Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

Jahresabschluss 2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

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31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.935,00 2.933,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.768.817,59 23.768.817,59
Anlagevermögen insgesamt 23.770.752,59 23.771.750,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 67.930.548,85 63.681.512,46
2. sonstige Vermögensgegenstände 10.685,00 10.685,00
67.941.233,85 63.692.197,46
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.476.029,37 2.648.010,65
Umlaufvermögen insgesamt 69.417.263,22 66.340.208,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 108.697,59 126.702,59
93.296.713,40 90.238.661,29

PASSIVA

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.200.000,00 7.200.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 720.000,00 720.000,00
2. andere Gewinnrücklagen 76.656.423,00 74.056.423,00
darin Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres EUR 1.000.000,00 (Vj. EUR 0,00) 77.376.423,00 74.776.423,00
darin Zuführung aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres EUR 1.600.000,00 (Vj. EUR 1.350.000,00)
III. Bilanzgewinn 3.588.963,97 3.466.123,21
Eigenkapital insgesamt 88.165.386,97 85.442.546,21
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 68.027,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 210.233,00 152.000,00
Rückstellungen insgesamt 278.260,00 152.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79.225,13 68.629,77
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.221.412,92 1.236.367,24
3. sonstige Verbindlichkeiten 800.868,38 841.558,07
- davon aus Steuern: EUR 1.187,99 (Vj. EUR 893,19)
Verbindlichkeiten insgesamt 2.101.506,43 2.146.555,08
D. Passive latente Steuern 2.751.560,00 2.497.560,00
93.296.713,40 90.238.661,29

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021

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2021
EUR
2020
EUR
1. Umsatzerlöse 1.840,67 1.840,68
2. sonstige betriebliche Erträge 222,88 25,00
3. Personalaufwand:
Löhne und Gehälter -14.400,00 -14.400,00
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -998,00 -999,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -481.760,96 -426.276,37
6. Erträge aus Beteiligungen 3.420.622,08 3.148.079,44
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 930.844,09 925.042,81
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 930.844,09 (Vj. EUR 925.042,81)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -41.417,16 -54.520,64
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -612.112,84 -825.399,91
10. Ergebnis nach Steuern 3.202.840,76 2.753.392,01
11. sonstige Steuern 0,00 -0,08
12. Jahresüberschuss 3.202.840,76 2.753.391,93
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.986.123,21 2.062.731,28
14. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -1.600.000,00 -1.350.000,00
15. Bilanzgewinn 3.588.963,97 3.466.123,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6360 eingetragen.

Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt.

Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in einem Pool zusammengefasst und mit 20 % abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit ihren Nennwerten angesetzt.

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Abschlusserstellung jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die voraussichtliche Inanspruchnahme abzudecken.

Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen sind alle Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen angesetzt.

Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.195 resultiert aus latenter Steuerbelastung für Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG aufgrund der Übertragung von steuerlichen Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien AG auf die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis eines Zinsfußes von 1,35 % und unter Annahme eines Rententrends von 2 % und unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3 % zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für Bewertungsunterschiede aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen gebildet. Passive latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen gebildet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Vermögensgegenständen (wie im Vorjahr). Die Forderungen haben i.H.v. TEUR 48.000 (Vj. TEUR 48.000) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und i.H.v. TEUR 19.931 (Vj. TEUR 15.682) eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital, Aktien, Stimmrechte

Das Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist in 480.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 AktG gebildet.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn 2021 entwickelt sich wie folgt:

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EUR
a) Bilanzgewinn per 31.12.2019 3.466.123,21
b) Ausschüttung in 2021 -480.000,00
c) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß Beschluss der Hauptversammlung -1.000.000,00
d) Jahresüberschuss 2021 3.202.840,76
e) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 AktG -1.600.000,00
f) Bilanzgewinn per 31.12.2021 3.588.963,97

sonstige Rückstellungen

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung TEUR 87 (Vj. TEUR 75) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2021 TEUR 54 (Vj. TEUR 54) sowie ausstehende Rechnungen TEUR 69 (Vj. TEUR 23).

Verbindlichkeiten

Zu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten, -wie im Vorjahr-.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente (TEUR 780, Vj. TEUR 822).

sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2021 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 156 (Vj. TEUR 182). Die (Rest)Laufzeit beträgt sechs Jahre.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Sachanlagen

Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu auch den als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel.

sonstige betriebliche Aufwendungen

Enthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung, Hauptversammlung und Offenlegung des Jahresabschlusses (insgesamt TEUR 223, Vj. TEUR 196), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18, Vj. TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 5, Vj. TEUR 11) und sonstige Verwaltungskosten (TEUR 161, Vj. TEUR 146).

Erträge aus Beteiligungen

Es handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Enthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den Kaufpreisleibrentenverpflichtungen (TEUR 41, Vj. TEUR 49).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es handelt sich um den erwartbaren Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2021 in Höhe von TEUR 373 (Vj. TEUR 297) und aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 239 (Vj. TEUR 549) sowie Ertrag aus Steuern Vorjahre TEUR 0 (Vj. Aufwand TEUR 21).

5. Sonstige Angaben

5.1. Mehrheitsaktionär

Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.

5.2. Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.

5.3. Aufsichtsrat

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Herr Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg, Vorsitzender (Aufsichtsratsvorsitzender bei der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering, stellvertretender Vorsitzender (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Peter Roßbach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München

Die feste Vergütung 2021 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00 (Vj. EUR 18.000,00).

5.4. Alleinvorstand

Seit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2021 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen verbundener Unternehmen) EUR 265.720,04 (Vj. EUR 257.398,29).

5.5. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr ist eine Ausschüttung i.H.v. brutto EUR 1,00 je Stückaktie vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend folgenden Vorschlag zur Verwendung des zum 31. Dezember 2021 mit EUR 3.588.963,97 ausgewiesenen Bilanzgewinns:

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EUR
a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien á EUR 1,00 480.000,00
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.000.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung 2.108.963,97
3.588.963,97

5.6. Konzernabschluss

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

5.7. Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 39 (Vj. TEUR 41).

5.8. Hinterlegung

Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

5.9. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

Schlussendlich wirft auch der Krieg in der Ukraine seine Schatten auf den Erfolg der Berichtsgesellschaft. Die internationalen Sanktionen gegenüber Russland bzw. der Streit über einen möglichen Lieferstopp für russisches Gas und Öl sowie die voranschreitende Zerstörung von Produktionsstätten und Infrastruktur in der Ukraine, hat die Preise für Rohstoffe, Energie und Baustoffe zwischenzeitlich enorm ansteigen lassen. Hinzukommt eine Verknappung von Materialien und Lieferengpässe, was einen rasanten weiteren Anstieg von Bau- und Materialkosten befürchten lässt. Soweit Materialien oder Baustoffe nicht mehr in ausreichendem Umfang verfügbar sind, kann dies zu Baustopps oder Bauverzögerungen führen, so dass zu überlegen ist, mit der Umsetzung von Projekten erst dann zu beginnen, wenn mit ausreichender Sicherheit feststeht, dass diese ohne größere Unterbrechungen durchgezogen werden können und zumindest eine gewisse Kostensicherheit besteht. Im Übrigen wird auf den Lagebericht verwiesen.

 

Augsburg, den 19. April 2022

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2021 (Anlagenspiegel)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Stand 01.01.2021
EUR
Zugänge 2021
EUR
Abgänge 2021
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
Stand 01.01.2021
EUR
Zugänge 2021
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.387,74 0,00 0,00 17.387,74 14.454,74 998,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.768.817,59 0,00 0,00 23.768.817,59 0,00 0,00
23.786.205,33 0,00 0,00 23.786.205,33 14.454,74 998,00
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Abschreibungen Buchwert Buchwert
Abgänge 2021
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
Stand 31.12.2020
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 15.452,74 1.935,00 2.933,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 23.768.817,59 23.768.817,59
0,00 15.452,74 23.770.752,59 23.771.750,59

Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021

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Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
2021
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2020
EUR
2021
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79.225,13 68.629,77 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.243,92 26.636,24 0,00 0,00 1.195.169,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 105.485,02 103.398,71 325.665,65 323.680,59 369.717,71
210.954,07 198.664,72 325.665,65 323.680,59 1.564.886,71
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Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamt durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert *)
2020
EUR
2021
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2020
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 79.225,13 68.629,77 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.209.731,00 1.221.412,92 1.236.367,24 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 414.478,77 800.868,38 841.558,07 0,00 0,00
1.624.209,77 2.101.506,43 2.146.555,08 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

I. Grundlagen des Unternehmens /​ Geschäftsmodell

Die Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch "Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine Beteiligungsholding, die ausschließlich Immobilienbeteiligungen hält.

Bei den Beteiligungen handelt es sich um die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG, zwei Gesellschaften, die sich ausschließlich auf die Verwaltung eigener Immobilien konzentrieren.

Die Kommanditanteile betragen unverändert jeweils 90%.

Die Geschäftsführungsaufgaben werden durch deren Komplementärgesellschaften, die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH bzw. die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH ausgeübt. Beide Gesellschaften sind jeweils nicht am Vermögen und am Ergebnis beteiligt und werden zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wie 2020 stand auch das Berichtsjahr 2021 im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Während es im ersten Quartal 2021 zu Schließungen und Teilschließungen von Geschäften, Gastronomie-Betrieben und Hotels gekommen ist (sog. Lockdown), wurden diese sukzessive im zweiten Quartal wieder aufgehoben. Ladengeschäfte konnten mittels Terminbuchungen/​Click & Meet wieder öffnen. Gastronomie-Betriebe erhielten die Möglichkeit, ihre Außenbereiche wieder zu bewirtschaften. Am Ende des ersten Halbjahres waren schließlich alle Bereiche wieder offen, wenngleich die Hygieneanforderungen und die Maskenpflicht fortbestanden. Nachdem sich im Herbst 2021 die neu hinzugetretene Omikron-Variante rasant ausbreitete und es zu steigenden Infektionszahlen und vielerorts vollen Intensivstationen kam, wurden die hoheitlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wieder verschärft. So umfassten die Regelungen in Bayern u.a. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Nicht-Geimpfte, sowie die 2G-Regel für Hochschulen, körpernahe Dienstleistungen sowie für Cafés und Gaststätten, bei denen auch eine Sperrstunde ab 22:00 vorgeschrieben wurde. Weihnachts- oder Christkindlmärkte wurden abgesagt. Ausgenommen von der 2G-Regel blieb der Handel, jedoch mussten pro Kunde zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen, so dass weniger Kunden gleichzeitig pro Geschäft zugelassen wurden. Die Anfang 2022 von Bund und Ländern für die Gastronomie beschlossene 2G-plus-Regelung wurde von Bayern ausdrücklich nicht übernommen.

Nachdem durch die Omikron-Welle die befürchteten Versorgungskatastrophen nicht ausgelöst wurden und keines der durch Wissenschaftler gezeichneten dystoptischen Szenarien eintraf, sich die Auslastung der Intensivbetten durch die weniger schwer verlaufenden Omikron-Verläufen entspannte sowie die Überlastung des Gesundheitssystems trotz der angestiegenen Infektionszahlen, die im Januar 2022 zum Teil über die 200.000er-Marke kletterte, ausblieb, wurden die Maßnahmen Mitte Februar 2022 auf ein Neues wieder gelockert. Danach entfallen ab dem 17.02.2022 in Bayern die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genese ersatzlos. Einige Bereiche, die bislang der 2G-Regel unterlagen, sind wieder unter 3G-Bestimumgen zugänglich (u.a. Bildungsbereich Hochschulen). Gastronomie-Betriebe unterliegen weiterhin der 2G-Regelung, jedoch entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22:00 Uhr. Bars, Clubs, Discos etc. bleiben weiterhin geschlossen. Die Personenbegrenzung von Kunden in Handels-, Dienstleitungs-, und Handwerksbetrieben (s.o.) entfällt. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt im Übrigen bestehen. Zu den genauen Einzelheiten der aktuellen Bestimmungen wird auf die Tagespresse und die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Internet verwiesen.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen wurden für den Förderzeitraum 2021 die Überbrückungshilfen III und III Plus eingeführt. Bekanntermaßen hatten sich bei den früheren Corona - November und Dezemberhilfen aus 2020 die Beantragung wie auch Auszahlung teils chaotisch (Handelsblatt v. 18.01.2021) gestaltet, nachdem sich Förderbedingungen nachträglich veränderten, Mittel nur schleppend abgerufen werden konnten sowie Zahlungen sich über Monate verspäteten.

Ebenso schwierig verlief die Anfang des Jahres 2021 begonnene Impfkampagne, die zeitweilig mangels Impfbereitschaft zu erliegen drohte. Des Weiteren hat Ende 2021 die dritte Impfkampagne (Booster) begonnen, um verstärkt damit die Omikron-Welle zu bekämpfen. Hierbei wurde durch das Robert Koch-Institut (RKI) festgestellt, dass die Impfquote der über 60-Jährigen bei Erst- bzw. Zweitimpfung immer noch nicht ausreichend ist. Zur Erhöhung der Impfquoten wurden u.a. Sonderrechte für Geimpfte eingeführt (z.B. 2G-Regel für Gastronomiebesuche). Des Weiteren wird die Einführung einer Impfpflicht kontrovers diskutiert. Eine mehrheitsfähige Lösung ist bislang nicht in Sicht.

Des Weiteren sind die Prognosen für das Wirtschaftswachstum in Deutschland für 2022 im Zeitpunkt dieser Berichterstellung uneinheitlich. Einhellige Auffassung besteht jedoch in der Herabstufung der ursprünglich getroffenen Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung. Das Ifo-Institut erwartet für 2022 bloß noch ein Wirtschaftswachstum von 3,7% statt der vorher angenommenen 5,1%. Ebenso erwartet der Industrie und Handelskammertag (DIHK) einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,0 %, nach zuvor 3,6 Prozent. Des Weiteren hat die Bundesregierung im Januar 2022 ihre bisherige Prognose auf 3,6 % gesenkt. Damit gehen die genannten Institute und Meinungen davon aus, dass sich die für 2022 erwartete kräftige Erholung weiter zeitlich nach hinten verschiebt. Als Gründe hierfür werden vor allem die Auswirkungen der der Omikron-Welle, die hohen Energie- und Rohstoffkosten sowie die Lieferengpässe genannt.

Ebenso wird nicht mit einer schnellen Entspannung der Inflation bzw. einer schnellen Entspannung an der Preisfront gerechnet (Handelsblatt v. 21.02.2022). Angeheizt vor allem von hohen Energiepreisen lag der für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) maßgebliche harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) in Deutschland zu Jahresbeginn deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats im Dezember 2021. Aus diesem Grunde dürfte nach Einschätzung der Bundesbank der Preisauftrieb weiterhin hoch bleiben. Auf die entsprechenden geldpolitischen Gegenmaßnahmen der EZB wird man gespannt sein dürfen. Ebenso wird man die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und dessen Folgen für die europäische Wirtschaft sowie Weltwirtschaft abwarten müssen.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Immobilienmärkte wird exemplarisch Bezug genommen auf die Ausführungen des aktuellen Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2022 des Rats der Immobilienweisen im Auftrag des ZIA als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (Handelsblatt v. 15.02.2022):

Soweit es hiernach die Preisentwicklung für Wohnungen in den Metropolen betrifft, werden diese im Hinblick auf das Risiko einer Blasenbildung als "durchaus beängstigend" bezeichnet und hiervor mit großem Nachdruck gewarnt. Weil die Mieten zugleich weniger stark steigen, müssen Investoren bei den Renditen Abstriche machen: In den Metropolen lag der Median der Bruttoanfangsrenditen bei 2,2% bis 3%. Insgesamt gehe der Wohnungsneubau im Geschosswohnungsneubau in den Großstädten an den Bedürfnissen der Familien völlig vorbei, wodurch mit einer nochmals zunehmenden Abwanderung zu rechnen ist. Insoweit könne die Ära des stetigen Wachstums von Kauf- und Mietpreisen in den Städten zu Ende gehen. Als weitere Gründe hierfür werden auch eine geringere Zuwanderung und die rege Bautätigkeit genannt. Eine Prognose zur weiteren Preis- und Mietentwicklung bleibt das Gutachten schuldig. Dass es aber tatsächlich zu einem abrupten Ende des Booms kommt, erwartet der ZIA jedoch nicht.

Soweit es Büroimmobilien betrifft, galten diese zunächst als Verlierer der Corona-Krise. Doch der Abgesang auf das Büro als Arbeitsort hat sich aus Nutzer- und Investorensicht nicht bewahrheitet. Das Büro bleibe für die meisten Unternehmen der Mittelpunkt der Arbeitsorganisation. Bürovermieter müssten bisherige Flächenkonzepte überdenken und spätestens in der Nachvermietung mit nicht unwesentlichen Investitionen rechnen. Auf Grund der anhaltend hohen Nachfrage erwartet das Gutachten einen leichten Rückgang in den Spitzenmieten.

Bei den Einzelhandelsimmobilien bleibt die Lage schwierig. Für das erste Quartal 2022 wird wegen Inflationssorgen und Corona-Pandemie eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung erwartet. Des Weiteren überdecken hohe Umsatzsteigerungen im Bereich der Nahversorgung und des E-Commerce, dass der innenstadtrelevante Einzelhandel in den Segmenten Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren durch deutliche Umsatzeinbußen gekennzeichnet war. Die Umsätze in den Innenstädten sackten im Vergleich zum Vorkrisenniveau mit 36% besonders deutlich ab.

Der Hotelsektor war neben dem Gastronomiesektor so stark wie kaum eine andere Branche von der Corona-Pandemie betroffen. Die Übernachtungszahlen 2021 lagen noch unter denen des schwierigen Jahres 2020. Auf dem Investmentmarkt fanden nur wenige Hotelverkäufe statt. Insgesamt sind beide Branchen von einem starken Personalmangel geprägt, nachdem in der Corona-Krise die Mitarbeiter in sichere Jobs abgewandert sind und nicht mehr mit deren Rückkehr zu rechnen ist.

Logistikimmobilien zählen schließlich nach dem Gutachten zu den Gewinnern auf dem Immobilienmarkt; sie profitieren vom Trend zum Onlinehandel. Zugleich ist das Angebot an Lagerhallen begrenzt.

2. Geschäftsverlauf

Gemäß den Geschäftsberichten der Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten.

Das Ziel der Immobilienverwaltung der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Augsburg besteht darin, den Bestand im Rahmen einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und konzentrieren, ihn optimal und umsichtig zu bewirtschaften sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert zu verbessern. Im Rahmen dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung kann es in Einzelfällen zu An- und Verkäufen kommen.

Bekanntermaßen wurde in 2021 die Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in der Brückenstr. mit sieben Einheiten fortgesetzt und Anfang 2022 nahezu fertig gestellt. Die im Erdgeschoß gelegene KITA sowie Teile des 1. OGs wurden langfristig an die Stadt Augsburg vermietet. Des Weiteren laufen die Vermietungen der übrigen Wohnungen. Im Objekt stehen zwei Wohnungsgrößen von bis zu 60 m 2 bzw. bis zu 90 m 2 zur Verfügung.

Ferner wurden drei wesentliche Planungen fortentwickelt und die entsprechenden Bauanträge zwischenzeitlich eingereicht. Über die Projekte wurde bereits eingehend in den vergangenen Hauptversammlungen berichtet.

Gegenstand des Projekts Klausenberg ist der Abriss und der Wiederaufbau einer im Zentrum des gehobenen Stadtteils von Göggingen gelegenen Traditionsgaststätte sowie die zusätzliche Integrierung und Neuerrichtung von 24 Wohnungen. Das derzeitige Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und aufgrund seiner schlechten Substanz nicht erhaltenswert. Des Weiteren ist die derzeitige Ausnutzung der vorhandenen Grundstücksfläche unwirtschaftlich. Die zukünftigen Wohnungen divergieren zwischen kleinen Ein-Personen-Appartements mit 25 m 2 bis zu großen, auf Familien ausgerichteten Vier-Zimmer-Wohnungen von ca. 100 m 2 . Die Option, den wohnwirtschaftlichen Teil durch Zukauf eines Nachbargrundstücks möglicherweise noch zu erweitern bzw. abzurunden, wird derzeit geprüft und verhandelt.

Beim Objekt Friedbergerstraße handelt es sich um die Errichtung zweier Baukörper mit insgesamt 22 Wohnungen, wobei der der Friedbergerstr. zugewandte Baukörper studentisches Wohnen mit 17 Wohnungen beinhaltet und die im rückwärtigen Grundstücksteil entstehenden 5 Wohnungen Größen von 60m2 bis 100 m 2 aufweisen.

Schließlich beinhaltet das Projekt Karolinenstraße die Neustrukturierung bzw. Neukonzeptionierung von gastronomischen Flächen mit Einzelhandelsflächen im Herzen von Augsburg. Die betroffenen Einheiten sind auf Grund ihrer bisherigen Nutzung und als Teil des Straßenbildes in der öffentlichen Wahrnehmung bekannt, jedoch zwischenzeitlich sehr in die Jahre gekommen und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen (s.u.) zukunftsorientiert neu anzupassen bzw. neu auszurichten. Ein entsprechender notwendiger Handlungsbedarf wurde zwischenzeitlich auch von der Stadt Augsburg erkannt, die mit hoher Priorität ein neues städtebauliches Konzept für die Karolinenstr. auf den Weg gebracht bzw. verabschiedet hat. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Immobilienverwaltung, beide nahe des Rathausplatzes gelegene Einheiten, intelligent und synergetisch miteinander zu verbinden, sodass beide Bereiche Einzelhandel wie Gastronomie optimal voneinander profitieren. Das Angebot eines neuen, zeitgemäßen Einkaufserlebnisses mit hochwertigen Modelabels in lichtdurchfluteten Räumen soll durch ein besonderes Genuss- und Esserlebnis abgerundet werden, um durch attraktive und erlebnisorientierte Anreize und Angebote die Kunden wieder in die Innenstadt zu holen, die trotz E-Commerce wesentliche soziale Begegnungsstätte bleibt. Dies wird vor allem durch die Schaffung eines zukünftig dauerhaften gastronomischen Außenbereichs in der Karolinenstr. sowie eines weiteren hofseitigen Terrassenbereichs verstärkt.

Neben der Ausarbeitung der vorstehenden Projekte und Planungen wurden in 2021 ansonsten notwendige Reparaturen durchgeführt und/​oder für 2022 vorbereitet. Insoweit wurden die bisherigen Sanierungskonzepte für die aufwendigen Kellersanierungen in den Objekten Konrad-Adenauer-Allee weiter ausgearbeitet und optimiert, Angebote eingeholt sowie die Zusicherung einer Denkmalschutzabschreibung beantragt. Ebenso wurde in 2021 ein Renovierungskonzept für die Gaststätte Kappeneck vorbereitet, einer in Augsburg sehr beliebten und in den entsprechenden Foren als Insidertipp gehandelte Gastronomie mit schwäbisch, bayrischer und internationaler Küche, die für ihren hohen Qualitätsanspruch mit saisonalen und regionalen Produkten bekannt ist.

In 2021 wurde ein Gaststättengrundstück veräußert.

Die Berichtgesellschaft plant die obigen Projekte, soweit es die Gaststätten betrifft in einer eigenen, neuen Gesellschaft durchzuführen.

Soweit es die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG betrifft, ergaben sich in 2021 eine Reihe von kontroversen Verhandlungen und Diskussionen mit den Stadtwerken bzw. Verkehrsbetrieben München, nachdem sich die Fertigstellung der 3. Tram unmittelbar vor dem Gebäude Bahnhofplatz 1, München, wesentlich verzögerte und die Arbeiten planwidrig noch weit nach Aufhebung der durch Corona bedingten Schließungen/​Teilschließungen (Lockdown) andauerten. Die Arbeiten wurden schließlich Ende 2021 beendet.

Ebenso wurde die für Anfang 2022 geplante Baustelleneinrichtung für das Nachbargebäude Bahnhofplatz 7 eingehend untersucht und geprüft. Die Firma Signa plant in dem denkmalgeschützten Nachbargebäude Bahnhofplatz 7 zwischen Bahnhofplatz und Luitpoldstraße bis Ende 2023 die Wiederherstellung bzw. Wiedereröffnung eines Kaufhauses in Reminiszenz zu dem ersten, zwischen 1904 und 1905 in München an gleicher Stelle von dem Münchener Architekten Max Littmann für die Warenhauskette Hermann Tietz errichteten Warenhauses. Nach den bisherigen intensiven Besprechungen ist die Firma Signa angehalten, die Versorgung des Bahnhofplatzes 1 trotz der veränderten Verkehrsführung sicherzustellen und eine Beeinträchtigung der Mieter des Bahnhofplatzes 1 in den gesetzlichen Grenzen so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden. Insgesamt ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft mit der Eröffnung eines entsprechenden, gehobenen Kaufhauses nochmals eine wesentliche Aufwertung des gesamten Umfeldes zu erwarten. Zwischenzeitlich scheint es jedoch zu Verzögerungen im Baubeginn zu kommen.

Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG umfasst zum 31.12.2021, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 7 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen/​sonstige gewerbliche Einheiten bzw. Büros mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.584 m 2 (davon 6 Objekte in Augsburg mit 6.945 m 2 ), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- und Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.476 m 2 , ein Baugrundstück mit 781 m 2 sowie unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m 2 sowie das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m 2 Grundstücksfläche.

Schließlich umfasst der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum 31.12.2021 das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m 2 .

3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

3.1 Ertragslage

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1.840 (Vj. EUR 1.840) beinhalten eine Treuhandvergütung.

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft einen Teil der Vorstandsvergütung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 482 und liegen um TEUR 56 über dem Vorjahr (TEUR 426). Die Kostensteigerungen entfallen insbesondere auf gestiegene Gutachterkosten mit TEUR 33 sowie höhere Verwaltungskosten mit TEUR 14. Die restlichen Kostensteigerungen verteilen sich auf verschiedene Kostenpositionen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betragen insgesamt TEUR 931 (Vj. TEUR 925) und beinhalten überwiegend Zinsen aus der Kapitalüberlassung an die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zur Finanzierung der Immobilie.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 41 (Vj. TEUR 55) beinhalten hauptsächlich den Zinsanteil für Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.

Die Erträge aus Beteiligungen 2021 setzen sich zusammen aus dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.568 (Vj. TEUR 1.893) und dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.853 (Vj. TEUR 1.255). Das Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG ist insbesondere auf Grund eines temporären Leerstandes im Einzelhandel verringert. Die Veränderung bei der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG beruht darauf, dass das Vorjahr auf Grund der in den Vorberichten ausführlich erläuterten Kompensationslösung auf Grund der Covid-19-Pandemie (Erlass gegen spätere Mieterhöhung) beeinflusst war.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 612 und sind damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR 825) um TEUR 213 niedriger.

Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2021 TEUR 3.203 (Vj. TEUR 2.753).

3.2 Vermögens- und Finanzlage

3.2.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und Geschäftsausstattung.

3.2.2 Beteiligungen

Die Berichtsgesellschaft ist unverändert an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren geschäftsführende Komplementärin ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten.

Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher, mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG den einzigen Stammanteil hält.

3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten vor allem Forderungen gegen die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.

3.2.4 Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie Festgelder bei Hausbanken.

3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG aus latenten Steuern.

3.2.6 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem eine Kaufpreisleibrente in Höhe von TEUR 780 (Vj. TEUR 822).

3.2.7 Zusammenfassung

Das Anlagevermögen zum 31.12.2021 mit rund TEUR 23.771 (Vj. TEUR 23.772) ist durch das Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 88.165 (Vj. TEUR 85.443) zu 370,89 % abgedeckt (Vj. 359,43%).

Dem mittel-/​kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 489 (Vj. TEUR 351) steht ein mittel-/​kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 21.526 (Vj. TEUR 18.466) gegenüber.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2021 beträgt 94,50 % (Vj. 94,69%).

Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben im Übrigen bei der örtlichen Hausbank über einen Kontokorrentrahmen bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommen (Vj. TEUR 2.660).

4. Gesamtaussage

Der Jahresüberschuss der Berichtsgesellschaft liegt über dem des Vorjahres. Dies ergibt sich daraus, dass der Beteiligungsertrag der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG nicht wie in 2020 durch die Sondereffekte der Covid-19-Pandemie beeinflusst war, obwohl das Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in 2021 niedriger ausgefallen ist, nachdem der Leerstand im Einzelhandel erst mit Wirkung zum zweiten Quartal 2022 behoben werden konnte (s. II. Ziff. 3.1).

III. Chancen- und Risikobericht

1. Allgemeines

Die Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, speziell auf das Berichtsunternehmen zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem Unternehmensgegenstand, ihrer Größe, ihren Aktivitäten und den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet.

Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).

Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement.

Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur der Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren finanziellen Beteiligungen zuallererst der Verantwortung des jeweiligen Geschäftsführers und den Organen in den Beteiligungen, soweit es die operativen Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem Vorstand, soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung miteingeschalten.

Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren Sinn betrifft, fallen hierunter Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen Folgendes ausgeführt:

Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Die Verbuchungen der laufenden Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft sowie in den Beteiligungen werden in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.

Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einem Stellvertreter überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.

Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.

Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.

Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG wird mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen bzw. Vergaben und eingehenden Rechnungen durchgeführt.

Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.

3. Chancen und Risiken im Einzelnen

Wie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung in den zu erzielenden Beteiligungserträgen bzw. in der Wertentwicklung ihrer Beteiligungen als wertbeständige Anlagen.

Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf und den Wert einer Beteiligung haben können.

Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und Risikobetrachtung niemals erschöpfend und lückenlos sein kann. Es handelt sich bei der Chancen- und Risikobetrachtung um einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder verändernden Prozess. Sachverhalte müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden. Naturgemäß wird es immer wieder eine Reihe von Risiken geben, die nicht vorhersehbar sind. Dies gilt grundsätzlich auch für die Darstellung, die allenfalls exemplarisch aber niemals vollständig sein kann.

Dies zeigt sich insbesondere an dem Verlauf der Covid-19-Pandemie in ihrer Ausprägung als bisher noch nie dagewesene Ausnahmesituation mit immer wieder neu auftretenden Varianten bzw. Mutanten. Die pandemische Situation dauert nunmehr seit zwei Jahren. Der Omikron Scheitelpunkt scheint im Zeitpunkt der Berichterstellung überwunden. Mit einer wirklichen Normalisierung wird man aus Sicht der Berichtgesellschaft aber erst mit Einstellung einer Herdenimmunität rechnen dürfen, die ein Voranschreiten einer breiten Impfaktivität über weite Bevölkerungskreise erforderlich macht. Hierbei bereiten jedoch die stagnierenden Impfquoten sowie die Gefahr neu auftretender Mutanten, die eine Anpassung bisheriger Impfstoffe immer wieder notwendig machen, nicht unerhebliche Probleme.

Im Zeitpunkt der Berichterstellung ist im Übrigen noch eine Klage im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München -Außenstelle Augsburg- wegen hartnäckiger Zahlungsverweigerung während der Schließungen im Einzelhandel anhängig. Auf den Inhalt vorangegangener Lageberichte wird verwiesen. Hierzu hat der BGH zwischenzeitlich auch das Urteil 12.01.2022 erlassen. Aus Sicht des BGH liegt im Falle eines Lockdown weder ein Mangel noch ein Fall von Unmöglichkeit vor. Vielmehr bringt der BGH erwartungsgemäß die Vorschrift des § 313 BGB zur Anwendung, wobei der BGH ausdrücklich darauf abstellt, dass eine pauschale Betrachtungsweise abzulehnen ist, vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls unter Beachtung von Darlegungs- und Beweislastregeln zu berücksichtigen sind. Das OLG München hat sich im Streitfall der BGH-Entscheidung angeschlossen und die Mieterseite in der Sitzung vom 24.02.2022 um weiteren umfassenden Sachvortrag aufgefordert. Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.

Was die sonstigen Risiken aus dem Vermietungsgeschäft -auch außerhalb der Corona Krise -betrifft, sind vor allem die Wertbeständigkeit und Zukunftsorientiertheit von Anlagen, das bereits zuvor beschriebene Mietausfallrisiko, Mieteinbrüche, Mietzinsentwicklung, Vermietbarkeit/​Leerstände, regionale Marktbedingungen, erhöhte sowie unvorhergesehene Reparaturaufwendungen, Baukostenerhöhungen, Liquiditätsrisiken und rechtliche Risiken zu nennen.

Wie bereits hervorgehoben, zeichnet sich zusehends durch den starken Wettbewerb aus dem ECommerce-Bereich ein struktureller Wandel der Innenstädte ab. Innenstadtlagen stehen zuweilen vor dem Problem zu verwaisen. Längere Leerstände sowie der Druck auf Einzelhandelsmieten sind die Folge. Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen sozialen Begegnungsstätten dar. Neue Überlegungen auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf Seiten der Eigentümer und Vermieter sind deshalb notwendig, um mit attraktiven Anreizen, Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und Gastronomie) oder durch urbane Wohnideen die Verweildauer bzw. Aufenthaltsqualität der Innenstädte wieder entscheidend zu verbessern und zu erhöhen und die Innenstädte neu zu beleben.

Des Weiteren werden die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimarettung verstärkten Einfluss auf die Berichtsgesellschaft haben. Klimaschutz und Klimarettung stellen in ihrer generationsübergreifenden Aufgabenstellung als essentielle Voraussetzung für den menschlichen Fortbestand und das Leben auf dieser Erde eine enorme Herausforderung dar. Vieles ist noch nicht im Klaren, vieles noch im Fluss. Eine genaue Quantifizierung bei der Gesellschaft ist deshalb noch nicht möglich. Lediglich beispielhaft wird auf die aktuellen Planungen der EU in der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verwiesen, wonach Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 bestimmte Energieeffizienzklassen erreichen müssen. Welcher Geltungsbereich damit verbunden ist und welche Konsequenzen bei Abweichung drohen, ist allerdings noch nicht bekannt. Klar ist aber schon jetzt, dass früher oder später energetische Sanierungen mit immer größerer Vehemenz gefordert werden (Handelsblatt v. 19.02.2022; Immobilien Zeitung v. 24.02.2022).

Schlussendlich wirft auch der Krieg in der Ukraine seine Schatten auf den Erfolg der Berichtsgesellschaft. Die internationalen Sanktionen gegenüber Russland bzw. der Streit über einen möglichen Lieferstopp für russisches Gas und Öl sowie die voranschreitende Zerstörung von Produktionsstätten und Infrastruktur in der Ukraine, hat die Preise für Rohstoffe, Energie und Baustoffe zwischenzeitlich enorm ansteigen lassen. Hinzukommt eine Verknappung von Materialien und Lieferengpässe, was einen rasanten weiteren Anstieg von Bau- und Materialkosten befürchten lässt. Soweit Materialien oder Baustoffe nicht mehr in ausreichendem Umfang verfügbar sind, kann dies zu Baustopps oder Bauverzögerungen führen, so dass zu überlegen ist, mit der Umsetzung von Projekten erst dann zu beginnen, wenn mit ausreichender Sicherheit feststeht, dass diese ohne größere Unterbrechungen durchgezogen werden können und zumindest eine gewisse Kostensicherheit besteht. Insgesamt führt der Ukraine-Krieg zu einem weiteren Absinken der Prognosen zum Wirtschaftswachstum (s.o. II., Ziff. 1).

Trotz dieser Auswirkungen, Veränderungen und aufgezeigten Risiken, geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass sie in ihrer Existenz bedroht ist.

IV. Prognosebericht

Die Berichtsgesellschaft geht in 2022 durch den geplanten konzeptionellen Übertragungsvorgang von Gaststätten auf eine eigene Gesellschaft (s.o. II. Ziff. 2) von buchmäßigen Beteiligungserträgen und einem Ergebnis vor Steuern aus, die das Vorjahresergebnis wesentlich übersteigt. Soweit man diese Sondereffekte sowie den Veräußerungsgewinn in 2021 unberücksichtigt lässt, prognostiziert die Berichtsgesellschaft, dass das Ergebnis vor Steuern in 2022 in einer Größenordnung von ca. TEUR 200 bis TEUR 300 unter dem bereinigten Ergebnis des Jahres 2021 in Höhe von TEUR 2.900 bleiben wird. Hintergrund ist, dass der Beteiligungsertrag bei der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG insbesondere durch zusätzliche notwendige Reparaturaufwendungen belastet sein wird. (s.o. II. Ziff. 2). Des Weiteren können u.a. Pandemie-Effekte, die vorbeschriebenen strukturellen Änderungen im Vermietungsbereich durch sinkende Mieten im Einzelhandel bzw. bei längeren Leerständen, erhöhte Reparaturaufwendungen und Aufwendungen für energetische Sanierungen, Baukostensteigerungen sowie die vorbeschriebenen Auswirkungen des Ukrainekrieges, die Beteiligungserträge sowie das Ergebnis vor Steuern verschlechtern. Eine genaue Quantifizierung der Verschlechterungen ist derzeit nicht möglich.

V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind.

VI. Grundzüge des Vergütungssystems

Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.

Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.

 

Augsburg, 19. April 2022

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 25. Mai 2022

O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Heidemann, Wirtschaftsprüfer

Meußer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/​oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bericht des Aufsichtsrats 2021

Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2021 wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet.

Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen, die auf Grund der coronabedingten Einschränkungen digital sowie satzungsgemäß durchgeführt wurden. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.

Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 25.08.2021 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.

Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21.06.2022 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2021 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 21.06.2022 und wurden eingehend mit den anwesenden Abschlussprüfern besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 21.06.2022. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/​Liquidität sowie Finanz- und Investitionsplanungen geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.

 

Augsburg, 21.06.2022

Willy Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats