HOFTEX GROUP AG

Hof

Jahresabschluss zum 31.12.2019

BILANZ

zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Anhang 31.12.2019 31.12.2018
T€ T€
Anlagevermögen (4)
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.845 2.212
Sachanlagen 1.314 1.241
Finanzanlagen (5) 104.476 104.596
107.635 108.049
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (6) 62.571 55.366
Liquide Mittel (7) 17.218 27.136
79.789 82.502
Rechnungsabgrenzungsposten 75 84
Bilanzsumme 187.499 190.635

Passiva

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Anhang 31.12.2019 31.12.2018
T€ T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (9) 13.920 13.920
Kapitalrücklage (10) 41.158 41.158
Gewinnrücklagen (12) 57.215 54.415
Bilanzgewinn (13) 2.678 2.968
114.971 112.461
Rückstellungen (14) 7.811 8.768
Verbindlichkeiten (15)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.000 50.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 201 315
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.418 18.999
Sonstige Verbindlichkeiten 98 92
64.717 69.406
Bilanzsumme 187.499 190.635

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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Anhang 2019 2018
T€ T€
Umsatzerlöse 4.505 4.146
Sonstige betriebliche Erträge (16) 148 349
Personalaufwand (17) -3.084 -3.052
Abschreibungen (4) -843 -722
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -1.880 -2.033
Beteiligungsergebnis (19) 4.793 6.561
Zinsergebnis (20) 515 666
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -207 -381
Ergebnis nach Steuern 3.947 5.534
Sonstige Steuern -76 -113
Jahresüberschuss 3.871 5.421
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 107 247
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -1.300 -2.700
Bilanzgewinn 2.678 2.968

Anhang für das Geschäftsjahr 2019 der HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) ist Muttergesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 5 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB bis maximal der Höhe der Anschaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer 14 %) ermittelt.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 716 (Vorjahr T€ 738), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 848 (Vorjahr T€ 884). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 132 (Vorjahr T€ 146), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfasst ist.

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem Rechnungszinsfuß von 2,71 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2019 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 453 (Vorjahr T€ 569).

Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.708 (Vorjahr T€ 2.694). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.562 (Vorjahr T€ 1.816). Die danach verbleibende Deckungslücke beträgt T€ 1.146 (Vorjahr T€ 878).

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.

Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

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Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.2019 Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2019 1.1.2019
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3.584 288 0 13 3.859 1.372
3.584 288 0 13 3.859 1.372
Sachanlagen
Grundstücke und
Bauten
8.409 14 0 41 8.382 7.592
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.722 318 0 110 2.930 2.298
11.131 332 0 151 11.312 9.890
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
105.201 0 0 0 105.201 2.699
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
4.413 0 0 120 4.293 2.320
Sonstige Ausleihungen 1 0 0 0 1 0
109.615 0 0 120 109.495 5.019
Anlagevermögen 124.330 620 0 284 124.666 16.281
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Abschreibungen Buchwert
31.12.2019
Buchwert
31.12.2018
Immaterielle Vermögensgegenstände Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2019
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 655 0 13 2.014 1.845 2.212
655 0 13 2.014 1.845 2.212
Sachanlagen
Grundstücke und
Bauten
1 0 0 7.593 789 817
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 187 0 80 2.405 525 424
188 0 80 9.998 1.314 1.241
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
0 0 0 2.699 102.502 102.502
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
0 0 0 2.320 1.973 2.093
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 1 1
0 0 0 5.019 104.476 104.596
Anlagevermögen 843 0 93 17.031 107.635 108.049

(5) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019

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Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am Kapital in % Währung Eigenkapital in Tausend 7) Jahresergebnis in Tausend
verbundene Unternehmen
Hoftex GmbH Hof 1) 100,00 Euro 14.069 (EAV) 8)
Hof Garn Verwaltungs GmbH 13) Hof 100,00 Euro -214 -7
Hoftex Färberei GmbH Hof 2) 100,00 Euro 800 (EAV)
Hoftex Färberei Betriebs GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo GmbH Hof 100,00 Euro 63.171 (EAV)
Tenowo Hof GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Reichenbach GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Mittweida GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV)
Tenowo Inc. Lincolnton, USA 4) 100,00 USD 9) 8.381 - 2.418
Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. Huzhou, China 4) 100,00 CNY 10) 43.646 - 4.046
Resintex Industriale S.R.L. Mailand, Italien 4) 100,00 Euro 2.323 - 297
Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. San Luis de Potosi, Mexiko 5) 100,00 MXN 11) - 3.084 - 3.134
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV)
Neutex Betriebs GmbH Münchberg 6) 100,00 Euro 150 (EAV)
SC Textor S.A. Targu Mures, Rumänien 7) 100,00 RON 12) 13.250 - 28
Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH 13) Hof 100,00 Euro 87 2
Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG Hof 100,00 Euro 13.719 897
Feinspinnerei Hof GmbH Hof 100,00 Euro 43 -2
Hoftex Immobilien I GmbH Hof 100,00 Euro 4.472 (EAV)
HBD Textil-GmbH Hof 100,00 Euro 2 -2
Zweckgesellschaften
Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. Hof 0,00 Euro - -

1) 96 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH
2) 100 % der Anteile hält die Hoftex GmbH.
3) 100 % der Anteile hält die Hoftex Färberei GmbH.
4) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
5) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH, 10 % die Tenowo Inc.
6) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
7) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
8) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag")
9) Stichtagskurs zum 31.12.2019: 1 Euro = 1,1234 USD.
10) Stichtagskurs zum 31.12.2019: 1 Euro = 7,8205 CNY.
11) Stichtagskurs zum 31.12.2019: 1 Euro = 21,2202 MXN.
12) Stichtagskurs zum 31.12.2019: 1 Euro = 4,7830 RON.
13) Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 61.256 54.586
Sonstige Vermögensgegenstände 1.315 780
62.571 55.366

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 3.258 (Vorjahr T€ 3.314) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 57.998 (Vorjahr T€ 51.272) sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(7) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.

Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen.

(9) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.

Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,69 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(10) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie Einlagen der Altgesellschafter.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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T€
2019
Vortrag 1.1. 54.415
Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 1.500
Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat 1.300
Stand 31.12. 57.215

Ausschüttungssperre

Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 453 (Vorjahr T€ 569) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.

(13) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:

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2019 2018
Bilanzgewinn 1.1. 2.968 3.445
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG -1.500 -2.000
Dividendenzahlung -1.361 -1.198
Gewinnvortrag 107 247
Jahresüberschuss 3.871 5.421
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG -1.300 -2.700
Bilanzgewinn 31.12. 2.678 2.968

(14) Rückstellungen

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31.12.2019 31.12.2018
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.195 7.521
Steuerrückstellungen 240 856
Sonstige Rückstellungen 376 391
7.811 8.768

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(15) Verbindlichkeiten

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31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.000 50.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen Lieferungen und Leistungen 201 315
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.418 18.999
Sonstige Verbindlichkeiten 98 92
davon aus Steuern (48) (46)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (11) (12)
64.717 69.406

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 145 (Vorjahr T€ 719) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 23.273 (Vorjahr T€ 18.280) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 144 (Vorjahr T€ 157) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

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31.12.2019 31.12.2018
Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
5.000 36.000 0 9.000 41.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 201 0 0 315 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.418 0 0 18.999 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 98 0 0 92 0 0
davon aus Steuern (48) (0) (0) (46) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (11) (0) (0) (12) (0) (0)
28.717 36.000 0 28.406 41.000 0

Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. Eine Kreditinanspruchnahme erfolgt ausschließlich durch die HOFTEX GROUP AG.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 25 (Vorjahr T€ 303), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens T€ 13 (Vorjahr T€ 0) sowie andere periodenfremde Erträge T€ 76 (Vorjahr T€ 25).

(17) Personalaufwand

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2019 2018
Löhne und Gehälter 2.431 2.383
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 653 669
davon für Altersversorgung (234) (277)
3.084 3.052

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2019 2018
Gewerbliche Arbeitnehmer 3 3
Angestellte 40 38
43 41

Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft einen (Vorjahr: 2) Auszubildenden.

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 771 (Vorjahr T€ 822), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 133 (Vorjahr T€ 228), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 313 (Vorjahr T€ 289), Lizenzgebühren T€ 6 (Vorjahr T€ 7), Bankgebühren T€ 15 (Vorjahr T€ 13), sonstige periodenfremde Aufwendungen T€ 7 (Vorjahr T€ 21) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 635 (Vorjahr T€ 653) ausgewiesen.

(19) Beteiligungsergebnis

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2019 2018
Erträge aus von Organgesellschaften abgeführten Steuerumlagen mit verbundenen Unternehmen 1.710 2.571
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 4.252 5.304
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -1.169 -1.314
4.793 6.561

Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(20) Zinsergebnis

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2019 2018
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 266 291
davon aus verbundenen Unternehmen (266) (291)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.613 1.830
davon aus verbundenen Unternehmen (1.613) (1.830)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.364 -1.455
davon an verbundene Unternehmen (17) (24)
515 666

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 12 (Vorjahr T€ 9) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 252 (Vorjahr T€ 301) verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 89 (Vorjahr T€ 90).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 305 (Vorjahr T€ 332). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebene sind T€ 3.317 (Vorjahr T€ 3.309) zurückgestellt.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 221 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 76 (Vorjahr T€ 22), die sich aus Bestellobligen ergeben.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(23) Derivative Finanzinstrumente

Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit (Makro-Hedge) zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps in Höhe von zusammen T€ 16.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Die zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit Restlaufzeiten von 24 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen, wurden mit diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag waren aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden; d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerten von insgesamt T€ 171 wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden.

Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2019 folgende beizulegende Zeitwerte:

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Fälligkeit Nominalbetrag Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Swapsatz
23.12.2021 Mio. EUR 10,0 TEUR 0 TEUR - 106 0,5225%
23.12.2021 Mio. EUR 6,5 TEUR 0 TEUR - 65 0,5000%

Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernanhang der HOFTEX GROUP AG enthalten.

(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

Tom Steger
Vorsitzender
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg

Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg

Werner Berlet
IT-Manager
Bad Homburg

Renate Dempfle
Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH
Augsburg

Johanna Falasa*Kaufmännische Angestellte
Münchberg

Melanie Liebert
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Augsburg

York Riedel
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg

Wolfgang Schmidt*Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach
Hof

Carmen Teismann*Laborangestellte
Schwarzenbach/​Saale

Vorstände

Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg

Robert Seibold
Chief Financial Officer
Abenberg

(26) Konzernverbindung

Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im Bundesanzeiger offengelegt.

* von den Arbeitnehmern gewählt

(27) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der vorstehenden Rechtsgeschäfte bekannt waren, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

(28) Erklärung zur Unternehmensführung (Angaben zur Frauenquote)

Der Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG hat am 9. Dezember 2016 als Zielquote für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 die Beibehaltung des Status quo, das heißt eine Nullquote, beschlossen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm bis zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 % innerhalb einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die Frauenquote in der ersten Führungsebene liegt aktuell bei 33 %. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.

(29) Gewinnverwendungsvorschlag

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) 816.720,00 €
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG 1.000.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 861.521,21 €
Bilanzgewinn 2.678.241,21 €

Hof, 30. April 2020

HOFTEX GROUP AG

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Der Vorstand
Steger
Seibold

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltende Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 30. April 2020

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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(Klaus Löffler) (Tanja Markert)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Verwendung des Bilanzgewinns (Beschluss der Hauptversammlung)

Beschlussfassung

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 10. Juli 2020 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 2.678.241,21 wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von
€ 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien)
€ 816.720,00
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG € 1.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 861.521,21
€ 2.678.241,21

Hof, im Juli 2020

HOFTEX GROUP AG

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Der Vorstand
Steger
Seibold

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats gilt für die HOFTEX GROUP AG und den Hoftex Group Konzern. Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden.