![]() HOFTEX GROUP AGHofJahresabschluss 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale(1) Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister. Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€). (2) Gesellschaftsrechtliche ErläuterungenDie Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH, Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden. Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Abschnitt 5 dargestellt. (3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt insoweit eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet und in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden bestehende steuerliche Verlustvorträge. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten Ertragsteuersatzes von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittl.) 14 %) ermittelt. Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Weiterhin werden Rückstellungen gebildet für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt jeweils zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 182 (Vorjahr T€ 189), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 193 (Vorjahr T€ 203). Per Saldo ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 11 (Vorjahr T€ 14), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird. Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wurde mit einem Rechnungszinsfuß von 1,82 % und einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt. Eine Gehaltsdynamik wird nicht berücksichtigt, da die Gehälter bereits festgeschrieben wurden. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2023 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 34 (Vorjahr T€ 166). Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert. Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.202 (Vorjahr T€ 2.488). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.260 (Vorjahr T€ 1.363). Die danach verbleibende Deckungslücke, für welche gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist, beträgt T€ 942 (Vorjahr T€ 1.125). Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert. Bislang erfolgte bei der HOFTEX GROUP AG kein antizipatives Hedging. Erläuterungen zur Bilanz(4) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt: scrollen
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(5) FinanzanlagenAnteilsbesitz zum 31. Dezember 2023scrollen
1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP
AG.
(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 2.124 (Vorjahr T€ 2.998) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 58.181 (Vorjahr T€ 61.094) sonstige Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu maximal einem Jahr. In Bezug auf die o.g. sonstigen Forderungen wird jedoch grundsätzlich von einer de facto wirtschaftlich längeren Laufzeit ausgegangen. (7) Liquide MittelUnter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus. (8) Latente SteuernLatente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht. Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen. Passive Steuerlatenzen existieren nicht. (9) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,79 % der Stimmrechtsanteile. Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. (10) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. (11) Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. (12) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
(13) BilanzverlustDer Bilanzverlust ermittelt sich wie folgt: scrollen
AusschüttungssperreTeile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 34 (Vorjahr TEUR 166) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt. (14) Rückstellungenscrollen
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten. (15) Verbindlichkeitenscrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 288 (Vorjahr T€ 212) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 10.233 (Vorjahr T€ 14.345) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 153 (Vorjahr T€ 160) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG. scrollen
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund gemäß § 421 BGB. D.h. grundsätzlich haftet jede einzelne Gesellschaft bis zur vollen Höhe des Gesamtbetrags. Der Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags beläuft sich auf insgesamt T€ 46.625 (Vorjahr: T€ 51.000). Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 27.125 (Vorjahr T€ 23.125) in Anspruch genommen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(16) Sonstige betriebliche ErträgeDie Position beinhaltet periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 36 (Vorjahr T€ 54). Zudem sind außergewöhnliche Erträge aus der Zuschreibung des teilweise wertberichtigten Darlehens an die Hoftex Immobilien I GmbH in Höhe von T€ 2.320 (Vorjahr T€ 0) enthalten. Dieses unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesene Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2023 komplett getilgt. (17) Personalaufwandscrollen
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt: scrollen
Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden. (18) Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 688 (Vorjahr T€ 679), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 357 (Vorjahr T€ 542), Reparaturen und Wartungsverträge T€ 328 (Vorjahr T€ 229), Lizenzgebühren T€ 420 (Vorjahr T€ 355), Bankgebühren T€ 10 (Vorjahr T€ 14), sonstige Aufwendungen T€ 94 (Vorjahr T€ 133) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 645 (Vorjahr T€ 823) ausgewiesen. (19) Beteiligungsergebnisscrollen
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften. (20) Zinsergebnisscrollen
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für eine übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 1 (Vorjahr T€ 1) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 111 (Vorjahr T€ 120) verrechnet. Sonstige Erläuterungen(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt T€ 90 (Vorjahr T€ 90). Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betragen T€ 319 (Vorjahr T€ 356). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 3.042 (Vorjahr T€ 3.199) zurückgestellt. (22) Sonstige finanzielle VerpflichtungenGegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 24 (Vorjahr T€ 259), die sich aus Bestellobligen ergeben. Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht. (23) Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedge) zu den bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden deckungsgleich die Merkmale der originären Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge werden saldiert im Zinsaufwand erfasst. Für die von der Gesellschaft aktuell abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2023 folgende, ausschließlich positive, beizulegende Zeitwerte: scrollen
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt. (24) Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten. (25) Mitglieder des Aufsichtsrats und VorstandsAufsichtsräteTom Steger Vorsitzender Selbstständiger Rechtsanwalt Nürnberg Martin Steger Stellv. Vorsitzender Selbstständiger Immobilienkaufmann Nürnberg Werner Berlet Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Elmotec Statomat GmbH) Bad Homburg v. d. Höhe Renate Dempfle Geschäftsführerin der Main Post GmbH Augsburg Johanna Falasa * Kaufmännische Angestellte Münchberg Joseph Kronfli Selbständiger Unternehmensberater Hilden Melanie Liebert Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Augsburg Wolfgang Schmidt * Im Ruhestand (ehem. Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach) Hof (verstorben am 12.03.2024) Carmen Teismann * Laborangestellte Schwarzenbach/Saale Rasit Buzluhan * (seit 13.03.2024) Mitarbeiter Produktion Hof
* von den Arbeitnehmern gewählt
VorständeKlaus Steger Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer Nürnberg Ausgeschieden zum 29.02.2024 Manuela Spörl Chief Financial Officer bis 29.02.2024, Chief Executive Officer seit 01.03.2024 Hof Daniel Köster Vorstandsmitglied seit 13.11.2023, Chief Financial Officer seit 01.03.2024 Paderborn (26) KonzernverbindungDie HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils der das Unternehmensregister führenden Stelle in elektronischer Form zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt. (27) Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen." (28) Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2023Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG Entsprechend dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Frauenquoten definiert. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass ihm bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell sind mit Renate Dempfle und Melanie Liebert auf Anteilseignerseite sowie Johanna Falasa und Carmen Teismann auf Arbeitnehmerseite insgesamt vier Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 44 %. In der Sitzung am 23.10.2023 wurde Herr Daniel Köster mit Wirkung zum 13.11.2023 als Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat bestellt. Nachdem der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Steger zum 29.02.2024 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, hatte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Abberufung von Klaus Steger zum 29.02.2024 und die Bestellung von Manuela Spörl als Nachfolgerin von Klaus Steger zur Vorstandsvorsitzenden zum 01.03.2024 beschlossen. Ebenso wurde Daniel Köster als Nachfolger von Manuela Spörl zum Finanzvorstand berufen. Die aktuelle IST-Quote liegt somit unverändert bei 50 %. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, erneut eine Quote von null Prozent bis Ende 2026 festzulegen. Die Festlegung einer höheren Quote hätte bei dem zweiköpfigen Vorstandsgremium zwingend zur Folge gehabt, dass im Falle einer Vakanz stets eine Frau benannt werden müsste. Der Aufsichtsrat möchte jedoch unter Beachtung der jeweiligen fachlichen Eignung und persönlichen Integrität die oder den aus seiner Sicht am besten geeignete Kandidatin oder geeigneten Kandidaten unabhängig von der Frage des Geschlechts in den Vorstand berufen. Auch sieht der Aufsichtsrat auf Basis der IST-Quote aktuell keinen konkreten Handlungsbedarf zur Festlegung einer festen Frauenquote. Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat im Geschäftsjahr 2021 die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 25 % festgelegt, die bis zum 31.12.2026 erreicht werden soll. Derzeit ist in der HOFTEX GROUP AG die erste Führungsebene zu 50 % mit Frauen besetzt. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt. (29) GewinnverwendungsvorschlagWir schlagen vor, den Bilanzverlust von € 2.888.199,57 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hof/Saale, 3. Mai 2024 HOFTEX GROUP AG Der Vorstand Manuela Spörl Daniel Köster BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HOFTEX GROUP AG, Hof/SaalePrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die im Abschnitt (28) des Anhangs enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt (28) des Anhangs enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 3. Mai 2024 Deloitte
GmbH
Klaus Löffler, Wirtschaftsprüfer Maximilian Domberg, Wirtschaftsprüfer Der Bericht des AufsichtsratsDer Bericht des Aufsichtsrats gilt für die HOFTEX GROUP AG und den Hoftex Group Konzern. Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden. |
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