sonstige Zinsen 192,97 3.578,00
1.248.605,24 1.581.993,97

2.2.9 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2020 EUR 2019 EUR
a) laufende Steuern 282.973,78 365.134,76
b) latente Steuern -2.866.270,00 2.153.400,00
-2.583.296,22 2.518.534,76

Der Berechnung der Steuern liegen die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Der Steuersatz von 32,3% (Vj. 32,3%) setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 16,45% (Vj. 16,45%).

Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand begründen sich aus unten stehender Tabelle:

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2020 EUR 2019 EUR
Ergebnis vor Steuern 2.732 12.903
Steuersatz 32,30% 32,30%
rechnerischer Steueraufwand 882 4.168
Permanente Differenzen aus GewSt und Köst -3.216 -2.103
Periodenfremde Ertragsteuern -20 159
Sonstige Abweichungen -229 295
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand -2.583 2.519

2.2.10 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 5.316 (Vj. TEUR 10.385) durch die (unveränderte) Anzahl der Stückaktien von 480.000 ermittelt.

Einflüsse, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen würden, bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vergleichszeitraum nicht. Aus diesem Grund sind das verwässerte Ergebnis und das unverwässerte Ergebnis je Aktie gleich.

3. Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt in Übereinstimmung mit IAS 7, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.

Die Position der zahlungswirksamen Veränderung des Nettoumlaufvermögens stellt die Veränderungen von kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme der Zahlungsmittel, vermindert um die Veränderungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die Veränderung der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten dar.

Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten (Zahlungsmittel).

4. Sonstige Angaben

4.1 Eventualschulden, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31.12.2020 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 182 (Vj. TEUR 208). Die (Rest-)Laufzeit beträgt sieben Jahre.

4.2 Nicht ausgenutzte Kreditlinien

Der Konzern verfügt über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 11.000 (Vj. TEUR 11.000). Dieser wurde bis zu einer Höhe von rund TEUR 2.660 in Anspruch genommen.

4.3 Finanzinstrumente und Risikomanagement

4.3.1 Grundlagen

Zu den Finanzinstrumenten im Sinne von IAS 39 zählen auf der Aktivseite Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen Forderungen und Vermögenswerte, sowie die Zahlungsmittel, auf der Passivseite finden sich Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Soweit im Erläuterungsteil keine abweichenden Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass der Buchwert des jeweiligen Finanzinstruments seinem beizulegenden Zeitwert entspricht.

4.3.2 Passive Finanzinstrumente

Es sind Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung von Bestandsimmobilien ausgewiesen. Diese haben einen festen Zinssatz und unterliegen demnach keinem Zinsänderungsrisiko.

4.3.3 Risiken

Wesentliche Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken werden nicht gesehen.

4.4 Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft ist es, sicherzustellen, dass eine solide Bilanzstruktur mit einer angemessenen Eigenkapitalquote realisiert wird. Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

Die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft steuert die Kapitalstruktur abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausschließlich anhand der Eigenkapitalquote. Diese ist definiert als der Quotient aus Eigenkapital und der Summe von Eigenkapital und Schulden.

Eine Anpassung der Kapitalstruktur bzw. die Aufrechterhaltung einer erforderlichen Kapitalstruktur kann z.B. erreicht werden durch die Anpassung von Dividendenzahlungen, durch Kapitalrückzahlungen oder durch die Ausgabe neuer bzw. Erwerb und die Einziehung eigener Anteile.

Zum 31. Dezember 2020 wurden ebenso wie zum 31. Dezember 2019 keine Änderungen der Ziele oder Verfahren zur Kapitalsteuerung vorgenommen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 128.652 (Vj. TEUR 123.816). Das langfristige Fremdkapital beläuft sich auf TEUR 74.983 (Vj. TEUR 77.135) und das kurzfristige Fremdkapital beträgt TEUR 16.319 (Vj. TEUR 25.472). Damit beträgt die bilanzielle Eigenkapitalquote 58,5 % (Vj. 54,7 %).

4.5 Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als nahe stehende Personen werden nach IAS 24 folgende Gesellschaften bzw. Personen angesehen: die Muttergesellschaft INKA AG für Beteiligungen (92% der Hasen-Aktien), deren Alleingesellschafterin INKA Group GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschafter samt nahen Familienangehörigen und alle Unternehmen, die mit diesen Unternehmen bzw. natürlichen Personen verbunden sind. Nahestehende Personen sind auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen.

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31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
a) Aufwand aus Waren- und Dienstleistungsverkehr 397 414
b) Personalaufwand 243 265
c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67 77

4.6 Mehrheitsaktionär

Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen hält zum 31.12.2020 insgesamt ca. 92% der Aktien der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.

4.7 Zahl der Arbeitnehmer

Die Zahl der Arbeitnehmer (kaufmännische Angestellte) beläuft sich in 2020 durchschnittlich auf 7 Mitarbeiter (Vj. 7).

4.8 Aufsichtsrat

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Herr Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Aufsichtsratsvorsitzender bei der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering stellvertretender Vorsitzender (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Peter Roßbach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München

Die feste Vergütung 2020 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00 (Vj. EUR 18.607,80).

4.9 Vorstand

Seit 01.01.2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Rechtsanwalt, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2020 (direkt und über Kostenverrechnung verbundener Unternehmen betrugen EUR 257.398,29 (Vj. EUR 264.879,54).

4.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

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EUR
a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien a EUR 1,00 480.000,00
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.000.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung 1.986.123,21
3.466.123,21

4.11 Honorar des Abschlussprüfers

Das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr TEUR 41 (Vj. TEUR 42) für die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung 2020.

4.12 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

Bezüglich der andauernden Corona-Pandemie können sich Risiken für den Konzern im Rahmen seiner Vermietungen ergeben. Im Hinblick auf die möglichen Risiken wird auf die Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht verwiesen. Eine sichere Risikoabschätzung nach Art und Höhe ist abschließend nicht möglich. Trotz dieser einschneidenden Situation geht der Konzern nicht davon aus, dass die sich abzeichnenden Risiken aus der Covid-19-Pandemie den Konzern in seiner Existenz bedrohen.

Augsburg, den 26.04.2021

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlagen des Konzerns /​ Geschäftsmodell

1. Gegenstand des Konzerns

Der Hasen-Immobilien Konzern ist ausschließlich im Immobilienbereich tätig und konzentriert sich auf die Verwaltung eigener Immobilien.

2. Struktur der einbezogenen Beteiligungen

Bei den einbezogenen Beteiligungen handelt es sich um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit dem Anwesen Bahnhofplatz 1 in München sowie um die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem überwiegend in Augsburg gelegenen Grundbesitz.

Die Kommanditanteile der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft (im Folgenden auch Hasen-Immobilien AG) an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG betragen unverändert jeweils 90%. Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch die jeweilige Komplementärin, die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH sowie die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt und werden zu 100% von der Hasen-Immobilien AG gehalten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das gesamte Berichtsjahr 2020 war mit Ausnahme der Sommermonate vor allem durch die einschneidenden hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geprägt. Neben Hygienevorschriften, Abstandsregelungen und Kontaktverboten kam es ab Mitte März sowie April 2020 zu generellen Schließungen (sog. Lockdown) bzw. Teilschließungen von Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandelsfilialen. Obwohl die Sommermonate Juli, August und September etwas hoffen ließen, wurde Ende Oktober aufgrund der ansteigenden Inzidenzwerte erneut die Schließung der Gastronomie als sogenannter weicher Lockdown (light) verfügt, und nachdem dies nicht zu den gewünschten Erfolgen in der Pandemiebekämpfung führte, ab Mitte Dezember auch wieder auf die Einzelhandelsfilialen erstreckt. Die entsprechenden Maßnahmen wurden zwischenzeitlich bis Ende April 2021 verlängert. Sowohl für die Gastronomie wie auch für Hotels sieht der Anfang März verabschiedete Stufenplan jedoch noch keine Perspektiven vor. Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene als "Notbremse" ein einheitliches Infektionsschutzgesetz mit deutschlandweit verbindlichen Corona-Regeln erlassen.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der getroffenen Maßnahmen wurden in 2020 eine Reihe öffentlicher Hilfsmaßnahmen bzw. Überbrückungshilfen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche aufgelegt. Neben den ursprünglichen Überbrückungshilfen I und II wurden im Herbst 2020 die an Umsätze geknüpften November- und Dezemberhilfen sowie die an Fixkosten ausgerichtete Überbrückungshilfe III eingeführt. Obwohl man die Corona-Hilfen als "Bazooka mit Wumms" ankündigte, haben sich deren Beantragung wie auch Auszahlung chaotisch (Handelsblatt v. 18.01.2021) gestaltet, nachdem sich Förderbedingungen nachträglich veränderten, Mittel nur schleppend abgerufen werden konnten sowie Zahlungen sich über Monate verspäteten.

Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes versuchen Bund und Länder dem Aufkommen einer dritten Corona Welle, zusätzlich bedingt durch das Auftauchen neuer Corona Mutanten, durch erhöhte Untersuchungsmöglichkeiten via Schnelltests sowie einer strukturellen Impfstrategie entgegenzuwirken. Durch die bürokratische Starrheit der verfolgten Impfstrategie sowie einer desaströsen Beschaffungspolitik an Impfstoffen und Schnelltests ist jedoch der Erfolg der Maßnahmen bislang ausgeblieben.

Welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Krise nach sich ziehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Wenngleich die deutsche Industrie im Februar 2021 so kräftig gewachsen ist, wie in den letzten drei Jahren nicht mehr (Handelsblatt vom 01.03.2021), hat die Hotellerie und Gastronomie sowie der Einzelhandel im Filialbereich tiefe Einschnitte hinzunehmen. Ebenso uneinheitlich ist die Bewertung der steigenden Inflation, nachdem die Verbraucherpreise im Februar um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind. Neben einer lediglich temporären Erscheinung wird hierfür der Anstieg der Geldmenge im Euro-Raum als Grundlage für eine dauerhafte Erhöhung sowie Sonderfaktoren wie z.B. die CO 2-Abgabe, Umsatzsteuer sowie Energiepreise genannt (Handelsblatt 01.03.2021).

Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, bewegen sich die Kaufpreise nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Ebenso sind die Wohnungsmieten während der Corona Krise stabil geblieben. Demgegenüber ist im Bereich der Einzelhandelsmieten seit geraumer Zeit ein deutlicher Druck spürbar.

Diese Situation hat sich während der Corona Krise aus Sicht des Konzerns auch dadurch verschärft, nachdem vereinzelte Einzelhandelsketten trotz Internetverkäufen und Fördermitteln z.T. auch außerhalb der akuten Lockdowns eine zum Teil hartnäckige Zahlungsverweigerung an den Tag legten (IZ v. 04.03.2021). Auch die im Dezember 2020 vom Bundestag beschlossene Regelung gemäß Art 240 § 7 EGBGB hat hierzu keine abschließende Rechtssicherheit gebracht. Eine Vielzahl unterschiedlicher Landgerichtsentscheidungen ist zwischenzeitlich ergangen. Nach dem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 17.02.2021 kann jedoch nicht von einer Suspendierung der Mietzahlungsverpflichtung oder einer starren 50:50 Risikoverteilung (OLG Dresden v. 24.02.2021) zu Lasten des Vermieters ausgegangen werden. Vielmehr obliegt dem Mieter danach die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Unzumutbarkeit seiner Zahlungsverpflichtung.

2. Geschäftsverlauf

Gemäß den Geschäftsberichten der Vorjahre, konzentriert sich der Konzern auf die Bestands- und Immobilienverwaltung eigener Grundstücke, insbesondere den vorhandenen Immobilienbestand langfristig zu optimieren.

Das Ziel besteht darin, die Qualität ihrer Bestandsobjekte zu konsolidieren, vereinzelte Objekte mit geringeren bzw. schwierigen Aussichten abzustoßen, die Ausnutzung und Vermietung des verbleibenden Bestandes zu optimieren und diesen gegebenenfalls durch Zukäufe abzurunden.

Die umfangreiche Sanierung des im unmittelbaren Zentrum von Augsburg gelegenen Gaststättenobjekts "Das Wirtshaus Unter dem Bogen" konnte trotz strengen Hygieneanforderungen, Abstandsregelungen und Lieferengpässen weitestgehend fertig gestellt und im August 2020 an den Betreiber übergeben werden. Das Objekt wurde nach einem fulminanten Start sehr gut in Augsburg aufgenommen. Im Zuge des allgemeinen Lockdowns musste jedoch die Gaststätte Ende Oktober wieder schließen. Von einer offiziellen Eröffnungsfeier wurde Corona-bedingt bislang abgesehen.

Des Weiteren wurde Ende 2020 mit der Sanierung eines Objekts mit sieben Einheiten begonnen. Die Durchführung der Sanierung ist für 2021 projektiert. Ein langfristiger Mietvertrag über das EG sowie Teile des 1. OGs wurde zwischenzeitlich abgeschlossen Die übrige Neuvermietung ist ab April 2022 vorgesehen.

Parallel hierzu wird, abgesehen von der Durchführung sonstiger notwendiger Reparaturen, die Sanierung weiterer Objekte unter Erweiterung möglicher Baurechte geplant und vorbereitet. Vor allem die Steigerung der Anzahl an Wohnungen steht hierbei im Vordergrund.

Schließlich wurde in 2020 ein unbebautes Baugrundstück veräußert.

Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München betrifft, wurde in 2020 die Zeit der Schließung bzw. des Lockdowns dafür genutzt, verschiedene Reparaturen durchzuführen, ohne in einen laufenden Hotel- und Restaurantbetrieb eingreifen zu müssen.

Insgesamt war der Geschäftsverlauf in 2020 von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gekennzeichnet. Trotz staatlicher Hilfspakete waren verschiedentlich Mieter durch den Lockdown nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In Einzelfällen waren "partnerschaftliche Lösungen" in Form von Stundungen bzw. Erlassen notwendig, um mögliche Insolvenzen abzuwenden. Soweit Erlasse ausgesprochen wurden, wurden diese verschiedentlich mit zukünftigen Kompensationen (Mieterhöhungen/​Verlängerung von Festmietzeit) verbunden.

In zwei Fällen war Klage geboten, da mieterseitig eine beharrliche Zahlungsverweigerung nicht nur während, sondern auch nach Aufhebung des Lockdowns an den Tag gelegt wurde. Beide Verfahren dauern an.

Das Grundstückseigentum des Konzerns umfasst zum 31.12.2020, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 8 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 8.814 m 2 (davon 7 Objekte in Augsburg mit 8.175 m 2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- bzw. Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.476 m 2, ein Baugrundstück mit 781 m 2, unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m 2, das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m 2 Grundstücksfläche sowie das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m2.

3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

3.1 Ertragslage

Die Konzernumsatzerlöse von TEUR 9.405 (Vj. TEUR 9.702) beinhalten Mieten und Pachten samt Nebenkosten.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 1.341 (Vj. TEUR 9.346). Hierin enthalten sind vor allem Gewinne aus Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 187 (Vj. TEUR 46) sowie Erträge aus dem Verkauf von Betriebsvorrichtungen i.H.v. TEUR 892 (Vj. TEUR 0), im Vorjahr auch Gewinne aus der Erhöhung von Zeitwerten (TEUR 9.290).

Der Materialaufwand beträgt insgesamt TEUR 1.965 (Vj. TEUR 1.964) und umfasst Aufwendungen für Reparaturen und Nebenkosten der eigenen Immobilien.

Insgesamt macht der Materialaufwand ca. 21% der Umsatzerlöse aus (Vj. ca. 20%).

Der Personalaufwand des Konzerns beträgt im Berichtsjahr TEUR 185 (Vj. TEUR 140).

Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 13 (Vj. TEUR 14) und betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 4.601 (Vj. TEUR 2.445). Die Erhöhung basiert auf der Veränderung der Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien inkl. der Neutralisierung der im HGB gebuchten Zugänge.

Die Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.249 (Vj. TEUR 1.582) beinhalten vor allem Bankzinsen mit TEUR 1.199 (Vj. TEUR 1.415).

Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR 2.732 und ist damit um TEUR 10.171 niedriger als im Vorjahr mit TEUR 12.903.

In 2020 ergibt sich ein Ertrag aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 2.583, im Vorjahr ein Aufwand mit TEUR 2.518.

3.2 Vermögens- und Finanzlage

3.2.1 Langfristige Vermögenswerte

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind Objekte ausgewiesen, die langfristig gehalten werden und Mieteinnahmen generieren.

Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich überwiegend um Baukosten für die Objekte Brückenstraße, Unterer Talweg und Klausenberg in Augsburg.

3.2.2 Kurzfristige Vermögenswerte

Bei den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 9.072 (Vj. TEUR 13.874) handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei diversen Banken.

3.2.3 Langfristige Verbindlichkeiten

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, die der Finanzierung von Bestandsimmobilien dienen und durch entsprechende Grundschulden besichert sind.

In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten ist eine Kaufpreisleibrente erfasst.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Bilanzansätzen nach IFRS und Steuerrecht bei lang- und kurzfristigen Aktiva.

3.2.4 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem Abfindungsansprüche der Minderheitsbeteiligten an der Hasen-Immobilien GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.

3.2.5 Zusammenfassung

Die langfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2020 mit TEUR 208.876 (Vj. TEUR 211.124) sind durch die Summe aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 203.635 (Vj.TEUR 200.951) zu rund 97,5% abgedeckt (Vj. 95,2%).

Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 16.319 (Vj. TEUR 25.472) steht ein kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR 11.079.(Vj. TEUR 15.299) gegenüber.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 beträgt ca. 58,5% (Vj. 54,7%).

Bezüglich der Cash Flows wird auf die Kapitalflussrechnung (Anlage III) verwiesen.

Der Konzern wird auch zukünftig in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Kontokorrentrahmen von insgesamt 11 Mio. EUR wurde im Berichtszeitraum i.H.v. rund TEUR 2.660 (Vj. TEUR 7.141) in Anspruch genommen.

4. Gesamtaussage

Wie unter 3.1 ersichtlich, beruht der erhebliche Unterschied zum Vorjahresergebnis insbesondere auf den im Vorjahr ausgewiesenen Zeitwerterhöhungen auf Finanzanlagen in Immobilien.

Bereinigt man die Ergebnisse um die Veränderung der Zeitwerte inkl. der Neutralisierung der im HGB gebuchten Zugänge, liegt das Ergebnis vor Steuer 2020 sogar über dem Vorjahreswert.

III. Chancen- und Risikoberichterstattung

1. Allgemeines

Der Konzern definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, auf diesen Konzern zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie, ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund hat der Konzern ein an seinem Unternehmensgegenstand, seiner Größe, seinen Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet.

Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).

Der Konzern hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Größe und Struktur des Konzerns zuallererst der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführer der einbezogenen Beteiligungen sowie den Organen der Hasen-Immobilien AG. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung eingesetzt.

2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen folgendes ausgeführt:

Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Konzerns unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung von Jahres- und Zwischenabschluss bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Konzerngesellschaften wird in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.

Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einer Vertretung überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff nur diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.

Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.

Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen im Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung erfolgt mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen, Vergaben und eingehenden Rechnungen.

Das weitere interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Im Bereich der Immobilienverwaltung werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.

3. Chancen und Risiken im Einzelnen

3.1 Chancen und Risiken aus dem Bereich der Immobilien- und Bestandsverwaltung

Wie bisher sieht der Konzern seine Chancen im Bereich der Bestandsverwaltung darin, den Immobilienbestand weiter langfristig zu optimieren, angemessene Mieten bzw. Pachten zu erzielen und zukunftsorientierte bzw. wertbeständige Substanzwerte zu schaffen bzw. zu erhalten.

Bei den Risiken versucht der Konzern zu analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf der Immobilien- und Bestandsverwaltung haben können.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass eine Chancen- und Risikobetrachtung niemals endgültig und abschließend sein kann, wie die Covid-19-Pandemie einmal mehr zeigt. Es wird immer eine Reihe von Risiken geben, die nicht vorhersehbar sind. Des Weiteren handelt es sich um einen ständig fortlaufenden, sich verändernden Prozess. Sachverhalte müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden.

Des Weiteren sind die Risiken aus der Covid-19-Pandemie als bisher noch nie dagewesene einmalige Ausnahmesituation gesondert zu betrachten. Die pandemische Situation dauert nunmehr seit einem Jahr. Eine Normalisierung wird erst mit Erreichen einer Herdenimmunität möglich sein, die ein Voranschreiten einer breiten Impfaktivität über weite Bevölkerungskreise erforderlich macht.

Wie bereits oben ausführlich beschrieben, ist es zur Eindämmung der Pandemie zu Geschäftsschließungen in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel gekommen. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen wurden die bereits erwähnten verschiedenen öffentlichen Überbrückungshilfen aufgelegt, die in ihrer Art unterschiedlich ausgestaltet sind (Darlehen/​Zuschuss), an unterschiedliche Sachverhalte (Umsatz/​Fixkosten) anknüpfen, in der Höhe Begrenzungen unterliegen und sich zum Teil gegenseitig ausschließen. Sowohl Beantragung als auch Auszahlung haben sich, wie eingehend erläutert, chaotisch gestaltet. Aus diesen Gründen waren verschiedentlich Mieter nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In Einzelfällen waren "partnerschaftliche Lösungen" in Form von Stundungen bzw. Erlassen notwendig, um mögliche Insolvenzen abzuwenden. Soweit Erlasse ausgesprochen wurden, wurden diese verschiedentlich mit zukünftigen Kompensationen (Mieterhöhungen/​Verlängerung von Festmietzeit) verbunden.

Sowohl während der Schließungen wie aber auch zeitweise danach haben vereinzelte Einzelhandelsketten trotz Internetverkäufen und Fördermittel eine zum Teil hartnäckige Zahlungsverweigerung an den Tag gelegt. Auf Grund der vehementen Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern hat der Bundestag im Dezember 2020 die Regelung des Art 240 § 7 EGBGB beschlossen, die jedoch nicht zu der erhofften Rechtsicherheit führte. Eine Vielzahl unterschiedlicher Landgerichtsentscheidungen ist zwischenzeitlich ergangen. Nach dem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 17.02.2021 kann nicht ohne Weiteres von einer Suspendierung der Mietzahlungsverpflichtung des Mieters oder einer starren 50:50 Risikoverteilung (OLG Dresden v. 24.02.2021) zu Lasten des Vermieters ausgegangen werden. Vielmehr obliegt dem Mieter danach die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Unzumutbarkeit seiner Zahlungsverpflichtung. Endgültige Rechtssicherheit wird aber erst ein in Jahren erwartetes, letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofes bringen. Vor diesem Hintergrund war auch die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG als Konzerntochter gezwungen, in zwei Fällen Klage zu erheben. Beide Verfahren laufen noch.

Was die sonstigen Risiken aus dem Vermietungsgeschäft -auch außerhalb der Corona Krise -betrifft, sind vor allem die Wertbeständigkeit und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, das bereits zuvor vorbeschriebene Mietausfallrisiko, Mieteinbrüche, Mietzinsentwicklung, Vermietbarkeit/​Leerstände, regionale Marktbedingungen, erhöhte sowie unvorhergesehene Reparaturaufwendungen, Liquiditätsrisiken und rechtliche Risiken zu nennen. Hervorzuheben an dieser Stelle ist, dass sich zusehends ein struktureller Wandel der Innenstädte abzeichnet. Letztlich ist dies auf die Verschiebung des klassischen Handels ins Internet zurückzuführen. Die Innenstädte stehen zusehends vor dem Problem zu verwaisen. Längere Leerstände sowie der Druck auf Einzelhandelsmieten sind die Folge. Neue Überlegungen auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf Seiten der Eigentümer und Vermieter sind dringend geboten. Neue Konzepte mit attraktiven Anreizen die Innenstädte wieder zu besuchen und dadurch zu beleben, die Erhöhung der Verweildauer von Besuchern, Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und gastronomischer Genuss) sowie neue Ideen und Möglichkeiten für ein nachhaltiges urbanes Wohnen auch im innerstädtischen Zentrum sind notwendig.

Trotz dieser Veränderungen und den aufgezeigten Risiken, geht der Konzern jedoch nicht davon aus, dass er in seiner Existenz bedroht ist.

3.2 Chancen aus dem ehemaligen Bauträgerbereich

Die Voraussetzungen für das Nachbesserungsrecht bezüglich des Bauträgerprojekts Putzbrunn sind zum 31.12.2020 nicht eingetreten und es entfällt daher.

IV. Prognosebericht

Der Konzern geht davon aus, dass das Ergebnis 2021 vor Steuern das Ergebnis 2020 wieder erreichen wird. Das Ergebnis kann jedoch durch Zeitwertveränderungen, durch negative Einflüsse der andauernden Covid-19-Pandemie, sowie durch sinkende Mieten aufgrund struktureller Änderungen im Vermietungsbereich bzw. bei längeren Leerständen beeinflusst werden. Eine Quantifizierung der Beeinflussung ist derzeit nicht möglich.

V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass

(1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt,
(2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und
(3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind.

VI. Grundzüge des Vergütungssystems

Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.

Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Gesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.

Augsburg, 26.04.2021

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Prüfungsurteil

Wir haben den von der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss unter Einbezug der Tochtergesellschaften ("Konzern"), bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, Konzerngewinn- und Verlustrechnung mit Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie Konzernanhang geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 21. Mai 2021

O&R Oppenhoffs Radler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/​oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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Heidemann Meußer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats 2020

Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2020, wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet.

Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen und satzungsgemäß durchgeführt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.

Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 20.08.2020 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.

Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22.06.2021 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2020 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 22.06.2021 und wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 22.06.2021. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/​Liquidität sowie Finanz- und Investitionsplanungen geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.

Augsburg, 22.06.2021

Willy Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrats