Ad-hoc | 8 July 1998 14:02
Ad hoc-Service: Neue Baumw.Sp.Hof
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Ad hoc-Service: Neue Baumw.Sp.Hof
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Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG wird den Aktionären der Vogtländische
Baumwollspinnerei AG die Übernahme deren Aktien anbieten
Die Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG, Hof, die 92,84 % der Aktien der
Vogtländische Baumwollspinnerei AG, Hof hält und die Vogtländische Baumwoll-
spinnerei AG haben sich mit Aktionären, die gegen den in der außerordentlichen
Hauptversammlung der Vogtländische Baumwollspinnerei AG am 19. Dezember 1997
gefaßten Beschluß zur Ausgliederung der Spinnereien der Vogtländische Baumwoll-
spinnerei AG auf die Textil Hof NSH-Spinnerei GmbH & Co. KG Klage erhoben haben,
wie folgt verglichen.
Die Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG wird unverzüglich nach Vorliegen
eines Bewertungsgutachtens, spätestens jedoch am 30.10.1998 allen Aktionären der
Vogtländische Baumwollspinnerei AG ein öffentliches Kaufangebot für deren Aktien
unterbreiten. Der Preis je Aktie für dieses Kaufangebot richtet sich nach dem
anteiligen Unternehmenswert der durch die Süddeutsche Treuhand AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, München zu ermittein ist, zuzüglich eines Zuschlags von
DM 80,– je Aktie. Kaufpreisuntergrenze ist ein Betrag von DM 180,– je Aktie.
Im Gegenzug nahmen die Klägerinnen ihre Anfechtungsklage gegen den streitgegen-
ständlichen Beschluß, der in der außerordentlichen Hauptversammlung der
Vogtländische Baumwollspinnerei AG, Hof am 19.12.1997 gefaßt wurde, zurück.
Die Aufsichtsräte beider Gesellschaften haben diesem Vergleich, der am 8. Juli
1998 wirksam wurde, zugestimmt.
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