Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 680,00 1.247,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 93.790.977,89 30.490.977,89
Anlagevermögen insgesamt 93.791.657,89 30.492.224,89
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.679.755,03 67.228.012,09
2. sonstige Vermögensgegenstände 49.640,48 3.140,00
6.729.395,51 67.231.152,09
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.514.291,87 1.428.066,43
Umlaufvermögen insgesamt 8.243.687,38 68.659.218,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 72.687,59 90.692,59
102.108.032,86 99.242.136,00

PASSIVA

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31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.200.000,00 7.200.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 720.000,00 720.000,00
2. andere Gewinnrücklagen 83.456.423,00 80.106.423,00
darin Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres
EUR 2.000.000,00 (Vj. EUR 1.000.000,00)
84.176.423,00 80.826.423,00
darin Zuführung aus dem Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres
EUR 1.350.000,00 (Vj. EUR 2.450.000,00)
III. Bilanzgewinn 3.526.387,75 4.654.569,61
Eigenkapital insgesamt 94.902.810,75 92.680.992,61
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 684.726,25 121.307,00
2. sonstige Rückstellungen 146.655,00 140.000,00
Rückstellungen insgesamt 831.381,25 261.307,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.979,53 52.638,84
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.289.646,63 2.154.024,10
3. sonstige Verbindlichkeiten 818.411,70 816.301,45
- davon aus Steuern: EUR 1.155,70 (Vj. EUR 1.204,45)
Verbindlichkeiten insgesamt 3.118.037,86 3.022.964,39
D. Passive latente Steuern 3.255.803,00 3.276.872,00
102.108.032,86 99.242.136,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

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2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.487,69 1.840,67
2. sonstige betriebliche Erträge 0,00 38.219,13
3. Personalaufwand:
Löhne und Gehälter -14.400,00 -14.400,00
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -1.396,95 -688,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -352.493,14 -389.312,65
6. Erträge aus Beteiligungen 4.154.188,05 6.341.457,56
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.154.188,05 (Vj. EUR 6.341.457,56)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 144.536,13 936.527,34
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 126.120,76 (Vj. EUR 929.697,34)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -150.876,89 -109.928,38
- an verbundene Unternehmen EUR 39.290,93 (Vj. EUR 0,00)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.080.226,69 -1.808.109,98
10. Ergebnis nach Steuern 2.701.818,20 4.995.605,69
11. sonstige Steuern -0,06 -0,05
12. Jahresüberschuss 2.701.818,14 4.995.605,64
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.174.569,61 2.108.963,97
14. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -1.350.000,00 -2.450.000,00
15. Bilanzgewinn 3.526.387,75 4.654.569,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6360 eingetragen.

Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt.

Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit ihren Nennwerten angesetzt.

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Abschlusserstellung jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die voraussichtliche Inanspruchnahme abzudecken.

Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen sind alle Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen angesetzt.

Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.264 resultiert aus latenter Steuerbelastung für Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG aufgrund der Übertragung von steuerlichen Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien AG auf diese beiden Gesellschaften.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis eines Zinsfußes von 1,74 % und unter Annahme eines Rententrends von 2 % und unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3 % zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für Bewertungsunterschiede aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen

gebildet. Passive latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen gebildet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Der Zugang bei den Finanzanlagen in Höhe von EUR 63,3 Mio. betrifft eine Darlehensforderung und weitere Forderungen des Verrechnungskontos gegen die Hasen-Immobilien Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, die per Gesellschafterbeschluss in die Rücklagen der Hasen-Immobilien Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG eingelegt wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Vermögensgegenständen (wie im Vorjahr). Die Forderungen haben in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 48.000) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und in Höhe von TEUR 6.680 (Vj. TEUR 19.228) eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital, Aktien, Stimmrechte

Das Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist in 480.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 AktG gebildet.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn 2023 entwickelt sich wie folgt:

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EUR
a) Bilanzgewinn per 31.12.2022 4.654.569,61
b) Ausschüttung in 2023 -480.000,00
c) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß Beschluss der Hauptversammlung -2.000.000,00
d) Jahresüberschuss 2023 2.701.818,14
e) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 AktG -1.350.000,00
f) Bilanzgewinn per 31.12.2023 3.526.387,75

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und betreffen mit TEUR 336 das laufende Geschäftsjahr und mit TEUR 349 Vorjahre.

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung TEUR 55 (Vj. TEUR 55) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2023 TEUR 60 (Vj. TEUR 55) sowie ausstehende Rechnungen TEUR 24 (Vj. TEUR 30).

Verbindlichkeiten

Zu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht - wie im Vorjahr - Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente (TEUR 799, Vj. TEUR 797).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis in Höhe von insgesamt TEUR 104 (Vj. TEUR 130). Die (Rest)Laufzeit beträgt vier Jahre.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Sachanlagen

Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu auch den als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel.

sonstige betriebliche Aufwendungen

Enthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung, Hauptversammlung und Offenlegung des Jahresabschlusses (insgesamt TEUR 138, Vj. TEUR 151), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18, Vj. TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 10, Vj. TEUR 6) und sonstige Verwaltungskosten (TEUR 146, Vj. TEUR 156).

Erträge aus Beteiligungen

Es handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Enthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den Kaufpreisleibrentenverpflichtungen (TEUR 104, Vj. TEUR 109).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es handelt sich um den erwartbaren Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2023 in Höhe von TEUR 684 (Vj. TEUR 350) und für Vorjahre in Höhe von TEUR 281 (Vj. TEUR 0) sowie aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 115 (Vj. TEUR 1.458).

5. Sonstige Angaben

Mehrheitsaktionär

Die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.

Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.

Aufsichtsrat

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Herr Dr. Martin Leibhard, Ingenieur, Emmering, Vorsitzender (Vorstandsmitglied der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München)

Herr Peter Roßbach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Immobilien, München (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Klaus-Dieter Metz, Bankdirektor i.R., Wenzenbach (Beiratsmitglied bei GBI Group GMBH, Erlangen-Tennenlohe)

Die feste Vergütung 2023 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00 (Vj. EUR 18.000,00).

Alleinvorstand

Seit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen 2023 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen verbundener Unternehmen) EUR 255.479,96 (Vj. EUR 262.795,07).

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr ist eine Ausschüttung in Höhe von brutto EUR 1,00 je Stückaktie vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend folgenden Vorschlag zur Verwendung des zum 31. Dezember 2023 mit EUR 3.526.387,75 ausgewiesenen Bilanzgewinns:

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EUR
a) Gewinnausschüttung für 480.000 Stückaktien á EUR 1,00 480.000,00
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.500.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung 1.546.387,75
3.526.387,75

Konzernabschluss

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister bekannt gemacht wird.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 40 (Vj. TEUR 38).

Hinterlegung

Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

Aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland, der schwachen Konjunkturaussichten, des zunehmenden Insolvenzrisikos bei Mietern, des sprunghaft angestiegenen Zinsniveaus sowie auf Grund der schwierigen Situation auf dem Immobilienmarkt ist mit Leerständen und damit Umsatzeinbußen in den Beteiligungserträgen zu rechnen. Die Beseitigung der Leerstände dürfte nicht nur länger dauern, sondern auch mit höheren Kosten verbunden sein, da vielfach Baugenehmigungsverfahren (Nutzungsänderungen) vorzuschalten sind und generell mit höheren Bau- und Renovierungskosten zu rechnen ist. Schließlich können die Beteiligungsergebnisse durch sinkende Mieten sowie erhöhte Aufwendungen für energetische Sanierungen und Modernisierungen beeinträchtigt sein.

 

Augsburg, den 22. April 2024

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Der Alleinvorstand
(Hans-Peter Bauer)

Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Anlagenspiegel)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
2023
EUR
Abgänge
2023
EUR
Stand
31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.387,74 829,95 0,00 18.217,69
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.490.977,89 63.300.000,00 0,00 93.790.977,89
30.508.365,63 63.300.829,95 0,00 93.809.195,58
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Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
2023
EUR
Abgänge
2023
EUR
Stand
31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.140,74 1.396,95 0,00 17.537,69
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
16.140,74 1.396,95 0,00 17.537,69
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Buchwert Buchwert
Stand
31.12.2023
EUR
Stand
31.12.2022
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 680,00 1.247,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 93.790.977,89 30.490.977,89
93.791.657,89 30.492.224,89

Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023

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Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
2023
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2022
EUR
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
9.979,53 52.638,84 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.992,63 26.166,10 0,00 0,00 2.263.654,00 2.127.858,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 121.032,66 112.491,77 389.900,88 358.375,54 307.478,16 345.434,14
157.004,82 191.296,71 389.900,88 358.375,54 2.571.132,16 2.473.292,14
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durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert *)
Gesamt
2023
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2022
EUR
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
9.979,53 52.638,84 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.289.646,63 2.154.024,10 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 818.411,70 816.301,45 0,00 0,00
3.118.037,86 3.022.964,39 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens /​ Geschäftsmodell

Die Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch "Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine Beteiligungsholding, die ausschließlich Immobilienbeteiligungen hält.

Bei den Beteiligungen handelt es sich um die Kommanditbeteiligungen von je 90% an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, drei Gesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten.

Die Geschäftsführungsaufgaben werden jeweils durch Komplementärgesellschaften ausgeübt, die nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt sind. Komplementärin an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH; daneben ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH Komplementärin sowohl an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG als auch an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG. Sämtliche Geschäftsanteile an beiden Komplementärinnen werden durch die Berichtsgesellschaft gehalten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Berichtsjahr 2023 wurde aus Sicht der Gesellschaft rückblickend vor allem durch folgende wesentliche Themen beherrscht, nämlich der seit zwei Jahren andauernde Ukrainekrieg, der Klimaschutz, die Energie- und Klimakrise sowie die nicht anspringende, schlechte Konjunktur und die gesamtwirtschaftliche Lage. Hinzu kommt eine zunehmende Politikverdrossenheit, Verunsicherung und Unzufriedenheit weiter Bevölkerungskreise und Wirtschaftsverbände auf Grund der Uneinigkeit innerhalb der Ampelkoalition.

Die Industrie in Deutschland und die deutsche Wirtschaft stehen nach einem Schrumpfen Ende 2023 am Rande der Rezession. Die Industrie in Deutschland hat ihre Talfahrt beschleunigt. Der Einkaufsmanagerindex für die Schlüsselbranche fiel im Februar auf 42,5 Zähler nach 45,5 Punkten im Vormonat. Das Barometer rutschte damit noch deutlicher unter die Schwelle von 50 Zählern, ab der es Wachstum signalisiert. Das Neugeschäft habe verstärkt nachgelassen, die Produktion sei schneller zurückgegangen und es habe einen "aggressiveren Stellenabbau" gegeben. Das Ausmaß des Abschwungs lasse wenig Hoffnung auf eine baldige Trendwende aufkommen. Viele Ökonomen gehen davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt auch im laufenden ersten Quartal weiter sinkt (Handelsblatt vom 1.3.2024).

Ebenso hat die Bundesregierung ihre Wirtschaftsprognose für 2024 von 1,3 % auf 0,2 % gesenkt. Auch 2025 soll es nur ein Plus von einem Prozent geben. Nach den Verlautbarungen des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck sei die Situation "dramatisch schlecht und extrem herausfordernd" (Handelsblatt vom 20.02./​21.2.2024).

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Februar 2024 im Vergleich zum Februar des Vorjahres um 194.000 Menschen nach oben gegangen. Nach der Bundesagentur für Arbeit dämpfe das schwache konjunkturelle Umfeld den insgesamt als robust bezeichneten Arbeitsmarkt (Handelsblatt vom 29.2.2024).

Ferner prognostiziert der Kreditversicherer Allianz Trade eine weitere (wesentliche) Zunahme von Insolvenzen. Hiernach dürfte die Anzahl von Insolvenzen bei deutschen Unternehmen in 2024 um 13 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen, ein Prozess der insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 bereits begonnen hat.

Angesichts der schwachen Konjunktur und der schlechten Stimmung in vielen Unternehmen fordert die deutsche Wirtschaft die Politik zu raschem Handeln und finanziellen Entlastungen auf. Verbandspräsidenten warnen, dass sich Deutschland zwischenzeitlich auf allen volkswirtschaftlichen Statistiken auf den letzten Plätzen befände. Bürokratieabbau, niedrigere Energiekosten und weniger Steuern auf Strom werden gefordert. Viele angekündigte Maßnahmen wie zum Beispiel das Wachstumschancengesetz zögen sich immer länger hinaus. Viel zu viel Zeit werde mit bedeutungslosen Maßnahmen und belanglosen Diskussionen verloren (Handelsblatt vom 1.3.2024).

Soweit es die Inflation in Deutschland betrifft, ist diese weiter zurückgegangen. Die Teuerungsrate ist im Februar 2024 merklich von 2,9 auf 2,5 % gefallen. Ob dies jedoch auch zu einer Zinssenkung durch die EZB führt, wird im Zeitpunkt des Abfassens dieses Lageberichts unterschiedlich diskutiert. Befürworter einer Zinssenkung heben hervor, dass die Konsumnachfrage und die Investitionsbereitschaft nach wie vor schwach und das Lohnwachstum sowie die Inflationserwartungen unter Kontrolle seien. Engpässe im Güterangebot hätten sich aufgelöst. Demgegenüber betonen die Gegner einer Zinssenkung, dass der inländische Preisdruck unverändert stark und der Lohnauftrieb besorgniserregend hoch sei. Die EZB müsse die Zinswende langsam angehen. In ähnlicher Weise sehen die meisten der 26 EZB-Ratsmitglieder das größere Risiko darin, die Leitzinsen zu früh als zu spät zu senken. Insoweit gilt auch für die EZB der Juni 2024 als wahrscheinlicher Zeitpunkt für die erste Zinssenkung (Handelsblatt vom 29.2.2024).

Soweit es den Immobilienmarkt und die Baubranche betrifft, ist die schwierige Lage eklatant.

Insgesamt gaben die Immobilienpreise in 2023 um durchschnittlich 8,7 % nach. Ebenso sind die durchschnittlichen Hauspreise seit ihrem Höchststand im zweiten Quartal 2022 mittlerweile um rund 11 % gefallen. Nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur Reuters unter 14 Immobilienanalysten gehen die Experten davon aus, dass die Preise für Immobilien im laufenden Jahr weniger stark sinken werden als erwartet. Generell erwartet man eine längere Phase der Bodenbildung. Insgesamt wird für 2024 ein weiterer Preisverfall von durchschnittlich 1,7 % erwartet, im Gegensatz zu der Annahme im November 2023 in der noch von einem Minus für 2024 von 2,8 % ausgegangen wurde. Ein Preisanstieg wird erst wieder für 2025 erwartet (Handelsblatt vom 28.2.2024).

Für die Misere im Immobilienbereich sowie in der Baubranche werden vor allem die gestiegenen Zinsen als Reaktion auf die hohe Inflation benannt, die einen fast zehnjährigen Immobilienboom beendet haben. Seit dem letzten Peak im Oktober/​November 2023 sind die Baufinanzierungszinsen wieder etwas gefallen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten (s.o).

Schließlich warnt der zentrale Immobilienausschuss (ZIA) vor einem sozialen Debakel im Wohnungsbau, nachdem der Neubau in Deutschland so stark wie in kaum einem anderen europäischen Land eingebrochen ist. Hiernach fehlten in Deutschland bereits in diesem Jahr mehr als 600.000 Wohnungen. Bis zum kommenden Jahr steige diese Zahl auf 720.000, bis 2027 sogar auf 830.000.

Um an der Misere etwas zu ändern, schlägt der ZIA etwa ein Programm der staatlichen Förderbank KfW vor, das die Marktzinsen auf 2 % reduzieren soll. Auch ein temporärer Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder kommunale Abschöpfungen werden ins Gespräch gebracht.

Schließlich hält der Verband die von der Bundesregierung und Bundestag gewünschten steuerlichen Anreize über die degressive Abschreibung ebenso für unverzichtbar.

Soweit es die EU-Gebäuderichtlinie mit ihren strengen Anforderungen an die Energieeffizienz betrifft, wurde diese Ende 2023 nochmals grundlegend modifiziert. Danach soll es eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, nicht mehr geben. Vielmehr legt die EU nunmehr Energieeinsparungsziele fest. Wie die Mitgliedstaaten diese Ziele erreichen wollen, überlässt die EU ihnen selbst. Hiernach sieht die bisherige Einigung nur noch die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 % bis 2030 und mindestens 22 % bis 2035 zu senken. Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die Vorgabe, dass die 16 % der am schlechtesten sanierten Objekte bis 2033 renoviert werden müssen. Wie die vorstehenden Grenzwerte durch nationale Maßgaben erreicht werden können, wird unterschiedlich diskutiert. Nach dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) liegt der "entscheidende und letztlich bezahlbare" Hebel in der Versorgung der Gebäude mit erneuerbaren Energien und nicht in immer anspruchsvolleren Sanierungen. Der Verband sieht seine These durch weitere Expertenmeinungen bestätigt, wonach die Kombination einer "hinreichenden Energieeffizienz" mit einem zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien dasselbe für den Klimaschutz bedeute aber kostengünstiger und zugleich sozialverträglicher sei als immer höhere energetische bauliche Standards vorzuschreiben (Tagesschau v. 08.12.2023 sowie Handelsblatt v. 11.03.2024).

2. Geschäftsverlauf

Gemäß den Geschäftsberichten der Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten.

Das Ziel besteht darin, den Immobilienbestand im Rahmen einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und konzentrieren, ihn optimal und umsichtig zu bewirtschaften sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert zu verbessern. Diese Ausrichtung soll sich hierbei, soweit möglich, an den zukünftigen energetischen Anforderungen des Klimaschutzes orientieren und sich die Vorteile der Digitalisierung zu Nutze machen. Im Rahmen dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung sind An- und Verkäufe möglich.

Zu den laufenden Projekten/​Konzepten wird weitestgehend auf die ausführlichen Erläuterungen früherer Lageberichte bzw. Zwischenlageberichte Bezug genommen.

Soweit es das Projekt Klausenberg in Göggingen betrifft, liegt zwischenzeitlich eine Baugenehmigung für den Abriss und die Neuerrichtung einer traditionellen Gastronomie mit Nebenraum, Terrassenbereich und Biergarten sowie ferner für 25 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten vor. Die kleinen Gewerbeeinheiten (Kiosk/​Schmuckladen), sind bereits langjährig auf dem südlichen Gelände vorhanden und werden in die neuen Bestandsgebäude mitintegriert. Des Weiteren wird es in der Bürgermeister-Aurnhammerstr. wieder eine neue öffentliche Toilettenanlage geben. Sämtliche neuen Einheiten sind für den langfristigen Immobilienbestand zur Vermietung vorgesehen.

Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG haben beschlossen, den weiteren Fortgang des Projekts Klausenberg sukzessive bzw. schritt- und stufenweise auszugestalten, um den aktuellen schwierigen Marktverhältnissen in jedem Fall gerecht zu werden. Neben den archäologischen (Vor-)Untersuchungen ist zunächst der Abriss des maroden Bestandsgebäudes für Sommer/​Herbst 2024 geplant. Parallel hierzu ist vorgesehen, die Werk- und Detailplanung zumindest soweit durchzuführen, um hierauf die Ausschreibung der einzelnen Gewerke vornehmen zu können. Ziel dieser umsichtigen und vorsichtigen Vorgehensweise ist es, eine sichere Kostengrundlage zu gewinnen, bevor endgültig mit dem Bauen begonnen wird (Exit-Strategie).

Schließlich mussten Ende Februar 2024 auf dem Gelände bereits zwei Kastanien gefällt werden, da diese morsch und hohl waren. Entsprechende öffentlich-rechtliche Genehmigungen lagen vor. Insoweit sind die beteiligten Gesellschaften nach der Baugenehmigung zur Renaturierung und Ersatzbepflanzung verpflichtet. Nachdem auf dem Gelände wieder ein gemütlicher Biergarten und ein ansprechender Außenbereich entstehen sollen, versteht es sich von selbst, dass die nachhaltige Ersatzbepflanzung und ein schöner Bestand an großen und gesunden Bäumen im Eigeninteresse der Bauherren liegen.

Sehr schwierig hat sich in 2023 die Situation in der Karolinenstr. dargestellt, nachdem das Modehaus Rübsamen als langjähriger Mieter überraschenderweise Mitte 2023 Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat und schließlich Ende des Berichtsjahres die Masseunzulänglichkeit erklären musste. Des Weiteren wurde das ursprünglich fest bis Ende 2026 geschlossene Mietverhältnis durch den Mieter nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften vorzeitig zum Ende Januar 2024 gekündigt. Auch wenn die offenen Mietforderungen bis zum Kündigungszeitpunkt weitestgehend ausgeglichen wurden, stellt die Situation für die Berichtsgesellschaft eine Herausforderung dar, da neben dem Mietausfall für die ursprüngliche Restlaufzeit der für ein Folgekonzept ursprüngliche Planungszeitraum bis Ende 2026 mit der Sonderkündigung ein jähes und abruptes Ende gefunden hat und die beteiligten Gesellschaften sich viel früher als geplant mit den neuen Aufgaben konfrontiert sehen. Schließlich wurden die inzwischen zurückgegebenen Flächen nur teilweise geräumt bzw. zurückgebaut. Ziel ist es nunmehr einen attraktiven Nachmieter für den EG-Bereich zu finden, in diesem Zuge die benachbarte, gut eingeführte, aber doch in die Jahre gekommene Gastronomie zeitgemäß zu sanieren sowie im Rahmen einer Flächenoptimierung in den oberen Stockwerken neue Wohnungen bzw. Nutzungskonzepte zu schaffen bzw. vorhandene Wohnungen, soweit möglich, zu sanieren. Eine entsprechende neu ausgerichtete Projektentwicklung/​Planung wurde zwischenzeitlich mit eigenen sowie externen Fachleuten begonnen.

Schließlich haben neben der Firma Rübsamen zwei weitere Mieter aus dem Einzelhandelsbereich inzwischen Insolvenz anmelden müssen (siehe hierzu oben Ziffer 1 sowie die nachfolgenden Ausführungen im Risikobericht).

Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München betrifft, stellen die umliegenden öffentlichen und privaten Baumaßnahmen in der Innenstadt Münchens aus Sicht der Gesellschaft inzwischen unschöne und zum Teil unzumutbare Belastungen dar, nicht zuletzt auch, nachdem zu Beginn des Jahres 2024 eine Reihe von privaten Baumaßnahmen der Signa-Gruppe durch deren Insolvenz bis auf Weiteres zum Erliegen gekommen sind und die zurückgelassenen Baustellen wichtige Verkehrsverbindungen dauerhaft behindern und den Bahnhofsplatz sowie dessen Umgriff geradezu verunstalten. Soweit notwendig und möglich, werden deshalb sämtliche Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung nachbarlicher Ansprüche sicherzustellen, die Anforderungen des Schallschutzes (AVV Lärm) einzufordern und ferner die Freigabe und Freimachung stillgelegter Baustelleneinrichtungen etc. zu erreichen. In diesem Zuge wurden auch Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren "Neubau eines Empfangsgebäudes am Bahnhof München (NEG)" gegenüber der DB erhoben. Darüber hinaus versucht die Berichtsgesellschaft mit der Stadt München und den betroffenen Nachbarn Initiativen und Anstrengungen zur Verschönerung der Schützenstraße und des Bahnhofplatzes anzustoßen.

Schließlich sind die Berichtsgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften ständig bemüht, sich mit den aktuellen energetischen Fragestellungen zum Klimaschutz im Immobilienbereich auseinanderzusetzen, sich den hieraus erwachsenden, schwierigen Anforderungen zu stellen und der in diesem Bereich inzwischen unübersehbaren Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen etc. genüge zu tun, soweit dies technisch sowie wirtschaftlich überhaupt machbar und/​oder vertretbar ist. Auf die nachfolgenden Anmerkungen der Chancen- und Risikoberichterstattung, den Anmerkungen zur Nachhaltigkeit sowie auf die Ausführungen früherer Lageberichte wird verwiesen.

Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co.KG umfasst zum 31.12.2023, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 7 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen/​sonstige gewerbliche Einheiten bzw. Büros mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.815 m² (davon 6 Objekte in Augsburg mit 7.176 m²), eine Gaststätte und eine Wohnung in Teileigentum in Augsburg, elf Wohn- und Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 8.610 m², ein Baugrundstück mit 1.474 m², unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m² sowie das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m² Grundstücksfläche.

Schließlich umfasst der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum 31.12.2023 das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit einer Grundstücksfläche von 2.260 m².

3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage

3.1 Ertragslage

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2) beinhalten überwiegend eine Treuhandvergütung.

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft einen Teil der Vorstandsvergütung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 352 und liegen um TEUR 37 niedriger als im Vorjahr (TEUR 389).

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betragen insgesamt TEUR 144 (Vj. TEUR 936). Der Unterschied zum Vorjahr beruht darauf, dass die bisherige Darlehensforderung der Berichtsgesellschaft gegen die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zur Finanzierung der Immobilie zwischenzeitlich in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage bei der Tochtergesellschaft umgewandelt wurde und sich dadurch der Beteiligungswert in der Berichtsgesellschaft entsprechend erhöht hat.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 151 (Vj. TEUR 110) beinhalten insbesondere einen Zinsanteil für Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.

Die Erträge aus Beteiligungen 2023 setzen sich zusammen aus den anteiligen Ergebnissen der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.381 (Vj. TEUR 4.257), der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co KG in Höhe von TEUR 33 (Vj. TEUR 0) und dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.740 (Vj. TEUR 2.085).

Der Unterschied des Ergebnisses bei der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beruht darauf, dass im Vorjahr Buchgewinne durch Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Übertragung von Gastronomieobjekten in die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG enthalten sind.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 1.080 und sind damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.808) um TEUR 728 niedriger.

Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2023 TEUR 2.702 (Vj. TEUR 4.996).

3.2 Vermögens- und Finanzlage

3.2.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und Geschäftsausstattung.

3.2.2 Beteiligungen

Die Berichtsgesellschaft ist unverändert an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren geschäftsführende Komplementärin ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der Berichtsgesellschaft gehalten.

Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher, mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG den einzigen Stammanteil hält.

Schließlich ist die Berichtsgesellschaft mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist ebenso die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH.

3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Tochterunternehmen aus laufenden Verrechnungskonten.

3.2.4 Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie Festgelder bei Hausbanken.

3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und gegenüber der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG aus latenten Steuern.

3.2.6 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem eine Kaufpreisleibrente in Höhe von TEUR 799 (Vj. TEUR 797).

3.2.7 Zusammenfassung

Das Anlagevermögen zum 31.12.2023 mit rund TEUR 93.792 (Vj. TEUR 30.492) ist durch das Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 94.903 (Vj. TEUR 92.681) zu 101 % abgedeckt (Vj. 304%).

Dem mittel-/​kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 988 (Vj. TEUR 452) steht ein mittel-/​kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 8.316 (Vj. TEUR 20.750) gegenüber.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2023 beträgt 92,9% (Vj. 93,4%).

Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben bei der örtlichen Hausbank über einen Kontokorrentrahmen bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2023 nicht in Anspruch genommen (Vj. TEUR 0).

4. Gesamtaussage

Gemäß der getroffenen Prognose im Vorjahr hat die Berichtsgesellschaft in 2023 mit TEUR 3.677 das Ergebnis 2022 (je vor Steuern und ohne Sondereffekte aus Immobilientransaktionen) mit TEUR 3.649 wieder erreicht.

III. Chancen- und Risikobericht

1. Allgemeines

Die Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, speziell auf das Berichtsunternehmen und den Kernbereich seiner unternehmerischen Tätigkeit bzw. dem Tätigkeitsbereich seiner Tochtergesellschaften zugeschnittenes System, das auf der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem Unternehmensgegenstand, ihrer Größe, ihren Aktivitäten, ihren Tochterbeteiligungen sowie den sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet.

Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS).

Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur der Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren finanziellen Beteiligungen zuallererst der Verantwortung des Geschäftsführers, soweit es die operativen Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem Vorstand, soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung miteingeschalten.

Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren Sinn betrifft, fallen hierunter Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen Folgendes ausgeführt:

Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Die Verbuchungen der laufenden Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft sowie in den Beteiligungen werden in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten, systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet.

Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls einem Stellvertreter überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen.

Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.

Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.

Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co KG wird mittels Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen bzw. Vergaben und eingehenden Rechnungen durchgeführt.

Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei allen Tochtergesellschaften werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge überprüft.

3. Chancen und Risiken im Einzelnen

Wie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung in den zu erzielenden Beteiligungserträgen sowie in der Wertentwicklung ihrer Beteiligungen als wertbeständige Anlagen auch wenn es temporär zu Abwertungen oder vorübergehenden Bereinigungen kommen kann.

Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf und den Wert einer Beteiligung haben können.

Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und Risikobetrachtung auch in ihrer Darstellung niemals erschöpfend, lückenlos oder vollständig sein kann. Es handelt sich bei der Chancen- und Risikoanalyse um einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder verändernden Prozess, der durch eine unüberschaubare Vielzahl äußerer Umstände beeinflusst werden kann. Sachverhalte müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden. Naturgemäß wird es immer wieder eine Reihe von Risiken geben, die entweder nicht oder in dem Umfang ihrer Auswirkungen nur sehr schwer vorhersehbar sind.

Wie bereits oben unter II. Ziffer 1 ausführlich dargestellt ist, sind die derzeitigen Probleme auf dem Immobilienmarkt und die damit verbundenen Risiken eklatant. Insoweit wird an dieser Stelle nochmals auf die obigen, detaillierten Ausführungen verwiesen. Auch die Berichtsgesellschaft sieht sich mit den dargestellten Problemen und Risiken konfrontiert.

Die sprunghaft angestiegenen Zinsen und die drastischen Marktveränderungen durch Wegfall der Nachfrage nach Immobilien sowie Wertverluste durch fallende Immobilienpreise bzw. fallende Boden- und Verkehrswerte und der deutliche Anstieg bei den Bau- und Renovierungskosten führen zu Liquiditäts- und Finanzierungsnachteilen/​-risiken.

Insoweit offenbart gerade der sprunghafte Zinsanstieg auch das besondere Dilemma der Europäischen Zentralbank: Einerseits versucht die EZB durch die verschiedenen Zinserhöhungen in der Vergangenheit, an denen sie bis heute festhält und voraussichtlich auch bis Juni 2024 weiterhin festhalten will (nach jahrelanger ausufernder Geldpolitik) eine hohe Inflation zu bekämpfen, andererseits fügt sie durch die hohe Zinspolitik dem Immobilienmarkt sowie dem gesamten Finanzmarkt nachhaltigen Schaden zu.

Nichtsdestoweniger ist nicht nur der Immobilienmarkt sondern auch eine Reihe weiterer Wirtschaftszweige, insbesondere der Einzelhandel und hier vor allem der textile Einzelhandel (Augsburger AZ v. 17.03.2023) von der schlechten Wirtschaftslage betroffen. Nachdem mit Beginn des Ukrainekrieges die Energiekosten sprunghaft angestiegen sind, ist es in 2022 zu einer deutlichen Abkühlung der Konsumstimmung in Deutschland gekommen, nachdem sich für die Verbraucher die Frage gestellt hat, ob sie sich die zukünftigen Energiekosten überhaupt noch leisten können. Obwohl sich die Energiekosten wieder weitestgehend stabilisiert haben, bewegt sich die Konsumstimmung laut GfK nach wie vor auf niedrigem Niveau. Der GfK-Konsumklima-Index lag im März 2024 bei einem Indexwert von -28,8 Punkten, im Vergleich März 2022 mit -8,5 sowie Oktober 2022 mit -42,8. Durch das veränderte Kaufverhalten bzw. die Kauf- und Konsumzurückhaltung ist es aus Sicht der Berichtsgesellschaft in verschiedenen Branchen des Einzelhandels zu erheblichen Umsatzeinbußen gekommen, bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, wie die drei Insolvenzen von Mietern in der Innenstadt Augsburg deutlich machen. Eine größere Anzahl an Leerständen, deutlich längere Leerstände und erhöhte Kosten sind die Folgen, nachdem die Wiedervermietungen häufig mit (genehmigungspflichtigen) Nutzungsänderungen verbunden sind.

Aber auch der sich seit Jahren abzeichnende, strukturelle wirtschaftliche Wandel der Innenstädte durch den starken Wettbewerb aus dem E-Commerce-Bereich versus lokalem Filial- und Einzelhandel, bleibt deutlich spürbar und virulent. Die sichtbare Konsequenz ist, dass es zwar durchaus einen Strom an Besuchern in den Fußgängerzonen gibt, die Produkte anschauen und sich beraten lassen, aber schließlich doch nicht Vor-Ort sondern im Internet kaufen. Des Weiteren zeichnen sich bei den Einzelhändlern, die in beiden Segmenten tätig sind, zusehends Probleme an den Schnittstellen zwischen E-Commerce und lokalem Handel ab, da einerseits im Bereich des E-Commerce durch erhöhte Kosten und rückläufige Verkäufe nicht die geplanten Erträge erzielt werden, anderseits für den Vor-Ort-Einzelhandel entweder keine Waren mehr oder nur Waren der Vorsaison zur Verfügung stehen. Auch dies macht den Vor-Ort-Einkauf für einen Kaufinteressenten immer weniger interessant. Die Gefahr weiterer Leerstände, verwaister Innenstadtlagen sowie Druck auf Einzelhandelsmieten sind die Folge.

Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen sozialen Begegnungsstätten dar. Dies stellt aus Sicht der Gesellschaft den entscheidenden Ansatz dar. Neue Überlegungen und aktives Tun auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf Seiten der Eigentümer, Vermieter und Mieter sind notwendig, um mit gezielten, attraktiven Anreizen (Kaufangeboten, Events), neuen Ideen (Aufnahme und Präsentation von neuen, innovativen, noch nicht dagewesenen Produkten und persönlichen Dienstleistungen z.B. aus dem Wellness-, Beauty- und Gesundheitsbereich bzw. neuen Ideen aus der alternativen Gesundheitsküche - sog. Erlebnisshoppen) sowie Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Einkaufen und Genussgastronomie) die Identifizierung der Innenstädte als interessante Einkaufsmöglichkeit neu ins Bewusstsein zu rücken sowie ihre Anziehungskraft mit hoher Verweildauer und Aufenthaltsqualität entscheidend zu verbessern bzw. zu erhöhen und die Innenstädte als Kern von wesentlicher Interaktion wieder ganz neu zu beleben. Gerade hier nachhaltige Lösungen zu finden, wird eine entscheidende Aufgabe für die Zukunft sein.

Schließlich sind die konjunkturellen Unsicherheiten auch auf dem Vermietungsmarkt für Büroimmobilien spürbar (ZIA-Frühjahrsgutachten 2024). Nach dem Zentralen Immobilien Ausschuss sind nicht nur A-Städte sondern auch B- und C-Standorte mit steigenden Leerständen konfrontiert. Aus Sicht der Berichtsgesellschaft ist hierfür vor allem auch die Verlagerung des Arbeitens in den Home-Office-Bereich mitursächlich, die als Teil der Flexibilisierung der Arbeitsorganisation zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wesentlich an Bedeutung gewonnen hat und das Vorhalten teurer Büroflächen zumindest teilweise obsolet macht.

Zusammengefasst geht die Berichtsgesellschaft davon aus, dass die dargestellten Probleme und Risiken einen wesentlichen, wenn auch nur vorübergehenden Einfluss auf die Berichtsgesellschaft haben, eine abschließende Quantifizierung gegenwärtig aber nur bedingt und eingeschränkt möglich ist. Ein umsichtiges sowie vorsichtiges, wirtschaftliches Handeln ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft deshalb geboten. Gleichwohl geht die Berichtsgesellschaft nicht davon aus, dass sie in ihrer Existenz bedroht ist.

IV. Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Die Anforderungen des Klimaschutzes werden zukünftig einen wahrnehmbaren, jedoch in ihrer wirtschaftlichen Reichweite noch nicht absehbaren Einfluss auf die Berichtsgesellschaft und ihre Töchter haben. Klimaschutz stellt in seiner generationenübergreifenden Aufgabenstellung als essentielle Voraussetzung für das Überleben und den Fortbestand von Mensch und Tier auf dieser Erde eine enorme Herausforderung dar. Klimaschutz ist deshalb intensiv zu verfolgen, die getroffenen Maßnahmen dürfen aber anderseits den Menschen nicht überfordern, wie dies immer mehr der Fall ist.

Wie bereits oben ausgeführt, stellen sich die Berichtsgesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften bereits seit geraumer Zeit den aktuellen energetischen Fragestellungen und Herausforderungen zum Klimaschutz im Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen. Die Gesellschaft möchte insoweit im Rahmen des ihr gesetzlich Gebotenen und gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, die nicht von heute auf morgen, sondern nur Schritt für Schritt die weitreichenden Ziele einer Klimaneutralität erreichen kann, orientiert sich die Gesellschaft an den sogenannten ESG-Regularien (Environmental, Social, Governance).

Hierbei stellt der Bereich des "Environmentals" zunächst den Schwerpunkt des unternehmerischen Bemühens der Berichtsgesellschaft dar. Eine gebotene und wirtschaftlich machbare CO 2 Reduzierung wird hierbei angestrebt. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur Neu- oder Umbauprojekte, sondern den gesamten Immobilienbestand. Wirtschaftlich vertretbare und

technisch sinnvolle Verbesserungen von Gebäudehüllen, die Wahl geeigneter regenerativer Energiequellen und Energieträger, als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie wirtschaftlich und technisch umsetzbare Verbesserungen der Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom nach den gesetzlichen Vorgaben und Standards zur Energieeinsparung unter Ausnutzung moderner Digitalisierung mit dem Ziel auch die Folgekosten zu optimieren, sind maßgebliche Schritte. Hierbei sucht die Gesellschaft eine enge Zusammenarbeit mit profilierten und zertifizierten Sachverständigen und Sachverständigenbüros aus den Bereichen Energieplanung und -management, um auf durchdachte Energiekonzepte und Energiegutachten aufzubauen, sowie auch öffentliche Förderungsmöglichkeiten, soweit überhaupt vorhanden, miteinzuplanen.

Soweit es den Bereich "Social" betrifft, geht es im Vermietungsbereich in erster Linie um die Miteinbeziehung von Mieterinteressen an einem angemessenen Klimaschutz. Vor dem Hintergrund der mietrechtlich eingeführten unterjährigen Berichtsverpflichtung der Vermieter gegenüber Mietern über deren Energieverbrauch, haben die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter begonnen, ihr Metering-System nach den gesetzlichen Vorgaben neu zu überdenken, zu überarbeiten, bzw. neu zu strukturieren und zu konzentrieren, um dieses ab 2024 auf moderne, fernablesbare (Mess-)Geräte umzustellen. Des Weiteren werden sämtliche Heizungen und die Haus- bzw. Anlagentechnik innerhalb der Bestandsimmobilien sukzessive durch Fachingenieure und Fachfirmen unter Einsparungs- und Optimierungsgesichtspunkten überprüft und bei Bedarf neu eingeregelt. Ferner hat sich die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter nach den neu eingeführten gesetzlichen Bestimmungen ab 2023 an der CO 2 Umlage zu beteiligen.

Schließlich geht es im Bereich von "Governance" um eine verantwortungsvolle, vorausschauende Unternehmensführung, die den Klimaschutz als zentrales Thema in die Prozess- und Projektabläufe entsprechend miteinbaut, was aber zu einer Verschiebung bzw. Veränderung von bisherigen Prozess- und Projektabläufen führen kann, nachdem zukünftig ein fundiertes Energiekonzept frühzeitig zu implementieren ist und sich hieran letztlich alles andere ausrichtet.

Vieles ist noch nicht im Klaren, vieles noch im Fluss. Zuweilen sieht sich die Berichtsgesellschaft sowohl auf europäischer Ebene wie aber auch auf nationaler Ebene mit unausgegorenen, fragwürdigen und aus der reinen Not geborenen, politischen Entscheidungen und Statements zum Klimaschutz konfrontiert, die vielfach aus reinem politischen Aktionismus entspringen. Eine nicht zu unterschätzende Verunsicherung und Abwehr innerhalb der Bevölkerung und der Wirtschaft ist die Folge. Hinzu kommt eine zunehmende Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit weiter Bevölkerungs- und Wirtschaftskreise auf Grund der Uneinigkeit innerhalb der Ampelkoalition.

Entsprechend der sonstigen Risiken (s.o.), wird auch der Klimaschutz einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen Einfluss auf die Berichtsgesellschaft haben, der bis dato nicht quantifiziert werden kann. In gleicher Weise ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft ein umsichtiges, vorsichtiges Handeln geboten. Eine Existenzbedrohung schließt die Berichtsgesellschaft jedoch nach heutigem Kenntnisstand aus (s.o.).

V. Prognosebericht

Die Berichtsgesellschaft geht in 2024 davon aus, dass auf Grund der vorbeschriebenen Insolvenzen von Mietern die Umsätze in den Beteiligungen voraussichtlich mit ca. TEUR 400 geringer ausfallen werden, was sich entsprechend in den Beteiligungserträgen der Berichtsgesellschaft auswirkt. Insgesamt geht die Berichtsgesellschaft aus derzeitiger Sicht für 2024 von einem Ergebnis vor Steuern von ca. EUR 2,8 Mio aus (ohne Sondereffekte). Wie schnell die Leerstände behoben werden können, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden, da für Nachmietkonzepte gegebenenfalls baurechtliche Genehmigungsverfahren (Nutzungsänderungen) durchlaufen werden müssen. Des Weiteren können die Beteiligungsergebnisse durch weitere Leerstände, weitere sinkende Mieten, erhöhte Aufwendungen für energetische Sanierungen und Modernisierungen sowie durch erhöhte Reparaturaufwendungen und Baukostensteigerungen etc. beeinträchtigt sein. Eine abschließende Quantifizierung von möglichen Verschlechterungen ist derzeit nicht möglich.

VI. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen worden sind.

VII. Grundzüge des Vergütungssystems

Ein Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.

Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält.

Augsburg 22.04.2024

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Der Alleinvorstand
(Hans-Peter Bauer)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 24. Mai 2024

O&R Oppenhoff & Rädler AG

Wirtschaftsprüfgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Rössler Meußer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/​oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bericht des Aufsichtsrats 2023

Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2023 wie bereits in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng begleitet.

Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.

Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG und der nach IAS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 23.08.2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.

Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 12.06.2024 haben der Vorstand und der verantwortliche Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2023 ist gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 12.06.2024 und wurden eingehend mit dem anwesenden Abschlussprüfer besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 12.06.2024. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur, Eigenkapital, Finanzkraft/​Liquidität sowie Finanz- und Investitionsplanungen geprüft und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine Anerkennung aus.

 

Augsburg, 12.06.2024

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Dr. Martin Leibhard
Vorsitzender des Aufsichtsrats