HOFTEX GROUP AGHofJahresabschluss 31.12.2024BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HOFTEX GROUP AG PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die
er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen. Nürnberg, 2. Mai 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG
Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva in Tausend EUR
Passiva in Tausend EUR
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale(1) Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr
2024 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen. Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft
des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister. Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für
kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst,
um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen
Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€). (2) Gesellschaftsrechtliche ErläuterungenDie Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH, Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs
GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH
(mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind
alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX
GROUP AG verbunden. Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten
Angaben in Abschnitt 5 dargestellt. (3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene
Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig
linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen
über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst
erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen,
soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit
die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis
maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu
Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind,
erfolgt insoweit eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert
angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen
berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet und in der Bilanz
saldiert ausgewiesen. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet,
wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen
ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung
ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen,
so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus
anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die
Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern
entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden bestehende steuerliche Verlustvorträge.
Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird
nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten Ertragsteuersatzes
von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittlich).
14 %) ermittelt. Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet. Weiterhin werden Rückstellungen gebildet für unterlassene
Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen
haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt
gegeben wird, abgezinst. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet
und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt jeweils
zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird.
Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter
den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen,
erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 150 (Vorjahr T€ 182), der Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden beträgt T€ 146 (Vorjahr T€ 193). Per Saldo ergibt sich ein
passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 4 (Vorjahr
T€ 11), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen
wird. Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und
Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wurde
mit einem Rechnungszinsfuß von 1,90 % und einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt.
Eine Gehaltsdynamik wird nicht berücksichtigt, da die Gehälter bereits festgeschrieben
wurden. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen
handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV
ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum
31. Dezember 2024 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende
Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 23 (Vorjahr
T€ 34). Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen.
Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt.
Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember
1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften
in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert. Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€
2.026 (Vorjahr T€ 2.202). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
belaufen sich auf T€ 1.194 (Vorjahr T€ 1.260). Die danach verbleibende Deckungslücke,
für welche gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist, beträgt
T€ 832 (Vorjahr T€ 942). Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten Bewertungseinheiten nach § 254
HGB gebildet werden, werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert.
Bislang erfolgte bei der HOFTEX GROUP AG kein antizipatives Hedging. Erläuterungen zur Bilanz(4) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:
(5) FinanzanlagenAnteilsbesitz zum 31. Dezember 2024
1)
100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 1.707 (Vorjahr T€ 2.124)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 64.416 (Vorjahr T€ 58.181)
sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 2 (Vorjahr T€ 0) gegenüber
der Aktionärin ERWO Holding AG. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von bis zu maximal einem Jahr. In Bezug auf die o.g. sonstigen Forderungen wird jedoch
grundsätzlich von einer de facto wirtschaftlich längeren Laufzeit ausgegangen. (7) Liquide MittelUnter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
aus. (8) Latente SteuernLatente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt
ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt.
Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer
Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht. Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus der
Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen.
Passive Steuerlatenzen existieren nicht. (9) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt
in 5.444.800 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass
sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält
die ERWO Holding AG 84,79 % der Stimmrechtsanteile. Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie
mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. (10) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten
Kapitalerhöhung, sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. (11) Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2024 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2029 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung,
das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. (12) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
(13) BilanzverlustDer Bilanzverlust ermittelt sich wie folgt:
AusschüttungssperreTeile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 23 (Vorjahr T€ 34) und resultiert
aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt. (14) Rückstellungen
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten
sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten. (15) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 463 (Vorjahr
T€ 288) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 10.097 (Vorjahr T€ 10.233) sonstige
Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 0 (Vorjahr T€
153) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden
Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund gemäß § 421 BGB. D.h. grundsätzlich
haftet jede einzelne Gesellschaft bis zur vollen Höhe des Gesamtbetrags. Der Kreditrahmen
des Konsortialkreditvertrags beläuft sich auf insgesamt T€ 42.625 (Vorjahr: T€ 46.625).
Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 28.125 (Vorjahr T€ 27.125) in Anspruch genommen.
Der bestehende Konsortialkreditvertrag hat eine Laufzeit bis 16.12.2025 und wird damit
im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. Am 16.04.2025 wurde eine Vereinbarung mit dem bestehenden Bankenkonsortium zur Verlängerung
des Konsortialkreditvertrages bis 30.06.2028 und einem Gesamtvolumen von 43,5 Mio.
EUR unterschrieben, die nachfolgend in einem Änderungsvertrag zum Konsortialkreditvertrag
umgesetzt wird. Mit Umsetzung des Vertrags ist die Anschlussfinanzierung über den
15.12.2025 hinaus gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(16) Sonstige betriebliche ErträgeDie Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 15). (17) Personalaufwand
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden. (18) Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige
Kosten T€ 658 (Vorjahr T€ 688), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 424 (Vorjahr
T€ 357), Reparaturen und Wartungsverträge T€ 421 (Vorjahr T€ 328), Lizenzgebühren
T€ 553 (Vorjahr T€ 420), Bankgebühren T€ 21 (Vorjahr T€ 10), sonstige Aufwendungen
T€ 11 (Vorjahr T€ 94) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 564 (Vorjahr
T€ 645) ausgewiesen. (19) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen
Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der
HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen
betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche
bei den Tochtergesellschaften. (20) Zinsergebnis
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie
Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es
sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in
Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich
der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
sowie für eine übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 0 (Vorjahr T€ 1) mit
den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 109 (Vorjahr T€ 111) verrechnet. Sonstige Erläuterungen(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt
T€ 121 (Vorjahr T€ 90). Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betragen
T€ 301 (Vorjahr T€ 319). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern
des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 2.857 (Vorjahr T€ 3.042) zurückgestellt. (22) Sonstige finanzielle VerpflichtungenGegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem
Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus
bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 24), die
sich aus Bestellobligen ergeben. Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht. (23) Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen
Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das Risiko
aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedge)
zu den bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden deckungsgleich die Merkmale
der originären Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge
werden saldiert im Zinsaufwand erfasst. Für die von der Gesellschaft aktuell abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben
sich zum 31. Dezember 2024 folgende, ausschließlich positive, beizulegende Zeitwerte:
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand
von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve
ermittelt. (24) Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP
AG enthalten. (25) Mitglieder des Aufsichtsrats und VorstandsAufsichtsräteTom Steger Martin Steger Klaus Steger Werner Berlet Renate Dempfle Johanna Falasa* Joseph Kronfli Melanie Liebert Carmen Teismann* Rasit Buzluhan* Wolfgang Schmidt*
*
von den Arbeitnehmern gewählt VorständeKlaus Steger Manuela Spörl Daniel Köster (26) KonzernverbindungDie HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für
den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig
bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten
Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils der
das Unternehmensregister führenden Stelle in elektronischer Form zur Einstellung in
das Unternehmensregister übermittelt. (27) Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen
der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 erstellt und
dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt
waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen
Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige
Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen." (28) GewinnverwendungsvorschlagWir schlagen vor, den Bilanzverlust von € 2.450.700,28 auf neue Rechnung vorzutragen. Hof/Saale, 2. Mai 2025 HOFTEX GROUP AG Der Vorstand
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