Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

Jahresabschluss 2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, Augsburg

AKTIVA

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31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.247,00 1.935,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.490.977,89 23.768.817,59
Anlagevermögen insgesamt 30.492.224,89 23.770.752,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 67.228.012,09 67.930.548,85
2. sonstige Vermögensgegenstände 3.140,00 10.685,00
67.231.152,09 67.941.233,85
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.428.066,43 1.476.029,37
Umlaufvermögen insgesamt 68.659.218,52 69.417.263,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 90.692,59 108.697,59
99.242.136,00 93.296.713,40

PASSIVA

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31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.200.000,00 7.200.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 720.000,00 720.000,00
2. andere Gewinnrücklagen 80.106.423,00 76.656.423,00
darin Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres
EUR 1.000.000,00 (Vj. EUR 1.000.000,00)
80.826.423,00 77.376.423,00
darin Zuführung aus dem Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres EUR 2.450.000,00 (Vj. EUR 1.600.000,00)
III. Bilanzgewinn 4.654.569,61 3.588.963,97
Eigenkapital insgesamt 92.680.992,61 88.165.386,97
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 121.307,00 68.027,00
2. sonstige Rückstellungen 140.000,00 210.233,00
Rückstellungen insgesamt 261.307,00 278.260,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.638,84 79.225,13
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.154.024,10 1.221.412,92
3. sonstige Verbindlichkeiten 816.301,45 800.868,38
- davon aus Steuern: EUR 1.204,45 (Vj. EUR 1.187,99)
Verbindlichkeiten insgesamt 3.022.964,39 2.101.506,43
D. Passive latente Steuern 3.276.872,00 2.751.560,00
99.242.136,00 93.296.713,40

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022

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2022 2021
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.840,67 1.840,67
2. sonstige betriebliche Erträge 38.219,13 222,88
3. Personalaufwand: Löhne und Gehälter -14.400,00 -14.400,00
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -688,00 -998,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -389.312,65 -481.760,96
6. Erträge aus Beteiligungen 6.341.457,56 3.420.622,08
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 936.527,34 930.844,09
- davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 929.697,34 (Vj. EUR 930.844,09)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -109.928,38 -41.417,16
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.808.109,98 -612.112,84
10. Ergebnis nach Steuern 4.995.605,69 3.202.840,76
11. sonstige Steuern -0,05 0,00
12. Jahresüberschuss 4.995.605,64 3.202.840,76
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.108.963,97 1.986.123,21
14. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -2.450.000,00 -1.600.000,00
15. Bilanzgewinn 4.654.569,61 3.588.963,97

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben

Die Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6360 eingetragen.

Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt.

Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in einem Pool zusammengefasst und mit 20 % abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit ihren Nennwerten angesetzt.

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Abschlusserstellung jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die voraussichtliche Inanspruchnahme abzudecken.

Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen sind alle Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen angesetzt.

Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.128 resultiert aus latenter Steuerbelastung für Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG aufgrund der Übertragung von steuerlichen Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien AG auf die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis eines Zinsfußes von 1,44 % und unter Annahme eines Rententrends von 2 % und unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3 % zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für Bewertungsunterschiede aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen gebildet. Passive latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen gebildet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Vermögensgegenständen (wie im Vorjahr). Die Forderungen haben i.H.v. TEUR 48.000 (Vj. TEUR 48.000) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und i.H.v. TEUR 19.228 (Vj. TEUR 19.931) eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital, Aktien, Stimmrechte

Das Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist in 480.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 AktG gebildet.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn 2022 entwickelt sich wie folgt:

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EUR
a) Bilanzgewinn per 31.12.2021 3.588.963,97
b) Ausschüttung in 2022 -480.000,00
c) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß Beschluss der Hauptversammlung -1.000.000,00
d) Jahresüberschuss 2022 4.995.605,64
e) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 AktG -2.450.000,00
f) Bilanzgewinn per 31.12.2022 4.654.569,61

sonstige Rückstellungen

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung TEUR 55 (Vj. TEUR 87) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2022 TEUR 55 (Vj. TEUR 54) sowie ausstehende Rechnungen TEUR 30 (Vj. TEUR 69).

Verbindlichkeiten

Zu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten, -wie im Vorjahr-.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente (TEUR 797, Vj. TEUR 780).

sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2022 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v. insgesamt TEUR 130 (Vj. TEUR 156). Die (Rest)Laufzeit beträgt fünf Jahre.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Sachanlagen

Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu auch den als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel.

sonstige betriebliche Aufwendungen

Enthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung, Hauptversammlung und Offenlegung des Jahresabschlusses (insgesamt TEUR 151, Vj. TEUR 223), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18, Vj. TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 6, Vj. TEUR 5) und sonstige Verwaltungskosten (TEUR 156, Vj. TEUR 161).

Erträge aus Beteiligungen

Es handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Enthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den Kaufpreisleibrentenverpflichtungen (TEUR 109, Vj. TEUR 41).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es handelt sich v.a. um den erwartbaren Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2022 in Höhe von TEUR 350 (Vj. TEUR 373) und aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.458 (Vj. TEUR 239).

5. Sonstige Angaben

5.1. Mehrheitsaktionär

Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.

5.2. Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.

5.3. Aufsichtsrat

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Herr Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg, Vorsitzender (Aufsichtsratsvorsitzender bei der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München) bis 20.07.2022

Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering, stellvertretender Vorsitzender bis 20.07.2022, Vorsitzender ab 20.07.2022 (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Peter Roßbach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München, stellvertretender Vorsitzender ab 20.07.2022

Herr Klaus-Dieter Metz, Bankdirektor i.R., Wenzenbach, ab 20.07.2022 (Aufsichtsratsmitglied in der GBI Holding AG, Erlangen-Tennenlohe bis 31.12.2022, Aufsichtsratsmitglied in der GBI AG, Erlangen-Tennenlohe bis 31.12.2022, Beiratsmitglied bei GBI Group GMBH, Erlangen-Tennenlohe ab 31.12.2022)

Die feste Vergütung 2022 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00 (Vj. EUR 18.000,00).

5.4. Alleinvorstand

Seit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2022 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen verbundener Unternehmen) EUR 262.795,07 (Vj. EUR 265.720,04).

5.5. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr ist eine Ausschüttung i.H.v. brutto EUR 1,00 je Stückaktie vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend folgenden Vorschlag zur Verwendung des zum 31. Dezember 2022 mit EUR 4.654.569,61 ausgewiesenen Bilanzgewinns:

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EUR
a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien a EUR 1,00 480.000,00
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 2.000.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung 2.174.569,61
4.654.569,61

5.6. Konzernabschluss

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

5.7. Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2022 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 38 (Vj. TEUR 39).

5.8. Hinterlegung

Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

5.9. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

Aufgrund der verschiedenen Anforderungen zum Klimaschutz auf nationaler bzw. EU-Ebene kann es zu erhöhten Aufwendungen bedingt durch die Beteiligung der Vermieterseite an der CO2-Umlage sowie im Hinblick auf notwendige energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommen.

 

Augsburg, den 25. April 2023

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2022 (Anlagenspiegel)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2022 Zugänge 2022 Abgänge 2022 Stand 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.387,74 0,00 0,00 17.387,74
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.768.817,59 6.722.160,30 0,00 30.490.977,89
23.786.205,33 6.722.160,30 0,00 30.508.365,63
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Abschreibungen Buchwert Buchwert
Stand
01.01.2022
Zugänge
2022
Abgänge
2022
Stand
31.12.2022
Stand
31.12.2022
Stand
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.452,74 688,00 0,00 16.140,74 1.247,00 1.935,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 30.490.977,89 23.768.817,59
15.452,74 688,00 0,00 16.140,74 30.492.224,89 23.770.752,59

Beilage 2

Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022

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Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
2022 2021 2022 2021 2022 2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.638,84 79.225,13 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
26.166,10 26.243,92 0,00 0,00 2.127.858,00 1.195.169,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 112.491,77 105.485,02 358.375,54 325.665,65 345.434,14 369.717,71
191.296,71 210.954,07 358.375,54 325.665,65 2.473.292,14 1.564.886,71
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Gesamt durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert *)
2022 2021 2022 2021
EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.638,84 79.225,13 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.154.024,10 1.221.412,92 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 816.301,45 800.868,38 0,00 0,00
3.022.964,39 2.101.506,43 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

I. Grundlagen des Unternehmens /​ Geschäftsmodell

Die Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch "Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine Beteiligungsholding, die ausschließlich Immobilienbeteiligungen hält.

Bei den Beteiligungen handelt es sich jeweils um eine 90%-ige Kommanditbeteiligung an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, drei Gesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten.

Die Geschäftsführungsaufgaben werden jeweils durch Komplementärgesellschaften ausgeübt, die nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt sind. Die Komplementärin an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ist die HasenImmobilien Munich Verwaltungs GmbH; des Weiteren ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH sowohl Komplementärin an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG wie auch an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG. Die Berichtsgesellschaft hält sämtliche Geschäftsanteile an beiden Komplementärinnen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Berichtsjahr 2022 wurde aus Sicht der Gesellschaft rückblickend vor allem durch drei wesentliche Themen beherrscht, nämlich zunächst durch den Ukrainekrieg und der sich hierdurch ausweitenden Energiekrise, des Weiteren durch die galoppierende Inflation sowie schließlich durch die Klimakrise. Nachdem sich Deutschland über viele Jahre von den Energieimporten Russlands abhängig gemacht hat, ist es mit ihrer Drosselung bzw. ihrem Ausfall zu einem erheblichen Anstieg der Energiepreise gekommen. Auf die detaillierten Ausführungen des Zwischenlageberichtes zum 30.06.2022 wird verwiesen.

Obwohl man mit der Beendigung der Corona-Krise endlich mit einem entsprechenden Wachstum gerechnet hat, ist es durch den Ukrainekrieg erneut zu einem Dämpfer gekommen. Nach der Mitteilung des statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft in 2022 lediglich um 1,8 % gewachsen. Das ist zwar deutlich weniger, als vor dem russischen Angriff auf die Ukraine erwartet worden war, aber deutlich mehr als von einigen Ökonomen nach Kriegsausbruch prophezeit wurde. Insgesamt ist das Bruttoinlandsprodukt in den ersten drei Quartalen 2022 nach dem statistischen Bundesamt noch gewachsen, im vierten Quartal 2022 jedoch im Vergleich zum Vorquartal um 0,2 % geschrumpft. Den Grund für den Rückgang sieht das Statistische Bundesamt in den privaten Konsumausgaben. Aufgrund der hohen Preise für Strom und Gas sei weniger Spielraum für andere Anschaffungen geblieben (Handelsblatt vom 31.1.2023).

Soweit es die Prognosen für 2023 betrifft, gehen die Experten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) auch weiterhin von einer schwachen Konjunktur in Deutschland aus.

Das Bruttoinlandsprodukt werde hiernach lediglich um etwa 0,4 % zulegen. Als Gründe nennen die Wissenschaftler maßgeblich die hohe Inflation, gestiegene Realzinsen und rückläufige Realeinkommen. Die inflationsbedingt zu erwartenden Leitzinserhöhungen bremsen die Nachfrage etwa im Bausektor. Positiv stimme, dass die Mitarbeiteranzahl in vielen Unternehmen weiter wachse.

Ebenso erwartet die Bundesregierung für 2023 lediglich ein Wirtschaftswachstum um 0,2 %.

Soweit es die Inflation betrifft, hat diese offenbar ihren Höhepunkt überschritten. Nachdem sie im Oktober 2022 eine Rekordhöhe von 10,4 % erreicht hatte, lag sie im Dezember 2022 bei 8,6% und im Februar 2023 bei 8,7 %.

Wesentlichen Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen hierbei insbesondere die Nahrungsmittel- und Energiepreise. Die Inflationsrate für Februar 2023 ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln liegt deutlich niedriger bei 5,7 %. Gleichwohl wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmitteln offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit 5,2 % über der 5 % Marke und hat sich nach 5,6 % im Januar 2023 erneut erhöht (Pressemitteilung Nr. 094 des statistischen Bundesamtes vom 10. März 2023).

Schließlich sind die Energiepreise nach den Rekordwerten im Spätsommer 2022 wieder etwas gesunken. Dennoch sind die Kosten für Energie immer noch deutlich höher als vor Beginn der Gasknappheit in Europa im Sommer 2021 (Handelsblatt vom 14.3.2023).

Vor dem Hintergrund der hohen Inflation versucht die EZB mit den monetären Maßnahmen von Zinserhöhungen entgegenzuwirken und die Inflationswelle zu brechen. Die Notenbanken sind insoweit in einem Zwiespalt gefangen, weil sie nicht gleichzeitig Finanzmarktkrise und Inflation bekämpfen können. Denn je höher die Zinsen steigen, desto brüchiger wird der Immobilienmarkt. Je weniger die Zinsen steigen desto hartnäckiger bleibt aber die Inflation. Der an den Finanzmärkten maßgebliche Einlagensatz der EZB lag Anfang März 2023 noch bei 2,5 %. Auf der Sitzung vom 16.03.2023 hat jedoch die EZB den Leitzins um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht.

Des Weiteren stellen sich die zum Teil drastischen Verschlechterungen und (Negativ-) Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in Stichpunkten wie folgt dar:

Sprunghaft angestiegene Baukosten und Bauzinsen sowie sprunghaft angestiegene Hypotheken- und Finanzierungszinsen (Handelsblatt u. a. vom 30.01.2023, 14.2.2023, 10.03.2023) mit dem Ergebnis, dass Bauprojekte neu überdacht, verschoben bzw. ganz fallen gelassen werden (u.a. Handelsblatt v. 16.08.2022);

Einbruch der Anzahl an Baugenehmigungen sowie der Nachfrage an Baufinanzierungen und Finanzierungsvermittlungen (u.a. Handelsblatt v. 10.03. 2023 und vom 13.03.2023);

uneinheitliche Immobilienpreisentwicklung (teilweise stagnierend nur noch in zentralen Großstadtlagen oder bei Neubauten bzw. bei bereits energetisch sanierten Objekten ansonsten tendenziell fallende Preise, insbesondere bei älteren, gebrauchten Immobilien) (Handelsblatt u.a. vom 26.01.2023, 07.03.2023 sowie 10.03.2023);

beginnender Abwärtstrend bei den Bodenrichtwerten in vielen Städten (Immobilienzeitung vom 2.2.2023);

erhöhter Wohnbedarf mit steigenden Wohnraummieten (Handelsblatt vom 13.02.2023);

Einführung der unterjährigen Informationsverpflichtungen der Vermieter gegenüber den Wohnungsmietern über den mieterseitigen Energieverbrauch mit dem Erfordernis, dass das bisherige komplette Metering-System auf fernablesbare Geräte/​Zähler umzustellen ist;

Beteiligung der Vermieter an der CO2 Abgabe;

geplantes Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschaftsministers über das Aus von Öl- und Gasheizungen und schließlich das Vorhaben des europäischen Parlaments, das in der KW 11/​2023 für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz votierte. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

2. Geschäftsverlauf

Gemäß den Geschäftsberichten der Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten.

Das Ziel besteht darin, den Immobilienbestand im Rahmen einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und konzentrieren, ihn optimal und umsichtig zu bewirtschaften sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert zu verbessern. Diese Ausrichtung soll sich hierbei, soweit möglich, an den zukünftigen energetischen Anforderungen der Klimakrise orientieren und sich die Vorteile der Digitalisierung zu Nutze machen. Im Rahmen dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung kann es in Einzelfällen zu An- und Verkäufen kommen.

Zu den laufenden Projekten/​Konzepten wird weitestgehend auf die ausführlichen Erläuterungen früherer Lageberichte bzw. Zwischenlageberichte Bezug genommen.

Soweit es die Brückenstr. 7 betrifft, wurde die Sanierung des Gebäudes mit sieben Einheiten abgeschlossen und sämtliche Einheiten ab Juli 2022 an die Mieter übergeben. Die im EG vorhandene, gewerbliche Einheit wurde als KITA langfristig an die Stadt Augsburg vermietet.

Ebenso wurden die aufwendigen Kellersanierungen in den denkmalgeschützten Anwesen Konrad-Adenauer-Allee 31 und 33 weitestgehend abgeschlossen.

Soweit es das Projekt Klausenberg in Göggingen betrifft, konnte noch Ende 2022 die im Südwesten des Klausenbergs 2 angrenzende Grundstücksfläche Bürgermeister Aurnhammerstr. 1 mit insgesamt 58 m 2 zur Abrundung der bisherigen Projektfläche von der Stadt Augsburg hinzuerworben werden. Auf der gekauften Fläche befinden sich zwei kleinere gewerbliche Einheiten und eine öffentliche Toilette, die in das zukünftige Gesamtprojekt integriert werden sollen. Der wirtschaftliche Übergang des Neuzugangs erfolgte zum 01.01.2023.

Das vereinigte Gesamtgrundstück wurde sodann nach WEG geteilt, und die auf die zukünftige Gastronomie entfallenden Teileigentumsanteile auf die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG übertragen. Die restlichen Sondereigentumsanteile verbleiben im Eigentum der HasenImmobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Des Weiteren setzen sich die Berichtsgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften bereits seit geraumer Zeit mit den schwierigen Anforderungen und den aktuellen energetischen Fragestellungen zum Klimaschutz im Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen unübersehbaren Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen etc. auseinander. Auf die nachfolgenden Anmerkungen der Chancen- und Risikoberichterstattung und den Anmerkungen zur Nachhaltigkeit wird verwiesen.

Die Berichtsgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften versuchen, nicht zuletzt in dem Projekt Klausenberg aber auch generell in ihrem gesamten Immobilienbestand, ihre Planungen/​Konzepte nach den gesetzlich geforderten Vorgaben bzw. Standards zum Klimaschutz auszurichten, soweit dies technisch bzw. wirtschaftlich machbar und vertretbar ist. Neben den Fragen um die Gebäudehülle, der richtigen Energieversorgung, die Wahl geeigneter regenerativer Energiequellen und Energieträger, gegebenenfalls als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie einer ausgereiften, technischen Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom, geht es auch um die Fragen optimierter Folgekosten. Deshalb ist es aus Sicht der Berichtgesellschafts zwingend notwendig, profilierte und zertifizierte Sachverständigenbüros aus den Bereichen Energieplanung und -management in die Planung miteinzubeziehen, um nicht nur auf profunden und tragfähigen Energiekonzepten aufzubauen, sondern auch an öffentlichen Fördergeldern bzw. Förderungsmöglichkeiten, soweit vorhanden, zu partizipieren.

Auf Grund der sprunghaft angestiegenen Zinssituation (s.o. Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt) haben die beteiligten Tochtergesellschaften zwischenzeitlich das bislang forcierte Tempo im Projekt Klausenberg etwas herausgenommen. Die gewonnene Zeit soll gleichwohl, insbesondere für zeitaufwendige Vorarbeiten (archäologische Untersuchungen), dem Abriss bzw. für ein solides Energiekonzept (s.o.) genutzt werden.

Die Berichtsgesellschaft mit ihren Töchtern beschäftigen sich nicht nur im Projekt Klausenberg, sondern in allen Projekten/​Konzepten und Vorhaben sowie innerhalb des gesamten Immobilienbestandes mit den neuen energetischen Anforderungen zum Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund wurde in 2022 begonnen, das komplette Metering-System nach den gesetzlichen Erfordernissen unterjähriger Berichtspflichten im Mietrecht neu zu überdenken bzw. zu überarbeiten und zukünftig in einer Hand zu konzentrieren sowie ab 2024 auf fernablesbare Geräte/​Messtechnik umzustellen.

Schließlich wurde begonnen, sämtliche Heizungen sowie die Haus- bzw. Anlagentechnik der Bestandsimmobilien sukzessiv durch Fachingenieure und Fachfirmen zur Energieeinsparung neu einregeln bzw. optimiert einstellen zu lassen.

Des Weiteren werden die sonstigen Projekte/​Konzepte planerisch laufend weiter entwickelt um diese an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Im Projekt/​Konzept Karolinenstr., das die Ideen einer klugen Kombination von fashion/​food and lifestyle aufgreift, wird insoweit an einem verbesserten Flächenkonzept gearbeitet. Neben der grundlegenden Sanierung der gut eingeführten Gastronomie auf einen zeitgemäßen Stand und einem gegebenenfalls zu verstärkenden Büroanteil, soll vor dem Hintergrund steigender Wohnraummieten sowie einem erhöhten Wohnungsbedarf verstärkt auch das Konzept urbanes Wohnen und eine verstärkte wohnwirtschaftliche Nutzung geprüft und miteinbezogen werden. Durch eine intelligente Diversifikation verschiedener Nutzungsarten soll das Risiko innerhalb des Objekts reduziert, eine dauerhafte Vermietbarkeit und Vermietung sichergestellt und die Attraktivität gesteigert werden. Schließlich sind die städtebauliche Entwicklung in der Karolinenstr. und deren bevorstehender Umbau zu einer barrierefreien und verkehrsberuhigten Zone ein wertvoller bzw. wichtiger Meilenstein und eine wesentliche Aufwertung des gesamten Umfeldes.

Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München betrifft, stellen die umliegenden öffentlichen und privaten Baumaßnahmen in der Innenstadt Münchens zwischenzeitlich eine strapazierende Belastung dar. Soweit notwendig, werden deshalb sämtliche Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung nachbarlicher Ansprüche, insbesondere AVV Lärm etc., sicherzustellen. Insoweit werden derzeit Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren "Neubau eines Empfangsgebäudes am Bahnhof München (NEG)" geprüft.

Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co.KG umfasst zum 31.12.2022, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 7 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen/​sonstige gewerbliche Einheiten bzw. Büros mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.584 m 2 (davon 6 Objekte in Augsburg mit 6.945 m 2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in Augsburg), zwölf Wohn- und Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 9.476 m 2, ein Baugrundstück mit 781 m 2 sowie unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m2 sowie das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m2 Grundstücksfläche.

Schließlich umfasst der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum 31.12.2022 das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m2.

3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

3.1 Ertragslage

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1.840 (Vj. EUR 1.840) beinhalten eine Treuhandvergütung.

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft einen Teil der Vorstandsvergütung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 389 und liegen um TEUR 93 niedriger als im Vorjahr (TEUR 482). Die Kostenminderungen beruhen insbesondere auf niedrigeren Kosten für die Präsenzhauptversammlung im Gegensatz zu der in 2021 Corona bedingt stattgefundenen virtuellen Hauptversammlung.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betragen insgesamt TEUR 936. (Vj. TEUR 931) und beinhalten überwiegend Zinsen aus der Kapitalüberlassung an die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zur Finanzierung der Immobilie.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 110 (Vj. TEUR 41) beinhalten den Zinsanteil für Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.

Die Erträge aus Beteiligungen 2022 setzen sich zusammen aus dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 4.257 (Vj. TEUR 1.568) und dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.085 (Vj. TEUR 1.853). Das erhöhte Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beruht auf Buchgewinnen durch Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Übertragung von Gastronomien in die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 1.808 und sind damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR 612) um TEUR 1.196 höher.

Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2022 TEUR 4.996 (Vj. TEUR 3.203).

3.2 Vermögens- und Finanzlage 3.2.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und Geschäftsausstattung.

3.2.2 Beteiligungen

Die Berichtsgesellschaft ist unverändert an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren geschäftsführende Komplementärin ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten.

Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher, mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist die HasenImmobilien Verwaltungs GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG den einzigen Stammanteil hält.

Schließlich ist die Berichtsgesellschaft mit einem Kommanditanteil von 90% an der in 2022 neu gegründeten Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist ebenso die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH.

3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten vor allem Forderungen gegen die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.

3.2.4 Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie Festgelder bei Hausbanken.

3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und gegenüber der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG aus latenten Steuern.

3.2.6 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem eine Kaufpreisleibrente in Höhe von TEUR 797 (Vj. TEUR 780).

3.2.7 Zusammenfassung

Das Anlagevermögen zum 31.12.2022 mit rund TEUR 30.492 (Vj. TEUR 23.771) ist durch das Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 92.681 (Vj. TEUR 88.165) zu 304% abgedeckt (Vj. 371%).

Dem mittel-/​kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 452 (Vj. TEUR 489) steht ein mittel-/​kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 20.750 (Vj. TEUR 21.526) gegenüber.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2022 beträgt 93,4% (Vj. 94,5%).

Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben bei der örtlichen Hausbank über einen Kontokorrentrahmen bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2022 nicht in Anspruch genommen (Vj. TEUR 0).

4. Gesamtaussage

Die im letztjährigen Prognosebericht angenommene Ergebnisverschlechterung in Höhe von € 200.000 (ohne Buchgewinne durch Grundstücksübertragungen innerhalb der Gruppe) konnte im laufenden Berichtsjahr durch ein verbessertes Ergebnis bei der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG weitestgehend kompensiert werden.

III. Chancen- und Risikobericht

1. Allgemeines

Die Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, speziell auf das Berichtsunternehmen und den Kernbereich seiner unternehmerischen Tätigkeit bzw. dem Tätigkeitsbereich seiner Tochtergesellschaften zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem Unternehmensgegenstand, ihrer Größe, ihren Aktivitäten, ihren Tochterbeteiligungen sowie den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet.

Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).

Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur der Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren finanziellen Beteiligungen zuallererst der Verantwortung des jeweiligen Geschäftsführers und den Organen in den Beteiligungen, soweit es die operativen Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem Vorstand, soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung des Vorstandes und der Geschäftsführer miteingeschalten.

Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren Sinn betrifft, fallen hierunter Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen Folgendes ausgeführt:

Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Die Verbuchungen der laufenden Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft sowie in den Beteiligungen werden in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.

Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einem Stellvertreter überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.

Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.

Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.

Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen der HasenImmobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co KG wird mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen bzw. Vergaben und eingehenden Rechnungen durchgeführt.

Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei allen Tochtergesellschaften werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.

3. Chancen und Risiken im Einzelnen

Wie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung in den zu erzielenden Beteiligungserträgen bzw. in der Wertentwicklung ihrer Beteiligungen als wertbeständige Anlagen.

Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf und den Wert einer Beteiligung haben können.

Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und Risikobetrachtung auch in ihrer Darstellung niemals erschöpfend, lückenlos oder vollständig sein kann. Es handelt sich bei der Chancen- und Risikoanalyse um einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder verändernden Prozess, der durch eine unüberschaubare Vielzahl äußerer Umstände beeinflusst werden kann. Sachverhalte müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden. Naturgemäß wird es immer wieder eine Reihe von Risiken geben, die entweder nicht oder in dem Umfang ihrer Auswirkungen nur sehr schwer vorhersehbar sind.

Vor allem der plötzliche Überfall Russlands auf die Ukraine ist ein solches Beispiel eines unvorhersehbaren Ereignisses. Die einbrechende Versorgung mit Gas auf Grund der über Jahre geschaffenen Abhängigkeit von russischen Energieimporten hat in 2022 zu einem dramatischen Anstieg der Energiepreise geführt. Wenngleich alternative Bezugsquellen gesucht und Defizite teilweise mit Flüssiggas (LNG) aufgefangen wurden sowie direkt mit hoheitlichen Maßnahmen in Form der Gaspreisbremse in den Markt eingegriffen wurde, sind die Energiepreise nach den Rekordwerten im Spätsommer 2022 zwar wieder gesunken, jedoch nach wie vor immer noch deutlich höher als vor Beginn der Gasknappheit.

Der sprunghafte Zinsanstieg sowie die hohe Inflation offenbaren des Weiteren das Dilemma der Europäischen Zentralbank einerseits durch das Instrument von Zinserhöhungen (nach jahrelanger ausufernder Geldpolitik) die hohe Inflation zu bekämpfen, andererseits durch die höheren Zinsen dem Immobilien- sowie dem gesamten Finanz- und Finanzierungsmarkt zu schaden.

Ebenso sind die derzeitigen dramatischen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt, Musterbeispiele der bereits seit Jahren in diesem Lagebericht immer wieder herausgestellten, sonstigen Risiken aus den Bereichen Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, drastische Marktveränderungen, stagnierende oder fallende Immobilienpreise, Mietzinsentwicklung, Bedarfsänderungen sowie Veränderungen in der Vermietbarkeit, ansteigende Sanierungsaufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen, unkontrollierte Reparatur- und Baukostenanstiege etc.

Im Einzelnen seien hierzu nochmals die zum Teil drastischen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt benannt:

Zwischenzeitlich sprunghaft angestiegene Baukosten und Bauzinsen sowie sprunghaft angestiegene Hypotheken- und Finanzierungszinsen, der Einbruch der Anzahl an Baugenehmigungen sowie der Nachfrage an Baufinanzierungen und Finanzierungsvermittlungen, die uneinheitliche Immobilienpreisentwicklung, insbesondere fallende Immobilienpreise bei gebrauchten, älteren Objekten nach einem über zehn Jahre dauernden Aufwärtstrend sowie ein beginnender Abwärtstrend bei den Bodenrichtwerten in verschiedenen Städten.

Des Weiteren ist nicht nur der Immobilienbereich durch die hohe Inflation und die gestiegene Zinssituation betroffen, sondern auch eine Vielzahl anderer Wirtschaftszweige u.a. der textile Einzelhandel (Augsburger AZ v. 17.03.2023). Nachdem durch die höheren Energiekosten weniger Geld für den privaten Konsum zur Verfügung steht, schlägt dies auf das Kaufverhalten von Kunden durch, sodass bei den gewerblichen Mietern Umsatzrückgänge zu verzeichnen sind, die die Zahlungsfähigkeit beeinflussen können.

Auch der sich seit Jahren abzeichnende, strukturelle wirtschaftliche Wandel der Innenstädte durch den starken Wettbewerb aus dem E-Commerce-Bereich versus lokalem Filial- und Einzelhandel, bleibt virulent. Zusehends zeichnen sich bei den Einzelhändlern, die in beiden Segmenten tätig sind, Probleme an den Schnittstellen zwischen E-Commerce und lokalem Handel ab, da einerseits im Bereich des E-Commerce durch erhöhte Kosten und rückläufige Verkäufe nicht die geplanten Erträge erzielt werden, anderseits für den lokalen Einzelhandel keine Waren mehr zur Verfügung stehen. Des Weiteren drohen Innenstadtlagen zuweilen zu verwaisen. Längere Leerstände sowie der Druck auf Einzelhandelsmieten sind die Folge. Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen sozialen Begegnungsstätten dar. Neue Überlegungen auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf Seiten der Eigentümer und Vermieter sind notwendig, um mit attraktiven Anreizen, Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und Gastronomie) oder durch urbane Wohnideen die Verweildauer bzw. Aufenthaltsqualität der Innenstädte wieder entscheidend zu verbessern und zu erhöhen und die Innenstädte neu zu beleben. Besonders die städtebauliche Planung und geplante Entwicklung in der Karolinenstr. ist eine erfreuliche Maßnahme in die richtige Richtung.

Auf die zwischenzeitlich strapazierenden Belastungen aus den umliegenden öffentlichen und privaten Baumaßnahmen im Zentrum Münchens für das Objekt Bahnhofplatz 1 wurde bereits oben hingewiesen.

Soweit es ansonsten die Anforderungen und Risiken aus den zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen betrifft, wurde in diesem Lagebericht ein neuer, nachfolgender Absatz IV. zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit eingefügt.

Zusammenfassend geht die Berichtsgesellschaft davon aus, dass die vorgestellten Risiken einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen Einfluss auf die Berichtsgesellschaft haben können, der aber bis dato nicht quantifiziert werden kann. Ein umsichtiges sowie vorsichtiges, wirtschaftliches Handeln ist deshalb aus Sicht der Berichtsgesellschaft geboten. Gleichwohl geht die Berichtsgesellschaft nicht davon aus, dass sie in ihrer Existenz bedroht ist.

IV. Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Die Anforderungen des Klimaschutzes werden zukünftig einen wahrnehmbaren, jedoch in ihrer wirtschaftlichen Reichweite noch nicht absehbaren Einfluss auf die Berichtsgesellschaft und ihre Töchter haben. Klimaschutz stellt in seiner generationenübergreifenden Aufgabenstellung als essentielle Voraussetzung für das Überleben und den Fortbestand von Mensch und Tier auf dieser Erde eine enorme Herausforderung dar. Klimaschutz ist deshalb intensiv zu verfolgen, die getroffenen Maßnahmen dürfen aber anderseits den Menschen nicht überfordern, wie dies immer mehr der Fall ist.

Wie bereits oben ausgeführt, stellen sich die Berichtsgesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften bereits seit geraumer Zeit den aktuellen energetischen Fragestellungen und Herausforderungen zum Klimaschutz im Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen. Die Gesellschaft möchte insoweit im Rahmen des ihr gesetzlich Gebotenen und gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, die nicht von heute auf morgen, sondern nur Schritt für Schritt die weitreichenden Ziele einer Klimaneutralität erreichen kann, orientiert sich die Gesellschaft an den sogenannten ESG-Regularien (Environmental, Social, Governance).

Hierbei stellt der Bereich des "Environmentals" zunächst den Schwerpunkt des unternehmerischen Bemühens der Berichtsgesellschaft dar. Eine gebotene und wirtschaftlich machbare CO 2 Reduzierung wird hierbei angestrebt. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur Neu- oder Umbauprojekte, sondern den gesamten Immobilienbestand. Wirtschaftlich vertretbare und technisch sinnvolle Verbesserungen von Gebäudehüllen, die Wahl geeigneter regenerativer Energiequellen und Energieträger, als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie wirtschaftlich und technisch umsetzbare Verbesserungen der Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom nach den gesetzlichen Vorgaben und Standards zur Energieeinsparung unter Ausnutzung moderner Digitalisierung mit dem Ziel auch die Folgekosten zu optimieren, sind maßgebliche Schritte. Hierbei sucht die Gesellschaft eine enge Zusammenarbeit mit profilierten und zertifizierten Sachverständigen und Sachverständigenbüros aus den Bereichen Energieplanung und -management, um auf durchdachte Energiekonzepte und Energiegutachten aufzubauen, sowie auch öffentliche Förderungsmöglichkeiten, soweit vorhanden, miteinzuplanen.

Soweit es den Bereich "Social" betrifft, geht es im Vermietungsbereich in erster Linie um die Miteinbeziehung von Mieterinteressen an einem angemessenen Klimaschutz. Vor dem Hintergrund der mietrechtlich eingeführten unterjährigen Berichtsverpflichtung der Vermieter gegenüber Mietern über deren Energieverbrauch, haben die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter begonnen, ihr Metering-System nach den gesetzlichen Vorgaben neu zu überdenken, zu überarbeiten, bzw. neu zu strukturieren und in einer Hand zu konzentrieren, um dieses ab 2024 auf moderne, fernablesbare (Mess-)Geräte umzustellen. Des Weiteren werden sämtliche Heizungen und die Haus- bzw. Anlagentechnik innerhalb der Bestandsimmobilien sukzessive durch Fachingenieure und Fachfirmen unter Einsparungs- und Optimierungsgesichtspunkten neu eingeregelt. Ferner hat sich die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter nach den neu eingeführten gesetzlichen Bestimmungen ab 2023 an der CO 2 Umlage zu beteiligen.

Schließlich geht es im Bereich von "Governance" um eine verantwortungsvolle, vorausschauende Unternehmensführung, die den Klimaschutz als zentrales Thema in die Prozess- und Projektabläufe entsprechend einbaut, was aber zu einer Verschiebung bzw. Veränderung von bisherigen Prozess- und Projektabläufen führt, nachdem zukünftig ein fundiertes Energiekonzept frühzeitig zu implementieren ist und sich hieran letztlich alles andere ausrichtet.

Vieles ist noch nicht im Klaren, vieles noch im Fluss. Zuweilen sieht sich die Berichtsgesellschaft sowohl auf europäischer Ebene wie aber auch auf nationaler Ebene mit unausgegorenen, fragwürdigen und aus der reinen Not geborenen, politischen Entscheidungen und Statements zum Klimaschutz konfrontiert, die vielfach aus reinem politischen Aktionismus entspringen. Eine nicht zu unterschätzende Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung und der Wirtschaft ist die Folge. Auf das geplante Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschaftsministers über das Aus von Öl- und Gasheizungen sei an dieser Stelle lediglich verwiesen. Eine endgültige Entscheidung und ein ordentlich ausgearbeiteter Gesetzesentwurf, der auch notwendige Ausnahmebestimmungen vorsieht, stehen noch aus. Schließlich hat das europäische Parlament in der KW 11/​2023 für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz votiert. Nach den bisherigen Planungen der EU in der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sollen Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 bestimmte Energieeffizienzklassen erreichen müssen. Welcher Geltungsbereich damit verbunden ist und welche Konsequenzen bei Abweichung drohen, ist derzeit noch nicht bekannt bzw. nicht sicher geklärt. Klar ist aber schon jetzt, dass früher oder später energetische Sanierungen mit immer größerer Vehemenz gefordert werden (Handelsblatt v. 19.02.2022; Immobilien Zeitung v. 24.02.2022). In diesem Zuge werden aber auch die Stimmen lauter, die eine weitere Beschränkung der Modernisierungsumlagen bei energetischen Sanierungen von Wohnungen fordern.

Entsprechend der sonstigen Risiken (s.o.), wird auch der Klimaschutz einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen Einfluss auf die Berichtsgesellschaft haben, der bis dato nicht quantifiziert werden kann. In gleicher Weise ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft ein umsichtiges, vorsichtiges Handeln geboten. Eine Existenzbedrohung schließt die Berichtsgesellschaft jedoch nach heutigem Kenntnisstand aus (s.o.).

V. Prognosebericht

Die Berichtsgesellschaft geht in 2023 davon aus, dass sie das Ergebnis 2022 vor Steuern (ohne Sondereffekte) mit TEUR 3.649 nahezu wieder erreicht. Das Ergebnis kann jedoch über verminderte Beteiligungserträge wegen erhöhter Aufwendungen für energetische Sanierungen und Modernisierungen, durch erhöhte Reparaturaufwendungen, Baukostensteigerungen, durch sinkende Mieten im Einzelhandel sowie bei längeren Leerständen u.ä. beeinträchtigt sein. Eine Quantifizierung von möglichen Verschlechterungen ist derzeit nicht möglich.

VI. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind.

VII. Grundzüge des Vergütungssystems

Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.

Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.

 

Augsburg, 25.04.2023

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter

Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 25. Mai 2023

0&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Heidemann , Wirtschaftsprüfer

Meußer , Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/​oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bericht des Aufsichtsrats 2022

Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2022 wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet.

Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der HasenImmobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.

Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 23.08.2022 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.

Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 29.06.2023 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2022 ist gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 29.06.2023 und wurden eingehend mit dem anwesenden

Abschlussprüfer besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 29.06.2023. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/​Liquidität sowie Finanz- und Investitionsplanungen geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.

 

Augsburg, 29.06.2023

Dr. Martin Leibhard , Vorsitzender des Aufsichtsrats