Ad-hoc | 10 November 1999 17:08
Ad hoc-Service: Textilgruppe Hof AG
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Gerichtliche Einigung über die Anfechtungsklagen bei der Vogtländische
Baumwollspinnerei AG, Hof
Die Vogtländische Baumwollspinnerei AG, Hof, eine sich im
Mehrheitsbesitz der Textilgruppe Hof AG befindlichen Gesellschaft,
hatte in der Hauptversammlung am 8.7.99 eine Beschlußfassung
herbeigeführt, daß ihre Aktiva und Passiva auf die Obergesellschaft
Textilgruppe Hof AG übertragen werden.
Der Vergleichstext lautet:
“Die Aktionäre Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln,
sowie zwei andere Kläger haben gegen die Beschlüsse der
Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Juli 1999 über den mit
der Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG (nunmehr Textilgruppe
Hof AG) abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf der Aktiva und der
Übertragung der Verbindlichkeiten einschließlich der Rückstellungen
auf die Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG und die damit
korrespondierenden Satzungsänderung der Beklagten Widerspruch zur
Niederschrift und sodann Anfechtungsklagen vor dem Landgericht Hof
erhoben (Aktenzeichen 1 H 0 57, 58 und 59/99). Die Kläger haben
insbesondere geltend gemacht, daß der Kaufpreis für die übertragenen
Posten zu niedrig bemessen sei.
Auf Empfehlung und Anraten des Landgerichts Hof hat die Metropol
Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH mit uns unter Beitritt
unserer Mehrheitsaktionärin Textilgruppe Hof AG (früher: Neue Baumwoll-
Spinnerei und Weberei Hof AG) einen Prozeßvergleich mit Wirkung
zugunsten aller außenstehenden Aktionäre unserer Gesellschaft
geschlossen, dem sich die beiden anderen Kläger in gesonderten
Prozeßvergleichen angeschlossen haben.
Aufgrund dieses Prozeßvergleichs wurde die Zahlung einer einmaligen
Sonderausgleichszahlung in Höhe von DM: 40,- je Aktie der
Vogtländische Baumwollspinnerei AG im Nennbetrag von DM: 50,- durch
die Mehrheitsaktionärin vereinbart.
Die vorgenannte Sonderausgleichszahlung ist ohne Abzüge an die
begünstigten Aktionäre kosten- und spesenfrei zu zahlen. Diese
Sonderzahlung ist fällig mit gesonderter Bekanntmachung im
Bundesanzeiger, die unverzüglich dann erfolgen wird, wenn die
Textilgruppe Hof (früher: Neue Baumwoll- Spinnerei und Weberei Hof
AG) aus dem Erlös des Verkaufes Ihrer Aktien an der Vogtländische
Baumwollspinnerei AG den Kaufpreis erhalten hat, spätestens jedoch und
dann unabhängig von einem Verkauf der Aktien und/oder dem Erhalt des
Kaufpreises am 15.Januar 2000.”
Eine weitere Mitteilung im Bundesanzeiger wird in den nächsten Tagen
erfolgen. Damit sind alle in der Hauptversammlung getroffenen
Beschlüsse gültig, und die Textilgruppe Hof AG wird in die Lage
versetzt, den Vertrag über den Ankauf der Passiva und die Übertragung
der Verbindlichkeiten durchzuführen. Einem Verkauf des Mantels der
Vogtländische Baumwollspinnerei AG durch die Textilgruppe Hof AG steht
nichts mehr im Wege.
Ende der Mitteilung