Immovaria
Real Estate AG
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 ist nach den deutschen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzes und des
Aktiengesetzes aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften der Verordnung über Formblätter
für die Gliederung des Jahresabschlusses von
Wohnungsunternehmen beachtet.
Die Immovaria Real Estate AG, Nürnberg, weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB auf. Die Gesellschaft hat die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB teilweise in Anspruch genommen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss 2023 ist unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt worden. Die
Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in den
§§ 266 ff. HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit
den Posten auf der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet. Einzelne Posten
wurden wie folgt bewertet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die Sachanlagen sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte,
planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 250 werden im Zugangsjahr sofort
aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 bis
einschließlich EUR 1.000 werden im Zugangsjahr in
einen Sammelposten eingestellt, der linear über 5
Jahre abgeschrieben wird.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die folgenden (gruppeneinheitlichen)
Nutzungsdauern vorgenommen:
Die Finanzanlagen - es handelt sich um Anteile an
verbundenen Unternehmen - werden mit den Anschaffungskosten
oder, bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder
Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht
vorzunehmen.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, sofern nicht aus Gründen
der verlustfreien Bewertung ein niedrigerer beizulegender
Wert anzusetzen ist, der sich aus einem Marktpreis zum
Abschlussstichtag ergibt. Zinsen für Fremdkapital
wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel
werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht vorzunehmen. Forderungen in fremder Währung sind
nicht vorhanden.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit
ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die
Restlaufzeiten der Rückstellungen betragen, wie im
Vorjahr, bis zu einem Jahr, daher erfolgt keine Abzinsung
der Rückstellungen auf den beizulegenden Wert.
C. Erläuterung zu den Posten des
Jahresabschlusses
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen im laufenden Geschäftsjahr
sind gegenüber dem Vorjahr inhaltlich
unverändert. Es wurden Anteile an einer neuen
Tochtergesellschaft erworben sowie eine Einzahlung deren
Kapitalrücklage getätigt (TEUR 1.678). Zudem
wurde bei einer Tochtergesellschaft die
Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 846 herabgesetzt
und somit zurückgezahlt.
Umlaufvermögen
Die unfertigen Leistungen betreffen im Vorjahr die
gegenüber den Mietern noch abzurechnenden
Betriebskosten. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten eine
Darlehensforderung (TEUR 4.457; VJ. TEUR 4.457) sowie
sonstige Forderungen (TEUR 0, VJ. TEUR 17).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der
Gesellschaft beträgt zum Stichtag 31.12.2023 EUR
7.621.194,00 und ist eingeteilt in 7.621.194
Stückaktien. Davon abgesetzt sind eigene Anteile in
Höhe von EUR 715.004,00. Im Bilanzverlust in Höhe
von EUR 97.220,33 ist ein Verlustvortrag von EUR 188.685,51
enthalten. Die Hauptversammlung vom 10.09.2020 hat die
Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung
des § 3 Abs. 4 (Grundkapital, Aktien) der Satzung
beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 10.09.2020 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
Ablauf von fünf Jahren ab Eintragung (hier bis zum
29.12.2025) einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder
Sacheinlage um insgesamt bis zu 3.800.000,00 EUR zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I).
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind
Rückstellungen für Abschluss- und Beratungskosten
(TEUR 31, VJ. TEUR 26), Rückstellungen für
Prozesskosten (TEUR 16, VJ. TEUR 42), Rückstellung
für Archivierung (TEUR 13, VJ. TEUR 12),
Rückstellungen für ausstehenden Urlaub (TEUR 15,
VJ. TEUR 13), sowie Rückstellungen für
ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 69, VJ. TEUR 41)
enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr,
vollständig Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe solche aus
dem Verrechnungsverkehr.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz ausgewiesen sind und die für die
Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung
sind, bestehen aus einem mehrjährigen
PKW-Leasingvertrag. Zum 31.12.2023 beträgt die
Höhe der noch ausstehenden Verpflichtungen ingesamt
TEUR 25. Weiterhin besteht eine ausstehende Verpflichtung
aus einem Mietvertrag in Höhe von TEUR 21 zum
31.12.2023.
3. Anteilsverzeichnis zum 31.12.2023
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres 2023 eingetreten sind,
haben sich nicht ergeben.
5. Gesetzlicher Vertreter
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 24. November 2023
wurde Herr Per Neumann zum alleinvertretungsberechtigten
Vorstand bestellt. Herr Sebastian König hat mit
Wirkung zum 31. Dezember 2023 sein Mandat als Vorstand der
Gesellschaft aus privaten Gründen niedergelegt.
Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
handelt, ist die Gesellschaft gemäß § 288
Abs. 1 Nr. 1 von den Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB
befreit.
6. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr im Durchschnitt drei Arbeitnehmer.
7. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im
Geschäftsjahr 2023:
Frau Marion Kostinek, selbständige
Rechtsanwältin, Aufsichtsratsvorsitzende (ab
08.03.2022),
Herr Dr. Felix Hechtel, selbstständiger
Rechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Herr Dr. René Laier, Syndikusrechtsanwalt,
8. Mitteilungspflichten
Zum Bilanzstichtag werden 89,94 % des Aktienkapitals
der Gesellschaft von der Axtmann Holding GmbH,
Schönefeld, gehalten. Die Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Axtmann Holding GmbH, Schönefeld,
(kleinster und größter Kreis von Unternehmen)
einbezogen. Dieser wird im elektronischen
Unternehmensregister veröffentlicht.
9. Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2023 in Höhe von EUR 91.465,18 ist mit den bis zu
diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Verlustvortrag in Höhe
von EUR 188.685,51 verrechnet worden. Es verbleibt ein
Bilanzverlust in Höhe von EUR 97.220,33.
10. Schlusserklärung gem. § 312 Abs. 3
AktG
Abschließend stelle ich als Vorstand fest, dass
die Immovaria Real Estate AG nach den Umständen, die
mir zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die unter §
312 AktG fallenden Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden
oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei
jedem Rechtsgeschäft eine angemessen Gegenleistung
erhalten hat. Auch ist die Immovaria Real Estate AG
dadurch, dass derartige Maßnahmen getroffen oder
unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss der Immovaria Real Estate AG
wurde am 10. Juni 2024 vom Vorstand Per Neumann
unterzeichnet.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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