Immovaria Real Estate AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva scroll
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Offenlegung der Gesellschaft zum 31.12.2018 berichtigt die Veröffentlichung vom 11.12.2019. Die Gesellschaft ist fortgesetzt, der Jahresabschluss vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 berichtigt den anlässlich Aufforderung des Bundesamtes für Justiz veröffentlichten Zwischenabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis 17. Mai 2018, den Tag vor Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über deren Fortsetzung. Dieser Jahresabschluss vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 ist nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzes und des Aktiengesetzes aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB auf. Sie nimmt größenabhängige Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt worden. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in den §§ 266 ff. HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den Posten auf der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 2. Bewertungsmethoden Angesichts des Beschlusses zur Auflösung der Gesellschaft war bei Bilanzierung und Bewertung zum 01. Januar 2018 nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Da die Bilanzansätze der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 allerdings weitgehend den zu erwartenden Liquidationswerten entsprachen, soweit sie nicht durch die Anschaffungskosten begrenzt waren, wurden diese Wertansätze ohne Änderung zum 01. Januar 2018 übernommen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 18. Mai 2018 die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen, mit Eintragung im Handelsregister ist benannter Beschluss wirksam. Bei der Bewertung ist daher wieder von der Fortführung des Unternehmens auszugehen. Da sich durch den Eintritt in die Liquidation keine Änderungen in den Wertansätzen ergeben haben, ergeben sich auch keine Änderungen anlässlich Fortsetzung der Gesellschaft. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen: scroll
Die Finanzanlagen - es handelt sich um Anteile an verbundenen Unternehmen - werden mit den Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, sofern nicht aus Gründen der verlustfreien Bewertung ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Zinsen für Fremdkapital werden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Forderungen in fremder Währung sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Restlaufzeiten der Rückstellungen betragen bis zu einem Jahr, daher erfolgt keine Abzinsung der Rückstellungen auf den beizulegenden Zeitwert. C. Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses Erläuterungen zur Bilanz Umlaufvermögen Die unfertigen Leistungen betreffen die gegenüber den Mietern noch abzurechnenden Betriebskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt zum Stichtag EUR 7.621.194,00 und ist eingeteilt in 7.621.194 Stückaktien. Davon abgesetzt sind eigene Anteile in Höhe von EUR 715.004,00. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen insbesondere die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben vollständig Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. D. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind und die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind, bestehen nicht. 3. Anteilsverzeichnis zum 31.12.2018 Das nachstehende Verzeichnis über den Anteilsbesitz der Firma Immovaria Real Estate AG entspricht § 285 Nr. 11 HGB. scroll
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. 5. gesetzlicher Vertreter/Abwickler Für den Zeitraum der Abwicklung waren als gemeinschaftlich zur Vertretung berufene Abwickler bestellt: a. Herr Nico Lange, Rechtsanwalt, b. Herr Arnold Vahrenwald, Rechtsanwalt. Mit Fortsetzung der Gesellschaft ist Herr Vahrenwald ist als Abwickler ausgeschieden, Herr Nico Lange wurde zum alleinigen Vorstand bestellt. Ihm ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Da es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft handelt, ist die Gesellschaft gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB von den Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB befreit. 6. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer oder Angestellte. 7. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2018: Frau Marion Kostinek, selbständige Rechtsanwältin, Aufsichtsratsvorsitzende Herr Marc Ruf, selbständiger Rechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Frau Andrea Dippacher, Betriebswirtin (IHK) 8. Mitteilungspflichten Zum Bilanzstichtag werden 88,14 % des Aktienkapitals der Gesellschaft von der Axtmann Holding GmbH, nunmehr mit Sitz in Schönefeld, gehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Axtmann Holding GmbH (kleinster und größter Kreis von Unternehmen) einbezogen. Diese Konzernabschlüsse sind am jeweiligen Sitz der Gesellschaft erhältlich und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht oder beim Bundesanzeiger eingereicht und sind unter http:// bundesanzeiger.dewww.bundesanzeiger.de bzw. http://unternehmensregister.dewww.unternehmensregister.de abrufbar. 9. Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 2.950.641,68 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres 2017 in Höhe von EUR 481.730,64 zu verrechnen, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.468.911,04 eine Dividende von EUR 0,35 je Aktie im Nennbetrag von EUR 1,00, das sind insgesamt EUR 2.417.166,50, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.906.190,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 51.744,54 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige BerichtsbestandteileDer Vorstand Herr Nico Lange hat den Jahresabschluss 2018 der Immovaria Real Estate AG am 04.06.2019 unterzeichnet. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2019 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||