![]() Hoftex Group AGHofJahresabschluss zum 31.12.2018Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
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Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
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T€ | T€ |
| Anlagevermögen | (4) |
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Immaterielle Vermögensgegenstände |
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2.212 | 2.156 |
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Sachanlagen |
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1.241 | 1.388 |
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Finanzanlagen | (5) | 104.596 | 116.353 |
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108.049 | 119.897 |
| Umlaufvermögen |
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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (6) | 55.366 | 65.283 |
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Liquide Mittel | (7) | 27.136 | 10.213 |
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82.502 | 75.496 |
| Rechnungsabgrenzungsposten |
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84 | 82 | |
| Bilanzsumme |
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190.635 | 195.475 | |
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Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
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T€ | T€ |
| Eigenkapital |
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Gezeichnetes Kapital | (9) | 13.920 | 13.920 |
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Kapitalrücklage | (10) | 41.158 | 41.158 |
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Gewinnrücklagen | (12) | 54.415 | 49.715 |
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Bilanzgewinn | (13) | 2.968 | 3.445 |
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112.461 | 108.238 |
| Rückstellungen | (14) | 8.768 | 9.256 | |
| Verbindlichkeiten | (15) |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
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50.000 | 50.000 |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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315 | 225 |
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Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
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18.999 | 27.420 |
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Sonstige Verbindlichkeiten |
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92 | 336 |
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69.406 | 77.981 |
| Bilanzsumme |
|
190.635 | 195.475 | |
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Anhang | 2018 | 2017 |
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T€ | T€ |
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Umsatzerlöse |
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4.146 | 3.745 |
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Sonstige betriebliche Erträge | (16) | 349 | 22 |
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Personalaufwand | (17) | -3.052 | -3.004 |
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Abschreibungen | (4) | -722 | -380 |
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Sonstige betriebliche Aufwendungen | (18) | -2.033 | -1.843 |
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Beteiligungsergebnis | (19) | 6.561 | 7.187 |
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Zinsergebnis | (20) | 666 | 1.819 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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-381 | -792 |
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Ergebnis nach Steuern |
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5.534 | 6.754 |
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Sonstige Steuern |
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-113 | -109 |
| Jahresüberschuss |
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5.421 | 6.645 | |
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Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
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247 | 100 |
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
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-2.700 | -3.300 |
| Bilanzgewinn |
|
2.968 | 3.445 | |
Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr
2018 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen.
Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft
des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.
Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für
kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst,
um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).
Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex CoreTech GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei
GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH,
Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo
Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien
I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft
HOFTEX GROUP AG verbunden.
Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten
Angaben in Tz. 6 dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB
ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken,
Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine nach dieser
Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen
werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden
ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen
über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst
erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen,
soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit
die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu
Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind,
erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen
berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend
wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und
ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich
abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen
Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal
bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden
bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen,
sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven latenten
Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Auch werden keine
aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge bilanziert. Latente Steuern werden unter
Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer
14 %) ermittelt.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz,
der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird,
abgezinst.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet
und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden
Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst.
Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis
als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der
Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd
den Zeitwerten von T€ 738 (Vorjahr T€ 755), der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Schulden beträgt T€ 884 (Vorjahr T€ 897). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 146 (Vorjahr T€ 142).
Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird
mit einem Rechnungszinsfuß von 3,21 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt.
Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum
31. Dezember 2018 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende
Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 569 (Vorjahr:
T€ 585).
Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben
wurden.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen.
Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer
Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994
sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften
in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.
Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€
2.694 (Vorjahr T€ 2.717). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
belaufen sich auf T€ 1.816 (Vorjahr T€ 1.921). Die danach verbleibende Deckungslücke
beträgt T€ 878 (Vorjahr T€ 796).
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die
Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am
Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.
Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog.
"Einfrierungsmethode" bilanziert.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:
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Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.1.2018 | Zugänge | Umb. | Abgänge | 31.12.2018 | 1.1.2018 |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 2.972 | 612 | 0 | 0 | 3.584 | 816 |
|
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2.972 | 612 | 0 | 0 | 3.584 | 816 |
| Sachanlagen |
|
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| Grundstücke und Bauten | 8.409 | 0 | 0 | 0 | 8.409 | 7.591 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.704 | 19 | 0 | 1 | 2.722 | 2.134 |
|
|
11.113 | 19 | 0 | 1 | 11.131 | 9.725 |
| Finanzanlagen |
|
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| Anteile an verbundenen Unternehmen | 116.838 | 0 | 0 | 11.637 | 105.201 | 2.699 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.533 | 0 | 0 | 120 | 4.413 | 2.320 |
| Sonstige Ausleihungen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
|
|
121.372 | 0 | 0 | 11.757 | 109.615 | 5.019 |
| Anlagevermögen | 135.457 | 631 | 0 | 11.758 | 124.330 | 15.560 |
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Abschreibungen |
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| Immaterielle Vermögensgegenstände | Zugänge | Umb. | Abgänge | 31.12.2018 | Buchwert 31.12.2018 | Buchwert 31.12.2017 |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 556 | 0 | 0 | 1.372 | 2.212 | 2.156 |
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|
556 | 0 | 0 | 1.372 | 2.212 | 2.156 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| Grundstücke und Bauten | 1 | 0 | 0 | 7.592 | 817 | 818 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 165 | 0 | 1 | 2.298 | 424 | 570 |
|
|
166 | 0 | 1 | 9.890 | 1.241 | 1.388 |
| Finanzanlagen |
|
|
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| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 2.699 | 102.502 | 114.139 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 2.320 | 2.093 | 2.213 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
|
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0 | 0 | 0 | 5.019 | 104.596 | 116.353 |
| Anlagevermögen | 722 | 0 | 1 | 16.281 | 108.049 | 119.897 |
| Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen | Sitz | Anteil am Kapital in % | Währung | Eigenkapital in Tausend6) | Jahresergebnis in Tausend |
| verbundene Unternehmen |
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| Hoftex GmbH | Hof | 1) 100,00 | Euro | 14.069 | (EAV)7) |
| Hof Garn Verwaltungs GmbH | Hof | 100,00 | Euro | -207 | -15 |
| Hoftex CoreTech GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| Hoftex Färberei GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 800 | (EAV) |
| Hoftex Färberei Betriebs GmbH | Hof | 3) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| Tenowo GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 63.171 | (EAV) |
| Tenowo Hof GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| Tenowo Reichenbach GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| Tenowo Mittweida GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| Tenowo Inc. | Lincolnton, USA | 4) 100,00 | USD8) | 10.799 | 1.240 |
| Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. | Huzhou, China | 4) 100,00 | CNY9) | 47.691 | -12.571 |
| Resintex Industriale S.r.l.12) | Mailand, Italien | 4) 100,00 | Euro | 2.620 | -140 |
| Neutex Home Deco GmbH | Münchberg | 100,00 | Euro | 7.536 | (EAV) |
| Neutex Betriebs GmbH | Münchberg | 5) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) |
| SC Textor S.A. | Targu Mures, Rumänien | 5) 100,00 | RON10) | 13.278 | 2 |
| Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH11) | Hof | 100,00 | Euro | 85 | 7 |
| Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG | Hof | 100,00 | Euro | 12.821 | 1.243 |
| Feinspinnerei Hof GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 45 | -5 |
| Hoftex Immobilien I GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 4.472 | (EAV) |
| HBD Textil-GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 4 | -2 |
| Zweckgesellschaften |
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|
| Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. | Hof | 0,00 | Euro |
|
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1
96 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH.
2
100 % der Anteile hält die Hoftex GmbH.
3
100 % der Anteile hält die Hoftex Färberei GmbH.
4
100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
5
100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
6
Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
7
EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag").
8
Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 1,1450 USD.
9
Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 7,8751 CNY.
10
Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 4,6635 RON.
11
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG.
12
Die Anteile an der Resintex Industriale S.r.l., Mailand/Italien, wurden im Geschäftsjahr
von der Tenowo GmbH erworben
|
|
31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 2 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 54.586 | 65.103 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 780 | 178 |
|
|
55.366 | 65.283 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 3.314 (Vorjahr T€ 4.188)
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 51.272 (Vorjahr T€ 60.915) sonstige Forderungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten T€ 0 (Vorjahr T€ 9.000) gegen
die Aktionärin ERWO Holding AG.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
aus.
Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt
ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt.
Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.
Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus Beteiligungen
an Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen
sowie steuerlichen Verlustvorträgen.
Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt
in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je rund € 2,56.
Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass
sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält
die ERWO Holding AG 84,63 % der Stimmrechtsanteile.
Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie
mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.
Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung
sowie Einlagen der Altgesellschafter.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2014 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 6. Juli 2019 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung,
das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
|
|
T€ |
|
|
2018 |
| Vortrag 1.1. | 49.715 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung | 2.000 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat | 2.700 |
| Stand 31.12. | 54.415 |
Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 569 (Vorjahr: TEUR 585) und resultiert
aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.
Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
|
|
2018 | 2017 |
| Bilanzgewinn 1.1. | 3.445 | 2.389 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG | -2.000 | -1.200 |
| Dividendenzahlung | -1.198 | -1.089 |
| Gewinnvortrag | 247 | 100 |
| Jahresüberschuss | 5.421 | 6.645 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG | -2.700 | -3.300 |
| Bilanzgewinn 31.12. | 2.968 | 3.445 |
|
|
31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 7.521 | 7.848 |
| Steuerrückstellungen | 856 | 729 |
| Sonstige Rückstellungen | 391 | 679 |
|
|
8.768 | 9.256 |
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten
sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.
|
|
31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 50.000 | 50.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 315 | 225 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 18.999 | 27.420 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 92 | 336 |
| davon aus Steuern | (46) | (207) |
| davon im Rahmen der |
|
|
| sozialen Sicherheit | (12) | (12) |
|
|
69.406 | 77.981 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 719 (Vorjahr
T€ 1.312) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 18.280 (Vorjahr T€ 26.108) sonstige
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 157 (Vorjahr
T€ 108) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
|
|
31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
| Restlaufzeit | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.000 | 41.000 | 0 | 0 | 40.000 | 10.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 315 | 0 | 0 | 225 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 18.999 | 0 | 0 | 27.420 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 92 | 0 | 0 | 336 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | (46) | (0) | (0) | (207) | (0) | (0) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (12) | (0) | (0) | (12) | (0) | (0) |
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28.406 | 41.000 | 0 | 27.981 | 40.000 | 10.000 |
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden
Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund.
Die Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 303 (Vorjahr
T€ 5), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens T€ 0 (Vorjahr T€
6) sowie andere periodenfremde Erträge T€ 25 (Vorjahr T€ 11).
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2018 | 2017 |
| Löhne und Gehälter | 2.383 | 2.586 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 669 | 418 |
| davon für Altersversorgung | (277) | (32) |
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3.052 | 3.004 |
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
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2018 | 2017 |
| Arbeiter | 3 | 2 |
| Angestellte | 38 | 39 |
| Auszubildende | 2 | 1 |
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43 | 42 |
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden von verbundenen Unternehmen
belastete periodenfremde Aufwendungen T€ 0 (Vorjahr T€ 1) sowie Personal-, Miet- und
sonstige Kosten T€ 822 (Vorjahr T€ 739), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 228
(Vorjahr T€ 194), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 289 (Vorjahr T€ 246), Lizenzgebühren
T€ 7 (Vorjahr T€ 7), Bankgebühren T€ 13 (Vorjahr T€ 14), sonstige periodenfremde Aufwendungen
T€ 21 (Vorjahr T€ 6) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 653 (Vorjahr
T€ 636) ausgewiesen.
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2018 | 2017 |
| Erträge aus von Organgesellschaften abgeführten Steuerumlagen mit verbundenen Unternehmen | 2.571 | 2.390 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen | 5.304 | 7.178 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen | -1.314 | -2.381 |
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6.561 | 7.187 |
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen
Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der
HTG AG verbunden sind. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils
abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund
von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.
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2018 | 2017 |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 291 | 297 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (291) | (297) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.830 | 3.093 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (1.830) | (3.079) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.455 | -1.571 |
| davon an verbundene Unternehmen | (24) | (0) |
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666 | 1.819 |
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie
Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es
sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in
Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich
der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 9 (Vorjahr T€ 9) mit
den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 301 (Vorjahr T€ 350) verrechnet.
Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 90
(Vorjahr T€ 89).
Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen
T€ 332 (Vorjahr T€ 382). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern
des Vorstands und deren Hinterbliebene sind T€ 3.309 (Vorjahr T€ 3.509) zurückgestellt.
Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem
Mietvertrag in Höhe von T€ 221 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus
bestehen sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 22 (Vorjahr: T€ 0),
die sich aus Bestellobligen ergeben.
Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.
Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen
Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit
zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen
langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden sechs Zinsswaps in Höhe von zusammen T€
28.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Die
im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit einer Laufzeit von 9 Monaten und
36 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen,
wurden mit diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag
waren aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten
zu bilden; d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von insgesamt T€ 350
wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden.
Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich
zum 31. Dezember 2018 folgende beizulegende Zeitwerte:
| Fälligkeit | Nominalbetrag | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Swapsatz |
| 30.09.2019 | Mio. EUR 3,0 | TEUR 0 | TEUR -39 | 1,3950 % |
| 30.09.2019 | Mio. EUR 4,0 | TEUR 0 | TEUR -50 | 1,3600 % |
| 30.09.2019 | Mio. EUR 2,0 | TEUR 0 | TEUR -26 | 1,4100 % |
| 30.09.2019 | Mio. EUR 3,0 | TEUR 0 | TEUR -39 | 1,4200 % |
| 23.12.2021 | Mio. EUR 10,0 | TEUR 0 | TEUR -121 | 0,5225 % |
| 23.12.2021 | Mio. EUR 6,5 | TEUR 0 | TEUR -75 | 0,5000 % |
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand
von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve
ermittelt.
Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im
Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.
Waltraud Hertreiter (bis 06.07.2018)
Vorsitzende
Selbstständige Unternehmensberaterin
Neubeuern
Tom Steger
Vorsitzender (seit 06.07.2018)
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg
Werner Berlet
IT-Manager
Bad Homburg
Renate Dempfle
Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH
Augsburg
Johanna Falasa*
Kaufmännische Angestellte
Münchberg
Melanie Liebert (seit 06.07.2018)
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Augsburg
York Riedel
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Wolfgang Schmidt*
Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach
Hof
Carmen Teismann*
Laborangestellte
Schwarzenbach/Saale
Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg
Jacques van den Burg (bis 31.07.2018)
Chief Financial Officer
Wendelstein
Robert Seibold (seit 01.08.2018)
Chief Financial Officer
Abenberg
*
von den Arbeitnehmern gewählt
Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für
den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig
bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten
Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im
Bundesanzeiger offengelegt.
Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen
der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 erstellt und
dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Die Gesellschaft
hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte mit dem herrschendem und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen
wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen
wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."
Der Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG hat am 9. Dezember 2016 als Zielquote für den
Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 die Beibehaltung des Status quo, das heißt eine
Nullquote, beschlossen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm bis
zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat
vier Frauen an. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand
der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 Prozent innerhalb einer Umsetzungsfrist
bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Der bisherige Frauenanteil bei Festlegung der
Zielgröße beträgt 40 Prozent. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht
festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen
verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn
der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,25 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) | 1.361.200,00 € |
| Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG | 1.500.000,00 € |
| Vortrag auf neue Rechnung | 107.008,05 € |
| Bilanzgewinn | 2.968.208,05 € |
Hof, 29. März 2019
HOFTEX GROUP AG
Der Vorstand
Steger
Seibold
An die HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale
Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die Angaben zur Frauenquote nach
§ 289f Abs. 4 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Angaben
zur Frauenquote.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen:
| ― |
die im Abschnitt 29 des Anhangs enthaltenen Angaben zur Frauenquote nach § 289f Abs. 4 HGB |
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen,
und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form
von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die
er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 30. April 2019
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Klaus Löffler | Tanja Markert |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüferin |
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 12. Juli 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 2.968.208,05 zu verwenden für
| Zahlung einer Dividende von € 0,25 je Aktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) | € 1.361.200,00 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG | € 1.500.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | € 107.008,05 |
|
|
€ 2.968.208,05 |
Hof, im Juli 2019
HOFTEX GROUP AG
Der Vorstand
Steger
Seibold
Der Bericht des Aufsichtsrats gilt für die Hoftex Group AG und den Hoftex Group Konzern.
Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden.