| Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVAscroll  
 PASSIVAGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024scroll  
 Anhang für das Geschäftsjahr 20241. Allgemeine AngabenDie Hasen-Immobilien AG hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des
            Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6360 eingetragen. Die Hasen-Immobilien AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften
            des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und den sie ergänzenden Bestimmungen der
            Satzung aufgestellt. Die Bilanz ist nach dem Schema von § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren
            (§ 275 Abs. 2 HGB). Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
            angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften
            geltenden Vorschriften des HGB und AktG aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie anderen Anlagen und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu
            Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben sind mit ihren
            Nennwerten angesetzt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
            die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Rückstellungen sind nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Abschlusserstellung
            jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um die voraussichtliche
            Inanspruchnahme abzudecken. Mit Ausnahme der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
            sind alle Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ohne Abzinsungen
            angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.239 resultieren
            aus latenter Steuerbelastung für Gewerbesteuer der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH
            & Co. KG und der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG aufgrund der Übertragung von
            steuerlichen Rücklagen nach § 6b EStG von der Hasen-Immobilien AG auf diese beiden
            Gesellschaften. Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Kaufpreisleibrenten erfolgt mit den nach versicherungsmathematischen
            Grundsätzen ermittelten Barwerten nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf der Basis
            eines Zinsfußes von 1,96 % und unter Annahme eines Rententrends von 2 % und unter
            Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen und quasi-permanenten Differenzen
            zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurde ein Steuersatz von 15,8 % bzw. 32,3 %
            zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern wurden für Bewertungsunterschiede aus Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
            gebildet. Passive latente Steuern wurden für die Bewertungsunterschiede aus Finanzanlagen
            gebildet. Aktive und passive latente Steuern wurden verrechnet. 3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Beilage 1 beigefügten Anlagenspiegel
            zu entnehmen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen
            Vermögensgegenstände wie im Vorjahr. Sie haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr
            wie im Vorjahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter
            einem Jahr. Gezeichnetes Kapital, Aktien, StimmrechteDas Grundkapital beträgt EUR 7.200.000,00. Es ist in 480.000 Stückaktien eingeteilt.
            Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 AktG gebildet. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn 2024 entwickelt sich wie folgt: scroll  
 RückstellungenDie Steuerrückstellungen beinhalten Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und
            betreffen mit TEUR 142 das laufende Geschäftsjahr und mit TEUR 226 Vorjahre. Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen v.a. die Kosten der Hauptversammlung
            TEUR 55 (Vj. TEUR 55) sowie die Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahres- und
            Konzernabschlusses für 2024 TEUR 67 (Vj. TEUR 60) sowie ausstehende Rechnungen TEUR
            26 (Vj. TEUR 24). VerbindlichkeitenZu den Verbindlichkeiten wird auf den als Beilage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel
            hingewiesen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht - wie im Vorjahr
            - Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. enthalten Verpflichtungen aus einer Kaufpreisleibrente
            (TEUR 735, Vj. TEUR 799). Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31. Dezember 2024 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis
            in Höhe von insgesamt TEUR 78 (Vj. TEUR 104). Die (Rest)Laufzeit beträgt drei Jahre. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAbschreibungen auf SachanlagenEs handelt sich um planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu auch den als Beilage 1
            beigefügten Anlagenspiegel. Sonstige betriebliche AufwendungenEnthalten sind u.a. Kosten der Abschlussprüfung, Hauptversammlung und Offenlegung
            des Jahresabschlusses (insgesamt TEUR 155, Vj. TEUR 138), Aufsichtsratsvergütungen
            (TEUR 18, Vj. TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 14, Vj. TEUR 10) und sonstige
            Verwaltungskosten (TEUR 152, Vj. TEUR 146). Erträge aus BeteiligungenEs handelt sich um die (anteiligen) Jahresergebnisse der Hasen-Immobilien Gastro GmbH
            & Co. KG, Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien
            Grundbesitz GmbH & Co. KG. Zinsen und ähnliche AufwendungenEnthalten ist insbesondere der Zinsanteil aus den Kaufpreisleibrentenverpflichtungen
            (TEUR 37, Vj. TEUR 104). Steuern vom Einkommen und vom ErtragEs handelt sich um den erwartbaren Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
            für 2024 in Höhe von TEUR 620 (Vj. TEUR 684) und für Vorjahre in Höhe von TEUR -86
            (Vj. TEUR 281) sowie aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 115). 5. Sonstige AngabenMehrheitsaktionärDie INKA GmbH für Beteiligungen (vormals INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen),
            München, hält mit insgesamt ca. 92,3 % die Mehrheit an der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft. Zahl der ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Aufsichtsrat
 Die feste Vergütung 2024 des Aufsichtsrats einschließlich Auslagenersatz betrug EUR
            18.000,00 (Vj. EUR 18.000,00). AlleinvorstandSeit 01. Januar 2002 ist Herr Hans-Peter Bauer, Sauerlach, Alleinvorstand. Die Vorstandsvergütungen
            2024 betrugen (direkt und über Kostenverrechnungen verbundener Unternehmen) EUR 274.308,50
            (Vj. EUR 255.479,96). Vorschlag für die ErgebnisverwendungFür das Geschäftsjahr ist eine Ausschüttung in Höhe von brutto EUR 1,00 je Stückaktie
            vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat machen dementsprechend folgenden Vorschlag zur Verwendung
            des zum 31. Dezember 2024 mit EUR 3.514.352,76 ausgewiesenen Bilanzgewinns: scroll  
 KonzernabschlussDie Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister
            bekannt gemacht wird. Honorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer beträgt
            für die Abschlussprüfung TEUR 45 (Vj. TEUR 40). HinterlegungDer Jahresabschluss der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft wird im Unternehmensregister
            bekannt gemacht. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten
            sind, haben sich nicht ereignet. Auf Grund der neuen Schuldenpolitik in Deutschland, des durch die USA entfachten Handelskrieges
            und der neuen geopolitischen Lage besteht die Gefahr eines volatilen Zinsmarktes,
            so dass es zu sprunghaften Zinsanstiegen kommen kann. Des Weiteren können unvorhergesehene
            Mehraufwendungen in den anstehenden Projekten bzw. steigende Reparaturaufwendungen
            innerhalb des Bestandes nicht ausgeschlossen werden. Schließlich können die strukturellen,
            innerstädtischen Probleme zu erhöhten Leerständen führen. Eine Verschlechterung der
            Ertragssituation in den Tochtergesellschaften bzw. der Beteiligungsergebnisse wären
            die Folge. Augsburg, den 23. April 2025 scroll  
 Beilage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2024 (Anlagenspiegel)scroll  
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 Beilage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2024scroll  
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 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen des Unternehmens / GeschäftsmodellDie Hasen-Immobilien AG (im Folgenden auch "Berichtsgesellschaft" genannt) ist eine
            Beteiligungsholding, die ausschließlich Immobilienbeteiligungen hält. Bei den Beteiligungen handelt es sich um die unveränderten Kommanditbeteiligungen
            von je 90% an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG, der Hasen-Immobilien
            Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG, drei
            Gesellschaften, die ausschließlich eigene Immobilien verwalten. Die Geschäftsführungsaufgaben werden jeweils durch Komplementärgesellschaften ausgeübt,
            die nicht am Vermögen und am Ergebnis der Kommanditgesellschaften beteiligt sind.
            Komplementärin an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG ist die
            HasenImmobilien Munich Verwaltungs GmbH; daneben ist die Hasen-Immobilien Verwaltungs
            GmbH sowohl Komplementärin an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG als auch
            an der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG. Sämtliche Geschäftsanteile an beiden
            Komplementärinnen werden durch die Berichtsgesellschaft gehalten. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenSchwerpunktthemen innerhalb des Berichtsjahres waren vor allem der seit nunmehr drei
            Jahre andauernde Ukrainekrieg, die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland
            sowie die politische Krise der Ampelkoalition. Letztere beiden Themen führten schließlich
            am 16.12.2024 zur Vertrauensfrage sowie zu den vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen
            Bundestag am 23.02.2025. Hierbei hat sich gezeigt, dass es zwischenzeitlich zu einer generellen Themenverschiebung
            bzw. einem Interessenswandel gekommen ist, was sich bereits in der Europawahl Anfang
            Juni 2024 abzeichnet hat (s. auch Zwischenbericht zum 30. Juni 2024). Die Themen Zuwanderung
            und Migrationspolitik, die Friedenssicherung und Verteidigungsfähigkeit sowie die
            soziale Sicherheit hatten das Thema Klimaschutz nahezu verdrängt. Erst die anschließende
            Diskussion um die milliardenschweren Finanzpakete für Verteidigung und Infrastruktur
            haben das Thema Klimaschutz wieder stärker in den Fokus gerückt, nachdem im Rahmen
            des alten Bundestages zwischen CDU, SPD und Grünen eine Einigung unter anderem nur
            erzielt werden konnte, nachdem auf Druck der Grünen innerhalb des geplanten Sondervermögens
            für Infrastruktur von 500 Milliarden Euro insgesamt 100 Milliarden fest für den Klimaschutz
            und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen wurden (Tagesschau vom 14.03.2025). Insgesamt stellt sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands im Januar 2025 nach der
            Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 15.01.2025 unter anderem wie folgt
            dar: 
 Soweit es die Finanzmärkte bzw. die Leitzinsen betrifft, hat die EZB mit Beschluss
            vom 06.03.2025 die drei Leitzinsen um jeweils 25 Basispunkte gesenkt. Dementsprechend
            belaufen sich die Zinssätze für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte
            und für die Spitzenfinanzierungsfazilität ab dem 12. März 2025 auf 2,5%, 2,65% bzw.
            auf 2,9 % (Pressemitteilung der Europäischen Zentralbank v. 06.03.2025). Der Zinsschritt
            war erwartet worden. Es ist die sechste Zinssenkung in Folge, seit die EZB im Juni
            2024 erstmals seit der Inflationswelle reduziert hat. Im September, Oktober, Dezember
            2024 und Januar 2025 waren jeweils weitere Schritte erfolgt (Tagesschau v. 06.03.2025).
            Der weitere Zinspfad gilt hingegen als weniger klar. Denn das Hin und Her im Handelskrieg
            mit den USA, die Aufrüstung in Europa und die in Deutschland geplanten Finanzpakte
            für Rüstung und Infrastruktur machen den Ausblick auf Inflation und Wirtschaftswachstum
            immer unsicherer (t-online v. 06.03.2025). Hinzu kommt mit Blick auf die Immobilienbranche, dass für die Höhe der Bau- bzw. Hypothekenzinsen
            nicht die Höhe der EZB-Leitzinsen (vgl. unten), sondern die Rendite der Bundesanleihen
            mit zehnjähriger Laufzeit maßgeblich ist, da sich diese erfahrungsgemäß parallel bewegen
            (Handelsblatt v. 12.03.2025). Nachdem die milliardenschweren Finanzpakete für Verteidigung
            und Infrastruktur bzw. die neue Schuldenpolitik erfahrungsgemäß über den Anleihemarkt
            finanziert werden, ist bei steigenden Renditeerwartungen im Anleihemarkt mit höheren
            Zinsen zu rechnen. Wie hoch die Verteuerung bei den Bau- bzw. Hypothekenzinsen sein
            wird, ist im Zeitpunkt dieser Berichtserstellung auf Grund der volatilen Lage nicht
            einzuschätzen (vergleiche Handelsblatt v. 14.03.2025 und v. 24.03.2025). Ausblickend wird man deshalb die Immobilienbranche (trotz des großen Wohnungsbedarfes
            als wichtige und bedeutsame sozialpolitische Herausforderung) zu den Verlierern der
            aktuellen politischen Entwicklungen rechnen müssen. Soweit es den Immobilienmarkt betrifft, ist und bleibt deshalb die Lage angespannt,
            unsicher und unübersichtlich, obgleich sich der Stabilisierungstrend am deutschen
            Immobilienmarkt im vierten Quartal 2024 verfestigte. Der vdp-Immobilienpreisindex
            (Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp)) stieg um 0,6%
            im Vergleich zum Vorquartal und erreichte nunmehr 178,4 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresquartal
            verzeichnete der Index einen Anstieg von 1,8%. Die Entwicklung bleibt vor dem Hintergrund
            der schwachen konjunkturellen Lage und der geopolitischen Unsicherheiten jedoch mit
            Vorsicht zu bewerten. Die Preise von Wohnimmobilien nahmen nach dem vdp-Immobilienpreisindex im Vergleich
            zum Abschlussquartal 2023 um 2,1 % zu. Vom dritten zum vierten Quartal 2024 betrug
            das Plus 0,7 %, wobei sich die Preise für Mehrfamilienhäuser jeweils etwas dynamischer
            entwickelten als die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Neuvertragsmieten
            im Wohnbereich stiegen um 4,6 % im Jahresvergleich, während der Index der Liegenschaftszinsen
            für Mehrfamilienhäuser und damit die Renditen um 1,6 % zulegten. Bei Gewerbeimmobilien waren nach dem vdp-Immobilienpreisindex im Schlussquartal 2024
            mit 0,5 % im Jahres- und 0,3 % im Quartalsvergleich leichte Preisanstiege zu beobachten.
            Während die Veränderungsraten der Einzelhandels- und Büroimmobilienpreise beim Vergleich
            mit dem direkten Vorquartal ein ähnliches Niveau erreichten (0,4 % bzw. 0,2 %) zeigten
            sie sich auf Jahressicht uneinheitlich: Büros verteuerten sich um 0,7 %, die Preise
            für Handelsobjekte gaben um 0,2 % nach. Die Neuvertragsmieten zogen bei Büroimmobilien
            um 2,7 % gegenüber dem Schlussquartal 2023 an, bei Einzelhandelsimmobilien um 3,0
            %. Auch beim Jahresvergleich der Liegenschaftszinsen bzw. Renditen wiesen Handelsobjekte
            mit 3,2 % einen höheren Wert aus als Büros (2 %). Soweit es den Anstieg der Baupreise in 2024 betrifft, haben sich die ungesunden Steigerungsraten
            aus dem Jahr 2022 inzwischen wieder normalisiert. Wenn es im Mai bzw. August 2022
            noch zu Steigerungen von 17,6% bzw. bis 16,5% im Jahresvorvergleich gekommen ist,
            haben sich die Preissteigerungen im November 2024 zwischenzeitlich abgeflacht. Die
            Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach
            der Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 10. Januar 2025 im November
            2024 um 3,1 % gegenüber November 2023 gestiegen. Im August 2024, dem vorherigen Berichtsmonat
            der Statistik, hatte der Preisanstieg im Vorjahresvergleich ebenfalls 3,1 % betragen.
            Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhten sich die Baupreise im November
            2024 gegenüber August 2024 um 0,4 %. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen
            am Bauwerk inklusive Umsatzsteuer. Hierbei stiegen die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden von November 2023 bis
            November 2024 um 2 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und auch am Gesamtindex
            für den Neubau von Wohngebäuden haben Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Während die
            Preise für Betonarbeiten im Vorjahresvergleich um 1% zunahmen, erhöhten sich die Preise
            für Mauerarbeiten um 1,2 %. Dachdeckungsarbeiten waren im November 2024 um 3,6 % teurer
            als im November 2023, die Preise für Erdarbeiten stiegen im gleichen Zeitraum um 4,5
            % und die Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten um 2,6 %. Die Preise für Ausbauarbeiten lagen im November 2024 um 3,8 % über denen des Vorjahresmonats.
            Hierbei erhöhten sich die Preise für Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
            (darunter zum Beispiel Wärmepumpen) um 4,9 %. Diese haben unter den Ausbauarbeiten
            neben Metallbauarbeiten den größten Anteil am Baupreisindex für Wohngebäude. 2. GeschäftsverlaufGemäß den Geschäftsberichten der Vorjahre konzentriert sich die Berichtsgesellschaft
            als Holding auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften, die ausschließlich eigene
            Immobilien verwalten. Das Ziel besteht darin, den Immobilienbestand der Tochtergesellschaften im Rahmen
            einer intelligenten Diversifikation zu konsolidieren und konzentrieren, ihn optimal
            und umsichtig zu bewirtschaften sowie langfristig qualitativ und zukunftsorientiert
            zu verbessern. Diese Ausrichtung soll sich hierbei, an den zukünftigen energetischen
            Anforderungen des Klimaschutzes orientieren, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich
            vertretbar ist, und sich die Vorteile der Digitalisierung zu Nutze machen. Im Rahmen
            dieser von Vernunft und Weitsicht getragenen Ausrichtung sind An- und Verkäufe möglich. Bei den Augsburger Immobilien haben sich die beiden Tochtergesellschaften Hasen-Immobilien
            Grundbesitz GmbH & Co. KG und Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co. KG im Berichtsjahr
            weiter auf die beiden Projekte Klausenberg und Karolinenstr. konzentriert; des Weiteren
            wurden Leerstände im Zentrum von Augsburg, die überwiegend durch Mieterinsolvenzen
            verursacht wurden, beseitigt. Zu den laufenden Projekten/Konzepten wird weitestgehend auf die ausführlichen Erläuterungen
            früherer Lageberichte bzw. Zwischenlageberichte Bezug genommen. In dem Projekt Klausenberg in Göggingen, das den Abriss und die Neuerrichtung der
            bekannten und alteingesessenen, traditionellen Gastronomie "Zum Ochsen" sowie die
            Verdichtung des Grundstücks mit 25 Mietwohnungen und zwei kleineren Gewerbeeinheiten
            vorsieht, wurde die Werk- und Detailplanung fortgesetzt. Aktuell werden Finanzierungsgespräche
            mit Banken geführt, um die Hautgewerke vergeben zu können. Weitere Vorbereitungsmaßnahmen
            wie archäologische Untersuchungen, Baugrunduntersuchungen sowie erste Abrissmaßnahmen
            erfolgen parallel. Ebenso werden in der Karolinenstr. die Werk- und Detailplanungen vorangetrieben. Das
            Projekt sieht vor, die leerstehende Gewerbefläche im Erdgeschoss der Karolinenstr.
            6 nach der Insolvenz des Modehauses Rübsamen neu zu vermieten, die übrigen Flächen
            in Wohnungen umzubauen und bereits vorhandene Wohnungen zu sanieren. Gleichzeitig
            wird die unmittelbar benachbarte, inzwischen stark in die Jahre gekommene, aber gut
            eingeführte Gastronomie "John Benton" in der Karolinenstr. 8 mitsaniert. Für die Gewerbefläche
            im EG der Karolinenstr. 6 mit knapp 645 m² Nutzfläche konnte in 2024 ein neuer Mietvertrag
            mit einem Bio-Nahversorger abgeschlossen werden. Finanzierungsgespräche mit Banken
            für das Sanierungskonzept laufen. Weiterhin wurde im Berichtsjahr ein neuer Mietvertrag über das 4. OG in der Maximilianstr.
            13 abgeschlossen. Gegenstand des Mietvertrages ist der Betrieb einer Arztpraxis für
            plastische Chirurgie. Die Übergabe der Flächen fand bereits am 08.02.2025 statt. Ferner
            wurden auch die Gewerbeflächen in der Annastr. 4 und Annastr. 5 nach vorangegangenen
            Insolvenzen der Vormieter wieder neu vermietet. Die Annstr. 5 sieht zukünftig ein
            modernes, veganes TagesCafé-Konzept vor. Mit der Eröffnung wird bis Mai/Juni 2025
            gerechnet. Schließlich konnte zu Beginn des Jahres 2025 in der Annastr. 4 das Konzept
            "Abgebrüht" wieder neu an den Start gehen. Soweit es das Objekt Bahnhofplatz 1 in München betrifft, liegen zwei Kündigungen vor.
            Wie aus der Presse zu entnehmen war, ist die Deutsche Bank im Begriff, sämtliche Filialen
            der Postbank zu schließen, um diese zukünftig nur noch als Internet-Bank zu führen.
            Über die Frage des Kündigungszeitpunktes besteht Uneinigkeit sowie derzeit ein Rechtsstreit.
            Ebenso hat der REWE-Markt die Flächen im UG gekündigt. Die Suche nach entsprechenden
            Nachmietern für beide Flächen ist im Gange. Besichtigungstermine finden derzeit statt.
            Neben der konventionellen Nachmietersuche arbeitet die Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
            GmbH & Co. KG aber auch an neuen, innovativen sowie auf Zukunft gerichteten Konzepten
            für die freiwerdenden Flächen, um dem kreativen Charakter des Objekts und des im Objekt
            etablierten Design-Hotels 25hours besonders Rechnung zu tragen. Der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Hasen-Immobilien
            Gastro GmbH & Co.KG umfasst zum 31.12.2024, ohne Berücksichtigung von Tiefgaragenplätzen,
            insgesamt 7 sogenannte Gaststättengrundstücke mit jeweils einer Gaststätte und Wohnungen/sonstige
            gewerbliche Einheiten bzw. Büros mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 7.815 m²
            (davon 6 Objekte in Augsburg mit 7.176 m²) - die Projekte Klausenberg und Karolinenstr.
            8 mit eingerechnet - , eine Gaststätte und eine Wohnung in Teileigentum in Augsburg,
            elf Wohn- und Geschäftshäuser in Augsburg mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 8.610
            m², ein Baugrundstück mit 1.474 m², unbebaute, gegenwärtig teilweise landwirtschaftlich
            genutzte Grundstücke mit insgesamt 44.510 m² sowie das in Haunstetten befindliche
            Logistikzentrum (Halle und Büroräume) mit 28.408 m² Grundstücksfläche. Schließlich umfasst der Grundbesitz der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH
            & Co. KG zum 31.12.2024 das Hotel- und Geschäftsgebäude Bahnhofplatz 1, München mit
            einer Grundstücksfläche von 2.260 m² im Zentrum von München. 3. Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2) beinhalten überwiegend
            eine Treuhandvergütung. Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr unverändert TEUR 14 (Vj. TEUR 14) und betrifft
            einen Teil der Vorstandsvergütung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 380 und liegen um TEUR 28 höher
            als im Vorjahr (TEUR 352). Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betragen insgesamt TEUR 291 (Vj. TEUR 145). Die Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 38 (Vj. TEUR 151) beinhalten insbesondere
            einen Zinsanteil für eine Kaufpreisleibrentenverpflichtung. Die Erträge aus Beteiligungen 2024 setzen sich zusammen aus den anteiligen Ergebnissen
            der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.160 (Vj. TEUR 1.381),
            der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co KG in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 33) und dem
            anteiligen Ergebnis der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co. KG in Höhe
            von TEUR 3.416 (Vj. TEUR 2.740). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR 575 und sind damit gegenüber
            dem Vorjahr (TEUR 1.080) um TEUR 505 niedriger. Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2024 TEUR 3.868 (Vj. TEUR 2.702). 3.2 Vermögens- und Finanzlage3.2.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und Geschäftsausstattung. 3.2.2 BeteiligungenDie Berichtsgesellschaft ist unverändert an der Hasen-Immobilien Munich Bahnhofsplatz
            GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 90% beteiligt. Deren geschäftsführende
            Komplementärin ist die Hasen-Immobilien Munich Verwaltungs GmbH, die weder am Vermögen
            noch am Ergebnis der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Sie wird zu 100% von der
            Berichtsgesellschaft gehalten. Des Weiteren ist die Berichtsgesellschaft, wie bisher, mit einem Kommanditanteil von
            90% an der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende
            Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt
            zu sein, ist die HasenImmobilien Verwaltungs GmbH, an der die Hasen-Immobilien AG
            den einzigen Stammanteil hält. Schließlich ist die Berichtsgesellschaft mit einem Kommanditanteil von 90% an der
            HasenImmobilien Gastro GmbH & Co. KG beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin dieser
            Kommanditgesellschaft ohne am Ergebnis bzw. Vermögen beteiligt zu sein, ist ebenso
            die Hasen-Immobilien Verwaltungs GmbH. 3.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Tochterunternehmen
            aus laufenden Verrechnungskonten. 3.2.4 Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben beinhalten die laufenden Girokonten sowie Festgelder bei Hausbanken. 3.2.5 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten
            gegenüber der Hasen-Immobilien Grundbesitz GmbH & Co. KG und gegenüber der HasenImmobilien
            Gastro GmbH & Co. KG aus latenten Steuern. 3.2.6 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem eine Kaufpreisleibrente in Höhe
            von TEUR 735 (Vj. TEUR 799). 3.2.7 ZusammenfassungDas Anlagevermögen zum 31.12.2024 mit rund TEUR 93.766 (Vj. TEUR 93.792) ist durch
            das Eigenkapital in Höhe von insgesamt TEUR 98.291 (Vj. TEUR 94.903) zu 104,8% abgedeckt
            (Vj. 101,2%). Dem mittel-/kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von insgesamt TEUR 675 (Vj. TEUR 988)
            steht ein mittel-/kurzfristig gebundenes Vermögen samt aktivem Rechnungsabgrenzungsposten
            in Höhe von TEUR 11.393 (Vj. TEUR 8.316) gegenüber. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.12.2024 beträgt 93,5% (Vj. 92,9%). Die Berichtsgesellschaft wird aus derzeitiger Sicht auch zukünftig in der Lage sein,
            ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die Hasen-Immobilien Grundbesitz
            GmbH & Co. KG verfügt neben ihren Bankguthaben bei der örtlichen Hausbank über einen
            Kontokorrentrahmen bis zu 1 Mio. EUR und die Hasen-Munich Bahnhofsplatz GmbH & Co.
            KG über 10 Mio. EUR. Diese Kontokorrentrahmen wurden zum 31.12.2024 nicht in Anspruch
            genommen (Vj. TEUR 0). 4. GesamtaussageEntgegen der Prognose des Vorjahres hat die Berichtsgesellschaft in 2024 mit TEUR
            4.443 das Ergebnis 2023 mit TEUR 3.677 (je vor Steuer und ohne Sondereffekt aus Immobilientransaktion)
            weit übertroffen. Hintergrund ist, dass höhere Beteiligungsergebnisse erzielt werden
            konnten als prognostiziert, die betrieblichen Aufwendungen überwiegend gehalten werden
            konnten und sich das Finanzergebnis verbesserte. III. Chancen- und Risikobericht1. AllgemeinesDie Gesellschaft definiert Risikomanagement als ein nachvollziehbares, speziell auf
            das Berichtsunternehmen und den Kernbereich seiner unternehmerischen Tätigkeit bzw.
            dem Tätigkeitsbereich seiner Tochtergesellschaften zugeschnittenes System, das auf
            der Basis einer unternehmensspezifischen Risikostrategie ein systematisches und permanentes
            Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung,
            Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft ein an ihrem Unternehmensgegenstand, ihrer
            Größe, ihren Aktivitäten, ihren Tochterbeteiligungen sowie den sonstigen Unternehmensbesonderheiten
            ausgerichtetes Risikomanagement eingerichtet. Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse, sowie der Planungs-
            und Kontrollprozesse. Diese Kontrollprozesse beinhalten ihrerseits ein speziell auf
            das Unternehmen abgestimmtes Internes Kontrollsystem (IKS). Die Hasen-Immobilien AG hat verschiedene Steuerungs-, Planungs- und Kontrollsysteme,
            insbesondere strategische und operative Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätsmanagement.
            Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem obliegen auf Grund der Struktur
            der Berichtsgesellschaft als Beteiligungsholding mit ihren finanziellen Beteiligungen
            zuallererst der Verantwortung des Geschäftsführers, soweit es die operativen Aktivitäten
            in diesen betrifft, sowie dem Vorstand, soweit es die Beteiligungsverwaltung in der
            Holding betrifft. Der Vorstand der Hasen-Immobilien AG greift insoweit weitestgehend
            auf die Informationen aus den Beteiligungen zurück. Des Weiteren werden externe Fachkräfte
            sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zur weiteren Unterstützung
            miteingeschalten. Soweit es im Übrigen Finanzinstrumente im weiteren Sinn betrifft, fallen hierunter
            Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. 2. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
            im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses wird ergänzend zu den unter Ziffer 1. vorangestellten
            allgemeinen Ausführungen Folgendes ausgeführt: Ziel des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
            ist es, einen für den Erfolg eines Unternehmens unabdingbaren, geordneten Geschäftsablauf
            und hierin insbesondere die geordnete Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des unterjährigen
            Emittenten-Berichtes auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Die Verbuchungen der laufenden Geschäftsvorfälle in der Berichtsgesellschaft sowie
            in den Beteiligungen werden in den für die Gesellschaften mandantenspezifisch eingerichteten,
            systemgesteuerten Buchhaltungsprogrammen von DATEV abgebildet. Die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben ist jeweils einer Fachkraft und gegebenenfalls
            einem Stellvertreter überantwortet. Hierzu sind innerhalb des Buchhaltungssystems
            Zugangsrechte vergeben, so dass ein Datenzugriff ausschließlich diesen, mit den Aufgaben
            betrauten Fachkräften möglich ist. Entsprechend festgelegte Zugriffsbeschränkungen
            sind ebenso im weiteren EDV-System vorgesehen. Vorhaben und Projekte werden durch entsprechende Kostenschätzungen vorbereitet, die
            gegebenenfalls durch entsprechende Beschlussvorlagen ergänzt werden. Rechnungen, insbesondere elektronische Rechnungen werden im Rahmen eines Work-Flows
            von den jeweiligen Sachbearbeitern geprüft und erst nach deren Prüfung zur Zahlung
            freigegeben. Damit unterliegen die entsprechenden Abläufe grundsätzlich dem Vier-
            bzw. Mehr-Augen-Prinzip. Die Kostenkontrolle bei den jeweiligen Bauvorhaben und Renovierungsmaßnahmen der HasenImmobilien
            Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie der Hasen-Immobilien Gastro GmbH & Co KG wird mittels
            Tabellenkalkulation unter Abgleichung mit den jeweiligen Kostenvoranschlägen, Ausschreibungen
            bzw. Vergaben und eingehenden Rechnungen durchgeführt. Das weitere Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird ferner durch die Möglichkeit
            ergänzt, systemgesteuerte Auswertungen zu nutzen. Bei allen Tochtergesellschaften
            werden insoweit in regelmäßigen Zeitabständen die durch das DATEV Buchhaltungsprogramm
            direkt generierten Offenen-Posten-Listen abgerufen und die entsprechenden Mieteingänge
            überprüft. 3. Chancen und Risiken im EinzelnenWie bisher sieht die Berichtsgesellschaft ihre Chancen im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung
            in den zu erzielenden Beteiligungserträgen sowie in der Wertentwicklung ihrer Beteiligungen
            als wertbeständige Anlagen auch wenn es temporär zu Abwertungen oder vorübergehenden
            Bereinigungen kommen kann und gekommen ist. Bei den Risiken versucht die Berichtgesellschaft zu analysieren, welche negativen
            Einflüsse es geben kann und welche Auswirkungen diese auf den Geschäftsverlauf und
            den Wert einer Beteiligung haben können. Vorweg ist festzustellen, dass eine Chancen- und Risikobetrachtung auch in ihrer Darstellung
            niemals erschöpfend, lückenlos oder vollständig sein kann. Situationsbedingte Schwerpunkte
            müssen gebildet werden. Im Übrigen handelt es sich bei der Chancen- und Risikoanalyse
            um einen ständig fortlaufenden, sich immer wieder verändernden Prozess, der durch
            eine unüberschaubare Vielzahl äußerer Umstände beeinflusst werden kann. Sachverhalte
            müssen laufend neu bewertet bzw. beurteilt werden. Naturgemäß wird es auch eine Reihe
            von Risiken geben, die überhaupt nicht vorhersehbar sind. Wie bereits oben unter II. Ziffer 1 ausführlich dargestellt ist, können vor dem Hintergrund
            der neuen Schuldenpolitik in Deutschland, dem durch die USA entfachten Handelskrieg
            bzw. der neuen geopolitischen Lage, mögliche Gefahren eines volatilen Zinsmarktes
            nicht ausgeschlossen werden. Insoweit kann es zu einem sprunghaften Anstieg der Zinsen
            kommen mit dem Risiko hoher Finanzierungs- und Liquiditätsnachteilen. Eine genaue
            Vorhersage über die zukünftige Entwicklung der Hypothekenzinsen ist schwierig und
            damit eine abschließende bzw. präzise Einschätzung des Risikos oder eine sichere Prognose
            zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Hypothekenzinsen orientieren sich in der
            Regel an den Renditen langfristiger Staatsanleihen (s.o.). Allerdings hängt die tatsächliche
            Entwicklung der Hypothekenzinsen von verschiedenen Faktoren ab einschließlich der
            Geldpolitik der EZB, der allgemeinen Wirtschaftslage und der Inflationserwartung.
            Die vertretenen Auffassungen über die Zinsentwicklung sind vielfach kontrovers. Zum
            Teil wird davon ausgegangen, dass Effekte bereits eingepreist wurden (so Bundesministerium
            der Finanzen, Handelsblatt 24.03.2025). Des Weiteren werden auch gegenläufige Tendenzen
            gesehen, wie zum Beispiel ein mittelfristiges Abschwächen der Renditen langfristiger
            Bundesanleihen (siehe Volkswirtschaft, Konjunktur- und Marktinformation der Stadtsparkasse
            Augsburg aus dem Makro Research der DEKA-Gruppe für März 2025). Des Weiteren kann es in den aktuellen Vorhaben, insbesondere in der bevorstehenden
            Bestandssanierung Karolinenstr., in dem Neubauprojekt Klausenberg aber auch in dem
            gesamten Immobilienbestand der Gruppe, zu unvorhergesehenen Kostensteigerungen (trotz
            eingeplanten Risikozuschlages) bzw. Mehraufwendungen für Reparaturen kommen. Insoweit
            kann dies die Liquidität der betroffenen Tochtergesellschaft aber auch das Ergebnis
            nachteilig beeinflussen. Schließlich sind die strukturellen Probleme der Innenstädte nach wie vor ungelöst
            und deutlich spürbar. Vorübergehende Leerstände und Umsatzeinbußen sind die Folge. Die Hintergründe sind vielschichtig: Zum einen verhindert eine inzwischen überbordende und ständig weiter wachsende Bürokratie
            mit einer zusehends sinnentleerten Regulierungswut, bei gleichzeitig abnehmender Leistungsfähigkeit
            und Leistungsbereitschaft der öffentlichen Verwaltung mangels Personal mit immer längeren
            Verfahrenszeiten in den Bau- und sonstigen Genehmigungsverfahren eine schnelle und
            praktikable Vermietbarkeit bzw. Vermietungsmöglichkeit. Des Weiteren springt das Konsumverhalten nach wie vor nicht an. Die Konsumstimmung
            hat sich vielmehr nach dem schlechten Jahresstart 2025 weiter eingetrübt. Der GfK-Konsumklima-Index
            lag im Februar 2025 bei einem Indexwert von -22,6 Punkten und wird voraussichtlich
            im März bei einem Wert von -24,7 Punkten liegen. Schließlich drückt der starke Wettbewerb aus dem E-Commerce-Bereich nach wie vor auf
            den Vor-Ort-Handel in den Innenstädten. (s. AZ von Augsburg vom 14.03.2025). Die sichtbare
            Konsequenz ist, dass es zwar durchaus einen Strom an Besuchern in den Fußgängerzonen
            gibt, die Produkte anschauen und sich beraten lassen, aber schließlich doch nicht
            Vor-Ort, sondern im Internet kaufen. Gleichwohl stellen die Innenstädte die wesentlichen sozialen Begegnungsstätten dar.
            Dies ist aus Sicht der Gesellschaft der entscheidende Ansatz. Neue Überlegungen und
            aktives Tun auf Seiten der Kommunen und Städte, wie aber auch auf Seiten der Eigentümer,
            Vermieter und Mieter sind notwendig, um mit gezielten, attraktiven Anreizen (Kaufangeboten,
            Events), neuen Ideen (Aufnahme und Präsentation von neuen, innovativen, noch nicht
            dagewesenen Produkten und persönlichen Dienstleistungen z.B. aus dem Wellness-, Beauty-
            und Gesundheitsbereich bzw. neuen Ideen aus der alternativen Gesundheitsküche - sog.
            Erlebnisshoppen) sowie Kombinationen von Nutzungsmöglichkeiten (Einkaufen und Genussgastronomie)
            die Identifizierung der Innenstädte als interessante Einkaufsmöglichkeit neu ins Bewusstsein
            zu rücken sowie ihre Anziehungskraft mit hoher Verweildauer und Aufenthaltsqualität
            entscheidend zu verbessern bzw. zu erhöhen und die Innenstädte als Kern von wesentlicher
            Interaktion wieder ganz neu zu beleben. Gerade hier nachhaltige Lösungen zu finden,
            wird eine entscheidende Aufgabe für die Zukunft sein. Zusammenfassend ist aus Sicht der Berichtsgesellschaft eine abschließende Quantifizierung
            der aufgezeigten Risiken im gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt, wenn überhaupt,
            möglich. Die Berichtsgesellschaft bemüht sich deshalb umsichtig und vorsichtig bei
            ihren wirtschaftlichen Entscheidungen vorzugehen. Die Berichtsgesellschaft geht nicht
            davon aus, dass sie in ihrer Existenz bedroht ist. IV. Klimaschutz und NachhaltigkeitDie Anforderungen des Klimaschutzes werden zukünftig einen wahrnehmbaren, jedoch in
            ihrer wirtschaftlichen Reichweite noch nicht absehbaren Einfluss auf die Berichtsgesellschaft
            und ihre Tochtergesellschaften haben. Klimaschutz stellt in seiner generationenübergreifenden
            Aufgabenstellung als wesentliche Voraussetzung für das Überleben und den Fortbestand
            von Mensch und Tier auf dieser Erde eine enorme Herausforderung dar. Klimaschutz ist
            deshalb intensiv zu verfolgen, die getroffenen Maßnahmen dürfen aber anderseits die
            Menschen und die Unternehmen nicht überfordern. Wie bereits oben ausgeführt, stellen sich die Berichtsgesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften
            bereits seit geraumer Zeit den aktuellen energetischen Fragestellungen und Herausforderungen
            zum Klimaschutz im Immobilienbereich und der in diesem Bereich inzwischen unüberschaubaren
            Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen. Die Gesellschaft möchte insoweit
            im Rahmen des ihr gesetzlich Gebotenen und gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
            ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, die
            nicht von heute auf morgen, sondern nur Schritt für Schritt die weitreichenden Ziele
            einer Klimaneutralität erreichen kann, orientiert sich die Gesellschaft an den sogenannten
            ESG-Regularien (Environmental, Social, Governance). Hierbei stellt der Bereich des "Environmental" zunächst den Schwerpunkt des unternehmerischen
            Bemühens der Berichtsgesellschaft dar. Eine gebotene und wirtschaftlich machbare CO
            2 Reduzierung wird hierbei angestrebt. Diese Zielsetzung betrifft nicht nur Neu- oder
            Umbauprojekte, sondern den gesamten Immobilienbestand. Wirtschaftlich vertretbare
            und technisch sinnvolle Verbesserungen von Gebäudehüllen, die Wahl geeigneter regenerativer
            Energiequellen und Energieträger, als Hybrid bzw. diversifiziert, sowie wirtschaftlich
            und technisch umsetzbare Verbesserungen der Gebäudeausstattung zur Versorgung mit
            Wärme, Kälte und Strom nach den gesetzlichen Vorgaben und Standards zur Energieeinsparung
            unter Ausnutzung moderner Digitalisierung mit dem Ziel, Folgekosten zu optimieren,
            sind maßgebliche Schritte. Hierbei sucht die Gesellschaft eine enge Zusammenarbeit
            mit profilierten und zertifizierten Sachverständigen und Sachverständigenbüros aus
            den Bereichen Energieplanung und Energiemanagement, um auf durchdachte Energiekonzepte
            und Energiegutachten aufzubauen sowie auch öffentliche Förderungsmöglichkeiten, soweit
            vorhanden, miteinzuplanen. Soweit es den Bereich "Social" betrifft, geht es im Vermietungsbereich in erster Linie
            um die Miteinbeziehung von Mieterinteressen an einem angemessenen Klimaschutz. Vor
            dem Hintergrund der mietrechtlich eingeführten unterjährigen Berichtsverpflichtung
            der Vermieter gegenüber Mietern über deren Energieverbrauch, bemühen sich die Berichtsgesellschaft
            bzw. ihre Tochtergesellschaften das Metering-System in den Gebäuden nach den gesetzlichen
            Vorgaben auszurichten bzw. anzupassen. Des Weiteren werden in den Bestandsobjekten
            sämtliche Heizungen und die Haus- bzw. Anlagentechnik bei den regelmäßigen Wartungen
            durch Fachingenieure und Fachfirmen unter Einsparungs- und Optimierungsgesichtspunkten
            überprüft und bei Bedarf neu eingeregelt. In diesem Zuge wurden in 2024 alle Anschlusswerte
            der an das Fernwärmenetz angeschlossenen Immobilien angepasst. Ferner hat sich die
            Berichtsgesellschaft bzw. deren Töchter nach den neu eingeführten gesetzlichen Bestimmungen
            ab 2023 an der CO 2 Umlage zu beteiligen. Schließlich geht es im Bereich von "Governance" um eine verantwortungsvolle, vorausschauende
            Unternehmensführung, die den Klimaschutz als zentrales Thema in die Prozess- und Projektabläufe
            entsprechend miteinbaut. Vieles ist jedoch weiterhin im Unklaren. Eine Reihe von Vorstößen der bisherigen Ampelkoalition
            bzw. des bislang grüngeführten Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Diskussion um
            die Sanierungsverpflichtung von Heizungen nach GEG sind schließlich in 2024 auf Grund
            der Verunsicherung breiter Bevölkerungskreise in Deutschland gescheitert. Eine Verschiebung
            der Themenschwerpunkte bzw. ein Abwenden vom Klimaschutz als Primärziel waren die
            Folge (siehe oben). Gleichwohl wird auch zukünftig der Klimaschutz einen wahrnehmbaren, wirtschaftlichen
            Einfluss auf die Berichtsgesellschaft ausüben, der bis dato nicht quantifiziert werden
            kann. Die Berichtsgesellschaft sieht jedoch durch das Thema Klimaschutz keine aktuelle
            Bedrohung für ihre Existenz. V. PrognoseberichtDie Berichtsgesellschaft geht für 2025 davon aus, dass sie im Wesentlichen aufgrund
            der leicht gesunkenen Beteiligungserträge ein Ergebnis vor Steuern von rund EUR 3,9
            Mio (ohne Sondereffekte) erzielt. Entscheidend hierfür werden jedoch die Zinsentwicklung,
            mögliche Baukostensteigerungen sowie die Höhe der Erhaltungsaufwendungen sein. Des
            Weiteren können Beteiligungsergebnisse durch Leerstände und sinkende Mieten beeinträchtigt
            sein. Eine abschließende Quantifizierung von möglichen Verschlechterungen ist derzeit
            nicht möglich. VI. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt,
            der mit der Erklärung schließt, dass (1) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen
            zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem
            Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, (2) die Gesellschaft Rechtsgeschäfte
            mit Dritten auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens und mit Dritten im Interesse
            von verbundenen Unternehmen nicht vorgenommen hat und (3) Maßnahmen auf Veranlassung
            oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen,
            die sich zum Vor- oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder unterlassen noch
            getroffen worden sind. VII. Grundzüge des VergütungssystemsEin Anspruch auf erfolgsabhängige Jahresprämie besteht weder bei Vorstand noch Aufsichtsrat. Die Vergütung des Vorstands erfolgt in einem geringen Umfang direkt in der Berichtsgesellschaft
            und ansonsten durch Kostenverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des
            Aktiengesetzes. Aufteilungsmaßstab ist der tatsächlich geleistete und erfasste Zeitaufwand.
            In der Kostenverrechnung sind eine feste Vergütung sowie eine erfolgs- und leistungsabhängige
            Prämie enthalten, die nach Abschluss eines Kalenderjahres nach billigem Ermessen ohne
            Rechtsanspruch festgelegt wird. Die Vergütungsregelung trägt dem Umstand Rechnung,
            dass der Vorstand gesellschafts- und konzernübergreifend tätig ist. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung auf einen festen Betrag fixiert,
            wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache erhält. Augsburg, 23.04.2025 scroll  
 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hasen-Immobilien AktiengesellschaftPrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG - bestehend aus der Bilanz zum
            31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
            Januar bis 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
            Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
            der Hasen-Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
            geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
            mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
            die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
            gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
            mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
            deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
            nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
            für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
            weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
            mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
            unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
            erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
            und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
            und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
            sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrates und Protokoll der
            Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses
            zum 31.12.2024 sowie die Wiedergabe der Abhängigkeitsberichtsangabe im Lagebericht
            (Bestätigung des Vorstands in Kapitel VI des Lageberichts). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
            auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
            noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
            zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
            der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
            in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
            Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
            Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
            vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
            Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
            Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
            zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
            Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
            Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
            die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
            Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
            der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
            dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
            der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
            Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
            der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
            in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
            gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
            zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
            Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
            Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
            gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
            für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
            der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
            als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
            oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
            Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
            sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
            gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
            zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
            zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
            dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
            (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
            Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
            können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
            angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
            die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
            Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
            Grundhaltung. Darüber hinaus 
 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
            Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
            etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
            feststellen. München, den 24. Juni 2025 BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft scroll  
 Bericht des Aufsichtsrats 2024Der Aufsichtsrat der Hasen-Immobilien AG hat im Berichtszeitraum 2024 wie bereits
            in den Vorjahren, eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und sämtliche ihm nach Gesetz
            und Satzung obliegende Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat
            hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der
            Unternehmensführung sorgfältig geprüft und überwacht. Er hat sich umfassend und zeitnah
            über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft, die Rentabilität und die Finanz- und Ertragslage
            vom Vorstand informieren lassen und den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig
            beraten. Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten aufgrund Gesetzes und Geschäftsordnung
            gegenüber dem Aufsichtsrat immer rechtzeitig und vollständig nachgekommen. Die operative
            Entwicklung im Konzern, sämtliche Geschäftsvorfälle oder Vorgänge von wesentlicher
            Bedeutung sowie die Weiterentwicklung der Strategie, die Unternehmensplanung und die
            damit verbundenen Chancen und Risiken wurden eingehend erörtert und Maßnahmen des
            Vorstandes eng begleitet. Es wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr einberufen. Auf
            die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund der Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern
            verzichtet. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der detaillierten Berichte und
            Beschlussvorlagen des Vorstands die Beschlüsse zu Maßnahmen gefasst, die nach Gesetz,
            Satzung und der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung, der Zustimmung des Aufsichtsrats
            obliegen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung
            der HasenImmobilien AG wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen frühzeitig
            informiert. Falls erforderlich, wurden dabei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren
            herbeigeführt. Darüberhinaus stand der Aufsichtsrat dem Vorstand regelmäßig in persönlichen
            Gesprächen beratend zur Seite. Interessenskonflikte zwischen dem Vorstand und den
            Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf. Der nach HGB erstellte Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG 2024 und der nach IAS
            aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Lagebericht für
            die Hasen-Immobilien AG und den Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung
            von der BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
            München geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
            Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung am 14.08.2024 gewählt und vom
            Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt. Zum Risikomanagement der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der
            Vorstand der Hasen-Immobilien AG die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen
            insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen
            hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand
            der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Sämtliche relevanten Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der BANSBACH
            GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München wurden
            dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss,
            den Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht auf ihre Vollständigkeit
            und Richtigkeit geprüft. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Berichte des Abschlussprüfers
            sorgfältig studiert, diese bei der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss,
            Lagebericht und Konzernlagebericht zu Rate gezogen und die Berichte des Abschlussprüfers
            mit den Jahresabschlussunterlagen abgeglichen. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers
            ergeben sich keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz oder Satzung. Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Berichten des
            Vorstands an den Aufsichtsrat überein. Sie entsprechen auch den eigenen Einschätzungen
            des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 02.07.2025 haben der Vorstand und die verantwortlichen
            Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung erläutert und standen für ergänzende Ausführungen
            zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden die Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss,
            Lagebericht und Konzernlagebericht ausführlich im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit,
            Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind durch den Aufsichtsrat keine
            Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht der
            Hasen-Immobilien AG und des Konzerns oder das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer
            zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss
            wurden ausdrücklich gebilligt. Der Jahresabschluss der Hasen-Immobilien AG für das
            Geschäftsjahr 2024 ist gemäß § 172 AktG festgestellt. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen
            zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 wurde vom Abschlussprüfer geprüft.
            Der Abschlussprüfer erhob keine Einwendungen und hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
            erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft
            nicht unangemessen hoch war." Der Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern
            rechtzeitig vor und wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Abhängigkeitsbericht
            und der Bericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Sitzung vom 02.07.2025 und
            wurden eingehend mit dem anwesenden Abschlussprüfer besprochen. Im Rahmen seiner Prüfung
            hat der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gleichfalls festgestellt,
            dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung
            des Vorstands zu erheben sind. Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns war ebenfalls Gegenstand
            der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 02.07.2025. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag
            unter anderem im Hinblick auf das Recht der Aktionäre am Bilanzgewinn, die Bilanzstruktur,
            Eigenkapital, Finanzkraft/Liquidität sowie Finanz- und Investitionsplanungen geprüft
            und schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit und
            spricht ihm seine Anerkennung aus. Augsburg, 02.07.2025 scroll  
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