![]() Hoftex Group AGHofJahresabschluss zum 31.12.2017Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017HOFTEX GROUP AG, Hof/SaaleBILANZ zum 31. Dezember 2017Aktiva
Passiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2017
Anhang für das Geschäftsjahr 2017 der HOFTEX GROUPAG, Hof/Saale(1) Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr
2017 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen. Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft
des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister. Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für
kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst,
um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€). (2) Gesellschaftsrechtliche ErläuterungenDie Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex CoreTech GmbH (mittelbar), Hoftex Max
Süss GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs
GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo
GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida
GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden. Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten
Angaben in Tz. 6 dargestellt. (3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB
ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken,
Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine nach dieser
Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen
werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden
ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen
über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst
erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen,
soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit
die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu
Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind,
erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen
berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend
wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und
ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich
abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen
Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal
bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden
bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen,
sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Ein Überhang der aktiven latenten
Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Auch werden keine
aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Latente Steuern werden unter
Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer
14 %) ermittelt. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz,
der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird,
abgezinst. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet
und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden
Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst.
Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis
als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der
Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd
den Zeitwerten von T€ 755 (Vorjahr T€ 771), der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Schulden beträgt T€ 897 (Vorjahr T€ 900). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 142 (Vorjahr T€ 129). Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird
mit einem Rechnungszinsfuß von 3,68 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt.
Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum
31. Dezember 2017 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende
Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 585 (Vorjahr:
T€ 540). Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus
Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben
wurden. Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen.
Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer
Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994
sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften
in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert. Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€
2.717 (Vorjahr T€ 2.826). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
belaufen sich auf T€ 1.921 (Vorjahr T€ 1.973). Die danach verbleibende Deckungslücke
beträgt T€ 796 (Vorjahr T€ 853). Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die
Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am
Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen. Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog.
"Einfrierungsmethode" bilanziert. (4) WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt
oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen
werden mit ihrem Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz(5) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:
(6) FinanzanlagenAnteilsbesitz zum 31. Dezember 2017
1
96 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH. (7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 4.188 (Vorjahr T€ 2.657)
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 60.915 (Vorjahr T€ 75.190) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten T€ 9.000 (Vorjahr T€ 0) Forderungen
gegen die Aktionärin ERWO Holding AG. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. (8) Liquide MittelUnter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
aus. (9) Latente SteuernLatente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt
ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt.
Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht. Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus Beteiligungen
an Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen
sowie steuerlichen Verlustvorträgen. (10) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt
in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je rund € 2,56. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Abs.
2 WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt
ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,63 % der Stimmrechtsanteile. Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt
ist. (11) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung
sowie Einlagen der Altgesellschafter. (12) Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2014 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 6. Juli 2019 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung,
das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. (13) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
AusschüttungssperreTeile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt TEUR 585 (Vorjahr: TEUR 540) und resultiert
aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt. (14) BilanzgewinnDer Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
(15) Rückstellungen
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten
sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten. (16) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 1.312 (Vorjahr
T€ 345) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 26.108 (Vorjahr T€ 25.790) sonstige
Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 108 (Vorjahr
T€ 306) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden
Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(17) Sonstige betriebliche ErträgeDie Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 5 (Vorjahr
T€ 1), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens T€ 6 (Vorjahr T€
7) sowie andere periodenfremde Erträge T€ 11 (Vorjahr T€ 9). (18) Personalaufwand
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
(19) Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden von verbundenen Unternehmen
belastete periodenfremde Aufwendungen T€ 1 (Vorjahr T€ 23) sowie Personal-, Miet-
und sonstige Kosten T€ 739 (Vorjahr T€ 679), Beratungs- und Jahresabschlusskosten
T€ 194 (Vorjahr T€ 553), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 246 (Vorjahr T€ 197),
Lizenzgebühren T€ 7 (Vorjahr T€ 23), Verluste aus Anlagenabgängen T€ 0 (Vorjahr T€
2), Bankgebühren T€ 14 (Vorjahr T€ 13), sonstige periodenfremde Aufwendungen T€ 6
(Vorjahr T€ 10) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 636 (Vorjahr
T€ 640) ausgewiesen. (20) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen
Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der
HTG AG verbunden sind. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils
abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund
von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften. (21) Zinsergebnis
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie
Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es
sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in
Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich
der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 9 (Vorjahr T€ 8) mit
den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 350 (Vorjahr T€ 395) verrechnet. Sonstige Erläuterungen(22) Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 89
(Vorjahr T€ 89). Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen
T€ 382 (Vorjahr T€ 381). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern
des Vorstands und deren Hinterbliebene sind T€ 3.509 (Vorjahr T€ 3.770) zurückgestellt. (23) Sonstige finanzielle VerpflichtungenGegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem
Mietvertrag in Höhe von T€ 221 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht. (24) Derivative FinanzinstrumenteDie HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen
Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit
zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen
langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden sechs Zinsswaps in Höhe von zusammen T€
28.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Die
im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit Restlaufzeiten von 21 Monaten
und 48 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen,
wurden mit diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag
waren aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten
zu bilden; d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von insgesamt T€ 487
wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden. Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich
zum 31. Dezember 2017 folgende beizulegende Zeitwerte:
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand
von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve
ermittelt. (25) Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im
Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten. (26) Mitglieder des Aufsichtsrats und VorstandsAufsichtsräteWaltraud Hertreiter Vorsitzende Selbstständige Unternehmensberaterin Neubeuern Martin Steger Stellv. Vorsitzender Selbstständiger Immobilienkaufmann Nürnberg Werner Berlet IT-Manager Bad Homburg Renate Dempfle Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH Augsburg Johanna Falasa * Kaufmännische Angestellte Münchberg York Riedel Selbstständiger Rechtsanwalt Nürnberg Wolfgang Schmidt * Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach Hof
*
von den Arbeitnehmern gewählt. Tom Steger Selbstständiger Rechtsanwalt Nürnberg Carmen Teismann * Laborangestellte Schwarzenbach/Saale VorständeKlaus Steger Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer Nürnberg Jacques van den Burg Chief Financial Officer Wendelstein (27) KonzernverbindungDie HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für
den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig
bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten
Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im
Bundesanzeiger offengelegt. (28) Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen
der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 erstellt und
dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Nach den
Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der vorstehenden Rechtsgeschäfte
bekannt waren, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung
erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen." (29) FrauenquoteDer Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG hat am 9. Dezember 2016 als Zielquote für den
Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 die Beibehaltung des Status quo, das heißt eine
Nullquote, beschlossen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm bis
zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat
vier Frauen an. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand
der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 Prozent innerhalb einer Umsetzungsfrist
bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Der bisherige Frauenanteil bei Festlegung der
Zielgröße beträgt 50 Prozent. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht
festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen
verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.
*
von den Arbeitnehmern gewählt. (30) GewinnverwendungsvorschlagMit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn
der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden:
Hof, 29. März 2018 HOFTEX GROUP AGDer Vorstand Steger van den Burg Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale, den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft. München, den 24. April 2018 Deloitte GmbH
Verwendung des Bilanzgewinns (Beschluss der Hauptversammlung)BeschlussfassungDie ordentliche Hauptversammlung hat am 6. Juli 2018 beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 3.444.877,59 zu verwenden für
Hof, im Juli 2018 HOFTEX GROUP AGDer Vorstand Steger van den Burg Bericht des AufsichtsratsDer Bericht des Aufsichtsrats gilt für die Hoftex Group AG und den Hoftex Group Konzern.
Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden. |
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