HOFTEX GROUP AGHofJahresabschluss 31.12.2022BilanzAktivascrollen
Passivascrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 2022 der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale(1) Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht
Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2022 wurde
nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in
ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group
Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem
Eintrag im Handelsregister.
Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden
größenabhängige Erleichterungen für
kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit
der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang
gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber
hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders
vermerkt - in Tausend Euro (T€).
(2) Gesellschaftsrechtliche ErläuterungenDie Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH,
Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home
Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH,
Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH
(mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die
Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs-
und Gewinnabführungsverträge mit der
Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.
Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in
§ 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in
Abschnitt 5 dargestellt.
(3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für
selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs.
2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei
nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel,
Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
handelt. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine nach
dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte.
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen
werden vor allem von Dritten erworbene Software und
Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem
Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer
Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare
Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer
(3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter
Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten
und angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten einschließlich der
Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über
den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für diese
Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen
bis maximal der Höhe der fortentwickelten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines
niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine
Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und
Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen
angemessen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die
Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts
gebildet und in der Bilanz saldiert ausgewiesen.
Dementsprechend wird ein Passivposten für latente
Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die
sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus
eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den
unterschiedlichen Wertansätzen künftig
Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung
maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus
anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX
GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen
Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei
Organtöchtern entstehen. Ebenfalls berücksichtigt
werden bestehende steuerliche Verlustvorträge. Ein
Überhang der aktiven latenten Steuern über die
passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente
Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten
Ertragsteuersatzes von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15
% zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittl.) 14 %)
ermittelt.
Rückstellungen sind für ungewisse
Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind
Rückstellungen zu bilden für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr
innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, und für
Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung
erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu
erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung
getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach
RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird,
abgezinst.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden
Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die
Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der
Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert
wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser
unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der
Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen,
erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 189
(Vorjahr T€ 508), der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden beträgt T€ 203 (Vorjahr
T€ 562). Per saldo ergibt sich ein passiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in
Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 54), der unter
den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird.
Pensionsrückstellungen werden für die
Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf
der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag
gebildet. Der Barwert wurde mit einem
Rechnungszinsfuß von 1,78 % und einer Rentendynamik
von 2,0 % ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten
Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen
handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um
den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der
sich zum 31. Dezember 2022 aus der sieben- und
zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende
Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre
unterliegt, beträgt T€ 166 (Vorjahr T€ 275).
Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da
sie bereits festgeschrieben wurden.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976
für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation
wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14.
Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994
sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren
Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag
festgeschrieben und garantiert.
Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse
der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.488 (Vorjahr T€
2.572). Die Zeitwerte der Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€
1.363 (Vorjahr T€ 1.409). Die danach verbleibende
Deckungslücke, für welche gem. Art. 28 Abs. 1
Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist,
beträgt T€ 1.125 (Vorjahr T€ 1.163).
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag angesetzt.
Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten
Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden,
werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode"
bilanziert. Bislang erfolgt bei der HOFTEX GROUP AG kein
antizipatives Hedging.
Vergleichbarkeit mit dem VorjahrMit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Hoftex GmbH auf
die HOFTEX GROUP AG verschmolzen. Die Verschmelzung wurde
zu Buchwerten und ohne Kapitalerhöhung
durchgeführt. Hierdurch ergeben sich folgende
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage:
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Erläuterungen zur Bilanz(4) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt
im Anlagengitter dargestellt:
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(5) FinanzanlagenAnteilsbesitz zum 31. Dezember 2022scrollen
1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP
AG.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Hoftex GmbH auf
die Hoftex Group AG verschmolzen. Im Zuge dieser
Verschmelzung sind die von der Hoftex GmbH gehaltenen
Geschäftsanteile an der Hoftex Färberei GmbH auf
die HOFTEX GROUP AG übergegangen. Die Anteile an
verbundenen Unternehmen erhöhten sich somit um die
Anteile an der Hoftex Färberei GmbH und verminderten
sich um die Anteile an der Hoftex GmbH.
(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten
mit T€ 2.998 (Vorjahr T€ 733) Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 61.094
(Vorjahr T€ 58.992) sonstige Forderungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu maximal einem Jahr.
(7) Liquide MittelUnter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand
sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.
(8) Latente SteuernLatente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der
passiven latenten Steuern über die aktiven latenten
Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der
aktiven über die passiven latenten Steuern besteht
gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein
Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden
Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.
Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf
temporären Differenzen aus, der Bewertung der
Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie
steuerlichen Verlustvorträgen. Passive Steuerlatenzen
existieren nicht.
(9) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt
€ 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund
€ 2,56. Jede Aktie berechtigt zur Ausübung einer
Stimme.
Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns
am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am
Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell
hält die ERWO Holding AG 84,78 % der
Stimmrechtsanteile.
Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10.
März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am
Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.
(10) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG
beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus
der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung,
sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB.
(11) Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen
Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt
bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der
Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde
bisher kein Gebrauch gemacht.
(12) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich wie folgt
entwickelt:
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AusschüttungssperreTeile des grundsätzlich frei verfügbaren
Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der
Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR
166 (Vorjahr TEUR 275) und resultiert aus dem
Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und
zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.
(13) Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn)Der Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn) ermittelt sich
wie folgt:
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(14) Rückstellungenscrollen
In den Sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Beträge für Rechts- und
Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem
Personalbereich enthalten.
(15) Verbindlichkeitenscrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen mit T€ 212 (Vorjahr T€ 272)
Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 14.345
(Vorjahr T€ 25.650) sonstige Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten T€ 160 (Vorjahr T€ 0)
gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
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Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften
bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen
gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. D.h.
grundsätzlich haftet jede einzelne Gesellschaft bis
zur vollen Höhe des Gesamtbetrags (§ 421 BGB).
Der Kreditrahmen beläuft sich auf insgesamt T€
51.000. Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 23.125
(Vorjahr T€ 10.000) in Anspruch genommen.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(16) Sonstige betriebliche ErträgeDie Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen T€ 319
(Vorjahr T€ 18), den außergewöhnlichen
Ertrag aus der Verschmelzung der Hoftex GmbH T€ 148
und andere periodenfremde Erträge T€ 54 (Vorjahr
T€ 15).
(17) Personalaufwandscrollen
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
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Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft
einen (Vorjahr 1) Auszubildenden.
(18) Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden
Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 679 (Vorjahr
T€ 535), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€
542 (Vorjahr T€ 772), Reparaturen und
Wartungsverträge T€ 229 (Vorjahr T€ 255),
Lizenzgebühren T€ 355 (Vorjahr T€ 225),
Bankgebühren T€ 14 (Vorjahr T€ 14), sonstige
Aufwendungen T€ 133 (Vorjahr T€ 17) sowie
sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 823
(Vorjahr T€ 478) ausgewiesen.
(19) Beteiligungsergebnisscrollen
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die
jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen
Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige
Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden
sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die
Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die
aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
übernommenen Verlustausgleiche bei den
Tochtergesellschaften.
(20) Zinsergebnisscrollen
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Pensionsrückstellungen, sowie Aufwendungen infolge von
Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei
handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit
Erträgen aus der Vermögensanlage in
Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten
Vermögenswerte dienen ausschließlich der
Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung
im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für eine
übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff
übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von
T€ 1 (Vorjahr T€ 1) mit den Aufwendungen aus der
Aufzinsung in Höhe von T€ 120 (Vorjahr T€
159) verrechnet.
Sonstige Erläuterungen(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats
betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt T€ 90
(Vorjahr T€ 90).
Die Bezüge für frühere Mitglieder des
Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 356
(Vorjahr T€ 293). Für Pensionsverpflichtungen
gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und
deren Hinterbliebenen sind T€ 3.199 (Vorjahr T€
3.226) zurückgestellt.
(22) Sonstige finanzielle VerpflichtungenGegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen
Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe
von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet.
Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von T€ 259 (Vorjahr
T€ 23), die sich aus Bestellobligen ergeben.
Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte bestehen nicht.
(23) Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von
variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten
wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das
Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen.
Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedges) zu den
bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden
deckungsgleich die Merkmale der originären
Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden
Aufwendungen und Erträge werden saldiert im
Zinsaufwand erfasst.
Für die von der Gesellschaft aktuell
abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich
zum 31. Dezember 2022 folgende, ausschließlich
positive, beizulegenden Zeitwerte:
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Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden
von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten
Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen
Zinsstrukturkurve ermittelt.
(24) Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind
im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.
(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und VorstandsAufsichtsrätescrollen
Vorständescrollen
* von den Arbeitnehmern gewählt
(26) KonzernverbindungDie HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das
den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an
verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG,
Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das
den Konzernabschluss für den größten Kreis
an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die
Konzernabschlüsse werden jeweils der das
Unternehmensregister führenden Stelle in
elektronischer Form zur Einstellung in das
Unternehmensregister übermittelt.
(27) Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312
AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX
GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr
2022 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand
erklärt am Schluss des Berichts:
"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem
Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem
verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige
Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."
(28) Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2022Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen
an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4, 111
Abs. 5 AktG
Entsprechend dem Gesetz zur Ergänzung und
Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben
Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Frauenquoten
definiert.
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass ihm bis zum 31.
Dezember 2026 weiterhin mindestens zwei Frauen
angehören. Aktuell sind mit Renate Dempfle und Melanie
Liebert auf Anteilseignerseite sowie Johanna Falasa und
Carmen Teismann auf Arbeitnehmerseite insgesamt vier Frauen
im Aufsichtsrat vertreten. Dies entspricht einem Anteil von
44 %.
Seit dem 1.8.2020 gehört dem aus zwei Personen
bestehenden Vorstandsgremium der HOFTEX GROUP AG mit Frau
Manuela Spörl eine Frau an, so dass die aktuelle
IST-Quote bei 50 % liegt. Dennoch hat der Aufsichtsrat in
seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, erneut eine Quote
von null Prozent bis Ende 2026 festzulegen. Die Festlegung
einer höheren Quote hätte bei dem
zweiköpfigen Vorstandsgremium zwingend zur Folge
gehabt, dass im Falle einer Vakanz stets eine Frau benannt
werden müsste. Der Aufsichtsrat möchte jedoch
unter Beachtung der jeweiligen fachlichen Eignung und
persönlichen Integrität die oder den aus seiner
Sicht am besten geeignete Kandidatin oder geeigneten
Kandidaten unabhängig von der Frage des Geschlechts in
den Vorstand berufen. Auch sieht der Aufsichtsrat auf Basis
der IST-Quote aktuell keinen konkreten Handlungsbedarf zur
Festlegung einer festen Frauenquote.
Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat im
Geschäftsjahr 2021 die Zielgröße für
den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene
unterhalb des Vorstands auf 25 % festgelegt, die bis zum
31.12.2026 erreicht werden soll. Derzeit ist in der HOFTEX
GROUP AG die erste Führungsebene zu 33 % mit Frauen
besetzt. Eine Zielgröße für die zweite
Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX
GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache
Führungsstrukturen verfügt und es daher keine
durchgehende zweite Führungsebene gibt.
(29) GewinnverwendungsvorschlagWir schlagen vor, den Bilanzverlust von €
902.869,61 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hof/Saale, 5. Mai 2023 HOFTEX GROUP AGDer Vorstand
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HOFTEX GROUP AG, Hof/SaalePrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG,
Hof/Saale, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im
Abschnitt 28 des Anhangs enthaltene Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote).
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und
dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen
scrollen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 5. Mai 2023 Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
scrollen
Der Bericht des Aufsichtsrats |
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