HOFTEX GROUP AGHofJahresabschluss zum 31.12.2020
BILANZ
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| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ | ||
| Anlagevermögen | (4) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.284 | 1.845 | |
| Sachanlagen | 1.245 | 1.314 | |
| Finanzanlagen | (5) | 104.343 | 104.476 |
| 106.872 | 107.635 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (6) | 56.994 | 62.571 |
| Liquide Mittel | (7) | 17.492 | 17.218 |
| 74.486 | 79.789 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 78 | 75 | |
| Bilanzsumme | 181.436 | 187.499 |
| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| T€ | T€ | ||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (9) | 13.920 | 13.920 |
| Kapitalrücklage | (10) | 41.158 | 41.158 |
| Gewinnrücklagen | (12) | 58.215 | 57.215 |
| Bilanzgewinn | (13) | 949 | 2.678 |
| 114.242 | 114.971 | ||
| Rückstellungen | (14) | 7.150 | 7.811 |
| Verbindlichkeiten | (15) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 36.000 | 41.000 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 197 | 201 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | |||
| Unternehmen | 23.643 | 23.418 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 204 | 98 | |
| 60.044 | 64.717 | ||
| Bilanzsumme | 181.436 | 187.499 |
| Anhang | 2020 | 2019 | |
| T€ | T€ | ||
| Umsatzerlöse | 4.585 | 4.506 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (16) | 108 | 149 |
| Personalaufwand | (17) | -2.906 | -3.085 |
| Abschreibungen | (4) | -895 | -843 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (18) | -2.170 | -1.881 |
| Beteiligungsergebnis | (19) | 209 | 4.793 |
| Zinsergebnis | (20) | 1.068 | 515 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 168 | -207 | |
| Ergebnis nach Steuern | 167 | 3.947 | |
| Sonstige Steuern | -80 | -76 | |
| Jahresüberschuss | 87 | 3.871 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 862 | 107 | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 0 | -1.300 | |
| Bilanzgewinn | 949 | 2.678 |
Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht
Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2020 wurde
nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in
ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group
Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem
Eintrag im Handelsregister.
Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden
größenabhängige Erleichterungen für
kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit
der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang
gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber
hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders
vermerkt - in Tausend Euro (T€).
Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex
Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei
Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex
Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH
(mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo
Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH
sind alle über Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträge mit der
Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.
Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in
§ 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 5
dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für
selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs.
2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei
nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel,
Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
handelt. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine nach
dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte.
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen
werden vor allem von Dritten erworbene Software und
Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem
Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer
Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare
Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer
(3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter
Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten
und angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten einschließlich der
Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über
den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für diese
Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen
bis maximal der Höhe der fortentwickelten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines
niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine
Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und
Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen
angemessen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die
Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts
gebildet. Dementsprechend wird ein Passivposten für
latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft
voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine
Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den
unterschiedlichen Wertansätzen künftig
Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung
maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus
anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX
GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen
Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei
Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven
latenten Steuern über die passiven latenten Steuern
wird nicht aktiviert. Auch werden keine aktiven latenten
Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Latente Steuern
werden unter Zugrundelegung eines vereinfachten
Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %,
Gewerbesteuer 14 %) ermittelt.
Rückstellungen sind für ungewisse
Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind
Rückstellungen zu bilden für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr
innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für
Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung
erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu
erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung
getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der
Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt
gegeben wird, abgezinst.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden
Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die
Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der
Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert
wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser
unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der
Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen,
erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 557
(Vorjahr T€ 716), der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden beträgt T€ 634 (Vorjahr
T€ 848). Es ergibt sich ein passiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in
Höhe von T€ 77 (Vorjahr T€ 132).
Pensionsrückstellungen werden für die
Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf
der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag
gebildet. Der Barwert wird mit einem Rechnungszinsfuß
von 2,3 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei
dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich
gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der
Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine
angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31.
Dezember 2020 aus der sieben- und zehnjährigen
Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag,
welcher der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt T€ 406 (Vorjahr: T€ 453).
Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heu-beck
zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr
erhöht, da sie bereits festgeschrieben wurden.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976
für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation
wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14.
Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994
sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren
Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag
festgeschrieben und garantiert.
Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse
der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.592 (Vorjahr T€
2.708). Die Zeitwerte der Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€
1.432 (Vorjahr T€ 1.562). Die danach verbleibende
Deckungslücke beträgt T€ 1.160 (Vorjahr
T€ 1.146).
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag angesetzt.
Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet
werden, werden diese nach der sog. "Einfrierungsmethode"
bilanziert.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt
im Anlagengitter dargestellt:
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.1.2020 | Zugänge | Umb. | Abgänge | 31.12.2020 | 1.1.2020 |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3.859 | 138 | 0 | 0 | 3.997 | 2.014 |
| 3.859 | 138 | 0 | 0 | 3.997 | 2.014 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 8.382 | 0 | 0 | 0 | 8.382 | 7.593 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.930 | 127 | 0 | 330 | 2.727 | 2.405 |
| 11.312 | 127 | 0 | 330 | 11.109 | 9.998 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 105.201 | 38 | 0 | 51 | 105.188 | 2.699 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.293 | 0 | 0 | 120 | 4.173 | 2.320 |
| Sonstige Ausleihungen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| 109.495 | 38 | 0 | 171 | 109.362 | 5.019 | |
| Anlagevermögen | 124.666 | 303 | 0 | 501 | 124.468 | 17.031 |
| Abschreibungen | Buchwert | Buchwert | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | Zugänge | Umb. | Abgänge | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 699 | 0 | 0 | 2.713 | 1.284 | 1.845 |
| 699 | 0 | 0 | 2.713 | 1.284 | 1.845 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 0 | 7.593 | 789 | 789 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 196 | 0 | 330 | 2.271 | 456 | 525 |
| 196 | 0 | 330 | 9.864 | 1.245 | 1.314 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 2.699 | 102.489 | 102.502 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 2.320 | 1.853 | 1.973 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| 0 | 0 | 0 | 5.019 | 104.343 | 104.476 | |
| Anlagevermögen | 895 | 0 | 330 | 17.596 | 106.872 | 107.635 |
| Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen | Sitz | Anteil am Kapital in % | Währung | Eigenkapital in Tausend 7) | Jahresergebnis in Tausend |
| verbundene Unternehmen | |||||
| Hoftex GmbH | Hof | 1) 100,00 | Euro | 14.069 | (EAV) 8) |
| Hoftex Färberei GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 800 | (EAV) 8) |
| Hoftex Färberei Betriebs GmbH | Hof | 3) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) 8) |
| Tenowo GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 63.171 | (EAV) 8) |
| Tenowo Hof GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) 8) |
| Tenowo Reichenbach GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) 8) |
| Tenowo Mittweida GmbH | Hof | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) 8) |
| Tenowo Inc. | Lincolnton, USA | 4) 100,00 | USD 9) | 12.224 | 2.943 |
| Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. | Huzhou, China | 4) 100,00 | CNY 10) | 47.321 | 3.676 |
| Resintex Industriale S.R.L. | Mailand, Italien | 4) 100,00 | Euro | 2.174 | - 150 |
| Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. | San Luis de Potosi, Mexiko | 5) 100,00 | MXN 11) | - 7.000 | - 3.916 |
| Neutex Home Deco GmbH | Münchberg | 100,00 | Euro | 7.536 | (EAV) 8) |
| Neutex Betriebs GmbH | Münchberg | 6) 100,00 | Euro | 150 | (EAV) 8) |
| SC Textor S.A. | Targu Mures, Rumänien | 6) 100,00 | RON 12) | 13.247 | - 4 |
| Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH 13) | Hof | 100,00 | Euro | 89 | 3 |
| Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG 14) | Hof | 100,00 | Euro | 14.641 | 922 |
| Feinspinnerei Hof GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 41 | -2 |
| Hoftex Immobilien I GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 4.472 | (EAV) 8) |
| Zweckgesellschaften | |||||
| Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. | Hof | 0,00 | Euro | - | - |
1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP
AG
2) 100 % der Anteile hält die Hoftex GmbH.
3) 100 % der Anteile hält die Hoftex
Färberei GmbH.
4) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
5) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH,
10 % die Tenowo Inc.
6) 100 % der Anteile hält die Neutex Home
Deco GmbH.
7) Die Angabe erfolgt einschließlich des
Geschäftsjahresergebnisses.
8) EAV = Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
("Ergebnisabführungsvertrag"); die Gesellschaft nimmt
die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
9) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro = 1,2271
USD
10) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro =
8,0225 CNY
11) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro =
24,4160 MXN
12) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro =
4,8683 RON
13) Unbeschränkt haftende Gesellschafterin
der Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG.
14) Die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach
§ 264b HGB in Anspruch.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde die Hof Garn
Verwaltungs GmbH rückwirkend auf die HOFTEX GROUP AG
verschmolzen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde die HBD Textil-GmbH
rückwirkend auf die HOFTEX GROUP AG verschmolzen.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 56.168 | 61.256 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 826 | 1.315 |
| 56.994 | 62.571 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten
mit T€ 3.834 (Vorjahr T€ 3.258) Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 52.334
(Vorjahr T€ 57.998) sonstige Forderungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand
sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.
Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der
passiven latenten Steuern über die aktiven latenten
Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der
aktiven über die passiven latenten Steuern besteht
gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein
Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden
Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.
Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf
temporären Differenzen aus Beteiligungen an
Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions-
und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen
Verlustvorträgen.
Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt
€ 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800
nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.
Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns
am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am
Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell
hält die ERWO Holding AG 84,69 % der
Stimmrechtsanteile.
Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10.
März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am
Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.
Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG
beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus
der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung
sowie Einlagen der Altgesellschafter.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen
Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt
bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der
Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde
bisher kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt
entwickelt:
| 2020 | |
| Vortrag 1.1. | 57.215 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung | 1.000 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat | 0 |
| Stand 31.12. | 58.215 |
Teile des grundsätzlich frei verfügbaren
Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der
Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR
406 (Vorjahr: TEUR 453) und resultiert aus dem
Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und
zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.
Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
| 2020 | 2019 | |
| Bilanzgewinn 1.1. | 2.678 | 2.968 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG | -1.000 | -1.500 |
| Dividendenzahlung | -816 | -1.361 |
| Gewinnvortrag | 862 | 107 |
| Jahresüberschuss | 87 | 3.871 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG | 0 | -1.300 |
| Bilanzgewinn 31.12. | 949 | 2.678 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 6.766 | 7.195 |
| Steuerrückstellungen | 0 | 240 |
| Sonstige Rückstellungen | 384 | 376 |
| 7.150 | 7.811 |
In den Sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Beträge für Rechts- und
Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem
Personalbereich enthalten.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 36.000 | 41.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 197 | 201 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 23.643 | 23.418 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 204 | 98 |
| davon aus Steuern | (169) | (48) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (8) | (11) |
| 60.044 | 64.717 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen mit T€ 75 (Vorjahr T€ 145)
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 23.568
(Vorjahr T€ 23.273) sonstige Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten T€ 63 (Vorjahr T€ 144)
gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||
| Restlaufzeit | bis 1 Jahr | > 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | bis 1 Jahr | > 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 23.500 | 12.500 | 0 | 5.000 | 36.000 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 197 | 0 | 0 | 201 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 23.643 | 0 | 0 | 23.418 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 204 | 0 | 0 | 98 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | (169) | (0) | (0) | (48) | (0) | (0) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (8) | (0) | (0) | (11) | (0) | (0) |
| 47.544 | 12.500 | 0 | 28.717 | 36.000 | 0 | |
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften
bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen
gesamtschuldnerischen Haftungsverbund.
Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen T€ 83
(Vorjahr T€ 25), Erträge aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens T€ 2
(Vorjahr T€ 13) und andere periodenfremde Erträge
T€ 21 (Vorjahr T€ 76).
| 2020 | 2019 | |
| Löhne und Gehälter | 2.506 | 2.432 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 400 | 653 |
| davon für Altersversorgung | (31) | (234) |
| 2.906 | 3.085 |
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
| 2020 | 2019 | |
| Arbeiter | 4 | 3 |
| Angestellte | 35 | 40 |
| 39 | 43 |
Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft
einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden
Personal-, Miet- und sonstige Kosten mit T€ 641
(Vorjahr T€ 771), Beratungs- und Jahresabschlusskosten
mit T€ 283 (Vorjahr T€ 133), Reparaturen und
Wartungsverträge mit T€ 276 (Vorjahr T€
313), Lizenzgebühren mit T€ 161 (Vorjahr T€
6), Bankgebühren mit T€ 14 (Vorjahr T€ 15),
sonstige Aufwendungen mit T€ 268 (Vorjahr T€ 7)
sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten mit
T€ 527 (Vorjahr T€ 636) ausgewiesen.
Die sonstigen Aufwendungen des Jahres 2020 beinhalten
Kosten aus der Verschmelzung der Hof Garn Verwaltungs GmbH
in Höhe von T€ 240 und aus der Verschmelzung der
HBD GmbH in Höhe von T€ 24 sowie periodenfremde
Aufwendungen in Höhe von T€ 4.
| 2020 | 2019 | |
| Erträge von Organgesellschaften aus abgeführten Steuerumlagen mit verbundenen Unternehmen | 625 | 1.710 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen | 787 | 4.252 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen | -1.203 | -1.169 |
| 209 | 4.793 |
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die
jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen
Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige
Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden
sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die
Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die
aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
übernommenen Verlustausgleiche bei den
Tochtergesellschaften.
| 2020 | 2019 | |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 263 | 266 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (263) | (266) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.861 | 1.613 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (1.860) | (1.613) |
| Negatives Kapitalüberlassungsentgelt | -3 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.053 | -1.364 |
| davon an verbundene Unternehmen | (52) | (17) |
| 1.068 | 515 |
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von
Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei
handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit
Erträgen aus der Vermögensanlage in
Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten
Vermögenswerte dienen ausschließlich der
Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung
im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei
übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von
T€ 4 (Vorjahr T€ 12) mit den Aufwendungen aus der
Aufzinsung in Höhe von T€ 202 (Vorjahr T€
252) verrechnet.
Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats
betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 92 (Vorjahr T€
89).
Die Bezüge für frühere Mitglieder des
Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 293
(Vorjahr T€ 305). Für Pensionsverpflichtungen
gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und
deren Hinterbliebene sind T€ 3.267 (Vorjahr T€
3.317) zurückgestellt.
Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen
Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe
von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet.
Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von T€ 9 (Vorjahr:
T€ 76), die sich aus Bestellobligen ergeben.
Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte bestehen nicht.
Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative
Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen
Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden
Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit
(Makro-Hedge) zusammengefasst werden. Zur Absicherung von
Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen
langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps
in Höhe von zusammen T€ 16.500 abgeschlossen, um
das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu
begrenzen. Die zum 31. Dezember 2020 im Bestand
befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit
Restlaufzeiten von 12 Monaten, deren Fälligkeit
innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte
liegen, wurden mit diesen Grundgeschäften in
Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag
waren aus diesen Transaktionen daher keine
Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden; d.h.
in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von
insgesamt T€ 86 wurden Rückstellungen für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
vermieden.
Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen
Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember
2020 folgende beizulegende Zeitwerte:
| Fälligkeit | Nominalbetrag | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Swapsatz |
| 23.12.2021 | Mio. EUR 10,0 | TEUR 0 | TEUR - 53 | 0,5225% |
| 23.12.2021 | Mio. EUR 6,5 | TEUR 0 | TEUR - 33 | 0,5000% |
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden
von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten
Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen
Zinsstrukturkurve ermittelt.
Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind
in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der HOFTEX
GROUP AG enthalten.
Tom Steger
Vorsitzender
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg
Werner Berlet
Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Lmotec Statomat
GmbH)
Bad Homburg
Renate Dempfle
Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH
Augsburg
Johanna Falasa*
Kaufmännische Angestellte
Münchberg
Melanie Liebert
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und
Steuerberaterin
Augsburg
York Riedel
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Wolfgang Schmidt*
Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach
Hof
Carmen Teismann*
Laborangestellte
Schwarzenbach/Saale
* von den Arbeitnehmern gewählt
Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg
Robert Seibold (bis 31. Juli 2020)
Chief Financial Officer
Abenberg
Manuela Spörl (seit 1. August 2020)
Chief Financial Officer
Hof
Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das
den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an
verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG,
Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das
den Konzernabschluss für den größten Kreis
an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die
Konzernabschlüsse werden jeweils im Bundesanzeiger
offengelegt.
Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312
AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX
GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr
2020 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand
erklärt am Schluss des Berichts: "Nach den
Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme
der vorstehenden Rechtsgeschäfte bekannt waren, hat
die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige
Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."
Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen
an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4, 111
Abs. 5 AktG
Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat
die angestrebten Frauenquoten definiert. Die
Zielgröße des Aufsichtsrats für die
Frauenquote des Zwei-Personen-Vorstands wurde mit der
Festlegung einer Nullquote beschlossen. Nachdem Robert
Seibold zum 31. Juli 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden
ist, hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. August 2020
Manuela Spörl zum Vorstandsmitglied und zur
Nachfolgerin von Robert Seibold als Finanzvorstand
bestellt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen,
dass ihm bis zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen
angehören. Aktuell sind mit Renate Dempfle und Melanie
Liebert auf Anteilseignerseite sowie Johanna Falasa und
Carmen Teismann auf Arbeitnehmerseite vier Frauen im
Aufsichtsrat vertreten. Für die erste
Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand
der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 %
innerhalb einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021
beschlossen. Die Frauenquote in der ersten
Führungsebene liegt aktuell bei 25 %. Eine
Zielgröße für die zweite Führungsebene
wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als
Holdinggesellschaft über flache
Führungsstrukturen verfügt und es daher keine
durchgehende zweite Führungsebene gibt.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der
Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der HOFTEX
GROUP AG wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) | 816.720,00 € |
| Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG | 0,00 € |
| Vortrag auf neue Rechnung | 132.427,31 € |
| Bilanzgewinn | 949.147,31 € |
Hof, 30. April 2021
HOFTEX GROUP AG
Der Vorstand
Klaus Steger
Manuela Spörl
An die HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale
Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG,
Hof/Saale - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die
im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltende Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt
sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung
zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). |
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und
dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 30. April 2021
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| (Klaus Löffler) | (Martin Wastlhuber) |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Juli 2021
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020
in Höhe von € 949.147,31 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) | € 816.720,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | € 132.427,31 |
| € 949.147,31 |
Hof, im Juli 2021
HOFTEX GROUP AG
Der Vorstand
Steger
Seibold
Der Bericht des Aufsichtsrats gilt für die HOFTEX
GROUP AG und den Hoftex Group Konzern. Dieser ist
Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen
werden.