HOFTEX GROUP AG

Hof

Jahresabschluss 31.12.2024

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HOFTEX GROUP AG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Nürnberg, 2. Mai 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Edenhofer Dr. Schroff
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva in Tausend EUR

Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Anlagevermögen (4)
Immaterielle Vermögensgegenstände 60 122
Sachanlagen 1.343 1.267
Finanzanlagen (5) 89.819 89.870
91.222 91.259
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (6) 67.397 61.398
Liquide Mittel (7) 483 3.950
67.880 65.348
Rechnungsabgrenzungsposten 451 435
Bilanzsumme 159.553 157.042

Passiva in Tausend EUR

31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (9) 13.920 13.920
Kapitalrücklage (10) 41.158 41.158
Gewinnrücklagen (12) 60.715 60.715
Bilanzverlust (13) -2.451 -2.888
113.342 112.905
Rückstellungen (14) 5.900 6.259
Verbindlichkeiten (15)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.487 27.125
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 231 189
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.560 10.521
Sonstige Verbindlichkeiten 33 43
40.311 37.878
Bilanzsumme 159.553 157.042

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024

in Tausend EUR Anhang 2024 2023
Umsatzerlöse 3.932 4.012
Sonstige betriebliche Erträge (16) 43 2.403
Personalaufwand (17) -2.466 -2.467
Abschreibungen (4) -167 -195
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -2.653 -2.542
Beteiligungsergebnis (19) 893 -3.809
Zinsergebnis (20) 972 687
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14 0
Ergebnis nach Steuern 540 -1.911
Sonstige Steuern -103 -74
Jahresüberschuss / (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 437 -1.985
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.888 -903
Bilanzverlust -2.451 -2.888

Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH, Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Abschnitt 5 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt insoweit eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet und in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden bestehende steuerliche Verlustvorträge. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten Ertragsteuersatzes von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittlich). 14 %) ermittelt.

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Weiterhin werden Rückstellungen gebildet für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt jeweils zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 150 (Vorjahr T€ 182), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 146 (Vorjahr T€ 193). Per Saldo ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 4 (Vorjahr T€ 11), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird.

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wurde mit einem Rechnungszinsfuß von 1,90 % und einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt. Eine Gehaltsdynamik wird nicht berücksichtigt, da die Gehälter bereits festgeschrieben wurden. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2024 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 23 (Vorjahr T€ 34).

Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.026 (Vorjahr T€ 2.202). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.194 (Vorjahr T€ 1.260). Die danach verbleibende Deckungslücke, für welche gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist, beträgt T€ 832 (Vorjahr T€ 942).

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert. Bislang erfolgte bei der HOFTEX GROUP AG kein antizipatives Hedging.

Erläuterungen zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.2024 Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2024
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 4.073 0 0 12 4.061
4.073 0 0 12 4.061
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 8.909 0 171 0 9.080
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.872 179 0 26 3.025
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 202 3 -171 0 34
11.983 182 0 26 12.139
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 92.568 0 0 51 92.517
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 1 0 0 0 1
92.569 0 0 51 92.518
Anlagevermögen 108.625 182 0 89 108.718
Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.2024 Zugänge Umb. Ab gänge 31.12.2024
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3.951 62 0 12 4.001
3.951 62 0 12 4.001
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 8.123 10 0 0 8.133
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.593 96 0 26 2.663
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
10.716 106 0 26 10.796
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.699 0 0 0 2.699
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0
2.699 0 0 0 2.699
Anlagevermögen 17.366 168 0 38 17.496
Immaterielle Vermögensgegenstände Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 60 122
60 122
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 947 786
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 362 279
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34 202
1.343 1.267
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 89.818 89.869
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0
Sonstige Ausleihungen 1 1
89.819 89.870
Anlagevermögen 91.222 91.259

(5) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2024

Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am Kapital in % Währung Eigenkapital in Tausend 5) Jahresergebnis in Tausend
verbundene Unternehmen
Hoftex Färberei GmbH Hof 1) 100,00 Euro 800 (EAV)6)
Tenowo GmbH Hof 100,00 Euro 63.171 (EAV)6)
Tenowo Hof GmbH Hof 2) 100,00 Euro 150 (EAV)6)
Tenowo Reichenbach GmbH Hof 2) 100,00 Euro 150 (EAV)6)
Tenowo Mittweida GmbH Hof 2) 100,00 Euro 150 (EAV)6)
Tenowo Inc. Lincolnton, USA 2) 100,00 USD 7) 14.024 -1.713
Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. Huzhou, China 2) 100,00 CNY 8) 42.859 -1.534
Tenowo Italia S.R.L. Mailand, Italien 2) 100,00 Euro 1.142 -404
Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. San Luis de Potosi, Mexiko 3) 100,00 MXN 9) -4.677 1.886
Tenowo Hai Phong Company Limited Hai Phong City, Vietnam 2) 100,00 VND 10) 132.126.250 -22.585.796
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV)6)
Neutex Betriebs GmbH Münchberg 4) 100,00 Euro 150 (EAV)6)
SC Textor S.A. Targu Mures, Rumänien 4) 100,00 RON 11) 23.372 425
Hoftex Immobilien I GmbH Hof 100,00 Euro 19.204 (EAV)6)
Zweckgesellschaften
Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. Hof 0,00 Euro - -

1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG.
2) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
3) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH, 10 % die Tenowo Inc.
4) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
5) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
6) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag")
7) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 1,0389 USD
8) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 7,5833 CNY
9) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 21,5504 MXN
10) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 26.377,00 VND
11) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 4,9743 RON

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2024 31.12.2023
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 66.123 60.305
Sonstige Vermögensgegenstände 1.274 1.093
67.397 61.398

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 1.707 (Vorjahr T€ 2.124) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 64.416 (Vorjahr T€ 58.181) sonstige Forderungen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 2 (Vorjahr T€ 0) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu maximal einem Jahr. In Bezug auf die o.g. sonstigen Forderungen wird jedoch grundsätzlich von einer de facto wirtschaftlich längeren Laufzeit ausgegangen.

(7) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.

Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen. Passive Steuerlatenzen existieren nicht.

(9) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.

Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,79 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(10) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

T€
2024
Vortrag 1.1. 60.715
Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 0
Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat 0
Stand 31.12. 60.715

(13) Bilanzverlust

Der Bilanzverlust ermittelt sich wie folgt:

2024 2023
Bilanzverlust 1.1. -2.888 -903
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 0 0
Dividendenzahlung 0 0
Verlustvortrag -2.888 -903
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 437 -1.985
Bilanzverlust 31.12. -2.451 -2.888

Ausschüttungssperre

Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 23 (Vorjahr T€ 34) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.

(14) Rückstellungen

31.12.2024 31.12.2023
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.227 5.655
Sonstige Rückstellungen 673 604
5.900 6.259

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(15) Verbindlichkeiten

31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.487 27.125
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 231 189
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.560 10.521
Sonstige Verbindlichkeiten 33 43
davon aus Steuern (25) (30)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0)
40.311 37.878

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 463 (Vorjahr T€ 288) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 10.097 (Vorjahr T€ 10.233) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 0 (Vorjahr T€ 153) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

31.12.2024 31.12.2023
Restlaufzeit bis 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre bis 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.487 0 0 9.000 18.125 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 231 0 0 189 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.560 0 0 10.521 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 33 0 0 43 0 0
davon aus Steuern (25) (0) (0) (30) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) (0) (0)
40.311 0 0 19.753 18.125 0

Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund gemäß § 421 BGB. D.h. grundsätzlich haftet jede einzelne Gesellschaft bis zur vollen Höhe des Gesamtbetrags. Der Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags beläuft sich auf insgesamt T€ 42.625 (Vorjahr: T€ 46.625). Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 28.125 (Vorjahr T€ 27.125) in Anspruch genommen. Der bestehende Konsortialkreditvertrag hat eine Laufzeit bis 16.12.2025 und wird damit im kurzfristigen Bereich ausgewiesen.

Am 16.04.2025 wurde eine Vereinbarung mit dem bestehenden Bankenkonsortium zur Verlängerung des Konsortialkreditvertrages bis 30.06.2028 und einem Gesamtvolumen von 43,5 Mio. EUR unterschrieben, die nachfolgend in einem Änderungsvertrag zum Konsortialkreditvertrag umgesetzt wird. Mit Umsetzung des Vertrags ist die Anschlussfinanzierung über den 15.12.2025 hinaus gesichert.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 15).

(17) Personalaufwand

2024 2023
Löhne und Gehälter 1.961 1.956
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 505 511
davon für Altersversorgung (108) (120)
2.466 2.467

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

2024 2023
gewerbliche Arbeitnehmer 1 1
Angestellte 36 36
37 37

Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden.

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 658 (Vorjahr T€ 688), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 424 (Vorjahr T€ 357), Reparaturen und Wartungsverträge T€ 421 (Vorjahr T€ 328), Lizenzgebühren T€ 553 (Vorjahr T€ 420), Bankgebühren T€ 21 (Vorjahr T€ 10), sonstige Aufwendungen T€ 11 (Vorjahr T€ 94) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 564 (Vorjahr T€ 645) ausgewiesen.

(19) Beteiligungsergebnis

2024 2023
Erträge aus Steuerumlagen an verbundene Unternehmen (Organgesellschaften) 1.233 1.483
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 2.423 2.665
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -2.763 -7.957
893 -3.809

Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(20) Zinsergebnis

2024 2023
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 9 236
davon aus verbundenen Unternehmen (9) (236)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.119 2.443
davon aus verbundenen Unternehmen (2.658) (2.043)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.156 -1.992
davon an verbundene Unternehmen (-22) (-21)
972 687

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für eine übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 0 (Vorjahr T€ 1) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 109 (Vorjahr T€ 111) verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt T€ 121 (Vorjahr T€ 90).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betragen T€ 301 (Vorjahr T€ 319). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 2.857 (Vorjahr T€ 3.042) zurückgestellt.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 24), die sich aus Bestellobligen ergeben.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(23) Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedge) zu den bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden deckungsgleich die Merkmale der originären Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge werden saldiert im Zinsaufwand erfasst.

Für die von der Gesellschaft aktuell abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2024 folgende, ausschließlich positive, beizulegende Zeitwerte:

Nominalbetrag Fälligkeit Beizulegender Zeitwert Zins
Mio. EUR 5,6 16.12.2025 TEUR 35 0,6800%
Mio. EUR 15,0 31.12.2026 TEUR 99 1,7500%

Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.

(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

Tom Steger
Vorsitzender
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg

Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg

Klaus Steger
Im Ruhestand (ehem. Chief Executive Officer HOFTEX GROUP AG)
Nürnberg
(seit 12.07.2024)

Werner Berlet
Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Elmotec Statomat GmbH)
Bad Homburg v.d. Höhe
(ausgeschieden zum 12.07.2024)

Renate Dempfle
Geschäftsführerin der Main Post GmbH
Augsburg

Johanna Falasa*
Kaufmännische Angestellte
Münchberg

Joseph Kronfli
Selbständiger Unternehmensberater
Hilden

Melanie Liebert
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Augsburg

Carmen Teismann*
Laborangestellte
Schwarzenbach/Saale

Rasit Buzluhan*
Mitarbeiter Produktion
Hof

Wolfgang Schmidt*
Im Ruhestand (ehem. Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach)
Hof
(verstorben am 12.03.2024)

* von den Arbeitnehmern gewählt

Vorstände

Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg
(ausgeschieden zum 29.02.2024)

Manuela Spörl
Chief Financial Officer (bis 29.02.2024)
Chief Executive Officer (seit 01.03.2024)
Hof

Daniel Köster
Chief Financial Officer (ab 01.03.2024)
Vorstandsmitglied (seit 13.11.2023)
Schwaig

(26) Konzernverbindung

Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils der das Unternehmensregister führenden Stelle in elektronischer Form zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.

(27) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts:

"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

(28) Gewinnverwendungsvorschlag

Wir schlagen vor, den Bilanzverlust von € 2.450.700,28 auf neue Rechnung vorzutragen.

Hof/Saale, 2. Mai 2025

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Manuela Spörl Daniel Köster