Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine AngabenDie Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB
6360 eingetragen.
Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des
Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen
der Satzung aufgestellt.
Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und
3 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs-
und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen angesetzt.
Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
sofort abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den
Anschaffungskosten aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit
ihren Nennwerten angesetzt.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im
Zeitpunkt der Abschlusserstellung jeweils in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die
voraussichtliche Inanspruchnahme abzudecken.
Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten
enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen sind alle
Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag
(Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen angesetzt.
Ein Teilbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.264
resultiert aus latenter Steuerbelastung für
Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG
aufgrund der Übertragung von steuerlichen
Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien
AG auf diese beiden Gesellschaften.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten
erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der
Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis eines
Zinsfußes von 1,74 % und unter Annahme eines
Rententrends von 2 % und unter Verwendung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und
quasi-permanenten Differenzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3
% zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für
Bewertungsunterschiede aus
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
gebildet. Passive latente Steuern wurden für die
Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen gebildet.
3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als
Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Der Zugang bei den Finanzanlagen in Höhe von EUR
63,3 Mio. betrifft eine Darlehensforderung und weitere
Forderungen des Verrechnungskontos gegen die
Hasen-Immobilien Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, die per
Gesellschafterbeschluss in die Rücklagen der
Hasen-Immobilien Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG eingelegt
wurden.
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht
Mitzugehörigkeit zu den sonstigen
Vermögensgegenständen (wie im Vorjahr). Die
Forderungen haben in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 48.000)
eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren und in
Höhe von TEUR 6.680 (Vj. TEUR 19.228) eine
Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie
im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gezeichnetes Kapital, Aktien, StimmrechteDas Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist
in 480.000 Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme.
GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage wurde gemäß
§ 150 AktG gebildet.
BilanzgewinnDer Bilanzgewinn 2023 entwickelt sich wie folgt:
scrollen
RückstellungenDie Steuerrückstellungen beinhalten
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und
betreffen mit TEUR 336 das laufende Geschäftsjahr und
mit TEUR 349 Vorjahre.
Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen
betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung TEUR 55 (Vj.
TEUR 55) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung
des Jahres- und Konzernabschlusses für 2023 TEUR 60
(Vj. TEUR 55) sowie ausstehende Rechnungen TEUR 24 (Vj.
TEUR 30).
VerbindlichkeitenZu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen besteht - wie im Vorjahr -
Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten
Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente (TEUR 799, Vj.
TEUR 797).
Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis in Höhe
von insgesamt TEUR 104 (Vj. TEUR 130). Die (Rest)Laufzeit
beträgt vier Jahre.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAbschreibungen auf SachanlagenEs handelt sich um planmäßige Abschreibungen.
Siehe hierzu auch den als Beilage 1 beigefügten
Anlagenspiegel.
sonstige betriebliche AufwendungenEnthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung,
Hauptversammlung und Offenlegung des Jahresabschlusses
(insgesamt TEUR 138, Vj. TEUR 151),
Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18, Vj. TEUR 18),
Rechts- und Beratungskosten (TEUR 10, Vj. TEUR 6) und
sonstige Verwaltungskosten (TEUR 146, Vj. TEUR 156).
Erträge aus BeteiligungenEs handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der
Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, Hasen-Munich
Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Zinsen und ähnliche AufwendungenEnthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den
Kaufpreisleibrentenverpflichtungen (TEUR 104, Vj. TEUR
109).
Steuern vom Einkommen und vom ErtragEs handelt sich um den erwartbaren Aufwand für
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
für 2023 in Höhe von TEUR 684 (Vj. TEUR 350) und
für Vorjahre in Höhe von TEUR 281 (Vj. TEUR 0)
sowie aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 115 (Vj.
TEUR 1.458).
5. Sonstige AngabenMehrheitsaktionärDie INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen,
München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die
Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft.
Zahl der ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
keine Mitarbeiter.
Aufsichtsratscrollen
Die feste Vergütung 2023 des Aufsichtsrats
einschließlich Auslagenersatz betrug EUR 18.000,00
(Vj. EUR 18.000,00).
AlleinvorstandSeit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer,
Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen
2023 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen
verbundener Unternehmen) EUR 255.479,96 (Vj. EUR
262.795,07).
Vorschlag für die ErgebnisverwendungFür das Geschäftsjahr ist eine
Ausschüttung in Höhe von brutto EUR 1,00 je
Stückaktie vorgesehen.
Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend
folgenden Vorschlag zur Verwendung des zum 31. Dezember
2023 mit EUR 3.526.387,75 ausgewiesenen Bilanzgewinns:
scrollen
KonzernabschlussDie Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister bekannt
gemacht wird.
Honorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste
Honorar für den Abschlussprüfer beträgt
für die Abschlussprüfung TEUR 40 (Vj. TEUR 38).
HinterlegungDer Jahresabschluss der Hasen-Immobilien
Aktiengesellschaft wird im Unternehmensregister bekannt
gemacht.
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben
sich nicht ereignet.
Aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage in
Deutschland, der schwachen Konjunkturaussichten, des
zunehmenden Insolvenzrisikos bei Mietern, des sprunghaft
angestiegenen Zinsniveaus sowie auf Grund der schwierigen
Situation auf dem Immobilienmarkt ist mit Leerständen
und damit Umsatzeinbußen in den
Beteiligungserträgen zu rechnen. Die Beseitigung der
Leerstände dürfte nicht nur länger dauern,
sondern auch mit höheren Kosten verbunden sein, da
vielfach Baugenehmigungsverfahren (Nutzungsänderungen)
vorzuschalten sind und generell mit höheren Bau- und
Renovierungskosten zu rechnen ist. Schließlich
können die Beteiligungsergebnisse durch sinkende
Mieten sowie erhöhte Aufwendungen für
energetische Sanierungen und Modernisierungen
beeinträchtigt sein.
Augsburg, den 22. April 2024 scrollen
Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Anlagenspiegel)scrollen
scrollen
scrollen
Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023scrollen
scrollen
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens / GeschäftsmodellDie Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch
"Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine
Beteiligungsholding, die ausschließlich
Immobilienbeteiligungen hält.
Bei den Beteiligungen handelt es sich um die
Kommanditbeteiligungen von je 90% an der Hasen-Immobilien
Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, der
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie an der
Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, drei
Gesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien
verwalten.
Die Geschäftsführungsaufgaben werden jeweils
durch Komplementärgesellschaften ausgeübt, die
nicht am Vermögen und am Ergebnis der
Kommanditgesellschaften beteiligt sind. Komplementärin
an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co.
KG ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH;
daneben ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH
Komplementärin sowohl an der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG als auch an der
Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG. Sämtliche
Geschäftsanteile an beiden Komplementärinnen
werden durch die Berichtsgesellschaft gehalten.
II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Berichtsjahr 2023 wurde aus Sicht der Gesellschaft
rückblickend vor allem durch folgende wesentliche
Themen beherrscht, nämlich der seit zwei Jahren
andauernde Ukrainekrieg, der Klimaschutz, die Energie- und
Klimakrise sowie die nicht anspringende, schlechte
Konjunktur und die gesamtwirtschaftliche Lage. Hinzu kommt
eine zunehmende Politikverdrossenheit, Verunsicherung und
Unzufriedenheit weiter Bevölkerungskreise und
Wirtschaftsverbände auf Grund der Uneinigkeit
innerhalb der Ampelkoalition.
Die Industrie in Deutschland und die deutsche Wirtschaft
stehen nach einem Schrumpfen Ende 2023 am Rande der
Rezession. Die Industrie in Deutschland hat ihre Talfahrt
beschleunigt. Der Einkaufsmanagerindex für die
Schlüsselbranche fiel im Februar auf 42,5 Zähler
nach 45,5 Punkten im Vormonat. Das Barometer rutschte damit
noch deutlicher unter die Schwelle von 50 Zählern, ab
der es Wachstum signalisiert. Das Neugeschäft habe
verstärkt nachgelassen, die Produktion sei schneller
zurückgegangen und es habe einen "aggressiveren
Stellenabbau" gegeben. Das Ausmaß des Abschwungs
lasse wenig Hoffnung auf eine baldige Trendwende aufkommen.
Viele Ökonomen gehen davon aus, dass das
Bruttoinlandsprodukt auch im laufenden ersten Quartal
weiter sinkt (Handelsblatt vom 1.3.2024).
Ebenso hat die Bundesregierung ihre Wirtschaftsprognose
für 2024 von 1,3 % auf 0,2 % gesenkt. Auch 2025 soll
es nur ein Plus von einem Prozent geben. Nach den
Verlautbarungen des amtierenden Bundeswirtschaftsministers
Robert Habeck sei die Situation "dramatisch schlecht und
extrem herausfordernd" (Handelsblatt vom 20.02./21.2.2024).
Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Februar
2024 im Vergleich zum Februar des Vorjahres um 194.000
Menschen nach oben gegangen. Nach der Bundesagentur
für Arbeit dämpfe das schwache konjunkturelle
Umfeld den insgesamt als robust bezeichneten Arbeitsmarkt
(Handelsblatt vom 29.2.2024).
Ferner prognostiziert der Kreditversicherer Allianz
Trade eine weitere (wesentliche) Zunahme von Insolvenzen.
Hiernach dürfte die Anzahl von Insolvenzen bei
deutschen Unternehmen in 2024 um 13 % im Vergleich zum
Vorjahr zunehmen, ein Prozess der insbesondere in der
zweiten Jahreshälfte 2023 bereits begonnen hat.
Angesichts der schwachen Konjunktur und der schlechten
Stimmung in vielen Unternehmen fordert die deutsche
Wirtschaft die Politik zu raschem Handeln und finanziellen
Entlastungen auf. Verbandspräsidenten warnen, dass
sich Deutschland zwischenzeitlich auf allen
volkswirtschaftlichen Statistiken auf den letzten
Plätzen befände. Bürokratieabbau, niedrigere
Energiekosten und weniger Steuern auf Strom werden
gefordert. Viele angekündigte Maßnahmen wie zum
Beispiel das Wachstumschancengesetz zögen sich immer
länger hinaus. Viel zu viel Zeit werde mit
bedeutungslosen Maßnahmen und belanglosen
Diskussionen verloren (Handelsblatt vom 1.3.2024).
Soweit es die Inflation in Deutschland betrifft, ist
diese weiter zurückgegangen. Die Teuerungsrate ist im
Februar 2024 merklich von 2,9 auf 2,5 % gefallen. Ob dies
jedoch auch zu einer Zinssenkung durch die EZB führt,
wird im Zeitpunkt des Abfassens dieses Lageberichts
unterschiedlich diskutiert. Befürworter einer
Zinssenkung heben hervor, dass die Konsumnachfrage und die
Investitionsbereitschaft nach wie vor schwach und das
Lohnwachstum sowie die Inflationserwartungen unter
Kontrolle seien. Engpässe im Güterangebot
hätten sich aufgelöst. Demgegenüber betonen
die Gegner einer Zinssenkung, dass der inländische
Preisdruck unverändert stark und der Lohnauftrieb
besorgniserregend hoch sei. Die EZB müsse die
Zinswende langsam angehen. In ähnlicher Weise sehen
die meisten der 26 EZB-Ratsmitglieder das
größere Risiko darin, die Leitzinsen zu
früh als zu spät zu senken. Insoweit gilt auch
für die EZB der Juni 2024 als wahrscheinlicher
Zeitpunkt für die erste Zinssenkung (Handelsblatt vom
29.2.2024).
Soweit es den Immobilienmarkt und die Baubranche
betrifft, ist die schwierige Lage eklatant.
Insgesamt gaben die Immobilienpreise in 2023 um
durchschnittlich 8,7 % nach. Ebenso sind die
durchschnittlichen Hauspreise seit ihrem Höchststand
im zweiten Quartal 2022 mittlerweile um rund 11 % gefallen.
Nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur Reuters unter 14
Immobilienanalysten gehen die Experten davon aus, dass die
Preise für Immobilien im laufenden Jahr weniger stark
sinken werden als erwartet. Generell erwartet man eine
längere Phase der Bodenbildung. Insgesamt wird
für 2024 ein weiterer Preisverfall von
durchschnittlich 1,7 % erwartet, im Gegensatz zu der
Annahme im November 2023 in der noch von einem Minus
für 2024 von 2,8 % ausgegangen wurde. Ein Preisanstieg
wird erst wieder für 2025 erwartet (Handelsblatt vom
28.2.2024).
Für die Misere im Immobilienbereich sowie in der
Baubranche werden vor allem die gestiegenen Zinsen als
Reaktion auf die hohe Inflation benannt, die einen fast
zehnjährigen Immobilienboom beendet haben. Seit dem
letzten Peak im Oktober/November 2023 sind die
Baufinanzierungszinsen wieder etwas gefallen. Die weitere
Entwicklung ist zu beobachten (s.o).
Schließlich warnt der zentrale Immobilienausschuss
(ZIA) vor einem sozialen Debakel im Wohnungsbau, nachdem
der Neubau in Deutschland so stark wie in kaum einem
anderen europäischen Land eingebrochen ist. Hiernach
fehlten in Deutschland bereits in diesem Jahr mehr als
600.000 Wohnungen. Bis zum kommenden Jahr steige diese Zahl
auf 720.000, bis 2027 sogar auf 830.000.
Um an der Misere etwas zu ändern, schlägt der
ZIA etwa ein Programm der staatlichen Förderbank KfW
vor, das die Marktzinsen auf 2 % reduzieren soll. Auch ein
temporärer Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder
kommunale Abschöpfungen werden ins Gespräch
gebracht.
Schließlich hält der Verband die von der
Bundesregierung und Bundestag gewünschten steuerlichen
Anreize über die degressive Abschreibung ebenso
für unverzichtbar.
Soweit es die EU-Gebäuderichtlinie mit ihren
strengen Anforderungen an die Energieeffizienz betrifft,
wurde diese Ende 2023 nochmals grundlegend modifiziert.
Danach soll es eine Sanierungspflicht für
Hausbesitzer, wie im ursprünglichen Vorschlag der
EU-Kommission vorgesehen war, nicht mehr geben. Vielmehr
legt die EU nunmehr Energieeinsparungsziele fest. Wie die
Mitgliedstaaten diese Ziele erreichen wollen,
überlässt die EU ihnen selbst. Hiernach sieht die
bisherige Einigung nur noch die allgemeine Vorgabe vor, den
durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich
um mindestens 16 % bis 2030 und mindestens 22 % bis 2035 zu
senken. Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die
Vorgabe, dass die 16 % der am schlechtesten sanierten
Objekte bis 2033 renoviert werden müssen. Wie die
vorstehenden Grenzwerte durch nationale Maßgaben
erreicht werden können, wird unterschiedlich
diskutiert. Nach dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft
(GdW) liegt der "entscheidende und letztlich bezahlbare"
Hebel in der Versorgung der Gebäude mit erneuerbaren
Energien und nicht in immer anspruchsvolleren Sanierungen.
Der Verband sieht seine These durch weitere
Expertenmeinungen bestätigt, wonach die Kombination
einer "hinreichenden Energieeffizienz" mit einem
zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien dasselbe
für den Klimaschutz bedeute aber kostengünstiger
und zugleich sozialverträglicher sei als immer
höhere energetische bauliche Standards vorzuschreiben
(Tagesschau v. 08.12.2023 sowie Handelsblatt v.
11.03.2024).
2. GeschäftsverlaufGemäß den Geschäftsberichten der
Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft als
Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die
ausschließlich eigene Immobilien verwalten.
Das Ziel besteht darin, den Immobilienbestand im Rahmen
einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und
konzentrieren, ihn optimal und umsichtig zu bewirtschaften
sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert zu
verbessern. Diese Ausrichtung soll sich hierbei, soweit
möglich, an den zukünftigen energetischen
Anforderungen des Klimaschutzes orientieren und sich die
Vorteile der Digitalisierung zu Nutze machen. Im Rahmen
dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung
sind An- und Verkäufe möglich.
Zu den laufenden Projekten/Konzepten wird weitestgehend
auf die ausführlichen Erläuterungen früherer
Lageberichte bzw. Zwischenlageberichte Bezug genommen.
Soweit es das Projekt Klausenberg in Göggingen
betrifft, liegt zwischenzeitlich eine Baugenehmigung
für den Abriss und die Neuerrichtung einer
traditionellen Gastronomie mit Nebenraum, Terrassenbereich
und Biergarten sowie ferner für 25 Mietwohnungen und
zwei Gewerbeeinheiten vor. Die kleinen Gewerbeeinheiten
(Kiosk/Schmuckladen), sind bereits langjährig auf dem
südlichen Gelände vorhanden und werden in die
neuen Bestandsgebäude mitintegriert. Des Weiteren wird
es in der Bürgermeister-Aurnhammerstr. wieder eine
neue öffentliche Toilettenanlage geben. Sämtliche
neuen Einheiten sind für den langfristigen
Immobilienbestand zur Vermietung vorgesehen.
Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und
die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG haben
beschlossen, den weiteren Fortgang des Projekts Klausenberg
sukzessive bzw. schritt- und stufenweise auszugestalten, um
den aktuellen schwierigen Marktverhältnissen in jedem
Fall gerecht zu werden. Neben den archäologischen
(Vor-)Untersuchungen ist zunächst der Abriss des
maroden Bestandsgebäudes für Sommer/Herbst 2024
geplant. Parallel hierzu ist vorgesehen, die Werk- und
Detailplanung zumindest soweit durchzuführen, um
hierauf die Ausschreibung der einzelnen Gewerke vornehmen
zu können. Ziel dieser umsichtigen und vorsichtigen
Vorgehensweise ist es, eine sichere Kostengrundlage zu
gewinnen, bevor endgültig mit dem Bauen begonnen wird
(Exit-Strategie).
Schließlich mussten Ende Februar 2024 auf dem
Gelände bereits zwei Kastanien gefällt werden, da
diese morsch und hohl waren. Entsprechende
öffentlich-rechtliche Genehmigungen lagen vor.
Insoweit sind die beteiligten Gesellschaften nach der
Baugenehmigung zur Renaturierung und Ersatzbepflanzung
verpflichtet. Nachdem auf dem Gelände wieder ein
gemütlicher Biergarten und ein ansprechender
Außenbereich entstehen sollen, versteht es sich von
selbst, dass die nachhaltige Ersatzbepflanzung und ein
schöner Bestand an großen und gesunden
Bäumen im Eigeninteresse der Bauherren liegen.
Sehr schwierig hat sich in 2023 die Situation in der
Karolinenstr. dargestellt, nachdem das Modehaus
Rübsamen als langjähriger Mieter
überraschenderweise Mitte 2023 Insolvenz in
Eigenverwaltung angemeldet hat und schließlich Ende
des Berichtsjahres die Masseunzulänglichkeit
erklären musste. Des Weiteren wurde das
ursprünglich fest bis Ende 2026 geschlossene
Mietverhältnis durch den Mieter nach den
insolvenzrechtlichen Vorschriften vorzeitig zum Ende Januar
2024 gekündigt. Auch wenn die offenen Mietforderungen
bis zum Kündigungszeitpunkt weitestgehend ausgeglichen
wurden, stellt die Situation für die
Berichtsgesellschaft eine Herausforderung dar, da neben dem
Mietausfall für die ursprüngliche Restlaufzeit
der für ein Folgekonzept ursprüngliche
Planungszeitraum bis Ende 2026 mit der Sonderkündigung
ein jähes und abruptes Ende gefunden hat und die
beteiligten Gesellschaften sich viel früher als
geplant mit den neuen Aufgaben konfrontiert sehen.
Schließlich wurden die inzwischen
zurückgegebenen Flächen nur teilweise
geräumt bzw. zurückgebaut. Ziel ist es nunmehr
einen attraktiven Nachmieter für den EG-Bereich zu
finden, in diesem Zuge die benachbarte, gut
eingeführte, aber doch in die Jahre gekommene
Gastronomie zeitgemäß zu sanieren sowie im
Rahmen einer Flächenoptimierung in den oberen
Stockwerken neue Wohnungen bzw. Nutzungskonzepte zu
schaffen bzw. vorhandene Wohnungen, soweit möglich, zu
sanieren. Eine entsprechende neu ausgerichtete
Projektentwicklung/Planung wurde zwischenzeitlich mit
eigenen sowie externen Fachleuten begonnen.
Schließlich haben neben der Firma Rübsamen
zwei weitere Mieter aus dem Einzelhandelsbereich inzwischen
Insolvenz anmelden müssen (siehe hierzu oben Ziffer 1
sowie die nachfolgenden Ausführungen im
Risikobericht).
Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München
betrifft, stellen die umliegenden öffentlichen und
privaten Baumaßnahmen in der Innenstadt Münchens
aus Sicht der Gesellschaft inzwischen unschöne und zum
Teil unzumutbare Belastungen dar, nicht zuletzt auch,
nachdem zu Beginn des Jahres 2024 eine Reihe von privaten
Baumaßnahmen der Signa-Gruppe durch deren Insolvenz
bis auf Weiteres zum Erliegen gekommen sind und die
zurückgelassenen Baustellen wichtige
Verkehrsverbindungen dauerhaft behindern und den
Bahnhofsplatz sowie dessen Umgriff geradezu verunstalten.
Soweit notwendig und möglich, werden deshalb
sämtliche Maßnahmen ergriffen, um die
Durchsetzung nachbarlicher Ansprüche sicherzustellen,
die Anforderungen des Schallschutzes (AVV Lärm)
einzufordern und ferner die Freigabe und Freimachung
stillgelegter Baustelleneinrichtungen etc. zu erreichen. In
diesem Zuge wurden auch Einwendungen im laufenden
Planfeststellungsverfahren "Neubau eines
Empfangsgebäudes am Bahnhof München (NEG)"
gegenüber der DB erhoben. Darüber hinaus versucht
die Berichtsgesellschaft mit der Stadt München und den
betroffenen Nachbarn Initiativen und Anstrengungen zur
Verschönerung der Schützenstraße und des
Bahnhofplatzes anzustoßen.
Schließlich sind die Berichtsgesellschaft und ihre
Tochtergesellschaften ständig bemüht, sich mit
den aktuellen energetischen Fragestellungen zum Klimaschutz
im Immobilienbereich auseinanderzusetzen, sich den hieraus
erwachsenden, schwierigen Anforderungen zu stellen und der
in diesem Bereich inzwischen unübersehbaren Vielzahl
von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen etc.
genüge zu tun, soweit dies technisch sowie
wirtschaftlich überhaupt machbar und/oder vertretbar
ist. Auf die nachfolgenden Anmerkungen der Chancen- und
Risikoberichterstattung, den Anmerkungen zur Nachhaltigkeit
sowie auf die Ausführungen früherer Lageberichte
wird verwiesen.
Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH
& Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH &
Co.KG umfasst zum 31.12.2023, ohne Berücksichtigung
von Tiefgaragenplätzen, insgesamt 7 sogenannte
Gaststättengrundstücke mit jeweils einer
Gaststätte und Wohnungen/sonstige gewerbliche
Einheiten bzw. Büros mit einer
Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.815 m²
(davon 6 Objekte in Augsburg mit 7.176 m²), eine
Gaststätte und eine Wohnung in Teileigentum in
Augsburg, elf Wohn- und Geschäftshäuser in
Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von
8.610 m², ein Baugrundstück mit 1.474 m²,
unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich
genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m²
sowie das in Haunstetten befindliche Logistikzentrum (Halle
und Büroräume) mit 28.408 m²
Grundstücksfläche.
Schließlich umfasst der Grundbesitz der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zum
31.12.2023 das Hotel- und Geschäftsgebäude
Bahnhofplatz 1, München mit einer
Grundstücksfläche von 2.260 m².
3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von
TEUR 2 (Vj. TEUR 2) beinhalten überwiegend eine
Treuhandvergütung.
Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr
unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft einen
Teil der Vorstandsvergütung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR
352 und liegen um TEUR 37 niedriger als im Vorjahr (TEUR
389).
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge
betragen insgesamt TEUR 144 (Vj. TEUR 936). Der Unterschied
zum Vorjahr beruht darauf, dass die bisherige
Darlehensforderung der Berichtsgesellschaft gegen die
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG zur
Finanzierung der Immobilie zwischenzeitlich in eine
gesamthänderisch gebundene Rücklage bei der
Tochtergesellschaft umgewandelt wurde und sich dadurch der
Beteiligungswert in der Berichtsgesellschaft entsprechend
erhöht hat.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 151
(Vj. TEUR 110) beinhalten insbesondere einen Zinsanteil
für Kaufpreisleibrentenverpflichtungen.
Die Erträge aus Beteiligungen 2023 setzen sich
zusammen aus den anteiligen Ergebnissen der
Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe
von TEUR 1.381 (Vj. TEUR 4.257), der Hasen-Immobilien
Gastro GmbH & Co KG in Höhe von TEUR 33 (Vj. TEUR
0) und dem anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Munich
Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.740
(Vj. TEUR 2.085).
Der Unterschied des Ergebnisses bei der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG beruht darauf, dass im
Vorjahr Buchgewinne durch Aufdeckung der stillen Reserven
im Rahmen der Übertragung von Gastronomieobjekten in
die Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG enthalten
sind.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR
1.080 und sind damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR
1.808) um TEUR 728 niedriger.
Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr
2023 TEUR 2.702 (Vj. TEUR 4.996).
3.2 Vermögens- und Finanzlage3.2.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
3.2.2 BeteiligungenDie Berichtsgesellschaft ist unverändert an der
Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG mit
einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren
geschäftsführende Komplementärin ist die
Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am
Vermögen noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft
beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der
Berichtsgesellschaft gehalten.
Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher,
mit einem Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt.
Geschäftsführende Komplementärin dieser
Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen
beteiligt zu sein, ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs
GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG den einzigen
Stammanteil hält.
Schließlich ist die Berichtsgesellschaft mit einem
Kommanditanteil von 90% an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH
& Co. KG beteiligt. Geschäftsführende
Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am
Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist ebenso
die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH.
3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen gegen die Tochterunternehmen aus laufenden
Verrechnungskonten.
3.2.4 Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie
Festgelder bei Hausbanken.
3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen vor allem Verbindlichkeiten
gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG und gegenüber der Hasen-Immobilien Gastro GmbH
& Co. KG aus latenten Steuern.
3.2.6 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem
eine Kaufpreisleibrente in Höhe von TEUR 799 (Vj. TEUR
797).
3.2.7 ZusammenfassungDas Anlagevermögen zum 31.12.2023 mit rund TEUR
93.792 (Vj. TEUR 30.492) ist durch das Eigenkapital in
Höhe von insgesamt TEUR 94.903 (Vj. TEUR 92.681) zu
101 % abgedeckt (Vj. 304%).
Dem mittel-/kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von
insgesamt TEUR 988 (Vj. TEUR 452) steht ein
mittel-/kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 8.316 (Vj.
TEUR 20.750) gegenüber.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2023
beträgt 92,9% (Vj. 93,4%).
Die Berichtsgesellschaft wird auch zukünftig in der
Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht
nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH &
Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben bei der
örtlichen Hausbank über einen Kontokorrentrahmen
bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH
& Co. KG über 10 Mio. EUR. Diese
Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2023 nicht in Anspruch
genommen (Vj. TEUR 0).
4. GesamtaussageGemäß der getroffenen Prognose im Vorjahr hat
die Berichtsgesellschaft in 2023 mit TEUR 3.677 das
Ergebnis 2022 (je vor Steuern und ohne Sondereffekte aus
Immobilientransaktionen) mit TEUR 3.649 wieder erreicht.
III. Chancen- und Risikobericht1. AllgemeinesDie Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein
nachvollziehbares, speziell auf das Berichtsunternehmen und
den Kernbereich seiner unternehmerischen Tätigkeit
bzw. dem Tätigkeitsbereich seiner
Tochtergesellschaften zugeschnittenes System, das auf der
Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein
systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken
sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem
Unternehmensgegenstand, ihrer Größe, ihren
Aktivitäten, ihren Tochterbeteiligungen sowie den
sonstigen Unternehmensbesonderheiten ausgerichtetes
Risikomanagement eingerichtet.
Risikomanagement ist integraler Bestandteil der
Geschäftsprozesse, sowie der Planungs- und
Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten
ihrerseits ein speziell auf das Unternehmen abgestimmtes
Internes Kontrollsystem (IKS).
Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-,
Planungs- und Kontrollsysteme, insbesondere strategische
und operative Planung, Kostenkontrolle und
Liquiditätsmanagement. Das Risikomanagement und das
Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur der
Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren
finanziellen Beteiligungen zuallererst der Verantwortung
des Geschäftsführers, soweit es die operativen
Aktivitäten in diesen betrifft, sowie dem Vorstand,
soweit es die Beteiligungsverwaltung in der Holding
betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift
insoweit weitestgehend auf die Informationen aus den
Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe
Fachkräfte sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung
miteingeschalten.
Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren
Sinn betrifft, fallen hierunter Forderungen,
Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.
2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rahmen des
Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter
Ziffer 1. vorangestellten allgemeinen Ausführungen
Folgendes ausgeführt:
Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, einen
für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren,
geordneten Geschäftsablauf und hierin insbesondere die
geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des
unterjährigen Emittenten-Berichtes auf der Grundlage
der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Die Verbuchungen der laufenden
Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft
sowie in den Beteiligungen werden in den für die
Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten,
systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV
abgebildet.
Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils
einer Fachkraft und gegebenenfalls einem Stellvertreter
überantwortet. Hierzu sind innerhalb des
Buchhaltungssystems Zugangsrechte vergeben, so dass ein
Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben
betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend
festgelegte Zugriffsbeschränkungen sind ebenso im
weiteren EDV-System vorgesehen.
Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende
Kostenschätzungen vorbereitet, die gegebenenfalls
durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden.
Rechnungen sind von dem jeweiligen Sachbearbeiter zu
prüfen und erst nach deren Prüfung zur Zahlung
freizugeben. Entsprechende Abläufe sollen
grundsätzlich dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.
Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und
Renovierungsmaßnahmen der Hasen-Immobilien
Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien
Gastro GmbH & Co KG wird mittels Tabellenkalkulation
unter Abgleichung mit den jeweiligen
Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen bzw. Vergaben und
eingehenden Rechnungen durchgeführt.
Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
wird ferner durch die Möglichkeit ergänzt,
systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei allen
Tochtergesellschaften werden insoweit in
regelmäßigen Zeitabständen die durch das
DATEV Buchhaltungsprogramm direkt generierten
Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden
Mieteingänge überprüft.
3. Chancen und Risiken im EinzelnenWie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen
im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung in den zu
erzielenden Beteiligungserträgen sowie in der
Wertentwicklung ihrer Beteiligungen als wertbeständige
Anlagen auch wenn es temporär zu Abwertungen oder
vorübergehenden Bereinigungen kommen kann.
Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu
analysieren, welche negativen Einflüsse es geben kann
und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf
und den Wert einer Beteiligung haben können.
Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und
Risikobetrachtung auch in ihrer Darstellung niemals
erschöpfend, lückenlos oder vollständig sein
kann. Es handelt sich bei der Chancen- und Risikoanalyse um
einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder
verändernden Prozess, der durch eine
unüberschaubare Vielzahl äußerer
Umstände beeinflusst werden kann. Sachverhalte
müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden.
Naturgemäß wird es immer wieder eine Reihe von
Risiken geben, die entweder nicht oder in dem Umfang ihrer
Auswirkungen nur sehr schwer vorhersehbar sind.
Wie bereits oben unter II. Ziffer 1 ausführlich
dargestellt ist, sind die derzeitigen Probleme auf dem
Immobilienmarkt und die damit verbundenen Risiken eklatant.
Insoweit wird an dieser Stelle nochmals auf die obigen,
detaillierten Ausführungen verwiesen. Auch die
Berichtsgesellschaft sieht sich mit den dargestellten
Problemen und Risiken konfrontiert.
Die sprunghaft angestiegenen Zinsen und die drastischen
Marktveränderungen durch Wegfall der Nachfrage nach
Immobilien sowie Wertverluste durch fallende
Immobilienpreise bzw. fallende Boden- und Verkehrswerte und
der deutliche Anstieg bei den Bau- und Renovierungskosten
führen zu Liquiditäts- und
Finanzierungsnachteilen/-risiken.
Insoweit offenbart gerade der sprunghafte Zinsanstieg
auch das besondere Dilemma der Europäischen
Zentralbank: Einerseits versucht die EZB durch die
verschiedenen Zinserhöhungen in der Vergangenheit, an
denen sie bis heute festhält und voraussichtlich auch
bis Juni 2024 weiterhin festhalten will (nach jahrelanger
ausufernder Geldpolitik) eine hohe Inflation zu
bekämpfen, andererseits fügt sie durch die hohe
Zinspolitik dem Immobilienmarkt sowie dem gesamten
Finanzmarkt nachhaltigen Schaden zu.
Nichtsdestoweniger ist nicht nur der Immobilienmarkt
sondern auch eine Reihe weiterer Wirtschaftszweige,
insbesondere der Einzelhandel und hier vor allem der
textile Einzelhandel (Augsburger AZ v. 17.03.2023) von der
schlechten Wirtschaftslage betroffen. Nachdem mit Beginn
des Ukrainekrieges die Energiekosten sprunghaft angestiegen
sind, ist es in 2022 zu einer deutlichen Abkühlung der
Konsumstimmung in Deutschland gekommen, nachdem sich
für die Verbraucher die Frage gestellt hat, ob sie
sich die zukünftigen Energiekosten überhaupt noch
leisten können. Obwohl sich die Energiekosten wieder
weitestgehend stabilisiert haben, bewegt sich die
Konsumstimmung laut GfK nach wie vor auf niedrigem Niveau.
Der GfK-Konsumklima-Index lag im März 2024 bei einem
Indexwert von -28,8 Punkten, im Vergleich März 2022
mit -8,5 sowie Oktober 2022 mit -42,8. Durch das
veränderte Kaufverhalten bzw. die Kauf- und
Konsumzurückhaltung ist es aus Sicht der
Berichtsgesellschaft in verschiedenen Branchen des
Einzelhandels zu erheblichen Umsatzeinbußen gekommen,
bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, wie die drei
Insolvenzen von Mietern in der Innenstadt Augsburg deutlich
machen. Eine größere Anzahl an Leerständen,
deutlich längere Leerstände und erhöhte
Kosten sind die Folgen, nachdem die Wiedervermietungen
häufig mit (genehmigungspflichtigen)
Nutzungsänderungen verbunden sind.
Aber auch der sich seit Jahren abzeichnende,
strukturelle wirtschaftliche Wandel der Innenstädte
durch den starken Wettbewerb aus dem E-Commerce-Bereich
versus lokalem Filial- und Einzelhandel, bleibt deutlich
spürbar und virulent. Die sichtbare Konsequenz ist,
dass es zwar durchaus einen Strom an Besuchern in den
Fußgängerzonen gibt, die Produkte anschauen und
sich beraten lassen, aber schließlich doch nicht
Vor-Ort sondern im Internet kaufen. Des Weiteren zeichnen
sich bei den Einzelhändlern, die in beiden Segmenten
tätig sind, zusehends Probleme an den Schnittstellen
zwischen E-Commerce und lokalem Handel ab, da einerseits im
Bereich des E-Commerce durch erhöhte Kosten und
rückläufige Verkäufe nicht die geplanten
Erträge erzielt werden, anderseits für den
Vor-Ort-Einzelhandel entweder keine Waren mehr oder nur
Waren der Vorsaison zur Verfügung stehen. Auch dies
macht den Vor-Ort-Einkauf für einen Kaufinteressenten
immer weniger interessant. Die Gefahr weiterer
Leerstände, verwaister Innenstadtlagen sowie Druck auf
Einzelhandelsmieten sind die Folge.
Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen
sozialen Begegnungsstätten dar. Dies stellt aus Sicht
der Gesellschaft den entscheidenden Ansatz dar. Neue
Überlegungen und aktives Tun auf Seiten der Kommunen
und Städte, wie aber auch auf Seiten der
Eigentümer, Vermieter und Mieter sind notwendig, um
mit gezielten, attraktiven Anreizen (Kaufangeboten,
Events), neuen Ideen (Aufnahme und Präsentation von
neuen, innovativen, noch nicht dagewesenen Produkten und
persönlichen Dienstleistungen z.B. aus dem Wellness-,
Beauty- und Gesundheitsbereich bzw. neuen Ideen aus der
alternativen Gesundheitsküche - sog. Erlebnisshoppen)
sowie Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten
(Einkaufen und Genussgastronomie) die Identifizierung der
Innenstädte als interessante Einkaufsmöglichkeit
neu ins Bewusstsein zu rücken sowie ihre
Anziehungskraft mit hoher Verweildauer und
Aufenthaltsqualität entscheidend zu verbessern bzw. zu
erhöhen und die Innenstädte als Kern von
wesentlicher Interaktion wieder ganz neu zu beleben. Gerade
hier nachhaltige Lösungen zu finden, wird eine
entscheidende Aufgabe für die Zukunft sein.
Schließlich sind die konjunkturellen
Unsicherheiten auch auf dem Vermietungsmarkt für
Büroimmobilien spürbar
(ZIA-Frühjahrsgutachten 2024). Nach dem Zentralen
Immobilien Ausschuss sind nicht nur A-Städte sondern
auch B- und C-Standorte mit steigenden Leerständen
konfrontiert. Aus Sicht der Berichtsgesellschaft ist
hierfür vor allem auch die Verlagerung des Arbeitens
in den Home-Office-Bereich mitursächlich, die als Teil
der Flexibilisierung der Arbeitsorganisation zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie wesentlich an Bedeutung
gewonnen hat und das Vorhalten teurer Büroflächen
zumindest teilweise obsolet macht.
Zusammengefasst geht die Berichtsgesellschaft davon aus,
dass die dargestellten Probleme und Risiken einen
wesentlichen, wenn auch nur vorübergehenden Einfluss
auf die Berichtsgesellschaft haben, eine
abschließende Quantifizierung gegenwärtig aber
nur bedingt und eingeschränkt möglich ist. Ein
umsichtiges sowie vorsichtiges, wirtschaftliches Handeln
ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft deshalb geboten.
Gleichwohl geht die Berichtsgesellschaft nicht davon aus,
dass sie in ihrer Existenz bedroht ist.
IV. Klimaschutz und NachhaltigkeitDie Anforderungen des Klimaschutzes werden
zukünftig einen wahrnehmbaren, jedoch in ihrer
wirtschaftlichen Reichweite noch nicht absehbaren Einfluss
auf die Berichtsgesellschaft und ihre Töchter haben.
Klimaschutz stellt in seiner
generationenübergreifenden Aufgabenstellung als
essentielle Voraussetzung für das Überleben und
den Fortbestand von Mensch und Tier auf dieser Erde eine
enorme Herausforderung dar. Klimaschutz ist deshalb
intensiv zu verfolgen, die getroffenen Maßnahmen
dürfen aber anderseits den Menschen nicht
überfordern, wie dies immer mehr der Fall ist.
Wie bereits oben ausgeführt, stellen sich die
Berichtsgesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften
bereits seit geraumer Zeit den aktuellen energetischen
Fragestellungen und Herausforderungen zum Klimaschutz im
Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen
unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen und
Ausführungsbestimmungen. Die Gesellschaft möchte
insoweit im Rahmen des ihr gesetzlich Gebotenen und
gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen einer
nachhaltigen Entwicklung, die nicht von heute auf morgen,
sondern nur Schritt für Schritt die weitreichenden
Ziele einer Klimaneutralität erreichen kann,
orientiert sich die Gesellschaft an den sogenannten
ESG-Regularien (Environmental, Social, Governance).
Hierbei stellt der Bereich des "Environmentals"
zunächst den Schwerpunkt des unternehmerischen
Bemühens der Berichtsgesellschaft dar. Eine gebotene
und wirtschaftlich machbare CO 2 Reduzierung wird hierbei
angestrebt. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur Neu- oder
Umbauprojekte, sondern den gesamten Immobilienbestand.
Wirtschaftlich vertretbare und
technisch sinnvolle Verbesserungen von
Gebäudehüllen, die Wahl geeigneter regenerativer
Energiequellen und Energieträger, als Hybrid bzw.
diversifiziert, sowie wirtschaftlich und technisch
umsetzbare Verbesserungen der Gebäudeausstattung zur
Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom nach den
gesetzlichen Vorgaben und Standards zur Energieeinsparung
unter Ausnutzung moderner Digitalisierung mit dem Ziel auch
die Folgekosten zu optimieren, sind maßgebliche
Schritte. Hierbei sucht die Gesellschaft eine enge
Zusammenarbeit mit profilierten und zertifizierten
Sachverständigen und Sachverständigenbüros
aus den Bereichen Energieplanung und -management, um auf
durchdachte Energiekonzepte und Energiegutachten
aufzubauen, sowie auch öffentliche
Förderungsmöglichkeiten, soweit überhaupt
vorhanden, miteinzuplanen.
Soweit es den Bereich "Social" betrifft, geht es im
Vermietungsbereich in erster Linie um die Miteinbeziehung
von Mieterinteressen an einem angemessenen Klimaschutz. Vor
dem Hintergrund der mietrechtlich eingeführten
unterjährigen Berichtsverpflichtung der Vermieter
gegenüber Mietern über deren Energieverbrauch,
haben die Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter
begonnen, ihr Metering-System nach den gesetzlichen
Vorgaben neu zu überdenken, zu überarbeiten, bzw.
neu zu strukturieren und zu konzentrieren, um dieses ab
2024 auf moderne, fernablesbare (Mess-)Geräte
umzustellen. Des Weiteren werden sämtliche Heizungen
und die Haus- bzw. Anlagentechnik innerhalb der
Bestandsimmobilien sukzessive durch Fachingenieure und
Fachfirmen unter Einsparungs- und
Optimierungsgesichtspunkten überprüft und bei
Bedarf neu eingeregelt. Ferner hat sich die
Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter nach den neu
eingeführten gesetzlichen Bestimmungen ab 2023 an der
CO 2 Umlage zu beteiligen.
Schließlich geht es im Bereich von "Governance" um
eine verantwortungsvolle, vorausschauende
Unternehmensführung, die den Klimaschutz als zentrales
Thema in die Prozess- und Projektabläufe entsprechend
miteinbaut, was aber zu einer Verschiebung bzw.
Veränderung von bisherigen Prozess- und
Projektabläufen führen kann, nachdem
zukünftig ein fundiertes Energiekonzept
frühzeitig zu implementieren ist und sich hieran
letztlich alles andere ausrichtet.
Vieles ist noch nicht im Klaren, vieles noch im Fluss.
Zuweilen sieht sich die Berichtsgesellschaft sowohl auf
europäischer Ebene wie aber auch auf nationaler Ebene
mit unausgegorenen, fragwürdigen und aus der reinen
Not geborenen, politischen Entscheidungen und Statements
zum Klimaschutz konfrontiert, die vielfach aus reinem
politischen Aktionismus entspringen. Eine nicht zu
unterschätzende Verunsicherung und Abwehr innerhalb
der Bevölkerung und der Wirtschaft ist die Folge.
Hinzu kommt eine zunehmende Politikverdrossenheit und
Unzufriedenheit weiter Bevölkerungs- und
Wirtschaftskreise auf Grund der Uneinigkeit innerhalb der
Ampelkoalition.
Entsprechend der sonstigen Risiken (s.o.), wird auch der
Klimaschutz einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen Einfluss
auf die Berichtsgesellschaft haben, der bis dato nicht
quantifiziert werden kann. In gleicher Weise ist aus Sicht
der Berichtsgesellschaft ein umsichtiges, vorsichtiges
Handeln geboten. Eine Existenzbedrohung schließt die
Berichtsgesellschaft jedoch nach heutigem Kenntnisstand aus
(s.o.).
V. PrognoseberichtDie Berichtsgesellschaft geht in 2024 davon aus, dass
auf Grund der vorbeschriebenen Insolvenzen von Mietern die
Umsätze in den Beteiligungen voraussichtlich mit ca.
TEUR 400 geringer ausfallen werden, was sich entsprechend
in den Beteiligungserträgen der Berichtsgesellschaft
auswirkt. Insgesamt geht die Berichtsgesellschaft aus
derzeitiger Sicht für 2024 von einem Ergebnis vor
Steuern von ca. EUR 2,8 Mio aus (ohne Sondereffekte). Wie
schnell die Leerstände behoben werden können,
kann derzeit noch nicht prognostiziert werden, da für
Nachmietkonzepte gegebenenfalls baurechtliche
Genehmigungsverfahren (Nutzungsänderungen) durchlaufen
werden müssen. Des Weiteren können die
Beteiligungsergebnisse durch weitere Leerstände,
weitere sinkende Mieten, erhöhte Aufwendungen für
energetische Sanierungen und Modernisierungen sowie durch
erhöhte Reparaturaufwendungen und
Baukostensteigerungen etc. beeinträchtigt sein. Eine
abschließende Quantifizierung von möglichen
Verschlechterungen ist derzeit nicht möglich.
VI. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der
Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft
nach den ihr bekannten Umständen zum Zeitpunkt der
Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen
Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene
Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft
Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung des
herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse von
verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3)
Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des
herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen
Unternehmen, die sich zum Vor- oder Nachteil der
Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch getroffen
worden sind.
VII. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie
besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat.
Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem
geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft und
ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen
Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes.
Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich
geleistete und erfasste Zeitaufwand. In der
Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine
erfolgs- und leistungsabhängige Prämie enthalten,
die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem
Ermessen ohne Rechtsanspruch festgelegt wird. Die
Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung,
dass der Vorstand gesellschafts- und
konzernübergreifend tätig ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung
auf einen festen Betrag fixiert, wobei der Vorsitzende das
Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache
erhält.
Augsburg 22.04.2024
scrollen
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien AktiengesellschaftPrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Hasen-Immobilien AG für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 24. Mai 2024 O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
scrollen
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf § 328 HGB hin.
Bericht des Aufsichtsrats 2023Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im
Berichtszeitraum 2023 wie bereits in den Vorjahren, eng mit
dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach
Gesetz und Satzung obliegende Aufgaben mit großer
Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die
Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
Unternehmensführung sorgfältig geprüft und
überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah über
den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die
Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage vom
Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der
Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Der
Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetz und
Geschäftsordnung gegenüber dem Aufsichtsrat immer
rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die
operative Entwicklung im Konzern, sämtliche
Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von
wesentlicher Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der
Strategie, die Unternehmensplanung und die damit
verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend
erörtert und Maßnahmen des Vorstandes eng
begleitet.
Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im
Geschäftsjahr einberufen. Auf die Bildung von
Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei
Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Aufsichtsrat hat
auf der Grundlage der detaillierten Berichte und
Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu
Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz, Satzung und der
für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der
Zustimmung des Aufsichtsrats obliegen. Über Projekte
und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die
Lage und Entwicklung der Hasen-Immobilien AG wurde der
Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig
informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen
des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren herbeigeführt.
Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand
regelmäßig in persönlichen Gesprächen
beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem
Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf.
Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG und der nach IAS aufgestellte
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie
der Lagebericht für die Hasen-Immobilien AG und den
Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von
der O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München geprüft und
jeweils mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer
wurde durch die Hauptversammlung am 23.08.2023 gewählt
und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.
Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der
Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand der
Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz
geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung
eines Überwachungssystems in geeigneter Weise
getroffen hat, und dass das Überwachungssystem
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der
Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen
sowie die Prüfungsberichte der O&R Oppenhoff &
Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München wurden dem
Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die
Berichte des Abschlussprüfers sorgfältig
studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss,
Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht zu
Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers mit
den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht
des Abschlussprüfers ergeben sich keinerlei Hinweise
auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung.
Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den
unterjährigen Berichten des Vorstands an den
Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen
Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der
Gesellschaft und des Konzerns.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 12.06.2024
haben der Vorstand und der verantwortliche
Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung
erläutert und standen für ergänzende
Ausführungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage
wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss,
Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im
Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
erörtert.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner
Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen
gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den
Lagebericht der Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder
das Ergebnis der Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu erheben. Der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der
Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2023
ist gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG
aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer
geprüft. Der Abschlussprüfer erhob keine
Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und
Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war."
Der Bericht des Abschlussprüfers zum
Abhängigkeitsbericht lag allen
Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurde vom
Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der
Abhängigkeitsbericht und der Bericht des
Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom
12.06.2024 und wurden eingehend mit dem anwesenden
Abschlussprüfer besprochen. Im Rahmen seiner
Prüfung hat der Aufsichtsrat nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
gleichfalls festgestellt, dass keine Einwendungen gegen den
Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des
Vorstands zu erheben sind.
Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des
Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand der Beratungen der
Aufsichtsratssitzung am 12.06.2024. Der Aufsichtsrat hat
den Vorschlag unter anderem im Hinblick auf das Recht der
Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur,
Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität sowie Finanz- und
Investitionsplanungen geprüft und schließt sich
dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im
Berichtsjahr geleistete Arbeit und spricht ihm seine
Anerkennung aus.
Augsburg, 12.06.2024 scrollen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||