HOFTEX GROUP AG

Hof

Jahresabschluss 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

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in Tausend EUR 31.12.2022 31.12.2021
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 164 626
Sachanlagen 1.264 1.133
Finanzanlagen 91.483 104.223
Umlaufvermögen 92.911 105.982
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.041 61.595
Liquide Mittel 10.987 4.782
76.028 66.377
Rechnungsabgrenzungsposten 445 472
Bilanzsumme 169.384 172.831

Passiva

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in Tausend EUR 31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13.920 13.920
Kapitalrücklage 41.158 41.158
Gewinnrücklagen 60.715 59.715
Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn) -903 2.259
114.890 117.052
Rückstellungen 6.525 6.724
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.125 22.500
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 195 161
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.557 25.922
Sonstige Verbindlichkeiten 92 472
47.969 49.055
Bilanzsumme 169.384 172.831

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022

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in Tausend EUR 2022 2021
Umsatzerlöse 3.992 4.180
Sonstige betriebliche Erträge 563 39
Personalaufwand -2.371 -2.581
Abschreibungen -634 -819
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.775 -2.296
Beteiligungsergebnis -1.197 4.172
Zinsergebnis 1.142 1.005
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -10 15
Ergebnis nach Steuern -1.290 3.715
Sonstige Steuern -163 -89
Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) -1.453 3.626
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 550 133
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -1.500
Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn) -903 2.259

Anhang für das Geschäftsjahr 2022 der HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH, Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Abschnitt 5 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet und in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden bestehende steuerliche Verlustvorträge. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten Ertragsteuersatzes von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittl.) 14 %) ermittelt.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 189 (Vorjahr T€ 508), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 203 (Vorjahr T€ 562). Per saldo ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 54), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird.

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wurde mit einem Rechnungszinsfuß von 1,78 % und einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2022 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 166 (Vorjahr T€ 275).

Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.488 (Vorjahr T€ 2.572). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.363 (Vorjahr T€ 1.409). Die danach verbleibende Deckungslücke, für welche gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist, beträgt T€ 1.125 (Vorjahr T€ 1.163).

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert. Bislang erfolgt bei der HOFTEX GROUP AG kein antizipatives Hedging.

Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Hoftex GmbH auf die HOFTEX GROUP AG verschmolzen. Die Verschmelzung wurde zu Buchwerten und ohne Kapitalerhöhung durchgeführt. Hierdurch ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:

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Übernommene Aktiva (zu Buchwerten)
Sachanlagen 142
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.301
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.130
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 25
14.598
Übernommene Passiva (zu Buchwerten)
Rückstellungen -491
Verbindlichkeiten -38
-529
Übernommenes Reinvermögen (zu Buchwerten) 14.069
Buchwert der Anteile an der Hoftex GmbH zum 1. Januar 2022 -13.921
Verschmelzungsgewinn 148

Erläuterungen zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

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Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Immaterielle Vermö-
gensgegenstände
1.1.2022 Zu-/​Ab-
gänge
aus Ver-
schmelzung
Zu-
gänge
Umb. Ab-
gänge
31.12.2022
Entgeltlich erworbene
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte
4.026 8 28 0 0 4.062
4.026 8 28 0 0 4.062
Sachanlagen
Grundstücke und
Bauten
8.382 724 0 0 20 9.086
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
2.745 551 64 0 60 3.300
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
0 0 84 0 0 84
11.127 1.275 148 0 80 12.470
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
105.188 -12.620 0 0 0 92.568
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
4.053 0 0 0 120 3.933
Sonstige Ausleihungen 1 0 0 0 0 1
109.242 -12.620 0 0 120 96.502
Anlagevermögen 124.395 -11.337 176 0 200 113.034
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Abschreibungen
Immaterielle Vermö-
gensgegenstände
1.1.2022 Zu-/​Ab-
gänge
aus Ver-
schmelzung
Zu-
gänge
Ab-
gänge
31.12.2022
Entgeltlich erworbene
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte
3.400 8 490 0 3.898
3.400 8 490 0 3.898
Sachanlagen
Grundstücke und
Bauten
7.594 640 12 19 8.227
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
2.400 493 132 46 2.979
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
0 0 0 0 0
9.994 1.133 144 65 11.206
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.699 0 0 0 2.699
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
2.320 0 0 0 2.320
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0
5.019 0 0 0 5.019
Anlagevermögen 18.413 1.141 634 65 20.123
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Immaterielle Vermö-
gensgegenstände
Buchwert
31.12.2022
Buchwert
31.12.2021
Entgeltlich erworbene
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte
164 626
164 626
Sachanlagen
Grundstücke und
Bauten
859 788
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
321 345
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
84 0
1.264 1.133
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
89.869 102.489
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
1.613 1.733
Sonstige Ausleihungen 1 1
91.483 104.223
Anlagevermögen 92.911 105.982

(5) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2022

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Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am
Kapital
in %
Währung Eigenkapital
in Tausend 6)
Jahres-
ergebnis
in Tausend
verbundene Unternehmen
Hoftex Färberei GmbH Hof 1) 100,00 Euro 800 (EAV) 7)
Hoftex Färberei Betriebs GmbH Hof 2) 100,00 Euro 150 (EAV) 7)
Tenowo GmbH Hof 100,00 Euro 63.171 (EAV) 7)
Tenowo Hof GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV) 7)
Tenowo Reichenbach GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV) 7)
Tenowo Mittweida GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV) 7)
Tenowo Inc. Lincolnton, USA 3) 100,00 USD 8) 12.449 699
Tenowo Huzhou New Materials
Co. Ltd.
Huzhou, China 3) 100,00 CNY 9) 46.356 -799
Tenowo Italia S.R.L. Mailand, Italien 3) 100,00 Euro 1.746 - 162
Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. San Luis de Potosi,
Mexiko
4) 100,00 MXN 10) -13.857 - 3.239
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV) 7)
Neutex Betriebs GmbH Münchberg 5) 100,00 Euro 150 (EAV) 7)
SC Textor S.A. Targu Mures,
Rumänien
5) 100,00 RON 11) 17.562 -7
Feinspinnerei Hof GmbH Hof 100,00 Euro 37 -2
Hoftex Immobilien I GmbH Hof 100,00 Euro 19.204 (EAV) 7)
Zweckgesellschaften
Wohlfahrtseinrichtung der Vogtlän-
dischen Baumwollspinnerei AG e.V.
Hof 0,00 Euro - -

1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG.
2) 100 % der Anteile hält die Hoftex Färberei GmbH.
3) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
4) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH, 10 % die Tenowo Inc.
5) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
6) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
7) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag")
8) Stichtagskurs zum 31.12.2022: 1 Euro = 1,0666 USD
9) Stichtagskurs zum 31.12.2022: 1 Euro = 7,3582 CNY
10) Stichtagskurs zum 31.12.2022: 1 Euro = 20,8560 MXN
11) Stichtagskurs zum 31.12.2022: 1 Euro = 4,9495 RON

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Hoftex GmbH auf die Hoftex Group AG verschmolzen. Im Zuge dieser Verschmelzung sind die von der Hoftex GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der Hoftex Färberei GmbH auf die HOFTEX GROUP AG übergegangen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich somit um die Anteile an der Hoftex Färberei GmbH und verminderten sich um die Anteile an der Hoftex GmbH.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2022 31.12.2021
Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
64.092 59.725
Sonstige Vermögensgegenstände 949 1.870
65.041 61.595

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 2.998 (Vorjahr T€ 733) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 61.094 (Vorjahr T€ 58.992) sonstige Forderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu maximal einem Jahr.

(7) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.

Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen. Passive Steuerlatenzen existieren nicht.

(9) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56. Jede Aktie berechtigt zur Ausübung einer Stimme.

Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,78 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(10) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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T€
2022
Vortrag 1.1. 59.715
Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 1.000
Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat 0
Stand 31.12. 60.715

Ausschüttungssperre

Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 166 (Vorjahr TEUR 275) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.

(13) Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn)

Der Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn) ermittelt sich wie folgt:

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2022 2021
Bilanzgewinn 1.1. 2.259 949
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
gem. § 58 Abs. 3 AktG
durch die Hauptversammlung
-1.000 0
Dividendenzahlung -708 -816
Gewinnvortrag 550 133
Jahresfehlbetrag (Vorjahr Jahresüberschuss) -1.453 3.626
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
gem. § 58 Abs. 2 AktG
durch Vorstand und Aufsichtsrat
0 -1.500
Bilanzverlust (Vorjahr Bilanzgewinn) 31.12. -903 2.259

(14) Rückstellungen

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31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.165 6.303
Steuerrückstellungen 0 0
Sonstige Rückstellungen 360 421
6.525 6.724

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(15) Verbindlichkeiten

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31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
33.125 22.500
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
195 161
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
14.557 25.922
Sonstige Verbindlichkeiten 92 472
davon aus Steuern (45) (33)
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
(0) (0)
47.969 49.055

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 212 (Vorjahr T€ 272) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 14.345 (Vorjahr T€ 25.650) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 160 (Vorjahr T€ 0) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

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31.12.2022 31.12.2021
Restlaufzeit bis 1 Jahr > 1 bis 5
Jahre
mehr als
5 Jahre
bis 1 Jahr > 1 bis 5
Jahre
mehr als
5 Jahre
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
12.500 20.625 0 4.375 18.125 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
195 0 0 161 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
14.557 0 0 25.922 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 92 0 0 472 0 0
davon aus Steuern (45) (0) (0) (33) (0) (0)
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
(0) (0) (0) (0) (0) (0)
27.344 20.625 0 30.930 18.125 0

Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. D.h. grundsätzlich haftet jede einzelne Gesellschaft bis zur vollen Höhe des Gesamtbetrags (§ 421 BGB). Der Kreditrahmen beläuft sich auf insgesamt T€ 51.000. Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 23.125 (Vorjahr T€ 10.000) in Anspruch genommen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 319 (Vorjahr T€ 18), den außergewöhnlichen Ertrag aus der Verschmelzung der Hoftex GmbH T€ 148 und andere periodenfremde Erträge T€ 54 (Vorjahr T€ 15).

(17) Personalaufwand

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2022 2021
Löhne und Gehälter 1.692 2.210
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung
679 371
davon für Altersversorgung (372) (57)
2.371 2.581

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2022 2021
Arbeiter 1 3
Angestellte 30 31
31 34

Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft einen (Vorjahr 1) Auszubildenden.

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 679 (Vorjahr T€ 535), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 542 (Vorjahr T€ 772), Reparaturen und Wartungsverträge T€ 229 (Vorjahr T€ 255), Lizenzgebühren T€ 355 (Vorjahr T€ 225), Bankgebühren T€ 14 (Vorjahr T€ 14), sonstige Aufwendungen T€ 133 (Vorjahr T€ 17) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 823 (Vorjahr T€ 478) ausgewiesen.

(19) Beteiligungsergebnis

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2022 2021
Erträge aus Organgesellschaften
aus abgeführten Steuerumlagen
von verbundenen Unternehmen
785 1.594
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
mit verbundenen Unternehmen
1.002 3.331
Aufwendungen aus Verlustübernahmen
von verbundenen Unternehmen
-2.984 -753
-1.197 4.172

Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(20) Zinsergebnis

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2022 2021
Erträge aus Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
257 257
davon aus verbundenen Unternehmen (257) (257)
Sonstige Zinsen
und ähnliche Erträge
1.957 1.705
davon aus verbundenen Unternehmen (1.938) (1.705)
Negatives Kapitalüberlassungsentgelt 0 -28
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-1.072 -929
davon an verbundene Unternehmen (-16) (-27)
1.142 1.005

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen, sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für eine übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 1 (Vorjahr T€ 1) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 120 (Vorjahr T€ 159) verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt T€ 90 (Vorjahr T€ 90).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 356 (Vorjahr T€ 293). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 3.199 (Vorjahr T€ 3.226) zurückgestellt.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 259 (Vorjahr T€ 23), die sich aus Bestellobligen ergeben.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(23) Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedges) zu den bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden deckungsgleich die Merkmale der originären Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge werden saldiert im Zinsaufwand erfasst.

Für die von der Gesellschaft aktuell abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2022 folgende, ausschließlich positive, beizulegenden Zeitwerte:

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Nominalbetrag Fälligkeit Beizulegender Zeitwert Zins
Mio. EUR 8,1 16.12.2025 TEUR 343 0,68 %
Mio. EUR 15,0 31.12.2026 TEUR 789 1,75 %

Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.

(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

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Tom Steger
Vorsitzender
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg
Werner Berlet
Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Elmotec Statomat GmbH)
Bad Homburg v. d. Höhe
Renate Dempfle
Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH
Augsburg
Johanna Falasa *
Kaufmännische Angestellte
Münchberg
Joseph Kronfli
Geschäftsführer der Nürnberger Baugruppe Verwaltungsgesellschaft mbH
Hilden
Melanie Liebert
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Augsburg
Wolfgang Schmidt *
Im Ruhestand (ehem. Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach)
Hof
Carmen Teismann *
Laborangestellte
Schwarzenbach/​Saale

Vorstände

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Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg
Manuela Spörl
Chief Financial Officer
Hof

* von den Arbeitnehmern gewählt

(26) Konzernverbindung

Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils der das Unternehmensregister führenden Stelle in elektronischer Form zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.

(27) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts:

"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

(28) Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG

Entsprechend dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Frauenquoten definiert.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass ihm bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell sind mit Renate Dempfle und Melanie Liebert auf Anteilseignerseite sowie Johanna Falasa und Carmen Teismann auf Arbeitnehmerseite insgesamt vier Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 44 %.

Seit dem 1.8.2020 gehört dem aus zwei Personen bestehenden Vorstandsgremium der HOFTEX GROUP AG mit Frau Manuela Spörl eine Frau an, so dass die aktuelle IST-Quote bei 50 % liegt. Dennoch hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, erneut eine Quote von null Prozent bis Ende 2026 festzulegen. Die Festlegung einer höheren Quote hätte bei dem zweiköpfigen Vorstandsgremium zwingend zur Folge gehabt, dass im Falle einer Vakanz stets eine Frau benannt werden müsste. Der Aufsichtsrat möchte jedoch unter Beachtung der jeweiligen fachlichen Eignung und persönlichen Integrität die oder den aus seiner Sicht am besten geeignete Kandidatin oder geeigneten Kandidaten unabhängig von der Frage des Geschlechts in den Vorstand berufen. Auch sieht der Aufsichtsrat auf Basis der IST-Quote aktuell keinen konkreten Handlungsbedarf zur Festlegung einer festen Frauenquote.

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat im Geschäftsjahr 2021 die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 25 % festgelegt, die bis zum 31.12.2026 erreicht werden soll. Derzeit ist in der HOFTEX GROUP AG die erste Führungsebene zu 33 % mit Frauen besetzt. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.

(29) Gewinnverwendungsvorschlag

Wir schlagen vor, den Bilanzverlust von € 902.869,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hof/​Saale, 5. Mai 2023

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

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Klaus Steger Manuela Spörl

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 5. Mai 2023

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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gez. Klaus Löffler gez. Maximilian Domberg
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Bericht des Aufsichtsrats