Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss 2022Bilanz zum 31. Dezember 2022 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, AugsburgAKTIVAscrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine AngabenDie Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB
6360 eingetragen.
Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des
Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen
der Satzung aufgestellt.
Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und
3 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs-
und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen angesetzt.
Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in
einem Pool zusammengefasst und mit 20 % abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den
Anschaffungskosten aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit
ihren Nennwerten angesetzt.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im
Zeitpunkt der Abschlusserstellung jeweils in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die
voraussichtliche Inanspruchnahme abzudecken.
Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten
enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen sind alle
Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag
(Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen angesetzt.
Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.128
resultiert aus latenter Steuerbelastung für
Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG aufgrund der Übertragung von steuerlichen
Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien
AG auf die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten
erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der
Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis eines
Zinsfußes von 1,44 % und unter Annahme eines
Rententrends von 2 % und unter Verwendung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und
quasi-permanenten Differenzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3
% zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für
Bewertungsunterschiede aus
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen gebildet. Passive
latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede
aus Finanzanlagen gebildet.
3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als
Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht
Mitzugehörigkeit zu den sonstigen
Vermögensgegenständen (wie im Vorjahr). Die
Forderungen haben i.H.v. TEUR 48.000 (Vj. TEUR 48.000) eine
Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und i.H.v. TEUR
19.228 (Vj. TEUR 19.931) eine Restlaufzeit unter einem
Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gezeichnetes Kapital, Aktien, StimmrechteDas Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist
in 480.000 Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme.
GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage wurde gemäß
§ 150 AktG gebildet.
BilanzgewinnDer Bilanzgewinn 2022 entwickelt sich wie folgt:
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sonstige RückstellungenDie kurzfristigen sonstigen Rückstellungen
betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung TEUR 55 (Vj.
TEUR 87) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung
des Jahres- und Konzernabschlusses für 2022 TEUR 55
(Vj. TEUR 54) sowie ausstehende Rechnungen TEUR 30 (Vj.
TEUR 69).
VerbindlichkeitenZu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen
Verbindlichkeiten, -wie im Vorjahr-.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten
Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente (TEUR 797, Vj.
TEUR 780).
sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31. Dezember 2022 sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis i.H.v.
insgesamt TEUR 130 (Vj. TEUR 156). Die (Rest)Laufzeit
beträgt fünf Jahre.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAbschreibungen auf SachanlagenEs handelt sich um planmäßige Abschreibungen.
Siehe hierzu auch den als Beilage 1 beigefügten
Anlagenspiegel.
sonstige betriebliche AufwendungenEnthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung,
Hauptversammlung und Offenlegung des Jahresabschlusses
(insgesamt TEUR 151, Vj. TEUR 223),
Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18, Vj. TEUR 18),
Rechts- und Beratungskosten (TEUR 6, Vj. TEUR 5) und
sonstige Verwaltungskosten (TEUR 156, Vj. TEUR 161).
Erträge aus BeteiligungenEs handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der
Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Zinsen und ähnliche AufwendungenEnthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen (TEUR 109, Vj. TEUR 41).
Steuern vom Einkommen und vom ErtragEs handelt sich v.a. um den erwartbaren Aufwand für
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2022
in Höhe von TEUR 350 (Vj. TEUR 373) und aus latenten
Steuern in Höhe von TEUR 1.458 (Vj. TEUR 239).
5. Sonstige Angaben5.1. MehrheitsaktionärDie INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen,
München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die
Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.
5.2. Zahl der ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
keine Mitarbeiter.
5.3. Aufsichtsratscrollen
Die feste Vergütung 2022 des Aufsichtsrats
einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00
(Vj. EUR 18.000,00).
5.4. AlleinvorstandSeit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer,
Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen
2022 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen
verbundener Unternehmen) EUR 262.795,07 (Vj. EUR
265.720,04).
5.5. Vorschlag für die ErgebnisverwendungFür das Geschäftsjahr ist eine
Ausschüttung i.H.v. brutto EUR 1,00 je Stückaktie
vorgesehen.
Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend
folgenden Vorschlag zur Verwendung des zum 31. Dezember
2022 mit EUR 4.654.569,61 ausgewiesenen Bilanzgewinns:
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5.6. KonzernabschlussDie Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht wird.
5.7. Honorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2022 als Aufwand erfasste
Honorar für den Abschlussprüfer beträgt
für die Abschlussprüfung TEUR 38 (Vj. TEUR 39).
5.8. HinterlegungDer Jahresabschluss der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft wird im Unternehmensregister bekannt
gemacht.
5.9. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben
sich nicht ereignet.
Aufgrund der verschiedenen Anforderungen zum Klimaschutz auf nationaler bzw. EU-Ebene kann es zu erhöhten Aufwendungen bedingt durch die Beteiligung der Vermieterseite an der CO2-Umlage sowie im Hinblick auf notwendige energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommen.
Augsburg, den 25. April 2023 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2022 (Anlagenspiegel)scrollen
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Beilage 2Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022scrollen
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Unternehmens / GeschäftsmodellDie Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch
"Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine
Beteiligungsholding, die ausschließlich
Immobilienbeteiligungen hält.
Bei den Beteiligungen handelt es sich jeweils um eine
90%-ige Kommanditbeteiligung an der Hasen-Immobilien Munich
Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien
Gastro GmbH & Co. KG, drei Gesellschaften, die
ausschließlich eigene Immobilien verwalten.
Die Geschäftsführungsaufgaben werden jeweils
durch Komplementärgesellschaften ausgeübt, die
nicht am Vermögen und am Ergebnis der
Kommanditgesellschaften beteiligt sind. Die
Komplementärin an der Hasen-Immobilien Munich
Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ist die HasenImmobilien
Munich Verwaltungs GmbH; des Weiteren ist die
Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH sowohl
Komplementärin an der Hasen-Immobilien Grundbesitz
GmbH & Co. KG wie auch an der Hasen-Immobilien Gastro
GmbH & Co. KG. Die Berichtsgesellschaft hält
sämtliche Geschäftsanteile an beiden
Komplementärinnen.
II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Berichtsjahr 2022 wurde aus Sicht der Gesellschaft
rückblickend vor allem durch drei wesentliche Themen
beherrscht, nämlich zunächst durch den
Ukrainekrieg und der sich hierdurch ausweitenden
Energiekrise, des Weiteren durch die galoppierende
Inflation sowie schließlich durch die Klimakrise.
Nachdem sich Deutschland über viele Jahre von den
Energieimporten Russlands abhängig gemacht hat, ist es
mit ihrer Drosselung bzw. ihrem Ausfall zu einem
erheblichen Anstieg der Energiepreise gekommen. Auf die
detaillierten Ausführungen des Zwischenlageberichtes
zum 30.06.2022 wird verwiesen.
Obwohl man mit der Beendigung der Corona-Krise endlich
mit einem entsprechenden Wachstum gerechnet hat, ist es
durch den Ukrainekrieg erneut zu einem Dämpfer
gekommen. Nach der Mitteilung des statistischen Bundesamtes
ist die deutsche Wirtschaft in 2022 lediglich um 1,8 %
gewachsen. Das ist zwar deutlich weniger, als vor dem
russischen Angriff auf die Ukraine erwartet worden war,
aber deutlich mehr als von einigen Ökonomen nach
Kriegsausbruch prophezeit wurde. Insgesamt ist das
Bruttoinlandsprodukt in den ersten drei Quartalen 2022 nach
dem statistischen Bundesamt noch gewachsen, im vierten
Quartal 2022 jedoch im Vergleich zum Vorquartal um 0,2 %
geschrumpft. Den Grund für den Rückgang sieht das
Statistische Bundesamt in den privaten Konsumausgaben.
Aufgrund der hohen Preise für Strom und Gas sei
weniger Spielraum für andere Anschaffungen geblieben
(Handelsblatt vom 31.1.2023).
Soweit es die Prognosen für 2023 betrifft, gehen
die Experten des Leibniz-Instituts für
Wirtschaftsforschung Halle (IWH) auch weiterhin von einer
schwachen Konjunktur in Deutschland aus.
Das Bruttoinlandsprodukt werde hiernach lediglich um
etwa 0,4 % zulegen. Als Gründe nennen die
Wissenschaftler maßgeblich die hohe Inflation,
gestiegene Realzinsen und rückläufige
Realeinkommen. Die inflationsbedingt zu erwartenden
Leitzinserhöhungen bremsen die Nachfrage etwa im
Bausektor. Positiv stimme, dass die Mitarbeiteranzahl in
vielen Unternehmen weiter wachse.
Ebenso erwartet die Bundesregierung für 2023
lediglich ein Wirtschaftswachstum um 0,2 %.
Soweit es die Inflation betrifft, hat diese offenbar
ihren Höhepunkt überschritten. Nachdem sie im
Oktober 2022 eine Rekordhöhe von 10,4 % erreicht
hatte, lag sie im Dezember 2022 bei 8,6% und im Februar
2023 bei 8,7 %.
Wesentlichen Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen
hierbei insbesondere die Nahrungsmittel- und Energiepreise.
Die Inflationsrate für Februar 2023 ohne
Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln liegt
deutlich niedriger bei 5,7 %. Gleichwohl wird an der
Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmitteln
offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen
die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese
Kenngröße mit 5,2 % über der 5 % Marke und
hat sich nach 5,6 % im Januar 2023 erneut erhöht
(Pressemitteilung Nr. 094 des statistischen Bundesamtes vom
10. März 2023).
Schließlich sind die Energiepreise nach den
Rekordwerten im Spätsommer 2022 wieder etwas gesunken.
Dennoch sind die Kosten für Energie immer noch
deutlich höher als vor Beginn der Gasknappheit in
Europa im Sommer 2021 (Handelsblatt vom 14.3.2023).
Vor dem Hintergrund der hohen Inflation versucht die EZB
mit den monetären Maßnahmen von
Zinserhöhungen entgegenzuwirken und die
Inflationswelle zu brechen. Die Notenbanken sind insoweit
in einem Zwiespalt gefangen, weil sie nicht gleichzeitig
Finanzmarktkrise und Inflation bekämpfen können.
Denn je höher die Zinsen steigen, desto brüchiger
wird der Immobilienmarkt. Je weniger die Zinsen steigen
desto hartnäckiger bleibt aber die Inflation. Der an
den Finanzmärkten maßgebliche Einlagensatz der
EZB lag Anfang März 2023 noch bei 2,5 %. Auf der
Sitzung vom 16.03.2023 hat jedoch die EZB den Leitzins um
weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht.
Des Weiteren stellen sich die zum Teil drastischen
Verschlechterungen und (Negativ-) Entwicklungen auf dem
Immobilienmarkt in Stichpunkten wie folgt dar:
Sprunghaft angestiegene Baukosten und Bauzinsen sowie sprunghaft angestiegene Hypotheken- und Finanzierungszinsen (Handelsblatt u. a. vom 30.01.2023, 14.2.2023, 10.03.2023) mit dem Ergebnis, dass Bauprojekte neu überdacht, verschoben bzw. ganz fallen gelassen werden (u.a. Handelsblatt v. 16.08.2022); Einbruch der Anzahl an Baugenehmigungen sowie der Nachfrage an Baufinanzierungen und Finanzierungsvermittlungen (u.a. Handelsblatt v. 10.03. 2023 und vom 13.03.2023); uneinheitliche Immobilienpreisentwicklung (teilweise stagnierend nur noch in zentralen Großstadtlagen oder bei Neubauten bzw. bei bereits energetisch sanierten Objekten ansonsten tendenziell fallende Preise, insbesondere bei älteren, gebrauchten Immobilien) (Handelsblatt u.a. vom 26.01.2023, 07.03.2023 sowie 10.03.2023); beginnender Abwärtstrend bei den Bodenrichtwerten in vielen Städten (Immobilienzeitung vom 2.2.2023); erhöhter Wohnbedarf mit steigenden Wohnraummieten (Handelsblatt vom 13.02.2023); Einführung der unterjährigen Informationsverpflichtungen der Vermieter gegenüber den Wohnungsmietern über den mieterseitigen Energieverbrauch mit dem Erfordernis, dass das bisherige komplette Metering-System auf fernablesbare Geräte/Zähler umzustellen ist; Beteiligung der Vermieter an der CO2 Abgabe; geplantes Gesetzesvorhaben des
Bundeswirtschaftsministers über das Aus von Öl-
und Gasheizungen und schließlich das Vorhaben des
europäischen Parlaments, das in der KW 11/2023
für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz
votierte. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch
aus.
2. GeschäftsverlaufGemäß den Geschäftsberichten der
Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als
Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die
ausschließlich eigene Immobilien verwalten.
Das Ziel besteht darin, den Immobilienbestand im Rahmen
einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und
konzentrieren, ihn optimal und umsichtig zu bewirtschaften
sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert zu
verbessern. Diese Ausrichtung soll sich hierbei, soweit
möglich, an den zukünftigen energetischen
Anforderungen der Klimakrise orientieren und sich die
Vorteile der Digitalisierung zu Nutze machen. Im Rahmen
dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung
kann es in Einzelfällen zu An- und Verkäufen
kommen.
Zu den laufenden Projekten/Konzepten wird weitestgehend
auf die ausführlichen Erläuterungen früherer
Lageberichte bzw. Zwischenlageberichte Bezug genommen.
Soweit es die Brückenstr. 7 betrifft, wurde die
Sanierung des Gebäudes mit sieben Einheiten
abgeschlossen und sämtliche Einheiten ab Juli 2022 an
die Mieter übergeben. Die im EG vorhandene,
gewerbliche Einheit wurde als KITA langfristig an die Stadt
Augsburg vermietet.
Ebenso wurden die aufwendigen Kellersanierungen in den
denkmalgeschützten Anwesen Konrad-Adenauer-Allee 31
und 33 weitestgehend abgeschlossen.
Soweit es das Projekt Klausenberg in Göggingen
betrifft, konnte noch Ende 2022 die im Südwesten des
Klausenbergs 2 angrenzende Grundstücksfläche
Bürgermeister Aurnhammerstr. 1 mit insgesamt 58 m
2 zur Abrundung der bisherigen
Projektfläche von der Stadt Augsburg hinzuerworben
werden. Auf der gekauften Fläche befinden sich zwei
kleinere gewerbliche Einheiten und eine öffentliche
Toilette, die in das zukünftige Gesamtprojekt
integriert werden sollen. Der wirtschaftliche Übergang
des Neuzugangs erfolgte zum 01.01.2023.
Das vereinigte Gesamtgrundstück wurde sodann nach
WEG geteilt, und die auf die zukünftige Gastronomie
entfallenden Teileigentumsanteile auf die Hasen-Immobilien
Gastro GmbH & Co. KG übertragen. Die restlichen
Sondereigentumsanteile verbleiben im Eigentum der
HasenImmobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Des Weiteren setzen sich die Berichtsgesellschaft und
ihre Tochtergesellschaften bereits seit geraumer Zeit mit
den schwierigen Anforderungen und den aktuellen
energetischen Fragestellungen zum Klimaschutz im
Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen
unübersehbaren Vielzahl von Gesetzen und
Ausführungsbestimmungen etc. auseinander. Auf die
nachfolgenden Anmerkungen der Chancen- und
Risikoberichterstattung und den Anmerkungen zur
Nachhaltigkeit wird verwiesen.
Die Berichtsgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften
versuchen, nicht zuletzt in dem Projekt Klausenberg aber
auch generell in ihrem gesamten Immobilienbestand, ihre
Planungen/Konzepte nach den gesetzlich geforderten Vorgaben
bzw. Standards zum Klimaschutz auszurichten, soweit dies
technisch bzw. wirtschaftlich machbar und vertretbar ist.
Neben den Fragen um die Gebäudehülle, der
richtigen Energieversorgung, die Wahl geeigneter
regenerativer Energiequellen und Energieträger,
gegebenenfalls als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie einer
ausgereiften, technischen Gebäudeausstattung zur
Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom, geht es
auch um die Fragen optimierter Folgekosten. Deshalb ist es
aus Sicht der Berichtgesellschafts zwingend notwendig,
profilierte und zertifizierte
Sachverständigenbüros aus den Bereichen
Energieplanung und -management in die Planung
miteinzubeziehen, um nicht nur auf profunden und
tragfähigen Energiekonzepten aufzubauen, sondern auch
an öffentlichen Fördergeldern bzw.
Förderungsmöglichkeiten, soweit vorhanden, zu
partizipieren.
Auf Grund der sprunghaft angestiegenen Zinssituation
(s.o. Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt) haben die
beteiligten Tochtergesellschaften zwischenzeitlich das
bislang forcierte Tempo im Projekt Klausenberg etwas
herausgenommen. Die gewonnene Zeit soll gleichwohl,
insbesondere für zeitaufwendige Vorarbeiten
(archäologische Untersuchungen), dem Abriss bzw.
für ein solides Energiekonzept (s.o.) genutzt werden.
Die Berichtsgesellschaft mit ihren Töchtern
beschäftigen sich nicht nur im Projekt Klausenberg,
sondern in allen Projekten/Konzepten und Vorhaben sowie
innerhalb des gesamten Immobilienbestandes mit den neuen
energetischen Anforderungen zum Klimaschutz. Vor diesem
Hintergrund wurde in 2022 begonnen, das komplette
Metering-System nach den gesetzlichen Erfordernissen
unterjähriger Berichtspflichten im Mietrecht neu zu
überdenken bzw. zu überarbeiten und
zukünftig in einer Hand zu konzentrieren sowie ab 2024
auf fernablesbare Geräte/Messtechnik umzustellen.
Schließlich wurde begonnen, sämtliche
Heizungen sowie die Haus- bzw. Anlagentechnik der
Bestandsimmobilien sukzessiv durch Fachingenieure und
Fachfirmen zur Energieeinsparung neu einregeln bzw.
optimiert einstellen zu lassen.
Des Weiteren werden die sonstigen Projekte/Konzepte
planerisch laufend weiter entwickelt um diese an die
veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse
anzupassen.
Im Projekt/Konzept Karolinenstr., das die Ideen einer
klugen Kombination von fashion/food and lifestyle
aufgreift, wird insoweit an einem verbesserten
Flächenkonzept gearbeitet. Neben der grundlegenden
Sanierung der gut eingeführten Gastronomie auf einen
zeitgemäßen Stand und einem gegebenenfalls zu
verstärkenden Büroanteil, soll vor dem
Hintergrund steigender Wohnraummieten sowie einem
erhöhten Wohnungsbedarf verstärkt auch das
Konzept urbanes Wohnen und eine verstärkte
wohnwirtschaftliche Nutzung geprüft und miteinbezogen
werden. Durch eine intelligente Diversifikation
verschiedener Nutzungsarten soll das Risiko innerhalb des
Objekts reduziert, eine dauerhafte Vermietbarkeit und
Vermietung sichergestellt und die Attraktivität
gesteigert werden. Schließlich sind die
städtebauliche Entwicklung in der Karolinenstr. und
deren bevorstehender Umbau zu einer barrierefreien und
verkehrsberuhigten Zone ein wertvoller bzw. wichtiger
Meilenstein und eine wesentliche Aufwertung des gesamten
Umfeldes.
Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München
betrifft, stellen die umliegenden öffentlichen und
privaten Baumaßnahmen in der Innenstadt Münchens
zwischenzeitlich eine strapazierende Belastung dar. Soweit
notwendig, werden deshalb sämtliche Maßnahmen
ergriffen, um die Durchsetzung nachbarlicher
Ansprüche, insbesondere AVV Lärm etc.,
sicherzustellen. Insoweit werden derzeit Einwendungen im
laufenden Planfeststellungsverfahren "Neubau eines
Empfangsgebäudes am Bahnhof München (NEG)"
geprüft.
Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH
& Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH &
Co.KG umfasst zum 31.12.2022, ohne Berücksichtigung
von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 7 sogenannte
Gaststättengrundstücke mit jeweils einer
Gaststätte und Wohnungen/sonstige gewerbliche
Einheiten bzw. Büros mit einer
Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.584 m
2 (davon 6 Objekte in Augsburg mit 6.945 m
2), zwei Gaststätten und eine Wohnung in
Teileigentum (davon eine Gaststätte und die Wohnung in
Augsburg), zwölf Wohn- und Geschäftshäuser
in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von
9.476 m
2, ein Baugrundstück mit 781 m
2 sowie unbebaute, gegenwärtig teilweise
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt
44.510 m2 sowie das in Haunstetten befindliche
Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408
m2 Grundstücksfläche.
Schließlich umfasst der Grundbesitz der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum
31.12.2022 das Hotel- und Geschäftsgebäude
Bahnhofplatz 1, München mit einer
Grundstücksfläche von 2.260 m2.
3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von EUR
1.840 (Vj. EUR 1.840) beinhalten eine
Treuhandvergütung.
Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr
unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft einen
Teil der Vorstandsvergütung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR
389 und liegen um TEUR 93 niedriger als im Vorjahr (TEUR
482). Die Kostenminderungen beruhen insbesondere auf
niedrigeren Kosten für die
Präsenzhauptversammlung im Gegensatz zu der in 2021
Corona bedingt stattgefundenen virtuellen Hauptversammlung.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge
betragen insgesamt TEUR 936. (Vj. TEUR 931) und beinhalten
überwiegend Zinsen aus der Kapitalüberlassung an
die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG
zur Finanzierung der Immobilie.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 110
(Vj. TEUR 41) beinhalten den Zinsanteil für
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.
Die Erträge aus Beteiligungen 2022 setzen sich
zusammen aus dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 4.257
(Vj. TEUR 1.568) und dem anteiligen Ergebnis der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in
Höhe von TEUR 2.085 (Vj. TEUR 1.853). Das erhöhte
Ergebnis der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG
beruht auf Buchgewinnen durch Aufdeckung der stillen
Reserven im Rahmen der Übertragung von Gastronomien in
die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR
1.808 und sind damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR 612)
um TEUR 1.196 höher.
Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr
2022 TEUR 4.996 (Vj. TEUR 3.203).
3.2 Vermögens- und Finanzlage 3.2.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
3.2.2 BeteiligungenDie Berichtsgesellschaft ist unverändert an der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit
einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren
geschäftsführende Komplementärin ist die
Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am
Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft
beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der
Berichtsgesellschaft gehalten.
Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher,
mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt.
Geschäftsführende Komplementärin dieser
Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen
beteiligt zu sein, ist die HasenImmobilien Verwaltungs
GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG den einzigen
Stammanteil hält.
Schließlich ist die Berichtsgesellschaft mit einem
Kommanditanteil von 90% an der in 2022 neu gegründeten
Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG beteiligt.
Geschäftsführende Komplementärin dieser
Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen
beteiligt zu sein, ist ebenso die Hasen-Immobilien
Verwaltungs GmbH.
3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
vor allem Forderungen gegen die Hasen-Immobilien Munich
Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG.
3.2.4 Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie
Festgelder bei Hausbanken.
3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen vor allem Verbindlichkeiten
gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG und gegenüber der Hasen-Immobilien Gastro GmbH
& Co. KG aus latenten Steuern.
3.2.6 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem
eine Kaufpreisleibrente in Höhe von TEUR 797 (Vj. TEUR
780).
3.2.7 ZusammenfassungDas Anlagevermögen zum 31.12.2022 mit rund TEUR
30.492 (Vj. TEUR 23.771) ist durch das Eigenkapital in
Höhe von insgesamt TEUR 92.681 (Vj. TEUR 88.165) zu
304% abgedeckt (Vj. 371%).
Dem mittel-/kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von
insgesamt TEUR 452 (Vj. TEUR 489) steht ein
mittel-/kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 20.750
(Vj. TEUR 21.526) gegenüber.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2022
beträgt 93,4% (Vj. 94,5%).
Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der
Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht
nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben bei der
örtlichen Hausbank über einen Kontokorrentrahmen
bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH
& Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese
Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2022 nicht in Anspruch
genommen (Vj. TEUR 0).
4. GesamtaussageDie im letztjährigen Prognosebericht angenommene
Ergebnisverschlechterung in Höhe von € 200.000
(ohne Buchgewinne durch Grundstücksübertragungen
innerhalb der Gruppe) konnte im laufenden Berichtsjahr
durch ein verbessertes Ergebnis bei der Hasen-Immobilien
Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG weitestgehend
kompensiert werden.
III. Chancen- und Risikobericht1. AllgemeinesDie Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein
nachvollziehbares, speziell auf das Berichtsunternehmen und
den Kernbereich seiner unternehmerischen Tätigkeit
bzw. dem Tätigkeitsbereich seiner
Tochtergesellschaften zugeschnittenes System, das auf der
Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein
systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken
sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem
Unternehmensgegenstand, ihrer Größe, ihren
Aktivitäten, ihren Tochterbeteiligungen sowie den
sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes
Risikomanagement eingerichtet.
Risikomanagement ist integraler Bestandteil der
Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und
Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten
ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes
Internes Kontrollsystem (IKS).
Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-,
Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische
und operative Planung, Kostenkontrolle und
Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das
Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur der
Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren
finanziellen Beteiligungen zuallererst der Verantwortung
des jeweiligen Geschäftsführers und den Organen
in den Beteiligungen, soweit es die operativen
Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem Vorstand,
soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding
betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift
insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den
Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe
Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung des
Vorstandes und der Geschäftsführer
miteingeschalten.
Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren
Sinn betrifft, fallen hierunter Forderungen,
Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.
2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des
Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter
Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen
Folgendes ausgeführt:
Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen
für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren,
geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die
geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des
unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage
der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Die Verbuchungen der laufenden
Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft
sowie in den Beteiligungen werden in den für die
Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten,
systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV
abgebildet.
Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils
einer Fachkraft und gegebenenfalls einem Stellvertreter
überantwortet. Hierzu sind innerhalb des
Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein
Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben
betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend
festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im
weiteren EDV-System vorgesehen.
Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende
Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls
durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.
Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu
prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung
freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen
grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.
Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und
Renovierungsmaßnahmen der HasenImmobilien Grundbesitz
GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Gastro GmbH
& Co KG wird mittels Tabellenkalkulation unter
Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen,
Ausschreibungen bzw. Vergaben und eingehenden Rechnungen
durchgeführt.
Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt,
systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei allen
Tochtergesellschaften werden insoweit in
regelmäßigen Zeitabständen die durch das
DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten
Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden
Mieteingänge überprüft.
3. Chancen und Risiken im EinzelnenWie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen
im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung in den zu
erzielenden Beteiligungserträgen bzw. in der
Wertentwicklung ihrer Beteiligungen als wertbeständige
Anlagen.
Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu
analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann
und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf
und den Wert einer Beteiligung haben können.
Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und
Risikobetrachtung auch in ihrer Darstellung niemals
erschöpfend, lückenlos oder vollständig sein
kann. Es handelt sich bei der Chancen- und Risikoanalyse um
einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder
verändernden Prozess, der durch eine
unüberschaubare Vielzahl äußerer
Umstände beeinflusst werden kann. Sachverhalte
müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden.
Naturgemäß wird es immer wieder eine Reihe von
Risiken geben, die entweder nicht oder in dem Umfang ihrer
Auswirkungen nur sehr schwer vorhersehbar sind.
Vor allem der plötzliche Überfall Russlands
auf die Ukraine ist ein solches Beispiel eines
unvorhersehbaren Ereignisses. Die einbrechende Versorgung
mit Gas auf Grund der über Jahre geschaffenen
Abhängigkeit von russischen Energieimporten hat in
2022 zu einem dramatischen Anstieg der Energiepreise
geführt. Wenngleich alternative Bezugsquellen gesucht
und Defizite teilweise mit Flüssiggas (LNG)
aufgefangen wurden sowie direkt mit hoheitlichen
Maßnahmen in Form der Gaspreisbremse in den Markt
eingegriffen wurde, sind die Energiepreise nach den
Rekordwerten im Spätsommer 2022 zwar wieder gesunken,
jedoch nach wie vor immer noch deutlich höher als vor
Beginn der Gasknappheit.
Der sprunghafte Zinsanstieg sowie die hohe Inflation
offenbaren des Weiteren das Dilemma der Europäischen
Zentralbank einerseits durch das Instrument von
Zinserhöhungen (nach jahrelanger ausufernder
Geldpolitik) die hohe Inflation zu bekämpfen,
andererseits durch die höheren Zinsen dem Immobilien-
sowie dem gesamten Finanz- und Finanzierungsmarkt zu
schaden.
Ebenso sind die derzeitigen dramatischen Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt, Musterbeispiele der bereits seit
Jahren in diesem Lagebericht immer wieder herausgestellten,
sonstigen Risiken aus den Bereichen Liquiditäts- und
Finanzierungsrisiken, drastische Marktveränderungen,
stagnierende oder fallende Immobilienpreise,
Mietzinsentwicklung, Bedarfsänderungen sowie
Veränderungen in der Vermietbarkeit, ansteigende
Sanierungsaufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen,
unkontrollierte Reparatur- und Baukostenanstiege etc.
Im Einzelnen seien hierzu nochmals die zum Teil
drastischen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt benannt:
Zwischenzeitlich sprunghaft angestiegene Baukosten und
Bauzinsen sowie sprunghaft angestiegene Hypotheken- und
Finanzierungszinsen, der Einbruch der Anzahl an
Baugenehmigungen sowie der Nachfrage an Baufinanzierungen
und Finanzierungsvermittlungen, die uneinheitliche
Immobilienpreisentwicklung, insbesondere fallende
Immobilienpreise bei gebrauchten, älteren Objekten
nach einem über zehn Jahre dauernden
Aufwärtstrend sowie ein beginnender Abwärtstrend
bei den Bodenrichtwerten in verschiedenen Städten.
Des Weiteren ist nicht nur der Immobilienbereich durch
die hohe Inflation und die gestiegene Zinssituation
betroffen, sondern auch eine Vielzahl anderer
Wirtschaftszweige u.a. der textile Einzelhandel (Augsburger
AZ v. 17.03.2023). Nachdem durch die höheren
Energiekosten weniger Geld für den privaten Konsum zur
Verfügung steht, schlägt dies auf das
Kaufverhalten von Kunden durch, sodass bei den gewerblichen
Mietern Umsatzrückgänge zu verzeichnen sind, die
die Zahlungsfähigkeit beeinflussen können.
Auch der sich seit Jahren abzeichnende, strukturelle
wirtschaftliche Wandel der Innenstädte durch den
starken Wettbewerb aus dem E-Commerce-Bereich versus
lokalem Filial- und Einzelhandel, bleibt virulent.
Zusehends zeichnen sich bei den Einzelhändlern, die in
beiden Segmenten tätig sind, Probleme an den
Schnittstellen zwischen E-Commerce und lokalem Handel ab,
da einerseits im Bereich des E-Commerce durch erhöhte
Kosten und rückläufige Verkäufe nicht die
geplanten Erträge erzielt werden, anderseits für
den lokalen Einzelhandel keine Waren mehr zur
Verfügung stehen. Des Weiteren drohen Innenstadtlagen
zuweilen zu verwaisen. Längere Leerstände sowie
der Druck auf Einzelhandelsmieten sind die Folge.
Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen
sozialen Begegnungsstätten dar. Neue Überlegungen
auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf
Seiten der Eigentümer und Vermieter sind notwendig, um
mit attraktiven Anreizen, Kombinationen von
Nutzungsmöglichkeiten (Shoppen und Gastronomie) oder
durch urbane Wohnideen die Verweildauer bzw.
Aufenthaltsqualität der Innenstädte wieder
entscheidend zu verbessern und zu erhöhen und die
Innenstädte neu zu beleben. Besonders die
städtebauliche Planung und geplante Entwicklung in der
Karolinenstr. ist eine erfreuliche Maßnahme in die
richtige Richtung.
Auf die zwischenzeitlich strapazierenden Belastungen aus
den umliegenden öffentlichen und privaten
Baumaßnahmen im Zentrum Münchens für das
Objekt Bahnhofplatz 1 wurde bereits oben hingewiesen.
Soweit es ansonsten die Anforderungen und Risiken aus
den zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen betrifft,
wurde in diesem Lagebericht ein neuer, nachfolgender Absatz
IV. zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit eingefügt.
Zusammenfassend geht die Berichtsgesellschaft davon aus,
dass die vorgestellten Risiken einen wahrnehmbaren,
wirtschaftlichen Einfluss auf die Berichtsgesellschaft
haben können, der aber bis dato nicht quantifiziert
werden kann. Ein umsichtiges sowie vorsichtiges,
wirtschaftliches Handeln ist deshalb aus Sicht der
Berichtsgesellschaft geboten. Gleichwohl geht die
Berichtsgesellschaft nicht davon aus, dass sie in ihrer
Existenz bedroht ist.
IV. Klimaschutz und NachhaltigkeitDie Anforderungen des Klimaschutzes werden
zukünftig einen wahrnehmbaren, jedoch in ihrer
wirtschaftlichen Reichweite noch nicht absehbaren Einfluss
auf die Berichtsgesellschaft und ihre Töchter haben.
Klimaschutz stellt in seiner
generationenübergreifenden Aufgabenstellung als
essentielle Voraussetzung für das Überleben und
den Fortbestand von Mensch und Tier auf dieser Erde eine
enorme Herausforderung dar. Klimaschutz ist deshalb
intensiv zu verfolgen, die getroffenen Maßnahmen
dürfen aber anderseits den Menschen nicht
überfordern, wie dies immer mehr der Fall ist.
Wie bereits oben ausgeführt, stellen sich die
Berichtsgesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften
bereits seit geraumer Zeit den aktuellen energetischen
Fragestellungen und Herausforderungen zum Klimaschutz im
Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen
unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen und
Ausführungsbestimmungen. Die Gesellschaft möchte
insoweit im Rahmen des ihr gesetzlich Gebotenen und
gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen einer
nachhaltigen Entwicklung, die nicht von heute auf morgen,
sondern nur Schritt für Schritt die weitreichenden
Ziele einer Klimaneutralität erreichen kann,
orientiert sich die Gesellschaft an den sogenannten
ESG-Regularien (Environmental, Social, Governance).
Hierbei stellt der Bereich des "Environmentals"
zunächst den Schwerpunkt des unternehmerischen
Bemühens der Berichtsgesellschaft dar. Eine gebotene
und wirtschaftlich machbare CO 2 Reduzierung wird hierbei
angestrebt. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur Neu- oder
Umbauprojekte, sondern den gesamten Immobilienbestand.
Wirtschaftlich vertretbare und technisch sinnvolle
Verbesserungen von Gebäudehüllen, die Wahl
geeigneter regenerativer Energiequellen und
Energieträger, als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie
wirtschaftlich und technisch umsetzbare Verbesserungen der
Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Wärme,
Kälte und Strom nach den gesetzlichen Vorgaben und
Standards zur Energieeinsparung unter Ausnutzung moderner
Digitalisierung mit dem Ziel auch die Folgekosten zu
optimieren, sind maßgebliche Schritte. Hierbei sucht
die Gesellschaft eine enge Zusammenarbeit mit profilierten
und zertifizierten Sachverständigen und
Sachverständigenbüros aus den Bereichen
Energieplanung und -management, um auf durchdachte
Energiekonzepte und Energiegutachten aufzubauen, sowie auch
öffentliche Förderungsmöglichkeiten, soweit
vorhanden, miteinzuplanen.
Soweit es den Bereich "Social" betrifft, geht es im
Vermietungsbereich in erster Linie um die Miteinbeziehung
von Mieterinteressen an einem angemessenen Klimaschutz. Vor
dem Hintergrund der mietrechtlich eingeführten
unterjährigen Berichtsverpflichtung der Vermieter
gegenüber Mietern über deren Energieverbrauch,
haben die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter
begonnen, ihr Metering-System nach den gesetzlichen
Vorgaben neu zu überdenken, zu überarbeiten, bzw.
neu zu strukturieren und in einer Hand zu konzentrieren, um
dieses ab 2024 auf moderne, fernablesbare
(Mess-)Geräte umzustellen. Des Weiteren werden
sämtliche Heizungen und die Haus- bzw. Anlagentechnik
innerhalb der Bestandsimmobilien sukzessive durch
Fachingenieure und Fachfirmen unter Einsparungs- und
Optimierungsgesichtspunkten neu eingeregelt. Ferner hat
sich die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter nach
den neu eingeführten gesetzlichen Bestimmungen ab 2023
an der CO 2 Umlage zu beteiligen.
Schließlich geht es im Bereich von "Governance" um
eine verantwortungsvolle, vorausschauende
Unternehmensführung, die den Klimaschutz als zentrales
Thema in die Prozess- und Projektabläufe entsprechend
einbaut, was aber zu einer Verschiebung bzw.
Veränderung von bisherigen Prozess- und
Projektabläufen führt, nachdem zukünftig ein
fundiertes Energiekonzept frühzeitig zu implementieren
ist und sich hieran letztlich alles andere ausrichtet.
Vieles ist noch nicht im Klaren, vieles noch im Fluss.
Zuweilen sieht sich die Berichtsgesellschaft sowohl auf
europäischer Ebene wie aber auch auf nationaler Ebene
mit unausgegorenen, fragwürdigen und aus der reinen
Not geborenen, politischen Entscheidungen und Statements
zum Klimaschutz konfrontiert, die vielfach aus reinem
politischen Aktionismus entspringen. Eine nicht zu
unterschätzende Verunsicherung innerhalb der
Bevölkerung und der Wirtschaft ist die Folge. Auf das
geplante Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschaftsministers
über das Aus von Öl- und Gasheizungen sei an
dieser Stelle lediglich verwiesen. Eine endgültige
Entscheidung und ein ordentlich ausgearbeiteter
Gesetzesentwurf, der auch notwendige Ausnahmebestimmungen
vorsieht, stehen noch aus. Schließlich hat das
europäische Parlament in der KW 11/2023 für
strengere Anforderungen an die Energieeffizienz votiert.
Nach den bisherigen Planungen der EU in der
Überarbeitung der Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sollen
Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis
2030 bestimmte Energieeffizienzklassen erreichen
müssen. Welcher Geltungsbereich damit verbunden ist
und welche Konsequenzen bei Abweichung drohen, ist derzeit
noch nicht bekannt bzw. nicht sicher geklärt. Klar ist
aber schon jetzt, dass früher oder später
energetische Sanierungen mit immer größerer
Vehemenz gefordert werden (Handelsblatt v. 19.02.2022;
Immobilien Zeitung v. 24.02.2022). In diesem Zuge werden
aber auch die Stimmen lauter, die eine weitere
Beschränkung der Modernisierungsumlagen bei
energetischen Sanierungen von Wohnungen fordern.
Entsprechend der sonstigen Risiken (s.o.), wird auch der
Klimaschutz einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen Einfluss
auf die Berichtsgesellschaft haben, der bis dato nicht
quantifiziert werden kann. In gleicher Weise ist aus Sicht
der Berichtsgesellschaft ein umsichtiges, vorsichtiges
Handeln geboten. Eine Existenzbedrohung schließt die
Berichtsgesellschaft jedoch nach heutigem Kenntnisstand aus
(s.o.).
V. PrognoseberichtDie Berichtsgesellschaft geht in 2023 davon aus, dass
sie das Ergebnis 2022 vor Steuern (ohne Sondereffekte) mit
TEUR 3.649 nahezu wieder erreicht. Das Ergebnis kann jedoch
über verminderte Beteiligungserträge wegen
erhöhter Aufwendungen für energetische
Sanierungen und Modernisierungen, durch erhöhte
Reparaturaufwendungen, Baukostensteigerungen, durch
sinkende Mieten im Einzelhandel sowie bei längeren
Leerständen u.ä. beeinträchtigt sein. Eine
Quantifizierung von möglichen Verschlechterungen ist
derzeit nicht möglich.
VI. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der
Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft
nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der
Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen
Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene
Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft
Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des
herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von
verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3)
Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des
herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen
Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der
Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen
worden sind.
VII. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie
besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.
Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem
geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft und
ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen
Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes.
Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich
geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der
Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine
erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten,
die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem
Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die
Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung,
dass der Vorstand gesellschafts- und
konzernübergreifend tätig ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung
auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das
Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache
erhält.
Augsburg, 25.04.2023 Der Alleinvorstand Hans-Peter Bauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien AktiengesellschaftPrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. Mai 2023 0&R
Oppenhoff & Rädler AG
Heidemann , Wirtschaftsprüfer Meußer , Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Bericht des Aufsichtsrats 2022Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im
Berichtszeitraum 2022 wie bereits in den Vorjahren, eng mit
dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach
Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer
Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die
Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Unternehmensführung sorgfältig geprüft und
überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über
den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die
Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom
Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der
Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der
Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und
Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer
rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die
operative Entwicklung im Konzern, sämtliche
Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von
wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der
Strategie, die Unternehmensplanung und die damit
verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend
erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng
begleitet.
Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im
Geschäftsjahr einberufen. Auf die Bildung von
Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei
Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat
auf der Grundlage der detaillierten Berichte und
Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu
Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der
für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der
Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte
und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die
Lage und Entwicklung der HasenImmobilien AG wurde der
Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig
informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen
des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt.
Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand
regelmäßig in persönlichen Gesprächen
beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem
Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.
Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG und der nach IFRS aufgestellte
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie
der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den
Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von
der O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und
jeweils mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer
wurde durch die Hauptversammlung am 23.08.2022 gewählt
und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.
Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der
Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der
Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz
geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung
eines Überwachungssystems in geeigneter Weise
getroffen hat, und dass das Überwachungssystem
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der
Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft, München wurden dem
Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die
Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig
studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss,
Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu
Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit
den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht
des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise
auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.
Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den
unterjährigen Berichten des Vorstands an den
Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen
Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der
Gesellschaft und des Konzerns.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 29.06.2023
haben der Vorstand und der verantwortliche
Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung
erläutert und standen für ergänzende
Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage
wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss,
Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im
Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner
Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen
gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den
Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder
das Ergebnis der Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2022
ist gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG
aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr 2022 wurde vom Abschlussprüfer
geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine
Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 29.06.2023 und wurden eingehend mit dem anwesenden Abschlussprüfer besprochen. Im Rahmen seiner
Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den
Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des
Vorstands zu erheben sind.
Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des
Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der
Aufsichtsratssitzung am 29.06.2023. Der Aufsichtsrat hat
den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der
Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur,
Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität sowie Finanz- und
Investitionsplanungen geprüft und schließt sich
dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.
Augsburg, 29.06.2023 Dr. Martin Leibhard , Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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