![]() HOFTEX GROUP AGHofJahresabschluss zum 31.12.2014Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ zum 31. Dezember 2014Aktivascroll
Passivascroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2014scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2014 der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale(1) Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft
des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister. Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst,
um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Ein nachrangiges Darlehen des Hauptaktionärs
wird aus Gründen der Klarheit der Darstellung als eigener Posten "Gesellschafterdarlehen"
ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€). (2) Gesellschaftsrechtliche ErläuterungenDie Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex Spinnerei GmbH (mittelbar), Hoftex Weberei
GmbH (mittelbar), Hoftex CoreTech GmbH (mittelbar), Hoftex Max Süss GmbH (mittelbar),
Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH
(mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar)
und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden. Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten
Angaben in Tz. 6 dargestellt. (3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB
ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken,
Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2014 ergaben sich keine nach dieser
Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen
werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden
ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Herstellungskosten
selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen,
soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Bei Bauten erfolgen die planmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen linear, bei beweglichen
Anlagegütern erfolgen die Abschreibungen linear. Im Übrigen erfolgt die Abschreibung
über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit
die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu
Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind,
erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit
des Ausfalls vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen
berücksichtigt, die grundsätzlich auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen
Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Zusätzlich
zu den temporären Differenzen werden bestehende steuerliche Verlustvorträge bei der
Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre
zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Auf diese Differenzen in den Wertansätzen
wird der derzeit gültige Ertragsteuersatz von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer
14 %) zugrunde gelegt. Soweit sich hieraus insgesamt eine Steuerbelastung ergibt,
so ist diese als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen. Eine sich insgesamt
ergebende Steuerentlastung kann als Aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt
werden. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelt und bekannt gegeben werden, abgezinst. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet
und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt seit
dem Geschäftsjahr 2009 zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer
mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde
liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird
dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche
die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
betragen T€ 788, der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf T€ 806, der Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden beträgt T€ 906. Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 100. Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird
mit einem Rechnungszinsfuß von 4,53 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt.
Zudem wurden die künftigen Gehaltssteigerungen und die Fluktuation mit 0,0 % p.a.
berücksichtigt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Für die biometrischen
Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen.
Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember
1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften
in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert. Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€
3.152. Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf
T€ 2.338. Die danach verbleibende Deckungslücke beträgt T€ 814. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die
Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechenden am Bilanzstichtag
tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen. Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog.
"Einfrierungsmethode" bilanziert. (4) WährungsumrechnungDie Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften
und anderen Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung.
Hierzu werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs
und die zu ihrer Kurssicherung abgeschlossenen Währungsderivate mit dem Marktterminkurs
zum Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung resultierende Gewinne und Verluste
werden je Währung miteinander verrechnet. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen
gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erläuterungen zur Bilanz(5) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt: scroll
scroll
(6) FinanzanlagenAnteilsbesitz zum 31. Dezember 2014scroll
1)
96 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH. (7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 3.770 (Vorjahr T€ 3.142)
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 70.492 (Vorjahr T€ 56.929) sonstige Forderungen. (8) Liquide MittelUnter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
aus. (9) Latente SteuernLatente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt
ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt.
Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des Aktivüberhangs von T€ 8.847 keinen Gebrauch gemacht. Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren im Einzelnen aus folgenden Bilanzpositionen: scroll
(10) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt
in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je rund € 2,56. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Abs.
2 WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt
ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,26 % der Stimmrechtsanteile. Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt
ist. (11) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 4 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung
sowie Einlagen der Altgesellschafter. (12) GewinnrücklagenIm Berichtsjahr wurden gemäß § 58 Abs. 2 AktG T€ 3.175 in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
AusschüttungssperreAufgrund der Bewertung des Deckungsvermögens für die Pensionsverpflichtungen (Ansprüche
aus Rückdeckungsversicherungen) zum Zeitwert ergibt sich eine Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB, die sich wie folgt errechnet: scroll
(13) BilanzgewinnDer Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt: scroll
(14) GesellschafterdarlehenAusgewiesen wird ein langfristiges Darlehen des Hauptaktionärs ERWO Holding AG in
Höhe von T€ 14.000, das am 21. Juli 2010 beginnt und eine Laufzeit von zehn Jahren
hat. Der Darlehensvertrag sieht erst für die Zeit nach dem 30. Juni 2015 eine noch
zu vereinbarende Tilgung vor. Der Darlehensgeber tritt nach dieser Vereinbarung befristet
bis zum 30. Juni 2015 mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens sowie auf
die fälligen und in Zukunft fällig werdenden Zinsansprüche hinter alle fälligen Forderungen
sämtlicher anderer Gläubiger im Rang zurück. Im Zusammenhang eines weiteren Konsortialdarlehens
II in der letzten Fassung vom 19. September 2014 wurde diese Darlehensbelassungs-
und Rangrücktrittserklärung für das Gesellschafterdarlehen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. (15) Rückstellungenscroll
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten
sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten. (16) Verbindlichkeitenscroll
Für die zum Bilanzstichtag valutierten Bankverbindlichkeiten hat die HOFTEX GROUP
AG keine eigenen Sicherheiten begeben, sondern die Verbindlichkeiten sind ausschließlich
durch Grundpfandrechte auf Immobilien, Globalzessionen von Forderungen und Sicherungsübereignung
von Vorräten bei Tochtergesellschaften besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 543 (Vorjahr
T€ 1.588) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 35.917 (Vorjahr T€ 24.681) sonstige
Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 7.310 (Vorjahr
T€ 7.380) gegenüber dem Gesellschafter ERWO Holding AG. Diese enthalten vor allem
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Betriebsmittelkrediten (Cash-Pooling) in Höhe von
T€ 7.000 (Vorjahr T€ 7.000). Hiervon sind T€ 3.000 bis zum 30. Juni 2015 mit einer
Rangrücktritts- und Verbleibensvereinbarung versehen. scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(17) Sonstige betriebliche ErträgeDie Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Festumlage an Konzerntöchter
T€ 1.580 (Vorjahr T€ 1.417), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 22 (Vorjahr
T€ 3), andere periodenfremde Erträge T€ 12 (Vorjahr T€ 68), Mieterlöse T€ 322 (Vorjahr
T€ 322) und Erträge aus sonstigen an Beteiligungen weiterberechneten Kosten T€ 737
(Vorjahr T€ 506). (18) Personalaufwandscroll
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt: scroll
(19) Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden von verbundenen Unternehmen
belastete periodenfremde Aufwendungen T€ 27 (Vorjahr T€ 25) sowie Personal- und Mietkosten
T€ 577 (Vorjahr T€ 620), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 490 (Vorjahr T€ 273),
Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 184 (Vorjahr T€ 236), Verluste aus Anlagenabgängen
T€ 60 (Vorjahr T€ 6), Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen und Zuführung zu
Wertberichtigungen auf Forderungen T€ 26 (Vorjahr T€ 0), Bankgebühren T€ 33 (Vorjahr
T€ 29), sonstige periodenfremde Aufwendungen T€ 11 (Vorjahr T€ 29) sowie sonstige
Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 574 (Vorjahr T€ 478) ausgewiesen. (20) Beteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis.
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften. (21) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen erfasst.
Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der
Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen
ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen
von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge
von T€ 9 (Vorjahr T€ 9) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 480
(Vorjahr T€ 512) verrechnet. Sonstige Erläuterungen(22) Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 34
(Vorjahr T€ 32). Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen
T€ 379 (Vorjahr T€ 377). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern
des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 3.907 (Vorjahr T€ 3.935) zurückgestellt. (23) HaftungsverhältnisseDie HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden
Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. Für langfristige Kredite des Tochterunternehmens
Tenowo GmbH in Höhe von T€ 1.141 besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der HOFTEX
GROUP AG. Aufgrund der aktuellen Planung der Tenowo GmbH geht der Vorstand nicht von
einer Inanspruchnahme der HOFTEX GROUP AG aus, daher wurde insoweit keine Rückstellung
gebildet. (24) Sonstige finanzielle VerpflichtungenGegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem
Mietvertrag in Höhe von T€ 169 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht. (25) Derivative FinanzinstrumenteZur teilweisen Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus variabel verzinslichen Bankdarlehen
nimmt die HOFTEX GROUP AG vier Zinsswaps in Anspruch. Das Nominalvolumen der Sicherungsgeschäfte
beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf T€ 12.000. Die Sicherung beginnt mit dem 1.
Oktober 2014 und läuft bis zum 30. September 2019. Der Einsatz dieser Instrumente ist nur im Zusammenhang mit der Absicherung von Risiken
aus Grundgeschäften statthaft. Der Abschluss solcher Sicherungsgeschäfte wird ausschließlich
von der HOFTEX GROUP AG vorgenommen. Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen
Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit
zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen
langfristigen Krediten von Banken und Gesellschafter wurden im Dezember 2013 vier
Zinsswaps in Höhe von zusammen Mio. € 12,0 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen
Zinssteigerungen zu begrenzen. Die im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte
mit einer Laufzeit von 57 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der
Grundgeschäfte liegen, wurden in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag
waren aus diesen Transaktionen keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt zum Bilanzstichtag
T€ 678, d.h. in dieser Höhe wurden Rückstellungen für drohende Verluste vermieden. Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich
zum 31. Dezember 2014 im Einzelnen folgende beizulegende Zeitwerte: scroll
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand
von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve
ermittelt. (26) Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im
Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten. (27) Mitglieder des Aufsichtsrats und VorstandsAufsichtsräteWaltraud Hertreiter Hans Münch Monika Fröhlich (seit 1.5.2014)* Bernd Grossmann Wolfgang Kammerer (bis 30.4.2014)* Wolfgang Schmidt* Martin Steger
*
von den Arbeitnehmern gewählt. VorständeKlaus Steger Volker Adrion (28) KonzernverbindungDie HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für
den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig
bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten
Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im
Bundesanzeiger offengelegt. (29) Schlusserklärung AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen
der HOFTEX GROUP AG zur ERWO Holding AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen erstellt
und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Nach
den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der vorstehenden Rechtsgeschäfte
bekannt waren, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung
erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen." (30) GewinnverwendungsvorschlagMit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn
der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden: scroll
HOFTEX GROUP AG Der Vorstand Steger Adrion Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale, den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft.
Deloitte & Touche GmbH scroll
Verwendung des Bilanzgewinns (Beschluss der Hauptversammlung)BeschlussfassungDie ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Juli 2015 beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von € 3.677.660,10 zu verwenden für scroll
Hoftex Group AG Der Vorstand Steger Adrion Bericht des AufsichtsratsDer Bericht des Aufsichtsrats gilt für die Hoftex Group AG und den Hoftex Group Konzern.
Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||