Hoftex Group AG

Hof

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ
zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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Anhang 31.12.2018 31.12.2017



T€ T€
Anlagevermögen (4)


Immaterielle Vermögensgegenstände
2.212 2.156

Sachanlagen
1.241 1.388

Finanzanlagen (5) 104.596 116.353



108.049 119.897
Umlaufvermögen



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (6) 55.366 65.283

Liquide Mittel (7) 27.136 10.213



82.502 75.496
Rechnungsabgrenzungsposten
84 82
Bilanzsumme
190.635 195.475

Passiva

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Anhang 31.12.2018 31.12.2017



T€ T€
Eigenkapital



Gezeichnetes Kapital (9) 13.920 13.920

Kapitalrücklage (10) 41.158 41.158

Gewinnrücklagen (12) 54.415 49.715

Bilanzgewinn (13) 2.968 3.445



112.461 108.238
Rückstellungen (14) 8.768 9.256
Verbindlichkeiten (15)


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
50.000 50.000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
315 225

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
18.999 27.420

Sonstige Verbindlichkeiten
92 336



69.406 77.981
Bilanzsumme
190.635 195.475

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für das Geschäftsjahr 2018

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Anhang 2018 2017



T€ T€

Umsatzerlöse
4.146 3.745

Sonstige betriebliche Erträge (16) 349 22

Personalaufwand (17) -3.052 -3.004

Abschreibungen (4) -722 -380

Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -2.033 -1.843

Beteiligungsergebnis (19) 6.561 7.187

Zinsergebnis (20) 666 1.819

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-381 -792

Ergebnis nach Steuern
5.534 6.754

Sonstige Steuern
-113 -109
Jahresüberschuss
5.421 6.645

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
247 100

Einstellung in andere Gewinnrücklagen
-2.700 -3.300
Bilanzgewinn
2.968 3.445

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex CoreTech GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 6 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Auch werden keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge bilanziert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer 14 %) ermittelt.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 738 (Vorjahr T€ 755), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 884 (Vorjahr T€ 897). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 146 (Vorjahr T€ 142).

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem Rechnungszinsfuß von 3,21 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2018 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 569 (Vorjahr: T€ 585).

Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.694 (Vorjahr T€ 2.717). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.816 (Vorjahr T€ 1.921). Die danach verbleibende Deckungslücke beträgt T€ 878 (Vorjahr T€ 796).

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.

Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.2018 Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2018 1.1.2018
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 2.972 612 0 0 3.584 816

2.972 612 0 0 3.584 816
Sachanlagen





Grundstücke und Bauten 8.409 0 0 0 8.409 7.591
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.704 19 0 1 2.722 2.134

11.113 19 0 1 11.131 9.725
Finanzanlagen





Anteile an verbundenen Unternehmen 116.838 0 0 11.637 105.201 2.699
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.533 0 0 120 4.413 2.320
Sonstige Ausleihungen 1 0 0 0 1 0

121.372 0 0 11.757 109.615 5.019
Anlagevermögen 135.457 631 0 11.758 124.330 15.560
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Abschreibungen

Immaterielle Vermögensgegenstände Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2018 Buchwert 31.12.2018 Buchwert 31.12.2017
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 556 0 0 1.372 2.212 2.156

556 0 0 1.372 2.212 2.156
Sachanlagen





Grundstücke und Bauten 1 0 0 7.592 817 818
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 165 0 1 2.298 424 570

166 0 1 9.890 1.241 1.388
Finanzanlagen





Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 2.699 102.502 114.139
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 2.320 2.093 2.213
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 1 1

0 0 0 5.019 104.596 116.353
Anlagevermögen 722 0 1 16.281 108.049 119.897

(5) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2018

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Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am Kapital in % Währung Eigenkapital in Tausend6) Jahresergebnis in Tausend
verbundene Unternehmen




Hoftex GmbH Hof 1) 100,00 Euro 14.069 (EAV)7)
Hof Garn Verwaltungs GmbH Hof 100,00 Euro -207 -15
Hoftex CoreTech GmbH Hof 2) 100,00 Euro 150 (EAV)
Hoftex Färberei GmbH Hof 2) 100,00 Euro 800 (EAV)
Hoftex Färberei Betriebs GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo GmbH Hof 100,00 Euro 63.171 (EAV)
Tenowo Hof GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Reichenbach GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Mittweida GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Inc. Lincolnton, USA 4) 100,00 USD8) 10.799 1.240
Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. Huzhou, China 4) 100,00 CNY9) 47.691 -12.571
Resintex Industriale S.r.l.12) Mailand, Italien 4) 100,00 Euro 2.620 -140
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV)
Neutex Betriebs GmbH Münchberg 5) 100,00 Euro 150 (EAV)
SC Textor S.A. Targu Mures, Rumänien 5) 100,00 RON10) 13.278 2
Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH11) Hof 100,00 Euro 85 7
Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG Hof 100,00 Euro 12.821 1.243
Feinspinnerei Hof GmbH Hof 100,00 Euro 45 -5
Hoftex Immobilien I GmbH Hof 100,00 Euro 4.472 (EAV)
HBD Textil-GmbH Hof 100,00 Euro 4 -2
Zweckgesellschaften




Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. Hof 0,00 Euro

1 96 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH.
2 100 % der Anteile hält die Hoftex GmbH.
3 100 % der Anteile hält die Hoftex Färberei GmbH.
4 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
5 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
6 Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
7 EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag").
8 Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 1,1450 USD.
9 Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 7,8751 CNY.
10 Stichtagskurs zum 31.12.2018: 1 Euro = 4,6635 RON.
11 Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG.
12 Die Anteile an der Resintex Industriale S.r.l., Mailand/Italien, wurden im Geschäftsjahr von der Tenowo GmbH erworben

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 54.586 65.103
Sonstige Vermögensgegenstände 780 178

55.366 65.283

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 3.314 (Vorjahr T€ 4.188) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 51.272 (Vorjahr T€ 60.915) sonstige Forderungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten T€ 0 (Vorjahr T€ 9.000) gegen die Aktionärin ERWO Holding AG.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(7) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.

Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen.

(9) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.

Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,63 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(10) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie Einlagen der Altgesellschafter.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 6. Juli 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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T€

2018
Vortrag 1.1. 49.715
Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 2.000
Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat 2.700
Stand 31.12. 54.415

Ausschüttungssperre

Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 569 (Vorjahr: TEUR 585) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.

(13) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:

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2018 2017
Bilanzgewinn 1.1. 3.445 2.389
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG -2.000 -1.200
Dividendenzahlung -1.198 -1.089
Gewinnvortrag 247 100
Jahresüberschuss 5.421 6.645
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG -2.700 -3.300
Bilanzgewinn 31.12. 2.968 3.445

(14) Rückstellungen

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31.12.2018 31.12.2017
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.521 7.848
Steuerrückstellungen 856 729
Sonstige Rückstellungen 391 679

8.768 9.256

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(15) Verbindlichkeiten

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31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.000 50.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 315 225
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.999 27.420
Sonstige Verbindlichkeiten 92 336
davon aus Steuern (46) (207)
davon im Rahmen der

sozialen Sicherheit (12) (12)

69.406 77.981

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 719 (Vorjahr T€ 1.312) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 18.280 (Vorjahr T€ 26.108) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 157 (Vorjahr T€ 108) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

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31.12.2018 31.12.2017
Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.000 41.000 0 0 40.000 10.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 315 0 0 225 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.999 0 0 27.420 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 92 0 0 336 0 0
davon aus Steuern (46) (0) (0) (207) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (12) (0) (0) (12) (0) (0)

28.406 41.000 0 27.981 40.000 10.000

Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 303 (Vorjahr T€ 5), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens T€ 0 (Vorjahr T€ 6) sowie andere periodenfremde Erträge T€ 25 (Vorjahr T€ 11).

(17) Personalaufwand

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2018 2017
Löhne und Gehälter 2.383 2.586
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 669 418
davon für Altersversorgung (277) (32)

3.052 3.004

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2018 2017
Arbeiter 3 2
Angestellte 38 39
Auszubildende 2 1

43 42

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden von verbundenen Unternehmen belastete periodenfremde Aufwendungen T€ 0 (Vorjahr T€ 1) sowie Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 822 (Vorjahr T€ 739), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 228 (Vorjahr T€ 194), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 289 (Vorjahr T€ 246), Lizenzgebühren T€ 7 (Vorjahr T€ 7), Bankgebühren T€ 13 (Vorjahr T€ 14), sonstige periodenfremde Aufwendungen T€ 21 (Vorjahr T€ 6) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 653 (Vorjahr T€ 636) ausgewiesen.

(19) Beteiligungsergebnis

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2018 2017
Erträge aus von Organgesellschaften abgeführten Steuerumlagen mit verbundenen Unternehmen 2.571 2.390
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 5.304 7.178
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -1.314 -2.381

6.561 7.187

Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(20) Zinsergebnis

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2018 2017
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 291 297
davon aus verbundenen Unternehmen (291) (297)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.830 3.093
davon aus verbundenen Unternehmen (1.830) (3.079)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.455 -1.571
davon an verbundene Unternehmen (24) (0)

666 1.819

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 9 (Vorjahr T€ 9) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 301 (Vorjahr T€ 350) verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 90 (Vorjahr T€ 89).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 332 (Vorjahr T€ 382). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebene sind T€ 3.309 (Vorjahr T€ 3.509) zurückgestellt.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 221 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 22 (Vorjahr: T€ 0), die sich aus Bestellobligen ergeben.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(23) Derivative Finanzinstrumente

Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden sechs Zinsswaps in Höhe von zusammen T€ 28.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Die im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit einer Laufzeit von 9 Monaten und 36 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen, wurden mit diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag waren aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden; d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von insgesamt T€ 350 wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden.

Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2018 folgende beizulegende Zeitwerte:

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Fälligkeit Nominalbetrag Buchwert Beizulegender Zeitwert Swapsatz
30.09.2019 Mio. EUR 3,0 TEUR 0 TEUR -39 1,3950 %
30.09.2019 Mio. EUR 4,0 TEUR 0 TEUR -50 1,3600 %
30.09.2019 Mio. EUR 2,0 TEUR 0 TEUR -26 1,4100 %
30.09.2019 Mio. EUR 3,0 TEUR 0 TEUR -39 1,4200 %
23.12.2021 Mio. EUR 10,0 TEUR 0 TEUR -121 0,5225 %
23.12.2021 Mio. EUR 6,5 TEUR 0 TEUR -75 0,5000 %

Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.

(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

Waltraud Hertreiter (bis 06.07.2018)

Vorsitzende

Selbstständige Unternehmensberaterin

Neubeuern

Tom Steger

Vorsitzender (seit 06.07.2018)

Selbstständiger Rechtsanwalt

Nürnberg

Martin Steger

Stellv. Vorsitzender

Selbstständiger Immobilienkaufmann

Nürnberg

Werner Berlet

IT-Manager

Bad Homburg

Renate Dempfle

Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH

Augsburg

Johanna Falasa*

Kaufmännische Angestellte

Münchberg

Melanie Liebert (seit 06.07.2018)

Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin

Augsburg

York Riedel

Selbstständiger Rechtsanwalt

Nürnberg

Wolfgang Schmidt*

Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach

Hof

Carmen Teismann*

Laborangestellte

Schwarzenbach/Saale

Vorstände

Klaus Steger

Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer

Nürnberg

Jacques van den Burg (bis 31.07.2018)

Chief Financial Officer

Wendelstein

Robert Seibold (seit 01.08.2018)

Chief Financial Officer

Abenberg

* von den Arbeitnehmern gewählt

(26) Konzernverbindung

Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im Bundesanzeiger offengelegt.

(27) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschendem und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

(28) Frauenquote

Der Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG hat am 9. Dezember 2016 als Zielquote für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 die Beibehaltung des Status quo, das heißt eine Nullquote, beschlossen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm bis zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 Prozent innerhalb einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Der bisherige Frauenanteil bei Festlegung der Zielgröße beträgt 40 Prozent. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.

(29) Gewinnverwendungsvorschlag

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von € 0,25 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) 1.361.200,00 €
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG 1.500.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 107.008,05 €
Bilanzgewinn 2.968.208,05 €

Hof, 29. März 2019

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Steger

Seibold

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die Angaben zur Frauenquote nach § 289f Abs. 4 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Angaben zur Frauenquote.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt 29 des Anhangs enthaltenen Angaben zur Frauenquote nach § 289f Abs. 4 HGB

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 30. April 2019

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Klaus Löffler Tanja Markert
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Verwendung des Bilanzgewinns (Beschluss der Hauptversammlung)

Beschlussfassung

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 12. Juli 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 2.968.208,05 zu verwenden für

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Zahlung einer Dividende von € 0,25 je Aktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) € 1.361.200,00
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG € 1.500.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 107.008,05

€ 2.968.208,05

Hof, im Juli 2019

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Steger

Seibold

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats gilt für die Hoftex Group AG und den Hoftex Group Konzern. Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden.